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Familienpolitik

Jugendamt an den Pranger

Es ist ein Phänomen, das in letzter Zeit immer wieder durchdringt. Man meint, das Jugendamt bzw. den Sachbearbeiter namentlich an den Pranger zu stellen. Das kann auch Richter oder Anwälte oder Verfahrensbeistände treffen. Allen diesen Aktionen sind zwei Dinge gemein: Erstens wird in der Sache nichts für ein Kind erreicht und zweitens wird die künftige Problemlösung erschwert. Daher bin ich gegen solche Pranger.

Jugendamt am Pranger: Warum eigentlich?

Das namentliche Nennen von Mitarbeitern des Jugendamtes soll, so die Theorie, Missstände aufdecken. Den Beweis, dass dem wirklich so ist, dass man damit etwas (außerhalb der Betroffenencommunity) erreicht, liegt mir nicht vor. Oftmals hat man das Gefühl, dass man damit einem persönlichen Gegner „eine mitgeben“ möchte, sich den Frust von der Seele schreiben usw.
Psychologisch sendet man damit meiner Meinung nach nur ein Signal: Dass man selber verloren und aufgegeben hat. Denn wieso sonst sollte man den Bereich der Sachdiskussion verlassen?

Missstände an den Pranger!

Statt die Personen zu nennen, würde ich mir dezidiertere Auseinandersetzungen mit den Inhalten von deren Wirken wünschen. Welche konkreten Fehler werden behauptet, und wie kann es belegt werden. Wenn man sich oftmals Beschlüsse zu solchen Themen ansieht, dann stellt sich die Situation oft ganz anders dar als vom Betroffenen geschildert. Scheuklappen, möchte man sagen, hindern hier die neutrale Sichtweise. Deshalb sage ich auch immer: Kein Fall ist verloren, aber der Blickwinkel des Gerichts/Jugendamtes entscheidend

„STUTTGARTS OLG-RICHTER R* V* BENUTZT KINDER ALS WAFFE FÜR POLITISCHE UNTERDRÜCKUNG UNSERES CHEFREDAKTEURS“

Solche Überschriften gibt es auf Freifam zu genüge, den Artikeln immanent ist neben der meist dürftigen rechtlichen Auseinandersetzung (und nein, ich habe eine andere Meinung ist kein zutreffendes Argument!) das notorische Benennen und das Werfen von Rechtsbegriffen.

Wo sind die Erfolge dieser Pranger-Arbeit?

Doch egal wieviele Artikel man mit Namensnennung liest: Wo sind eigentlich die Früchte dieser Arbeit? Hat sich für die Menschen etwas geändert, die sich beschweren über das Verhalten? Sind die Kinder zurück/die Rechtsmissstände beseitigt? Offenbar nicht – denn entsprechende Beschlüsse oder Urteile fehlen, die von einer geänderten Sichtweise sprechen. Amtshaftungsklagen scheinen deswegen auch nur zu selten geführt zu werden, stattdessen werden Energie, Zeit und Geld auf unnötige Unterlassungsklagen verschwendet – von allen Seiten. Jetzt kann man ja argumentieren „getroffene Hunde bellen“. Doch dürfen wir den Fokus nicht aus dem Auge verlieren. Und der heißt doch Missstände rechtlich beseitigen und inhaltlich anprangern. Nur so schaffen wir eine Rechtsfortentwicklung.

Pranger als Ausrede: Einzelfall

Letztlich liefert der Pranger doch die hervorragende Ausrede „Einzelfall“. Vom Systemversagen hin zu einem individuellen Fehlverhalten. Dadurch ist gerade das Ziel des Prangers, Missstände aufzudecken, verloren. Denn wir alle wissen, dass es systematische Fehler sind, fehlende Kontrolle.

Niemals mit allen Streiten!

Eine weitere Weisheit meines Erachtens ist es, dass man niemals mit allen Streiten sollte. Richter anprangern, Jugendamtsmitarbeiter, Anwälte, Verfahrensbeistände und Gutachter: Wer soll dann denn bitte noch auf Eurer Seite stehen und das Verfahren positiv entscheiden? Ihr liefert damit nur die Voraussetzung dafür, dass sich Eure Gegner verbünden. Lasst die Tür offen, zumindest einen Spalt und für eine Person (ich tendiere eher dazu, nur einen Gegner frontal anzugehen und dessen Fehler als Argument für Meinungswechsel dritter offen zu lassen).

Blickwinkel ändern!

Verfahren gewinnt man auch dann, indem man gegebenenfalls das tut, womit keiner rechnet. Dann ist die Überraschung auf Eurer Seite und damit die Aufmerksamkeit aller beteiligten. Auch wenn man merkt, dass eine Strategie keine Früchte trägt, sollte man die Strategie modifizieren. Von Märtyrertum hat die Welt definitiv nichts – und Eure Kinder sowieso nicht. Ihr seid die letzte Chance für Eure Kinder auf Normalität. Sollte man diese um das eigene Ego oder Brunftgebahren willen opfern?

Pranger lösen keine Probleme, sie schaffen neue

Pranger lösen kein einziges Problem. Sie schaffen neue, führen den Streit von der Sach- auf die persönliche Ebene. Und damit ist keinem geholfen. Dasselbe gilt für „alle Jugendamtsmitarbeiter“, „alle Anwälte“, „alle Richter“. Ich erlaube mir aus meiner Erfahrung heraus die Bemerkung, dass es überall gute Leute und schlechte gibt – und ja, dass es zu viele schlechte oder mehr schlechte als gute gibt, mag man auch noch behaupten. Aber darüber hinaus sollte man nicht vergessen dass es auch gute gibt. Und daher solltet Ihr die Tür offen lassen.

Gerne bin ich bereit, hier zu sagen wenn ich falsch liege. Liefert mir doch Belege, wann eine namentliche Nennung von Mitarbeitern des Jugendamtes, von Richtern, Anwälten usw. zu einer konkreten Verbesserung der Situation für ein Kind geführt hat. Dann entschuldige ich mich gern für diesen Artikel. Ohne den Nachweis freilich ist der Pranger nur ein Communityding, das Euch um die Ohren fliegt und den Focus weg von den Chancen auf eine tatsächliche Änderung legt.

17 Antworten auf „Jugendamt an den Pranger“

Lieber Herr Langhans,

ich kenne Sie nicht persönlich – würde sie gerne kennenlernen! Vielleicht ergibt sich demnächst mal die Möglichkeit?

Ich beobachte sehr wohl eine Verhaltensänderung bei Richtern, die öffentlich benannt wurden. Ein Fall betrifft das AG Ulm und ein anderer Fall betrifft das OLG Nürnberg. Auch ein Jugendamt in Oberbayern wirkt objektiver.

Natürlich würden betroffene, mit Namen genannte Personen niemals zugeben, dass die Berichterstattung auf freifam für ihr Umdenken kausal war – es gab aber ein Umdenken.

Wie ist die Flucht von vielen die Kinderrechte schändenden Verfahrensbeiständen zu erklären außer mit der Berichterstattung bei Freifam?

Freifam wirkt und ist notwendig.

LG

Klaus Fiegl

Lieber Herr Fiegl,
man kann es sich schönreden. Aber mir sind Fakten lieber. Ist Sandro seinem Wunsch auf Wechselmodell näher gekommen?
Haben die anderen Fälle in der Sache etwas erreicht, über die er berichtet?
Ich sehe die Erfolge nicht.
Ein Umdenken fordert rechtliche Argumente, Tatsachenvortrag. Nicht persönliche Angriffe. Denn dann gehen Menschen in die Abwehrhaltung. Ist psychologisch ganz normal.
In der Sache kritisieren: Ja. Die Menschen dahinter: Nein. Und solange mir keiner das Gegenteil belegen mag, scheine ich so falsch nicht zu liegen. „Wirkt objektiver“ ist insoweit subjektiv und darüber hinaus wenn überhaupt in der Sache begründet. Oder sind die Leute einfach so jetzt freundlicher?
LG

Ob es ein Umdenken gab, lässt sich dann erkennen, wenn der Fall gelöst ist! Bevor das Kind 18 ist.

Und generell finde ich es eindrucksvoller, wenn man als betroffener Vater oder betroffene Mutter mit seinem Namen einsteht.

Da ich selbst auch von einer Trennung betroffen und meine Kinder nicht sehen darf spüre ich die Unfähigkeit der Ämter, wie im Namen des Kindes entschieden wird was absolut realitätsfern ist und falls du arbeitest bist du doppelt gestraft und kannst die Anwaltskosten selbst tragen, in all den Stunden fühlte ich mich ohnmächtig und allein gelassen, Freifam ist notwendig um das Jugendamt nicht mehr willkürlich agieren zu lassen, Freifam ist der Widerstand eines jeden Vaters der das Vertrauen in das System verloren hat und der erst kürzliche Fall mit dem Vater aus Weimar zeigt das man als Gemeinschaft zusammen viel erreichen kann.

Freifam hat schon seinen Platz, das bestreitet ja niemand. Aber man kann eben auch inhaltlich besser agieren. Auf die teils absurden rechtlichen Meinungen dort habe ich ja schon hingewiesen. Ich bin überzeugt dass Sandro mit der richtigen Strategie Erfolgreich sein könnte, wenn er nur wollte. KRawall hingegen ist m.E. kein Erfolgsgarant.

Hallo Herr Langhans,
die Verfahrensbeiständin meiner 3 Kinder war Frau Inge van Noppen. Gegen diese Frau habe ich gekämpft, weil sie einseitig auf der Seite der Mutter agiert hat. Frau van Noppen ist nicht mehr der Verfahrensbeistand der Kinder. Das Gericht hat sie auf meinen Antrag entpflichtet, weil eines meiner Kinder nachweislich regelmässig protestiert hat, wenn ich ihren Besuch angekündigt habe. Für dieses Kind wurde ein anderer VB vom Gericht bestellt, Frau van Noppen hat dann selbst ihren Job für die anderenen Kinder aufgegeben.
Ich bin davon überzeugt, dass ein Teil dieses Erfolgs auch an der Nennung ihres Namens auf öffentlichen Internetseiten liegt.
Viele Grüße,
Jens Nestler

Diese Überzeugung kann ich nicht nehmen. Aber sie schildern selbst dass das Kind protestiert hat, so dass die Voraussetzunge einer Entpflichtung vorlagen. Ich selber habe den Namen noch nie vorher gelesen, also so groß war dann auch die Aussenwirkung nicht.

Sehr geehrter Herr Langhans,
Ich bin ein Beamter dieses Landes und halte daher viel auf unser Grundgesetz und unsere demokratische Grundordnung. Was ich aber grade in meinem Fall der Familensache erlebe, ist sehr abenteuerlich und an famtasterei kaum zu überbieten. Ich möchte hier nicht näher darauf eingehen. Was jedoch jedem klar sein sollte, ist, das es in Gefilden, in denen es nach „Wahrnehmung“ geht, nicht wirklich wahrheitsgemäß oder tatsächlich wissenschaftlich und gerecht zu gehen kann. Das ist aber nur meine „Wahrnehmung“

Mit freundlichen Grüßen

Danke für Deine Aussage, Antonio. Ich kenne auch Juristen (hochqualitativ), die nach einem Ausflug ins Familienrecht am Rechtsstaat zweifeln. Das ist nachvollziehbar und richtig. Man soll ja gerade kritisieren, um für die Zukunft was besseres zu erreichen, oder nicht? Ich möchte nur weniger gern dass Menschen kritisiert werden statt die Sache. Weil das vom Wesentlichen ablenkt.

Hallo Herr Langhans,
Ihre Hinweisen und Bitten, den Prozess, die Massnahmen oder die Methoden zu verbessern anstatt namentlich Menschen anzuprangern, nehme ich gerne an.
Mein Mann, seine beiden Kinder aus 1. Ehe und ich leiden gerade sehr unter einem Verfahrensbeistand, der sehr parteiisch zur Mutter hält, nachweislich, schriftlich Falschaussagen zum Zustand der minderjährigen Kinder der Mutter übernimmt, ohne diese zu objektivieren und auf jeden Fall will, dass die Kinder erneut mit der Mutter umziehen. Damit wird gegen das Kindswohl der Kontakt zum Vater erschwert und die Kinder werden erneut aus ihrem Umfeld gerissen.
Auf Grund dieser „Befangenheit“ können wir ihn jedoch nicht absetzen. Der nachweisliche Protest eines Kindes gegen den VB reicht dafür aus? Wie können wir den Protest nachweisen und den Antrag auf Abbestellung des VB beim Gericht einreichen?
Ohne die namentliche Nennung eines Kommentators im Netz wäre ich nie auf diese Möglichkeit gestoßen. Auch ist es tröstend zu wissen, dass es anderen Eltern gleich geht. Das Internet hat also damit auch Wirkung.
Wenn wir zusammen Erfahrungen austauschen, negative wie positive, FAQs erstellen, wie zum Beispiel: wie kann ein VB abbestellt werden, dann ist allen geholfen.
In diesem Sinne vielen Dank an Sie als Autor der Seite und an die Kommentatoren vor mir.
Freu mich auf ihre Antwort.

Sehr geehrter Herr Langhans,

ich würde Ihnen gerne einige Schreiben lesen lassen wie ich als Vater an den Pranger gestellt worden bin.
Ich habe meinen Sohn kaum gesehen. Es ist nicht einfach damit umzugehen wenn man sein Kind liebt. Die Fachleute können mir nicht nachweisen wann ich Kindeswohlgefährdung begangen habe. im Gegenteil ich habe meinen Sohn immer gut und einfühlsam behandelt.
Ich sehe das so wie Sie, man sollte niemanden an den Pranger stellen und sich seriös, sozial, und menschlich verhalten. Vor allem von Sozialpädagogische Fachleute ist das zu erwarten, Sie haben das schließlich studiert und würden für diese Arbeit ausgebildet.
Gerne würde ich mich mit Ihnen unterhalten über das Problem Umgangsrecht.

MFG HH

Sehr geehrter Herr Langhans,

aufgrund verschiedener Zuschriften könnte ich mir schon vorstellen, daß möglicherweise ein öffentliches Interesse an der Praxis mancher Verfahrensbeiständin, wie z.B. einer Frau Ingeborg Paula van Noppen, bestehen könnte. Wie seht ihr es?

mfg Maria

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