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Gutachten

Hilfe beim Gutachten anfechten

Hilfe beim Gutachten anfechten benötigt? Du oder Dein Anwalt, Ihr wisst nicht wie es geht, mein Buch Fehler in Gutachten erkennen ist Euch nicht ausreichend oder mehr? (Allgemeine Beratungen könnt Ihr über das Beratungs- und Kummertelefon des Vereins Erzengel erhalten).

Dann habe ich für Euch eine Lösung:

Bestellt eine kritische Gutachtensrezension by Michael Langhans

Bestellt eine kritische Gutachtensrezension, ein Rechtsgutachten zu Gutachtensfehlern.

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Gutachtensrezension ab 12,50 € / Seite Gutachten zzgl. MwSt

Kritische Gutachtensrezensionen bemessen sich preislich am Umfang des Gutachtens. In der Regel verlange ich hierfür 12,50 € je Seite des Gutachtens und damit fair nach Aufwand und Umfang verteilt. Ist das Gutachten 80 Seiten dick, kostet es 1000€ zzgl. 19% Umsatzsteuer = 1.190 €. Mitglieder des Vereins Erzengel zahlen nur 10 € je Seite, dann also 952 € inkl. MwSt..
Sprecht mich einfach an oder vereinbart ein Gespräch (Termine rechts aussuchen)

Was unterscheidet eine methodenkritische Stellungnahme von einer kritischen Gutachtensrezension?

Die methodenkritische Stellungnahme setzt sich mit den psychologischen Fachstandards auseinander. Der Nachteil damit ist, dass Richter ungern einräumen, falsch zu liegen und daher Fehler nicht sehen wollen, sondern dem Sachverständigen vertrauen.

Was ist diese kritische Gutachtensrezension und wie ist sie Hilfe beim Gutachten anfechten

Ich setze genau hier an: Womit sich der Anwalt, Richter und das Jugendamt auseinandersetzen müssten. Hierfür beantworte ich in einer ausführlichen Gutachtensstellungnahme die folgenden rechtlichen und tatsächlichen Fragen:

  • Ist das Gutachten prüffähig, also die Ergebnisse nachvollziehbar und begründet?
  • Formvorschriften: ist das Gutachten richtig?
  • Sind falsche Anknüpfungstatsachen vorhanden?
  • Wurden die Mindeststandards eingehalten?
  • Ist der Gutachter qualifiziert genug?

Hierzu wird von mir unter anderem folgendes (in der Regel aus öffentlichen Quellen) überprüft:

  • Welche Qualifikation hat der Gutachter
  • Ist die Sachkunde belegt
  • Wurde die rechtliche Fragestellung in eine psychologische übersetzt?
  • Ist die Begutachtung nachvollziehbar geplant
  • Wurde vor Begutachtung die Akte systematisch nach welchem System durchforstet
  • Waren Eltern über die Freiwilligkeit aufgeklärt
  • Wurden Hypothesen gebildet?
  • Ist der Gutachtensauftrag überschritten?
  • Erfolgte die Gesprächsführung offenbar systematisch oder frei Schnautze?
  • Sind die Tests für einen Juristen richtig angewandt?
  • Liegen die Tests dem Gutachten bei?
  • Ist das Gutachten wissenschaftlich?
  • Sind die formalen Voraussetzungen für ein Gutachten eingehalten?
  • Wurden die Mindestanforderungen an die Qualität von familienrechtlichen Gutachte formell und inhaltlich eingehalten
  • Ist das Gutachten prüffähig
  • Welche weiteren Auffälligkeiten sind vorhanden

Meine Gutachtensrezension endet immer mit der Ergebnisbeantwortung, ob rechtlich das Gutachten berücksichtigt werden kann.

Beispiele und Auszüge einer solchen Gutachtenskritik findest Du hier:

https://familienrecht.activinews.tv/recht-allgemein/beispiele-kritische-gutachtensrezension/

FAQ zum Thema:

Überzeugt? Dann nimm Kontakt auf und schreib mir per WhatsApp oder Mail

Kostenfreies Beratungs- und Hilfetelefon über unseren Verein

Sonstige Hilfe oder Beratungen biete ich über den Verein Erzengel an/bitte dort Termine buchen:

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Amtshaftung Gutachten

Muss das Jugendamt Gutachten prüfen?

Ich versuche Euch ja in meinen Videos und auf dieser Seite in der Kategorie zu erklären, wie Ihr selbst ein Gutachten hinterfragen könnt, wie ihr vorgeht um Fehler zu entdecken und richtigzustellen. Die Frage ist dabei, auch weil ich gestern wieder ein Schreiben erhalten haben, in dem ein Jugendamt den Ausführungen des Gutachtens zustimmt: muss das Jugendamt ein Gutachten prüfen? Oder kann es sich nur auf das Ergebnis des Gutachtens beziehen und diesem folgen?

Was bezweckt ein Gutachten?

Ein Gutachten soll dem Gericht Entscheidungsgrundlagen verschaffen, die das Gericht und damit das Jugendamt aus eigener Sachkunde nicht hat bzw. haben kann. Wenn also das Gericht den Schluss auf Erziehungsfähigkeit und Kindeswohlgefahr ohne Gutachter nicht treffen kann, kann man das auch nicht vom Amt erwarten. Doch ist damit nicht das ganze Gutachten gemeint. Sachverhaltsfehler, unklare Anknüpfungstatsachen und Nichterfüllung der Mindeststandarfs für psychologische Sachverständigengutachten sind prüffähig.

Pflicht, den Sachverhalt zu prüfen

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass Amtsträger den Sachverhalt zumutbar erforschen und prüfen müssen:

„Jeder Amtsträger hat die Pflicht, vor einer hoheitlichen Maßnahme, die geeignet ist, andere in ihren Rechten zu beeinträchtigen, den Sachverhalt
im Rahmen des Zumutbaren so umfassend zu erforschen, dass die Beurteilungs- und Entscheidungsgrundlage nicht in wesentlichen Punkten
zum Nachteil der Betroffenen unvollständig bleibt (vgl. BGH, Urteil vom 19. Mai 1988 – III ZR 32/87 -, NJW 1989, S. 99). Eine Verletzung dieser
Amtspflicht kann zu Amtshaftungsansprüchen führen. Zu dem hier maßgeblichen Zeitpunkt (2001) ergaben sich zu beachtende Anforderungen
aus den allgemeinen Regelungen der §§ 20 f. SGB X. Nach dem dort statuiierten Untersuchungsgrundsatz muss die Behörde die
Voraussetzungen und Ergebnisse einer Begutachtung in eigener Verantwortung überprüfen beziehungsweise nachvollziehen und darf das
Gutachten nicht einfach übernehmen. Vorliegend bestand ein besonderer Prüfungsbedarf des Jugendamtes. Inwiefern sich diesbezüglich besondere
Anforderungen aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG ergeben, kann vorliegend offen bleiben

1 BvR 1711/09, zitiert nach Langhans: Die Amtshaftungsklage – Die Amtspflichten

Wer das Buch lesen möchte:

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Die Amtshaftungsklage: Amtspflichten
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Explicit weist das BVerfG hin, dass Voraussetzungen und Ergebnisse der Begutachtung überprüft und nachvollzogen werden müssen und nicht einfach übernommen werden dürfen.

„Nach dem dort statuiierten Untersuchungsgrundsatz muss die Behörde die Voraussetzungen und Ergebnisse einer Begutachtung in eigener Verantwortung überprüfen beziehungsweise nachvollziehen und darf das Gutachten nicht einfach übernehmen.“

1 BvR 1711/09

Mit Prüfen der Ergebnisse ist gemeint das, was ich als Prüffähigkeit bezeichne: Ist das Ergebnis logisch und nachvollziehbar, also möglich? Das absolute Ergebnis kann man ja nicht prüfen, sehr wohl aber ob es logisch ist.

Aussagen wie „Insgesamt wird mitgeteilt, dass das Ergebnis des Gutachtens befürwortet wird“, reichen nicht aus.

Zumindest muss eine inhaltliche Mindestauseinandersetzung stattfinden – mit der Qualifikation, den formellen Voraussetzungen eines Gutachtens und dem Sachverhalt, der beschrieben ist.

Muss das Jugendamt Gutachten prüfen?

Diese Frage lässt sich daher einfach beantworten: Ja.
Wenn keine Prüfung erfolgt, liegt ein Verstoß vor, der Amtshaftungsansprüche auslöst.

Fragen und Antworten

Muss das Jugendamt das familienpsychologische Gutachten überprüfen?

Ja. Es reicht nicht aus, das Ergebnis zu überprüfen.

Was muss das Jugendamt an einem Gutachten prüfen?

Ist das Gutachten prüffähig, logisch und nachvollziehbar? Geht es von falschem Sachverhalt aus oder nimmt die Beweiswürdigung des Gerichtes vorweg? Sind die Qualitätsstandards für solche Gutachten eingehalten oder nicht? Und ist der Gutachter qualifiziert für ein solches Gutachten? Das sind Fragen die das Jugendamt prüfen muss

Kann das Jugendamt das Ergebnis des Gutachtens prüfen und abändern

Es kann nur sagen das Ergebnis ist nicht nachvollziehbar oder formell falsch. Es kann nicht die eigene Wertung an die des Gutachters setze

Was passiert wenn das Jugendamt das Gutachten nicht prüft?

Dann liegt ein Fall der Amtshaftung vor.

Welche Amtspflicht ist bei Nichtprüfung des Gutachtens verletzt?

Die Amtspflicht zur vollständigen Ermittlung und Prüfung des Sachverhalts

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Sorgerecht

Sorgerechtsverfügung und Elterntestament mit Muster

Was ist eine Sorgerechtsverfügung? Was ist ein Elterntestament? Brauche ich das? Und wenn ja, was muss rein?

Was ist eine Sorgerechtsverfügung?

Eine Sorgerechtsverfügung ist ein Rechtsakt, mit dem Eltern für den Fall ihres Ablebens oder der anderweitigen Unfähigkeit, die Elternrechte wahrzunehmen, ihr Benennungsrecht nach §§1776 ff. BGB.

Weil es sowohl über den Tod hinaus gültig sein kann als auch bei Krankheiten Anwendung findet, sollte man eine Sorgerechtsverfügung wie ein Testament gestalten und damit handschriftlich verfassen.

Wenn ein Elternteil stirbt, dann wird beinahe automatisch der andere Elternteil alleiniger Träger elterlicher Sorge. Sterben beide, wird ein Amtsvormund erstellt. Beides ist nicht immer gut für das Kind. Da der Gesetzgeber ein Vorrecht der Eltern bei Vormundsbenennung installiert hat, gibt es mit der Sorgerechtsverfügung, auch Elterntestament genannt, ein Instrument, um diesem Misstand vorzubeugen.

Warum brauche ich ein Elterntestament bzw. Sorgerechtsverfügung?

Das Elterntestament erfüllt den Zweck, wie bei einer Betreuungsverfügung, die eventuellen Entscheidungen der Gerichte zu lenken. Damit soll Einfluss genommen werden, wer sich um das Kind nach dem eigenen Ableben oder der gesundheitlichen Unmöglichkeit der Sorge (Bettlägrigkeit, aber auch psychische Krankheiten) kümmern soll. Damit wird die Freiheit der Entscheidung des Elternteils als Ausprägung von Art. 6 II GG verlängert über den Tod hinaus. Solche Entscheidungen sind vorallem dann wichtig, wenn unterschiedliche Erziehungsvorstellungen aufeinandertreffen.

Mein Video zur Sorgerechtsverfügung

Wer braucht eine Sorgerechtsverfügung?

Jeder, bei dem Streit um das Sorgerecht besteht, sollte eine solche haben. Jeder, der mit dem Jugendamt zu tun hat, sollte sich ein Elterntestament erstellen. Wenn ein Gutachten ansteht, solltet ihr eine solche Verfügung erstellen. Je früher desto besser, wird man sagen müssen, um die Wirksamkeit nicht anzweifeln zu können.

Das Muster einer Sorgerechtsverfügung

Hier könnt Ihr ein Muster einer Sorgerechtsverfügung herunterladen – kostenfrei:

Bitte beachtet: Das sollte für vollständige Wirksamkeit handschriftlich geschrieben sein und regelmäßig aktualisiert werden!

Erläuterungen zu meinem Muster einer Sorgerechtsverfügung:

Erst einmal Sorry, dass das Formular nicht genderneutral formuliert ist.

Die Benennungen im Sorgerechtsformular

Wichtig ist, dass man oben so deutlich wie möglich die Kinder benennt, also wie im Beschluss inkl. Geburtsdatum und allen Vornamen.

Bei der Benennung von Vormündern würde ich auch immer dazu neigen, mindestens 2 Vormünder zu benennen. Aber bitte benennt nicht zu viele Vormünder. Dann kann man Euch unterstellen dass keine gute Auswahl erfolgt ist sondern beliebigkeit herrscht.

Möglich ist es hier auch, und manchmal sinnvoll, ein abgestuftes System von Vormündern zu bennen: Meine Mutter. Sollte diese nicht in der Lage sein, das Amt auszuüben oder nicht erreichbar sein, wird hilfsweise benannt …

Es hat sich auch als Gut herausgestellt, vorher alle zu Fragen, die als Vormünder in Betracht kommen.

Zeitpunkt der Wirksamkeit der Sorgerechtsverfügung

Wichtig ist, dass eine Wirksamkeit erst einsetzt, nachdem ihr nicht mehr in der Lage seid, die Sorge auszuüben. Sonst hat die Vollmacht den Charakter einer Vertretungsmacht und kann Euren Interessen zuwiderlaufen.

Die Liste der Ereignisse

Diese Liste an Ereignissen, die das Elterntestament (Tod) oder die Sorgerechtsverfügung auslösen, sollte nie abschließend formuliert sein. Sonst wird man bei nichtgenannten Aspekten darüber sprechen, ob die Vollmacht dann auch gilt. Deshalb habe ich „insbesondere kann sein“ geschrieben.

„Formuliert die Verfügung bei aufgezählten Krankheiten nicht abschließend!“

Michael Langhans, Jurist

Reihenfolge der Benennungn von Vormündern

Wie oben schon geschrieben kann man auch eine Hilfskonstruktion nutzen zur Klarstellung. Ich präferiere die klare Reihung. Man kann auch mehrere Personen gemeinsam als Vormund benennen und die Vollmacht so formulieren. Wenn sich diese dann nicht einigen, kann es wieder die Probleme geben, die es ohne Vollmacht gibt. Denn solche Streitereien würde dann ein Gericht entscheiden und im schlimmsten Fall feststellen, dass es keine sinnvolle Vertretung des Kindes gibt.

Gemeinsame Vormundschaft macht meist nur in besonderen taktischen Konstellationen Sinn, um die Fortführung des elterlichen Willens zu stärken.

Handlungspflicht der Bevollmächtigung

Ich empfehle, dass eine Handlungspflicht niedergeschrieben wird, so dezidiert wie möglich. Das kann Ausschluss Psychopharmaka wie bei einer Patientenverfügung beinhaltet (denkt an den Fall Winterhoff), oder wie bei mir den Heimaufenthalt ausschließen.

Diese verpflichtenden Anweisungen lassen Rückschlüsse zu auf den tatsächlichen Willen der Eltern/Mutter/Vater. Damit wird Streit und Angreifbarkeit der Vormünder vermieden und damit die Eingriffsmöglichkeit des Gerichtes ausgeschlossen.

„Richter müssen den Elternwillen respektieren“

Michael Langhans, Herausgeber

Wichtig ist, auch wenn es sich aus dem Gesetz ergibt, die Richter darauf hinzuweisen, dass die Benennungen zu beachten sind.

Wer darf kein Vormund/Sorgerechtsinhaber/Betreuer werden

Diesen Bereich hasse ich, aber für eine gute Vollmacht/Verfügung muss man sich damit auseinandersetzen: Ihr solltet klar schreiben, wer nicht in Betracht kommt. Das umfasst leider auch den Vater (wenn dieser nicht bereits Sorgerecht hat). Denn von gesetzes Wegen ist der andere Elternteil vorrangig zu berücksichtigen. Dies wird also schnell vom Gericht angenommen – außer die dunklen Seiten sind samt Belegen dokumentiert. Daher sollte man auf diesen Bereich viel Zeit verwenden, wenn man sich fürchtet, der andere Elternteil würde zum Nachteil des Kindes entscheidungen treffen oder hat dem Kind schon geschadet. Hier kann und sollte man auch ggf. Belege benennen oder anfügen.

Wichtiges in Kürze: FAQ zur Sorgerechtsverfügung

Brauche ich eine Sorgerechtsverfügung

Nein, aber sie hilft Dir, Deine Wünsche zum Kindeswohl umzusetzen.

Kann ich mit der Sorgerechtsverfügung ein Verfahren vor Gericht vermeiden?

Ja, eine wirksame Verfügung bindet das Gericht, so dass entweder kein Verfahren erfolgt oder zumindest ein kurzes, in dem der Bevollmächtigte bestätigt wird als Vormund

Darf ich mehrere Vormünder/Bevollmächtigte benennen

Du kannst soviele benennen, wie Du möchtest. Zu viele benannte führen aber dazu, dass man Dir schlechte oder nichtige Auswahl vorwirft.

Muss ich die Sorgerechtsverfügung handschriftlich schreiben?

Für volle Wirksamkeit auch über den Tod hinaus muss sie wie ein Testament voll handschriftlich oder notariell beurkundet sein.

Was ist der Unterschied zwischen Elterntestament und Sorgerechtsverfügung?

Grundsätzlich meint beides dasselbe, die Regelung der Sorge wenn Eltern ausfallen. Die Verfügung umfasst hierbei aber Punkte, die nicht der handschriftlichen Form unterfallen. Aber auch ein Elterntestament ist eine Sorgerechtsverfügung. Nicht jede Sorgerechtsverfügung ist aber ein Elterntestament. Nur das wirksame Elterntestament verfügt über den Tod hinaus Geltung.

Muss ich meine Wünsche und Erziehungsvorstellungen reinschreiben?

Je mehr Du Deine Wünsche formulierst, desto mehr werden diese berücksichtigt werden. Zudem werden sich damit Vormünder im Streit mit dem Gericht exkulpieren und verteidigen können.

Darf ich das obige Formular handschriftlich ergänzen und unterschreiben?

Mein Muster darfst Du gern verwenden, egal auf welche Weise. Die nur unterschrieben Variante hat aber nur bei Krankheit Geltung, nicht bei Tod.

Darf ich die Trennung von (Halb)Geschwistern verbieten?

Ja, darfst Du. Die anderen sind damit gebunden.

Kann ich eine Heimunterbringung verbieten?

Ja, das darfst Du. Du solltest das sogar.

Kann ich die Gabe von Psychopharmaka verbieten?

Ja, auch Psychopharmaka kannst Du in der Sorgerechtsverfügung verbieten.

Wenn ich weitere Fragen beantworten soll, kommentiert dies unten.

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Sorgerecht

Was ist eine Kindeswohlgefahr?

Was ist diese Kindeswohlgefahr, oft auch KWG abgekürzt, um die sich im Sorgerechtsstreit alles dreht? Denn nur einer solchen Gefahr kann der Staat loslegen und Kinder in Obhut nehmen oder das Gericht anrufen. Es gibt keine genaue rechtliche Definition.

Es gibt nur in §1666 BGB folgendes:

„(1) Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.“

§1666 Abs. 1 BGB Kindeswohlgefährdung

Wann liegt eine Kindeswohlgefahr vor

Wir haben hier also vier Punkte genannt, die körperliche, geistige oder seelige Entwicklung des Kindes oder sein Vermögen. Wichtig dabei ist immer, dass die Eltern die Gefahr nicht abwenden können, um diese gesetzliche Eröffnung zu ermöglichen. Doch wann genau liegt eine Gefahr vor, die den Staat zu Eingriffen ermöchtigt?

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Konkret.
Gegenwärtig.
Erheblich.

So kann man das Problem auf einen Nenner bringen: Jede Gefährdung des Kindeswohles muss konkret sein, also nicht nur nebulös vermutet, sie muss gegenwärtig, also aktuell sein, und sie darf nicht nur kleinste Bereiche betreffen

Diese Zusammenfassung von mir basiert auf der ausführlichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes und des Bundesgerichtshofes.

Die für das Sorgerechtverfahren wichtigsten Entscheidungen auch zur Kindeswohlgefahr habe ich in meinem Buch „Wichtige Entscheidungen im Sorgecht“ zusammengefasst im Kapitel 2:

https://familienrecht.activinews.tv/buecher-vorgestellt/wichtige-entscheidungen-sorgerecht/
Mein Buch zur Gefahr für das Kindeswohl und alles, was man im Verfahren um die Sorge wissen muss

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Bundesverfassungsgericht zur Gefährdung des Kindeswohles

Eine gute Zusammenfassung findet sich in BVerfG 1 BvR 160/14, Rn. 28:

aa) Soweit es um die Trennung des Kindes von seinen Eltern geht, ist dieser Grundrechtseingriff allein zu den in Art. 6 Abs. 3 GG genannten Zwecken zulässig. Danach dürfen Kinder gegen den Willen des Sorgeberechtigten nur von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen. Dabei berechtigen nicht jedes Versagen oder jede Nachlässigkeit der Eltern den Staat auf der Grundlage seines ihm nach Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG zukommenden Wächteramts, die Eltern von der Pflege und Erziehung ihres Kindes auszuschalten oder gar selbst diese Aufgabe zu übernehmen (vgl. BVerfGE 24, 119 <144 f.>; 60, 79 <91>). Es gehört nicht zur Ausübung des Wächteramts des Staates, gegen den Willen der Eltern für eine bestmögliche Förderung der Fähigkeiten des Kindes zu sorgen. Das Grundgesetz hat den Eltern die primäre Entscheidungszuständigkeit bezüglich der Förderung ihrer Kinder zugewiesen. Dabei wird auch in Kauf genommen, dass Kinder durch Entscheidungen der Eltern wirkliche oder vermeintliche Nachteile erleiden (vgl. BVerfGE 60, 79 <94>; BVerfGK 13, 119 <124>). Um eine Trennung des Kindes von den Eltern zu rechtfertigen, muss das elterliche Fehlverhalten vielmehr ein solches Ausmaß erreichen, dass das Kind bei einem Verbleiben in der Familie in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet ist (vgl. BVerfGE 60, 79 <91>). Ihren einfachrechtlichen Ausdruck hat diese Anforderung in § 1666 Abs. 1 BGB gefunden. Die Annahme einer nachhaltigen Gefährdung des Kindes setzt voraus, dass bereits ein Schaden des Kindes eingetreten ist oder eine Gefahr gegenwärtig in einem solchen Maße besteht, dass sich bei ihrer weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (vgl. BVerfGK 19, 295 <301>; BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2004 – XII ZB 166/03 -, FamRZ 2005, S. 344 <345>).

Bundesverfassungsgericht 1 BvR 160/14

Primär entscheiden immer Eltern!

Die Entscheidung ist nicht nur wichtig, weil klar darin steht, dass die Eltern primär entscheiden:

„Das Grundgesetz hat den Eltern die primäre Entscheidungszuständigkeit bezüglich der Förderung ihrer Kinder zugewiesen“

Bundesverfassungsgericht 1 BvR 160/14

Wichtig sind die Ausführungen, wann eine Trennung der Kinder von Eltern gerechtfertigt ist – unter Bezugnahme auf das oben zu §1666 BGB gesagte: Die nachhaltige Kindeswohlgefahr liegt dann vor:

„Die Annahme einer nachhaltigen Gefährdung des Kindes setzt voraus, dass bereits ein Schaden des Kindes eingetreten ist oder eine Gefahr gegenwärtig in einem solchen Maße besteht, dass sich bei ihrer weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt.

BVerfG aaO

Konkret, gegenwärtig und erhebliche Kindeswohlgefahr

Auf die obige Formel konkret, gegenwärtig und erheblich reduziert heisst dies:

  • Konkret ist eine KWG, wenn ein Schaden eingetreten ist oder ziemlich sicher bald eintritt, es eben konkrete Anhaltspunkte, Beweise oder zumindest eindeutige Indizien gibt
  • Gegenwärtig ist die Gefährdung des Kindeswohls, wenn sie im Moment relevant ist, nicht erst in ferner Zukunft.
  • Erheblich ist die Kindeswohlgefahr, wenn die Schäden nicht nur die Bagatellgrenze erreichen, sondern eine Auswirkung auf

Bundesgerichtshof zur Kindeswohlgefahr

Der Bundesgerichtshof argumentiert ähnlich:

Eine Kindeswohlgefährdung im Sinne des § 1666 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn eine gegenwärtige, in einem solchen Maß vorhandene Gefahr festgestellt wird, dass bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls
des Kindes mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind dabei umso geringere Anforderungen zu stellen, je schwerer der drohende Schaden wiegt.

Bundesgerichtshof XII ZB 408/16

Auch hier wieder der Dreiklang konkret, gegenwärtig und erheblich:

  • Konkret ist eine Gefahr, wenn sie festgestellt wird in einem Maß, dass die weitere Entwicklung Schaden erwarten lässt
  • Erheblich ist die Schädigung des geistigen und leiblichen Kindeswohles
  • Gegenwärtig heißt aktuell

Konkrete Verdachtsmomente nötig

Zur Konkretheit für der BGH noch ergänzend aus:

Die Annahme einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit muss auf konkreten Verdachtsmomenten beruhen. Eine nur abstrakte Gefährdung genügt nicht (im Anschluss an Senatsbeschluss BGHZ 213, 107 = FamRZ 2017, 212).

Bundesgerichtshof XII ZB 408/16

Abstrakte Gefahr ohne greifbare Anhaltspunkte reicht nicht aus für die Konkretheit.

Der Knackpunkt in dieser Entscheidung ist Satz 2: Je schwerer die drohende Gefahr (schwere Körperverletzung, Verhungern, Missbrauch) wiegt, desto weniger muss das Gericht und das Jugendamt feststellen. Hierdurch wird dem Rechtsmissbrauch Tür und Tor geöffnet.

Beharrt immer auf diesem Dreiklang: Konkret, gegenwärtig und erheblich. Nur wenn diese drei Punkte erfüllt sind, kann man von einer Kindeswohlgefahr ausgehen und eine Entziehung von (Teilbereichen der) elterlichen Sorge durchführen.

Wann liegt nun konkret eine KWG vor?

Anders als in anderen Ländern gibt es keinen Katalog, den man abarbeiten kann und muss. Im Rahmen der obigen Grenzen ist das Familiengericht und das Jugendamt frei, Entscheidungen zu treffen (und zu begründen!). Es ist daher schwierig, abschließendes zu sagen. Klar ist: Missbrauch und schwere Körperverletzungen wie regelmäßige Schläge sind eine Gefahr. Bei Begriffen wie „Vernachlässigung“ und ähnliches hingegen wird es schon schwerer. Umso wichtiger ist es eben, auf diese einfache Formel hinzuweisen.

Was tue ich wenn das Jugendamt mit einem Sorgerechtsentzug droht

Leider kommt es oft vor: Das Jugendamt droht mit Sorgerechtsentzug bzw. Antrag an das Gericht. Das Problem dabei: Eine konkrete, gegenwärtige und erhebliche Gefahr kann dann eigentlich nie vorliegen. Denn diese bedingt „sofortiges Tätigenwerden“ im §8a SGB VIII. Eine Antragstellung ist erst einmal nicht „sofort“. Und auch das Gericht wird dann Probleme haben, wenn man erst abwarten konnte, sofort einzugreifen. Aber ich weiß natürlich, dass die Realität oft anders aussieht. An den obigen Ausführungen ändert dies nichts: Wer mit einer Sorgerechtsentziehung droht, der kann meiner Meinung nach keinen Antrag ans Gericht mehr stellen, weil die Gefahr dann nicht gegenwärtig ist. Dasselbe gilt für eine Inobhutnahme nach SGB VIII.

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Familienpolitik

AFD Wahlkampf mit Familienrecht

Ich bin bisher ja nicht dazu gekommen, die Wahlprogramme der weiteren Parteien zu besprechen. Aber eben wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass die AFD zum Beispiel Google Werbung macht mit Familienrechtlichen Keywords. Wie man das rausfinden kann? Wenn man eine familienrechtliche Webseite inkognito besucht und trotzdem AFD Werbung kommt. AFD Wahlkampf im Familienrecht – ehrlich oder nur Wahlkampf?

Wie Werbe-Ads funktionieren

Grundsätzlich präferiert Google bei der Auslieferung von Werbe-Ads die Dinge, die jeder Mensch selber sucht. Wenn Du nach Tischen suchst, wird Dir Tischwerbung angezeigt. Suchst Du Gaming Hardware, wird die Werbung daran orientiert. Im Inkognitomodus funktioniert das, weil der Rechner ohne Weitergabe von Browserdaten funktioniert.

AFD Werbung auf Familienrecht by Michael Langhans

Bei mir wurde eben heute AFD Werbung angezeigt. Nachweis anbei:

Werbung der AFD am 26.08.2021 zu familienrechtlichen Keywords

In der Tat klingt das Wahlprogramm der AFD familienfreundlich. Aber hat die AFD wirklich in den letzten 4 Jahren was getan für Familien? Nein. Ich erinnere an die Einschränkung der Elternrechte, der sich die AFD angeschlossen hat.

Es ist Wahlkampf…

Es ist wieder einmal Wahlkampf. Wie 2017. Damals war Marcus Weinberg auf Stimmenfang für die Union. Außer Versprechen und der komischen Komission ist nichts geblieben. Warum sollte es diesmal anders sein? Die FDP geht wieder mit Wechselmodell auf Werbestimmenfang und sperrt in RLP Familienväter unter Missachtung jeglichen Rechtsstandards gern weg.

Fallt also bitte nicht auf Werbung ein. Fragt, egal wie ihr entscheidet, nicht nachdem was die Politiker tun wollen: Fragt danach, was sie bisher getan haben. Bei der AFD ist Wahlkampf im Familienrecht zu wenig.

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Sorgerecht

Die haben mein Kind ohne Grund herausgeholt

Ich erlebe das recht häufig. Kontaktanfragen wie „die haben mein Kind ohne Grund herausgeholt“. Warum diese Formulierung meist falsch ist und erhebliche Risiken für das Verfahren beinhaltet, erkläre ich euch in diesem Artikel.

Kind ohne Grund herausgeholt

Kein Kind wird ohne Grund herausgeholt. Das ist natürlich streng zu trennen von der Frage, ob es einen zutreffenden oder richtigen Grund für eine Inobhutnahme durch das Jugendamt gibt. Ist das jetzt Wortklauberei? Oder meint beides etwas anderes?

Voraussetzungen für eine Inobhutnahme

Die Voraussetzungen für eine verwaltungsrechtliche Herausnahme (Inobhutnahme) durch das Jugendamt sind in §8a SGB VIII geregelt:

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§8a Abs. 2 S. 2 SGB VIII

„Besteht eine dringende Gefahr und kann die Entscheidung des Gerichts nicht abgewartet werden, so ist das Jugendamt verpflichtet, das Kind oder den Jugendlichen in Obhut zu nehmen.“

Ohne eine dringende, also eine nicht anders abwendbare und erhebliche Gefahr für das Wohl des Kindes kann es keine Inobhutnahme durch das Jugendamt geben.

Ob sich diese Gefahr als richtig herausstellt oder nicht, ist nicht entscheidend (allenfalls eine Frage der Amtshaftung).

https://familienrecht.activinews.tv/sorgerecht/inobhutnahme-ohne-beschluss/
Mehr zur Inobhutnahme ohne Beschluss

Herausnahme nach Beschluss

Auch Herausnahmen nach richterlichem Beschluss nach §1666 BGB folgt diversen Regeln.

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§1666 BGB

„Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.“

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§1666a BGB

„Maßnahmen, mit denen eine Trennung des Kindes von der elterlichen Familie verbunden ist, sind nur zulässig, wenn der Gefahr nicht auf andere Weise, auch nicht durch öffentliche Hilfen, begegnet werden kann.“

Wir brauchen eine konkrete, gegenwärtige und erhebliche Gefährdung des Kindeswohles, um gerichtliche Maßnahmen zu begründen.

Aber die Herausnahmegründe sind doch nachweislich falsch!

Diese oft richtige Aussage hat zwei Aspekte, die es zu berücksichtigen gilt: Erstens formelle: Wenn es einen rechtskräftigen Beschluss gibt, dann ist dies rechtliche Realität. Eure Aussage, dass das alles falsch ist, wird daher dazu führen, dass man Euch abspricht, die Realität zu erkennen. Der zweite Punkt ist negativer: Man wird Euch von Amts wegen vorhalten, die Schuld nur bei anderen zu suchen und eigene Fehler zu kaschieren. Das ist deshalb negativ für Euch, weil damit ein Bild von euch gezeichnet wird, das nicht stimmt. Man stellt euch als Realitätsfremd und Beratungsresistent dar.

Achtet daher auf die richtige Formulierung, um keine weiteren Angriffe gegen Euch zu provozieren.

Fazit zu Kind „ohne“ Grund herausgeholt

Jede Herausnahme hat einen rechtlichen und einen tatsächlichen Grund. Dies zu bestreiten schadet Euch und damit den Rückführungsbemühungen. Sprecht daher besser immer genau von rechtswidriger Herausnahme statt von grundloser.

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Recht allgemein

Anwalt verspricht Erfolg bei Gutachtenteilnahme

Ich habe mich unlängst wieder so unendlich aufgeregt. Ein Anwalt/eine Anwältin hat Erfolg bei Gutachtenteilnahme versprochen. Konkret wurde folgende Aussage getätigt:

„Also mein Anwalt/Anwältin sagt,wenn ich den Psychologen das so erzähle wie es war, dann würde ich (mein Kind) sicher sofort nach dem Gespräch zurück bekommen.“

Anonyme:r Informant:in

Solche Aussagen werden von vielen Anwälten getroffen. Sie sind doch ein toller Vater/eine gute Mutter. So kriegen Sie das Kind zurück. Beweisen Sie doch dem Gericht was sie drauf haben. Sie haben ja nichts zu befürchten.

Diesen Aussagen ist eines gemein: Sie sind unseriös.

„Wer ein Gutachtensergebnis vorwegnimmt, ist unseriös und hat im Familienrecht nichts verloren“

Michael Langhans, Aktivist

Tatsächlich hängt ein Gutachten von vielen Faktoren ab. Diese sind

  • Qualität der Akte (vollständige Akte, richtige Akteninhalte)
  • Qualität des Gutachters (hält er sich an die Gütekriterien für Gutachten?)
  • Qualifikation des Gutachters (ist er Sachkundig oder sollte z.B. ein Psychiater begutachten?)
  • Qualität des Beweisbeschlusses (ist dieser Richtig und Ergebnisoffen)
  • Qualität des Anwalts (ist dieser in der Lage, Probleme zu erkennen und rechtzeitig abzustellen, weiss dieser was eine Gegenvorstellung ist usw.)
  • Findet eine Beweisaufnahme neben dem Gutachten statt

Nur wenn alle obigen Probleme mit einem „plus“ bejaht werden, kann man von guten Voraussetzungen sprechen.

Gute Voraussetzungen garantieren keinen Erfolg

Gute Voraussetzungen bedingen aber kein gutes Ergebnis. Meine Standardfragen, die ich Betroffenen in diesen Fällen ihren Anwälten stellen lassen, sind daher auch die beiden folgenden:

„Können Sie mir das schriftlich geben und wer erstattet mir einen Schaden, wenn die Vorhersage nicht eintritt?“

Frage an Anwälte, die Erfolg bei Gutachtenteilnahme prophezeien

Ich garantiere Euch, dass der Anwalt oder die Anwältin sich auf diese Fragen etwas anders, gewählter ausdrücken werden, sprich zurückrudern.

Niemand kann das Ergebnis eines Gutachtens vorhersagen, niemand einen Erfolg bei Gutachtenteilnahme garantieren. Das ist ein Fakt. Man kann nur – mit viel Arbeit – die Risiken minimieren und positive Voraussetzungen schaffen. Ob diese sich dann realisieren oder ob es gelingt, bleibt abzuwarten.

Erfolg bei Gutachtenteilnahme oder Chance auf schnelles Ende

Leider beharren viele Richter auf ein Gutachten. Und einen Vorteil hat ein Gutachten: Ein gutes und schnelles Gutachten, das Gefahren ausschließt. ist der schnellste Weg, die Rechte für ein Kind zurückzubekommen und damit auch das Kind.

Aber: Dieser Fall tritt sehr selten ein.

Schlechtes Gutachten wegbekommen oder Gutachten vermeiden

Auch bei dieser Frage versagen viele Anwälte. Es ist eine Weisheit, dass es einfacher ist ein Gutachten zu vermeiden als ein solches wegzubekommen. Ein negatives Gutachten wegzubekommen kostet Zeit, Energie und Geld. Auch dies wird vielen Hilfesuchenden verschwiegen. Daher muss man in der Abwägung sich fragen, ob man diesen Weg risikieren will.

Anwälte beraten schlecht

Bei Gutachten ist eines klar: Anwälte beraten hier schlecht, von der Freiwilligkeit über die Folgen der Nichtteilnahme bis zu den Erfolgsaussichten.

Anwälte beraten oft schlecht zu Gutachten

Michael Langhans, Volljurist

Gegenvorstellung und Risiken beim Beweisbeschluss sind kaum bekannt. Daher rate ich Euch allen: lasst Euch nicht mit einfachen Antworten einlullen. Nutzt diese Webseite oder meinen Kanal als Referenz, um Euren Anwalt mit entsprechenden Aussagen zu konfronieren. Alleine aus der Reaktion, ob Kritik oder Fragen pauschal abgelehnt werden, lernt ihr viel. Am Meisten lernt ihr freilich aus den Antworten.

Und damit ist wieder so ein Anwalt zum Schämen geboren.

Wie sind Eure Erfahrungen mit Anwälten in der Beratung zu Gutachten? Habt Ihr ähnliches erlebt?

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Recht allgemein

Erster Monat Familienrechtwebseite

So, der erste Monat ist geschafft. Seit dem 20.07. gibt es familienrecht.activinews.tv als Familienrechtwebseite. Und ich bin soweit zufrieden mit den Zugriffszahlen, auch wenn natürlich ein weiteres Wachstum zu befürworten wäre, damit möglichst viele Menschen Hilfe in alltäglichen Familienrechtssituationen erhalten können. Über 4.300 mal wurde die Webseite aufgerufen.

Welches sind die Top-Kategorien und Top-Artikel?
Die meisten Artikel gibts zum Sorgerecht (14) und zum Gutachten (10). Folgerichtig wurde Sorgerechtsartikel auch um 50% häufiger aufgerufen als Gutachtensartikel oder Artikel zur Familienpolitik.

Der bisherige Top-Artikel ist „Narzissmus und Sorgerecht„, gefolgt von „Rückführung ist das Ziel“ und „familienpsychologische Gutachten anfechten„.

Amtshaftung ist noch ein wenig stiefmütterlich behandelt, CEED auch. Für Unterhalt gibts noch viel zu wenig Content.

Über Google wird die Seite auch schon gefunden, wobei sich User am Meisten für „familienpsychologisches Gutachten Muster“, „psychologisches Gutachten anfechten“ und „gutachten erziehungsfähigkeit ablehnen“ interessieren.

Den eigenen YouTube Kanal gibt es seit dem 07.07. und damit knapp 2 Wochen länger. Diesen haben in derselben Zeit 25.111 User besucht, wobei die meisten Abrufe auf das Video „Skandal! Bundestag schränkt Elternrechte ein“ abfällt. In der Tat bin ich mit der Entwicklung des Kanals noch nicht so richtig zufrieden.

Welche Themen wünscht Ihr euch mehr? Was kann ich für euch verbessern unn thematisieren?

Kommentiert es doch bitte unter diesen Beitrag zur Familienrechtwebseite by Michael Langhans.

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Familienpolitik

System Michael Winterhoff oder System Jugendamt?

Ich habe mir lange überlegt, ob ich über den Kinderpsychiater Michael Winterhoff schreiben soll oder nicht. Jetzt tue ich es, weil die öffentliche Diskussion fehl läuft. Es ist nicht (nur) das System Winterhoff, es ist das System Jugendamt, das an den Pranger gestellt gehört.

Ausgangspunkt der Diskussion um den Autoren, Vortragshalter und Kinderpsychiater Michael Winterhoff aus Bonn ist dieser Fernsehbeitrag des WDR:

WDR Beitrag zu Michael Winterhoff

https://www.youtube.com/watch?v=UA4_zG1RV3A
Den Originalbeitrag findet Ihr auch in der Mediathek

Die Vorwürfe von Medikamentenmissbrauch sind alt

Vorneweg: Die Vorwürfe gegen diesen Psychiater sind keine neuen. Seit Jahren beschweren sich eine große Anzahl von Eltern über sedierte Kinder ohne eigenen Willen. Kinder, die regelmäßig Tabletten unter Aufsicht nehmen müssen, bei denen aber weder Eltern noch Kind weiß, welche Medikamente verabreicht werden. Medikamente wurden jahrelang an Kindern getestet.

Gibt es also einen Skandal um das System Michael Winterhoff, oder ist es nicht vielmehr ein Skandal um das System Jugendamt, bei denen Dr. Michael Winterhoff nur einer von vielen Helfern ist?

Was genau ist passiert?

Der Buchautor und Kinderpsychiater Winterhoff verortet viele Probleme mit Kindern in einem frühkindlichen Narzissmus.

Da die Eltern die Dreijährigen nicht ausreichend Grenzen setzen würden und zu schwach wären, würde dies zu einer Kind-Eltern-Symbiose führen. Eltern würden so die Kinder zu Tyrannen erziehen. Daran würde die Gesellschaft zugrunde gehen.

„Medikamente statt Therapie oder Liebe ist falsch.“

Michael Langhans, Herausgeber

Statt aber Kindern und Eltern zu helfen, dieses System (aus seiner Sicht, fachlich höchst umstritten) zu durchbrechen, geht er den einfachen Weg: Pipamperon. Das Psychopharmakon und Neuroleptikon blockiert Serotoninrezeptoren. In seinen Vorträgen spricht er hingegen weniger davon, dass er Kinder reihenweise in Roboter verwandelt.

Wirkweise von Pipamperon

Pipamperon soll bei innerer Unruhe, Schlafstörungen, Stimmungsumschwüngen u. ä. regulierend wirken und beispielsweise den Schlaf fördern bzw. anstoßen. Daneben kann es Erregungszustände oder Aggressivität vermindern.

Unerwünschte Nebenwirkungen von Pipamperon

Leider hat das Medikament auch erhebliche Nebenwirkungen wie Übelkeit, Gewichtszunahme, Depression und Müdigkeit (Quelle).

Das System Jugendamt

Das Problem Michael Winterhoff ist eigentlich das Problem des Systems Jugendamt. Wir haben ein System der Herausnahmen und Inobhutnahmen als bequemere Lösungen. In dieses Schema passen auch Medikamentengaben.

Im Heim muss sich kein Amtsvormund oder ASD Mitarbeiter täglich um das Wohl des Kindes vergewissern.

Also eigentlich müsste er schon, wie das Beispiel Michael Winterhoff zeigt. Aber man unterstellt so schön, dass beim Staat schon alles richtig laufen wird. Heime sind ja immer Supereltern, weshalb dort nichts schief läuft oder zumindest alles, was schief läuft nicht ans Tageslicht kommt.

Medikamente aus Bequemlichkeit?

In diesem Machtvakuum liegt das Problem von Winterhoff verortet: Das Gericht gibt die Verantwortung an das Jugendamt und schließt den Fall. Das Jugendamt gibt das Kind ans Heim und schließt innerlich den Fall ab. Eltern werden kaum und meist nicht vollständig informiert, lieber zuviele als zuwenige Rechte entzogen. Damit kann man hervorragend Nachfragen reduzieren auf Null.

Medikamente sind damit einfache Möglichkeiten der Problemlösungen. Während Eltern oft tagelang überlegen und mehrere Arztmeinungen einholen, bevor sie Eingriffe oder Medikamentengaben erlauben, findet diese Entscheidungsfindung im Amt emotionslos und am grünen Tisch statt. Schnell ist besser und bequemer. Eine Kontrolle findet nicht statt, emphatische Auseinandersetzungen auch nicht.

„Die öffentliche Diskussion ist pure Heuchelei. Winterhoff tut nur, was eine bequeme öffentliche Hand fördert.“

Michael Langhans, Volljurist

Teils werden sogar weitreichende Vollmachten an Heimmitarbeiter erteilt.

Die falsche öffentliche Diskussion um Michael Winterhoff

Deshalb nervt mich die öffentliche Diskussion. Diese ist falsch und Heuchelei. Neue Vorwürfe gegen Jugendpsychiater, titelt die TAZ. Kinderpsychiater Winterhoff: Jugendamt beendet Kooperation, schreibt die Tagesschau. Niemand stellt sich ernsthaft die Systemfrage. Niemand gibt denen die Schuld, die dies so ermöglichen oder fördern.

Meiner Meinung nach ist es ein Systemversagen, das betroffenen Eltern und Heimkindern seit Jahrzehnten bekannt ist. Ungehört verhallen deren Rufe in der Politik, die stattdessen Elternrechte als echtes Korrektiv nachhaltig einschränkt.

Rufe nach Kinderrechten in der Verfassung verwässern nur das eigentliche Problem: Das System Jugendamt ist in dieser Ausprägung nicht zeitgemäß. Es hat sich nicht bewährt, zu viele Skandale, zu hohe fiskalische Interessen, zu wenig Änderungswille.

Michael Winterhoff ist nicht die Wurzel des Übels

Dr. Michael Winterhoff ist daher meiner Meinung nach nur ein Beispiel. Er ist nicht die Wurzel des Übels. Und das muss die Politik endlich erkennen. Und abstellen. Aber da Wahlkampf ist, wird sich keiner dem eigenen Versagen stellen.

Gerade das Jugendamt Bonn ist durch den Fall Horst Weiberg seit Jahren bekannt und berücktigt.

https://www.youtube.com/watch?v=1ungy9c50GI

Schuld hingegen sieht man dort nicht. Wie immer konnte das ja keiner Ahnen. Mit den Eltern sprechen hingegen oder diesen sogar zuhören scheint nicht gefragt zu sein.

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Sorgerecht

Hilfeplan

Um Hilfeplan und Hilfeplangespräche (kurz HPG) gibt es immer wieder Streit. Manchmal ist das Protokoll des Hilfeplangesprächs falsch aufgenommen, manchmal wird es gar nicht erst protokolliert. Was ist der Hilfeplan, welche Möglichkeiten habe ich einzuwirken und wie kann ich gegen ein falsches Hilfeplangespräch vorgehen?

Hilfeplanung und Hilfeplangespräch

Der Hilfeplan wird in §36 SGB VIII definiert. Vor seiner Aufstellung sollen Personensorgeberechtigte und das Kind (!)

  • Beratung über Art und Umfang der Hilfe
  • Folgen für die Kindesentwicklung der Hilfe aufzeigen
  • jeweils in verständlicher Form

erhalten.

Wann kann es einen Hilfeplan geben

Anwendung findet dieser bei

  • Hilfe zur Erziehung gemäß § 27 ff. SGB VIII,
  • Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII,
  • Hilfe für junge Volljährige gemäß § 41 SGB VIII.

Was steht im Hilfeplan

Danach soll ein Hilfeplan erstellt werden. In diesem soll

  • Feststellungen über den erzieherischen Bedarf
  • die zu gewährende Art der Hilfe
  • die notwendigen Leistungen
  • sowie die regelmäßige Überprüfung der Hilfe und deren Zielerreichung
  • unter Beteiligung der bei der Hilfedurchführung tätigen Personen oder Einrichtungen

getroffen werden.

Bereits an dieser Stelle seht ihr, dass natürlich nicht immer diese Vorgaben eingehalten werden. Regelmäßige Gespräche finden sicher statt, aber nicht zwingend eine tatsächliche Prüfung der Hilfe und der Zielerreichung (auch wenn es so immer im Protokoll steht). Denn Rückführung findet als übergeordnetes Ziel von Sorgerechtsmaßnahmen und Jugendhilfe selten – ohne Initiative der Eltern – statt.

Hilfeplan und Hilfeplangespräch

Als Hilfeplangespräch bezeichnet man das Fachgespräch, in dem die Ziele definiert und die Maßnahmen zur Zielerreichung fixiert werden. An diesem Gespräch dürfen in der Regel auch Eltern teilnehmen, denen das Sorgerecht entzogen ist (§36 SGB Abs. 5 VIII ). Das findet leider viel zu selten statt.

Fehler während des Hilfeplangesprächs

Nachdem ich die relevanten Fakten aufgezählt habe, die vielen von Euch sicher schon bekannt waren, nunmehr zu den typischen Problemen und Fehlern während oder nach dem Hilfeplangespräch.

edit

Tipp: Schreibt alles mit, was besprochen wird!

Alleine dass ihr viel mitschreibt, wird die Gegenseite verunsichern. Zudem könnt ihr so nachträgliche Manipulationen der Protokolle verhindern.
Tonbandaufnahmen sind idR illegal!

Vorbereiten auf den Hilfeplan

Wichtig: Bereitet Euch vor:

Was waren die Probleme, die bei Gericht angesprochen wurden?

Wurden angeblich notwendige Hilfen umgesetzt?

Sind angebliche Defizite verifiziert oder sogar abgestellt?

Nur mit dem Aktenkennen habt ihr eine reale Chance, Euch einzubringen, ohne dass es zu negativen Erfahrungen kommt. Konfrontiert das Amt mit alten Aussagen. Bietet für jedes Problem auch eine eigene Lösungsidee an. Ich weiß, das ist schwer, wenn man plötzlich neue Argumente vorgesetzt bekommt. Aber es ist unumgänglich.

Eure Ideen und Wünsche ins Protokoll

Besteht darauf, dass Eure Ideen ins Protokoll aufgenommen werden.

Besteht auch darauf, dass das verifiziert wird, was das Jugendamt behauptet. Wenn es Atteste gibt oder bedenken von Schulen, müssen Arzt und Schule am Gespräch teilnehmen, §36 SGB VIII.

Was tun bei einem falschen Protokoll zum Hilfeplan?

Wenn Ihr auf meinen Tipp oben gehört habt, widersprecht dem Protokoll, fügt Eure Sicht der Dinge und Eure Mitschrift bei und besteht darauf, dass dies als Anlage zum HPG-Protokoll genommen wird.

Was tun, wenn das Jugendamt keine wirkliche Hilfe anbieten möchte?

Greift das Jugendamt in die Sorge ein oder bietet keine Rückführungsoption oder handelt aus Eurer Sicht ansonsten gegen das Wohl des Kindes, bleibt euch nur die Möglichkeit, ein Abänderungsverfahren anhängig zu machen.

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Elternrecht != Wächteramt

Vergesst nicht: Euer Elternrecht ist in Art. 6II GG garantiert. Das Jugendamt hat nur ein Wächteramt, darf bei Gefahren einschreiten. Es ist kein Superelternteil. Es ist gar kein Elternteil!

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