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Familienpolitik

Wie der Volksverpetzer auf „Mütterrechtlerpropaganda“ hereinfiel (und seinen Status als Faktenchecker aufgab) und Report Mainz und Tagesspiegel Teil der Kampagne wurden

Ich gebe zu, meine Überschrift ist ein wenig provokant formuliert, aber sie ist eben auch angelehnt an die Headline des „Volksverpetzers“, der einen Artikel im Stern mit der Überschrift „WIE „STERN“ AUF VÄTERRECHTLER-PROPAGANDA HEREINFIEL“ kommentiert und dabei ausreichend Faktenfehler ausführt, so dass das klassische Bild „wer mit einem Finger auf andere (Stefan Rücker) zeigt, der zeigt mit 4 Fingern auf sich selbst“ hervorragend erfüllt ist.

Faktenchecker sollten Fakten checken

Wortauslegung des Begriffs durch Michael Langhans

Vorneweg: Es gibt keine Väter- oder Mütterrechtler oder -rechte, sondern allenfalls Familien- oder Kinderrechte/-rechtler. Wer die Rechte eines Elternteils über den anderen stellt, verweigert sich dem deutschen rechtlichen Prinzip des Kindeswohls, das über allem thront. Ob dabei ein Artikel im Stern dieselben Standards wie ein Aufsatz in der ZKJ erfüllen muss, bleibt durchaus kontrovers zu diskutieren…

Unbequeme Wahrheiten des Dr. Stefan Rücker als Problem?

Für mich ist die Quintessenz des Artikels des Volksverpetzers, dass man offenbar mit den Ansichten von Dr. Stefan Rücker (und anderen!) nicht d’accord geht. Der Volksverpetzer meint, er habe die folgende Mission:

„Uns ärgern Hass, Hetze, Fake News und Verschwörungsmythen in Social Media genau wie alle anderen. Auch als einfache Engagierte wollen wir dagegen etwas tun. Als Anti-Fake-News-Blog versuchen wir, die tolle Arbeit anderer Faktencheck-Projekte mit kreativen Aktionen, Witz, Satire und ebenso ausführlichen Recherchen zu ergänzen.“

Volksverpetzer, Wir über uns

Wie man Hass mit Hass bekämpft, das sollen die „Verpetzer“ für sich selbst eruieren. Wie man aber in einem Faktencheck so deutlich machen kann, dass man keine Fakten checkt, weil man weder die Kompetenzen noch das wissenschaftliche Know how hat, das ist schon erstaunlich. Offenbar geht es eben darum, dass man mit den Ergebnissen von Rücker nicht leben möchte. Und daher losballert, ohne vorab ausreichend neutral zu recherchieren. Deshalb erlaube ich mir auf einige offenkundige Fehler hinzuweisen, die die Geisteshaltung dieses Artikels des Volksverpetzers belegen.

Faktenfehler des Volksverpetzers

Von einer schlechten Recherche zu sprechen, wäre dabei recht beleidigend jedem gegenüber, der sich mit Recherchen auseinandersetzt.

Konkret geht es um die folgende Aussage:

In einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2023 (1 BvR 1076/23) wird das Konzept der sogenannten Eltern-Kind-Entfremdung als „überkommen“ bezeichnet, es gelte „fachwissenschaftlich als widerlegt“. In dem Beschluss hieß es, das angeführte Konzept „genügt als hinreichend tragfähige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung nicht“.In einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2023 (1 BvR 1076/23) wird das Konzept der sogenannten Eltern-Kind-Entfremdung als „überkommen“ bezeichnet, es gelte „fachwissenschaftlich als widerlegt“. In dem Beschluss hieß es, das angeführte Konzept „genügt als hinreichend tragfähige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung nicht“.

Quelle Volksverpetzer

Gelesen oder verstanden scheint man aber das zitierte BVerfG nicht. Denn dort wird gerade nicht Eltern-Kind-Entfremdung als überkommen bezeichnet, dafür aber das PAS Syndrom

Die Entscheidung stellt sich derzeit auch nicht aus anderen Gründen einfachrechtlich als zutreffend dar. Mit der vom Oberlandesgericht herangezogenen Eltern-Kind-Entfremdung wird auf das überkommene und fachwissenschaftlich als widerlegt geltende Konzept des sogenannten Parental Alienation Syndrom (kurz PAS) zurückgegriffen. Das genügt als hinreichend tragfähige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung nicht. Soweit ersichtlich besteht nach derzeitigem Stand der Fachwissenschaft kein empirischer Beleg für eine elterliche Manipulation bei kindlicher Ablehnung des anderen Elternteils oder für die Wirksamkeit einer Herausnahme des Kindes aus dem Haushalt des angeblich manipulierenden Elternteils (vgl. umfassend Zimmermann/Fichtner/Walper/Lux/Kindler, in: ZKJ 2023, S. 43 ff., und dies. in: ZKJ 2023, S. 83 ff.)

BVerfG

Einseitige Argumentation des BVerfG mit erheblichen Mängeln

Das BVerfG setzt sich dabei nur mit dem Aufsatz „Verdorbener Wein in neuen Schläuchen“ auseinander, nicht aber mit dem Aufsatz, der diesem Aufsatz zugrunde liegt (Baumann, Michel-Biegel, Rücker und Serafin, Zur Notwendigkeit professioneller Intervention bei Eltern-Kind-Entfremdung in ZKJ), was bereits wenig ausgewogen ist. Aber darauf kommt es vorliegend nicht an, weil der Begriff des PAS als überkommen, nicht aber das Konzept der Eltern-Kind-Entfremdung kritisiert wird – ein feiner, wenn auch folgenschwerer Unterschied für jemand, der sich als Faktenchecker bezeichnet. Dass man freilich den Artikel von Zimmermann et all nicht gelesen hat, der zumindest auch Kruk und Adamsons&Johnson zu Entfremdungsfolgen zitiert und zumindest schwache statistische Nachweise anerkennt und darüber hinaus 2 der drei wichtigsten Ursachen für Entfremdungen auf weiblicher Seite verortet („Die drei wichtigsten Einflussfaktoren auf eine Ablehnung des Vaters waren (in der Reihenfolge der Stärke der Einflusse) fehlende Wärme in der Beziehung des Kindes zum Vater, Trennungsängste der Mutter und ein mütterliches Untergraben der Beziehung zum Vater.“, Zimmermann et al aaO) wird dabei ebensowenig erkannt wie die Tatsache, dass die Autoren aus dem Süden den Begriff der Eltern-Kind-Entfremdung durch den Begriff der „Kontaktprobleme“ ersetzen und damit aus Raider einfach Twix wird (Raider heißt jetzt Twix, sonst ändert sich nix, https://www.youtube.com/watch?v=DzlsLrSOuB0)
Dass man sich dann weder mit den Co-Autoren Rückers auseinandersetzt (deren Reputation denen der Südautoren in nichts nachsteht), verdeutlicht, dass man den vermeindlich erkannten Hass von Väterrechtlern mit Hasspropaganda der Gegenseite bekämpft – ein Kunststück, das wirklich erwähnenswert ist.

EGMR Rechtsprechung scheint dem Volksverpetzer bei seiner Recherche unbekannt geblieben

Weiter wird natürlich, aber auch das dürfte an mangelnder Kenntnis der (Rechts-)Materie liegen, verkannt, dass das Bundesverfassungsgericht einen weiteren folgenschweren Fehler in seiner Entscheidung gemacht hat, weil es sich mit der abweichenden Rechtsauffassung des EGMR nicht auseinandersetzt. Denn in Pisica vs. Moldawien Application Nummer 23641/17 wird Schadenskompensation bei mangelnder Zusammenführung durch den Staat bei Parental Alienation (aaO Rn. 34, 41) ausgesprochen und von weiten Teilen der Literatur damit eine Anerkennung des PAS durch den EGMR gesehen, weil dieser von einem „alienated child“ spricht (Sünderhauf und Widrig).

Sind jetzt alle EGMR Richter „Väterrechtler“, wenn Sie Schadensersatz bei PAS zusprechen – aber an eine Mutter?

Michael Langhans

Sind jetzt die EGMR Richter allesamt „Väterrechtler“, insbesondere weil dort der Schadensersatz an die Mutter ging? Wer hat jetzt mehr Recht, die Richter Robert Spano, Marko Bošnjak,  Julia Laffranque, Valeriu Griţco,  Ivana Jelić,  Arnfinn Bårdsen und  Saadet Yüksel oder die Richter Ott, Radtke und Wolff?

Keine Seite, würde ich anmerken. Denn m.E. wurde in Deutschland einfach übersehen, die Unterschiede „PAS“ (das zu Recht abgelehnt wird) und „Entfremdung“ herauszuarbeiten, die die vom BVerfG zitierten Autoren ja immerhin unter dem Begriff „Kontaktprobleme“ anerkennen. Damit liegt bereits kein Widerspruch vor, wenn doch wird das Verhältnis der Menschenrechte zu Grundrechten neu zu definieren sein, wobei das BVerfG die Verbindlichkeit von Rechtsprechung des EGMR ja eigentlich anerkennt. Denn die inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Urteil und den Vorgaben, die sich aus der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergeben, bleibt jedoch hinter den (deutschen, Anm. von mir) verfassungsrechtlichen Anforderungen zurück (so das BVerfG in 2 BvR 78/22, Rn. 31).

Eltern-Kind-Entfremdung und Bindungsintoleranz

Ein weiteres Beispiel für mangelnde Recherche ist der folgende Satz, den der Volksverpetzer (ohne Quelle 😉 ) zitiert:

Ein Schlüsselbegriff in deren Argumentation ist die „Eltern-Kind-Entfremdung“, zuweilen auch „Bindungsintoleranz“ genannt.

Volksverpetzer

Eine Prüfung der Quellen erscheint unwahrscheinlich. Abschreiben oder Nacherzählen ist kein Faktencheck

Michael Langhans

Bindungsintoleranz ist dabei eben etwas anderes und auch ausreichend wissenschaftlich definiert:
„Der Begriff Bindungstoleranz, besser Beziehungstoleranz, umfasst die Frage, ob die Eltern die Einsicht besitzen, dass die Beziehung des Kindes zum anderen Elternteil von emotionaler Bedeutung für das Kind ist und dass es daher für das Kindeswohl wesentlich ist, dem Kind und den Eltern die Zeit zuzugestehen, die benötigt wird, ihren Beziehung entwickeln zu können. Sie betrifft auch die Wertschätzung der Erziehungsleistung des anderen Elternteils.“ (Salzgeber, Familienpsychologische Gutachten, 7. Auflage 2020, Rn. 1188, 1189).

Er kann ein Indiz für fehlende Erziehungseignung sein.

Parental Alienation Syndrom nach Gardener ist definiert wie folgt:
a disturbance in which children are obsessed with deprecation and criticism of a parent — denigration that is unjustified and/or exaggerated” because of one parent’s conscious, subconscious, or unconscious behaviors that affect the child’s perception.“ (Quelle)

Eltern-Kind-Entfremdung wird hingegen definiert wie folgt:

„Kontaktverlust und die emotionale Entfremdung von Kindern und Jugendlichen gegenüber einem ihrer beiden Eltern im Kontext elterlicher Trennungen“ (zitiert nach Rücker et al, ZKJ, aber auch so zitiert in Zimmermann et al)

„Der Begriff Eltern-Kind-Entfremdung (engl. Parental Alienation) beschreibt ein Phänomen, bei dem ein Kind – meistens eines, dessen Eltern sich in einem konfliktbeladenen Trennungs- oder Scheidungsprozess befinden – sich stark mit einem Elternteil verbündet und eine Beziehung zum anderen Elternteil ohne legitime Begründung ablehnt.“ (Lorandos, Bernet und Sauber: Parental Alienation: The Handbook for Mental Health and Legal Professionals, 2013)

Keine Gleichsetzung Eltern-Kind-Entfremdung und Parental Alienation

Dabei stört mich grundsätzlich bereits das gleichsetzen der Begriffe PAS und Eltern-Kind-Entfremdung, weil PAS als psychiatrische Diagnose („Syndrom“) konzipiert war und auch hieran gescheitert ist, vor allem aber auch weil dieser Begriff bewusste oder unbewusste Verhaltensweisen von Elternteilen mit umfasst. Davon ist in den Definitionen von Rücker aber nicht die Rede: Hier geht es um die Entfremdung als Faktum, den fehlenden Kontakt und die körperlich-psychische Auswirkungen auf das Kind. Rücker et al sind in ihrem Aufsatz insoweit nicht konsequent, der Begriff Entfremdung und Eltern-Kind-Entfremdung wird vergleichbar, wenn nicht gar synonym genutzt, was ich anders handhabe, um mich mehr von der Übersetzung des Begriffes „PAS“ zu distanzieren. Und: wie oben dargestellt wird auch von Zimmermann et al das Problem anerkannt, wenn auch anders benannt. Dass dieser Artikel von Zimmermann et al zudem darauf hinweist, dass Rücker et al explicit Gründe für Kontaktabbruch bei Gewalt nicht in Frage stellen, was die Süd-Autoren erneut harsch kritisieren, führt eigentlich die ganze Diskussion ad absurdum.

Der Volksverpetzer recherchiert schlechter als der Stern

Ich bin mir sicher, hätte man den Aufsatz von Rücker und anderen gelesen, der zum Verständnis des „dagegen“ Artikels von Zimmermann et al notwendig ist, hätte man zumindest anders argumentiert. Dass der Volksverpetzer dann letztlich falsch abschreibt und unrichtig zitiert, ist für Faktenchecker dann doch ein eher großes Problem. Sie machen nämlich genau das, was sie dem Stern vorhalten: Nur einseitig Belege gegen Dr. Stefan Rücker zu sammeln, nicht aber Argumente für dessen Thesen, die sich aus dem wissenschaftlichen Diskus von Kindler et al aber ergeben.

In Anlehnung an das AG Schwäbisch-Hall sollte man daher Meinungen von Rücker et al und Zimmermann et al immer unter dem Deckmantel des §26 FamFG lesen: „Dabei verpflichtet der Amtsermittlungsgrundsatz nach § 26 FamFG die Familiengerichte in Kindschaftsverfahren im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens alle zur Aufklärung des Sachverhalts dienlichen Ermittlungen anzustellen“ (Beschluss vom 25.10.2021 – 2 F 150/20).

Hätten das die Volksverpetzer befolgt, wären ihren freilich die Argumente bzw. Fakten ausgegangen…

Sturm im Wasserglas gegen den Versuch, einseitige Presseöffentlichkeit zu schaffen

Die Kritik des Volksverpetzers ist daher ein Sturm im Wasserglas. Ich halte grundsätzlich nichts von Meinungen, die Kriterien an andere nicht für sich selbst einhalten. Wer Qualität und Fakten fordert, muss liefern. Wenn er vom Thema nichts versteht, muss er die Finger davon lassen.

Man kann den Aufsatz von Rücker und anderen kritisieren. Man kann auch die Medienpräsenz von Rücker kritisieren.

Aber dann muss man das neutral und ausgewogen tun. Kommt Kritik an der Medienpräsenz von Mundlos, deren Selbstbezeichnung als Feministin den Faktencheck nicht überlebt hat, auf? Nein.

Setzt man sich mit Zimmermann, Fichtner, Kindler, Walper, Lux persönlich auseinander? Nein.

Wird Kritik an Mütterrechtlern geäußert? Nein.

Offenbar trifft also Stefan Rücker einen Nerv. Und das ist gut so, wie jede Diskussion gut ist.

Wird vom Volksverpetzer darauf hingewiesen, dass der medial ausgetragene Streit Väterrechtler gegen Mütterrechtler den Kinder schadet? Nein.

Die Dynamiken im Hintergrund treten in Vergessenheit

Das ist Schade. Denn die Dynamiken hinter den Problemen geraten dadurch in den Hintergrund. Gerade das BVerfG versäumt hier die Auseinandersetzung mit Entfremdung unabhängig von PAS, vor allem aber die Auseinandersetzung damit, dass selbst Zimmermann, Fichtner, Kindler, Walper und Lux einen „Literaturstand“ und einen „Diskussionsstand“ zum Thema erwähnen – und damit eben die wissenschaftliche Evidenz der Problematik anerkennen. Zusammengefasst wird dies mit der Kritik von Zimmermann et al wie folgt:

„Der Artikel verlangt aus unserer Sicht Ergänzungen und Korrekturen, um Verkürzungen und Verzerrungen in den Fachdiskursen entgegenzuwirken. Schwierige Phänomene, bei denen die Familiengerichtsbarkeit um bestmögliche Entscheidungen ringt, die wissenschaftliche Bearbeitung aber nur allmählich vorankommt, verführen leicht zu unangemessen vereinfachenden Verständnissen und vorschnellen Handlungsansätzen.“

Genau deshalb wird von den Autoren auch die Diskussion hin zu Begrifflichkeiten wie „Kontaktverweigerung, Kontaktprobleme, Eltern-Kind-Kontaktprobleme, Eltern-Kind-Kontaktabbruch“ geführt, was im wissenschaftlichen Diskus ja Sinn machen mag, die rechtlichen Probleme aber ebensowenig angeht wie weitere Differenzierungen nach Gatekeeping und Gateopening, die bei elterlichen Verhaltensweisen im Vordergrund stehen oder eben wahrgenommene Koalitionsdruck, wenn Kinder das tun, was sie denken dass die Eltern von Ihnen erwarten. All diese Diskussion löst aber – anders als der Ansatz von Rücker – keine Probleme. Damit setzen sich aber weder der Artikel des Volksverpetzers noch das BVerfG auseinander. Letzterem kann man zugute halten, dass dieses den Fall an das OLG zurückgab und damit die streitentscheidenden Fragen also ungeklärt in rechtlicher Hinsicht sind.

Die Sicht der Kinder aus der Sicht der Arbeit von Stefan Rücker

Mein Problem sind die doch sehr deutlich eigentlich immer einseitigen Presseberichte, die eben immer nur eine Seite oder das Schwarz-Weiß betrachten, oftmals eben aus Sicht eines Elternteils, nie aber die Grauzonen und vor allem niemals aus Kindersicht.

Und genau dort, aus Sicht der Wehrlosen, liefert Dr. Stefan Rücker meiner Meinung nach mehr Erkenntnisse für den rechtlichen Alltag als ein Heinz Kindler im Gros seiner wissenschaftlichen Veröffentlichungen.

Die Sicht der Kinder wird nämlich oftmals nicht nur durch Verfahrensbeistände nicht ausreichend berücksichtigt, sondern eben auch nicht immer durch Gutachter.

Hier brauchen wir engagierte Stimmen, die dann sicher mit der Kritik derjenigen, die den Fokus nur auf ihre eigenen Interess:Innen legen, umgehen können. Stefan Rücker liefert hier einen wichtigen Beitrag, was die Kritik der weiblichen Seiten nur bestätigt. Überhaupt klingt die ganze Kritik nach „getroffene Hunde bellen“; denn die Arbeit von Rücker et al beschäftigt sich ja weniger mit der Motivlage hinter einer Entfremdung sondern mit der Lösung letzterer.

Im rechtlichen Endergebnis, und das können viele Väter und Mütter leidvoll bestätigen, leiden alle Parteien unter der unklaren Faktenlage bei gleichem Faktum, dass es Entfremdungen/Kontaktprobleme gibt. Nur: Darüber will keiner schreiben.

Update zum 05.06.2024: Report Mainz

Auch Report Mainz scheint jetzt auf den Entfremdungs-Propaganda-Zug aufgesprungen zu sein und macht die selben begrifflichen Ungenauigkeiten zum Gegenstand gebührenfinanzierter (Nicht)Recherche.

Bereits der Anfang offenbart einen erstaunlichen Gleichklang zum Artikel des Volksverpetzers: „Was ist mit Bindungsintoleranz oder mit Entfremdung gemeint? Das Konzept hat er geprägt: Der US Psychiater Richard A. Gardener.“ (Minute 1:50 f.)

Wie bereits oben dargelegt sind die Begrifflichkeiten zu Unrecht ident gesetzt. Bindungsintoleranz hat mit PAS genauso wenig zu tun wie PAS mit Entfremdung zwingend ident ist. Die Ausführungen von Dr. Rücker im Videobeitrag unterstütze ich hier, wobei ich wenig davon halte nachzugeben und neue Begriffe zu prägen. Dazu hatte ich oben ja schon Stellung genommen, und genau hier macht der Fernsehbeitrag den größten Fehler: Man fragt Frau Walper gar nicht zu den Begriffsunterschieden bzw. warum sie trotzdem einen (oder im Aufsatz viele) ähnliche, gleiche, andere Begriffe verwendet.

Kampagnenjournalismus?

Für die beiden Artikel passt doch wunderbar ein Konzept: Kampagnenjournalismus (alleine der Begriff soll ja ein schlimmer Vorwurf sein, wie die Welt hier meint). Zu Recht weisen die Rechtsanwälte Geßner Legal darauf hin, dass solcher Kampagnenjournalismus Existenzen auslöschen kann – und ARD und Volksverpetzer zielen ja auch deutlich auf Dr. Rücker als Zielrichtung ihres Feldzuges ab. Warum eigentlich? Er schreibt und sagt nur, was viele andere sagen und schreiben, auch wenn er sicherlich medialer präsent ist als andere (und, wie der Fernsehbeitrag auch beweist, besser mit falscher Kritik umgehen kann als die ihn interviewende Journalistin, die ihren Fehler einfach abstreitet: Sie hat eben nach wissenschaftlichem Titel gefragt…, Minute 6:40).

Dabei habe ich eine Überraschung für all die Männer- und Frauenrechtler-Kreuzzügler da draussen: Entfremdung oder wie auch immer es heißen mag, wenn ein Kind plötzlich äußert, dass es keinen Kontakt zum Elternteil möchte, obwohl die tatsächlichen Begegnungen, Bindungen, gemeinsamen Momente beweisbar (!) das Gegenteil belegen, auch durch Fachleute beobachtet, dass sie Kontakt nur zu Bedingungen zulassen wollen, ohne dass es hierfür Erklärungen gibt, dass insbesondere Kinder in einem gewissen Alter nicht äußern wollen, warum sie keinen Kontakt mehr wollen, all das ist ein Phänomen, das Väter, Mütter, Großeltern und Geschwister betrifft, tagtäglich in Deutschland. Walper und andere haben dafür sogar die Hauptursachen benannt:

„Die drei wichtigsten Einflussfaktoren auf eine Ablehnung des Vaters waren (in der Reihenfolge der Stärke der Einflusse) fehlende Wärme in der Beziehung des Kindes zum Vater, Trennungsängste der Mutter und ein mütterliches Untergraben der Beziehung zum Vater.“

Johnston 2003 in Zimmermann, Fichtner, Walper, Lux und Kindler, Verdorbener Wein in neuen Schläuchen, ZKJ 2/2023

Warum wird das in den Kampagnenbeiträgen nicht benannt? Warum wird erneut nicht richtig zitiert? Fragen über Fragen.

Auch Frauen sind von Kontaktproblemen betroffen

Andrea und Deborah, zwei Freundinnen von mir, können am eigenen Leib, vor allem aber am Leib ihrer Kinder erzählen, dass Entfremdungen/ Kontaktprobleme/ Kontaktverlust und die emotionale Entfremdung von Kindern und Jugendlichen gegenüber einem ihrer beiden Eltern im Kontext elterlicher Trennungen/ Kontaktverweigerung/ Kontaktprobleme/ Eltern-Kind-Kontaktprobleme/ Eltern-Kind-Kontaktabbruch/ Gatekeeping usw. stattfinden, bis hin zur Umgangsverweigerung. Das zu hinterfragen wäre Aufgabe eines nicht kampagnenorientierten Journalismus, der sich nicht von vorausgewählten Informationen („gibt es noch mehr Mütter, denen Entfremdung und Bindungsintoleranz in Umgangsrechtsverfahren unterstellt wird“, Min. 3:08) leiten lässt, die bereits das statistische Dilemma in sich tragen. Erstens sind Aufenthaltsfragen Sorgerechtsfragen und könnten daher gar nicht zu einem „Sorgerechtsentzug“ (vgl. 1:32 Min) führen, zweitens kann man nicht einfach so 11% der Daten bzw. Verfahren ausklammern (89% der Trennungskinder leben bei der Mutter, sagt die Statistik). Ob man eine aussagekräftige Stichprobe an Verfahren hinterfragt hat, bleibt offen, halte ich aber für unwahrscheinlich, wenn man nur Mütter als Opfer insziniert. Dafür spricht auch, dass man wirklich genau hinlesen muss: „Das belegen Gerichtsunterlagen, die uns vorliegen“ ist eben nicht dasselbe wie „ich habe die gesamte Gerichtsakte geprüft“. Ich unterstelle mal eine „Vorauswahl“ der „relevanten“ Unterlagen durch die Betroffenen – was nicht gerade für eine Objektivität spricht.

Alle „Mütterrechtler“ und „Väterrechtler“, die solchen Kampagnenjournalismus unterstützen, gleich zu welchem Thema, schaden damit nicht nur ihren (auch betroffenen) Geschlechtsgenossinnen, vorallem aber ihren Kindern. Und daher brauchen sie sich nicht wundern, wenn sie sorgerechtliche Einschränkungen auf sich nehmen müssen (selbst wenn diese ungerechtfertigt sein sollten).

Missstände im Sorge- und Kindschaftsrecht kann und muss man anprangern. Dies kann aber niemals mit illegitimen Mitteln wie Kampagnenjournalismus, Geschlechterdiskriminierung und statistisch unzureichenden Mitteln erfolgen.

Update 08.06.2024: Auch Tagesspiegel und Salgo reihen sich in die Kampagne ein

Jetzt hat es also auch den Tagesspiegel erwischt und Salgo, wenn auch „nur“ in Interviewform. Das hat den Vorteil, dass man sich mit lästigen anderen Ansichten gar nicht erst auseinandersetzen muss. Daher darf Salgo dann auch sagen, was er denkt. Und das ist recht aufschlussreich:

Das Bundesverfassungsgericht hat aktuell beschlossen, dass „Eltern-Kind-Entfremdung“ und „PAS“ als Begründung nicht ausreichen, um ein Kind aus seinem gewohnten Umfeld herauszureißen. 

Tagesspiegel, Familiengerichte in der Krise

Die Aussage verkürzt fahrlässig falsch das Bundesverfassungsgericht, das zu Recht darauf hinwies, dass vorallem die Frage des Kindeswohles in der Entscheidung des OLG Köln nicht ausreichend geprüft und berücksichtigt worden war. Ausdrücklich weist aber das Bundesverfassungsgericht darauf hin, dass ein Fehlverhalten eines Elternteils zu berücksichtigen wäre (BVerfG 1 BvR 1076/23 Rn. 33).

Tatsächlich führt das BVerfG folgendes aus:

„Mit der vom Oberlandesgericht herangezogenen Eltern-Kind-Entfremdung wird auf das überkommene und fachwissenschaftlich als widerlegt geltende Konzept des sogenannten Parental Alienation Syndrom (kurz PAS) zurückgegriffen. Das genügt als hinreichend tragfähige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung nicht. Soweit ersichtlich besteht nach derzeitigem Stand der Fachwissenschaft kein empirischer Beleg für eine elterliche Manipulation bei kindlicher Ablehnung des anderen Elternteils oder für die Wirksamkeit einer Herausnahme des Kindes aus dem Haushalt des angeblich manipulierenden Elternteils (vgl. umfassend Zimmermann/Fichtner/Walper/Lux/Kindler, in: ZKJ 2023, S. 43 ff., und dies. in: ZKJ 2023, S. 83 ff.).“

BVerfG 1 BvR 1076/23 Rn. 34

Es mag ein kleiner Unterschied sein, aber meines Erachtens ist vorallem der Rückgriff auf PAS (zu Recht) abschlägig beschieden, nicht aber zwingend jede Entfremdung – weshalb dann auch das Verfahren an das OLG zurückgegeben wurde. Wie bereits oben dargelegt hat sich dem Aufsatz von Rücker et al weder das BVerfG auseinandergesetzt noch nunmehr also Salgo, was für einen Diskurs eben nicht ausreicht.

Streit über Begriffe statt über die Frage, was Kinder brauchen?

Aber genau das ist Salgos Problem: Aussagen, Begriffe, nicht Probleme stehen im Focus seiner (politischen?) Agenda:

„Nochmals: Es muss hier im Interesse von Familien und Kindern vor Verwendung dieser Begriffe in der behördlichen wie in der familiengerichtlichen Praxis, vor deren Deutungs- und Handlungsempfehlungen deutlich gewarnt.“

Tagesspiegel, Familiengerichte in der Krise

Meiner Auffassung nach – und das ist eben auch die Aussage von Zimmermann et al aaO – muss eben geklärt werden, woher eine Kontaktverweigerung kommt, was die Ursachen sind, wie diese Aufzulösen sind. Nichts anderes sagen freilich auch Rücker et al aaO. Letztere präferieren nur eben einen Ansatz der Umgangsdurchsetzung vor einer ewigen Diskussion um wissenschaftliche Begriffe und präferieren damit das Wohl des Kindes über die Kritik an Worten. Ich kann Juristen nicht leiden, die nur Begrifflichkeiten nutzen, aber nicht in der Lage sind die dahinter liegenden Probleme zu erkennen oder zu bearbeiten. Freilich ist es leichter, in Phrasen als in Problemlösungen zu sprechen. Letztere wird eben unzureichend von Zimmermann et al angeboten und ist damit nicht wirklich hilfreich im Alltag. Denn: Wir brauchen nicht mehr Gutachten, wir brauchen Problemlösungen.

Dass es für ein Kind egal ist, was seine Selbstwirksamkeit angeht, was seine Entwicklung angeht, was seine Zugehörigkeit zu Familienstämmen angeht, ob es unter „Entfremdung“, „Kontaktproblemen“, „Kontaktverweigerung“ usw. leidet, sollte offenkundig sein. Wie oben dargelegt: Raider heißt jetzt Twix, auch im Tagesspiegel.

Wechselmodell verhindern über Kritik an der Entfremdung

Immerhin ist Salgo ehrlich, wenn er deutlich macht, dass es ihm eigentlich nicht um „Kontaktprobleme“ oder „Kindeswohl“ geht. Ihm geht es vorallem darum, ein Wechselmodell als Leitmodell zu verhindern:

„Der Minister hatte zunächst angekündigt, hier das Wechselmodell, also die hälftige Aufteilung der Kinder zwischen Eltern, als gesetzliches Leitbild einführen zu wollen. Das halte ich im Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion für absolut abwegig. Das Wechselmodell kann kein Leitmodell im deutschen Kindschaftsrecht werden, das flächendeckend gegen den Willen von Betroffenen angeordnet wird.“

Tagesspiegel, Familiengerichte in der Krise

Die Meinung kann man vertreten; ich selbst bin politisch auch gegen ein Leitmodell, das nicht die beiden Eltern (!) bestimmt haben. Weniger Staat wäre immer besser. Aber dass das nichts mit dem Entfremdungsproblem zu tun hat, sollte offenkundig sein. Und damit schließt sich der Kreis um den Sturm im Wasserglas: Es geht nur um Politik, nicht um Kinder – also alles wie bisher.

Pressemitteilung des Vereins Erzengel

Die Pressemitteilung unseres Vereins Erzengel finden Sie hier.

Quellen

Stern

Volksverpetzer

BVerfG zu PAS

Zu PAS

ZKJ

Mundlos Webseite

EGMR zu PAS

Sünderhauf und Widrig

Report Mainz

Tagesspiegel

Mehr Infos zu Manipulation aufdecken:

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Das ungehörte rechtliche Gehör

Es gibt sie noch: Richter, die sich entschuldigen, wenn ihnen Fehler passieren. Das kommt nicht oft vor, aber wenn, dann ist es bemerkenswert. Doch während man sich respektvoll verneigt vor dieser Geste (von der der/die/das betroffene Elternteil nichts hat!) und weiterliest, bleibt einem die Freude im Hals stecken. Denn man kann mit wenigen Worten die ganze Freude und den ganzen gewonnenen Respekt wieder kaputt machen, indem man deutlich macht, dass es dem Richter egal war und ist, was eine Partei vorträgt. Das ungehörte rechtliche Gehör ist für Euch da draussen oftmals Alltag und doch selten so einfach zu beweisen.

Was war passiert?

In einem Umgangsverfahren hatten wir Umgang beantragt in einem bestimmten Umgang. Ein altes Gutachten hatte hier Einschränkungen vorgesehen, das angesichts der fehlenden Wissenschaftlichkeit und Transparenz kaum zu verwerten war. In der Anhörung meinte das Gericht, dann „schauen wir halt mal, ob man diesen Salzgeber bekommt“ und kündigte damit ein neues Gutachten an. Diskussionen über das alte Gutachten waren dann unnötig. Umso ärgerlicher war es dann, im Beschluss als Begründung Verweise auf das alte Gutachten zu lesen und Zitate, die einfach widerlegt hätten werden können, wenn man hierüber diskutiert hätte. Es handelt sich um eine unzulässige Überraschungsentscheidung, weil das Gericht seine Meinung kund tat und diese dann heimlich änderte, ohne den Parteien Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben.

Auf die Rüge der Überraschung kam dann folgendes Schreiben des Gerichtes:

Entschuldigungsschreiben?

Es wird Bezug genommen auf die Beschwerdeschrift vom 04.08.2023.

Die Beschwerde rügt eine Überraschungsentscheidung des Gerichts. Dies bedauert das Gericht.

Dem Gericht ist ein Fehler unterlaufen.

Infolge einer temporären Arbeitsüberlastung und eines Bearbeitungsfehlers beim Arbeiten mit der elektronischen Akte wurde bei der Übersendung des zweiten Zwischenberichts über den begleiteten Umgang am 04.07.2023 ein Aktenvermerk nicht übernommen, mit dem das Gericht die Beteiligten darauf hinwies, dass es in Erwägung ziehe, auch ohne das angekündigte Sachverständigengutachten zu entscheiden. Vermutlich wurde die elektronische Akte fehlerhaft bedient. Der Vermerk fehlt in der Akte. Die Beteiligten wurden also nicht dementsprechend unterrichtet. Am Tag der Absetzung der Entscheidung lagen dem Gericht dann noch weitere drei einstweilige Anordnungen vor. Der Fehler wurde daher bei der Absetzung der Entscheidung übersehen.

Zitat aus einer Verfügung eines süddeutschen Amtsgerichts

Soweit, so gut, oder? Bedauern, Fehler einräumen, alles gut soweit. Oder? Wir sind alle Menschen und machen Fehler, oder? Ja, richtig. Wenn da nicht der folgende Abschlusssatz wäre:

An der Entscheidung in der Sache hätte dies aber nichts geändert

Ok, an der Entscheidung in der Sache hätte sich aber nichts geändert – egal was vorgetragen worden wäre? Übersieht das Gericht dabei nicht, dass solche Hinweise eben auch geeignet sind, dass man Stellung nimmt und Argumente vorträgt, die überzeugen können?

Immerhin sagt das BVerG ja, dass man davon ausgehen kann, dass immer alles zur Kenntnis genommen wird:

„Es ist vielmehr grundsätzlich davon auszugehen, dass das Gericht das Vorbringen eines Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat.“

BVerfG 1 BvR 117/16, BVerfGE 86, 133, BVerfGE 65, 293, BVerfGE 50,32 u.v.m.

Blöd nur, wenn ein Richter von vorne herein sagt, dass es ihm egal ist, was die Parteien auch vorgebracht haben. Da wird das rechtliche Gehör zur Formalie, die eher lästig als hilfreich ist. Ich bin dankbar für diese Erfahrung und diese Ehrlichkeit. Denn wann schon ist ein Richter mutig genug offen auszusprechen dass ihm der Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 GG scheißegal ist?

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Fakenews: „Es ist Fakt, dass dieses Kind niemals missbraucht worden ist“

Ja, ich weiss, eigentlich sollte ich mich nicht äußern, weil ich mit der betroffenen Elternperson auch so meine Probleme habe, aber wie Ihr ja wisst kann und will und werde ich fachlichen und menschlichen Unsinn niemals akzeptieren. Wenn eine Andrea Zuercher von der AFD auf TikTok genau jenen Satz äußert „Es ist Fakt, dass dieses Kind niemals missbraucht worden ist“, dann ist für den Kinderschützer und Familienrechtler zwar eigentlich mit der Parteizugehörigkeit dieser Dame alles ausgesagt, was aber nicht bedeutet, dass sie auch recht hat. Jeder, der sich mit Missbrauch beschäftigt, weiss, dass eine solche Aussage populistischer Scheissdreck ist, was ja irgendwie wieder zur AFD passt. Gleichwohl möchte ich Euch erklären, warum eine solche Aussage schlicht Blödsinn ist.

@andreazuercherafd

Mein Statement zum "Kentler Fall" in Berlin!

♬ 【No drums】 Emotional space-like epic … – MoppySound

Missbrauch ist nie auszuschließen

Missbrauch von Kindern ist leider nie ganz auszuschließen, außer der Täter legt ein glaubwürdiges Geständnis vor, es gibt eindeutige Missbrauchsspuren medizinischer Art oder psychologische Auffälligkeiten oder gar Zeugen/Beweisvideos.

Das Gegenteil hingegen, dass kein Missbrauch stattgefunden hat, ist in der Regel niemals vollständig beweisbar.

Psychologische Gutachten

Salzgeber äußert sich hierzu wie folgt in Familienpsychologische Gutachten:

„Auch wenn … ein sexueller Missbrauchsvorwurf nicht bestätigt werden kann, so kann nicht der sichere Schluss gezogen werden, dass kein Missbrauch oder Übergriffe stattgefunden haben.“

Salzgeber, Rn. 859

Es gibt eben keine sicheren psychologischen Kriterien für einen solchen Nachweis.

Dasselbe gilt im Übrigen auch für die Aussagepsychologie. Denn diese scheitert oft am Alter des Opfers (Aussagefähigkeit), an psychischen Problemen desselben oder schlicht an mangelhaftem fachlichen Vorgehen.

Medizinische Befunde

Ich zitiere insoweit aus einem medizinischen Bericht einer Universitätsklinik:

„Es erfolgte außerdem eine rechtsmedizinische und gynäkologische Untersuchung am xx.xx.2022. Dort konnte kein Hinweis auf sexuellen Missbrauch gefunden werden. Dies schließt einen sexuellen Missbrauch jedoch nicht aus, da sich das kindliche Genital sehr schnell regenerieren kann. Die mikrobiologisch untersuchten Proben der Vagina (Abstrich) und des Urins brachten keinen Keimnachweis. Auch dies spricht weder für noch gegen das Vorliegen von Kindesmissbrauch.“

Bericht einer Universitätsklinik aus 2022

Auch das Hymnen (Jungfernhäutchen) muss bei Verkehr oder im Alltag nicht zwingend reißen (vgl. z.B. hier). Auch bei Analverkehr muss es nicht zwingend Verletzungen und damit Spuren geben.

Fazit

Es gibt also keine Möglichkeit, sicher einen Missbrauch auszuschließen (außer eben bei selbsternannten TikTok-Helden). Genau deshalb, wegen solchem Blödsinn der zu weiterem unentdeckten Missbrauch führen kann, warne ich regelmäßig davor, sein familienrechtliches Schicksal in die Hände von selbsternannten und fachlich disqualifizierten Helfern zu legen. Das schließt zwar Teile der Anwaltschaft mit ein, diese begeht aber in der Regel nicht solche mediale Selbstjustiz, die ich zutiefst verabscheue. Solche Leute helfen keinem Kind, nur ihrem eigenen Ego.

Die von mir vertretenen Väter, die fälschlicherweise des Missbrauchs beschuldigt werden oder wurden, sowie die Mütter, die diesen Verdacht hegen, aber auch ich, wir setzen uns für eine ordentliche, fachlich hochwertige Aufklärung von Vorwürfen ein. Dies findet in vielen Kinderschutzambulanzen oder bei vielen Familiengerichten nicht oder nicht zureichend statt. Solche medialen Massaker helfen hingegen keinem einzigen missbrauchten Kind.

Michael Langhans, 06.06.2023

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Familienpolitik

Das falsche Presseverständnis der Familiengerichte

In letzter Zeit erlebe ich recht häufig, dass Presseöffentlichkeit negativ ausgelegt wird und das falsche Presseverständnis der Familiengerichte Eltern benachteiligt. Dabei ist die Frage doch die: Was war zuerst da, das Huhn oder das Ei, die unvertretbare Richterentscheidung oder die Presseberichterstattung hierüber? Und wem schadet man mit diesen egoistischen Elternerziehungsmaßnahmen? Schaut rein in meinen Artikel.

Falsches Presseverständnis der Familiengerichte und Sanktionen

Wenn Unrecht erfolgt, dann ist der Vorteil am nichtöffentlichen Verfahren, dass kaum jemand davon mitbekommt. Öffentlichkeit als Garant für faire Verfahren existiert dann nur noch über Presse. Deren Aufgabe ist in den Landespressegesetzen fixiert wie folgt:

Für die Presse sind in Deutschland die politischen Funktionen als öffentliche Aufgabe in § 3 der Landespressegesetze festgeschrieben: Die Presse erfüllt eine öffentliche Aufgabe, wenn sie in Angelegenheiten von öffentlichem Interesse Nachrichten beschafft und verbreitet, Stellung nimmt, Kritik übt oder auf andere Weise an der Meinungsbildung mitwirkt.

Wikipedia

Artikel 5 I GG lautet insoweit:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

Man sollte also meinen, dass Gerichte dieses Presseverständnis unserer Gründungsväter kennen und unterstützen. Doch leider hat die Justiz in ihrer Hybris der absoluten Unfehlbarkeit damit offenkundig ein Problem, dass es neben Art. 97 GG noch andere, sogar höher zu bewertende Grundfundamente unseres Rechtsstaates gibt. Immer wieder erleben Eltern, dass sie dafür, dass sie an die Presse gehen, sanktioniert werden.

MDR

Der MDR berichtete wiederholt über eine Mutter, deren Kinder man gegen den Willen der Kinder wegen angeblicher Manipulationsvorwürfe aus der Familie geholt hat – mit Polizeigewalt. Doch dass dieser Skandal aufgedeckt wird, das mag den Spitzbuben, die man bereits von weitem an ihren Roben erkennen kann (nach Friedrich Wilhelm I. zitiert: „Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, daß die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man die Spitzbuben schon von weitem erkennt.„), nicht so recht munden. Öffentliche Meinungsbildung, wo doch Unfehlbarkeit und Unbeflecktheit mit der Richterernennung postuliert sind… Es ist ja nicht so, dass dieses Land nicht an Richterskandalen reich ist…

Jedenfalls wird die Mutter hierfür bestraft.

Screenshot 1 des MDR Beitrags 15.11.2022
Beschluss eines Gerichts: Bemerkenswert: „Mehrere Fernsehsender“ ist explicit erwähnenswert

Wer Fernsehsender einschaltet, ist quasi unbelehrbar und erziehungsunfähig? Sorgerecht als Strafrecht? Das ist natürlich Blödsinn. Trotzdem schreibt das Gericht:

Screenshot 2 des MDR Beitrags 15.11.2022
TV Sender einschalten heisst IST-Zustand nicht akzeptieren

Link zum Beitrag und Ursprungsbeitrag

Jugendamt

In einem anderen Bereich hatte sich das Jugendamt echauffiert und sofort die Umgangskontakte eingeschränkt. Auch hier die Argumentationen der „mangelnden Einsicht“.

Jugendamt Bericht an das Oberlandesgericht

Mangelnde Einsicht?

Was ist mangelnde Einsicht? Was ist die falsche Grundhaltung, einen Zustand zu akzeptieren? Gibt es in einem Rechtsstaat ähnlich wie dem Vatikan die Pflicht, die Unfehlbarkeit des Papstes/Richters/Jugendamtes anzuerkennen? Mir ist diese „mangelnde Einsicht“ von Verfassungsrang unbekannt. Stattdessen hat die Bundesrepublik Deutschland zur Meinungsbildung doch gerade das Presserecht mit Verfassungsrang versehen. Und verkennen wir doch eines nicht: Was war zuerst da: Die Henne oder das Ei, die falsche Entscheidung oder der Pressebericht?

Die Justiz und die Verwaltung zeige sich hier bedenklich verfassungsfern und dünnhäutig. Das wäre an und für sich nicht das Problem, wenn nicht von Seiten der mächtigen die Kinder hierunter leiden würden. Denn bei aller Kritik an den Eltern und deren Verhalten: Warum wird das Kind hierfür bestraft, selbst wenn Eltern Fehler machen würden? Natürlich haben in beiden oben berichteten Fällen die Eltern keine Fehler gemacht. Presseöffentlichkeit ist wichtig, wo es selten Parteiunmittelbarkeit und Beweisöffentlichkeit gibt und niemals eine öffentliche Kontrolle.

Der deutsche Bundestag hat sich ja schon damit auseinandersetzen müssen, dass im Familienrecht und bei Gutachten viel schief läuft. Der neue 23b GVG kündet ein (zahnloses) Bild hiervon.

Wer Eltern für Presseöffentlichkeit bestraft, handelt verfassungswidrig und schädigt Kinder!

Dabei ist eines klar. Wer Eltern für Presseöffentlichkeit bestraft, der handelt kindeswohl- und verfassungswidrig. Mit Schulnoten lässt sich sowas gar nicht mehr bewerten, so falsch wie dieses Vorgehen ist.

Es ist insoweit an der Presse, hier für ihre Informanten einzustehen und diese zu verteidigen, notfalls mit immer wieder zu wiederholenden richtigen Aussagen: „Aus großer Kraft folgt große Verantwortung“, so hat es Stan Lee Spiderman sagen lassen 1962. Und aus großen Fehlern der Justiz folgt die große Verantwortung der Presse, auf diese hinzuweisen, bis wir endlich im Familienrecht die Qualität haben bei Richtern, Gutachtern und Anwälten, die unsere Kinder verdienen.

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Familienpolitik

Kleingedrucktes: Familien in Not

Unsere Kooperation mit dem Frankfurter Zeitungsverlag (wir berichteten bereits letzte Woche darüber) geht in die nächste Runde: Mehr Kleingedrucktes zu Familien in Not heute in der Frankfurter Woche auf Seite 5.

http://www.frankfurterwoche.de/fr_woche_neu/ausgaben/11-09.pdf

Die ganze Seite 5 ist dabei familienrechtlichen Themen gewidmet.

Neuess zum Fall Julie Sophie Klein: Engagiert sich jetzt der Oberbürgermeister persönlich?

Ein Leserbrief von Carola K. findet sich auf Seite 1 der Frankfurter Woche zum Bericht der Vorwoche.

Ich darf über das Umgangstagebuch berichten. Aber auch der Fall von Sebastiano Di Liberto und der Medienbericht im Morgenmagazin wird angesprochen.

Eine weitere Elternperson (bewusst anonymisiert) berichtet von ihren Erfahrungen mit dem Jugendamt, als er/sie Hinweise auf Gewaltanwendung findet.

Die ganze Frankfurter Woche findet Ihr oben unter dem Logo derselben.

Die Seite 5 könnt ihr auch hier nachlesen:

Seite 5 der Frankfurter Woche KW 43

Ihr habt auch eine Geschichte zu erzählen und kommt aus Frankfurt? Ihr wollt Eure Meinung zum Jugendhilfesystem kund tun?

Dann schreibt einen Brief an die Frankfurter Woche, vielleicht wird ja auch Eure Geschichte veröffentlicht.

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Leserbriefe/Einsendungen an die Frankfurter Woche

per E-Mail: post@lokale-mediengruppe.de per Telefax: Fax 0 69 / 365 533
per Brief: : E. Klein Frankfurter-Zeitungsverlag.de, Alt Schwanheim 24, 60529 Frankfurt am Main

Exemplare der Zeitungen des Frankfurter Zeitungsverlages könnt ihr in der Geschäftstelle in Alt Schwanheim erhalten.

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Familienpolitik

Vom Jugendamt gestohlen und jetzt Opfer eines Pädophilen?

Mich erreicht dieser besorgniserregende Beitrag einer jungen Journalistin in der Frankfurter Woche. Nachdem ein 6 jähriges Mädchen in Obhut genommen wurde aufgrund nachgewiesener Lügen, sich das zuständige Jugendamt aber ziert, die Lügen einzuräumen und nur wiederwillig die Gerichte richtig informiert, wurde just dieses Mädchen nun Opfer einer unliebsamen Zusammenkunft mit einem Pädokriminellen – auf öffentlichem Grund.

Schaut so das staatliche Wächteramt aus?

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Du willst helfen?

Wenn Du helfen willst, sende einen Leserbrief an die Frankfurter Woche post@lokale-mediengruppe.de
Eine E-Mail an Peter Feldmann, dass er sich weiter engagieren soll und aufräumt: buero-oberbuergermeister@stadt-frankfurt.de
Eine E-Mail an das Sozialrathaus Hoechst, für die Sicherheit unserer Kinder zu sorgen: srh-hoechst@stadt-frankfurt.de

Hier lest Ihr den Bericht auf Seite 3:

Vom Amt mit Lügen aus der Familie gestohlen und jetzt Opfer eines Pädophilen? Kinderschutz 2.0

Es ist der 02. Mai 2022 ca. 10.50 Uhr, als meine Tochter Julie Sophie (6) gegen ihren Willen und ohne richterliche Anordnung einfach aus ihrem Kindergarten mitgenommen wird.
Warum? Akute Kindeswohlgefährdung mit Gefahr in Verzug! Ich würde Julie Sophie „psychisch Misshandeln“, so der vorsätzlich falsche
Vorwurf gegen mich.

Der Grund? – ganz einfach!
Ich bin eine unbequeme Mutter, die zu 100% hinter ihrer Tochter steht. Die Erzieher sehr deutlich auf ihr Fehlverhalten wie Messer-Spielchen und
merkwürdige Entspannungsmassagen mit den Kindern anspricht und die Dinge, die zu Lasten ihrer Tochter gehen, nicht einfach hinnimmt.

Da ich, als Journalistin, im Fokus der Öffentlichkeit stehe, muss ich jetzt am eigenen Leib feststellen, dass hier vor nichts und niemandem Halt gemacht wird – auch nicht vor meiner 6 jährigen Tochter. Und jetzt ist der traurige Höhepunkt erreicht.

Julie wurde auf dem Schulhof der KKS-Zeilsheim, ihrer Grundschule, Opfer. Opfer eines offensichtlich bekannten, Pädophilen der ungehindert, während des Schulbetriebs, auf den Schulhof kommt, sich dort ungehindert rumtreibt und gezielt kleine Mädchen anspricht. An den Rest
darf ich gar nicht denken! Und Ich musste diesen Sachverhalt über dritte erfahren! Über Dritte !

Mir als Mutter untersagt man den Kontakt zu meiner Tochter – egal wo – aber ein Pädophiler kann einfach so das Schulgeländebetreten?!

So geht Kinderschutz 2.0 also !

Pervers (und oder) mit Sytem? –

“Offensichtlich mit viel Freude“ aller Beteiligten.
from Frankfurt with Love
Julia Pia Klein

Wächteramt oder Kriminalität durch Wegschauen?

Wir konnten mit der betroffenen Mutter sprechen. Dabei gestaltet sich der Vorgang noch viel schlimmer, als es zu erwarten war: Unbewiesene Behauptungen einer konfessionsgebundenen Tagesstätte, keine objektiven Beweise, stattdessen belegte Lügen. Staatsanwaltschaft und Oberbürgermeister Feldmann der Stadt Frankfurt am Main ermitteln:

Email Stadt Frankfurt am Main, Oberbürgermeister Feldmann

Es ist zu begrüßen, dass ein Oberbürgermeister selbst tätig wird. Oft erleben wir das nicht in diesen dunklen Zeiten. Insoweit verstehe ich die Kritik an Feldmann nicht. Er mag kein Heiliger sein, aber er macht seinen Job!

Dass es notwendig ist, dass der Oberbürgermeister tätig ist, ergibt ein Blick in die Prozessakte: Das Jugendamt (die Mitarbeiterin wurde inzwischen ausgetauscht) informiert das zuständige Oberlandesgericht nicht, dass man gelogen hat und lügen verwendet hat. Eine Aufrechterhaltung einer bekannten Lüge ist aber selbst eine Lüge.

Mutter darf ihr Kind nicht ansprechen

Die Mutter darf inzwischen das Kind, das neben ihrer Wohnung in die Grundschule geht, nicht ansprechen. An Schulveranstaltungen darf sie nicht teilnehmen. Aber Pädokriminelle dürfen das? Es ist schockierend, vorallem wenn man sehen muss, dass das wiederum vertuscht wurde.

Nur weil Vater und Mutter trotz Trennung zusammenhalten, kommt dieser Fakt ans Tageslicht: Ein kasachischer Pädokrimineller, der das Kind schon angefasst hat, geht ungehindert auf das Schulgelände, um das Kind anzusprechen. Nur anzusprechen? Wir hoffen, dass nicht mehr passiert ist. Wer weiss das schon, oder warum informiert die Schule die Eltern und die betroffene Mutter nicht?

In was für einer Welt leben wir, in denen man einer Mutter das Recht nimmt, ihr Kind zu schützen, um dann das Kind Pädokriminellen zu überlassen?
Nach Aussage der Schule der Mutter gegenüber hat der Kriminelle übrigends kein Hausverbot erhalten. Das würde passieren falls er nochmals ein Kind anspricht oder anfasst. Was bitte muss denn noch passieren um zu erkennen, dass hier der Staat auf ganzer Linie versagt?

Mutterliebe

Eure Erfahrungen

Habt Ihr ähnliche Erfahrungen? Schreibt mir an Activinews@gmail.com oder kommentiert unter diesem Beitrag!

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Familienpolitik

Sie nehmen mir mein Kind weg!

Unter diesem Titel läuft heute, 18.10. ab 13 Uhr im Mittagsmagazin ein TV Beitrag über Sebastiano DiLiberto. Dieser Beitrag ist für mich das einfühlsamste zum Thema Kindesentfremdung, was ich seit langem gesehen und gehört habe. Sie nehmen mir mein Kind weg ist daher der passende Titel über einen Beitrag über einen Mann, der doch nur Vater sein will. Endlich einmal stehen die persönlichen Schicksale im Vordergrund und nicht rechtliche Belange.

Sebastiano im Beitrag

Sie nehmen mir mein Kind weg: Team Upward im Mittagsmagazin

Wann? Heute, 18.10., ab 13 Uhr

Wo? Auf der ARD oder hier im Livestream

Der Fall DiLiberto

Der Fall von Sebastiano DiLiberto ist typisch für viele Familienrechtsfälle: Ein Elternteil zieht mit dem Kind weit weg, danach beginnt die Entfremdung. Umgang? Nur Begleitet. Alle 2 Wochen für ein paar Stunden bei einem kleinen jungen Mann? Kann das kindgerecht sein? Was macht das mit einem Vater/Elternteil? Sebastiano schämt sich in diesem Beitrag nicht seiner Tränen, und das finde ich sehr gut. Kein Elternteil muss sich seiner Tränen schämen.

Gelungen finde ich auch, dass sich die Reporterin Valentina Repetto nicht mit Standardantworten der Politik zufrieden gibt. Danke herzlich dafür!

Der Fall von Sebastiano ist auch Grundlage der Pressemitteilung des Vereins Erzengel „Württembergisches Gutachterunwesen zerstört Familien – Eltern wehren sich“.

Sebastiano ist Gründungsmitglied und Vorstandsmitglied im Verein Erzengel, der eine kostenlose Beratungshotline anbietet.

Ihr habt dasselbe erlebt?

Erzählt mir Eure Geschichte hier unter dem Beitrag!

Mehr von Sebastiano?

https://familienrecht.activinews.tv/familienpolitik/tv-beitrag-sebastiano-kaempft-fuer-mehr-zeit-mit-seinem-sohn/
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Familienpolitik

TV Beitrag: Sebastiano kämpft für mehr Zeit mit seinem Sohn

RTL Hessen setzt sich mit der Tatsache auseinander, dass manche Väter viel zu wenig Zeit mit ihrem Kind verbringen dürfen. Am Beispiel meines Freundes Sebastiano wird erzählt, dass mancher Vater sein Kind zu 1% betreuen darf und dass man beim Jugendamt auf Unverständnis stößt. Dabei wollen die meisten Väter doch nur eins: Vater sein. Und daher Zeit mit ihrem Kind verbringen.

RTL Hessen berichtet

Auch Stefan Rücker kommt zu Wort, der den Fall kennt und deutlich die Vorgehensweise kritisiert. Nur was die Anwältin da so erzählt von Verfahrensbeistand, wenn es um Gutachten geht, kann ich nicht nachvollziehen. Der Beitrag ist einfühlsam, aber er benennt nicht die konkreten Probleme mit konkreten Lösungsansätzen. Da geht noch mehr. Und solange kämpft Sebastiano um seinen Sohn und um Zeit.

Wie fandet Ihr den Beitrag?

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Familienpolitik

Jugendamt an den Pranger

Es ist ein Phänomen, das in letzter Zeit immer wieder durchdringt. Man meint, das Jugendamt bzw. den Sachbearbeiter namentlich an den Pranger zu stellen. Das kann auch Richter oder Anwälte oder Verfahrensbeistände treffen. Allen diesen Aktionen sind zwei Dinge gemein: Erstens wird in der Sache nichts für ein Kind erreicht und zweitens wird die künftige Problemlösung erschwert. Daher bin ich gegen solche Pranger.

Jugendamt am Pranger: Warum eigentlich?

Das namentliche Nennen von Mitarbeitern des Jugendamtes soll, so die Theorie, Missstände aufdecken. Den Beweis, dass dem wirklich so ist, dass man damit etwas (außerhalb der Betroffenencommunity) erreicht, liegt mir nicht vor. Oftmals hat man das Gefühl, dass man damit einem persönlichen Gegner „eine mitgeben“ möchte, sich den Frust von der Seele schreiben usw.
Psychologisch sendet man damit meiner Meinung nach nur ein Signal: Dass man selber verloren und aufgegeben hat. Denn wieso sonst sollte man den Bereich der Sachdiskussion verlassen?

Missstände an den Pranger!

Statt die Personen zu nennen, würde ich mir dezidiertere Auseinandersetzungen mit den Inhalten von deren Wirken wünschen. Welche konkreten Fehler werden behauptet, und wie kann es belegt werden. Wenn man sich oftmals Beschlüsse zu solchen Themen ansieht, dann stellt sich die Situation oft ganz anders dar als vom Betroffenen geschildert. Scheuklappen, möchte man sagen, hindern hier die neutrale Sichtweise. Deshalb sage ich auch immer: Kein Fall ist verloren, aber der Blickwinkel des Gerichts/Jugendamtes entscheidend

„STUTTGARTS OLG-RICHTER R* V* BENUTZT KINDER ALS WAFFE FÜR POLITISCHE UNTERDRÜCKUNG UNSERES CHEFREDAKTEURS“

Solche Überschriften gibt es auf Freifam zu genüge, den Artikeln immanent ist neben der meist dürftigen rechtlichen Auseinandersetzung (und nein, ich habe eine andere Meinung ist kein zutreffendes Argument!) das notorische Benennen und das Werfen von Rechtsbegriffen.

Wo sind die Erfolge dieser Pranger-Arbeit?

Doch egal wieviele Artikel man mit Namensnennung liest: Wo sind eigentlich die Früchte dieser Arbeit? Hat sich für die Menschen etwas geändert, die sich beschweren über das Verhalten? Sind die Kinder zurück/die Rechtsmissstände beseitigt? Offenbar nicht – denn entsprechende Beschlüsse oder Urteile fehlen, die von einer geänderten Sichtweise sprechen. Amtshaftungsklagen scheinen deswegen auch nur zu selten geführt zu werden, stattdessen werden Energie, Zeit und Geld auf unnötige Unterlassungsklagen verschwendet – von allen Seiten. Jetzt kann man ja argumentieren „getroffene Hunde bellen“. Doch dürfen wir den Fokus nicht aus dem Auge verlieren. Und der heißt doch Missstände rechtlich beseitigen und inhaltlich anprangern. Nur so schaffen wir eine Rechtsfortentwicklung.

Pranger als Ausrede: Einzelfall

Letztlich liefert der Pranger doch die hervorragende Ausrede „Einzelfall“. Vom Systemversagen hin zu einem individuellen Fehlverhalten. Dadurch ist gerade das Ziel des Prangers, Missstände aufzudecken, verloren. Denn wir alle wissen, dass es systematische Fehler sind, fehlende Kontrolle.

Niemals mit allen Streiten!

Eine weitere Weisheit meines Erachtens ist es, dass man niemals mit allen Streiten sollte. Richter anprangern, Jugendamtsmitarbeiter, Anwälte, Verfahrensbeistände und Gutachter: Wer soll dann denn bitte noch auf Eurer Seite stehen und das Verfahren positiv entscheiden? Ihr liefert damit nur die Voraussetzung dafür, dass sich Eure Gegner verbünden. Lasst die Tür offen, zumindest einen Spalt und für eine Person (ich tendiere eher dazu, nur einen Gegner frontal anzugehen und dessen Fehler als Argument für Meinungswechsel dritter offen zu lassen).

Blickwinkel ändern!

Verfahren gewinnt man auch dann, indem man gegebenenfalls das tut, womit keiner rechnet. Dann ist die Überraschung auf Eurer Seite und damit die Aufmerksamkeit aller beteiligten. Auch wenn man merkt, dass eine Strategie keine Früchte trägt, sollte man die Strategie modifizieren. Von Märtyrertum hat die Welt definitiv nichts – und Eure Kinder sowieso nicht. Ihr seid die letzte Chance für Eure Kinder auf Normalität. Sollte man diese um das eigene Ego oder Brunftgebahren willen opfern?

Pranger lösen keine Probleme, sie schaffen neue

Pranger lösen kein einziges Problem. Sie schaffen neue, führen den Streit von der Sach- auf die persönliche Ebene. Und damit ist keinem geholfen. Dasselbe gilt für „alle Jugendamtsmitarbeiter“, „alle Anwälte“, „alle Richter“. Ich erlaube mir aus meiner Erfahrung heraus die Bemerkung, dass es überall gute Leute und schlechte gibt – und ja, dass es zu viele schlechte oder mehr schlechte als gute gibt, mag man auch noch behaupten. Aber darüber hinaus sollte man nicht vergessen dass es auch gute gibt. Und daher solltet Ihr die Tür offen lassen.

Gerne bin ich bereit, hier zu sagen wenn ich falsch liege. Liefert mir doch Belege, wann eine namentliche Nennung von Mitarbeitern des Jugendamtes, von Richtern, Anwälten usw. zu einer konkreten Verbesserung der Situation für ein Kind geführt hat. Dann entschuldige ich mich gern für diesen Artikel. Ohne den Nachweis freilich ist der Pranger nur ein Communityding, das Euch um die Ohren fliegt und den Focus weg von den Chancen auf eine tatsächliche Änderung legt.

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Rechtsbeugung findet statt!

Die Diskussionen sind ja recht alt: Sind subjektiv oder objektiv falsche Entscheidungen Rechtsbeugung? Gerade im Familiengerichtlichen Verfahren muss man sich die Frage stellen, ob Rechtsbeugung stattfindet oder nicht. Ich möchte diesen Artikel freilich nicht zum Anlass nehmen, hier rechtliche Ausführungen zu machen. Nein, in diesem Artikel möchte ich deutlich darauf hinweisen, dass die Rechtsbeugung bekanntermaßen ein Bestandteil des Rechtsstaates ist. Wer bestreitet, dass sie stattfindet, irrt. Rechtsbeugung findet statt. Immer wieder.

Darf der Verteidigung nicht gezeigt werden

Kennt ihr den Film oder das Buch im Namen des Vaters, das die Lebensgeschichte des Nordiren Gerry Conlon nachzeichnet? Ich finde, dieses Beispiel ist ein vortreffliches, um die Arroganz des Rechtsstaates bei Fallbearbeitung aufzuzeigen, und welche Zufälle manchmal zu einer Auflösung führen. Die Geschichte ist schnell erzählt: Gerry Conlon wächst auf den Straßen von Belfast auf. Als er England besucht, findet dort ein Attentat mit einer IRA Bombe statt, 5 Menschen sterben. Conlon und andere werden verurteilt, die ganze Familie verfolgt. Wichtigster Aspekt, den der Rechtsstaat benötigt: Man unterschlägt entlastende Dokumente.

Das Buch ist noch besser als der Film mit Daniel Day Lewis und Emma Thompson, doch die Geschichte dahinter ist so aktuell wie nie zu vor. Ist doch nur eine englische Geschichte, werden einige sagen. Ist lange her, andere. Und genau diese Arroganz verhindert den Blick darauf, dass Unrecht stattfindet. Akteneinsicht als Grundrecht des fairen Verfahrens wird so oft von den Jugendämtern beschnitten – wieviele Zettel wird man wohl finden mit der Aufschrift „Darf der Verteidigung nicht gezeigt werden?“ Rechtsbeugung findet statt, das beweist doch alleine die Schwierigkeit, Akteneinsicht zu finden.

Man sieht nur, was man sehen will – oder das Ergebnis liegt immer im Auge des Betrachters. Deshalb ist dieser Fall Conlon so epochal. England hat immerhin eine längere rechtsstaatliche und demokratische Tradition als Deutschland.

Der Fall Gustl Mollath

Aber wir müssen nicht so weit in Europa weg blicken. Noch ist der Fall Gustl Mollath nicht vergessen, und doch sehe ich den Hype um diesen Fall als kontraproduktiv. Der Rechtsstaat versteckt sich einmal mehr hinter „Einzelfällen“, statt die Systematik zu erkennen. Die wahren Hintergründe des Unrechts sind doch nach wie vor nicht geklärt.

Wieviele Mollaths haben wir, die niemand vermisst, für die niemand kämpft?

Kommisar Zufall

Auch der Fall Gerry Conlon wurde nur durch einen Zufall aufgeklärt. Während der Vorbereitung einer Wiederaufnahme kam es zu einem Fehler. Ein Stellvertreter des Aktenarchivars gab der Verteidigerin die ganze Akte, nicht die offizielle – inklusive dem legendären Zettel „darf der Verteidigung nicht gezeigt werden“. Doch wie oft passiert es, dass ich die Wahrheit ans Tageslicht gräbt? Und insbesondere im Kindschaftsrecht haben wir keine Zeit, um 15 Jahre abzuwarten, weil dann die Kinder erwachsen sind, ohne eine eigene Kindheit gehabt zu haben.

Ist es Rechtsbeugung, wenn soetwas passiert? Ist es nur schlampig? Egoistisch? Ist es nicht egal, was es ist, weil das Schlimme doch ist dass es passiert. Nicht ob es Rechtsbeugung ist.

Wir alle müssen uns immer wieder deutlich vor Augen machen, dass sich ein Rechtsstaat nicht von alleine ergibt. Es ist unsere Aufgabe, aufzupassen und diesen immer wieder neu zu entdecken. Unrecht akzeptieren ist hingegen keine Option.

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