Kategorien
Bücher vorgestellt

Buch: Die legale Selbstrückführung

Die legale Selbstrückführung ist Band 3 meiner Reihe Ratgeber Familienrecht.

In diesem Buch stelle ich die Möglichkeit vor, Kinder die in staatlicher Obhut leben selbst zurückzuholen. Aber niemals heimlich und niemals legal. Dazu müssen diverse Voraussetzungen erfüllt sein. Es reicht nicht aus, dass eine Entscheidung falsch ist. Wenn das Vorgehen schief geht, kann der Kontakt vollständig eingeschränkt sein. Vorbereitung, Beweise, Recherchen sind daher zwingend notwendig. Hier zu schnell zu agieren, blinder Aktionsismus gar, schadet.

Achtung: Diese Möglichkeit ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, um strafbares Handeln zu vermeiden. Sie ist nicht für jeden Fall geeignet. Fehlgeleitete Ideen und Versuche problematisieren alles nur, so dass ich eine umfassende und kompetente Begleichtung und Beratung empfehle!

shopping_cart

Bestellen!

Die legale Selbstrückführung
ISBN-13: ‎  978-1695276314 (bestellen: Amazon)

Das Inhaltsverzeichnis:

  1. Grundsätzliches 8
  2. Rückführung 10
  3. Selbstrückführung 13
  4. Strafbarkeiten 15
    4.1. § 235 StGB 15
    4.2. § 171 StGB 22
  5. Voraussetzungen der legalen Selbstrückführung 24
  6. §1666 BGB auf gegen Amt und Heim? 26
  7. Wie legal selbst rückführen 28
    7.1. Offenheit 29
    7.2. Legal, d.h. Gericht einbinden 31
    7.3. Vorbereitung: Beweise verwertbar sammeln 32
    7.4. Lieber etwas länger warten als überstürzen 34
    7.5. Überraschungsmoment 35
    7.6. Sorgerechtsverfügung und Vormünder 36
    7.7. Anwalt für das Kind 37
    7.8. Jugendamtsunterstützung 38
    7.9. Zeugen im Fall der Fälle 38
    7.11. Geld 39
  8. Zusammenfassung 40

Warnung!

Nicht nur weil ihr bei einem solchen Vorgehen vielen Leuten auf die Füße tretet, empfehle ich eine kompetente Vorbereitung mit professioneller Unterstützung.

Die Einleitung zur ersten Auflage:

Oktober 2015.

Es ist ein Sonntag, am Ende der Herbstferien. Doch ich sitze in meinem Büro und warte. Heute werde ich eine legale Selbstrückführung durchführen – böse Zungen würden von einer legalen Kindesentziehung sprechen.

Drei Kinder, die seit vielen Jahren in einem Heim leben und über die Ferien zu Hause sind, werden heute einfach nicht in das Heim zurückkehren.
Damit es aber zu keinen strafrechtlichen Problemen kommt und damit der Aufenthalt zu Hause möglichst für immer ist, haben wir das ganze gezielt vorbereitet. Schriftsätze und Eilanträge sind vorbereitet. Infoschreiben an Polizei und Jugendamt liegen vor mir.

Um die vereinbarte Zeit beginne ich mein Telefax “anzuwerfen”. Die Minuten vergehen. Ein Sendebericht nach dem anderen geht in meinem
Postfach ein. Endlich habe ich alle Sendebestätigungen vor mir. Das Jugendamt, die Polizei, das Gericht: Alle sind vollumfänglich informiert.
Ich gebe diese Information an einen Helfer weiter, der das Kinderheim anruft und mitteilt, dass die Kinder nicht mehr zurückkommen werden.

Der erste Schritt ist gemacht, doch es wird nicht der einzige und auch nicht der letzte Schritt bleiben. Heute hat es begonnen. Wir wissen, dass wir
Geschichte schreiben, weil noch niemand so ehrlich und frech war, es einfach zu tun. Wir gehen den Weg der legal Selbstrückführung. Nicht heimlich, wie es manche denken. Wir gehen diesen Weg offen und ehrlich.

Mit Erfolg.

Dieses Buch schildert Erlebnisse aus meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt. Manche Fakten sind, um die Personen zu schützen, verändert.


Die so heimgeholten Kinder sind bis heute, vier Jahre später, nicht in jenes Heim zurückgebracht worden. Der Kampf hat sich gelohnt.
Dieses Buch soll aufzeigen, wie man legal mit Courage Kinder nach Hause bringen soll. Doch wird dieses Buch nicht jedem Elternteil helfen können.
Es wird vor allem nicht jedes Kind nach Hause holen helfen können, dies ist eine Einzelfallfrage, die niemals ohne kompetente anwaltliche Beratung
angegangen werden sollte.


Dieses Buch ist aber auch gegen jegliche Entziehung von Kindern, insbesondere ins Ausland. Es ist keine Anleitung, das Recht zu verletzen
und Kinder zu entführen.

Krefeld, im September 2019
Michael Langhans

Weitere Bücher von mir:

Kategorien
Familienpolitik

Klima der Angst in SOS Kinderdörfern?

Es soll ein Klima der Angst in SOS Kinderdörfern geherrscht haben, und viele der geschilderten Probleme lagen wohl im System SOS Kinderdorf begründet. So zumindest interpretiere ich einen aktuellen Bericht des Spiegel. Ob es ein Klima der Angst in SOS Kinderdörfern gab, vermag ich nicht zu sagen. Aber: Es ist wie so oft, wie bereits beim System Winterhoff eben ein Problem des System Jugendamt. Weshalb? Das erkläre ich euch in diesem Artikel.

Herrschte ein Klima der Angst in SOS Kinderdörfern?

Zwei Mitarbeiterinen eines bayrischen Kinderdorfes sollen Kindern „Leid zugefügt“ haben. Es sei, so der Spiegel, zu „grenzüberschreitenden Kindswohlgefährdungen“ gekommen. Der Begriff ist bereits schlecht gewählt, weil jede KWG grenzüberschreitend ist. Psychische und physische Verletzungen seien „häufig“ vorgekommen. Alleine der Aufbau, sich erst hinter „Grenzüberschreitungen“ und „Klima der Angst“ zu verstecken, statt konkret Körperverletzungen und Misshandlungen zu benennen lässt nur schwer glauben, dass man eine ehrliche Aufarbeitung möchte. Denn in solchen Institutionen sind gerade besonders schutzwürdige Kinder untergebracht, vorgeschädigte, traumatisierte. Ich vermag nur zu erahnen, wie sich solch eine Kinderseele dann fühlen muss. Jedenfalls nicht besser als zuhause…

Das System Jugendamt in der Kritik

Für mich steht hier das System Jugendamt zum wiederholten Male in der Kritik.

Es findet keine Kontrolle statt. Mitarbeiter, insbesondere Amtsvormünder, sind zu faul oder zu überlastet, um sich vom Wohl der Mündel zu vergewissern. Die Maßstäbe, die man an Eltern anlegt, werden in der staatlichen Obhut nicht angelegt. Dabei fordert die Rechtsprechung eine Situationsverbesserung für Kinder, bevor man sie aus dem eigenen Heim herausnehmen darf. Kann das System Jugendamt soetwas leisten?

Bei wem liegen die Fehler – den SOS Kinderdörfern, Jugendamt oder einzelnen Menschen

Viele werden jetzt insbesondere von „menschlichem“ Versagen sprechen in einem System, dessen Daseinsberechtigung ja in diesem menschlichen Versagen liegt. Ist das noch hinnehmbar? Nun, aus dem Spiegel-Artikel kann man herauslesen, dass die absolute Autonomie der „Kinderdorf-Mütter“ Teil des Problemes war. Aber, und das ist für mich wichtig, offenkundig eben auch die fehlende Überwachung und Kontrolle.

Ich fordere, dass die selben Maßstäbe für alle gelten, Eltern, Jugendamt, Amtsvormund und Kinderdorf

Michael Langhans, Aktivist

Jede getötete Kinderseele ist eine zuviel

Muss ich das begründen? Und: Hier, in diesem Problemkreis, sprechen wir von mehrfach getöteten Kinderseelen. Katholische Kirche, Heimmissbrauch, Kinderdorf: Können wir angesichts der Flut an Problemen wirklich noch davon sprechen, dass das sogenannte staatliche Wächteramt aus Art. 6 III GG funktioniert?

(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.

Art. 6 III GG

Hier haben wir meiner Meinung nach bereits den ersten Systemfehler. Auch wenn sich aus den Schranken-Schranken der anderen Grundrechte ergibt, dass Misshandlungen während des staatlichen Wächteramtes nicht erfolgen dürfen, sollte man statt Kinderrechte ins Grundgesetz klarstellend mit aufnehmen, dass der Eingriff nur möglich ist, soweit eine Verbesserung der Situation erreicht werden kann. Das ist bereits unstreitige Rechtsprechung. Aber offenbar kann man es nicht oft genug sagen.

Ist der Staat damit in der Lage, das Wohl der Kinder zu bewachen?

Das ist die Frage die ich mir stelle. Gibt es zuverlässige Statistiken die Inobhutnahmen und Missbrauch in Relation setzen? Insbesondere auch unter Berücksichtigung einer zu vermutenden Dunkelziffer? Gibt es eine relative Sicherheit, dass sich Situationen verbessern? Oder muss man sagen, dass heute der Staat eben keine sichere Obhut gewähren kann:

„Eine Kindeswohlgefährdung i.S.d. § 1666 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn eine gegenwärtige, in einem solchen Maß vorhandene Gefahr festgestellt wird, dass bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls des Kindes mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind dabei umso geringere Anforderungen zu stellen, je schwerer der drohende Schaden wiegt. Die Annahme einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit muss aber in jedem Fall auf konkreten Verdachtsmomenten beruhen. Eine nur abstrakte Gefährdung genügt nicht.“

BGH v. 6.2.2019 – XII ZB 408/18

Wahrscheinliche Schädigung in jedem Heim aufgrund dieser Erfahrungen?

Wird also alleine aus dem Umstand der Probleme in staatlicher Obhut eine Gefahr festgestellt, die zu einer hinreichend wahrscheinlichen Schädigung führt? Meiner Meinung nach schon, insbesondere weil incident der Staat ja eine Verbesserung (!) der Situation herbeiführen muss und es nicht ausreicht, nur dieselbe Gefährdung zu haben. Kann man hier von konkreten Verdachtsmomenten sprechen oder wäre das eine abstrakte Gefährdung? Hier wird sich der Streit entscheiden. Nimmt man nur eine abstrakte Gefährdung an, dann wäre der Staat geeignet, ausser man kann für eine konkret verwendete Einrichtung Verdachtsmomente belegen. Denkt man aber, dass es letztlich darum geht, dass das System ohne Aufsicht ist und gleichzeitig das Privileg der Erziehung eben beim Staat liegt – und nur dieses Privileg verzeiht kleine Fehler ohne große Auswirkungen – kann man von einer konkreten Gefahr sprechen. Dann ist der Staat nicht willens und in der Lage, zu helfen. Und damit per se eine Gefahr für die Kinder – bis alle bekannten Missstände abgestellt sind.

Wie seht Ihr die Sache? Diskutiert mit mir in den Kommentaren, ob der Staat Willens und in der Lage ist, Kindeswohlgefahren abzuwenden.

Kategorien
Gutachten Recht allgemein

Anwalt, mach ne Gegenvorstellung!

Anwalt, mach ne Gegenvorstellung. Mit dieser Aufforderung möchte ich heute nochmal auf ein bereits mehrfach hier auf der Webseite hingewiesenes Thema verweisen. Nur wenn rechtzeitig das gerichtliche Gutachten in die richtige Bahn gelenkt wird, kann man das Risiko eines Schlechtgutachtens einschränken und Falschentscheidungen verhindern. Daher: Macht die Gegenvorstellung! Lieber einmal zu viel als einmal zu wenig.

Was ist eine Gegenvorstellung

Die Gegenvorstellung ist das Mittel der Wahl, um einen Beweisbeschluss abändern zu lassen. Sie ist kein Rechtsmittel im eigentlichen Sinne, wenn das Gericht nichts tut heisst das nicht dass das OLG entscheidet. Aber es ist die einzige Chance Einfluss auf das weitere Verfahren zu nehmen. Es wird als Ausfluss des Petitionsrechtes gesehen und muss vom Gericht beantwortet werden. Eine Abhilfe hingegen muss nicht erfolgen, einen Anspruch auf sachliche Änderung des Beweisbeschlusses hat man nicht (kann dann aber ggf. über weitere Maßnahmen wie Befangenheit usw. nachdenken und Beschwerden vorbereiten).

Wie stelle ich eine Gegenvorstellung

Im Prinzip begründet ihr, wie ihr den Beweisbeschluss formulieren würdet und schreibt noch dazu, warum die Formulierung des Gerichtes fehlerhaft ist. Ja, es ist wirklich so einfach. Wer nicht weiß, wie ein richtiger Beweisbeschluss formuliert sein sollte, der kann in meinem Buch „Fehler in Gutachten erkennen“ nachlesen. Oder meinen Artikel zum richtigen Beweisbeschluss hier lesen.

Warum machen Anwälte keine Gegenvorstellung?

Da kann ich nur spekulieren. Viele werden dieses Mittel nicht kennen, obwohl es prozessual in anderen Bereichen (Baurecht z.B.) Alltag ist. Andere sparen sich die Arbeit. Oder verkennen die Tragweite. Von Anwälten zum Schämen will ich nicht mal reden…

Also, liebe Kolleginnen und Kollegen: Macht eine Gegenvorstellung. Immer öfter. Immer besser. Und informiert Euch über Beweisbeschlüsse in Kindschaftssachen.

Und liebe Betroffene: Gebt euren Anwälten einen schriftlichen Auftrag, eine Gegenvorstellung zu beantragen.

shopping_cart

Bestellen!

Fehler in Gutachten erkennen:
ISBN-13: ‎ 979-8634221892 (Amazon)

Kategorien
Gutachten

Erziehungsfähigkeit

Was ist eigentlich diese Erziehungsfähigkeit, die in familienpsychologischen Gutachten geklärt werden soll? Kann man sie konkret bemessen und bestimmen? Wir nähern uns diesem Begriff an.

Definition Erziehungsfähigkeit

Erziehungsfähigkeit beschreibt die multidimensionale Fähigkeit von Eltern, Verantwortung für Kinder zu übernehmen und Kinder zu erziehen.

SpringerMedizin

Andere meinen hierzu:

Die Erziehungsfähigkeit ist primär die Fähigkeit, sich in die Bedürfnisse eines Kindes einzufühlen und diese Bedürfnisse alters- und entwicklungs gemäß zu befriedigen. Aus einer hohen Empathie dem Kind gegenüber entstehen die frühen Bindungsqualitäten des Kindes an jedes Elternteil (sicher, unsicher vermeidend, unsicher ambivalent).

Quelle

Oder eben diese:

Der Begriff der Erziehung wird hier definiert als jegliche Interaktion und Wechselwirkung zwischen Eltern und Kind. Dies schließt sowohl geplante bewusste Interaktionen ein als auch unbewusste Einflüsse und Verhaltensmuster sowie das Unterlassen von Interaktionen/Nicht-handeln. Erziehungsfähigkeit setzt sich aus zwei wesentlichen Komponenten zusammen: Erziehungseinstellung und Erziehungsverhalten

Psychologische Praxis

Welches ist nun die richtige? Wir sehen hier bereits unterschiedliche Ansätze. Damit wird es schwer, die eine Definition zu finden.

Ist Erziehungsfähigkeit ein medinizischer, psychologischer oder rechtlicher Begriff?

Auch hier gegehen die Meinungen auseinander. Die einen sehen es als rechtliche Klassifikation, die sich aus dem Wächteramt aus Art. 6 III GG ergibt. Da muss der Staat nämlich einschreiten, wenn jemand nicht willens und in der Lage ist, für sein Kind zu sorgen.

Andernorts wird die Erziehungsfähigkeit in vier Bereiche gegliedert:

  1. der Pflege und Versorgung des Kindes,
  2. der Bindung zwischen Kind und Vertrauensperson,
  3. der Vermittlung eines Mindestmaßes an Regeln und Werten und
  4. der Förderung des Kindes durch die Bereitstellung individueller Lernchancen.

Wir reden daher um die Erfüllung des Tatbestandes des §1666 BGB und damit von einem Rechtsbegriff. Vertritt man diese Auffassung, dann kann diese Frage also auch nicht im Rahmen eines familienpsychologischen Gutachtens geklärt werden. Rechtsfragen muss das Gericht beantworten.

Andere, wie die obige Definition, gehen dagegen eher von einem psychologischen oder medizinischen Begriff aus.

Teilweise wird Erziehungsfähigkeit als Komplementärbegriff zur Kindeswohlgefährdung gesehen, weil Einschränkungen des ersten Begriffs zu einer möglichen Bejahung des zweiten Begriffes führen.

Meiner Meinung nach gehen die Begrifflichkeiten hier ineinander über: Die Grundlagen der Erziehungseignung, also die Fähigkeit Bedürfnisse zu erkennen und zu stillen und ggf. die des Kindes vor die eigenen zu setzen ist eine tatsächliche Komponente. Aber: Wir sollten uns nicht darüber hinweg täuschen lassen, dass niemand diesem Komponente exakt messen kann.

Nur der IQ ist exakt zu bestimmen, nicht die Erziehungsfähigkeit

Wir dürfen nicht vergessen, dass nur eine Sache psychologisch exakt zu messen ist: Der Intelligenzquotient (IQ). Alle anderen psychologischen Aspekte kann man mit Tests, die Valide und Reliabel sind, zu objektivieren zu versuchen, aber niemals exakt bestimmen.

Das darf niemand vergessen. Auch nicht, dass Gutachten nur Prognosen sind, ähnlich der Wettervorhersage. Aber nicht jede Wettervorhersage oder Bauernregel trifft ein. Daher sollte der Fokus auf einer gesunden Mischung Vergangenheit und Zukunft liegen.

Was sagt das Bundesverfassungsgericht zur Erziehungsfähigkeit?

Das Bundesverfassungsgericht setzt sich nur am Rande mit diesem Begriff auseinander. Vielmehr werden dort Zuneigung, medizinische Probleme und ähnliches thematisiert. Es hat festgestellt, dass niemand diese Erziehungsfähigkeit positiv beweisen müsse. Stattdessen müsste das Gegenteil bewiesen werden (1 BvR 1178/14, siehe auch „Wichtige Entscheidungen im Sorgerecht„).

Was sagt Art. 6 II GG zur Erziehungsfähigkeit

Ganz einfach: Eltern sind solange erziehungsfähig, bis das Gericht das Gegenteil festgestellt hat.

Schlechte familiäre Situationen reichen hier nicht aus. Jeder hat eben seine Eltern und keinen Anspruch auf „perfekte“.

FAQ zur Erziehungsfähigkeit

Hier das wichtigste in Kürze.

Wie definiert sich Erziehungsfähigkeit

Erziehungsfähigkeit ist die Fähigkeit, Bedürfnisse des Kindes altersbedingt wahrzunehmen und zu erfüllen

Wann sind Eltern erziehungsfähig?

Eltern sind grundsätzlich erziehungsfähig, bis das Gegenteil festgestellt ist durch ein Gericht

Wann sind Eltern erziehungsunfähig?

Wenn eine Kindeswohlgefahr i.S. §1666 BGB festgestellt ist.

Ist Erziehungsfähigkeit exakt messbar?

Nein. Sie ist anders als der IQ nicht exakt messbar und zudem ein rechtlich-tatsächlicher Begriff, der mit psychologischen Mitteln eruiert wird.

Wie prüft man Erziehungsfähigkeit oder Erziehungsunfähigkeit?

Nur ein familienpsychologisches Gutachten mit Exploration, Interaktion und Tests

Sind psychisch kranke oder beeinträchtigte Eltern erziehungsfähig?

Diese Frage muss individuell beantwortet werden. Erziehungsfähigkeit und Krankheit müssen nicht zusammenhängen.

Ist ein Borderliner erziehungsfähig?

Grundsätzlich ja, zumal es keine Studie gibt die für alle Borderliner etwas anderes behauptet

Sind Narzissten erziehungsfähig?

Teilweise. Die psychologisch-psychiatrische Komponente Narzissmus wird aber auf die Kinder „vererbt“ und kann daher den Kindern schaden zufügen.

Kann ich wieder erziehungsfähig werden?

Ja, auch nach einer gerichtlichen Entscheidung kann man neu erziehungsfähig werden und dies beweisen durch Kurse, Therapien und mehr.

Kategorien
Gutachten

Mindestanforderungen Sachverständigengutachten prüfen

Weil ich da gerade so einen Crush in Wuppertal habe, wird es an der Zeit sich mit dem Thema Mindestanforderungen Sachverständigengutachten auseinanderzusetzen und insbesondere mit der Pflicht eines Richters/Anwalts, das Einhalten dieser Anforderungen zu prüfen.

Eigentlich heißt es ja Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht. Die aktuelle Version findet ihr z.B. beim Bundesjustizministerium (hier).

Mindestanforderungen und Qualitätsstandards

Diese Mindestanforderungen sind keine verbindlichen Rechtskategorien. Sie sind kein Gesetz. Trotzdem belegen diese Standards, wie ein Gutachten auszusehen hat, um den fachlichen Anforderungen an ein familienpsychologisches Gutachten zu entsprechen.

Neben den Mindestanforderungen gibt es auch noch Qualitätsstandards für psychologische Gutachten, die weitgehend ähnliche Inhalte aufweisen (hier).

Die Mindestanforderungen und die Qualitätsstandards zeigen beide auf, wie ein prüffähiges und wissenschaftlich akkurates Gutachten auszusehen hat.

Was ist Prüffähigkeit bei Mindestanforderungen Sachverständigengutachten

Prüffähigkeit ist ein althergebrachter Rechtsbegriff. Jede Rechnung muss prüffähig sein, jede Nebenkostenabrechnung, jeder Bescheid. Das meint, dass die Grundlagen erkennbar sind aus sich selbst heraus, dass man nachvollziehen muss wie der Aussteller zu einem Ergebnis kommt und so weiter. Leider werden diese Aspekte im Familienrecht einfach über Bord geworfen und „nur“ einem Ergebnis vertraut.

Was sind nun die Mindestanforderungen Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht?

Das Gutachten muss wissenschaftlich methodisch sein (S. 6 der Mindestanforderungen) und nachvollziehbar und transparent (S. 7). Insbesondere letzteres ist wichtig: Denn nur wenn ein nachvollziehbares Gutachten vorliegt (prüffähig!), kann das Gericht und Euer Anwalt seinen Job machen.

Eine wichtige Rolle spielen hier die Anknüpfungstatsachen, die das Gericht zu klären hat.

Rechtliche und psychologische Fragestellungen

Der erste und wichtigste Schritt ist es, die rechtliche Fragestellung (der Beweisbeschluss) in eine psychologische Fragestellung zu übersetzen. Nur wenn dies akkurat erfolgt, kann der Gutachter die Beweisfrage beantworten. Hierbei muss auch darauf geachtet werden, dass der Sachverständige nicht die Rechtsfragen beantwortet!

Sachkunde

Der Gutachter muss seine Sachkunde darlegen. Das impliziert eben eine klare Aussage, warum er in der Lage ist, dieses Gutachten zu schreiben. Auch dies muss ggf. prüfbar sein durch Angaben im Gutachten (Diplom, Approbation o.a.) Auch sollte die Erfahrung erkennbar sein.

Tipp: Googled im Internet nach dem / der Gutachter(in)!

Fortbildung

Ein Gutachter muss sich ebenso wie die Juristen fortbilden, um auch die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen. Diese können sich ja ändern.

Welche einzelnen Schritte muss der Gutachter in welcher Reihenfolge prüfen?

Hierzu halten die Anforderungen ab S. 11 folgendes vor:

  • Auftragsannahme
  • Aktenanalyse
  • Fragestellung formulieren
  • Untersuchungsplanung
  • Durchführung der Untersuchung
  • Interpretation der Untersuchung und Ergebnisse
  • Antwort auf die Frage des Gutachters

Bei der Auftragsannahme muss geprüft werden, ob man den Fall fachlich und ethisch vertreten kann.

Die Aktenanalyse erfolgt am Anfang. Ich halte es aber für systematisch falsch, die Akte vor Klärung der Fragestellung zu analysieren. Denn wonach analysiere ich ohne eine konkrete Fragestellung?

Die Untersuchungsplanung muss vor Beginn der Untersuchung erfolgen, und zwar nachvollziehbar unter Benennung der Methoden und Begründung der Auswahl.

Die Durchführung der Untersuchung muss wieder transparent sein und den Eltern und Kindern alles erklären.

Die Interpretation muss prüffähig sein und mit Quellen belegt sein.

Schriftliche Gutachten: Anforderungen formeller Art

Formelle Anforderungen findet ihr auf S. 13 der Mindestanforderungen. Dies sind

  • Seitennummerierung
  • Aktenzeichen des Gerichtes
  • Nennung Auftraggeber
  • Nennung der eigenen Qualifikation
  • Nennung des Beweisbeschlusses
  • Nennung der Methoden
  • Nennung der Untersuchungstermine mit Zeit, Datum und Ort und Dauer
  • Befundquellen
  • Literatur
  • Unterschrift unter das Gutachten durch den Sachverständigen

Was der Richter zu prüfen hat

Die Mindestanforderungen erhalten auf S. 22 ff. Prüfungen, die der Richter durchzuführen hat (als Fragen formuliert, weil kein Gesetz). Hierauf könnt ihr insistieren und Euren Anwalt einschießen.

Überfordert mit der Prüfung?

Dann habe ich hier etwas für Euch:

https://familienrecht.activinews.tv/gutachten/hilfe-beim-gutachten-anfechten/

FAQ zu Mindestanforderungen Sachverständigengutachten

Wann ist ein Gutachten prüffähig?

Ein Gutachten ist dann prüffähig, wenn das Gericht und die Parteien die Nachvollziehbarkeit der Schlüsse im Gutachten, der getroffenen Ergebnisse, der Richtigkeit der Wertungen eigenständig kontrollieren kann.

Muss einem Gutachten der Test und die Testergebnisse psychologischer Tests beigefügt sein?

Tests und Testergebnisse müssen beiliegen. Ohne diese Unterlagen ist nicht prüfbar, ob die Ergebnisse richtig in das Gutachten aufgenommen sind und richtig ausgewertet sind.

Muss ein familienpsychologisches Gutachten wissenschaftlich sein?

Ja. Ein solches Gutachten ist eine wissenschaftliche Leistung, die nach anerkannten Methoden Aussagen zu konkreten Fragen stellt. Sie ist daher eine wissenschaftliche Leistung, die den selben wissenschaftlichen Anforderungen genügen muss.

Wie erfolgt die Aktenanalyse?

Die Gerichtsakte muss systematisch analysiert werden.

Nach welchen Regeln erfolgt eine Exploration und Verhaltensbeobachtung?

Sie erfolgt nach einem systematischen Gesprächsleitfaden oder einem erfassten und ausgewerteten Kategoriensystem

Muss ein Gutachten ein Literaturverzeichnis haben?

Ein familienpsychologisches Gutachten muss ein Litertaturverzeichnis haben. Damit muss belegt sein, dass verschiedene aktuelle wissenschaftliche Quellen genutzt wurden.

Muss das Gutachten konkrete Zitate mit Quellenangaben versehen oder reicht ein Literaturverzeichnis?

Nur wenn eine konkrete Theorie, eine konkrete Interpretation oder ein Schluss des Gutachters mit einer konkreten Quellenangabe versehen ist, ist das Gutachten prüffähig. Ein interessierter Richter muss nämlich die Chance haben, auch hier zu prüfen ob die Aussagen des Sachverständigen stimmen

Welche psychologischen Tests erfüllen die Gütekriterien?

Das kann man so pauschal nicht sagen. Hierzu gibt es Fachliteratur (siehe dieses Video)

Muss der Richter die Einhaltung der Mindestanforderungen prüfen?

Ja, siehe S. 22f. der Mindestanforderungen. Nicht prüffähige Gutachten sind unverwertbar.

Vielen von Euch hat auch mein Buch „Fehler in Gutachten erkennen“ geholfen:

shopping_cart

Bestellen!

Fehler in Gutachten erkennen:
ISBN-13: ‎ 979-8634221892 (Amazon)

Weitere Informationen findet ihr im Artikel Gutachten anfechten.

Kategorien
Recht allgemein

Habe ich das Recht auf Akteneinsicht beim Jugendamt?

Diese Frage beschäftigt viele von Euch, und ich wollte schon vor vier Jahren mehr darüber schreiben. Habe ich das Recht auf Akteneinsicht beim Jugendamt? Wie sind die Voraussetzungen? Darf man einfach pauschal die Akteneinsicht ablehnen? Fragen über Fragen – in diesem Artikel gibt es die wichtigsten Antworten zur Jugendamtsakte und die Einsicht in diese.

Hilferuf wegen Akteneinsicht Jugendamt Bodenseekreis

Mich erreichte diese Anfrage zum Landratsamt Bodenseekreis:

Lieber Herr Langhans,

ich verfolge Ihre Beiträge seit einiger Zeit. Vielen Dank, dass Sie uns mit Ihrer Erfahrung unterstützen. Ich habe Ihre Rat befolgt und habe Akteneinsicht beim Jungendamt beantragt. Das Jugendamt hat mir Einsicht verwehrt. Könnten Sie mir hierbei helfen?

Herzliche Grüße

E-Mail an mich von einem betroffenen Elternteil

Wie immer bat ich erst einmal um mehr Informationen. Man sandte mir das folgende Schreiben zur Akteneinsicht: Eine Ablehnung. Die Begründung finde ich so symptomatisch, dass ich sie mit Euch teilen möchte:

Ablehnender Bescheid Akteneinsicht Jugendamt

Sehr geehrte(r) XYZ…,

auf Ihren Antrag auf Akteneinsicht ergeht folgende Entscheidung:
Ihrem Antrag wird nicht stattgegeben.
Kosten wurden nicht geltend gemacht.
Diese Entscheidung ergeht gebührenfrei.

Begründung:
Ich habe mir die Akten angeschaut, ob und inwieweit wir Akteneinsicht befürworten können. Wie Ihnen vielleicht bekannt ist, unterliegen die Akten des Sozialen Dienstes einem besonderen Datenschutz.

Bescheid des Bodenseekreises über abgelehnte Akteneinsicht

Zuerst einmal: Es geht nicht um Befürworten, sondern gewähren. Akteneinsicht ist ein Anspruch, nichts, das das Jugendamt gönnerhaft befürwortet. Nur in Ausnahmefällen kann dieses Recht eingeschränkt sein.

Ein Anspruch auf Aktenzugang besteht daher grundsätzlich nicht, §25 Abs.3 SGB X i.V.m. §65 SGB VIII.

Bescheid des Bodenseekreises über abgelehnte Akteneinsicht

Anvertraute Daten und Schutz nach §65 SGB VIII

Der Satz tut weh. Denn §65 SGB VIII schränkt nur die Weitergabe von bestimmten Daten ein, nicht die Akteneinsicht als solchen.

§65 Abs. 1 SGB VIII lautet:

1) Sozialdaten, die dem Mitarbeiter eines Trägers der öffentlichen Jugendhilfe zum Zwecke persönlicher und erzieherischer Hilfe anvertraut worden sind, dürfen von diesem nur weitergegeben oder übermittelt werden

1. mit der Einwilligung dessen, der die Daten anvertraut hat, oder

2. dem Familiengericht zur Erfüllung der Aufgaben nach § 8a Absatz 2, wenn angesichts einer Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen ohne diese Mitteilung eine für die Gewährung von Leistungen notwendige gerichtliche Entscheidung nicht ermöglicht werden könnte,

(…)

§65 SGB VIII

Akteneinsicht nach §25 SGB X

§25 SGB X lautet:

(1) Die Behörde hat den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist. Satz 1 gilt bis zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens nicht für Entwürfe zu Entscheidungen sowie die Arbeiten zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung.

(2) Soweit die Akten Angaben über gesundheitliche Verhältnisse eines Beteiligten enthalten, kann die Behörde statt dessen den Inhalt der Akten dem Beteiligten durch einen Arzt vermitteln lassen. Sie soll den Inhalt der Akten durch einen Arzt vermitteln lassen, soweit zu befürchten ist, dass die Akteneinsicht dem Beteiligten einen unverhältnismäßigen Nachteil, insbesondere an der Gesundheit, zufügen würde. Soweit die Akten Angaben enthalten, die die Entwicklung und Entfaltung der Persönlichkeit des Beteiligten beeinträchtigen können, gelten die Sätze 1 und 2 mit der Maßgabe entsprechend, dass der Inhalt der Akten auch durch einen Bediensteten der Behörde vermittelt werden kann, der durch Vorbildung sowie Lebens- und Berufserfahrung dazu geeignet und befähigt ist. Das Recht nach Absatz 1 wird nicht beschränkt.

(3) Die Behörde ist zur Gestattung der Akteneinsicht nicht verpflichtet, soweit die Vorgänge wegen der berechtigten Interessen der Beteiligten oder dritter Personen geheim gehalten werden müssen

§25 Abs. 1-3 SGB X

Akteneinsichtsrecht besteht immer. Das sollte man dann schon auch ehrlich so formulieren und nur den Ausschluss begründen.
Viel wichtiger ist aber die Begründung

Nach dieser Vorschrift besteht ein besonderer Vertrauensschutz in der persönlichen und erzieherischen Hilfe. Sozialdaten, die dem Mitarbeiter eines Jugendamtes zum Zweck persönlicher und erzieherischer Hilfe anvertraut worden sind, dürfen nach §65 Abs. 1 SGB VIII von diesem nur weitergegeben werden mit der Einwilligung dessen, der die Daten anvertraut hat, oder unter bestimmten Voraussetzungen dem Familiengericht. Nach Durchsicht der Akten muss ich Ihnen leider mitteilen, dass eine Akteneinsicht nicht möglich ist, da die Akten sogenannte anvertraute Daten erhalten und keine Einwilligung vorliegt.

Bescheid des Bodenseekreises über abgelehnte Akteneinsicht

An dieser Stelle wird es wichtig und macht der Landkreis erhebliche Fehler: Ausschließlich anvertrauten Daten zum Zweck persönlicher Hilfe sind geschützt. Daraus muss aber dann zwingend der Schluss gezogen werden, dass geprüft werden muss, ob es sich um anvertraute Daten handelt und ob diese Daten zur Hilfe anvertraut wurden. Es reicht eben nicht aus, dass „irgendein“ Geheimnis behauptet wird. Daraus kann man weiter schließen, dass nur die Daten geschützt sind, die diesem Kriterium entsprechen, alle anderen Daten hingegen nicht.

Jugendamt schuldet Einzelprüfung aller verweigerten Informationen

Das Jugendamt muss geschwärzte Akteneinsicht gewähren statt gar keiner

Michael Langhans, Volljurist

Für jede Information muss geprüft werden, ob die obigen Voraussetzungen vorliegen.

Wenn zum Beispiel, was normal sein sollte, in der Akte auch normale personenbezogene Daten von Vater oder Mutter oder bekannte Daten gespeichert sind, kann man deren Nennung nicht einfach so ausschalten.

Dies ist ständige Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte und wurde zuletzt u.a. durch das Urteil des VGH Baden_Württemberg vom 27.04.2020 – 12 S 579/20 – bestätigt, wonach das sich aus dem Elternrecht herleitende allgemeine Informationsrecht nicht dazu führt, entgegen §65 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VIII Einsicht in Sozialdaten, die dem Mitarbeiter eines Trägers der öffentlichen Jugendhilfe zum Zwecke persönlicher und erzieherischer Hilfe anvertraut worden sind, zu gewähren ist.

Bescheid des Bodenseekreises über abgelehnte Akteneinsicht

Da eine schlüssige Begründung nicht vorliegt, ist es bereits nicht prüfungsfähig, ob diese Entscheidung richtig ist. Dazu muss man die Kategorien der Daten kennen, um die es geht. Ob man nach einer Einwilligung überhaupt gefragt hat, ist ebenfalls unbekannt. Das Fehlen von Einwilligung alleine reicht nicht aus.

Allerdings kann ich Ihnen ergänzend folgendes mitteilen: In der Akte des ASD betreffend die familiengerichtlichen Verfahren sind nur Unterlagen erhalten, die über das Gericht eingereicht wurden und daher allen am Verfahren Beteiligten bekannt sind.

Rechtsbehelfsbelehrung

Unterschrift

Bescheid des Bodenseekreises über abgelehnte Akteneinsicht

Auch hier bleibt es offen, welche Unterlagen gemeint sind. Man kann es gar nicht prüfen. Zudem ist meiner Meinung nach bei diesen Daten bereits eine Kenntnis gegeben, so dass man auch nicht verweigern kann die Unterlagen rauszugeben – teilweise.

Wer kann Akteneinsicht beantragen?

Jeder kann Akteneinsicht beantragen, dessen Rechte betroffen sind. Zwar spricht §25 SGB X nur von „Beteiligten“ des Verfahrens. Art. 13 DSGVO beinhaltet aber den Begriff der „betroffenen“ Person. Jede Person, deren Daten sich in einer Akte befinden, hat daher Anspruch auf Auskunft.

Habe ich nur ein Recht auf Akteneinsicht oder auf Aktenkopie?

Der Fachbegriff im deutschen Recht ist „Einsicht“ in die Akte. Das heißt, man hat nur einen Anspruch darauf, dass man beim Jugendamt die Akte einsehen kann und dort ggf. Mitschriften anfertigt. Allerdings beinhaltet Art. 15 Abs. 3 DSGVO einen Anspruch auf Zurverfügungstellung einer Kopie von Daten, die verarbeitet werden:

(3) Der Verantwortliche stellt eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen. Stellt die betroffene Person den Antrag elektronisch, so sind die Informationen in einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung zu stellen, sofern sie nichts anderes angibt.

Art. 15 Abs. 3 DSGVO

Das heißt, ihr bekommt grundsätzlich nur die Daten, die verarbeitet werden, nach der DSGVO. Aber auch hier ist der Zusammenhang der Datenverarbeitung relevant. Es wird also eine Einzelfallfrage sein, welche Kopien ihr erhaltet.

Achtung: Auch die DSGVO sieht den Schutz Dritter vor, analog des §65 SGB VIII/§25 SGB X:

(4) Das Recht auf Erhalt einer Kopie gemäß Absatz 3 darf die Rechte und Freiheiten anderer Personen nicht beeinträchtigen.

Art. 15 Abs. 4 DSGVO

Akteneinsicht und allgemeines Persönlichkeitsrecht beim Jugendamt

Was in der obigen Ausführung fehlt, ist eine Abwägung auch der Rechte des/der Antragsteller(in): Denn wenn Daten wie z.B. A schlägt B gespeichert sind, dann sind dadurch eben auch die Rechte des „Schlägers“ wie des Geschlagenen oder des Informanten betroffen. Bieresborn führt hierzu überzeugend aus:

„Die Problematik des Sachverhalts bewegt sich zwischen dem gemäß Art. 103 Abs. 1 GG garantierten Recht auf rechtliches Gehör einerseits und dem aus Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG abgeleiteten Recht auf informationelle Selbstbestimmung andererseits. Ersteres ist als prozessuales Urrecht Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips gemäß Art. 20 Abs. 3 GG sowie des Menschenwürdeprinzips gemäß Art. 1 Abs. 1 GG und sichert die Einhaltung prägender Standards eines rechtsförmlichen Verfahrens (vgl. BVerfG v. 09.07.1980 – 2 BvR 701/80 Rn. 9 m.w.N. – BVerfGE 55, 1 = NJW 1975, 1013; zuletzt BVerfG vom 06.02.2021 – 1 BvR 249/21 Rn. 20). Letzteres umfasst als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts das Recht des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden (grundlegend BVerfG, Urt. v. 15.12.1983 – 1 BvR 209/83 – BVerfGE 65, 1, 41 ff. = NJW 1984, 419)“

Bieresborn in jurisPR-SozR 18/2021 Anm. 6

Es muss also eine Gesamtschau stattfinden, um den Einzelnen nicht zum wehrlosen Objekt staatlichen Handelns werden zu lassen. Ich muss im Verfahren jederzeit die Möglichkeit haben, mich aktiv einzubringen, was nur geht wenn man auch alle Informationen hat. Zudem sind eben nicht nur die Informationen des „Verräters“ betroffen, sondern gleichzeitig auch die eigenen (!) Informationen. Zu diesem Widerspruch hat das deutsche Recht bisher keine Lösung parat.

Akteneinsicht und Falschbehauptungen

Unzulässige Rechtsausübung wie Falschbehauptungen sind in Deutschland nicht geschützt, so dass es auch kein berechtigtes Interesse an einer Geheimhaltung geben kann, wer wen falsch beschuldigt.

Lügen sind nicht geschützt. Lügner auch nicht.

Michael Langhans, Herausgeber

Auch wenn diverse Personen das anders sehen und einen absoluten Schutz aller anvertrauten Daten sehen wollen, weil der Gesetzgeber das so gewollt habe, würde ich die Beteiligungsrechte im Verfahren und die Menschenwürde entgegenhalten: Niemand darf so ohne weiteres Opfer eines Verfahrens werden, ohne sich Verteidigen zu können. Zudem ist auch nicht jedes Anschwärzen ein Anvertrauen i.S. des §65 SGB VIII. Das OVG Münster hat sich hiermit schon auseinandergesetzt (12 E 36/20).

Jugendamtsakteneinsicht und Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Auch die DSGVO beinhaltet keine Möglichkeit, Auskünfte einzuschränken. Da es Unionsrecht ist, gehen diese EU-Regeln den deutschen Regeln vor. Darauf deutet auch diese neue Entscheidung des BGH hin:

Es wird also auf eine Entscheidung des EuGH hinauslaufen. Ohne diese wird eine Unsicherheit bleiben, was erlaubt und was verboten ist. Eines ist für mich klar: So wie bisher, nämlich ablehnend, kann es nicht ohne weiteres bleiben. Dazu sind eben auch Daten des Betroffenen erhoben.

Wie beantrage ich Akteneinsicht?

Hier reicht ein formloses Schreiben an das Jugendamt. Es empfiehlt sich des Nachweises wegen aber auch, das Schreiben vorab zu Faxen oder per Einschreiben zu senden.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich beantrage Akteneinsicht in alle Jugendamtsakten betreffend meines Sohnes/meiner Tochter NAME, geboren am…
Ich weiß, dass sich in dieser Akte falsche Informationen befinden, die ich zu meiner Einlassung beim Familiengericht xxx benötige, weshalb ich hiermit Akteneinsicht i.S. §25 SGB X beantrage.

Ein Fall des §65 SGB VIII liegt nicht vor.

Sollten Sie dies anders sehen, ist jede vorenthaltene Information Einzeln zu begründen.

Im Hinblick auf die DSGVO i.V.m. BGH VI ZR 576/19 weise ich darauf hin, dass auch interne Vermerke Gegenstand meines Antrags und meines Rechtes sind.

Mit freundlichen Grüßen

Musterantrag Akteneinsicht Jugendamt

Das Muster des Antrages auf Akteneinsicht in die Jugendamtsakte könnt ihr auch downloaden:

Kurz-FAQ zu Akteneinsicht

Habe ich das Recht auf Akteneinsicht beim Jugendamt?

Ja, Du kannst die Akten beim Jugendamt einsehen, mache Teile aber nur geschwärzt

Kann ich alle Aktenbestandteile einsehen?

Das Akteneinsichtsrecht nach SGB X betrifft nicht die Tätigkeit des Jugendamtes als Berater des Gerichtes i.S. §50 SGB VIII.

Was sind die Voraussetzungen für Akteneinsicht beim Jugendamt?

Es muss sich um ein laufendes Verfahren nach SGB VIII handeln (z.B. bei laufender Hilfe zur Erziehung), die Kenntnis der Inhalte muss zur Rechtsverteidigung notwendig sein und Rechte Dritter dürfen nicht berührt sein.

Kann ich Akteneinsicht in eine abgeschlossene Akte beim Jugendamt fordern?

Nach dem SGB X nicht. Das Zusammenspiel zur DSGVO ist aber abschließend bisher nicht geklärt. Meiner Auffassung geht das Europarecht vor.

Habe ich einen Anspruch auf eine kostenfreie Kopie meiner Akte/Daten

Nach der hier vertretenen Auffassung hat man einen Anspruch auf eine kostenfreie, unzensierte Kopie aller Daten/Akten.

Wann ist die Kenntnis von Inhalten notwendig?

Notwendig ist alles, das ich für ein anderes Verfahren benötige um anzugreifen oder zu verteidigen. Dies kann also eine Lüge sein, die ich widerlegen muss oder ein Beweis, dass ein anderer nicht gut für mein Kind ist. Die Rechtsprechung fordert hier eine Begründung „in die Zukunft“, man muss gegenüber dem Jugendamt also beweisen welche Infos in der Akte sein könnten und was man davon erwartet.

Darf das Jugendamt die ganze Akte nicht herausgeben?

Nein, es muss für jede Seite entscheiden, ob hier Rechte Dritter betroffen sind oder „anvertraute“ Daten.

Was sind anvertraute Daten i.S. §65 SDGB VIII?

Daten, die zum Zweck der erzieherischen Hilfe anvertraut wurden, also um einem Kind oder einer Mutter notwendigerweise zu helfen. Nicht alle Daten sind anvertraut, selbst wenn sie bei Gelegenheit der Hilfe übermittelt wurden.

Kann ich anvertraute Daten trotzdem erfahren?

Ja, wenn offenkundig falsche Daten (Lügen, Verleumdung usw.) mitgeteilt wurden. Dann besteht kein Anspruch auf Verheimlichen. Die Rechtsprechung schützt keine missbilligte Verhaltensweise.

Wie spielen DSGVO, Sozialdatenschutz und SGB X zusammen?

Das ist bisher nicht abschließend geklärt. Die Datenschutzgrundverordnung sieht weniger Ausnahmen vor als das Deutsche Recht. Die DSGVO ist Unionsrecht und hat damit eigentlich Anwendungsvorrang.

Darf man anvertraute Daten gegen mich vor Gericht verwenden?

Nein, weil man aus Art. 103 GG i.V.m. Art. 1 I, 2 I GG ein Recht darauf hat, sich gegen solche Daten zu verteidigen. Dies impliziert aber die Kenntnis der Daten. Eine Lüge einer Person über den Zustand meiner Wohnung kann ich einfach widerlegen, wenn ich die Person kenne. Dann weiss ich wer wann in meiner Wohnung war und hierzu etwas sagen kann.

Komme ich an Informationen im Rahmen des §50 SGB VIII?

Ja. Zwar sieht die Rechtsprechung hier vor, dass dies nicht von §25 SGB X und §65 SGB VIII umfasst ist und damit kein Akteneinsichtsrecht besteht. Die Daten der Beratung des Geerichtes müssen dann aber denklogisch solche des FamFG Verfahrens sein und können damit über das Gericht angefordert werden. Dies betrifft aber nicht rein interne Vorgänge.

Ist eine Klage auf Akteneinsicht gegen das Jugendamt erfolgsversprechend?

Ja. Wenn man es richtig begründet und die obigen Aspekte beherzigt.

Was kann ich tun bei verweigerter Akteneinsicht?

Die Verweigerung der Akteneinsicht ist ein Verwaltungsakt, gegen den man Widerspruch einlegen kann. Gegen einen Widerspruchsbescheid, der Einsicht in die Jugendamtsakte verweigert, könnt Ihr eine Klage zum Verwaltungsgericht erheben. In jedem Fall könnt Ihr auch eine Beschwerde beim zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten einlegen und darauf hinweisen, dass Unionsrecht dem deutschen Recht vorgeht.

Fazit: Akteneinsicht Jugendamt lohnt sich

Lasst Euch nicht von solchen fadenscheinigen Begründungen wie oben dargelegt abweisen. Akteneinsicht beim Jugendamt lohnt sich, und die pauschale Abwehr derselben offenbart für mich, dass dort Leichen im Keller sind. Wie heißt es so schön: Wer nichts zu verbergen hat…

Insbesondere die unklare Rechtslage zur DSGVO bietet neben den obigen Ausführungen erhebliche Chancen für Euch. Nutzt diese.

Gleichwohl sollte man nicht erwarten, dass man „das“ eine Beweismittel findet, mit dem man den Sorgerechtsstreit gewinnt. Erfahrungsgemäß findet man vieles, aber das alles sind nur Puzzlestücke oder Belege und Beweise für eine Amtshaftungsklage. Das eine Argument mit dem man gewinnt gibt es nicht, aber viele Bausteine.

Kategorien
Sorgerecht

Gesicherte Ermittlungsgrundlagen

Es kommt auf gesicherte Ermittlungsgrundlagen an, bevor ein Gericht die elterliche Sorge entziehen kann. Das hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt. Die nachstehenden Ausführungen sind meinem Buch „Wichtige Entscheidungen im Sorgerecht“ entnommen, das ich Euch ans Herz legen möchte:

shopping_cart

Bestellen!

Fehler in Gutachten erkennen:
ISBN-13: ‎ 979-8634221892 (Amazon)

Kapitel 2.4 meines Buches „Wichtige Entscheidungen im Sorgerecht“ zu gesicherten Ermittlungsgrundlagen

Das der Amtsermittlung unterworfene Gericht muss also nicht nur entscheiden, sondern auch noch „gesicherte“ Ermittlungsgrundlagen
verwenden, nicht nur Behauptungen:

„Das Gericht hat – auch nach eigener Einschätzung – nicht auf gesicherter Ermittlungsgrundlage entschieden; es beabsichtigt, das aus seiner Sicht notwendige Sachverständigengutachten, das sowohl psychiatrischen wie familienpsychologischen Sachverstand erfordere, erst in einem Hauptsacheverfahren einzuholen. Wegen der Intensität des Grundrechtseingriffs durfte der die Wegnahme des Kindes vorbereitende Sorgerechtsentzug auf diesen vorläufigen Ermittlungsstand nur dann gestützt werden, wenn die Gefahr einer schweren und zeitlich nahen Kindeswohlgefahr bestand, die ein Abwarten der Hauptsacheentscheidung ausschloss.“

zitiert nach BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des ersten Senats vom 07. April 2014 – 1 BvR 3121/13 – Rn. 26

Konsequenzen bei unsicheren Ermittlungsgrundlagen

Nicht jede Behauptung, jeder Beleg, jede Tatsache reicht im eA Verfahren aus für eine gerichtliche Entscheidung: Trotz des reduzierten Umfangs des
Nachweismaßstabes sind die Entscheidungsgrundlagen gesichert zu erheben, nicht zu raten oder zu vermuten.

Alleine die Tatsache, daß in der Hauptsache vielleicht weitere Beweise erhoben werden rechtfertigt keine Entscheidung ohne gesicherte Grundlagen.
Mit anderen Worten: Richter müssen sich Mühe bei der Entscheidung geben, Abwägen, auch Beweise erheben und Entscheiden ob all das
ausreicht. Je schwerer allerdings die befürchtete Gefahr für das Kind ist, desto weniger hoch sollen die Anforderungen für die Darlegung sein.

Ohe sichere Erkenntnisse keine Maßnahmen nach §1666 BGB

Michael Langhans

Ratschlag: Unterstützt das Gericht bei der Ermittlung der Grundlagen

Natürlich ist es einfacher, abzuwarten. Und das ist auch zulässig. Trotzdem empfehle ich Aktivität. Unterstützt das Gericht, indem ihr Beweise darbietet. Das Gericht wird Euch dankbar sein hierfür, weil ihr Zeit spart. Und Euch nicht gut gesonnene Richter werden gezwungen, den eigenen Fokus zu ändern.

Mehr zu meinem Buch findet Ihr hier:

https://familienrecht.activinews.tv/buecher-vorgestellt/wichtige-entscheidungen-sorgerecht/
Kategorien
Familienpolitik

Kinderrechte nicht ins Grundgesetz

Kinderrechte nicht ins Grundgesetz – das ist die einfache Antwort auf die Frage, die auch gestern zum Weltkindertag wieder aufgeflammt ist. Warum Kinderrechte nicht ins Grundgesetz gehören und welche Risiken diese ach so familienfreundlichen Versuche insbesonders linker Parteien in sich bergen, möchte ich hier nochmal für Euch zusammenfassen.

Kinderrechte sind auch ohne das Grundgesetz bindend

Die UN Kinderrechtskonvention (child rights convention, kurz CRC) wurde (erst oder schon, je nach Blickwinkel) 1989 angenommen und trat am 02.09.1990 in Kraft. Am 17.02.1992 stimmte der Deutsche Bundestag den Kinderrechten zu. Am 6. März 1992 ratifizierte Deutschland die Kinderrechtskonvention, die damit am 05. April 1992 in Kraft getreten sind.

Seit diesem 05.04.1992 sind damit die Kinderrechte in Deutschland bindendes Recht.

find_in_page

Die UN Kinderrechte sind innerdeutsches Recht mit direkter Geltung!

Die Kinderrechtskonvention gilt insoweit als völkerrechtlicher Vertrag und hat vollumfänglich den Charakter eines Bundesgesetzes i.S. Art. 59 Abs. 2 GG:

(2) Verträge, welche die politischen Beziehungen des Bundes regeln oder sich auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung beziehen, bedürfen der Zustimmung oder der Mitwirkung der jeweils für die Bundesgesetzgebung zuständigen Körperschaften in der Form eines Bundesgesetzes. Für Verwaltungsabkommen gelten die Vorschriften über die Bundesverwaltung entsprechend.

Art. 59 Abs. 2 GG

Wen das Thema der Rechtsnatur von völkerrechtlichen Verträgen mehr interessiert, der möge dieses Rechtsgutachten lesen.

Die Kinderrechte sind daher bereits heute zu 100% von Gerichten anzuwenden und zu berücksichtigen. Passiert es? In der Regel nicht.

Das Grundgesetz ist nur so gut, wie die, die es anwenden

Auch unser Grundgesetz ist anzuwenden. Und trotzdem – meiner bescheidenen Meinung nach – werden viele Grundrechte und Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes negiert. Wenn Richter bereits die heutigen Grundrechte nicht anwenden, wieso sollten sie es dann bei neuen Kindergrundrechten tun? Wenn das Bundesverfassungsgericht bereits heute wegschaut, während es seinen Geburtstag feiert, und Rechtsverstöße passieren lässt, was soll sich dann ändern wenn mehr Rechte im Gesetz stehen?

Gesetze und Grundrechte sind nur so gut wie die, die sie bewahren wollen, also oft nicht existent

Michael Langhans

Kinderrechte ins Grundgesetz einbringen ändert also meiner Auffassung nach nichts. Stattdessen wird sich die Politik, die bereits heute nicht Sorge trägt, dass Grundrechte sichergestellt werden, zufrieden zurücklehnen mit dem Argument, man habe doch die Kinderrechte nun gestärkt. Was viele vergessen: Papier ist Geduldig…

Kinderrechte im Grundgesetz hebeln Elternrechte aus

Bereits heute schützt das Grundgesetz elementare Rechte von Kindern. Während zum Beispiel einige sagen, dass die Kinderrechtskonvention die Kindesanhörung ermöglich hat, ist das unschwer über die Würde des Menschen eine notwendige Mindestanforderung an rechtsstaatliches Verfahren. Braucht es hier eine Sonderregelung? Meiner Meinung nach nicht. Es reicht aus, wenn alle gleich behandelt und die Gesetze einfach entsprechend ausgelegt und umgesetzt werden. Und: Eltern sind ja diejenigen, die dafür Sorgetragen dürfen, dass dieses Abwehrrecht gegen den Staat auch umgesetzt wird.

Führt man nun Kinderrechte als eigenständige, von den Eltern losgelöste Rechte ein, schwächt das nur die Eltern. Dadurch wird eine unnötige und kontraproduktive Verselbständigung erreicht. Das schadet den Kindern und den Familien.

Es ist nicht notwendig, Elternrechte insoweit faktisch zu beschränken.

Grundrechte sind eigentlich Abwehrrechte gegen den Staat

Grundsätzlich sind die Grundrechte als Abwehrrechte gegen den Staat ausgebildet, die inzwischen aber auch mittelbar zwischen allen Bürgern gelten. Wie oben dargestellt, sind die Grundrechte heute aber schon nicht umgesetzt durch den Staat. Das Abwehrrecht funktioniert im Familienrecht nur fehlerbehaftet.

Das heißt aber, dass dieses Abwehrrecht geschwächt wird, wenn die Position des natürlichen Verteidigers geschwächt wird. Eltern werden durch die Verselbständigung weiter ausgeschalten.

Schuster, bleib bei deinen Leisten

Ich bin kein Freund von zuvielen Ausnahmen. Lieber offene Artikel und Paragraphen, die Richter auslegen. Und das haben wir heute schon. Daher braucht es keine Verschlimmbesserung. Würde alles perfekt laufen und meine Befürchtungen schief gehen, würde genau was erreicht? Nichts. Weil die Kinderrechte schon heute bindend sind, auch wenn sie nicht im Grundgesetz stehen. Kinderrechte im Grundgesetz oder nicht ins Grundgesetz ist daher Wahlwerbung ohne Sinn, ohne Mehrwert und ohne Gewinn.

Wer Kinderrechte ins Grundgesetz fordert, fördert letztlich Inobhutnahmen. Denn wer wird dann einen Streit entscheiden zwischen Eltern und Dritten um Kinderrechte? Das Familiengericht, das auch vorher schon Kinderrechte nicht im Blick hatte.

Kinderrechte sind ein hohes Gut. Trotzdem reicht es, die aktuellen Gesetze anzuwenden.

Update 01.06.2022:

Der Bundesjustizminister hat sich heute zum Kindertag auch dazu geäußert. Das Thema ist also Up to Date wie je. Und die Politik lernt nix dazu.

Kategorien
Recht allgemein

Hilfe wegen Jugendamt Detmold

Und weiter geht es in unserer Reihe „Hilfe wegen Jugendamt“. Wie bisher: Sendet mir Eure Darstellung, ich veröffentliche diese und kommentiere diese mit meiner Meinung, um so systematische Fehler aufzudecken.

error_outline

Warnung: Meine Einschätzung basiert nur auf diesem Sachverhalt

Ich habe die Richtigkeit des Sachverhaltes nicht geprüft. Bei anderen Auffassungen, Ansichten und Fakten kann sich eine andere Sichtweise ergeben, worauf ich hiermit hinweisen möchte. Der Sachverhalt ist auch nicht auf alle anderen Sachverhalte übertragbar, so dass sich andere Vorgehensweisen oder Einschätzungen in vergleichbaren Situationen ergeben können!

Hilfe wegen Jugendamt Detmold

Nun erreicht mich also eine Hilfe wegen Jugendamt Detmold Anfrage. Was ist passiert? Es geht um Corona, Schul- und Maskenpflichten und elterliche Verantwortung. Wer sich schon länger in diesem Bereich aufhält, wird natürlich sofort erkennen, dass das ein Pulverfass ist.

Die kommentierte Anfrage wegen Hilfe Jugendamt Detmold

Sehr geehrter Herr Langhans, 
erstmal ein herzliches Dankeschön für Ihre so wertvolle Arbeit.Vor ein paar Tagen haben wir den Aufruf von Ihnen „Hilfe wegen dem Jugendamt …“ bei YouTube gesehen und finden die Aktion wirklich sehr gut. Es gibt wahrscheinlich sehr viele Menschen die sich eine Beratung durch einen Anwalt nicht leisten können, oder sich schämen, einen Beratungshilfeschein zu beantragen um anwaltliche Hilfe zu bekommen. Deshalb möchten auch wir gerne unsere jetzige Situation mit dem Jugendamt der Stadt Detmold öffentlich machen, da wir ganz stark das Gefühl haben, dass hier nicht mehr das Kindeswohl im Vordergrund steht, sondern es sich hier eher um Willkür handelt. 

Genau das war und ist Ziel des Kanals: Komprimiertes familienrechtliches Insiderwissen für umsonst. Warum? Weil jeder das Recht hat seine Rechte zu kennen. Insoweit Danke für das Lob, bitte teilt meine Videos fleissig, damit möglichst viele Menschen die Inhalte verwenden können.

Alles fing eigentlich im Jahr 2020 an. Das Jahr der Pandemie.

Da mein Mann und ich schon relativ früh eine andere Meinung zu Corona hatten und erst Recht zu den Maßnahmen insbesondere bei Kindern, waren wir in der gesamten Familie die schwarzen Schafe. Niemand wollte uns zuhören und wenn doch, dann wurde alles was wir gesagt haben ins lächerliche gezogen und als Verschwörungstheorie abgestempelt.

So beginnen viele Geschichten, die ich höre. Die Meinungsfreiheit hat es in Deutschland so seit 1949 nicht gegeben. Weil wir von klein auf darauf getrichtert sind, dass es richtige und falsche Meinungen gibt und falsche Meinungen per se keine Meinungen sind.

Nur Eltern entscheiden. Niemand sonst.

Michael Langhans, Volljurist

Wenn unsere Tochter bei Schwiegereltern war und sie z.B. zusammen Einkaufen gefahren sind wurde ihr, trotz das wir gesagt haben das wir das nicht möchten (da es zu gesundheitlichen Problemen führen kann), eine Maske aufgesetzt. Hinzu kommt, dass sie mehrfach versucht haben unserer Tochter einzureden, Masken seien überhaupt nicht gefährlich und auch das Testen wäre überhaupt nicht schlimm. 

Nach Art. 6 GG entscheiden Eltern, nicht der Staat, nicht die Großeltern

Eltern entscheiden, niemand sonst. Das ergibt sich aus Art. 6 II GG. Da stehen nicht Schwiegereltern drinnen. Und auch nicht das Jugendamt. Ich selber kann außer was die psychologischen Probleme des Maskentragens auf Kinder angeht, keine gesundheitlichen Gefahren erkennen. Und leider haben unseriöse Schergen wie Schiffmann mit erfundenen toten Kindern die Öffentlichkeit negativ beeinflusst. Fakt aber ist: Ob jemand eine Maske verträgt oder nicht, ist erst einmal eine Einzelfallfrage. Ich finde so Manipulationen am Kind recht schlimm. Man redet einem fremden Kind da keine Meinung ein – das gilt im Übrigen auch für Eltern, Jugendamt, Lehrer. Das beeinflusst die Entwicklung eines Kindes negativ.

Und am Ende ist es eh eine medizinische Frage. Alles, was vertretbar ist, müssen Dritte hinnehmen.

Solange Eltern vertretbare Entscheidungen treffen, haben sich alle herauszuhalten

Michael Langhans

Nur unvertretbare Handlungen und solche, die einem Kind Schaden zufügen, sind hier problematisch und dem Jugendhilfebereich zugängig.

Im August 2020 war dann die Einschulung unserer Tochter. An diesem Tag konnten wir es zumindest noch regeln, dass unsere Tochter keine Maske tragen musste, aber danach ging der Stress dann langsam los. 

Das ist schoneinmal ein wichtiger Punkt: Niemals alleingänge machen, sondern Entscheidungen kommunizieren und diskutieren.

Wenn man dies nicht macht, sondern einfach Entscheidungen trifft, dann ruft das das Jugendamt und den Kinderschutz auf den Plan. Gerade bei Corona. Hier fand zu keiner Zeit eine Auseinandersetzung zwischen Elternrechten (und -pflichten) statt. Stattdessen wurde von Dritten über das Wohl des Kindes autark entschieden.

Ein Schreiben jagde das nächste. In den ersten Wochen haben wir das Unterrichtsmaterial noch bekommen und ich konnte unsere Tochter zu Hause beschulen, aber dann wurde der Druck immer stärker. Zu diesem Zeitpunkt bestand nur die Maskenpflicht. Irgendwann kam uns die Idee, eine Maske aus Obstbeuteln (Material ähnlich wie Fliegengitter) zu nähen und siehe da, es wurde sogar mit einem Lächeln von der Schulleitung akzeptiert. Alles klappte dann reibungslos bis zu dem Tag, an dem die Testpflicht an Grundschulen anfing. Ab diesem Zeitpunkt ist unsere Tochter dann im Homeschooling gewesen.

Bedient keine Stereotypi

Na ja, das mit dem Fliegengitter war ja klar. Da positioniert Ihr Euch unnötigerweise in einer bestimmten Richtung. Ist für mich ja kein Problem, aber da war es auch klar dass man als Querdenker abgestempelt wird. Und diese Schubladen sind in der konkreten Situation nicht hilfreich. Das verhindert oft die vorurteilsfreie Auseinandersetzung. Mein Tipp: Solche Aussagen vermeiden, immer eher den konkreten Einzelfall in den Vordergrund stellen, nicht „das große Ganze“,

Vermeidet es, in Schubladen gesteckt zu werden

Michael Langhans

Da wir in der Familie ja sowieso schon die schwarzen Schafe waren und nun in ihren Augen auch noch die Schulpflicht massiv verletzten, haben sie sich kurz vor den Sommerferien diesen Jahres, anonym ans Jugendamt gewendet und eine „mögliche Kindeswohlgefährdung“ dort gemeldet.

„Kurz vor den Sommerferien“ ist der denkbar dümmste Zeitpunkt: Dadurch wird einerseits belegt, dass keine konkrete gegenwärtige Gefahr besteht. Zum anderen ist die Verletzung der Schulpflicht ein verwaltungsrechtlicher Aspekt, der verwaltungsrechtlich zu regeln ist. Familienrechtlich nennt sich das milderes Mittel. Bevor nicht mehrfach Bußgelder auferlegt und vollstreckt wurden und ggf. Erzwingungshaft erfolgt ist und darüber hinaus schwerwiegende Schäden offensichtlich sind, kann man Schulpflichtverletzungen niemals über §8a SGB VIII oder §1666 BGB regeln.

Zudem: Der Staat selbst hat – was ich wichtig und gut finde (!) – aus der Not heraus Homeschooling salonfähig gemacht. Zwar nur aus der Not der eigenen Unfähigkeit, ein Konzept für Pandemien zu haben, aber er hat es getan. Zwar mag der Staat Entscheidungsmöglichkeiten haben, die Eltern nicht zustehen. Aber wenn wie während der Pandemie der Staat die Last der Beschulung einfach so auf Eltern abwälzt, denen er diese Möglichkeit seit Jahren vorenthält und abspricht, dann ist es eine Scharade, dann genau diese Situation später zu Lasten des Kindeswohles auszulegen. Denklogisch wäre dann deiure jede Schulschließung, jede Klassenquarantäne eine Kindeswohlgefahr. Hat das das Jugendamt Detmold beachtet?

Das ist auch das, was ich an der Weimarer Entscheidung so kritisiere: Statt sich inhaltlich mit den familienrechtlichen Problemen und Chancen (!) außeinanderzusetzen, hat man sich mit PCR und Maskenpflicht unnötig auf einen kleinen Teil konzentriert und die eigene Ideologie über die Erfolgschancen gestellt.

Mein Video zum Weimarer Maskenpflichtbeschluss

Vorwürfe gegen die Eltern oder offensichtliche Schmutzkampagne?

Vorwürfe: es wird sich nicht ums Kind gekümmert, unsere Tochter wäre eingesperrt, hätte überhaupt keine sozialen Kontakte und DÜRFTE nicht zur Schule. Daraufhin hat das Jugendamt verständlicherweise Kontakt zu uns aufgenommen und war bei uns Zuhause. Sie sprachen zuerst mit unserer Tochter. Auf die Fragen, warum sie nicht zur Schule geht und ob sie denn dann überhaupt Kontakt zu anderen Kindern hätte, antwortete unsere Tochter, dass sie nicht getestet werden möchte und auch keine Maske mehr tragen möchte. Auch sagte sie das sie trotzdem soziale Kontakte hat und zählte ihre Freunde sogar auf mit denen sie Nachmittags immer spielt. Danach sprachen sie mit uns und fragten ob wir eine Idee hätten wer diese anonymen Meldungen gemacht haben könnte.

Anonyme Meldung aus der Familie an das Jugendamt ist für mich eckelerregend

Michael Langhans

Kindeswille nur relevant wenn er dem Amtswillen entspricht?

Da es hier anhand der Vorwürfe nur die Familie gewesen sein konnte, haben wir dies auch direkt gesagt. Ziemlich schnell war dann auch raus das die Meldungen tatsächlich von der Familie kamen. Daraufhin haben wir eine Woche später ein Gespräch mit meinen Schwiegereltern und dem Jugendamt gehabt. Unsere Tochter wurde an diesem Tag auch ein weiteres mal zu den Vorwürfen befragt und hat wieder die selbe Antwort darauf gegeben. Beim Gespräch wurde sehr schnell deutlich, dass meine Schwiegereltern ein riesen Problem damit haben, dass unsere Tochter nicht zur Schule geht.

Der Wille des Kindes, wie so oft, scheint nicht zu interessieren, wenn er der eigenen Meinung widerspricht. Sozialkontakte kann man auf so viele Weise haben, das ist seit Jahrzehnten bekannt, wird aber oft negiert und nur via Schule postuliert. Ich selber sehe auch, dass manche Kinder die Schule brauchen zum Lernen, andere brauchen engagierte Lehrer – die viele Schulen nicht bieten. Ich würde mir hier wünschen, dass man endlich mal offen ansprechen darf, dass die Zukunft unserer Kinder davon abhängt, ob man zufällig eine gute oder eine schlechte Schule bekommt, einen engagierten oder einen frustrierten Lehrer. Wird das jemals abgewogen? Nein, liebe Lehrer und Politiker, Schule ist nicht immer besser als Homeschooling, das muss man einmal anmerken dürfen.

Im übrigen ist man dann auch schnell mit dem Begriff er Kindesmanipulation bei der Hand. Nur weil einem der Kindeswille nicht gefällt. Ärgerlich ist das!

Manchmal liegen Jugendämter auch richtig

Hier lenkte das Jugendamt allerdings ein und sagt auch ganz klar das die Eltern zu dem Zeitpunkt noch das Recht hatten ihre Kinder Zuhause zu beschulen. Nun merkte man richtig wie es innerlich anfing zu brodeln und es wurden Aussagen die wir in den letzten Monaten im Zusammenhang mit Corona gemacht haben zum Teil verdreht  oder nur halb widergegeben. 

Krass. An der Stelle hätte das Verfahren enden müssen. Es kommt eben nicht auf Wünsche von Schwiegereltern an. Sondern auf eine Rechtslage, die zu Recht Ausnahmen und Bestimmungsrechte der Eltern vorsieht (wenn auch nicht überall gleich gut). Man ist fast versucht, die Schwiegereltern hier an dieser Stelle in Regress zu nehmen. Das ist so ein Unding, diese Besserwisserei. Leider, und das scheint mir bei Euch auch das Problem zu sein, haben Eltern und Verwandte eben so einen Glaubwürdigkeitsbonus. Weil sie ja „nah“ dran sein wollen.

Familie verklagen? Wenn es sein muss… Lügen bleiben Lügen

Das hatte zufolge, dass das Jugendamt zu der Ansicht kam, dass wir eine sozialpädagogische Familienhilfe brauchen, obwohl wir sogar vorgeschlagen haben, die Eltern der Kinder einfach zu befragen, mit denen unsere Tochter ständig spielt, oder auch Mal bei uns im Haus (25 Mietparteien) zu fragen. Dies wurde allerdings sofort abgelehnt. Das Jugendamt machte sich also auf die Suche nach einer SPFH. In den Sommerferien hatten wir dann noch Ruhe, aber am 18.8. 2021 nachdem das Jugendamt dann eine „passende“ Familienhilfe gefunden hat stand der Termin für das Hilfeplangespräch an.

Eine SPFH ist nicht dazu da, um den Sachverhalt zu klären

Was soll eine SPFH ändern? Ich meine an Schule, Schul- und Maskenpflicht? Meinungen sind von einer SPFH nicht zu hinterfragen. Der klassische Fall, würde ich fast meinen, wo die Gefahr besteht dass die SPFH erst eine KWG begründen soll, wo vorher keine war oder nicht zu beweisen ist. Vorsicht also, wen man sich ins Haus holt.

SPFH kann ein Risikopotential darstellen

Bei dem Gespräch sagten wir zwar auch nochmal, das wir keine Familienhilfe brauchen, da sich das Thema Schule zu diesem Zeitpunkt auch schon geklärt hatte, dank einem abgeänderten Lolli-test, aber trotzdem wurde uns  dort dann gesagt das wir keine andere Wahl haben und folgende Richtungsziele gesetzt: 
– Aufgrund der Meldungen an das Jugendamt ist es wichtig, dass durch eine SPFH geschaut wird, was ist Zuhause los und wird sich altersgerecht ums Kind gekümmert.
– Einzelkontakt mit dem Kind, damit sie einen unabhängigen Ansprechpartner hat
– Austausch mit der Schule über aktuelle Ereignisse
Zeitumfang: 3 Stunden pro Woche 

3 Stunden die Woche kann gerade gar nichts bewirken, wenn etwas im Argen wäre. Das Problem scheinen hier die pauschalen Vorwürfe zu sein. Man muss hier das Jugendamt Detmold zwingen, zu sagen was genau (!) falsch laufen soll. Schule hatte sich erledigt und ist objektiv belegtbar (Leistungsnachweise, Leistungsstand). Das Amt hat auch nicht das Recht, als Supervisor Eltern zu überwachen. Nur im Fall von Missbrauch der elterlichen Sorge wird das Wächteramt aktiv. Hier aber wird das Wächteramt voreiligt aktiviert, um Beweise zu sammeln und zu überwachen. Das ist falsch. Amtshaftungstechnisch müsste das Jugendamt Detmold den Sachverhalt vorher ermitteln, bevor man eine SPFH einschaltet. Bei einem so lange dauernden Vorgang scheint auch kaum eine KWG nach §1666 BGB begründbar.

Das HPG Gespräch und der Widerspruch

Wir legten gegen diesen Hilfeplan Widerspruch ein und wurden zu einem erneuten Gespräch zum Jugendamt bestellt. Diesmal nahmen wir extra eine gute Freundin mit, die für uns Notizen zum Gespräch machen sollte. Dies wurde aber vor Gesprächsbeginn sofort verboten und unsere Freundin musste Stift und Block beiseite legen, da ansonsten das Gespräch an dieser Stelle abgebrochen und der ganze Fall zum Familiengericht gehen würde. 
Da wir in dem Moment leider nicht sicher wussten, ob wir wirklich das Recht haben jemanden für uns mitschreiben zu lassen, haben wir das Gespräch ohne Notizen zu machen, geführt. Ziemlich schnell wurde uns hier dann auch nochmal deutlich gemacht, dass wir gar keine andere Wahl haben, als dem Hilfeplan im vollen Umfang zustimmen, da es sonst ebenfalls ans Familiengericht weitergeleitet würde. 

Es gibt kein Gesetz, das Notizen verbietet. Es gibt aber sehr wohl Gesetze, die Drohungen verbieten. Das Familiengericht hat erst einmal mit dem Hilfeplan nichts am Hut. Eine Gefahr für das Wohl des Kindes ist bisher nicht ersichtlich. Wie auch, wenn sich die Probleme gelöst haben? Was war denn die Zielrichtung ausser SPFH? Genau um solche Drohungen zu unterbinden finde ich Protokolle hilfreich – notfalls eben auch nachträgliche aus dem Gedächtnis. Eine KWG weil man kein Protokoll führen darf und deshalb das gesetzlich geforderte Gespräch abgebrochen wird?

Da wäre ich mal gespannt wie man das dem Gericht verkaufen würde.

Rechtlich wäre das total inakzeptables Vorgehen des Jugendamtes Detmold.

Wehret den Anfängen!

Im Grunde haben wir kein Problem mit einer Familienhilfe, da wir selber vor etwa 5 Jahren eine Zeit hatten, die nicht so einfach war und wir uns deshalb selber ans Jugendamt gewendet haben, um eine Hilfe zu bekommen. Diese war damals allerdings nicht von einem Kinderheim, sondern von einer anderen Stelle.Dieses Mal wurde uns direkt vom Kinderheim jemand zugewiesen, die selber keine Kinder hat und bestimmt 10 Jahre jünger ist, wie wir und auch nicht alleine, sondern mit einer „Praktikantin“ kommt. Als sie das erste Mal hier waren haben sie sich zu zweit neben unsere Tochter gesetzt obwohl sie eigentlich gerade mit Hausaufgaben beschäftigt war und haben sie zum Teil eher davon abgelenkt und ihr sogar erlaubt bei den Hausaufgaben CD zu hören. 

CD bei den Hausaufgaben kann die Leistung erhöhen. Das nur am Rande bemerkt. Aber für mich ist eben genau hier das Problem: Entweder ich lasse SPFH zu, ganz, oder gar nicht. Inhaltlich werdet ihr immer den kürzeren ziehen, Euer Verhalten wird man als auffällig beschreiben und argwöhnisch sein, warum keiner mit der Tochter alleine Kontakt haben darf. Man mag hier mit dem Verbot eines Protokolls arbeiten und die Aufrichtigkeit in Frage stellen. Aber das ist auch eine offene Kriegserklärung. Deshalb würde ich die SPFH ablehnen, zumindest bis der Hilfebedarf ermittelt und Fakten genannt sind, die eine solche Hilfe rechtfertigen.

Wer einmal Hilfe erfragt, steht ewig unter Beobachtung. Das mag oft auch richtig so sein, aber eben nicht immer. Es geht nicht um Generalverdacht, sondern konkrete Momente.

Hinzukommt, die Maskenpflicht in den eigenen 4 Wänden wenn die Familienhilfe da ist. Da ich Asthmatikerin bin kann ich aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen. Weil die Ärzte allerdings ziemlich schnell in Bezug auf Maskenbefreiungen/Attest massiv unter Druck gesetzt wurden, habe ich kein Attest mehr bekommen. Da es jetzt noch relativ angenehm draussen ist, kann man die Besuche nach draussen verlegen, aber wenn es dann bald kalt und nass wird, ist das wahrscheinlich nicht mehr möglich. 
Darf das Jugendamt wirklich solche Forderungen stellen? Handelt das Jugendamt hier wirklich noch im Interesse des Kindes?
Vor lauter Unsicherheit, haben wir mittlerweile sogar eine Sorgerechtsverfügung geschrieben, da wir ein total ungutes Gefühl bei der Dame vom Jugendamt haben. 
Wie sollten wir uns in diesem Fall verhalten?

Dein Zuhause ist Dein Zuhause. Deine Regeln.

Wie gegegen das Jugendamt Detmold helfen?

Nun, wie immer muss ich sagen dass meine Einschätzung ausschließlich aus Euren Informationen basierend erfolgt. Wenn diese falsch oder halb richtig sind. hat dies Auswirkungen auf meine Vorhersage.

Ich würde darauf drängen, die angeblichen Probleme aufzulisten und diese einzeln auf Lösungen, Richtigstellungen oder ähnliches angehen. Wie ich schon hier schrieb: Kenne die Fakten. Dann kann man Fälle lösen.

  • Welche Probleme bestehen
  • Sind diese Probleme belegt oder nur vermutet?
  • Falls die Probleme belegt sind: Wie sind diese anzugehen und zu lösen?
  • Falls die Probleme vermutet sind: Wie können Sie belegt oder widerlegt werden?

Jeder muss auch überlegen, was ihm wichtiger ist: Das Kind glücklich zu Hause oder ein Risiko der Herausnahme? Gerade das emotionale Thema Corona Pandemie sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen. Hier gibt es sehr viele Risiken. Ist es das Wert, eine eigene Meinung zu haben? Auch zur Pandemie? Oder halte ich um die Sicherheit meines Kindes lieber den Mund? Weil: Mit der Schule gab es ja, so lese ich Eure Mail, keine Probleme.

Sollte man den Kontakt zur Verwandschaft einschränken? Ich denke ja.

Aber letzlich kommt es drauf an, wie schwerwiegend die konkreten Vorwürfe sind.

Politischer Meinungskampf auf dem Rücken von Kindern sollte jedenfalls vermieden werden. Zu leicht wird man hier Spielball öffentlicher Interessen und Widersprüche. Wenn ein Amt politische Leitlinien umsetzt, kann dies per se auch eine KWG darstellen.

Brauchst auch du Hilfe wegen einem Jugendamt oder möchtest Deinen Fall öffentlich machen? Melde Dich!

Kategorien
Familienpolitik

Ermittlungen gegen Winterhoff?

Der Spiegel berichtet, dass die Staatsanwaltschaft Bonn nunmehr Ermittlungen gegen Winterhoff, den umstrittenen Kinderpsychiater, aufgenommen haben soll. Dabei soll aufgrund von Strafanzeigen nunmehr „breit“ ermittelt werden.

Generalanzeiger berichtet zuerst über Ermittlungen gegen Winterhoff

Für mich ist der eigentliche Skandal, dass man nur auf Anzeigendruck ermittelt. Und, das hatte ich ja in diesem Artikel schon klargestellt, dass man nur gegen Winterhoff ermittelt. Für mich ist es ein Problem des Systems Jugendamt, nicht des Psychiaters Dr. Michael Winterhoff.

Und insoweit finde ich es unfair, dass die Staatsanwaltschaft nicht willens und in der Lage ist, auch gegen die zu ermitteln, die die Verfehlungen und die Massenmedikation erst ermöglicht haben: Amtsvormünder, Sachbearbeiter, Pflegefamilien und Heimmitarbeiter.

Sündenbock oder echte Aufklärung?

Ob man am Ende zu einer strafrechtlichen Bewertung kommen wird, wird man sehen. Ich befürchte hier das schlimmste… nämlich eine Einstellung oder zumindest dass man mit den Ermittlungen gegen Winterhoff diesen als reinen Sündenbock nimmt, um das System reinzuwaschen.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner