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Buch: Wichtige Entscheidungen im Sorgerecht (3. Auflage)

Wichtige Entscheidungen im Sorgerecht ist mein erstes Buch, gleichzeitig das Erfolgreichste und Auflagenstärkste. In diesem Buch sind alle wesentlichen Entscheidungen auszugsweise mit prägnanten Zitaten notiert, die Eltern und Anwälte im Kampf um das Sorgerecht und gegen Inobhutnahmen benötigen.

Das Buch ist in Themenkapitel aufgebaut. Die prägnanten Überschriften ermöglichen Euch, auch im Termin schnell nachzuschlagen und zu reagieren.

Das Buch ist ein wichtiger Ratgeber und sollte in keiner Familie und der Beratungspraxis in Sorgerechtsstreiten im Familienrecht fehlen.

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Wichtige Entscheidungen im Sorgerecht
ISBN-13: ‎ 979-8624680166 (Amazon)
ISBN-13: 9783750292802 (Buchhandel)

Das Inhaltsverzeichnis:

  1. SORGERECHT ALLGEMEIN 15
    1.1. Das Sorgerechtverfahren 16
    1.2. Rechtliche Grundlagen 22
    1.3. Wo finde ich Entscheidungen im Internet? 28
    1.4. Wie zitiere ich richtig? 30
    1.5. Handbuch Kindswohlgefährdung nach § 1666 BGB und allgemeiner sozialer
    Dienst 31
    1.6. Hinweise 33
  2. SORGERECHT 37
    2.1. Art, Schwere und Wahrscheinlichkeit der befürchteten Beeinträchtigung
    sind zu benennen 38
    2.2. Gegenwärtigkeit der Gefahr 41
    2.3. Rein künftige Gefahr 42
    2.4. Gesicherte Ermittlungsgrundlage 43
    2.5. Sorgerechtsentzug auf Vorrat ist unzulässig 44
    2.6 Entbehrliche Begründung nur bei offenkundiger Gefahr 46
    2.7. Keine Formularbegründung 48
    2.8. Zu kurze Begründung 50
    2.9. Ermittlungen erst beenden, wenn keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind 52
    2.10. Eltern können frei von staatlichem Einfluss entscheiden 53
    2.11. Bei der Feststellung einer Gefahr für das Kind kommt es auf die erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung nicht an 55
    2.12. Neigungen, Bindungen und Kindeswille sind gewichtige Gesichtspunkte des Kindeswohls 56
    2.13. Gewichtige Aspekte des Kindeswohles und Maß der Berücksichtigung 58
  1. WAS NICHT ZUM SORGERECHTSENTZUG REICHT 61
    3.1. Ein Defizit alleine ist keine Begründung für eine Maßnahme 62
    3.2. Nicht jedes Versagen reicht zum Sorgerechtsentzug 63
    3.3. Sorgerechtsentzug wegen Weigerung zurückzukehren 64
    3.4. Bloße Probleme und Zukunftsprognosen reichen nicht aus 67
    3.5. Fehlende elterliche Feinfühlichkeit reicht nicht aus 68
    3.6. Vage Ausführungen zur Gefahr reichen nicht 69
    3.8. Nur konkrete Verdachtsmomente rechtfertigen Maßnahmen 72
    3.9. Gerüchte ohne konkrete Beweise reichen nicht für Sorgerechtsentzug 73
    3.10. Willkürliche Schlüsse reichen nicht zum Sorgerechtsentzug 75
  2. VERHÄLTNISMÄßIG UND GEEIGNET 77
    4.1. Abwägung festgestellte und negative Auswirkungen des
    Sorgerechtsentzugs 78
    4.2. Ablehnenden Haltung des Jugendamtes reicht nicht, Richter muss prüfen 80
    4.3. Gericht muss öffentliche Hilfen prüfen, auch gegen das Jugendamt 81
    4.4.Verbleibensanordnung statt Sorgeentzug 83
    4.5. Geeignet sind nur Maßnahmen, die Gefahren effektiv abwehren 84
  3. RÜCKFÜHRUNG 85
    5.1. Rückführung so schnell es die Umstände erlauben 86
    5.2. Rückführung muss vorrangiges Ziel sein 88
    5.3. Staatliche Verpflichtung zur Rückführung erschöpft sich nicht in
    öffentlichen Hilfen 89
    5.4. Rückkehroption muss immer offen sein 90
    5.5. Rückkehroption: Auch positives berücksichtigen 91
    5.6. Überprüfung behördlicher Maßnahmen durch Gericht 92
  4. ENTSCHEIDUNGEN ZUR BEGUTACHTUNG 95
    6.1. Gutachten auf ungeklärter Anknüpfungstatsachenbasis ist unverwertbar 96
    6.2. Nichtteilnahme an Gutachten ist keine Beweisvereitelung 98
    6.3. „Einfach so” ein Gutachten zur Erziehungseignung reicht nicht aus 100
    6.4. Kein Zwang zur Teilnahme an Gutachten 102
    6.5. Gericht muss Gutachtenssachverhalt überprüfen 104
    6.6. Mangelhaftes Gutachten kann durch gerichtliche Ausführungen kompensiert werden 105
    6.7. Eltern müssen Kindsbegutachtung zustimmen 106
    6.8. Anwesenheit dritter Person bei Begutachtung 108
    6.9. Amtsermittlungspflicht nicht auf Sachverständigen deligieren 110
    6.10. Voreingenommener Gutachter 112
    6.11. Kosten Privatgutachten via VKH 113
  1. UMGANG UND VORMUNDSCHAFT 117
    7.1. Umgangsausschluss nur bei negativen Folgen 118
    7.2. Auch manipulierter Wille ist zu beachten 120
    7.3. Es ist Aufgabe der Gerichte den Grund für eine Einstellung eines Kindes zu
    ermitteln 121
    7.4. Ein Umgangsausschluss ist regelmäßig, auch vor Fristablauf, prüfbar 122
    7.5. Unbefristeter Umgangsausschluss möglich 124
    7.6. Bindungen Großeltern und Enkel sind geschützt 125
    7.7. Verwandte sind vorrangig als Vormünder heranzuziehen vor dem Staat 126
    7.8. Verwandte Vormünder als verhältnismäßigeres Mittel als Sorgerechtseingriff 128
    7.9. Faktische Umgangsvereiteilung durch Distanz oder hohe Kosten kann zu einer Abänderung führen 129
    7.10. Es gibt keinen maximalen Umgang im Gesetz 130
  1. WECHSELMODELL 133
    8.1. Ablehnung des Wechselmodells durch einen Elternteil hindern dessen
    Durchführung nicht 134
    8.2. Wechselmodell auch bei Hochstrittigkeit und Distanz möglich 135
    8.3. Es muss keine Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes erfolgen 138
    8.4. Wechselmodell nur bei Kooperationsfähigkeit aus Kindswohlgründen 139
  2. KIND TROTZDEM WEG – WAS TUN? 141
star

Amazon-Bewertung

„Was das Buch leisten tut : Die Augen auf wichtige höchstrichterliche Rechtssprechung zu wichtigen Aspekten im Sorgerecht lenken, die nicht unbedingt jeder Richter oder Anwalt auf der Pfanne hat.

Die genannten Beschlüsse sind sehr gut und einfach nachvollziehbar erklärt.“

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