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Klagen beim Verwaltungsgericht im Familienrecht

Wann kann man eigentlich beim Verwaltungsgericht im Familienrecht klagen? Welche Klagen beim Verwaltungsgericht im Familienrecht gibt es und wie merke ich dass ich die richtige Klage beim richtigen Gericht eingelegt habe? Das erkläre ich Euch in diesem Beitrag.

Klagen beim Verwaltungsgericht

Klagen beim Verwaltungsgericht sind nicht nur ein taktisches Mittel, um die Allianz von Jugendamt und Gericht, die sich kennen und unterstützen müssen, aufzubrechen. Sie bringen einen neuen Blickwinkel in das Verfahren. Verwaltungsgerichte arbeiten sehr aktensauber, kennen also den Aktenvortrag, ermitteln und prüfen formell. Ich habe eigentlich immer sehr gute Erfahrungen mit den Verwaltungsgerichten gemacht, was das angeht.

Klage bei Inobhutnahme auf Unzulässigkeit

Die hier im Blog bereits besprochene Klage ist diejenige auf Unzulässigkeit einer verwaltungsrechtlichen Inobhutnahme. Für den Zeitraum, bis ein Familiengericht entschieden hat, nachdem das Kind durch das Jugendamt herausgenommen wurde, sind die Verwaltungsgerichte zuständig. Ich habe hierüber bereits im Blog berichtet, was es dann alles zu beachten gibt. Das Verwaltungsgericht prüft dann die Voraussetzungen einer Inobhutnahme ohne Beschluss.

Wenn sich durch die familiengerichtliche Entscheidung die Klage auf Unzulässigkeit der Herausnahme und Herausgabe des Kindes erledigt hat, kann man auf die sogenannte Fortsetzungsfeststellungsklage umstellen, damit geklärt wird, ob die Herausnahme bis zur Entscheidung des Amtsgerichts richtig oder falsch war.

Klage auf Akteneinsicht

Wenn das Jugendamt heimlich falsche Informationen sammelt, will man oft Akteneinsicht in die Jugendamtsakten. Dies wird oft verhindert. Eine Klage auf Akteneinsicht erhebt ihr ebenfalls am Verwaltungsgericht. Das Wichtigste, was es zu beachten gilt, habe ich hier geschildert.

Klagen bei Heimkostenbeitrag und Kindergeldübergang

Eine weitere Klagemöglichkeit ist es, wenn das Jugendamt geltend macht, dass ihr für eine Heimunterbringung den Heimkostenfaktor bezahlen müsst und das Kindergeld überleitet. Solche Klagen sind ebenfalls vor dem Verwaltungsgericht zu erheben. Ein Vorteil sind dabei Klagen, in denen noch keine Hauptsacheentscheidung des Familiengerichtes besteht, weil sich gute Gründe finden lassen, dass dann ggf. das Abzweigen von Kindergeld und Heimkostenbeitrag nicht zulässig sein könnten. Man kann also incident versuchen, die Richtigkeit der Herausnahme zu prüfen.

Klagen bei unwahren Behauptungen

Wenn unwahre Behauptungen vorliegen, bei denen man Unterlassung begehren kann, dann sind diese auch den Verwaltungsgerichten zugeordnet. Ich arbeite in letzter Zeit gern mit einer Kombination aus Unterlassungsklage am Verwaltungsgericht und einer Amtshaftungsklage am Zivilgericht, um den Druck zu maximieren.

Leistungsklage auf Jugendhilfemaßnahme

Freundlicherweise erinnert mich Herr Niegel an die Leistungsklage. Jede Leistung, die das SGB VIII vorsieht, kann freilich auch im Rahmen der Leistungsklage geltend gemacht werden. Das können Beratungsleistungen sein i.S. d. §16 SGB VIII, Unterstützung beim Umgangsrechtausüben i.S. d. §18 SGB VIII, gemeinsames Wohnung Mutter-Vater-Kind i.S. §19 SGB VIII usw. usf.
Die Möglichkeiten des SGB VIII sind da schon sehr vielfältig, ich denke da muss man mal alles in einem neuen Beitrag vorstellen (folgt bald hier).

Fazit

Klagen beim Verwaltungsgericht im Familienrecht sind ein taktisches Mittel. Ich empfehle daher in den meisten Fällen ein solches Vorgehen.

Wenn Ihr nähere Infos wollt, nehmt doch die Beratungsmöglichkeiten des Vereins Erzengel in Anspruch, den wir im Mai 2022 gegründet haben.

Beratungstelefon von Erzengel

Natürlich könnt ihr dort auch Mitglied werden, um unsere Arbeit zu unterstützen.

15 Antworten auf „Klagen beim Verwaltungsgericht im Familienrecht“

Hallo, da geht noch mehr. Ich selbst war nicht der erste, der vor dem Oberverwaltungsgericht für NRW (per einstweiligem Rechtsschutz) erstritten hat, dass der Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) sich vor dem Familiengericht bereit zu erklären hat zur Übernahme einer Umgangsbegleitung nach § 1684 Absatz 4 Satz 3 BGB. Grundlage ist § 18 SGB VIII Absatz 3 Satz 3. Die finden dann plötzlich ganz schnell doch einen freien Träger der Kapazitäten hat. Das geht sich auch z.B. für den Fall, dass behauptet wird, der Umgangselternteil müsse die Kosten der Umgangsbegleitung tragen. Das gilt irgendwie als Hilfe für das Kind …
(OVG Münster 28.12.2016 – 12B 1336/16; BVerfG, FamRZ 2015. 1686 Rz. 5; OVG Saarland, FamRZ 2014, 1862,.juris R2.23 bis 26; OVG NRW, 27.06.14 – 12 B 579/14 ).

Bundesländer verstoßen Jugendämter,AG u Oberlandgerichte, Verfahrensbeistände,Gutachter,Staatsanwälte über mehre Jahre gegen die DSGVO, um das Versagen von Jugendämter u Kindesmisshandlung zu vertuschen .

5 Bundesländer verstoßen Jugendämter,AG u Oberlandgerichte, Verfahrensbeistände,Gutachter,Staatsanwälte über mehre Jahre gegen die DSGVO, um das Versagen von Jugendämter u Kindesmisshandlung zu vertuschen .

Das habe ich auch gerade, leider habe ich fast alles verloren! Nur das Sorgerecht bleibt mir noch, alles andere wurde durch lug und Betrug entzogen! Ich habe leider jetzt erst einen Beweis, doch das wird nicht reichen! Ich hoffe das ich mit begleiteten Umgängen mein armes Kind wieder bekomme! Ich werde zu dem Vater jedoch nicht zurückgehen! Ich habe auch echt Angst vor dem und immer wenn ich vor Gericht bin mit dem zittert mein Körper und mir wird schlecht, doch ich muss für meine Tochter stark sein!

Mich würde es interessieren ob man auch klagen kann wenn es um Entfremdung von Kindern geht wenn sie in Obhut des Jugendamtes sind? Wir haben Kontaktverbot seit Oktober 2019 nach Selbstmordversuch und mehrfach weg laufen wurde er verlegt weit weg von uns.

Hallo… Ich war die letzten 2 Jahre der Willkür und Amtspflichtverletzung durch pädagogische Dienste und Jugendamt ausgesetzt. Es wurden komplett meine Menschenrechte Missachten. Mir wird zu unrecht der Umgang und Kontakt zu meiner Tochter (12jahre) seid 5 Monaten jetzt verweigert. Als ich über ein Anwalt das Familiengericht aufsuchte Ende Mai wurden dem Familiengericht falsche Berichte zugeschickt und werde dadurch in 1 Woche beim Termin vorm Gericht schätzt ich Mal komplett mein Umgangrecht verlieren. Kann ich nach dem Familiengericht noch einer Amsthaftungsklage vorm Verwaltungsgericht einreichen ? Kann alles beweisen

Amtshaftungsklagen führt man vor dem Landgericht, diese sind dort zugewiesen im GVG. Am Verwaltungsgericht kannst Du freilich falsche beleidigende Aussagen untersagen lassen und ggf. auch die falschen Berichte. Aber das kommt dann auf den einzelnen Fall an. Gruss

Wie arbeitet das Verwaltungsgericht?
Ist es erforderlich die wesentlichen bzw. alle Dokumente in einer Klage selbst miteinzureichen,
oder zieht sich das Verwaltungsgericht selbst die Akten bei und man muss selbst „nur“ einen Antrag stellen und auf die Inhalte der Akte verweisen?

Ja, das ist eine gute Frage von Thomas Berger und die möchte ich nun nochmal stellen?
Erhält das Verwaltungsgericht die Akte bzw. Akten (auch als Gesamtes Dokument) von selbst oder soll man seine ganzen Unterlagen dazu kopieren und hinschicken?
Und/Oder sollte man vielleicht noch mit an der Klage eine Art „Erlaubnis“ für das Gericht zur Akteneinsicht mitschreiben? (obwohl, ein Gericht braucht sicher keine Erlaubnis – schon gar nicht von einem Amt.) Aber da eine AktenAnfordern mit Arbeit und auch Zeit verbunden wäre, würde das Gericht unser Anliegen vielleicht sogar mit höherer Wahrscheinlich bearbeiten, wenn ich die gesamten Unterlagen direkt mitschicke? So als kleines Entgegenkommen für deren juristische Hilfe..
Für den Fall noch, dass eine Antwort von euch etwas (;- s.o.) andauert, gebe ich mich mal kurz als Klugscheißer:
Ich würde zum besseren Verständigen für mich und damit das Gericht mein Anliegen sicherer erkennt, einzelne Schreiben, um Die es geht, als Belege mit beifügen, und mit Nummern in der Klageschrift als Vermerk im Anhang versehen..
Aber nur als Unwissender mit Menschenverstand. 😉
Danke, dass Sie in Ihrer Zeit den Hilfesuchenden Ihr Wissen mitteilen.
Lieben Gruß, Christina

Bei Verwaltungsklagen werden idr die gesamten Verwaltungsakten an das Verwaltungsgericht gesendet. In manchen Verfahren ist dadurch via Akteneinsicht gegenüber dem Verwaltungsgericht das Klagebegehren erledigt. So habe ich es zum Beispiel in Berlin dieses Jahr erlebt (auch wenn, weshalb die Klage weiterläuft), dort erkennbare Lücken und Fehler vorhanden waren.
Manche Ämter senden aber nicht die Akte.

Bei einer normalen Klage gegen einen Bescheid sollte man neben der Klage auch den Bescheid und den Widerspruchsbescheid (soweit es einen solchen gibt) an das Gericht senden, damit die am Anfang sehen was Sache ist.

Am 23. Juli habe ich beim Jugendamt eine Anfrage zur Begutachtung meines Kindes und auch der gewalttätigen Mutter gestellt. Dann kam eine Ruhephase und ich meldete mich nicht mehr beim Jugendamt. Im Dezember trennte ich mich aufgrund von Gewalt von der Mutter des Kindes und es begann eine elterliche Entfremdung. Ich stellte einen weiteren Antrag beim Jugendamt. Sie riefen mich ins Büro, aber ich bat um einen Übersetzer, weil ich nicht gut Deutsch spreche. Keine Reaktion zu diesem Thema, keine Hilfe. Dann schickte ich Beweise für die Gewalt der Mutter per E-Mail und die Mitarbeiterin des Jugendamts prüfte die Diskreditierung der Mutter. Dann stellte ich die Fähigkeit des Jugendamtsmitarbeiters in Frage, das Problem zu lösen, und die Rache begann. Ich fragte unzählige Male nach einem Termin im Büro und bekam keine Antwort. Dann kam eine Falschmeldung, völlig verlogen, völlig gegen mich. Obwohl alle Beweise auf eine elterliche Entfremdung durch die Mutter hinwiesen, sagt der rachsüchtige Bericht an das Familiengericht genau das Gegenteil. Was kann ich machen?

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