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Verzögerungsrüge richtig

Wie man eine Verzögerungsrüge richtig macht, erkläre ich in diesem Beitrag. Wichtig: In Kindschaftssachen gilt das Beschleunigungsgebot des §155 FamFG.

Vorrangs- und Beschleunigungsgebot in §155 FamFG

Dieser lautet in Absatz 1:

(1) Kindschaftssachen, die den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen, sowie Verfahren wegen Gefährdung des Kindeswohls sind vorrangig und beschleunigt durchzuführen.

§155 FamFG

Das Gegenteil ist der Fall. Oft lassen sich die Gerichte viel Zeit. Notwendige Beweisaufnahmen werden nicht durchgeführt. Terminierungen erfolgen zu spät, obwohl das Gesetz hier klare Regeln kennt: 1 Monat nach Verfahrenseinleitung:

(2) Das Gericht erörtert in Verfahren nach Absatz 1 die Sache mit den Beteiligten in einem Termin. Der Termin soll spätestens einen Monat nach Beginn des Verfahrens stattfinden. Das Gericht hört in diesem Termin das Jugendamt an. Eine Verlegung des Termins ist nur aus zwingenden Gründen zulässig. Der Verlegungsgrund ist mit dem Verlegungsgesuch glaubhaft zu machen.

§155 Abs. 2 FamFG

Das richtige Mittel gegen solche den Familien schadenden Verzögerungen sind die Verzögerungsrüge und die Beschleunigungsrüge, die im GVG geregelt sind.

Was ist eine Verzögerungsrüge

Die Verzögerungsrüge ist die Rüge bei Gericht, dass man Angst hat dass das Verfahren nicht mit der notwendigen Sorgfalt betrieben wird. Geregelt ist sie in §198 GVG:

(3) Entschädigung erhält ein Verfahrensbeteiligter nur, wenn er bei dem mit der Sache befassten Gericht die Dauer des Verfahrens gerügt hat (Verzögerungsrüge). Die Verzögerungsrüge kann erst erhoben werden, wenn Anlass zur Besorgnis besteht, dass das Verfahren nicht in einer angemessenen Zeit abgeschlossen wird; eine Wiederholung der Verzögerungsrüge ist frühestens nach sechs Monaten möglich, außer wenn ausnahmsweise eine kürzere Frist geboten ist.

§198 GVG

Es geht also um Entschädigungen bei zu langen Verfahren.

Wie stelle ich die Verzögerungsrüge richtig?

Um die Verzögerungsrüge richtig zu stellen, muss man

  • beim Gericht der Sache (also dem Familiengericht mit dem Aktenzeichen des Verfahrens, das man rügt)
  • mitteilen
  • dass man die Sorge hat, dass das Verfahren nicht in angemessener Zeit abgeschlossen wird

Weiter darf man nur

  • alle sechs Monate eine solche Rüge erheben oder
  • öfter, wenn ausnahmsweise eine kürzere Frist geboten ist.

Weil der Gesetzgeber aber erkannt hat, dass dieses Instrument in vielen Verfahren nicht richtig passt (die Verzögerungsrüge gilt in jedem gerichtlichen Verfahren!), hat er für Kindschaftssachen eine weitere Möglichkeit eingefügt: Die Beschleunigungsrüge

Was ist eine Beschleunigungsrüge

Die Beschleunigungsrüge ist in §155b FamFG geregelt und lautet:

(1) 1Ein Beteiligter in einer in § 155 Absatz 1 bestimmten Kindschaftssache kann geltend machen, dass die bisherige Verfahrensdauer nicht dem Vorrang- und Beschleunigungsgebot nach der genannten Vorschrift entspricht (Beschleunigungsrüge). 2Er hat dabei Umstände darzulegen, aus denen sich ergibt, dass das Verfahren nicht vorrangig und beschleunigt durchgeführt worden ist.

(2) 1Das Gericht entscheidet über die Beschleunigungsrüge spätestens innerhalb eines Monats nach deren Eingang durch Beschluss. 2Hält das Gericht die Beschleunigungsrüge für begründet, hat es unverzüglich geeignete Maßnahmen zur vorrangigen und beschleunigten Durchführung des Verfahrens zu ergreifen; insbesondere ist der Erlass einer einstweiligen Anordnung zu prüfen.

(3) Die Beschleunigungsrüge gilt zugleich als Verzögerungsrüge im Sinne des § 198 Absatz 3 Satz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes.

§155b FamFG

Man sieht bereits, dass hier anders als bei der Verzögerungsrüge nicht die Geldkompensation im Vordergrund steht, sondern die echte Beschleunigung. Deshalb muss man hier auch konkret vortragen, was getan werden muss.

Wie stelle ich die Beschleunigungsrüge richtig?

Die Voraussetzungen für eine Beschleunigungsrüge lauten:

  • man muss in einer Kindschaftssache Beteiligter sein
  • die bisherige Verfahrensdauer darf nicht dem Beschleunigungsgebot entsprechen
  • es müssen Verfahrenshandlungen unterlassen worden sein

Die Verfahrensdauer meint z.B. §155 FamFG mit der Monatsfrist für Anhörungen. Erfahrungsgemäß findet die erste Anhörung zwar rechtzeitig statt, danach passiert aber oft wenig. Deshalb muss man hier vortragen, was genau unterlassen wurde, z.B. dass es keinen Beweisbeschluss gibt, der Gutachter zu langsam arbeitet, beantragte Beweisaufnahmen nicht erfolgen, Akten nicht beigezogen sind usw.

Die Beschleunigungsrüge ist immer auch eine Verzögerungsrüge, sagt das Gesetz. Eine Rüge reicht also aus!

Michael Langhans, Volljurist

Je konkreter ihr hier werdet, desto besser. Denn das Gericht muss sich innerhalb von einem Monat hiermit auseinandersetzen. Aussitzen geht also nicht einfach. Und das beste: Die Beschleunigungsrüge ist gleichzeitig eine Verzögerungsrüge.

Wie sieht so eine Musterformulierung Beschleunigungsrüge aus?

Ich habe Euch ein Muster vorbereitet. Dieses müsst Ihr natürlich anpassen und nur konkret reinschreiben, was bei Euch falsch läuft. Gleichzeitig habe ich trotzdem viele Grundsatzprobleme reingenommen.

Schadensersatz nach Verzögerungsrüge

Der immaterielle Schaden wird vom Gesetz mit 1.200 € für jedes Jahr der Verzögerung bemessen:

(2) Ein Nachteil, der nicht Vermögensnachteil ist, wird vermutet, wenn ein Gerichtsverfahren unangemessen lange gedauert hat. Hierfür kann Entschädigung nur beansprucht werden, soweit nicht nach den Umständen des Einzelfalles Wiedergutmachung auf andere Weise gemäß Absatz 4 ausreichend ist. Die Entschädigung gemäß Satz 2 beträgt 1 200 Euro für jedes Jahr der Verzögerung. Ist der Betrag gemäß Satz 3 nach den Umständen des Einzelfalles unbillig, kann das Gericht einen höheren oder niedrigeren Betrag festsetzen.

§198 II GVG

Dabei wird nur die konkrete Verzögerung berücksichtigt, und auch erst ab der Verzögerungsrüge. Der Schadensersatz ist also oft eher ein Taschengeld.

Was tue ich, wenn Beschleunigungsrüge und Verzögerungsrüge nicht fruchten?

Dann kann man mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde arbeiten oder einem Befangenheitsgesuch. Eine außerordentliche Beschwerde wegen unzureichenden Beschwerderechts wird weitgehend abgelehnt durch die Einführung der Anhörungsrüge.

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Amtshaftung

Muster Schadensersatz Gutachten

Ich habe ja schon oft hier geschrieben, wie ihr ein falsches Gutachten erkennt. Doch nun gibt es auch ein Muster Schadensersatz Gutachten Schreiben an den gerichtlichen Sachverständigen. Weil: ich biete ja Hilfe bei denjenigen an, die ein Gutachten nicht selber anfechten können:

Gutachten-anfechten.de

Was also, wenn ich die Fehlerhaftigkeit eines Gutachtens belegt ist, gern unter Verwendung von methodenkritischen Stellungnahmen oder Obergutachten oder meiner kritischen Gutachtensrezension?
Dann muss man sich an den Gutachter wenden und dort Schadensersatz einfordern (mehr zu den Anspruchsvoraussetzungen nach §839a BGB findet ihr hier).

Muster Schadensersatz Gutachten

Wie ein solches Musterschreiben aussehen kann, das könnt Ihr hier lesen. Wichtig: Solche Musterschreiben decken immer bestimmte Fälle ab. Meines zum Beispiel basiert auf einer kritischen Gutachtensrezension von mir. Die dortigen Sachverständigen haben zu Zweit auf dem Briefkopf einer Firma gearbeitet. Das kann je nach Fall anders sein.

Wichtig ist:

  1. Die Fristsetzung
  2. Die Schweigepflichtsentbindung gegenüber der Berufshaftpflichtversicherung
  3. Anforderung der Versicherungsdaten
  4. Benennung der Fehler

Ich selber lege hier nie alle Karten auf den Tisch. Man muss ja im gerichtlichen Verfahren noch Asse im Hintergrund haben. Aber das ist Geschmackssache. Ich benenne die Fehler, nicht aber konkret.

Das also ist mein Musterschreiben nach §839a BGB bei einem familienpsychologischen Gutachten:

Wünscht Ihr Euch mehr Musterschreiben? Dann kommentiert es in den Kommentaren!

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Recht allgemein

Wir schreiben eine Verfassungsbeschwerde

Heute im Livestream (10.02.2022) schreiben wir eine Verfassungsbeschwerde:

Das Grundgerüst könnt Ihr hier downloaden:

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Gutachten

Muster familienpsychologisches Gutachten

Viele von Euch fragen mich, wie denn so ein familienpsychologisches Gutachten aussieht und ob ich ihnen ein Muster familienpsychologisches Gutachten zur Verfügung stellen kann. Ja und nein, das ist die kurze Antwort. Es gibt nämlich nicht den Aufbau eines Gutachtens, so dass man nicht ein Muster vorlegen kann.

Einen Anhaltspunkt bieten uns die Mindestanforderungen für Sachverständigengutrachten. Diese formulieren den formellen Aufbau des Gutachtens und die zu erledigenden Schritte:

Formelle Aspekte eines psychologischen Gutachtens in Kindschaftssachen

  1. Seitennummerierung des Gutachtens
  2. Nennung des Aktenzeichens
  3. Nennung des Sachverständigen samt seiner wesentlichen relevanten beruflichen Abschlüsse und Zusatzqualifikationen
  4. Nennung des Auftraggebers
  5. Nennung der wörtlichen Fragestellung
  6. Nennung der eingesetzten Methoden
  7. Nennung der Untersuchungstermine mit Datum, Ort und Dauer
  8. Die Quellen für den Befund, also die wesentlichen Untersuchungsergebnisse und Unterlagen oder Auskünfte dritter Personen, sind im Einzelnen darzulegen. Dabei sind Datengrundlage und Interpretation zu trennen.
  9. Nennung sämtlicher weiterer Informationsquellen wie beispielsweise Unterlagen und Auskünfte Dritter.
  10. Nennung von Hilfskräften bei Tätigkeiten von nicht untergeordneter Bedeutung für die Begutachtung. Für Dritte muss ersichtlich sein, welcher Untersucher bei welchen Teilen des Gutachtens mitgewirkt hat.
  11. Das Gutachten muss von dem beauftragten Sachverständigen persönlich und mit Datum versehen unterschrieben sein.
  12. Literatur sollte angeführt werden, soweit im Gutachten darauf explizit Bezug genommen wird

Deutschland Quelle, S.13, ähnlich in Österreich

Die Inhaltlich notwendigen 7 Schritte des Gutachtens

Auch diese ergeben sich aus den Mindestanforderungen:

  1. Auftragsannahme (u. a. Prüfung der eigenen Sachkunde, Neutralität, zeitliche Verfügbarkeit)
  2. Aktenanalyse
  3. Ggf. Formulierung psychologischer/klinischer Fragen ausgehend von der
    gerichtlichen Fragestellung12
  4. Untersuchungsplanung nebst Kontaktaufnahme
  5. Durchführung der Untersuchungen
    Erläuterunge, Exploration, Diagnostik, Hausbesuche, Interaktionsbeobachtung
  6. Interpretationen und Beurteilung der Ergebnisse
  7. Beantwortung der gerichtlichen Fragestellung

Quelle, S.11-12

Muster des familienpsychologischen Sachverständigengutachtens

Ich werde hier in den nächsten Tagen aus diversen Gutachten ein „Muster“ zusammen basteln, damit ihr ein Gefühl für so ein familienpsychologisches Sachverständigengutachten bekommt.
Für die erste Prüfung, ob das Gutachten ansatzweise richtig sein kann, prüft einfach die obigen 19 Punkte, die in jedem Gutachten mindestens vorhanden sein müssen. Selbst wenn alle 19 Punkte vorhanden sind, heisst das nicht, dass das Gutachten gut oder schlecht ist.
Wesentlich kommt es nicht auf ein Muster psychologisches Gutachten an, sondern auf den Inhalt und die Art, wie mit den Informationen umgegangen wird.

Gutachten in Deutschland und Österreich

Die beiden Länder geben sich wenig, die österreichischen Empfehlungen verweisen auf die deutschen Mindestanforderungen. Meine Inhalte sind also auch in Österreich zu verwenden.

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Sorgerecht

Sorgerechtsverfügung und Elterntestament: Kostenloses Muster, Pflichtinhalte und Rechtslage

Was passiert mit meinem Kind, wenn mir etwas zustößt? Diese Frage stellen sich viele Eltern – und schieben sie dann weg. Eine Sorgerechtsverfügung (auch Elterntestament genannt) gibt darauf eine verbindliche Antwort: Mit ihr bestimmen Eltern, wer im Todesfall oder bei schwerer Krankheit Vormund ihres Kindes werden soll – und wer ausdrücklich nicht. In diesem Beitrag erkläre ich, was eine Sorgerechtsverfügung ist, wer sie braucht, welche Form sie haben muss und was unbedingt hineingehört. Ein kostenloses Muster zum Download gibt es ebenfalls.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Eine Sorgerechtsverfügung legt fest, wen Eltern als Vormund für ihr Kind benennen, wenn sie die elterliche Sorge nicht mehr ausüben können.
  • Ein Elterntestament und eine Sorgerechtsverfügung überschneiden sich stark; für Wirkung über den Tod hinaus sollte die Erklärung handschriftlich wie ein Testament verfasst oder notariell beurkundet werden.
  • Besonders wichtig ist die Verfügung, wenn es Streit um das Sorgerecht gibt, das Jugendamt beteiligt ist oder Eltern verhindern wollen, dass das Gericht ohne klare Elternvorgabe entscheidet.
  • In die Verfügung gehören die genaue Benennung des Kindes, eine klare Reihenfolge möglicher Vormünder und ausdrückliche Ausschlüsse ungeeigneter Personen, wenn das dem Kindeswohl dient.
  • Je konkreter Wünsche, Erziehungsvorstellungen und Handlungsgrenzen formuliert sind, desto leichter kann das Gericht den Elternwillen berücksichtigen.

Was ist eine Sorgerechtsverfügung?

Eine Sorgerechtsverfügung ist eine schriftliche Erklärung, mit der Eltern ihr gesetzliches Benennungsrecht nach §§ 1776 ff. BGB ausüben: Sie legen fest, wer Vormund ihres Kindes werden soll, wenn sie selbst sterben oder die elterliche Sorge aus anderen Gründen – etwa wegen schwerer Krankheit – nicht mehr wahrnehmen können. Das Familiengericht ist an diese Benennung grundsätzlich gebunden, es sei denn, die benannte Person ist ungeeignet oder die Bestellung würde dem Kindeswohl widersprechen (§ 1778 BGB).

Weil die Verfügung sowohl über den Tod hinaus wirken soll als auch bei Krankheit zur Anwendung kommt, empfiehlt es sich, sie wie ein Testament zu gestalten: vollständig handschriftlich verfasst, mit Ort, Datum und Unterschrift. Nur so erfüllt sie die Formvorschriften des § 2247 BGB für eine letztwillige Verfügung. Alternativ kann sie notariell beurkundet werden.

Stirbt ein Elternteil, erhält der andere Elternteil in der Regel automatisch die alleinige elterliche Sorge (§ 1680 BGB). Sterben beide, bestellt das Familiengericht einen Vormund – ohne Vorgabe der Eltern häufig das Jugendamt als Amtsvormund. Beides ist nicht immer im Sinne des Kindes. Der Gesetzgeber räumt den Eltern deshalb ein Vorrecht bei der Vormundsbenennung ein. Die Sorgerechtsverfügung, oft auch Elterntestament genannt, ist das Instrument, mit dem Eltern dieses Vorrecht nutzen und einer Fremdbestimmung vorbeugen.

Warum brauche ich ein Elterntestament bzw. Sorgerechtsverfügung?

Das Elterntestament erfüllt – ähnlich wie eine Betreuungsverfügung – den Zweck, spätere Entscheidungen des Gerichts zu lenken. Eltern nehmen damit Einfluss darauf, wer sich nach ihrem Tod oder bei gesundheitlich bedingter Unfähigkeit (etwa Bettlägerigkeit, Koma oder schwere psychische Erkrankung) um das Kind kümmern soll. Das Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 GG wird so über den Tod hinaus verlängert. Besonders wichtig ist das, wenn innerhalb der Familie unterschiedliche Erziehungsvorstellungen aufeinandertreffen oder ein Elternteil befürchtet, dass das Kind in ein Umfeld kommt, das es nicht gutheißt.

Mein Video zur Sorgerechtsverfügung

Wer braucht eine Sorgerechtsverfügung?

Grundsätzlich ist eine Sorgerechtsverfügung für alle Eltern minderjähriger Kinder sinnvoll. Dringend empfehlen würde ich sie in diesen Fällen:

  • Alleinerziehende mit alleinigem Sorgerecht – sonst fällt die Sorge im Todesfall ohne Ihre Vorgabe an den anderen Elternteil oder das Jugendamt.
  • Eltern in einem laufenden Sorgerechtsstreit – die Verfügung dokumentiert Ihren Willen und Ihre Bedenken.
  • Familien, bei denen das Jugendamt bereits beteiligt ist.
  • Eltern, bei denen ein familienpsychologisches Gutachten ansteht.
  • Patchwork-Familien, in denen die Bezugsperson des Kindes (z. B. Stiefvater, Lebensgefährtin) kein Sorgerecht hat.
  • Eltern mit schwerer oder chronischer Erkrankung.

Je früher die Verfügung erstellt wird, desto besser: Eine Verfügung, die lange vor einem Konflikt entstand, lässt sich kaum als taktisches Manöver anzweifeln.

Das Muster einer Sorgerechtsverfügung

Hier könnt Ihr mein Muster einer Sorgerechtsverfügung kostenlos herunterladen (PDF). Es deckt Benennung, Reihenfolge, Ausschlüsse und Handlungsvorgaben ab und lässt sich als Vorlage für den eigenen handschriftlichen Text nutzen:

Bitte beachtet: Das Muster ist eine Vorlage und ersetzt weder eine individuelle Begründung noch eine Rechtsberatung. Für volle Wirksamkeit über den Tod hinaus muss der Text vollständig handschriftlich abgeschrieben, mit Ort und Datum versehen und unterschrieben werden (§ 2247 BGB). Überprüft die Verfügung außerdem regelmäßig – spätestens, wenn sich eure Lebenssituation oder die der benannten Personen ändert.

Erläuterungen zu meinem Muster einer Sorgerechtsverfügung:

Vorab: Das Formular verwendet aus Gründen der Lesbarkeit die männliche Form („Vormund“), gemeint sind selbstverständlich alle Geschlechter.

Die Benennungen im Sorgerechtsformular

Benennt das Kind bzw. die Kinder so eindeutig wie möglich: mit allen Vornamen, Nachnamen, Geburtsdatum und Geburtsort – genau so, wie es in der Geburtsurkunde oder einem gerichtlichen Beschluss steht. Dasselbe gilt für die benannten Vormünder: vollständiger Name, Geburtsdatum, Anschrift und das Verhältnis zum Kind (z. B. „meine Schwester“).

Ich rate dazu, mindestens zwei Vormünder zu benennen – einen Haupt- und einen Ersatzvormund. Benennt aber nicht zu viele Personen: Bei fünf oder sechs Namen kann ein Gericht unterstellen, dass keine sorgfältige Auswahl stattgefunden hat, sondern Beliebigkeit herrscht. Zwei bis drei Personen in klarer Reihenfolge sind in den meisten Fällen ideal.

Reihenfolge der Vormünder: Rangfolge statt gemeinsamer Vormundschaft

Ich empfehle eine klare Rangfolge: Zuerst wird die Person genannt, die Vormund werden soll. Für den Fall, dass sie das Amt nicht ausüben kann, nicht erreichbar ist oder es ablehnt, wird hilfsweise die nächste Person benannt. Eine mögliche Formulierung:

„Als Vormund benenne ich meine Mutter, [Name, Geburtsdatum, Anschrift]. Sollte sie nicht in der Lage oder nicht bereit sein, das Amt auszuüben, benenne ich hilfsweise meine Schwester, [Name, Geburtsdatum, Anschrift].“

Rechtlich möglich ist auch, mehrere Personen gemeinsam als Vormund zu benennen. Davon rate ich in der Regel ab: Können sich die Vormünder nicht einigen, muss das Familiengericht entscheiden – und im schlimmsten Fall stellt es fest, dass keine sinnvolle Vertretung des Kindes gewährleistet ist. Damit wäre genau das Problem zurück, das die Verfügung vermeiden sollte. Eine gemeinsame Vormundschaft ergibt nur in besonderen Konstellationen Sinn, etwa bei einem Ehepaar, das das Kind gemeinsam aufnehmen soll.

Sprecht mit allen Personen, die ihr benennen wollt, vorher darüber. Niemand kann zur Übernahme einer Vormundschaft gezwungen werden – lehnt die benannte Person später ab, greift sonst wieder die gerichtliche Auswahl. Außerdem sollte der künftige Vormund eure Erziehungsvorstellungen kennen und mittragen.

Wann wird die Sorgerechtsverfügung wirksam?

Die Verfügung darf erst dann greifen, wenn ihr die elterliche Sorge tatsächlich nicht mehr ausüben könnt – durch Tod, Koma, schwere Erkrankung oder einen gerichtlich festgestellten Sorgerechtsentzug. Formuliert diesen Eintrittszeitpunkt ausdrücklich. Fehlt eine solche Bedingung, könnte das Dokument wie eine sofort wirksame Vollmacht gelesen werden – und die benannte Person könnte bereits zu Lebzeiten Entscheidungen treffen, die euren Interessen zuwiderlaufen.

Auslösende Ereignisse: Liste niemals abschließend formulieren

Die Ereignisse, die das Elterntestament (Tod) oder die Sorgerechtsverfügung (Krankheit, Handlungsunfähigkeit) auslösen, sollten nie abschließend aufgezählt werden. Sonst entsteht bei jeder nicht genannten Situation Streit darüber, ob die Verfügung überhaupt gilt. Deshalb steht im Muster die Formulierung „insbesondere“ – sie macht klar, dass die Aufzählung nur Beispiele nennt. Typische Auslöser sind:

  • Tod eines oder beider Elternteile
  • Koma, Wachkoma oder schwere Unfallfolgen
  • schwere körperliche oder psychische Erkrankung mit Verlust der Entscheidungsfähigkeit
  • längere Haft oder dauerhafte Abwesenheit
  • gerichtlicher Entzug der elterlichen Sorge

„Formuliert die Verfügung bei aufgezählten Krankheiten nicht abschließend!“

Michael Langhans, Jurist

Handlungsvorgaben für den Vormund: Erziehungswünsche und Grenzen festlegen

Ich empfehle, dem Vormund so konkret wie möglich Handlungsvorgaben mitzugeben. Das können positive Wünsche sein (Schulform, Religion, Kontakt zu bestimmten Verwandten, Verbleib im gewohnten Umfeld) oder ausdrückliche Grenzen. Beispiele:

  • Aufrechterhaltung des Umgangs mit Großeltern oder anderen Bezugspersonen
  • Ausschluss einer Heimunterbringung, solange ein benannter Vormund zur Verfügung steht
  • Ausschluss von Psychopharmaka ohne zweite fachärztliche Meinung – vergleichbar mit einer Patientenverfügung (denkt an den Fall Winterhoff)
  • Verbleib der Geschwister in einem gemeinsamen Haushalt

Solche Vorgaben machen euren tatsächlichen Willen nachvollziehbar. Sie geben dem Vormund Rückhalt, verringern die Angreifbarkeit seiner Entscheidungen und schränken den Spielraum des Gerichts ein, nach eigenem Ermessen zu entscheiden. Wichtig: Die Vorgaben sind für das Gericht nicht in jedem Punkt bindend – je besser sie begründet und am Kindeswohl orientiert sind, desto eher werden sie beachtet.

„Richter müssen den Elternwillen respektieren“

Michael Langhans, Herausgeber

Nehmt außerdem einen ausdrücklichen Hinweis auf, dass das Familiengericht nach § 1778 BGB an eure Benennung gebunden ist und nur aus Gründen des Kindeswohls davon abweichen darf. Das ergibt sich zwar aus dem Gesetz, erinnert das Gericht aber daran, dass eine Abweichung begründet werden muss.

Ausschluss ungeeigneter Personen: Wer nicht Vormund werden soll

Dieser Teil ist unangenehm, aber für eine wirksame Verfügung unverzichtbar: Schreibt klar, wer nicht in Betracht kommt – und warum. Das kann auch den anderen Elternteil betreffen, wenn dieser kein Sorgerecht hat. Denn nach § 1680 BGB wird der überlebende Elternteil vom Gericht vorrangig berücksichtigt, sofern das Kindeswohl nicht entgegensteht. Ein pauschales „nicht geeignet“ reicht dafür nicht aus.

Wenn ihr befürchtet, dass der andere Elternteil oder eine andere Person zum Nachteil des Kindes handeln würde oder dem Kind bereits geschadet hat, nehmt euch für diesen Abschnitt Zeit und dokumentiert konkret:

  • Vorfälle mit Datum und Ablauf
  • Belege wie Gerichtsbeschlüsse, Jugendamtsberichte, ärztliche Atteste, Polizeiprotokolle
  • Zeugen, die die Vorfälle bestätigen können

Fügt die Belege als Anlage bei oder benennt sie so genau, dass sie auffindbar sind. Schreibt sachlich und ohne Vorwürfe – das Gericht gewichtet dokumentierte Fakten höher als emotionale Bewertungen.

Häufige Fragen zur Sorgerechtsverfügung und zum Elterntestament

Brauche ich eine Sorgerechtsverfügung überhaupt?

Eine Sorgerechtsverfügung ist nicht zwingend, sie gibt dem Gericht aber eine klare Orientierung. Vor allem bei Konflikten um das Sorgerecht oder bei belasteten Familienkonstellationen kann sie den Elternwillen besser absichern.

Muss eine Sorgerechtsverfügung handschriftlich verfasst sein?

Ja, für die Wirkung über den Tod hinaus muss die Sorgerechtsverfügung vollständig handschriftlich geschrieben, mit Ort und Datum versehen und unterschrieben sein – wie ein eigenhändiges Testament nach § 2247 BGB. Alternativ ist eine notarielle Beurkundung möglich. Ein ausgedrucktes und nur unterschriebenes Formular reicht dafür

Was ist der Unterschied zwischen Sorgerechtsverfügung und Elterntestament?

Beide regeln, wer sich um das Kind kümmern soll, wenn Eltern ausfallen. Das Elterntestament ist die Form, die auch über den Tod hinaus gelten soll, während eine Sorgerechtsverfügung je nach Gestaltung auch andere Ausfallsituationen abdecken kann.

Darf ich mehrere Vormünder benennen?

Mehrere Benennungen sind möglich und oft sinnvoll, wenn sie in klarer Reihenfolge genannt werden. Zu viele Alternativen schwächen die Auswahl, weil sie beliebig wirken können.

Kann ich bestimmte Personen ausdrücklich ausschließen?

Ein ausdrücklicher Ausschluss ist möglich und in manchen Fällen sehr wichtig. Wenn ein Elternteil oder eine andere Person aus Sicht des Kindeswohls nicht geeignet ist, sollte das konkret begründet und möglichst mit Belegen untermauert werden.

Wenn ich weitere Fragen beantworten soll, kommentiert dies unten.

Fazit

  1. Eine Sorgerechtsverfügung und ein Elterntestament geben Eltern vor allem dann Sicherheit, wenn sie selbst nicht mehr entscheiden können. Wer seinen Willen klar und schriftlich festhält, entlastet die Kinder und vermeidet Streit in einer ohnehin schweren Lage.
  2. Der stärkste Punkt bleibt die eindeutige Regelung des Sorgerechts für den Ernstfall. Gerade deshalb lohnt es sich, ein passendes Muster nicht nur zu lesen, sondern den eigenen Fall sauber und verständlich zu formulieren.
  3. Eltern koennen viele Sorgen vermeiden, wenn sie früh eine rechtssichere und gut nachvollziehbare Verfügung vorbereiten. Das schafft Klarheit fuer Familie, Gericht und Jugendamt, weil der Wunsch der Eltern klar erkennbar ist.
  4. Am Ende zählt nicht die längste Formulierung, sondern ein klarer, passender und ernst gemeinter Wille. Eine sorgfältig erstellte Sorgerechtsverfügung hilft, das Kindeswohl im Blick zu behalten und gibt Eltern ein gutes Stuück Ruhe.
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