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Angriff auf die Meinungsfreiheit? Günter-Themen-Anhänger verunstaltet

Ein Anhänger, der sich für mehr Qualität in familienpsychologischen Gutachten einsetzt und entsprechende Fragen nach Fehlern stellt (Aktion steht nicht im Zusammenhang mit mir oder meiner Webseite) wurde Gegenstand eines Angriff auf die Meinungsfreiheit: Ein Günter-Themen-Anhänger wurde verunstaltet, der/die Täter sind unbekannt.

Günter-Themen-Anhänger vor dem Angriff auf die Meinungsfreiheit

25.12.2023 abends

Bereits in der Vergangenheit soll, so die mir zugetragenen Informationen, eine Plane mit (derselben) Fragestellung ausgerechnet vor dem OLG Stuttgart von dem dort abgestellten Anhängers entwendet worden sein.

Nunmehr, also am 23.12.2023, wurde die Plane mit der Aufschrift „Sind Gutachten von Prof. Dr. Michael Günter fehlerhaft?“ mit Malerflies abgedeckt. Wer hat ein Interesse daran, einen harmlosen Anhänger so zu verunstalten? Wer hat ein Interesse daran, andere Meinungen nicht zuzulassen?

Günter-Themen-Anhänger nach dem Angriff auf die Meinungsfreiheit

26.12.2023 vormitttags

Fragen über Fragen. Hinweise, die zur Aufklärung beitragen können, bitte an mich. Ich leite diese gerne weiter. Ich möchte diesen Artikel, der sich um den Angriff auf die Meinungsfreiheit dreht, weil ein Günter-Themen-Anhänger verunstaltet wurde, mit dem folgenden Zitat beenden:

„Wer Angst um seine Autorität hat, der hat sie bereits verloren“

Reinhart Lempp

Unter diesem Motto stand eine „Hommage zum 100. Geburtstag von Reinhart Lempp“, bei dem Reinmar du Bois einen Vortrag hielt und Prof. Dr. Michael Günter die Moderation übernahm – zwei Experten auf Kinderpsychiatrischem Gebiet:

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Gutachtensrezension gegen methodenkritische Stellungnahme

Was ist der Vorteil einer Gutachtensrezension, die ich unter https://www.gutachten-anfechten.de anbiete? Und welche Nachteile hat die Gutachtensrezension gegenüber einer methodenkritischen Stellungnahme?

Gutachtenskritik

Prof. Dr. Werner Leitner hat mit seinen Studien belegt, dass bis zu 75% aller Gutachten aus methodisch-fachlicher Sicht mangelhaft sind. Die Verhaltensbeobachtung erfolgt unsystematisch, Gesprächsführung ist unwissenschaftlich, oft ist kein Literaturverzeichnis vorhanden und wissenschaftlich aktuelle Erkenntnisse fehlen. Diese Studien haben die Kritik an familienpsychologischen Gutachten aufleben lassen und den „Geschäftszweig“ der methodenkritischen Stellungnahme erst geschaffen. Für meist vierstellige Beträge werden Gerichtsgutachten zerlegt und deren fachliche Fehler aufgezeigt.

Methodenkritische Stellungnahme

Dreh- und Angelpunkt der methodenkritischen Stellungnahme ist die Auseinandersetzung mit dem gerichtlichen, familienpsychologischen Gutachten. Dieses familienpsychologische Gutachten wird anhand aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse geprüft und hinterfragt. Unter anderem prüfen diese Experten

  • die Gesprächsführung, ob diese wissenschaftlich ist
  • die Verhaltensbeobachtung, ob diese systematisch ist
  • ob die angewandten Methoden (Tests) valide und reliabel sind
  • ob das Literaturverzeichnis von einer Nutzung anerkannter aktueller Erkenntnisse zeugt

Das Ergebnis einer solche methodenkritischen Stellungnahme ist, dass aus psychologisch-fachlicher Sicht ein familienpsychologisches Gutachten unverwertbar ist. Dann, so die Idee dahinter, bleibt die Beweisfrage unbeantwortet und das Gericht muss aus anderen Quellen die Entscheidung finden.

Dabei ist klar: Die Beweisfrage wird hierdurch also nicht beantwortet.

Methodenkritische Stellungnahme gegen familienpsychologisches Gutachten

Bei der Abwägung methodenkritische Stellungnahme gegen das familienpsychologische Gutachten hat das Gericht allerdings ein Problem: Wenn das Gericht ein familienpsychologisches Gutachten bereits eingeholt hat, hat es damit auch zum Ausdruck gebracht, dass es keine fachlichen Kenntnisse hat, um eine eigene Entscheidung diesbezüglich zu treffen. Woher soll das Gericht nunmehr also die fachlichen Kenntnisse haben, um dem methodenkritischen Gutachter zu folgen und den eigenen Gutachter zu entlassen? Genau deshalb kommt das selten vor. Richter sind eben auch nur Juristen. Wenn nicht die methodenkritische Stellungnahme, oft auch Gegengutachten genannt, so eindeutig und einfach verständlich ist, dass sich selbst dem psychologischen Laien Fehler offenbaren, wird das Gericht also sagen müssen ich folge meinem eigenen Gerichtsgutachten. Bei zwei Gutachten wird man eher dem eigenen Zuneigen, zumal nur dieses die Beweisfrage beendet und damit auch das Verfahren vorantreibt.

Aus denselben Gründen wir das Gericht auch kein Obergutachten anweisen.

Kritische Gutachtensrezension gegen familienpsychologisches Gutachten

Die kritische Gutachtensrezension setzt genau dort an: Es werden rechtliche Aspekte in den Vordergrund gestellt, die das Gericht aus eigener Sachkunde kennen muss. Daher ist ein wesentlicher Teil meiner Arbeit die Abhandlung der Mindestanforderungen. Deren Einhaltung muss das Gericht prüfen. Und deren Einhaltung kann das Gericht eben auch prüfen. Ein wesentliches Stichwort ist hier die Prüffähigkeit von Gutachten, die so geschrieben sein müssen, dass das Gericht stichprobenartig die Richtigkeit testen kann.

Da dies aber in der Regel nicht der Fall ist, muss man Gutachten über einfach verständliche Aspekte angreifen: Die Qualifikation des Gutachters, Aktualität der verwendeten Literatur, konkrete Zitate zur Begründung von Schlüssen, die Einhaltung der Mindestanforderungen und eben auch die Verwendung falscher Anknüpfungstatsachen.

Kritische Gutachtensrezension gegen methodenkritische Stellungnahme

An dieser Stelle ist meine kritische Gutachtensrezension der methodenkritischen Stellungnahme überlegen. Denn das Gericht kann sich nicht (mehr) hinter mangelhafter Fachkenntnis verstecken, es muss selbst proaktiv Stellung nahmen zu diesen Fehlern in Gutachten.

Kritische Gutachtensrezension als Beschwerdebegründung

Darüber hinaus sind weite Teile der Gutachtensrezension auch als Beschwerdebegründung nutzbar und erleichtern damit die Argumentation ungemein.

Methodenkritische Stellungnahmen und kritische Gutachtensrezensionen haben beide ihren Platz im Familienrecht. Beide versuchen, die Qualität familienpsychologischer Gutachten zu verbessern und Richter auf typische Fehler in Gutachten hinzuweisen.

Meine Arbeit animiert den Richter zur eigenen Tätigkeit, eigener Prüfung und eigenem Nachdenken. Im Idealfall erreicht man damit das Eingeständnis von Fehlern bei der eigenen Fallbearbeitung und beim Gutachten.

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Gutachten

Glaubwürdigkeitsbeurteilung ohne gerichtlichen Auftrag

Ein Problem, das ich in vielen Gutachten erlebe ist, dass der Sachverständige eine Glaubwürdigkeitsbeurteilung ohne gerichtlichen Auftrag vornimmt. Folgenden Satz möchte ich an dieser Stelle beispielsweise für viele Gutachten zitieren:

Die Mutter hat in der Vergangenheit viel Alkohol konsumiert (glaubhafte Aussage des Vaters, Aussage der Tante)

zitiert nach einem Umgangsgutachten aus 2019, anonym

Diese Aussage begegnet vielen Bedenken, die so himmelschreiend sind, dass ich fast gar nicht weiß wo ich anfangen soll.

Glaubwürdigkeitsbeurteilung als ureigene gerichtliche Aufgabe

Die Würdigung von Beweisen ist ureigenste Aufgabe des Tatrichters (zitiert nach Jahn, Grundlagen der Beweiswürdigung und Glaubhaftigkeitsbeurteilung im Strafverfahren, m.w. Nachweisen hier). Er ist hierfür berufen, auch wenn er keine entsprechende psychologische Ausbildung hat oder haben muss. Diese Grundsätze sind ohne Probleme auf alle anderen Richter zu übertragen.

Konkret formuliert der BGH:

Die Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen ist grundsätzlich Aufgabe des Tatgerichts. Es ist regelmäßig davon auszugehen, dass Berufsrichter über diejenige Sachkunde bei der Anwendung aussagepsychologischer Glaubwürdigkeitskriterien verfügen, die für die Beurteilung von Aussagen auch bei schwieriger Beweislage erforderlich ist, und dass sie diese Sachkunde den beteiligten Laienrichtern vermitteln können. Dies gilt bei jugendlichen Zeugen erst recht, wenn die Berufsrichter – wie auch hier – zugleich Mitglieder der Jugendschutzkammer sind und über spezielle Sachkunde in der Bewertung der Glaubwürdigkeit von jugendlichen Zeugen verfügen (BGH, Urteil vom 18. August 2009 – 1 StR 155/09, NStZ 2010, 51, 52).

zitiert nach 1 StR 602/12

Glaubwürdigkeitsbeurteilung nur bei Besonderheiten durch Fachleute

Nur wenn der Fall Besonderheiten aufweist, darf das Gericht ein Gutachten zur Glaubwürdigkeit einholen:

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Hinzuziehung eines psychologischen Sachverständigen lediglich dann geboten, wenn der Sachverhalt Besonderheiten aufweist, die Zweifel daran aufkommen lassen, ob die eigene Sachkunde des Tatgerichts zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unter den konkret gegebenen Umständen ausreicht (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 12. November 1993 – 2 StR 594/93, StV 1994, 173; BGH, Beschluss vom 25. April 2006 – 1 StR 579/05,NStZ-RR 2006, 242, 243). Solche Umstände können gegeben sein, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Erinnerungsfähigkeit einer Beweisperson aus besonderen, psychodiagnostisch erfassbaren Gründen eingeschränkt ist oder dass besondere psychische Dispositionen oder Belastungen – die auch im verfahrensgegenständlichen Geschehen selbst ihre Ursache haben können – die Zuverlässigkeit der Aussage in Frage stellen könnten, und dass für die Feststellung solcher Faktoren und ihrer möglichen Einflüsse auf den Aussageinhalt eine besondere, wissenschaftlich fundierte Sachkunde erforderlich ist, über welche der Tatrichter im konkreten Fall nicht verfügt (BGH, Urteil vom 26. April 2006 – 2 StR 445/05, NStZ-RR 2006, 241 mwN).

zitiert nach 1 StR 602/12

Zusammenfassend kann das (nicht abschließend) in folgenden Konstellationen der Fall sein:

  • Tat liegt sehr lange zurück: Bei Taten, die längere Zeit zurückliegen,  sollte die Erinnerungsfähigkeit eines Zeugen genauer geprüft werden;
  • Psychische Krankheit des Zeugen: Die Einholung eines Glaubwürdigkeitsgutachtens ist bei Vorhandensein einer psychischen Erkrankung (Depressionen etc.) eines Zeugen anzunehmen, so auch der Bundesgerichtshof;
  • Junge Zeugen: Das junge Alter eines Zeugen ist ein Umstand, der die Einholung eines Glaubwürdigkeitsgutachtens notwendig macht. Dies geschieht vor allem bei Sexualdelikten an Kindern oder Jugendlichen;
  • Zeugen, die bei ihrer Aussage unter Alkohol oder Drogen standen;
  • Zeugen, die widersprüchliche Aussagen gemacht haben.

Sachverhaltsermittlung ist richterliche Aufgabe

In den allermeisten (auch familienrechtlichen) Verfahren liegen diese Voraussetzungen nicht vor. Die richterliche Entscheidungsfindung, deren ureigenste Aufgabe auch die Glaubwürdigkeitsbeurteilung ist, kann aber niemals (als Ausfluss der Amtsermittlungspflicht) auf den Sachverständigen übertragen werden (vgl. OLG München Familiensenate Augsburg, 30 UF 232/15):

Zugleich und parallel hierzu wird das Amtsgericht unverzüglich u.a. die weiteren nach § 26 FamFG von Amts wegen erforderlichen umfangreichen Ermittlungen – insbesondere die Anhörung der Zeugen für den vorliegenden Einzelfall – durchzuführen haben. Insbesondere auch die Anlage von Zweitakten bzw. Drittakten dürfte zwingend geboten sein, um alle möglichen und notwendigen Maßnahmen durch Durchsetzung des Beschleunigungsgebotes effektiv zu ergreifen. Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die nach § 26 FamFG dem Gericht obliegende Verpflichtung nicht allein auf den Sachverständigen delegiert werden kann.

OLG München Familiensenate Augsburg, 30 UF 232/15

Das ist nicht nur für die Glaubwürdigkeitsbeurteilung relevant, sondern insbesondere weil das OLG zurecht darauf hinweist, dass die Grundlagen dieser Beurteilung (Zeugenaussagen) durch das Gericht und nicht durch den Sachverständigen einzuholen sind.

Unverwertbares Gutachten bei falschen Anknüpfungstatsachen

Der Bundesgerichtshof hat hierzu in seiner, von mir bis zum Exzess, zitierten Rechtsprechung BGH XII ZB 68/09 Rn. 42 festgestellt:

Im Ausgangspunkt zu Recht hat das Beschwerdegericht allerdings die seitens des Amtsgerichts veranlasste Stellungnahme des psychologischen
Sachverständigen, wonach das Kind aus psychologischer Sicht zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zur Mutter zurückgeführt werden sollte, unberücksichtigt gelassen. Die Ergebnisse der Begutachtung konnten schon deshalb nicht ohne weiteres in die Würdigung einbezogen werden, weil der Sachverständige teilweise unzutreffende bzw. ungeklärte Anknüpfungstatsachen zugrunde gelegt hatte.

BGH XII ZB 68/09 Rn. 42

Es ist Aufgabe des Gerichtes, die Tatsachen zu klären, nicht des Sachverständigen. Das ist Fundament unseres Rechtsstaates. Ausnahmen gibt es hierzu nicht. Wenn es darauf ankommen würde, kann der Sachverständige alternativ entscheiden (wenn das Gericht die Glaubwürdigkeit des Vaters annimmt, dann …, wenn es die Unglaubwürdigkeit des Vaters annimmt, dann …) oder eine Erweiterung des Beweisauftrages anregen. Er kann diesen Auftrag aber nicht selber erweitern.

Wenn der Gutachter über den Beweisbeschluss hinausgeht

Eine eigenständige Überschreitung des Beweisbeschlusses kann dazu führen, dass ein Sachverständiger befangen ist. Hierzu führt das OLG Naumburg aus:

Das Verhalten eines Sachverständigen kann die Besorgnis der Befangenheit begründen, wenn er über das Beweisthema und den Gutachtenauftrag hinausgeht, ohne zuvor gegenüber dem Gericht eine Ergänzung des Beweisbeschlusses angeregt zu haben. In diesem Zusammenhang gilt: Mehrere Gründe, die für sich betrachtet (noch) nicht ausreichen, können in ihrer Gesamtschau der ablehnenden Partei berechtigterweise Anlass geben, an der Unvoreingenommenheit des Sachverständigen zu zweifeln.

zitiert nach OLG Naumburg, 10 W 69/11

Hieraus sieht man eindeutig, dass vorab ein Antrag auf Ergänzung des Beweisbeschlusses zu beantragen ist. Zudem verstößt dieses Vorgehen am Richter und der Partei vorbei gegen Beweisunmittelbarkeit und Parteiöffentlichkeit (deren Anwendbarkeit im FamFG Verfahren aber umstritten sind).

Ein solcher Gutachter sollte daher dann abgelehnt werden, wenn dieses Vorgehen negative Schlüsse auf die betroffene Person zieht.

Fazit: Keine Glaubwürdigkeitsbegutachtung ohne entsprechenden Beweisbeschluss

Es darf daher keine Glaubwürdigkeitsbeurteilung ohne gerichtlichen Auftrag (Ergänzung des Beweisbeschlusses) geben. Hierdurch wird die richterliche Entscheidungsfindung auf den Sachverständigen übertragen, was unzulässig ist. Ein solcher Sachverständiger macht sich damit unglaubwürdig, er ist nicht mehr neutral und befangen. Er macht sich zudem schadensersatzpflichtig nach §839a BGB.

Richter sollte man immer auf ihre Aufgaben hinweisen.

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Du benötigst Hilfe beim Gutachten anfechten?

Du oder Dein Anwalt, Ihr wisst beide nicht wie Ihr mit dem Gutachten umgeht? Wie man sowas anfechten kann? Da habe ich die Lösung für Euch: Meine Gutachtensrezension, eine rechtlich-sachliche Analyse als Rechtsgutachten -> Hilfe beim Gutachten anfechten

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Gutachten

Mindestanforderungen Sachverständigengutachten prüfen

Weil ich da gerade so einen Crush in Wuppertal habe, wird es an der Zeit sich mit dem Thema Mindestanforderungen Sachverständigengutachten auseinanderzusetzen und insbesondere mit der Pflicht eines Richters/Anwalts, das Einhalten dieser Anforderungen zu prüfen.

Eigentlich heißt es ja Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht. Die aktuelle Version findet ihr z.B. beim Bundesjustizministerium (hier).

Mindestanforderungen und Qualitätsstandards

Diese Mindestanforderungen sind keine verbindlichen Rechtskategorien. Sie sind kein Gesetz. Trotzdem belegen diese Standards, wie ein Gutachten auszusehen hat, um den fachlichen Anforderungen an ein familienpsychologisches Gutachten zu entsprechen.

Neben den Mindestanforderungen gibt es auch noch Qualitätsstandards für psychologische Gutachten, die weitgehend ähnliche Inhalte aufweisen (hier).

Die Mindestanforderungen und die Qualitätsstandards zeigen beide auf, wie ein prüffähiges und wissenschaftlich akkurates Gutachten auszusehen hat.

Was ist Prüffähigkeit bei Mindestanforderungen Sachverständigengutachten

Prüffähigkeit ist ein althergebrachter Rechtsbegriff. Jede Rechnung muss prüffähig sein, jede Nebenkostenabrechnung, jeder Bescheid. Das meint, dass die Grundlagen erkennbar sind aus sich selbst heraus, dass man nachvollziehen muss wie der Aussteller zu einem Ergebnis kommt und so weiter. Leider werden diese Aspekte im Familienrecht einfach über Bord geworfen und „nur“ einem Ergebnis vertraut.

Was sind nun die Mindestanforderungen Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht?

Das Gutachten muss wissenschaftlich methodisch sein (S. 6 der Mindestanforderungen) und nachvollziehbar und transparent (S. 7). Insbesondere letzteres ist wichtig: Denn nur wenn ein nachvollziehbares Gutachten vorliegt (prüffähig!), kann das Gericht und Euer Anwalt seinen Job machen.

Eine wichtige Rolle spielen hier die Anknüpfungstatsachen, die das Gericht zu klären hat.

Rechtliche und psychologische Fragestellungen

Der erste und wichtigste Schritt ist es, die rechtliche Fragestellung (der Beweisbeschluss) in eine psychologische Fragestellung zu übersetzen. Nur wenn dies akkurat erfolgt, kann der Gutachter die Beweisfrage beantworten. Hierbei muss auch darauf geachtet werden, dass der Sachverständige nicht die Rechtsfragen beantwortet!

Sachkunde

Der Gutachter muss seine Sachkunde darlegen. Das impliziert eben eine klare Aussage, warum er in der Lage ist, dieses Gutachten zu schreiben. Auch dies muss ggf. prüfbar sein durch Angaben im Gutachten (Diplom, Approbation o.a.) Auch sollte die Erfahrung erkennbar sein.

Tipp: Googled im Internet nach dem / der Gutachter(in)!

Fortbildung

Ein Gutachter muss sich ebenso wie die Juristen fortbilden, um auch die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen. Diese können sich ja ändern.

Welche einzelnen Schritte muss der Gutachter in welcher Reihenfolge prüfen?

Hierzu halten die Anforderungen ab S. 11 folgendes vor:

  • Auftragsannahme
  • Aktenanalyse
  • Fragestellung formulieren
  • Untersuchungsplanung
  • Durchführung der Untersuchung
  • Interpretation der Untersuchung und Ergebnisse
  • Antwort auf die Frage des Gutachters

Bei der Auftragsannahme muss geprüft werden, ob man den Fall fachlich und ethisch vertreten kann.

Die Aktenanalyse erfolgt am Anfang. Ich halte es aber für systematisch falsch, die Akte vor Klärung der Fragestellung zu analysieren. Denn wonach analysiere ich ohne eine konkrete Fragestellung?

Die Untersuchungsplanung muss vor Beginn der Untersuchung erfolgen, und zwar nachvollziehbar unter Benennung der Methoden und Begründung der Auswahl.

Die Durchführung der Untersuchung muss wieder transparent sein und den Eltern und Kindern alles erklären.

Die Interpretation muss prüffähig sein und mit Quellen belegt sein.

Schriftliche Gutachten: Anforderungen formeller Art

Formelle Anforderungen findet ihr auf S. 13 der Mindestanforderungen. Dies sind

  • Seitennummerierung
  • Aktenzeichen des Gerichtes
  • Nennung Auftraggeber
  • Nennung der eigenen Qualifikation
  • Nennung des Beweisbeschlusses
  • Nennung der Methoden
  • Nennung der Untersuchungstermine mit Zeit, Datum und Ort und Dauer
  • Befundquellen
  • Literatur
  • Unterschrift unter das Gutachten durch den Sachverständigen

Was der Richter zu prüfen hat

Die Mindestanforderungen erhalten auf S. 22 ff. Prüfungen, die der Richter durchzuführen hat (als Fragen formuliert, weil kein Gesetz). Hierauf könnt ihr insistieren und Euren Anwalt einschießen.

Überfordert mit der Prüfung?

Dann habe ich hier etwas für Euch:

FAQ zu Mindestanforderungen Sachverständigengutachten

Wann ist ein Gutachten prüffähig?

Ein Gutachten ist dann prüffähig, wenn das Gericht und die Parteien die Nachvollziehbarkeit der Schlüsse im Gutachten, der getroffenen Ergebnisse, der Richtigkeit der Wertungen eigenständig kontrollieren kann.

Muss einem Gutachten der Test und die Testergebnisse psychologischer Tests beigefügt sein?

Tests und Testergebnisse müssen beiliegen. Ohne diese Unterlagen ist nicht prüfbar, ob die Ergebnisse richtig in das Gutachten aufgenommen sind und richtig ausgewertet sind.

Muss ein familienpsychologisches Gutachten wissenschaftlich sein?

Ja. Ein solches Gutachten ist eine wissenschaftliche Leistung, die nach anerkannten Methoden Aussagen zu konkreten Fragen stellt. Sie ist daher eine wissenschaftliche Leistung, die den selben wissenschaftlichen Anforderungen genügen muss.

Wie erfolgt die Aktenanalyse?

Die Gerichtsakte muss systematisch analysiert werden.

Nach welchen Regeln erfolgt eine Exploration und Verhaltensbeobachtung?

Sie erfolgt nach einem systematischen Gesprächsleitfaden oder einem erfassten und ausgewerteten Kategoriensystem

Muss ein Gutachten ein Literaturverzeichnis haben?

Ein familienpsychologisches Gutachten muss ein Litertaturverzeichnis haben. Damit muss belegt sein, dass verschiedene aktuelle wissenschaftliche Quellen genutzt wurden.

Muss das Gutachten konkrete Zitate mit Quellenangaben versehen oder reicht ein Literaturverzeichnis?

Nur wenn eine konkrete Theorie, eine konkrete Interpretation oder ein Schluss des Gutachters mit einer konkreten Quellenangabe versehen ist, ist das Gutachten prüffähig. Ein interessierter Richter muss nämlich die Chance haben, auch hier zu prüfen ob die Aussagen des Sachverständigen stimmen

Welche psychologischen Tests erfüllen die Gütekriterien?

Das kann man so pauschal nicht sagen. Hierzu gibt es Fachliteratur (siehe dieses Video)

Muss der Richter die Einhaltung der Mindestanforderungen prüfen?

Ja, siehe S. 22f. der Mindestanforderungen. Nicht prüffähige Gutachten sind unverwertbar.

Vielen von Euch hat auch mein Buch „Fehler in Gutachten erkennen“ geholfen:

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ISBN-13: ‎ 979-8634221892 (Amazon)

Weitere Informationen findet ihr im Artikel Gutachten anfechten.

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Der richtige Beweisbeschluss in Kindschaftssachen

Oft wird die Wirkung eines Beweisbeschlusses in Sorgerechtsstreiten und Verfahren nach §1666 BGB verkannt. Viele Anwälte sehen weder Probleme noch wissen sie, wie man die Probleme angeht. An dieser Stelle darf ich den richtigen Beweisbeschluss in Kindschaftssachen vorstellen mit Negativ- und Positivbeispielen.

Schriftlicher Beweisbeschluss in Kindschaftssachen

Vorneweg: Viele wissen gar nicht, dass es einen schriftlichen Beweisbeschluss gibt. Haltet bitte Eure Anwälte an, alles an Euch weiterzuleiten. Das Gericht erlässt den Beweisbeschluss schriftlich. In diesem ist der Beweisbeschluss und der konkrete Sachverständige benannt.

Falsche Beweisbeschlüsse

Falsche Beweisbeschlüsse sind manchmal der Schlampigkeit geschuldet, oft weil man es nicht besser weiß und teils einfach auch einer Voreingenommenheit. Da sich der Sachverständige penibel an den Beweisbeschluss halten muss, führt dies zu einer verfahrensmanipulierenden Wirkung – egal ob gewollt oder ungewollt. Ich darf Euch ein paar unmögliche Beweisbeschlüsse vorstellen:

Der voreingenommene Beweisbeschluss

Ein hervorragendes Beispiel für einen voreingenommenen Beweisbeschluss finden wir in Sachen Carola Koch und deren Sohn Tilmann.

„Wer nur nach den Fehler der Mutter fragt, verkennt das Wesen des §1666 BGB und hat von Familiengericht keine Ahnung – egal ob Amtsgericht oder Oberlandesgericht“

Michael Langhans

Der Beweisbeschluss lautet:

Es soll ein familienpsychologisches Saohverständigengutachten eingeholt werden über folgende Fragen:

  • Besteht die Bereitschaft und die Fähigkeit der Kindesmutter, die Versorgung und Erziehung des Kindes Tilmann unter Berücksichtigung etwaiger besonderer Anforderungen des Kindes zu gewährleisten und ggf. eigene Belange zurückzustellen?
  • Ist bereits eine Schädigung des Kindes eingetreten oder besteht gegenwärtig schon eine Gefahr in einem solchen Maß, dass sich bei der weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt?
  • Von welcher Art, Schwere und Wahrscheinlichkeit sind die befürchteten Beeinträchtigungen des Kindes?
  • Gibt es andere Hilfs- und Unterstützungsangebote, die geeignet sind, die Gefährdungen abzuwenden, ggf. welche?
  • Ist díe Kindesmutter bereit und in der Lage, diese anzunehmen und umzusetzen, sodass eine Gefährdung nicht mehr besteht?
  • Welche Vorstellungen hat das Kindvon dem Verhältnis zu seiner Mutter und wie sind diese unter dem Aspekt der Zielorientierung, Intensität. Stabilität und Autonomie zu bewerten?
  • In welchem Umfang und in welcher Form können bzw. sollten Umgangskontakte zwischen dem Kind Tilmann und seiner Mutter stattfinden?
  • Besteht durch die Durchführung von Umgangskontakten eine Gefahr von körperlichen und seelischen Schäden für das Kind?
  • Kann diese Gefahr durch einen begleiteten Umgang oder durch andere Maßnahmen abgewendet werden, ggf. durch welche?
  • lst ein Umgangsausschluss erforderlich? Wenn ja, für welchen Zeitraum?

Quelle: GefahrvonInnen.de

Was hier auffällt: Die Einseitigkeit verkennt sowohl die Rechtsfrage, was dem Kind gut tut. Es verkennt vorallem aber auch, dass bei einer Inobhutnahme, die durchgeführt ist (!), negative Aspekte des Amtes auch zu hinterfragen sind. Und letztlich verkennt dieser Beweisbeschluss, dass wenn man erst nach Beeinträchtigungen fragt, dass man dann keine Gründe für einen §1666 BGB bisher hat. Und genau das ist der Kern des Problems.

Der naive Beweisbeschluss

Ein weiteres Beispiel ist folgendes:

  • Bestehen bei der Kindesmutter Defizite hinsichtlich der Erziehungseignung?
  • Wenn ja, gebieten diese Defizite bei der Erziehungseignung den Entzug der elterlichen Sorge oder von Teilen der elterlichen Sorge oder bestehen mildere Mittel, um diesen Defiziten zu begegnen?

Das Gericht fragt hier nach einem Beschlusstenor. Abgefragt werden rein rechtliche Fakten. Denn ob ein Entzug der elterlichen Sorge gerechtfertigt ist und ob mildere Mittel bestehen, muss das Gericht entscheiden.

Der Sachverständige hat keine Rechtsfragen zu beantworten.

Michael Langhans, Herausgeber

Man kann allenfalls fragen welche Möglichkeiten der Problembeseitigung es gibt. Auch hier gilt: Wer nach dem Bestehen von Defiziten fragt, belegt dass er keine Argumente im Moment hat, so dass es versteckt die Bitte ist einen Grund zu finden. Ergänzend muss sich freilich auch das Gericht Gedanken nach milderen Mitteln machen.

Der faule Beweisbeschluss

Der (nur von mir so genannte) faule Beweisbeschluss gibt letztlich nur das Gesetz wieder. Ein Beispiel hierzu lautet:

  • Es soll zur Frage, welche Sorgerechtsreglung und Aufenthaltsregelung dem Kindeswohl am besten entspricht, ein familienpsychologisches Fachgutachten eingeholt werden.

Das Gesetz lautet in §1671 BGB:

(1) (…)Dem Antrag ist stattzugeben, soweit

(…)

2.zu erwarten ist, dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf den Antragsteller dem Wohl des Kindes am besten entspricht.

§1671 BGB

Der Beweisbeschluss ist also nur die Wiedergabe des Gesetzes, quasi Copy & Paste. Der Sachverständige hat dabei zu freie Hand.

Der richtige Beweisbeschluss

Im Familien-Recht-Berater lässt sich Rechtsanwalt Bergmann recht umfangreich ein (hier). Meine eigene Meinung ist im Buch Fehler in Gutachten erkennen ausgeführt:

Bergmann schreibt:

1. Welche Belastungen und welche Vorteile sind für das psychische, physische oder seelische Wohl des Kindes zu erwarten, wenn … 

Lässt sich aus fachlicher Sicht begründen, dass einzelne dieser Faktoren für das psychische, physische oder seelische Wohl des Kindes jeweils schwerwiegende Bedeutung haben?  

2. Welche Faktoren werden voraussichtlich in welcher Intensität bei Übertragung des Sorgerechts auf einen Elternteil jeweils vorteilhaft oder belastend auf die gesunde sowie psychisch und emotionale Entwicklung des Kindes wirken 

Bergmann in Der Familien-Rechts-Berater 9/2016, S. 364-372

Diese Formulierung ist sehr kindeswohlbezogen. Rechtsbegriffe und parteiische Formulierungen werden vermieden. Es werden alternative Ausführungen gefordert, um dem Richtervorbehalt zu genügen. Das führt freilich dazu, dass die Richter selber mehr abwägen müssen, was nicht unbedingt auf Gegenliebe stößt.

Eine neutralere Formulierung ist auch, wenn auch nicht so perfekt, „welche Regelung der elterlichen Sorge entspricht dem Wohl des Kindes am Besten“. Einschränkende Formulierungen, die ein Wechselmodell ausschließen wie „welche Übertragung der Sorge auf welchen Elternteil entspricht dem Wohl des Kindes am Besten“.

Im obigen Fall Tilmann hatten wir daher folgende Regelung angeregt:
„1.
Welche Belastungen und welche Vorteile sind für das psychische, physische oder seelische Wohl
des Kindes Tillmann zu erwarten, wenn es einerseits bei der Mutter lebt und andererseits sich in
staatlicher Obhut befindet.
Lässt sich aus fachlicher Sicht begründen, dass einzelne dieser Faktoren für das psychische,
physische oder seelische Wohl des Kindes jeweils schwerwiegende Bedeutung haben?
Welche Auswirkungen auf das Wohl des Kindes haben die Pläne gem. des Antrags der Mutter auf
Rehabilitation und Unterstützung und welche Änderungen sind auf den lst-Zustand bei
konsequenter Umsetzung zu erwarten?
2.
Welche Faktoren werden voraussichtlich in welcher Intensität bei Entziehung des Sorgerechtes
vorteilhaft oder belastend auf die gesunde sowie psychisch und emotionale Entwicklung des
Kindes wirken? Wie verhält es sich bei einer Rückübertragung?
3.
Aus welchen Gründen besucht das Kind- nach wie vor keine Schule.
4.
Welche Auswirkungen auf das Wohl des Kindes hat der Konflikt zwischen Iugendamt und
Mutter?
5.
von der Mutter geplanten und initiierten Mittel geeignet, das Wohl von Tillmann
gewährleisten?
vom Jugendamt geplanten und initiierten Mittel geeignet, das Wohl von Tillmann
gewährleisten?“

Quelle hier

Teilweise hat das OLG dem abgeholfen, weil die fehlende Neutralität anerkannt wurde. Ob man dann an dieser Stelle bis zum Ende streitet oder nicht einen akzeptableren Kompromiss anstrebt, auch um keine Kindesentfremdung zu provozieren, muss jeder für sich entscheiden.

Der Fachstandards entsprechende Beweisbeschluss

Dank meinem Freund Ruwen Mickan habe ich noch eine weitere, eigentlich selbstverständliche, Ergänzung des Beweisbeschlusses für Euch:

„Das Gutachten soll unter Berücksichtigung der relevanten Fachstandards erstellt werden“

vgl. z.B. AG DLG/Donau, 1 F 365/21

Ok, ich räume ein, dass das sinnloser Formalismus ist. Oder doch nicht? Natürlich schadet es nicht, hierauf den Finger zu legen. Es ist ein Zeichen der Prüffähigkeit und der Qualität des Gutachtens, wenn dies zur Bedingung gemacht wird. Und deshalb finde ich das eine gute Ergänzung, die in jeden Beweisbeschluss eingebaut werden sollte. Ich selber würde es noch deutlicher auf die Mindestanforderungen hin formulieren:

„Das Gutachten hat unter Berücksichtigung der Fachstandards Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht erstellt zu werden.“

Michael Langhans, Volljurist

Es gibt keinen Grund, hierauf zu verzichten. Damit müssen die Richter auch Farbe bekennen, ob Sie sich zu den wissenschaftlich fundierten Anforderungen bekennen oder ob sie einfache Gutachten vom „Stammtisch“ präferieren. Ein Richter, der sich weigert, dies auszuformulieren, kann befangen sein.

Gegenvorstellung und Beweisbeschluss

Ein Rechtsmittel bei falschem Beweisbeschluss gibt es nicht. Die Gegenvorstellung ist nur eine Anregung. Auch Befangenheitsgesuche verzögern oft nur das Verfahren. Trotzdem kann eine Gegenvorstellung erfolgreich sein. Viele Anwälte kennen diese Möglichkeit aber nicht.

Sind alle Beweisbeschlüsse falsch?

Technisch betrachtet sind alle Beweisbeschlüsse falsch, weil sie das Wohl des Kindes ignorieren und oft einseitig den Nachweis einer KWG bereits voraussetzen. Veile Richter wollen eine schnelle rechtliche Lösung und diese auf den Sachverständigen abgeben. Das ist unzulässig. Unbestimmte Begriffe wie Erziehungsfähigkeit sollten im Beweisbeschluss vermieden werden, stattdessen das Wohl des Kindes in den Vordergrund gestellt werden. Beweisbeschlüsse sollten zudem dem Richter die Möglichkeiten offen lassen, wie er entscheidet. Das wird mit einengenden Beweisbeschlüssen verhindert.

Sendet mir Eure Beweisbeschlüsse

Sendet mir Eure Sachverständigen-Beweisbeschlüsse. Wir können damit eine Sammlung schlechter und guter Formulierungen starten, was uns allen helfen kann.

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Ablauf psychologisches Gutachten nach FamFG

Viele fragen sich immer, was mit einem Gutachten auf sie zukommt. Die Diskussion, ob man teilnehmen soll oder nicht, ist alt und komplexer als man denkt. Diese Frage soll hier auch nicht diskutiert werden – sondern dort. Dieser Artikel soll denen eine Orientierung geben, was so ein Gutachten ist, was auf die Menschen zukommt und wie es abläuft. Der Ablauf psychologisches Gutachten nach FamFG wurde von mir erschreckender Weise bisher mit keinem Video erklärt – was ich hiermit nachgeholt habe:

Ablauf psychologisches Gutachten – Beweisbeschluss

Zuerst braucht es einen Beweisbeschluss durch das Familiengericht. In diesem wird ein konkreter Sachverständiger benannt. Beachten: Auch diesen Beweisbeschluss kann man anfechten und sollte es auch tun, wenn er fehlerhaft ist (lest hierzu mehr hier zum Beweisbeschluss anfechten und hier, wie ein richtiger Beweisbeschluss aussehen sollte).

Gutachter meldet sich bei den Eltern

Der Gutachter meldet sich dann irgendwann bei den Eltern schriftlich oder telefonisch. Er wird sich vorstellen und Termine vereinbaren. Damit beginnt dann das Gutachten. Teilweise wird in dieser Phase des Gutachtens bereits ein Teil der Begutachtung erklärt.

Aufklärung und Erklärung

Als Erstes erfolgt dann der Hinweis auf die Freiwilligkeit der Teilnahme am Gutachten, bevor dann der Gutachtensplan vorgestellt wird. Dies ist wichtig: Der Gutachter muss vorab erklären, wie er vorgehen wird, welche Tests und Gespräche notwendig sind, insbesondere mit wem er noch spricht ausser den Eltern und Kindern. Ggf. muss er später, wenn das Gutachten es erfordert, diesen Plan anpassen. Wichtig ist nur, dass es einen Plan vor dem eigentlichen Gesprächsbeginn gibt und das auch kommuniziert wird. Fragt nach, wenn ihr etwas nicht versteht oder besser wissen wollt.

Hierzu gehört auch die Aufklärung über den Beweisbeschluss, also die Beweisfrage, die zu beantworten sein wird.

Die drei Säulen der familienpsychologischen Begutachtung

Dann geht es los. Jedes Gutachten besteht aus drei Bestandteilen, die nur in Ausnahmefällen reduziert sein können: Exploration der Eltern, Exploration der Kinder und Interaktionsbeobachtung. Die Exploration der Eltern und Kinder gliedert sich noch in Gespräche und Testierungen.

Wie genau der Sachverständige vorgeht, entscheidet er selbst.

Nebenaspekte

Weiter muss der Sachverständige die Akten analysieren und darf gegebenenfalls mit Personen sprechen – soweit diese von der Schweigepflicht entbunden wurden.

Die Exploration der Eltern

In meist mehreren Terminen erzählen die Eltern erst über ihr Leben, also die Vergangenheit. Dann wird über die konkreten Probleme gesprochen und danach über die Erziehungsvorstellungen und Zukunftswünsche. Gute Gutachter geben hier eine Struktur vor und fragen nach einem Kategoriensystem.

Die Vergangenheit kann ein Problem darstellen, wenn sich hier Hinweise für schädliche Einflüsse darstellen.

Die Richtigkeit der Gespräche ist am Akteninhalt zu prüfen, deshalb solltet ihr die Akte vorher kennen.

Bei den Erziehungsvorstellungen und Problemen achtet darauf, dass ihr nicht nur andere verantwortlich macht. Oft bietet sich eine Vorbereitung mit einem Coaching auf solche Gespräche an, um nicht unnötiges Material zu geben gegen Euch.

Dann wird fast immer auch noch schriftliche Tests gefordert. Von diesen gibt es sehr, sehr viele. Die Tests haben unterschiedliche Ausprägung und Inhalte, daher kann ich dies konkret in diesem allgemeinen Artikel benennen. Lasst Euch die Tests vorab erklären und ggf. informiert Euch vorab über deren Wirkung. Ihr könnt auch einzelnde Tests ablehnen, was aber interpretiert werden darf.

Die Exploration der Kinder

Hier gilt dasselbe wie das oben geschilderte.

Interaktionsbeobachtung

Die Interaktionsbeobachtung ist wichtig, wenn sie richtig und strukturiert durchgeführt wird. Der Sachverständige interpretiert Euer Verhalten, ob ihr die Bedürfnisse der Kinder wahrnehmt oder nur am Handy klebt, wie ihr mit den Kindern sprecht und handelt. Hier solltet Ihr darauf drängen, ein natürliches Setting zu bekommen. Wenn Ihr mit den Kids immer draussen seid, bringt eine Beobachtung in Räumen wenig.

Die Interaktionsbeobachtung hilft, die Richtigkeit der Aussagen aus der Exploration zu prüfen.

Gutachten abwarten

Danach ist der Hauptteil getan. Ihr müsst nun das Gutachten abwarten.

Gutachtensergebnis

Befürwortet der Gutachter die Kinderrückkehr oder mehr Umgang: Gratulation, die Gutachtensteilnahme hat sich gelohnt. Man muss ggf. noch mit Argumenten der Gegenseite streiten, aber meist ist der Fall gewonnen.
Das Gutachten ist negativ: Dann beginnt jetzt die Prüfung, wie man ein Gutachten anfechten kann. Ihr könnt Euch hierzu auch meiner Hilfe bedienen:

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Du benötigst Hilfe beim Gutachten anfechten?

Du oder Dein Anwalt, Ihr wisst beide nicht wie Ihr mit dem Gutachten umgeht? Wie man sowas anfechten kann? Da habe ich die Lösung für Euch: Meine Gutachtensrezension, eine rechtlich-sachliche Analyse als Rechtsgutachten -> Hilfe beim Gutachten anfechten

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Gutachten

Muster familienpsychologisches Gutachten

Viele von Euch fragen mich, wie denn so ein familienpsychologisches Gutachten aussieht und ob ich ihnen ein Muster familienpsychologisches Gutachten zur Verfügung stellen kann. Ja und nein, das ist die kurze Antwort. Es gibt nämlich nicht den Aufbau eines Gutachtens, so dass man nicht ein Muster vorlegen kann.

Einen Anhaltspunkt bieten uns die Mindestanforderungen für Sachverständigengutrachten. Diese formulieren den formellen Aufbau des Gutachtens und die zu erledigenden Schritte:

Formelle Aspekte eines psychologischen Gutachtens in Kindschaftssachen

  1. Seitennummerierung des Gutachtens
  2. Nennung des Aktenzeichens
  3. Nennung des Sachverständigen samt seiner wesentlichen relevanten beruflichen Abschlüsse und Zusatzqualifikationen
  4. Nennung des Auftraggebers
  5. Nennung der wörtlichen Fragestellung
  6. Nennung der eingesetzten Methoden
  7. Nennung der Untersuchungstermine mit Datum, Ort und Dauer
  8. Die Quellen für den Befund, also die wesentlichen Untersuchungsergebnisse und Unterlagen oder Auskünfte dritter Personen, sind im Einzelnen darzulegen. Dabei sind Datengrundlage und Interpretation zu trennen.
  9. Nennung sämtlicher weiterer Informationsquellen wie beispielsweise Unterlagen und Auskünfte Dritter.
  10. Nennung von Hilfskräften bei Tätigkeiten von nicht untergeordneter Bedeutung für die Begutachtung. Für Dritte muss ersichtlich sein, welcher Untersucher bei welchen Teilen des Gutachtens mitgewirkt hat.
  11. Das Gutachten muss von dem beauftragten Sachverständigen persönlich und mit Datum versehen unterschrieben sein.
  12. Literatur sollte angeführt werden, soweit im Gutachten darauf explizit Bezug genommen wird

Deutschland Quelle, S.13, ähnlich in Österreich

Die Inhaltlich notwendigen 7 Schritte des Gutachtens

Auch diese ergeben sich aus den Mindestanforderungen:

  1. Auftragsannahme (u. a. Prüfung der eigenen Sachkunde, Neutralität, zeitliche Verfügbarkeit)
  2. Aktenanalyse
  3. Ggf. Formulierung psychologischer/klinischer Fragen ausgehend von der
    gerichtlichen Fragestellung12
  4. Untersuchungsplanung nebst Kontaktaufnahme
  5. Durchführung der Untersuchungen
    Erläuterunge, Exploration, Diagnostik, Hausbesuche, Interaktionsbeobachtung
  6. Interpretationen und Beurteilung der Ergebnisse
  7. Beantwortung der gerichtlichen Fragestellung

Quelle, S.11-12

Muster des familienpsychologischen Sachverständigengutachtens

Ich werde hier in den nächsten Tagen aus diversen Gutachten ein „Muster“ zusammen basteln, damit ihr ein Gefühl für so ein familienpsychologisches Sachverständigengutachten bekommt.
Für die erste Prüfung, ob das Gutachten ansatzweise richtig sein kann, prüft einfach die obigen 19 Punkte, die in jedem Gutachten mindestens vorhanden sein müssen. Selbst wenn alle 19 Punkte vorhanden sind, heisst das nicht, dass das Gutachten gut oder schlecht ist.
Wesentlich kommt es nicht auf ein Muster psychologisches Gutachten an, sondern auf den Inhalt und die Art, wie mit den Informationen umgegangen wird.

Gutachten in Deutschland und Österreich

Die beiden Länder geben sich wenig, die österreichischen Empfehlungen verweisen auf die deutschen Mindestanforderungen. Meine Inhalte sind also auch in Österreich zu verwenden.

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Gutachten

Hilfe beim Gutachten anfechten

Hilfe beim Gutachten anfechten benötigt? Du oder Dein Anwalt, Ihr wisst nicht wie es geht, mein Buch Fehler in Gutachten erkennen ist Euch nicht ausreichend oder mehr? (Allgemeine Beratungen könnt Ihr über das Beratungs- und Kummertelefon des Vereins Erzengel erhalten).

Dann habe ich für Euch eine Lösung:

Bestellt eine kritische Gutachtensrezension by Michael Langhans

Bestellt eine kritische Gutachtensrezension, ein Rechtsgutachten zu Gutachtensfehlern.

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Gutachtensrezension ab 12,50 € / Seite Gutachten zzgl. MwSt

Kritische Gutachtensrezensionen bemessen sich preislich am Umfang des Gutachtens. In der Regel verlange ich hierfür 12,50 € je Seite des Gutachtens und damit fair nach Aufwand und Umfang verteilt. Ist das Gutachten 80 Seiten dick, kostet es 1000€ zzgl. 19% Umsatzsteuer = 1.190 €. Mitglieder des Vereins Erzengel zahlen nur 10 € je Seite, dann also 952 € inkl. MwSt..
Sprecht mich einfach an oder vereinbart ein Gespräch (Termine rechts aussuchen)

Was unterscheidet eine methodenkritische Stellungnahme von einer kritischen Gutachtensrezension?

Die methodenkritische Stellungnahme setzt sich mit den psychologischen Fachstandards auseinander. Der Nachteil damit ist, dass Richter ungern einräumen, falsch zu liegen und daher Fehler nicht sehen wollen, sondern dem Sachverständigen vertrauen.

Was ist diese kritische Gutachtensrezension und wie ist sie Hilfe beim Gutachten anfechten

Ich setze genau hier an: Womit sich der Anwalt, Richter und das Jugendamt auseinandersetzen müssten. Hierfür beantworte ich in einer ausführlichen Gutachtensstellungnahme die folgenden rechtlichen und tatsächlichen Fragen:

  • Ist das Gutachten prüffähig, also die Ergebnisse nachvollziehbar und begründet?
  • Formvorschriften: ist das Gutachten richtig?
  • Sind falsche Anknüpfungstatsachen vorhanden?
  • Wurden die Mindeststandards eingehalten?
  • Ist der Gutachter qualifiziert genug?

Hierzu wird von mir unter anderem folgendes (in der Regel aus öffentlichen Quellen) überprüft:

  • Welche Qualifikation hat der Gutachter
  • Ist die Sachkunde belegt
  • Wurde die rechtliche Fragestellung in eine psychologische übersetzt?
  • Ist die Begutachtung nachvollziehbar geplant
  • Wurde vor Begutachtung die Akte systematisch nach welchem System durchforstet
  • Waren Eltern über die Freiwilligkeit aufgeklärt
  • Wurden Hypothesen gebildet?
  • Ist der Gutachtensauftrag überschritten?
  • Erfolgte die Gesprächsführung offenbar systematisch oder frei Schnautze?
  • Sind die Tests für einen Juristen richtig angewandt?
  • Liegen die Tests dem Gutachten bei?
  • Ist das Gutachten wissenschaftlich?
  • Sind die formalen Voraussetzungen für ein Gutachten eingehalten?
  • Wurden die Mindestanforderungen an die Qualität von familienrechtlichen Gutachte formell und inhaltlich eingehalten
  • Ist das Gutachten prüffähig
  • Welche weiteren Auffälligkeiten sind vorhanden

Meine Gutachtensrezension endet immer mit der Ergebnisbeantwortung, ob rechtlich das Gutachten berücksichtigt werden kann.

Beispiele und Auszüge einer solchen Gutachtenskritik findest Du hier:

FAQ zum Thema:

Überzeugt? Dann nimm Kontakt auf und schreib mir per WhatsApp oder Mail

Kostenfreies Beratungs- und Hilfetelefon über unseren Verein

Sonstige Hilfe oder Beratungen biete ich über den Verein Erzengel an/bitte dort Termine buchen:

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Amtshaftung Gutachten

Muss das Jugendamt Gutachten prüfen?

Ich versuche Euch ja in meinen Videos und auf dieser Seite in der Kategorie zu erklären, wie Ihr selbst ein Gutachten hinterfragen könnt, wie ihr vorgeht um Fehler zu entdecken und richtigzustellen. Die Frage ist dabei, auch weil ich gestern wieder ein Schreiben erhalten haben, in dem ein Jugendamt den Ausführungen des Gutachtens zustimmt: muss das Jugendamt ein Gutachten prüfen? Oder kann es sich nur auf das Ergebnis des Gutachtens beziehen und diesem folgen?

Was bezweckt ein Gutachten?

Ein Gutachten soll dem Gericht Entscheidungsgrundlagen verschaffen, die das Gericht und damit das Jugendamt aus eigener Sachkunde nicht hat bzw. haben kann. Wenn also das Gericht den Schluss auf Erziehungsfähigkeit und Kindeswohlgefahr ohne Gutachter nicht treffen kann, kann man das auch nicht vom Amt erwarten. Doch ist damit nicht das ganze Gutachten gemeint. Sachverhaltsfehler, unklare Anknüpfungstatsachen und Nichterfüllung der Mindeststandarfs für psychologische Sachverständigengutachten sind prüffähig.

Pflicht, den Sachverhalt zu prüfen

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass Amtsträger den Sachverhalt zumutbar erforschen und prüfen müssen:

„Jeder Amtsträger hat die Pflicht, vor einer hoheitlichen Maßnahme, die geeignet ist, andere in ihren Rechten zu beeinträchtigen, den Sachverhalt
im Rahmen des Zumutbaren so umfassend zu erforschen, dass die Beurteilungs- und Entscheidungsgrundlage nicht in wesentlichen Punkten
zum Nachteil der Betroffenen unvollständig bleibt (vgl. BGH, Urteil vom 19. Mai 1988 – III ZR 32/87 -, NJW 1989, S. 99). Eine Verletzung dieser
Amtspflicht kann zu Amtshaftungsansprüchen führen. Zu dem hier maßgeblichen Zeitpunkt (2001) ergaben sich zu beachtende Anforderungen
aus den allgemeinen Regelungen der §§ 20 f. SGB X. Nach dem dort statuiierten Untersuchungsgrundsatz muss die Behörde die
Voraussetzungen und Ergebnisse einer Begutachtung in eigener Verantwortung überprüfen beziehungsweise nachvollziehen und darf das
Gutachten nicht einfach übernehmen. Vorliegend bestand ein besonderer Prüfungsbedarf des Jugendamtes. Inwiefern sich diesbezüglich besondere
Anforderungen aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG ergeben, kann vorliegend offen bleiben

1 BvR 1711/09, zitiert nach Langhans: Die Amtshaftungsklage – Die Amtspflichten

Wer das Buch lesen möchte:

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Die Amtshaftungsklage: Amtspflichten
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Explicit weist das BVerfG hin, dass Voraussetzungen und Ergebnisse der Begutachtung überprüft und nachvollzogen werden müssen und nicht einfach übernommen werden dürfen.

„Nach dem dort statuiierten Untersuchungsgrundsatz muss die Behörde die Voraussetzungen und Ergebnisse einer Begutachtung in eigener Verantwortung überprüfen beziehungsweise nachvollziehen und darf das Gutachten nicht einfach übernehmen.“

1 BvR 1711/09

Mit Prüfen der Ergebnisse ist gemeint das, was ich als Prüffähigkeit bezeichne: Ist das Ergebnis logisch und nachvollziehbar, also möglich? Das absolute Ergebnis kann man ja nicht prüfen, sehr wohl aber ob es logisch ist.

Aussagen wie „Insgesamt wird mitgeteilt, dass das Ergebnis des Gutachtens befürwortet wird“, reichen nicht aus.

Zumindest muss eine inhaltliche Mindestauseinandersetzung stattfinden – mit der Qualifikation, den formellen Voraussetzungen eines Gutachtens und dem Sachverhalt, der beschrieben ist.

Muss das Jugendamt Gutachten prüfen?

Diese Frage lässt sich daher einfach beantworten: Ja.
Wenn keine Prüfung erfolgt, liegt ein Verstoß vor, der Amtshaftungsansprüche auslöst.

Fragen und Antworten

Muss das Jugendamt das familienpsychologische Gutachten überprüfen?

Ja. Es reicht nicht aus, das Ergebnis zu überprüfen.

Was muss das Jugendamt an einem Gutachten prüfen?

Ist das Gutachten prüffähig, logisch und nachvollziehbar? Geht es von falschem Sachverhalt aus oder nimmt die Beweiswürdigung des Gerichtes vorweg? Sind die Qualitätsstandards für solche Gutachten eingehalten oder nicht? Und ist der Gutachter qualifiziert für ein solches Gutachten? Das sind Fragen die das Jugendamt prüfen muss

Kann das Jugendamt das Ergebnis des Gutachtens prüfen und abändern

Es kann nur sagen das Ergebnis ist nicht nachvollziehbar oder formell falsch. Es kann nicht die eigene Wertung an die des Gutachters setze

Was passiert wenn das Jugendamt das Gutachten nicht prüft?

Dann liegt ein Fall der Amtshaftung vor.

Welche Amtspflicht ist bei Nichtprüfung des Gutachtens verletzt?

Die Amtspflicht zur vollständigen Ermittlung und Prüfung des Sachverhalts

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Recht allgemein

Anwalt verspricht Erfolg bei Gutachtenteilnahme

Ich habe mich unlängst wieder so unendlich aufgeregt. Ein Anwalt/eine Anwältin hat Erfolg bei Gutachtenteilnahme versprochen. Konkret wurde folgende Aussage getätigt:

„Also mein Anwalt/Anwältin sagt,wenn ich den Psychologen das so erzähle wie es war, dann würde ich (mein Kind) sicher sofort nach dem Gespräch zurück bekommen.“

Anonyme:r Informant:in

Solche Aussagen werden von vielen Anwälten getroffen. Sie sind doch ein toller Vater/eine gute Mutter. So kriegen Sie das Kind zurück. Beweisen Sie doch dem Gericht was sie drauf haben. Sie haben ja nichts zu befürchten.

Diesen Aussagen ist eines gemein: Sie sind unseriös.

„Wer ein Gutachtensergebnis vorwegnimmt, ist unseriös und hat im Familienrecht nichts verloren“

Michael Langhans, Aktivist

Tatsächlich hängt ein Gutachten von vielen Faktoren ab. Diese sind

  • Qualität der Akte (vollständige Akte, richtige Akteninhalte)
  • Qualität des Gutachters (hält er sich an die Gütekriterien für Gutachten?)
  • Qualifikation des Gutachters (ist er Sachkundig oder sollte z.B. ein Psychiater begutachten?)
  • Qualität des Beweisbeschlusses (ist dieser Richtig und Ergebnisoffen)
  • Qualität des Anwalts (ist dieser in der Lage, Probleme zu erkennen und rechtzeitig abzustellen, weiss dieser was eine Gegenvorstellung ist usw.)
  • Findet eine Beweisaufnahme neben dem Gutachten statt

Nur wenn alle obigen Probleme mit einem „plus“ bejaht werden, kann man von guten Voraussetzungen sprechen.

Gute Voraussetzungen garantieren keinen Erfolg

Gute Voraussetzungen bedingen aber kein gutes Ergebnis. Meine Standardfragen, die ich Betroffenen in diesen Fällen ihren Anwälten stellen lassen, sind daher auch die beiden folgenden:

„Können Sie mir das schriftlich geben und wer erstattet mir einen Schaden, wenn die Vorhersage nicht eintritt?“

Frage an Anwälte, die Erfolg bei Gutachtenteilnahme prophezeien

Ich garantiere Euch, dass der Anwalt oder die Anwältin sich auf diese Fragen etwas anders, gewählter ausdrücken werden, sprich zurückrudern.

Niemand kann das Ergebnis eines Gutachtens vorhersagen, niemand einen Erfolg bei Gutachtenteilnahme garantieren. Das ist ein Fakt. Man kann nur – mit viel Arbeit – die Risiken minimieren und positive Voraussetzungen schaffen. Ob diese sich dann realisieren oder ob es gelingt, bleibt abzuwarten.

Erfolg bei Gutachtenteilnahme oder Chance auf schnelles Ende

Leider beharren viele Richter auf ein Gutachten. Und einen Vorteil hat ein Gutachten: Ein gutes und schnelles Gutachten, das Gefahren ausschließt. ist der schnellste Weg, die Rechte für ein Kind zurückzubekommen und damit auch das Kind.

Aber: Dieser Fall tritt sehr selten ein.

Schlechtes Gutachten wegbekommen oder Gutachten vermeiden

Auch bei dieser Frage versagen viele Anwälte. Es ist eine Weisheit, dass es einfacher ist ein Gutachten zu vermeiden als ein solches wegzubekommen. Ein negatives Gutachten wegzubekommen kostet Zeit, Energie und Geld. Auch dies wird vielen Hilfesuchenden verschwiegen. Daher muss man in der Abwägung sich fragen, ob man diesen Weg risikieren will.

Anwälte beraten schlecht

Bei Gutachten ist eines klar: Anwälte beraten hier schlecht, von der Freiwilligkeit über die Folgen der Nichtteilnahme bis zu den Erfolgsaussichten.

Anwälte beraten oft schlecht zu Gutachten

Michael Langhans, Volljurist

Gegenvorstellung und Risiken beim Beweisbeschluss sind kaum bekannt. Daher rate ich Euch allen: lasst Euch nicht mit einfachen Antworten einlullen. Nutzt diese Webseite oder meinen Kanal als Referenz, um Euren Anwalt mit entsprechenden Aussagen zu konfronieren. Alleine aus der Reaktion, ob Kritik oder Fragen pauschal abgelehnt werden, lernt ihr viel. Am Meisten lernt ihr freilich aus den Antworten.

Und damit ist wieder so ein Anwalt zum Schämen geboren.

Wie sind Eure Erfahrungen mit Anwälten in der Beratung zu Gutachten? Habt Ihr ähnliches erlebt?

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