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Gutachten

Ablauf psychologisches Gutachten nach FamFG

Viele fragen sich immer, was mit einem Gutachten auf sie zukommt. Die Diskussion, ob man teilnehmen soll oder nicht, ist alt und komplexer als man denkt. Diese Frage soll hier auch nicht diskutiert werden – sondern dort. Dieser Artikel soll denen eine Orientierung geben, was so ein Gutachten ist, was auf die Menschen zukommt und wie es abläuft. Der Ablauf psychologisches Gutachten nach FamFG wurde von mir erschreckender Weise bisher mit keinem Video erklärt – was ich hiermit nachgeholt habe:

Ablauf psychologisches Gutachten – Beweisbeschluss

Zuerst braucht es einen Beweisbeschluss durch das Familiengericht. In diesem wird ein konkreter Sachverständiger benannt. Beachten: Auch diesen Beweisbeschluss kann man anfechten und sollte es auch tun, wenn er fehlerhaft ist (lest hierzu mehr hier zum Beweisbeschluss anfechten und hier, wie ein richtiger Beweisbeschluss aussehen sollte).

Gutachter meldet sich bei den Eltern

Der Gutachter meldet sich dann irgendwann bei den Eltern schriftlich oder telefonisch. Er wird sich vorstellen und Termine vereinbaren. Damit beginnt dann das Gutachten. Teilweise wird in dieser Phase des Gutachtens bereits ein Teil der Begutachtung erklärt.

Aufklärung und Erklärung

Als Erstes erfolgt dann der Hinweis auf die Freiwilligkeit der Teilnahme am Gutachten, bevor dann der Gutachtensplan vorgestellt wird. Dies ist wichtig: Der Gutachter muss vorab erklären, wie er vorgehen wird, welche Tests und Gespräche notwendig sind, insbesondere mit wem er noch spricht ausser den Eltern und Kindern. Ggf. muss er später, wenn das Gutachten es erfordert, diesen Plan anpassen. Wichtig ist nur, dass es einen Plan vor dem eigentlichen Gesprächsbeginn gibt und das auch kommuniziert wird. Fragt nach, wenn ihr etwas nicht versteht oder besser wissen wollt.

Hierzu gehört auch die Aufklärung über den Beweisbeschluss, also die Beweisfrage, die zu beantworten sein wird.

Die drei Säulen der familienpsychologischen Begutachtung

Dann geht es los. Jedes Gutachten besteht aus drei Bestandteilen, die nur in Ausnahmefällen reduziert sein können: Exploration der Eltern, Exploration der Kinder und Interaktionsbeobachtung. Die Exploration der Eltern und Kinder gliedert sich noch in Gespräche und Testierungen.

Wie genau der Sachverständige vorgeht, entscheidet er selbst.

Nebenaspekte

Weiter muss der Sachverständige die Akten analysieren und darf gegebenenfalls mit Personen sprechen – soweit diese von der Schweigepflicht entbunden wurden.

Die Exploration der Eltern

In meist mehreren Terminen erzählen die Eltern erst über ihr Leben, also die Vergangenheit. Dann wird über die konkreten Probleme gesprochen und danach über die Erziehungsvorstellungen und Zukunftswünsche. Gute Gutachter geben hier eine Struktur vor und fragen nach einem Kategoriensystem.

Die Vergangenheit kann ein Problem darstellen, wenn sich hier Hinweise für schädliche Einflüsse darstellen.

Die Richtigkeit der Gespräche ist am Akteninhalt zu prüfen, deshalb solltet ihr die Akte vorher kennen.

Bei den Erziehungsvorstellungen und Problemen achtet darauf, dass ihr nicht nur andere verantwortlich macht. Oft bietet sich eine Vorbereitung mit einem Coaching auf solche Gespräche an, um nicht unnötiges Material zu geben gegen Euch.

Dann wird fast immer auch noch schriftliche Tests gefordert. Von diesen gibt es sehr, sehr viele. Die Tests haben unterschiedliche Ausprägung und Inhalte, daher kann ich dies konkret in diesem allgemeinen Artikel benennen. Lasst Euch die Tests vorab erklären und ggf. informiert Euch vorab über deren Wirkung. Ihr könnt auch einzelnde Tests ablehnen, was aber interpretiert werden darf.

Die Exploration der Kinder

Hier gilt dasselbe wie das oben geschilderte.

Interaktionsbeobachtung

Die Interaktionsbeobachtung ist wichtig, wenn sie richtig und strukturiert durchgeführt wird. Der Sachverständige interpretiert Euer Verhalten, ob ihr die Bedürfnisse der Kinder wahrnehmt oder nur am Handy klebt, wie ihr mit den Kindern sprecht und handelt. Hier solltet Ihr darauf drängen, ein natürliches Setting zu bekommen. Wenn Ihr mit den Kids immer draussen seid, bringt eine Beobachtung in Räumen wenig.

Die Interaktionsbeobachtung hilft, die Richtigkeit der Aussagen aus der Exploration zu prüfen.

Gutachten abwarten

Danach ist der Hauptteil getan. Ihr müsst nun das Gutachten abwarten.

Gutachtensergebnis

Befürwortet der Gutachter die Kinderrückkehr oder mehr Umgang: Gratulation, die Gutachtensteilnahme hat sich gelohnt. Man muss ggf. noch mit Argumenten der Gegenseite streiten, aber meist ist der Fall gewonnen.
Das Gutachten ist negativ: Dann beginnt jetzt die Prüfung, wie man ein Gutachten anfechten kann. Ihr könnt Euch hierzu auch meiner Hilfe bedienen:

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Du benötigst Hilfe beim Gutachten anfechten?

Du oder Dein Anwalt, Ihr wisst beide nicht wie Ihr mit dem Gutachten umgeht? Wie man sowas anfechten kann? Da habe ich die Lösung für Euch: Meine Gutachtensrezension, eine rechtlich-sachliche Analyse als Rechtsgutachten -> Hilfe beim Gutachten anfechten

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Gutachten

Konkrete Einwendungen gegen Gutachten verpflichten Gericht

Konkrete Einwendungen gegen Gutachten verpflichten das Gericht, diesen tatsächlichen Grundlagen nachzugehen. Das Gericht kann sich nicht einfach darauf berufen, dass sein Gutachter schlüssig alle Aspekte erläutert hat. Das hat das Bayerische Oberste Landesgericht bereits 1994 entschieden in Betreuungssachen, und das gilt noch heute fort:

Das Tatsachengericht ist regelmäßig verpflichtet, konkreten Einwendungen des Betroffenen gegen die tatsächlichen Grundlagen eines Sachverständigengutachtens nachzugehen.

(Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 17. März 1994 – 3Z BR 293/93 –, juris)

Wir alle wissen allerdings, dass in familienpsychologischen Gutachten solche Tatsachen und Anknüpfungstatsachen nicht geklärt und ignoriert werden. Oft wird von Seiten der Gerichte dann einfach erklärt, wenn man auf Fehler hinweist: Der Gutachter ist als sehr zuverlässig bekannt. Er hat seine Begründung schlüssig dargelegt.

Das ist falsch. Das Gericht muss konkrete Einwendungen gegen ein Gutachten prüfen. Es ist hierzu verpflichtet. Doch dies gilt nicht grenzenlos:

Wann ist das Gericht verpflichtet, Einwendungen gegen Gutachten zu prüfen

Das Gericht ist nur bei konkreten Einwendungen verpflichtet. Es reicht daher nicht aus, zu sagen der Sachverständige lügt. Man sollte quasi eine Gegenerklärung mit Beweisantrag stellen. Bei externen Beweisen ist dies einfach möglich, also z.B. es stimmt nicht, dass ich am 1.1. XYZ geschlagen habe, weil ich dort im Urlaub in China war, Beweis Buchungsinfos.

Bei Gesprächsinhalten wird dies schwerer, weshalb ich Videoaufnahmen der Exploration präferiere.

„Nur konkrete Einwendungen gegen Tatsachengrundlagen verpflichten“

Die weitere Grundlage ist, dass es tatsächliche Grundlagen eines Sachverständigengutachtens sind, die falsch sein sollen. Der psychologisch-fachliche Schluss hingegen ist geschützt (bzw. kann nur durch ein Obergutachten/Parteigutachten angegriffen werden).

Zwar ist es logisch so, dass Sachverhaltsfehler immer auch zu falschen Schlüssen führen. Ihr dürft deshalb trotzdem nicht den Fehler machen und das Gutachtensergebnis angreifen – zumindest nicht ohne den Sachverhalt anzugreifen. Es ist also falsch zu sagen das Gutachten ist falsch. Ich habe XYZ nicht geschlagen. Richtig ist die Aussage das Gutachtensergebnis kann nicht verwertet werden, denn die tatsächliche Grundlage, ich habe XYZ geschlagen, hat sich als falsch herausgestellt; das Gutachtensergebnis basiert hierauf.

Ich weiß, dass einige dies wieder als Spitzfindigkeiten abtun werden. Aber so vermeidet ihr Fehler, die es dem Gericht ermöglichen Eure Einwendungen einfach so abzutun.

Falsche Anknüfungstatsachen verpflichten das Gericht, das Gutachten zu prüfen

Falsche oder ungeklärte Anknüpfungstatsachen machen in der Regel das Gutachten nicht verwertbar. Das hat der BGH entschieden und ist damit für mich eine der wichtigsten Entscheidungen im Sorgerecht. Hier lest Ihr meinen ausführlichen Artikel zum Thema:

https://familienrecht.activinews.tv/gutachten/falsche-anknuepfungstatsachen/

Du weißt nicht, wie Du es angehen sollst und suchst Hilfe von mir?

Dann helfe ich Dir/Deinem Anwalt beim Gutachten anfechten:

https://familienrecht.activinews.tv/gutachten/hilfe-beim-gutachten-anfechten/
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Amtshaftung Gutachten

Muss das Jugendamt Gutachten prüfen?

Ich versuche Euch ja in meinen Videos und auf dieser Seite in der Kategorie zu erklären, wie Ihr selbst ein Gutachten hinterfragen könnt, wie ihr vorgeht um Fehler zu entdecken und richtigzustellen. Die Frage ist dabei, auch weil ich gestern wieder ein Schreiben erhalten haben, in dem ein Jugendamt den Ausführungen des Gutachtens zustimmt: muss das Jugendamt ein Gutachten prüfen? Oder kann es sich nur auf das Ergebnis des Gutachtens beziehen und diesem folgen?

Was bezweckt ein Gutachten?

Ein Gutachten soll dem Gericht Entscheidungsgrundlagen verschaffen, die das Gericht und damit das Jugendamt aus eigener Sachkunde nicht hat bzw. haben kann. Wenn also das Gericht den Schluss auf Erziehungsfähigkeit und Kindeswohlgefahr ohne Gutachter nicht treffen kann, kann man das auch nicht vom Amt erwarten. Doch ist damit nicht das ganze Gutachten gemeint. Sachverhaltsfehler, unklare Anknüpfungstatsachen und Nichterfüllung der Mindeststandarfs für psychologische Sachverständigengutachten sind prüffähig.

Pflicht, den Sachverhalt zu prüfen

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass Amtsträger den Sachverhalt zumutbar erforschen und prüfen müssen:

„Jeder Amtsträger hat die Pflicht, vor einer hoheitlichen Maßnahme, die geeignet ist, andere in ihren Rechten zu beeinträchtigen, den Sachverhalt
im Rahmen des Zumutbaren so umfassend zu erforschen, dass die Beurteilungs- und Entscheidungsgrundlage nicht in wesentlichen Punkten
zum Nachteil der Betroffenen unvollständig bleibt (vgl. BGH, Urteil vom 19. Mai 1988 – III ZR 32/87 -, NJW 1989, S. 99). Eine Verletzung dieser
Amtspflicht kann zu Amtshaftungsansprüchen führen. Zu dem hier maßgeblichen Zeitpunkt (2001) ergaben sich zu beachtende Anforderungen
aus den allgemeinen Regelungen der §§ 20 f. SGB X. Nach dem dort statuiierten Untersuchungsgrundsatz muss die Behörde die
Voraussetzungen und Ergebnisse einer Begutachtung in eigener Verantwortung überprüfen beziehungsweise nachvollziehen und darf das
Gutachten nicht einfach übernehmen. Vorliegend bestand ein besonderer Prüfungsbedarf des Jugendamtes. Inwiefern sich diesbezüglich besondere
Anforderungen aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG ergeben, kann vorliegend offen bleiben

1 BvR 1711/09, zitiert nach Langhans: Die Amtshaftungsklage – Die Amtspflichten

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Explicit weist das BVerfG hin, dass Voraussetzungen und Ergebnisse der Begutachtung überprüft und nachvollzogen werden müssen und nicht einfach übernommen werden dürfen.

„Nach dem dort statuiierten Untersuchungsgrundsatz muss die Behörde die Voraussetzungen und Ergebnisse einer Begutachtung in eigener Verantwortung überprüfen beziehungsweise nachvollziehen und darf das Gutachten nicht einfach übernehmen.“

1 BvR 1711/09

Mit Prüfen der Ergebnisse ist gemeint das, was ich als Prüffähigkeit bezeichne: Ist das Ergebnis logisch und nachvollziehbar, also möglich? Das absolute Ergebnis kann man ja nicht prüfen, sehr wohl aber ob es logisch ist.

Aussagen wie „Insgesamt wird mitgeteilt, dass das Ergebnis des Gutachtens befürwortet wird“, reichen nicht aus.

Zumindest muss eine inhaltliche Mindestauseinandersetzung stattfinden – mit der Qualifikation, den formellen Voraussetzungen eines Gutachtens und dem Sachverhalt, der beschrieben ist.

Muss das Jugendamt Gutachten prüfen?

Diese Frage lässt sich daher einfach beantworten: Ja.
Wenn keine Prüfung erfolgt, liegt ein Verstoß vor, der Amtshaftungsansprüche auslöst.

Fragen und Antworten

Muss das Jugendamt das familienpsychologische Gutachten überprüfen?

Ja. Es reicht nicht aus, das Ergebnis zu überprüfen.

Was muss das Jugendamt an einem Gutachten prüfen?

Ist das Gutachten prüffähig, logisch und nachvollziehbar? Geht es von falschem Sachverhalt aus oder nimmt die Beweiswürdigung des Gerichtes vorweg? Sind die Qualitätsstandards für solche Gutachten eingehalten oder nicht? Und ist der Gutachter qualifiziert für ein solches Gutachten? Das sind Fragen die das Jugendamt prüfen muss

Kann das Jugendamt das Ergebnis des Gutachtens prüfen und abändern

Es kann nur sagen das Ergebnis ist nicht nachvollziehbar oder formell falsch. Es kann nicht die eigene Wertung an die des Gutachters setze

Was passiert wenn das Jugendamt das Gutachten nicht prüft?

Dann liegt ein Fall der Amtshaftung vor.

Welche Amtspflicht ist bei Nichtprüfung des Gutachtens verletzt?

Die Amtspflicht zur vollständigen Ermittlung und Prüfung des Sachverhalts

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Sorgerecht

Sorgerechtsverfügung und Elterntestament mit Muster

Was ist eine Sorgerechtsverfügung? Was ist ein Elterntestament? Brauche ich das? Und wenn ja, was muss rein?

Key Takeaways

  • Eine Sorgerechtsverfügung legt fest, wen Eltern als Vormund für ihr Kind benennen, wenn sie die elterliche Sorge nicht mehr ausüben können.
  • Ein Elterntestament und eine Sorgerechtsverfügung überschneiden sich stark; für Wirkung über den Tod hinaus sollte die Erklärung handschriftlich wie ein Testament verfasst oder notariell beurkundet werden.
  • Besonders wichtig ist die Verfügung, wenn es Streit um das Sorgerecht gibt, das Jugendamt beteiligt ist oder Eltern verhindern wollen, dass das Gericht ohne klare Elternvorgabe entscheidet.
  • In die Verfügung gehören die genaue Benennung des Kindes, eine klare Reihenfolge möglicher Vormünder und ausdrückliche Ausschlüsse ungeeigneter Personen, wenn das dem Kindeswohl dient.
  • Je konkreter Wünsche, Erziehungsvorstellungen und Handlungsgrenzen formuliert sind, desto leichter kann das Gericht den Elternwillen berücksichtigen.

Was ist eine Sorgerechtsverfügung?

Eine Sorgerechtsverfügung ist ein Rechtsakt, mit dem Eltern für den Fall ihres Ablebens oder der anderweitigen Unfähigkeit, die Elternrechte wahrzunehmen, ihr Benennungsrecht nach §§1776 ff. BGB.

Weil es sowohl über den Tod hinaus gültig sein kann als auch bei Krankheiten Anwendung findet, sollte man eine Sorgerechtsverfügung wie ein Testament gestalten und damit handschriftlich verfassen.

Wenn ein Elternteil stirbt, dann wird beinahe automatisch der andere Elternteil alleiniger Träger elterlicher Sorge. Sterben beide, wird ein Amtsvormund erstellt. Beides ist nicht immer gut für das Kind. Da der Gesetzgeber ein Vorrecht der Eltern bei Vormundsbenennung installiert hat, gibt es mit der Sorgerechtsverfügung, auch Elterntestament genannt, ein Instrument, um diesem Misstand vorzubeugen.

Warum brauche ich ein Elterntestament bzw. Sorgerechtsverfügung?

Das Elterntestament erfüllt den Zweck, wie bei einer Betreuungsverfügung, die eventuellen Entscheidungen der Gerichte zu lenken. Damit soll Einfluss genommen werden, wer sich um das Kind nach dem eigenen Ableben oder der gesundheitlichen Unmöglichkeit der Sorge (Bettlägrigkeit, aber auch psychische Krankheiten) kümmern soll. Damit wird die Freiheit der Entscheidung des Elternteils als Ausprägung von Art. 6 II GG verlängert über den Tod hinaus. Solche Entscheidungen sind vorallem dann wichtig, wenn unterschiedliche Erziehungsvorstellungen aufeinandertreffen.

Mein Video zur Sorgerechtsverfügung

Wer braucht eine Sorgerechtsverfügung?

Jeder, bei dem Streit um das Sorgerecht besteht, sollte eine solche haben. Jeder, der mit dem Jugendamt zu tun hat, sollte sich ein Elterntestament erstellen. Wenn ein Gutachten ansteht, solltet ihr eine solche Verfügung erstellen. Je früher desto besser, wird man sagen müssen, um die Wirksamkeit nicht anzweifeln zu können.

Das Muster einer Sorgerechtsverfügung

Hier könnt Ihr ein Muster einer Sorgerechtsverfügung herunterladen – kostenfrei:

Bitte beachtet: Das sollte für vollständige Wirksamkeit handschriftlich geschrieben sein und regelmäßig aktualisiert werden!

Erläuterungen zu meinem Muster einer Sorgerechtsverfügung:

Erst einmal Sorry, dass das Formular nicht genderneutral formuliert ist.

Die Benennungen im Sorgerechtsformular

Wichtig ist, dass man oben so deutlich wie möglich die Kinder benennt, also wie im Beschluss inkl. Geburtsdatum und allen Vornamen.

Bei der Benennung von Vormündern würde ich auch immer dazu neigen, mindestens 2 Vormünder zu benennen. Aber bitte benennt nicht zu viele Vormünder. Dann kann man Euch unterstellen dass keine gute Auswahl erfolgt ist sondern beliebigkeit herrscht.

Möglich ist es hier auch, und manchmal sinnvoll, ein abgestuftes System von Vormündern zu bennen: Meine Mutter. Sollte diese nicht in der Lage sein, das Amt auszuüben oder nicht erreichbar sein, wird hilfsweise benannt …

Es hat sich auch als Gut herausgestellt, vorher alle zu Fragen, die als Vormünder in Betracht kommen.

Zeitpunkt der Wirksamkeit der Sorgerechtsverfügung

Wichtig ist, dass eine Wirksamkeit erst einsetzt, nachdem ihr nicht mehr in der Lage seid, die Sorge auszuüben. Sonst hat die Vollmacht den Charakter einer Vertretungsmacht und kann Euren Interessen zuwiderlaufen.

Die Liste der Ereignisse

Diese Liste an Ereignissen, die das Elterntestament (Tod) oder die Sorgerechtsverfügung auslösen, sollte nie abschließend formuliert sein. Sonst wird man bei nichtgenannten Aspekten darüber sprechen, ob die Vollmacht dann auch gilt. Deshalb habe ich „insbesondere kann sein“ geschrieben.

„Formuliert die Verfügung bei aufgezählten Krankheiten nicht abschließend!“

Michael Langhans, Jurist

Reihenfolge der Benennungn von Vormündern

Wie oben schon geschrieben kann man auch eine Hilfskonstruktion nutzen zur Klarstellung. Ich präferiere die klare Reihung. Man kann auch mehrere Personen gemeinsam als Vormund benennen und die Vollmacht so formulieren. Wenn sich diese dann nicht einigen, kann es wieder die Probleme geben, die es ohne Vollmacht gibt. Denn solche Streitereien würde dann ein Gericht entscheiden und im schlimmsten Fall feststellen, dass es keine sinnvolle Vertretung des Kindes gibt.

Gemeinsame Vormundschaft macht meist nur in besonderen taktischen Konstellationen Sinn, um die Fortführung des elterlichen Willens zu stärken.

Handlungspflicht der Bevollmächtigung

Ich empfehle, dass eine Handlungspflicht niedergeschrieben wird, so dezidiert wie möglich. Das kann Ausschluss Psychopharmaka wie bei einer Patientenverfügung beinhaltet (denkt an den Fall Winterhoff), oder wie bei mir den Heimaufenthalt ausschließen.

Diese verpflichtenden Anweisungen lassen Rückschlüsse zu auf den tatsächlichen Willen der Eltern/Mutter/Vater. Damit wird Streit und Angreifbarkeit der Vormünder vermieden und damit die Eingriffsmöglichkeit des Gerichtes ausgeschlossen.

„Richter müssen den Elternwillen respektieren“

Michael Langhans, Herausgeber

Wichtig ist, auch wenn es sich aus dem Gesetz ergibt, die Richter darauf hinzuweisen, dass die Benennungen zu beachten sind.

Wer darf kein Vormund/Sorgerechtsinhaber/Betreuer werden

Diesen Bereich hasse ich, aber für eine gute Vollmacht/Verfügung muss man sich damit auseinandersetzen: Ihr solltet klar schreiben, wer nicht in Betracht kommt. Das umfasst leider auch den Vater (wenn dieser nicht bereits Sorgerecht hat). Denn von gesetzes Wegen ist der andere Elternteil vorrangig zu berücksichtigen. Dies wird also schnell vom Gericht angenommen – außer die dunklen Seiten sind samt Belegen dokumentiert. Daher sollte man auf diesen Bereich viel Zeit verwenden, wenn man sich fürchtet, der andere Elternteil würde zum Nachteil des Kindes entscheidungen treffen oder hat dem Kind schon geschadet. Hier kann und sollte man auch ggf. Belege benennen oder anfügen.

Häufige Fragen zur Sorgerechtsverfügung und zum Elterntestament

Brauche ich eine Sorgerechtsverfügung überhaupt?

Eine Sorgerechtsverfügung ist nicht zwingend, sie gibt dem Gericht aber eine klare Orientierung. Vor allem bei Konflikten um das Sorgerecht oder bei belasteten Familienkonstellationen kann sie den Elternwillen besser absichern.

Muss eine Sorgerechtsverfügung handschriftlich verfasst sein?

Für volle Wirksamkeit über den Tod hinaus sollte der Text handschriftlich wie ein Testament geschrieben oder notariell beurkundet werden. Eine bloß unterschriebene Vorlage reicht dafür oft nicht aus.

Was ist der Unterschied zwischen Sorgerechtsverfügung und Elterntestament?

Beide regeln, wer sich um das Kind kümmern soll, wenn Eltern ausfallen. Das Elterntestament ist die Form, die auch über den Tod hinaus gelten soll, während eine Sorgerechtsverfügung je nach Gestaltung auch andere Ausfallsituationen abdecken kann.

Darf ich mehrere Vormünder benennen?

Mehrere Benennungen sind möglich und oft sinnvoll, wenn sie in klarer Reihenfolge genannt werden. Zu viele Alternativen schwächen die Auswahl, weil sie beliebig wirken können.

Kann ich bestimmte Personen ausdrücklich ausschließen?

Ein ausdrücklicher Ausschluss ist möglich und in manchen Fällen sehr wichtig. Wenn ein Elternteil oder eine andere Person aus Sicht des Kindeswohls nicht geeignet ist, sollte das konkret begründet und möglichst mit Belegen untermauert werden.

Wenn ich weitere Fragen beantworten soll, kommentiert dies unten.

Fazit

  1. Eine Sorgerechtsverfügung und ein Elterntestament geben Eltern vor allem dann Sicherheit, wenn sie selbst nicht mehr entscheiden können. Wer seinen Willen klar und schriftlich festhält, entlastet die Kinder und vermeidet Streit in einer ohnehin schweren Lage.
  2. Der stärkste Punkt bleibt die eindeutige Regelung des Sorgerechts für den Ernstfall. Gerade deshalb lohnt es sich, ein passendes Muster nicht nur zu lesen, sondern den eigenen Fall sauber und verständlich zu formulieren.
  3. Eltern koennen viele Sorgen vermeiden, wenn sie früh eine rechtssichere und gut nachvollziehbare Verfügung vorbereiten. Das schafft Klarheit fuer Familie, Gericht und Jugendamt, weil der Wunsch der Eltern klar erkennbar ist.
  4. Am Ende zählt nicht die längste Formulierung, sondern ein klarer, passender und ernst gemeinter Wille. Eine sorgfältig erstellte Sorgerechtsverfügung hilft, das Kindeswohl im Blick zu behalten und gibt Eltern ein gutes Stuück Ruhe.
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Sorgerecht

Was ist eine Kindeswohlgefahr?

Was ist diese Kindeswohlgefahr, oft auch KWG abgekürzt, um die sich im Sorgerechtsstreit alles dreht? Denn nur einer solchen Gefahr kann der Staat loslegen und Kinder in Obhut nehmen oder das Gericht anrufen. Es gibt keine genaue rechtliche Definition.

Es gibt nur in §1666 BGB folgendes:

„(1) Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.“

§1666 Abs. 1 BGB Kindeswohlgefährdung

Wann liegt eine Kindeswohlgefahr vor

Wir haben hier also vier Punkte genannt, die körperliche, geistige oder seelige Entwicklung des Kindes oder sein Vermögen. Wichtig dabei ist immer, dass die Eltern die Gefahr nicht abwenden können, um diese gesetzliche Eröffnung zu ermöglichen. Doch wann genau liegt eine Gefahr vor, die den Staat zu Eingriffen ermöchtigt?

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Konkret.
Gegenwärtig.
Erheblich.

So kann man das Problem auf einen Nenner bringen: Jede Gefährdung des Kindeswohles muss konkret sein, also nicht nur nebulös vermutet, sie muss gegenwärtig, also aktuell sein, und sie darf nicht nur kleinste Bereiche betreffen

Diese Zusammenfassung von mir basiert auf der ausführlichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes und des Bundesgerichtshofes.

Die für das Sorgerechtverfahren wichtigsten Entscheidungen auch zur Kindeswohlgefahr habe ich in meinem Buch „Wichtige Entscheidungen im Sorgecht“ zusammengefasst im Kapitel 2:

https://familienrecht.activinews.tv/buecher-vorgestellt/wichtige-entscheidungen-sorgerecht/
Mein Buch zur Gefahr für das Kindeswohl und alles, was man im Verfahren um die Sorge wissen muss

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Bundesverfassungsgericht zur Gefährdung des Kindeswohles

Eine gute Zusammenfassung findet sich in BVerfG 1 BvR 160/14, Rn. 28:

aa) Soweit es um die Trennung des Kindes von seinen Eltern geht, ist dieser Grundrechtseingriff allein zu den in Art. 6 Abs. 3 GG genannten Zwecken zulässig. Danach dürfen Kinder gegen den Willen des Sorgeberechtigten nur von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen. Dabei berechtigen nicht jedes Versagen oder jede Nachlässigkeit der Eltern den Staat auf der Grundlage seines ihm nach Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG zukommenden Wächteramts, die Eltern von der Pflege und Erziehung ihres Kindes auszuschalten oder gar selbst diese Aufgabe zu übernehmen (vgl. BVerfGE 24, 119 <144 f.>; 60, 79 <91>). Es gehört nicht zur Ausübung des Wächteramts des Staates, gegen den Willen der Eltern für eine bestmögliche Förderung der Fähigkeiten des Kindes zu sorgen. Das Grundgesetz hat den Eltern die primäre Entscheidungszuständigkeit bezüglich der Förderung ihrer Kinder zugewiesen. Dabei wird auch in Kauf genommen, dass Kinder durch Entscheidungen der Eltern wirkliche oder vermeintliche Nachteile erleiden (vgl. BVerfGE 60, 79 <94>; BVerfGK 13, 119 <124>). Um eine Trennung des Kindes von den Eltern zu rechtfertigen, muss das elterliche Fehlverhalten vielmehr ein solches Ausmaß erreichen, dass das Kind bei einem Verbleiben in der Familie in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet ist (vgl. BVerfGE 60, 79 <91>). Ihren einfachrechtlichen Ausdruck hat diese Anforderung in § 1666 Abs. 1 BGB gefunden. Die Annahme einer nachhaltigen Gefährdung des Kindes setzt voraus, dass bereits ein Schaden des Kindes eingetreten ist oder eine Gefahr gegenwärtig in einem solchen Maße besteht, dass sich bei ihrer weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (vgl. BVerfGK 19, 295 <301>; BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2004 – XII ZB 166/03 -, FamRZ 2005, S. 344 <345>).

Bundesverfassungsgericht 1 BvR 160/14

Primär entscheiden immer Eltern!

Die Entscheidung ist nicht nur wichtig, weil klar darin steht, dass die Eltern primär entscheiden:

„Das Grundgesetz hat den Eltern die primäre Entscheidungszuständigkeit bezüglich der Förderung ihrer Kinder zugewiesen“

Bundesverfassungsgericht 1 BvR 160/14

Wichtig sind die Ausführungen, wann eine Trennung der Kinder von Eltern gerechtfertigt ist – unter Bezugnahme auf das oben zu §1666 BGB gesagte: Die nachhaltige Kindeswohlgefahr liegt dann vor:

„Die Annahme einer nachhaltigen Gefährdung des Kindes setzt voraus, dass bereits ein Schaden des Kindes eingetreten ist oder eine Gefahr gegenwärtig in einem solchen Maße besteht, dass sich bei ihrer weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt.

BVerfG aaO

Konkret, gegenwärtig und erhebliche Kindeswohlgefahr

Auf die obige Formel konkret, gegenwärtig und erheblich reduziert heisst dies:

  • Konkret ist eine KWG, wenn ein Schaden eingetreten ist oder ziemlich sicher bald eintritt, es eben konkrete Anhaltspunkte, Beweise oder zumindest eindeutige Indizien gibt
  • Gegenwärtig ist die Gefährdung des Kindeswohls, wenn sie im Moment relevant ist, nicht erst in ferner Zukunft.
  • Erheblich ist die Kindeswohlgefahr, wenn die Schäden nicht nur die Bagatellgrenze erreichen, sondern eine Auswirkung auf

Bundesgerichtshof zur Kindeswohlgefahr

Der Bundesgerichtshof argumentiert ähnlich:

Eine Kindeswohlgefährdung im Sinne des § 1666 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn eine gegenwärtige, in einem solchen Maß vorhandene Gefahr festgestellt wird, dass bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls
des Kindes mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind dabei umso geringere Anforderungen zu stellen, je schwerer der drohende Schaden wiegt.

Bundesgerichtshof XII ZB 408/16

Auch hier wieder der Dreiklang konkret, gegenwärtig und erheblich:

  • Konkret ist eine Gefahr, wenn sie festgestellt wird in einem Maß, dass die weitere Entwicklung Schaden erwarten lässt
  • Erheblich ist die Schädigung des geistigen und leiblichen Kindeswohles
  • Gegenwärtig heißt aktuell

Konkrete Verdachtsmomente nötig

Zur Konkretheit für der BGH noch ergänzend aus:

Die Annahme einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit muss auf konkreten Verdachtsmomenten beruhen. Eine nur abstrakte Gefährdung genügt nicht (im Anschluss an Senatsbeschluss BGHZ 213, 107 = FamRZ 2017, 212).

Bundesgerichtshof XII ZB 408/16

Abstrakte Gefahr ohne greifbare Anhaltspunkte reicht nicht aus für die Konkretheit.

Der Knackpunkt in dieser Entscheidung ist Satz 2: Je schwerer die drohende Gefahr (schwere Körperverletzung, Verhungern, Missbrauch) wiegt, desto weniger muss das Gericht und das Jugendamt feststellen. Hierdurch wird dem Rechtsmissbrauch Tür und Tor geöffnet.

Beharrt immer auf diesem Dreiklang: Konkret, gegenwärtig und erheblich. Nur wenn diese drei Punkte erfüllt sind, kann man von einer Kindeswohlgefahr ausgehen und eine Entziehung von (Teilbereichen der) elterlichen Sorge durchführen.

Wann liegt nun konkret eine KWG vor?

Anders als in anderen Ländern gibt es keinen Katalog, den man abarbeiten kann und muss. Im Rahmen der obigen Grenzen ist das Familiengericht und das Jugendamt frei, Entscheidungen zu treffen (und zu begründen!). Es ist daher schwierig, abschließendes zu sagen. Klar ist: Missbrauch und schwere Körperverletzungen wie regelmäßige Schläge sind eine Gefahr. Bei Begriffen wie „Vernachlässigung“ und ähnliches hingegen wird es schon schwerer. Umso wichtiger ist es eben, auf diese einfache Formel hinzuweisen.

Was tue ich wenn das Jugendamt mit einem Sorgerechtsentzug droht

Leider kommt es oft vor: Das Jugendamt droht mit Sorgerechtsentzug bzw. Antrag an das Gericht. Das Problem dabei: Eine konkrete, gegenwärtige und erhebliche Gefahr kann dann eigentlich nie vorliegen. Denn diese bedingt „sofortiges Tätigenwerden“ im §8a SGB VIII. Eine Antragstellung ist erst einmal nicht „sofort“. Und auch das Gericht wird dann Probleme haben, wenn man erst abwarten konnte, sofort einzugreifen. Aber ich weiß natürlich, dass die Realität oft anders aussieht. An den obigen Ausführungen ändert dies nichts: Wer mit einer Sorgerechtsentziehung droht, der kann meiner Meinung nach keinen Antrag ans Gericht mehr stellen, weil die Gefahr dann nicht gegenwärtig ist. Dasselbe gilt für eine Inobhutnahme nach SGB VIII.

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Sorgerecht

Die haben mein Kind ohne Grund herausgeholt

Ich erlebe das recht häufig. Kontaktanfragen wie „die haben mein Kind ohne Grund herausgeholt“. Warum diese Formulierung meist falsch ist und erhebliche Risiken für das Verfahren beinhaltet, erkläre ich euch in diesem Artikel.

Kind ohne Grund herausgeholt

Kein Kind wird ohne Grund herausgeholt. Das ist natürlich streng zu trennen von der Frage, ob es einen zutreffenden oder richtigen Grund für eine Inobhutnahme durch das Jugendamt gibt. Ist das jetzt Wortklauberei? Oder meint beides etwas anderes?

Voraussetzungen für eine Inobhutnahme

Die Voraussetzungen für eine verwaltungsrechtliche Herausnahme (Inobhutnahme) durch das Jugendamt sind in §8a SGB VIII geregelt:

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§8a Abs. 2 S. 2 SGB VIII

„Besteht eine dringende Gefahr und kann die Entscheidung des Gerichts nicht abgewartet werden, so ist das Jugendamt verpflichtet, das Kind oder den Jugendlichen in Obhut zu nehmen.“

Ohne eine dringende, also eine nicht anders abwendbare und erhebliche Gefahr für das Wohl des Kindes kann es keine Inobhutnahme durch das Jugendamt geben.

Ob sich diese Gefahr als richtig herausstellt oder nicht, ist nicht entscheidend (allenfalls eine Frage der Amtshaftung).

https://familienrecht.activinews.tv/sorgerecht/inobhutnahme-ohne-beschluss/
Mehr zur Inobhutnahme ohne Beschluss

Herausnahme nach Beschluss

Auch Herausnahmen nach richterlichem Beschluss nach §1666 BGB folgt diversen Regeln.

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§1666 BGB

„Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.“

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§1666a BGB

„Maßnahmen, mit denen eine Trennung des Kindes von der elterlichen Familie verbunden ist, sind nur zulässig, wenn der Gefahr nicht auf andere Weise, auch nicht durch öffentliche Hilfen, begegnet werden kann.“

Wir brauchen eine konkrete, gegenwärtige und erhebliche Gefährdung des Kindeswohles, um gerichtliche Maßnahmen zu begründen.

Aber die Herausnahmegründe sind doch nachweislich falsch!

Diese oft richtige Aussage hat zwei Aspekte, die es zu berücksichtigen gilt: Erstens formelle: Wenn es einen rechtskräftigen Beschluss gibt, dann ist dies rechtliche Realität. Eure Aussage, dass das alles falsch ist, wird daher dazu führen, dass man Euch abspricht, die Realität zu erkennen. Der zweite Punkt ist negativer: Man wird Euch von Amts wegen vorhalten, die Schuld nur bei anderen zu suchen und eigene Fehler zu kaschieren. Das ist deshalb negativ für Euch, weil damit ein Bild von euch gezeichnet wird, das nicht stimmt. Man stellt euch als Realitätsfremd und Beratungsresistent dar.

Achtet daher auf die richtige Formulierung, um keine weiteren Angriffe gegen Euch zu provozieren.

Fazit zu Kind „ohne“ Grund herausgeholt

Jede Herausnahme hat einen rechtlichen und einen tatsächlichen Grund. Dies zu bestreiten schadet Euch und damit den Rückführungsbemühungen. Sprecht daher besser immer genau von rechtswidriger Herausnahme statt von grundloser.

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Recht allgemein

Anwalt verspricht Erfolg bei Gutachtenteilnahme

Ich habe mich unlängst wieder so unendlich aufgeregt. Ein Anwalt/eine Anwältin hat Erfolg bei Gutachtenteilnahme versprochen. Konkret wurde folgende Aussage getätigt:

„Also mein Anwalt/Anwältin sagt,wenn ich den Psychologen das so erzähle wie es war, dann würde ich (mein Kind) sicher sofort nach dem Gespräch zurück bekommen.“

Anonyme:r Informant:in

Solche Aussagen werden von vielen Anwälten getroffen. Sie sind doch ein toller Vater/eine gute Mutter. So kriegen Sie das Kind zurück. Beweisen Sie doch dem Gericht was sie drauf haben. Sie haben ja nichts zu befürchten.

Diesen Aussagen ist eines gemein: Sie sind unseriös.

„Wer ein Gutachtensergebnis vorwegnimmt, ist unseriös und hat im Familienrecht nichts verloren“

Michael Langhans, Aktivist

Tatsächlich hängt ein Gutachten von vielen Faktoren ab. Diese sind

  • Qualität der Akte (vollständige Akte, richtige Akteninhalte)
  • Qualität des Gutachters (hält er sich an die Gütekriterien für Gutachten?)
  • Qualifikation des Gutachters (ist er Sachkundig oder sollte z.B. ein Psychiater begutachten?)
  • Qualität des Beweisbeschlusses (ist dieser Richtig und Ergebnisoffen)
  • Qualität des Anwalts (ist dieser in der Lage, Probleme zu erkennen und rechtzeitig abzustellen, weiss dieser was eine Gegenvorstellung ist usw.)
  • Findet eine Beweisaufnahme neben dem Gutachten statt

Nur wenn alle obigen Probleme mit einem „plus“ bejaht werden, kann man von guten Voraussetzungen sprechen.

Gute Voraussetzungen garantieren keinen Erfolg

Gute Voraussetzungen bedingen aber kein gutes Ergebnis. Meine Standardfragen, die ich Betroffenen in diesen Fällen ihren Anwälten stellen lassen, sind daher auch die beiden folgenden:

„Können Sie mir das schriftlich geben und wer erstattet mir einen Schaden, wenn die Vorhersage nicht eintritt?“

Frage an Anwälte, die Erfolg bei Gutachtenteilnahme prophezeien

Ich garantiere Euch, dass der Anwalt oder die Anwältin sich auf diese Fragen etwas anders, gewählter ausdrücken werden, sprich zurückrudern.

Niemand kann das Ergebnis eines Gutachtens vorhersagen, niemand einen Erfolg bei Gutachtenteilnahme garantieren. Das ist ein Fakt. Man kann nur – mit viel Arbeit – die Risiken minimieren und positive Voraussetzungen schaffen. Ob diese sich dann realisieren oder ob es gelingt, bleibt abzuwarten.

Erfolg bei Gutachtenteilnahme oder Chance auf schnelles Ende

Leider beharren viele Richter auf ein Gutachten. Und einen Vorteil hat ein Gutachten: Ein gutes und schnelles Gutachten, das Gefahren ausschließt. ist der schnellste Weg, die Rechte für ein Kind zurückzubekommen und damit auch das Kind.

Aber: Dieser Fall tritt sehr selten ein.

Schlechtes Gutachten wegbekommen oder Gutachten vermeiden

Auch bei dieser Frage versagen viele Anwälte. Es ist eine Weisheit, dass es einfacher ist ein Gutachten zu vermeiden als ein solches wegzubekommen. Ein negatives Gutachten wegzubekommen kostet Zeit, Energie und Geld. Auch dies wird vielen Hilfesuchenden verschwiegen. Daher muss man in der Abwägung sich fragen, ob man diesen Weg risikieren will.

Anwälte beraten schlecht

Bei Gutachten ist eines klar: Anwälte beraten hier schlecht, von der Freiwilligkeit über die Folgen der Nichtteilnahme bis zu den Erfolgsaussichten.

Anwälte beraten oft schlecht zu Gutachten

Michael Langhans, Volljurist

Gegenvorstellung und Risiken beim Beweisbeschluss sind kaum bekannt. Daher rate ich Euch allen: lasst Euch nicht mit einfachen Antworten einlullen. Nutzt diese Webseite oder meinen Kanal als Referenz, um Euren Anwalt mit entsprechenden Aussagen zu konfronieren. Alleine aus der Reaktion, ob Kritik oder Fragen pauschal abgelehnt werden, lernt ihr viel. Am Meisten lernt ihr freilich aus den Antworten.

Und damit ist wieder so ein Anwalt zum Schämen geboren.

Wie sind Eure Erfahrungen mit Anwälten in der Beratung zu Gutachten? Habt Ihr ähnliches erlebt?

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Sorgerecht

Hilfeplan

Um Hilfeplan und Hilfeplangespräche (kurz HPG) gibt es immer wieder Streit. Manchmal ist das Protokoll des Hilfeplangesprächs falsch aufgenommen, manchmal wird es gar nicht erst protokolliert. Was ist der Hilfeplan, welche Möglichkeiten habe ich einzuwirken und wie kann ich gegen ein falsches Hilfeplangespräch vorgehen?

Hilfeplanung und Hilfeplangespräch

Der Hilfeplan wird in §36 SGB VIII definiert. Vor seiner Aufstellung sollen Personensorgeberechtigte und das Kind (!)

  • Beratung über Art und Umfang der Hilfe
  • Folgen für die Kindesentwicklung der Hilfe aufzeigen
  • jeweils in verständlicher Form

erhalten.

Wann kann es einen Hilfeplan geben

Anwendung findet dieser bei

  • Hilfe zur Erziehung gemäß § 27 ff. SGB VIII,
  • Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII,
  • Hilfe für junge Volljährige gemäß § 41 SGB VIII.

Was steht im Hilfeplan

Danach soll ein Hilfeplan erstellt werden. In diesem soll

  • Feststellungen über den erzieherischen Bedarf
  • die zu gewährende Art der Hilfe
  • die notwendigen Leistungen
  • sowie die regelmäßige Überprüfung der Hilfe und deren Zielerreichung
  • unter Beteiligung der bei der Hilfedurchführung tätigen Personen oder Einrichtungen

getroffen werden.

Bereits an dieser Stelle seht ihr, dass natürlich nicht immer diese Vorgaben eingehalten werden. Regelmäßige Gespräche finden sicher statt, aber nicht zwingend eine tatsächliche Prüfung der Hilfe und der Zielerreichung (auch wenn es so immer im Protokoll steht). Denn Rückführung findet als übergeordnetes Ziel von Sorgerechtsmaßnahmen und Jugendhilfe selten – ohne Initiative der Eltern – statt.

Hilfeplan und Hilfeplangespräch

Als Hilfeplangespräch bezeichnet man das Fachgespräch, in dem die Ziele definiert und die Maßnahmen zur Zielerreichung fixiert werden. An diesem Gespräch dürfen in der Regel auch Eltern teilnehmen, denen das Sorgerecht entzogen ist (§36 SGB Abs. 5 VIII ). Das findet leider viel zu selten statt.

Fehler während des Hilfeplangesprächs

Nachdem ich die relevanten Fakten aufgezählt habe, die vielen von Euch sicher schon bekannt waren, nunmehr zu den typischen Problemen und Fehlern während oder nach dem Hilfeplangespräch.

edit

Tipp: Schreibt alles mit, was besprochen wird!

Alleine dass ihr viel mitschreibt, wird die Gegenseite verunsichern. Zudem könnt ihr so nachträgliche Manipulationen der Protokolle verhindern.
Tonbandaufnahmen sind idR illegal!

Vorbereiten auf den Hilfeplan

Wichtig: Bereitet Euch vor:

Was waren die Probleme, die bei Gericht angesprochen wurden?

Wurden angeblich notwendige Hilfen umgesetzt?

Sind angebliche Defizite verifiziert oder sogar abgestellt?

Nur mit dem Aktenkennen habt ihr eine reale Chance, Euch einzubringen, ohne dass es zu negativen Erfahrungen kommt. Konfrontiert das Amt mit alten Aussagen. Bietet für jedes Problem auch eine eigene Lösungsidee an. Ich weiß, das ist schwer, wenn man plötzlich neue Argumente vorgesetzt bekommt. Aber es ist unumgänglich.

Eure Ideen und Wünsche ins Protokoll

Besteht darauf, dass Eure Ideen ins Protokoll aufgenommen werden.

Besteht auch darauf, dass das verifiziert wird, was das Jugendamt behauptet. Wenn es Atteste gibt oder bedenken von Schulen, müssen Arzt und Schule am Gespräch teilnehmen, §36 SGB VIII.

Was tun bei einem falschen Protokoll zum Hilfeplan?

Wenn Ihr auf meinen Tipp oben gehört habt, widersprecht dem Protokoll, fügt Eure Sicht der Dinge und Eure Mitschrift bei und besteht darauf, dass dies als Anlage zum HPG-Protokoll genommen wird.

Was tun, wenn das Jugendamt keine wirkliche Hilfe anbieten möchte?

Greift das Jugendamt in die Sorge ein oder bietet keine Rückführungsoption oder handelt aus Eurer Sicht ansonsten gegen das Wohl des Kindes, bleibt euch nur die Möglichkeit, ein Abänderungsverfahren anhängig zu machen.

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Elternrecht != Wächteramt

Vergesst nicht: Euer Elternrecht ist in Art. 6II GG garantiert. Das Jugendamt hat nur ein Wächteramt, darf bei Gefahren einschreiten. Es ist kein Superelternteil. Es ist gar kein Elternteil!

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Gutachten

Falsche Anknüpfungstatsachen im Gutachten

Es ist die Entscheidung, die am Meisten im Familienrecht rund um Gutachten zitiert wird, und gleichwohl auch die, die am Wenigsten bis zu Ende gelesen wurde: BGH XII ZB 68/09. Die Entscheidung wird oft reduziert darauf, dass niemand zu einer Gutachtensteilnahme gezwungen werden kann, weil es hierfür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ergo kann es auch keine Beweisverteitelung sein, nicht am Gutachten teilzunehmen.

Doch das viel wichtigere Momentum versteckt sich in Randnummer 47. Falsche Anknüpfungstatsachen machen ein Gutachten meist unverwertbar.

Die Ergebnisse der Begutachtung konnten schon deshalb nicht ohne weiteres in die Würdigung einbezogen werden, weil der Sachverständige teilweise unzutreffende bzw. ungeklärte Anknüpfungstatsachen zugrunde gelegt hatte

BGH aaO, Rn. 42

Ein Gutachten, bei dem der Sachverständige falsche (relevante) Tatsachen berücksichtigt, ist (in der Regel) unverwertbar. Das gilt aber auch, wenn ungeklärte Tatsachen verwendet werden .

Was bedeutet es für Euch und das Gericht/den SV, dass Anknüpfungstatsachen geklärt sein müssen?

Was heißt das für Euch? Bestreitet Behauptungen des Jugendamtes bzw. von Eurem/Eurer Ex. Weist darauf hin, dass es Aufgabe des Gerichtes ist, diese Tatsachen zu klären, also ob etwas richtig oder falsch ist. Falsche Anknüpfungstatsachen haben im Gutachten nichts verloren.

Denn die Aufgabe des Richters ist es, zu entscheiden was wahr und was gelogen ist. Diese ureigene Aufgabe darf nicht der Sachverständige übernehmen. Tut er dies, ist das Gutachten unverwertbar. Dann muss ggf. ein neues Gutachten eingeholt werden.

Für die Richter heißt dies: Sie müssen ihre Arbeit selber tun.

Die Sachverständigen haben zu beachten: Sie müssen transparent arbeiten, wenn Meinungen und Aussagen Dritter eine Rolle spielen sollen, dann muss man dies wie in der Verhandlung transparent und offen machen, also auch Fragen der Parteien zulassen – was bei heimlichen Zeugenvernehmungen nicht möglich ist. Für das Strafverfahren hat dies der BGH ausdrücklich so entschieden (Urt. v. 07.06.1956, Az.: 3 StR 136/56).

Was ist eine Anknüpfungstatsache im Gutachten?

Anknüpfungstatsachen gibt es in 2 Kategorien: Solche aufgrund der besonderen Sachkunde des Sachverständigen (z.B. Diagnosen) und Zusatztatsachen, also solche, die auch das Gericht gewinnen kann. Oftmals sind letztere Relevant für erstere. Nehmen wir einmal das Beispiel Borderline: Die Erfüllung der Merkmale sind Zusatztatsachen, weil es dem Zeugenbeweis zugänglich ist, ob es Substanzmittelmissbrauch oder wiederholte Suizidversuche gab. Diese Zusatztatsachen braucht der Sachverständige aber, um zu seiner Einschätzung der Diagnose Borderline in der besonderen Sachkunde zu kommen.

Darf der Sachverständige Zusatztatsachen überhaupt erheben?

Ich sage nein. §26 FamFG ist hier eindeutig:

„Das Gericht hat von Amts wegen die zur Feststellung der entscheidungserheblichen Tatsachen erforderlichen Ermittlungen durchzuführen.“

§26 FamFG

Da steht nicht: Das Gericht hat die Feststellungen durchführen zu lassen. Das gilt auch und gerade für Befundtatsachen und Zusatztatsachen. Erstere sind vom Gericht zu beauftragen, letztere könnten der Schweigepflicht unterliegen.

Ausnahmen der Rechtsprechung

Gleichwohl wird von der Rechtssprechung durchaus die Möglichkeit zugelassen, dass der Sachverständige auch Zeugen anhört.

„Die nach § 26 FamFG dem Gericht obliegende Verpflichtung zur Amtsermittlung darf nicht (allein) auf den Sachverständigen delegiert werden.“

OLG München, Familiensenate Augsburg, 30 UF 232/15

Denn dies darf nicht zur Übertragung der richterlichen Aufgaben auf den Sachverständigen führen:

„Zugleich und parallel hierzu wird das Amtsgericht unverzüglich u.a. die weiteren nach § 26 FamFG von Amts wegen erforderlichen umfangreichen Ermittlungen, insbesondere die Anhörung der Zeugen für den vorliegenden Einzelfall, durchzuführen haben. Insbesondere auch die Anlage von Zweitakten bzw. Drittakten dürfte zwingend geboten sein, um alle möglichen und notwendigen Maßnahmen durch Durchsetzung des Beschleunigungsgebotes effektiv zu ergreifen. Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die nach § 26 FamFG dem Gericht obliegende Verpflichtung nicht allein auf den Sachverständigen delegiert werden kann.“

OLG München, Familiensenate Augsburg, 30 UF 232/15

Dieser von mir erstrittene Satz ist von enormer Tragweite, auch wenn er offensichtliches Kundtut.

Das Gericht muss also zumindest auch Zeugen anhören. Es schadet freilich nicht, wenn ihr bei offenen Anknüpfungstatsachen oder Lügen darauf hinweist, dass es ureigene Aufgabe des Gerichtes ist, diese Feststellungen zu treffen – gegebenenfalls sogar mit einer formellen Beweisaufnahme i.S. des §30 Abs. 3 FamFG.

Auch hierauf solltet ihr beharren.

Unverwertbares Gutachten: mein Video zur Entscheidung BGH XII ZB 68/09

Unklare Anknüpfungstatsachen = ungültiges Gutachten?

Ist nun bei einer Beweisfrage, wo unklar ist ob ein Zeuge lügt oder nicht, das Gutachten immer falsch, egal was der Gutachter entscheidet?
Das kommt auf den Gutachter an. Wenn er seinen Job, ein familienpsychologisches Gutachten anfechtungsfrei zu schreiben ernst nimmt und auch weiß, was er zu tun hat. Denn dann lässt er die Entscheidung einfach dem Richter offen. Indem er zum Beispiel (wiederum am Beispiel Borderline) formuliert und damit falsche Anknüpfungstatsachen zu verwenden vermeidet:

„Wenn das Gericht nach der Bewertung der Zeugenaussagen davon ausgeht, dass es mehrere Suizidversuche gab, dann sind 5 von 9 Kriterien für Borderline erfüllt und eine solche Diagnose müsste fachpsychiatrisch ausgeschlossen werden, auch um die Auswirkungen auf die Erziehungsfähigkeit zu hinterfragen. Geht das Gericht nicht von mehreren Suizidversuchen aus, dann sind die Kriterien nach ICD 10 nicht erfüllt, so dass Borderline nicht vorliegen kann und die Frage der Erziehungsfähigkeit hierauf nicht gestützt werden kann.“

Selten überlassen Sachverständige dem Richter die Entscheidung

Diese Vorgehensweise sieht man selten in Gutachten. Nicht nur, weil sie den Arbeitsaufwand des Sachverständigen verdoppelt, er muss bei jeder relevanten Frage eine Abzweigung für den Richter vorgeben, was sich wie auf die Beweisfrage auswirkt. Auch die Richter, die oft eher den bequemen Weg gehen, wollen nicht selber bei allen Aspekten entscheiden, lieber auf der letzten Seite quasi das zusammengefasste Urteil stehen haben.

Dieses vorgehen ist aber falsch, wie ihr aus der oben zitierten Rechtsprechung herauslesen könnt.

Nehmt die Richter in die Pflicht!

Nehmt die Richter in die Pflicht. Anknüpfungstatsachen haben die Richter zu klären, und nur die Richter. Alles andere verstößt gegen den gesetzlichen Richter und die Beweisunmittelbarkeit und Parteiöffentlichkeit (dass ihr an Beweisaufnahmen teilnehmen dürft und Fragen stellen könnt).

Falsche Anknüpfungstatsachen im Gutachten begründen die Amtshaftung

BGH XII ZB 68/09 ist insoweit auch eine wichtige Entscheidung für Amtshaftungsklagen und Beschwerdebegründungen. Meiner Meinung nach wird hiergegen in 95% aller Gutachten verstoßen. Und: Auch das Jugendamt muss solche offensichtlichen Fehler bemerken und bemängeln. Das gehört zur Amtspflicht der Sachverhaltsaufklärung!

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Gutachten Sorgerecht

Borderline und Sorgerecht

Borderline allein rechtfertigt keinen Entzug des Sorgerechts. Im Familienrecht zählen konkrete Fakten zur Kindeswohlgefährdung, nicht Vermutungen oder Etiketten. Eine Borderline-Diagnose macht Eltern nicht automatisch erziehungsunfähig; sie muss fachpsychiatrisch sauber belegt und immer im Einzelfall mit den Auswirkungen auf das Kind geprüft werden.

Heute wollen wir uns mit einem weiteren Modebegriff der Kindswohlgefährdung auseinandersetzen: Borderline. Borderline (oder auch die emotional instabile Persönlichkeitsstörung) wird oft verwandt, um gegen (vorallem Frauen sind zu 70% von dieser Störung betroffen) zu schießen. Salzgeber meint zum Beispiel, dass davon auszugehen sei, dass 3% aller Frauen die Kriterien dieser emotional instabilen Persönlichkeitsstörung erfüllen. Diese Persönlichkeitsstörung wird meiner Meinung nach oft als Argument dann verwendet, wenn man eigentlich nichts belegen kann. Dabei ist eines wissenschaftlich klar: Die Diagnose des Typus nach ICD F60.31 ist eine Unterform der Emotional instabile Persönlichkeitsstörung.

Verkannt wird, dass Borderline alleine gerade keinen Rückschluss auf eine Kindeswohlgefährdung oder eine Erziehungsunfähigkeit zulässt.

Trotzdem oder gerade deswegen werden Müttern mit dieser falschen Begründung Sorgerecht oder Teilbereiche der elterlichen Sorge entzogen. Ich versuche hier einige der gängigen Mythen aufzuräumen.

Fragen zu Borderline und Sorgerecht

Hier beantworte ich vorab wesentliche Fragen:

Was ist Borderline?

Borderline ist eine Unterform der emotional instabilen Persönlichkeitsstörung.

Was kennzeichnet eine emotionale instabile Persönlichkeitsstörung?

Menschen mit dieser Störung lassen Impulse ohne Berücksichtigung von Konsequenzen zu und sind mit unvorhersehbarer und launenhafter Stimmung, emotionalen Ausbrüchen und unkontrollierten Impulsen gesegnet sowie streitsüchtig.

Wie definiert sich Borderline?

Borderline ist im ICD10 geregelt als F60.31. Nach DSMIV müssen 5 von 9 Kriterien erfüllt sein: Bemühen, Alleinsein zu verhindern, ein Muster von instabilen zwischenmenschlichen Beziehungen, Identitätsstörungen, Impulsivität, wiederkehrende Suiziddrohungen, affektive Instabilität, chronisches Gefühl der Leere, unangemessen starke Wut und vorübergehende paranoide Vorstellungen

Ist ein Borderliner Erziehungsunfähig?

Nein, es gibt keine Studie, nach der ein Borderliner immer erziehungsunfähig wäre. Borderline ist ein komplexes Krankheitsbild, pauschale Aussagen kann man nicht tätigen

Kann ein Gutachter im familienpsychologischen Gutachten Borderline diagnostizieren?

Nur approbierte Psychiater oder psychologische Psychotherapeuten dürfen Borderline feststellen.

Kann man Borderline in einem Gutachten diagnostizieren?

Nur wenn das Alltagsverhalten mit beachtet wird. Grundsätzlich ist Borderline eine schwierige Diagnose, die nicht so eben in einem mehrstündigen Gutachten diagnostiziert werden kann, zumal Borderliner sehr manipulativ sein können. Es bedarf dann erfahrenen Borderline-Fachleuten.

Ist Borderline therapierbar?

Es gibt Therapiemöglichkeiten, oft wird eine Mischung aus medikamentöser Behandlung und Verhaltenstherapie gewählt.

Welche Auswirkungen der emotional instabilen Persönlichkeitsstörung wirken sich auf Erziehungsfähigkeit aus?

Es ist vorallem die mangelnde Impulskontrolle, die affektive Instabilität und die Spaltung der Persönlichkeitszüge, welche sich auf die Kommunikation mit anderen Menschen auswirken (vgl. Salzgeber, Rn. 1054). Laut Salzgeber sollen Borderline Persönlichkeiten „im Kern bindungsunfähig“ sein. Das lehne ich ab. Richtigerweise sind die Bindungen da, werden dann aber miss- und fehlgebraucht. Da sich Kinder an den Eltern orientieren, kann dies freilich jederzeit zu einer Entwicklungsstörung führen. Aber da das Borderlinesyndrom weitschichtig ist, kann man es eben nicht so verallgemeinern.

Im Verfahren müssen hierzu daher auch konkrete Fakten vorliegen, nicht nur Behauptungen.

Oftmals geht eine Borderline-Persönlichkeitsstörung auch einher mit Substanzmittelmissbrauch (Alkohol und Drogen), posttraumatischem Belastungssyndrom und belastungsabhängigen paranoiden Symptomen einher (Salzgeber aaO). Gerade in der Abgrenzung kann es aber zu Fehlern und Missinterpretationen kommen

Warum ist Borderline im Familienrecht eine beliebte Diagnose?

Borderline wird trotzdem gern genommen als Argument gegen eine Erziehungsfähigkeit von einer Mutter. Pädagogen behaupten das einfach, und Gerichte folgen dem. Oft wird auch nur die Vermutung geäußert oder statt einer Diagnose die Persönlichkeitsakzentuierung genutzt, um Mütter zu diskreditieren.

Borderline klingt für den Laien immer sehr blutig: Ritzen, Schneiden, Verletzen, Suizid, da ist doch jedem die Kindswohlgefahr offenkundig.

Wie wehre ich mich bei der Borderline Behauptung?

Eigentlich wie immer: Erst einmal den Sachverhalt klären. Wenn nicht die 5 von 9 Merkmalen behauptet werden, liegt schon kein Grund für nähere Abklärung vor.

beenhere

5 von 9 Merkmalen müssen erfüllt sein!

Beispiele und die 9 Merkmale findet Ihr im unten Verlinkten Paper des ZI Mannheim.


Zudem kann man natürlich ein psychiatrisches Attest von einem Vertrauensarzt vorlegen und Bestätigungen von Nahestehenden, wenn und ob Kriterien für diesen Typus Persönlichkeitsstörung vorliegen.

Was ist erweiterter Suizid?

Dabei wird von Seiten des Jugendamtes, weil man weiß dass die Krankheit nicht einfach zu diagnostizieren ist, einfach der erweiterte Suizid behauptet: Dass man neben sich selbst auch die Kinder ermorden möchte. Diese Behauptungen sind meiner Erfahrung nach meist absolut ohne eine Substanz und ohne Anknüpfungstatsachen geschildert. Man möchte damit Eindruck beim Richter schaffen. Vergessen wird, dass die Suiziddrohung alleine nur ein Hilfeschrei ist und selbst als Kriterium ohne die wiederholte Drohung nicht ausreicht.

Widersprechen und Gegenbeweis anbieten. Gern auch Strafanzeige wegen Beleidigung stellen.

Ist ein Borderliner immer erziehungsunfähig?

Nein. Borderline ist eine sehr komplexe Krankheit mit vielen Erscheinungsbildern. Nur die ausführliche Auseinandersetzung mit den Erscheinungsbildern kann hier eine Prognose auf die Erziehungsfähigkeit zulassen. Laut Prof. Dr. Martin Bohus vom ZI Mannheim, einem der führenden Experten zu diesem Thema, gibt es keine einzige Studie, die dies behauptet. Auch andere Experten wie Dr. Wolfgang Droll wissen, dass Borderliner nicht erziehungsunfähig sind. Jeder Psychiater muss das bestätigen können, dass eine Borderlinerin nicht per se erziehungsunfähig ist. Damit kann also auch niemand einfach so die Erziehungsfähigkeit in Abrede stellen. Noch kann damit ein Psychologe die Erziehungsfähigkeit hinterfragen, schon gar nicht mit den eingeschränkten Mitteln einer psychologischen Begutachtung.

beenhere

Borderline != Erziehungsunfähig

Borderline zu haben heißt nicht automatisch erziehungsunfähig zu sein. Psychologen können dies auch nicht differenzieren oder behaupten.

Wenn das Gericht hier ein Erziehungsfähigkeitsgutachten anwendet, solltet ihr eine Gegenvorstellung abgeben und auf ein Fachpsychiatrisches Gutachten bestehen und bei einem Psychologen nicht teilnehmen. Dieser ist ohne Appropation gehindert, Borderline und hierauf fussend eine Erziehungsunfähigkeit zu behaupten, §1 PsychThG.

Kann man mir wegen Borderline die Kinder wegnehmen?

Diese Frage ist schwerer zu beantworten. Denn grundsätzlich enthalten die Kriterien durchaus kindswohlgefährdende Aspekte. Gerade weil die Ursachen von Borderline oft in der Vergangenheit liegen und vererbbar sind (sexueller Missbrauch, Alkoholkonsum, genetische Komponente, siehe hier ab S. 17), liegen Auswirkungen auf der Hand: Das eigene Verhalten wird anerzogen. Kinder, die Selbstverletzung miterleben oder Alkohol- und Sexezesse sowie wechselnde Beziehungen sidn dem Risiko einer Beeinträchtigung ausgesetzt.

Wichtig: In einem Sorgerechtsbeschluss nach §1666 BGB muss sich das Gericht konkret mit den Fragen auseinandersetzen, wobei Vermutungen i.d.R. nicht ausreichen. Es müssen daher mindestens 5 der Merkmale genannt sein und die Auswirkungen auf das Kind. Denn: es ist eine konkrete Nennung der Kindswohlgefahr nötig.

Wenn die Kinder wegen Borderline weg sind: Was tun?

Was kann ich tun, wenn die Kinder wegen dieser Diagnose in Obhut genommen sind durch das Jugendamt oder das Familiengericht die elterliche Sorge entzogen hat?

  • Therapievereinbarung schließen und nachweislich einhalten. Wichtig: Lasst Euch dies regelmäßig bestätigen
  • Wenn Medikamentation notwendig ist: Regelmäßig einnehmen und dies belegen!
  • Umfeld mit einbeziehen
  • Notwendige (selbstdruck) Selbstverletzungen immer so durchführen, dass die Kinder nichts mitbekommen können UND sich danach dem Therapeuten offenbaren
  • Überhaupt Verschlechterungen selbst erkennen und mit dem Behandler oder Therapeuten ansprechen.
  • Ein Netzwerk aufbauen, das zur Stelle ist wenn Probleme überhand nehmen.

Natürlich sind das nur Beispiele, eine genaue Besprechung müsst ihr mit eurer Diagnose mit eurem Behandler und Arzt ansprechen und abstimmen. Wichtig dabei immer, dass alles auf Papier dokumentiert ist um es beim Gericht vorlegen zu können.

Ist Borderline heilbar?

50% erfüllen nach einer Behandlung nicht mehr die Kriterien für eine Persönlichkeitsstörung (hier, S.9).

Quellen

Umfangreiches Paper des ZI Mannheim

ICD 10 – Achtung, ab 2011 gilt der ICD-11

Die Merkmale der Persönlichkeitsstörung

beenhere

Betroffen? Lass Dir helfen

Dieser Artikel ist ein rechtlicher, kein medizinischer. Hilfe findest Du bei spezialisierten Psychiatern oder im Internet in Selbsthilfeforen

z.B. Info Seite

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