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Recht allgemein

Bundesverfassungsgericht wird 70: Freude oder Trauer?

Das Bundesverfassungsgericht wird 70 Jahre alt. Heute. Happy Birthday, Bundesverfassungsgericht. Oder sollte ich lieber einen Nachruf auf den viel zu früh verstorbenen Kämpfer für die Rechte der Menschen in Deutschland schreiben? Hat sich das Bundesverfassungsgericht überlebt oder ist alles im Plan? Meine Gedanken zu 70 Jahre Bundesverfassungsgericht, und ich würde mich freuen wenn ihr mit mir diskutieren würdet.

Happy Birthday, Bundesverfassungsgericht zum 70zigsten

Am 07. September 1951 nahm das Bundesverfassungsgericht seinen Dienst auf, zweieinhalb Jahre nach dem Grundgesetz.

Das Grundgesetz trat am 24.05.1949 in Kraft.

Am 17.04.1951 war das Bundesverfassungsgerichtsgesetz in Kraft getreten und im Mai Karlsruhe als Amtssitz bestimmt worden – damals ja noch im geteilten Deutschland.

Bereits zwei Tage, nach die 23 Verfassungsrichter um den ersten Präsidenten Höpker-Aschoff ihren Dienst aufnahmen, wurde die erste Entscheidung getroffen.

Happy Birthday. Das Bundesverfassungsgericht wird 70 (Beispielbild)

Heute also jährt sich zum 70sten Mal dieser Tag, an dem das Bundesverfassungsgericht seine Arbeit aufgenommen hat.

70 Jahre Schutz der Verfassung?

Unantastbaren Ruf als Hüter von Recht und Ordnung?

Die ältere Generation (so wie ich) wird sich daran erinnern, dass das Bundesverfassungsgericht unter den Granden Roman Herzog oder Jutta Limbach einen unantastbaren Ruf als Hüter von Recht und Ordnung hatte, einen beispiellosen Ruf als unabhängig und wegweisend. Vergleiche mit dem jeher politischen Supreme Court verboten sich damals. Doch wie schaut es heute aus? Haben wir einen Grund, dieses Datum zu feiern, oder ist nicht eher ein Nachruf auf diese lang verlorene Unschuld notwendig?

Das Bundesverfassungsgericht als politisches Gericht

Insbesondere unter den Präsidenten Voßkuhle und Harbarth änderte sich das Selbstverständnis des Bundesverfassungsgerichtes. Medienoffensives Auftreten einerseits und provokante Entscheidungen ohne das notwendige Maß an Zurückhaltung für ein Verfassungsgericht gepaart mit einer immer schnelleren und immer weniger transparenten Ablehnung von Verfassungsbeschwerden sowie eine breite Unterstützung der umstrittenen Pandemiepolitik der Bundesregierung hat am Ruf des Bundesverfassungsgerichtes erheblich gekratzt. Lapidare Ablehnungen von Verfassungsbeschwerden mit angeprangertem offenkundigem Unrecht gefährden die breite Akzteptanz dieses Gerichtes in der Öffentlichkeit.

Das Bundesverfassungsgericht im Familienrecht und im Sorgerecht

Insbesondere im Familienrecht und Sorgerecht ist Rechtsprechung ohne dieses Gericht nicht denkbar. Viele bahnbrechende Entscheidungen (z.B. in meinem Buch „Wichtige Entscheidungen im Sorgerecht“ zitiert) haben großes Unrecht für Eltern verhindert und zu verhindern versucht. Die Familiengerichte und Oberlandesgerichte waren nämlich – und sind es auch heute noch nicht – nie in der Lage, das Elterngrundrecht gegen einen überbordernen Staat durchzusetzen.

Doch immer häufiger versagt auch das Bundesverfassungsgericht. Teilweise sind die Probleme hausgemacht. Das Gericht hat es nämlich versäumt, sorgezutragen dass die Entscheidungen des Gerichtes auch umgesetzt werden. Familienrichter ignorieren die teils überdeutlichen Arbeitsanweisungen in Entscheidungen zu §1666 BGB.

Viele Mängel des Rechtsstaates hingegen sieht das Bundesverfassungsgericht gar nicht. Man denke nur an die Fälle Kuppinger, in denen der Schutz des Elternrechts eines Vaters auch vom Bundesverfassungsgericht ignoriert wurde und damit der versuchten Vernichtung einer Vaterrolle Vorschub geleistet wurde – sehenden Auges. Ist also der EGMR das neue Verfassungsgericht? Hat sich unser Bundesverfassungsgericht überholt?

Das Bundesverfassungsvollstreckungsgericht

Politisch fehlen Möglichkeiten der effektiven Durchsetzung von Verfassungsentscheidungen.

Solange Familienrichter beinahe jede relevante Entscheidung weder kennen noch beachten und es hierfür auch weder dienst-, strafrechtliche oder verfassungsrechtliche Konsequenzen gibt, hat sich ein solches Verfassungsorgan überlebt. Das Bundesverfassungsgericht ist tot, es lebe der EGMR?

Das Bundesverfassungsgericht ist tot, es lebe der EGMR?

Wir stehen also hier an diesem Tag, und statt zu feiern muss ich sagen, dass es nur Grund zur Trauer gibt.

Nachruf und Friedhof Beispielbild zu "das Bundesverfassungsgericht ist tot, es lebe der EGMR?"

Gerade wir Deutsche sollten nie vergessen, dass es eines beständigen Kampfes um die Grundrechte und die Errungenschaften unserer Bundesrepublik nach 1945 bedarf. Während dies bei Rassismus selbstverständlich ist, scheint dies im Kampf um die Würde des Menschen so nicht mehr zu gelten. Während das Bundesverfassungsgericht regelmäßig Entscheidungen zu Gunsten Inhaftierter, von Abschiebung bedrohter und in der Forensik misshandelter Menschen betrifft (diese Entscheidung besteht in einem engen Zusammenhang zu den hier geschilderten Vorgängen), werden Elternentscheidungen gefühlt seltener. Die letzte wichtige Entscheidung ist schon eine Weile her.

Viele Eltern berichten, dass die Verfassungsbeschwerde anzunehmen bereits abgelehnt wird, bevor die Unterschrift unter derselben trocken ist. Gewollt oder ungewollt, der neue und umstrittene Verfassungsgerichtspräsident Harbarth scheint hier die politischen Tendenzen von Voßkuhle fortzusetzen und wenig zu einer Wiederauferstehung des von allen getragenen BVerfG beitragen zu wollen – trotz seiner politischen Vernetzungen.

Hat sich das Bundesverfassungsgericht also überholt

Hat sich das Bundesverfassungsgericht also überholt? Faktisch: Ja.

Haben wir eine andere Möglichkeit als darauf zu hoffen, es möge sich erheben wie ein Phoenix aus der Asche? Ja.

Wir dürfen nicht länger schweigen. Wir müssen der Politik und den Karlsruher Herren und Damen ins Gewissen reden und diesen deutlich machen, warum wir ein starkes Bundesverfassungsgericht brauchen, das auch nicht müde wird, die Politik und die Gerichte zu mahnen.

„Wir brauchen ein starkes Bundesverfassungsgericht, eines das nicht müde wird die Familiengerichte zu ermahnen“

Michael Langhans

Dabei ist mir klar: Würde das Bundesverfassungsgericht jede falsche Entscheidung und jede Rechtsbeugung kritisieren, würde der Rechtsstaat aufhören zu existieren und zu funktionieren. Aber haben wir eine Alternative außer in die Zeiten vor 1945 zurückzufallen? Nein.

Es ist an uns, jeden Tag darum zu kämpfen, dass der Traum einer Würde des Menschen unantastbar endlich Realität wird.

Michael Langhans

Es ist an uns, jeden Tag darum zu kämpfen, dass der Traum einer Würde des Menschen unantastbar endlich Realität wird. Insoweit Happy Birthday, Bundesverfassungsgericht. Ich vermisse Dein altes Ich. Aber ich denke, in den nächsten 70 Jahren bleibt Zeit genug, die Verfehlungen der letzten Jahre abzustellen.

Wie seht Ihr das?
Kommentiert es mit mir unten in den Kommentaren!

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Gutachten

Konkrete Einwendungen gegen Gutachten verpflichten Gericht

Konkrete Einwendungen gegen Gutachten verpflichten das Gericht, diesen tatsächlichen Grundlagen nachzugehen. Das Gericht kann sich nicht einfach darauf berufen, dass sein Gutachter schlüssig alle Aspekte erläutert hat. Das hat das Bayerische Oberste Landesgericht bereits 1994 entschieden in Betreuungssachen, und das gilt noch heute fort:

Das Tatsachengericht ist regelmäßig verpflichtet, konkreten Einwendungen des Betroffenen gegen die tatsächlichen Grundlagen eines Sachverständigengutachtens nachzugehen.

(Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 17. März 1994 – 3Z BR 293/93 –, juris)

Wir alle wissen allerdings, dass in familienpsychologischen Gutachten solche Tatsachen und Anknüpfungstatsachen nicht geklärt und ignoriert werden. Oft wird von Seiten der Gerichte dann einfach erklärt, wenn man auf Fehler hinweist: Der Gutachter ist als sehr zuverlässig bekannt. Er hat seine Begründung schlüssig dargelegt.

Das ist falsch. Das Gericht muss konkrete Einwendungen gegen ein Gutachten prüfen. Es ist hierzu verpflichtet. Doch dies gilt nicht grenzenlos:

Wann ist das Gericht verpflichtet, Einwendungen gegen Gutachten zu prüfen

Das Gericht ist nur bei konkreten Einwendungen verpflichtet. Es reicht daher nicht aus, zu sagen der Sachverständige lügt. Man sollte quasi eine Gegenerklärung mit Beweisantrag stellen. Bei externen Beweisen ist dies einfach möglich, also z.B. es stimmt nicht, dass ich am 1.1. XYZ geschlagen habe, weil ich dort im Urlaub in China war, Beweis Buchungsinfos.

Bei Gesprächsinhalten wird dies schwerer, weshalb ich Videoaufnahmen der Exploration präferiere.

„Nur konkrete Einwendungen gegen Tatsachengrundlagen verpflichten“

Die weitere Grundlage ist, dass es tatsächliche Grundlagen eines Sachverständigengutachtens sind, die falsch sein sollen. Der psychologisch-fachliche Schluss hingegen ist geschützt (bzw. kann nur durch ein Obergutachten/Parteigutachten angegriffen werden).

Zwar ist es logisch so, dass Sachverhaltsfehler immer auch zu falschen Schlüssen führen. Ihr dürft deshalb trotzdem nicht den Fehler machen und das Gutachtensergebnis angreifen – zumindest nicht ohne den Sachverhalt anzugreifen. Es ist also falsch zu sagen das Gutachten ist falsch. Ich habe XYZ nicht geschlagen. Richtig ist die Aussage das Gutachtensergebnis kann nicht verwertet werden, denn die tatsächliche Grundlage, ich habe XYZ geschlagen, hat sich als falsch herausgestellt; das Gutachtensergebnis basiert hierauf.

Ich weiß, dass einige dies wieder als Spitzfindigkeiten abtun werden. Aber so vermeidet ihr Fehler, die es dem Gericht ermöglichen Eure Einwendungen einfach so abzutun.

Falsche Anknüfungstatsachen verpflichten das Gericht, das Gutachten zu prüfen

Falsche oder ungeklärte Anknüpfungstatsachen machen in der Regel das Gutachten nicht verwertbar. Das hat der BGH entschieden und ist damit für mich eine der wichtigsten Entscheidungen im Sorgerecht. Hier lest Ihr meinen ausführlichen Artikel zum Thema:

https://familienrecht.activinews.tv/gutachten/falsche-anknuepfungstatsachen/

Du weißt nicht, wie Du es angehen sollst und suchst Hilfe von mir?

Dann helfe ich Dir/Deinem Anwalt beim Gutachten anfechten:

https://familienrecht.activinews.tv/gutachten/hilfe-beim-gutachten-anfechten/
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Recht allgemein

Hilfe wegen Jugendamt Bremerhaven

Hilfe wegen Jugendamt Bremerhaven. Mich erreichen seid einiger Zeit viele Hilferufe. Mit dieser neuen Artikelserie möchte ich über diese Fälle berichten und Euch ein Forum geben. Eines aber vorneweg: Ich behalte mir vor, Aussagen abzumildern, wenn ich sie unpassend oder beleidigend empfinde. Mit der Veröffentlichung weise ich darauf hin, dass dies nicht meine Meinung wiedergibt. Ich kommentiere dann darunter.

Der Hilferuf: Hilfe wegen Jugendamt Bremerhaven von A. S. an mich

Meine heutige umfassende Mail an meinen „Anwalt“, der mich im Sorgerechtsstreit mit dem Jugendamt vor dem Familiengericht vertreten sollte. Diese Mail ist deshalb so umfassend, weil ich meinen Fall, stellvertretend für viele andere mit ähnlichem Vorgehen, öffentlich machen möchte. Ich habe sämtliche Emails, WhatsApp-Nachrichten, Briefe und Beschlüsse dokumentiert, ebenso wie den zeitlichen Ablauf der Ereignisse. Gerade in der „Coronazeit“ wird deutlich, was sich bereits seit Jahren etabliert hat. Dass Recht und Gesetz, Einhaltung dessen sowie Überprüfen der Tatsachen, nicht stattfinden. Wer sein Recht durchsetzen will, muss das Geld dazu haben. Jeder, der nicht über diese Mittel verfügt und Prozesskostenhilfe erhält, muss auf geltendes Recht verzichten.

Ich bin nicht „Arm“, sozial schwach oder in irgendeiner Weise Auffällig, kein Alkohol, keine Drogen. Ich bin jetzt 55 Jahre alt, aus Überzeugung allein Erziehend (da der Vater kein Interesse an de Kind hat), in teilzeit Berufstätig, in einem Beruf der mir tatsächlich Spass macht, ich melke Kühe auf einem Bauernhof, einem keinen Betrieb. Ich verdiene gerade genug um meine Tochter und mich Ernähren zu können, bekommen ergänzend Wohngeld. Da wir keine großen Ansprüche haben, reicht es aus, ein zufriedenen Leben zu Führen. Normalerweise jedenfalls.

Ich habe mich furchtbar geschämt, in einem Streit (wegen Hausaufgaben, der Schule) meiner Tochter eine Ohrfeige im Affekt gegeben zu haben. Ich habe mir einreden lassen, dass ich Schuld bin, nicht Erziehungsfähig, Überfordert. Eben so anders als alle anderen, schwierig im Umgang. Nur, das alles ist gar nicht wahr!

E-Mail von A. S.

Solche Fehler einzugestehen ist wichtig, es beseitigt die Wiederholungsgefahr und spricht dafür, dass Du eine Person bist, die sich mit sich und dem Kind auseinandersetzt.

Seit Oktober 2020 erlebe ich einen Albtraum. Ich war retraumatisiert, immer wenn ich dachte, es geht nicht schlimmer, kam eine Steigerung. Ich hatte wahnsinnig Gück. Ich bekam einen Platz in einer Traumatherapie und durschaue jetzt das ganze Vorgehen, die Motivation der Menschen, die mein Kind stehlen wollen. Angst. Nicht die Angst um mein Kind, das Kindeswohl. Die Angst vor mir, vor der Wahrheit. Ja, ich bin unbequem. Ich wehre mich, wenn mein Kind in der Schule herabgestuft wird, für dumm erklärt wird, wenn sie als Person keine Rolle spielt. Wenn ihr trotz ADS und ausgeprägter Dyskalkukie erzält wird, sie sei dumm und aus ihr würde später nicht werden, wenn sie von Lehrern demotiviert wird, in der 5. Klasse als Bastard bezeichnet wurde. Ja, ich versuche alles um mein Kind zu schützen.

Lesen Sie bitte selbst. Erklären Sie mir, was genau ich mir, außer der einen Ohrfeige, vorzuwerfen habe. Schauen Sie genau, ich stelle Ihnen alle Fakten auf Anfrage gern zur Verfügung. Es ist absehbar, dass, wenn sich die Wahrheit nicht durchsetzt, wir weitere Schreckensjahre vor uns haben. Ein Leben in Angst. Angst vor der Zerstörung deer Seele meines Kindes. Sie ist ein Kind. Eine Schutzbefohlene. Ich bitte Euch, die Gesellschaft, um Schutz und Hilfe.

E-Mail von A. S.

Ich fürchte, da wird in Akte und Gutachten viel stehen. Vieles, das man übersieht und bei dem der Anwalt versäumt hat, darauf hinzuweisen. Aber ohne Kenntnis der Akte wird das eben auch nichts mit Verfahren gewinnen.

Ich bitte Sie, im Namen aller Kinder, im Namen der Menschlichkeit, im Namen der Wahrheit, im Namen aller Mütter und Väter, Ihre Augen nicht mehr zu verschließen, hinzusehen.

Ich bitte Sie öffentlich darüber zu sprechen.  Teilen Sie meine Geschichte, brechen Sie das Schweigen. Normalerweiise sind diese Verfahren Nichtöffentlich.

E-Mail von A. S.

Möchtest auch Du Deinen Fall vorstellen?

Meine Antwort an A.S.

Liebe A. S.,

vielen Dank für Deinen Schriftverkehr, den Du mir übersendest. Eine Ohrfeige rechtfertigt keine Herausnahme und keine Entscheidung nach §1666 BGB.

„Eine Ohrfeige alleine ist keine Kindesmisshandlung“

Prof. Dr. Kindler, ASD Handbuch, Kapitel 5

Klare Rechtslage nach Kindler: Ohrfreige keine Misshandlung

Prof. Dr. Kindler kommentiert hierzu im ASD-Handbuch:

Körperliche Bestrafungen von Kindern sind in Deutschland nach § 1631 BGB untersagt. Jedoch sind körperliche Strafen, die mit einem geringen Einsatz von Zwang oder Gewalt verbunden sind, kein Verletzungsrisiko bergen und für das Kind erkennbar erzieherischen Zwecken dienen, von körperlichen Kindesmisshandlungen deutlich zu trennen. Nach gegenwärtigem Wissensstand sind solche Bestrafungen im Mittel auch regelhaft nicht mit erheblichen Beeinträchtigungen des Kindeswohls verbunden (Baumrind et al. 2002; Larzelere 2000). Sie sind jedoch ethisch kaum zu rechtfertigen, da körperliche Bestrafungen als Form der Disziplinierung keine besonderen Vorteile aufzuweisen scheinen und Eltern, die häufig zu diesem Mittel greifen, zumindest statistisch in einer erhöhten Gefahr stehen, ihr Kind in einer eskalierenden Disziplinierungssituation zu misshandeln (für eine Forschungsübersicht s. Gershoff 2002).

ASD Handbuch, Kapitel 5, Fußnote 8

Mehr zum ASD Handbuch könnt ihr hier nachschauen:

Ich teile Deine Auffassung nicht, dass man Geld benötigt, um sein Recht durchzusetzen. Aber Geld macht vieles leichter. Das ist nicht nur im Familienrecht so. Das ist überall so. Um von A nach B zu kommen brauche ich viel Zeit oder viel Geld oder ein Auto, also noch mehr Geld.

Genau daher gibt es diese Seite und diesen Videokanal: Um kostenfreie Informationen zu erteilen. Wem das nicht reicht, der muss eben Geld in die Hand nehmen.

Was mir in Deiner E-Mail auffällt: Du schreibst nur über Dich in Deiner E-Mail an mich, aber wenig über die wirklichen Gründe der Herausnahme. Das ist sehr Schade. Natürlich möchte ich dem Leser auch Deine (anonymisierte) E-Mail an Deinen Anwalt mitteilen:

E-Mail von A. S. an ihren Rechtsanwalt

Moin Herr Fxxx.

Ich hoffe, Sie sind wieder genesen. Diese Verhandlung war ein Albtraum. Sie schreiben ja eigentlich sehr gute Schriftsätze. Ich frage mich nur, warum diese überhaupt nicht in die Verhandlung einfließen. Das forensische Gutachten wurde vom Richter an Herrn Flxxx zurückgegeben mit den Worten: es enthält nur jede zweite Seite. Da hätte die Angestellte von Ihnen einen Fehler gemacht? Ernsthaft? Diesen Stapel, den er überreicht hatte, der war sogar dicker als das Gutachten, das ich ausgedruckt hatte. Man durfte dem Gutachter also Frage stellen. Darauf haben Sie mich nicht vorbereitet. Ihr unbeholfener, anscheinend unerfahrener, Kollege hat zwar Fragen gestellt, aber die Antworten….. die waren anscheinend nicht für den Richter und ein Urtel, sondern um seine Meinung zu untermauern. Sie hatten von mir ein komplettes forensisches Gutachten, in dem dieses ganze Famiienpsychologische Gutachten widerlegt ist, und nutzen es nicht???? Der Kollege verriet mir, dass Sie am Tag zuvor mit dem Richter telefonierten und bereits wussten, dass er Lxxx fremd unterbringen will. Waren Sie deshalb krank?  Ich konnte dem Gutachter ja eine Frage stellen. Die nach der konkreten Kindeswohlgefährdung.  Demnach braucht mein Kind also Halt und Struktur. Da ich vormittags zu Hause bin und nachmittags arbeite, ist das nicht gegeben und ich gefährde mein Kind. Wobei er meine Arbeit tatsächlich beschrieben hat, als sei sie lediglich Hobby oder Therapie. Weil mir meine Arbeit gefällt und gut tut. Ernsthaft jetzt? Wo gerade während des Homeschoolings es immens wichtig war, dass ich vormittags für Lxxx da bin! Der Richter sicherte sich schon mal beim „Sachverständigen“ ab, ob er Kindeswohlgefährdung begeht, wenn Lxxx fremd untergebracht ist? Um dann im Verlauf der Verhandlung festzustellen, dass Lxxx , da sie ja immer wieder nach Hause weglaufen würde (weil sie weiß was sie will), dann eben ganz weit von mir getrennt werden muss – da käme dann ja auch das Ausland in Frage, Ungarn oder so. Im Ernst jetzt? Warum? DAS soll verhältnismäßig sein, angemessen und NICHT kindeswohlgefährdend? Wir wissen beide ganz genau, wie eine Unterbringung im Ausland aussieht! Das ist in der Mediatek in ADR und ZDF zu finden.

E-Mail von A.S. an ihren Anwalt

Forensisches Gutachten helfen nur bedingt

Leider muss ich hier auf einen typischen Fehler in der Erwartungshaltung von vielen verweisen: Ein forensisches Gutachten oder eine methodenkritische Stellungnahme beantwortet niemals die Beweisfrage des Gerichtes. Es ist daher auch kein „Gegengutachten“. Im Idealfall führt es dazu, dass das Gerichtsgutachten nicht verwertet werden kann. Damit ist aber nicht die Frage beantwortet oder Sachverhalt aus der Akte widerlegt, den mal als Kindeswohlgefährdung interpretieren kann.

Ein weiterer Irrglaube ist die Frage, ob sich ein Gericht mit diesen Gegengutachten, methodenkritischen Stellungnahmen und forensischen Gutachten auseinandersetzen muss. Zwar muss das Gericht konkreten Einwendungen gegen das Gutachten nachgehen oder bei fehlerhaften Tatsachen ein Ergänzungsgutachten einholen. Und dass ein Gutachten, das auf falschen oder ungeklärten Anknüpfungstatsachen basiert in der Regel unverwertbar ist, habe ich auch schon gefühlte Quadrillionenmal erzählt. Doch eines darf man nicht verkennen: Es ist kein gleichwertiges Gutachten, das man gegeneinander abwägen kann, so ein Gegengutachten.

„Gegengutachten ist kein Zweitgutachten und beantwortet keine Beweisfragen“

Ich wünsche mir dabei, dass auch die Gutachtenkritiker und Gegengutachter ehrlich auf diesen Mangel darstellen. Ein echtes Zweitgutachten ist ein Gutachten, das die Beweisfrage beantwortet. Das sollte immer offen kommuniziert sein (tue ich bei meiner Hilfe beim Gutachten anfechten ja auch).

Zusammenarbeit

Ich lasse mir mein Kind nicht stehlen! Ich soll also mit der falschen Frau Kxxx vom Jugendamt zusammenarbeiten? Ich soll jetzt Besuch von Kriesennotdienst (ohne Kriese) und eine SPFH bekommen? Damit man dann Gründe sucht, um mir dann das Sorgerecht und dann mein Kind zu entziehen?  Wie ich Ihnen bereits schrieb, habe ich keine Defizite sondern es gibt sowohl für Lxxx als auch für mich medizinische Diagnosen. Und die sind Behandlungsbedürftig und Behandlungsfähig. Und, sind in Behandlung. Und zwar erfolgreich. Ich war nämlich nicht einfach „schwierig“ sondern starl Retraumatisiert. Und zwar durch das Verhalten der Frau Kxxx. Demnach habe ich auch nicht merkwürdig reagiert. Es wäre merkwürdig, hätte ich ander reagiert bei unrechtmäßigem Kindesentzug und Entfremdung.

E-Mail von A.S. an ihren Anwalt

Zusammenarbeit, ich verstehe immer nicht warum das so abgelehnt wird. Zusammenarbeit heißt nicht tun was das Amt möchte, sondern eben eigene Vorschläge einbringen. Wer jede Kommunikation ablehnt, der verschlechtert unnötig die Situation. Ich tendiere immer für eine, ggf. vorgeschobene Zusammenarbeit. Dabei gebt IHR alleine vor, welche Lösungen sinnvoll sind. Denn Art. 6 II GG betrifft Euch, nicht das Amt.

Zusammenarbeit ja, aber nach DEINEN Regeln

Es ist wichtig, Lösungen anzubieten, meint Michael Langhans

Rat, am Gutachten teilzunehmen

Sie sagten mir, ich solle Ihnen Vertrauen, Sie sind mein Anwalt. Sie haben mir dazu geraten, an diesem Familienpsychologischen Gutachten teilzunehmen. Diese Begutachtung abzulehnen würde mir in jedem Fall negativ ausgelegt. Ich hatte Sie darauf hingewiesen, dass 75% aller Gutachten schlicht falsch sind. Und Sie gefragt, was mache ich, wenn mein Gutachten falsch ist. Ein ganz normaler üblicher Vorgang, ihr Fall ist doch einfach und eindeutig. Ich solle auf gar keinen Fall hinterfragen und andere Baustellen aufmachen? Das Geld für ein Gegengutachten kann ich mir sparen und ich kann gelassen in die Verhandlung gehen. Akteneinsicht werden Sie auf gar keinen Fall anfordern.

E-Mail von A.S. an ihren Anwalt

Nun, das klingt wieder nach einem Anwalt zum Schämen.

Wann lernen es die Anwälte, dass Gutachten gefährlich sein können?

Michael Langhans, Volljurist

Gefälschte Tatsachengrundlagen

Ich soll aufhören mein Kind in Schutz zu nehmen und meine Mutter hat mit diesem Fall überhaupt nichts zu tun? Auch wenn diese üble Nachrede, Rufmord oder Verleumdug betreibt, ich könne siie ja dann selbst anzeigen? Die Schwierigkeiten mit Frau Kxxx , der Sachbearbeiterin vom ASD, sind lediglich Missverständnisse? Der gefälschte Clearingbericht (das fingierte Protokoll des Hifeplans) ist uninteressant.

E-Mail von A.S. an ihren Anwalt

Falsche Tatsachengrundlagen oder Anknüpfungstatsachen sind ein Problem, das die Verwertbarkeit des Gutachtens beendet. Keine weitere Diskussion. Das weiß auch das Jugendamt, das Gutachten prüfen muss. Da muss man nachhaken und ggf. Vortragen und Strafanzeigen schreiben. Oder Richter ablehnen. Die Richtigkeit der Akte muss heilig sein, sonst existiert der Rechtsstaat nicht.

Corona und Jugendamt

Wie sagte der Richter am Ende der Verhandlung: „Frau S, Niemand will Ihnen hier etwas böses. Es geht mir nur um das Kindeswohl. Sie werden ja nicht, bisLxxx 16 oder 18 ist, Familienhilfe brauchen.“ Und plötzlich ist es auch völlig egal, welche Hilfe, Kriesennothilfe oder SPFH?  Hauptsache ich arbeite mit dem Jugendamt zusammen. Es wäre ja etwas gaaanz anderes, wenn ich das ablehnen wollte – aber das mache ich ja nicht. Und wehe (war die Drohung) Lxxx nimmt nicht am Präsenzunterricht teil, wehe sie hat auch nur einen (unentschuldigten) Fehltag, es gibt ja jetzt die Impfung. „Dann sehen wir uns hier wieder. Dann werde ich nicht mehr so großzügig sein. Dann werde ich durchgreifen. Dann kann ich auf die Bedürfnisse der Eltern keine Rücksicht mehr nehmen (meine Bedürfnisse? Ich dachte,es geht um das Kind und seinem Wohl. Eine Schiksalsgemeinschaft, wie Sie sagten.). (Dann kommt Lxxx weg. Dann wird sie, wie andere schon, mit Polizei und Handschellen ins Ausland verfrachtet). Also, genau das, was die Vormündin schon angekündigt hat, in der Verhandlung vor dem OLG. Steht sogar im Protokoll – ich will das Kind weg haben von der Mutter, ganz weit weg.      

E-Mail von A.S. an ihren Anwalt

Corona und Jugendamt ist auch so ein Ding. Ich wünschte mir, dass diese Pandemie eine Chance wäre, um sich fortzuentwickeln. Endlich den Eltern mehr zuzutrauen und das Elternrecht zu respektieren. Leider findet das Gegenteil statt: Mehr Staat, weniger Eltern. Fakt ist: Auslandsaufenthalte sind nicht dazu da, um Kinder zu entfremden. Auslandsaufenthalte sind nur in sehr eingeschränktem Rahmen möglich.

Also, ich fasse zusammen. Es geht also um das Wohl des Kindes? Mit allen Mitteln, verhältnismäßig, angemessen (wir erinnern uns, es geht um eine Ohrfeige im Affekt) Es kann nicht um die Aussage von Lxxx im Dezember gehen. Im Dezember war sie bereits drei Monate in der Einrichtung, wurde entfremdet und emotional missbraucht (wie in den Jahren zuvor von ihrer Oma) mit Versprechen und Geschenken manipuliert (Geburtstag, Weihnachten, ebenfalls wie in den Jahren zuvor von ihrer Oma). Ihren Willen kann man jetz sehen und hören. Es ist ihrer. Mit Freunden, Ärzten, Sozialarbeitern, allen deutlich gemacht, seit Monaten. Und es geht ihr gut, sie kann wieder lachenschöpft Hoffnungund Selbstvertrauen. Zur Klarstellung: mein Kind hat hier keine Schuld, nie gehabt. Sie hat sich so verhalten, wie sie es unbewusst von ihrer Großmutter übernommen hatte, sie war wütend auf mich und hat deshalb übertrieben und gelogen. Sie hat in diesem gesamten Verfahren mitbekommen, dass Menschen mit Lügen durchkommen und es die Wahrheit schwer hat. Sie war 13! Kein kleiner Erwachsener, ein traumatisiertes Kind. Ich gebe anderen die Schuld? Nochmal: Nicht für mein Handeln, nicht für mein Denken. Ich gebe denen die „Schuld“, die sich schuldig gemacht haben. Ich möchte schlicht, dass es aufhört, mein Kind zu Instrumentalisieren, zu Verunsichern, Kleinzumachen, Abzuwerten, zu versuchen ihren Willen zu brechen, sie zu Zwingen, ihren Willen zu manipulieren und zu ignorieren. Auch bitte ich darum, mich nicht weiter disziplinieren zu wollen, indem mein Kind als Druckmittel dient. Eine Klarstellung zur Impfung noch. Sobal der Impfstoff Novovax zugelassen ist, erwäge ich eine Impfung von Lxxx und mir. Vorher nicht.

E-Mail von A.S. an ihren Anwalt

Ich würde wetten, dass die negativen Auswirkungen der Herausnahme nicht diskutiert werden und wurden. Dies ist einer der häufigsten Fehler in FamFG Beschlüssen. Denn die gerichtliche Maßnahme muss die Situation verbessern, nicht verschlechtern.

Ich bestehe auf die Einhaltung von Recht und Gesetz. Ich erwarte die Überprüfung der Fakten und Tatsachen. Woher hat eigentlich das Jugendamt die Informationen her, für ihre Behauptungen? Wurden diese zahlreich erwähnten Kindeswohlgefährdungsmeldungen (schn in meiner Schwangerschaft, wie ich erfuhr) überhaupt überprüft und von wem? Warum kam am 05.10.2020 nicht sofort die Polizei zu mir nach Hause und hat den Vorwurf überprüft, oder am 06.10. das Jugendamt. In dem Beschluss vom 12.11.2020 steht, dass Frau Kxxx die Familie (also mich?) aufgesucht hatte. Das ist aber gar nicht passiert. Es war gar keine Gefahr im Verzug (einen Monat nach dem Streit), das Zimmer bzw. der Laptop nicht zerstört, auch wurde Lxxx nie mit einem Messer bedroht oder geschlagen. Es gab eine Ohrfeige. Und, meinen Widerruf der Einverständnisse, von denen ich bis heute keine Kopie erhalten habe. Es gab aber seitens der Einrichtung Freiheitsberaubung, Hausfriedensbruch, ohne mein Wissen abgehörte Anrufe, Fehlinformationen und Einschüchterung an meine Tochter (ich erinnere mich daran, dass ein Telefonat mit Lxxx unterbrochen wurde, als ich ihr sagte, dass man einen Richter nicht anlügen darf), Verleumdung (deine Mutter ist psychisch krank, du kannst nicht zurück nach Hause), Hausfriedensbruch bei dem Besuch von Lxxx bei ihrem Opa und Diebstahl. Sie hat weder ihr Impfbuch noch das Zahnarztliche Bonusheft oder ihre Pfadfindertracht zurück bekommen.

E-Mail von A.S. an ihren Anwalt

Anwaltsfehler statt Hilfe wegen Jugendamt Bremerhaven. Die Tatsachen müssen alsbald richtiggestellt werden, weshalb es nicht ausreicht, Gutachten abzuwarten. Denn dann ist das Urteil quasi schon gefallen. Denn die Amtsermittlung darf ja auch nicht auf den Gutachter übertragen werden:

Zum Schluss bitte ich darum, den Begriff der Erziehungsfähigkeit zu definieren. Der Gutachter erklärte mir, dass es sich um Bedürfnisorientierte Erziehung handelt. Dann dürfte die Sache klar sein, weil es genau das ist was ich tue. Wie ich festgestellt habe, ist das leider nicht immer systemkonform. Dafür aber in keinem Fall mit strafrechtlichen Handlungen meinerseits verbunden, im Gegenteil. Noch eine Kleinigkeit. Am 20.01.2021 hatte Frau Bxxx meine Tochter bereits per Mail polizeilch in der Weserstr. angemeldet, also ihren Hauptwohnsitz. Der war ja im November noch bei mir. Die Verhandlung beim OLG war erst im April, Frau Bxxx hatte vorübergehend das Sorgerecht und die ganz klare Information von Lxxxx , dass diese nicht in eine Pflegefamilie möchte sondern soll – weil sie nicht nach Hause „Kann“ also darf. Ich frage mich, ob hier die Garantenstellung (Macht von Amts wegen) missbraucht wurde, um den eigenen Willen, die ungeprüfte Überzeugung durchzusetzen. Zumal der Wille meines Kindes seit dem 26.12.2020 ein anderer war und sie zu dem Zeitpunkt bereits 14 Jahre alt.

Mit freundlichen Grüßen

A. S.

E-Mail von A.S. an ihren Anwalt

Den Bedarf entscheiden Eltern, nicht Gerichte. Nur wenn der Bedarf nicht gedeckt wird und nicht auf andere Weise gedeckt werden kann, sind Entziehungen der Sorge zulässig.

Alles in allem gebe ich A.S. Recht: Ein skandalöser Fall, mal wieder aus dem Bundesland Bremen und der Stadt Bremerhaven.

Ich würde mich freuen, den Beschluss des Richters auch noch zu erhalten, damit wir diesen diskutieren können.

Mein Rat: Bleib ruhig, arbeite den Sachverhalt auf, beantrage Akteneinsicht JA und Gericht und zwinge das Gericht via präsente Beweismittel, sich mit den Fehlern im Gutachten und dem Verfahren auseinanderzusetzen.

  • Sachverhalt aufarbeiten
  • Akten einsehen
  • Falsches richtigstellen
  • Beweisanträge und präsente Beweismittel einführen

Alles Gute Dir und Deiner Tochter, Hilfe wegen Jugendamt Bremerhaven ist schnell erreichbar, wenn Dich Dein Anwalt unterstützt.

Michael

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Gutachten

Muster familienpsychologisches Gutachten

Viele von Euch fragen mich, wie denn so ein familienpsychologisches Gutachten aussieht und ob ich ihnen ein Muster familienpsychologisches Gutachten zur Verfügung stellen kann. Ja und nein, das ist die kurze Antwort. Es gibt nämlich nicht den Aufbau eines Gutachtens, so dass man nicht ein Muster vorlegen kann.

Einen Anhaltspunkt bieten uns die Mindestanforderungen für Sachverständigengutrachten. Diese formulieren den formellen Aufbau des Gutachtens und die zu erledigenden Schritte:

Formelle Aspekte eines psychologischen Gutachtens in Kindschaftssachen

  1. Seitennummerierung des Gutachtens
  2. Nennung des Aktenzeichens
  3. Nennung des Sachverständigen samt seiner wesentlichen relevanten beruflichen Abschlüsse und Zusatzqualifikationen
  4. Nennung des Auftraggebers
  5. Nennung der wörtlichen Fragestellung
  6. Nennung der eingesetzten Methoden
  7. Nennung der Untersuchungstermine mit Datum, Ort und Dauer
  8. Die Quellen für den Befund, also die wesentlichen Untersuchungsergebnisse und Unterlagen oder Auskünfte dritter Personen, sind im Einzelnen darzulegen. Dabei sind Datengrundlage und Interpretation zu trennen.
  9. Nennung sämtlicher weiterer Informationsquellen wie beispielsweise Unterlagen und Auskünfte Dritter.
  10. Nennung von Hilfskräften bei Tätigkeiten von nicht untergeordneter Bedeutung für die Begutachtung. Für Dritte muss ersichtlich sein, welcher Untersucher bei welchen Teilen des Gutachtens mitgewirkt hat.
  11. Das Gutachten muss von dem beauftragten Sachverständigen persönlich und mit Datum versehen unterschrieben sein.
  12. Literatur sollte angeführt werden, soweit im Gutachten darauf explizit Bezug genommen wird

Deutschland Quelle, S.13, ähnlich in Österreich

Die Inhaltlich notwendigen 7 Schritte des Gutachtens

Auch diese ergeben sich aus den Mindestanforderungen:

  1. Auftragsannahme (u. a. Prüfung der eigenen Sachkunde, Neutralität, zeitliche Verfügbarkeit)
  2. Aktenanalyse
  3. Ggf. Formulierung psychologischer/klinischer Fragen ausgehend von der
    gerichtlichen Fragestellung12
  4. Untersuchungsplanung nebst Kontaktaufnahme
  5. Durchführung der Untersuchungen
    Erläuterunge, Exploration, Diagnostik, Hausbesuche, Interaktionsbeobachtung
  6. Interpretationen und Beurteilung der Ergebnisse
  7. Beantwortung der gerichtlichen Fragestellung

Quelle, S.11-12

Muster des familienpsychologischen Sachverständigengutachtens

Ich werde hier in den nächsten Tagen aus diversen Gutachten ein „Muster“ zusammen basteln, damit ihr ein Gefühl für so ein familienpsychologisches Sachverständigengutachten bekommt.
Für die erste Prüfung, ob das Gutachten ansatzweise richtig sein kann, prüft einfach die obigen 19 Punkte, die in jedem Gutachten mindestens vorhanden sein müssen. Selbst wenn alle 19 Punkte vorhanden sind, heisst das nicht, dass das Gutachten gut oder schlecht ist.
Wesentlich kommt es nicht auf ein Muster psychologisches Gutachten an, sondern auf den Inhalt und die Art, wie mit den Informationen umgegangen wird.

Gutachten in Deutschland und Österreich

Die beiden Länder geben sich wenig, die österreichischen Empfehlungen verweisen auf die deutschen Mindestanforderungen. Meine Inhalte sind also auch in Österreich zu verwenden.

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Gutachten

Hilfe beim Gutachten anfechten

Hilfe beim Gutachten anfechten benötigt? Du oder Dein Anwalt, Ihr wisst nicht wie es geht, mein Buch Fehler in Gutachten erkennen ist Euch nicht ausreichend oder mehr? (Allgemeine Beratungen könnt Ihr über das Beratungs- und Kummertelefon des Vereins Erzengel erhalten).

Dann habe ich für Euch eine Lösung:

Bestellt eine kritische Gutachtensrezension by Michael Langhans

Bestellt eine kritische Gutachtensrezension, ein Rechtsgutachten zu Gutachtensfehlern.

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Gutachtensrezension ab 12,50 € / Seite Gutachten zzgl. MwSt

Kritische Gutachtensrezensionen bemessen sich preislich am Umfang des Gutachtens. In der Regel verlange ich hierfür 12,50 € je Seite des Gutachtens und damit fair nach Aufwand und Umfang verteilt. Ist das Gutachten 80 Seiten dick, kostet es 1000€ zzgl. 19% Umsatzsteuer = 1.190 €. Mitglieder des Vereins Erzengel zahlen nur 10 € je Seite, dann also 952 € inkl. MwSt..
Sprecht mich einfach an oder vereinbart ein Gespräch (Termine rechts aussuchen)

Was unterscheidet eine methodenkritische Stellungnahme von einer kritischen Gutachtensrezension?

Die methodenkritische Stellungnahme setzt sich mit den psychologischen Fachstandards auseinander. Der Nachteil damit ist, dass Richter ungern einräumen, falsch zu liegen und daher Fehler nicht sehen wollen, sondern dem Sachverständigen vertrauen.

Was ist diese kritische Gutachtensrezension und wie ist sie Hilfe beim Gutachten anfechten

Ich setze genau hier an: Womit sich der Anwalt, Richter und das Jugendamt auseinandersetzen müssten. Hierfür beantworte ich in einer ausführlichen Gutachtensstellungnahme die folgenden rechtlichen und tatsächlichen Fragen:

  • Ist das Gutachten prüffähig, also die Ergebnisse nachvollziehbar und begründet?
  • Formvorschriften: ist das Gutachten richtig?
  • Sind falsche Anknüpfungstatsachen vorhanden?
  • Wurden die Mindeststandards eingehalten?
  • Ist der Gutachter qualifiziert genug?

Hierzu wird von mir unter anderem folgendes (in der Regel aus öffentlichen Quellen) überprüft:

  • Welche Qualifikation hat der Gutachter
  • Ist die Sachkunde belegt
  • Wurde die rechtliche Fragestellung in eine psychologische übersetzt?
  • Ist die Begutachtung nachvollziehbar geplant
  • Wurde vor Begutachtung die Akte systematisch nach welchem System durchforstet
  • Waren Eltern über die Freiwilligkeit aufgeklärt
  • Wurden Hypothesen gebildet?
  • Ist der Gutachtensauftrag überschritten?
  • Erfolgte die Gesprächsführung offenbar systematisch oder frei Schnautze?
  • Sind die Tests für einen Juristen richtig angewandt?
  • Liegen die Tests dem Gutachten bei?
  • Ist das Gutachten wissenschaftlich?
  • Sind die formalen Voraussetzungen für ein Gutachten eingehalten?
  • Wurden die Mindestanforderungen an die Qualität von familienrechtlichen Gutachte formell und inhaltlich eingehalten
  • Ist das Gutachten prüffähig
  • Welche weiteren Auffälligkeiten sind vorhanden

Meine Gutachtensrezension endet immer mit der Ergebnisbeantwortung, ob rechtlich das Gutachten berücksichtigt werden kann.

Beispiele und Auszüge einer solchen Gutachtenskritik findest Du hier:

https://familienrecht.activinews.tv/recht-allgemein/beispiele-kritische-gutachtensrezension/

FAQ zum Thema:

Überzeugt? Dann nimm Kontakt auf und schreib mir per WhatsApp oder Mail

Kostenfreies Beratungs- und Hilfetelefon über unseren Verein

Sonstige Hilfe oder Beratungen biete ich über den Verein Erzengel an/bitte dort Termine buchen:

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Amtshaftung Gutachten

Muss das Jugendamt Gutachten prüfen?

Ich versuche Euch ja in meinen Videos und auf dieser Seite in der Kategorie zu erklären, wie Ihr selbst ein Gutachten hinterfragen könnt, wie ihr vorgeht um Fehler zu entdecken und richtigzustellen. Die Frage ist dabei, auch weil ich gestern wieder ein Schreiben erhalten haben, in dem ein Jugendamt den Ausführungen des Gutachtens zustimmt: muss das Jugendamt ein Gutachten prüfen? Oder kann es sich nur auf das Ergebnis des Gutachtens beziehen und diesem folgen?

Was bezweckt ein Gutachten?

Ein Gutachten soll dem Gericht Entscheidungsgrundlagen verschaffen, die das Gericht und damit das Jugendamt aus eigener Sachkunde nicht hat bzw. haben kann. Wenn also das Gericht den Schluss auf Erziehungsfähigkeit und Kindeswohlgefahr ohne Gutachter nicht treffen kann, kann man das auch nicht vom Amt erwarten. Doch ist damit nicht das ganze Gutachten gemeint. Sachverhaltsfehler, unklare Anknüpfungstatsachen und Nichterfüllung der Mindeststandarfs für psychologische Sachverständigengutachten sind prüffähig.

Pflicht, den Sachverhalt zu prüfen

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass Amtsträger den Sachverhalt zumutbar erforschen und prüfen müssen:

„Jeder Amtsträger hat die Pflicht, vor einer hoheitlichen Maßnahme, die geeignet ist, andere in ihren Rechten zu beeinträchtigen, den Sachverhalt
im Rahmen des Zumutbaren so umfassend zu erforschen, dass die Beurteilungs- und Entscheidungsgrundlage nicht in wesentlichen Punkten
zum Nachteil der Betroffenen unvollständig bleibt (vgl. BGH, Urteil vom 19. Mai 1988 – III ZR 32/87 -, NJW 1989, S. 99). Eine Verletzung dieser
Amtspflicht kann zu Amtshaftungsansprüchen führen. Zu dem hier maßgeblichen Zeitpunkt (2001) ergaben sich zu beachtende Anforderungen
aus den allgemeinen Regelungen der §§ 20 f. SGB X. Nach dem dort statuiierten Untersuchungsgrundsatz muss die Behörde die
Voraussetzungen und Ergebnisse einer Begutachtung in eigener Verantwortung überprüfen beziehungsweise nachvollziehen und darf das
Gutachten nicht einfach übernehmen. Vorliegend bestand ein besonderer Prüfungsbedarf des Jugendamtes. Inwiefern sich diesbezüglich besondere
Anforderungen aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG ergeben, kann vorliegend offen bleiben

1 BvR 1711/09, zitiert nach Langhans: Die Amtshaftungsklage – Die Amtspflichten

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Die Amtshaftungsklage: Amtspflichten
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Explicit weist das BVerfG hin, dass Voraussetzungen und Ergebnisse der Begutachtung überprüft und nachvollzogen werden müssen und nicht einfach übernommen werden dürfen.

„Nach dem dort statuiierten Untersuchungsgrundsatz muss die Behörde die Voraussetzungen und Ergebnisse einer Begutachtung in eigener Verantwortung überprüfen beziehungsweise nachvollziehen und darf das Gutachten nicht einfach übernehmen.“

1 BvR 1711/09

Mit Prüfen der Ergebnisse ist gemeint das, was ich als Prüffähigkeit bezeichne: Ist das Ergebnis logisch und nachvollziehbar, also möglich? Das absolute Ergebnis kann man ja nicht prüfen, sehr wohl aber ob es logisch ist.

Aussagen wie „Insgesamt wird mitgeteilt, dass das Ergebnis des Gutachtens befürwortet wird“, reichen nicht aus.

Zumindest muss eine inhaltliche Mindestauseinandersetzung stattfinden – mit der Qualifikation, den formellen Voraussetzungen eines Gutachtens und dem Sachverhalt, der beschrieben ist.

Muss das Jugendamt Gutachten prüfen?

Diese Frage lässt sich daher einfach beantworten: Ja.
Wenn keine Prüfung erfolgt, liegt ein Verstoß vor, der Amtshaftungsansprüche auslöst.

Fragen und Antworten

Muss das Jugendamt das familienpsychologische Gutachten überprüfen?

Ja. Es reicht nicht aus, das Ergebnis zu überprüfen.

Was muss das Jugendamt an einem Gutachten prüfen?

Ist das Gutachten prüffähig, logisch und nachvollziehbar? Geht es von falschem Sachverhalt aus oder nimmt die Beweiswürdigung des Gerichtes vorweg? Sind die Qualitätsstandards für solche Gutachten eingehalten oder nicht? Und ist der Gutachter qualifiziert für ein solches Gutachten? Das sind Fragen die das Jugendamt prüfen muss

Kann das Jugendamt das Ergebnis des Gutachtens prüfen und abändern

Es kann nur sagen das Ergebnis ist nicht nachvollziehbar oder formell falsch. Es kann nicht die eigene Wertung an die des Gutachters setze

Was passiert wenn das Jugendamt das Gutachten nicht prüft?

Dann liegt ein Fall der Amtshaftung vor.

Welche Amtspflicht ist bei Nichtprüfung des Gutachtens verletzt?

Die Amtspflicht zur vollständigen Ermittlung und Prüfung des Sachverhalts

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Sorgerecht

Sorgerechtsverfügung und Elterntestament: Kostenloses Muster, Pflichtinhalte und Rechtslage

Was passiert mit meinem Kind, wenn mir etwas zustößt? Diese Frage stellen sich viele Eltern – und schieben sie dann weg. Eine Sorgerechtsverfügung (auch Elterntestament genannt) gibt darauf eine verbindliche Antwort: Mit ihr bestimmen Eltern, wer im Todesfall oder bei schwerer Krankheit Vormund ihres Kindes werden soll – und wer ausdrücklich nicht. In diesem Beitrag erkläre ich, was eine Sorgerechtsverfügung ist, wer sie braucht, welche Form sie haben muss und was unbedingt hineingehört. Ein kostenloses Muster zum Download gibt es ebenfalls.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Eine Sorgerechtsverfügung legt fest, wen Eltern als Vormund für ihr Kind benennen, wenn sie die elterliche Sorge nicht mehr ausüben können.
  • Ein Elterntestament und eine Sorgerechtsverfügung überschneiden sich stark; für Wirkung über den Tod hinaus sollte die Erklärung handschriftlich wie ein Testament verfasst oder notariell beurkundet werden.
  • Besonders wichtig ist die Verfügung, wenn es Streit um das Sorgerecht gibt, das Jugendamt beteiligt ist oder Eltern verhindern wollen, dass das Gericht ohne klare Elternvorgabe entscheidet.
  • In die Verfügung gehören die genaue Benennung des Kindes, eine klare Reihenfolge möglicher Vormünder und ausdrückliche Ausschlüsse ungeeigneter Personen, wenn das dem Kindeswohl dient.
  • Je konkreter Wünsche, Erziehungsvorstellungen und Handlungsgrenzen formuliert sind, desto leichter kann das Gericht den Elternwillen berücksichtigen.

Was ist eine Sorgerechtsverfügung?

Eine Sorgerechtsverfügung ist eine schriftliche Erklärung, mit der Eltern ihr gesetzliches Benennungsrecht nach §§ 1776 ff. BGB ausüben: Sie legen fest, wer Vormund ihres Kindes werden soll, wenn sie selbst sterben oder die elterliche Sorge aus anderen Gründen – etwa wegen schwerer Krankheit – nicht mehr wahrnehmen können. Das Familiengericht ist an diese Benennung grundsätzlich gebunden, es sei denn, die benannte Person ist ungeeignet oder die Bestellung würde dem Kindeswohl widersprechen (§ 1778 BGB).

Weil die Verfügung sowohl über den Tod hinaus wirken soll als auch bei Krankheit zur Anwendung kommt, empfiehlt es sich, sie wie ein Testament zu gestalten: vollständig handschriftlich verfasst, mit Ort, Datum und Unterschrift. Nur so erfüllt sie die Formvorschriften des § 2247 BGB für eine letztwillige Verfügung. Alternativ kann sie notariell beurkundet werden.

Stirbt ein Elternteil, erhält der andere Elternteil in der Regel automatisch die alleinige elterliche Sorge (§ 1680 BGB). Sterben beide, bestellt das Familiengericht einen Vormund – ohne Vorgabe der Eltern häufig das Jugendamt als Amtsvormund. Beides ist nicht immer im Sinne des Kindes. Der Gesetzgeber räumt den Eltern deshalb ein Vorrecht bei der Vormundsbenennung ein. Die Sorgerechtsverfügung, oft auch Elterntestament genannt, ist das Instrument, mit dem Eltern dieses Vorrecht nutzen und einer Fremdbestimmung vorbeugen.

Warum brauche ich ein Elterntestament bzw. Sorgerechtsverfügung?

Das Elterntestament erfüllt – ähnlich wie eine Betreuungsverfügung – den Zweck, spätere Entscheidungen des Gerichts zu lenken. Eltern nehmen damit Einfluss darauf, wer sich nach ihrem Tod oder bei gesundheitlich bedingter Unfähigkeit (etwa Bettlägerigkeit, Koma oder schwere psychische Erkrankung) um das Kind kümmern soll. Das Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 GG wird so über den Tod hinaus verlängert. Besonders wichtig ist das, wenn innerhalb der Familie unterschiedliche Erziehungsvorstellungen aufeinandertreffen oder ein Elternteil befürchtet, dass das Kind in ein Umfeld kommt, das es nicht gutheißt.

Mein Video zur Sorgerechtsverfügung

Wer braucht eine Sorgerechtsverfügung?

Grundsätzlich ist eine Sorgerechtsverfügung für alle Eltern minderjähriger Kinder sinnvoll. Dringend empfehlen würde ich sie in diesen Fällen:

  • Alleinerziehende mit alleinigem Sorgerecht – sonst fällt die Sorge im Todesfall ohne Ihre Vorgabe an den anderen Elternteil oder das Jugendamt.
  • Eltern in einem laufenden Sorgerechtsstreit – die Verfügung dokumentiert Ihren Willen und Ihre Bedenken.
  • Familien, bei denen das Jugendamt bereits beteiligt ist.
  • Eltern, bei denen ein familienpsychologisches Gutachten ansteht.
  • Patchwork-Familien, in denen die Bezugsperson des Kindes (z. B. Stiefvater, Lebensgefährtin) kein Sorgerecht hat.
  • Eltern mit schwerer oder chronischer Erkrankung.

Je früher die Verfügung erstellt wird, desto besser: Eine Verfügung, die lange vor einem Konflikt entstand, lässt sich kaum als taktisches Manöver anzweifeln.

Das Muster einer Sorgerechtsverfügung

Hier könnt Ihr mein Muster einer Sorgerechtsverfügung kostenlos herunterladen (PDF). Es deckt Benennung, Reihenfolge, Ausschlüsse und Handlungsvorgaben ab und lässt sich als Vorlage für den eigenen handschriftlichen Text nutzen:

Bitte beachtet: Das Muster ist eine Vorlage und ersetzt weder eine individuelle Begründung noch eine Rechtsberatung. Für volle Wirksamkeit über den Tod hinaus muss der Text vollständig handschriftlich abgeschrieben, mit Ort und Datum versehen und unterschrieben werden (§ 2247 BGB). Überprüft die Verfügung außerdem regelmäßig – spätestens, wenn sich eure Lebenssituation oder die der benannten Personen ändert.

Erläuterungen zu meinem Muster einer Sorgerechtsverfügung:

Vorab: Das Formular verwendet aus Gründen der Lesbarkeit die männliche Form („Vormund“), gemeint sind selbstverständlich alle Geschlechter.

Die Benennungen im Sorgerechtsformular

Benennt das Kind bzw. die Kinder so eindeutig wie möglich: mit allen Vornamen, Nachnamen, Geburtsdatum und Geburtsort – genau so, wie es in der Geburtsurkunde oder einem gerichtlichen Beschluss steht. Dasselbe gilt für die benannten Vormünder: vollständiger Name, Geburtsdatum, Anschrift und das Verhältnis zum Kind (z. B. „meine Schwester“).

Ich rate dazu, mindestens zwei Vormünder zu benennen – einen Haupt- und einen Ersatzvormund. Benennt aber nicht zu viele Personen: Bei fünf oder sechs Namen kann ein Gericht unterstellen, dass keine sorgfältige Auswahl stattgefunden hat, sondern Beliebigkeit herrscht. Zwei bis drei Personen in klarer Reihenfolge sind in den meisten Fällen ideal.

Reihenfolge der Vormünder: Rangfolge statt gemeinsamer Vormundschaft

Ich empfehle eine klare Rangfolge: Zuerst wird die Person genannt, die Vormund werden soll. Für den Fall, dass sie das Amt nicht ausüben kann, nicht erreichbar ist oder es ablehnt, wird hilfsweise die nächste Person benannt. Eine mögliche Formulierung:

„Als Vormund benenne ich meine Mutter, [Name, Geburtsdatum, Anschrift]. Sollte sie nicht in der Lage oder nicht bereit sein, das Amt auszuüben, benenne ich hilfsweise meine Schwester, [Name, Geburtsdatum, Anschrift].“

Rechtlich möglich ist auch, mehrere Personen gemeinsam als Vormund zu benennen. Davon rate ich in der Regel ab: Können sich die Vormünder nicht einigen, muss das Familiengericht entscheiden – und im schlimmsten Fall stellt es fest, dass keine sinnvolle Vertretung des Kindes gewährleistet ist. Damit wäre genau das Problem zurück, das die Verfügung vermeiden sollte. Eine gemeinsame Vormundschaft ergibt nur in besonderen Konstellationen Sinn, etwa bei einem Ehepaar, das das Kind gemeinsam aufnehmen soll.

Sprecht mit allen Personen, die ihr benennen wollt, vorher darüber. Niemand kann zur Übernahme einer Vormundschaft gezwungen werden – lehnt die benannte Person später ab, greift sonst wieder die gerichtliche Auswahl. Außerdem sollte der künftige Vormund eure Erziehungsvorstellungen kennen und mittragen.

Wann wird die Sorgerechtsverfügung wirksam?

Die Verfügung darf erst dann greifen, wenn ihr die elterliche Sorge tatsächlich nicht mehr ausüben könnt – durch Tod, Koma, schwere Erkrankung oder einen gerichtlich festgestellten Sorgerechtsentzug. Formuliert diesen Eintrittszeitpunkt ausdrücklich. Fehlt eine solche Bedingung, könnte das Dokument wie eine sofort wirksame Vollmacht gelesen werden – und die benannte Person könnte bereits zu Lebzeiten Entscheidungen treffen, die euren Interessen zuwiderlaufen.

Auslösende Ereignisse: Liste niemals abschließend formulieren

Die Ereignisse, die das Elterntestament (Tod) oder die Sorgerechtsverfügung (Krankheit, Handlungsunfähigkeit) auslösen, sollten nie abschließend aufgezählt werden. Sonst entsteht bei jeder nicht genannten Situation Streit darüber, ob die Verfügung überhaupt gilt. Deshalb steht im Muster die Formulierung „insbesondere“ – sie macht klar, dass die Aufzählung nur Beispiele nennt. Typische Auslöser sind:

  • Tod eines oder beider Elternteile
  • Koma, Wachkoma oder schwere Unfallfolgen
  • schwere körperliche oder psychische Erkrankung mit Verlust der Entscheidungsfähigkeit
  • längere Haft oder dauerhafte Abwesenheit
  • gerichtlicher Entzug der elterlichen Sorge

„Formuliert die Verfügung bei aufgezählten Krankheiten nicht abschließend!“

Michael Langhans, Jurist

Handlungsvorgaben für den Vormund: Erziehungswünsche und Grenzen festlegen

Ich empfehle, dem Vormund so konkret wie möglich Handlungsvorgaben mitzugeben. Das können positive Wünsche sein (Schulform, Religion, Kontakt zu bestimmten Verwandten, Verbleib im gewohnten Umfeld) oder ausdrückliche Grenzen. Beispiele:

  • Aufrechterhaltung des Umgangs mit Großeltern oder anderen Bezugspersonen
  • Ausschluss einer Heimunterbringung, solange ein benannter Vormund zur Verfügung steht
  • Ausschluss von Psychopharmaka ohne zweite fachärztliche Meinung – vergleichbar mit einer Patientenverfügung (denkt an den Fall Winterhoff)
  • Verbleib der Geschwister in einem gemeinsamen Haushalt

Solche Vorgaben machen euren tatsächlichen Willen nachvollziehbar. Sie geben dem Vormund Rückhalt, verringern die Angreifbarkeit seiner Entscheidungen und schränken den Spielraum des Gerichts ein, nach eigenem Ermessen zu entscheiden. Wichtig: Die Vorgaben sind für das Gericht nicht in jedem Punkt bindend – je besser sie begründet und am Kindeswohl orientiert sind, desto eher werden sie beachtet.

„Richter müssen den Elternwillen respektieren“

Michael Langhans, Herausgeber

Nehmt außerdem einen ausdrücklichen Hinweis auf, dass das Familiengericht nach § 1778 BGB an eure Benennung gebunden ist und nur aus Gründen des Kindeswohls davon abweichen darf. Das ergibt sich zwar aus dem Gesetz, erinnert das Gericht aber daran, dass eine Abweichung begründet werden muss.

Ausschluss ungeeigneter Personen: Wer nicht Vormund werden soll

Dieser Teil ist unangenehm, aber für eine wirksame Verfügung unverzichtbar: Schreibt klar, wer nicht in Betracht kommt – und warum. Das kann auch den anderen Elternteil betreffen, wenn dieser kein Sorgerecht hat. Denn nach § 1680 BGB wird der überlebende Elternteil vom Gericht vorrangig berücksichtigt, sofern das Kindeswohl nicht entgegensteht. Ein pauschales „nicht geeignet“ reicht dafür nicht aus.

Wenn ihr befürchtet, dass der andere Elternteil oder eine andere Person zum Nachteil des Kindes handeln würde oder dem Kind bereits geschadet hat, nehmt euch für diesen Abschnitt Zeit und dokumentiert konkret:

  • Vorfälle mit Datum und Ablauf
  • Belege wie Gerichtsbeschlüsse, Jugendamtsberichte, ärztliche Atteste, Polizeiprotokolle
  • Zeugen, die die Vorfälle bestätigen können

Fügt die Belege als Anlage bei oder benennt sie so genau, dass sie auffindbar sind. Schreibt sachlich und ohne Vorwürfe – das Gericht gewichtet dokumentierte Fakten höher als emotionale Bewertungen.

Häufige Fragen zur Sorgerechtsverfügung und zum Elterntestament

Brauche ich eine Sorgerechtsverfügung überhaupt?

Eine Sorgerechtsverfügung ist nicht zwingend, sie gibt dem Gericht aber eine klare Orientierung. Vor allem bei Konflikten um das Sorgerecht oder bei belasteten Familienkonstellationen kann sie den Elternwillen besser absichern.

Muss eine Sorgerechtsverfügung handschriftlich verfasst sein?

Ja, für die Wirkung über den Tod hinaus muss die Sorgerechtsverfügung vollständig handschriftlich geschrieben, mit Ort und Datum versehen und unterschrieben sein – wie ein eigenhändiges Testament nach § 2247 BGB. Alternativ ist eine notarielle Beurkundung möglich. Ein ausgedrucktes und nur unterschriebenes Formular reicht dafür

Was ist der Unterschied zwischen Sorgerechtsverfügung und Elterntestament?

Beide regeln, wer sich um das Kind kümmern soll, wenn Eltern ausfallen. Das Elterntestament ist die Form, die auch über den Tod hinaus gelten soll, während eine Sorgerechtsverfügung je nach Gestaltung auch andere Ausfallsituationen abdecken kann.

Darf ich mehrere Vormünder benennen?

Mehrere Benennungen sind möglich und oft sinnvoll, wenn sie in klarer Reihenfolge genannt werden. Zu viele Alternativen schwächen die Auswahl, weil sie beliebig wirken können.

Kann ich bestimmte Personen ausdrücklich ausschließen?

Ein ausdrücklicher Ausschluss ist möglich und in manchen Fällen sehr wichtig. Wenn ein Elternteil oder eine andere Person aus Sicht des Kindeswohls nicht geeignet ist, sollte das konkret begründet und möglichst mit Belegen untermauert werden.

Wenn ich weitere Fragen beantworten soll, kommentiert dies unten.

Fazit

  1. Eine Sorgerechtsverfügung und ein Elterntestament geben Eltern vor allem dann Sicherheit, wenn sie selbst nicht mehr entscheiden können. Wer seinen Willen klar und schriftlich festhält, entlastet die Kinder und vermeidet Streit in einer ohnehin schweren Lage.
  2. Der stärkste Punkt bleibt die eindeutige Regelung des Sorgerechts für den Ernstfall. Gerade deshalb lohnt es sich, ein passendes Muster nicht nur zu lesen, sondern den eigenen Fall sauber und verständlich zu formulieren.
  3. Eltern koennen viele Sorgen vermeiden, wenn sie früh eine rechtssichere und gut nachvollziehbare Verfügung vorbereiten. Das schafft Klarheit fuer Familie, Gericht und Jugendamt, weil der Wunsch der Eltern klar erkennbar ist.
  4. Am Ende zählt nicht die längste Formulierung, sondern ein klarer, passender und ernst gemeinter Wille. Eine sorgfältig erstellte Sorgerechtsverfügung hilft, das Kindeswohl im Blick zu behalten und gibt Eltern ein gutes Stuück Ruhe.
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Sorgerecht

Was ist eine Kindeswohlgefahr?

Was ist diese Kindeswohlgefahr, oft auch KWG abgekürzt, um die sich im Sorgerechtsstreit alles dreht? Denn nur einer solchen Gefahr kann der Staat loslegen und Kinder in Obhut nehmen oder das Gericht anrufen. Es gibt keine genaue rechtliche Definition.

Es gibt nur in §1666 BGB folgendes:

„(1) Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.“

§1666 Abs. 1 BGB Kindeswohlgefährdung

Wann liegt eine Kindeswohlgefahr vor

Wir haben hier also vier Punkte genannt, die körperliche, geistige oder seelige Entwicklung des Kindes oder sein Vermögen. Wichtig dabei ist immer, dass die Eltern die Gefahr nicht abwenden können, um diese gesetzliche Eröffnung zu ermöglichen. Doch wann genau liegt eine Gefahr vor, die den Staat zu Eingriffen ermöchtigt?

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Konkret.
Gegenwärtig.
Erheblich.

So kann man das Problem auf einen Nenner bringen: Jede Gefährdung des Kindeswohles muss konkret sein, also nicht nur nebulös vermutet, sie muss gegenwärtig, also aktuell sein, und sie darf nicht nur kleinste Bereiche betreffen

Diese Zusammenfassung von mir basiert auf der ausführlichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes und des Bundesgerichtshofes.

Die für das Sorgerechtverfahren wichtigsten Entscheidungen auch zur Kindeswohlgefahr habe ich in meinem Buch „Wichtige Entscheidungen im Sorgecht“ zusammengefasst im Kapitel 2:

https://familienrecht.activinews.tv/buecher-vorgestellt/wichtige-entscheidungen-sorgerecht/
Mein Buch zur Gefahr für das Kindeswohl und alles, was man im Verfahren um die Sorge wissen muss

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Bundesverfassungsgericht zur Gefährdung des Kindeswohles

Eine gute Zusammenfassung findet sich in BVerfG 1 BvR 160/14, Rn. 28:

aa) Soweit es um die Trennung des Kindes von seinen Eltern geht, ist dieser Grundrechtseingriff allein zu den in Art. 6 Abs. 3 GG genannten Zwecken zulässig. Danach dürfen Kinder gegen den Willen des Sorgeberechtigten nur von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen. Dabei berechtigen nicht jedes Versagen oder jede Nachlässigkeit der Eltern den Staat auf der Grundlage seines ihm nach Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG zukommenden Wächteramts, die Eltern von der Pflege und Erziehung ihres Kindes auszuschalten oder gar selbst diese Aufgabe zu übernehmen (vgl. BVerfGE 24, 119 <144 f.>; 60, 79 <91>). Es gehört nicht zur Ausübung des Wächteramts des Staates, gegen den Willen der Eltern für eine bestmögliche Förderung der Fähigkeiten des Kindes zu sorgen. Das Grundgesetz hat den Eltern die primäre Entscheidungszuständigkeit bezüglich der Förderung ihrer Kinder zugewiesen. Dabei wird auch in Kauf genommen, dass Kinder durch Entscheidungen der Eltern wirkliche oder vermeintliche Nachteile erleiden (vgl. BVerfGE 60, 79 <94>; BVerfGK 13, 119 <124>). Um eine Trennung des Kindes von den Eltern zu rechtfertigen, muss das elterliche Fehlverhalten vielmehr ein solches Ausmaß erreichen, dass das Kind bei einem Verbleiben in der Familie in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet ist (vgl. BVerfGE 60, 79 <91>). Ihren einfachrechtlichen Ausdruck hat diese Anforderung in § 1666 Abs. 1 BGB gefunden. Die Annahme einer nachhaltigen Gefährdung des Kindes setzt voraus, dass bereits ein Schaden des Kindes eingetreten ist oder eine Gefahr gegenwärtig in einem solchen Maße besteht, dass sich bei ihrer weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (vgl. BVerfGK 19, 295 <301>; BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2004 – XII ZB 166/03 -, FamRZ 2005, S. 344 <345>).

Bundesverfassungsgericht 1 BvR 160/14

Primär entscheiden immer Eltern!

Die Entscheidung ist nicht nur wichtig, weil klar darin steht, dass die Eltern primär entscheiden:

„Das Grundgesetz hat den Eltern die primäre Entscheidungszuständigkeit bezüglich der Förderung ihrer Kinder zugewiesen“

Bundesverfassungsgericht 1 BvR 160/14

Wichtig sind die Ausführungen, wann eine Trennung der Kinder von Eltern gerechtfertigt ist – unter Bezugnahme auf das oben zu §1666 BGB gesagte: Die nachhaltige Kindeswohlgefahr liegt dann vor:

„Die Annahme einer nachhaltigen Gefährdung des Kindes setzt voraus, dass bereits ein Schaden des Kindes eingetreten ist oder eine Gefahr gegenwärtig in einem solchen Maße besteht, dass sich bei ihrer weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt. „

BVerfG aaO

Konkret, gegenwärtig und erhebliche Kindeswohlgefahr

Auf die obige Formel konkret, gegenwärtig und erheblich reduziert heisst dies:

  • Konkret ist eine KWG, wenn ein Schaden eingetreten ist oder ziemlich sicher bald eintritt, es eben konkrete Anhaltspunkte, Beweise oder zumindest eindeutige Indizien gibt
  • Gegenwärtig ist die Gefährdung des Kindeswohls, wenn sie im Moment relevant ist, nicht erst in ferner Zukunft.
  • Erheblich ist die Kindeswohlgefahr, wenn die Schäden nicht nur die Bagatellgrenze erreichen, sondern eine Auswirkung auf

Bundesgerichtshof zur Kindeswohlgefahr

Der Bundesgerichtshof argumentiert ähnlich:

Eine Kindeswohlgefährdung im Sinne des § 1666 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn eine gegenwärtige, in einem solchen Maß vorhandene Gefahr festgestellt wird, dass bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls
des Kindes mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind dabei umso geringere Anforderungen zu stellen, je schwerer der drohende Schaden wiegt.

Bundesgerichtshof XII ZB 408/16

Auch hier wieder der Dreiklang konkret, gegenwärtig und erheblich:

  • Konkret ist eine Gefahr, wenn sie festgestellt wird in einem Maß, dass die weitere Entwicklung Schaden erwarten lässt
  • Erheblich ist die Schädigung des geistigen und leiblichen Kindeswohles
  • Gegenwärtig heißt aktuell

Konkrete Verdachtsmomente nötig

Zur Konkretheit für der BGH noch ergänzend aus:

Die Annahme einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit muss auf konkreten Verdachtsmomenten beruhen. Eine nur abstrakte Gefährdung genügt nicht (im Anschluss an Senatsbeschluss BGHZ 213, 107 = FamRZ 2017, 212).

Bundesgerichtshof XII ZB 408/16

Abstrakte Gefahr ohne greifbare Anhaltspunkte reicht nicht aus für die Konkretheit.

Der Knackpunkt in dieser Entscheidung ist Satz 2: Je schwerer die drohende Gefahr (schwere Körperverletzung, Verhungern, Missbrauch) wiegt, desto weniger muss das Gericht und das Jugendamt feststellen. Hierdurch wird dem Rechtsmissbrauch Tür und Tor geöffnet.

Beharrt immer auf diesem Dreiklang: Konkret, gegenwärtig und erheblich. Nur wenn diese drei Punkte erfüllt sind, kann man von einer Kindeswohlgefahr ausgehen und eine Entziehung von (Teilbereichen der) elterlichen Sorge durchführen.

Wann liegt nun konkret eine KWG vor?

Anders als in anderen Ländern gibt es keinen Katalog, den man abarbeiten kann und muss. Im Rahmen der obigen Grenzen ist das Familiengericht und das Jugendamt frei, Entscheidungen zu treffen (und zu begründen!). Es ist daher schwierig, abschließendes zu sagen. Klar ist: Missbrauch und schwere Körperverletzungen wie regelmäßige Schläge sind eine Gefahr. Bei Begriffen wie „Vernachlässigung“ und ähnliches hingegen wird es schon schwerer. Umso wichtiger ist es eben, auf diese einfache Formel hinzuweisen.

Was tue ich wenn das Jugendamt mit einem Sorgerechtsentzug droht

Leider kommt es oft vor: Das Jugendamt droht mit Sorgerechtsentzug bzw. Antrag an das Gericht. Das Problem dabei: Eine konkrete, gegenwärtige und erhebliche Gefahr kann dann eigentlich nie vorliegen. Denn diese bedingt „sofortiges Tätigenwerden“ im §8a SGB VIII. Eine Antragstellung ist erst einmal nicht „sofort“. Und auch das Gericht wird dann Probleme haben, wenn man erst abwarten konnte, sofort einzugreifen. Aber ich weiß natürlich, dass die Realität oft anders aussieht. An den obigen Ausführungen ändert dies nichts: Wer mit einer Sorgerechtsentziehung droht, der kann meiner Meinung nach keinen Antrag ans Gericht mehr stellen, weil die Gefahr dann nicht gegenwärtig ist. Dasselbe gilt für eine Inobhutnahme nach SGB VIII.

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Familienpolitik

AFD Wahlkampf mit Familienrecht

Ich bin bisher ja nicht dazu gekommen, die Wahlprogramme der weiteren Parteien zu besprechen. Aber eben wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass die AFD zum Beispiel Google Werbung macht mit Familienrechtlichen Keywords. Wie man das rausfinden kann? Wenn man eine familienrechtliche Webseite inkognito besucht und trotzdem AFD Werbung kommt. AFD Wahlkampf im Familienrecht – ehrlich oder nur Wahlkampf?

Wie Werbe-Ads funktionieren

Grundsätzlich präferiert Google bei der Auslieferung von Werbe-Ads die Dinge, die jeder Mensch selber sucht. Wenn Du nach Tischen suchst, wird Dir Tischwerbung angezeigt. Suchst Du Gaming Hardware, wird die Werbung daran orientiert. Im Inkognitomodus funktioniert das, weil der Rechner ohne Weitergabe von Browserdaten funktioniert.

AFD Werbung auf Familienrecht by Michael Langhans

Bei mir wurde eben heute AFD Werbung angezeigt. Nachweis anbei:

Werbung der AFD am 26.08.2021 zu familienrechtlichen Keywords

In der Tat klingt das Wahlprogramm der AFD familienfreundlich. Aber hat die AFD wirklich in den letzten 4 Jahren was getan für Familien? Nein. Ich erinnere an die Einschränkung der Elternrechte, der sich die AFD angeschlossen hat.

Es ist Wahlkampf…

Es ist wieder einmal Wahlkampf. Wie 2017. Damals war Marcus Weinberg auf Stimmenfang für die Union. Außer Versprechen und der komischen Komission ist nichts geblieben. Warum sollte es diesmal anders sein? Die FDP geht wieder mit Wechselmodell auf Werbestimmenfang und sperrt in RLP Familienväter unter Missachtung jeglichen Rechtsstandards gern weg.

Fallt also bitte nicht auf Werbung ein. Fragt, egal wie ihr entscheidet, nicht nachdem was die Politiker tun wollen: Fragt danach, was sie bisher getan haben. Bei der AFD ist Wahlkampf im Familienrecht zu wenig.

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Sorgerecht

Die haben mein Kind ohne Grund herausgeholt

Ich erlebe das recht häufig. Kontaktanfragen wie „die haben mein Kind ohne Grund herausgeholt“. Warum diese Formulierung meist falsch ist und erhebliche Risiken für das Verfahren beinhaltet, erkläre ich euch in diesem Artikel.

Kind ohne Grund herausgeholt

Kein Kind wird ohne Grund herausgeholt. Das ist natürlich streng zu trennen von der Frage, ob es einen zutreffenden oder richtigen Grund für eine Inobhutnahme durch das Jugendamt gibt. Ist das jetzt Wortklauberei? Oder meint beides etwas anderes?

Voraussetzungen für eine Inobhutnahme

Die Voraussetzungen für eine verwaltungsrechtliche Herausnahme (Inobhutnahme) durch das Jugendamt sind in §8a SGB VIII geregelt:

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§8a Abs. 2 S. 2 SGB VIII

„Besteht eine dringende Gefahr und kann die Entscheidung des Gerichts nicht abgewartet werden, so ist das Jugendamt verpflichtet, das Kind oder den Jugendlichen in Obhut zu nehmen.“

Ohne eine dringende, also eine nicht anders abwendbare und erhebliche Gefahr für das Wohl des Kindes kann es keine Inobhutnahme durch das Jugendamt geben.

Ob sich diese Gefahr als richtig herausstellt oder nicht, ist nicht entscheidend (allenfalls eine Frage der Amtshaftung).

https://familienrecht.activinews.tv/sorgerecht/inobhutnahme-ohne-beschluss/
Mehr zur Inobhutnahme ohne Beschluss

Herausnahme nach Beschluss

Auch Herausnahmen nach richterlichem Beschluss nach §1666 BGB folgt diversen Regeln.

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§1666 BGB

„Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.“

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§1666a BGB

„Maßnahmen, mit denen eine Trennung des Kindes von der elterlichen Familie verbunden ist, sind nur zulässig, wenn der Gefahr nicht auf andere Weise, auch nicht durch öffentliche Hilfen, begegnet werden kann.“

Wir brauchen eine konkrete, gegenwärtige und erhebliche Gefährdung des Kindeswohles, um gerichtliche Maßnahmen zu begründen.

Aber die Herausnahmegründe sind doch nachweislich falsch!

Diese oft richtige Aussage hat zwei Aspekte, die es zu berücksichtigen gilt: Erstens formelle: Wenn es einen rechtskräftigen Beschluss gibt, dann ist dies rechtliche Realität. Eure Aussage, dass das alles falsch ist, wird daher dazu führen, dass man Euch abspricht, die Realität zu erkennen. Der zweite Punkt ist negativer: Man wird Euch von Amts wegen vorhalten, die Schuld nur bei anderen zu suchen und eigene Fehler zu kaschieren. Das ist deshalb negativ für Euch, weil damit ein Bild von euch gezeichnet wird, das nicht stimmt. Man stellt euch als Realitätsfremd und Beratungsresistent dar.

Achtet daher auf die richtige Formulierung, um keine weiteren Angriffe gegen Euch zu provozieren.

Fazit zu Kind „ohne“ Grund herausgeholt

Jede Herausnahme hat einen rechtlichen und einen tatsächlichen Grund. Dies zu bestreiten schadet Euch und damit den Rückführungsbemühungen. Sprecht daher besser immer genau von rechtswidriger Herausnahme statt von grundloser.

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