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Recht allgemein

Gespräche aufzeichnen – was bringt es?

Es ist der Geheimtip für viele: Alle Gespräche mit dem Jugendamt oder die Verhandlung auf Handy aufzeichnen. Damit, so die Hoffnung von vielen, könne man endlich die vielen Lügen, Manipulationen und die Wahrheit beweisen. Meiner Meinung nach ist das Blödsinn. Es ist unzulässig, zerstört das Gesprächsklima und hindert eine gemeinsame Lösungsfindung. Ein Fall, in dem Gespräche aufzeichnen etwas bewirkt hätte, ist mir nicht bekannt. Euch etwa?

Rechtslage bei Gespräche aufzeichnen

§201 StGB lautet:

Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt

das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder

eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
(2) 1Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.
2Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. 3Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1 und 2).
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) 1Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. 2§ 74a ist anzuwenden.

StGB

Es kommt entscheidend auf die Frage der Befugnis an zur Aufzeichnung und ob das gesprochene Wort öffentlich war oder ist. Dies ist vorallem bei Verhandlungen wichtig, die in der Regel öffentlich sind – außer in Kindschaftssachen. Befugnis sagt also, wenn ihr die Erlaubnis habt aufzunehmen, ist es zulässig.

Aufnahmen im Familienrecht sind fast immer strafbar.

Michael Langhans, Rechtsanwalt

Viele meinen, dass keine Rechtswidrigkeit vorliegt gem. Abs. 2 S. 3, wenn es ein Interesse der Öffentlichkeit an der Aufzeichnung gibt. Leider legt die Mehrheit der Rechtsprechung diesen Satz nur auf Abs. 2 S. 1 Nr. 2 anwendbar aus, also die Mitteilung dem wesentlichen Inhalt nach, nicht die Aufnahme. Die Aufnahme bleibt damit strafbar.

Zwar kann hier eine Entschuldigung nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen bestehen, aber meiner Erfahrung nach wird hier schnell verurteilt.

Ich selber vertrete sowieso die Auffassung, dass Jugendamt und Familiengericht immer als öffentliches Amt sprechen ausser bei rein privaten Gesprächen und damit niemals „nichtöffentlich“ i.S. des Gesetzes. Aber dieser Meinung wird nicht gefolgt, stattdessen Menschen verfolgt.

Auch prozessual als Gegenbeweis sind diese Aspekte nicht zulässig. Denn rechtswidrige Beweismittel sind unzulässig. Auch hier gibt es grundsätzlich eine Rechtsprechung, die solche Beweismittel ausnahmsweise zulässt. Aber darüber entscheidet ein Richter. Und daher ist der Erfolg ungewiss.

Was erreiche ich mit Gespräche aufzeichnen im Familienrecht

Das ist die Frage, die man sich immer und bei jedem Schritt stellen sollte. Was erreiche ich für mein Kind und die Rückkehr, wenn ich dies tue oder nicht tue? Das ist die Schlüsselfrage, an der Ihr alles messen solltet, was Ihr tut.

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Die Schlüsselfrage:

„Was erreiche ich für mein Kind und die Rückkehr, wenn ich dies tue oder nicht tue?“

Und die Antwort auf Gespräche aufzeichnen ist: Ihr erreicht nichts. Nothing. Njente. Das muss man so knallhart sagen. Natürlich denken einige, sie hätten damit Beweise. Aber ist das objektiv wirklich so? Oder interpretiere ich mehr hinein als wirklich drinnen ist?
Welches Bild gebe ich ab? Dass ich keine Regeln einhalte.

Daher ist für mich klar: Lasst es bleiben.

Legale Wege Gespräche aufzuzeichnen?

Natürlich gibt es legale Wege, Gespräche aufzuzeichnen. Da sind sie:

  • führe ein Wortprotokoll, gern auch mit einer Person die Kurzschrift beherrscht
  • Frage vorher um Erlaubnis
  • in Deiner Wohnung: Weise darauf hin dass aufgenommen wird, so dass eine wirksame Einwilligung vorliegt

Gibt es Möglichkeiten, illegale Gesprächsaufzeichnungen legal zu nutzen

Auch diese Möglichkeit gibt es. Problem dabei ist nur, dass Ihr wissen müsst, wie es geht und dass kein Verdacht hängen bleibt. Wie gesagt, ich bin gegen Aufnahmen.

Ich sage nein zu Tonbandaufnahmen

Michael Langhans, Volljurist

fertigt ein Wortprotokoll aus der Aufnahme an. Aber glaubt Euch jemand, dass ihr so ein Gedächtnis habt?

lasst Dritte das Tonband mithören (nicht abhören!) und benennt diese Zufallszeugen zum Gesprächsinhalt

fertigt eine Bestätigung des Gesprächsinhalts an und sendet das an die Gegenseite

Ich weiss, dass diese rechtliche Situation unbefriedigend ist. Wo es doch Entscheidungen gibt, die es erlauben aufzunehmen. Aber: Seid Euch im klaren dass Ihr maximal 0.1% Erfolgschancen habt und die anderen 99,9% Euch und Euren Kindern schaden werden. Ist es das wert? Ist das Geld für eine Geldstrafe nicht besser aufgehoben für die Verteidigung Eurer Rechte als um den Staat zu nähren?

Glaubt einfach an Euch und dass Ihr legal alles erreichen könnt. Sonst bleibt Euch nichts. Und dann seid ihr nicht besser als die, die Euch belügen und betrügen.

11 Antworten auf „Gespräche aufzeichnen – was bringt es?“

Jedes Wort, das von einem gesprochen wird, der einer öffentlichen Institution angehört – wozu auch das Jugendamt zählt – , ist ein öffentliches Wort und das darf aufgezeichnet werden.

Im Arbeitsrechtprozeß sind wohl aber handgefertigte Tagebuch-/“Arbeitbuch“mitschriften der Ansagen eines Gegenüber doch zulässig als glaubhafte Aussage…
Das gilt also nicht für mit einem staatlichen Mtiabeiter geführte Unterhaltungen dienstlicher Art?
Das ist entweder ulkig …oder ich bin eben blöd.

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