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Recht allgemein

Gespräche aufzeichnen – was bringt es?

Gespräche aufzeichnen ist illegal, Transkripte nutzen nicht unbedingt. Trotzdem: Es ist der Geheimtip für viele: Alle Gespräche mit dem Jugendamt oder die Verhandlung auf Handy aufzeichnen. Damit, so die Hoffnung von vielen, könne man endlich die vielen Lügen, Manipulationen und die Wahrheit beweisen. Meiner Meinung nach ist das Blödsinn. Es ist unzulässig, zerstört das Gesprächsklima und hindert eine gemeinsame Lösungsfindung. Ein Fall, in dem Gespräche aufzeichnen etwas bewirkt hätte, ist mir nicht bekannt. Euch etwa?

Rechtslage bei Gespräche aufzeichnen

§201 StGB lautet:

Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt

das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder

eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
(2) 1Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.
2Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. 3Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1 und 2).
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) 1Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. 2§ 74a ist anzuwenden.

StGB

Es kommt entscheidend auf die Frage der Befugnis an zur Aufzeichnung und ob das gesprochene Wort öffentlich war oder ist. Dies ist vorallem bei Verhandlungen wichtig, die in der Regel öffentlich sind – außer in Kindschaftssachen. Befugnis sagt also, wenn ihr die Erlaubnis habt aufzunehmen, ist es zulässig.

Aufnahmen im Familienrecht sind fast immer strafbar.

Michael Langhans, Rechtsanwalt

Viele meinen, dass keine Rechtswidrigkeit vorliegt gem. Abs. 2 S. 3, wenn es ein Interesse der Öffentlichkeit an der Aufzeichnung gibt. Leider legt die Mehrheit der Rechtsprechung diesen Satz nur auf Abs. 2 S. 1 Nr. 2 anwendbar aus, also die Mitteilung dem wesentlichen Inhalt nach, nicht die Aufnahme. Die Aufnahme bleibt damit strafbar.

Zwar kann hier eine Entschuldigung nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen bestehen, aber meiner Erfahrung nach wird hier schnell verurteilt.

Ich selber vertrete sowieso die Auffassung, dass Jugendamt und Familiengericht immer als öffentliches Amt sprechen ausser bei rein privaten Gesprächen und damit niemals „nichtöffentlich“ i.S. des Gesetzes. Aber dieser Meinung wird nicht gefolgt, stattdessen Menschen verfolgt.

Auch prozessual als Gegenbeweis sind diese Aspekte nicht zulässig. Denn rechtswidrige Beweismittel sind unzulässig. Auch hier gibt es grundsätzlich eine Rechtsprechung, die solche Beweismittel ausnahmsweise zulässt. Aber darüber entscheidet ein Richter. Und daher ist der Erfolg ungewiss.

Was erreiche ich mit Gespräche aufzeichnen im Familienrecht

Das ist die Frage, die man sich immer und bei jedem Schritt stellen sollte. Was erreiche ich für mein Kind und die Rückkehr, wenn ich dies tue oder nicht tue? Das ist die Schlüsselfrage, an der Ihr alles messen solltet, was Ihr tut.

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Die Schlüsselfrage:

„Was erreiche ich für mein Kind und die Rückkehr, wenn ich dies tue oder nicht tue?“

Und die Antwort auf Gespräche aufzeichnen ist: Ihr erreicht nichts. Nothing. Njente. Das muss man so knallhart sagen. Natürlich denken einige, sie hätten damit Beweise. Aber ist das objektiv wirklich so? Oder interpretiere ich mehr hinein als wirklich drinnen ist?
Welches Bild gebe ich ab? Dass ich keine Regeln einhalte.

Daher ist für mich klar: Lasst es bleiben.

Legale Wege Gespräche aufzuzeichnen?

Natürlich gibt es legale Wege, Gespräche aufzuzeichnen. Da sind sie:

  • führe ein Wortprotokoll, gern auch mit einer Person die Kurzschrift beherrscht
  • Frage vorher um Erlaubnis
  • in Deiner Wohnung: Weise darauf hin dass aufgenommen wird, so dass eine wirksame Einwilligung vorliegt

Gibt es Möglichkeiten, illegale Gesprächsaufzeichnungen legal zu nutzen

Auch diese Möglichkeit gibt es. Problem dabei ist nur, dass Ihr wissen müsst, wie es geht und dass kein Verdacht hängen bleibt. Wie gesagt, ich bin gegen Aufnahmen.

Ich sage nein zu Tonbandaufnahmen

Michael Langhans, Volljurist

fertigt ein Wortprotokoll aus der Aufnahme an. Aber glaubt Euch jemand, dass ihr so ein Gedächtnis habt?

lasst Dritte das Tonband mithören (nicht abhören!) und benennt diese Zufallszeugen zum Gesprächsinhalt

fertigt eine Bestätigung des Gesprächsinhalts an und sendet das an die Gegenseite

Ich weiss, dass diese rechtliche Situation unbefriedigend ist. Wo es doch Entscheidungen gibt, die es erlauben aufzunehmen. Aber: Seid Euch im klaren dass Ihr maximal 0.1% Erfolgschancen habt und die anderen 99,9% Euch und Euren Kindern schaden werden. Ist es das wert? Ist das Geld für eine Geldstrafe nicht besser aufgehoben für die Verteidigung Eurer Rechte als um den Staat zu nähren?

Glaubt einfach an Euch und dass Ihr legal alles erreichen könnt. Sonst bleibt Euch nichts. Und dann seid ihr nicht besser als die, die Euch belügen und betrügen.

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Sorgerecht

Unwissenheit kein Grund für eine Inobhutnahme

Eigentlich ist es selbstverständlich. Nur wenn Erkenntnisse über eine Kindswohlgefährdung vorliegen, kann der Staat tätig werden. Nichts Wissen hingegen ist kein Grund für eine Inobhutnahme. Diese sehr wichtige Erkenntnis musste die Stadt München und das dortige Jugendamt (Gruss an meinen „Kumpel“ Markus S. aus Krefeld lol) machen – leider erst im Rahmen einer Beschwerdeentscheidung.

Was war passiert:
Ich musste damals eine Mutter vertreten, die Probleme mit dem Amt hatte. Soweit, so gut. In diesem Fall war die Mutter aber hervorragend aufgestellt: Kind gesund und sozial eingebunden in Verein und therapeutische Unterstützung bei Weigerung, einen Kindergartenplatz per Zwang anzunehmen. Selbst eine (Vertretungs)Richterin erkannte damals sofort, dass ein glückliches Kind vor ihr steht. Einer der wenigen Fälle war das, bei dem ein Richter auf sich selber mehr vertraut als auf das was das Amt meint. Als dann die zuständige Richterin wieder im Lande war, wurde die Sorge entzogen, weil man nicht wisse ob es dem Kind gut gehe.

Dem hat das OLG München 33 UF 1559/16 aber einen Riegel vorgeschoben.

Das Video zum Beschluss – ist eines meiner ersten aus meiner „Nürnberger“ Zeit

Beschluss, warum Unwissenheit kein Grund für Inobhutnahme ist

Den Beschluss könnt ihr Euch hier selber durchlesen:

Die Mutter wollte das Kind also nicht mehr in den Kindergarten geben. Und: Viel schlimmer, sie hatte sich in Berlin (ich glaube beim Familienministerium) beschwert über die Jugendämter – was gleich einen Grund für eine Gefährdungsmeldung darstellte.

Bedenken Ausräumen ohne nachzugeben

Die Mutter hatte alle Verpflichtungen erfüllt. Auch eine Zwangsräumung ändert hieran nichts. Denn selbst wenn das Leben eines Kindes nicht in geordneten Bahnen verläuft und der Aufenthalt unbekannt ist, kann nicht zwingend auf eine Gefährdung des Kindswohls geschlossen werden.

Aus Nichtbesuch Kindergarten und Zwangsräumung ohne Kenntnis des tatsächlichen Aufenthaltes kann nicht auf Gefährdung des Kindswohles geschlossen werden

OLG München 33 UF 1559/16

Doch das reicht dem Oberlandesgericht nicht. Es geht sogar weiter:

Denn auch wenn die Mutter verschiedene Defizite aufweisen sollte, ist nicht zwingend das Kindeswohl gefährdet

OLG München aaO

Und am wichtigsten: Vermutungen reichen nicht aus:

Im Übrigen wird der mangelnde Sozialkontakt auch nur vermutet, einen
objektiven Nachweis hierfür gibt es nicht. Anhaltspunkte dafür, im Wege der Amtsermittlung Näheres hierfür herauszufinden, sind nicht erkennbar.

OLG München aaO

Was uns diese Entscheidung lehrt?

Nicht jedes Defizit reicht aus für Kindesherausnahmen.

Nicht jedes Verweigern der Zusammenarbeit mit dem Amt reicht aus, solange man grundsätzlich nachweisbar sich um das Kind kümmert.

Es lohnt sich, selbst in schwierigen Situationen eine eigenbestimmte Form der Zusammenarbeit zu wählen und durchzuführen.

Die in diversen Gruppen verbreitete Strategie gar nix zu tun was das Amt möchte hätte hier zu einem Totalverlust geführt. Nur weil wir auf die Bedenken eingegangen sind und hier unseren eigenen Weg gingen und umsetzten, was es möglich trotz schwierigster Bedingungen zu obsiegen. Wir konnten eben beweisen, dass kein Grund für Inobhutnahme und Herausnahme vorlag. Vorher muss das Amt die KWG ermitteln, nicht nur vermuten.

Alles Ablehnen führt hingegen nicht zu Erfolgen.

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Sorgerecht

Ändern. Abändern. Rückführen.

Es ist eine einfache Sache, und trotzdem muss man es sagen. Ändern. Abändern. Rückführen. Nur in dieser Reihenfolge kann man die gesetzlichen Voraussetzungen des §48 FamFG erfüllen. Nur so bekommt Ihr Euer Kind zurück.

Die gesetzlichen Voraussetzungen für Ändern, abändern und Rückführen

(1) Das Gericht des ersten Rechtszugs kann eine rechtskräftige Endentscheidung mit Dauerwirkung aufheben oder ändern, wenn sich die zugrunde liegende Sach- oder Rechtslage nachträglich wesentlich geändert hat. In Verfahren, die nur auf Antrag eingeleitet werden, erfolgt die Aufhebung oder Abänderung nur auf Antrag.

§48 FamFG

Ich höre oft die falsche Aussage, ich kann jederzeit eine Abänderung fordern. Das ist falsch. Ich verstehe den Druck, den Eltern verspüren. Je schlimmer das Unrecht, umso größer der Druck, dies wiedergutzumachen. Aber der §48 FamFG enthält ein Zeitmoment: „wesentlich geändert“.

Tief durchatmen, und dann stoisch loslegen:

Ändern.

Natürlich kann Ändern auch die Änderung des anderen Sein. Ein Kind das aus dem Heim wegläuft, um dem Kinderklau zu entgehen. Ich spreche hier aber über Dich als vom Beschluss benachteiligter. Ändern heisst also, etwas tun. Das kann auch nur „pro forma“ sein. Das kann ein Kurs auf dem Papier sein, gelesene Bücher. Es kann aber auch eine Therapie sein, ein Kommunikationskurs, eine Einzelmediation.

Ich präferiere hier Änderungen, die man beweisen kann. Das ist wie bei einer MPU, auch wenn der Vergleich hinkt: Mach dem Gegenüber deutlich, dass Du verstanden hast was falsch lief. Das wiederum muss nicht echt sein, es muss nur ehrlich rüberkommen.

Abändern.

Erst wenn ausreichend und nachhaltige Änderungen, also wesentliche Änderungen, vorliegen, könnt Ihr den Abänderungsantrag stellen.

In diesem solltet Ihr alle Änderungen aufführen.

Erst wenn Änderungen vorliegen und Abänderungsantrag gestellt ist, ist es sinnvoll Lügen im alten Beschluss anzusprechen!

Michael Langhans, Volljurist

Und erst dann ist der richtige Zeitpunkt, Lügen im alten Verfahren anzusprechen. Nicht vorher. Natürlich wäre es besser gewesen, diese im alten Verfahren zu vermeiden. Nur: Richter fassen abgeschlossene Verfahren nicht an.

Rückführen.

Nur wenn die obigen beiden Voraussetzungen vorliegen, ist an eine Rückführung zu denken. Letzlich versteht man also unter diesem Dreiklang auch ein Rückführungskonzept, das das Jugendamt mit Euch erarbeiten kann und soll.

Ist es wirklich so einfach?

Ja, es ist so einfach:

  1. Ändern.
  2. Abändern.
  3. Rückführen

Und nein, natürlich klappt es nicht immer. Wenn die Argumente nicht ausreichen. Der Wille des Kindes entgegenstehen soll. Der andere Elternteil gegen Euch arbeitet. Weil eben eine wesentliche Änderung notwendig ist.

Aber erstens wollen wir hier am Blog positiv denken. Rückführung ist das Ziel. Sie ist immer erreichbar.

Und zweitens: Wer nicht wagt, der nicht gewinnt.

Deshalb:

Tasse aus unserem Shop

Ändern. Abändern. Rückführen.

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Gutachten

Narzissmus und Sorgerecht

Bei Narzissmus im Sorgerechtsstreit zählt vor Gericht nicht das Etikett, sondern konkretes Verhalten. Beschreiben Sie fehlende Empathie, Manipulation, Kontrolle und die Folgen fürs Kind. Entscheidend ist immer das Kindeswohl, nicht die Selbstdiagnose des Ex-Partners

Mein Partner ist Narzisst. Das wird oft behauptet und stimmt öfter. Narzissmus ist deshalb eine häufige Erklärung im familienrechtlichen Streit, beinahe schon ein Modewort. Weshalb ich von solchen Selbstdiagnosen abrate, was Narzissmus bedeutet und wie man taktisch am Besten vorgeht, das versuchen wir in diesem Artikel zu erläutern. Dabei soll auch das Auftreten bei Gericht und die oft psychologische Gewalt von Vater oder Mutter im Narzissmus nicht vergessen werden.

Narzissmus und Sorgerecht- für Euch aufgearbeitet. Denn Sorgerechtsstreit mit Narzissten ist kein Vergnügen. Im Sorgerechtsstreit schlagen die negativen und positiven Aspekte eines Narzissten (Charme u.a.) voll durch.

Ach ja, auch wenn ich öfter als „der Narzisst“ schreibe, ist das in diesem Artikel genderneutral zu verstehen.

Was bedeutet Narzissmus?

Was bedeutet Narzissmus überhaupt? Gemeint ist übermäßige Selbstbezogenheit, starkes Bedürfnis nach Bewunderung und wenig Empathie. Bei der narzisstischen Persönlichkeitsstörung handelt es sich um ein überdauerndes Muster, das Beziehungen und Arbeit belastet. Die Diagnose stellt ein Fachprofi, nicht der Bekannte am Stammtisch.

Im ersten Eindruck wirken Narzissten oft gewinnend. Charmant, redegewandt, humorvoll, selbstsicher. Sie halten souveränen Blickkontakt, treten gepflegt auf und ziehen Blicke auf sich. Dieser Glanz trägt, solange alles nach ihrem Plan läuft. Kippt die Lage, kippt oft auch der Ton.

Das alte Klischee, Narzissmus sei Männersache und Frauen seien einfach hysterisch, ist falsch. Narzisstische Muster gibt es bei Männern und Frauen. Hysterie ist ein überholter Begriff.

Narzissen sind charmant, redegewandt, humorvoll und ziemlich selbstsicher

Viele kennen den Chef, der immer recht hat und bei Widerspruch laut wird. Oder den Nachbarn, der hemmungslos schimpft. In Beziehungen zeigt sich das in Kontrolle, Eifersucht und Demütigung. Besonders hart trifft es Kinder, wenn der Vater narzisstisch handelt. Psychische Gewalt ist dann Alltag: ständige Abwertung, Gaslighting, Schweigen als Strafe, Drohungen, Liebesentzug. Kinder lernen, sich zu verbiegen, um Streit zu vermeiden, oder sie rebellieren. Die Folgen sind Scham, Schuldgefühle und dauernde Anspannung. Psychische Gewalt ist Gewalt, auch ohne blaue Flecken.

Nicht jede starke Persönlichkeit ist narzisstisch. Gesunde Selbstsicherheit lässt Raum für andere, nimmt Feedback an und kann sich entschuldigen. Narzissmus zeigt sich in starrer Selbstüberhöhung, fehlender Empathie und fehlender Verantwortung für verursachten Schaden. Wer diese Muster erkennt, kann Grenzen setzen und sich Unterstützung holen.

Hilfe erhaltet Ihr über unseren Verein

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Ihr könnt aber auch unten rechts den Chat nutzen oder Termine dort direkt buchen.

Die narzisstische Persönlichkeitsstörung

Aber wann sprechen wir von einer nazistischen Persönlichkeitsstörung?

Und vor allem: Wann beginnt es uns extrem zu stören und unsere Nerven zu strapazieren?

Kriterien nach DSM-5

Im DSM-5 sind folgende Kriterien aufgeführt

Mindestens fünf der folgenden Kriterien müssen erfüllt sein:

Hat ein grandioses Gefühl der eigenen Wichtigkeit (z. B. übertreibt die eigenen Leistungen und Talente; erwartet, ohne entsprechende Leistungen als überlegen anerkannt zu werden).

Ist stark eingenommen von Fantasien grenzenlosen Erfolgs, Macht, Glanz, Schönheit oder idealer Liebe.

Glaubt von sich, „besonders“ und einzigartig zu sein und nur von anderen besonderen oder angesehenen Personen (oder Institutionen) verstanden zu werden oder nur mit diesen verkehren zu können.

Verlangt nach übermäßiger Bewunderung.

Legt ein Anspruchsdenken an den Tag (d. h. übertriebene Erwartungen an eine besonders bevorzugte Behandlung oder automatisches Eingehen auf die eigenen Erwartungen).

Ist in zwischenmenschlichen Beziehungen ausbeuterisch (d. h. zieht Nutzen aus anderen, um die eigenen Ziele zu erreichen).

Zeigt einen Mangel an Empathie: Ist nicht willens, die Gefühle und Bedürfnisse anderer zu erkennen oder sich mit ihnen zu identifizieren.

Ist häufig neidisch auf andere oder glaubt, andere seien neidisch auf ihn/sie.

Zeigt arrogante, überhebliche Verhaltensweisen oder Haltungen.

via Wikipedia

Der ICD-10 führt hierzu nichts besonders aus.

Krankheitsbild

Das Krankheitsbild beschreibt Salzgeber ab Rnn. 1047 wie folgt: „Es zeichnet sich aus durch ein durchgängiges Muster an „Großartigkeit“ gegenüber der Einschätzung durch andere, Überempfindlichkeit auf Einschätzung durch andere und Mangel an Einfühlungsvermögen aus. Diese unverträglichen Persönlichkeiten zeigen sich unkooperativ, verhalten sich skeptisch und aggressiv. Mangels Mitgefühl irritieren sie Mitmenschen.

Wie Narzissten ticken im Sorgerecht und überhaupt

Lassen Sie uns gemeinsam mal schauen, wie die Narzissten ticken. Dazu wurde das ganze natürlich etwas in plastischere Beispiele gegossen als es der DSM-5 widergibt:

  • Der Narzisst schein Star-Allüren zu haben. Er ist der schönste, der beste und duldet keine besseren als er selber. Nur seine Meinung gilt. Nur er weiß, wovon er spricht.
  • Der Narzisst ist ein Egozentriker, der auch unsere Persönlichkeit manchmal angreift. Denn nur seine Interessen sind wichtig. Was andere dazu meinen hingegen ist irrelevant.
  • Sie sind rücksichtslos in ihrem Umfeld.
  • Empathie ist ein Fremdwort für Narzissten. Das Gefühl der Anteilnahme fehlt vollständig.
  • Narzissten lieben Macht und Ruhm. Sie sind meistens in der ersten Reihe und brauchen ständig die Anerkennung.
  • Sie sind berechnend wenn es um die eigenen Interessen geht. Ein Narzisst ist der typische Kollege, der die Unterlagen der Kollegin/dem Kollegen nicht gibt und dem Chef dann sagt, er hätte nicht gewusst, dass der Andere die gebraucht hat. So ziemlich unkollegial.
  • Narzissten sind absolut keine Teamplayer, wenn sie im Team sind, dann haben sie natürlich das Sagen, sonst niemand.
  • Sie sind arrogant.
  • Sie gehen ohne Rücksicht auf Verluste durch das Leben.
  • Sie streben immer nach Macht. Und wenn sie die Macht haben, brauchen sie auch mehr Macht.
  • Sie sind die Super-Schauspieler und das insbesondere in ihrer Opfer-Rolle.
  • Narzissten können nicht zuhören, und wenn sie aus Versehen zuhören, dann verdrehen sie später die Worte im Mund und geben das falsch aber glaubhaft wieder.
  • Narzissten wissen immer alles besser als andere. Sie freuen sich immer, wenn man sie nach ihrer Meinung fragt. Sie springen quasi in die Luft, wenn man diese als Berater im Freundeskreis wählt.
  • Sie sind sehr redegewandt.
  • Sie sind manipulativ.
  • Sie sind die Meister des ersten Eindrucks. Narzissten machen einen sehr guten ersten Eindruck, bis die Fassade anfängt zu bröckeln.
  • Sie sind stets auf der Suche nach Lob und Anerkennung.
  • Nicht zu vergessen ist, dass sie immer das arme Opfer spielen, wenn was schief läuft. Insbesondere Ehemänner oder Ex-Partner können das sehr gut anderen verkaufen.
  • Narzissten können sehr gut Druck ausüben. Dies können sie subtil und indirekt äußerst eindrucksvoll.
  • Sie meiden emotionale Themen, denn sie können mit Emotionen überhaupt nicht umgehen.
  • Narzissten kommen um ein Anspruchsdenken nicht herum.
  • Narzissten denken, dass sie wertvoller sind als alle anderen Menschen in ihrem Umfeld.
  • Sie üben manipulativ und subtil Druck aus
  • Und all das ist leider meistens mehr schein als sein.
  • Sie sind leider nicht loyal.
  • Sie sind kritikunfähig. Man kann und darf Narzissten nicht kritisieren, denn sie denken, sie sind die Größten die Besten und alles dreht sich um sie herum.
  • Sie sind sehr eitel.
  • Sie bleiben bei ihrer Meinung, sind in vielerlei Hinsicht uneinsichtig.
  • Und natürlich wollen sie immer bewundert werden.

Soll man Narzissten im Sorgerechtsstreit so benennen?

Grundsätzlich rate ich davon ab, einen Narzissten im Sorgerechtsstreit so zu benennen, außer ihr habt eine schriftliche Diagnose. Das Problem bei diesem Krankheitsbild ist die Tatsache, dass es nur umfangreich und in Zusammenarbeit mit der Person diagnostiziert werden kann. Eine solche Diagnose ohne ein Attest wäre anmaßend und beleidigend – aus Sicht des Gerichtes.

Ich empfehle lieber auszuführen, wie sich eine Person verhält. Dazu könnt ihr die obigen Beispiele verwenden oder Euch an den Kriterien nach DSM-5 entlanghangeln.

Das hat den Vorteil, dass ihr Tatsachen einführt. Tatsachen muss das Gericht verwenden und berücksichtigen. Eure Meinung, Euren Schluss hingegen darf das Gericht ignorieren.

Was will ich erreichen?

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Was will ich erreichen?

Daran muss man alles, was man tun möchte, anknüpfen lassen. In der Regel möchte ich mein Kind schützen, nicht den Expartner diskreditieren. So sollte man vorgehen und entscheiden, was man sagt und fordert!

Aber möchte ich, dass man dies weiter untersucht?

Wer nach einem Gutachter für seinen Partner ruft, der verkennt dass das Gutachten dann auch einen selber betrifft. Und wenn das Schlechtgutachten vorliegt und Dich belastet, bist Du dann weitergekommen? Nein.

Narzissmus und die Wirkung auf das Kind im Sorgerechtsstreit

Aber Narzissmus wirkt sich doch auf das Kind aus, würden viele Eltern jetzt sagen. Und tatsächlich, es gibt Anzeichen und Langzeitwirkungen, die nicht positiv sind – auch weil Narzissten wenig Empathie haben, wie oben geschrieben stand:

Zeigt einen Mangel an Empathie: Ist nicht willens, die Gefühle und Bedürfnisse anderer zu erkennen oder sich mit ihnen zu identifizieren.

DSM-5

Daher sind typische Auswirkungen auf das Kind:

  • Kinder von Narzissten haben geringes Selbstbewusstsein als andere Kinder
  • sie ziehen sich oft zurück
  • Kinder von Narzissten sind unsicherer als andere
  • sie haben häufig Angst, alleinegelassen und verlassen zu werden
  • betroffenen Kindern fällt es oft schwer, die eigene Meinung zu sagen aus Angst, abgelehnt zu werden

Hinzu kommen dann oft eigene psychische Probleme wie Dression, Essstörung oder Selbstverletzung. Narzissmus, unbehandelt und ausgelebt, pflanzt sich fort und wird dem Kind anerzogen.

Narzisst im Sorgerechtsstreit

Doch was heisst das im Sorgerechtsstreit? Es heißt, dass die Folgen für das Kind negativ sind. Im besten Fall wirft man Dir vor, das nicht erkannt und nicht gegengesteuert zu haben. Im schlimmsten Fall unterstellt man Dir den Narzissmus.

Jedes ihm nicht genehme Ergebnis wird er als persönliche Niederlage empfinden und bekämpfen!

Problem Narzisst: Gemeinsame Sorge unmöglich?

Ist gemeinsame Sorge bei einem Narzissten möglich? Eher nicht.

Gemeinsame Sorge mit einem Narzissten ist selten tragfähig. Er beansprucht Deutungshoheit, eine abweichende Meinung gilt als Angriff. Kompromisse, auch durch gerichtliche Vergleiche oder Beschlüsse, erlebt er als Verlust, nicht als Lösung. Daher werden Beschlüsse des Gerichts auch oft unterlaufen, verzögert oder umgedeutet.

Gleichberechtigung akzeptiert er nicht. Er herrscht im Inneren, mit Kontrolle, Abwertung und Drohungen. Nach außen zeigt er Charme, wirkt hilfsbereit und korrekt. Dieses Doppelleben verwirrt Umfeld und Behörden.

Besonders hart trifft das Kinder. Psychische Gewalt eines narzisstischen Vaters zeigt sich in Gaslighting, Schweigen als Strafe, Schuldzuweisungen und subtilen Drohungen. Er spaltet, nutzt das Kind als Verbündeten, schafft Loyalitätskonflikte und macht Umgang zur Bühne.

Es gibt Abstufungen. Mit klaren Grenzen, Therapie und strikt geregelter Kommunikation, am besten schriftlich und dokumentiert, kann es kurzfristig funktionieren, eine gemeinsame Sorge. Häufig bleibt das Konfliktlevel jedoch hoch, die Belastung für das Kind ebenso. In vielen Fällen ist ein strikt strukturierter Umgang, mit Auflagen und Kontrolle, die sicherere Wahl.

Weil er (oder sie) immer Recht hat, ist eine andere Meinung nicht vorgesehen und quasi beleidigend.

Lösung Narzissmus und Sorgerecht?

Die Lösung ist einfach und doch schwer: Vorwürfe bringen Dich nicht weiter. Versuche, wie immer, das Kind und dessen Bedürfnisse in den Vordergrund zu stellen. Suche Dir verbündete auf diesem Weg, die Dein Vorgehen unterstützen. Der Narzisst wird sich dann zu erkennen geben müssen, weil er diesen Lösungsweg nicht gehen will und kann.

Und trotzdem ist der andere ein Teil des Lebens des Kindes. Den Weg zu finden, mit einem Narzissten zu leben, ist beinahe unmöglich. Natürlich gibt es auch die Fälle, die sich behandeln lassen. Aber das sind wenige.

Du solltest daher nicht versuchen, den Narzissten vom Kind fernzuhalten. Überlass das seinen Handlungen. Ich weiss, es ist schwierig und es mag sein, dass das Kind dann etwas leidet. Die Kunst ist es einerseits, das Kind nicht leiden zu lassen, andererseits ihm nicht die Chance zu geben Dich als böse darzustellen. Das gelingt ihm eher, wenn Du das N. Wort verwendest.

Sind Narzissten erziehungsfähig?

Erziehungsfähigkeit fordert Empathie. Das ist ein Problem bei Narzissmus und Sorgerecht. Man muss auf andere eingehen. Man muss die Bedürfnisse des Kindes wahrnehmen. Häufig wird man daher, auch wegen der oben genannten Auswirkungen auf das Kind, nicht von Erziehungsfähigkeit ausgehen können. Doch auch diesen Schluss muss das Gericht treffen, nicht ihr.

Fachlich gilt: Zwischenmenschliche Beziehungen sind durch die einfache Kränkbarkeit gestört. Aus subjektiv als Kränkung empfundenen belanglosen Situationen resultiert dann ein falsches Verhalten Kindern gegenüber. Teils wird ein Kind einem anderen bevorzugt oder benachteiligt. Gleichwohl bestehen Behandlungsmöglichkeiten durch psychotherapeutische Maßnahmen, womit Nachreifung und Nachentwicklung ermöglicht wird (Salzgeber Rn. 1047).

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Im Fokus: Bedürfnisse des Kindes

Alles andere kommt dann von alleine!

Legt den Fokus auf das Kind, der Schluss kommt dann von alleine, wenn dessen Bedürfnisse ignoriert werden.

Dann löst sich Narzissmus und Sorgerecht auf. Doch der Kampf wird nie enden.

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Sorgerecht

Wie erreiche ich eine Rückführung?

Wie kann man eine Rückführung nach einer Inobhutnahme erreichen? Diese Frage beschäftigt viele unserer Leser. Die Theorie ist so einfach, die Praxis so schwer. Und weil es so ist, dass viele von Euch den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sehen, nun also dieser Artikel: Wie erreiche ich eine Rückführung?

Wie Rückführung erreichen

Diese einfache Frage spaltet sich in 2 Grundlagen:

  • Weshalb wurde das Sorgerecht verloren
  • Wie kann ich alles rückgängig machen.

Die meisten Menschen scheitern schon daran, zu analysieren weshalb das Sorgerecht verloren wurde.

Grunde herausarbeiten

Diese Gründe herausarbeiten ist recht schwer. Wo setze ich an? Auf den muss ich hören? Ich will eine Rückführung erreichen, aber muss ich mir deshalb die alten Lügen immer wieder anhören?
Eine einfache Antwort: Ja, musst Du. Lies den Beschluss. Analysiere ihn. Schreibe alles negative zusammen. Dabei ist in rechtliches („erziehungsunfähig“, „kindswohlgefährdend“) und tatsächliches („soll geschlagen haben“, „hat vernachlässigt“) zu unterscheiden.
Der Beschluss in seiner letzten Fassung (OLG oder Amtsgericht) ist der Dreh und Angelpunkt. Ergänzt werden muss er dann um weitere Schreiben von Jugendamt und Dritten.

  • Sortiert die Beschlüsse nach rechtlichen und tatsächlichen Gründen
  • Sucht weitere Vorwürfe von Jugendamt, Zeugen und sammelt diese als tatsächliche Gründe
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Akteneinsicht

in Jugendamts- und Familiengerichtsakte kann helfen. Auch Euer Anwalt sollte euch eine Kopie der Akte geben.
Es können Kosten anfallen!

Natürlich kann und sollte Euch das Jugendamt oder der Anwalt dabei unterstützen. Eigentlich sollten Beschlüsse so klar geschrieben sein, dass ihr wisst was vorgeworfen wurde und was die Gründe sind – und was man erwartet, damit alles besser wird.

Und natürlich sind es nicht immer die offensichtlichsten Punkte. Aber dieser erste Schritt sorgt für einen Überblick!

Wie mache ich alles rückgängig?

Der zweite Teil ist schon etwas schwieriger. Auch hier muss man in zwei Kategorien unterscheiden:

  • Probleme, die gelogen sind
  • Probleme, die man angehen kann durch zukunftsorientiere Handlungen und Änderungen

Um eine Rückführung zu erreichen, muss man beide Kategorien angehen. Wenn ihr nur Probleme der ersten Kategorie findet, dann macht ihr einiges falsch. wenn ihr nur Probleme der zweiten Art findet, dann wäre das perfekt. Die meisten Fälle, die ich kenne, beinhalten aber beide Kategorien.

Wie ich andernorts schon gesagt habe, kann man Lügen nur mit Klarstellungen bekämpfen. Daher ist es sehr, sehr wichtig, dass ihr jede noch so kleine Falschheit richtig stellt. Manchmal bietet es sich zwar an, sich nur auf das wesentliche zu konzentrieren. Aber in der Regel geht Gründlichkeit vor Einfachheit.

Schwerer als Lügen widerlegen ist es freilich, die Zukunft zu gestalten. Wie man das tun kann, ist fallspezifisch, aber unterschiedlich. Die folgende Liste ist daher nur eine Vorschlagsliste:

  • Ärztliche oder Therapeutische Begleitung
  • Neues Gutachten
  • Geänderte persönliche Verhältnisse
  • Geänderter Bedarf des Kindes
  • Geänderte Wohn- oder Lebensumstände
  • Geändertes Verhalten
  • Überwundenes Suchtmittelkonsumieren
  • Hilfe Dritter in allen Lebenslagen
  • Konzepte für Schutz
  • Konzepte für Kinderförderung
  • Pädagogische Begleitung und Unterstützung
  • Absolvierte Kurse
  • Geänderte eigene Wünsche
  • Neue medizinische Erkenntnisse
  • usw.

Wie erreiche ich eine Rückführung

Wie erreiche ich eine Rückführung ist daher nach wie vor eine sehr spezifische und einzelfallbezogene Frage. Dieser Artikel ersetzt insoweit keine individuelle Beratung.

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Familienpolitik

Jugendamt kann Folter sein!

Jugendamt Folter: Ich möchte die Gunst der Stunde, dass der UN Berichterstatter für Folter und unangemessene Behandlungen sich zu den Corona-Demos gemeldet hat, nicht unerwähnt bleiben:

https://gefahrvoninnen.de/un-untersucht-folter-in-deutschland/
Hier mein eigentlicher Artikel auf Gefahr von Innen

Da er so lieb darum bittet: Schreibt Ihn doch einfach an. Er bittet zwar nur wegen der Demos um Infos, aber gerade Eltern nach einer Kindesentziehung können Ihm auch eine ganze Menge erzählen, finde ich! Jugendamt Folter ist ein weitreichendes Problem!

Jugendamt Folter interessant für Melzer?

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Recht allgemein Umgang

Kein Umgangsausschluss ohne Gutachten

Eine wichtige Entscheidung des OLG Saarbrücken, die man kennen sollte: Die Amtsermittlung gebietet es, dass ein Umgangsausschluss ohne Gutachten nicht in Betracht kommt.

Leitsatz zum Umgangsausschluss ohne Gutachten

Der Leitsatz der Entscheidung 6 UF 10/12 lautet wie folgt:

„Zur – § 26 FamFG geschuldeten – Erforderlichkeit der Einholung eines Sachverständigengutachtens zur zuverlässigen Ermittlung des wahren Kindeswillens, wenn ein zehnjähriges Kind einen Umgang mit dem nicht betreuenden Elternteil verbal ablehnt“

Vorausgegangen war ein Rechtsstreit zwischen Vater und Mutter mit Urlaubsvereitelung, Ordnungsgeldern usw.
Trotz vorheriger Einigkeit wollte die Mutter sich an das Vereinbarte nicht halten und gleichzeitig Umgangsausschluss erreichen. Ohne eigenen Antrag des Verfahrensbeistandes oder des Jugendamtes wurden dann 24 Monate Umgangsausschluss ausgesprochen (wobei die Gründe von 12 Monaten sprachen).

Das Familiengericht hat verfahrensfehlerhaft seiner Pflicht, den entscheidungserheblichen Sachverhalt amtswegig zu ermitteln, nicht genügt.

Saarländisches Oberlandesgericht 6 UF 10/12

Amtsermittlung und Umgang

Das Gericht entscheidet zwar recht frei, welche Tatsachen es feststellt. Die entscheodungserheblichen Tatsachen sind aber von Amts wegen festzustellen, was sich aus §26 FamFG ergibt.

§ 26 Ermittlung von Amts wegen

Das Gericht hat von Amts wegen die zur Feststellung der entscheidungserheblichen Tatsachen erforderlichen Ermittlungen durchzuführen.

§26 FamFG

Weiter führ das saarländische Oberlandesgericht aus:

Zwar muss das Gericht nicht jeder nur denkbaren Möglichkeit nachgehen und besteht insbesondere keine Pflicht zu einer Amtsermittlung „ins Blaue hinein“, weshalb bloße Verdachtsäußerungen, die jeglicher tatsächlichen Grundlage entbehren, keinen Ermittlungsanlass geben (dazu BGH FamRZ 2011, 1047). Eine Pflicht zu der Aufklärung dienlichen Ermittlungen besteht jedoch insoweit, als das Vorbringen der Beteiligten und der Sachverhalt als solcher bei sorgfältiger Prüfung hierzu Anlass geben. Die Ermittlungen sind erst dann abzuschließen, wenn von weiteren Ermittlungen ein sachdienliches, die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis nicht mehr zu erwarten ist (BGH FamRZ 2010, 720), wobei in kindschaftsrechtlichen Familiensachen besondere Anforderungen an die tatrichterliche Sachaufklärung zu stellen sind.

Saarländisches Oberlandesgericht aaO Rn. 13

Strenge Maßstäbe bei Umgangsausschluss

Alles was relevant ist, muss hinterfragt werden. Dies umfasst nicht Blödsinn oder unsinnige Prüfungen.

An die – einfachrechtlich auf § 1684 Abs. 4 BGB zu gründende – Einschränkung oder gar den Ausschluss des Umgangsrechts eines Elternteils sind strenge Maßstäbe anzulegen

Saarländisches Oberlandesgericht aaO

Insbesondere, so das Oberlandesgericht, weil es auch um das Kindeswohl unabhängig von den Meinungen der Eltern geht, muss zur Wahrung dieses Kindeswohles eine Überprüfung von Amts wegen erfolgen.

Deshalb muss das Gericht insbesondere die zur Verfügung stehenden Aufklärungs- und Prüfungsmöglichkeiten hinsichtlich entscheidungserheblicher Tatsachen ausschöpfen und sein Verfahren so gestalten, dass es möglichst zuverlässig die Grundlage einer am Kindeswohl orientierten Entscheidung erkennen kann

Saarländisches Oberlandesgericht aaO

Und weil das alles so offenkundig ist, kommt das Gericht zu folgendem Schluss:

Kein Umgangsausschluss ohe Gutachten

An diesen verfassungs- und einfachrechtlichen Maßstäben gemessen hätte das Familiengericht vorliegend nicht ohne Einholung eines kinderpsychologischen Sachverständigengutachtens entscheiden dürfen.

Saarländisches Oberlandesgericht aaO

Denn es bestanden in diesem Fall erhebliche Anhaltspunkte, dass der Sachvortrag und der Wille des Kindes nicht seinem wirklichen Willen entspricht.

Was bedeutet das im Alltag?

Für den Alltag bedeutet das vorallem, dass man viel vortragen sollte, was das Kind wann und wo geäußert hat. Nur so kann man im Nachhinein eben den Zwiespalt des Kindes belegen. Nur so lassen sich Widersprüche aufdecken. Daher:

  • Umgangstagebuch schreiben, auch bei Telefonaten
  • Umfangreich schreiben, negatives wie positives
  • Sicherstellen, dass danach keine Änderungen erfolgen (Hinterlegen beim Anwalt, Kopien anfertigen und diese weitergeben)

Gleichzeitig zeigt dieses Verfahren auch, dass nicht jeder Fehler zu Umgangsausschluss führt, egal wie verworren eine Situation ist.

Denn Rückführung ist das Ziel! – oder eben enger Kontakt.

https://familienrecht.activinews.tv/sorgerecht/rueckfuehrung-ist-das-ziel/

(Danke Carola für den Link)

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Recht allgemein

Mobbing, Schule, KWG

Wir alle kennen das Phänomen: Mobbing in der Schule. Statt Nikes nur Adidas oder Billigtreter von Decathlon? Nicht das neue iPhone, sondern ein Xiami? Wie aus Mobbing in der Schule schnell eine KWG, eine Kindswohlgefährdung werden kann, erklären wir in diesem Beitrag.

Mobbing in der Schule

Sehr viele Eltern rufen an und möchten wissen, was man bei Mobbing machen kann, wie man sich verhält.

Mobbing: Die Schule/der Lehrer macht nichts

Sehr häufig ist zu hören: Die Schule macht nichts. Der Lehrer macht nichts. „Wir haben mit denen Gesprochen ohne Ergebnis“. „Wir wollen das machen, aber wissen nicht genau, wo wir anfangen sollen“.

Deshalb wollen wir hier auch über Mobbing schreiben und beginnen erstmal bei A.

Was ist überhaupt Mobbing?

Von Mobbing sprechen die Experten, wenn ein/e Schüler/In über einen regelmäßigen Zeitraum und wiederholt, hauptsächlich „seelischen“ Schikanen ausgesetzt ist, teils aber auch körperlicher.

Dazu gehört emotional verletzendes Verhalten seitens der Mitschüler oder sogar der Lehrerschaft. Verbale Attacken sowie Diskriminieren einer einzelnen Schülerin oder Schülers gehören dazu.

Man kann von Diskriminierung einer Gruppe, durch einen oder mehreren Menschen betroffen sein.

Das Wort „Mobbing“ kommt aus dem Englischem und bedeutet belästigen, anpöbeln.

Wie geht Mobbing?

Die gemobbten Kinder in der Grundschule werden fies behandelt. Und das regelmäßig. Hier eine kurze Liste von den Verhaltensweisen:

  • Beleidigende Worte.
  • Bedrohen – Angst machen.
  • Das Kind wie Luft behandeln.
  • Nicht mitspielen lassen.
  • Sogar körperliche Gewalt.
  • Schubsen
  • Festhalten
  • Sogar manchmal Schlagen.
  • Treten
  • Beinchen stellen.
  • Auslachen
  • Das sogenannte Cybermobbing, aber auch Sexting usw.

Wo ein Opfer, da ein Täter

Zum Mobbingopfer gehört natürlich auch immer ein Täter oder mehrere Täter. Meistens fühlen sich die Täter durch Ihre Tat stark oder kompensieren dadurch eigene Probleme, so jedenfalls ein Experte, der mir das erklärte.

Und wie reagieren Lehrer?

Leider wollen die wenigsten Lehrer, die mir begegnet sind, Mobbing erkennen oder gesehen haben.

Mobbing ist ein System!

Mobbing ist ein System und in einer Klasse bzw. Klassenverband lässt sich Mobbing m.E. auch nur durch die Unterstützung der Lehrer abschalten. Ich bin der Meinung, Pandemie hin-Pandemie her, dass die Lehrer aufmerksamer damit umgehen sollten, was bei den Kindern passiert. Sie sollten aufmerksamer sein, denn je. Denn Wegschauen und „Ich-habe-das-nicht-gesehen“ ist zwar einfach, bringt aber keine Lösung, sondern eher ein Schaden bei den Betroffenen.

Für mich persönlich sind die, die sehen, schweigen und nichtstun schlimmer, als die Täter selber.

Streitschlichter und Mobbing

Es gibt sogar manche Schulen, denen man die Streitschlichterausbildung der Schüler kostenlos angeboten hat, die aber der Meinung sind, dass das, was sie in der Schule machen, schon genug sei.
Es sei genug eine  „gewaltfreie Kommunikation und nur Klassenrat“ (einmal die Woche) anzubieten. Hoffentlich sind die Schulleitungen, die der Meinung sind, „Klassenrat und gewaltfreie Kommunikation reicht an der Grundschule aus oder der Ansicht sind :“das machen wir als Schule supergut“, in der Minderheit.

Denn genau bei solchen Schulen gibt es Zeugen machner Gewaltszenen, u.a. unter Viertklässlern. Solche Schulen, die nur auf Klassenrat und gewaltfreie Kommunikation setzen, sollten insbesondere in der Coronazeit mehr denn je darauf achten, wie sich die Schülerschaft fühlt. 

Was kann man gegen Mobbing in der Schule tun?

Ich glaube sehr viel:

  • Schüler-Streitschlichter ausbilden lassen, beispielsweise von Mediatoren oder Psychologen, die spezialisiert sind.
  • Hilfe von der Polizeistelle holen und den Kindern Workshops anbieten mit Hilfe der Polizei – die Lehrer sensibilisieren.
  • Von Juristen Workshops für Kinder anbieten (über Strafrecht beispielsweise).
  • Seminare wie: Kinder stärken oder Stark auch ohne Muckis …und vieles andere mehr
  • Hilfe sich holen in Form von Workshops: Gewaltprävention, Nein-das ist mein Körper.

Man kann so vieles machen. Nur nicht, wenn die Schulverwaltungen, Schulleitungen und sämtliche andere Einrichtungen und Stellen die Augen verschließen und der Auffassung sind: Wir machen doch schon alles prima….

Was aber, wenn aus Opfern Täter gemacht werden?

Wir haben es erlebt. Da wird dann aus dem gemobbten Kind eines mit sozialen Störungen. Ein Kind mit Defiziten. Aus Sexting wird dann ein Kind mit überborderndem Medienkonsum. Aus einem Opfer wird ein Kind, das gefährdet ist, und aus liebenden Eltern werden solche, die ihr Kind nicht schützen können. Warum ist das so?

Ein Lehrer als Mobber? Lieber gefährliche Eltern!

Bevor ein Lehrer sich selbst als Mobber sieht, weil er das alles ja nicht im Griff hat, ist es doch einfacher, den Spieß umzudrehen. Mobbing und körperliche Gewalt auf dem Schulhof wird dann zu einem Anzeichen von Gewalt zu Hause. Man informiert das Jugendamt und so wird aus Mobbing in der Schule eine KWG.

Dem spielt es ja entgegen, dass das Kind vielleicht nicht mehr so gern in die Schule geht. Dann sind die Eltern schuld. Man kann hier mit wenig Phantasie alles so drehen wie man es braucht.

Mobbing in der Schule – was tun?

Es gelten quasi dieselben Grundsätze wie beim Sprechen mit dem Jugendamt. Niemals alleine hingegen. Ärzte mit einbinden. Selbst für Angebote sorgen und vorschlagen. Und dokumentieren. Notfalls Tagebuch schreiben über Schikanen, auch Anzeigen oder Selbstverteidigungskurse mögen helfen.

Nie Aufgeben und nie Nachgeben. Und schon gar nicht Schweigepflichtsvertöße durchgehen lassen.

Aber vorallem immer wachsam und vorsichtig sein!

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Sorgerecht

Frage und Antwort zur Rückführung

Ich möchte auf dieser Seite für Euch Frage und Antwort zur Rückführung sammeln. Wenn Ihr auch Eure Frage beantwortet haben wollt rund um die Rückführung, kommentiert es doch bitte einfach unter diesen Beitrag. Wir werden dann die Fragen entsprechend anpassen.

FAQ: Frage und Antwort zur Rückführung

Ist eine Rückführung immer möglich?

Grundsätzlich ja. Aber die Zeit arbeitet gegen Euch. Je länger eine Herausnahme zurückliegt, desto schwieriger wird es.

Ab wann ist eine Rückführung möglich?

In dem Moment, ab dem die ursprüngliche Gefahr nicht mehr besteht.

Muss mein Kind bis es 18 wird wegbleiben?

Gerade in Heimen wird Kindern suggeriert, sie müssten dort bis zur Volljährigkeit bleiben. Tatsächlich wird ab dem 14 Lebensjahr der Wille des Kindes immer wichtiger. Weiter spielt es eine Rolle, ob sich das Kind gegen Probleme selber helfen kann.

Was muss ich für eine Rückführung tun?

Die Kindswohlgefahren aus dem Ausgangsbeschluss erkennen und abstellen heißt, die Grundlagen einer Rückführung zu schaffen.

Kann ich sofort einen Antrag auf Rückführung stellen?

Eine Abänderung kann jederzeit beantragt werden. Erfolgreich wird dies aber sofort nicht sein.

Wer sagt mir, was ich für eine Rückführung tun muss?

Theoretisch jeder, praktisch niemand. Obwohl der Beschluss, der Richter, das Gutachten, der Anwalt und Jugendamt benennen müssten, wie man eine Rückführung erreicht, wird es tatsächlich nie gesagt. Das macht es so schwer.

Muss ich auf die Erlaubnis des Jugendamtes warten?

Nein, Du kannst eine Rückführung auch gegen deren Willen erwirken, wenn die obigen Voraussetzungen bestehen.

Welche Faktoren verbessern meine Chance auf Rückführung?

Es kommt auf die Vorwürfe an. Verhaltensänderungen, Belege, Therapien – je mehr auf dem Papier besser wurde, desto höher die Chancen für Euch.

Brauche ich ein neues Gutachten für eine Rückführung?

Auch hier kommt es auf den Fall an. Grundsätzlich muss es reichen, den Bedenken im Gutachten Rechnung zu tragen und die Änderung zu belegen.

Was verschlechtert meine Chancen auf Rückführung?

Rückfälle, Gewalt, schlechte Umgänge, Wohnungslosigkeit verschlechtern Deine Chancen. Aber auch Zeit: Je länger Kinder weg sind, desto schwieriger wird es.

Brauche ich Umgang vor einer Rückführung

Theoretisch nein, aber praktisch ja. Nur mit einer belegbaren Bindung und gutem Umgang wird eine Rückführung gelingen. Besteht bei guten Umgängen sofort auf Protokollen

Rückführung ist das Ziel

Dass Rückführung das Ziel ist, haben wir schon hier besprochen. Lasst Euch von niemand beirren oder etwas anderes einreden.

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Sorgerecht

Wie mit dem Jugendamt reden!

Wie mit dem Jugendamt reden? Es geht um das Wichtigste in unserem Leben. Um unsere Kinder. Um unser Ein und Alles. Das Jugendamt hat endlich einen Termin gegeben und möchte mit der Mutter/Vater sprechen. Hier erfahrt Ihr nützliche Kommunikations- und Praxistipps.

Es geht um das Kind. Um das Verhalten des Kindes oder der Kinder, um die Trennung/Scheidung, ums Sorgerecht, die schulischen Leistungen oder aber auch um das Umgangsrecht.

Als Eltern hat man sowieso viel zu viel um die Ohren und dann kommen die vom Amt auch noch erschwerend hinzu.

Jugendamtsmitarbeiter

Manche Jugendamtsmitarbeiter sind wohlwollend. Bei anderen haben wir das Gefühl, dass sie nicht aufrichtig und ehrlich sind. Und trotzdem: Man muss kommunizieren, zumindest um der Kinder willen.

Jugendamt reden: Da bleibt ein flaues Gefühl im Magen

Woran liegt das, dass wir Menschen ein komisches Gefühl manchmal im Bauch spüren?

  • Es kann Angst sein
  • Es kann sein, dass wir nicht so viel Selbstwert haben
  • Es kann sein, dass was schlimmes passiert ist und wir uns verteidigen müssen und dann sitzt man dort wie ein kleines Kind.
  • Es kann sein, dass falsche Behauptungen im Raum stehen und wir uns verteidigen müssen. Vielleicht auch Beweise bringen müssen
  • Es kann sein, dass wir wirklich in einer Situation sind, in dem wir Hilfe brauchen und uns dafür schämen?

Weiche Knie: Weil wir Menschen sind

Und woran liegt das, dass wir manchmal weiche Knie bekommen?

Ganz einfach: weil wir Menschen sind. Weil wir unsere Kinder lieben. Weil wir auch Schwächen haben dürfen.

Nun gut, aber wie rede ich jetzt mit dem Jugendamt?

Argumentationstips im Jugendamts-Gespräch

Hier ein paar Tips, die Euch vielleicht helfen können, etwas sachlicher und ruhiger zu argumentieren:

TIP 1. Andere Seite reden lassen

Lasst  die Mitarbeiterin und Mitarbeiter reden. Fragen Sie! Stellen Sie alle Fragen, die Ihnen durch den Kopf gehen. Hören Sie mehr zu und stellen Sie die Fragen.

TIP 2. Tief Luft holen

Wenn Du Dich angegriffen fühlst und antworten musst: dann holen Sie tief Luft und zählen innerlich, wie bei dem Stop-Schild der Fahrprüfung 21, 22, 23 und antworten erst dann.

TIP 3. Wiederholen

Um sicher zu gehen, dass Du auch alles richtig verstanden haben, solltest Du wiederholen, was gesagt wurde. Ein Beispiel:

Mitarbeiter des Jugendamtes: „Das Kind kommt immer zu spät in die Schule, warum Frau Mutter?“

Sie als Mutter antworten: „Zunächst, möchte ich sicher stellen, dass ich Sie richtig verstanden habe. Habe ich Sie richtig verstanden, dass die Behauptung die ist, dass das Kind häufig zur Schule zu spät kommt oder immer? Wann genau soll das gewesen sein?“

Mitarbeiter des Jugendamtes: „Dann und wann und die und der haben das gesagt, wir wissen das usw..“

Du  als Mutter antwortest: „Ich kann Ihnen mit Gewissheit sagen, dass an den und den Tagen das Kind dann und wann in der Schule war.“ (Hier geht es darum, konkret zu sagen, wann-was-wie genau war.“

Es geht darum sachlich zu bleiben! Konkret zu benennen. Uhrzeit, Datum und Notizen. Doch dazu mehr, in einem anderen Betrag.

TIP 4: Verwendet die „Ich“-Botschaft.

Das bedeutet – hier ein Beispiel:  „Frau Jugendamtsmitarbeiterin, ich denke ich habe dort eine andere Meinung als Sie…ich sehe das so und so….“ Statt: „Frau Jugendamtsmitarbeiterin Sie sind aber mit Ihrer Meinung nicht richtig, das ist vollkommen falsch, was sie sagen.“

TIP 5: Vergiss das Wort ABER!!!

Ihr möchtet etwas erzählen und geht in die Verteidigung. Das Wort „aber“ kommt sofort, wenn wir etwas erzählen möchten? Vergesst daher das „aber“.

Hier ein Beispiel, wie ihr das Wort „aber“ ersetzen durch ein UND.

UND – statt – ABER

Es ist richtig, dass Sowieso das so sagt (ABER) – und – das stimmt leider nicht so.

So jedenfalls vermeidet Ihr typische Fehler bei der Frage, wie mit dem Jugendamt reden.

Wenn Ihr mehr über diese kleinen Feinheiten in der Kommunikation erfahren wollt, so teilt diesen Beitrag, kommentiert diesen mit „mehr davon bitte“ in Social Media.

Der Artikel wurde erstmals in einer etwas anderen Fassung auf Activinews veröffentlicht und stammt von einer erfahrenen Mediatorin.

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