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Familienpolitik

Zwölf Stämme: Kindeswohlgefahr durch Polizei, Presse und Pflegevater?

Ich habe ja jetzt lange überlegt, ob ich zum Fall des aus Eppisburg verschwundenen Mädchens etwas schreiben soll oder nicht. Ärgern tue ich mich darüber ja seit Sonntag. Nach langem Nachdenken und einigen Ratschlägen äußere ich mich jetzt also doch (noch einmal) zu dem Zwölf Stämme Fall und dem Mädchen, das da verschwunden sein soll. Vorweg: Ich bin nicht neutral, meine Meinung steht seit 2014 relativ stark fest, als ich in diesen Verfahren tätig war. Und ich habe ja nicht umsonst einen Ratgeber zur Selbstrückführung geschrieben. Das vorausgeschickt darf ich Euch meine Meinung hier an dieser Stelle kund tun, bin aber auch der Meinung dass das nicht nur auf diesen Fall anzuwenden ist.

Zwölf Stämme Mädchen: Was passiert ist

Seit Samstag soll ein 11 jähriges Mädchen, das seit 2013 in staatlicher Obhut lebte, verschwunden sein. Das Mädchen sei nach dem Joggen nicht mehr zurückgekehrt, weshalb die Polizei in Nordschwaben eine öffentliche Fahndung ausgeschrieben hatte. Und natürlich sprang die gesamte Presse unter Führung der Meinungsmacher von RTL darauf an. Inzwischen soll es E-Mails geben, dass das Mädchen bei den Eltern sei und dass es ihm gut gehen würde.

Dem Mädchen geht es also gut, sagt die Polizei. Warum dann also die Aufregung?

Pressehybris aus Corona-Langeweile?

Dem entgegen stehen Presseberichte, die unglaublich sind. Da äußert sich der eine „Reporter“ wie folgt: „Für sie ist es das Schlimmste, was passieren konnte“. Und es wird fleissig „vermutet, dass das Mädchen jetzt große Probleme haben dürfte, sich in die Sekte einzugliedern“. Der Pflegevater gibt Interview um Interview, und Name und Bild des Kindes sind allgegenwärtig. Doch: Ist das noch im Interesse eines Kindeswohles, dem in Deutschland alles andere unterzuordnen ist?

Keiner weiss etwas genaueres. Das an und für sich scheint in der heutigen Presselandschaft niemanden zu stören, zu groß ist die Versuchung, sich eine Scheibe Ruhm am großen Kuchen der Verdachtsberichterstattung abzuschneiden. Es ist insoweit unstreitig und klar, dass Presse berichten muss, auch um Missstände aufzudecken. Aber wo sind die Grenzen?

Und: Worüber wird eigentlich berichtet? Geht es um ein konkretes Kind, dessen Lebensgeschichte und die darin begründeten familiengerichtlichen Besonderheiten oder geht es „um eine Sekte“?

Andauernde Persönlichkeitsrechtsverletzungen

Die Berichterstattung im Rahmen von Fahndungen ist dabei per se eine Persönlichkeitsrechtsverletzung, die aber aufgrund des größeren Ganzen, nämlich der Ermittlung, notwendig ist. Doch wenn Fahndungen erledigt sind, dann endet damit auch die Rechtfertigung der Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht. Denn einmal gestreute Bilder sind nur schwer bis gar nicht aus der Öffentlichkeit wieder zu tilgen, und die Notwendigkeit das Kind zu schützen scheint auch wenig verbreitet zu sein. Muss man das Kind jetzt retten, bei dem, so der Pflegevater „die Sehnsucht nach den leiblichen Eltern zuletzt sehr groß gewesen sei“? Laut Polizei wird weiter ermittelt, so dass man noch von einem Recht auf Veröffentlichung von Bild und Namen sprechen wird können. Doch wieviele Eltern von euch haben schon Ärger mit dem Jugendamt erhalten, weil sie ein Bild ihres Kindes auf Facebool teilten?

Zudem muss man natürlich den äußerst negativen Kontext betrachten, in dem die Berichterstattung erfolgt. Recht auf Vergessen? Das Mädchen hat fast 3/4 seines noch jungen Lebens bei anderen Menschen als den Eltern verbracht. Das Kind steht an der Grenze zur Religionsmündigkeit und hat einen weit entwickelten Willen. Trotzdem schreibt man von „Sekte“, „Prügelstrafe“ und mehr. Man muss den alten, verblassenden Ruhm der journalistischen Tätigkeit erneuern. Was für ein Kind in dieser Situation wichtig ist, interessiert niemanden. Stattdessen wissen Jorunalisten, die wohl das Kind nie gesehen oder getroffen haben, was für dieses „am besten“ sei. Es ist gut zu wissen, dass Journalisten meinen, sowohl die besseren Eltern als auch Inhaber des Wächteramtes zu sein. Meine Leseart des Art. 6 II und des 6 III GG ist allerdings eine andere.

Pflegevater und Sozialgeheimnis

Ein Pflegevater dürfte auch dem Sozialgeheimnis unterliegen, insbesondere was das Sozialgeheimnis des Kindes und von Sozialdaten der Eltern angeht. Auch hier dürfte er weder kompetent noch befähigt sein, die Welt der Eltern zu beurteilen. Es kann jeder von Euch beurteilen, ob man es als negativ oder positiv empfindet, wenn ich über die „eigene Welt“ der Eltern des Kindes auslasse. Kann ich das beurteilen? Habe ich diese Welt schon erlebt? Und vorallem darf ich darüber berichten?
Das Sonderrecht, das die Polizei zur öffentlichen Fahndung haben kann, wird kaum den Pflegevater umfassen. Eine gesetzliche Grundlage hierfür ist weder ersichtlich noch vorhanden. Warum also diese Selbstdarstellung samt einer Quasihomestory, wie toll man lebt. Böse Zungen würden jetzt sagen „von dem Geld, das man dank Kinderklau erhält“…

Für mich war der Höhepunkt erreicht, als er sich mit einem weiteren Pflegekind bildlich der Presse präsentiert hat: Wie muss das im Herzen der echten Eltern dieses Kindes klingen? Wie muss es sich anfühlen?

Es lässt sich nicht von der Hand weisen, dass ich mir hier schon die Frage stelle, ob so jemand kompetent genug ist für ein fremdes Kind zu sorgen. Denn offenbar stehen die persönlichen Eitelkeiten und das persönliche Mitteilungsinteresse über allem. Inklusive Präsentation von Heim und Hof und fremden Kindern in der Kamera.

Ausgewogene Medienberichterstattung?

Eine ausgewogene Medienberichterstattung fehlt. Die Fakten sind, soweit ich diese prüfen kann, meist grob unvollständig. Teilweise sind sie sogar bewusst manipulativ falsch. Da wurden “ vereinzelt“ Kinder den Eltern zurückgegeben, weil sie volljährig waren. Ich hab die Zahlen (und, so fair muss ich sein, meine Erfolge) anders im Kopf. Es gab positive Erziehungsfähigkeitsgutachten. Diese Fakten sollte Presse nicht negieren.

Warum also nicht einmal die Umstände des hier entschwundenen Kindes aufklären? Hat man Angst vor der Wahrheit? Da ist es doch einfacher, mit dem Sektenbegriff zu agieren. Und an die Urängste des Deutschen gegen Andersdenkende zu appelieren.

Nur, was meiner Meinung nach die Presse ignoriert: Es gibt da draußen zehntausende Eltern, denen es ähnlich ging. Denen man die Kinder mit Vorwürfen wegnahm, ohne konkretes Ermitteln zu können und zu wollen. Sind das alles Sektierer? Und spielt es überhaupt eine Rolle, welchen Glauben jemand hat (außer man heit Gil Ofarim vielleicht…)? Familienrechtlich nicht.

Die Frage ist doch die:

  • Warum will ein Kind nach 8 Jahren zu den leiblichen Eltern?
  • Was sind die Vorwürfe gewesen, wie war damals die Beweislage, wie ist es heute?
  • Schadet eine solche Berichterstattung dem Kind?
  • Geht es dem Rechtsstaat darum Recht zu haben oder worum geht es heute noch?
  • Und wer weiss wie es in dem Kind wirklich aussieht? Braucht man dazu Reporter, Sektenexperten oder wen?

Das wohl zuständige Jugendamt scheint sich übrigends bisher nicht zu Wort gemeldet zu haben. Das ist für mich ein Lichtblick in dieser Situation.

Wer diese Fragen nicht beantwortet, sollte keine reisserische Hetze betreiben. Fakten fehlen mir. Und das ist sehr schade. Nur 12 Stämme reicht meiner Meinung nach für eine Berichterstattung nicht. Man muss schon in die einzelnen Familien reinsehen und konkrete Situationen bewerten.

Wie seht ihr die Sache?

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