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Habe ich das Recht auf Akteneinsicht beim Jugendamt?

Diese Frage beschäftigt viele von Euch, und ich wollte schon vor vier Jahren mehr darüber schreiben. Habe ich das Recht auf Akteneinsicht beim Jugendamt? Wie sind die Voraussetzungen? Darf man einfach pauschal die Akteneinsicht ablehnen? Fragen über Fragen – in diesem Artikel gibt es die wichtigsten Antworten zur Jugendamtsakte und die Einsicht in diese.

Hilferuf wegen Akteneinsicht Jugendamt Bodenseekreis

Mich erreichte diese Anfrage zum Landratsamt Bodenseekreis:

Lieber Herr Langhans,

ich verfolge Ihre Beiträge seit einiger Zeit. Vielen Dank, dass Sie uns mit Ihrer Erfahrung unterstützen. Ich habe Ihre Rat befolgt und habe Akteneinsicht beim Jungendamt beantragt. Das Jugendamt hat mir Einsicht verwehrt. Könnten Sie mir hierbei helfen?

Herzliche Grüße

E-Mail an mich von einem betroffenen Elternteil

Wie immer bat ich erst einmal um mehr Informationen. Man sandte mir das folgende Schreiben zur Akteneinsicht: Eine Ablehnung. Die Begründung finde ich so symptomatisch, dass ich sie mit Euch teilen möchte:

Ablehnender Bescheid Akteneinsicht Jugendamt

Sehr geehrte(r) XYZ…,

auf Ihren Antrag auf Akteneinsicht ergeht folgende Entscheidung:
Ihrem Antrag wird nicht stattgegeben.
Kosten wurden nicht geltend gemacht.
Diese Entscheidung ergeht gebührenfrei.

Begründung:
Ich habe mir die Akten angeschaut, ob und inwieweit wir Akteneinsicht befürworten können. Wie Ihnen vielleicht bekannt ist, unterliegen die Akten des Sozialen Dienstes einem besonderen Datenschutz.

Bescheid des Bodenseekreises über abgelehnte Akteneinsicht

Zuerst einmal: Es geht nicht um Befürworten, sondern gewähren. Akteneinsicht ist ein Anspruch, nichts, das das Jugendamt gönnerhaft befürwortet. Nur in Ausnahmefällen kann dieses Recht eingeschränkt sein.

Ein Anspruch auf Aktenzugang besteht daher grundsätzlich nicht, §25 Abs.3 SGB X i.V.m. §65 SGB VIII.

Bescheid des Bodenseekreises über abgelehnte Akteneinsicht

Anvertraute Daten und Schutz nach §65 SGB VIII

Der Satz tut weh. Denn §65 SGB VIII schränkt nur die Weitergabe von bestimmten Daten ein, nicht die Akteneinsicht als solchen.

§65 Abs. 1 SGB VIII lautet:

1) Sozialdaten, die dem Mitarbeiter eines Trägers der öffentlichen Jugendhilfe zum Zwecke persönlicher und erzieherischer Hilfe anvertraut worden sind, dürfen von diesem nur weitergegeben oder übermittelt werden

1. mit der Einwilligung dessen, der die Daten anvertraut hat, oder

2. dem Familiengericht zur Erfüllung der Aufgaben nach § 8a Absatz 2, wenn angesichts einer Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen ohne diese Mitteilung eine für die Gewährung von Leistungen notwendige gerichtliche Entscheidung nicht ermöglicht werden könnte,

(…)

§65 SGB VIII

Akteneinsicht nach §25 SGB X

§25 SGB X lautet:

(1) Die Behörde hat den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist. Satz 1 gilt bis zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens nicht für Entwürfe zu Entscheidungen sowie die Arbeiten zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung.

(2) Soweit die Akten Angaben über gesundheitliche Verhältnisse eines Beteiligten enthalten, kann die Behörde statt dessen den Inhalt der Akten dem Beteiligten durch einen Arzt vermitteln lassen. Sie soll den Inhalt der Akten durch einen Arzt vermitteln lassen, soweit zu befürchten ist, dass die Akteneinsicht dem Beteiligten einen unverhältnismäßigen Nachteil, insbesondere an der Gesundheit, zufügen würde. Soweit die Akten Angaben enthalten, die die Entwicklung und Entfaltung der Persönlichkeit des Beteiligten beeinträchtigen können, gelten die Sätze 1 und 2 mit der Maßgabe entsprechend, dass der Inhalt der Akten auch durch einen Bediensteten der Behörde vermittelt werden kann, der durch Vorbildung sowie Lebens- und Berufserfahrung dazu geeignet und befähigt ist. Das Recht nach Absatz 1 wird nicht beschränkt.

(3) Die Behörde ist zur Gestattung der Akteneinsicht nicht verpflichtet, soweit die Vorgänge wegen der berechtigten Interessen der Beteiligten oder dritter Personen geheim gehalten werden müssen

§25 Abs. 1-3 SGB X

Akteneinsichtsrecht besteht immer. Das sollte man dann schon auch ehrlich so formulieren und nur den Ausschluss begründen.
Viel wichtiger ist aber die Begründung

Nach dieser Vorschrift besteht ein besonderer Vertrauensschutz in der persönlichen und erzieherischen Hilfe. Sozialdaten, die dem Mitarbeiter eines Jugendamtes zum Zweck persönlicher und erzieherischer Hilfe anvertraut worden sind, dürfen nach §65 Abs. 1 SGB VIII von diesem nur weitergegeben werden mit der Einwilligung dessen, der die Daten anvertraut hat, oder unter bestimmten Voraussetzungen dem Familiengericht. Nach Durchsicht der Akten muss ich Ihnen leider mitteilen, dass eine Akteneinsicht nicht möglich ist, da die Akten sogenannte anvertraute Daten erhalten und keine Einwilligung vorliegt.

Bescheid des Bodenseekreises über abgelehnte Akteneinsicht

An dieser Stelle wird es wichtig und macht der Landkreis erhebliche Fehler: Ausschließlich anvertrauten Daten zum Zweck persönlicher Hilfe sind geschützt. Daraus muss aber dann zwingend der Schluss gezogen werden, dass geprüft werden muss, ob es sich um anvertraute Daten handelt und ob diese Daten zur Hilfe anvertraut wurden. Es reicht eben nicht aus, dass „irgendein“ Geheimnis behauptet wird. Daraus kann man weiter schließen, dass nur die Daten geschützt sind, die diesem Kriterium entsprechen, alle anderen Daten hingegen nicht.

Jugendamt schuldet Einzelprüfung aller verweigerten Informationen

Das Jugendamt muss geschwärzte Akteneinsicht gewähren statt gar keiner

Michael Langhans, Volljurist

Für jede Information muss geprüft werden, ob die obigen Voraussetzungen vorliegen.

Wenn zum Beispiel, was normal sein sollte, in der Akte auch normale personenbezogene Daten von Vater oder Mutter oder bekannte Daten gespeichert sind, kann man deren Nennung nicht einfach so ausschalten.

Dies ist ständige Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte und wurde zuletzt u.a. durch das Urteil des VGH Baden_Württemberg vom 27.04.2020 – 12 S 579/20 – bestätigt, wonach das sich aus dem Elternrecht herleitende allgemeine Informationsrecht nicht dazu führt, entgegen §65 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VIII Einsicht in Sozialdaten, die dem Mitarbeiter eines Trägers der öffentlichen Jugendhilfe zum Zwecke persönlicher und erzieherischer Hilfe anvertraut worden sind, zu gewähren ist.

Bescheid des Bodenseekreises über abgelehnte Akteneinsicht

Da eine schlüssige Begründung nicht vorliegt, ist es bereits nicht prüfungsfähig, ob diese Entscheidung richtig ist. Dazu muss man die Kategorien der Daten kennen, um die es geht. Ob man nach einer Einwilligung überhaupt gefragt hat, ist ebenfalls unbekannt. Das Fehlen von Einwilligung alleine reicht nicht aus.

Allerdings kann ich Ihnen ergänzend folgendes mitteilen: In der Akte des ASD betreffend die familiengerichtlichen Verfahren sind nur Unterlagen erhalten, die über das Gericht eingereicht wurden und daher allen am Verfahren Beteiligten bekannt sind.

Rechtsbehelfsbelehrung

Unterschrift

Bescheid des Bodenseekreises über abgelehnte Akteneinsicht

Auch hier bleibt es offen, welche Unterlagen gemeint sind. Man kann es gar nicht prüfen. Zudem ist meiner Meinung nach bei diesen Daten bereits eine Kenntnis gegeben, so dass man auch nicht verweigern kann die Unterlagen rauszugeben – teilweise.

Wer kann Akteneinsicht beantragen?

Jeder kann Akteneinsicht beantragen, dessen Rechte betroffen sind. Zwar spricht §25 SGB X nur von „Beteiligten“ des Verfahrens. Art. 13 DSGVO beinhaltet aber den Begriff der „betroffenen“ Person. Jede Person, deren Daten sich in einer Akte befinden, hat daher Anspruch auf Auskunft.

Habe ich nur ein Recht auf Akteneinsicht oder auf Aktenkopie?

Der Fachbegriff im deutschen Recht ist „Einsicht“ in die Akte. Das heißt, man hat nur einen Anspruch darauf, dass man beim Jugendamt die Akte einsehen kann und dort ggf. Mitschriften anfertigt. Allerdings beinhaltet Art. 15 Abs. 3 DSGVO einen Anspruch auf Zurverfügungstellung einer Kopie von Daten, die verarbeitet werden:

(3) Der Verantwortliche stellt eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen. Stellt die betroffene Person den Antrag elektronisch, so sind die Informationen in einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung zu stellen, sofern sie nichts anderes angibt.

Art. 15 Abs. 3 DSGVO

Das heißt, ihr bekommt grundsätzlich nur die Daten, die verarbeitet werden, nach der DSGVO. Aber auch hier ist der Zusammenhang der Datenverarbeitung relevant. Es wird also eine Einzelfallfrage sein, welche Kopien ihr erhaltet.

Achtung: Auch die DSGVO sieht den Schutz Dritter vor, analog des §65 SGB VIII/§25 SGB X:

(4) Das Recht auf Erhalt einer Kopie gemäß Absatz 3 darf die Rechte und Freiheiten anderer Personen nicht beeinträchtigen.

Art. 15 Abs. 4 DSGVO

Akteneinsicht und allgemeines Persönlichkeitsrecht beim Jugendamt

Was in der obigen Ausführung fehlt, ist eine Abwägung auch der Rechte des/der Antragsteller(in): Denn wenn Daten wie z.B. A schlägt B gespeichert sind, dann sind dadurch eben auch die Rechte des „Schlägers“ wie des Geschlagenen oder des Informanten betroffen. Bieresborn führt hierzu überzeugend aus:

„Die Problematik des Sachverhalts bewegt sich zwischen dem gemäß Art. 103 Abs. 1 GG garantierten Recht auf rechtliches Gehör einerseits und dem aus Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG abgeleiteten Recht auf informationelle Selbstbestimmung andererseits. Ersteres ist als prozessuales Urrecht Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips gemäß Art. 20 Abs. 3 GG sowie des Menschenwürdeprinzips gemäß Art. 1 Abs. 1 GG und sichert die Einhaltung prägender Standards eines rechtsförmlichen Verfahrens (vgl. BVerfG v. 09.07.1980 – 2 BvR 701/80 Rn. 9 m.w.N. – BVerfGE 55, 1 = NJW 1975, 1013; zuletzt BVerfG vom 06.02.2021 – 1 BvR 249/21 Rn. 20). Letzteres umfasst als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts das Recht des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden (grundlegend BVerfG, Urt. v. 15.12.1983 – 1 BvR 209/83 – BVerfGE 65, 1, 41 ff. = NJW 1984, 419)“

Bieresborn in jurisPR-SozR 18/2021 Anm. 6

Es muss also eine Gesamtschau stattfinden, um den Einzelnen nicht zum wehrlosen Objekt staatlichen Handelns werden zu lassen. Ich muss im Verfahren jederzeit die Möglichkeit haben, mich aktiv einzubringen, was nur geht wenn man auch alle Informationen hat. Zudem sind eben nicht nur die Informationen des „Verräters“ betroffen, sondern gleichzeitig auch die eigenen (!) Informationen. Zu diesem Widerspruch hat das deutsche Recht bisher keine Lösung parat.

Akteneinsicht und Falschbehauptungen

Unzulässige Rechtsausübung wie Falschbehauptungen sind in Deutschland nicht geschützt, so dass es auch kein berechtigtes Interesse an einer Geheimhaltung geben kann, wer wen falsch beschuldigt.

Lügen sind nicht geschützt. Lügner auch nicht.

Michael Langhans, Herausgeber

Auch wenn diverse Personen das anders sehen und einen absoluten Schutz aller anvertrauten Daten sehen wollen, weil der Gesetzgeber das so gewollt habe, würde ich die Beteiligungsrechte im Verfahren und die Menschenwürde entgegenhalten: Niemand darf so ohne weiteres Opfer eines Verfahrens werden, ohne sich Verteidigen zu können. Zudem ist auch nicht jedes Anschwärzen ein Anvertrauen i.S. des §65 SGB VIII. Das OVG Münster hat sich hiermit schon auseinandergesetzt (12 E 36/20).

Jugendamtsakteneinsicht und Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Auch die DSGVO beinhaltet keine Möglichkeit, Auskünfte einzuschränken. Da es Unionsrecht ist, gehen diese EU-Regeln den deutschen Regeln vor. Darauf deutet auch diese neue Entscheidung des BGH hin:

Es wird also auf eine Entscheidung des EuGH hinauslaufen. Ohne diese wird eine Unsicherheit bleiben, was erlaubt und was verboten ist. Eines ist für mich klar: So wie bisher, nämlich ablehnend, kann es nicht ohne weiteres bleiben. Dazu sind eben auch Daten des Betroffenen erhoben.

Wie beantrage ich Akteneinsicht?

Hier reicht ein formloses Schreiben an das Jugendamt. Es empfiehlt sich des Nachweises wegen aber auch, das Schreiben vorab zu Faxen oder per Einschreiben zu senden.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich beantrage Akteneinsicht in alle Jugendamtsakten betreffend meines Sohnes/meiner Tochter NAME, geboren am…
Ich weiß, dass sich in dieser Akte falsche Informationen befinden, die ich zu meiner Einlassung beim Familiengericht xxx benötige, weshalb ich hiermit Akteneinsicht i.S. §25 SGB X beantrage.

Ein Fall des §65 SGB VIII liegt nicht vor.

Sollten Sie dies anders sehen, ist jede vorenthaltene Information Einzeln zu begründen.

Im Hinblick auf die DSGVO i.V.m. BGH VI ZR 576/19 weise ich darauf hin, dass auch interne Vermerke Gegenstand meines Antrags und meines Rechtes sind.

Mit freundlichen Grüßen

Musterantrag Akteneinsicht Jugendamt

Das Muster des Antrages auf Akteneinsicht in die Jugendamtsakte könnt ihr auch downloaden:

Kurz-FAQ zu Akteneinsicht

Habe ich das Recht auf Akteneinsicht beim Jugendamt?

Ja, Du kannst die Akten beim Jugendamt einsehen, mache Teile aber nur geschwärzt

Kann ich alle Aktenbestandteile einsehen?

Das Akteneinsichtsrecht nach SGB X betrifft nicht die Tätigkeit des Jugendamtes als Berater des Gerichtes i.S. §50 SGB VIII.

Was sind die Voraussetzungen für Akteneinsicht beim Jugendamt?

Es muss sich um ein laufendes Verfahren nach SGB VIII handeln (z.B. bei laufender Hilfe zur Erziehung), die Kenntnis der Inhalte muss zur Rechtsverteidigung notwendig sein und Rechte Dritter dürfen nicht berührt sein.

Kann ich Akteneinsicht in eine abgeschlossene Akte beim Jugendamt fordern?

Nach dem SGB X nicht. Das Zusammenspiel zur DSGVO ist aber abschließend bisher nicht geklärt. Meiner Auffassung geht das Europarecht vor.

Habe ich einen Anspruch auf eine kostenfreie Kopie meiner Akte/Daten

Nach der hier vertretenen Auffassung hat man einen Anspruch auf eine kostenfreie, unzensierte Kopie aller Daten/Akten.

Wann ist die Kenntnis von Inhalten notwendig?

Notwendig ist alles, das ich für ein anderes Verfahren benötige um anzugreifen oder zu verteidigen. Dies kann also eine Lüge sein, die ich widerlegen muss oder ein Beweis, dass ein anderer nicht gut für mein Kind ist. Die Rechtsprechung fordert hier eine Begründung „in die Zukunft“, man muss gegenüber dem Jugendamt also beweisen welche Infos in der Akte sein könnten und was man davon erwartet.

Darf das Jugendamt die ganze Akte nicht herausgeben?

Nein, es muss für jede Seite entscheiden, ob hier Rechte Dritter betroffen sind oder „anvertraute“ Daten.

Was sind anvertraute Daten i.S. §65 SDGB VIII?

Daten, die zum Zweck der erzieherischen Hilfe anvertraut wurden, also um einem Kind oder einer Mutter notwendigerweise zu helfen. Nicht alle Daten sind anvertraut, selbst wenn sie bei Gelegenheit der Hilfe übermittelt wurden.

Kann ich anvertraute Daten trotzdem erfahren?

Ja, wenn offenkundig falsche Daten (Lügen, Verleumdung usw.) mitgeteilt wurden. Dann besteht kein Anspruch auf Verheimlichen. Die Rechtsprechung schützt keine missbilligte Verhaltensweise.

Wie spielen DSGVO, Sozialdatenschutz und SGB X zusammen?

Das ist bisher nicht abschließend geklärt. Die Datenschutzgrundverordnung sieht weniger Ausnahmen vor als das Deutsche Recht. Die DSGVO ist Unionsrecht und hat damit eigentlich Anwendungsvorrang.

Darf man anvertraute Daten gegen mich vor Gericht verwenden?

Nein, weil man aus Art. 103 GG i.V.m. Art. 1 I, 2 I GG ein Recht darauf hat, sich gegen solche Daten zu verteidigen. Dies impliziert aber die Kenntnis der Daten. Eine Lüge einer Person über den Zustand meiner Wohnung kann ich einfach widerlegen, wenn ich die Person kenne. Dann weiss ich wer wann in meiner Wohnung war und hierzu etwas sagen kann.

Komme ich an Informationen im Rahmen des §50 SGB VIII?

Ja. Zwar sieht die Rechtsprechung hier vor, dass dies nicht von §25 SGB X und §65 SGB VIII umfasst ist und damit kein Akteneinsichtsrecht besteht. Die Daten der Beratung des Geerichtes müssen dann aber denklogisch solche des FamFG Verfahrens sein und können damit über das Gericht angefordert werden. Dies betrifft aber nicht rein interne Vorgänge.

Ist eine Klage auf Akteneinsicht gegen das Jugendamt erfolgsversprechend?

Ja. Wenn man es richtig begründet und die obigen Aspekte beherzigt.

Was kann ich tun bei verweigerter Akteneinsicht?

Die Verweigerung der Akteneinsicht ist ein Verwaltungsakt, gegen den man Widerspruch einlegen kann. Gegen einen Widerspruchsbescheid, der Einsicht in die Jugendamtsakte verweigert, könnt Ihr eine Klage zum Verwaltungsgericht erheben. In jedem Fall könnt Ihr auch eine Beschwerde beim zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten einlegen und darauf hinweisen, dass Unionsrecht dem deutschen Recht vorgeht.

Fazit: Akteneinsicht Jugendamt lohnt sich

Lasst Euch nicht von solchen fadenscheinigen Begründungen wie oben dargelegt abweisen. Akteneinsicht beim Jugendamt lohnt sich, und die pauschale Abwehr derselben offenbart für mich, dass dort Leichen im Keller sind. Wie heißt es so schön: Wer nichts zu verbergen hat…

Insbesondere die unklare Rechtslage zur DSGVO bietet neben den obigen Ausführungen erhebliche Chancen für Euch. Nutzt diese.

Gleichwohl sollte man nicht erwarten, dass man „das“ eine Beweismittel findet, mit dem man den Sorgerechtsstreit gewinnt. Erfahrungsgemäß findet man vieles, aber das alles sind nur Puzzlestücke oder Belege und Beweise für eine Amtshaftungsklage. Das eine Argument mit dem man gewinnt gibt es nicht, aber viele Bausteine.

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Sorgerecht

Gesicherte Ermittlungsgrundlagen

Es kommt auf gesicherte Ermittlungsgrundlagen an, bevor ein Gericht die elterliche Sorge entziehen kann. Das hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt. Die nachstehenden Ausführungen sind meinem Buch „Wichtige Entscheidungen im Sorgerecht“ entnommen, das ich Euch ans Herz legen möchte:

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ISBN-13: ‎ 979-8634221892 (Amazon)

Kapitel 2.4 meines Buches „Wichtige Entscheidungen im Sorgerecht“ zu gesicherten Ermittlungsgrundlagen

Das der Amtsermittlung unterworfene Gericht muss also nicht nur entscheiden, sondern auch noch „gesicherte“ Ermittlungsgrundlagen
verwenden, nicht nur Behauptungen:

„Das Gericht hat – auch nach eigener Einschätzung – nicht auf gesicherter Ermittlungsgrundlage entschieden; es beabsichtigt, das aus seiner Sicht notwendige Sachverständigengutachten, das sowohl psychiatrischen wie familienpsychologischen Sachverstand erfordere, erst in einem Hauptsacheverfahren einzuholen. Wegen der Intensität des Grundrechtseingriffs durfte der die Wegnahme des Kindes vorbereitende Sorgerechtsentzug auf diesen vorläufigen Ermittlungsstand nur dann gestützt werden, wenn die Gefahr einer schweren und zeitlich nahen Kindeswohlgefahr bestand, die ein Abwarten der Hauptsacheentscheidung ausschloss.“

zitiert nach BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des ersten Senats vom 07. April 2014 – 1 BvR 3121/13 – Rn. 26

Konsequenzen bei unsicheren Ermittlungsgrundlagen

Nicht jede Behauptung, jeder Beleg, jede Tatsache reicht im eA Verfahren aus für eine gerichtliche Entscheidung: Trotz des reduzierten Umfangs des
Nachweismaßstabes sind die Entscheidungsgrundlagen gesichert zu erheben, nicht zu raten oder zu vermuten.

Alleine die Tatsache, daß in der Hauptsache vielleicht weitere Beweise erhoben werden rechtfertigt keine Entscheidung ohne gesicherte Grundlagen.
Mit anderen Worten: Richter müssen sich Mühe bei der Entscheidung geben, Abwägen, auch Beweise erheben und Entscheiden ob all das
ausreicht. Je schwerer allerdings die befürchtete Gefahr für das Kind ist, desto weniger hoch sollen die Anforderungen für die Darlegung sein.

Ohe sichere Erkenntnisse keine Maßnahmen nach §1666 BGB

Michael Langhans

Ratschlag: Unterstützt das Gericht bei der Ermittlung der Grundlagen

Natürlich ist es einfacher, abzuwarten. Und das ist auch zulässig. Trotzdem empfehle ich Aktivität. Unterstützt das Gericht, indem ihr Beweise darbietet. Das Gericht wird Euch dankbar sein hierfür, weil ihr Zeit spart. Und Euch nicht gut gesonnene Richter werden gezwungen, den eigenen Fokus zu ändern.

Mehr zu meinem Buch findet Ihr hier:

https://familienrecht.activinews.tv/buecher-vorgestellt/wichtige-entscheidungen-sorgerecht/
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Familienpolitik

Kinderrechte nicht ins Grundgesetz

Kinderrechte nicht ins Grundgesetz – das ist die einfache Antwort auf die Frage, die auch gestern zum Weltkindertag wieder aufgeflammt ist. Warum Kinderrechte nicht ins Grundgesetz gehören und welche Risiken diese ach so familienfreundlichen Versuche insbesonders linker Parteien in sich bergen, möchte ich hier nochmal für Euch zusammenfassen.

Kinderrechte sind auch ohne das Grundgesetz bindend

Die UN Kinderrechtskonvention (child rights convention, kurz CRC) wurde (erst oder schon, je nach Blickwinkel) 1989 angenommen und trat am 02.09.1990 in Kraft. Am 17.02.1992 stimmte der Deutsche Bundestag den Kinderrechten zu. Am 6. März 1992 ratifizierte Deutschland die Kinderrechtskonvention, die damit am 05. April 1992 in Kraft getreten sind.

Seit diesem 05.04.1992 sind damit die Kinderrechte in Deutschland bindendes Recht.

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Die UN Kinderrechte sind innerdeutsches Recht mit direkter Geltung!

Die Kinderrechtskonvention gilt insoweit als völkerrechtlicher Vertrag und hat vollumfänglich den Charakter eines Bundesgesetzes i.S. Art. 59 Abs. 2 GG:

(2) Verträge, welche die politischen Beziehungen des Bundes regeln oder sich auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung beziehen, bedürfen der Zustimmung oder der Mitwirkung der jeweils für die Bundesgesetzgebung zuständigen Körperschaften in der Form eines Bundesgesetzes. Für Verwaltungsabkommen gelten die Vorschriften über die Bundesverwaltung entsprechend.

Art. 59 Abs. 2 GG

Wen das Thema der Rechtsnatur von völkerrechtlichen Verträgen mehr interessiert, der möge dieses Rechtsgutachten lesen.

Die Kinderrechte sind daher bereits heute zu 100% von Gerichten anzuwenden und zu berücksichtigen. Passiert es? In der Regel nicht.

Das Grundgesetz ist nur so gut, wie die, die es anwenden

Auch unser Grundgesetz ist anzuwenden. Und trotzdem – meiner bescheidenen Meinung nach – werden viele Grundrechte und Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes negiert. Wenn Richter bereits die heutigen Grundrechte nicht anwenden, wieso sollten sie es dann bei neuen Kindergrundrechten tun? Wenn das Bundesverfassungsgericht bereits heute wegschaut, während es seinen Geburtstag feiert, und Rechtsverstöße passieren lässt, was soll sich dann ändern wenn mehr Rechte im Gesetz stehen?

Gesetze und Grundrechte sind nur so gut wie die, die sie bewahren wollen, also oft nicht existent

Michael Langhans

Kinderrechte ins Grundgesetz einbringen ändert also meiner Auffassung nach nichts. Stattdessen wird sich die Politik, die bereits heute nicht Sorge trägt, dass Grundrechte sichergestellt werden, zufrieden zurücklehnen mit dem Argument, man habe doch die Kinderrechte nun gestärkt. Was viele vergessen: Papier ist Geduldig…

Kinderrechte im Grundgesetz hebeln Elternrechte aus

Bereits heute schützt das Grundgesetz elementare Rechte von Kindern. Während zum Beispiel einige sagen, dass die Kinderrechtskonvention die Kindesanhörung ermöglich hat, ist das unschwer über die Würde des Menschen eine notwendige Mindestanforderung an rechtsstaatliches Verfahren. Braucht es hier eine Sonderregelung? Meiner Meinung nach nicht. Es reicht aus, wenn alle gleich behandelt und die Gesetze einfach entsprechend ausgelegt und umgesetzt werden. Und: Eltern sind ja diejenigen, die dafür Sorgetragen dürfen, dass dieses Abwehrrecht gegen den Staat auch umgesetzt wird.

Führt man nun Kinderrechte als eigenständige, von den Eltern losgelöste Rechte ein, schwächt das nur die Eltern. Dadurch wird eine unnötige und kontraproduktive Verselbständigung erreicht. Das schadet den Kindern und den Familien.

Es ist nicht notwendig, Elternrechte insoweit faktisch zu beschränken.

Grundrechte sind eigentlich Abwehrrechte gegen den Staat

Grundsätzlich sind die Grundrechte als Abwehrrechte gegen den Staat ausgebildet, die inzwischen aber auch mittelbar zwischen allen Bürgern gelten. Wie oben dargestellt, sind die Grundrechte heute aber schon nicht umgesetzt durch den Staat. Das Abwehrrecht funktioniert im Familienrecht nur fehlerbehaftet.

Das heißt aber, dass dieses Abwehrrecht geschwächt wird, wenn die Position des natürlichen Verteidigers geschwächt wird. Eltern werden durch die Verselbständigung weiter ausgeschalten.

Schuster, bleib bei deinen Leisten

Ich bin kein Freund von zuvielen Ausnahmen. Lieber offene Artikel und Paragraphen, die Richter auslegen. Und das haben wir heute schon. Daher braucht es keine Verschlimmbesserung. Würde alles perfekt laufen und meine Befürchtungen schief gehen, würde genau was erreicht? Nichts. Weil die Kinderrechte schon heute bindend sind, auch wenn sie nicht im Grundgesetz stehen. Kinderrechte im Grundgesetz oder nicht ins Grundgesetz ist daher Wahlwerbung ohne Sinn, ohne Mehrwert und ohne Gewinn.

Wer Kinderrechte ins Grundgesetz fordert, fördert letztlich Inobhutnahmen. Denn wer wird dann einen Streit entscheiden zwischen Eltern und Dritten um Kinderrechte? Das Familiengericht, das auch vorher schon Kinderrechte nicht im Blick hatte.

Kinderrechte sind ein hohes Gut. Trotzdem reicht es, die aktuellen Gesetze anzuwenden.

Update 01.06.2022:

Der Bundesjustizminister hat sich heute zum Kindertag auch dazu geäußert. Das Thema ist also Up to Date wie je. Und die Politik lernt nix dazu.

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Recht allgemein

Hilfe wegen Jugendamt Detmold

Und weiter geht es in unserer Reihe „Hilfe wegen Jugendamt“. Wie bisher: Sendet mir Eure Darstellung, ich veröffentliche diese und kommentiere diese mit meiner Meinung, um so systematische Fehler aufzudecken.

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Warnung: Meine Einschätzung basiert nur auf diesem Sachverhalt

Ich habe die Richtigkeit des Sachverhaltes nicht geprüft. Bei anderen Auffassungen, Ansichten und Fakten kann sich eine andere Sichtweise ergeben, worauf ich hiermit hinweisen möchte. Der Sachverhalt ist auch nicht auf alle anderen Sachverhalte übertragbar, so dass sich andere Vorgehensweisen oder Einschätzungen in vergleichbaren Situationen ergeben können!

Hilfe wegen Jugendamt Detmold

Nun erreicht mich also eine Hilfe wegen Jugendamt Detmold Anfrage. Was ist passiert? Es geht um Corona, Schul- und Maskenpflichten und elterliche Verantwortung. Wer sich schon länger in diesem Bereich aufhält, wird natürlich sofort erkennen, dass das ein Pulverfass ist.

Die kommentierte Anfrage wegen Hilfe Jugendamt Detmold

Sehr geehrter Herr Langhans, 
erstmal ein herzliches Dankeschön für Ihre so wertvolle Arbeit.Vor ein paar Tagen haben wir den Aufruf von Ihnen „Hilfe wegen dem Jugendamt …“ bei YouTube gesehen und finden die Aktion wirklich sehr gut. Es gibt wahrscheinlich sehr viele Menschen die sich eine Beratung durch einen Anwalt nicht leisten können, oder sich schämen, einen Beratungshilfeschein zu beantragen um anwaltliche Hilfe zu bekommen. Deshalb möchten auch wir gerne unsere jetzige Situation mit dem Jugendamt der Stadt Detmold öffentlich machen, da wir ganz stark das Gefühl haben, dass hier nicht mehr das Kindeswohl im Vordergrund steht, sondern es sich hier eher um Willkür handelt. 

Genau das war und ist Ziel des Kanals: Komprimiertes familienrechtliches Insiderwissen für umsonst. Warum? Weil jeder das Recht hat seine Rechte zu kennen. Insoweit Danke für das Lob, bitte teilt meine Videos fleissig, damit möglichst viele Menschen die Inhalte verwenden können.

Alles fing eigentlich im Jahr 2020 an. Das Jahr der Pandemie.

Da mein Mann und ich schon relativ früh eine andere Meinung zu Corona hatten und erst Recht zu den Maßnahmen insbesondere bei Kindern, waren wir in der gesamten Familie die schwarzen Schafe. Niemand wollte uns zuhören und wenn doch, dann wurde alles was wir gesagt haben ins lächerliche gezogen und als Verschwörungstheorie abgestempelt.

So beginnen viele Geschichten, die ich höre. Die Meinungsfreiheit hat es in Deutschland so seit 1949 nicht gegeben. Weil wir von klein auf darauf getrichtert sind, dass es richtige und falsche Meinungen gibt und falsche Meinungen per se keine Meinungen sind.

Nur Eltern entscheiden. Niemand sonst.

Michael Langhans, Volljurist

Wenn unsere Tochter bei Schwiegereltern war und sie z.B. zusammen Einkaufen gefahren sind wurde ihr, trotz das wir gesagt haben das wir das nicht möchten (da es zu gesundheitlichen Problemen führen kann), eine Maske aufgesetzt. Hinzu kommt, dass sie mehrfach versucht haben unserer Tochter einzureden, Masken seien überhaupt nicht gefährlich und auch das Testen wäre überhaupt nicht schlimm. 

Nach Art. 6 GG entscheiden Eltern, nicht der Staat, nicht die Großeltern

Eltern entscheiden, niemand sonst. Das ergibt sich aus Art. 6 II GG. Da stehen nicht Schwiegereltern drinnen. Und auch nicht das Jugendamt. Ich selber kann außer was die psychologischen Probleme des Maskentragens auf Kinder angeht, keine gesundheitlichen Gefahren erkennen. Und leider haben unseriöse Schergen wie Schiffmann mit erfundenen toten Kindern die Öffentlichkeit negativ beeinflusst. Fakt aber ist: Ob jemand eine Maske verträgt oder nicht, ist erst einmal eine Einzelfallfrage. Ich finde so Manipulationen am Kind recht schlimm. Man redet einem fremden Kind da keine Meinung ein – das gilt im Übrigen auch für Eltern, Jugendamt, Lehrer. Das beeinflusst die Entwicklung eines Kindes negativ.

Und am Ende ist es eh eine medizinische Frage. Alles, was vertretbar ist, müssen Dritte hinnehmen.

Solange Eltern vertretbare Entscheidungen treffen, haben sich alle herauszuhalten

Michael Langhans

Nur unvertretbare Handlungen und solche, die einem Kind Schaden zufügen, sind hier problematisch und dem Jugendhilfebereich zugängig.

Im August 2020 war dann die Einschulung unserer Tochter. An diesem Tag konnten wir es zumindest noch regeln, dass unsere Tochter keine Maske tragen musste, aber danach ging der Stress dann langsam los. 

Das ist schoneinmal ein wichtiger Punkt: Niemals alleingänge machen, sondern Entscheidungen kommunizieren und diskutieren.

Wenn man dies nicht macht, sondern einfach Entscheidungen trifft, dann ruft das das Jugendamt und den Kinderschutz auf den Plan. Gerade bei Corona. Hier fand zu keiner Zeit eine Auseinandersetzung zwischen Elternrechten (und -pflichten) statt. Stattdessen wurde von Dritten über das Wohl des Kindes autark entschieden.

Ein Schreiben jagde das nächste. In den ersten Wochen haben wir das Unterrichtsmaterial noch bekommen und ich konnte unsere Tochter zu Hause beschulen, aber dann wurde der Druck immer stärker. Zu diesem Zeitpunkt bestand nur die Maskenpflicht. Irgendwann kam uns die Idee, eine Maske aus Obstbeuteln (Material ähnlich wie Fliegengitter) zu nähen und siehe da, es wurde sogar mit einem Lächeln von der Schulleitung akzeptiert. Alles klappte dann reibungslos bis zu dem Tag, an dem die Testpflicht an Grundschulen anfing. Ab diesem Zeitpunkt ist unsere Tochter dann im Homeschooling gewesen.

Bedient keine Stereotypi

Na ja, das mit dem Fliegengitter war ja klar. Da positioniert Ihr Euch unnötigerweise in einer bestimmten Richtung. Ist für mich ja kein Problem, aber da war es auch klar dass man als Querdenker abgestempelt wird. Und diese Schubladen sind in der konkreten Situation nicht hilfreich. Das verhindert oft die vorurteilsfreie Auseinandersetzung. Mein Tipp: Solche Aussagen vermeiden, immer eher den konkreten Einzelfall in den Vordergrund stellen, nicht „das große Ganze“,

Vermeidet es, in Schubladen gesteckt zu werden

Michael Langhans

Da wir in der Familie ja sowieso schon die schwarzen Schafe waren und nun in ihren Augen auch noch die Schulpflicht massiv verletzten, haben sie sich kurz vor den Sommerferien diesen Jahres, anonym ans Jugendamt gewendet und eine „mögliche Kindeswohlgefährdung“ dort gemeldet.

„Kurz vor den Sommerferien“ ist der denkbar dümmste Zeitpunkt: Dadurch wird einerseits belegt, dass keine konkrete gegenwärtige Gefahr besteht. Zum anderen ist die Verletzung der Schulpflicht ein verwaltungsrechtlicher Aspekt, der verwaltungsrechtlich zu regeln ist. Familienrechtlich nennt sich das milderes Mittel. Bevor nicht mehrfach Bußgelder auferlegt und vollstreckt wurden und ggf. Erzwingungshaft erfolgt ist und darüber hinaus schwerwiegende Schäden offensichtlich sind, kann man Schulpflichtverletzungen niemals über §8a SGB VIII oder §1666 BGB regeln.

Zudem: Der Staat selbst hat – was ich wichtig und gut finde (!) – aus der Not heraus Homeschooling salonfähig gemacht. Zwar nur aus der Not der eigenen Unfähigkeit, ein Konzept für Pandemien zu haben, aber er hat es getan. Zwar mag der Staat Entscheidungsmöglichkeiten haben, die Eltern nicht zustehen. Aber wenn wie während der Pandemie der Staat die Last der Beschulung einfach so auf Eltern abwälzt, denen er diese Möglichkeit seit Jahren vorenthält und abspricht, dann ist es eine Scharade, dann genau diese Situation später zu Lasten des Kindeswohles auszulegen. Denklogisch wäre dann deiure jede Schulschließung, jede Klassenquarantäne eine Kindeswohlgefahr. Hat das das Jugendamt Detmold beachtet?

Das ist auch das, was ich an der Weimarer Entscheidung so kritisiere: Statt sich inhaltlich mit den familienrechtlichen Problemen und Chancen (!) außeinanderzusetzen, hat man sich mit PCR und Maskenpflicht unnötig auf einen kleinen Teil konzentriert und die eigene Ideologie über die Erfolgschancen gestellt.

Mein Video zum Weimarer Maskenpflichtbeschluss

Vorwürfe gegen die Eltern oder offensichtliche Schmutzkampagne?

Vorwürfe: es wird sich nicht ums Kind gekümmert, unsere Tochter wäre eingesperrt, hätte überhaupt keine sozialen Kontakte und DÜRFTE nicht zur Schule. Daraufhin hat das Jugendamt verständlicherweise Kontakt zu uns aufgenommen und war bei uns Zuhause. Sie sprachen zuerst mit unserer Tochter. Auf die Fragen, warum sie nicht zur Schule geht und ob sie denn dann überhaupt Kontakt zu anderen Kindern hätte, antwortete unsere Tochter, dass sie nicht getestet werden möchte und auch keine Maske mehr tragen möchte. Auch sagte sie das sie trotzdem soziale Kontakte hat und zählte ihre Freunde sogar auf mit denen sie Nachmittags immer spielt. Danach sprachen sie mit uns und fragten ob wir eine Idee hätten wer diese anonymen Meldungen gemacht haben könnte.

Anonyme Meldung aus der Familie an das Jugendamt ist für mich eckelerregend

Michael Langhans

Kindeswille nur relevant wenn er dem Amtswillen entspricht?

Da es hier anhand der Vorwürfe nur die Familie gewesen sein konnte, haben wir dies auch direkt gesagt. Ziemlich schnell war dann auch raus das die Meldungen tatsächlich von der Familie kamen. Daraufhin haben wir eine Woche später ein Gespräch mit meinen Schwiegereltern und dem Jugendamt gehabt. Unsere Tochter wurde an diesem Tag auch ein weiteres mal zu den Vorwürfen befragt und hat wieder die selbe Antwort darauf gegeben. Beim Gespräch wurde sehr schnell deutlich, dass meine Schwiegereltern ein riesen Problem damit haben, dass unsere Tochter nicht zur Schule geht.

Der Wille des Kindes, wie so oft, scheint nicht zu interessieren, wenn er der eigenen Meinung widerspricht. Sozialkontakte kann man auf so viele Weise haben, das ist seit Jahrzehnten bekannt, wird aber oft negiert und nur via Schule postuliert. Ich selber sehe auch, dass manche Kinder die Schule brauchen zum Lernen, andere brauchen engagierte Lehrer – die viele Schulen nicht bieten. Ich würde mir hier wünschen, dass man endlich mal offen ansprechen darf, dass die Zukunft unserer Kinder davon abhängt, ob man zufällig eine gute oder eine schlechte Schule bekommt, einen engagierten oder einen frustrierten Lehrer. Wird das jemals abgewogen? Nein, liebe Lehrer und Politiker, Schule ist nicht immer besser als Homeschooling, das muss man einmal anmerken dürfen.

Im übrigen ist man dann auch schnell mit dem Begriff er Kindesmanipulation bei der Hand. Nur weil einem der Kindeswille nicht gefällt. Ärgerlich ist das!

Manchmal liegen Jugendämter auch richtig

Hier lenkte das Jugendamt allerdings ein und sagt auch ganz klar das die Eltern zu dem Zeitpunkt noch das Recht hatten ihre Kinder Zuhause zu beschulen. Nun merkte man richtig wie es innerlich anfing zu brodeln und es wurden Aussagen die wir in den letzten Monaten im Zusammenhang mit Corona gemacht haben zum Teil verdreht  oder nur halb widergegeben. 

Krass. An der Stelle hätte das Verfahren enden müssen. Es kommt eben nicht auf Wünsche von Schwiegereltern an. Sondern auf eine Rechtslage, die zu Recht Ausnahmen und Bestimmungsrechte der Eltern vorsieht (wenn auch nicht überall gleich gut). Man ist fast versucht, die Schwiegereltern hier an dieser Stelle in Regress zu nehmen. Das ist so ein Unding, diese Besserwisserei. Leider, und das scheint mir bei Euch auch das Problem zu sein, haben Eltern und Verwandte eben so einen Glaubwürdigkeitsbonus. Weil sie ja „nah“ dran sein wollen.

Familie verklagen? Wenn es sein muss… Lügen bleiben Lügen

Das hatte zufolge, dass das Jugendamt zu der Ansicht kam, dass wir eine sozialpädagogische Familienhilfe brauchen, obwohl wir sogar vorgeschlagen haben, die Eltern der Kinder einfach zu befragen, mit denen unsere Tochter ständig spielt, oder auch Mal bei uns im Haus (25 Mietparteien) zu fragen. Dies wurde allerdings sofort abgelehnt. Das Jugendamt machte sich also auf die Suche nach einer SPFH. In den Sommerferien hatten wir dann noch Ruhe, aber am 18.8. 2021 nachdem das Jugendamt dann eine „passende“ Familienhilfe gefunden hat stand der Termin für das Hilfeplangespräch an.

Eine SPFH ist nicht dazu da, um den Sachverhalt zu klären

Was soll eine SPFH ändern? Ich meine an Schule, Schul- und Maskenpflicht? Meinungen sind von einer SPFH nicht zu hinterfragen. Der klassische Fall, würde ich fast meinen, wo die Gefahr besteht dass die SPFH erst eine KWG begründen soll, wo vorher keine war oder nicht zu beweisen ist. Vorsicht also, wen man sich ins Haus holt.

SPFH kann ein Risikopotential darstellen

Bei dem Gespräch sagten wir zwar auch nochmal, das wir keine Familienhilfe brauchen, da sich das Thema Schule zu diesem Zeitpunkt auch schon geklärt hatte, dank einem abgeänderten Lolli-test, aber trotzdem wurde uns  dort dann gesagt das wir keine andere Wahl haben und folgende Richtungsziele gesetzt: 
– Aufgrund der Meldungen an das Jugendamt ist es wichtig, dass durch eine SPFH geschaut wird, was ist Zuhause los und wird sich altersgerecht ums Kind gekümmert.
– Einzelkontakt mit dem Kind, damit sie einen unabhängigen Ansprechpartner hat
– Austausch mit der Schule über aktuelle Ereignisse
Zeitumfang: 3 Stunden pro Woche 

3 Stunden die Woche kann gerade gar nichts bewirken, wenn etwas im Argen wäre. Das Problem scheinen hier die pauschalen Vorwürfe zu sein. Man muss hier das Jugendamt Detmold zwingen, zu sagen was genau (!) falsch laufen soll. Schule hatte sich erledigt und ist objektiv belegtbar (Leistungsnachweise, Leistungsstand). Das Amt hat auch nicht das Recht, als Supervisor Eltern zu überwachen. Nur im Fall von Missbrauch der elterlichen Sorge wird das Wächteramt aktiv. Hier aber wird das Wächteramt voreiligt aktiviert, um Beweise zu sammeln und zu überwachen. Das ist falsch. Amtshaftungstechnisch müsste das Jugendamt Detmold den Sachverhalt vorher ermitteln, bevor man eine SPFH einschaltet. Bei einem so lange dauernden Vorgang scheint auch kaum eine KWG nach §1666 BGB begründbar.

Das HPG Gespräch und der Widerspruch

Wir legten gegen diesen Hilfeplan Widerspruch ein und wurden zu einem erneuten Gespräch zum Jugendamt bestellt. Diesmal nahmen wir extra eine gute Freundin mit, die für uns Notizen zum Gespräch machen sollte. Dies wurde aber vor Gesprächsbeginn sofort verboten und unsere Freundin musste Stift und Block beiseite legen, da ansonsten das Gespräch an dieser Stelle abgebrochen und der ganze Fall zum Familiengericht gehen würde. 
Da wir in dem Moment leider nicht sicher wussten, ob wir wirklich das Recht haben jemanden für uns mitschreiben zu lassen, haben wir das Gespräch ohne Notizen zu machen, geführt. Ziemlich schnell wurde uns hier dann auch nochmal deutlich gemacht, dass wir gar keine andere Wahl haben, als dem Hilfeplan im vollen Umfang zustimmen, da es sonst ebenfalls ans Familiengericht weitergeleitet würde. 

Es gibt kein Gesetz, das Notizen verbietet. Es gibt aber sehr wohl Gesetze, die Drohungen verbieten. Das Familiengericht hat erst einmal mit dem Hilfeplan nichts am Hut. Eine Gefahr für das Wohl des Kindes ist bisher nicht ersichtlich. Wie auch, wenn sich die Probleme gelöst haben? Was war denn die Zielrichtung ausser SPFH? Genau um solche Drohungen zu unterbinden finde ich Protokolle hilfreich – notfalls eben auch nachträgliche aus dem Gedächtnis. Eine KWG weil man kein Protokoll führen darf und deshalb das gesetzlich geforderte Gespräch abgebrochen wird?

Da wäre ich mal gespannt wie man das dem Gericht verkaufen würde.

Rechtlich wäre das total inakzeptables Vorgehen des Jugendamtes Detmold.

Wehret den Anfängen!

Im Grunde haben wir kein Problem mit einer Familienhilfe, da wir selber vor etwa 5 Jahren eine Zeit hatten, die nicht so einfach war und wir uns deshalb selber ans Jugendamt gewendet haben, um eine Hilfe zu bekommen. Diese war damals allerdings nicht von einem Kinderheim, sondern von einer anderen Stelle.Dieses Mal wurde uns direkt vom Kinderheim jemand zugewiesen, die selber keine Kinder hat und bestimmt 10 Jahre jünger ist, wie wir und auch nicht alleine, sondern mit einer „Praktikantin“ kommt. Als sie das erste Mal hier waren haben sie sich zu zweit neben unsere Tochter gesetzt obwohl sie eigentlich gerade mit Hausaufgaben beschäftigt war und haben sie zum Teil eher davon abgelenkt und ihr sogar erlaubt bei den Hausaufgaben CD zu hören. 

CD bei den Hausaufgaben kann die Leistung erhöhen. Das nur am Rande bemerkt. Aber für mich ist eben genau hier das Problem: Entweder ich lasse SPFH zu, ganz, oder gar nicht. Inhaltlich werdet ihr immer den kürzeren ziehen, Euer Verhalten wird man als auffällig beschreiben und argwöhnisch sein, warum keiner mit der Tochter alleine Kontakt haben darf. Man mag hier mit dem Verbot eines Protokolls arbeiten und die Aufrichtigkeit in Frage stellen. Aber das ist auch eine offene Kriegserklärung. Deshalb würde ich die SPFH ablehnen, zumindest bis der Hilfebedarf ermittelt und Fakten genannt sind, die eine solche Hilfe rechtfertigen.

Wer einmal Hilfe erfragt, steht ewig unter Beobachtung. Das mag oft auch richtig so sein, aber eben nicht immer. Es geht nicht um Generalverdacht, sondern konkrete Momente.

Hinzukommt, die Maskenpflicht in den eigenen 4 Wänden wenn die Familienhilfe da ist. Da ich Asthmatikerin bin kann ich aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen. Weil die Ärzte allerdings ziemlich schnell in Bezug auf Maskenbefreiungen/Attest massiv unter Druck gesetzt wurden, habe ich kein Attest mehr bekommen. Da es jetzt noch relativ angenehm draussen ist, kann man die Besuche nach draussen verlegen, aber wenn es dann bald kalt und nass wird, ist das wahrscheinlich nicht mehr möglich. 
Darf das Jugendamt wirklich solche Forderungen stellen? Handelt das Jugendamt hier wirklich noch im Interesse des Kindes?
Vor lauter Unsicherheit, haben wir mittlerweile sogar eine Sorgerechtsverfügung geschrieben, da wir ein total ungutes Gefühl bei der Dame vom Jugendamt haben. 
Wie sollten wir uns in diesem Fall verhalten?

Dein Zuhause ist Dein Zuhause. Deine Regeln.

Wie gegegen das Jugendamt Detmold helfen?

Nun, wie immer muss ich sagen dass meine Einschätzung ausschließlich aus Euren Informationen basierend erfolgt. Wenn diese falsch oder halb richtig sind. hat dies Auswirkungen auf meine Vorhersage.

Ich würde darauf drängen, die angeblichen Probleme aufzulisten und diese einzeln auf Lösungen, Richtigstellungen oder ähnliches angehen. Wie ich schon hier schrieb: Kenne die Fakten. Dann kann man Fälle lösen.

  • Welche Probleme bestehen
  • Sind diese Probleme belegt oder nur vermutet?
  • Falls die Probleme belegt sind: Wie sind diese anzugehen und zu lösen?
  • Falls die Probleme vermutet sind: Wie können Sie belegt oder widerlegt werden?

Jeder muss auch überlegen, was ihm wichtiger ist: Das Kind glücklich zu Hause oder ein Risiko der Herausnahme? Gerade das emotionale Thema Corona Pandemie sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen. Hier gibt es sehr viele Risiken. Ist es das Wert, eine eigene Meinung zu haben? Auch zur Pandemie? Oder halte ich um die Sicherheit meines Kindes lieber den Mund? Weil: Mit der Schule gab es ja, so lese ich Eure Mail, keine Probleme.

Sollte man den Kontakt zur Verwandschaft einschränken? Ich denke ja.

Aber letzlich kommt es drauf an, wie schwerwiegend die konkreten Vorwürfe sind.

Politischer Meinungskampf auf dem Rücken von Kindern sollte jedenfalls vermieden werden. Zu leicht wird man hier Spielball öffentlicher Interessen und Widersprüche. Wenn ein Amt politische Leitlinien umsetzt, kann dies per se auch eine KWG darstellen.

Brauchst auch du Hilfe wegen einem Jugendamt oder möchtest Deinen Fall öffentlich machen? Melde Dich!

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Familienpolitik

Ermittlungen gegen Winterhoff?

Der Spiegel berichtet, dass die Staatsanwaltschaft Bonn nunmehr Ermittlungen gegen Winterhoff, den umstrittenen Kinderpsychiater, aufgenommen haben soll. Dabei soll aufgrund von Strafanzeigen nunmehr „breit“ ermittelt werden.

Generalanzeiger berichtet zuerst über Ermittlungen gegen Winterhoff

Für mich ist der eigentliche Skandal, dass man nur auf Anzeigendruck ermittelt. Und, das hatte ich ja in diesem Artikel schon klargestellt, dass man nur gegen Winterhoff ermittelt. Für mich ist es ein Problem des Systems Jugendamt, nicht des Psychiaters Dr. Michael Winterhoff.

Und insoweit finde ich es unfair, dass die Staatsanwaltschaft nicht willens und in der Lage ist, auch gegen die zu ermitteln, die die Verfehlungen und die Massenmedikation erst ermöglicht haben: Amtsvormünder, Sachbearbeiter, Pflegefamilien und Heimmitarbeiter.

Sündenbock oder echte Aufklärung?

Ob man am Ende zu einer strafrechtlichen Bewertung kommen wird, wird man sehen. Ich befürchte hier das schlimmste… nämlich eine Einstellung oder zumindest dass man mit den Ermittlungen gegen Winterhoff diesen als reinen Sündenbock nimmt, um das System reinzuwaschen.

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Recht allgemein

Jugendamt Willkür?

Findet in Deutschland Jugendamt Willkür statt? Ist das die richtige Formulierung, um die vielfältigen Probleme rund um das Jugendamt zu diskutieren? Ich sage nein. Wie ich Euch ja schon mitgeteilt habe, ist es nicht richtig zu behaupten, die haben mein Kind ohne Grund weggeholt. Und aus denselben Gründen sind Inobhutnahmen auch nicht willkürlich erfolgt oder handelt das Jugendamt mit Willkür.

Keine Jugendamt Willkür heißt nicht, dass das Handeln des Jugendamtes richtig ist

Michael Langhans, Volljurist

Rechthaberei oder Wortglauberei

Geht es dem Langhans jetzt nur ums Rechthaben oder um Wortglauberei? Mitnichten. Für mich ist die richtige und faire Ausdrucksweise der richtige Weg, damit ihr Glaubwürdigkeit bekommt. Glaubwürdig argumentieren heißt, Eurem Anliegen Gehör zu verschaffen. Nur so erreicht ihr es, dass Lösungswege offen bleiben.

Willkür ist, wenn ein sachlicher Grund für die Entscheidung fehlt

„Willkür“ war ein neutraler Begriff

Wusstet ihr, dass ursprünglich Willkür für neutral Entscheidungsfreiheit stand und der Gegenpol zu Notwendigkeit war (hier). Von Willkür spricht man heute, wenn ein sachlicher Grund für die Entscheidung fehlt. Das ist genau das, was ich Euch im anderen Artikel beibringen wollte: Falscher Grund ist nicht grundlos. Verfassungsrechtlich ist eine Entscheidung willkürlich, wenn sie unter keinem rechtlichen Aspekt vertretbar erscheint und sich deshalb der Verdacht auf sachfremde Erwägungen aufdrängt (BVerfG Az. 1 BvR 735/09).

Verwaltungsrechtlich spricht man von Willkür, wenn gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen wird und Entscheidungskriterien, die verbindlich sind, einfach ignoriert werden.

Jugendamt Willkür: Wahr oder falsch?

Setzt das Jugendamt also Willkür ein? Wie so immer kommt es auf den Einzelfall und die Begründung an. Wenn ein falscher Sachverhalt berücksichtigt wird, liegt keine Willkür vor, weil das Ergebnis ja anhand des Sachverhaltes vertretbar ist. Dies gilt nur dann nicht, wenn sachfremde Erwägungen (z.B. leere Plätze im Heim müssen befüllt werden) vorliegen würden und beweisbar sind.

Keine Jugendamt Willkür: Trotzdem grottenfalsche Entscheidung

Ich für meinen Teil spreche daher weniger von Willkür. Dafür mehr von verfassungswidrig, unvertretbar, rechtswidrig, rechtsirrig. Kampfbegriffe wie Willkür sind zu sehr subjektiv angreifend und verschlechtern das Gesprächsklima. Gleichzeitig muss man natürlich sagen, dass nach den obigen Definitionen auch viele Aspekte dafür sprechen, dass oft Willkür vorliegt. Dann darf man es auch sagen. Aber trotzdem muss jeder darüber nachdenken, ob er damit etwas gewinnt.

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Recht allgemein

Was das Jugendamt darf und was nicht…

Eine häufige Frage, die an mich gerichtet wird ist und häufige Unsicherheit im Zusammenhang mit dem Jugendamt ist die folgende: Was das Jugendamt darf und was nicht. Wo sind die Grenzen? Was darf das Jugendamt nicht? Ich werde diesen Artikel als FAQ, also Frage und Antworten, aufbauen. Es ist abschließend nicht möglich, alle denkbaren Konstellationen anzusprechen. Weiter ist die Rolle des Jugendamtes zu unterscheiden, einerseits als Berater des Gerichtes im Sinne des §50 SGB VIII, andererseits als die Institution, die das Wächteramt aus Art. 6 III GG ausüben muss. Auf Aspekte der wirtschaftlichen Hilfe / UVG usw. gehe ich in diesem Artikel nicht ein.

Was das Jugendamt darf und was nicht als Wächter und Behörde

Die Befugnisse ergeben sich hier aus dem SGB VIII und dem SGB X, das das Verfahrensrecht regelt.

Darf das Jugendamt anonyme Informationen verwenden?

Ja, aber nicht ungeprüft.

Muss das Jugendamt versuchen, einen Eilantrag zu stellen vor einer Inobhutnahme?

In den meisten Fällen ja. Gerade wenn keine neuen Aspekte vorliegen und das Amt länger betreut, ist es verpflichtet erst das Gericht anzurufen, weil keine dringende Gefahr besteht. Letztlich ist es aber eine Einzelfallfrage.

Muss das Jugendamt den Datenschutz nach DSGVO beachten?

Die DSGVO gilt schrankenlos und europaweit. Eine höchstrichterliche Entscheidung des EuGH zum Jugendamt im Speziellen steht aber aus.

Habe ich ein Recht auf Akteneinsicht?

Ja, dieses ergibt sich aus dem SGB X i.V.m. der DSGVO. Das Akteneinsichtsrecht kann aber beschränkt sein, wenn es sich um sensible Daten handelt, die die Belange Dritter betreffen. Der Sozialdatenschutz des SGB X ist hier strenger als der Datenschutz. Es muss hier aber eine Einzelfallabwägung stattfinden, einfach keine Informationen herausgeben ist unzulässig, jede Schwärzung muss gesondert begründet werden. Ob die DSGVO hier zu einem umfassenden Akteneinsichtsrecht führt, wie der BGH entschieden hat, ist noch ungeklärt. Es spricht aber vieles dafür, dass hier die Sozialdaten zurücktreten dürfen, zumal dies oft nur als Gründe für Verschleierung missbraucht wird.

Kann sich das Jugendamt schadensersatzpflichtig machen?

Soweit das Jugendamt eine Amtspflicht verletzt, kann es sich auch schadensersatzpflichtig nach §839 BGB machen.

Kann ich das Jugendamt auf Unterlassen verklagen?

Grundsätzlich kann man auch das Jugendamt auf Unterlassen verklagen. Da die Mitarbeiter nicht als Privatpersonen, sondern als Amtsträger handeln, haftet immer die Behörde. Daher muss man eine Unterlassungsklage vor dem Verwaltungsgericht einreichen.

Darf mich das Jugendamt unter Druck setzen, nötigen oder erpressen?

Natürlich nicht. Allerdings sollte man nicht jeden Rechtshinweis gleich als Drohung oder Erpressung werten. Lasst Euch bitte vorab beraten, gern auch telefonisch über unseren Verein Erzengel.

Darf mir das Jugendamt Misshandlung unterstellen?

Grundsätzlich darf das Jugendamt keine Misshandlung unterstellen, es muss aber im Rahmen seiner Pflichten ermitteln und darf daher auch Fragen stellen. Wie so oft macht der Ton die Musik, weshalb wir empfehlen, solche Gespräche nur mit Zeugen zu führen. Achtung: Tonbandaufnahmen sind illegal – wenn nicht alle zustimmen.

Kann das Jugendamt eine Beratung ablehnen?

Das Jugendamt hat eine Beratungspflicht gem. §18 SGB VIII. Wenn diese nicht oder nur oberflächlich wahrgenommen wird, was wir oft erleben, muss man ggf. klagen.

Zu den Grundlagen des Jugendamtes als Berater des Gerichtes

Als Berater des Gerichtes ist das Jugendamt am Verfahren zu beteiligen. §50 Abs. 2 SGB VIII regelt hier die Befugnisse ebenso wie das FamFG:

(2) Das Jugendamt unterrichtet insbesondere über angebotene und erbrachte Leistungen, bringt erzieherische und soziale Gesichtspunkte zur Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen ein und weist auf weitere Möglichkeiten der Hilfe hin. In Verfahren nach den §§ 1631b, 1632 Absatz 4, den §§ 1666, 1666a und 1682 des Bürgerlichen Gesetzbuchs(…) legt das Jugendamt dem Familiengericht den Hilfeplan nach § 36 Absatz 2 Satz 2 vor. Dieses Dokument beinhaltet ausschließlich das Ergebnis der Bedarfsfeststellung, die vereinbarte Art der Hilfegewährung einschließlich der hiervon umfassten Leistungen sowie das Ergebnis etwaiger Überprüfungen dieser Feststellungen.(..) Das Jugendamt informiert das Familiengericht in dem Termin nach § 155 Absatz 2 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit über den Stand des Beratungsprozesses. § 64 Absatz 2 und § 65 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 bleiben unberührt.

SGB VIII, §50

Was das Jugendamt darf und was nicht als Berater des Gerichtes

Ist das Jugendamt „Beteiligter“ i.S. §7 FamFG

Das Jugendamt ist kein Verfahrensbeteiligter. Das Gesetz regelt Anhörungsrechte (§162 FamFG), das SGB VIII spricht von „Unterrichtung“, „Unterstützung“, nicht aber von Beteiligter. Beteiligte sind auch in ihren Rechten betroffen. Dies ist beim Jugendamt nicht der Fall. Insoweit ist die Formulierung in §162 II FamFG falsch, weil hier „Beteiligung“ nicht zur Verfahrensbeteiligung führt.

Muss sich das Jugendamt einbringen?

Ja, das Jugendamt „hat“ mitzuwirken, §50 Abs. 1 S. 2 SGB VIII. Es kann also nicht frei entscheiden, ob es teilnimmt, es muss mitwirken und sich einbringen.

Was ist der Unterschied zwischen Beteiligter und Mitwirkender?

Der Unterschied ist nicht so eindeutig zu machen. Mitwirkende und Beteiligte haben andere Rechte, die aber aufgrund der Spezialregeln kaum existent sind. Zum Beispiel haben nur Beteiligte über alles informiert zu werden. Gleichzeitig muss aber das Jugendamt zur Beratung den Sachverhalt kennen. Eigentlich haben nur Beteiligte Antrags- und Beschwerderechte. Gleichzeitig muss aber aus dem Wächteramt und den Regeln des SGB VIII ein Antrag auch bei Gericht gestellt werden. Aus §162 III FamFG ergibt sich zudem das Beschwerderecht.

Darf das Jugendamt vor Gericht lügen?

Nur für Beteiligte regelt §27 Abs. 2 FamFG eine Wahrheitspflicht: „Die Beteiligten haben ihre Erklärungen über tatsächliche Umstände vollständig und der Wahrheit gemäß abzugeben.“ Aus der Amtspflicht zur Erteilung ordnungsgemäßer Auskünfte und der Amtspflicht, den Sachverhalt zu ermitteln ergibt sich m.E. eben auch eine Wahrheitspflicht für das Jugendamt. Dies bedingt auch deutlich zu machen wenn man ungeprüfte Infos weiter reicht.

Darf jedes Jugendamt mitwirken und Beschwerde einlegen?

Nur das örtlich wie sachlich zuständige Jugendamt hat die Rechte aus §162 FamFG, nicht ein früheres Jugendamt.

Darf das Jugendamt seine Meinung zur Kindesentwicklung abgeben?

Ja, dies ergibt sich aus §50 II SGB VIII. Das Amt muss zur Kindesentwicklung Stellung nehmen. Das Gericht hat hier keine pädagogische Ausbildung.

Muss das Jugendamt Hilfen anbieten?

Es muss über Möglichkeiten der Hilfe informieren und konkrete Hilfepläne vorlegen.

Hat das Jugendamt eine Schweigepflicht gegenüber dem Familiengericht?

Soweit es sich um einen Sozialpädagogen handelt, ja. Der normale Sachbearbeiter des ASD hingegen ist verpflichtet, das Gericht zu informieren. Bei Kindeswohlgefahr kann auch trotz Schweigepflicht eine Pflicht zur Tätigwerdung bestehen.

Kann das Jugendamt im Verfahren dem Gericht andere Informationen geben als den Eltern?

Bei Gefahr in Verzug kann erst das Gericht informiert werden, muss dann aber nach unverzüglicher Entscheidung die Eltern vollumfänglich informieren. Es gelten auch hier Prozessmaximen. Teilweise Beweismittel sind keine Beweismittel, unterschiedlicher Informationsstand verstößt gegen Art. 6 EMRK.

Wie ihr seht ist es einfach zu sagen was das Jugendamt darf. Aber oft wird es nicht umgesetzt. Daher steckt der Teufel im Detail, man muss beweisen, Anträge stellen und ggf. klagen. Aber: Solche Klagen sind nicht aussichtslos, auch wenn man nicht wegen allem klagen sollte.

Schreibt mir Eure Fragen zu Was das Jugendamt darf und was nicht!

Ich hoffe, dass ich damit einmal viele Fragen für Euch beantwortet habe, was das Jugendamt darf und was es nicht darf. Habt Ihr noch Fragen, die ich mit aufnehmen soll? Dann kommentiert unter diesem Artikel. Ich beantworte alle Fragen und ergänze die Liste oben!

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Sorgerecht

Was tun bei Inobhutnahme Jugendamt?

Eine spannende Frage: Was tun bei einer Inobhutnahme Jugendamt? Wie verhindere ich diese oder kann ich diese Rückgängig machen?

Wir nähern uns den Antworten auf diese substantielle Frage:

Inobhutnahme durch das Jugendamt

Die Voraussetzungen einer Inobhutnahme ohne Beschluss habe ich in diesem Artikel ausführlich vorgestellt, den ich auch zu lesen bitte:

https://familienrecht.activinews.tv/sorgerecht/inobhutnahme-ohne-beschluss/
Artikel über Inobhutnahmevoraussetzungen

Die Inobhutnahme im eigentlichen Sinn ist daher ein Verwaltungsakt.

Was tun bei Inobhutnahme Jugendamt – Klären ob Eilbedürfigkeit und Gründe vorliegen

Erst einmal sollte man prüfen, ob es einen Grund für diese gibt, den man gegebenenfalls widerlegen kann. Den Irrglauben, dass „ohne Grund“ Inobhutnahmen stattfinden, hatte ich bereits widerlegt. Das ist deshalb wichtig, weil ihr diese Gründe bekämpfen könnt. Und ja, auch falsche Gründe für eine Inobhutnahme sind Gründe, die man bekämpfen kann. Solange eine konkrete, gegenwärtige und erhebliche Gefahr besteht oder nicht ausgeräumt ist, hat das Jugendamt nämlich die Pflicht – aus dem verfassungsrechtlich garantierten Wächteramt – tätig zu werden.

Ich empfehle daher erst dann einen Widerspruch gegen den Verwaltungsakt Inobhutnahme, wenn klar ist dass es keinen Grund gibt. Meistens dürfte es an einer Eilbedürftigkeit scheitern. Denn wer längere Zeit mit dem Jugendamt zu tun hat, wird sich immer darauf berufen können dass man erst einen Beschluss hätte einholen können.

Widerspruch einlegen

Danach sollte man immer einen Widerspruch gegen die Inobhutnahme einlegen. Das ist das wichtigste, das ihr tun müsst, um insbesondere eine gerichtliche Entscheidung zu erzwingen. Setzt hier kurze Fristen (maximal 48 Stunden) und geht dann vor das Verwaltungsgericht. Weiter empfehle ich dringend eine Schutzschrift beim Familiengericht zu hinterlegen, damit Eure Gründe, warum eine Inobhutnahme unzulässig ist, auch dort bekannt ist. Idealerweise sind diese Gründe samt Beweismittel im Widerspruch und in der Schutzschrift vorhanden. Bitte beachten: Ihr müsst präsente Beweismittel vorlegen, also Zeugenaussagen schriftlich oder per eidesstattlicher Versicherung statt einen Zeugenbeweis anzubieten.

Zustimmung widerrufen zu einer Unterbringung

Es gibt allerdings auch Fälle, in denen Eltern erst einer Herausnahme des Kindes zugestimmt haben und sich nun fragen, was gegen diese Herausnahme und quasi Inobhutnahme Jugendamt zu tun ist. Diese Eltern müssen erst die Einwilligung widerrufen. Danach sollte man, wenn das Kind nicht herausgegeben wird, vorsorglich Widerspruch einlegen gegen eine Inobhutnahme.

Eilrechtsschutz Verwaltungsgericht

Eilrechtsschutz beim Verwaltungsgericht ist der richtige Weg, um eine Herausgabe des Kindes zu erstreiten. Tatsächlich ist es aber schwieriger, denn die Gerichte entscheiden oft erst nach 2 Wochen, eine Zeit, in der das Familiengericht einen einstweiligen Anordnungsbeschluss erlassen kann, was die Klage am Verwaltungsgericht unzulässig werden lässt. Gleichwohl erhöht ihr hier den Druck auf das Jugendamt. Wenn der Antrag am Verwaltungsgericht unzulässig wird, müsst ihr diesen für erledigt erklären und die Feststellung beantragen, dass die Inobhutnahme von Anfang an rechtswidrig war. Dies benötigt ihr auch für spätere Amtshaftungsklagen.

Ergebnis Eures Vorgehens

Ihr erzwingt somit einen Antrag des Jugendamtes beim Familiengericht auf Entziehung der elterlichen Sorge. Damit wird das Gericht gezwungen, inhaltlich die Voraussetzungen des §1666 BGB zu prüfen. Damit muss das Gericht nicht nur die Beweislage sichten, sondern auch die Wichtigen Entscheidungen im Sorgerecht anwenden.

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Was tun bei Inobhutnahme Jugendamt – alle FAQ in Kürze

Hier fasse ich nochmal das Wesentliche zusammen:

Was tun bei Inobhutnahme Jugendamt?

Ihr solltet Beweise sichern, Gefährdung widerlegen, Widerspruch einlegen und eine Schutzschrift hinterlegen, bevor ihr Anträge an das Familien- oder Verwaltungsgericht stellt. Wer der Herausnahme zugestimmt hat, sollte diese widerrufen.

Warum sind viele Inobhutnahmen rechtswidrig?

In der Regel kann jedes Jugendamt, gerade bei längeren Verfahren, das Familiengericht erst anrufen. Es besteht dann kein Grund für eine verwaltungsrechtliche Inobhutnahme.

Was tun, wenn ich der Unterbringung durch das Jugendamt zugestimmt habe?

Dann müsst ihr die Zustimmung widerrufen, per Brief und von allen Sorgeberechtigten unterschrieben!

Muss ich einen Widerspruch gegen die Inobhutnahme einlegen?

Ja, wie gegen jeden Verwaltungsakt muss man einen Widerspruch einlegen. Diesem solltet ihr alle Beweismittel zufügen.

Muss ich eine Schutzschrift einlegen?

Ihr müsst nicht, aber ich empfehle es. Denn ohne Schutzschrift besteht die hohe Wahrscheinlichkeit, dass das Familiengericht alle Argumente des Jugendamtes durchwinkt

Muss ich am Verwaltungsgericht klagen?

Eine einstweilige Anordnung solltet ihr nur beantragen, um Druck aufzuüben. Wirklich helfen wird es nicht, außer dass ihr am Ende einen weiteren Ansatz für eine Amtshaftung habt.

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Recht allgemein

Verfahrensbeistand abberufen?

Kann man einen Verfahrensbeistand abberufen? Theoretisch ja, praktisch aber findet das nicht statt. Dank Carola Koch habe ich nun einen Beschluss, den ich mit Euch teilen möchte.

Warum ist es so schwer einen Verfahrensbeistand auszutauschen?

Anders als Richter und Sachverständige sind Verfahrensbeistände nicht zur Neutralität verpflichtet. Die Befangenheit als Möglichkeit des Austausches knüpft aber genau hieran an, §6 FamFG.

Inzwischen beinhaltet §158 FamFG aber auch eine spezielle Regelung zur Beendigung, auch vorzeitig, der Beistandschaft:

(4) 1Die Bestellung endet mit der Aufhebung der Bestellung, mit Rechtskraft der das Verfahren abschließenden Entscheidung oder mit dem sonstigen Abschluss des Verfahrens. 2Das Gericht hebt die Bestellung auf, wenn
1. der Verfahrensbeistand dies beantragt und einer Entlassung keine erheblichen Gründe entgegenstehen oder
2. die Fortführung des Amtes die Interessen des Kindes gefährden würde.

§158 IV FamFG

Verfahrensbeistand nicht neutral reicht insoweit also nicht aus. Es müssen die spezifischen Aspekte des FamFG erfüllt sein. Und neutrale Verfahrensbeistände sind dort nicht gefordert.

Richter kann Verfahrensbeistand abberufen

Also man kann einen Verfahrensbeistand austauschen. Immerhin. Also der Richter kann:

Richter kann Verfahrensbeistand immer abbestellen

Ein Richter kann die Bestellung des Verfahrensbeistandes immer aufheben. S.2 „hebt auf“ reduziert hier das Ermessen, wann eine Bestellung aufgehoben werden muss. Dies gilt immer dann, wenn die Interessen des Kindes gefährdet werden. Dies ist aber genau der Fall, der so oft vorkommt. Wenn dem Willen des Kindes nicht Rechnung getragen wird. Falls man an Anhörungen nicht teilnimmt. Wer kein Rechtsmittel einlegt. All das kommt in den meisten Fällen, die ich kenne, so vor. Und trotzdem reagieren Richter nicht.

Das Amtsgericht Würzburg, Az. 5 F 334/21, hat insoweit entschieden:

„Das Vertrauensverhältnis zwischen (VB) und den Kindern ist zerrüttet. Eine Zusammenarbeit mit der Kindsmutter war bereits zu Beginn schwierig und ist derzeit nicht möglich. Die Wahrnehmung der Kindesinteressen ist dadurch gefährdet, weshalb ein anderer Verfahrensbeistand zu bestellen war.“

AG Würzburg 5 F 334/21

Mehr Infos, wenn der Verfahrensbeistand lügt, findest Du hier:

https://familienrecht.activinews.tv/recht-allgemein/verfahrensbeistand-luegt/

Was mache ich, wenn der Richter nicht abbestellt?

Bestellt ein Richter einen Verfahrensbeistand nicht ab, ist es erst einmal richterliche Unabhängigkeit. Hier ist auch ein Systemfehler begründet: Denn Der Richter, dessen Arbeit der Verfahrensbeistand mit kontrolliert, kontrolliert den Verfahrensbeistand. Eine vom Richter unabhängige Wahrnehmung der Kindesrechte ist hierbei nicht gegeben.

Aber vielleicht ist hier dann doch ein Grund da, den Richter mit einer Befangenheitsrüge unter Druck zu setzen. Dies gilt umso mehr, als dass die Vertretung des Kindes undienlich ist.

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Vor Befangenheitsrüge immer dienstliche Stellungnahme anfordern!

Mein Tipp: Fordert immer eine dienstliche Stellungnahme an zu den potentiellen Befangenheitsgründen des Richters. Diese Stellungnahme wird nicht nur deshalb benötigt, weil ihr damit Euren Befangenheitsantrag glaubhaft machen könnt und weil ein Verstoß hiergegen wieder ein Befangenheitsgrund ist. Es gibt dem Gericht auch die Chance, Fehler abzustellen!

Ihr seht also, einen Verfahrensbeistand austauschen ist möglich. Ich empfehle einfach, dass Ihr zuerst einfach mehr fordert vom Verfahrensbeistand und auf Fehlverhalten hinweist, bevor Anträge gestellt werden. Ansonsten muss der Verfahrensbeistand auch die Rechtsprechung kennen und deren Einhaltung einfordern. Haltet ihm einfach wichtige Entscheidungen im Sorgerecht vor, die dem Kindeswohl entsprechen.

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Gutachten

Der richtige Beweisbeschluss in Kindschaftssachen

Oft wird die Wirkung eines Beweisbeschlusses in Sorgerechtsstreiten und Verfahren nach §1666 BGB verkannt. Viele Anwälte sehen weder Probleme noch wissen sie, wie man die Probleme angeht. An dieser Stelle darf ich den richtigen Beweisbeschluss in Kindschaftssachen vorstellen mit Negativ- und Positivbeispielen.

Schriftlicher Beweisbeschluss in Kindschaftssachen

Vorneweg: Viele wissen gar nicht, dass es einen schriftlichen Beweisbeschluss gibt. Haltet bitte Eure Anwälte an, alles an Euch weiterzuleiten. Das Gericht erlässt den Beweisbeschluss schriftlich. In diesem ist der Beweisbeschluss und der konkrete Sachverständige benannt.

Falsche Beweisbeschlüsse

Falsche Beweisbeschlüsse sind manchmal der Schlampigkeit geschuldet, oft weil man es nicht besser weiß und teils einfach auch einer Voreingenommenheit. Da sich der Sachverständige penibel an den Beweisbeschluss halten muss, führt dies zu einer verfahrensmanipulierenden Wirkung – egal ob gewollt oder ungewollt. Ich darf Euch ein paar unmögliche Beweisbeschlüsse vorstellen:

Der voreingenommene Beweisbeschluss

Ein hervorragendes Beispiel für einen voreingenommenen Beweisbeschluss finden wir in Sachen Carola Koch und deren Sohn Tilmann.

„Wer nur nach den Fehler der Mutter fragt, verkennt das Wesen des §1666 BGB und hat von Familiengericht keine Ahnung – egal ob Amtsgericht oder Oberlandesgericht“

Michael Langhans

Der Beweisbeschluss lautet:

Es soll ein familienpsychologisches Saohverständigengutachten eingeholt werden über folgende Fragen:

  • Besteht die Bereitschaft und die Fähigkeit der Kindesmutter, die Versorgung und Erziehung des Kindes Tilmann unter Berücksichtigung etwaiger besonderer Anforderungen des Kindes zu gewährleisten und ggf. eigene Belange zurückzustellen?
  • Ist bereits eine Schädigung des Kindes eingetreten oder besteht gegenwärtig schon eine Gefahr in einem solchen Maß, dass sich bei der weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt?
  • Von welcher Art, Schwere und Wahrscheinlichkeit sind die befürchteten Beeinträchtigungen des Kindes?
  • Gibt es andere Hilfs- und Unterstützungsangebote, die geeignet sind, die Gefährdungen abzuwenden, ggf. welche?
  • Ist díe Kindesmutter bereit und in der Lage, diese anzunehmen und umzusetzen, sodass eine Gefährdung nicht mehr besteht?
  • Welche Vorstellungen hat das Kindvon dem Verhältnis zu seiner Mutter und wie sind diese unter dem Aspekt der Zielorientierung, Intensität. Stabilität und Autonomie zu bewerten?
  • In welchem Umfang und in welcher Form können bzw. sollten Umgangskontakte zwischen dem Kind Tilmann und seiner Mutter stattfinden?
  • Besteht durch die Durchführung von Umgangskontakten eine Gefahr von körperlichen und seelischen Schäden für das Kind?
  • Kann diese Gefahr durch einen begleiteten Umgang oder durch andere Maßnahmen abgewendet werden, ggf. durch welche?
  • lst ein Umgangsausschluss erforderlich? Wenn ja, für welchen Zeitraum?

Quelle: GefahrvonInnen.de

Was hier auffällt: Die Einseitigkeit verkennt sowohl die Rechtsfrage, was dem Kind gut tut. Es verkennt vorallem aber auch, dass bei einer Inobhutnahme, die durchgeführt ist (!), negative Aspekte des Amtes auch zu hinterfragen sind. Und letztlich verkennt dieser Beweisbeschluss, dass wenn man erst nach Beeinträchtigungen fragt, dass man dann keine Gründe für einen §1666 BGB bisher hat. Und genau das ist der Kern des Problems.

Der naive Beweisbeschluss

Ein weiteres Beispiel ist folgendes:

  • Bestehen bei der Kindesmutter Defizite hinsichtlich der Erziehungseignung?
  • Wenn ja, gebieten diese Defizite bei der Erziehungseignung den Entzug der elterlichen Sorge oder von Teilen der elterlichen Sorge oder bestehen mildere Mittel, um diesen Defiziten zu begegnen?

Das Gericht fragt hier nach einem Beschlusstenor. Abgefragt werden rein rechtliche Fakten. Denn ob ein Entzug der elterlichen Sorge gerechtfertigt ist und ob mildere Mittel bestehen, muss das Gericht entscheiden.

Der Sachverständige hat keine Rechtsfragen zu beantworten.

Michael Langhans, Herausgeber

Man kann allenfalls fragen welche Möglichkeiten der Problembeseitigung es gibt. Auch hier gilt: Wer nach dem Bestehen von Defiziten fragt, belegt dass er keine Argumente im Moment hat, so dass es versteckt die Bitte ist einen Grund zu finden. Ergänzend muss sich freilich auch das Gericht Gedanken nach milderen Mitteln machen.

Der faule Beweisbeschluss

Der (nur von mir so genannte) faule Beweisbeschluss gibt letztlich nur das Gesetz wieder. Ein Beispiel hierzu lautet:

  • Es soll zur Frage, welche Sorgerechtsreglung und Aufenthaltsregelung dem Kindeswohl am besten entspricht, ein familienpsychologisches Fachgutachten eingeholt werden.

Das Gesetz lautet in §1671 BGB:

(1) (…)Dem Antrag ist stattzugeben, soweit

(…)

2.zu erwarten ist, dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf den Antragsteller dem Wohl des Kindes am besten entspricht.

§1671 BGB

Der Beweisbeschluss ist also nur die Wiedergabe des Gesetzes, quasi Copy & Paste. Der Sachverständige hat dabei zu freie Hand.

Der richtige Beweisbeschluss

Im Familien-Recht-Berater lässt sich Rechtsanwalt Bergmann recht umfangreich ein (hier). Meine eigene Meinung ist im Buch Fehler in Gutachten erkennen ausgeführt:

Bergmann schreibt:

1. Welche Belastungen und welche Vorteile sind für das psychische, physische oder seelische Wohl des Kindes zu erwarten, wenn … 

Lässt sich aus fachlicher Sicht begründen, dass einzelne dieser Faktoren für das psychische, physische oder seelische Wohl des Kindes jeweils schwerwiegende Bedeutung haben?  

2. Welche Faktoren werden voraussichtlich in welcher Intensität bei Übertragung des Sorgerechts auf einen Elternteil jeweils vorteilhaft oder belastend auf die gesunde sowie psychisch und emotionale Entwicklung des Kindes wirken 

Bergmann in Der Familien-Rechts-Berater 9/2016, S. 364-372

Diese Formulierung ist sehr kindeswohlbezogen. Rechtsbegriffe und parteiische Formulierungen werden vermieden. Es werden alternative Ausführungen gefordert, um dem Richtervorbehalt zu genügen. Das führt freilich dazu, dass die Richter selber mehr abwägen müssen, was nicht unbedingt auf Gegenliebe stößt.

Eine neutralere Formulierung ist auch, wenn auch nicht so perfekt, „welche Regelung der elterlichen Sorge entspricht dem Wohl des Kindes am Besten“. Einschränkende Formulierungen, die ein Wechselmodell ausschließen wie „welche Übertragung der Sorge auf welchen Elternteil entspricht dem Wohl des Kindes am Besten“.

Im obigen Fall Tilmann hatten wir daher folgende Regelung angeregt:
„1.
Welche Belastungen und welche Vorteile sind für das psychische, physische oder seelische Wohl
des Kindes Tillmann zu erwarten, wenn es einerseits bei der Mutter lebt und andererseits sich in
staatlicher Obhut befindet.
Lässt sich aus fachlicher Sicht begründen, dass einzelne dieser Faktoren für das psychische,
physische oder seelische Wohl des Kindes jeweils schwerwiegende Bedeutung haben?
Welche Auswirkungen auf das Wohl des Kindes haben die Pläne gem. des Antrags der Mutter auf
Rehabilitation und Unterstützung und welche Änderungen sind auf den lst-Zustand bei
konsequenter Umsetzung zu erwarten?
2.
Welche Faktoren werden voraussichtlich in welcher Intensität bei Entziehung des Sorgerechtes
vorteilhaft oder belastend auf die gesunde sowie psychisch und emotionale Entwicklung des
Kindes wirken? Wie verhält es sich bei einer Rückübertragung?
3.
Aus welchen Gründen besucht das Kind- nach wie vor keine Schule.
4.
Welche Auswirkungen auf das Wohl des Kindes hat der Konflikt zwischen Iugendamt und
Mutter?
5.
von der Mutter geplanten und initiierten Mittel geeignet, das Wohl von Tillmann
gewährleisten?
vom Jugendamt geplanten und initiierten Mittel geeignet, das Wohl von Tillmann
gewährleisten?“

Quelle hier

Teilweise hat das OLG dem abgeholfen, weil die fehlende Neutralität anerkannt wurde. Ob man dann an dieser Stelle bis zum Ende streitet oder nicht einen akzeptableren Kompromiss anstrebt, auch um keine Kindesentfremdung zu provozieren, muss jeder für sich entscheiden.

Der Fachstandards entsprechende Beweisbeschluss

Dank meinem Freund Ruwen Mickan habe ich noch eine weitere, eigentlich selbstverständliche, Ergänzung des Beweisbeschlusses für Euch:

„Das Gutachten soll unter Berücksichtigung der relevanten Fachstandards erstellt werden“

vgl. z.B. AG DLG/Donau, 1 F 365/21

Ok, ich räume ein, dass das sinnloser Formalismus ist. Oder doch nicht? Natürlich schadet es nicht, hierauf den Finger zu legen. Es ist ein Zeichen der Prüffähigkeit und der Qualität des Gutachtens, wenn dies zur Bedingung gemacht wird. Und deshalb finde ich das eine gute Ergänzung, die in jeden Beweisbeschluss eingebaut werden sollte. Ich selber würde es noch deutlicher auf die Mindestanforderungen hin formulieren:

„Das Gutachten hat unter Berücksichtigung der Fachstandards Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht erstellt zu werden.“

Michael Langhans, Volljurist

Es gibt keinen Grund, hierauf zu verzichten. Damit müssen die Richter auch Farbe bekennen, ob Sie sich zu den wissenschaftlich fundierten Anforderungen bekennen oder ob sie einfache Gutachten vom „Stammtisch“ präferieren. Ein Richter, der sich weigert, dies auszuformulieren, kann befangen sein.

Gegenvorstellung und Beweisbeschluss

Ein Rechtsmittel bei falschem Beweisbeschluss gibt es nicht. Die Gegenvorstellung ist nur eine Anregung. Auch Befangenheitsgesuche verzögern oft nur das Verfahren. Trotzdem kann eine Gegenvorstellung erfolgreich sein. Viele Anwälte kennen diese Möglichkeit aber nicht.

Sind alle Beweisbeschlüsse falsch?

Technisch betrachtet sind alle Beweisbeschlüsse falsch, weil sie das Wohl des Kindes ignorieren und oft einseitig den Nachweis einer KWG bereits voraussetzen. Veile Richter wollen eine schnelle rechtliche Lösung und diese auf den Sachverständigen abgeben. Das ist unzulässig. Unbestimmte Begriffe wie Erziehungsfähigkeit sollten im Beweisbeschluss vermieden werden, stattdessen das Wohl des Kindes in den Vordergrund gestellt werden. Beweisbeschlüsse sollten zudem dem Richter die Möglichkeiten offen lassen, wie er entscheidet. Das wird mit einengenden Beweisbeschlüssen verhindert.

Sendet mir Eure Beweisbeschlüsse

Sendet mir Eure Sachverständigen-Beweisbeschlüsse. Wir können damit eine Sammlung schlechter und guter Formulierungen starten, was uns allen helfen kann.

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