Was ist eigentlich diese Erziehungsfähigkeit, die in familienpsychologischen Gutachten geklärt werden soll? Kann man sie konkret bemessen und bestimmen? Wir nähern uns diesem Begriff an.
Definition Erziehungsfähigkeit
Erziehungsfähigkeit beschreibt die multidimensionale Fähigkeit von Eltern, Verantwortung für Kinder zu übernehmen und Kinder zu erziehen.
Die Erziehungsfähigkeit ist primär die Fähigkeit, sich in die Bedürfnisse eines Kindes einzufühlen und diese Bedürfnisse alters- und entwicklungs gemäß zu befriedigen. Aus einer hohen Empathie dem Kind gegenüber entstehen die frühen Bindungsqualitäten des Kindes an jedes Elternteil (sicher, unsicher vermeidend, unsicher ambivalent).
Der Begriff der Erziehung wird hier definiert als jegliche Interaktion und Wechselwirkung zwischen Eltern und Kind. Dies schließt sowohl geplante bewusste Interaktionen ein als auch unbewusste Einflüsse und Verhaltensmuster sowie das Unterlassen von Interaktionen/Nicht-handeln. Erziehungsfähigkeit setzt sich aus zwei wesentlichen Komponenten zusammen: Erziehungseinstellung und Erziehungsverhalten
Welches ist nun die richtige? Wir sehen hier bereits unterschiedliche Ansätze. Damit wird es schwer, die eine Definition zu finden.
Ist Erziehungsfähigkeit ein medinizischer, psychologischer oder rechtlicher Begriff?
Auch hier gegehen die Meinungen auseinander. Die einen sehen es als rechtliche Klassifikation, die sich aus dem Wächteramt aus Art. 6 III GG ergibt. Da muss der Staat nämlich einschreiten, wenn jemand nicht willens und in der Lage ist, für sein Kind zu sorgen.
Andernorts wird die Erziehungsfähigkeit in vier Bereiche gegliedert:
der Pflege und Versorgung des Kindes,
der Bindung zwischen Kind und Vertrauensperson,
der Vermittlung eines Mindestmaßes an Regeln und Werten und
der Förderung des Kindes durch die Bereitstellung individueller Lernchancen.
Wir reden daher um die Erfüllung des Tatbestandes des §1666 BGB und damit von einem Rechtsbegriff. Vertritt man diese Auffassung, dann kann diese Frage also auch nicht im Rahmen eines familienpsychologischen Gutachtens geklärt werden. Rechtsfragen muss das Gericht beantworten.
Andere, wie die obige Definition, gehen dagegen eher von einem psychologischen oder medizinischen Begriff aus.
Teilweise wird Erziehungsfähigkeit als Komplementärbegriff zur Kindeswohlgefährdung gesehen, weil Einschränkungen des ersten Begriffs zu einer möglichen Bejahung des zweiten Begriffes führen.
Meiner Meinung nach gehen die Begrifflichkeiten hier ineinander über: Die Grundlagen der Erziehungseignung, also die Fähigkeit Bedürfnisse zu erkennen und zu stillen und ggf. die des Kindes vor die eigenen zu setzen ist eine tatsächliche Komponente. Aber: Wir sollten uns nicht darüber hinweg täuschen lassen, dass niemand diesem Komponente exakt messen kann.
Nur der IQ ist exakt zu bestimmen, nicht die Erziehungsfähigkeit
Wir dürfen nicht vergessen, dass nur eine Sache psychologisch exakt zu messen ist: Der Intelligenzquotient (IQ). Alle anderen psychologischen Aspekte kann man mit Tests, die Valide und Reliabel sind, zu objektivieren zu versuchen, aber niemals exakt bestimmen.
Das darf niemand vergessen. Auch nicht, dass Gutachten nur Prognosen sind, ähnlich der Wettervorhersage. Aber nicht jede Wettervorhersage oder Bauernregel trifft ein. Daher sollte der Fokus auf einer gesunden Mischung Vergangenheit und Zukunft liegen.
Was sagt das Bundesverfassungsgericht zur Erziehungsfähigkeit?
Das Bundesverfassungsgericht setzt sich nur am Rande mit diesem Begriff auseinander. Vielmehr werden dort Zuneigung, medizinische Probleme und ähnliches thematisiert. Es hat festgestellt, dass niemand diese Erziehungsfähigkeit positiv beweisen müsse. Stattdessen müsste das Gegenteil bewiesen werden (1 BvR 1178/14, siehe auch „Wichtige Entscheidungen im Sorgerecht„).
Was sagt Art. 6 II GG zur Erziehungsfähigkeit
Ganz einfach: Eltern sind solange erziehungsfähig, bis das Gericht das Gegenteil festgestellt hat.
Schlechte familiäre Situationen reichen hier nicht aus. Jeder hat eben seine Eltern und keinen Anspruch auf „perfekte“.
FAQ zur Erziehungsfähigkeit
Hier das wichtigste in Kürze.
Wie definiert sich Erziehungsfähigkeit
Erziehungsfähigkeit ist die Fähigkeit, Bedürfnisse des Kindes altersbedingt wahrzunehmen und zu erfüllen
Wann sind Eltern erziehungsfähig?
Eltern sind grundsätzlich erziehungsfähig, bis das Gegenteil festgestellt ist durch ein Gericht
Wann sind Eltern erziehungsunfähig?
Wenn eine Kindeswohlgefahr i.S. §1666 BGB festgestellt ist.
Ist Erziehungsfähigkeit exakt messbar?
Nein. Sie ist anders als der IQ nicht exakt messbar und zudem ein rechtlich-tatsächlicher Begriff, der mit psychologischen Mitteln eruiert wird.
Wie prüft man Erziehungsfähigkeit oder Erziehungsunfähigkeit?
Weil ich da gerade so einen Crush in Wuppertal habe, wird es an der Zeit sich mit dem Thema Mindestanforderungen Sachverständigengutachten auseinanderzusetzen und insbesondere mit der Pflicht eines Richters/Anwalts, das Einhalten dieser Anforderungen zu prüfen.
Eigentlich heißt es ja Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht. Die aktuelle Version findet ihr z.B. beim Bundesjustizministerium (hier). Update: Neu ist seit September 2025 die 3. Auflage der Mindestanforderungen. Was neu ist, habe ich hier zusammengefasst.
Mindestanforderungen und Qualitätsstandards
Diese Mindestanforderungen sind keine verbindlichen Rechtskategorien. Sie sind kein Gesetz. Trotzdem belegen diese Standards, wie ein Gutachten auszusehen hat, um den fachlichen Anforderungen an ein familienpsychologisches Gutachten zu entsprechen.
Neben den Mindestanforderungen gibt es auch noch Qualitätsstandards für psychologische Gutachten, die weitgehend ähnliche Inhalte aufweisen (hier).
Die Mindestanforderungen und die Qualitätsstandards zeigen beide auf, wie ein prüffähiges und wissenschaftlich akkurates Gutachten auszusehen hat.
Was ist Prüffähigkeit bei Mindestanforderungen Sachverständigengutachten
Prüffähigkeit ist ein althergebrachter Rechtsbegriff. Jede Rechnung muss prüffähig sein, jede Nebenkostenabrechnung, jeder Bescheid. Das meint, dass die Grundlagen erkennbar sind aus sich selbst heraus, dass man nachvollziehen muss wie der Aussteller zu einem Ergebnis kommt und so weiter. Leider werden diese Aspekte im Familienrecht einfach über Bord geworfen und „nur“ einem Ergebnis vertraut.
Was sind nun die Mindestanforderungen Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht?
Das Gutachten muss wissenschaftlich methodisch sein (S. 6 der Mindestanforderungen) und nachvollziehbar und transparent (S. 7). Insbesondere letzteres ist wichtig: Denn nur wenn ein nachvollziehbares Gutachten vorliegt (prüffähig!), kann das Gericht und Euer Anwalt seinen Job machen.
Eine wichtige Rolle spielen hier die Anknüpfungstatsachen, die das Gericht zu klären hat.
Rechtliche und psychologische Fragestellungen
Der erste und wichtigste Schritt ist es, die rechtliche Fragestellung (der Beweisbeschluss) in eine psychologische Fragestellung zu übersetzen. Nur wenn dies akkurat erfolgt, kann der Gutachter die Beweisfrage beantworten. Hierbei muss auch darauf geachtet werden, dass der Sachverständige nicht die Rechtsfragen beantwortet!
Sachkunde
Der Gutachter muss seine Sachkunde darlegen. Das impliziert eben eine klare Aussage, warum er in der Lage ist, dieses Gutachten zu schreiben. Auch dies muss ggf. prüfbar sein durch Angaben im Gutachten (Diplom, Approbation o.a.) Auch sollte die Erfahrung erkennbar sein.
Tipp: Googled im Internet nach dem / der Gutachter(in)!
Fortbildung
Ein Gutachter muss sich ebenso wie die Juristen fortbilden, um auch die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen. Diese können sich ja ändern.
Welche einzelnen Schritte muss der Gutachter in welcher Reihenfolge prüfen?
Hierzu halten die Anforderungen ab S. 11 folgendes vor:
Auftragsannahme
Aktenanalyse
Fragestellung formulieren
Untersuchungsplanung
Durchführung der Untersuchung
Interpretation der Untersuchung und Ergebnisse
Antwort auf die Frage des Gutachters
Bei der Auftragsannahme muss geprüft werden, ob man den Fall fachlich und ethisch vertreten kann.
Die Aktenanalyse erfolgt am Anfang. Ich halte es aber für systematisch falsch, die Akte vor Klärung der Fragestellung zu analysieren. Denn wonach analysiere ich ohne eine konkrete Fragestellung?
Die Untersuchungsplanung muss vor Beginn der Untersuchung erfolgen, und zwar nachvollziehbar unter Benennung der Methoden und Begründung der Auswahl.
Die Durchführung der Untersuchung muss wieder transparent sein und den Eltern und Kindern alles erklären.
Die Interpretation muss prüffähig sein und mit Quellen belegt sein.
Schriftliche Gutachten: Anforderungen formeller Art
Formelle Anforderungen findet ihr auf S. 13 der Mindestanforderungen. Dies sind
Seitennummerierung
Aktenzeichen des Gerichtes
Nennung Auftraggeber
Nennung der eigenen Qualifikation
Nennung des Beweisbeschlusses
Nennung der Methoden
Nennung der Untersuchungstermine mit Zeit, Datum und Ort und Dauer
Befundquellen
Literatur
Unterschrift unter das Gutachten durch den Sachverständigen
Was der Richter zu prüfen hat
Die Mindestanforderungen erhalten auf S. 22 ff. Prüfungen, die der Richter durchzuführen hat (als Fragen formuliert, weil kein Gesetz). Hierauf könnt ihr insistieren und Euren Anwalt einschießen.
FAQ zu Mindestanforderungen Sachverständigengutachten
Wann ist ein Gutachten prüffähig?
Ein Gutachten ist dann prüffähig, wenn das Gericht und die Parteien die Nachvollziehbarkeit der Schlüsse im Gutachten, der getroffenen Ergebnisse, der Richtigkeit der Wertungen eigenständig kontrollieren kann.
Muss einem Gutachten der Test und die Testergebnisse psychologischer Tests beigefügt sein?
Tests und Testergebnisse müssen beiliegen. Ohne diese Unterlagen ist nicht prüfbar, ob die Ergebnisse richtig in das Gutachten aufgenommen sind und richtig ausgewertet sind.
Muss ein familienpsychologisches Gutachten wissenschaftlich sein?
Ja. Ein solches Gutachten ist eine wissenschaftliche Leistung, die nach anerkannten Methoden Aussagen zu konkreten Fragen stellt. Sie ist daher eine wissenschaftliche Leistung, die den selben wissenschaftlichen Anforderungen genügen muss.
Wie erfolgt die Aktenanalyse?
Die Gerichtsakte muss systematisch analysiert werden.
Nach welchen Regeln erfolgt eine Exploration und Verhaltensbeobachtung?
Sie erfolgt nach einem systematischen Gesprächsleitfaden oder einem erfassten und ausgewerteten Kategoriensystem
Muss ein Gutachten ein Literaturverzeichnis haben?
Ein familienpsychologisches Gutachten muss ein Litertaturverzeichnis haben. Damit muss belegt sein, dass verschiedene aktuelle wissenschaftliche Quellen genutzt wurden.
Muss das Gutachten konkrete Zitate mit Quellenangaben versehen oder reicht ein Literaturverzeichnis?
Nur wenn eine konkrete Theorie, eine konkrete Interpretation oder ein Schluss des Gutachters mit einer konkreten Quellenangabe versehen ist, ist das Gutachten prüffähig. Ein interessierter Richter muss nämlich die Chance haben, auch hier zu prüfen ob die Aussagen des Sachverständigen stimmen
Welche psychologischen Tests erfüllen die Gütekriterien?
Das kann man so pauschal nicht sagen. Hierzu gibt es Fachliteratur (siehe dieses Video)
Muss der Richter die Einhaltung der Mindestanforderungen prüfen?
Ja, siehe S. 22f. der Mindestanforderungen. Nicht prüffähige Gutachten sind unverwertbar.
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Diese Frage beschäftigt viele von Euch. Ja, Sie haben beim Jugendamt grundsätzlich ein Recht auf Akteneinsicht. Eine pauschale Ablehnung ist unzulässig. Das Amt muss jede Information einzeln prüfen und darf nur geschützte Daten, etwa anvertraute Daten Dritter, schwärzen. Je nach Fall kann auch ein Anspruch auf Kopien nach der DSGVO bestehen.
,Habe ich das Recht auf Akteneinsicht beim Jugendamt? Wie sind die Voraussetzungen? Darf man einfach pauschal die Akteneinsicht ablehnen? Fragen über Fragen – in diesem Artikel gibt es die wichtigsten Antworten zur Jugendamtsakte und die Einsicht in diese.
Hilferuf wegen Akteneinsicht Jugendamt Bodenseekreis
Mich erreichte diese Anfrage zum Landratsamt Bodenseekreis:
Lieber Herr Langhans,
ich verfolge Ihre Beiträge seit einiger Zeit. Vielen Dank, dass Sie uns mit Ihrer Erfahrung unterstützen. Ich habe Ihre Rat befolgt und habe Akteneinsicht beim Jungendamt beantragt. Das Jugendamt hat mir Einsicht verwehrt. Könnten Sie mir hierbei helfen?
Herzliche Grüße
E-Mail an mich von einem betroffenen Elternteil
Wie immer bat ich erst einmal um mehr Informationen. Man sandte mir das folgende Schreiben zur Akteneinsicht: Eine Ablehnung. Die Begründung finde ich so symptomatisch, dass ich sie mit Euch teilen möchte:
Ablehnender Bescheid Akteneinsicht Jugendamt
Sehr geehrte(r) XYZ…,
auf Ihren Antrag auf Akteneinsicht ergeht folgende Entscheidung: Ihrem Antrag wird nicht stattgegeben. Kosten wurden nicht geltend gemacht. Diese Entscheidung ergeht gebührenfrei.
Begründung: Ich habe mir die Akten angeschaut, ob und inwieweit wir Akteneinsicht befürworten können. Wie Ihnen vielleicht bekannt ist, unterliegen die Akten des Sozialen Dienstes einem besonderen Datenschutz.
Bescheid des Bodenseekreises über abgelehnte Akteneinsicht
Zuerst einmal: Es geht nicht um Befürworten, sondern gewähren. Akteneinsicht ist ein Anspruch, nichts, das das Jugendamt gönnerhaft befürwortet. Nur in Ausnahmefällen kann dieses Recht eingeschränkt sein.
Ein Anspruch auf Aktenzugang besteht daher grundsätzlich nicht, §25 Abs.3 SGB X i.V.m. §65 SGB VIII.
Bescheid des Bodenseekreises über abgelehnte Akteneinsicht
Anvertraute Daten und Schutz nach §65 SGB VIII
Der Satz tut weh. Denn §65 SGB VIII schränkt nur die Weitergabe von bestimmten Daten ein, nicht die Akteneinsicht als solchen.
§65 Abs. 1 SGB VIII lautet:
1) Sozialdaten, die dem Mitarbeiter eines Trägers der öffentlichen Jugendhilfe zum Zwecke persönlicher und erzieherischer Hilfe anvertraut worden sind, dürfen von diesem nur weitergegeben oder übermittelt werden
1. mit der Einwilligung dessen, der die Daten anvertraut hat, oder
2. dem Familiengericht zur Erfüllung der Aufgaben nach § 8a Absatz 2, wenn angesichts einer Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen ohne diese Mitteilung eine für die Gewährung von Leistungen notwendige gerichtliche Entscheidung nicht ermöglicht werden könnte,
(…)
§65 SGB VIII
Akteneinsicht nach §25 SGB X
§25 SGB X lautet:
(1) Die Behörde hat den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist. Satz 1 gilt bis zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens nicht für Entwürfe zu Entscheidungen sowie die Arbeiten zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung.
(2) Soweit die Akten Angaben über gesundheitliche Verhältnisse eines Beteiligten enthalten, kann die Behörde statt dessen den Inhalt der Akten dem Beteiligten durch einen Arzt vermitteln lassen. Sie soll den Inhalt der Akten durch einen Arzt vermitteln lassen, soweit zu befürchten ist, dass die Akteneinsicht dem Beteiligten einen unverhältnismäßigen Nachteil, insbesondere an der Gesundheit, zufügen würde. Soweit die Akten Angaben enthalten, die die Entwicklung und Entfaltung der Persönlichkeit des Beteiligten beeinträchtigen können, gelten die Sätze 1 und 2 mit der Maßgabe entsprechend, dass der Inhalt der Akten auch durch einen Bediensteten der Behörde vermittelt werden kann, der durch Vorbildung sowie Lebens- und Berufserfahrung dazu geeignet und befähigt ist. Das Recht nach Absatz 1 wird nicht beschränkt.
(3) Die Behörde ist zur Gestattung der Akteneinsicht nicht verpflichtet, soweit die Vorgänge wegen der berechtigten Interessen der Beteiligten oder dritter Personen geheim gehalten werden müssen
§25 Abs. 1-3 SGB X
Akteneinsichtsrecht besteht immer. Das sollte man dann schon auch ehrlich so formulieren und nur den Ausschluss begründen. Viel wichtiger ist aber die Begründung
Nach dieser Vorschrift besteht ein besonderer Vertrauensschutz in der persönlichen und erzieherischen Hilfe. Sozialdaten, die dem Mitarbeiter eines Jugendamtes zum Zweck persönlicher und erzieherischer Hilfe anvertraut worden sind, dürfen nach §65 Abs. 1 SGB VIII von diesem nur weitergegeben werden mit der Einwilligung dessen, der die Daten anvertraut hat, oder unter bestimmten Voraussetzungen dem Familiengericht. Nach Durchsicht der Akten muss ich Ihnen leider mitteilen, dass eine Akteneinsicht nicht möglich ist, da die Akten sogenannte anvertraute Daten erhalten und keine Einwilligung vorliegt.
Bescheid des Bodenseekreises über abgelehnte Akteneinsicht
An dieser Stelle wird es wichtig und macht der Landkreis erhebliche Fehler: Ausschließlich anvertrauten Daten zum Zweck persönlicher Hilfe sind geschützt. Daraus muss aber dann zwingend der Schluss gezogen werden, dass geprüft werden muss, ob es sich um anvertraute Daten handelt und ob diese Daten zur Hilfe anvertraut wurden. Es reicht eben nicht aus, dass „irgendein“ Geheimnis behauptet wird. Daraus kann man weiter schließen, dass nur die Daten geschützt sind, die diesem Kriterium entsprechen, alle anderen Daten hingegen nicht.
Jugendamt schuldet Einzelprüfung aller verweigerten Informationen
Das Jugendamt muss geschwärzte Akteneinsicht gewähren statt gar keiner
Michael Langhans, Volljurist
Für jede Information muss geprüft werden, ob die obigen Voraussetzungen vorliegen.
Wenn zum Beispiel, was normal sein sollte, in der Akte auch normale personenbezogene Daten von Vater oder Mutter oder bekannte Daten gespeichert sind, kann man deren Nennung nicht einfach so ausschalten.
Dies ist ständige Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte und wurde zuletzt u.a. durch das Urteil des VGH Baden_Württemberg vom 27.04.2020 – 12 S 579/20 – bestätigt, wonach das sich aus dem Elternrecht herleitende allgemeine Informationsrecht nicht dazu führt, entgegen §65 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VIII Einsicht in Sozialdaten, die dem Mitarbeiter eines Trägers der öffentlichen Jugendhilfe zum Zwecke persönlicher und erzieherischer Hilfe anvertraut worden sind, zu gewähren ist.
Bescheid des Bodenseekreises über abgelehnte Akteneinsicht
Da eine schlüssige Begründung nicht vorliegt, ist es bereits nicht prüfungsfähig, ob diese Entscheidung richtig ist. Dazu muss man die Kategorien der Daten kennen, um die es geht. Ob man nach einer Einwilligung überhaupt gefragt hat, ist ebenfalls unbekannt. Das Fehlen von Einwilligung alleine reicht nicht aus.
Allerdings kann ich Ihnen ergänzend folgendes mitteilen: In der Akte des ASD betreffend die familiengerichtlichen Verfahren sind nur Unterlagen erhalten, die über das Gericht eingereicht wurden und daher allen am Verfahren Beteiligten bekannt sind.
Rechtsbehelfsbelehrung
…
Unterschrift
Bescheid des Bodenseekreises über abgelehnte Akteneinsicht
Auch hier bleibt es offen, welche Unterlagen gemeint sind. Man kann es gar nicht prüfen. Zudem ist meiner Meinung nach bei diesen Daten bereits eine Kenntnis gegeben, so dass man auch nicht verweigern kann die Unterlagen rauszugeben – teilweise.
Wer kann Akteneinsicht beantragen?
Jeder kann Akteneinsicht beantragen, dessen Rechte betroffen sind. Zwar spricht §25 SGB X nur von „Beteiligten“ des Verfahrens. Art. 13 DSGVO beinhaltet aber den Begriff der „betroffenen“ Person. Jede Person, deren Daten sich in einer Akte befinden, hat daher Anspruch auf Auskunft.
Habe ich nur ein Recht auf Akteneinsicht oder auf Aktenkopie?
Der Fachbegriff im deutschen Recht ist „Einsicht“ in die Akte. Das heißt, man hat nur einen Anspruch darauf, dass man beim Jugendamt die Akte einsehen kann und dort ggf. Mitschriften anfertigt. Allerdings beinhaltet Art. 15 Abs. 3 DSGVO einen Anspruch auf Zurverfügungstellung einer Kopie von Daten, die verarbeitet werden:
(3) Der Verantwortliche stellt eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen. Stellt die betroffene Person den Antrag elektronisch, so sind die Informationen in einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung zu stellen, sofern sie nichts anderes angibt.
Das heißt, ihr bekommt grundsätzlich nur die Daten, die verarbeitet werden, nach der DSGVO. Aber auch hier ist der Zusammenhang der Datenverarbeitung relevant. Es wird also eine Einzelfallfrage sein, welche Kopien ihr erhaltet.
Achtung: Auch die DSGVO sieht den Schutz Dritter vor, analog des §65 SGB VIII/§25 SGB X:
(4) Das Recht auf Erhalt einer Kopie gemäß Absatz 3 darf die Rechte und Freiheiten anderer Personen nicht beeinträchtigen.
Akteneinsicht und allgemeines Persönlichkeitsrecht beim Jugendamt
Was in der obigen Ausführung fehlt, ist eine Abwägung auch der Rechte des/der Antragsteller(in): Denn wenn Daten wie z.B. A schlägt B gespeichert sind, dann sind dadurch eben auch die Rechte des „Schlägers“ wie des Geschlagenen oder des Informanten betroffen. Bieresborn führt hierzu überzeugend aus:
„Die Problematik des Sachverhalts bewegt sich zwischen dem gemäß Art. 103 Abs. 1 GG garantierten Recht auf rechtliches Gehör einerseits und dem aus Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG abgeleiteten Recht auf informationelle Selbstbestimmung andererseits. Ersteres ist als prozessuales Urrecht Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips gemäß Art. 20 Abs. 3 GG sowie des Menschenwürdeprinzips gemäß Art. 1 Abs. 1 GG und sichert die Einhaltung prägender Standards eines rechtsförmlichen Verfahrens (vgl. BVerfG v. 09.07.1980 – 2 BvR 701/80 Rn. 9 m.w.N. – BVerfGE 55, 1 = NJW 1975, 1013; zuletzt BVerfG vom 06.02.2021 – 1 BvR 249/21 Rn. 20). Letzteres umfasst als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts das Recht des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden (grundlegend BVerfG, Urt. v. 15.12.1983 – 1 BvR 209/83 – BVerfGE 65, 1, 41 ff. = NJW 1984, 419)“
Bieresborn in jurisPR-SozR 18/2021 Anm. 6
Es muss also eine Gesamtschau stattfinden, um den Einzelnen nicht zum wehrlosen Objekt staatlichen Handelns werden zu lassen. Ich muss im Verfahren jederzeit die Möglichkeit haben, mich aktiv einzubringen, was nur geht wenn man auch alle Informationen hat. Zudem sind eben nicht nur die Informationen des „Verräters“ betroffen, sondern gleichzeitig auch die eigenen (!) Informationen. Zu diesem Widerspruch hat das deutsche Recht bisher keine Lösung parat.
Akteneinsicht und Falschbehauptungen
Unzulässige Rechtsausübung wie Falschbehauptungen sind in Deutschland nicht geschützt, so dass es auch kein berechtigtes Interesse an einer Geheimhaltung geben kann, wer wen falsch beschuldigt.
Lügen sind nicht geschützt. Lügner auch nicht.
Michael Langhans, Herausgeber
Auch wenn diverse Personen das anders sehen und einen absoluten Schutz aller anvertrauten Daten sehen wollen, weil der Gesetzgeber das so gewollt habe, würde ich die Beteiligungsrechte im Verfahren und die Menschenwürde entgegenhalten: Niemand darf so ohne weiteres Opfer eines Verfahrens werden, ohne sich Verteidigen zu können. Zudem ist auch nicht jedes Anschwärzen ein Anvertrauen i.S. des §65 SGB VIII. Das OVG Münster hat sich hiermit schon auseinandergesetzt (12 E 36/20).
Jugendamtsakteneinsicht und Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Es wird also auf eine Entscheidung des EuGH hinauslaufen. Ohne diese wird eine Unsicherheit bleiben, was erlaubt und was verboten ist. Eines ist für mich klar: So wie bisher, nämlich ablehnend, kann es nicht ohne weiteres bleiben. Dazu sind eben auch Daten des Betroffenen erhoben.
Wie beantrage ich Akteneinsicht?
Hier reicht ein formloses Schreiben an das Jugendamt. Es empfiehlt sich des Nachweises wegen aber auch, das Schreiben vorab zu Faxen oder per Einschreiben zu senden.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich beantrage Akteneinsicht in alle Jugendamtsakten betreffend meines Sohnes/meiner Tochter NAME, geboren am… Ich weiß, dass sich in dieser Akte falsche Informationen befinden, die ich zu meiner Einlassung beim Familiengericht xxx benötige, weshalb ich hiermit Akteneinsicht i.S. §25 SGB X beantrage.
Ein Fall des §65 SGB VIII liegt nicht vor.
Sollten Sie dies anders sehen, ist jede vorenthaltene Information Einzeln zu begründen.
Im Hinblick auf die DSGVO i.V.m. BGH VI ZR 576/19 weise ich darauf hin, dass auch interne Vermerke Gegenstand meines Antrags und meines Rechtes sind.
Mit freundlichen Grüßen
Musterantrag Akteneinsicht Jugendamt
Das Muster des Antrages auf Akteneinsicht in die Jugendamtsakte könnt ihr auch downloaden:
Habe ich das Recht auf Akteneinsicht beim Jugendamt?
Ja, Du kannst die Akten beim Jugendamt einsehen, mache Teile aber nur geschwärzt
Kann ich alle Aktenbestandteile einsehen?
Das Akteneinsichtsrecht nach SGB X betrifft nicht die Tätigkeit des Jugendamtes als Berater des Gerichtes i.S. §50 SGB VIII.
Was sind die Voraussetzungen für Akteneinsicht beim Jugendamt?
Es muss sich um ein laufendes Verfahren nach SGB VIII handeln (z.B. bei laufender Hilfe zur Erziehung), die Kenntnis der Inhalte muss zur Rechtsverteidigung notwendig sein und Rechte Dritter dürfen nicht berührt sein.
Kann ich Akteneinsicht in eine abgeschlossene Akte beim Jugendamt fordern?
Nach dem SGB X nicht. Das Zusammenspiel zur DSGVO ist aber abschließend bisher nicht geklärt. Meiner Auffassung geht das Europarecht vor.
Habe ich einen Anspruch auf eine kostenfreie Kopie meiner Akte/Daten
Nach der hier vertretenen Auffassung hat man einen Anspruch auf eine kostenfreie, unzensierte Kopie aller Daten/Akten.
Wann ist die Kenntnis von Inhalten notwendig?
Notwendig ist alles, das ich für ein anderes Verfahren benötige um anzugreifen oder zu verteidigen. Dies kann also eine Lüge sein, die ich widerlegen muss oder ein Beweis, dass ein anderer nicht gut für mein Kind ist. Die Rechtsprechung fordert hier eine Begründung „in die Zukunft“, man muss gegenüber dem Jugendamt also beweisen welche Infos in der Akte sein könnten und was man davon erwartet.
Darf das Jugendamt die ganze Akte nicht herausgeben?
Nein, es muss für jede Seite entscheiden, ob hier Rechte Dritter betroffen sind oder „anvertraute“ Daten.
Was sind anvertraute Daten i.S. §65 SDGB VIII?
Daten, die zum Zweck der erzieherischen Hilfe anvertraut wurden, also um einem Kind oder einer Mutter notwendigerweise zu helfen. Nicht alle Daten sind anvertraut, selbst wenn sie bei Gelegenheit der Hilfe übermittelt wurden.
Kann ich anvertraute Daten trotzdem erfahren?
Ja, wenn offenkundig falsche Daten (Lügen, Verleumdung usw.) mitgeteilt wurden. Dann besteht kein Anspruch auf Verheimlichen. Die Rechtsprechung schützt keine missbilligte Verhaltensweise.
Wie spielen DSGVO, Sozialdatenschutz und SGB X zusammen?
Das ist bisher nicht abschließend geklärt. Die Datenschutzgrundverordnung sieht weniger Ausnahmen vor als das Deutsche Recht. Die DSGVO ist Unionsrecht und hat damit eigentlich Anwendungsvorrang.
Darf man anvertraute Daten gegen mich vor Gericht verwenden?
Nein, weil man aus Art. 103 GG i.V.m. Art. 1 I, 2 I GG ein Recht darauf hat, sich gegen solche Daten zu verteidigen. Dies impliziert aber die Kenntnis der Daten. Eine Lüge einer Person über den Zustand meiner Wohnung kann ich einfach widerlegen, wenn ich die Person kenne. Dann weiss ich wer wann in meiner Wohnung war und hierzu etwas sagen kann.
Komme ich an Informationen im Rahmen des §50 SGB VIII?
Ja. Zwar sieht die Rechtsprechung hier vor, dass dies nicht von §25 SGB X und §65 SGB VIII umfasst ist und damit kein Akteneinsichtsrecht besteht. Die Daten der Beratung des Geerichtes müssen dann aber denklogisch solche des FamFG Verfahrens sein und können damit über das Gericht angefordert werden. Dies betrifft aber nicht rein interne Vorgänge.
Ist eine Klage auf Akteneinsicht gegen das Jugendamt erfolgsversprechend?
Ja. Wenn man es richtig begründet und die obigen Aspekte beherzigt.
Was kann ich tun bei verweigerter Akteneinsicht?
Die Verweigerung der Akteneinsicht ist ein Verwaltungsakt, gegen den man Widerspruch einlegen kann. Gegen einen Widerspruchsbescheid, der Einsicht in die Jugendamtsakte verweigert, könnt Ihr eine Klage zum Verwaltungsgericht erheben. In jedem Fall könnt Ihr auch eine Beschwerde beim zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten einlegen und darauf hinweisen, dass Unionsrecht dem deutschen Recht vorgeht.
Fazit: Akteneinsicht Jugendamt lohnt sich
Lasst Euch nicht von solchen fadenscheinigen Begründungen wie oben dargelegt abweisen. Akteneinsicht beim Jugendamt lohnt sich, und die pauschale Abwehr derselben offenbart für mich, dass dort Leichen im Keller sind. Wie heißt es so schön: Wer nichts zu verbergen hat…
Insbesondere die unklare Rechtslage zur DSGVO bietet neben den obigen Ausführungen erhebliche Chancen für Euch. Nutzt diese.
Gleichwohl sollte man nicht erwarten, dass man „das“ eine Beweismittel findet, mit dem man den Sorgerechtsstreit gewinnt. Erfahrungsgemäß findet man vieles, aber das alles sind nur Puzzlestücke oder Belege und Beweise für eine Amtshaftungsklage. Das eine Argument mit dem man gewinnt gibt es nicht, aber viele Bausteine.
Es kommt auf gesicherte Ermittlungsgrundlagen an, bevor ein Gericht die elterliche Sorge entziehen kann. Das hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt. Die nachstehenden Ausführungen sind meinem Buch „Wichtige Entscheidungen im Sorgerecht“ entnommen, das ich Euch ans Herz legen möchte:
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Kapitel 2.4 meines Buches „Wichtige Entscheidungen im Sorgerecht“ zu gesicherten Ermittlungsgrundlagen
Das der Amtsermittlung unterworfene Gericht muss also nicht nur entscheiden, sondern auch noch „gesicherte“ Ermittlungsgrundlagen verwenden, nicht nur Behauptungen:
„Das Gericht hat – auch nach eigener Einschätzung – nicht auf gesicherter Ermittlungsgrundlage entschieden; es beabsichtigt, das aus seiner Sicht notwendige Sachverständigengutachten, das sowohl psychiatrischen wie familienpsychologischen Sachverstand erfordere, erst in einem Hauptsacheverfahren einzuholen. Wegen der Intensität des Grundrechtseingriffs durfte der die Wegnahme des Kindes vorbereitende Sorgerechtsentzug auf diesen vorläufigen Ermittlungsstand nur dann gestützt werden, wenn die Gefahr einer schweren und zeitlich nahen Kindeswohlgefahr bestand, die ein Abwarten der Hauptsacheentscheidung ausschloss.“
zitiert nach BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des ersten Senats vom 07. April 2014 – 1 BvR 3121/13 – Rn. 26
Konsequenzen bei unsicheren Ermittlungsgrundlagen
Nicht jede Behauptung, jeder Beleg, jede Tatsache reicht im eA Verfahren aus für eine gerichtliche Entscheidung: Trotz des reduzierten Umfangs des Nachweismaßstabes sind die Entscheidungsgrundlagen gesichert zu erheben, nicht zu raten oder zu vermuten.
Alleine die Tatsache, daß in der Hauptsache vielleicht weitere Beweise erhoben werden rechtfertigt keine Entscheidung ohne gesicherte Grundlagen. Mit anderen Worten: Richter müssen sich Mühe bei der Entscheidung geben, Abwägen, auch Beweise erheben und Entscheiden ob all das ausreicht. Je schwerer allerdings die befürchtete Gefahr für das Kind ist, desto weniger hoch sollen die Anforderungen für die Darlegung sein.
Ohe sichere Erkenntnisse keine Maßnahmen nach §1666 BGB
Michael Langhans
Ratschlag: Unterstützt das Gericht bei der Ermittlung der Grundlagen
Natürlich ist es einfacher, abzuwarten. Und das ist auch zulässig. Trotzdem empfehle ich Aktivität. Unterstützt das Gericht, indem ihr Beweise darbietet. Das Gericht wird Euch dankbar sein hierfür, weil ihr Zeit spart. Und Euch nicht gut gesonnene Richter werden gezwungen, den eigenen Fokus zu ändern.
Kinderrechte nicht ins Grundgesetz – das ist die einfache Antwort auf die Frage, die auch gestern zum Weltkindertag wieder aufgeflammt ist. Warum Kinderrechte nicht ins Grundgesetz gehören und welche Risiken diese ach so familienfreundlichen Versuche insbesonders linker Parteien in sich bergen, möchte ich hier nochmal für Euch zusammenfassen.
Kinderrechte sind auch ohne das Grundgesetz bindend
Die UN Kinderrechtskonvention (child rights convention, kurz CRC) wurde (erst oder schon, je nach Blickwinkel) 1989 angenommen und trat am 02.09.1990 in Kraft. Am 17.02.1992 stimmte der Deutsche Bundestag den Kinderrechten zu. Am 6. März 1992 ratifizierte Deutschland die Kinderrechtskonvention, die damit am 05. April 1992 in Kraft getreten sind.
Seit diesem 05.04.1992 sind damit die Kinderrechte in Deutschland bindendes Recht.
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Die UN Kinderrechte sind innerdeutsches Recht mit direkter Geltung!
Die Kinderrechtskonvention gilt insoweit als völkerrechtlicher Vertrag und hat vollumfänglich den Charakter eines Bundesgesetzes i.S. Art. 59 Abs. 2 GG:
(2) Verträge, welche die politischen Beziehungen des Bundes regeln oder sich auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung beziehen, bedürfen der Zustimmung oder der Mitwirkung der jeweils für die Bundesgesetzgebung zuständigen Körperschaften in der Form eines Bundesgesetzes. Für Verwaltungsabkommen gelten die Vorschriften über die Bundesverwaltung entsprechend.
Art. 59 Abs. 2 GG
Wen das Thema der Rechtsnatur von völkerrechtlichen Verträgen mehr interessiert, der möge dieses Rechtsgutachten lesen.
Die Kinderrechte sind daher bereits heute zu 100% von Gerichten anzuwenden und zu berücksichtigen. Passiert es? In der Regel nicht.
Das Grundgesetz ist nur so gut, wie die, die es anwenden
Auch unser Grundgesetz ist anzuwenden. Und trotzdem – meiner bescheidenen Meinung nach – werden viele Grundrechte und Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes negiert. Wenn Richter bereits die heutigen Grundrechte nicht anwenden, wieso sollten sie es dann bei neuen Kindergrundrechten tun? Wenn das Bundesverfassungsgericht bereits heute wegschaut, während es seinen Geburtstag feiert, und Rechtsverstöße passieren lässt, was soll sich dann ändern wenn mehr Rechte im Gesetz stehen?
Gesetze und Grundrechte sind nur so gut wie die, die sie bewahren wollen, also oft nicht existent
Michael Langhans
Kinderrechte ins Grundgesetz einbringen ändert also meiner Auffassung nach nichts. Stattdessen wird sich die Politik, die bereits heute nicht Sorge trägt, dass Grundrechte sichergestellt werden, zufrieden zurücklehnen mit dem Argument, man habe doch die Kinderrechte nun gestärkt. Was viele vergessen: Papier ist Geduldig…
Kinderrechte im Grundgesetz hebeln Elternrechte aus
Bereits heute schützt das Grundgesetz elementare Rechte von Kindern. Während zum Beispiel einige sagen, dass die Kinderrechtskonvention die Kindesanhörung ermöglich hat, ist das unschwer über die Würde des Menschen eine notwendige Mindestanforderung an rechtsstaatliches Verfahren. Braucht es hier eine Sonderregelung? Meiner Meinung nach nicht. Es reicht aus, wenn alle gleich behandelt und die Gesetze einfach entsprechend ausgelegt und umgesetzt werden. Und: Eltern sind ja diejenigen, die dafür Sorgetragen dürfen, dass dieses Abwehrrecht gegen den Staat auch umgesetzt wird.
Führt man nun Kinderrechte als eigenständige, von den Eltern losgelöste Rechte ein, schwächt das nur die Eltern. Dadurch wird eine unnötige und kontraproduktive Verselbständigung erreicht. Das schadet den Kindern und den Familien.
Es ist nicht notwendig, Elternrechte insoweit faktisch zu beschränken.
Grundrechte sind eigentlich Abwehrrechte gegen den Staat
Grundsätzlich sind die Grundrechte als Abwehrrechte gegen den Staat ausgebildet, die inzwischen aber auch mittelbar zwischen allen Bürgern gelten. Wie oben dargestellt, sind die Grundrechte heute aber schon nicht umgesetzt durch den Staat. Das Abwehrrecht funktioniert im Familienrecht nur fehlerbehaftet.
Das heißt aber, dass dieses Abwehrrecht geschwächt wird, wenn die Position des natürlichen Verteidigers geschwächt wird. Eltern werden durch die Verselbständigung weiter ausgeschalten.
Schuster, bleib bei deinen Leisten
Ich bin kein Freund von zuvielen Ausnahmen. Lieber offene Artikel und Paragraphen, die Richter auslegen. Und das haben wir heute schon. Daher braucht es keine Verschlimmbesserung. Würde alles perfekt laufen und meine Befürchtungen schief gehen, würde genau was erreicht? Nichts. Weil die Kinderrechte schon heute bindend sind, auch wenn sie nicht im Grundgesetz stehen. Kinderrechte im Grundgesetz oder nicht ins Grundgesetz ist daher Wahlwerbung ohne Sinn, ohne Mehrwert und ohne Gewinn.
Wer Kinderrechte ins Grundgesetz fordert, fördert letztlich Inobhutnahmen. Denn wer wird dann einen Streit entscheiden zwischen Eltern und Dritten um Kinderrechte? Das Familiengericht, das auch vorher schon Kinderrechte nicht im Blick hatte.
Kinderrechte sind ein hohes Gut. Trotzdem reicht es, die aktuellen Gesetze anzuwenden.
Update 01.06.2022:
Der Bundesjustizminister hat sich heute zum Kindertag auch dazu geäußert. Das Thema ist also Up to Date wie je. Und die Politik lernt nix dazu.
Findet in Deutschland Jugendamt Willkür statt? Ist das die richtige Formulierung, um die vielfältigen Probleme rund um das Jugendamt zu diskutieren? Ich sage nein. Wie ich Euch ja schon mitgeteilt habe, ist es nicht richtig zu behaupten, die haben mein Kind ohne Grund weggeholt. Und aus denselben Gründen sind Inobhutnahmen auch nicht willkürlich erfolgt oder handelt das Jugendamt mit Willkür.
Keine Jugendamt Willkür heißt nicht, dass das Handeln des Jugendamtes richtig ist
Michael Langhans, Volljurist
Rechthaberei oder Wortglauberei
Geht es dem Langhans jetzt nur ums Rechthaben oder um Wortglauberei? Mitnichten. Für mich ist die richtige und faire Ausdrucksweise der richtige Weg, damit ihr Glaubwürdigkeit bekommt. Glaubwürdig argumentieren heißt, Eurem Anliegen Gehör zu verschaffen. Nur so erreicht ihr es, dass Lösungswege offen bleiben.
Willkür ist, wenn ein sachlicher Grund für die Entscheidung fehlt
„Willkür“ war ein neutraler Begriff
Wusstet ihr, dass ursprünglich Willkür für neutral Entscheidungsfreiheit stand und der Gegenpol zu Notwendigkeit war (hier). Von Willkür spricht man heute, wenn ein sachlicher Grund für die Entscheidung fehlt. Das ist genau das, was ich Euch im anderen Artikel beibringen wollte: Falscher Grund ist nicht grundlos. Verfassungsrechtlich ist eine Entscheidung willkürlich, wenn sie unter keinem rechtlichen Aspekt vertretbar erscheint und sich deshalb der Verdacht auf sachfremde Erwägungen aufdrängt (BVerfG Az. 1 BvR 735/09).
Verwaltungsrechtlich spricht man von Willkür, wenn gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen wird und Entscheidungskriterien, die verbindlich sind, einfach ignoriert werden.
Jugendamt Willkür: Wahr oder falsch?
Setzt das Jugendamt also Willkür ein? Wie so immer kommt es auf den Einzelfall und die Begründung an. Wenn ein falscher Sachverhalt berücksichtigt wird, liegt keine Willkür vor, weil das Ergebnis ja anhand des Sachverhaltes vertretbar ist. Dies gilt nur dann nicht, wenn sachfremde Erwägungen (z.B. leere Plätze im Heim müssen befüllt werden) vorliegen würden und beweisbar sind.
Keine Jugendamt Willkür: Trotzdem grottenfalsche Entscheidung
Ich für meinen Teil spreche daher weniger von Willkür. Dafür mehr von verfassungswidrig, unvertretbar, rechtswidrig, rechtsirrig. Kampfbegriffe wie Willkür sind zu sehr subjektiv angreifend und verschlechtern das Gesprächsklima. Gleichzeitig muss man natürlich sagen, dass nach den obigen Definitionen auch viele Aspekte dafür sprechen, dass oft Willkür vorliegt. Dann darf man es auch sagen. Aber trotzdem muss jeder darüber nachdenken, ob er damit etwas gewinnt.
Was das Jugendamt darf und was nicht ist eine der häufigsten Fragen, die Eltern beschäftigt, wenn sie mit dem Amt in Kontakt kommen. Wo sind die Grenzen? Was darf das Jugendamt nicht? Ich werde diesen Artikel als FAQ, also Frage und Antworten, aufbauen. Es ist abschließend nicht möglich, alle denkbaren Konstellationen anzusprechen. Weiter ist die Rolle des Jugendamtes zu unterscheiden, einerseits als Berater des Gerichtes im Sinne des §50 SGB VIII, andererseits als die Institution, die das Wächteramt aus Art. 6 III GG ausüben muss. Auf Aspekte der wirtschaftlichen Hilfe / UVG usw. gehe ich in diesem Artikel nicht ein.
Was das Jugendamt darf und was nicht als Wächter und Behörde
Die Befugnisse ergeben sich hier aus dem SGB VIII und dem SGB X, das das Verfahrensrecht regelt.
Darf das Jugendamt anonyme Informationen verwenden?
Ja, aber nicht ungeprüft.
Muss das Jugendamt versuchen, einen Eilantrag zu stellen vor einer Inobhutnahme?
In den meisten Fällen ja. Gerade wenn keine neuen Aspekte vorliegen und das Amt länger betreut, ist es verpflichtet erst das Gericht anzurufen, weil keine dringende Gefahr besteht. Letztlich ist es aber eine Einzelfallfrage.
Muss das Jugendamt den Datenschutz nach DSGVO beachten?
Die DSGVO gilt schrankenlos und europaweit. Eine höchstrichterliche Entscheidung des EuGH zum Jugendamt im Speziellen steht aber aus.
Ja, dieses ergibt sich aus dem SGB X i.V.m. der DSGVO. Das Akteneinsichtsrecht kann aber beschränkt sein, wenn es sich um sensible Daten handelt, die die Belange Dritter betreffen. Der Sozialdatenschutz des SGB X ist hier strenger als der Datenschutz. Es muss hier aber eine Einzelfallabwägung stattfinden, einfach keine Informationen herausgeben ist unzulässig, jede Schwärzung muss gesondert begründet werden. Ob die DSGVO hier zu einem umfassenden Akteneinsichtsrecht führt, wie der BGH entschieden hat, ist noch ungeklärt. Es spricht aber vieles dafür, dass hier die Sozialdaten zurücktreten dürfen, zumal dies oft nur als Gründe für Verschleierung missbraucht wird.
Kann sich das Jugendamt schadensersatzpflichtig machen?
Soweit das Jugendamt eine Amtspflicht verletzt, kann es sich auch schadensersatzpflichtig nach §839 BGB machen.
Kann ich das Jugendamt auf Unterlassen verklagen?
Grundsätzlich kann man auch das Jugendamt am Verwaltungsgericht auf Unterlassen verklagen. Da die Mitarbeiter nicht als Privatpersonen, sondern als Amtsträger handeln, haftet immer die Behörde. Daher muss man eine Unterlassungsklage vor dem Verwaltungsgericht einreichen.
Darf mich das Jugendamt unter Druck setzen, nötigen oder erpressen?
Grundsätzlich darf das Jugendamt keine Misshandlung unterstellen, es muss aber im Rahmen seiner Pflichten ermitteln und darf daher auch Fragen stellen. Wie so oft macht der Ton die Musik, weshalb wir empfehlen, solche Gespräche nur mit Zeugen zu führen. Achtung: Tonbandaufnahmen sind illegal – wenn nicht alle zustimmen.
Kann das Jugendamt eine Beratung ablehnen?
Das Jugendamt hat eine Beratungspflicht gem. §18 SGB VIII. Wenn diese nicht oder nur oberflächlich wahrgenommen wird, was wir oft erleben, muss man ggf. klagen.
Zu den Grundlagen des Jugendamtes als Berater des Gerichtes
Als Berater des Gerichts ist das Jugendamt am Verfahren zu beteiligen. § 50 Abs. 2 SGB VIII und das FamFG bestimmen seine Befugnisse, etwa Anhörung, Teilnahme an Terminen und die Abgabe fachlicher Stellungnahmen. Das gilt besonders, wenn das Kindeswohl gefährdet ist, zum Beispiel bei psychischer Gewalt eines narzisstischen Vaters. Manche sehen darin eine Belastung elterlicher Rechte, doch die Normen schaffen einen Ausgleich, sie sichern Beteiligung und Kontrolle. So erhält das Gericht belastbare Informationen, und Schutzmaßnahmen können zügig angeordnet werden. Das bedeutet aber nicht, dass bisweilen nicht doch davon abgewichen wird und das Jugendamt seinen Aufgaben nicht nachkommt.
(2) Das Jugendamt unterrichtet insbesondere über angebotene und erbrachte Leistungen, bringt erzieherische und soziale Gesichtspunkte zur Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen ein und weist auf weitere Möglichkeiten der Hilfe hin. In Verfahren nach den §§ 1631b, 1632 Absatz 4, den §§ 1666, 1666a und 1682 des Bürgerlichen Gesetzbuchs(…) legt das Jugendamt dem Familiengericht den Hilfeplan nach § 36 Absatz 2 Satz 2 vor. Dieses Dokument beinhaltet ausschließlich das Ergebnis der Bedarfsfeststellung, die vereinbarte Art der Hilfegewährung einschließlich der hiervon umfassten Leistungen sowie das Ergebnis etwaiger Überprüfungen dieser Feststellungen.(..) Das Jugendamt informiert das Familiengericht in dem Termin nach § 155 Absatz 2 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit über den Stand des Beratungsprozesses. § 64 Absatz 2 und § 65 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 bleiben unberührt.
Was das Jugendamt darf und was nicht als Berater des Gerichtes
Ist das Jugendamt „Beteiligter“ i.S. §7 FamFG
Das Jugendamt ist kein Verfahrensbeteiligter. Das Gesetz regelt Anhörungsrechte (§162 FamFG), das SGB VIII spricht von „Unterrichtung“, „Unterstützung“, nicht aber von Beteiligter. Beteiligte sind auch in ihren Rechten betroffen. Dies ist beim Jugendamt nicht der Fall. Insoweit ist die Formulierung in §162 II FamFG falsch, weil hier „Beteiligung“ nicht zur Verfahrensbeteiligung führt.
Muss sich das Jugendamt einbringen?
Ja, das Jugendamt „hat“ mitzuwirken, §50 Abs. 1 S. 2 SGB VIII. Es kann also nicht frei entscheiden, ob es teilnimmt, es muss mitwirken und sich einbringen.
Was ist der Unterschied zwischen Beteiligter und Mitwirkender?
Der Unterschied ist nicht so eindeutig zu machen. Mitwirkende und Beteiligte haben andere Rechte, die aber aufgrund der Spezialregeln kaum existent sind. Zum Beispiel haben nur Beteiligte über alles informiert zu werden. Gleichzeitig muss aber das Jugendamt zur Beratung den Sachverhalt kennen. Eigentlich haben nur Beteiligte Antrags- und Beschwerderechte. Gleichzeitig muss aber aus dem Wächteramt und den Regeln des SGB VIII ein Antrag auch bei Gericht gestellt werden. Aus §162 III FamFG ergibt sich zudem das Beschwerderecht.
Darf das Jugendamt vor Gericht lügen?
Nur für Beteiligte regelt §27 Abs. 2 FamFG eine Wahrheitspflicht: „Die Beteiligten haben ihre Erklärungen über tatsächliche Umstände vollständig und der Wahrheit gemäß abzugeben.“ Aus der Amtspflicht zur Erteilung ordnungsgemäßer Auskünfte und der Amtspflicht, den Sachverhalt zu ermitteln ergibt sich m.E. eben auch eine Wahrheitspflicht für das Jugendamt. Dies bedingt auch deutlich zu machen wenn man ungeprüfte Infos weiter reicht.
Darf jedes Jugendamt mitwirken und Beschwerde einlegen?
Nur das örtlich wie sachlich zuständige Jugendamt hat die Rechte aus §162 FamFG, nicht ein früheres Jugendamt.
Darf das Jugendamt seine Meinung zur Kindesentwicklung abgeben?
Ja, dies ergibt sich aus §50 II SGB VIII. Das Amt muss zur Kindesentwicklung Stellung nehmen. Das Gericht hat hier keine pädagogische Ausbildung.
Muss das Jugendamt Hilfen anbieten?
Es muss über Möglichkeiten der Hilfe informieren und konkrete Hilfepläne vorlegen.
Hat das Jugendamt eine Schweigepflicht gegenüber dem Familiengericht?
Soweit es sich um einen Sozialpädagogen handelt, ja. Der normale Sachbearbeiter des ASD hingegen ist verpflichtet, das Gericht zu informieren. Bei Kindeswohlgefahr kann auch trotz Schweigepflicht eine Pflicht zur Tätigwerdung bestehen.
Kann das Jugendamt im Verfahren dem Gericht andere Informationen geben als den Eltern?
Bei Gefahr in Verzug kann erst das Gericht informiert werden, muss dann aber nach unverzüglicher Entscheidung die Eltern vollumfänglich informieren. Es gelten auch hier Prozessmaximen. Teilweise Beweismittel sind keine Beweismittel, unterschiedlicher Informationsstand verstößt gegen Art. 6 EMRK.
Wie ihr seht ist es einfach zu sagen was das Jugendamt darf. Aber oft wird es nicht umgesetzt. Daher steckt der Teufel im Detail, man muss beweisen, Anträge stellen und ggf. klagen. Aber: Solche Klagen sind nicht aussichtslos, auch wenn man nicht wegen allem klagen sollte.
Schreibt mir Eure Fragen zu Was das Jugendamt darf und was nicht!
Ich hoffe, dass ich damit einmal viele Fragen für Euch beantwortet habe, was das Jugendamt darf und was es nicht darf. Habt Ihr noch Fragen, die ich mit aufnehmen soll? Dann kommentiert unter diesem Artikel. Ich beantworte alle Fragen und ergänze die Liste oben!
Die Inobhutnahme im eigentlichen Sinn ist daher ein Verwaltungsakt.
Was tun bei Inobhutnahme Jugendamt – Klären ob Eilbedürfigkeit und Gründe vorliegen
Erst einmal sollte man prüfen, ob es einen Grund für diese gibt, den man gegebenenfalls widerlegen kann. Den Irrglauben, dass „ohne Grund“ Inobhutnahmen stattfinden, hatte ich bereits widerlegt. Das ist deshalb wichtig, weil ihr diese Gründe bekämpfen könnt. Und ja, auch falsche Gründe für eine Inobhutnahme sind Gründe, die man bekämpfen kann. Solange eine konkrete, gegenwärtige und erhebliche Gefahr besteht oder nicht ausgeräumt ist, hat das Jugendamt nämlich die Pflicht – aus dem verfassungsrechtlich garantierten Wächteramt – tätig zu werden.
Ich empfehle daher erst dann einen Widerspruch gegen den Verwaltungsakt Inobhutnahme, wenn klar ist dass es keinen Grund gibt. Meistens dürfte es an einer Eilbedürftigkeit scheitern. Denn wer längere Zeit mit dem Jugendamt zu tun hat, wird sich immer darauf berufen können dass man erst einen Beschluss hätte einholen können.
Widerspruch einlegen
Danach sollte man immer einen Widerspruch gegen die Inobhutnahme einlegen. Das ist das wichtigste, das ihr tun müsst, um insbesondere eine gerichtliche Entscheidung zu erzwingen. Setzt hier kurze Fristen (maximal 48 Stunden) und geht dann vor das Verwaltungsgericht. Weiter empfehle ich dringend eine Schutzschrift beim Familiengericht zu hinterlegen, damit Eure Gründe, warum eine Inobhutnahme unzulässig ist, auch dort bekannt ist. Idealerweise sind diese Gründe samt Beweismittel im Widerspruch und in der Schutzschrift vorhanden. Bitte beachten: Ihr müsst präsente Beweismittel vorlegen, also Zeugenaussagen schriftlich oder per eidesstattlicher Versicherung statt einen Zeugenbeweis anzubieten.
Zustimmung widerrufen zu einer Unterbringung
Es gibt allerdings auch Fälle, in denen Eltern erst einer Herausnahme des Kindes zugestimmt haben und sich nun fragen, was gegen diese Herausnahme und quasi Inobhutnahme Jugendamt zu tun ist. Diese Eltern müssen erst die Einwilligung widerrufen. Danach sollte man, wenn das Kind nicht herausgegeben wird, vorsorglich Widerspruch einlegen gegen eine Inobhutnahme.
Eilrechtsschutz Verwaltungsgericht
Eilrechtsschutz beim Verwaltungsgericht ist der richtige Weg, um eine Herausgabe des Kindes zu erstreiten. Tatsächlich ist es aber schwieriger, denn die Gerichte entscheiden oft erst nach 2 Wochen, eine Zeit, in der das Familiengericht einen einstweiligen Anordnungsbeschluss erlassen kann, was die Klage am Verwaltungsgericht unzulässig werden lässt. Gleichwohl erhöht ihr hier den Druck auf das Jugendamt. Wenn der Antrag am Verwaltungsgericht unzulässig wird, müsst ihr diesen für erledigt erklären und die Feststellung beantragen, dass die Inobhutnahme von Anfang an rechtswidrig war. Dies benötigt ihr auch für spätere Amtshaftungsklagen.
Ergebnis Eures Vorgehens
Ihr erzwingt somit einen Antrag des Jugendamtes beim Familiengericht auf Entziehung der elterlichen Sorge. Damit wird das Gericht gezwungen, inhaltlich die Voraussetzungen des §1666 BGB zu prüfen. Damit muss das Gericht nicht nur die Beweislage sichten, sondern auch die Wichtigen Entscheidungen im Sorgerecht anwenden.
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Was tun bei Inobhutnahme Jugendamt – alle FAQ in Kürze
Hier fasse ich nochmal das Wesentliche zusammen:
Was tun bei Inobhutnahme Jugendamt?
Ihr solltet Beweise sichern, Gefährdung widerlegen, Widerspruch einlegen und eine Schutzschrift hinterlegen, bevor ihr Anträge an das Familien- oder Verwaltungsgericht stellt. Wer der Herausnahme zugestimmt hat, sollte diese widerrufen.
Warum sind viele Inobhutnahmen rechtswidrig?
In der Regel kann jedes Jugendamt, gerade bei längeren Verfahren, das Familiengericht erst anrufen. Es besteht dann kein Grund für eine verwaltungsrechtliche Inobhutnahme.
Was tun, wenn ich der Unterbringung durch das Jugendamt zugestimmt habe?
Dann müsst ihr die Zustimmung widerrufen, per Brief und von allen Sorgeberechtigten unterschrieben!
Muss ich einen Widerspruch gegen die Inobhutnahme einlegen?
Ja, wie gegen jeden Verwaltungsakt muss man einen Widerspruch einlegen. Diesem solltet ihr alle Beweismittel zufügen.
Muss ich eine Schutzschrift einlegen?
Ihr müsst nicht, aber ich empfehle es. Denn ohne Schutzschrift besteht die hohe Wahrscheinlichkeit, dass das Familiengericht alle Argumente des Jugendamtes durchwinkt
Muss ich am Verwaltungsgericht klagen?
Eine einstweilige Anordnung solltet ihr nur beantragen, um Druck aufzuüben. Wirklich helfen wird es nicht, außer dass ihr am Ende einen weiteren Ansatz für eine Amtshaftung habt.
Kann man einen Verfahrensbeistand abberufen? Theoretisch ja, praktisch aber findet das nicht statt. Dank Carola Koch habe ich nun einen Beschluss, den ich mit Euch teilen möchte.
Warum ist es so schwer einen Verfahrensbeistand auszutauschen?
Anders als Richter und Sachverständige sind Verfahrensbeistände nicht zur Neutralität verpflichtet. Die Befangenheit als Möglichkeit des Austausches knüpft aber genau hieran an, §6 FamFG.
Inzwischen beinhaltet §158 FamFG aber auch eine spezielle Regelung zur Beendigung, auch vorzeitig, der Beistandschaft:
(4) 1Die Bestellung endet mit der Aufhebung der Bestellung, mit Rechtskraft der das Verfahren abschließenden Entscheidung oder mit dem sonstigen Abschluss des Verfahrens. 2Das Gericht hebt die Bestellung auf, wenn 1. der Verfahrensbeistand dies beantragt und einer Entlassung keine erheblichen Gründe entgegenstehen oder 2. die Fortführung des Amtes die Interessen des Kindes gefährden würde.
Verfahrensbeistand nicht neutral reicht insoweit also nicht aus. Es müssen die spezifischen Aspekte des FamFG erfüllt sein. Und neutrale Verfahrensbeistände sind dort nicht gefordert.
Richter kann Verfahrensbeistand abberufen
Also man kann einen Verfahrensbeistand austauschen. Immerhin. Also der Richter kann:
Richter kann Verfahrensbeistand immer abbestellen
Ein Richter kann die Bestellung des Verfahrensbeistandes immer aufheben. S.2 „hebt auf“ reduziert hier das Ermessen, wann eine Bestellung aufgehoben werden muss. Dies gilt immer dann, wenn die Interessen des Kindes gefährdet werden. Dies ist aber genau der Fall, der so oft vorkommt. Wenn dem Willen des Kindes nicht Rechnung getragen wird. Falls man an Anhörungen nicht teilnimmt. Wer kein Rechtsmittel einlegt. All das kommt in den meisten Fällen, die ich kenne, so vor. Und trotzdem reagieren Richter nicht.
Das Amtsgericht Würzburg, Az. 5 F 334/21, hat insoweit entschieden:
„Das Vertrauensverhältnis zwischen (VB) und den Kindern ist zerrüttet. Eine Zusammenarbeit mit der Kindsmutter war bereits zu Beginn schwierig und ist derzeit nicht möglich. Die Wahrnehmung der Kindesinteressen ist dadurch gefährdet, weshalb ein anderer Verfahrensbeistand zu bestellen war.“
Bestellt ein Richter einen Verfahrensbeistand nicht ab, ist es erst einmal richterliche Unabhängigkeit. Hier ist auch ein Systemfehler begründet: Denn Der Richter, dessen Arbeit der Verfahrensbeistand mit kontrolliert, kontrolliert den Verfahrensbeistand. Eine vom Richter unabhängige Wahrnehmung der Kindesrechte ist hierbei nicht gegeben.
Aber vielleicht ist hier dann doch ein Grund da, den Richter mit einer Befangenheitsrüge unter Druck zu setzen. Dies gilt umso mehr, als dass die Vertretung des Kindes undienlich ist.
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Vor Befangenheitsrüge immer dienstliche Stellungnahme anfordern!
Mein Tipp: Fordert immer eine dienstliche Stellungnahme an zu den potentiellen Befangenheitsgründen des Richters. Diese Stellungnahme wird nicht nur deshalb benötigt, weil ihr damit Euren Befangenheitsantrag glaubhaft machen könnt und weil ein Verstoß hiergegen wieder ein Befangenheitsgrund ist. Es gibt dem Gericht auch die Chance, Fehler abzustellen!
Ihr seht also, einen Verfahrensbeistand austauschen ist möglich. Ich empfehle einfach, dass Ihr zuerst einfach mehr fordert vom Verfahrensbeistand und auf Fehlverhalten hinweist, bevor Anträge gestellt werden. Ansonsten muss der Verfahrensbeistand auch die Rechtsprechung kennen und deren Einhaltung einfordern. Haltet ihm einfach wichtige Entscheidungen im Sorgerecht vor, die dem Kindeswohl entsprechen.
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Oft wird die Wirkung eines Beweisbeschlusses in Sorgerechtsstreiten und Verfahren nach §1666 BGB verkannt. Viele Anwälte sehen weder Probleme noch wissen sie, wie man die Probleme angeht. An dieser Stelle darf ich den richtigen Beweisbeschluss in Kindschaftssachen vorstellen mit Negativ- und Positivbeispielen.
Schriftlicher Beweisbeschluss in Kindschaftssachen
Vorneweg: Viele wissen gar nicht, dass es einen schriftlichen Beweisbeschluss gibt. Haltet bitte Eure Anwälte an, alles an Euch weiterzuleiten. Das Gericht erlässt den Beweisbeschluss schriftlich. In diesem ist der Beweisbeschluss und der konkrete Sachverständige benannt.
Falsche Beweisbeschlüsse
Falsche Beweisbeschlüsse sind manchmal der Schlampigkeit geschuldet, oft weil man es nicht besser weiß und teils einfach auch einer Voreingenommenheit. Da sich der Sachverständige penibel an den Beweisbeschluss halten muss, führt dies zu einer verfahrensmanipulierenden Wirkung – egal ob gewollt oder ungewollt. Ich darf Euch ein paar unmögliche Beweisbeschlüsse vorstellen:
Der voreingenommene Beweisbeschluss
Ein hervorragendes Beispiel für einen voreingenommenen Beweisbeschluss finden wir in Sachen Carola Koch und deren Sohn Tilmann.
„Wer nur nach den Fehler der Mutter fragt, verkennt das Wesen des §1666 BGB und hat von Familiengericht keine Ahnung – egal ob Amtsgericht oder Oberlandesgericht“
Michael Langhans
Der Beweisbeschluss lautet:
Es soll ein familienpsychologisches Saohverständigengutachten eingeholt werden über folgende Fragen:
Besteht die Bereitschaft und die Fähigkeit der Kindesmutter, die Versorgung und Erziehung des Kindes Tilmann unter Berücksichtigung etwaiger besonderer Anforderungen des Kindes zu gewährleisten und ggf. eigene Belange zurückzustellen?
Ist bereits eine Schädigung des Kindes eingetreten oder besteht gegenwärtig schon eine Gefahr in einem solchen Maß, dass sich bei der weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt?
Von welcher Art, Schwere und Wahrscheinlichkeit sind die befürchteten Beeinträchtigungen des Kindes?
Gibt es andere Hilfs- und Unterstützungsangebote, die geeignet sind, die Gefährdungen abzuwenden, ggf. welche?
Ist díe Kindesmutter bereit und in der Lage, diese anzunehmen und umzusetzen, sodass eine Gefährdung nicht mehr besteht?
Welche Vorstellungen hat das Kindvon dem Verhältnis zu seiner Mutter und wie sind diese unter dem Aspekt der Zielorientierung, Intensität. Stabilität und Autonomie zu bewerten?
In welchem Umfang und in welcher Form können bzw. sollten Umgangskontakte zwischen dem Kind Tilmann und seiner Mutter stattfinden?
Besteht durch die Durchführung von Umgangskontakten eine Gefahr von körperlichen und seelischen Schäden für das Kind?
Kann diese Gefahr durch einen begleiteten Umgang oder durch andere Maßnahmen abgewendet werden, ggf. durch welche?
lst ein Umgangsausschluss erforderlich? Wenn ja, für welchen Zeitraum?
Was hier auffällt: Die Einseitigkeit verkennt sowohl die Rechtsfrage, was dem Kind gut tut. Es verkennt vorallem aber auch, dass bei einer Inobhutnahme, die durchgeführt ist (!), negative Aspekte des Amtes auch zu hinterfragen sind. Und letztlich verkennt dieser Beweisbeschluss, dass wenn man erst nach Beeinträchtigungen fragt, dass man dann keine Gründe für einen §1666 BGB bisher hat. Und genau das ist der Kern des Problems.
Der naive Beweisbeschluss
Ein weiteres Beispiel ist folgendes:
Bestehen bei der Kindesmutter Defizite hinsichtlich der Erziehungseignung?
Wenn ja, gebieten diese Defizite bei der Erziehungseignung den Entzug der elterlichen Sorge oder von Teilen der elterlichen Sorge oder bestehen mildere Mittel, um diesen Defiziten zu begegnen?
Das Gericht fragt hier nach einem Beschlusstenor. Abgefragt werden rein rechtliche Fakten. Denn ob ein Entzug der elterlichen Sorge gerechtfertigt ist und ob mildere Mittel bestehen, muss das Gericht entscheiden.
Der Sachverständige hat keine Rechtsfragen zu beantworten.
Michael Langhans, Herausgeber
Man kann allenfalls fragen welche Möglichkeiten der Problembeseitigung es gibt. Auch hier gilt: Wer nach dem Bestehen von Defiziten fragt, belegt dass er keine Argumente im Moment hat, so dass es versteckt die Bitte ist einen Grund zu finden. Ergänzend muss sich freilich auch das Gericht Gedanken nach milderen Mitteln machen.
Der faule Beweisbeschluss
Der (nur von mir so genannte) faule Beweisbeschluss gibt letztlich nur das Gesetz wieder. Ein Beispiel hierzu lautet:
Es soll zur Frage, welche Sorgerechtsreglung und Aufenthaltsregelung dem Kindeswohl am besten entspricht, ein familienpsychologisches Fachgutachten eingeholt werden.
Das Gesetz lautet in §1671 BGB:
(1) (…)Dem Antrag ist stattzugeben, soweit
(…)
2.zu erwarten ist, dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf den Antragsteller dem Wohl des Kindes am besten entspricht.
§1671 BGB
Der Beweisbeschluss ist also nur die Wiedergabe des Gesetzes, quasi Copy & Paste. Der Sachverständige hat dabei zu freie Hand.
“1. Welche Belastungen und welche Vorteile sind für das psychische, physische oder seelische Wohl des Kindes zu erwarten, wenn …
Lässt sich aus fachlicher Sicht begründen, dass einzelne dieser Faktoren für das psychische, physische oder seelische Wohl des Kindes jeweils schwerwiegende Bedeutung haben?
2. Welche Faktoren werden voraussichtlich in welcher Intensität bei Übertragung des Sorgerechts auf einen Elternteil jeweils vorteilhaft oder belastend auf die gesunde sowie psychisch und emotionale Entwicklung des Kindes wirken ”
Diese Formulierung ist sehr kindeswohlbezogen. Rechtsbegriffe und parteiische Formulierungen werden vermieden. Es werden alternative Ausführungen gefordert, um dem Richtervorbehalt zu genügen. Das führt freilich dazu, dass die Richter selber mehr abwägen müssen, was nicht unbedingt auf Gegenliebe stößt.
Eine neutralere Formulierung ist auch, wenn auch nicht so perfekt, „welche Regelung der elterlichen Sorge entspricht dem Wohl des Kindes am Besten“. Einschränkende Formulierungen, die ein Wechselmodell ausschließen wie „welche Übertragung der Sorge auf welchen Elternteil entspricht dem Wohl des Kindes am Besten“.
Im obigen Fall Tilmann hatten wir daher folgende Regelung angeregt: „1. Welche Belastungen und welche Vorteile sind für das psychische, physische oder seelische Wohl des Kindes Tillmann zu erwarten, wenn es einerseits bei der Mutter lebt und andererseits sich in staatlicher Obhut befindet. Lässt sich aus fachlicher Sicht begründen, dass einzelne dieser Faktoren für das psychische, physische oder seelische Wohl des Kindes jeweils schwerwiegende Bedeutung haben? Welche Auswirkungen auf das Wohl des Kindes haben die Pläne gem. des Antrags der Mutter auf Rehabilitation und Unterstützung und welche Änderungen sind auf den lst-Zustand bei konsequenter Umsetzung zu erwarten? 2. Welche Faktoren werden voraussichtlich in welcher Intensität bei Entziehung des Sorgerechtes vorteilhaft oder belastend auf die gesunde sowie psychisch und emotionale Entwicklung des Kindes wirken? Wie verhält es sich bei einer Rückübertragung? 3. Aus welchen Gründen besucht das Kind- nach wie vor keine Schule. 4. Welche Auswirkungen auf das Wohl des Kindes hat der Konflikt zwischen Iugendamt und Mutter? 5. von der Mutter geplanten und initiierten Mittel geeignet, das Wohl von Tillmann gewährleisten? vom Jugendamt geplanten und initiierten Mittel geeignet, das Wohl von Tillmann gewährleisten?“
Teilweise hat das OLG dem abgeholfen, weil die fehlende Neutralität anerkannt wurde. Ob man dann an dieser Stelle bis zum Ende streitet oder nicht einen akzeptableren Kompromiss anstrebt, auch um keine Kindesentfremdung zu provozieren, muss jeder für sich entscheiden.
Der Fachstandards entsprechende Beweisbeschluss
Dank meinem Freund Ruwen Mickan habe ich noch eine weitere, eigentlich selbstverständliche, Ergänzung des Beweisbeschlusses für Euch:
„Das Gutachten soll unter Berücksichtigung der relevanten Fachstandards erstellt werden“
vgl. z.B. AG DLG/Donau, 1 F 365/21
Ok, ich räume ein, dass das sinnloser Formalismus ist. Oder doch nicht? Natürlich schadet es nicht, hierauf den Finger zu legen. Es ist ein Zeichen der Prüffähigkeit und der Qualität des Gutachtens, wenn dies zur Bedingung gemacht wird. Und deshalb finde ich das eine gute Ergänzung, die in jeden Beweisbeschluss eingebaut werden sollte. Ich selber würde es noch deutlicher auf die Mindestanforderungen hin formulieren:
„Das Gutachten hat unter Berücksichtigung der Fachstandards Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht erstellt zu werden.“
Michael Langhans, Volljurist
Es gibt keinen Grund, hierauf zu verzichten. Damit müssen die Richter auch Farbe bekennen, ob Sie sich zu den wissenschaftlich fundierten Anforderungen bekennen oder ob sie einfache Gutachten vom „Stammtisch“ präferieren. Ein Richter, der sich weigert, dies auszuformulieren, kann befangen sein.
Gegenvorstellung und Beweisbeschluss
Ein Rechtsmittel bei falschem Beweisbeschluss gibt es nicht. Die Gegenvorstellung ist nur eine Anregung. Auch Befangenheitsgesuche verzögern oft nur das Verfahren. Trotzdem kann eine Gegenvorstellung erfolgreich sein. Viele Anwälte kennen diese Möglichkeit aber nicht.
Sind alle Beweisbeschlüsse falsch?
Technisch betrachtet sind alle Beweisbeschlüsse falsch, weil sie das Wohl des Kindes ignorieren und oft einseitig den Nachweis einer KWG bereits voraussetzen. Veile Richter wollen eine schnelle rechtliche Lösung und diese auf den Sachverständigen abgeben. Das ist unzulässig. Unbestimmte Begriffe wie Erziehungsfähigkeit sollten im Beweisbeschluss vermieden werden, stattdessen das Wohl des Kindes in den Vordergrund gestellt werden. Beweisbeschlüsse sollten zudem dem Richter die Möglichkeiten offen lassen, wie er entscheidet. Das wird mit einengenden Beweisbeschlüssen verhindert.
Sendet mir Eure Beweisbeschlüsse
Sendet mir Eure Sachverständigen-Beweisbeschlüsse. Wir können damit eine Sammlung schlechter und guter Formulierungen starten, was uns allen helfen kann.