Kategorien
Familienpolitik

Kinderrechte nicht ins Grundgesetz

Kinderrechte nicht ins Grundgesetz – das ist die einfache Antwort auf die Frage, die auch gestern zum Weltkindertag wieder aufgeflammt ist. Warum Kinderrechte nicht ins Grundgesetz gehören und welche Risiken diese ach so familienfreundlichen Versuche insbesonders linker Parteien in sich bergen, möchte ich hier nochmal für Euch zusammenfassen.

Kinderrechte sind auch ohne das Grundgesetz bindend

Die UN Kinderrechtskonvention (child rights convention, kurz CRC) wurde (erst oder schon, je nach Blickwinkel) 1989 angenommen und trat am 02.09.1990 in Kraft. Am 17.02.1992 stimmte der Deutsche Bundestag den Kinderrechten zu. Am 6. März 1992 ratifizierte Deutschland die Kinderrechtskonvention, die damit am 05. April 1992 in Kraft getreten sind.

Seit diesem 05.04.1992 sind damit die Kinderrechte in Deutschland bindendes Recht.

find_in_page

Die UN Kinderrechte sind innerdeutsches Recht mit direkter Geltung!

Die Kinderrechtskonvention gilt insoweit als völkerrechtlicher Vertrag und hat vollumfänglich den Charakter eines Bundesgesetzes i.S. Art. 59 Abs. 2 GG:

(2) Verträge, welche die politischen Beziehungen des Bundes regeln oder sich auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung beziehen, bedürfen der Zustimmung oder der Mitwirkung der jeweils für die Bundesgesetzgebung zuständigen Körperschaften in der Form eines Bundesgesetzes. Für Verwaltungsabkommen gelten die Vorschriften über die Bundesverwaltung entsprechend.

Art. 59 Abs. 2 GG

Wen das Thema der Rechtsnatur von völkerrechtlichen Verträgen mehr interessiert, der möge dieses Rechtsgutachten lesen.

Die Kinderrechte sind daher bereits heute zu 100% von Gerichten anzuwenden und zu berücksichtigen. Passiert es? In der Regel nicht.

Das Grundgesetz ist nur so gut, wie die, die es anwenden

Auch unser Grundgesetz ist anzuwenden. Und trotzdem – meiner bescheidenen Meinung nach – werden viele Grundrechte und Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes negiert. Wenn Richter bereits die heutigen Grundrechte nicht anwenden, wieso sollten sie es dann bei neuen Kindergrundrechten tun? Wenn das Bundesverfassungsgericht bereits heute wegschaut, während es seinen Geburtstag feiert, und Rechtsverstöße passieren lässt, was soll sich dann ändern wenn mehr Rechte im Gesetz stehen?

Gesetze und Grundrechte sind nur so gut wie die, die sie bewahren wollen, also oft nicht existent

Michael Langhans

Kinderrechte ins Grundgesetz einbringen ändert also meiner Auffassung nach nichts. Stattdessen wird sich die Politik, die bereits heute nicht Sorge trägt, dass Grundrechte sichergestellt werden, zufrieden zurücklehnen mit dem Argument, man habe doch die Kinderrechte nun gestärkt. Was viele vergessen: Papier ist Geduldig…

Kinderrechte im Grundgesetz hebeln Elternrechte aus

Bereits heute schützt das Grundgesetz elementare Rechte von Kindern. Während zum Beispiel einige sagen, dass die Kinderrechtskonvention die Kindesanhörung ermöglich hat, ist das unschwer über die Würde des Menschen eine notwendige Mindestanforderung an rechtsstaatliches Verfahren. Braucht es hier eine Sonderregelung? Meiner Meinung nach nicht. Es reicht aus, wenn alle gleich behandelt und die Gesetze einfach entsprechend ausgelegt und umgesetzt werden. Und: Eltern sind ja diejenigen, die dafür Sorgetragen dürfen, dass dieses Abwehrrecht gegen den Staat auch umgesetzt wird.

Führt man nun Kinderrechte als eigenständige, von den Eltern losgelöste Rechte ein, schwächt das nur die Eltern. Dadurch wird eine unnötige und kontraproduktive Verselbständigung erreicht. Das schadet den Kindern und den Familien.

Es ist nicht notwendig, Elternrechte insoweit faktisch zu beschränken.

Grundrechte sind eigentlich Abwehrrechte gegen den Staat

Grundsätzlich sind die Grundrechte als Abwehrrechte gegen den Staat ausgebildet, die inzwischen aber auch mittelbar zwischen allen Bürgern gelten. Wie oben dargestellt, sind die Grundrechte heute aber schon nicht umgesetzt durch den Staat. Das Abwehrrecht funktioniert im Familienrecht nur fehlerbehaftet.

Das heißt aber, dass dieses Abwehrrecht geschwächt wird, wenn die Position des natürlichen Verteidigers geschwächt wird. Eltern werden durch die Verselbständigung weiter ausgeschalten.

Schuster, bleib bei deinen Leisten

Ich bin kein Freund von zuvielen Ausnahmen. Lieber offene Artikel und Paragraphen, die Richter auslegen. Und das haben wir heute schon. Daher braucht es keine Verschlimmbesserung. Würde alles perfekt laufen und meine Befürchtungen schief gehen, würde genau was erreicht? Nichts. Weil die Kinderrechte schon heute bindend sind, auch wenn sie nicht im Grundgesetz stehen. Kinderrechte im Grundgesetz oder nicht ins Grundgesetz ist daher Wahlwerbung ohne Sinn, ohne Mehrwert und ohne Gewinn.

Wer Kinderrechte ins Grundgesetz fordert, fördert letztlich Inobhutnahmen. Denn wer wird dann einen Streit entscheiden zwischen Eltern und Dritten um Kinderrechte? Das Familiengericht, das auch vorher schon Kinderrechte nicht im Blick hatte.

Kinderrechte sind ein hohes Gut. Trotzdem reicht es, die aktuellen Gesetze anzuwenden.

Update 01.06.2022:

Der Bundesjustizminister hat sich heute zum Kindertag auch dazu geäußert. Das Thema ist also Up to Date wie je. Und die Politik lernt nix dazu.

4 Antworten auf „Kinderrechte nicht ins Grundgesetz“

Dem kann ich mich nur anschließen. Würden Familienrichter den Gesetzen folgen, dann würde vielen Kindern die Entfremdung erspart. Aber solange das Wort „Kindeswohl“ jeglichen Missbrauch eines Elternteils -meist der Mutter- legalisiert, werden auch die besten Gesetze keine Abhilfe schaffen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner