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Warum ein Vergleich im Gewaltschutzverfahren Betroffene gefährdet (Rechtliche Risiken und Schutzlücken 2025)

Häusliche Gewalt betrifft jedes Jahr hunderttausende Menschen in Deutschland. Laut dem Bundeskriminalamt wurden 2024 über 160.000 Fälle angezeigt. Die Dunkelziffer liegt wahrscheinlich noch deutlich höher, vor allem, weil viele Betroffene aus Angst oder Scham schweigen. Gewalt in Beziehungen trifft Frauen, Männer und Kinder aus allen gesellschaftlichen Schichten. Oft ist der Schritt, Hilfe zu suchen, schwer, denn Täter üben massiven Druck aus.

Gleichzeitig verzeichnen wir eine Tendenz, dass Gewalt auch als taktisches Mittel gegen den anderen Elternteil behauptet wird, ohne dass es Belege oder eindeutige Indizien für eine solche gibt. Familiengerichte neigen nämlich dazu, einstweilige Anordnungen ohne oder nach nur oberflächlicher Prüfung zu erlassen. Damit hat der „gewinnende“ Elternteil das Argument für die Sorgerechtsverfahren, es gäbe ja eine Gewaltschutzverfügung.

Das Gewaltschutzgesetz bietet Betroffenen die Möglichkeit, sich vor echten weiteren Übergriffen zu schützen. Es regelt, dass das Gericht Kontakt- und Näherungsverbote oder andere Schutzmaßnahmen anordnen kann. In dieser Situation bekommen viele Betroffene, auch die angeblichen Täter, schnell den Eindruck, sie müssten einem Vergleich zustimmen, vielleicht um den Konflikt zu „beenden“ oder weil sie Angst vor einer langen Auseinandersetzung haben. Es klingt fair, wenn man sich gegenseitig verpflichtet Gewalt zu unterlassen. Häufig übt nicht nur die Gegenseite, sondern auch das Umfeld oder sogar Behörden subtilen Druck aus. Was vergessen wird: Damit wird der Vorwurf nicht aufgeklärt und geistert als Gespenst durch die Akten.

Einen Vergleich ablehnen kann ich meist nur empfehlen. Niemand weiss, wie lange einen sonst die Vorwürfe einholen.

Langhans

Vergleiche sind daher meist abzulehnen. Ein Vergleich kann im Gewaltschutzverfahren schwerwiegende Folgen haben. Viele wissen nicht, dass sie damit auf wichtige Rechte verzichten und im Ernstfall ohne ausreichenden Schutz dastehen. Die Statistik zeigt: Die Rückfallquote bei (echten) Tätern bleibt hoch, wenn Schutzmaßnahmen nicht konsequent durchgesetzt werden. Und bei vermeintliche Opfern bleibt die Gefahr weiterer Anträge nach Gewaltschutzgesetz und um Umgang- und Sorgerecht einzuschränken hoch. Eine echte Klärung erfolgt im Kindschaftsverfahren nicht mehr.

Dieser Artikel will sachlich erklären, warum ein Vergleich im Gewaltschutzverfahren fast nie die beste Wahl ist. Sie erfahren, wie gefährlich ein solches Vorgehen sein kann, welche gesetzlichen Möglichkeiten es stattdessen gibt und worauf Betroffene jetzt achten sollten. Ziel ist, Mut zu machen, klar über die eigenen Rechte zu sprechen, und Betroffene bei ihren nächsten Schritten zu unterstützen.

Was ist ein Gewaltschutzverfahren?

Ein Gewaltschutzverfahren schützt (echte) Opfer vor körperlicher, seelischer oder sexueller Gewalt, meist im engen sozialen Umfeld. Grundlage ist das Gewaltschutzgesetz. Das Verfahren stellt sicher, dass Betroffene schnell und effektiv Schutz bekommen. Die Gerichte arbeiten zügig, weil akute Gefahr für Leib, Leben und psychische Gesundheit bestehen kann. In Deutschland werden jedes Jahr mehrere zehntausend solcher Anträge gestellt, wie die Justizstatistiken der Bundesländer zeigen. Gerichte und Beratungsstellen spielen eine tragende Rolle, damit Opfer möglichst gut informiert und unterstützt werden.

Der Ablauf des Verfahrens

Das Gewaltschutzverfahren beginnt fast immer mit einem Antrag auf einstweilige Verfügung beim Amtsgericht. Das Ziel ist, den oder die Betroffene schnell aus einer Gefahrensituation zu holen. So läuft der Prozess ab:

  1. Antrag stellen: Der Betroffene (oft mithilfe eines Anwalts oder einer Beratungsstelle wie dem Weißen Ring) reicht einen Antrag beim Amtsgericht ein. Beweise wie ärztliche Atteste, Nachrichten oder Zeugenaussagen können helfen, sind aber nicht immer zwingend. Meist liegt nur eine eidesstattliche Versicherung des „Opfers“ vor, oft unbestimmt oder widersprüchlich.
  2. Prüfung durch das Gericht: In vielen Fällen entscheidet das Gericht innerhalb weniger Stunden oder Tage. Der mutmaßliche Täter wird oft erst nach dieser ersten Entscheidung gehört, damit der Schutz nicht gefährdet wird.
  3. Einstweilige Verfügung: Das Gericht kann Schutzmaßnahmen sofort anordnen, zum Beispiel Kontaktverbot oder Wohnungsverweis. Prüft dann, ob der Schutz weiter gilt oder Änderungen nötig sind.
  4. Anhörung und Entscheidung: Später kommt es meist zu einem Gerichtstermin, bei dem beide Seiten angehört werden. Erst dann fällt die endgültige Entscheidung, gegen die man Beschwerde einlegen kann.

Unterstützung finden Betroffene vor allem bei Frauenhäusern, Beratungsstellen und spezialisierten Rechtsanwälten. Kurzfristig ist der Gang zum Amtsgericht am entscheidendsten. Wer unsicher ist, sollte nicht zögern, Beratung zu suchen – die ersten Schritte sind meistens kostenlos und anonym.

Antrag auf Einleitung der Hauptsache statt Vergleich: Nur so wird der Sachverhalt aufgeklärt

Michael Langhans

Wichtig für unschuldig Betroffene: Beantragen Sie immer der Antragstellerin eine Frist zur Einleitung der Hauptsache zu setzen. Nur dort kann eine echte Beweisaufnahme erfolgen.

Wichtige Schutzmaßnahmen

Die Gerichte setzen verschiedene Maßnahmen ein, um Betroffene zu schützen. Typische Schutzmaßnahmen sind:

  • Kontaktverbot: Der Täter darf keinen Kontakt aufnehmen (weder persönlich, noch per Telefon oder Nachrichten).
  • Näherungsverbot: Der Täter muss einen Mindestabstand zu Wohnung, Arbeitsplatz oder Schule einhalten.
  • Wohnungsverweis: Dem Täter wird untersagt, die gemeinsame Wohnung zu betreten, auch wenn er Miteigentümer ist.
  • Umgangsregelung mit Kindern: Oft wird geregelt, wie oder ob der Täter die gemeinsamen Kinder sehen darf.
  • Finanzielle Regelungen: Das Gericht kann bestimmen, dass der Täter Unterhalt zahlen oder bestimmte Kosten übernehmen muss.

Diese Maßnahmen können buchstäblich Gefahren beseitigen. Ein Beispiel: Eine Frau aus Nordrhein-Westfalen bekam nach Jahren psychischer Gewalt ein Kontakt- und Näherungsverbot für ihren Ex-Partner zugesprochen. Innerhalb weniger Wochen stoppte die Bedrohung, ihr Kind konnte wieder sicher in die Schule gehen. In anderen Fällen wirkt ein sofortiger Wohnungsverweis deeskalierend, weil der Täter merkt, dass konsequent durchgegriffen wird.

Kein Umgangsausschluss durch Gewaltschutzgesetz!

Michael Langhans

Doch oft wird das ganze auch versucht, um Umgang zu verhindern. Wichtig: Anträge nach Gewaltschutzgesetz betreffen niemals den Umgang zum Kind. Dieser muss in einem eigenen Verfahren geklärt werden.

Was bedeutet ein Vergleich im Gewaltschutzverfahren?

Nach dem ersten Schock eines Übergriffs wünschen sich viele Betroffene vor allem eines: Ruhe. Genau hier setzen Vergleiche im Gewaltschutzverfahren an. Denn die Ruhe hilft vorallem dem Gericht, Arbeit zu sparen. Anwälte erhalten eine Vergleichsgebühr. Und die zeitaufwendige Hauptsache soll vermieden werden.

Ein Vergleich ist eine Einigung zwischen den Parteien, die das Gericht bestätigt. Im Unterschied zu anderen Zivilprozessen hat ein Vergleich in diesem Kontext jedoch weitreichende Folgen. Er kann Schutz anpassen, verringern oder sogar aufheben. Täter nutzen diese Möglichkeit häufig, um Druck auf die Betroffenen auszuüben. Versprechen wie „Es wird nie wieder passieren“ oder emotionale Manipulationen wie Reuegeständnisse machen Entscheidungen schwierig. Trotzdem: Ein Vergleich birgt ernsthafte Risiken. Der Schutzcharakter des Verfahrens wird aufgeweicht und Betroffene können schneller wieder gefährdet sein. Und bei nur vorgeschobenen Gewalttaten nimmt sich ein Betroffener die Chance, alles ordentlich zu klären. Oft erlebe ich noch Jahre später Hinweis auf solche angeblichen Gewalttaten, die das Familiengericht nicht klären wird.

Wie entsteht ein Vergleich?

In der Verhandlung schlägt oft entweder eine Partei oder das Gericht selbst einen Vergleich vor. Das Ziel scheint auf den ersten Blick fair – eine schnelle, gütliche Einigung. Doch viele Betroffene stehen während der Verhandlung unter starkem emotionalem Stress. Sie sitzen am Tisch mit dem Menschen, vor dem sie eigentlich Schutz suchen. Ohne ausreichende Unterstützung entscheiden sie oft allein und können das Ausmaß ihrer Zustimmung kaum überblicken.

Obwohl der Vergleich rechtlich gesehen freiwillig ist, fühlt sich die Entscheidung selten wirklich frei an. Unter Zeitdruck, mit Angst im Nacken und Hoffnung auf Frieden, wird die Unterschrift oft zur scheinbar besten Lösung. Das führt manchmal dazu, dass wichtige Schutzmaßnahmen vorschnell aufgegeben werden. Besonders gefährlich wird es, wenn Täter Versöhnung vorspielen oder Besserung geloben. Solche Angebote sind nicht selten nur Mittel zum Zweck, die Kontrolle zurückzugewinnen. Emotionaler Druck ersetzt im schlimmsten Fall die freiwillige Entscheidung.

Rechtliche Auswirkungen eines Vergleichs

Ein einmal geschlossener Vergleich im Gewaltschutzverfahren hat feste rechtliche Folgen. Mit dieser Einigung endet oder verändert das Gericht bestehende Schutzanordnungen umgehend. Die Kontakt- oder Näherungsverbote, die eigentlich Sicherheit bringen sollen, fallen weg oder werden abgeschwächt. Betroffene stehen dadurch wieder allein da und sind rechtlich schlechter geschützt. Angebliche Täter räumen durch die Blume ein, dass mindestens ein Näherungsverbot notwendig ist, wenn auch beidseitig. Eine Distanzierung oder ein Gegenbeweis ist das gerade nicht. Der Rechtsschutz für eine Hauptsache dürfte damit weitgehend entfallen.

Das erschwert im Ernstfall die Strafverfolgung auf beiden Seiten (!) erheblich. Bei einem erneuten Übergriff ist der Schutz des Gerichts oft nicht mehr da.

Im Unterschied zu normalen Zivilverfahren geht es hier um mehr als Geld oder Besitz. Jeder vorschnell geschlossene Vergleich schwächt den Schutzmechanismus, den das Gewaltschutzgesetz eigentlich garantiert oder nimmt die Chance auf einen Gegenbeweis. Für Betroffene ist das eine reale Gefahr, die nicht unterschätzt werden sollte. Die emotionale Manipulation durch Täter, gepaart mit dem juristischen Gewicht eines Vergleichs, macht dieses Vorgehen so riskant.

Fazit

Das Gewaltschutzverfahren schützt wirksam und gibt Betroffenen Halt, gerade wenn sie es am meisten brauchen. Ein Vergleich schwächt diesen Schutz und bringt neue Risiken mit sich: Gerichtsentscheide verlieren ihre klare Wirkung, Täter werden nicht klar zur Verantwortung gezogen und Opfer stehen erneut alleine da. Wer einen sicheren Weg will, bleibt bei verbindlichen Schutzanordnungen und holt sich Unterstützung auch und gerade für ein Hauptsacheverfahren. Das gilt sowohl für echte Opfer als auch vermeindliche Täter. Ordentliche Aufklärung ermöglicht spätere Reflexionen des Verhaltens für alle Beteiligte und kann daher zu einer friedlichen Zukunft führen. Vergleiche in einer eA schaffen das hingegen nicht.

Niemand muss diese Entscheidung alleine treffen. Wir helfen.

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Die Schutzschrift

In diesem Artikel erkläre ich Euch alles rund um die dieses besondere Schreiben ans Gericht. Eine Schutzschrift soll eine einstweilige Anordnung verhindern.

Die wichtigsten FAQ zur Schutzschrift vorweg:

Was ist eine Schutzschrift?

Eine Schutzschrift ist eine vorweggenommene Klageerwiderung, wenn man mit einem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz rechnen muss.

Wo reiche ich eine Schutzschrift ein?
Am OberlandesgerichtFrankfurt am Main; dort wird ein deutschlandweites Schutzschriftregister geführt. Die Gerichte müssen vor Erlass einer einstweiligen Anordnung prüfen, ob eine Schutzschrift hinterlegt ist.

In welchen Themenbereichen kann ich einen solchen Schriftsatz einreichen?

In allen Bereichen, in denen eine einstweilige Anordnung/Verfügung möglich ist, also letztlich fast immer.

Wie schaut eine Schutzschrift aus?
Sie ist eine vorweggenommene Klageerwiderung, erweitert um die potentiellen Rechtsbehauptungen der Gegenseite. Man muss also im Sorgerecht ausführen, was das Jugendamt an Kindeswohlgefahr behaupten würde und das dann belegen.

Schutzschrift im Familienrecht

Wie wehre ich mich präventiv dagegen, dass meine Kinder entzogen werden oder dass Unterhalt festgesetzt wird? Welche Möglichkeit habe ich? Habe ich überhaupt eine Chance gegen die Vorgehensweise des Jugendamtes (viele sagen hier „Lügen“)? Die Schutzschrift ist eineLösung.

Was genau ist das?

Eine Schutzschrift ist eine Verteidigungsschrift, die man bei Gericht hinterlegt, bevor (!) es einen Antrag oder eine Entscheidung des Gerichtes im einstweiligen Rechtsschutz gibt.

Früher musste man hier ggf. bei allen in Frage kommenden Gerichten einen Schriftsatz hinterlegen. Seit einigen Jahren gibt es ein zentrales Schutzschriftregister am Oberlandesgericht in Frankfurt, bei dem man eine solche Schutzschrift einreicht.

Geht nun ein Antrag auf einstweilige Anordnung bei einem Gericht ein, wird automatisch die Schutzschrift dem Richter vorgelegt und im Idealfall eine einstweilige Anordnung verhindert.

In Ausnahmefällen erfolgt dies nicht, wenn z.B. Schreibfehler im Namen oder ähnliches Auftreten.

Verhindert die Schutzschrift eine eA?

Nicht immer verhindert eine Schutzschrift auch wirklich eine einstweilige Anordnung. Manchmal wird sie schlicht nicht zugeordnet, falsch registriert oder vom Richter übergangen. Der Richter muss in seiner Unabhängigkeit nämlich gar nichts beachten.

Läuft alles normal, dann wird eine mündliche Anhörung angesetzt oder die einstweilige Anordnung abgelehnt. Das Gericht wird, schon aus Gehörsgründen, selten bei einer Schutzschrift ohne Anhörung entscheiden.

Meine You Tube Playlist zeigt Euch alles wesentliche zur Schutzschrift.

Sie ist also keine Garantie. Aber sie erhöht Eure Chancen. Sie vervielfacht diese. Eure Argumente müssen gehört werden.

Deshalb sollte man diesen Schriftsatz sorgfältig schreiben und viele Beweismittel vorlegen.

Die Schutzschrift sollte umfangreich sein. Beweismittel müssen direkt vorliegen, Zeugen oder Sachverständigenbeweis ist unzulässig (wie bei einer einstweiligen Anordnung eben).

Vorlegen muss man präsente Beweismittel. Das sind Beweismittel, die unmittelbar ihr Ergebnis verdeutlichen).

Wie sieht so ein Schriftsatz aus?

Ich hatte das oben bei den FAQ ja schon kurz erwähnt. Sie ist wie eine Antragserwiderung aufgebaut. Nur leider müsst Ihr die Argumente der Gegenseite voraussehen. Das ist nicht immer einfach. Und trotzdem kommt man um diese hellseherische Aufgabe nicht herum. Dabei müsst Ihr euch leider auch mit Lügen des Jugendamtes/Expartners auseinandersetzen.

Durchsucht daher Eure Unterlagen und bisherigen Schriftverkehr. Ihr könnt hieraus sicherlich viele Infos lesen, was man Euch vorwirft. Und das ist meist auch einiges von dem, was man Euch in einem Antrag vorwirft.

Legt soviele Belege bei wie möglich.

Wenn Ihr Freunde habt die die Kinder kennen, sollen diese eidesstattliche Versicherungen schreiben, wie sie Euch und die Kinder erlebt haben.

Wenn es um Alkoholprobleme geht, legt einen Blutwert (ETG-Wert) vor.

Geht es um unsaubere Wohnungen, legt eine Aussage einer Reinigungsfrau vor usw., Bilder.

Seid kreativ. Das Gericht kennt Euch nicht. Daher muss man ein überzeugendes und rundes Bild zeichnen. Und dazu gehören eben lieber mehr als zu wenige Informationen. Fehler oder Probleme würde ich übrigends immer ansprechen. Damit man nicht später Euch damit einholt.

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