„Hin und zurück und weg und wieder da:Als Anwalt im Familienrecht freust du dich narrisch, wenn du ein Kind nach langem Kampf zurück bekommst. Das ist was Feines, sage ich euch.Wenn dir das Kunststück dann öfter gelingt, dann ist man gut dabei. Aber ein Kind mehrmals zurückholen, das hat man Gottseidank nicht alle Tage. Und deshalb freust du dich natürlich dreimal soviel(…)Der schlechteste Anwalt im Landkreis:(…) Ganz souverän war ich damals übrigens nicht. Beim Rausgehen fragte ich meine Mandantin, freilich so laut, dass es die Gegenseite hören musste, wie es sich wohl anfühlt gegen den Schlechtesten zu verlieren und wo man dann quasi in der Hierarchie selber stünde. Eine Antwort bekam ich damals nicht mehr (…)“Dieses Buch erzählt meine ganz persönlichen Erinnerungenan 12 Jahre Arbeit als Rechtsanwalt, manchmal kraftvoll, manchmaltraurig, aber immer persönliche, launige Einblicke in eine Welt, diemanchen von uns Überheblich erscheint..“
Ich veröffentliche ab und zu ein paar Kapitelchen, zum Reinschnuppern für Euch:
INHALTSVERZEICHNIS WIE ICH ANWALT WURDE UND WAS ICH ERLEBTE WIE ICH ZUM ANWALTSBERUF KAM 15 DIE MÜNDLICHE PRÜFUNG 18 DIE VEREIDIGUNG 20 DER GEFÄHRLICHE GEGENSTAND DES ANWALTES 22 DER ÄNGSTLICHE MANDANT IM FLUGZEUG 24 DER SCHLECHTESTE ANWALT IM LANDKREIS 25 DIE SCHWERE FACHANWALTSPRÜFUNG 28 MEIN NEUES NAVI UND DIE FAHRT NACH WILDESHAUSEN 32 ALLTAGSRASSISMUS IN DONAUWÖRTH 35 DIE DOPPELTE ENTSCHULDIGUNG 40 SEHR VIEL GESCHRIEBEN 43 LIMITED IST ABER EIN KOMISCHER FAMILIENNAME. 46 POLIZEIAUSWEIS? DA, SCHAUENS AUF MEIN GRÜNES AUTO 48 WIE MAN SICH ALS RICHTER BEFANGEN MACHT 54
STRAFRECHT UNSCHULDSVERMUTUNG AUCH FÜR SYRER? 59 DIE VERLORENE VOLLMACHT ODER DIE SEHR ZUVERLÄSSIGE ANGESTELLTE 62 DER RASENDE WOHNWAGEN ODER ALS ICH NEN RENNFAHRER VERTRAT 68 DAS AUFGENOMMENE PLÄDOYER 71 FAMILIENRECHT WARUM POLITIKER KEINE GUTEN RICHTER SIND 73 ES GIBT KEINEN GRUND, AN DEN AUSSAGEN EINER RICHTERIN ZU ZWEIFELN 79 WENNS DEM STAAT EGAL IST OB DER MANDANT WAS ZU ESSEN HAT 82 PREPPER 85 KAFFEESATZLESEREI 87 HIN UND ZURÜCK UND WEG UND WIEDER DA 90 OBDACHLOSIGKEIT, DA FREUT SICH DAS JUGENDAMT 94 DER ANWALTSWECHSEL WIE ANDERE LEUTE IHRE UNTERHOSEN 97 ELTERNTESTAMENT 99 REVANCHE UND RETOURE 102 SOZIALRECHT DIE NICHT ZURÜCKGENOMMENE BERUFUNG 107 5 EURO RESTVERMÖGEN? DA MUSS MAN DOCH KEINEN EA ANTRAG STELLEN 111 DIE UNZUMUTBARE FRIST 115 WIE MAN ANWÄLTE ALS RICHTER MIT GELD KÖDERT… 118 DIE MISSBRAUCHSGEBÜHR. UND WIE MAN SICH ULTIMATIV WEHRT 122 WENN DAS BUNDESSOZIALGERICHT ANRUFT 126 EIN JAHR WARTEN AUF HARTZ IV 132 KATHOLISCH? EVANGELISCH? HAUPTSACHE RELIGIÖS 135 WENN DAS BUNDESVERFASSUNGSGERICHT NUR HALB RICHTIG ENTSCHEIDET
„Dass Gutachten oft mangelhaft sind, das wissen alle. Vor allem im Familienrecht. Also die familienpsychologischen Gutachten. Die meine ich. Aber ab und zu, da triffst du ganz besondere Perlen der Unfähigkeit. Von einer will ich jetzt berichten. Also Perle. Eine promovierte Perle sogar. Ganz wichtige Gutachterin sozusagen. Die war so gut, die konnte die Erziehungsfähigkeit allein durch Ansehen einschätzen und sich ewige Jahre später daran erinnern.
Was war passiert. Ein normaler Familienstreit, den ich aber aus Anonymisierungsgründen hier ein wenig verfremde. Ein Mädel, das ins Heim musste, weil es Besonderheiten aufzeigte, die man behandeln musste.
Keiner sagte allerdings, dass das eine Einbahnstraße werden wird. Also quasi one way ticket.
Dann gabs Misshandlungsvorwürfe. Time Out Room z.B. und Kontaktverbote – das ganze Repertoire der familienrechtlichen Ungerechtigkeiten und Ungereimtheiten. Auch der Bruder hatte keinen Kontakt mehr.
Dabei war früher mal unsere Perle schon als Gutachterin tätig gewesen und hatte im Verhältnis Mutter-Kind alles tippitoppi bescheinigt. Damals kam auch der Bruder dazu, als die Gutachterin da war und trank eine Tasse Kaffee. Das zumindest stand im Gutachten.
Als man dann Jahre später für den Bruder Umgang einklagte und für die Eltern, da durfte also diese promovierte Perle nochmal ran. Nur ohne Kaffee und nicht zuhause, sondern im Gerichtssaal. Und weil sie ja schonmal da war, sollte sie eben auch den Bruder einschätzen. Und daraufhin berief sie sich auf ihren Erfahrungsschatz. Der, wie oben dargelegt, eben ziemlich mau war, nämlich nur ein Satz. Und vage Erinnerungen von vor einigen Jahren.
Erinnert ihr Euch noch mit wem ihr am letzten Geburtstag Eurer Mutter worüber gesprochen habt? Ich nicht. Ich bin froh wenn ich in der früh weiß welche Woche ist. Und da rede ich nicht vom letzten Jahr, sondern von diesem heutigen Tag.
Jedenfalls war das mündliche Gutachten desaströs. Der Bruder manipuliere die Schwester, er sei nicht gut für sie, er tue eh nur das, was die Mutter wolle und habe keinen eigenen Willen. Sagt sie. Die Perle. Der Bub war beim Gutachten damals ein Schüler und jetzt war er ein gstandenes Mannsbild, ein Student in einem anspruchsvollen Studiengang. Soll aber immer noch der Bub von damals sein. Weil sie sich im Gutachten an den Kaffee und den Kuchen mit ihm erinnert. Und da alles andere einschätzen kann. Aufgrund dieses Satzes. Aufgrund dieser Situation.
Und aufgrund ihrer herausragenden Erinnerungsvermögens. Wobei die wichtigen Sachen eigentlich im Gutachten stehen müssen. Wenn das damals schon bekannt war, hätt es rein gehört ins Gutachten. Damals wars ihr aber unwichtig. So sind’s, die Gutachter. Fähnchen im Wind.
Oder immer so begründen, wie mans eben gerade braucht. Warum ich Kaffeesatzleserei als Titel fürs Kapitel gewählt habe? Weil: Hätte sie den Kaffeesatz gelesen, wärs Ergebnis präziser gewesen als ihre Erinnerung. Nachprüfbarer auch, weil EINDEUTIG Kaffee im Satz.
Keine Frage. Da reden wir über Qualitätssicherung bei Gutachten und dann raten und reden die Damen und Herren Experten so einen Blödsinn, das glaubt man kaum. Aber gut, irgendeinen Dummen findet man immer. Das gilt für Hütchenspieler genauso wie für Richter.“
Ein Kapitel aus meinem autobiographischen Roman Robenlos, erhältlich im Buchhandel und auf Amazon.
Handlungen im Kampf um das Kind und gegen das Jugendamt sollte man immer an der Frage abrichten, was nutzt meinem Ziel. Nur damit kommt man weiter. Das Amt mit seinen unzählichen Mitarbeitern tut sich leicht daran, neue Grabenkämpfe und Diskussionen aufzuwerfen. Mit dieser Vernebelungstaktik wird ein Fall kompliziert und versucht, Eure Energien auf falsche Sphären zu lenken. Daher mein klarer Rat: Bei allem was ihr tut, fragt Euch immer, was nutzt meinem Ziel?
Was nutzt meinem Ziel?
Alles nutzt meinem Ziel, was ihm und mir nicht schadet, was meine Finanzen nicht schwächt und mich näher an das Ziel bringt. Alles, was mein Kind zurückbringt.
Beispiele, was meinem Ziel nicht nutzt
Sagen was ich über das Amt denke?
Das nutzt nur bedingt. Man darf alles denken, muss aber nicht alles sagen. Es bringt Dein Kind nicht zurück.
Beleidigen?
Nutzt niemandem, insbesondere Deinem Kind, etwas.
Anzeigen?
Löst das wirklich das Problem der Rückführung, das Du ersehnst?
Eine methodenkritische Stellungnahme?
Sie löst nicht das Beweisproblem des Gerichtes!
Über Aussagen und Lügen streiten?
Lügen aufdecken löst Eure Probleme nur, wenn es entscheidende Aussagen sind (in Gutachten oder betreffend der Vorwürfe gegen Euch
Wie immer gilt: Die Patentantwort gibt es nicht. Aber man muss das Verfahren möglichst einfach halten. Das heisst nicht, dass Ihr alles zulassen oder hinnehmen müsst. Aber man muss sich taktisch auf das wesentliche konzentrieren. Und da nützt eben nicht alles!
Verbündete suchen, nicht mit allen streiten!
Ich finde es auch immer wichtig, zumindest zu versuchen nicht mit allen zu streiten. Denn das führt nur dazu, dass die Reihen gegen Euch geschlossen sind. Ich will aber, dass das Gericht auf meiner Seite ist und mir mein Kind zurück gibt. Das gelingt leichter, wenn man nicht mit jedem verzofft ist.
Es gibt auch einen Unterschied zwischen auf seiner Meinung und seinem Recht bestehen und rechthaberisch streiten.
Dazu gehört auch, dass die Nähe eines begleiteten Umgangs manchmal notwendiges Übel ist, um die Bindungen zu stärken. Natürlich haben die Meisten zu Unrecht einen begleiteten Umgang aufbefohlen. Aber es hilft manchmal – nicht immer – an manchen Stellen nachzugeben.
Ich habe als Jurist auch schon Umgangsbegleitung abgelehnt. Aber man verliert damit auch Informationsquellen über das Kind. So wird es weiter, neue Lügen zu begründen durch das Amt. Daher würde ich auch heute nicht immer so entscheiden, weil es in einigen Verfahren – Gruß an Ralph – das Kind eher weggebracht als näher gebracht hat.
Ich schreibe das auch, damit Ihr wisst dass ich auch nicht immer richtig reagiere. Es ist ein Minenfeld. Aber diese Regel ist für mich ehern:
Es ist der Geheimtip für viele: Alle Gespräche mit dem Jugendamt oder die Verhandlung auf Handy aufzeichnen. Damit, so die Hoffnung von vielen, könne man endlich die vielen Lügen, Manipulationen und die Wahrheit beweisen. Meiner Meinung nach ist das Blödsinn. Es ist unzulässig, zerstört das Gesprächsklima und hindert eine gemeinsame Lösungsfindung. Ein Fall, in dem Gespräche aufzeichnen etwas bewirkt hätte, ist mir nicht bekannt. Euch etwa?
Rechtslage bei Gespräche aufzeichnen
§201 StGB lautet:
Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht. (2) 1Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt. 2Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. 3Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird. (3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1 und 2). (4) Der Versuch ist strafbar. (5) 1Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. 2§ 74a ist anzuwenden.
Es kommt entscheidend auf die Frage der Befugnis an zur Aufzeichnung und ob das gesprochene Wort öffentlich war oder ist. Dies ist vorallem bei Verhandlungen wichtig, die in der Regel öffentlich sind – außer in Kindschaftssachen. Befugnis sagt also, wenn ihr die Erlaubnis habt aufzunehmen, ist es zulässig.
Viele meinen, dass keine Rechtswidrigkeit vorliegt gem. Abs. 2 S. 3, wenn es ein Interesse der Öffentlichkeit an der Aufzeichnung gibt. Leider legt die Mehrheit der Rechtsprechung diesen Satz nur auf Abs. 2 S. 1 Nr. 2 anwendbar aus, also die Mitteilung dem wesentlichen Inhalt nach, nicht die Aufnahme. Die Aufnahme bleibt damit strafbar.
Zwar kann hier eine Entschuldigung nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen bestehen, aber meiner Erfahrung nach wird hier schnell verurteilt.
Ich selber vertrete sowieso die Auffassung, dass Jugendamt und Familiengericht immer als öffentliches Amt sprechen ausser bei rein privaten Gesprächen und damit niemals „nichtöffentlich“ i.S. des Gesetzes. Aber dieser Meinung wird nicht gefolgt, stattdessen Menschen verfolgt.
Auch prozessual als Gegenbeweis sind diese Aspekte nicht zulässig. Denn rechtswidrige Beweismittel sind unzulässig. Auch hier gibt es grundsätzlich eine Rechtsprechung, die solche Beweismittel ausnahmsweise zulässt. Aber darüber entscheidet ein Richter. Und daher ist der Erfolg ungewiss.
Was erreiche ich mit Gespräche aufzeichnen im Familienrecht
Das ist die Frage, die man sich immer und bei jedem Schritt stellen sollte. Was erreiche ich für mein Kind und die Rückkehr, wenn ich dies tue oder nicht tue? Das ist die Schlüsselfrage, an der Ihr alles messen solltet, was Ihr tut.
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Die Schlüsselfrage:
„Was erreiche ich für mein Kind und die Rückkehr, wenn ich dies tue oder nicht tue?“
Und die Antwort auf Gespräche aufzeichnen ist: Ihr erreicht nichts. Nothing. Njente. Das muss man so knallhart sagen. Natürlich denken einige, sie hätten damit Beweise. Aber ist das objektiv wirklich so? Oder interpretiere ich mehr hinein als wirklich drinnen ist? Welches Bild gebe ich ab? Dass ich keine Regeln einhalte.
Daher ist für mich klar: Lasst es bleiben.
Legale Wege Gespräche aufzuzeichnen?
Natürlich gibt es legale Wege, Gespräche aufzuzeichnen. Da sind sie:
führe ein Wortprotokoll, gern auch mit einer Person die Kurzschrift beherrscht
Frage vorher um Erlaubnis
in Deiner Wohnung: Weise darauf hin dass aufgenommen wird, so dass eine wirksame Einwilligung vorliegt
Gibt es Möglichkeiten, illegale Gesprächsaufzeichnungen legal zu nutzen
Auch diese Möglichkeit gibt es. Problem dabei ist nur, dass Ihr wissen müsst, wie es geht und dass kein Verdacht hängen bleibt. Wie gesagt, ich bin gegen Aufnahmen.
fertigt ein Wortprotokoll aus der Aufnahme an. Aber glaubt Euch jemand, dass ihr so ein Gedächtnis habt?
lasst Dritte das Tonband mithören (nicht abhören!) und benennt diese Zufallszeugen zum Gesprächsinhalt
fertigt eine Bestätigung des Gesprächsinhalts an und sendet das an die Gegenseite
Ich weiss, dass diese rechtliche Situation unbefriedigend ist. Wo es doch Entscheidungen gibt, die es erlauben aufzunehmen. Aber: Seid Euch im klaren dass Ihr maximal 0.1% Erfolgschancen habt und die anderen 99,9% Euch und Euren Kindern schaden werden. Ist es das wert? Ist das Geld für eine Geldstrafe nicht besser aufgehoben für die Verteidigung Eurer Rechte als um den Staat zu nähren?
Glaubt einfach an Euch und dass Ihr legal alles erreichen könnt. Sonst bleibt Euch nichts. Und dann seid ihr nicht besser als die, die Euch belügen und betrügen.
Eigentlich ist es selbstverständlich. Nur wenn Erkenntnisse über eine Kindswohlgefährdung vorliegen, kann der Staat tätig werden. Nichts Wissen hingegen ist kein Grund für eine Inobhutnahme. Diese sehr wichtige Erkenntnis musste die Stadt München und das dortige Jugendamt (Gruss an meinen „Kumpel“ Markus S. aus Krefeld lol) machen – leider erst im Rahmen einer Beschwerdeentscheidung.
Was war passiert: Ich musste damals eine Mutter vertreten, die Probleme mit dem Amt hatte. Soweit, so gut. In diesem Fall war die Mutter aber hervorragend aufgestellt: Kind gesund und sozial eingebunden in Verein und therapeutische Unterstützung bei Weigerung, einen Kindergartenplatz per Zwang anzunehmen. Selbst eine (Vertretungs)Richterin erkannte damals sofort, dass ein glückliches Kind vor ihr steht. Einer der wenigen Fälle war das, bei dem ein Richter auf sich selber mehr vertraut als auf das was das Amt meint. Als dann die zuständige Richterin wieder im Lande war, wurde die Sorge entzogen, weil man nicht wisse ob es dem Kind gut gehe.
Dem hat das OLG München 33 UF 1559/16 aber einen Riegel vorgeschoben.
Beschluss, warum Unwissenheit kein Grund für Inobhutnahme ist
Den Beschluss könnt ihr Euch hier selber durchlesen:
Die Mutter wollte das Kind also nicht mehr in den Kindergarten geben. Und: Viel schlimmer, sie hatte sich in Berlin (ich glaube beim Familienministerium) beschwert über die Jugendämter – was gleich einen Grund für eine Gefährdungsmeldung darstellte.
Bedenken Ausräumen ohne nachzugeben
Die Mutter hatte alle Verpflichtungen erfüllt. Auch eine Zwangsräumung ändert hieran nichts. Denn selbst wenn das Leben eines Kindes nicht in geordneten Bahnen verläuft und der Aufenthalt unbekannt ist, kann nicht zwingend auf eine Gefährdung des Kindswohls geschlossen werden.
Doch das reicht dem Oberlandesgericht nicht. Es geht sogar weiter:
Und am wichtigsten: Vermutungen reichen nicht aus:
Was uns diese Entscheidung lehrt?
Nicht jedes Defizit reicht aus für Kindesherausnahmen.
Nicht jedes Verweigern der Zusammenarbeit mit dem Amt reicht aus, solange man grundsätzlich nachweisbar sich um das Kind kümmert.
Es lohnt sich, selbst in schwierigen Situationen eine eigenbestimmte Form der Zusammenarbeit zu wählen und durchzuführen.
Die in diversen Gruppen verbreitete Strategie gar nix zu tun was das Amt möchte hätte hier zu einem Totalverlust geführt. Nur weil wir auf die Bedenken eingegangen sind und hier unseren eigenen Weg gingen und umsetzten, was es möglich trotz schwierigster Bedingungen zu obsiegen. Wir konnten eben beweisen, dass kein Grund für Inobhutnahme und Herausnahme vorlag. Vorher muss das Amt die KWG ermitteln, nicht nur vermuten.
Es ist eine einfache Sache, und trotzdem muss man es sagen. Ändern. Abändern. Rückführen. Nur in dieser Reihenfolge kann man die gesetzlichen Voraussetzungen des §48 FamFG erfüllen. Nur so bekommt Ihr Euer Kind zurück.
Die gesetzlichen Voraussetzungen für Ändern, abändern und Rückführen
(1) Das Gericht des ersten Rechtszugs kann eine rechtskräftige Endentscheidung mit Dauerwirkung aufheben oder ändern, wenn sich die zugrunde liegende Sach- oder Rechtslage nachträglich wesentlich geändert hat. In Verfahren, die nur auf Antrag eingeleitet werden, erfolgt die Aufhebung oder Abänderung nur auf Antrag.
Ich höre oft die falsche Aussage, ich kann jederzeit eine Abänderung fordern. Das ist falsch. Ich verstehe den Druck, den Eltern verspüren. Je schlimmer das Unrecht, umso größer der Druck, dies wiedergutzumachen. Aber der §48 FamFG enthält ein Zeitmoment: „wesentlich geändert“.
Tief durchatmen, und dann stoisch loslegen:
Ändern.
Natürlich kann Ändern auch die Änderung des anderen Sein. Ein Kind das aus dem Heim wegläuft, um dem Kinderklau zu entgehen. Ich spreche hier aber über Dich als vom Beschluss benachteiligter. Ändern heisst also, etwas tun. Das kann auch nur „pro forma“ sein. Das kann ein Kurs auf dem Papier sein, gelesene Bücher. Es kann aber auch eine Therapie sein, ein Kommunikationskurs, eine Einzelmediation.
Ich präferiere hier Änderungen, die man beweisen kann. Das ist wie bei einer MPU, auch wenn der Vergleich hinkt: Mach dem Gegenüber deutlich, dass Du verstanden hast was falsch lief. Das wiederum muss nicht echt sein, es muss nur ehrlich rüberkommen.
Abändern.
Erst wenn ausreichend und nachhaltige Änderungen, also wesentliche Änderungen, vorliegen, könnt Ihr den Abänderungsantrag stellen.
In diesem solltet Ihr alle Änderungen aufführen.
Und erst dann ist der richtige Zeitpunkt, Lügen im alten Verfahren anzusprechen. Nicht vorher. Natürlich wäre es besser gewesen, diese im alten Verfahren zu vermeiden. Nur: Richter fassen abgeschlossene Verfahren nicht an.
Rückführen.
Nur wenn die obigen beiden Voraussetzungen vorliegen, ist an eine Rückführung zu denken. Letzlich versteht man also unter diesem Dreiklang auch ein Rückführungskonzept, das das Jugendamt mit Euch erarbeiten kann und soll.
Ist es wirklich so einfach?
Ja, es ist so einfach:
Ändern.
Abändern.
Rückführen
Und nein, natürlich klappt es nicht immer. Wenn die Argumente nicht ausreichen. Der Wille des Kindes entgegenstehen soll. Der andere Elternteil gegen Euch arbeitet. Weil eben eine wesentliche Änderung notwendig ist.
Aber erstens wollen wir hier am Blog positiv denken. Rückführung ist das Ziel. Sie ist immer erreichbar.
Mein Partner ist ein Narzisst. Das wird oft behauptet und stimmt öfter. Narzissmus ist deshalb eine häufige Erklärung im familienrechtlichen Streit, beinahe schon ein Modewort. Weshalb ich von solchen Selbstdiagnosen abrate, was Narzissmus bedeutet und wie man taktisch am Besten vorgeht, das versuchen wir in diesem Artikel zu erläutern.
Narzissmus und Sorgerecht- für Euch aufgearbeitet. Denn Sorgerechtsstreit mit Narzissten ist kein Vergnügen. Im Sorgerechtsstreit schlagen die negativen und positiven Aspekte eines Narzissten (Charme u.a.) voll durch.
Ach ja, auch wenn ich öfter als „der Narzisst“ schreibe, ist das in diesem Artikel genderneutral zu verstehen.
Was bedeutet Narzissmus?
Was bedeutet überhaupt das Wort Narzissmus? Was ist eine narzisstische Persönlichkeitsstörung? Wer überhaupt gilt als Narziss?
Vorweg: Narzissen sind charmant, redegewandt, humorvoll und ziemlich selbstsicher. Sie ziehen die Aufmerksamkeit durch Ihre Ausstrahlung auf sich. Meistens, so meine Erfahrung, sehen sie auch ziemlich gut und sehr gepflegt aus. Soweit der erste Eindruck.
Wenn wir von einem Narzissten sprechen, sind es die Männer. Bei Frauen, so habe ich es mir mal erklären lassen, spricht man eher von Hysterie. Man sagt: Sie ist hysterisch.
Jeder von uns kennt sicherlich den Typen Chef, der immer recht hatte oder cholerisch wurde. Jeder von uns kennt einen Vater, der egozentrisch war oder aber auch der Opa nebenan, der mit allem skrupellos schimpfte. Und ja, nicht zu vergessen, die narzisstischen Ehemänner oder Partner.
Hilfe erhaltet Ihr über unseren Verein:
Die narzisstische Persönlichkeitsstörung
Aber wann sprechen wir von einer nazistischen Persönlichkeitsstörung?
Und vor allem: Wann beginnt es uns extrem zu stören und unsere Nerven zu strapazieren?
Kriterien nach DSM-5
Im DSM-5 sind folgende Kriterien aufgeführt
Mindestens fünf der folgenden Kriterien müssen erfüllt sein:
Hat ein grandioses Gefühl der eigenen Wichtigkeit (z. B. übertreibt die eigenen Leistungen und Talente; erwartet, ohne entsprechende Leistungen als überlegen anerkannt zu werden).
Ist stark eingenommen von Fantasien grenzenlosen Erfolgs, Macht, Glanz, Schönheit oder idealer Liebe.
Glaubt von sich, „besonders“ und einzigartig zu sein und nur von anderen besonderen oder angesehenen Personen (oder Institutionen) verstanden zu werden oder nur mit diesen verkehren zu können.
Verlangt nach übermäßiger Bewunderung.
Legt ein Anspruchsdenken an den Tag (d. h. übertriebene Erwartungen an eine besonders bevorzugte Behandlung oder automatisches Eingehen auf die eigenen Erwartungen).
Ist in zwischenmenschlichen Beziehungen ausbeuterisch (d. h. zieht Nutzen aus anderen, um die eigenen Ziele zu erreichen).
Zeigt einen Mangel an Empathie: Ist nicht willens, die Gefühle und Bedürfnisse anderer zu erkennen oder sich mit ihnen zu identifizieren.
Ist häufig neidisch auf andere oder glaubt, andere seien neidisch auf ihn/sie.
Zeigt arrogante, überhebliche Verhaltensweisen oder Haltungen.
Das Krankheitsbild beschreibt Salzgeber ab Rnn. 1047 wie folgt: „Es zeichnet sich aus durch ein durchgängiges Muster an „Großartigkeit“ gegenüber der Einschätzung durch andere, Überempfindlichkeit auf Einschätzung durch andere und Mangel an Einfühlungsvermögen aus. Diese unverträglichen Persönlichkeiten zeigen sich unkooperativ, verhalten sich skeptisch und aggressiv. Mangels Mitgefühl irritieren sie Mitmenschen.
Wie Narzissten ticken im Sorgerecht und überhaupt
Lassen Sie uns gemeinsam mal schauen, wie die Narzissten ticken. Dazu wurde das ganze natürlich etwas in plastischere Beispiele gegossen als es der DSM-5 widergibt:
Der Narzisst schein Star-Allüren zu haben. Er ist der schönste, der beste und duldet keine besseren als er selber. Nur seine Meinung gilt. Nur er weiß, wovon er spricht.
Der Narzisst ist ein Egozentriker, der auch unsere Persönlichkeit manchmal angreift. Denn nur seine Interessen sind wichtig. Was andere dazu meinen hingegen ist irrelevant.
Sie sind rücksichtslos in ihrem Umfeld.
Empathie ist ein Fremdwort für Narzissten. Das Gefühl der Anteilnahme fehlt vollständig.
Narzissten lieben Macht und Ruhm. Sie sind meistens in der ersten Reihe und brauchen ständig die Anerkennung.
Sie sind berechnend wenn es um die eigenen Interessen geht. Ein Narzisst ist der typische Kollege, der die Unterlagen der Kollegin/dem Kollegen nicht gibt und dem Chef dann sagt, er hätte nicht gewusst, dass der Andere die gebraucht hat. So ziemlich unkollegial.
Narzissten sind absolut keine Teamplayer, wenn sie im Team sind, dann haben sie natürlich das Sagen, sonst niemand.
Sie sind arrogant.
Sie gehen ohne Rücksicht auf Verluste durch das Leben.
Sie streben immer nach Macht. Und wenn sie die Macht haben, brauchen sie auch mehr Macht.
Sie sind die Super-Schauspieler und das insbesondere in ihrer Opfer-Rolle.
Narzissten können nicht zuhören, und wenn sie aus Versehen zuhören, dann verdrehen sie später die Worte im Mund und geben das falsch aber glaubhaft wieder.
Narzissten wissen immer alles besser als andere. Sie freuen sich immer, wenn man sie nach ihrer Meinung fragt. Sie springen quasi in die Luft, wenn man diese als Berater im Freundeskreis wählt.
Sie sind sehr redegewandt.
Sie sind manipulativ.
Sie sind die Meister des ersten Eindrucks. Narzissten machen einen sehr guten ersten Eindruck, bis die Fassade anfängt zu bröckeln.
Sie sind stets auf der Suche nach Lob und Anerkennung.
Nicht zu vergessen ist, dass sie immer das arme Opfer spielen, wenn was schief läuft. Insbesondere Ehemänner oder Ex-Partner können das sehr gut anderen verkaufen.
Narzissten können sehr gut Druck ausüben. Dies können sie subtil und indirekt äußerst eindrucksvoll.
Sie meiden emotionale Themen, denn sie können mit Emotionen überhaupt nicht umgehen.
Narzissten kommen um ein Anspruchsdenken nicht herum.
Narzissten denken, dass sie wertvoller sind als alle anderen Menschen in ihrem Umfeld.
Sie üben manipulativ und subtil Druck aus
Und all das ist leider meistens mehr schein als sein.
Sie sind leider nicht loyal.
Sie sind kritikunfähig. Man kann und darf Narzissten nicht kritisieren, denn sie denken, sie sind die Größten die Besten und alles dreht sich um sie herum.
Sie sind sehr eitel.
Sie bleiben bei ihrer Meinung, sind in vielerlei Hinsicht uneinsichtig.
Und natürlich wollen sie immer bewundert werden.
Soll man Narzissten im Sorgerechtsstreit so benennen?
Grundsätzlich rate ich davon ab, einen Narzissten im Sorgerechtsstreit so zu benennen, außer ihr habt eine schriftliche Diagnose. Das Problem bei diesem Krankheitsbild ist die Tatsache, dass es nur umfangreich und in Zusammenarbeit mit der Person diagnostiziert werden kann. Eine solche Diagnose ohne ein Attest wäre anmaßend und beleidigend – aus Sicht des Gerichtes.
Ich empfehle lieber auszuführen, wie sich eine Person verhält. Dazu könnt ihr die obigen Beispiele verwenden oder Euch an den Kriterien nach DSM-5 entlanghangeln.
Das hat den Vorteil, dass ihr Tatsachen einführt. Tatsachen muss das Gericht verwenden und berücksichtigen. Eure Meinung, Euren Schluss hingegen darf das Gericht ignorieren.
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Was will ich erreichen?
Daran muss man alles, was man tun möchte, anknüpfen lassen. In der Regel möchte ich mein Kind schützen, nicht den Expartner diskreditieren. So sollte man vorgehen und entscheiden, was man sagt und fordert!
Aber möchte ich, dass man dies weiter untersucht?
Wer nach einem Gutachter für seinen Partner ruft, der verkennt dass das Gutachten dann auch einen selber betrifft. Und wenn das Schlechtgutachten vorliegt und Dich belastet, bist Du dann weitergekommen? Nein.
Narzissmus und die Wirkung auf das Kind im Sorgerechtsstreit
Aber Narzissmus wirkt sich doch auf das Kind aus, würden viele Eltern jetzt sagen. Und tatsächlich, es gibt Anzeichen und Langzeitwirkungen, die nicht positiv sind – auch weil Narzissten wenig Empathie haben, wie oben geschrieben stand:
Daher sind typische Auswirkungen auf das Kind:
Kinder von Narzissten haben geringes Selbstbewusstsein als andere Kinder
sie ziehen sich oft zurück
Kinder von Narzissten sind unsicherer als andere
sie haben häufig Angst, alleinegelassen und verlassen zu werden
betroffenen Kindern fällt es oft schwer, die eigene Meinung zu sagen aus Angst, abgelehnt zu werden
Hinzu kommen dann oft eigene psychische Probleme wie Dression, Essstörung oder Selbstverletzung. Narzissmus, unbehandelt und ausgelebt, pflanzt sich fort und wird dem Kind anerzogen.
Narzisst im Sorgerechtsstreit
Doch was heisst das im Sorgerechtsstreit? Es heißt, dass die Folgen für das Kind negativ sind. Im besten Fall wirft man Dir vor, das nicht erkannt und nicht gegengesteuert zu haben. Im schlimmsten Fall unterstellt man Dir den Narzissmus.
Jedes ihm nicht genehme Ergebnis wird er als persönliche Niederlage empfinden und bekämpfen!
Problem Narzisst: Gemeinsame Sorge unmöglich?
Ist gemeinsame Sorge bei einem Narzissten möglich? Eher nicht. Weil er (oder sie) immer Recht hat, ist eine andere Meinung nicht vorgesehen und quasi beleidigend. Andererseits wird der Narzisst keine Lösung, auch des Gerichtes, akzeptieren. Der Narzisst akzeptiert keine gleichberechtigte Partnerschaft. Er herrscht. Aber nur intern. Nach außen ist er oder die Nette von Nebenan.
Lösung Narzissmus und Sorgerecht?
Die Lösung ist einfach und doch schwer: Vorwürfe bringen Dich nicht weiter. Versuche, wie immer, das Kind und dessen Bedürfnisse in den Vordergrund zu stellen. Suche Dir verbündete auf diesem Weg, die Dein Vorgehen unterstützen. Der Narzisst wird sich dann zu erkennen geben müssen, weil er diesen Lösungsweg nicht gehen will und kann.
Und trotzdem ist der andere ein Teil des Lebens des Kindes. Den Weg zu finden, mit einem Narzissten zu leben, ist beinahe unmöglich. Natürlich gibt es auch die Fälle, die sich behandeln lassen. Aber das sind wenige.
Du solltest daher nicht versuchen, den Narzissten vom Kind fernzuhalten. Überlass das seinen Handlungen. Ich weiss, es ist schwierig und es mag sein, dass das Kind dann etwas leidet. Die Kunst ist es einerseits, das Kind nicht leiden zu lassen, andererseits ihm nicht die Chance zu geben Dich als böse darzustellen. Das gelingt ihm eher, wenn Du das N. Wort verwendest.
Sind Narzissten erziehungsfähig?
Erziehungsfähigkeit fordert Empathie. Das ist ein Problem bei Narzissmus und Sorgerecht. Man muss auf andere eingehen. Man muss die Bedürfnisse des Kindes wahrnehmen. Häufig wird man daher, auch wegen der oben genannten Auswirkungen auf das Kind, nicht von Erziehungsfähigkeit ausgehen können. Doch auch diesen Schluss muss das Gericht treffen, nicht ihr.
Fachlich gilt: Zwischenmenschliche Beziehungen sind durch die einfache Kränkbarkeit gestört. Aus subjektiv als Kränkung empfundenen belanglosen Situationen resultiert dann ein falsches Verhalten Kindern gegenüber. Teils wird ein Kind einem anderen bevorzugt oder benachteiligt. Gleichwohl bestehen Behandlungsmöglichkeiten durch psychotherapeutische Maßnahmen, womit Nachreifung und Nachentwicklung ermöglicht wird (Salzgeber Rn. 1047).
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Im Fokus: Bedürfnisse des Kindes
Alles andere kommt dann von alleine!
Legt den Fokus auf das Kind, der Schluss kommt dann von alleine, wenn dessen Bedürfnisse ignoriert werden.
Dann löst sich Narzissmus und Sorgerecht auf. Doch der Kampf wird nie enden.
Im Rahmen des 24h Livestreams auf Activinews (link unten) hatten wir auch einen laaaaangen Gutachten Workshop gesendet. Ich möchte Euch diesen Gutachten Workshop nicht vorenthalten. Mit dem Wissen aus diesem Workshop seid Ihr bestens ausgerüstet, um mit Eurem Anwalt oder auch alleine ein Gutachten zu analysieren und anzufechten.
Schaut Euch einfach das Video an und versucht danach die Fragen zu beantworten.
Es ist für alle betroffenen Eltern, deren Kinder unter Pflegeeltern, Missbrauch und Jugendamtsentzug leiden, ein Hohn zu hören, dass man für 4000 Dateien Kindesmissbrach 4.500 € Strafe zahlen muss. 1,13 € ist der bayrischen Justiz das Leid eines Kindes wert.
4.500 € sind 10 Monate Hartz 4 Satz. Christoph Metzelder wurde zu Bewährungsstrafe verurteilt, andere normale Bürger auch.
Sachsensumpf und Bayernsumpf?
Doch die Justiz schützt sich selber. Oder schützen Pädos Pädos? Ich habe dafür keine Belege, aber mir fällt es schwer eine juristische, rationale Erklärung zu finden. Es gibt ja immer wieder Gerüchte und Erzählungen von „Begegnungen“. Der Sachsensumpf ist so ein Beispiel. Gibt es auch einen Bayernsumpf?
Nein, diese Strafe verbietet sich unter Freunden und Feinden. Sie ist nicht hinnehmbar und rational nicht erklärbar. Alleine wenn ich höre „unbelastet“, keine „Vorteintragungen“, dann frag ich mich unweigerlich: Ist das derselbe Bonus wie für Sauna-Richter?
Dieser Rechtsstaat eckelt mich an. Seine Selbstgefälligkeit regelt mich an. Und die fehlende Selbsterkenntnis eckelt mich an.
Wie kann man eine Rückführung nach einer Inobhutnahme erreichen? Diese Frage beschäftigt viele unserer Leser. Die Theorie ist so einfach, die Praxis so schwer. Und weil es so ist, dass viele von Euch den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sehen, nun also dieser Artikel: Wie erreiche ich eine Rückführung?
Wie Rückführung erreichen
Diese einfache Frage spaltet sich in 2 Grundlagen:
Weshalb wurde das Sorgerecht verloren
Wie kann ich alles rückgängig machen.
Die meisten Menschen scheitern schon daran, zu analysieren weshalb das Sorgerecht verloren wurde.
Grunde herausarbeiten
Diese Gründe herausarbeiten ist recht schwer. Wo setze ich an? Auf den muss ich hören? Ich will eine Rückführung erreichen, aber muss ich mir deshalb die alten Lügen immer wieder anhören? Eine einfache Antwort: Ja, musst Du. Lies den Beschluss. Analysiere ihn. Schreibe alles negative zusammen. Dabei ist in rechtliches („erziehungsunfähig“, „kindswohlgefährdend“) und tatsächliches („soll geschlagen haben“, „hat vernachlässigt“) zu unterscheiden. Der Beschluss in seiner letzten Fassung (OLG oder Amtsgericht) ist der Dreh und Angelpunkt. Ergänzt werden muss er dann um weitere Schreiben von Jugendamt und Dritten.
Sortiert die Beschlüsse nach rechtlichen und tatsächlichen Gründen
Sucht weitere Vorwürfe von Jugendamt, Zeugen und sammelt diese als tatsächliche Gründe
details
Akteneinsicht
in Jugendamts- und Familiengerichtsakte kann helfen. Auch Euer Anwalt sollte euch eine Kopie der Akte geben. Es können Kosten anfallen!
Natürlich kann und sollte Euch das Jugendamt oder der Anwalt dabei unterstützen. Eigentlich sollten Beschlüsse so klar geschrieben sein, dass ihr wisst was vorgeworfen wurde und was die Gründe sind – und was man erwartet, damit alles besser wird.
Und natürlich sind es nicht immer die offensichtlichsten Punkte. Aber dieser erste Schritt sorgt für einen Überblick!
Wie mache ich alles rückgängig?
Der zweite Teil ist schon etwas schwieriger. Auch hier muss man in zwei Kategorien unterscheiden:
Probleme, die gelogen sind
Probleme, die man angehen kann durch zukunftsorientiere Handlungen und Änderungen
Um eine Rückführung zu erreichen, muss man beide Kategorien angehen. Wenn ihr nur Probleme der ersten Kategorie findet, dann macht ihr einiges falsch. wenn ihr nur Probleme der zweiten Art findet, dann wäre das perfekt. Die meisten Fälle, die ich kenne, beinhalten aber beide Kategorien.
Wie ich andernorts schon gesagt habe, kann man Lügen nur mit Klarstellungen bekämpfen. Daher ist es sehr, sehr wichtig, dass ihr jede noch so kleine Falschheit richtig stellt. Manchmal bietet es sich zwar an, sich nur auf das wesentliche zu konzentrieren. Aber in der Regel geht Gründlichkeit vor Einfachheit.
Schwerer als Lügen widerlegen ist es freilich, die Zukunft zu gestalten. Wie man das tun kann, ist fallspezifisch, aber unterschiedlich. Die folgende Liste ist daher nur eine Vorschlagsliste:
Ärztliche oder Therapeutische Begleitung
Neues Gutachten
Geänderte persönliche Verhältnisse
Geänderter Bedarf des Kindes
Geänderte Wohn- oder Lebensumstände
Geändertes Verhalten
Überwundenes Suchtmittelkonsumieren
Hilfe Dritter in allen Lebenslagen
Konzepte für Schutz
Konzepte für Kinderförderung
Pädagogische Begleitung und Unterstützung
Absolvierte Kurse
Geänderte eigene Wünsche
Neue medizinische Erkenntnisse
usw.
Wie erreiche ich eine Rückführung
Wie erreiche ich eine Rückführung ist daher nach wie vor eine sehr spezifische und einzelfallbezogene Frage. Dieser Artikel ersetzt insoweit keine individuelle Beratung.