Ich möchte auf dieser Seite für Euch Frage und Antwort zur Rückführung sammeln. Wenn Ihr auch Eure Frage beantwortet haben wollt rund um die Rückführung, kommentiert es doch bitte einfach unter diesen Beitrag. Wir werden dann die Fragen entsprechend anpassen.
FAQ: Frage und Antwort zur Rückführung
Grundsätzlich ja. Aber die Zeit arbeitet gegen Euch. Je länger eine Herausnahme zurückliegt, desto schwieriger wird es.
In dem Moment, ab dem die ursprüngliche Gefahr nicht mehr besteht.
Gerade in Heimen wird Kindern suggeriert, sie müssten dort bis zur Volljährigkeit bleiben. Tatsächlich wird ab dem 14 Lebensjahr der Wille des Kindes immer wichtiger. Weiter spielt es eine Rolle, ob sich das Kind gegen Probleme selber helfen kann.
Die Kindswohlgefahren aus dem Ausgangsbeschluss erkennen und abstellen heißt, die Grundlagen einer Rückführung zu schaffen.
Eine Abänderung kann jederzeit beantragt werden. Erfolgreich wird dies aber sofort nicht sein.
Theoretisch jeder, praktisch niemand. Obwohl der Beschluss, der Richter, das Gutachten, der Anwalt und Jugendamt benennen müssten, wie man eine Rückführung erreicht, wird es tatsächlich nie gesagt. Das macht es so schwer.
Nein, Du kannst eine Rückführung auch gegen deren Willen erwirken, wenn die obigen Voraussetzungen bestehen.
Es kommt auf die Vorwürfe an. Verhaltensänderungen, Belege, Therapien – je mehr auf dem Papier besser wurde, desto höher die Chancen für Euch.
Auch hier kommt es auf den Fall an. Grundsätzlich muss es reichen, den Bedenken im Gutachten Rechnung zu tragen und die Änderung zu belegen.
Rückfälle, Gewalt, schlechte Umgänge, Wohnungslosigkeit verschlechtern Deine Chancen. Aber auch Zeit: Je länger Kinder weg sind, desto schwieriger wird es.
Theoretisch nein, aber praktisch ja. Nur mit einer belegbaren Bindung und gutem Umgang wird eine Rückführung gelingen. Besteht bei guten Umgängen sofort auf Protokollen
Rückführung ist das Ziel
Dass Rückführung das Ziel ist, haben wir schon hier besprochen. Lasst Euch von niemand beirren oder etwas anderes einreden.
4 Antworten auf „Frage und Antwort zur Rückführung“
[…] Hier findet Ihr unsere Fragen und Antworten rund um Rückführung. […]
[…] Prüfung der Hilfe und der Zielerreichung (auch wenn es so immer im Protokoll steht). Denn Rückführung findet als übergeordnetes Ziel von Sorgerechtsmaßnahmen und Jugendhilfe selten – ohne […]
[…] hat einen rechtlichen und einen tatsächlichen Grund. Dies zu bestreiten schadet Euch und damit den Rückführungsbemühungen. Sprecht daher besser immer genau von rechtswidriger Herausnahme statt von […]
Wenn das Kind von KM rechtswidrig von KV herausgeholt war.Kann KV einfach Kind wieder nehmen? Oder zähl es zu Kindesentführung?