Ein typischer Fehler, der immer wieder gemacht wird, die meisten Familiengerichte setzen sich hier unzureichend auseinander: Großeltern als vorrangige Vormünder berücksichtigen, bevor das Jugendamt als Ergänzungspfleger oder Amtsvormund eingesetzt werden darf. Wusstet Ihr, dass sich Großeltern insoweit direkt auf Art. 6 I GG berufen können, der eben den Vorrang von Großeltern bei der Pflegschaft begründet?
Nicht alle Großeltern als vorrangige Vormünder einsetzen
Zuerst einmal: Das klappt nicht immer. Wenn ein Vormund ungeeignet ist, dann kann er natürlich auch nicht eingesetzt werden. Diese logische Lücke ermöglicht freilich Jugendamt und Gericht, Familien mit leerformeln auszuhebeln. Da werden Großmütter als zu alt und Großväter als unfähig geschrieben, ohne dies klar zu prüfen. Eine ähnliche Prüfung beim Amtsvormündern unterbleibt ja in der Regel auch, wie die vielen Skandale rund um Jugendämter beweisen.
Was das Bundesverfassungsgericht zu Großeltern als vorrangigen Vormündern und Ergänzungspflegern sagt
In seiner Entscheidung 1 BvR 2926/13 hat sich das Bundesverfassungsgericht ausführlich mit dieser Problematik auseinandergesetzt. Der zweite Leitsatz lautet hierzu:
Der grundrechtliche Schutz umfasst das Recht naher Verwandter, bei der Entscheidung über die Auswahl eines Vormunds oder Ergänzungspflegers in Betracht gezogen zu werden. Ihnen kommt der Vorrang gegenüber nicht verwandten Personen zu, sofern nicht im Einzelfall konkrete Erkenntnisse darüber bestehen, dass dem Wohl des Kindes durch die Auswahl einer dritten Person besser gedient ist.
dieser Vorrang gilt insbesondere vor Amtsvormündern
nur wenn aktiv eine fehlende Eignung für jeden (!) in Frage kommenden Verwandten festgestellt ist, gilt der Vorrang nicht
Oft behelfen sich Richter damit, dass man einfach sagt, man könne ja die Eignung nicht prüfen. Dies ist falsch, weil die fehlende Eignung festgestellt werden muss und nicht die Eignung zu beweisen wäre.
Dass man allerdings alleine aus dieser Situation als Verwandter Verfahren gewinnt, ergibt sich nicht. Denn das Bundesverfassungsgericht kann die Entscheidung der Gerichte nur prüfen unter Verfassungsmaßstäben, wenn die Auffassungen falsch sind. Dies ist dann der Fall, wenn Verwandte gar nicht berücksichtigt werden. Oder wenn man gar nicht richtig prüft.
Wie prüft man nun die Eignung?
Intensive Familienbindungen tretennicht nur im Verhältnis zwischen heranwachsenden Kindern und Eltern auf, sondern sind auch zwischen Mitgliedern der Generationen-Großfamilie möglich. Besondere Zuneigung und Nähe, familiäre Verantwortlichkeit füreinander, Rücksichtnahme- und Beistandsbereitschaft können insbesondere im Verhältnis zwischen Enkeln und Großeltern, aber auch zwischen nahen Verwandten in der Seitenlinie zum Tragen kommen. Bestehen zwischen nahen Verwandten tatsächlich von familiärer Verbundenheit geprägte engere Bindungen, sind diese vom Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG erfasst
Um also die fehlende Eignung zu begründen, wird das Gericht prüfen, ob
besondere Zuneigung und Nähe vorliegt
füreinander Verantwortlichkeit vorliegt
man Rücksicht aufeinander nimmt
die Bindungen eng sind
die Familie verbunden ist
Belegt die engere familiäre Bindung mit Beweisen
Michael Langhans, Volljurist
Einen weiteren Fallstrick hält das Bundesverfassungsgericht aber nach wie vor vor: Denn wenn die Wahl eines Dritten dem Wohl des Kindes besser dient, dann kann diesem Vorzug gegeben werden. Es wird also nicht der Maßstab des §1666 BGB gefordert, eine Gefährdung durch den Familienvormund, sondern ein besseres dienen wie bei Streit zwischen zwei Eltern.
Damit ist natürlich Missbrauch Tür und Tor geöffnet, auch weil die richterliche Unabhängigkeit Entscheidungen zulässt, so man diese begründen kann.
Trotzdem sollte man sich davon nicht verunsichern lassen:
Vorrang Familienvormund ist verfassungsrechtlich garantiert
Denn der Vorrang des Familienvormundes vor dem Amtsvormund ist und bleibt unter den oben genannten Voraussetzung verassungsrechtlich garantiert.
Was ist eine Sorgerechtsverfügung? Was ist ein Elterntestament? Brauche ich das? Und wenn ja, was muss rein?
Key Takeaways
Eine Sorgerechtsverfügung legt fest, wen Eltern als Vormund für ihr Kind benennen, wenn sie die elterliche Sorge nicht mehr ausüben können.
Ein Elterntestament und eine Sorgerechtsverfügung überschneiden sich stark; für Wirkung über den Tod hinaus sollte die Erklärung handschriftlich wie ein Testament verfasst oder notariell beurkundet werden.
Besonders wichtig ist die Verfügung, wenn es Streit um das Sorgerecht gibt, das Jugendamt beteiligt ist oder Eltern verhindern wollen, dass das Gericht ohne klare Elternvorgabe entscheidet.
In die Verfügung gehören die genaue Benennung des Kindes, eine klare Reihenfolge möglicher Vormünder und ausdrückliche Ausschlüsse ungeeigneter Personen, wenn das dem Kindeswohl dient.
Je konkreter Wünsche, Erziehungsvorstellungen und Handlungsgrenzen formuliert sind, desto leichter kann das Gericht den Elternwillen berücksichtigen.
Eine Sorgerechtsverfügung ist ein Rechtsakt, mit dem Eltern für den Fall ihres Ablebens oder der anderweitigen Unfähigkeit, die Elternrechte wahrzunehmen, ihr Benennungsrecht nach §§1776 ff. BGB.
Weil es sowohl über den Tod hinaus gültig sein kann als auch bei Krankheiten Anwendung findet, sollte man eine Sorgerechtsverfügung wie ein Testament gestalten und damit handschriftlich verfassen.
Wenn ein Elternteil stirbt, dann wird beinahe automatisch der andere Elternteil alleiniger Träger elterlicher Sorge. Sterben beide, wird ein Amtsvormund erstellt. Beides ist nicht immer gut für das Kind. Da der Gesetzgeber ein Vorrecht der Eltern bei Vormundsbenennung installiert hat, gibt es mit der Sorgerechtsverfügung, auch Elterntestament genannt, ein Instrument, um diesem Misstand vorzubeugen.
Warum brauche ich ein Elterntestament bzw. Sorgerechtsverfügung?
Das Elterntestament erfüllt den Zweck, wie bei einer Betreuungsverfügung, die eventuellen Entscheidungen der Gerichte zu lenken. Damit soll Einfluss genommen werden, wer sich um das Kind nach dem eigenen Ableben oder der gesundheitlichen Unmöglichkeit der Sorge (Bettlägrigkeit, aber auch psychische Krankheiten) kümmern soll. Damit wird die Freiheit der Entscheidung des Elternteils als Ausprägung von Art. 6 II GG verlängert über den Tod hinaus. Solche Entscheidungen sind vorallem dann wichtig, wenn unterschiedliche Erziehungsvorstellungen aufeinandertreffen.
Mein Video zur Sorgerechtsverfügung
Wer braucht eine Sorgerechtsverfügung?
Jeder, bei dem Streit um das Sorgerecht besteht, sollte eine solche haben. Jeder, der mit dem Jugendamt zu tun hat, sollte sich ein Elterntestament erstellen. Wenn ein Gutachten ansteht, solltet ihr eine solche Verfügung erstellen. Je früher desto besser, wird man sagen müssen, um die Wirksamkeit nicht anzweifeln zu können.
Das Muster einer Sorgerechtsverfügung
Hier könnt Ihr ein Muster einer Sorgerechtsverfügung herunterladen – kostenfrei:
Bitte beachtet: Das sollte für vollständige Wirksamkeit handschriftlich geschrieben sein und regelmäßig aktualisiert werden!
Erläuterungen zu meinem Muster einer Sorgerechtsverfügung:
Erst einmal Sorry, dass das Formular nicht genderneutral formuliert ist.
Die Benennungen im Sorgerechtsformular
Wichtig ist, dass man oben so deutlich wie möglich die Kinder benennt, also wie im Beschluss inkl. Geburtsdatum und allen Vornamen.
Bei der Benennung von Vormündern würde ich auch immer dazu neigen, mindestens 2 Vormünder zu benennen. Aber bitte benennt nicht zu viele Vormünder. Dann kann man Euch unterstellen dass keine gute Auswahl erfolgt ist sondern beliebigkeit herrscht.
Möglich ist es hier auch, und manchmal sinnvoll, ein abgestuftes System von Vormündern zu bennen: Meine Mutter. Sollte diese nicht in der Lage sein, das Amt auszuüben oder nicht erreichbar sein, wird hilfsweise benannt …
Es hat sich auch als Gut herausgestellt, vorher alle zu Fragen, die als Vormünder in Betracht kommen.
Zeitpunkt der Wirksamkeit der Sorgerechtsverfügung
Wichtig ist, dass eine Wirksamkeit erst einsetzt, nachdem ihr nicht mehr in der Lage seid, die Sorge auszuüben. Sonst hat die Vollmacht den Charakter einer Vertretungsmacht und kann Euren Interessen zuwiderlaufen.
Die Liste der Ereignisse
Diese Liste an Ereignissen, die das Elterntestament (Tod) oder die Sorgerechtsverfügung auslösen, sollte nie abschließend formuliert sein. Sonst wird man bei nichtgenannten Aspekten darüber sprechen, ob die Vollmacht dann auch gilt. Deshalb habe ich „insbesondere kann sein“ geschrieben.
„Formuliert die Verfügung bei aufgezählten Krankheiten nicht abschließend!“
Michael Langhans, Jurist
Reihenfolge der Benennungn von Vormündern
Wie oben schon geschrieben kann man auch eine Hilfskonstruktion nutzen zur Klarstellung. Ich präferiere die klare Reihung. Man kann auch mehrere Personen gemeinsam als Vormund benennen und die Vollmacht so formulieren. Wenn sich diese dann nicht einigen, kann es wieder die Probleme geben, die es ohne Vollmacht gibt. Denn solche Streitereien würde dann ein Gericht entscheiden und im schlimmsten Fall feststellen, dass es keine sinnvolle Vertretung des Kindes gibt.
Gemeinsame Vormundschaft macht meist nur in besonderen taktischen Konstellationen Sinn, um die Fortführung des elterlichen Willens zu stärken.
Handlungspflicht der Bevollmächtigung
Ich empfehle, dass eine Handlungspflicht niedergeschrieben wird, so dezidiert wie möglich. Das kann Ausschluss Psychopharmaka wie bei einer Patientenverfügung beinhaltet (denkt an den Fall Winterhoff), oder wie bei mir den Heimaufenthalt ausschließen.
Diese verpflichtenden Anweisungen lassen Rückschlüsse zu auf den tatsächlichen Willen der Eltern/Mutter/Vater. Damit wird Streit und Angreifbarkeit der Vormünder vermieden und damit die Eingriffsmöglichkeit des Gerichtes ausgeschlossen.
„Richter müssen den Elternwillen respektieren“
Michael Langhans, Herausgeber
Wichtig ist, auch wenn es sich aus dem Gesetz ergibt, die Richter darauf hinzuweisen, dass die Benennungen zu beachten sind.
Wer darf kein Vormund/Sorgerechtsinhaber/Betreuer werden
Diesen Bereich hasse ich, aber für eine gute Vollmacht/Verfügung muss man sich damit auseinandersetzen: Ihr solltet klar schreiben, wer nicht in Betracht kommt. Das umfasst leider auch den Vater (wenn dieser nicht bereits Sorgerecht hat). Denn von gesetzes Wegen ist der andere Elternteil vorrangig zu berücksichtigen. Dies wird also schnell vom Gericht angenommen – außer die dunklen Seiten sind samt Belegen dokumentiert. Daher sollte man auf diesen Bereich viel Zeit verwenden, wenn man sich fürchtet, der andere Elternteil würde zum Nachteil des Kindes entscheidungen treffen oder hat dem Kind schon geschadet. Hier kann und sollte man auch ggf. Belege benennen oder anfügen.
Häufige Fragen zur Sorgerechtsverfügung und zum Elterntestament
Brauche ich eine Sorgerechtsverfügung überhaupt?
Eine Sorgerechtsverfügung ist nicht zwingend, sie gibt dem Gericht aber eine klare Orientierung. Vor allem bei Konflikten um das Sorgerecht oder bei belasteten Familienkonstellationen kann sie den Elternwillen besser absichern.
Muss eine Sorgerechtsverfügung handschriftlich verfasst sein?
Für volle Wirksamkeit über den Tod hinaus sollte der Text handschriftlich wie ein Testament geschrieben oder notariell beurkundet werden. Eine bloß unterschriebene Vorlage reicht dafür oft nicht aus.
Was ist der Unterschied zwischen Sorgerechtsverfügung und Elterntestament?
Beide regeln, wer sich um das Kind kümmern soll, wenn Eltern ausfallen. Das Elterntestament ist die Form, die auch über den Tod hinaus gelten soll, während eine Sorgerechtsverfügung je nach Gestaltung auch andere Ausfallsituationen abdecken kann.
Darf ich mehrere Vormünder benennen?
Mehrere Benennungen sind möglich und oft sinnvoll, wenn sie in klarer Reihenfolge genannt werden. Zu viele Alternativen schwächen die Auswahl, weil sie beliebig wirken können.
Kann ich bestimmte Personen ausdrücklich ausschließen?
Ein ausdrücklicher Ausschluss ist möglich und in manchen Fällen sehr wichtig. Wenn ein Elternteil oder eine andere Person aus Sicht des Kindeswohls nicht geeignet ist, sollte das konkret begründet und möglichst mit Belegen untermauert werden.
Wenn ich weitere Fragen beantworten soll, kommentiert dies unten.
Fazit
Eine Sorgerechtsverfügung und ein Elterntestament geben Eltern vor allem dann Sicherheit, wenn sie selbst nicht mehr entscheiden können. Wer seinen Willen klar und schriftlich festhält, entlastet die Kinder und vermeidet Streit in einer ohnehin schweren Lage.
Der stärkste Punkt bleibt die eindeutige Regelung des Sorgerechts für den Ernstfall. Gerade deshalb lohnt es sich, ein passendes Muster nicht nur zu lesen, sondern den eigenen Fall sauber und verständlich zu formulieren.
Eltern koennen viele Sorgen vermeiden, wenn sie früh eine rechtssichere und gut nachvollziehbare Verfügung vorbereiten. Das schafft Klarheit fuer Familie, Gericht und Jugendamt, weil der Wunsch der Eltern klar erkennbar ist.
Am Ende zählt nicht die längste Formulierung, sondern ein klarer, passender und ernst gemeinter Wille. Eine sorgfältig erstellte Sorgerechtsverfügung hilft, das Kindeswohl im Blick zu behalten und gibt Eltern ein gutes Stuück Ruhe.