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Guten begleiteten Umgang beweisen

Viel zu oft wird in diesem Land begleiteter Umgang als Strafe für Eltern – wofür auch immer – unter dem Deckmantel des Kinderschutzes angeordnet. Und damit beginnen die Probleme für viele Eltern erst. Denn: Guten begleiteten Umgang beweisen ist schwerer, als man denkt. Und viel zu oft kommt es dabei zu Missbrauch der öffentlichen Hand, was die Berichte der Umgangsbegleitung angeht. Diese sind oft schlicht falsch. Einen Interessanten Artikel dazu habe ich leider nur noch auf Reddit gefunden. Das inzwischen eingestellte Magazin „report – Das Gerichtsmagazin für die Stadt Mainz“ der Früherwisser Media GmbH hatte über den unglaublichen Fall eines Vaters berichtet, der einfach keinen guten Umgang haben durfte. Rausgekommen ist es nur wegen einer versteckten Kamera, aber auch vielen objektiven Beweismitteln, die die Unwahrheit einer Mitarbeiterin des Jugendamtes der Stadt Frankfurt am Main dokumentierten.

Vater darf keinen guten begleiteten Umgang haben

Was nicht passt, wird passend gemacht. Und deshalb kann der dreifache Vater tun und lassen was er möchte, er kommt auf keinen grünen Umgangszweig. Denn: Er darf keinen guten begleiteten Umgang haben. Das passt nicht ins System.

„Das System läuft nur gut, wenn ein Elternteil viele Probleme hat und nicht, wenn es keine Probleme hat“, sagt der Mitarbeiter in dem Video, der für das Jugendamt Frankfurt Beschützte Umgänge des Vaters mit seinen Kindern kontrollieren soll. Es gehe um andere Interessen als um das Wohl der Kinder. „Sie können beim Umgang mit Ihren Kindern nichts besser machen, aber das kann ich nicht im Bericht nach draußen kommunizieren.“ Der Vater schaut den Betreuer fassungslos an und stellt weiter Fragen. Er weiß im Gegensatz zu seinem Gegenüber, dass eine GoPro-Videokamera läuft. „Ich habe den Auftrag etwas Negatives über Sie ans Familiengericht zu schreiben“, sagt der Umgangsbetreuer. „Dies liegt an einem Oberzensor.“ Gemeint ist damit die Frankfurter Jugendamtsmitarbeiterin S., wie aus dem Gespräch hervorgeht. Laut Angaben des Vaters hatte er über 15 Monate nur „Beschützten Umgang“ über vier Stunden pro Woche mit seinen Kindern nach SGB VIII der „Kinder und Jugendhilfe“. Bei solch einer angeordneten Maßnahme darf der Umgangsbetreuer die Szene nie verlassen (Bescheid vom Jugendamt Frankfurt liegt report vor). Geschätzte Kosten dafür: 15.000 bis 20.000 Euro im Jahr für den Steuerzahler.

zitiert nach Reddit / Urheberrecht report – Das Gerichtsmagazin für die Stadt Mainz

Sie können beim Umgang mit Ihren Kindern nichts besser machen, aber das kann ich nicht im Bericht nach draußen kommunizieren.

Zitat eines Jugendhilfemitarbeiters aus Frankfurt am Main

Während man in den Gerichtsverhandlungen das Bild eines höchst gefährlichen Vaters (für seine Kinder) zeichnet, um begleiteten (betreuten) Umgang zu ermöglichen, ist die Situation tatsächlich eine andere: Der Vater genießt alle Freiheiten, wie ein „normaler“ Vater sie hat. Denn der Umgangsbegleiter, der weiss dass keine Gefahr droht, schläft lieber in seinem Auto.
Begleiteter Umgang ist nur in Ausnahmefällen zulässig:

  • Wenn die Eltern sich auf keine sinnvolle und tragfähige Umgangsregelung einigen
  • Wenn substantiierte Missbrauchsvorwürfe zu klären sind oder Entführungsgefahr droht
  • Wenn das Kind keinen Kontakt zum einem Elternteil (lange Zeit oder noch nie) hatte und diesen nicht kennt
  • Wenn ein Elternteil erziehungsunfähig ist und dadurch sein Kind gefährdet
  • Wenn Abhängigkeiten bestehen, die man nicht mit Tests (Drogen-, Alkoholtests) überprüfen kann
  • Wenn eine psychische Erkrankung diagnostiziert wurde
  • Wenn massive Verstöße gegen die Wohlverhaltenspflicht (Abfälliges Reden über den anderen, Manipulation) belegt sind

Im berichteten Fall war das alles nicht so, wie der Mitarbeiter eines Jugendhilfeträgers wusste. Deshalb machte er schonmal ein Nickerchen.

Unfassbar: Bei seiner Kontrolltätigkeit in dem Fall legte sich der vom Jugendamt Frankfurt beauftragte Mitarbeiter lieber im Auto schlafen oder lässt den Vater alleine mit den Kindern zum Shoppen

zitiert nach Reddit / Urheberrecht report – Das Gerichtsmagazin für die Stadt Mainz

Das beweist zwei Dinge:

Erstens sind viele begleitete Umgänge rechtswidrig. Sie dienen eher dazu, Eltern zu disziplinieren und Kinder zu bestrafen, wenn diese zu ihren Eltern halten. Im beobachteten Setting ist es für viele schwer, sich richtig zu verhalten. Und das wirkt sich dann negativ auf die Beurteilung aus. Wer kennt es nicht aus seiner Schulzeit: Der Lehrer steht hinter dir und schaut über die Schulter, da wird man nervös…
Zweitens kann man mit den Berichten hervorragend das gewünschte Ergebnis hervorzaubern. Denn derjenige, der die Berichte schreibt, ist auch der, der vom Ergebnis des Berichtes profitiert. Schlechter Bericht heisst länger Geld am Leid von Kind und Eltern verdienen. Neutral ist das nicht, weshalb das Bundesverfassungsgericht Gutachten von behandelnden Ärzten ausschließt…

Wie beweise ich nunmehr guten begleiteten Umgang?

Die Idee, Umgangskontakte heimlich auf Video aufzuzeichnen ist sicherlich eine gute. Sie ist allerdings in der Regel auch illegal, wenn dabei Tonaufnahmen erfolgen.
Wichtig ist es, dass Ihr regelmäßig auf Umgangsberichte beharrt, wenn ihr den begleiteten Umgang nicht vermeiden könnt. Meine Erfahrung ist nämlich diejenige, dass nur negative Berichte an das Familiengericht gehen, der positive Rest versinkt in Schubladen. Das ist unzulässig. Es gilt das gesamte Bild, alle Berichte, alle Umgangskontakte. Beharrt daher darauf, mindestens einmal im Monat alle vergangenen Berichte zu erhalten. So kann auch nachträglich nichts hinzugedichtet werden. Wenn sich Jugendhilfeträger und Jugendamt weigern, dann lehnt grundsätzlich alle Berichte wegen fehlender Objektivität ab.

Wie beweise ich nun guten, begleiteten Umgang?

Die rechtlich sauberste Methode ist ein Umgangstagebuch, in dem ihr alle Besonderheiten, Banalitäten, Erlebnisse und Emotionen sowie Kommentare der Umgangsbegleiter danach, angesprochenen Probleme und Problemlösungen dokumentiert sind. Im Idealfall könnt Ihr Euren Umgangsbegleiter sogar überreden, Euren Bericht „abzuzeichnen“. Weigert er sich, ist alleine aber die fehlende Korrektur von angeblich falschem und die fehlende Vorlage eines Umgangsberichts ein Indiz, das für Euch spricht. Und ihr könnt nach einiger Zeit lückenlos den Umgangsablauf belegen – insbesondere aber auch, ob dieser begleitete Umgang gut angelaufen ist oder nicht.

Das Umgangstagebuch „Deine Umgänge“ ISBN 9783756535583

Eure Erfahrungen mit Umgangsberichten sind gefragt

Mich interessieren Eure Erfahrungen mit begleitetem Umgang und Umgangsberichten. Kommentiert doch Eure Erlebnisse unter diesem Beitrag.

Eure Erfahrungen mit dem Jugendamt Frankfurt am Main

Im Hinblick auf diverse Verfahren in Frankfurt, die ich begleite, interessieren mich auch Eure Erfahrungen mit dem Jugendamt Frankfurt am Main, den einzelnen Sozialrathäusern und dem dortigen Amtsgericht – Familiengericht. Schreibt mich bitte per pn an.

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Recht allgemein Umgang

Kein Umgangsausschluss ohne Gutachten

Eine wichtige Entscheidung des OLG Saarbrücken, die man kennen sollte: Die Amtsermittlung gebietet es, dass ein Umgangsausschluss ohne Gutachten nicht in Betracht kommt.

Leitsatz zum Umgangsausschluss ohne Gutachten

Der Leitsatz der Entscheidung 6 UF 10/12 lautet wie folgt:

„Zur – § 26 FamFG geschuldeten – Erforderlichkeit der Einholung eines Sachverständigengutachtens zur zuverlässigen Ermittlung des wahren Kindeswillens, wenn ein zehnjähriges Kind einen Umgang mit dem nicht betreuenden Elternteil verbal ablehnt“

Vorausgegangen war ein Rechtsstreit zwischen Vater und Mutter mit Urlaubsvereitelung, Ordnungsgeldern usw.
Trotz vorheriger Einigkeit wollte die Mutter sich an das Vereinbarte nicht halten und gleichzeitig Umgangsausschluss erreichen. Ohne eigenen Antrag des Verfahrensbeistandes oder des Jugendamtes wurden dann 24 Monate Umgangsausschluss ausgesprochen (wobei die Gründe von 12 Monaten sprachen).

Das Familiengericht hat verfahrensfehlerhaft seiner Pflicht, den entscheidungserheblichen Sachverhalt amtswegig zu ermitteln, nicht genügt.

Saarländisches Oberlandesgericht 6 UF 10/12

Amtsermittlung und Umgang

Das Gericht entscheidet zwar recht frei, welche Tatsachen es feststellt. Die entscheodungserheblichen Tatsachen sind aber von Amts wegen festzustellen, was sich aus §26 FamFG ergibt.

§ 26 Ermittlung von Amts wegen

Das Gericht hat von Amts wegen die zur Feststellung der entscheidungserheblichen Tatsachen erforderlichen Ermittlungen durchzuführen.

§26 FamFG

Weiter führ das saarländische Oberlandesgericht aus:

Zwar muss das Gericht nicht jeder nur denkbaren Möglichkeit nachgehen und besteht insbesondere keine Pflicht zu einer Amtsermittlung „ins Blaue hinein“, weshalb bloße Verdachtsäußerungen, die jeglicher tatsächlichen Grundlage entbehren, keinen Ermittlungsanlass geben (dazu BGH FamRZ 2011, 1047). Eine Pflicht zu der Aufklärung dienlichen Ermittlungen besteht jedoch insoweit, als das Vorbringen der Beteiligten und der Sachverhalt als solcher bei sorgfältiger Prüfung hierzu Anlass geben. Die Ermittlungen sind erst dann abzuschließen, wenn von weiteren Ermittlungen ein sachdienliches, die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis nicht mehr zu erwarten ist (BGH FamRZ 2010, 720), wobei in kindschaftsrechtlichen Familiensachen besondere Anforderungen an die tatrichterliche Sachaufklärung zu stellen sind.

Saarländisches Oberlandesgericht aaO Rn. 13

Strenge Maßstäbe bei Umgangsausschluss

Alles was relevant ist, muss hinterfragt werden. Dies umfasst nicht Blödsinn oder unsinnige Prüfungen.

An die – einfachrechtlich auf § 1684 Abs. 4 BGB zu gründende – Einschränkung oder gar den Ausschluss des Umgangsrechts eines Elternteils sind strenge Maßstäbe anzulegen

Saarländisches Oberlandesgericht aaO

Insbesondere, so das Oberlandesgericht, weil es auch um das Kindeswohl unabhängig von den Meinungen der Eltern geht, muss zur Wahrung dieses Kindeswohles eine Überprüfung von Amts wegen erfolgen.

Deshalb muss das Gericht insbesondere die zur Verfügung stehenden Aufklärungs- und Prüfungsmöglichkeiten hinsichtlich entscheidungserheblicher Tatsachen ausschöpfen und sein Verfahren so gestalten, dass es möglichst zuverlässig die Grundlage einer am Kindeswohl orientierten Entscheidung erkennen kann

Saarländisches Oberlandesgericht aaO

Und weil das alles so offenkundig ist, kommt das Gericht zu folgendem Schluss:

Kein Umgangsausschluss ohe Gutachten

An diesen verfassungs- und einfachrechtlichen Maßstäben gemessen hätte das Familiengericht vorliegend nicht ohne Einholung eines kinderpsychologischen Sachverständigengutachtens entscheiden dürfen.

Saarländisches Oberlandesgericht aaO

Denn es bestanden in diesem Fall erhebliche Anhaltspunkte, dass der Sachvortrag und der Wille des Kindes nicht seinem wirklichen Willen entspricht.

Was bedeutet das im Alltag?

Für den Alltag bedeutet das vorallem, dass man viel vortragen sollte, was das Kind wann und wo geäußert hat. Nur so kann man im Nachhinein eben den Zwiespalt des Kindes belegen. Nur so lassen sich Widersprüche aufdecken. Daher:

  • Umgangstagebuch schreiben, auch bei Telefonaten
  • Umfangreich schreiben, negatives wie positives
  • Sicherstellen, dass danach keine Änderungen erfolgen (Hinterlegen beim Anwalt, Kopien anfertigen und diese weitergeben)

Gleichzeitig zeigt dieses Verfahren auch, dass nicht jeder Fehler zu Umgangsausschluss führt, egal wie verworren eine Situation ist.

Denn Rückführung ist das Ziel! – oder eben enger Kontakt.

https://familienrecht.activinews.tv/sorgerecht/rueckfuehrung-ist-das-ziel/

(Danke Carola für den Link)

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