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Sorgerecht

Wie gehe ich mit Entfremdung um?

Entfremdung eines Kindes von einem Elternteil ist ein PhĂ€nomen, das wir in vielen Verfahren erleben. Dabei meine ich die tatsĂ€chliche Vorenthaltung eines Kindes von einer Bezugsperson und eine aufgeweichte Bindung. Gleichzeitig handelt dieser Artikel nicht von der PAS-Theorie nach Gardner, die bisweilen kritisiert wird. Diese Diskussion, ob es PAS als eigene psychische Störung gibt oder ob die Thesen von Gardner alle richtig waren oder ob sie unwissenschaftlich sind, verschleiert nĂ€mlich, dass es die (gewaltsame) Entfremdung gibt. Dass Eltern und/oder Kinder hierunter leiden. Nur letzteres ist fĂŒr uns alle relevant, diese Entfremdung muss zum Wohle des Kindes beseitigt werden.

Entfremdung

Oftmals sind es Kleinigkeiten, mit denen eine Entfremdung beginnt. So wie dieser Chat, den ich vor ein paar Monaten erhielt und den ich etwas verfremdet habe. Es geht hier ja nicht um ein Bashing einer Person, sondern um konkrete Kritik an Vorgehen und an LösungsansÀtzen:

Fake Chat nach einer wahren Begebenheit aus 2021

Nennt mich ein Sensibelchen, aber ich finde es gibt nicht „meine“ oder „deine“ Woche. Stattdessen gibt es das Kindeswohl, das bedingt dass alle Elternteile Kontakt mit dem Kind haben dĂŒrfen. Es gibt ein BedĂŒrfnis des Kindes nach Kontakt mit dem Vater, der nicht ignoriert werden darf.

NatĂŒrlich wird jetzt der eine oder andere hier sagen, dass wenn es Umgangsvereinbarungen gibt, diese auch einzuhalten sind. Ausnahmen muss man extra regeln. Aber muss man diese Situation wirklich rechtlich interpretieren? Kommt es nicht vielmehr darauf an, dass es keinen Kontakt gibt, obwohl dieser möglich wĂ€re? Zudem: WĂ€hrend Isolation und QuarantĂ€ne hat man ja notgedrungen auch Kontakt miteinander, verliert der andere Elternteil dadurch etwas?

Mich stört alleine, dass man hier billigend den Kontaktabbruch in Kauf nimmt. Und genau so entstehen Entfremdungen.

Was passiert hier aus Sicht des Kindes?

Alle Beteiligten sollten sich hier die Frage stellen, was aus Sicht des Kindes passiert. Geht es wirklich um die WĂŒnsche der Erwachsenen? Wie reagiert ein Kind darauf, wenn man seinen Wunsch nach Kontakt mit den Eltern missachtet? Wieso muss ein Elternteil fĂŒr das Kind sprechen?

Auch hier ist die rechtliche Situation vollkommen egal: Der Wunsch des Kindes sollte im Zentrum der Betrachtungen sehen. Und Eltern sollten erkennen, dass es fĂŒr alle ein „mehr“ ist, wenn das Kind den Kontakt zum anderen Elternteil bekommt.

Nicht alle Umgangsprobleme sind Entfremdung oder PAS

Eines muss klar angesprochen werden: Nicht jedes Problem kann dabei bereits eine Entfremdung sein. Die beginnende Entfremdung hingegen wird oft bagatellisiert, bis irreparable SchĂ€den entstehen. Die Abgrenzung ist schwierig und fordert oft auch erhebliche Disziplin bei dem betroffenen, entfremdeten Elternteil. Manchmal muss man nĂ€mlich an seiner FeinfĂŒhligkeit arbeiten und darf sich nicht provozieren lassen. Vielleicht sollte man auch die Kommunikation mit dem Partner verbessern, um gewaltlos zu streiten? Vielleicht sollte man auch aus Sicht des anderen Elternteiles ĂŒberlegen, wie die eigene Forderung ankommt oder ob man wegen einer einmaligen Situation Aufheben machen muss?

Doch manchmal liegen solche Entfremdungen auch in Persönlichkeitsstörungen wie Borderline oder Narzissmus begrĂŒndet. Dann wird man alleine keine Abhilfe schaffen können, und ZurĂŒckhaltung wird dann eher die Entfremdung begĂŒnstigen.

Empfehlung bei beginnender Entfremdung

Von einer beginnenden Entfremdung spreche ich, wenn eine Systematik hinter mehreren ausgefallenen Kontakten oder ausgefallenem Umgang zu erkennen ist, insbesondere wenn mehrere UmgĂ€nge hintereinander ausfallen. LĂ€nger als vier Wochen auf einen Umgang verzichten mĂŒssen aus Sicht des Kindes halte ich fĂŒr KindeswohlgefĂ€hrdung.

Welche Anzeichen sprechen fĂŒr eine Entfremdung?

Aus meiner Sicht kann eine Entfremdung vorliegen oder beginnen, wenn mindestens drei der folgenden Aspekte vorliegen+

  • Das Kind Ă€ußert sich plötzlich negativ ĂŒber den Umgang trotz Fehlens von negativen Momenten im Umgang
  • Das Kind ist plötzlich kurz angebunden am Telefon und sagt nichts
  • Das Kind ist am Umgangstermin krank, ohne dass BettlĂ€grigkeit festgestellt ist
  • Der andere Elternteil ĂŒbernimmt plötzlich die Kommunikation fĂŒr das Kind
  • Das Kind soll gegenĂŒber Dritten geĂ€ußert haben, keinen Kontakt mehr zu wollen oder weniger Umgang
  • Das Kind ist telefonisch zur besprochenen Zeit nicht erreichbar, schlĂ€ft schon, noch unterwegs
  • Telefonate werden plötzlich unterbrochen
  • plötzlich sind am Umgangswochenende unverschiebbare Termine, an denen man aber nicht teilnehmen oder hinbringen darf
  • Beweise fĂŒr das Verhalten des Kindes werden behauptet oder angefĂŒhrt
  • von der anderen Elternseite gibt es keine BemĂŒhungen, die Situation zu verbessern
  • unabgesprochene WegzĂŒge, die Distanz zwischen Elternteil und Kind bringt

NatĂŒrlich kann jeder dieser Punkte eine natĂŒrliche Ursache haben. Wie immer gilt: dies ist alles nicht abschließend, es kommt immer auf den Einzelfall an. Diese Punkte spiegeln aber meine Erfahrungen der letzten Jahre wieder.

Wie also gehe ich mit dieser beginnenden Entfremdung um? Vor Einleitung eines Verfahrens sollte man nochmals das GesprĂ€ch mit dem anderen Elternteil suchen. Und ja, das meine ich auch, wenn das VerhĂ€ltnis hochstrittig ist. Vielleicht kann ein Mittelsmann helfen oder eine Mediation, manchmal aber auch ein höflicher Brief. ErfahrungsgemĂ€ĂŸ wird sich dann aber nichts Ă€ndern.

Wenn ein Verfahren unvermeidlich ist…

Wenn ein Verfahren unvermeidlich ist, dann sollte man darauf dringen, dass das Wohl des Kindes im Mittelpunkt steht. Gegebenenfalls sollte man ein Gutachten aus Sicht des Kindes beauftragen (z.B. bei Dr. Stefan RĂŒcker) und die Entfremdungsanhaltspunkte benennen. DarĂŒber hinaus sollte man auch einen Schwerpunkt auf die Folgen einer Entfremdung legen und diese ausfĂŒhrlich darlegen.

Gerichte nehmen beginnende Entfremdung nicht ernst

Es ist leider eine Wahrheit: Beginnende Entfremdung wird von den Familiengerichten nicht ernst genommen. Manchmal wird es auf den Konflikt der Eltern geschoben oder bagatellisiert, weil ein ausfallender Kontakt ja nicht so schlimm ist. Dass dadurch zum Nachteil des Kindes SelbstlÀufer ausgelöst werden, die in der Entfremdung enden. Bei vollendeter Entfremdung ist nÀmlich oft von Seiten des Gerichtes keine Chance auf AbÀnderung gegeben, oder nur noch ein Heim- und Therapieaufenthalt hilfreich.

Was kann man bei vollendeter Entfremdung tun?

Bei vollendeter Entfremdung kann man in der Regel nichts mehr tun. Denn dann ist die Entfremdung der (fremdgesteuerte, manipulierte) Wille des Kindes, den zu brechen eine KindeswohlgefÀhrdung darstellt. Daher ist es so wichtig, dass man so schnell wie möglich handelt und erste Tendenzen anspricht und bei Gericht bestreitet.

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Recht allgemein

Gewaltfreie Kommunikation mit dem Partner

Vorwurf an Vorwurf und dabei vergisst man die Problemlösung? Wer kennt das nicht im Kampf um das Kind oder mit dem Jugendamt. Gewaltfreie Kommunikation mit dem Partner oder dem Jugendamt kann hier helfen.

Ich möchte Euch heute ein Buch empfehlen, dessen VerstĂ€ndnis fĂŒr gewaltfreie Kommunikation und gewaltfreies Streiten so viel Stress aus Elterndiskussionen nehmen kann (und nebenbei auch vom Jugendamt beachtet werden sollte!). Wenn man nĂ€mlich richtig formuliert, dann ist das GesprĂ€ch viel angenehmer und wird vom GegenĂŒber auch nicht aggressiv oder anklagend aufgenommen.

„Die Kunst besteht darin, unsere Beobachtung dem anderen ohne Beurteilung oder Bewertung mitzuteilen – einfach zu beschreiben, was jemand macht, und dass wir es entweder mögen oder nicht. Als NĂ€chstes sprechen wir aus, wie wir uns fĂŒhlen, wenn wir diese Handlung beobachten. (…) Im dritten Schritt sagen wir, welche unserer BedĂŒrfnisse hinter diesen GefĂŒhlen stehen.“

Rosenberg in: Gewaltfreie Kommunikation

Was ist gewaltfreie Kommunikation?

Gewaltfreie Kommunikation ist eine Diskussion, in der man den GegenĂŒber nicht angreift und nicht dessen (vermeindliche) Fehler in den Mittelpunkt stellt, sondern die eigenen WĂŒnsche. Dadurch wird die GesprĂ€chssituation entspannt.

Gewaltlos streiten: Ich statt Du

Um gewaltlos zu streiten und gewaltfreie Kommunikation umzusetzen, muss man davon Wegkommen, den anderen mit vorwĂŒrfen zu ĂŒberziehen. Die einfachste Methode dabei ist es wegzukommen von einer „Du“ Ansprache. Nicht „Du hast das nicht (richtig) gemacht“, sondern ein „Ich wĂŒnsche mir, dass wir … / dass fĂŒr das Kind gemacht wird“. Das einfache Ersetzen der Perspektive hilft ungemein, um die Diskussion zu verobjektivieren. Dadurch wird das Streiten neutraler, zielorientierter und weniger verletzend. Ich sage damit ja nicht, dass in einer „Du“ Aussage eine Provokation liegt. Aber viele empfinden das nun einmal als Provokation. Und man kann diese eben mit einfachten VerhaltensĂ€nderungen beseitigen. Dadurch wird das GesprĂ€chsklima erheblich verbessert, persönliche Empfindlichkeiten ausgeschalten und damit die gemeinsame Kommunikationsebene gestĂ€rkt. Gewaltfreie Kommunikation kann dabei auch dem Jugendamt gegenĂŒber, dem Gericht gegenĂŒber oder auf der Arbeit helfen. Gewaltfreie Kommunikation ist eine Möglichkeit, besser ins GesprĂ€ch zu kommen.

Gewaltfreie Kommunikation: Eine Sprache des Lebens

Das Buch „Gewaltfreie Kommunikation“ von Mashall B. Rosenberg ist daher meine Empfehlung fĂŒr Euch, wenn Verhandlungen mit dem anderen Elternteil (Vater oder Mutter) stocken oder das Jugendamt nur mit Anschuldigungen reagiert. Eine klare Empfehlung von mir, auch fĂŒr die, die aktuell keinen Streit am Laufen haben!

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Gutachten

GlaubwĂŒrdigkeitsbeurteilung ohne gerichtlichen Auftrag

Ein Problem, das ich in vielen Gutachten erlebe ist, dass der SachverstĂ€ndige eine GlaubwĂŒrdigkeitsbeurteilung ohne gerichtlichen Auftrag vornimmt. Folgenden Satz möchte ich an dieser Stelle beispielsweise fĂŒr viele Gutachten zitieren:

Die Mutter hat in der Vergangenheit viel Alkohol konsumiert (glaubhafte Aussage des Vaters, Aussage der Tante)

zitiert nach einem Umgangsgutachten aus 2019, anonym

Diese Aussage begegnet vielen Bedenken, die so himmelschreiend sind, dass ich fast gar nicht weiß wo ich anfangen soll.

GlaubwĂŒrdigkeitsbeurteilung als ureigene gerichtliche Aufgabe

Die WĂŒrdigung von Beweisen ist ureigenste Aufgabe des Tatrichters (zitiert nach Jahn, Grundlagen der BeweiswĂŒrdigung und Glaubhaftigkeitsbeurteilung im Strafverfahren, m.w. Nachweisen hier). Er ist hierfĂŒr berufen, auch wenn er keine entsprechende psychologische Ausbildung hat oder haben muss. Diese GrundsĂ€tze sind ohne Probleme auf alle anderen Richter zu ĂŒbertragen.

Konkret formuliert der BGH:

Die Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen ist grundsĂ€tzlich Aufgabe des Tatgerichts. Es ist regelmĂ€ĂŸig davon auszugehen, dass Berufsrichter ĂŒber diejenige Sachkunde bei der Anwendung aussagepsychologischer GlaubwĂŒrdigkeitskriterien verfĂŒgen, die fĂŒr die Beurteilung von Aussagen auch bei schwieriger Beweislage erforderlich ist, und dass sie diese Sachkunde den beteiligten Laienrichtern vermitteln können. Dies gilt bei jugendlichen Zeugen erst recht, wenn die Berufsrichter – wie auch hier – zugleich Mitglieder der Jugendschutzkammer sind und ĂŒber spezielle Sachkunde in der Bewertung der GlaubwĂŒrdigkeit von jugendlichen Zeugen verfĂŒgen (BGH, Urteil vom 18. August 2009 – 1 StR 155/09, NStZ 2010, 51, 52).

zitiert nach 1 StR 602/12

GlaubwĂŒrdigkeitsbeurteilung nur bei Besonderheiten durch Fachleute

Nur wenn der Fall Besonderheiten aufweist, darf das Gericht ein Gutachten zur GlaubwĂŒrdigkeit einholen:

Nach stĂ€ndiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Hinzuziehung eines psychologischen SachverstĂ€ndigen lediglich dann geboten, wenn der Sachverhalt Besonderheiten aufweist, die Zweifel daran aufkommen lassen, ob die eigene Sachkunde des Tatgerichts zur Beurteilung der GlaubwĂŒrdigkeit unter den konkret gegebenen UmstĂ€nden ausreicht (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 12. November 1993 – 2 StR 594/93, StV 1994, 173; BGH, Beschluss vom 25. April 2006 – 1 StR 579/05,NStZ-RR 2006, 242, 243). Solche UmstĂ€nde können gegeben sein, wenn Anhaltspunkte dafĂŒr vorliegen, dass die ErinnerungsfĂ€higkeit einer Beweisperson aus besonderen, psychodiagnostisch erfassbaren GrĂŒnden eingeschrĂ€nkt ist oder dass besondere psychische Dispositionen oder Belastungen – die auch im verfahrensgegenstĂ€ndlichen Geschehen selbst ihre Ursache haben können – die ZuverlĂ€ssigkeit der Aussage in Frage stellen könnten, und dass fĂŒr die Feststellung solcher Faktoren und ihrer möglichen EinflĂŒsse auf den Aussageinhalt eine besondere, wissenschaftlich fundierte Sachkunde erforderlich ist, ĂŒber welche der Tatrichter im konkreten Fall nicht verfĂŒgt (BGH, Urteil vom 26. April 2006 – 2 StR 445/05, NStZ-RR 2006, 241 mwN).

zitiert nach 1 StR 602/12

Zusammenfassend kann das (nicht abschließend) in folgenden Konstellationen der Fall sein:

  • Tat liegt sehr lange zurĂŒck: Bei Taten, die lĂ€ngere Zeit zurĂŒckliegen,  sollte die ErinnerungsfĂ€higkeit eines Zeugen genauer geprĂŒft werden;
  • Psychische Krankheit des Zeugen: Die Einholung eines GlaubwĂŒrdigkeitsgutachtens ist bei Vorhandensein einer psychischen Erkrankung (Depressionen etc.) eines Zeugen anzunehmen, so auch der Bundesgerichtshof;
  • Junge Zeugen: Das junge Alter eines Zeugen ist ein Umstand, der die Einholung eines GlaubwĂŒrdigkeitsgutachtens notwendig macht. Dies geschieht vor allem bei Sexualdelikten an Kindern oder Jugendlichen;
  • Zeugen, die bei ihrer Aussage unter Alkohol oder Drogen standen;
  • Zeugen, die widersprĂŒchliche Aussagen gemacht haben.

Sachverhaltsermittlung ist richterliche Aufgabe

In den allermeisten (auch familienrechtlichen) Verfahren liegen diese Voraussetzungen nicht vor. Die richterliche Entscheidungsfindung, deren ureigenste Aufgabe auch die GlaubwĂŒrdigkeitsbeurteilung ist, kann aber niemals (als Ausfluss der Amtsermittlungspflicht) auf den SachverstĂ€ndigen ĂŒbertragen werden (vgl. OLG MĂŒnchen Familiensenate Augsburg, 30 UF 232/15):

Zugleich und parallel hierzu wird das Amtsgericht unverzĂŒglich u.a. die weiteren nach § 26 FamFG von Amts wegen erforderlichen umfangreichen Ermittlungen – insbesondere die Anhörung der Zeugen fĂŒr den vorliegenden Einzelfall – durchzufĂŒhren haben. Insbesondere auch die Anlage von Zweitakten bzw. Drittakten dĂŒrfte zwingend geboten sein, um alle möglichen und notwendigen Maßnahmen durch Durchsetzung des Beschleunigungsgebotes effektiv zu ergreifen. Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die nach § 26 FamFG dem Gericht obliegende Verpflichtung nicht allein auf den SachverstĂ€ndigen delegiert werden kann.

OLG MĂŒnchen Familiensenate Augsburg, 30 UF 232/15

Das ist nicht nur fĂŒr die GlaubwĂŒrdigkeitsbeurteilung relevant, sondern insbesondere weil das OLG zurecht darauf hinweist, dass die Grundlagen dieser Beurteilung (Zeugenaussagen) durch das Gericht und nicht durch den SachverstĂ€ndigen einzuholen sind.

Unverwertbares Gutachten bei falschen AnknĂŒpfungstatsachen

Der Bundesgerichtshof hat hierzu in seiner, von mir bis zum Exzess, zitierten Rechtsprechung BGH XII ZB 68/09 Rn. 42 festgestellt:

Im Ausgangspunkt zu Recht hat das Beschwerdegericht allerdings die seitens des Amtsgerichts veranlasste Stellungnahme des psychologischen
SachverstĂ€ndigen, wonach das Kind aus psychologischer Sicht zum gegenwĂ€rtigen Zeitpunkt nicht zur Mutter zurĂŒckgefĂŒhrt werden sollte, unberĂŒcksichtigt gelassen. Die Ergebnisse der Begutachtung konnten schon deshalb nicht ohne weiteres in die WĂŒrdigung einbezogen werden, weil der SachverstĂ€ndige teilweise unzutreffende bzw. ungeklĂ€rte AnknĂŒpfungstatsachen zugrunde gelegt hatte.

BGH XII ZB 68/09 Rn. 42

Es ist Aufgabe des Gerichtes, die Tatsachen zu klĂ€ren, nicht des SachverstĂ€ndigen. Das ist Fundament unseres Rechtsstaates. Ausnahmen gibt es hierzu nicht. Wenn es darauf ankommen wĂŒrde, kann der SachverstĂ€ndige alternativ entscheiden (wenn das Gericht die GlaubwĂŒrdigkeit des Vaters annimmt, dann …, wenn es die UnglaubwĂŒrdigkeit des Vaters annimmt, dann …) oder eine Erweiterung des Beweisauftrages anregen. Er kann diesen Auftrag aber nicht selber erweitern.

Wenn der Gutachter ĂŒber den Beweisbeschluss hinausgeht

Eine eigenstĂ€ndige Überschreitung des Beweisbeschlusses kann dazu fĂŒhren, dass ein SachverstĂ€ndiger befangen ist. Hierzu fĂŒhrt das OLG Naumburg aus:

Das Verhalten eines SachverstĂ€ndigen kann die Besorgnis der Befangenheit begrĂŒnden, wenn er ĂŒber das Beweisthema und den Gutachtenauftrag hinausgeht, ohne zuvor gegenĂŒber dem Gericht eine ErgĂ€nzung des Beweisbeschlusses angeregt zu haben. In diesem Zusammenhang gilt: Mehrere GrĂŒnde, die fĂŒr sich betrachtet (noch) nicht ausreichen, können in ihrer Gesamtschau der ablehnenden Partei berechtigterweise Anlass geben, an der Unvoreingenommenheit des SachverstĂ€ndigen zu zweifeln.

zitiert nach OLG Naumburg, 10 W 69/11

Hieraus sieht man eindeutig, dass vorab ein Antrag auf ErgĂ€nzung des Beweisbeschlusses zu beantragen ist. Zudem verstĂ¶ĂŸt dieses Vorgehen am Richter und der Partei vorbei gegen Beweisunmittelbarkeit und Parteiöffentlichkeit (deren Anwendbarkeit im FamFG Verfahren aber umstritten sind).

Ein solcher Gutachter sollte daher dann abgelehnt werden, wenn dieses Vorgehen negative SchlĂŒsse auf die betroffene Person zieht.

Fazit: Keine GlaubwĂŒrdigkeitsbegutachtung ohne entsprechenden Beweisbeschluss

Es darf daher keine GlaubwĂŒrdigkeitsbeurteilung ohne gerichtlichen Auftrag (ErgĂ€nzung des Beweisbeschlusses) geben. Hierdurch wird die richterliche Entscheidungsfindung auf den SachverstĂ€ndigen ĂŒbertragen, was unzulĂ€ssig ist. Ein solcher SachverstĂ€ndiger macht sich damit unglaubwĂŒrdig, er ist nicht mehr neutral und befangen. Er macht sich zudem schadensersatzpflichtig nach §839a BGB.

Richter sollte man immer auf ihre Aufgaben hinweisen.

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Du benötigst Hilfe beim Gutachten anfechten?

Du oder Dein Anwalt, Ihr wisst beide nicht wie Ihr mit dem Gutachten umgeht? Wie man sowas anfechten kann? Da habe ich die Lösung fĂŒr Euch: Meine Gutachtensrezension, eine rechtlich-sachliche Analyse als Rechtsgutachten -> Hilfe beim Gutachten anfechten

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Gutachten

Die Persönlichkeitsakzentuierung im Sorgerecht anfechten

Eine Persönlichkeitsakzentuierung wird im Sorgerecht oft behauptet, wenn sich der Vorwurf einer Persönlichkeitsstörung wie Borderline oder Narzissmus nicht durch eine Fachdiagnose halten lÀsst. Doch was ist eine Akzentuierung eigentlich? Und hat diese einen Krankheitswert? Wir klÀren auf.

Persönlichkeitsakzentuierung: Was ist das?

Eine Persönlichkeitsakzentuierung ist eine Neigung in eine bestimmte Richtung hin zu einer Persönlichkeitsstörung, ohne dass eine solche Störung vorliegt.

Persönlichkeitsstörungen können als extreme AusprĂ€gung eines Persönlichkeitsstils mit unflexiblen, starren und unzweckmĂ€ĂŸigen PersönlichkeitszĂŒgen betrachtet werden, die dabei die LebensqualitĂ€t des Betroffenen beeintrĂ€chtigen, zu (subjektivem) Leid oder zu hĂ€ufigen Konflikten mit seiner Umwelt  fĂŒhren. Abweichende, unangepasste Erlebensweisen, Erfahrungs- und Verhaltensmuster schrĂ€nken dabei den Betroffenen in seiner Zufriedenheit und im Erreichen seiner persönlichen Ziele ein oder fĂŒhren zu hĂ€ufigen Problemen mit anderen Menschen oder der Gesellschaft.

zitiert nach Neurologen und Psychiater im Netz

Definition von Persönlichkeitsstörung nach ICD und DSM

Nach ICD10 und DSMV ist eine Persönlichkeitsstörung folgendes:

Unter Persönlichkeitsstörungen werden im ICD-10 schwere Störungen der Persönlichkeit sowie des Verhaltens einer Person verstanden, die nicht direkt durch eine andere psychische Erkrankung oder eine HirnschĂ€digung zustande kommen. Sie betreffen dabei verschiedene Bereiche des Lebens und verursachen großes persönliches Leiden sowie soziale BeeintrĂ€chtigungen. Die Betroffenen zeigen dauerhafte und fĂŒr sie charakteristische Verhaltensmuster und Erfahrungsmuster, die sich im Großen und Ganzen von kulturell erwarteten und akzeptierten Normen unterscheiden. Diese Abweichungen sind hierbei in ihren Kognitionen, ihrer AffektivitĂ€t, ihrer Impulskontrolle und in ihren zwischenmenschlichen Beziehungen zu finden und fĂŒhren zu einem Verhalten, was unangepasst, unflexibel oder aber auch unzweckmĂ€ĂŸig in den vorliegenden Situationen ist. Ein weiterer wichtiger Punkt fĂŒr die Diagnosestellung ist außerdem, dass diese Abweichungen lang andauernd sind und bereits in der spĂ€ten Kindheit bzw. in der Adoleszenz begonnen haben

nach Psychowissen

Das entscheidende Kriterium fĂŒr eine Persönlichkeitsstörung ist, dass jemand unter seinen Persönlichkeitsmerkmalen leidet und durch sie in seiner persönlichen, sozialen oder beruflichen LeistungsfĂ€higkeit eingeschrĂ€nkt ist. Außerdem ist eine Störung der Persönlichkeit oft auch fĂŒr die Mitmenschen belastend – was auch fĂŒr den Betroffenen selbst zu typischen zwischenmenschlichen Problemen fĂŒhrt.

zitiert nach Theraphie.de

BeeintrÀchtigung des Lebens bei Persönlichkeitsstörung

Im Vordergrund steht also bereits die BeeintrÀchtigung der LebensqualitÀt und subjektives Leid sowie Konflikte mit der Umwelt. Eine Persönlichkeitsstörung wirkt sich also auf das eigene Leben aus. Sie beeintrÀchtigt aber auch das miteinander. Leidet man selbst nicht und leiden andere hierunter nicht, liegt keine Störung und damit kein Krankheitswert vor.

Eine Persönlichkeitsakzentuierung meint hingegen, dass man nur eine Betonung bestimmter Merkmale hat, dass man sich in Richtung einer Persönlichkeitsstörung hin neigt, nicht aber dass ein das Leben in rechtlicher wie tatsÀchlicher Sicht beeintrÀchtigender Aspekt vorliegt:

Man kann dann von einer Persönlichkeitsakzentuierung sprechen, d.h. eine Neigung in eine bestimmte Richtung. 

Limes Schlosskliniken

Kein Leid bei Persönlichkeitsakzentuierung

Eine Persönlichkeitsakzentuierung heißt also, dass keine Persönlichkeitsstörung vorliegt und damit nicht (alle) Merkmale fĂŒr eine Diagnose einer Persönlichkeitsstörung vorliegen. Damit hat eine Persönlichkeitsakzentuierung auch keinen krankheitswert.

Persönlichkeitsakzentuierungen beeintrÀchtigen das tatsÀchliche und das rechtliche Leben nicht

Michael Langhans

Von Störung oder Akzentuierung zu unterscheiden ist weiterhin der Persönlichkeitsstil, also wie sich eine Persönlichkeit entwickelt und darstellt – denn jeder Mensch ist individuell. Folglich fordern auch Fachleute, nicht mehr von Persönlichkeitsstörung sondern von einer Störung des Denkens zu sprechen. Denn die Person als solche sollte nicht als gestört betrachtet werden.

Die Persönlichkeitsakzentuierung in familienpsychologischen Gutachten

Folgerichtig hat meines Erachtens eine Persönlichkeitsakzentuierung im psychiatrischen oder familienpsychologischen Gutachten nicht aufzutauchen. Denn wenn es das Leben nicht beeintrĂ€chtigt, kann es auch nicht in die rechtlichen Fragestellungen des Gerichtes Einklang finden. Trotzdem erlebe ich immer wieder, dass man mit Persönlichkeitsakzentuierungen versucht, Eltern als erziehungsunfĂ€hig oder eingeschrĂ€nkt darzustellen, weil man eine mögliche kĂŒnftige Negativentwicklung vorherzusagen glaubt. Dies ist aus rechtlicher und aus fachlicher Sicht abzulehnen.

Denn reine Zukunftsprognosen reichen ja nicht aus, um die ErziehungsfĂ€higkeit einzuschrĂ€nken (siehe mein Buch „Wichtige Entscheidungen im Sorgerecht„). Wenn etwas keinen Krankheitswert hat, dann hat es auch keine rechtlichen Auswirkungen. Und damit kann man auch nicht etwas anderes behaupten.

Dr. Rober Mestel fasst die wissenschaftlichen Erkenntnis von Tyrer und anderen im folgenden Schaubild zusammen:

Schaubild zur Verteilung von Störungen, Stil und Akzentuierung

Wissenschaftlich fundiert ist daher, dass

  • 45% aller Menschen einen unauffĂ€lligen Persönlichkeitsstil haben
  • 48% aller Menschen unproblematische Persönlichkeitsneigungen oder -akzentuierungen („Difficulties“) haben
  • nur 7% aller Menschen eine Persönlichkeitsstörung mit Krankheitswert

Diese Zahlen sind wichtig: Denn damit ist nicht nur belegt, dass von 6 Leuten im Gerichtssaal mindestens 3 solche „Difficulties“ oder „Persönlichkeitsmerkmale“ haben und damit die ĂŒberwiegende Mehrheit. Wer wĂŒrde damit sagen, dass jeder zweite quasi erziehungsungeeignet ist?

Diese Zahlen zeigen aber auch, was in Gutachten oft falsch lÀuft und daher auch einfach anzufechten ist.

Eine Persönlichkeitsakzentuierung hat in einem Gutachten nichts verloren! Sie hat keinen Krankheitswert

Michael Langhans

Wie gehe ich vor, wenn im Gutachten eine Persönlichkeitsakzentuierung behauptet wird?

Das Vorgehen entspricht dem ĂŒblichen bei Falschgutachten: Sachverhalt angreifen, Gutachterkompetenz angreifen, Gericht angreifen. Vorallem aber dringt darauf, dass die Begrifflichkeiten klar definiert sind – mit Quellen – und dass abgegrenzt wird zwischen Persönlichkeitsstil, -abgrenzung und -störung. Dazu gehört auch, die HĂ€ufigkeiten zu benennen und mitzuteilen, dass eben keine EinschrĂ€nkungen vorliegen. Damit sind alle negativen SchlĂŒsse aus einer Akzentuierung, und sei es nur dass der Anschein erweckt wird dass es negative SchlĂŒsse gĂ€be, unzulĂ€ssig, spekulativ und unwissenschaftlich.

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Gutachten

Mindestanforderungen in Beweisbeschluss aufnehmen!

Ein wichtiger Hinweis, den ich dank einer Anregung von Außen gern an Euch weitergebe: ihr sollt die Mindestanforderungen in Beweisbeschluss aufnehmen lassen. Warum? Obwohl es nur eine selbstverstĂ€ndliche Klarstellung ist, wird dadurch der SachverstĂ€ndige unter Druck gesetzt, sich auch an diese zu halten.

Wie Mindestanforderungen in Beweisbeschluss aufnehmen?

Ich empfehle einfach, einen weiteren Punkt in den Beweisbeschluss aufzunehmen, ggf. ĂŒber eine Gegenvorstellung. Das kann ungefĂ€hr so lauten:

„Das Gutachten hat unter BerĂŒcksichtigung der Fachstandards Mindestanforderungen an die QualitĂ€t von SachverstĂ€ndigengutachten im Kindschaftsrecht erstellt zu werden.“

Michael Langhans, Aktivist

Ich finde das eine so gute Idee, dass ich meinen Artikel zum richtigen Beweisbeschluss schon entsprechend ergĂ€nzt habe. Niemand kann etwas dagegen sagen, diesen kleinen, unscheinbaren Satz aufzunehmen in den Beweisbeschluss. Und wenn es Probleme damit gibt, dann wisst ihr schon, worauf Ihr Euch einstellen mĂŒsst: Ein Gutachten, das eben keinen wissenschaftlichen Standards entspricht. Dann muss man ĂŒberlegen, ob man weitere Schritte einleitet.

MĂŒssen die Mindestanforderungen nicht sowieso beachtet werden?

Noch sind die Mindestanforderungen kein Gesetz, so dass sie „nur“ wissenschaftliche und fachliche Standards wiedergeben. Daher kann es nicht schaden, dies als „Selbstverpflichtung“ wiederzugeben.

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Familienpolitik

VĂ€ter gegen MĂŒtter: Der K(r)ampf, der nur dem Jugendamt hilft

Gestern also gab es auf meinem YouTube Kanal den Livestream „VĂ€ter gegen MĂŒtter“, der K(r)ampf, der nur dem Jugendamt hilft. An dieser Stelle bedanke ich mich bei allen, die anwesend waren. Es wie zu erwarten eine teils hitzige, aber vorallem auch eine interessante Diskussion. Den Livestream könnt Ihr hier noch einmal nachschauen:

Keine institutionelle Benachteiligung von VĂ€tern oder MĂŒttern

Wir haben versucht, uns der Ursache dieses Konfliktes anzunĂ€hern. Einerseits habe ich darauf hingewiesen, dass es meiner Meinung nach keine institutionelle Benachteiligung des einen oder des anderen Geschlechtes durch Gerichte gibt. Die aufgeworfene Behauptung, die Politik wolle, dass VĂ€ter benachteiligt wĂŒrden und nur zahlen sollen, halte ich fĂŒr weder belegbar noch inhaltlich nachvollziehbar. Mir selbst ist kein einziger Fall einer politischen Einmischung bekannt.

Was deutlich wurde: Es besteht gar kein Interesse an einem argumentativen Austausch. Jeder Vertritt bis zum Ende „seine“ Meinung, ohne in der Lage zu sein die andere Seite und deren Sichtweise wahrzunehmen.

Behauptungen ins Blaue hinein, dass Gerichte „Rechtsbeugung“ begehen, um VĂ€ter oder MĂŒtter zu belasten, sind hahnebĂŒchen. Ja, ich weiss: Es gibt da draussen verdammt viele schlechte Entscheidungen von Amtsgerichten und Oberlandesgerichten. Aber das ist eben nicht alles gleich Rechtsbeugung. Und es hat nichts mit der Benachteiligung einer Geschlechtergruppe zu tun. Ursachen sind hierbei oft absolut unterschiedlich.

Die politische Spalterei, so waren wir uns im Stream eigentlich einig, die hier von LobbyverbĂ€nden auf beiden Seiten hervorgerufen wird, löst keine Probleme, sie vergrĂ¶ĂŸert sie.

Elternstreit als Problemkern

Doch was ist der Kern dieser ganzen Problematik? Im Einzelfall sind es die Streitigkeiten zwischen den Eltern. Viele Betroffene können aus der Paarebene nicht in die Elternebene wechseln. Die Ursache vieler Streitigkeiten sind halt auch die schlechten oder suboptimalen Partnerwahlen, die man nicht mehr rĂŒckgĂ€ngig machen kann. Die daraus resultierende KommunikationsunfĂ€hig oder -schwierigkeit zu bekĂ€mpfen ist ein Problem, das es zu beheben gilt. Doch, so das Credo auch im Chat, man kann nur sich selbst Ă€ndern, nicht den anderen. Das wiederum fĂŒhrt dazu, dass man eben nur versuchen kann, Lösungen anzubieten und damit darzutun, dass die Gegenseite nicht kommunikationswillig ist (und damit dem Kind schadet).

Mediation als Ansatz?

Mediation kann ein Ansatz sein. Doch basiert dieser auf Freiwilligkeit. Mediation fordert eigene VorschlÀge, Gerichte können hier Auflagen setzen. Dann wird deutlich, wer gar keinen Konsens sucht.

Lebensmodell von VĂ€tern und MĂŒttern vor Trennung

Die „Benachteiligung“ eines Geschlechtes ist oft „hausgemacht“. Vater oder Mutter einigen sich auf ein Betreuungsmodell. Nach der Trennung wird alles, woran sich das Kind gewöhnt hat, in Frage gestellt. Man kann nachher kaum behaupten, dass die vorherige Betreuung schlecht war. Dass gegebenenfalls hier VĂ€ter die abendliche gemeinsame Zeit vor dem Zubettgehen nicht kompensiert bekommen, liegt in der Natur der Sache begrĂŒndet: Der Trennung. Aber es ist eben das vorherige Lebensmodell „einer arbeitet, einer erzieht“, das sich auch in Entscheidungen wiederspiegelt.

Damit ist der Konflikt VĂ€ter gegen MĂŒtter vorprogrammiert. Aber er liegt eben in Eurer Entscheidung, nicht am Recht oder Gericht.

Muss das Gesetz reformiert werden?

Mein Freund Olivier Karrer meinte, das Gesetz muss umfassend reformiert werden. Ich bin eher fĂŒr ein Anpassen von Nuancen, weil ich die Grundkonzeption unserer gesetzlichen Regelungen im Kindschaftsrecht gut finde.

Fazit:

Wichtig ist, dass wir miteinander reden. Dass wir lernen, andere Aspekte und Blickwinkel anzunehmen. Und dass wir auf Argumente anderer eingehen. Nur mit Rechthaben oder sich als Opfer inszenieren kommt man zu keinem Ergebnis, das irgendeinem Kind oder irgendeinem Elternteil hilft.

Letztlich hilft dieser K(r)ampf nur dem Jugendamt, das leichter auf Kinder zugreifen kann, die in hochstrittigen Konflikten leben.

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Gutachten

Qualifikation SachverstÀndige im Familienrecht

Über Fehler in Gutachten, insbesondere familienpsychologischen Gutachten, haben wir uns schon oft unterhalten. Oft geht es dabei auch um die Frage, ob ein SachverstĂ€ndiger oder eine SachverstĂ€ndige die notwendigen Qualifikationen hat, um als solcher im Kindschaftsrecht tĂ€tig zu sein. Wie ich herausfinden kann, ob ein SachverstĂ€ndiger die notwendige Expertise hat, das erklĂ€re ich Euch in diesem Beitrag. Qualifikation SachverstĂ€ndige zu prĂŒfen ist dabei gar nicht so schwer. Und wenn ihr es selber nicht herausfinden könnt, dann benötigt ihr vielleicht eine kritische Gutachtensrezension von mir, die diesen und viele andere Aspekte prĂŒft.

Qualifikation SachverstÀndige

Die gesetzliche Grundlage fĂŒr SachverstĂ€ndigengutachten und die Qualifikation derselben in Kindschaftssachen findet sich im FamFG in §163:

(1) In Verfahren nach § 151 Nummer 1 bis 3 ist das Gutachten durch einen geeigneten SachverstĂ€ndigen zu erstatten, der mindestens ĂŒber eine psychologische, psychotherapeutische, kinder- und jugendpsychiatrische, psychiatrische, Ă€rztliche, pĂ€dagogische oder sozialpĂ€dagogische Berufsqualifikation verfĂŒgen soll. VerfĂŒgt der SachverstĂ€ndige ĂŒber eine pĂ€dagogische oder sozialpĂ€dagogische Berufsqualifikation, ist der Erwerb ausreichender diagnostischer und analytischer Kenntnisse durch eine anerkannte Zusatzqualifikation nachzuweisen.

§163 Abs. 1 FamFG

Welche Mindestqualifikation muss ein SachverstÀndiger in Kindschaftssachen haben?

Gutachter nach dem Gesetz kann daher jemand sein, der mindestens eine

  • psychologische
  • psychotherapeutische
  • kinder- und jugendpsychiatrische
  • psychiatrische
  • Ă€rztliche
  • pĂ€dagogische oder
  • sozialpĂ€dagogische

Berufsqualifikation hat. Man muss also, folgt man dem Gesetz, nur eines dieser FĂ€cher studiert haben, wobei PĂ€dagogen und SozialpĂ€dagogen noch belegen mĂŒssen dass sie analytisch-diagnostische Kenntnisse haben.

Gutachter ist man nicht deshalb, weil man studiert hat. Da muss mehr sein an Erfahrung und Kenntnissen

Michael Langhans, Volljurist

Das Problem liegt also im Bereich des Wortes „mindestens“. Diese eröffnen also durchaus die Erkenntnis, dass es nicht ausreicht, mal eben so „Psychologe“ zu sein, dass man vertieftes Wissen haben muss.

Video zum Thema

Qualifikation des SachverstÀndigen gem. der Mindestanforderungen

Weil also bereits der Gesetzgeber sagt, dass man wohl mehr sein muss als ein Psychologe, fĂŒhren die Mindestanforderungen an die QualitĂ€t von SachverstĂ€ndigengutachten im Kindschaftsrecht (2. Auflage) aus:

Aufgrund der VielfÀltigkeit und Anforderungen, nicht zuletzt auch aufgrund der möglichen weitreichenden Bedeutung der Empfehlungen
der SachverstĂ€ndigen im gerichtlichen Verfahren, ist eine besondere Sachkunde notwendig, die weit ĂŒber ĂŒbliche Studieninhalte der Psychologie und Medizin hinausreicht. Deshalb sind zusĂ€tzliche, nachgewiesene, forensische Kenntnisse und Erfahrungen der SachverstĂ€ndigen notwendig.

Mindestanforderungen, S.9

Diese Kenntnisse und Erfahrungen mĂŒssen nachgewiesen (!) sein.

Folgerichtig fordern die Mindestanforderungen auf Seite 13 daher auch die Benennung derselben im Gutachten:

Nennung des SachverstĂ€ndigen samt seiner wesentlichen relevanten beruflichen AbschlĂŒsse und Zusatzqualifikationen

Mindestanforderungen, S.13

Doch das ist noch nicht alles. Wie so oft lohnt es sich, solche Dokumente bis zum Schluss zu lesen:

Folgende belegbaren Kenntnisse muss ein Gutachter haben:

  • Erwerb fundierter theoretischer, auch rechtlicher Kenntnisse
  • Fachlich begleitete Praxiserfahrung und supervidierte Fallarbeit
  • AbschlussprĂŒfung mit BestĂ€tigung
  • Kontrollierte Fortbildungsverpflichtung

(vgl. S. 19/20 der Mindestanforderungen an die QualitÀt von SachverstÀndigengutachten im Kindschaftsrecht)

FĂŒr die folgenden Berufsgruppen gibt es jeweils gesonderte Qualifikationsvoraussetzungen, um als Gutachter und SachverstĂ€ndige tĂ€tig zu sein:

Qualifikationen von Ärzten als SachverstĂ€ndige

Unterschieden wird erst einmal zwischen Ärzten (Psychiatern) und Kinderpsychiatern.

FĂŒr Ärzte (Abschluss Staatsexamen) gilt:

Facharzt fĂŒr Psychiatrie und Psychotherapie

Psychiater mĂŒssen folgende Schwerpunkte belegen können:

  • Schwerpunkt Forensische Psychiatrie
  • Zertifikat forensische Psychiatrie (DGPPN)

Facharzt fĂŒr Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie

Kinderpsychiater mĂŒssen die folgende Qualifikation haben:

  • Zertifikat fĂŒr kinder- und jugendpsychiatrische Begutachtung (BAG KJPP; BKJPP; DGKJP)

FĂŒr mich ist zudem problematisch, wenn ein Spezialist fĂŒr Kinder auch Erwachsene begutachtet. Es gibt durchaus renommierte Kinderpsychiater, die solche Begutachtungen von Erwachsenen deswegen ablehnen.

Qualifikationen von Psychologen als SachverstÀndige in Kindschaftssachen

Psychologen hingegen mĂŒssen folgende Aspekte im Gutachten belegen können, ggf. auf Eure Nachfrage hin:

Psychologen (Diplom/Master):

  • Fachpsychologe fĂŒr Rechtspsychologie BDP/DGPs
  • postgradualer oder Weiterbildungsstudiengang (Master of Science Rechtspsychologie)

Wenn diese Kenntnisse nicht nachgewiesen sind, dĂŒrfte ein normales Studium nur in AusnahmefĂ€llen ausreichen. Ggf. muss der SachverstĂ€ndige dann seine Studienmodule offenlegen.

Gebt euch nicht mit einem „nur“ Psychologen zufrieden. Seid standhaft und fordert die Unterlagen der Qualifikation an.

Michael Langhans, Herausgeber

Psychologische Psychotherapeuten/Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

‱ Eintragung in SachverstĂ€ndigenlisten von Psychotherapeutenkammern

Psychologische Psychotherapeuten, also Psychologen mit einer Approbation, mĂŒssen in die SachverstĂ€ndigenliste ihrer Kammer (=Bundesland des Wohnortes) eingetragen sein.

Nur eingetragene Psychotherapeuten können geeignete SachverstÀndige sein

Michael Langhans

FĂŒr Niedersachen geht man dazu auf die Webseite der Psychotherapeutenkammer Niedersachen (via Google oder direkt https://www.pknds.de/)

Nur diese 5 Psychologen sind in Niedersachen als SachverstÀndige in Kindschaftssachen geeignet i.S. §163 I FamFG.

Fazit

Anders als es die Gerichte oft vorgeben, ist eben nicht jeder geeigneter SachverstĂ€ndiger i.S. des Gesetzes. Qualifikation SachverstĂ€ndige wird aber zu selten hinterfragt und geprĂŒft. Auch wenn die Mindestanforderungen oder vergleichbare Standards kein Gesetzesrecht sind, geben sie doch wieder was wissenschaftlich und damit der PrĂŒffĂ€higkeit dienend gefordert wird, um ein Gutachten zu erstellen. Die Justiz hingegen und die AnwĂ€lte der Beteiligten sollten hier mehr Augenmaß walten lassen. Gutachten, die den Mindeststandards entsprechen, vereinfachen am Ende die Diskussion ĂŒber das Ergebnis. Wer es sich einfach macht und sagt „Gutachter ist, wer zum Gutachter bestellt wurde“, der hat kein Interesse an einer QualitĂ€t im Familienrecht. Und das ist abzulehnen.

Fragen und Antworten zur Qualifikation der SachverstÀndigen

Reicht es aus, wenn der Gutachter seine Qualifikation auf seiner Homepage angiebt

Gem. der Mindeststandards sind diese Qualifikationen im Gutachten zu benennen. Ich selber lese und suche aber immer nach den Gutachtern und nutze alle Quellen, auch Webseiten.

Muss der Gutachter einen Beleg fĂŒr seine Qualifikation vorlegen?

In der Regel nicht. Dies fordern die Mindestanforderungen auch nicht. Wenn aber Recherchen Ungereimtheiten ergeben oder Fragen aufwerfen, dann kann hier im Einzelfall sicher ein Nachweis gefordert werden. GrundsĂ€tzlich ist aber davon auszugehen, dass gegebene Angaben richtig sind. Wer tiefer gehen will, kann ĂŒber die UniversitĂ€t und die damals gĂŒltige PrĂŒfungsordnung auch belegen, ob Angaben zu den relevanten Lehrinhalten richtig sind oder nicht.

Muss ein Richter die Mindestanforderungen beachten?

GrundsĂ€tzlich ist der Richter nur dem Gesetz verpflichtet. Die Mindestanforderungen sind leider kein Gesetz. Er kann also auch eigene SachverstĂ€ndige benennen. Dann wĂŒrde ich aber vertiefende Nachfragen stellen, weshalb das Gericht von einer Qualifikation ausgeht. „Gerichtsbekannt“ ist kein Argument.

Macht sich ein SachverstÀndiger haftbar, wenn er nicht die notwendige Qualifikation hat?

Meiner Meinung nach ja, weil er dies vor Gutachtensauftragsannahme zu prĂŒfen hat. Dann sind AnsprĂŒche nach §839a BGB denkbar. Da die Standards aber nicht verbindlich sind, empfiehlt es sich mindestens einen weiteren Fehler aufzudecken.

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Gutachten

Wie einen Beweisbeschluss nach FamFG anfechten?

Ich schreibe ja immer wieder, dass der Beweisbeschluss sehr wichtig ist. Und ich schreibe auch, dass Ihr eine Gegenvorstellung machen sollt, wenn dieser falsch ist. Aber was ich bisher nicht so deutlich geschrieben habe ist, wie man einen Beweisbeschluss nach FamFG fĂŒr ein familienpsychologisches Gutachten anfechten kann. Also klare Beispiele oder ein Muster.

Und weil ich Euch gerne helfe und das ja der Sinn und Zweck dieser Webseite ist, dass ich Euch helfe, hier also nochmal das wesentliche zusammengefasst und Musterformulierungen fĂŒr eine Gegenvorstellung, um BeweisbeschlĂŒsse anzufechten:

Beispiel 1: Den faulen Beweisbeschluss nach §1671 BGB anfechten

Den faulen Beweisbeschluss hatte ich Euch schonmal vorgestellt. Den nenne ich so, weil er nur das Gesetz und damit die vom Richter zu beantwortende Rechtsfrage wiedergibt.

Der Beweisbeschluss lautet beispielsweise:

Es soll zur Frage, welche Sorgerechtsreglung und Aufenthaltsregelung dem Kindeswohl am besten entspricht, ein familienpsychologisches Fachgutachten eingeholt werden.

Beweisbeschluss eines Familiengerichts zu einer Frage nach §1671 BGB

Ihr erkennt also schon, dass es hier um die Frage geht, bei welchem Elternteil das Kind besser aufgehoben ist. Es geht also um einen Vater-Mutter-Streit um das Sorgerecht oder ABR, nicht um eine Frage der KindeswohlgefÀhrdung. Das ist bereits dann erstaunlich, wenn wie vorliegend das Gericht vorher noch eine KWG erörtert hatte. Denn nach dieser Beweisfrage soll das keine Rolle mehr spielen.

Aber darum soll es nicht gehen.

Wie reagiert man auf so einen Beweisbeschluss? Beispielsweise so:

„Ich gebe betreffend des Beweisbeschlusses die folgende

GEGENVORSTELLUNG

ab mit dem Antrag, den Beweisbeschluss abzuÀndern in eine Formulierung wie folgt:

  1. Welche Belastungen und welche Vorteile sind fĂŒr das psychische, physische oder seelische Wohl des Kindes/der Kinder xxx zu erwarten, wenn der Aufenthalt dauerhaft zur/zum Vater/Mutter wechselt oder bei der Mutter / dem Vater verbleibt?
  2. Welche Faktoren werden voraussichtlich in welcher IntensitĂ€t bei Übertragung des Sorgerechts auf einen Elternteil jeweils vorteilhaft oder belastend auf die gesunde sowie psychisch und emotionale Entwicklung des Kindes/der Kinder wirken?
  3. Gibt es oder gab es Kommunikationsstörungen zwischen den Eltern? Wenn ja, wie wirken sich diese auf das Kind/die Kinder aus?
  4. Welche Faktoren werden voraussichtlich in welcher IntensitĂ€t bei Übertragung des Sorgerechtes auf einen Elternteil jeweils
    a) vorteilhaft oder belastend auf die gesunde sowie psychisch und emotionale Entwicklung des Kindes/der Kinder wirken
    b) vorteilhaft oder belastend auf die schulische Ausbildung des Kindes/der Kinder wirken
    c) vorteilhaft oder belastend auf die Beziehung des Kindes/der Kinder zu dem jeweilig anderen Elternteil und der Schwester wirken? LĂ€sst sich dabei feststellen, dass die Beziehung zu bestimmten Personen fĂŒr die Entwicklung und Gesundheit des Kindes/der Kinder in positiver oder negativer Art von besonderer Bedeutung ist?
  5. Gibt es Hinweise auf Manipulationen von Personen auf das Kind/die Kinder, und wenn ja, wie sind diese gutachterlich zu bewerten?

Die Formulierung ist in Anlehnung an Bergmann in FamRB 9/2016, S. 364ff. gewĂ€hlt. Nur dieser Beweisantrag bestimmt zureichend genau den TĂ€tigkeitsbereich des SachverstĂ€ndigen, ohne diesem die richterliche Entscheidungsfindung per se zu ĂŒbertragen. Die vom Gericht gewĂ€hlte Beweisfrage stellt ausschließlich auf die Rechtsfragen ab und ist daher unzulĂ€ssig. Rechtsfragen muss das Gericht selbst beantworten, insbesondere welche Regelung dem Kindeswohl am besten entspricht. Ein solches Gutachten, das hierauf basiert, wĂ€re per se unverwertbar (Bergmann aaO). Daran Ă€ndert auch nichts die notwendige Umsetzung der Rechtlichen in die psychologische Fragestellung gem. der QualitĂ€tsstandards fĂŒr familienpsychologische Gutachten.“

Beispiel 2: Der einseitige Beweisbeschluss in Sachen Carola Koch

Das Oberlandesgericht in Bremen hatte hierzu folgenden Beweisbeschluss erlassen:

„Es soll ein familienpsychologisches SaohverstĂ€ndigengutachten eingeholt werden ĂŒber folgende Fragen:

  1. Besteht die Bereitschaft und die FĂ€higkeit der Kindesmutter, die Versorgung und Erziehung des Kindes xxx unter BerĂŒcksichtigung etwaiger besonderer Anforderungen des Kindes zu gewĂ€hrleisten und ggf. eigene Belange zurĂŒckzustellen?
  2. Ist bereits eine SchĂ€digung des Kindes eingetreten oder besteht gegenwĂ€rtig schon eine Gefahr in einem solchen Maß, dass sich bei der weiteren Entwicklung eine erhebliche SchĂ€digung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lĂ€sst?
  3. Von welcher Art, Schwere und Wahrscheinlichkeit sind die befĂŒrchteten BeeintrĂ€chtigungen des Kindes?
  4. Gibt es andere Hilfs- und UnterstĂŒtzungsangebote, die geeignet sind, die GefĂ€hrdungen abzuwenden, ggf. welche?
  5. Ist die Kindesmutter bereit und in der Lage, diese anzunehmen und umzusetzen, sodass eine GefÀhrdung nicht mehr besteht?
  6. Welche Vorstellungen hat das Kind von dem VerhÀltnis zu seiner Mutter und wie sind diese unter dem Aspekt der Zielorientierung, IntensitÀt. StabilitÀt und Autonomie zu bewerten?
  7. In welchem Umfang und in welcher Form können bzw. sollten Umgangskontakte zwischen dem Kind xxx und seiner Mutter stattfinden?
  8. Besteht durch die DurchfĂŒhrung von Umgangskontakten eine Gefahr von körperlichen und seelischen SchĂ€den fĂŒr das Kind?
  9. Kann diese Gefahr durch einen begleiteten Umgang oder durch andere Maßnahmen abgewendet werden, ggf. durch welche?
  10. Ist ein Umgangsausschluss erforderlich? Wenn ja, fĂŒr welchen Zeitraum?“

Mehr zum Fall von Carola Koch findet Ihr hier.

Hierzu hatten wir die folgende Gegenvorstellung abgegeben:

„Ich gebe die nachstehende Gegenvorstellung ab mit der AnkĂŒndigung, im Nichtabhilfefall unaufschiebbare AntrĂ€ge in ErwĂ€gung zu ziehen.

BegrĂŒndung:

Der Beweisbeschluss ist fachlich fehlerhaft und vorurteilsbehaftet. Er verfehlt die Zielwirkung des §1666 BGB und ist daher nicht geeignet.

Das Wohl des Kindes ist in den Mittelpunkt zu stellen. Dabei ist eine Vorverurteilung zu vermeiden.

Ich rege daher, fĂŒr den Fall dass ĂŒberhaupt ein Gutachten benötigt wird (dazu spĂ€ter mehr) die folgende Fragestellung an:

1.

Welche Belastungen und welche Vorteile sind fĂŒr das psychische, physische oder seelische Wohl des Kindes xxx zu erwarten, wenn es einerseits bei der Mutter lebt und andererseits sich in staatlicher Obhut befindet.

LĂ€sst sich aus fachlicher Sicht begrĂŒnden, dass einzelne dieser Faktoren fĂŒr das psychische, physische oder seelische Wohl des Kindes jeweils schwerwiegende Bedeutung haben?

Welche Auswirkungen auf das Wohl des Kindes haben die PlĂ€ne gern. des Antrags der Mutter auf Rehabilitation und UnterstĂŒtzung und welche Änderungen sind auf den Ist-Zustand bei konsequenter Umsetzung zu erwarten?

2.

Welche Faktoren werden voraussichtlich in welcher IntensitĂ€t bei Entziehung des Sorgerechtes vorteilhaft oder belastend auf die gesunde sowie psychisch und emotionale Entwicklung des Kindes wirken? Wie verhĂ€lt es sich bei einer RĂŒckĂŒbertragung?

3.

Aus welchen GrĂŒnden besucht das Kind xxx nach wie vor keine Schule.

4.

Welche Auswirkungen auf das Wohl des Kindes hat der Konflikt zwischen Jugendamt und Mutter?

5.

Sind die von der Mutter geplanten und initiierten Mittel geeignet, das Wohl von xxx zu gewÀhrleisten?

Sind die vom Jugendamt geplanten und initiierten Mittel geeignet, das Wohl von xxx  zu gewĂ€hrleisten?

6.

Liegt bei xxx eine körperliche, seelische, geistige oder SinnesbeeintrÀchtigungen vor, die ihn in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit lÀnger als sechs Monate hindern? Wenn ja welche?

Wie sich aus der BeschwerdebegrĂŒndung ergibt, hĂ€tte das OLG keinen Beweisbeschluss erlassen dĂŒrfen, ohne den Ausgangsbeschluss aufzuheben. Denn wenn nunmehr eine Beweisfrage offen ist, was sie es bereits vor der Entscheidung des Amtsgerichtes. Zudem hat das Oberlandesgericht vergleichbare Beweisfragen zugusten der Mutter abgelehnt. Insoweit bestĂ€tigt der Beweisbeschluss das Vorliegen eines verfassungswidrigen Vorratsbeschlusses, auch wenn er ausschließlich die Mutter in den Mittelpunkt der Probleme stellt. Dabei muss aus einer neutralen Warte eben auch gefragt werden, ob bei den vorliegenden Gegebenheiten das Jugendamt eine Verbesserung fĂŒr xxx herbeifĂŒhren kann oder will.

Weiter ist der Sachverhalt nicht ausermittelt. Auf BGH XII ZB 68/09 Rn. 42 wird hingewiesen.“

Weitere Musterformulierungen folgen gerne.

Bedenkt bitte, dass es immer eine Einzelfallfrage ist. Es gibt nicht den einen richtigen Gegenvorstellungsantrag, wie man einen Beweisbeschluss anfechten kann in FamFG Verfahren, z.B. auf ein familienpsychologisches Gutachten.

Ich hab im Moment nur keine geeigneten BeweisantrÀge zum Widerlegen. Ihr könnt mir gerne welche zukommen lassen, per Whatsapp/Messenger/Telegram (unten links) oder per weiteren Kontaktmöglichkeiten:

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Recht allgemein

Wie man keinen AbÀnderungsantrag stellt

Wie man keinen AbĂ€nderungsantrag stellt, das kann man heute bei Sandro Groganz‘ „Freifam“ nachlesen. Ich bin sehr dankbar, dass er seinen Antrag anonymisiert online gestellt hat, weil er die typischen Fehler, die bei AbĂ€nderungsantrĂ€gen gemacht werden, in einer denkwĂŒrdigen Art und Weise alle verarbeitet. Jeder von Euch, der sich selber vertritt, kann damit eine ganze Menge lernen: Wie es nicht geht. Ich erklĂ€re, warum.

AbĂ€nderungsantrag: Wesentliche VerĂ€nderungen ausfĂŒhren

In einem AbĂ€nderungsantrag reicht es nicht aus, eine andere Rechtsauffassung zu haben. Gem. §238 FamFG mĂŒssen „Tatsachen“ vorgetragen werden, die eine wesentliche VerĂ€nderung der tatsĂ€chlichen und rechtlichen VerhĂ€ltnisse bedingt. Dabei reicht es eben niemals aus, es besser zu wissen und allen anderen Beteiligten Kompetenzen abzusprechen und diese außerhalb des Rechtsstaates verordnet anzusehen.
Wenn man dann noch in einem eA Verfahren vorgehen möchte (einstweiliger Rechtsschutz), muss man diese neuen Tatsachen glaubhaft machen, also prĂ€sente Beweismittel anbieten. Die „Kenntnis“ irgendeines Dokumentes reicht eben nicht aus, weder beim Vater noch beim Richter.

Hinzu kommt, dass die dem Gericht vorliegenden Befunde des Dr. med. xxx eindeutig belegen, dass aus fachlicher Sicht eine GefĂ€hrdung der Kinder durch den Antragsteller auszuschließen ist.

Sandro Groganz auf Freifam

Das ist keine Glaubhaftmachung. Und damit liegt kein Sachvortrag mit Belegen vor.

Was die Kinder wollen? Fehlanzeige. Dazu kommen keine Aussagen. Wie es den Kindern geht und wie es ihnen nach einer Änderung gehen wĂŒrde: Keine Aussagen. Verwundert es dann, wenn man denkt, dass dieser Vater das Wohl der Kinder nicht im Blick hat, insbesondere wenn er sich als Opfer zelebriert?

WÀre es ein anwaltlicher Schriftsatz, wÀre so ein Schriftsatz nicht nur ein Haftungsfall, der Schadensersatzpflicht auslöst. Es wÀre vorallem ein juristischer Offenbarungseid. So bleibt es schlicht ein schlechter Versuch, seiner politischen Stimme Gewicht zu geben.

Kindeswohl im Mittelpunkt auch der AbÀnderung

Das Kindeswohl muss bei jedem Kindschaftsverfahren im Mittelpunkt stehen, nicht nur rechtlich, sondern auch in der Schwerpunktsetzung der Argumente. Wie immer beim Vorgehen von Sandro Groganz steht aber gerade nicht das Wohl der Kinder im Mittelpunkt, sondern seine politische Meinung und die seiner Meinung nach bestehende Diskriminierung von ihm als Vater, der das Wechselmodell prÀferiert.

Die hiermit abzuĂ€ndernden BeschlĂŒsse des Amtsgericht Ulm – Familiengericht – erfolgten unter Missachtung eines am Wertesystem des Grundgesetzes und der EuropĂ€ischen Menschenrechtskonvention (EMRK) orientierten Kindeswohls und DemokratieverstĂ€ndnisses. 

Sandro Groganz auf Freifam

Das mag ja Sandros Meinung sein, eine Aussage ĂŒber das was die Kinder benötigen steckt hierin jedenfalls nicht einmal ansatzweise.

Eilinteresse oder Anordnungsgrund fehlen

Ein weiterer grober Fehler ist wie in vielen SchriftsĂ€tzen von Laien, das schlicht vergessen wird, das Eilinteresse darzulegen. Gerade bei einer §1671 BGB Entscheidung, also ĂŒber den Aufenthalt bei einem oder beiden Elternteilen (anders als bei §1666 BGB und Inobhutnahmen) muss man sich mit den Auswirkungen einer eA Entscheidung auseinandersetzen, was es bei den Kindern anrichtet, jetzt ggf. eine falsche Entscheidung zu treffen und diese wieder abzuĂ€ndern. Juristisch wird das formuliert wie folgt:

„Daneben bedarf es eines dringenden RegelungsbedĂŒrfnisses (Anordnungsgrund) fĂŒr ein sofortiges gerichtliches TĂ€tigwerden, das ein Zuwarten bis zu einer wirksamen und damit vollzieh- bzw. vollstreckbaren (§§ 40, 116 III, 120 II 1) Entscheidung in der Hauptsache nicht erlaubt, weil diese zur Wahrung der schĂŒtzenswerten Interessen zu spĂ€t kĂ€me (NĂŒrnbg FamRZ 14, 52; Jena FamRZ 10, 1830; Stuttg FamRZ 10, 1678), und die FolgenabwĂ€gung muss ergeben, dass die Nachteile, die fĂŒr die Rechte und Interessen der Beteiligten entstehen, wenn die EA unterbleibt, die Hauptsache aber iSd jeweiligen Beteiligten entschieden wĂŒrde, schwerer wiegen als die Nachteile, die durch vorlĂ€ufige Maßnahmen eintreten können, die aber aufzuheben und rĂŒckabzuwickeln sind, wenn sich die Hauptsache als erfolglos erweisen sollte (Brandbg FamRZ 19, 906).“

PrĂŒtting/Gehrlein, ZPO Kommentar, FamFG §49 FamFG,

Aussagen hierzu gibt es im Antrag keine. Anders formuliert: Selbst wenn Sandro Recht hÀtte und sein Begehr richtig wÀre, kann hier eine Entscheidung sofort so nicht erfolgen. Auf die Frage, wer woran politisch Schuld ist, kommt es hingegen nicht an. Wir erinnern uns: Das Kindeswohl steht im Mittelpunkt.

Taktik: Lösungen offenlassen, nicht alle angreifen

Taktisch unklug ist es, immer nur auf alle zu schimpfen. Ich empfehle jedem, in einem gerichtlichen Verfahren, zumindest eine TĂŒr fĂŒr eine Lösung offenzuhalten. Man könnte die AusfĂŒhrungen, dass man mit der Mutter kooperiere, so interpretieren. Aber mit reiner Rechthaberei hat noch keiner gewonnen, zumal wenn solch gravierende Fehler im Antrag stehen. Manchmal haben AnwĂ€lte eben schon ihren Wert.

Gesetze lesen bildet

Wirklich unvertretbar wird es dann, wenn man zur Unionsrechtsprechung kommt. Zum einen gibt es bereits kein „Unions-Familienrecht“. Die Kommission schreibt hierzu:

Diese Rechtsnormen sind von Staat zu Staat unterschiedlich, da sie eng mit der Geschichte, der Kultur und der gesellschaftlichen Entwicklung des jeweiligen Landes verknĂŒpft sind.

EuropÀisches Justizportal

Ein Binationaler Bezug ist nicht ersichtlich. Wenn man meint, ĂŒber die europĂ€ischen Grundrechtecharta argumentieren zu können, z.B. Art. 24, dann muss man hierzu argumentieren. Und selbst das stellt nicht zwingend die ZustĂ€ndigkeit des EuGH sicher. Auf die stellt man ab, freilich ohne das Gesetz zu lesen:

Sollte das Gericht dieser BGH-Rechtsprechung folgen, so ist die Anrufung des Gerichtshof verpflichtend. Es handelt sich dabei um eine Verletzung von Unionsrecht und muss als Frage an den EuGH gemĂ€ĂŸ Art. 19 Abs. 3 EUV i.V.m. Art. 267 AEUV durch das Gericht erfolgen.

Sandro Groganz auf Freifam

Das Problem ist nur, den Art. 267 AEUV hat Sandro wohl nicht gelesen. Dieser lautet:

„Wird eine derartige Frage in einem schwebenden Verfahren bei einem einzelstaatlichen Gericht gestellt, dessen Entscheidungen selbst nicht mehr mit Rechtsmitteln des innerstaatlichen Rechts angefochten werden können, so ist dieses Gericht zur Anrufung des Gerichtshofs verpflichtet.“

Art. 267 AEUV

Zwar kann man via §57 FamFG argumentieren, dass ja eigentlich eine Umgangsregelung im Vordergrund steht, die wiederum nicht anfechtbar wĂ€re und damit die Voraussetzungen der AEUV gegeben wĂ€ren. Gleichzeitig stellt sein Antrag aber auf die sorgerechtliche Komponente ab (ABR alleine auf ihn). Damit verbaut er sich den Weg zu Art. 267 AEUV, weil diesbezĂŒglich ja eine Beschwerde möglich wĂ€re und damit Art. 267 AEUV keine Anwendung findet. Das Problem muss man sehen, wenn man ernst genommen werden möchte.

Seitenweise AusfĂŒhrungen, dass alle Entscheidungen falsch waren

Was bleibt? Seitenweise AusfĂŒhrungen, dass alle bisherigen Entscheidungen falsch sind. Darauf kommt es aber bei AbĂ€nderungsantrĂ€gen nicht an.

Ich vertrete zwar auch die Auffassung, dass man inzident die Richtigkeit falscher Entscheidungen mitbesprechen kann. Aber nur dann, wenn eben aktuell wesentliche TatsachenÀnderungen vorliegen. Bitte macht diesen Fehler nicht. Das kostet Euch nur Zeit und Geld, und emotional sterben danach wieder ein paar Hoffnungen. Das haben weder Eure Kinder noch Ihr verdient.

Muss dieses Sandro-Bashing sein?

Nein, und ja. Nein, weil es nicht gegen Sandro per se geht. Ja, weil wir aufhören mĂŒssen, uns selber in die Tasche zu lĂŒgen wie gut wir sind und wie Recht wir haben. Ich kann aus dem Beschluss heraus nicht lesen, warum es den Kindern heute schlecht und morgen besser geht. Ihr etwa?

Ich möchte nicht, dass Ihr Euch Eure wenigen Chancen dadurch verbaut, dass ihr solchen Luftschlössern folgt. Wenn man keine Ahnung hat, wie man einen AbĂ€nderungsantrag stellt, sollte man sich nicht als Vorbild fĂŒr alle anderen gerieren. Dieser Antrag ist keine Hilfe, fĂŒr niemanden. Er fĂŒhrt nur dazu, dass man berechtigte Anliegen nicht mehr ernst nimmt. Sandros berechtigtes Anliegen, VĂ€ter mehr gleichzuberechtigen, wenn sie dies wollen und können, gerĂ€t hier buchstĂ€blich unter die RĂ€der. Und genau deshalb Ă€ndert sich so wenig.

Dazulernen heißt Siegen lernen

Wer dazulernt, der weiss wie er in Zukunft gewinnen kann. Wer nach Jahren immer noch nur auf seiner Meinung beharrt und Argumente aus 2017 wiederholt, der nimmt einen Verlust wissentlich in Kauf. Offenbar geht es nicht mehr um die Kinder, sondern sich als MĂ€rtyerer zu zelebrieren. Dass man dazu alle Chancen, mehr Kontakt mit seinen Kindern zu haben, verspielt, ist fĂŒr mich nicht nachvollziehbar. Aber jeder kann seinen Weg gehen. Ich halte diesen Weg fĂŒr schlicht falsch. Es machts dem Gericht viel zu einfach. So schreibt man keinen AbĂ€nderungsantrag. Und so wird ein AbĂ€nderungsantrag auch nicht ernst genommen, weder politisch noch rechtlich.

Quelle:

https://freifam.de/2022/02/08/amtsgericht-ulm-verhandelt-am-17-02-2022-ueber-beendigung-der-politischen-erpressung-unseres-chefredakteurs/

Update:

Weil ein Kommentar sagte ich solle sagen wies richtig geht: Hab ich 2019 schon, werd‘ aber sicher noch einen neuen Artikel zum Thema schreiben.

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Sorgerecht

Was tun, wenn das Jugendamt lĂŒgt

Wenn das Jugendamt falsche Tatsachen behauptet, kommen oft Amtshaftung oder eine Unterlassungsklage in Betracht. Strafanzeigen sind möglich, etwa wegen falscher VerdĂ€chtigung oder Verleumdung, aber oft schwer durchzusetzen. Wichtig sind Beweise, klare AntrĂ€ge und frĂŒhe Beratung durch einen Anwalt.

Was kann ich tun, wenn das Jugendamt lĂŒgt und wenn das Jugendamt Familien zerstört? Vieles, und das stellen wir Euch in diesem Beitrag vor. Vorneweg: Ich bin kein Freund von Verallgemeinerungen. Deshalb heißt es eigentlich nicht „das Jugendamt lĂŒgt“, sondern der Mitarbeiter des Jugendamtes sagt nicht die Wahrheit und verdreht Tatsachen. Trotzdem werde ich, um diesen Artikel einfacher lesbar zu halten, immer Schreiben dass das Jugendamt lĂŒgt.

Mir ist diese Korrektheit wichtig, weil nur so nicht pauschal alle beleidigt sind und eine TĂŒr zur kindeswohlgerechten Lösung offen bleibt. Denn von persönlichen AnimositĂ€ten hat keiner etwas.

Livestream vom 13.02.2022 20.30 Uhr zum Thema

Oft wird von Richtern die Auffassung vertreten, dass soetwas nicht vorkommt. In der Theorie ist das richtig, aber die Neue WestfÀlische berichtete unlÀngst von einer Jugendamtsmitarbeiterin, die vor dem Verwaltungsgericht von einem erfundenen Telefonat berichtet hatte.

Ist es strafbar, wenn das Jugendamt lĂŒgt?

Diese Frage ist nicht so einfach zu beantworten. Denn das Jugendamt hat gem. §50 SGB VIII nur eine unterstĂŒtzende Funktion. FĂŒr eine Falschaussage i.S. §153 StGB muss man aber Zeuge oder SachverstĂ€ndiger sein:

Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder SachverstĂ€ndigen zustĂ€ndigen Stelle als Zeuge oder SachverstĂ€ndiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fĂŒnf Jahren bestraft.

§153 StGB

Zwar kann ein Mitarbeiter des Jugendamtes auch Zeuge sein, wenn er formell i.S. §§29,30 FamFG angehört wird. Nach Fischer ist ein Zeuge i.S. des §153 StGB eine unmittelbar vor dem zustĂ€ndigen Gericht aussagende Person. Hierunter darf man den unterstĂŒtzenden Jugendamtsmitarbeiter zwar definieren, ich wĂŒrde trotzdem dann, wenn keine formelle Vernehmung inkl. Zeugenaussage vorliegt, §153 StGB nicht anwenden. Man kann hier sicherlich viel argumentieren, aber letztlich scheitert es dann meiner Meinung meistens nach am Grundsatz keine Strafe ohne Gesetz („nulla poena sine lege scripta“). Der Einzelfall wird aber zu prĂŒfen sein.

Ein Meineid kommt insoweit nicht in Betracht, wenn kein Schwur (und damit keine Zeugenposition) vorlag.

Falsche VerdÀchtigung

Meiner Meinung nach dĂŒrfte aber zumindest §164 StGB gegeben sein, die falsche VerdĂ€chtigung.

Dieser lautet im Absatz 1:

(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zustĂ€ndigen AmtstrĂ€ger oder militĂ€rischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdĂ€chtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizufĂŒhren oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fĂŒnf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

StGB §164

MeinungsĂ€ußerungen sind hier nicht umfasst, nur falsche Tatsachenbehauptungen sind strafbar. Hierunter fallen vorallem dienstpflichtwidrige Handlungen (Fischer, §164 StGB, Rn. 5). Fraglich wird aber sein, ob das Familiengericht eine solche zur Entgegennahme von Anzeigen zustĂ€ndige Stelle ist oder eine Behörde. Behörde wird hier weit gefasst, auch die Fortdauer einer U-Haft via Gericht wird unter „Behördliche Maßnahme“ gefasst (Fischer aaO, Rn. 13)

Verleumdung

Weiter wird in einer solchen Falschaussage eine strafbare Verleumdung vorliegen i.S. §187 StGB.

Prozessbetrug

Doch liegt auch Prozessbetrug vor i.S. §263 StGB? Fraglich wird hier sein, ob man einen Vermögensschaden aufgrund einer falschen Aussage und eines dadurch beim Richter erregten Irrtums beweisen kann. Dies kann aber in erschlichenem Unterhalt oder in verursachten Heimkosten durchaus vorliegen, wird aber schwer zu belegen sein.

UrkundenfĂ€lschung durch Vorlage eines inhaltlich falschen Berichtes wird nicht vorliegen. Denn eine inhaltlich falsche Urkunde ist nur eine straflose schriftliche LĂŒge. UrkundenfĂ€lschung meint idR die TĂ€uschung ĂŒber den Aussteller der Urkunde.

Darf das Jugendamt Familien zerstören

Das Jugendamt hat den Grundrechtsschutz auf Ehe und Familie i.S. Art. 6 GG zu respektieren und darf daher Familien nicht zerstören. Trotzdem gibt es eine Schranke: Wenn das Wohl eines Kindes gefĂ€hrdet ist. Dann kann das Jugendamt tĂ€tig werden, eine Familie wird dann als „Kollateralschaden“ zerstört.

Fazit Strafbarkeit Jugendamt lĂŒgt

Ihr seht also, dass es recht schwer ist, strafbares Verhalten zu begrĂŒnden. Zudem neigen Staatsanwaltschaften oft dazu, sich nicht in Familienstreitigkeiten einzumischen, wofĂŒr es durchaus gute GrĂŒnde gibt. Ich wĂŒrde also hierauf nicht ĂŒbermĂ€ĂŸig viel Energie einsetzen, weil es effektivere Möglichkeiten des Schutzes gibt. Zum Beispiel ist doch Amtshaftung die Antwort. Insbesondere wenn Amtspflichten verletzt sind.

Wie kann ich das Jugendamt fĂŒr LĂŒgen zur Verantwortung ziehen?

Man kann fĂŒr LĂŒgen und falsche Berichte das Jugendamt zur Verantwortung ziehen, indem man entweder eine Amtshaftungsklage anstrengt oder ein Unterlassungsbegehren beim Verwaltungsgericht einreicht.

Ich prĂ€feriere ja aus diversen GrĂŒnden die Amtshaftungsklage. Weil nur dann, wenn es die Behörde trifft – was beim Staat nur fiskalisch der Fall sein kann – eine Änderung fĂŒr die Zukunft erfolgen wird.

Als Amtspflichten, die verletzt sind, kommt die Amtspflicht, unerlaubte Handlungen zu unterlassen, in Betracht (§§839, 823 II BGB i.V.m. §187 StGB (Verleumdung) oder falsche VerdĂ€chtigung (§164 StGB). Es kann aber auch die Amtspflicht zur sorgfĂ€ltigen PrĂŒfung und die Amtspflicht zur Erforschung des Sachverhalts betroffen sein, wenn die Aussagen auf falschen Aussagen Dritter basieren.

Mehr zu Amtspflichten lest Ihr auf der Schwesterseite Amtshaftung.org:

Unterlassungsklage gegen das Jugendamt und den Staat

Eine weitere Möglichkeit ist eine Unterlassungsklage gegen das Jugendamt als Behörde. Das wÀre eine allgemeine Leistungsklage in Form der Unterlassungsklage, um den öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruch gegen das Jugendamt durchzusetzen. Zu Klagen vor dem Verwaltungsgericht könnt Ihr hier mehr lesen. Denn: Diese Unterlassungsklage ist am Verwaltungsgericht einzureichen.

Hergeleitet wird dieser im Gesetz nicht geregelte Anspruch ĂŒber §1004 BGB, teils auch ĂŒber Art. 20 Abs. 3 GG oder aus dem Persönlichkeitsrecht. Er ist jedenfalls gewohnheitsrechtlich anerkannt.

Weiter muss ein subjektives Recht, in der Regel das Persönlichkeitsrecht oder das Elternrecht, betroffen sein.

Die BeeintrÀchtigung muss durch einen TrÀger hoheitlicher Gewalt erfolgen. Weiter darf es keine Duldungspflicht geben.

Letztlich ist es dann eine normale Unterlassungsklage.

FeststellungsantrÀge in der Familiensache

FeststellungsantrÀge in Familiensachen klÀren strittige RechtsverhÀltnisse, etwa zu Sorgerechtsumfang, Umgangsrechte oder Informationspflichten, auch im VerhÀltnis zum Jugendamt, wenn der andere Elternteil oder dieses falsche Fakten einwirft, die das Gericht aber nicht klÀren will. Sie schaffen Rechtssicherheit, wenn ein aktueller Streit droht oder wiederkehrt, ohne dass sofort eine Leistung verlangt wird. Ein berechtigtes Interesse an baldiger KlÀrung ist nötig, sonst scheitert der Antrag.

Solche AntrĂ€ge sollten sich daher auch gegen das Jugendamt richten, um unklare Aspekte zu ordnen. Dazu zĂ€hlen Reichweite von Auskunftsrechten, Dokumentations- und Beteiligungspflichten, Verfahrensfehler oder die ZulĂ€ssigkeit einzelner Maßnahmen. Das hilft Eltern und Kindern, ZustĂ€ndigkeiten und Grenzen sauber zu ziehen.

Manche halten FeststellungsantrĂ€ge fĂŒr entbehrlich, weil eine Leistungsklage direkter wirkt. In Familiensachen verschafft die Feststellung oft die Grundlage, auf der spĂ€tere Maßnahmen erst rechtssicher getroffen werden können. Wenige klare SĂ€tze im Tenor sparen spĂ€tere Konflikte und beschleunigen Folgeentscheidungen. Und: Man kann sich bei einem klaren Antrag nicht dahinter verstecken, dass das Gericht sagt wir klĂ€ren nur die aktuelle Streitfrage und vergessen den Rest.

Beraten lassen!

Die Abgrenzungen sind schwierig, weshalb ich Beratungen empfehle durch einen Anwalt. Oder ihr lasst Euch ein Rechtsgutachten anfertigen ĂŒber die Möglichkeiten. Oder Ihr ruft bei unserem Verein an. Unter Verein steht euch hierzu mit seiner Hotline zur VerfĂŒgung.

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