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Buch: Die legale Selbstrückführung

Die legale Selbstrückführung ist Band 3 meiner Reihe Ratgeber Familienrecht.

In diesem Buch stelle ich die Möglichkeit vor, Kinder die in staatlicher Obhut leben selbst zurückzuholen. Aber niemals heimlich und niemals legal. Dazu müssen diverse Voraussetzungen erfüllt sein. Es reicht nicht aus, dass eine Entscheidung falsch ist. Wenn das Vorgehen schief geht, kann der Kontakt vollständig eingeschränkt sein. Vorbereitung, Beweise, Recherchen sind daher zwingend notwendig. Hier zu schnell zu agieren, blinder Aktionsismus gar, schadet.

Achtung: Diese Möglichkeit ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, um strafbares Handeln zu vermeiden. Sie ist nicht für jeden Fall geeignet. Fehlgeleitete Ideen und Versuche problematisieren alles nur, so dass ich eine umfassende und kompetente Begleichtung und Beratung empfehle!

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Die legale Selbstrückführung
ISBN-13: ‎  978-1695276314 (bestellen: Amazon)

Das Inhaltsverzeichnis:

  1. Grundsätzliches 8
  2. Rückführung 10
  3. Selbstrückführung 13
  4. Strafbarkeiten 15
    4.1. § 235 StGB 15
    4.2. § 171 StGB 22
  5. Voraussetzungen der legalen Selbstrückführung 24
  6. §1666 BGB auf gegen Amt und Heim? 26
  7. Wie legal selbst rückführen 28
    7.1. Offenheit 29
    7.2. Legal, d.h. Gericht einbinden 31
    7.3. Vorbereitung: Beweise verwertbar sammeln 32
    7.4. Lieber etwas länger warten als überstürzen 34
    7.5. Überraschungsmoment 35
    7.6. Sorgerechtsverfügung und Vormünder 36
    7.7. Anwalt für das Kind 37
    7.8. Jugendamtsunterstützung 38
    7.9. Zeugen im Fall der Fälle 38
    7.11. Geld 39
  8. Zusammenfassung 40

Warnung!

Nicht nur weil ihr bei einem solchen Vorgehen vielen Leuten auf die Füße tretet, empfehle ich eine kompetente Vorbereitung mit professioneller Unterstützung.

Die Einleitung zur ersten Auflage:

Oktober 2015.

Es ist ein Sonntag, am Ende der Herbstferien. Doch ich sitze in meinem Büro und warte. Heute werde ich eine legale Selbstrückführung durchführen – böse Zungen würden von einer legalen Kindesentziehung sprechen.

Drei Kinder, die seit vielen Jahren in einem Heim leben und über die Ferien zu Hause sind, werden heute einfach nicht in das Heim zurückkehren.
Damit es aber zu keinen strafrechtlichen Problemen kommt und damit der Aufenthalt zu Hause möglichst für immer ist, haben wir das ganze gezielt vorbereitet. Schriftsätze und Eilanträge sind vorbereitet. Infoschreiben an Polizei und Jugendamt liegen vor mir.

Um die vereinbarte Zeit beginne ich mein Telefax “anzuwerfen”. Die Minuten vergehen. Ein Sendebericht nach dem anderen geht in meinem
Postfach ein. Endlich habe ich alle Sendebestätigungen vor mir. Das Jugendamt, die Polizei, das Gericht: Alle sind vollumfänglich informiert.
Ich gebe diese Information an einen Helfer weiter, der das Kinderheim anruft und mitteilt, dass die Kinder nicht mehr zurückkommen werden.

Der erste Schritt ist gemacht, doch es wird nicht der einzige und auch nicht der letzte Schritt bleiben. Heute hat es begonnen. Wir wissen, dass wir
Geschichte schreiben, weil noch niemand so ehrlich und frech war, es einfach zu tun. Wir gehen den Weg der legal Selbstrückführung. Nicht heimlich, wie es manche denken. Wir gehen diesen Weg offen und ehrlich.

Mit Erfolg.

Dieses Buch schildert Erlebnisse aus meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt. Manche Fakten sind, um die Personen zu schützen, verändert.


Die so heimgeholten Kinder sind bis heute, vier Jahre später, nicht in jenes Heim zurückgebracht worden. Der Kampf hat sich gelohnt.
Dieses Buch soll aufzeigen, wie man legal mit Courage Kinder nach Hause bringen soll. Doch wird dieses Buch nicht jedem Elternteil helfen können.
Es wird vor allem nicht jedes Kind nach Hause holen helfen können, dies ist eine Einzelfallfrage, die niemals ohne kompetente anwaltliche Beratung
angegangen werden sollte.


Dieses Buch ist aber auch gegen jegliche Entziehung von Kindern, insbesondere ins Ausland. Es ist keine Anleitung, das Recht zu verletzen
und Kinder zu entführen.

Krefeld, im September 2019
Michael Langhans

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Recht allgemein

Anwalt zum Schämen

Ich kritisiere meinen Berufstand ja öfter. Aber dass ich einen Anwalt zum Schämen finde, das kommt nicht alle Tage vor. Dabei ist Sorgerecht nicht so schwer, wenn man ein wenig Gespür hat. Trotzdem gibt es den Typus Anwalt, der seine Leute 100% in den Abgrund rasen lässt und danach nicht mal die Sauerei sauber macht.

Was war passiert?

Ein Anwalt oder eine Anwältin – Anonymität schadet nicht bei mehr oder minder aktuellen Fällen – vertritt. Und versäumt es, dafür zu sorgen, dass die Eltern beim Anhörungstermin wissen, dass es einen Beschluss gibt und was in diesem steht. Im Termin dann der Schock: Kind wird nicht zurückgegeben, es muss beim Ergänzungspfleger bleiben. Das an sich ist schon schlimm, aber was dann passiert, schlägt dem Fass den Boden aus: Man unternimmt gegen den eA Beschluss… nichts (!). Selbst jetzt sorgt man nicht dafür, dass die Eltern wissen was zu tun ist. Weil man selbst ahnungslos ist? Weil es einem egal ist dass Kinder leiden? Weil man keine Ahnung hat?
Stattdessen fährt man in Urlaub, was an und fürsich erlaubt ist, aber nicht wenn kritische Fälle offen sind. Und dann kommt eben der Beweisbeschluss: Gutachten.
Immerhin, denke ich mir, noch ist also nicht alles verloren.

Mein emotionales Video zum Thema Anwalt zum Schämen

Anwalt zum Schämen

Was also berät und empfiehlt unser Anwalt zum Schämen? Also eigentlich nichts. Weil ja Urlaub. Aber die ReNoFa (Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte) empfiehlt auf den Anruf des Gutachters zu warten. Ähm. Okay, Ahnung muss sie nicht haben, und ich diskutiere jetzt auch nicht über Gutachten pro oder contra (das könnt ihr hier besser nachlesen).

Aber man erkennt nicht, dass der Beweisbeschluss Schrott ist. Standardfrage nach der Erziehungsfähigkeit und nicht danach, was für das Kind am Besten ist. Ein Amateurhafter Fehler, soetwas nicht zu sehen und nicht zu wissen (Empfehlung: Mein Buch kaufen).

Gegenvorstellung, lieber Kollege zum Schämen!

Gegenvorstellung heißt das Zauberwort, wie es im Fall Carola Koch schon wunderbar funktioniert hat.

Von den Sachverhaltsfehlern im Protokoll mag ich schon gar nicht mehr reden im Moment…

Eines ist Klar: Sowas darf nicht passieren. Never. Kämpfen, liebe Kollegen, nicht im Stich lassen. Und wenn mal ein Kind in der (Inobhutnahme)Brunnen gefallen ist, dann bitte einfach alles besser machen und den Schaden beheben. Danke. Dann muss ich mich nicht mehr für Euch schämen.

Welche Fremdschämmomente habt Ihr erlebt mit Anwälten?

Diskutiert mit mir in den Kommentaren!

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Sorgerecht

Was nutzt meinem Ziel?

Handlungen im Kampf um das Kind und gegen das Jugendamt sollte man immer an der Frage abrichten, was nutzt meinem Ziel. Nur damit kommt man weiter. Das Amt mit seinen unzählichen Mitarbeitern tut sich leicht daran, neue Grabenkämpfe und Diskussionen aufzuwerfen. Mit dieser Vernebelungstaktik wird ein Fall kompliziert und versucht, Eure Energien auf falsche Sphären zu lenken. Daher mein klarer Rat: Bei allem was ihr tut, fragt Euch immer, was nutzt meinem Ziel?

Was nutzt meinem Ziel?

Alles nutzt meinem Ziel, was ihm und mir nicht schadet, was meine Finanzen nicht schwächt und mich näher an das Ziel bringt. Alles, was mein Kind zurückbringt.

Beispiele, was meinem Ziel nicht nutzt

Sagen was ich über das Amt denke?

Das nutzt nur bedingt. Man darf alles denken, muss aber nicht alles sagen. Es bringt Dein Kind nicht zurück.

Beleidigen?

Nutzt niemandem, insbesondere Deinem Kind, etwas.

Anzeigen?

Löst das wirklich das Problem der Rückführung, das Du ersehnst?

Eine methodenkritische Stellungnahme?

Sie löst nicht das Beweisproblem des Gerichtes!

Über Aussagen und Lügen streiten?

Lügen aufdecken löst Eure Probleme nur, wenn es entscheidende Aussagen sind (in Gutachten oder betreffend der Vorwürfe gegen Euch

Wie immer gilt: Die Patentantwort gibt es nicht. Aber man muss das Verfahren möglichst einfach halten. Das heisst nicht, dass Ihr alles zulassen oder hinnehmen müsst. Aber man muss sich taktisch auf das wesentliche konzentrieren. Und da nützt eben nicht alles!

Verbündete suchen, nicht mit allen streiten!

Ich finde es auch immer wichtig, zumindest zu versuchen nicht mit allen zu streiten. Denn das führt nur dazu, dass die Reihen gegen Euch geschlossen sind. Ich will aber, dass das Gericht auf meiner Seite ist und mir mein Kind zurück gibt. Das gelingt leichter, wenn man nicht mit jedem verzofft ist.

Es gibt auch einen Unterschied zwischen auf seiner Meinung und seinem Recht bestehen und rechthaberisch streiten.

Was nutzt meinem Ziel? Alles, was mein Kind näher zu mir zurückbringt.

Michael Langhans, Volljurist

Dazu gehört auch, dass die Nähe eines begleiteten Umgangs manchmal notwendiges Übel ist, um die Bindungen zu stärken. Natürlich haben die Meisten zu Unrecht einen begleiteten Umgang aufbefohlen. Aber es hilft manchmal – nicht immer – an manchen Stellen nachzugeben.

Ich habe als Jurist auch schon Umgangsbegleitung abgelehnt. Aber man verliert damit auch Informationsquellen über das Kind. So wird es weiter, neue Lügen zu begründen durch das Amt. Daher würde ich auch heute nicht immer so entscheiden, weil es in einigen Verfahren – Gruß an Ralph – das Kind eher weggebracht als näher gebracht hat.

Ich schreibe das auch, damit Ihr wisst dass ich auch nicht immer richtig reagiere. Es ist ein Minenfeld. Aber diese Regel ist für mich ehern:

Tut, was das Kind zurückbringt. Lasst, was das Kind wegtreibt.

Nur das erste nutzt Eurem Ziel.

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Sorgerecht

Wie erreiche ich eine Rückführung?

Wie kann man eine Rückführung nach einer Inobhutnahme erreichen? Diese Frage beschäftigt viele unserer Leser. Die Theorie ist so einfach, die Praxis so schwer. Und weil es so ist, dass viele von Euch den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sehen, nun also dieser Artikel: Wie erreiche ich eine Rückführung?

Wie Rückführung erreichen

Diese einfache Frage spaltet sich in 2 Grundlagen:

  • Weshalb wurde das Sorgerecht verloren
  • Wie kann ich alles rückgängig machen.

Die meisten Menschen scheitern schon daran, zu analysieren weshalb das Sorgerecht verloren wurde.

Grunde herausarbeiten

Diese Gründe herausarbeiten ist recht schwer. Wo setze ich an? Auf den muss ich hören? Ich will eine Rückführung erreichen, aber muss ich mir deshalb die alten Lügen immer wieder anhören?
Eine einfache Antwort: Ja, musst Du. Lies den Beschluss. Analysiere ihn. Schreibe alles negative zusammen. Dabei ist in rechtliches („erziehungsunfähig“, „kindswohlgefährdend“) und tatsächliches („soll geschlagen haben“, „hat vernachlässigt“) zu unterscheiden.
Der Beschluss in seiner letzten Fassung (OLG oder Amtsgericht) ist der Dreh und Angelpunkt. Ergänzt werden muss er dann um weitere Schreiben von Jugendamt und Dritten.

  • Sortiert die Beschlüsse nach rechtlichen und tatsächlichen Gründen
  • Sucht weitere Vorwürfe von Jugendamt, Zeugen und sammelt diese als tatsächliche Gründe
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Akteneinsicht

in Jugendamts- und Familiengerichtsakte kann helfen. Auch Euer Anwalt sollte euch eine Kopie der Akte geben.
Es können Kosten anfallen!

Natürlich kann und sollte Euch das Jugendamt oder der Anwalt dabei unterstützen. Eigentlich sollten Beschlüsse so klar geschrieben sein, dass ihr wisst was vorgeworfen wurde und was die Gründe sind – und was man erwartet, damit alles besser wird.

Und natürlich sind es nicht immer die offensichtlichsten Punkte. Aber dieser erste Schritt sorgt für einen Überblick!

Wie mache ich alles rückgängig?

Der zweite Teil ist schon etwas schwieriger. Auch hier muss man in zwei Kategorien unterscheiden:

  • Probleme, die gelogen sind
  • Probleme, die man angehen kann durch zukunftsorientiere Handlungen und Änderungen

Um eine Rückführung zu erreichen, muss man beide Kategorien angehen. Wenn ihr nur Probleme der ersten Kategorie findet, dann macht ihr einiges falsch. wenn ihr nur Probleme der zweiten Art findet, dann wäre das perfekt. Die meisten Fälle, die ich kenne, beinhalten aber beide Kategorien.

Wie ich andernorts schon gesagt habe, kann man Lügen nur mit Klarstellungen bekämpfen. Daher ist es sehr, sehr wichtig, dass ihr jede noch so kleine Falschheit richtig stellt. Manchmal bietet es sich zwar an, sich nur auf das wesentliche zu konzentrieren. Aber in der Regel geht Gründlichkeit vor Einfachheit.

Schwerer als Lügen widerlegen ist es freilich, die Zukunft zu gestalten. Wie man das tun kann, ist fallspezifisch, aber unterschiedlich. Die folgende Liste ist daher nur eine Vorschlagsliste:

  • Ärztliche oder Therapeutische Begleitung
  • Neues Gutachten
  • Geänderte persönliche Verhältnisse
  • Geänderter Bedarf des Kindes
  • Geänderte Wohn- oder Lebensumstände
  • Geändertes Verhalten
  • Überwundenes Suchtmittelkonsumieren
  • Hilfe Dritter in allen Lebenslagen
  • Konzepte für Schutz
  • Konzepte für Kinderförderung
  • Pädagogische Begleitung und Unterstützung
  • Absolvierte Kurse
  • Geänderte eigene Wünsche
  • Neue medizinische Erkenntnisse
  • usw.

Wie erreiche ich eine Rückführung

Wie erreiche ich eine Rückführung ist daher nach wie vor eine sehr spezifische und einzelfallbezogene Frage. Dieser Artikel ersetzt insoweit keine individuelle Beratung.

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Sorgerecht

Frage und Antwort zur Rückführung

Ich möchte auf dieser Seite für Euch Frage und Antwort zur Rückführung sammeln. Wenn Ihr auch Eure Frage beantwortet haben wollt rund um die Rückführung, kommentiert es doch bitte einfach unter diesen Beitrag. Wir werden dann die Fragen entsprechend anpassen.

FAQ: Frage und Antwort zur Rückführung

Ist eine Rückführung immer möglich?

Grundsätzlich ja. Aber die Zeit arbeitet gegen Euch. Je länger eine Herausnahme zurückliegt, desto schwieriger wird es.

Ab wann ist eine Rückführung möglich?

In dem Moment, ab dem die ursprüngliche Gefahr nicht mehr besteht.

Muss mein Kind bis es 18 wird wegbleiben?

Gerade in Heimen wird Kindern suggeriert, sie müssten dort bis zur Volljährigkeit bleiben. Tatsächlich wird ab dem 14 Lebensjahr der Wille des Kindes immer wichtiger. Weiter spielt es eine Rolle, ob sich das Kind gegen Probleme selber helfen kann.

Was muss ich für eine Rückführung tun?

Die Kindswohlgefahren aus dem Ausgangsbeschluss erkennen und abstellen heißt, die Grundlagen einer Rückführung zu schaffen.

Kann ich sofort einen Antrag auf Rückführung stellen?

Eine Abänderung kann jederzeit beantragt werden. Erfolgreich wird dies aber sofort nicht sein.

Wer sagt mir, was ich für eine Rückführung tun muss?

Theoretisch jeder, praktisch niemand. Obwohl der Beschluss, der Richter, das Gutachten, der Anwalt und Jugendamt benennen müssten, wie man eine Rückführung erreicht, wird es tatsächlich nie gesagt. Das macht es so schwer.

Muss ich auf die Erlaubnis des Jugendamtes warten?

Nein, Du kannst eine Rückführung auch gegen deren Willen erwirken, wenn die obigen Voraussetzungen bestehen.

Welche Faktoren verbessern meine Chance auf Rückführung?

Es kommt auf die Vorwürfe an. Verhaltensänderungen, Belege, Therapien – je mehr auf dem Papier besser wurde, desto höher die Chancen für Euch.

Brauche ich ein neues Gutachten für eine Rückführung?

Auch hier kommt es auf den Fall an. Grundsätzlich muss es reichen, den Bedenken im Gutachten Rechnung zu tragen und die Änderung zu belegen.

Was verschlechtert meine Chancen auf Rückführung?

Rückfälle, Gewalt, schlechte Umgänge, Wohnungslosigkeit verschlechtern Deine Chancen. Aber auch Zeit: Je länger Kinder weg sind, desto schwieriger wird es.

Brauche ich Umgang vor einer Rückführung

Theoretisch nein, aber praktisch ja. Nur mit einer belegbaren Bindung und gutem Umgang wird eine Rückführung gelingen. Besteht bei guten Umgängen sofort auf Protokollen

Rückführung ist das Ziel

Dass Rückführung das Ziel ist, haben wir schon hier besprochen. Lasst Euch von niemand beirren oder etwas anderes einreden.

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Sorgerecht

Rückführung ist das Ziel!

Rückführung ist das Ziel!: Es ist so einfach und wird immer falschgemacht. Fordert dieses Recht ein und fragt, wie ihr es erreichen könnt.

Was ist Rückführung?

Rückführung ist die Rückgabe von Kindern in das gewohnte familiäre Umfeld nach Inobhutnahme oder Sorgerechtsentzug

Kann jeder eine Rückführung erreichen?

Jeder kann es, aber man hat nicht unendlich viele Chancen. Rückführungsoptionen müssen immer offen sein.

EGMR gibt Rückführungsoption vor

Rückführung als Ziel ist nicht nur von BVerfG, sondern auch EGMR mehrfach deutlich postuliert wurden.

Besteht darauf, dass Rückführungsoptionen sowohl im Beschluss als auch in HPG Gesprächen mitgeteilt werden.

Es gibt immer einen Weg zur Rückführung. Mancher ist schwerer als ein anderer. Aber die Chance hat jeder. Aber nicht mehrmals!

Michael Langhans, Volljurist

Besteht darauf, dass Rückführung eine realistische Option bleibt, die erreichbar ist.

Fordert Rückführung als Ziel ein!

Fordert dieses Recht ein:

EGMR zur Rückführung

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte führt hierzu aus:

76. The Court further reiterates that a care order should in principle be regarded as a temporary measure, to be discontinued as soon as circumstances permit, and that any measures implementing temporary care should be consistent with the ultimate aim of reuniting the natural parents and the child (Olsson (no. 1), cited above, pp. 36-37, § 81). The positive duty to take measures to facilitate family reunification as soon as reasonably feasible will begin to weigh on the responsible authorities with progressively increasing force as from the commencement of the period of care, subject always to its being balanced against the duty to consider the best interests of the child (K. and T. v. Finland, cited above, § 178)

EGMR, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. Februar 
2002 – 46544/99 – Rn. 76

Rückführungsziel: Was das BVerfG sagt

Das Bundesverfassungsgericht sagt hierzu – quasi übersetzt – aus:

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat wiederholt die mit der Inpflegenahme eines Kindes verbundene Intensität des Eingriffs in die Rechte der leiblichen Eltern sowie die einem regelmäßigen Umgang schon mit Blick auf das vorrangige Ziel einer Rückführung des Kindes zu seinen Eltern zukommende große Bedeutung betont und daher strenge Anforderungen an Beschränkungen des Umgangs formuliert (vgl. EGMR, Urteil der Großen Kammer vom 12. Juli 2001 – 25702/94 -, K. und T. v. Finnland, Rn. 155, 177 ff.; Urteil vom 26. Februar 2002 – 46544/99 -, K. v. Deutschland, Rn. 67, 76 ff.; Urteil vom 26. Februar 2004 – 74969/01 -, G. v. Deutschland, FamRZ 2004, 1456 <1458 f.>

BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29. 
November 2012 – 1 BvR 335/12 – Rn. 24

Rückführung ist

  • vorrangiges Ziel
  • von wichtiger Bedeutung
  • ein Grund, Umgangsbeschränkungen aufzuheben
  • zu beenden sobald es die Umstände zulassen

Dies gilt ausnahmslos. Egal wie verfahren die Situation ist.

Gebt nicht auf. Lasst Euch nicht entmutigen

Michael Langhans, Volljurist

Einziges rechtliches und tatsächliches Problem: Der (angeblich) geänderte Kindeswille oder die Gefahren, die bei einer Herausnahme entstehen.

FAQ zur Rückführung:

Hier findet Ihr unsere Fragen und Antworten rund um Rückführung.

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