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Sorgerecht

Was tun, wenn das Jugendamt lügt

Was kann ich tun, wenn das Jugendamt lügt und wenn das Jugendamt Familien zerstört? Vieles, und das stellen wir Euch in diesem Beitrag vor. Vorneweg: Ich bin kein Freund von Verallgemeinerungen. Deshalb heißt es eigentlich nicht „das Jugendamt lügt“, sondern der Mitarbeiter des Jugendamtes sagt nicht die Wahrheit und verdreht Tatsachen. Trotzdem werde ich, um diesen Artikel einfacher lesbar zu halten, immer Schreiben dass das Jugendamt lügt.

Mir ist diese Korrektheit wichtig, weil nur so nicht pauschal alle beleidigt sind und eine Tür zur kindeswohlgerechten Lösung offen bleibt. Denn von persönlichen Animositäten hat keiner etwas.

Livestream vom 13.02.2022 20.30 Uhr zum Thema

Oft wird von Richtern die Auffassung vertreten, dass soetwas nicht vorkommt. In der Theorie ist das richtig, aber die Neue Westfälische berichtete unlängst von einer Jugendamtsmitarbeiterin, die vor dem Verwaltungsgericht von einem erfundenen Telefonat berichtet hatte.

Ist es strafbar, wenn das Jugendamt lügt?

Diese Frage ist nicht so einfach zu beantworten. Denn das Jugendamt hat gem. §50 SGB VIII nur eine unterstützende Funktion. Für eine Falschaussage i.S. §153 StGB muss man aber Zeuge oder Sachverständiger sein:

Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

§153 StGB

Zwar kann ein Mitarbeiter des Jugendamtes auch Zeuge sein, wenn er formell i.S. §§29,30 FamFG angehört wird. Nach Fischer ist ein Zeuge i.S. des §153 StGB eine unmittelbar vor dem zuständigen Gericht aussagende Person. Hierunter darf man den unterstützenden Jugendamtsmitarbeiter zwar definieren, ich würde trotzdem dann, wenn keine formelle Vernehmung inkl. Zeugenaussage vorliegt, §153 StGB nicht anwenden. Man kann hier sicherlich viel argumentieren, aber letztlich scheitert es dann meiner Meinung meistens nach am Grundsatz keine Strafe ohne Gesetz („nulla poena sine lege scripta“). Der Einzelfall wird aber zu prüfen sein.

Ein Meineid kommt insoweit nicht in Betracht, wenn kein Schwur (und damit keine Zeugenposition) vorlag.

Falsche Verdächtigung

Meiner Meinung nach dürfte aber zumindest §164 StGB gegeben sein, die falsche Verdächtigung.

Dieser lautet im Absatz 1:

(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

StGB §164

Meinungsäußerungen sind hier nicht umfasst, nur falsche Tatsachenbehauptungen sind strafbar. Hierunter fallen vorallem dienstpflichtwidrige Handlungen (Fischer, §164 StGB, Rn. 5). Fraglich wird aber sein, ob das Familiengericht eine solche zur Entgegennahme von Anzeigen zuständige Stelle ist oder eine Behörde. Behörde wird hier weit gefasst, auch die Fortdauer einer U-Haft via Gericht wird unter „Behördliche Maßnahme“ gefasst (Fischer aaO, Rn. 13)

Verleumdung

Weiter wird in einer solchen Falschaussage eine strafbare Verleumdung vorliegen i.S. §187 StGB.

Prozessbetrug

Doch liegt auch Prozessbetrug vor i.S. §263 StGB? Fraglich wird hier sein, ob man einen Vermögensschaden aufgrund einer falschen Aussage und eines dadurch beim Richter erregten Irrtums beweisen kann. Dies kann aber in erschlichenem Unterhalt oder in verursachten Heimkosten durchaus vorliegen, wird aber schwer zu belegen sein.

Urkundenfälschung durch Vorlage eines inhaltlich falschen Berichtes wird nicht vorliegen. Denn eine inhaltlich falsche Urkunde ist nur eine straflose schriftliche Lüge. Urkundenfälschung meint idR die Täuschung über den Aussteller der Urkunde.

Darf das Jugendamt Familien zerstören

Das Jugendamt hat den Grundrechtsschutz auf Ehe und Familie i.S. Art. 6 GG zu respektieren und darf daher Familien nicht zerstören. Trotzdem gibt es eine Schranke: Wenn das Wohl eines Kindes gefährdet ist. Dann kann das Jugendamt tätig werden, eine Familie wird dann als „Kollateralschaden“ zerstört.

Fazit Strafbarkeit Jugendamt lügt

Ihr seht also, dass es recht schwer ist, strafbares Verhalten zu begründen. Zudem neigen Staatsanwaltschaften oft dazu, sich nicht in Familienstreitigkeiten einzumischen, wofür es durchaus gute Gründe gibt. Ich würde also hierauf nicht übermäßig viel Energie einsetzen, weil es effektivere Möglichkeiten des Schutzes gibt. Zum Beispiel ist doch Amtshaftung die Antwort. Insbesondere wenn Amtspflichten verletzt sind.

Wie kann ich das Jugendamt für Lügen zur Verantwortung ziehen?

Man kann für Lügen und falsche Berichte das Jugendamt zur Verantwortung ziehen, indem man entweder eine Amtshaftungsklage anstrengt oder ein Unterlassungsbegehren beim Verwaltungsgericht einreicht.

Ich präferiere ja aus diversen Gründen die Amtshaftungsklage. Weil nur dann, wenn es die Behörde trifft – was beim Staat nur fiskalisch der Fall sein kann – eine Änderung für die Zukunft erfolgen wird.

Als Amtspflichten, die verletzt sind, kommt die Amtspflicht, unerlaubte Handlungen zu unterlassen, in Betracht (§§839, 823 II BGB i.V.m. §187 StGB (Verleumdung) oder falsche Verdächtigung (§164 StGB). Es kann aber auch die Amtspflicht zur sorgfältigen Prüfung und die Amtspflicht zur Erforschung des Sachverhalts betroffen sein, wenn die Aussagen auf falschen Aussagen Dritter basieren.

Mehr zu Amtspflichten lest Ihr auf der Schwesterseite Amtshaftung.org:

Unterlassungsklage gegen das Jugendamt und den Staat

Eine weitere Möglichkeit ist eine Unterlassungsklage gegen das Jugendamt als Behörde. Das wäre eine allgemeine Leistungsklage in Form der Unterlassungsklage, um den öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruch gegen das Jugendamt durchzusetzen. Zu Klagen vor dem Verwaltungsgericht könnt Ihr hier mehr lesen. Denn: Diese Unterlassungsklage ist am Verwaltungsgericht einzureichen.

Hergeleitet wird dieser im Gesetz nicht geregelte Anspruch über §1004 BGB, teils auch über Art. 20 Abs. 3 GG oder aus dem Persönlichkeitsrecht. Er ist jedenfalls gewohnheitsrechtlich anerkannt.

Weiter muss ein subjektives Recht, in der Regel das Persönlichkeitsrecht oder das Elternrecht, betroffen sein.

Die Beeinträchtigung muss durch einen Träger hoheitlicher Gewalt erfolgen. Weiter darf es keine Duldungspflicht geben.

Letztlich ist es dann eine normale Unterlassungsklage.

Beraten lassen!

Die Abgrenzungen sind schwierig, weshalb ich Beratungen empfehle durch einen Anwalt. Oder ihr lasst Euch ein Rechtsgutachten anfertigen über die Möglichkeiten. Oder Ihr ruft bei unserem Verein an. Unter Verein steht euch hierzu mit seiner Hotline zur Verfügung.

38 Antworten auf „Was tun, wenn das Jugendamt lügt“

Wenn ein Eilantrag ber Mitarbeiterin zum Entzug des Sorgerechts vorliegt, mit der Begründung es sei Gefahr im Verzug, daß Kind sei mit dem Messer bedroht worden, gibt es den ja schriftlich. Dieses Kind ist aber nie mit einem Messer oder ähnlichem bedroht worden. Das ist doch nicht korrekt, oder? Vor allem, wenn das Kond schon seit 4 Wochen in staatlicher Obhut ist. Hm.

Hallo bei mir gab es einen Vorfall in einem betreuten wohl Platz erlitt ich einen Nervenzusammenbruch aufgrund viele Schicksalsschlägen die Polizei kam und JA wurde eingeschaltet als ich im KH was wurden die Kinder bei meine Freundin (KV) abgenommen und wir mussten 1 Woche herum telefonieren um zu erfahren wo sie sind! Ich bin auch vor Gericht gegangen diese Frau lügt us. Verdreht alles wie es ihr passt und sagt meine Mutter Schwiegermutter Freund und ich verstehen nur das was wir wollen ( also vier Leute sind verrückt und sie ist die Queen) nun hat sie meine Kinder getrennt meint die haben keine Beziehung zu einander ( meine Kinder lieben einander sehr sind 13 Monate auseinander ) ich war bei einer SV vom Gericht aus die selbst bestätigt das die Kinder weder ängstlich noch verunsichert sind und uns eher sehr viel umarmen u küssen. Wir haben einige Auflagen bekommen um sie zurück zu bekommen die wir auch erfüllen ! Auch hat die SV geschrieben das es seitens des JA kein kooperieren gezeigt wird aber von uns schon! Die Dame wollten die Kinder direkt in Pflegefamilien geben weil ich ihr die Meinung sagte “wie können sie so lügen ohne rot zu werden“ naja die Richterin und die Sv sagen das die BK ausgedehnt werden müssen aber die JA alte will nicht mal das ich beide gleichzeitig abhole der Grund für die Abnahme laut ihr war zuletzt wir wären zu oft umgezogen. ( da die kinderwohlgefährdung ja dann vom Tisch war brauchte sie was anderes gegen uns.) ich brauche also jetzt eine Wohnung wo ich langfristig wohnen kann (nicht Eltern etc. laut Jugendamt ) .. laut der SV wäre es egal wo ich wohne Hauptsache die kleinen wachsen sicher auf

2020 hat das OLG das Urteil gesprochen das die Kinder NICHT bei der Mutter leben können. DER VERLOGENE MITARBEITER vom JA hat es geschafft mit viel Intrigen und Lügen , die Kinder wohnen seid 2021 doch bei der Mutter und leiden .Sie manipuliert ,Erpresst und die Kinder werden psychisch Missbraucht.Die Hölle für die Kinder dank JA.

Fakten statt Angriffe wären sinnvoller. Wir sollten nicht die Leute persönlich angreifen, stattdessen deren Aussagen. Also nicht „verlogener Mitarbeiter“ sondern Mitarbeiter, der lügt wenn er sagt dass…
Den Rest Deiner Aussagen kann ich nicht Interpretieren, kenne den Fall ja nicht. Magst mal Details schildern?

Hallo , wie ist das wenn das Jugendamt u Richterin sagen das Kind könnte nicht in deñ Mütterlichen Haushalt zurück weil der Bruder der KM der mit im Haus wohnt ( eigene Wohnung) vermutlich ein Alkoholproblem hätte , was er aber noch nie hatte , und die KM wäre auf Grund ihrer MS ( sitzt im Rollstuhl) Erkrankung nicht in der Lage ihr Kind zu versorgen , Kind ist 7 Jahre alt, KV verweigert seit August 21 sogar jeglichen Umgang, Umgang gerichtlich geregelt , FamG. lässt sich Zeit , warten jetzt seit September 21 auf Termin. Mit freundlichen Grüßen Ramona Bodmer

Hallo Ramona, ich kann keine Einschätzungen geben wenn ich die Details nicht kenne. Bedenken sind jedenfalls erstmal keine Lügen.
Das Problem mit dem Bruder ist einfach zu klären, je nach behauptetem Problem keinen Kontakt mit dem Kind alleine.
MS kommt natürlich auf den Zustand an. ABER der Stress des Gerichts kann hier alles zerstören was nicht gut ist.

also hierzu muss ich wirklich schwer schlucken… Problem mit Bruder einfach zu klären, kein Kontakt allein alles schön und gut dann gehe ich noch mit. aber was haben sie sich um Gottes willen dabei gedacht wo sie sagten dass ist darauf aber ankommen würde wegen das MS Zustand der Mutter., das ist wirklich erschreckend wie manche Menschen denken. das Herz ist auch ein Muskel und ein Mensch mit MS liebt so lange wie das Herz Muskeln noch arbeitet, und ich kann es einfach nicht nachvollziehen dass sie sich dazu bewegt haben tatsächlich sowas zu äußern. denn diese wahnsinnig schreckliche schicksalsschlag der Frau mit so einem schlimmen Krankheit besegnet zu sein, und damit es noch schöner wird soll man ihr auch noch das Kind wegnehmen weil sie es eventuell körperlich nicht mehr versorgen kann???! verdammt noch mal wir leben in einem Land der gerade für solche Menschen sich leisten könnte anderweitig zu helfen in den man nicht das Kind wegnimmt sondern ein Betreuung für das Kind für zu Hause bietet und finanziert es ist wahnsinnig seltene Krankheit da werden wir steuerzahler schon nicht verhungern oder wer auch immer die kostenträger sind. und ich finde es genauso schlimm für das Kind von ihrer geliebte Mama genommen zu werden wie denn für die Mutter mit diesen Schicksal und auch noch kindesverlust sie haben doch kein Herz was sie da schreiben das ist der absolute Dreistigkeit, sie sollten sich schämen!!!!!!

Unsere Enkelkinder haben bis zum 5ten Lebensjahr bei uns im Haushalt gelebt, in unserer Obhut weil sie von ihren Eltern verlassen worden sind wegen Drogenmissbrauch.
Wir suchten uns Hilfe beim Jugendamt, da der Vater das alleinige Sorgerecht hat, hatte sich aber nie um die Kinder gekümmert, das JA verdreht leider die ganzen Tatsachen und dreht alles in ein anderes Licht, die Hilfe die wir suchten damit die Kinder nicht so schnell aus Ihrer Umgebung gerissen werden, da der Kindesvater eine neue Patnerin hat und noch ein Kind bekam, suchten wir Hilfe, es waren mehrere Verhandlungen und nun stehen wir als Gefährung aller drei Kinder da, vor kurzem war die Verhandlung für das Umgangsrecht, leider durfte weder unser Anwalt noch wir zu Wort kommen, sogar die Polizei hatten sie zum Schutz vor uns einbestellt.
Wir suchen ganz dringend Hilfe, da wir nur um das Wohl der Kinder sind und die Kinder schützen wollten.

Genau so ähnlich verhält sich hier das Jugendamt in Thüringen und unterstellt uns Großeltern eine kindeswohl Gefährdung uvm.und Amtsgericht in Thüringen ebenfalls sowie verfahrensbeistand für kind und Gutachterin die fälschliche Gutachten erstellte,die biologische Mutter Vater wurden alles entzogen aberkannt und uns wurde Sorgerecht Aufenthalt gesundheitslehre Vormund pfleger übertragen und jetzt wurde kind 14 jahre ins kH gesteckt einfach ohne vor Gespräch aus Schule geholt obwohl wir auch Vormundschaft haben und hier spielen drei mit Mutter eidesstattliche falsche Angaben Aussagen vor Gericht FamG und Persönlichkeit Rechte und Willen des Kindes wird nicht beachtet sondern Mutter will kind nicht zu ihr aber soll im KH bleiben bis es 18 ist und wir haben Beschwerde eingelegt olg und FamG soll entscheiden aber war nicht rede das die Beschwerde eingereicht hat sondern wir mit unsern Anwalt.
Hier sind reinste kriminalistische Machenschaften Boykott Führung bis hin Prozessbetrug russischen ruolett Baro Bora laut Gesetz uvm.und kämpfen seit 2022 vor FamG Thüringen und Staatsanwaltschaft schon Gang da Mittel in ganzen Verhandlungen auch biologische Mutter fälschliche Strategie Führung vertuschung Verdrehung Verschleppung Verdrängung und fälschliche Beschlüsse eilanträge erzielt hat und uns hier völlig schädigt verletzt bis hin Amtspflichtmissbrauch im Raum steht bis hin fälschliche Meldungen Bezichtigung Behauptung uvm.
ASD Mitarbeiterin lügt erfunden hat und kind entführt hat somit laut Gesetz.

Strafantrag Strafverfolgung Strafanzeige und Strafvereidlung des Amtes erfolgt jetzt und gehe hiermit in Öffentlichkeit was fälschliche läuft und ein Kind diese schädigen psychisch wie seelisch und versuchen es zu manupolieren wie die biologische Mutter schon und kind will nicht zu ihr und hat feste Bindung zu uns bindungsort und Bindungsbezugspersonen uns und stellt euch vor wollte biologische Mutter mich schädigen mit Antrag stellen gerichtlichen Betreuung zu unterstellen aus Rache Psychoterror führt sie über Gericht ab und die leite vom Amt unterstützen die dabei obwohl Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Frau und lässt nichts untersuchten und gibt Beweise die aber nicht zulassen usw.

Also ist hier FamG in Thüringen reinste Horror und Alptrau und jetzt reichts uns und wir kommen jetzt in Öffentlichkeit das jeder ließt was hier geschieht mit ehrlich Menschen die Fälschlich bewusst gezielt hin gestellt werden Gefährdung die es nie gab sondern erfunden erzogen wurde und wie wurden verdreht von verfahrensbeistand was macht ihr wenn das kind nicht wieder bekommt und gerichtlich Gutachterin drohte auch mit Satzung das kind nicht wieder sehen und könnten zur Staatsanwaltschaft gehen der glaubt uns eh nicht und glaubt nur sie und dann geht’s mir schkech4 und Bezichtung fälschliche ob ich Psychoterror krank wäre uvm das bei sein von Zeugen diese Frau Gutachterin hat Gutachten verfälscht zu gunsten biologische Mutter weil die ist auf lügen Psychopath manupolatorin rein gefallen wollen es nicht wahr haben.
Wir kämpfen für Persönlichkeit Rechte und Willen des Kindes und Persönlichkeit Rechte Verletzung uvm von uns .

biologische Mutter flieht vor Jugendämter sobald die aktiv werden und heraus kommt das bei der kindeswohl Gefährdung grobfahrlässige vorliegt und inobhutnahme steht und das bekannt .

Hallo, ich habe folgendes Problem, mein Kind ist 2,8 Monate, sie spricht nicht sehr viel oder nicht gerne. Sie lernt 3 Sprachen auf einmal und sie ist sehr dünn, gestern hat man mich gezwungen, die Kleine zum Arzt zu bringen zu einem Pendant der Gerichtsmedizin für Kinder, weil sie o -ton besognisseregend dünn wäre. Ich bin sehr emotional gewesen, da die Herrschaften zu 4 vor meine Tür standen und mit der Polizei drohten, wenn ich sie nicht hinbringe. Heute habe ich eine Infoseite gesehen über diese Childhood house und bin schockiert gewesen, denn ich habe feststellen müssen das nur Gerichtsmediziner, Justiziar und Jugendamt dahin dürfen und es um ein Schutzzentrum für Kinder mit Gewalterfahrung geht…… der Arzt hat sie nicht richtig gewogen und großen es gab eine Diskrepanz beim Messen vom Zollstock um 5 cm….. das ist nur das jüngste Beispiel. Der Kindesbeistand hat auch gelogen, in dem er etwas behauptete, was nicht stimmt …..ich soll jetzt engmaschig kontrolliert werden. Sprich 2 Damen sollen in die Familienstruktur mit eingebunden werden, was für mich ein Eingriff in meine Privatsphäre darstellt und ich vehement mich dagegen wehre. Psychisch werde ich immer angeschlagener, weil sie mich massiven mit Druck und Drohung das Kind zu entziehen bedrängen ,um an ihr Ziel zu kommen

Hallo ich habe ein Problem man hat unsere Tochter in den heim gesteckt da unsere Tochter seit Corona Unterleib Schmerzen hatte und man hat uns genötigt zu unterschreiben ohne was zu lesen was da stand bis jetzt wissen wir nicht was da steht obwohl wir das Sorgerecht haben und man hat uns bedroht vor Gericht wenn Mann freiwillig nicht unsere Tochter abgibt man hat uns versichert das es nicht so lange dauert und jetzt heißt es unsere Tochter geht es in den heim besser wegen kindeswohlgefährdung die Familie Hilfe hat nur gelogen ich hätte meine Tochter geschlagen und unsere Tochter hätte Alpträume gehabt das stimmt nicht wir haben die Familie Hilfe angezeigt wegen falscher Tatsachen und jetzt wollen die das wir ein Gutachten machen unsere Anwältin sagt wir müssen nicht Gutachten machen da wir das Sorgerecht gemeinsam haben kann uns bitte jemand helfen

Wer mit Childhood zu tun hat, braucht dringend einen Anwalt! Ich habe mich hilfesuchend dort hin gewandt und ihr einziges Ziel war es, mir mein Kind wegzunehmen und in eine Pflegefamilie zu geben, obwohl es bei mir gut versorgt ist. Eine der Mitarbeiterinnen arbeitet für einen Verein der Pflege und Adoptiveltern. Es ist rechtswidrig, was die tun. Auf eine eingehendexPrüfung beim Familiengerichtcdringen, unbedingt! Ihre Strategie iin meinrm Fall war Einschüchterung und Zermürbung. Der blanke Horror.

Hallo ich habe ein Problem man hat unsere Tochter in den heim gesteckt da unsere Tochter seit Corona Unterleib Schmerzen hatte und man hat uns genötigt zu unterschreiben ohne was zu lesen was da stand bis jetzt wissen wir nicht was da steht obwohl wir das Sorgerecht haben und man hat uns bedroht vor Gericht wenn Mann freiwillig nicht unsere Tochter abgibt man hat uns versichert das es nicht so lange dauert und jetzt heißt es unsere Tochter geht es in den heim besser wegen kindeswohlgefährdung die Familie Hilfe hat nur gelogen ich hätte meine Tochter geschlagen und unsere Tochter hätte Alpträume gehabt das stimmt nicht wir haben die Familie Hilfe angezeigt wegen falscher Tatsachen und jetzt wollen die das wir ein Gutachten machen unsere Anwältin sagt wir müssen nicht Gutachten machen da wir das Sorgerecht gemeinsam haben kann uns bitte jemand helfen

Hallo,

Ich bin mir sicher das was sie von mir hören würden.
Glauben Sie nicht.
Was sie über mich erfahren würden und den Ermittlungsbehörden haben sie in ihrem Berufsleben nie erleben dürfen oder können.

Stellen Sie sich Worms in kleinformat vor. JA versucht alles Ihre Straftaten zu schützen. Und da sind Mittel recht, die weit über das geht was sie jemals erleben werden.

3 Kinder sind betroffen Und leben seit 10 Jahren unschuldig im Kinderknast.
1 Kind steht kurz vor der Entmündigung ( auf Antrag des Jugendamt).

Und das ist nur eine ganz einfache Notiz.
Das ganze zu verstehen, brauchen sie Tage.
Und das kann keiner Leisten.
.
Trotzdem sind ihre Infos hilfreich.
.

Schönen Tag.

Wir bleiben erstmal Anonym.

Was könnten wir noch tun? Vor 2 Jahren wurden uns die Kinder abgenommen. Wegen einer kuriosen Meldung von Kindergarten die nicht geprüft wurde und wegen der mit angedichteten Behauptungen einer Mitarbeiterin vom Jugendamt die 5 Jahre nicht bei uns war, wegen Hausverbot und deren Aussagen auch nicht vom Jugendamt vor Ort geprüft wurden. Die Richterin hatte ein Gutachten erstellen lassen, bekam dann aber einer Vertretung die alle Beweise die diese Aussagen widerlegten inklusive dem Gutachten außer Acht ließ und für das Jugendamt urteilte. Wir wollten vor das OLG. Aber dieses hat die Prozesskostenhilfe abgelehnt und wir hatten Angst vor den Kosten. Durch die Aussagen der MA bekamen wir noch eine Strafanzeige für die wir bis auf die nachweislich falschen Behauptungen verklagt wurden.
Was kann ich jetzt noch tun? Meine Kinder leiden unter der Situation…Und wir können nur hilflos zusehen und gehen selbst kaputt daran….

Wenn eine Beschwerde nicht durchgeführt wurde, ist das ein Problem, was die Haftung angeht. Man sollte eine Kombination von verwaltungsrechtlicher Klage und Haftungsklage prüfen. Dieser Zweiklang der Klagen hat sich bewährt.

Hallo. Das Jugendamt hat mir geschrieben: „nach aktuellem Sachstand über die grenzüberschreitende Ausübung des Umgangrechts Ihrerseits setzte ich zunächst alle Umgänge ab dem 03.07. aus.“
Das Jugendamt ist seit eineinhalb Jahren nicht mehr in den Umgang involviert. Die Mitarbeiterin des JA hat sich am 15.06. alleine mit der KM unterhalten, am 20.06. das Schreiben verfasst. Ein Gespräch mit mir blieb bis dato aus.
Weiterhin schrieb das JA: Sollten Sie der Aussetzung der Umgänge nicht zustimmen und verbindlich zeitnah an einer kindgerechten Veränderung arbeiten, werde ich dem Familiengericht Mitteilung machen und um einen Anhörungstermin bitte.

Ich habe meine Tochter nun über 50 Tage nicht gesehen.

Wo ist hier die Objektivität? Das JA trägt eine Mitschuld, dass das Umgangsrecht verweigert wurde.

Wir hatten gestern runden Tisch mit Schule, wohngruppe und Jugendamt, nach Aussage des Lehrers meiner Tochter wurde ich unter Androhung das Sorgerecht zu entziehen gezwungen das meine Tochter nach einen geplanten klinikaufenthalts hin in der wohngruppe bleibt. Darf das Jugendamt einen emotional erpressen und was kann man dagegen tun

Hi, dürfen nein, können ja. Eine Zustimmung ist jederzeit frei widerrufbar, spannend ist doch eher die Frage warum die Wohngruppe das alles nicht auffangen kann wenn die doch so tolle sind. Das ist die Frage die ich mir stelle.
Kannst gern mal einen Termin buchen und durchklingeln. Gruss

Hallo,
meine Tochter hatte Kontakt zu Marijuana und Speed. Daraufhin hatte ein Stadtbekannter Dealer, der Angst um sein „Geschäft“ hatte, meine Tochter beim Jugendamt angeschwärzt. Meine Tochter hat Konsumiert und nicht gedielt. Sie hat drei Kinder die ziemlich oft bei uns, also Oma und Opa ihre Zeit verbrachten. Das Ja kam mit Beamten der Polizei, gesamt 18 Leute, haben meine Tochter abgeschottet, die Kinder wurden von fremden Personen angezogen, mitgenommen und fremd untergebracht. Auch eine illegale Haus Durchsuchung, die sofort gemacht wurde war negativ. Es war nichts im Haus. Wir wohnen im Nachbar Landkreis. Hätte die Fam. Richterin die Kinder uns, den Großeltern zugesprochen, wäre das benachbarte JA zuständig gewesen. Um das zu verhindern, schrieb das JA der Richterin, die Großeltern wären ebenfalls beide Drogensüchtig und kann deshalb die Kinder nur fremd unterbringen. Die Dame vom JA hat mir gegenüber, bei mir zu Hause zugegeben, dass dies gelogen war. Sie mussten verhindern, dass das andere JA zuständig ist. Meine Tochter wäre dann zu mir gezogen und sie hätten keine Handlungsvollmachten mehr. Die beiden Jungs, damals 3 und 4 Jahre alt, wurden zusammen bei einer Pflegefamilie untergebracht, die Tochter, 2 Jahre, kam gesondert zu einer Familie. Um die Kinder wieder zu bekommen, machte meine Tochter eine Therapie. Die Pflegemama der kleinen sagte immer, dass die kleine so reagiert, dass sie zur Mutter zurückkehren muss. Die Pflegemama der Jungs sagte, die Jungs reagieren so, dass wir die Umgänge ausweiten müssen. Die kleine kam während der Therapie zur Mutter zurück. Nach der Therapie, zog meine Tochter mit der kleinen zu mir. Bei ihr war nun das benachbarte JA zuständig. Das alles ist jetzt 5 Jahre her. Unser JA hat mit meiner Tochter gearbeitet. Jede Woche ins KET und regelmäßige negative Drogentests, veranlasste das JA, meiner Tochter das Sorgerecht der kleinen, komplett wieder zu geben. Die beiden Jungs sind immer noch bei der Pflegefamilie und meine Tochter und ich, dürfen sie nur Begleitet sehen. Alle 8 Wochen für 4 Stunden. Da aber die Begleitung nicht so lange Zeit hat, sinds hald bloss 3 Stunden. Sie dürfen Weihnachten, Ostern oder Geburtstag nicht zu uns. Da jetzt das eine JA die Tests nicht mehr bezahlt und das andere die Tests fordert aber nicht bezahlt, ist alles in der Schwebe. Wie kann das eine JA das Sorgerecht zurück geben, weil kein Bedarf mehr besteht und das andere JA sagt, wir bekommen sie nur Begleitet. Gleiches Bundesland, gleiche Gesetzte, die selben Vorgaben, aber zwei Grundverschiedene Verfahrensweisen. Wir bekamen auch nie die Chance, unsere „Drogensucht“ zu dementieren Und um das Gegenteil zu Beweisen. Der größere der beiden hat vielleicht mal 20 Kilo, mit 9 Jahren, der kleine mit 8 Jahren beginnt wieder einzunässen. Er hat sogar der Dame vom JA erzählt, er würde geschlagen werden, weil er dachte, sie dürften dann Weihnachten zu uns. Mit dem JA kann man gar nicht reden, unbegleiteter Umgang geht gar nicht. Wie können 2 JÄ genau gegensätzlich arbeiten? Ein psychologischer Gutachter und ein Herr vom JA Passau wollten bei einer Anhörung für meine Tochter sprechen, würden aber nicht angehört. Was können wir tun, vor allem zu verhindern, dass die beiden bleibende psychische Schäden ihr Leben lang zu haben?

Bei mir auch viele gelügt Jugend amt und Pädagogik so gar hatte geschoben Umgang Kontakt mit meine Tochter und nicht gegeben drei mal in die kleine zum besuchen und Sogar Geschickt in kleine in Mannheim von Berlin und oftmals worden abgesagt Termin besuch Kontakt

Ich habe das Problem, dass die KJH jede meiner Meldungen über das Verhalten meiner Tochter gegen mich auslegt. Dabei werden sogar leicht recherchierbare Begründungen, dass davon auszugehen ist, dass mein Kind weiterhin durch den Kindsvater periodisch auftretend weh getan wird und dies bereits im Kleinkindalter zu Verhaltensauffälligkeiten bei mir geführt hat ignoriert. Diese von mir dirvhgeführten Recherchen konnte ich mittlerweile durch die Erklärung einer ehemaligen Heim-Mitarbeiterin, die jahrelang mit misshandelten Kindern gearbeitet hat und einer Erklärung der Kinder- und Jugendanwaltschaft für mich bestätigen. Trotzdem behaupten mehrere Mitarbeiter der KJH, sowie der Chef einer installierten familienpsychologischen Betreuung, dass ich nur nicht dazu bereit sei, die Erklärung für das Verhalten meiner Tochter bei mir zu suchen. Mein Gegenargument, dass ich Nachbarn, Krabbelstube, und bereits die dritte familienpsychologische Betreuerin gefragt habe, ob sie das Verhalten aufgrund eines von mir begangenes Fehlverhalten begründen könnten, und alle dies verneinten, wird dabei als irrelevant dargestellt, dass dies nur heiße, sie hätten es halt nicht beobachten können. Dies bedeute aber nicht, dass der Fehler nicht offensichtlich bei mir läge und ich sei nur nicht einsichtig. Letztes Jahr war mein Kind nun alt genug, um sich selbst entsprechend verbalisieren zu können. Sie berivhtete mir (wieder zu einer Zeit, in e ich sie bis jetzt jedes Jahr, total ausgetickt ist und nach meiner Meinung massive emotionale Zusammenbrüche hatte), dass wenn sie bei ihrem Vater weint, dieser ihr weh tue. Nach meiner berichteten Erfahrung während der Beziehung, schlägt er sie nicht und würde das auch nie tun. Aber er reißt an ihr, setzt sie zu grob ab, zerreißt ihr in seiner Wut beim Ausziehen die Kleidung die sie gerade an hat, schreit auf einmal ein zwei Sätze, knallte mit Türen, ect. Das seitdem unser Kind drei Monate alt war. Er riss sie mir auch immer wieder grob aus den Armen, einmal so grob, dass es sogar mir körperlich weh tat. Begründungen waren, er könne ihr besser das Fläschchen geben, sie besser anziehen, sie besser wickeln, ect… Die Tatsache, dass ich diese normalen Kinder Betreuungs-Tätigkeiten den ganzen Tag über, wenn er in der Arbeit war, doch auch absolut liebevoll erledigen würde und man nicht von besser oder schlechter reden könne, wurde ignoriert. Nach einem Jahr, in dem es immer wieder, teilweise mehrfach täglich, aber nicht durchgehend stattfand, könnte ich das Kind in der gemeinsamen Wohnung tatsächlich nicht mermhr beruhigen oder schlafen legen. Nur wenn ich die Wohnung mit ihr verließ, ließ sie sich von mir überhaupt nicht berühren ohne sich auf den Boden zu werfen und um sich zu schlagen. Mein Selbstwertgefühl war zu dieser Zeit absolut im Keller. Ich fing irgendwann an zu glauben, dass ich tatsächlich zu unfähig sei, mein Kind adäquat zu versorgen und dass ich etwas falsch mache. Ich fing an, mein Verhalten ständig zu beobachten und zu hinterfragen und gab mein Kind in die Krabbelstube, um dort so zu gewährleisten, das sie wenigstens vier Stunden am Vormittag nicht meiner Unfähigkeit ausgeliefert sei. Jedoch stellte ich immer mehr fest, dass mein Kind das Betreten der Wohnung als Triggerpunkt für ihr abeehredes Verhalten hatte. Am Spielplatz, im Wald, bei der Nachbarin und im Winter in Kaffeehäusern (mit Spielecke und Wickeltisch, alle andern schloss ich aus), war mein Kind sehr einfach zu versorgen und anfänglich noch vorhandene Abwehrreaktionen auf Berührungen oder dem Versuch, mich in ihre Spiele einzubeziehen, wurden immer weniger und waren irgendwann ganz verschwunden. Nur in der Wohnung lag das Kind bereits im Vorraum am Boden, schrie, biss, trat, schlug und ließ sich nur mit viel Geduld überhaupt die Jacke ausziehen und mit Wasser versorgen, damit sie während dieser Zusammenbrüche nicht eventuell noch dehydrierte. Zu dieser Zeit, wagte ich es nicht mehr, mein Kind in den Arm zu nehmen, wenn ihr Vater anwesend war, da ich aufgrund der immer weiter gestiegenem Grobheit, mit der er sie mir aus den Armen riss, wenn sie gerade bei mir weinte, ernsthafte Sorge hatte, dass er dadurch einmal ein Schütteltrauma oder gar Hirnverletzungen bei ihr verursachen könnte. Meine Schlussfolgerung, dass dies der Grund für mittlerweile schon lange von mir gelöste Probleme in der Mutter-Kind-Bindung waren, wird bis heute sowohl von ihm, als auch von der KJH als unreflektierte Meinung einer überforderten Mutter, die keine Kritik an ihrer Person zuließe gewertet. Sein Verhalten sei nicht bewiesen und dass mein Kind bei ihm nicht weinte, sei ein Beweis für meine bößartigen Unterstellungen, dass er unser Kind misshandle. Ich glaube schon vor Jahren, dass sie es einfach nicht wagte, bei ihm trotz Schmerzen zu weinen, da sie immer wieder die Erfahrung machen musste, dass dies mit Schmerzen „bestraft“ wird. Naja, sei es wie es sei, sie meldete also letztes Jahr, dass ihr von ihm weh getan wurde. Ich sprach ihn darauf an und bat ihm, sich mit ihr darüber zu unterhalten. (In der Hoffnung, dass er nun endlich einsieht, dass er zu grob ist, ihr weh tut und sie auch einen direkten Zusammenhang zwischen Weinen und Schmerz sieht und dieses Verhalten endlich einstellt). Das nächste Mal, als ich sie abholte, kam sie an der Hand ihres Vaters aus dem Haus und sagte, dass ihre Behauptung, dass er sie schlafen würde, nur ein Witz gewesen sei. Da sie nie behauptet hatte, er würde sie schlagen und zudem dem Wort „Witz“ gar keine Bedeutung zuschreiben konnte, war für mich klar, dass er sie dazu brachte, auswendig gelernten Sätze aufzusaugen. Diesen Nachmittag nutzte ich tatsächlich dazu, nachzufragen, wie ihr ihr Vater denn weh tue. Sie zeigte mir, dass er sie immer noch zu grob hochhob, sagte mir, dass er das nicht immer mache, sondern sie manchmal auch tröste, dass das doch normal sei und dass sie davon ausginge, dass meine Mutter mir doch sicher auch weh getan habe, als ich noch ein Kind war. Ich sagte ihr, dass ich davon ausgehe, dass er ihr nicht immer weh tut, aber dass ich glaube, dass er gar nicht weiß, dass ihr das weh tut und dass ich ihm das doch sagen solle, damit er es weiß. Ihre Antwort darauf: „Wenn du das tust, darf ich dich nie wieder sehen.“ Ich meldete den gesamten Sachverhalt beim Jugendamt und forderte, dass mein Kind bitte endlich von einer Kinderpsychologin angehört werden sollte. Stattdessen würde behauptet, die familienpsychologische Betreuerin würde dem nachgehen. (Ich sprach mein Kind nie wieder diesbezüglich an, da klar war, unter welchen Druck sie stand und dass sie mir schlimmen Konsequenzen rechnen muss, wenn sie ihren Papa nochmal verpetzt. So ein Täterverhalten kenne ich sonst eigentlich nur aus Berichten von Fällen von sexuellem Kindesmissbrauch in der Familie, aber anscheinend zeigt dieser Mensch es auch im Fall von körperlicher Mishandlung.) Da die Arbeit dieser Dame bereits dazu missbraucht wurde, die meines Erachtens voll inhaltlich bewiesene vorsätzlivhe Gefährdung meiner Tochter zu entkräften (die Beweismittel werden nicht gürdigt und meine bitte sie mit mir objektiv zu besprechen, wurde von der Richterin wegen angeblich mangelnden Respektsdes Gerichts abgelehnt. Beweismaterial Anzeige erstattete, sind der Richterin bis heute unbekannt und ergeben aber ganz klar, dass der gesamte Fall nicht objektiv von den zuständigen Behörden gewertet wird und die Richterin aufgrund von bewusst zu meinen Ungunsten veränderter Sachverhaltsdarstellung inklusive der nur auszugsweisen Aushändigung von Sachverständigen-Gutachten sowie Berichten, stark in ihrer Möglichkeit, objektiv zu sein, beeinträchtigt wird. Meine penetrante Art, immer wieder auf alle mir entgegen gebrachten falschen Verdächtigungen eine Erklärung, eine alternative Auslegung des Sachverhalts oder gar Beweise zu haben und diese vorbringen zu wollen nervt die Richterin. Sie sagte mir bereits mehrfach, dass sie sicher nicht über die nächsten Jahre darüber verhandeln werde, dass der Kindsvater meinem Kind nicht weh tun, es sicher anschnallen und warm genug anziehen soll. (Doch wird sie. Sein Verhalten ist vorsätzlich, dass es stattfindet würde von mir nicht nur immer wieder bei der KJH gemeldet, sondern auch durch Video und Foto beweisen, dass die KJH die Situation nicht auf den Vorsatz, dass dies nur geschieht, wenn ich es sehen muss, abe4 niemand von der KJH es sehen kann, überprüft, kann nicht als Beweis dafür, dass ich ihn nur anschwärzen wolle und jedes noch so kleine Fehlerchen übertrieben darstellen würde und lügen würde, wenn ich Worte wie „ständig“, „fast immer“, oder „mehrfach“ verwende. Diesbezüglich fordert mich aber auch die Richterin immer wieder dazu auf, dass ich nicht einmal bei den Aussagen meiner Tochter behaupten dürfe, er hätte ihr eindeutig mehrfach weh getan. Meine Weigerung mich durch Amtsmissbrauch von einer Richterin zu einer bewussten Falschaussage vor Gericht bewegen zu lassen, wird wieder als nicht vorhandene Einsicht gewertet. Mein Kind wurde bis nicht angehört. Vor einem Monat, also etwas mehr als ein Jahr nach ihrer Meldung bekam sie bei einem Familienpsychologischen Gutachten für ein paar Minuten die Gelegenheit, mit der Gutachterin alleine zu sprechen und die KJH-Mitarbeiterin behauptet, dass sie dort ja wohl gemeldet haben wird, wenn meine Beschuldigungen wahr wären. Sie wurde mir aber nachdem sie letztes Jahr immer wieder Äußerungen machte, wie es bei ihr Zuhause zuging, über drei Monate gänzkivlvh entzogen und jetzt darf ich sie nur einmal pro Woche für zwei Stunden unter Aufsicht sehen. Die Begründung dieser Maßnahme lautet: „Es könnte sein, dass ich einen Loyalitätskonflikt verursache.“ Die Richterin meinte, als das vor Gericht kam, dass ich entweder dieser Maßnahme zustimme, oder sie meine Ablehnung als Kindsverlassen meinerseits werten würde. Ich glaube dass dieser Satz den Tatbestand der Nötigung voll umfänglich erfüllt. Meine mir vom Gericht zur Verfügung gestellte Anwältin bedauert diesbezüglich, dass ich das so empfinde. Desweiteren glaube ich, dass es bei zwei Sachverständigen-Gutachten Indizien dafür gibt, dass manche Aussagen durch bewusste einseitige Berichterstattung durch die KJH l und einmal sogar mit eines , laut Aussage der KJH nicht in den Akten befindlichen Berichts (also einer direkten Lüge), zustande gekommen sind. Da diese Indizien, nur die Aussagen der Sachverständigen sind und nicht in schriftlicher Form vorliegen, müsste zuerst einmal angenommen werden, dass ich nicht lüge. Mein Freund hat sich ohne mein Wissen und obwohl ich ihn darum bat, dies nicht zu tun, per E-Mail an die KJH gewandt, um seinem Ärger darüber Luft zu machen, dass ich dieses Jahr wohl zum Großteil aufgrund dieser enormen psychischen Belastung, einen nur durch sehr viel Glück nicht tödlichen Herzinfarkt erlitt. Er schilderte dabei auch, was er selbst in diesem Fall gesehen hat. Da diese Beobachtungen tatsächlich eine sehr hohe Übereinstimmung, mit den von mir getätigten Aussagen haben, geht die Richterin davon aus, dass ich diese E-Mail entweder selbst verfasst oder aber meinem Freund diktiert habe. Sie ist ja nicht signiert. Sie geht diesem Verdacht aber nicht nach. Ist das nicht der Tatbestand, einer bößartigen Unterstellung oder bin ich wirklich unreflektiert? Kann eine Meldung bei der KJH wirklich so einfach als Lüge hingestellt werden? Einige Mitbürger haben mich schon darauf angesprochen, dass ich doch bitte mit dem Kindsvater sprechen solle, dass dies und das nicht OK sei. Wenn ich das versuchte, wurde mir immer wieder gesagt, dass das was jemand anderes behauptet nicht von mir als beobachtet gewertet werden dürfe, sondern lediglich als Hörensagen. Ich bat also irgendwann einfach bei solchen Meldungen nur noch darum, diese Beobachtungen bei der KJH zu melden, da mir die Hände gebunden werden. All diese Meldungen würden leider Gottes meine Verdächtigungen bestärken… vier Menschen behaupten, sie hätten angerufen und dies und jenes gemeldet. Eine beschrieb ziemlich eindeutig die auffällig samtige Stimme, der jetzt zuständigen Dame Die KJH-Mitarbeiter behaupten, es seien keine telefonischen Meldungen eingegangen. Die E-Mail von meinem Freund wird als Lüge gewertet… Die jetzt bei mir installierte Betreuerin sagt selbst, dass aus ihren fünf Berichten eine Zusammenfassung gemacht wurde, bei der massiv bei mir nach Fehlverhalten gesucht und dieses übertrieben dargestellt wurde und dass ihre positiven Meldungen über mein Verhalten nahezu untergehen würden. Sie werde in Zukunft darauf achten, ihre Berichterstattung so positiv wie möglich zu formulieren, aber müsse natürlich melden, wenn sie tatsächlich Kindeswohlgefährdung vermute und einschreiten, wenn sie Kindesmisshandlung erkebe. Ich bat sie darum, dies auf jeden Fall zu tun. Mein Kind hat ein Recht auf gewaltfreie Erziehung und sollte ich mit meinem Verhalten mein Kind psychisch oder physisch gefährden oder gar verletzen, bin ich dankbar darüber, wenn dies unterbunden wird. Leider habe ich nun selbst, dadurch, dass ich mit der Zusammenfassung der Berichte zu der „Urheberin“ der Berichte gegangen und um objektivere Bewertung gebeten habe, selbst eine Sachverständige zu meinen Gunsten beeinflusst. Sie wird ihre Berichte in Zukunft anders schreiben. Da das so einfach war, gehe ich davon aus, dass mein Verdacht der Beeinflussung verschiedener Sachverständigen-Gutachten wohl tatsächlich sehr einfach möglich ist. Wie kann ich in diesem Fall zu einem objektiven Rechtskonformen Urteil, bei dem mein Kind endlich geschützt wird erreichen?

Genau so ähnlich verhält sich hier das Jugendamt in Thüringen und unterstellt uns Großeltern eine kindeswohl Gefährdung uvm.und Amtsgericht in Thüringen ebenfalls sowie verfahrensbeistand für kind und Gutachterin die fälschliche Gutachten erstellte,die biologische Mutter Vater wurden alles entzogen aberkannt und uns wurde Sorgerecht Aufenthalt gesundheitslehre Vormund pfleger übertragen und jetzt wurde kind 14 jahre ins kH gesteckt einfach ohne vor Gespräch aus Schule geholt obwohl wir auch Vormundschaft haben und hier spielen drei mit Mutter eidesstattliche falsche Angaben Aussagen vor Gericht FamG und Persönlichkeit Rechte und Willen des Kindes wird nicht beachtet sondern Mutter will kind nicht zu ihr aber soll im KH bleiben bis es 18 ist und wir haben Beschwerde eingelegt olg und FamG soll entscheiden aber war nicht rede das die Beschwerde eingereicht hat sondern wir mit unsern Anwalt.
Hier sind reinste kriminalistische Machenschaften Boykott Führung bis hin Prozessbetrug russischen ruolett Baro Bora laut Gesetz uvm.und kämpfen seit 2022 vor FamG Thüringen und Staatsanwaltschaft schon Gang da Mittel in ganzen Verhandlungen auch biologische Mutter fälschliche Strategie Führung vertuschung Verdrehung Verschleppung Verdrängung und fälschliche Beschlüsse eilanträge erzielt hat und uns hier völlig schädigt verletzt bis hin Amtspflichtmissbrauch im Raum steht bis hin fälschliche Meldungen Bezichtigung Behauptung uvm.
ASD Mitarbeiterin lügt erfunden hat und kind entführt hat somit laut Gesetz.

Strafantrag Strafverfolgung Strafanzeige und Strafvereidlung des Amtes erfolgt jetzt und gehe hiermit in Öffentlichkeit was fälschliche läuft und ein Kind diese schädigen psychisch wie seelisch und versuchen es zu manupolieren wie die biologische Mutter schon und kind will nicht zu ihr und hat feste Bindung zu uns bindungsort und Bindungsbezugspersonen uns und stellt euch vor wollte biologische Mutter mich schädigen mit Antrag stellen gerichtlichen Betreuung zu unterstellen aus Rache Psychoterror führt sie über Gericht ab und die leite vom Amt unterstützen die dabei obwohl Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Frau und lässt nichts untersuchten und gibt Beweise die aber nicht zulassen usw.

Also ist hier FamG in Thüringen reinste Horror und Alptrau und jetzt reichts uns und wir kommen jetzt in Öffentlichkeit das jeder ließt was hier geschieht mit ehrlich Menschen die Fälschlich bewusst gezielt hin gestellt werden Gefährdung die es nie gab sondern erfunden erzogen wurde und wie wurden verdreht von verfahrensbeistand was macht ihr wenn das kind nicht wieder bekommt und gerichtlich Gutachterin drohte auch mit Satzung das kind nicht wieder sehen und könnten zur Staatsanwaltschaft gehen der glaubt uns eh nicht und glaubt nur sie und dann geht’s mir schkech4 und Bezichtung fälschliche ob ich Psychoterror krank wäre uvm das bei sein von Zeugen diese Frau Gutachterin hat Gutachten verfälscht zu gunsten biologische Mutter weil die ist auf lügen Psychopath manupolatorin rein gefallen wollen es nicht wahr haben.
Wir kämpfen für Persönlichkeit Rechte und Willen des Kindes und Persönlichkeit Rechte Verletzung uvm von uns .

biologische Mutter flieht vor Jugendämter sobald die aktiv werden und heraus kommt das bei der kindeswohl Gefährdung grobfahrlässige vorliegt und inobhutnahme steht und das bekannt .

Guten Tag,
letzte Woche hat das Jugendamt unsere Tochter in Obhut genommen. sie ist sechs Jahre alt und besucht die erste Klasse. Da sie sich dort von einem mädchen immer wieder flöhe ins Ohr setzen lässt, Dinge zu tun wie z.b bei Regen ohne Schuhe in der Hofpause draußen herumzulaufen, haben hat die Mama ihr mehrfach gesagt, sich doch bitte von diesem mädchen fernzuhalten. Als es eine Gruppenarbeit mit dem mädchen gab, wollte unserer Tochter dann nicht mit ihr arbeiten. daraufhin Nam die Lehrerin sie aus der Klasse und redete mit ihr. laut unserer Tochter äußerte die Lehrerin dabei „du kannst spielen mit wem du willst, lüg Mama einfach an!“ am Nachmittag stand dann im Hort das Jugendamt wegen einer Meldung der Lehrerin. die MA sprachen mit unserer kleinen. dabei war auch die Lehrerin anwesend. angeblich soll unsere Tochter geäußert haben: ich mag Mama nicht! und ich wünschte ich wäre adoptiert. (Tage später fragte der Opa sie, ob sie wisse was adoptieren heißt.. sie wusste es nicht. daher kommt uns das alles sehr komisch vor)

auch hat sie zuvor nie irgendwas geäußert sich unwohl/ bedroht oder eingeschüchtert zu fühlen. weder bei den Großeltern noch sonnst wem. sie war vor und nach dem Vorfall so wie immer. Aufgeschlossen und sehr redefreudig.

das Jugendamt hat sofort eine Inobhutnahme beschlossen. man wirft der Mutter „psychische Gewalt“ vor. auch äußerte eine der MA des JA die Mutter wäre psychisch krank und soll sich Hilfe suchen.
Tage später hat ein Arzt mit unserer Tochter gesprochen. sein Ergebnis: die kleine ist körperlich und geistig gesund. keine Anzeichen jeglicher Gewalteinwirkung ob körperlich oder psychisch.

die komplette maßnahme ist vollkommen überzogen finden wir. auch wird uns jetzt ein „Clearing“ über drei Monate auferzwungen. schon kurz nach der Inobhutnahme äußerte unsere Tochter den Großeltern gegenüber (wo sie erstmal untergebracht wurde) dass sie Mama vermisst und zurück möchte. das wird vom JA ignoriert.
schon im ersten Gespräch nach der Inobhutnahme wurde uns gedroht, wenn wir die maßnahmen nicht akzeptiert, sehen wir uns vor Gericht. wir haben schon versucht einen Anwalt für Familienrecht hinzuzuziehen.. etliche würden angerufen und aufgesucht. entweder hat man schon zu viele Termine, ist im Urlaub / krank oder befasst sich nur mit Scheidungen und Unterhaltsklagen. Wir wissen nicht mehr weiter wie wir gegen diese Schikane vorgehen sollen.

Hallo, meine Enkelkinder, 2 und 3,5 Jahre sind am Mittwoch vom Jugendamt aus der Kita herausgeholt worden. Die Eltern ( behindert) hatten am Tage zuvor nicht zugestimmt das sie alle für eine lange Zeit in ein betreutes wohnen ziehen. Am nächsten Tag waren die Kinder weg. Wir wissen nicht wo sie sind und bekommen keinen Besuchskontakt bis zur nächsten Helferkonferenz. Die Kinder sind noch so klein und waren noch nie von ihren Eltern getrennt. Das wird ihr vertrauen sehr belasten. Die Einrichtung wo sie sind sollen sich eigentlich regelmäßig melden aber außer an dem Mittwoch wo sie weg geholt wurden kam kein Anruf mehr. Aus allen bisherigen Berichten geht hervor, das sich Behinderte Eltern nicht um Kinder kümmern können. Die Eltern haben ein intaktes Umfeld, viel Hilfe , selbst 3 Betreuer im BEW. Alle , Betreuer, Freunde, Ärzte, das Umfeld sehen, das sie sehr liebevolle Eltern sind und glückliche Kinder haben. Bisher haben die Eltern die Angebote des Jugendamtes angenommen. Sie brauchen natürlich HILFE aber keine überwachenden Maßnahmen. Was kann man tun?
Ich bin die gesetzliche Betreuung beider Eltern.

Abend,
ich habe folgendes Problem mit einer Jugendamtsmitarbeiterin der Stadt Brandenburg an der Havel. Anfang September 2022 wurde gegen mich Unterhaltsklage durch das Jugendamt eingereicht weil die Mutter mehr Unterhalt erzwingen will. Im Rahmen dieser Klage machte die Mitarbeiterin ,meiner Meinung nach vorsätzlich ,falsche Angaben. Sie behauptete ich hätte mich geweigert meine Lohnnachweise dem Jugendamt zu übergeben und sie hätte diese bei meinem Arbeitgeber einfordern müssen. Diese Behauptungen sind nachweislich falsch. Diese wurden von der Mitarbeiterin auch nicht während der Verhandlung im Dezember 2022 klargestellt. Über die zwischenzeitliche Strafanzeige gegen die Mitarbeiterin machte sich diese während der Verhandlung auch noch lustig. Die Strafanzeige gegen die Mitarbeiterin wurde vor kurzem eingestellt, mit der Begründung als Beistand wäre sie nicht verpflichtet die Wahrheit zu sagen. Toller „Rechtsstaat“. Auf Grund dieser Falschaussagen wurde ein hartes und nachweislich rechtswidriges Urteil gefällt gegen das ich Beschwerde eingelegt habe. Welche Möglichkeiten habe ich noch gegen diese Mitarbeiterin vorzugehen?

kenne ich auch nur zu gut. da das Jugendamt behauptet ich würde meine Bedürfnisse die voller meines Kindes stellen was überhaupt nicht stimmt. meine Brüder sind beide die Paten meiner Tochter und passen sehr adäquat auf meine Tochter auf da ist nachmittags von 16 bis 18:15 Uhr am arbeiten bin. die Familienhilfe behauptet sie könnte die Leistungen wo sie bei mir sehe nicht stemmen von den Stundenanzahl. aber wo ich dazu sagen muss sie sollte dreimal die Woche für zwei Stunden zu mir kommen. sie macht Termine aus die sie aber am selben Tag wo der Termin stattfinden sollte kurzfristig absagen tut. setzt der Kindesvater hat seinen Anwalt kontaktiert: dieser hat auch gesagt sie dürfen mich nicht dazu zwingen in eine Mutter Kind Einrichtung zu gehen und sie dürfen mir meine Tochter nicht abnehmen wenn ich ins Zukunft gewährleiste dass ich mittags die kleine bei mir habe und die Familienhilfe weiterhin die Kleine sieht. meine Tochter hatte bis letztes Jahr noch ihre Polypen die ziemlich entzündet waren, dadurch konnte sie nicht durch die Nase einatmen sondern nur durch den Mund. deswegen ist sie ständig krank geworden und es hat sich derweilen auch Flüssigkeit hinter dem Trommelfell gebildet. da frage ich mich deswegen auch wie soll ich ein Kind richtig erziehen bzw auf die Bedürfnisse die meine Tochter äußert mittlerweile die durch die Polypen OP hörbar besser hören und sprechen kann. zu diesem Zeitpunkt hatte ich auch ein erziehungsgutachten was auf diesen Tatsachen passiert. das Jugendamt pocht jetzt darauf dass ich wieder nach drei Jahren wo ich aus der Mutter-Kind-Einrichtung bin wieder in eine gehen soll sollte. der Kindergarten wiederum meldete mir von der Leiterin her das ist jetzt fatal wäre die kleine und mich aus der bekannten Umgebung zu entreißen das ist für uns psychische Schäden bedeuten würde. selbst der gemeinsame Patenonkel meiner Tochter ist derselben Auffassung wie der Vater meiner Tochter und meiner Familie das ist nicht sein kann dass die Familienhilfe die eigentlichen Stundenanzahl nicht einhält und auch abrechnen tut. ich habe mir alles jetzt notiert wann sie abgesagt hat und weshalb. habe mir auch den whatsapp-verlauf ausgedruckt von der SPFH von mir. ich habe auch die Aufforderung des Gerichtes von letztem Jahres dass ich die beantragte Mutter-Kind-Kur durchziehen muss. derweilen hat das Jugendamt kurz vor dieser Entscheidung mir eine hotmaßnahme bekannt auch als haushaltsorganisatorisches Training genehmigt. was ist wiederum nicht verstehen kann wenn sie da Auffassung sind das ist in einer Mutter Kind Einrichtung angeblich besser aufgehoben wäre

Hallo.
Ich habe gerade durch Zufall ihren Blog zum Thema Jugendamt gefunden und hätte eine Frage.
Kind lebt im Wechselmodell (3 Jahre alt). letztes Jahr gab es eine Gerichtsverhandlung wegen der Kita Anmeldung. Darin wurde ein vergleich geschlossen, das unser Kind bei mir im Landkreis in die Kita gehen soll(wenn ein Platz frei wird). Die Mutter hat unser Kind kurz vor Gerichtsverhandlung ohne meine Einwilligung bei sich im Ort auf die Kita Warteliste setzen lassen. Jetzt ist dort kurzfristig ein Platz frei geworden und mutter und jugendamt setzten mir „die pistole“ auf die brust und sagen „entweder unterschreibe ich oder sie lassen meine Unterschrift vom Familiengericht ersetzen. Da Kindeswohlgefährdung bestehen würde,wenn ich dem Platz nicht zustimmen.

Ist das rechtens?

Fallübergabe von einem Jugendamt an ein anderes wegen Umzug. Das nun zuständige Jugendamt war unangemeldet zum Hausbesuch erschienen, währenddessen ich auf der Arbeit war. Ich erhielt eine Benachrichtigung im Briefkasten, mit der Bitte mich zu melden. Noch bevor ich dies tun konnte, erging sofort am nächsten Morgen eine Mitteilung an das zuletzt zuständige Jugendamt, dass ich nicht in der Adresse wohnen würde, nur weil ich nicht zuhause war und obwohl mein Name am Briefkasten steht. Ich musste nun schriftlich glaubhaft bestätigen, dass ich tatsächlich in meinem Zuhause wohne und diverse Beweise darüber vorbringen. Das Jugendamt hatte allerdings auch sofort am nächsten Tag nach dem Hausbesuch eine Anfrage bei der Verbandsgemeinde gestellt, um Auskünfte über meinen Vermieter einholen zu können, ob ich hier tatsächlich wohne. Wie kann ich gegen solche Verleumdungen durch das Jugendamt vorgehen? Ich bin vollzeit berufstätig im Schichtdienst (Pflegekraft) und hatte am Tag des Besuchs vom Jugendamt Spätdienst. Bis 13 Uhr war ich zuhause und kehrte um 21 Uhr zurück. Zur Info, die Kinder leben nicht bei mir. Es ist also nicht so, dass hier Kinder in der Zeit sich selbst überlassen sind. Zudem wohnt mein Partner ebenfalls bei mir im Haushalt und auch sein Name steht deutlich sichtbar am Briefkasten. Wir bewohnen ein Einfamilienhaus. Ich weiß nicht, was darauf hingedeutet haben sollte, dass ich hier nicht mal wohnen würde. Es wird nun aber angezweifelt, einfach nur aus dem Grund, dass ich wie jeder vollzeit berufstätige Mensch arbeiten war. Dem Jugendamt ist es übrigens bekannt, dass ich in vollzeit und im Schichtdienst arbeite, da Umgänge und Telefonate mit den Kindern, sowie Termine beim Jugendamt selbst, zB Hilfeplangespräche, seit geraumer Zeit entsprechend angepasst werden oder ich meine Dienste entsprechend anpasse.

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