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Sorgerecht

Hilfeplan

Um Hilfeplan und Hilfeplangespräche (kurz HPG) gibt es immer wieder Streit. Manchmal ist das Protokoll des Hilfeplangesprächs falsch aufgenommen, manchmal wird es gar nicht erst protokolliert. Was ist der Hilfeplan, welche Möglichkeiten habe ich einzuwirken und wie kann ich gegen ein falsches Hilfeplangespräch vorgehen?

Hilfeplanung und Hilfeplangespräch

Der Hilfeplan wird in §36 SGB VIII definiert. Vor seiner Aufstellung sollen Personensorgeberechtigte und das Kind (!)

  • Beratung über Art und Umfang der Hilfe
  • Folgen für die Kindesentwicklung der Hilfe aufzeigen
  • jeweils in verständlicher Form

erhalten.

Wann kann es einen Hilfeplan geben

Anwendung findet dieser bei

  • Hilfe zur Erziehung gemäß § 27 ff. SGB VIII,
  • Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII,
  • Hilfe für junge Volljährige gemäß § 41 SGB VIII.

Was steht im Hilfeplan

Danach soll ein Hilfeplan erstellt werden. In diesem soll

  • Feststellungen über den erzieherischen Bedarf
  • die zu gewährende Art der Hilfe
  • die notwendigen Leistungen
  • sowie die regelmäßige Überprüfung der Hilfe und deren Zielerreichung
  • unter Beteiligung der bei der Hilfedurchführung tätigen Personen oder Einrichtungen

getroffen werden.

Bereits an dieser Stelle seht ihr, dass natürlich nicht immer diese Vorgaben eingehalten werden. Regelmäßige Gespräche finden sicher statt, aber nicht zwingend eine tatsächliche Prüfung der Hilfe und der Zielerreichung (auch wenn es so immer im Protokoll steht). Denn Rückführung findet als übergeordnetes Ziel von Sorgerechtsmaßnahmen und Jugendhilfe selten – ohne Initiative der Eltern – statt.

Hilfeplan und Hilfeplangespräch

Als Hilfeplangespräch bezeichnet man das Fachgespräch, in dem die Ziele definiert und die Maßnahmen zur Zielerreichung fixiert werden. An diesem Gespräch dürfen in der Regel auch Eltern teilnehmen, denen das Sorgerecht entzogen ist (§36 SGB Abs. 5 VIII ). Das findet leider viel zu selten statt.

Fehler während des Hilfeplangesprächs

Nachdem ich die relevanten Fakten aufgezählt habe, die vielen von Euch sicher schon bekannt waren, nunmehr zu den typischen Problemen und Fehlern während oder nach dem Hilfeplangespräch.

edit

Tipp: Schreibt alles mit, was besprochen wird!

Alleine dass ihr viel mitschreibt, wird die Gegenseite verunsichern. Zudem könnt ihr so nachträgliche Manipulationen der Protokolle verhindern.
Tonbandaufnahmen sind idR illegal!

Vorbereiten auf den Hilfeplan

Wichtig: Bereitet Euch vor:

Was waren die Probleme, die bei Gericht angesprochen wurden?

Wurden angeblich notwendige Hilfen umgesetzt?

Sind angebliche Defizite verifiziert oder sogar abgestellt?

Nur mit dem Aktenkennen habt ihr eine reale Chance, Euch einzubringen, ohne dass es zu negativen Erfahrungen kommt. Konfrontiert das Amt mit alten Aussagen. Bietet für jedes Problem auch eine eigene Lösungsidee an. Ich weiß, das ist schwer, wenn man plötzlich neue Argumente vorgesetzt bekommt. Aber es ist unumgänglich.

Eure Ideen und Wünsche ins Protokoll

Besteht darauf, dass Eure Ideen ins Protokoll aufgenommen werden.

Besteht auch darauf, dass das verifiziert wird, was das Jugendamt behauptet. Wenn es Atteste gibt oder bedenken von Schulen, müssen Arzt und Schule am Gespräch teilnehmen, §36 SGB VIII.

Was tun bei einem falschen Protokoll zum Hilfeplan?

Wenn Ihr auf meinen Tipp oben gehört habt, widersprecht dem Protokoll, fügt Eure Sicht der Dinge und Eure Mitschrift bei und besteht darauf, dass dies als Anlage zum HPG-Protokoll genommen wird.

Was tun, wenn das Jugendamt keine wirkliche Hilfe anbieten möchte?

Greift das Jugendamt in die Sorge ein oder bietet keine Rückführungsoption oder handelt aus Eurer Sicht ansonsten gegen das Wohl des Kindes, bleibt euch nur die Möglichkeit, ein Abänderungsverfahren anhängig zu machen.

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Elternrecht != Wächteramt

Vergesst nicht: Euer Elternrecht ist in Art. 6II GG garantiert. Das Jugendamt hat nur ein Wächteramt, darf bei Gefahren einschreiten. Es ist kein Superelternteil. Es ist gar kein Elternteil!

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13 Antworten auf „Hilfeplan“

Das Jugendamt sagt das Ziel sei das meine Tochter sich im Heim wohl fühlen soll und sie sehen keine Rückführung in Betracht egal wie sehr meine Tochter und ich drauf bestehen es wird nicht als Ziel gesetzt Sonden nur als wünsch gesehen

Es gibt nur einen, von mir unterschriebenen Hilfeplan. Aber zig umgeschriebene ohne meine Unterschrift. Und sogar einen, da hat gar kein Gespräch stattgefunden, mit Gesprächsverlauf und meiner Unterschrift, die ich nicht darunter gesetzt habe. Ist das Urkundenfälschung?

Ich hatte per Einschreiben bestimmten Punkten im Hilfeplan widersprochen.
Schriftlich kam vom Jugendamt, ich sei zwar mit dem Hilfeplan nicht einverstanden, er gilt allerdings trotzdem.

Zitat aus § 36 Abs. 2 Satz 2 SGB IIIV

„Als Grundlage für die Ausgestaltung der Hilfe sollen sie zusammen mit dem Personensorgeberechtigten und dem Kind oder Jugendlichen einen Hilfeplan aufstellen……“

Frage
Ist dieses „sollen“ oder auch „soll“ in Satz 1 zu verstehen als „soll = kann, muss aber nicht“; oder als „soll = muss“ ?

Wir haben nämlich keinerlei Hilfeplan trotz der erfolgten „Hilfe gem. § 27 SGB IIIV“ in Form des begleiteten Umgangskontakt nach Inobhutnahme der Kinder.

Das „soll“ wird hier meiner Meinung nach in der Regel eine Ermessensreduktion auf Null bedingen, so dass das Jugendamt die Eltern zu beteiligen hat („muss“), solange keine schwerwiegenden Gründe vorliegen die Eltern nicht zu beteiligen. Etwas anderes mag sich bei schwerwiegendem Missbrauch der elterlichen Sorge, langer fehlender Kooperation, dem Wunsch eines über 14 jährigen Kindes oder ähnlichem Ergeben.
Dies ergibt sich auch aus Art. 6 II GG, der den Eltern das Recht zugestehlt Eltern zu sein und dem Amt nur das Wächteramt. Eltern bleibt man auch bei vollständiger Sorgeentziehung.

Was ist wenn im Hilfeplan festgehalten wir, dass die Kinder die in Obhut gegeben wurden in Vollzeitpflege nach §33 sgb VIII in vollzeitpflege bleiben aber kein Pflegegeld für die Inobhutnahme bezahlt wird. Mache nun schon 10 Jahre damit rum, nun soll ich beweisen, dass wir falsch oder garnicht beraten wurden obwohl meine Tochter der Hilfe zu Erziehung im Hilfeplan zustimmte.

Im Juni diesen Jahres gab es 2 Hilfeplangespräche in denen die Rückführung bestätigt wurde, sobald die Kinderzimmer fertiggestellt sind. Bis heute gibt es kein Protokoll mit der Begründung, das die Mitarbeiterin vom JA wegen mir und den Wohngruppen, 3 Kinder 3 Gruppen, immer etwas wollen und ihre gesamte Arbeitszeit, Teilzeit, in Anspruch nehmen. Außerdem ist alles was dort besprochen wurde nur meine Einbildung.

Deshalb empfehle ich immer ein eigenes Protokoll zu führen und das dann an den JA Mitarbeiter zu senden. Somit müssten die widersprechen, wenn es denen nicht ausreicht oder die denken etwas wäre falsch.
Die Schludrigkeit bei Hilfeplangesprächen erlebe ich auch recht häufig.

Meine Frage…
Das Kind (15) lebt seit 2 Jahren im Heim, zur Mutter wird jedoch jeglicher Kontakt abgelehnt, regelrecht boykottiert… Muss die Mutter noch zum Hilfeplangespräch, oder darf sie das von sich aus verweigern?
Das Kind hält festen Kontakt zum Vater.
Mutter und Vater des Kindes seit 10 Jahren geschieden, beide Sorgeberechtigte.

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