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System Michael Winterhoff oder System Jugendamt?

Ich habe mir lange überlegt, ob ich über den Kinderpsychiater Michael Winterhoff schreiben soll oder nicht. Jetzt tue ich es, weil die öffentliche Diskussion fehl läuft. Es ist nicht (nur) das System Winterhoff, es ist das System Jugendamt, das an den Pranger gestellt gehört.

Ausgangspunkt der Diskussion um den Autoren, Vortragshalter und Kinderpsychiater Michael Winterhoff aus Bonn ist dieser Fernsehbeitrag des WDR:

WDR Beitrag zu Michael Winterhoff

https://www.youtube.com/watch?v=UA4_zG1RV3A
Den Originalbeitrag findet Ihr auch in der Mediathek

Die Vorwürfe von Medikamentenmissbrauch sind alt

Vorneweg: Die Vorwürfe gegen diesen Psychiater sind keine neuen. Seit Jahren beschweren sich eine große Anzahl von Eltern über sedierte Kinder ohne eigenen Willen. Kinder, die regelmäßig Tabletten unter Aufsicht nehmen müssen, bei denen aber weder Eltern noch Kind weiß, welche Medikamente verabreicht werden. Medikamente wurden jahrelang an Kindern getestet.

Gibt es also einen Skandal um das System Michael Winterhoff, oder ist es nicht vielmehr ein Skandal um das System Jugendamt, bei denen Dr. Michael Winterhoff nur einer von vielen Helfern ist?

Was genau ist passiert?

Der Buchautor und Kinderpsychiater Winterhoff verortet viele Probleme mit Kindern in einem frühkindlichen Narzissmus.

Da die Eltern die Dreijährigen nicht ausreichend Grenzen setzen würden und zu schwach wären, würde dies zu einer Kind-Eltern-Symbiose führen. Eltern würden so die Kinder zu Tyrannen erziehen. Daran würde die Gesellschaft zugrunde gehen.

„Medikamente statt Therapie oder Liebe ist falsch.“

Michael Langhans, Herausgeber

Statt aber Kindern und Eltern zu helfen, dieses System (aus seiner Sicht, fachlich höchst umstritten) zu durchbrechen, geht er den einfachen Weg: Pipamperon. Das Psychopharmakon und Neuroleptikon blockiert Serotoninrezeptoren. In seinen Vorträgen spricht er hingegen weniger davon, dass er Kinder reihenweise in Roboter verwandelt.

Wirkweise von Pipamperon

Pipamperon soll bei innerer Unruhe, Schlafstörungen, Stimmungsumschwüngen u. ä. regulierend wirken und beispielsweise den Schlaf fördern bzw. anstoßen. Daneben kann es Erregungszustände oder Aggressivität vermindern.

Unerwünschte Nebenwirkungen von Pipamperon

Leider hat das Medikament auch erhebliche Nebenwirkungen wie Übelkeit, Gewichtszunahme, Depression und Müdigkeit (Quelle).

Das System Jugendamt

Das Problem Michael Winterhoff ist eigentlich das Problem des Systems Jugendamt. Wir haben ein System der Herausnahmen und Inobhutnahmen als bequemere Lösungen. In dieses Schema passen auch Medikamentengaben.

Im Heim muss sich kein Amtsvormund oder ASD Mitarbeiter täglich um das Wohl des Kindes vergewissern.

Also eigentlich müsste er schon, wie das Beispiel Michael Winterhoff zeigt. Aber man unterstellt so schön, dass beim Staat schon alles richtig laufen wird. Heime sind ja immer Supereltern, weshalb dort nichts schief läuft oder zumindest alles, was schief läuft nicht ans Tageslicht kommt.

Medikamente aus Bequemlichkeit?

In diesem Machtvakuum liegt das Problem von Winterhoff verortet: Das Gericht gibt die Verantwortung an das Jugendamt und schließt den Fall. Das Jugendamt gibt das Kind ans Heim und schließt innerlich den Fall ab. Eltern werden kaum und meist nicht vollständig informiert, lieber zuviele als zuwenige Rechte entzogen. Damit kann man hervorragend Nachfragen reduzieren auf Null.

Medikamente sind damit einfache Möglichkeiten der Problemlösungen. Während Eltern oft tagelang überlegen und mehrere Arztmeinungen einholen, bevor sie Eingriffe oder Medikamentengaben erlauben, findet diese Entscheidungsfindung im Amt emotionslos und am grünen Tisch statt. Schnell ist besser und bequemer. Eine Kontrolle findet nicht statt, emphatische Auseinandersetzungen auch nicht.

„Die öffentliche Diskussion ist pure Heuchelei. Winterhoff tut nur, was eine bequeme öffentliche Hand fördert.“

Michael Langhans, Volljurist

Teils werden sogar weitreichende Vollmachten an Heimmitarbeiter erteilt.

Die falsche öffentliche Diskussion um Michael Winterhoff

Deshalb nervt mich die öffentliche Diskussion. Diese ist falsch und Heuchelei. Neue Vorwürfe gegen Jugendpsychiater, titelt die TAZ. Kinderpsychiater Winterhoff: Jugendamt beendet Kooperation, schreibt die Tagesschau. Niemand stellt sich ernsthaft die Systemfrage. Niemand gibt denen die Schuld, die dies so ermöglichen oder fördern.

Meiner Meinung nach ist es ein Systemversagen, das betroffenen Eltern und Heimkindern seit Jahrzehnten bekannt ist. Ungehört verhallen deren Rufe in der Politik, die stattdessen Elternrechte als echtes Korrektiv nachhaltig einschränkt.

Rufe nach Kinderrechten in der Verfassung verwässern nur das eigentliche Problem: Das System Jugendamt ist in dieser Ausprägung nicht zeitgemäß. Es hat sich nicht bewährt, zu viele Skandale, zu hohe fiskalische Interessen, zu wenig Änderungswille.

Michael Winterhoff ist nicht die Wurzel des Übels

Dr. Michael Winterhoff ist daher meiner Meinung nach nur ein Beispiel. Er ist nicht die Wurzel des Übels. Und das muss die Politik endlich erkennen. Und abstellen. Aber da Wahlkampf ist, wird sich keiner dem eigenen Versagen stellen.

Gerade das Jugendamt Bonn ist durch den Fall Horst Weiberg seit Jahren bekannt und berücktigt.

https://www.youtube.com/watch?v=1ungy9c50GI

Schuld hingegen sieht man dort nicht. Wie immer konnte das ja keiner Ahnen. Mit den Eltern sprechen hingegen oder diesen sogar zuhören scheint nicht gefragt zu sein.

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CEED International deaktiviert

Facebook hat gegen die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die größte deutsche und internationale Gruppe CEED International – die sich gegen den institutionellen Kinderraub des deutschen Jugendamtes einsetzt – deaktiviert. Die Ersatzgruppe findet Ihr auf VK:

Hier gehts zur VK Ausweichgruppe

Mein Statement zur Deaktivierung:

Die Deaktivierung war abzusehen, gleichwohl aber unnötig. Die Grenze zwischen freier Sprache und sinnlosen Beleidigungen oder sogar überzogenen Nazi-Vergleichen ist zu schmal, als dass sie mancher Helfer nehmen könnte.

Die Deaktivierung war abzusehen, gleichwohl aber unnötig

Richtig, manche Methoden erinnern an den Nationalsozialismus. Aber muss man das ernsthaft in jedem Beitrag so behaupten? Und muss man einen kranken Arzt gleich mit dem Massenmörder Mengele vergleichen? Solche Helfer helfen niemandem, sie provozieren den Eklat, fühlen sich dann toll, aber erreichen das Gegenteil: Dass Menschen eine wichtige Anlaufstelle verlieren. Das Große Ganze sollten wir nciht aus dem Auge verlieren. Solche unbedachten und taktisch dummen Aussagen werfen die Bewegung zurück – und fördern damit das, was das Amt will.

Danke Olivier für Deinen Kampf! Aufgeben ist keine Option!

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Berlin missachtet Elternrechte

Die Politik hat es schon wieder getan und unter dem Deckmantel der Pandemie Elternrechte ausgehebelt. Konkret ist es die SPD Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci, die sich mit einem Pro-Impf-Propaganda-Brief an über 12jährige Schüler wendet, wie die Bild-Zeitung aufgedeckt hat. Berlin missachtet also Elternrechte und gefährdet das psychische Wohl der Kinder.

Quelle

Impfen ist Körperverletzung

Das pikante: Rechtlich ist jede Arztbehandlung eine Körperverletzung. Daher muss gerade bei Körperverletzungen wie einer Impfspritze die Zustimmung der Eltern her, auch wenn je mündiger Kinder sind diese ein erhebliches Gewicht bei der Entscheidung haben. Ein Gesundheitssenator hingegen sollte hier nicht seine Position ausnutzen und Eltern hintergehen. Dass sie das weiss, ergibt sich aus der Impfempfehlung, wo man auf Einverständnis und Begleitung der Eltern hinweist. Aber sich raushalten will sie trotzdem nicht.

Die Argumentation der Frau Kalayci – sie ist gelernte Diplom-Wirtschaftsmathematikerin – ist dabei unstreitig nicht nur eine Kindeswohlgefährdung, sondern eben auch ein unzulässiger Eingriff in die elterliche Sorge. Kindern mit dem Ableben der Großeltern zu „drohen“ und die Kinder dafür in die Verantwortung zu nehmen, dass anderen nichts passiert ist ein unzulässiges Verhalten. Psychisch kann das in diesen schwierigen Zeiten massive Nachteile nach sich ziehen. Und eine Benennung von Risiken unterbleibt vollständig. Das ist unseriös und unverschämt. Aber gut, als Mathematiker muss sie ja nicht wissen wovon sie redet. Und ja, auch wenn die Risiken gering sein sollten muss man drauf hinweisen dass es sie gibt. Alles andere ist unseriös.

Eigene Versäumnisse werden verschwiegen

Warum weißt Frau Kalayci zudem nicht darauf hin, dass es die Versäumnisse der Rot-Rot-Grünen Regierung in Berlin – die an Unfähigkeit der Schwarz-Gelben in NRW nicht nachsteht – sind, die für spärliche und zu späte Luftfilter bisher gesorgt haben oder die keine weiteren Konzepte a la Homeschooling nur in spannend und qualitativ hochwertig bereitstellen?

Warum soll ein Kind die Verantwortung tragen nur weil man selber unfähig ist?

Versteht mich bitte richtig: Dies ist kein Artikel gegen oder pro Impfen. Das sind höchstpersönliche Entscheidungen, die jeder Treffen muss aus den Gründen, die ihn interessieren oder denen er traut/misstraut.

Der Staat muss sich aus der Familie weitgehend heraushalten!

Michael Langhans, Volljurist und Herausgeber

Da hat sich der Staat rauszuhalten, egal ob er Kommunistisch wie die SPD oder Marktwirtschaftsunfähig wie die CDU daherkommt. Familie ist Tabu.

Datenschutz? Interessiert doch niemand.

Ich bin gegen jede Einflussnahme von Dritten. Das gilt für den Wendler genauso wie für Kalayci. Und das nervt mich.

Wie seht Ihr das? Diskutiert mit mir in den Kommentaren!

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Jugendamt kann Folter sein!

Jugendamt Folter: Ich möchte die Gunst der Stunde, dass der UN Berichterstatter für Folter und unangemessene Behandlungen sich zu den Corona-Demos gemeldet hat, nicht unerwähnt bleiben:

https://gefahrvoninnen.de/un-untersucht-folter-in-deutschland/
Hier mein eigentlicher Artikel auf Gefahr von Innen

Da er so lieb darum bittet: Schreibt Ihn doch einfach an. Er bittet zwar nur wegen der Demos um Infos, aber gerade Eltern nach einer Kindesentziehung können Ihm auch eine ganze Menge erzählen, finde ich! Jugendamt Folter ist ein weitreichendes Problem!

Jugendamt Folter interessant für Melzer?

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CDU und Familienrecht

Die Bundestagswahl 2021 steht vor der Tür. Ich habe ja aus den Erfahrungen der Einschränkung der Elternrechte durch die Abschaffung des §158 IV FamFG entschieden, dass es angesichts der Tatsache, dass dort alle Parteien Elternrechte einschränken, entschieden, ich schau mir die Wahlprogramme an.

Wahlprogramm CDU CSU und Familienpolitik

Und hier ist das Video und die Inhalte der CDU und CSU:

CDU gegen Familien – das Wahlprogramm für Stabilität und Entfremdung

Wenn Ihr das Wahlprogamm der CDU lesen wollt, könnt Ihr dies hier machen. CDU Familienrecht findet ihr ab S. 75.

Neues Aufstiegsversprechen: Deutschland ein Familienland

Alleine dieser Satz impliziert ja bereits, dass Deutschland kein Familienland ist, weil sonst so ein Versprechen nicht notwendig wäre.

Ich hasse diese Versprechen. Mehr Geld, Sicherheit, Zeit füreinander. Für alle vom Familienrecht und der Inobhutnahme betroffenen ist das blanker Hohn. Versprechen impliziert zudem eben die Nichtumsetzung. Wie oft darf man etwas versprechen, bis es unglaubwürdig wird.

Alleine dass Elterngeld immer noch ein Thema ist, ist ein Hohn. Viele Eltern können sich Elterngeld nicht leisten. Die Probleme sind bekannt. Abgeändert hat man sie nicht.

Hartz IV und Schule, das ist das drängendere Problem. Konzepte hierzu gibt es keine.

Menschen sollen mehr Zeit für die Familie bekommen. Doch wovon sollen sie dann Leben? Hartz IV? Von nichts?

Das mehr zu Hause arbeiten ist ein lustiger Aspekt. Seit Jahren stagniert der Breitbandausbau. Nur weil die Schulen versagt haben während der Pandemie wurde Betreuung daheim ein Thema. Doch der Staat sollte sich nicht aus der Verantwortung stehlen.

Familien entlasten und gesund aufwachsen

Familien entlasten, ein Thema das wir immer hören. Fakt ist: Menschen verdienen zu wenig. Sozialleistungen sind zu knapp bemessen. Eigenheimfinanzierung ist ein tolles Thema, das für fast niemanden mehr praktische Relevanz hat. Gesundes Aufwachsen? In NRW sind die Turnhallen, Sporthallen und Schwimmbäder marode. Sportunterricht, für die geistige Entwicklung enorm wichtig, fällt oft aus und spielt eh nur eine untergeordnete Rolle. Gesunde Ernährung kostet Geld. Wer von der Tafel lebt, der kann sich kein perfektes Essen kaufen.

Und dann kommt unser Highlight:

Modernes CDU Familienrecht zum Wohl des Kindes

Heißt das, das bisherige Recht ist nicht zum Wohl des Kindes? Frage für einen Freund…
Blabla: Beziehungsende darf kein Ende Kind-Eltern-Beziehung sein. Stimmt. Das ist heute schon so. Nur: Was hat die Koalition gemacht? Nicht einmal einen Familienminister gibt es jetzt.

Wir wollen alles anpassen, aber nichts ändern.

so interpretiere ich das Wahlprogramm

Das Kindeswohl soll zentral bleiben. Das ist verfassungsrechtlich geschuldet und keine Erkenntnis von Armin Laschet. Alle Regelungen sollen in jedem Einzelfall (ihr wisst schon, die 100.000 Herausnahme-Einzelfälle…) das Kindeswohl sicherstellen. Nur: Was heißt das heute?
Keine Sicherstellung?
Warum können heute Kinder nicht Kontakt halten.

Es sind, und das muss man in aller Deutlichkeit sagen, keine neuen Ideen da. Alles soll so bleiben wie es ist. Aber sagen möchte man das nicht, um den Wähler nicht zu vergraulen. Für mich ist das eine absichtliche Wählertäuschung.

Das Wahlprogramm der CDU ist Wählertäuschung

Michael Langhans, Herausgeber dieser Seite

Kindern in Not soll geholfen werden. Aber statt die Ursachen anzugehen, möchte man mehr Einrichtungen schaffen. Erst einmal stellt sich die Frage, ob das ein Eingeständnis ist, dass die Versorgung in diesem Land nicht passt. Viele Probleme würden sich lösen lassen, wenn man psychische Probleme lösen könnte ohne jahrelange Wartepausen. Notfallversorgung mindert die Ergebnisse, verhindert aber keine Gewalt.

Notfallzentren bergen Risiken!

Ich habe hier Angst, dass man nur noch das Risiko erhöht. Denn Einrichtungen für Notfallvorsorge müssen eben auch Notfälle finden. Der Blickwinkel ist nicht neutral genug. Es besteht ein Inobhutnahmerisiko.

Ungesagtes im Familienrecht CDU

Zur Kinder- und Jugendhilfe kein Wort.

Zur Problematik des Familienrechts und der Familienrichter kein Wort.

Dafür mehr politische Bildung fördern. Also sich selbst? Denn politische Diversifizierung ist damit kaum gemeint.

Einsamkeit vermeiden. Ist das nicht auch eine Geldsache? Wer kann sich weggehen mit Familie leisten?

Bildungspolitik sagt doch alles: Nach Corona durchstarten. Problem ist, keiner weiß wann und ob es endet. Heute anfangen, nicht auf morgen hoffen, Armin Laschet!

Mein Fazit:

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Daumen nach unten

Kein großer Wurf wäre noch eine Übertreibung. Das ist gar nichts. Das ist Bullshit. Keine neuen Ideen, keine Verbesserungen. Nichts. Das ist nicht einmal weitermachen.

Wahlempfehlung für reiche Familien betreffend CDU Familienrecht: 10%.

Wie seht ihr es? Diskutiert es mit mir unten!

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Bremen behindertenfeindlich?

Zu dieser Erkenntnis, dass die Hansestadt Bremen und die Stadt Bremerhaven und damit das ganze Bundesland Bremen behindertenfeindlich sind, muss man leider kommen, wie ich nachstehend beweisen werde:

Bundesland Bremen behindertenfeindlich?

Ich hatte diese Vermutung bereits im Verfahren Carola Koch, das ich ja bekanntermaßen unterstütze. Dies ergibt sich vorallem aus einem Menschen-, Kinder- und Behindertenfeindlichen Beschluss des Amtsgerichts Bremerhaven, den ich hier besprochen habe:

Trotz diverser Ansätze von Carola, letztlich vom Oberverwaltungsgericht als richtig bestätigten, Versuche, behindertengerechte Hilfen zu erlangen, wurde diese vom Jugendamt verweigert.

Es wird festgestellt, dass bei Ihnen ab 25.05.2016 eine Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft im Sinne des SGB OX mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 80 (in Worten: Achtzig) vorliegt.

Bescheid Tillmann vom 11.07.2016

Ab diesem Tag erfolgte vom Jugendamt zur Unterstützung und zur Überwinderung der Barrieren letztlich nur ein Platz in einer Behindertenkita (Träger DRK) für ein Jahr, danach, als die Mutter das persönliche Budget forderte, nichts mehr. Insbesondere erfolgte keine Förderung, nachdem das Oberverwaltungsgericht entschieden hatte:

Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung
verpflichtet, dem Antragsteller bis zu ihrer Entscheidung über
seinen Antrag auf Gewährung von Eingliederungshilfe in der Form
eines persönlichen Budgets für eine Schulassistenz vorläufig
Eingliederungshilfe in der Form eines persönlichen Budgets für
eine Schulassistenz in Höhe von 4.354 Euro monatlich zu gewähren.

OVG Bremen

Schulassistenz?

Trotz der Entscheidung in der einstweiligen Anordnung wurde dem behinderten Kind diese Hilfe verweigert.

Böser Wille? Absolute Unfähigkeit? Oder einfach zu teuer für das chronisch pleite Bundesland? Da ist es doch leichter, eine seelische Behinderung i.S. §2 II SGB IX – in Form einer Schwerbehinderung mit einem GdB von 80! – in eine Kindeswohlgefährdung durch die Mutter umzudeuten und die elterliche Sorge zu entziehen. Weil das Kind seelisch behindert ist. So steht es im Beschluss des AG Bremerhaven, wenn man die falschen und unbegründeten Schuldzuweisungen an die Mutter wegstreicht. Da sparen sich alle ein wenig viel Arbeit.

 Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können.

§2 SGB IX

Kann es sein, dass hier vorallem die Jugendamts- und Stadtstaatsbedingten einstellungsbedingten Barrieren die Behinderung fördern und verschlimmern? Kann es sein, dass man als Jugendamt es einfach als demütigend empfindet, das tun zu müssen was die Mutter sagt? Kann es sein dass ein Kind nichts wert ist und lieber fixiert wird, als dass man ihm hilft?

Lieber fixiert als mit der Mutter Kontakt: Das ist Bremer Inklusion

Zumindest kann man so die Aussagen eines Arztes deuten:

Einsatzbericht

Ohne jegliche Prüfung des Wahrheitsgehaltes wird bestimmt, dass das behinderte Kind ausflippt, wenn es die Mutter sieht und dann andere angreifen würde und deshalb fixiert oder medikamentiert werden muss.

Tiere haben mehr Schutz als behinderte Kinder

Mit Schweinen und Kühen geht man jedenfalls in Deutschland rücksichtsvoller um als mit Kindern, die behindert sind. Aber dass vorallem wahrsagende Ärzte etwas ganz besonderes sind, wisst ihr ja alle. Nämlich Opfer für Amtshaftungsklagen.

Mir liegt jedenfalls eine dreiseitige Liste mit den Versuchen der Mutter, Hilfe für ihr Kind zu erlangen, vor. Inhaltlich hat sich wenig getan, ausser dass das Amt meint, es habe mehr Recht als die Mutter.

Einzelfall Tillmann?

Aber vielleicht ist ja der Fall Tillmann ein Einzelfall, eine Verknüpfung widriger Umstände?
Wohl kaum. In Bremen soll es wohl keine Fachkräfte für Inklusion geben:

Diese Mutter hatte den Mut, sich darüber zu beschweren, dass ihr Kind wohl nur „verwahrt“ statt „inkludiert“ würde. Die Ursache, die sie ausmacht: Fehlendes Fachpersonal an den Schulen. Das erinnert doch arg an den Fall Carola Koch.

Betreuung in Bremen ein Problem

Es ist bekannt, dass Bremen bei der Betreuung in Kitas und Schulen Probleme hat:

„In der Stadt Bremen fehlen noch immer über 1.000 Kitaplätze.“ In Bremerhaven sehe es etwas besser aus. Davon unberührt sei der Personalmangel sowohl in den Kitas als auch in den Schulen im gesamten Land Bremen eklatant. „Da muss Bremen ganz schnell viel mehr tun“, so Hilz.

Butenundbinnen, 13.7.2021

Betreffend behinderter Kinder in Bremen und Bremerhaven bringt es die CDU gehörig auf den Punkt: Keine Fortschritte. Seit 2008!

Bei der Inklusion hat Bremen sogar seit 2008 keine Fortschritte erzielt.

Ahrens, CDU, via butenundbinnen

Dieser politische Eindruck scheint sich bewahrheitet zu haben.

An Schulassistenzen herrscht seit Jahren ein Notstand, berichtet der Verein Autismus Bremen. Und dieser bekannte Notstand liegt vorallem an internen Problemen:

Kein gutes Zeugnis für Bremen, das deutschlandweit als Vorreiter in Sachen Inklusion an Schulen gilt. In der Bürgerschaftssitzung im November diesen Jahres räumte Claudia Bogedan (SPD), Senatorin für Bildung, ein, dass „weitere ressortübergreifende Kraftanstrengungen und Kooperationen nötig sind“. Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern aus Soziales, der Jugendhilfe sowie Bildung soll klären, was an den Schulen wie besser laufen muss, um auch diese Kinder auffangen zu können. Das ist dringend nötig, denn beiden Ressorts wird nachgesagt, dass sie in Sachen Inklusion nicht gut zusammenarbeiten.

Butenundbinnen, Dez. 2020

Einen Vorschlag hätte ich ja: Statt zwischen Ressorts zu streiten, einfach mal die Eltern ranlassen!

Bremen ist Behindertenfeindlich!

Daher kann ich nur zu dem Ergebnis kommen, dass das Bundesland Bremen behindertenfeindlich ist. Andere Bundesländer haben diese Probleme so nicht. Also liegt es an der Politik. Und am Geld. Und an den Jugendämtern.

Aber die Schuld suchen Amtsrichter lieber bei den Eltern. Wie bei Carola Koch. Statt helfen herrschen. So stellt man sich ein Bundesland vor. Zumindest im tiefsten Mittelalter.

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Jugendamt muss sich an BVerfG halten

Es ist eine juristische Weisheit, die man im Staatsrecht während des Studiums ganz am Anfang lernt: Der Staat, die Behörde, die Verwaltung hat sich an höchstrichterliche Rechtsprechung zu halten. Und sie tut dies auch. Konkret heißt das, das Jugendamt muss sich bei der Auslegung des Kindeswohls an das halten, was das Bundesverfassungsgericht entschieden hat. Das Jugendamt muss sich an BVerfG halten.

Wie ich da jetzt drauf komme?

Voßkuhle: Staat muss sich an BVerfG halten

Heute vor 2 Jahren hat sich ein Andreas Voßkuhle, damals Präsident des Bundesverfassungsgerichts, im Spiegel geäußert:

„Gerichtliche Entscheidungen, seien sie von erstinstanzlichen Gerichten oder vom Bundesverfassungsgericht, sind von anderen Hoheitsträgern zu akzeptieren und umzusetzen. Andernfalls ist das ein Verstoß gegen das rechtsstaatliche Versprechen, das wir uns gegenseitig in der Bundesrepublik gegeben haben. Ein Verstoß, der nicht zu tolerieren ist.“

Andreas Voßkuhle, ehemaliger Präsident BVerfG, im Spiegel

Das Problem dabei ist nur, dass es dem hohen Herren nur um seine politischen Ansichten ging. Im juristischen Alltag hat er sich genausowenig darum gekümmert oder sein Gericht darauf getrimmt, dass die alltäglichen Probleme im Sorgerecht oder Strafrecht umgesetzt werden.

Egal wie oft das Bundesverfassungsgericht das Kindeswohl definiert hat oder auch der EGMR Deutschland in die Schranken gewiesen hat: Es kommt dutzende Male täglich vor, dass Gerichte sich hierum nicht scheren.

Wer hat daran Schuld?

Das Bundesverfassungsgericht. Denn Herr Voßkuhle oder Herr Harbarth haben schlicht kein Interesse daran, sicherzustellen, dass die – guten – Entscheidungen umgesetzt werden.

Das Jugendamt muss sich nicht an BVerfG halten

Das Jugendamt muss sich an BVerfG Entscheide halten. Das ist ein schöner Traum. Die Realität ist: Niemand schert sich um die Umsetzung der Wichtigen Entscheidungen im Sorgerecht, die das Verfassungsgericht getroffen hat.

Manchmal hat man das Gefühl, man wäre lästig, wenn man darauf besteht.

Oder was meint ihr, wie Markus König oder Carola Koch hierüber denken, was Herr Voßkuhle sagte?

Richtig. Wenig. Weil kaufen kann man sich mit dieser Binsenweisheit nichts.

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Elternrechte eingeschränkt

Der Deutsche Bundestag hat Elternrechte eingeschränkt, und keiner hat es mitbekommen. Es ist symptomatisch für unser Land, dass Elternrechte heimlich eingeschränkt werden, während man oberflächlich „Kinder vor Missbrauch schützen will“. Es geht um folgendes Gesetzesvorhanden: „Gesetz zur Be­kämpfung sexuali­sierter Gewalt gegen Kinder“ (Bundestagsdrucksache hier). Mit den Stimmen der Koalition aus CDU und CSU sowie SPD UND AFD, während sich die Grünen, Linken und die FDP enthielten.

Wie werden Elternrechte eingeschränkt?

Die Einschränkung ergibt sich aus dem neuen §158 FamFG. Dieser sieht anders als der alte §158 Abs. 5 FamFG nicht mehr vor, dass die Bestellung eines Verfahrensbeistandes aufgehoben werden kann oder unterbleibt, indem man dem Kind einen Anwalt besorgt oder Kinder selbst einen suchen. Dies ist eine Verschlechterung der Elternrechte und schränkt diese maßgeblich ein.

War der Anwalt für das Kind denn neutral?

Gerne wird die Einschränkung damit begründet, dass der von den Eltern bestellte Anwalt ja nicht neutral sei. Ich hingegen sage: Der ist genauso neutral wie der vom Richter bestellte Verfahrensbeistand (und hier sind mir persönlich Einflussnahmen bekannt durch Richter). Anwälte sind unabhängige Organe der Rechtspflege, so dass man nicht einfach unterstellen kann sie machen für Geld alles.

War die alte Rechtslage zu §158 FamFG schlecht?

Nein. Bereits nach altem Recht konnte das Gericht einen Verfahrensbeistand auch bei einem Anwalt für das Kind bestellen oder belassen, soweit Gründe für Misstrauen an der Unparteilichkeit und ausschließlichen Interessenwahrnehmung des Kindes bestanden.

Was genau hat sich dann verschlechtert?

Während früher zumindest die Chance bestand, dass ein Anwalt sich mit dem Kind vorab abspricht, bevor ein Mandat aufgenommen wird, besteht dies nicht mehr. Ein Fremder, der Richter, entscheidet wer für das Kind am Besten spricht – ohne dass er oder der Verfahrensbeistand das Kind kennen, auch unabhängig vom Alter des Kindes. Ein Mitspracherecht der Eltern oder des Kindes besteht nach wie vor nicht, obwohl ich ein solches 2017 in meiner Petition gefordert hatte und nunmehr die Grünen etwas ähnliches auch gefordert haben.

Die Möglichkeit, aktiv die Interessen des Kindes mit dessen Willen zu wahren und gegen einen Verfahrensbeistand, der nicht die Interessen des Kindes vertritt, sind jetzt abgeschafft. Und damit sind auch die Rechte der Eltern, für ihr Kind rechtlich zu sorgen (bis zu einer Entziehung) abgeschafft. Und das einfach so, durch die Hintertür.

Wo sind die vielgelobten Kinderrechte?

Einerseits, für die Presse, möchte man Kinderrechte im Grundgesetz stehen haben. Wo es aber draufankommt, dürfen diese Kinderrechte dann doch keinen Bestand haben. Da schafft man Familienrechte ab – und das sind auch Kinderrechte.

Missbrauch durch Eltern beendet!

Viele werden jetzt sagen, dass endlich Missbrauch durch Eltern beendet wurde. Dieser Missbrauch hat aber meiner Erfahrung nach fast nie stattgefunden – anders als Missbrauch der Verfahrensbeistandsmacht durch Gerichte. Mich hat es in der Vergangenheit oft gestört, dass Anwälte über den alten §158 Abs. 5 FamFG nicht beraten haben. Eltern hatten dann gar keine Chance zu agieren. Wenn sie agieren wollten, hatten sie kein Geld. Oder das Gericht verhielt sich rechtswidrig. Das Missbrauchspotential dürfte daher in den Promillebereich gehen, kein Grund daher einzugreifen, zumal die ebenfalls bestehenden Probleme der Qualität der Gerichte nicht angegangen wird.

Kann ich jetzt noch einen Rechtsanwalt für das Kind besorgen?

Ich sage ja, weil die Beteiligungsrechte insbesondere für Kinder ab 14 Jahren über den Wunsch des Gerichtes, einen genehmen VB zu bestellen, hinausgehen. Doch anders als früher wird es keinen Alleinanwalt mehr geben, sondern wohl nur noch neben dem Verfahrensbeistand. Das heisst auch, dass das Gericht entscheidet, wessen Meinung es als „Kindsgerechter“ und besser sieht. Und das wird, mit Verlaub, meist der Verfahrensbeistand sein.

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