Kategorien
Recht allgemein Sorgerecht Umgang

Umgangsvereitelung beweisen: Chats und Übergabeprotokolle richtig dokumentieren

Wenn vereinbarte Umgänge immer wieder scheitern, hilft kein lauter Vorwurf. Was zählt, ist eine saubere Dokumentation.

Wenn der betreuende Elternteil den Kontakt blockiert, muss der Umgangsberechtigte das Kindeswohl durch klare Beweise wahren. Wer Umgangsvereitelung beweisen will, braucht deshalb keine dramatischen Formulierungen, sondern eine klare Chronologie. Chatverläufe und Übergabeprotokolle können dabei viel Gewicht haben, wenn sie vollständig, ehrlich und rechtmäßig gesichert sind.

Key Takeaways

  • Saubere Dokumentation entscheidet: Vollständige Chatverläufe und sachliche Übergabeprotokolle beweisen Umgangsvereitelung durch klare Chronologie und Muster wiederholter Ausfälle.
  • Gerichte prüfen das Kindeswohl: Nicht einzelne Vorfälle, sondern systematische Blockaden oder Manipulationen zählen nach § 1684 BGB; Vermutungen reichen nicht.
  • Beweise richtig sichern: Exportieren Sie Chats vollständig und unverändert, protokollieren Sie Übergaben faktenbasiert – keine Bearbeitungen oder heimlichen Aufnahmen.
  • Kombination ist stark: Chats plus Protokolle, Zeugen oder Tankbelege schaffen ein überzeugendes Gesamtbild für Gericht, Anwalt oder Vollstreckung.
  • Professionelle Hilfe: Bei bestehendem Umgangsbeschluss oder Eskalation Fachanwalt für Familienrecht hinzuziehen.

Wann aus einem Streit echte Umgangsvereitelung wird

Nach § 1684 BGB hat das Kind ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. Beide Eltern müssen den Umgang positiv fördern und alles unterlassen, was die Beziehung des Kindes zum anderen Elternteil beeinträchtigt. Das Familiengericht prüft genau, ob die Eltern diesen Umgang positiv fördern oder ob Manipulation des Kindes zu einem Loyalitätskonflikt führt, der das Kindeswohl gefährdet. Hier liegt der rechtliche Ausgangspunkt für den Schutz vor langfristigem Kontaktabbruch.

Nicht jede verspätete Übergabe ist schon Umgangsvereitelung. Familiengerichte schauen auf das Muster. Relevant wird es, wenn Umgänge wiederholt ausfallen, kurz vor knapp abgesagt werden, Übergaben ohne triftigen Grund scheitern oder das Kind gezielt vom Kontakt abgehalten wird, etwa durch Manipulation des Kindes. Auch ständige Hindernisse, die immer nur einen Elternteil treffen, können ein starkes Indiz sein. Dabei berücksichtigt das Gericht auch den Kindeswillen, um die Perspektive des Kindes fair einzubeziehen.

Dazu kommt: Das Gericht prüft nicht nur das Verhalten der Eltern, sondern immer das Kindeswohl. Maßgeblich sind deshalb nicht Empörung oder Vermutungen, sondern konkrete Tatsachen. Nach § 26 FamFG ermittelt das Familiengericht den Sachverhalt von Amts wegen. Trotzdem helfen geordnete Unterlagen enorm, weil sie Widersprüche und Wiederholungen sichtbar machen.

Ein einzelner Screenshot überzeugt selten. Eine lückenlose Kette aus Nachrichten, Terminen und Protokollen oft schon eher.

Wenn bereits ein gerichtlicher Umgangsbeschluss existiert, kann ein Verstoß auch für ein Verfahren nach § 89 FamFG wichtig sein und zu einem Ordnungsgeld führen. Dann geht es um die Durchsetzung einer bestehenden Regelung. Genau dafür sollten Sie belegen können, was vereinbart war und was tatsächlich passiert ist.

Auch die Herkunft Ihrer Beweise zählt. Wie digitale Nachweise rechtlich bewertet werden, beschreibt der Beitrag zu digitalen Beweisen im Familienrecht. Heimliches Ausspähen fremder Geräte oder das Mitlesen ohne Berechtigung kann die Verwertbarkeit gefährden.

Chatverläufe richtig sichern, damit sie glaubwürdig bleiben

Chats sind oft der direkteste Beleg. Dort stehen Absagen, Vorwürfe, Bedingungen oder kurzfristige Änderungen schwarz auf weiß, etwa beim Unterbinden des Kontakts. Im Familienrecht liegt die Beweislast meist beim Elternteil, der eine Pflichtverletzung wie das systematische Unterbinden des Kontakts geltend macht. Trotzdem haben Nachrichten meist nur Indizwirkung. Das Gericht fragt immer: Ist der Chat echt, vollständig und unverändert?

Darum reichen zugeschnittene Screenshots selten aus. Besser ist es, den kompletten Verlauf zu exportieren oder fortlaufend zu sichern. Dabei sollten Datum, Uhrzeit, Name und möglichst auch die Telefonnummer sichtbar bleiben. Lassen Sie nichts weg, auch wenn einzelne Stellen für Sie ungünstig wirken. Gerade Vollständigkeit macht Ihre Unterlagen glaubwürdig.

Sichern Sie relevante Nachrichten auf zwei Wegen: erstens als Original auf dem Gerät, zweitens als unveränderte Kopie, zum Beispiel als Exportdatei oder PDF. Legen Sie die Dateien geordnet ab, etwa nach Datum und Umgangstermin. Schreiben Sie kurz dazu, worauf sich die Nachricht bezieht, etwa: „Absage des Umgangs am 14.03.2026 um 16:12 Uhr“.

Hilfreich ist auch, wenn Sie nicht nur die Nachricht, sondern den Zusammenhang festhalten. Wenn vorher ein Umgang vereinbart war, gehören die Terminabsprache und die spätere Absage zusammen. Genau das erhöht den Beweiswert. Praktische Hinweise dazu finden Sie auch bei digitale Beweise vor Gericht.

Was Sie nicht tun sollten, ist mindestens so wichtig. Bearbeiten Sie keine Screenshots. Löschen Sie keine Zwischenantworten. Und fertigen Sie keine heimlichen Tonaufnahmen der Übergabe an. Solche Aufnahmen können nach § 201 StGB strafbar sein. Für WhatsApp und ähnliche Messenger gilt außerdem: Nachrichten können berücksichtigt werden, aber sie ersetzen kein sauberes Gesamtbild. Das zeigt auch der Überblick zu WhatsApp-Nachrichten im Familienrecht.

Die folgende Übersicht zeigt, worauf es bei typischen Belegen ankommt:

BelegStark, wennSchwach, wenn
Chat-Exportvollständig, datiert, unverändert (CSV, keine Screenshots)nur ein einzelner Ausschnitt
Screenshotzusammen mit Originaldatei und Kontextbeschnitten oder bearbeitet
Anruflistepassend zum Termin und mit Notizohne Bezug zum Vorfall
E-Mailmit vollständigem Inhalt und Zeitangabennur ausgedruckt, ohne Kopfzeilen

Die Kernaussage ist einfach: Je näher Ihr Nachweis am Original bleibt, desto besser. Gegebenenfalls hilft hier die App „getrennt-gemeinsam„, aus der man Chats nicht einfach so löschen kann.

Übergabeprotokolle machen Muster sichtbar

Ein gutes Übergabeprotokoll ist kein Roman. Es ist kurz, sachlich und immer gleich aufgebaut. Gerade deshalb wirkt es glaubwürdig.

Schreiben Sie jeden Vorfall sofort oder noch am selben Tag auf. Notieren Sie Datum, vereinbarte Uhrzeit, tatsächliche Uhrzeit, Ort, anwesende Personen und den genauen Ablauf. Ergänzen Sie Details zu Fahrtkosten, falls Sie später Schadensersatz für verpasste Umgangskontakte geltend machen wollen. Trennen Sie Beobachtungen von Bewertungen. „Um 16:10 Uhr war niemand vor Ort“ ist stark. „Die andere Seite wollte nur provozieren“ ist eine Deutung und hilft selten.

So kann ein Eintrag aussehen: „12.04.2026, Umgangskontakt laut Vereinbarung 16:00 Uhr, Übergabe an der Wohnanschrift. Ich war 15:55 Uhr vor Ort. Um 16:07 Uhr kam per WhatsApp die Nachricht: ‚Heute kein Umgangskontakt, Kind will nicht.‘ Das Kind wurde nicht übergeben. Zeugin: Anna M., Nachbarin.“

Solche Protokolle gewinnen, wenn sie mit weiteren Belegen zusammenpassen. Das können Chatnachrichten, Fotos der Anwesenheit am Ort, Tankbelege, Fahrkarten, Anruflisten oder eine Bestätigung einer neutralen Begleitperson sein. Die Dokumentation von Umgangskontakten und verschwendeten Fahrtkosten ist essenziell, wenn Sie Schadensersatz fordern wollen, während die andere Partei oft einen Entlastungsbeweis vorlegt, um den Ausfall zu rechtfertigen. Falls Krankheit als Grund genannt wird, halten Sie genau fest, wann und wie die Mitteilung kam. Stellen Sie keine Diagnosen und unterstellen Sie nichts.

Besonders überzeugend sind Protokolle bei Wiederholungen. Ein einmaliger Ausfall kann viele Gründe haben. Fünf gleichartige Ausfälle in acht Wochen sprechen eine andere Sprache. Dann entsteht ein Muster, und genau dieses Muster braucht das Gericht oft, wenn Sie Umgangsvereitelung beweisen wollen.

Checkliste: Was Sie dokumentieren, sichern und vorlegen sollten

Bevor Unterlagen an Anwalt oder Gericht gehen, sollten sie klar sortiert sein. Eine lose Sammlung aus 200 Screenshots überfordert eher, als dass sie hilft.

  • Halten Sie jeden Umgangstermin fest, also Vereinbarung, Ort, Uhrzeit und tatsächlichen Ablauf.
  • Sichern Sie Chatverläufe vollständig, nicht nur einzelne Bilder.
  • Bewahren Sie Originaldateien auf und erstellen Sie unveränderte Kopien.
  • Notieren Sie zu jedem Vorfall, welche Nachricht, welcher Anruf oder welcher Zeuge dazu passt.
  • Schreiben Sie nur Tatsachen auf, die Sie selbst wahrgenommen haben.
  • Ergänzen Sie, falls vorhanden, gerichtliche Beschlüsse, Jugendamtsprotokolle oder eine schriftliche Umgangsregelung.
  • Fassen Sie für den Anwalt oder das Gericht alles in einer kurzen Zeitleiste zusammen, idealerweise auf ein bis zwei Seiten.
  • Nummerieren Sie Anlagen sauber, zum Beispiel „Anlage 1: Chat vom 14.03.2026“, „Anlage 2: Übergabeprotokoll 12.04.2026“.

Wenn der Fall schon eskaliert ist, lohnt sich eine Beratung durch einen Fachanwalt für Familienrecht fast immer. Das gilt vor allem dann, wenn Datenschutzfragen, ein bestehender Umgangsbeschluss oder ein Antrag auf Vollstreckung im Raum stehen. Ein Fachanwalt für Familienrecht kann helfen, Maßnahmen wie eine Umgangspflegschaft zu besprechen oder im Extremfall einen Sorgerechtsentzug anzustreben, falls die Umgangsregelung ignoriert wird. Er kann auch die Beweise so aufzubereiten, dass das Gericht sie schnell versteht.

Frequently Asked Questions

Was ist Umgangsvereitelung?

Umgangsvereitelung liegt vor, wenn ein Elternteil den Kontakt systematisch behindert, z. B. durch wiederholte Absagen, verspätete Übergaben oder Kindesmanipulation. Gerichte prüfen Muster und Kindeswohl nach § 1684 BGB, nicht isolierte Vorfälle. Ein gerichtlicher Beschluss verstärkt den Anspruch auf Durchsetzung.

Wie sichere ich Chatverläufe richtig?

Exportieren Sie den vollständigen Verlauf mit Datum, Uhrzeit und Kontext, nicht nur Screenshots. Erstellen Sie unveränderte Kopien und ordnen Sie sie chronologisch. Vollständigkeit und Originalnähe machen sie gerichtsfest.

Was enthält ein gutes Übergabeprotokoll?

Notieren Sie Datum, Uhrzeiten, Ort, Ablauf und Zeugen faktenbasiert, ohne Deutungen. Ergänzen Sie Chat-Nachweise oder Belege wie Tankquittungen. Bei Wiederholungen wird das Muster sichtbar und überzeugend.

Darf ich Tonaufnahmen oder heimliche Aufnahmen machen?

Nein, heimliche Tonaufnahmen können nach § 201 StGB strafbar sein und Beweise entwerten. Bleiben Sie bei rechtmäßigen Methoden wie Chats und Protokollen. Digitale Beweise müssen ethisch und legal gesichert sein. Achtung: Transkripte können gleichwohl Beweis sein.

Wann sollte ich einen Anwalt einschalten?

Bei wiederholten Vereitelungen, bestehendem Umgangsbeschluss oder Vollstreckungsbedarf. Ein Fachanwalt bereitet Beweise auf, prüft Optionen wie Umgangspflegschaft und vermeidet Fehler. Frühe Beratung schützt das Kindeswohl effektiv.

Fazit

Wer Umgangsvereitelung beweisen will, überzeugt nicht mit Vorwürfen, sondern mit Ordnung. Vollständige Chats, sachliche Übergabeprotokolle und eine klare Zeitleiste sind meist stärker als jede emotionale Schilderung.

Am meisten Gewicht hat die Kombination aus rechtmäßig gesicherten Nachrichten und zeitnahen Protokollen. Wenn beides zusammenpasst, wird aus einem Verdacht ein nachvollziehbarer Sachverhalt, der Gerichte wie BGH und OLG Köln überzeugen kann. Sie sehen in anhaltender Vereitelung ein schwerwiegendes Fehlverhalten, das unter § 1579 BGB zur Verwirkung des Unterhalts führen und den Unterhaltsanspruch des vereitelnden Elternteils mindern kann.

Kind zum Umgang motivieren? Wir haben da was für Sie:

Hilfe in Verfahren? Wir haben da das Richtige für Sie! shop.rechtandersdenken.de

Kategorien
Gutachten

Der richtige Beweisbeschluss in Kindschaftssachen

Oft wird die Wirkung eines Beweisbeschlusses in Sorgerechtsstreiten und Verfahren nach §1666 BGB verkannt. Viele Anwälte sehen weder Probleme noch wissen sie, wie man die Probleme angeht. An dieser Stelle darf ich den richtigen Beweisbeschluss in Kindschaftssachen vorstellen mit Negativ- und Positivbeispielen.

Schriftlicher Beweisbeschluss in Kindschaftssachen

Vorneweg: Viele wissen gar nicht, dass es einen schriftlichen Beweisbeschluss gibt. Haltet bitte Eure Anwälte an, alles an Euch weiterzuleiten. Das Gericht erlässt den Beweisbeschluss schriftlich. In diesem ist der Beweisbeschluss und der konkrete Sachverständige benannt.

Falsche Beweisbeschlüsse

Falsche Beweisbeschlüsse sind manchmal der Schlampigkeit geschuldet, oft weil man es nicht besser weiß und teils einfach auch einer Voreingenommenheit. Da sich der Sachverständige penibel an den Beweisbeschluss halten muss, führt dies zu einer verfahrensmanipulierenden Wirkung – egal ob gewollt oder ungewollt. Ich darf Euch ein paar unmögliche Beweisbeschlüsse vorstellen:

Der voreingenommene Beweisbeschluss

Ein hervorragendes Beispiel für einen voreingenommenen Beweisbeschluss finden wir in Sachen Carola Koch und deren Sohn Tilmann.

„Wer nur nach den Fehler der Mutter fragt, verkennt das Wesen des §1666 BGB und hat von Familiengericht keine Ahnung – egal ob Amtsgericht oder Oberlandesgericht“

Michael Langhans

Der Beweisbeschluss lautet:

Es soll ein familienpsychologisches Saohverständigengutachten eingeholt werden über folgende Fragen:

  • Besteht die Bereitschaft und die Fähigkeit der Kindesmutter, die Versorgung und Erziehung des Kindes Tilmann unter Berücksichtigung etwaiger besonderer Anforderungen des Kindes zu gewährleisten und ggf. eigene Belange zurückzustellen?
  • Ist bereits eine Schädigung des Kindes eingetreten oder besteht gegenwärtig schon eine Gefahr in einem solchen Maß, dass sich bei der weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt?
  • Von welcher Art, Schwere und Wahrscheinlichkeit sind die befürchteten Beeinträchtigungen des Kindes?
  • Gibt es andere Hilfs- und Unterstützungsangebote, die geeignet sind, die Gefährdungen abzuwenden, ggf. welche?
  • Ist díe Kindesmutter bereit und in der Lage, diese anzunehmen und umzusetzen, sodass eine Gefährdung nicht mehr besteht?
  • Welche Vorstellungen hat das Kindvon dem Verhältnis zu seiner Mutter und wie sind diese unter dem Aspekt der Zielorientierung, Intensität. Stabilität und Autonomie zu bewerten?
  • In welchem Umfang und in welcher Form können bzw. sollten Umgangskontakte zwischen dem Kind Tilmann und seiner Mutter stattfinden?
  • Besteht durch die Durchführung von Umgangskontakten eine Gefahr von körperlichen und seelischen Schäden für das Kind?
  • Kann diese Gefahr durch einen begleiteten Umgang oder durch andere Maßnahmen abgewendet werden, ggf. durch welche?
  • lst ein Umgangsausschluss erforderlich? Wenn ja, für welchen Zeitraum?

Quelle: GefahrvonInnen.de

Was hier auffällt: Die Einseitigkeit verkennt sowohl die Rechtsfrage, was dem Kind gut tut. Es verkennt vorallem aber auch, dass bei einer Inobhutnahme, die durchgeführt ist (!), negative Aspekte des Amtes auch zu hinterfragen sind. Und letztlich verkennt dieser Beweisbeschluss, dass wenn man erst nach Beeinträchtigungen fragt, dass man dann keine Gründe für einen §1666 BGB bisher hat. Und genau das ist der Kern des Problems.

Der naive Beweisbeschluss

Ein weiteres Beispiel ist folgendes:

  • Bestehen bei der Kindesmutter Defizite hinsichtlich der Erziehungseignung?
  • Wenn ja, gebieten diese Defizite bei der Erziehungseignung den Entzug der elterlichen Sorge oder von Teilen der elterlichen Sorge oder bestehen mildere Mittel, um diesen Defiziten zu begegnen?

Das Gericht fragt hier nach einem Beschlusstenor. Abgefragt werden rein rechtliche Fakten. Denn ob ein Entzug der elterlichen Sorge gerechtfertigt ist und ob mildere Mittel bestehen, muss das Gericht entscheiden.

Der Sachverständige hat keine Rechtsfragen zu beantworten.

Michael Langhans, Herausgeber

Man kann allenfalls fragen welche Möglichkeiten der Problembeseitigung es gibt. Auch hier gilt: Wer nach dem Bestehen von Defiziten fragt, belegt dass er keine Argumente im Moment hat, so dass es versteckt die Bitte ist einen Grund zu finden. Ergänzend muss sich freilich auch das Gericht Gedanken nach milderen Mitteln machen.

Der faule Beweisbeschluss

Der (nur von mir so genannte) faule Beweisbeschluss gibt letztlich nur das Gesetz wieder. Ein Beispiel hierzu lautet:

  • Es soll zur Frage, welche Sorgerechtsreglung und Aufenthaltsregelung dem Kindeswohl am besten entspricht, ein familienpsychologisches Fachgutachten eingeholt werden.

Das Gesetz lautet in §1671 BGB:

(1) (…)Dem Antrag ist stattzugeben, soweit

(…)

2.zu erwarten ist, dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf den Antragsteller dem Wohl des Kindes am besten entspricht.

§1671 BGB

Der Beweisbeschluss ist also nur die Wiedergabe des Gesetzes, quasi Copy & Paste. Der Sachverständige hat dabei zu freie Hand.

Der richtige Beweisbeschluss

Im Familien-Recht-Berater lässt sich Rechtsanwalt Bergmann recht umfangreich ein (hier). Meine eigene Meinung ist im Buch Fehler in Gutachten erkennen ausgeführt:

Bergmann schreibt:

1. Welche Belastungen und welche Vorteile sind für das psychische, physische oder seelische Wohl des Kindes zu erwarten, wenn … 

Lässt sich aus fachlicher Sicht begründen, dass einzelne dieser Faktoren für das psychische, physische oder seelische Wohl des Kindes jeweils schwerwiegende Bedeutung haben?  

2. Welche Faktoren werden voraussichtlich in welcher Intensität bei Übertragung des Sorgerechts auf einen Elternteil jeweils vorteilhaft oder belastend auf die gesunde sowie psychisch und emotionale Entwicklung des Kindes wirken 

Bergmann in Der Familien-Rechts-Berater 9/2016, S. 364-372

Diese Formulierung ist sehr kindeswohlbezogen. Rechtsbegriffe und parteiische Formulierungen werden vermieden. Es werden alternative Ausführungen gefordert, um dem Richtervorbehalt zu genügen. Das führt freilich dazu, dass die Richter selber mehr abwägen müssen, was nicht unbedingt auf Gegenliebe stößt.

Eine neutralere Formulierung ist auch, wenn auch nicht so perfekt, „welche Regelung der elterlichen Sorge entspricht dem Wohl des Kindes am Besten“. Einschränkende Formulierungen, die ein Wechselmodell ausschließen wie „welche Übertragung der Sorge auf welchen Elternteil entspricht dem Wohl des Kindes am Besten“.

Im obigen Fall Tilmann hatten wir daher folgende Regelung angeregt:
„1.
Welche Belastungen und welche Vorteile sind für das psychische, physische oder seelische Wohl
des Kindes Tillmann zu erwarten, wenn es einerseits bei der Mutter lebt und andererseits sich in
staatlicher Obhut befindet.
Lässt sich aus fachlicher Sicht begründen, dass einzelne dieser Faktoren für das psychische,
physische oder seelische Wohl des Kindes jeweils schwerwiegende Bedeutung haben?
Welche Auswirkungen auf das Wohl des Kindes haben die Pläne gem. des Antrags der Mutter auf
Rehabilitation und Unterstützung und welche Änderungen sind auf den lst-Zustand bei
konsequenter Umsetzung zu erwarten?
2.
Welche Faktoren werden voraussichtlich in welcher Intensität bei Entziehung des Sorgerechtes
vorteilhaft oder belastend auf die gesunde sowie psychisch und emotionale Entwicklung des
Kindes wirken? Wie verhält es sich bei einer Rückübertragung?
3.
Aus welchen Gründen besucht das Kind- nach wie vor keine Schule.
4.
Welche Auswirkungen auf das Wohl des Kindes hat der Konflikt zwischen Iugendamt und
Mutter?
5.
von der Mutter geplanten und initiierten Mittel geeignet, das Wohl von Tillmann
gewährleisten?
vom Jugendamt geplanten und initiierten Mittel geeignet, das Wohl von Tillmann
gewährleisten?“

Quelle hier

Teilweise hat das OLG dem abgeholfen, weil die fehlende Neutralität anerkannt wurde. Ob man dann an dieser Stelle bis zum Ende streitet oder nicht einen akzeptableren Kompromiss anstrebt, auch um keine Kindesentfremdung zu provozieren, muss jeder für sich entscheiden.

Der Fachstandards entsprechende Beweisbeschluss

Dank meinem Freund Ruwen Mickan habe ich noch eine weitere, eigentlich selbstverständliche, Ergänzung des Beweisbeschlusses für Euch:

„Das Gutachten soll unter Berücksichtigung der relevanten Fachstandards erstellt werden“

vgl. z.B. AG DLG/Donau, 1 F 365/21

Ok, ich räume ein, dass das sinnloser Formalismus ist. Oder doch nicht? Natürlich schadet es nicht, hierauf den Finger zu legen. Es ist ein Zeichen der Prüffähigkeit und der Qualität des Gutachtens, wenn dies zur Bedingung gemacht wird. Und deshalb finde ich das eine gute Ergänzung, die in jeden Beweisbeschluss eingebaut werden sollte. Ich selber würde es noch deutlicher auf die Mindestanforderungen hin formulieren:

„Das Gutachten hat unter Berücksichtigung der Fachstandards Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht erstellt zu werden.“

Michael Langhans, Volljurist

Es gibt keinen Grund, hierauf zu verzichten. Damit müssen die Richter auch Farbe bekennen, ob Sie sich zu den wissenschaftlich fundierten Anforderungen bekennen oder ob sie einfache Gutachten vom „Stammtisch“ präferieren. Ein Richter, der sich weigert, dies auszuformulieren, kann befangen sein.

Gegenvorstellung und Beweisbeschluss

Ein Rechtsmittel bei falschem Beweisbeschluss gibt es nicht. Die Gegenvorstellung ist nur eine Anregung. Auch Befangenheitsgesuche verzögern oft nur das Verfahren. Trotzdem kann eine Gegenvorstellung erfolgreich sein. Viele Anwälte kennen diese Möglichkeit aber nicht.

Sind alle Beweisbeschlüsse falsch?

Technisch betrachtet sind alle Beweisbeschlüsse falsch, weil sie das Wohl des Kindes ignorieren und oft einseitig den Nachweis einer KWG bereits voraussetzen. Veile Richter wollen eine schnelle rechtliche Lösung und diese auf den Sachverständigen abgeben. Das ist unzulässig. Unbestimmte Begriffe wie Erziehungsfähigkeit sollten im Beweisbeschluss vermieden werden, stattdessen das Wohl des Kindes in den Vordergrund gestellt werden. Beweisbeschlüsse sollten zudem dem Richter die Möglichkeiten offen lassen, wie er entscheidet. Das wird mit einengenden Beweisbeschlüssen verhindert.

Sendet mir Eure Beweisbeschlüsse

Sendet mir Eure Sachverständigen-Beweisbeschlüsse. Wir können damit eine Sammlung schlechter und guter Formulierungen starten, was uns allen helfen kann.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner