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Sorgerecht

Die haben mein Kind ohne Grund herausgeholt

Ich erlebe das recht häufig. Kontaktanfragen wie „die haben mein Kind ohne Grund herausgeholt“. Warum diese Formulierung meist falsch ist und erhebliche Risiken für das Verfahren beinhaltet, erkläre ich euch in diesem Artikel.

Kind ohne Grund herausgeholt

Kein Kind wird ohne Grund herausgeholt. Das ist natürlich streng zu trennen von der Frage, ob es einen zutreffenden oder richtigen Grund für eine Inobhutnahme durch das Jugendamt gibt. Ist das jetzt Wortklauberei? Oder meint beides etwas anderes?

Voraussetzungen für eine Inobhutnahme

Die Voraussetzungen für eine verwaltungsrechtliche Herausnahme (Inobhutnahme) durch das Jugendamt sind in §8a SGB VIII geregelt:

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§8a Abs. 2 S. 2 SGB VIII

„Besteht eine dringende Gefahr und kann die Entscheidung des Gerichts nicht abgewartet werden, so ist das Jugendamt verpflichtet, das Kind oder den Jugendlichen in Obhut zu nehmen.“

Ohne eine dringende, also eine nicht anders abwendbare und erhebliche Gefahr für das Wohl des Kindes kann es keine Inobhutnahme durch das Jugendamt geben.

Ob sich diese Gefahr als richtig herausstellt oder nicht, ist nicht entscheidend (allenfalls eine Frage der Amtshaftung).

https://familienrecht.activinews.tv/sorgerecht/inobhutnahme-ohne-beschluss/
Mehr zur Inobhutnahme ohne Beschluss

Herausnahme nach Beschluss

Auch Herausnahmen nach richterlichem Beschluss nach §1666 BGB folgt diversen Regeln.

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§1666 BGB

„Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.“

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§1666a BGB

„Maßnahmen, mit denen eine Trennung des Kindes von der elterlichen Familie verbunden ist, sind nur zulässig, wenn der Gefahr nicht auf andere Weise, auch nicht durch öffentliche Hilfen, begegnet werden kann.“

Wir brauchen eine konkrete, gegenwärtige und erhebliche Gefährdung des Kindeswohles, um gerichtliche Maßnahmen zu begründen.

Aber die Herausnahmegründe sind doch nachweislich falsch!

Diese oft richtige Aussage hat zwei Aspekte, die es zu berücksichtigen gilt: Erstens formelle: Wenn es einen rechtskräftigen Beschluss gibt, dann ist dies rechtliche Realität. Eure Aussage, dass das alles falsch ist, wird daher dazu führen, dass man Euch abspricht, die Realität zu erkennen. Der zweite Punkt ist negativer: Man wird Euch von Amts wegen vorhalten, die Schuld nur bei anderen zu suchen und eigene Fehler zu kaschieren. Das ist deshalb negativ für Euch, weil damit ein Bild von euch gezeichnet wird, das nicht stimmt. Man stellt euch als Realitätsfremd und Beratungsresistent dar.

Achtet daher auf die richtige Formulierung, um keine weiteren Angriffe gegen Euch zu provozieren.

Fazit zu Kind „ohne“ Grund herausgeholt

Jede Herausnahme hat einen rechtlichen und einen tatsächlichen Grund. Dies zu bestreiten schadet Euch und damit den Rückführungsbemühungen. Sprecht daher besser immer genau von rechtswidriger Herausnahme statt von grundloser.

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Recht allgemein

Anwalt verspricht Erfolg bei Gutachtenteilnahme

Ich habe mich unlängst wieder so unendlich aufgeregt. Ein Anwalt/eine Anwältin hat Erfolg bei Gutachtenteilnahme versprochen. Konkret wurde folgende Aussage getätigt:

„Also mein Anwalt/Anwältin sagt,wenn ich den Psychologen das so erzähle wie es war, dann würde ich (mein Kind) sicher sofort nach dem Gespräch zurück bekommen.“

Anonyme:r Informant:in

Solche Aussagen werden von vielen Anwälten getroffen. Sie sind doch ein toller Vater/eine gute Mutter. So kriegen Sie das Kind zurück. Beweisen Sie doch dem Gericht was sie drauf haben. Sie haben ja nichts zu befürchten.

Diesen Aussagen ist eines gemein: Sie sind unseriös.

„Wer ein Gutachtensergebnis vorwegnimmt, ist unseriös und hat im Familienrecht nichts verloren“

Michael Langhans, Aktivist

Tatsächlich hängt ein Gutachten von vielen Faktoren ab. Diese sind

  • Qualität der Akte (vollständige Akte, richtige Akteninhalte)
  • Qualität des Gutachters (hält er sich an die Gütekriterien für Gutachten?)
  • Qualifikation des Gutachters (ist er Sachkundig oder sollte z.B. ein Psychiater begutachten?)
  • Qualität des Beweisbeschlusses (ist dieser Richtig und Ergebnisoffen)
  • Qualität des Anwalts (ist dieser in der Lage, Probleme zu erkennen und rechtzeitig abzustellen, weiss dieser was eine Gegenvorstellung ist usw.)
  • Findet eine Beweisaufnahme neben dem Gutachten statt

Nur wenn alle obigen Probleme mit einem „plus“ bejaht werden, kann man von guten Voraussetzungen sprechen.

Gute Voraussetzungen garantieren keinen Erfolg

Gute Voraussetzungen bedingen aber kein gutes Ergebnis. Meine Standardfragen, die ich Betroffenen in diesen Fällen ihren Anwälten stellen lassen, sind daher auch die beiden folgenden:

„Können Sie mir das schriftlich geben und wer erstattet mir einen Schaden, wenn die Vorhersage nicht eintritt?“

Frage an Anwälte, die Erfolg bei Gutachtenteilnahme prophezeien

Ich garantiere Euch, dass der Anwalt oder die Anwältin sich auf diese Fragen etwas anders, gewählter ausdrücken werden, sprich zurückrudern.

Niemand kann das Ergebnis eines Gutachtens vorhersagen, niemand einen Erfolg bei Gutachtenteilnahme garantieren. Das ist ein Fakt. Man kann nur – mit viel Arbeit – die Risiken minimieren und positive Voraussetzungen schaffen. Ob diese sich dann realisieren oder ob es gelingt, bleibt abzuwarten.

Erfolg bei Gutachtenteilnahme oder Chance auf schnelles Ende

Leider beharren viele Richter auf ein Gutachten. Und einen Vorteil hat ein Gutachten: Ein gutes und schnelles Gutachten, das Gefahren ausschließt. ist der schnellste Weg, die Rechte für ein Kind zurückzubekommen und damit auch das Kind.

Aber: Dieser Fall tritt sehr selten ein.

Schlechtes Gutachten wegbekommen oder Gutachten vermeiden

Auch bei dieser Frage versagen viele Anwälte. Es ist eine Weisheit, dass es einfacher ist ein Gutachten zu vermeiden als ein solches wegzubekommen. Ein negatives Gutachten wegzubekommen kostet Zeit, Energie und Geld. Auch dies wird vielen Hilfesuchenden verschwiegen. Daher muss man in der Abwägung sich fragen, ob man diesen Weg risikieren will.

Anwälte beraten schlecht

Bei Gutachten ist eines klar: Anwälte beraten hier schlecht, von der Freiwilligkeit über die Folgen der Nichtteilnahme bis zu den Erfolgsaussichten.

Anwälte beraten oft schlecht zu Gutachten

Michael Langhans, Volljurist

Gegenvorstellung und Risiken beim Beweisbeschluss sind kaum bekannt. Daher rate ich Euch allen: lasst Euch nicht mit einfachen Antworten einlullen. Nutzt diese Webseite oder meinen Kanal als Referenz, um Euren Anwalt mit entsprechenden Aussagen zu konfronieren. Alleine aus der Reaktion, ob Kritik oder Fragen pauschal abgelehnt werden, lernt ihr viel. Am Meisten lernt ihr freilich aus den Antworten.

Und damit ist wieder so ein Anwalt zum Schämen geboren.

Wie sind Eure Erfahrungen mit Anwälten in der Beratung zu Gutachten? Habt Ihr ähnliches erlebt?

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Recht allgemein

Erster Monat Familienrechtwebseite

So, der erste Monat ist geschafft. Seit dem 20.07. gibt es familienrecht.activinews.tv als Familienrechtwebseite. Und ich bin soweit zufrieden mit den Zugriffszahlen, auch wenn natürlich ein weiteres Wachstum zu befürworten wäre, damit möglichst viele Menschen Hilfe in alltäglichen Familienrechtssituationen erhalten können. Über 4.300 mal wurde die Webseite aufgerufen.

Welches sind die Top-Kategorien und Top-Artikel?
Die meisten Artikel gibts zum Sorgerecht (14) und zum Gutachten (10). Folgerichtig wurde Sorgerechtsartikel auch um 50% häufiger aufgerufen als Gutachtensartikel oder Artikel zur Familienpolitik.

Der bisherige Top-Artikel ist „Narzissmus und Sorgerecht„, gefolgt von „Rückführung ist das Ziel“ und „familienpsychologische Gutachten anfechten„.

Amtshaftung ist noch ein wenig stiefmütterlich behandelt, CEED auch. Für Unterhalt gibts noch viel zu wenig Content.

Über Google wird die Seite auch schon gefunden, wobei sich User am Meisten für „familienpsychologisches Gutachten Muster“, „psychologisches Gutachten anfechten“ und „gutachten erziehungsfähigkeit ablehnen“ interessieren.

Den eigenen YouTube Kanal gibt es seit dem 07.07. und damit knapp 2 Wochen länger. Diesen haben in derselben Zeit 25.111 User besucht, wobei die meisten Abrufe auf das Video „Skandal! Bundestag schränkt Elternrechte ein“ abfällt. In der Tat bin ich mit der Entwicklung des Kanals noch nicht so richtig zufrieden.

Welche Themen wünscht Ihr euch mehr? Was kann ich für euch verbessern unn thematisieren?

Kommentiert es doch bitte unter diesen Beitrag zur Familienrechtwebseite by Michael Langhans.

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Familienpolitik

System Michael Winterhoff oder System Jugendamt?

Ich habe mir lange überlegt, ob ich über den Kinderpsychiater Michael Winterhoff schreiben soll oder nicht. Jetzt tue ich es, weil die öffentliche Diskussion fehl läuft. Es ist nicht (nur) das System Winterhoff, es ist das System Jugendamt, das an den Pranger gestellt gehört.

Ausgangspunkt der Diskussion um den Autoren, Vortragshalter und Kinderpsychiater Michael Winterhoff aus Bonn ist dieser Fernsehbeitrag des WDR:

WDR Beitrag zu Michael Winterhoff

https://www.youtube.com/watch?v=UA4_zG1RV3A
Den Originalbeitrag findet Ihr auch in der Mediathek

Die Vorwürfe von Medikamentenmissbrauch sind alt

Vorneweg: Die Vorwürfe gegen diesen Psychiater sind keine neuen. Seit Jahren beschweren sich eine große Anzahl von Eltern über sedierte Kinder ohne eigenen Willen. Kinder, die regelmäßig Tabletten unter Aufsicht nehmen müssen, bei denen aber weder Eltern noch Kind weiß, welche Medikamente verabreicht werden. Medikamente wurden jahrelang an Kindern getestet.

Gibt es also einen Skandal um das System Michael Winterhoff, oder ist es nicht vielmehr ein Skandal um das System Jugendamt, bei denen Dr. Michael Winterhoff nur einer von vielen Helfern ist?

Was genau ist passiert?

Der Buchautor und Kinderpsychiater Winterhoff verortet viele Probleme mit Kindern in einem frühkindlichen Narzissmus.

Da die Eltern die Dreijährigen nicht ausreichend Grenzen setzen würden und zu schwach wären, würde dies zu einer Kind-Eltern-Symbiose führen. Eltern würden so die Kinder zu Tyrannen erziehen. Daran würde die Gesellschaft zugrunde gehen.

„Medikamente statt Therapie oder Liebe ist falsch.“

Michael Langhans, Herausgeber

Statt aber Kindern und Eltern zu helfen, dieses System (aus seiner Sicht, fachlich höchst umstritten) zu durchbrechen, geht er den einfachen Weg: Pipamperon. Das Psychopharmakon und Neuroleptikon blockiert Serotoninrezeptoren. In seinen Vorträgen spricht er hingegen weniger davon, dass er Kinder reihenweise in Roboter verwandelt.

Wirkweise von Pipamperon

Pipamperon soll bei innerer Unruhe, Schlafstörungen, Stimmungsumschwüngen u. ä. regulierend wirken und beispielsweise den Schlaf fördern bzw. anstoßen. Daneben kann es Erregungszustände oder Aggressivität vermindern.

Unerwünschte Nebenwirkungen von Pipamperon

Leider hat das Medikament auch erhebliche Nebenwirkungen wie Übelkeit, Gewichtszunahme, Depression und Müdigkeit (Quelle).

Das System Jugendamt

Das Problem Michael Winterhoff ist eigentlich das Problem des Systems Jugendamt. Wir haben ein System der Herausnahmen und Inobhutnahmen als bequemere Lösungen. In dieses Schema passen auch Medikamentengaben.

Im Heim muss sich kein Amtsvormund oder ASD Mitarbeiter täglich um das Wohl des Kindes vergewissern.

Also eigentlich müsste er schon, wie das Beispiel Michael Winterhoff zeigt. Aber man unterstellt so schön, dass beim Staat schon alles richtig laufen wird. Heime sind ja immer Supereltern, weshalb dort nichts schief läuft oder zumindest alles, was schief läuft nicht ans Tageslicht kommt.

Medikamente aus Bequemlichkeit?

In diesem Machtvakuum liegt das Problem von Winterhoff verortet: Das Gericht gibt die Verantwortung an das Jugendamt und schließt den Fall. Das Jugendamt gibt das Kind ans Heim und schließt innerlich den Fall ab. Eltern werden kaum und meist nicht vollständig informiert, lieber zuviele als zuwenige Rechte entzogen. Damit kann man hervorragend Nachfragen reduzieren auf Null.

Medikamente sind damit einfache Möglichkeiten der Problemlösungen. Während Eltern oft tagelang überlegen und mehrere Arztmeinungen einholen, bevor sie Eingriffe oder Medikamentengaben erlauben, findet diese Entscheidungsfindung im Amt emotionslos und am grünen Tisch statt. Schnell ist besser und bequemer. Eine Kontrolle findet nicht statt, emphatische Auseinandersetzungen auch nicht.

„Die öffentliche Diskussion ist pure Heuchelei. Winterhoff tut nur, was eine bequeme öffentliche Hand fördert.“

Michael Langhans, Volljurist

Teils werden sogar weitreichende Vollmachten an Heimmitarbeiter erteilt.

Die falsche öffentliche Diskussion um Michael Winterhoff

Deshalb nervt mich die öffentliche Diskussion. Diese ist falsch und Heuchelei. Neue Vorwürfe gegen Jugendpsychiater, titelt die TAZ. Kinderpsychiater Winterhoff: Jugendamt beendet Kooperation, schreibt die Tagesschau. Niemand stellt sich ernsthaft die Systemfrage. Niemand gibt denen die Schuld, die dies so ermöglichen oder fördern.

Meiner Meinung nach ist es ein Systemversagen, das betroffenen Eltern und Heimkindern seit Jahrzehnten bekannt ist. Ungehört verhallen deren Rufe in der Politik, die stattdessen Elternrechte als echtes Korrektiv nachhaltig einschränkt.

Rufe nach Kinderrechten in der Verfassung verwässern nur das eigentliche Problem: Das System Jugendamt ist in dieser Ausprägung nicht zeitgemäß. Es hat sich nicht bewährt, zu viele Skandale, zu hohe fiskalische Interessen, zu wenig Änderungswille.

Michael Winterhoff ist nicht die Wurzel des Übels

Dr. Michael Winterhoff ist daher meiner Meinung nach nur ein Beispiel. Er ist nicht die Wurzel des Übels. Und das muss die Politik endlich erkennen. Und abstellen. Aber da Wahlkampf ist, wird sich keiner dem eigenen Versagen stellen.

Gerade das Jugendamt Bonn ist durch den Fall Horst Weiberg seit Jahren bekannt und berücktigt.

https://www.youtube.com/watch?v=1ungy9c50GI

Schuld hingegen sieht man dort nicht. Wie immer konnte das ja keiner Ahnen. Mit den Eltern sprechen hingegen oder diesen sogar zuhören scheint nicht gefragt zu sein.

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Sorgerecht

Hilfeplan

Um Hilfeplan und Hilfeplangespräche (kurz HPG) gibt es immer wieder Streit. Manchmal ist das Protokoll des Hilfeplangesprächs falsch aufgenommen, manchmal wird es gar nicht erst protokolliert. Was ist der Hilfeplan, welche Möglichkeiten habe ich einzuwirken und wie kann ich gegen ein falsches Hilfeplangespräch vorgehen?

Hilfeplanung und Hilfeplangespräch

Der Hilfeplan wird in §36 SGB VIII definiert. Vor seiner Aufstellung sollen Personensorgeberechtigte und das Kind (!)

  • Beratung über Art und Umfang der Hilfe
  • Folgen für die Kindesentwicklung der Hilfe aufzeigen
  • jeweils in verständlicher Form

erhalten.

Wann kann es einen Hilfeplan geben

Anwendung findet dieser bei

  • Hilfe zur Erziehung gemäß § 27 ff. SGB VIII,
  • Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII,
  • Hilfe für junge Volljährige gemäß § 41 SGB VIII.

Was steht im Hilfeplan

Danach soll ein Hilfeplan erstellt werden. In diesem soll

  • Feststellungen über den erzieherischen Bedarf
  • die zu gewährende Art der Hilfe
  • die notwendigen Leistungen
  • sowie die regelmäßige Überprüfung der Hilfe und deren Zielerreichung
  • unter Beteiligung der bei der Hilfedurchführung tätigen Personen oder Einrichtungen

getroffen werden.

Bereits an dieser Stelle seht ihr, dass natürlich nicht immer diese Vorgaben eingehalten werden. Regelmäßige Gespräche finden sicher statt, aber nicht zwingend eine tatsächliche Prüfung der Hilfe und der Zielerreichung (auch wenn es so immer im Protokoll steht). Denn Rückführung findet als übergeordnetes Ziel von Sorgerechtsmaßnahmen und Jugendhilfe selten – ohne Initiative der Eltern – statt.

Hilfeplan und Hilfeplangespräch

Als Hilfeplangespräch bezeichnet man das Fachgespräch, in dem die Ziele definiert und die Maßnahmen zur Zielerreichung fixiert werden. An diesem Gespräch dürfen in der Regel auch Eltern teilnehmen, denen das Sorgerecht entzogen ist (§36 SGB Abs. 5 VIII ). Das findet leider viel zu selten statt.

Fehler während des Hilfeplangesprächs

Nachdem ich die relevanten Fakten aufgezählt habe, die vielen von Euch sicher schon bekannt waren, nunmehr zu den typischen Problemen und Fehlern während oder nach dem Hilfeplangespräch.

edit

Tipp: Schreibt alles mit, was besprochen wird!

Alleine dass ihr viel mitschreibt, wird die Gegenseite verunsichern. Zudem könnt ihr so nachträgliche Manipulationen der Protokolle verhindern.
Tonbandaufnahmen sind idR illegal!

Vorbereiten auf den Hilfeplan

Wichtig: Bereitet Euch vor:

Was waren die Probleme, die bei Gericht angesprochen wurden?

Wurden angeblich notwendige Hilfen umgesetzt?

Sind angebliche Defizite verifiziert oder sogar abgestellt?

Nur mit dem Aktenkennen habt ihr eine reale Chance, Euch einzubringen, ohne dass es zu negativen Erfahrungen kommt. Konfrontiert das Amt mit alten Aussagen. Bietet für jedes Problem auch eine eigene Lösungsidee an. Ich weiß, das ist schwer, wenn man plötzlich neue Argumente vorgesetzt bekommt. Aber es ist unumgänglich.

Eure Ideen und Wünsche ins Protokoll

Besteht darauf, dass Eure Ideen ins Protokoll aufgenommen werden.

Besteht auch darauf, dass das verifiziert wird, was das Jugendamt behauptet. Wenn es Atteste gibt oder bedenken von Schulen, müssen Arzt und Schule am Gespräch teilnehmen, §36 SGB VIII.

Was tun bei einem falschen Protokoll zum Hilfeplan?

Wenn Ihr auf meinen Tipp oben gehört habt, widersprecht dem Protokoll, fügt Eure Sicht der Dinge und Eure Mitschrift bei und besteht darauf, dass dies als Anlage zum HPG-Protokoll genommen wird.

Was tun, wenn das Jugendamt keine wirkliche Hilfe anbieten möchte?

Greift das Jugendamt in die Sorge ein oder bietet keine Rückführungsoption oder handelt aus Eurer Sicht ansonsten gegen das Wohl des Kindes, bleibt euch nur die Möglichkeit, ein Abänderungsverfahren anhängig zu machen.

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Elternrecht != Wächteramt

Vergesst nicht: Euer Elternrecht ist in Art. 6II GG garantiert. Das Jugendamt hat nur ein Wächteramt, darf bei Gefahren einschreiten. Es ist kein Superelternteil. Es ist gar kein Elternteil!

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Gutachten

Falsche Anknüpfungstatsachen im Gutachten

Es ist die Entscheidung, die am Meisten im Familienrecht rund um Gutachten zitiert wird, und gleichwohl auch die, die am Wenigsten bis zu Ende gelesen wurde: BGH XII ZB 68/09. Die Entscheidung wird oft reduziert darauf, dass niemand zu einer Gutachtensteilnahme gezwungen werden kann, weil es hierfür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ergo kann es auch keine Beweisverteitelung sein, nicht am Gutachten teilzunehmen.

Doch das viel wichtigere Momentum versteckt sich in Randnummer 47. Falsche Anknüpfungstatsachen machen ein Gutachten meist unverwertbar.

Die Ergebnisse der Begutachtung konnten schon deshalb nicht ohne weiteres in die Würdigung einbezogen werden, weil der Sachverständige teilweise unzutreffende bzw. ungeklärte Anknüpfungstatsachen zugrunde gelegt hatte

BGH aaO, Rn. 42

Ein Gutachten, bei dem der Sachverständige falsche (relevante) Tatsachen berücksichtigt, ist (in der Regel) unverwertbar. Das gilt aber auch, wenn ungeklärte Tatsachen verwendet werden .

Was bedeutet es für Euch und das Gericht/den SV, dass Anknüpfungstatsachen geklärt sein müssen?

Was heißt das für Euch? Bestreitet Behauptungen des Jugendamtes bzw. von Eurem/Eurer Ex. Weist darauf hin, dass es Aufgabe des Gerichtes ist, diese Tatsachen zu klären, also ob etwas richtig oder falsch ist. Falsche Anknüpfungstatsachen haben im Gutachten nichts verloren.

Denn die Aufgabe des Richters ist es, zu entscheiden was wahr und was gelogen ist. Diese ureigene Aufgabe darf nicht der Sachverständige übernehmen. Tut er dies, ist das Gutachten unverwertbar. Dann muss ggf. ein neues Gutachten eingeholt werden.

Für die Richter heißt dies: Sie müssen ihre Arbeit selber tun.

Die Sachverständigen haben zu beachten: Sie müssen transparent arbeiten, wenn Meinungen und Aussagen Dritter eine Rolle spielen sollen, dann muss man dies wie in der Verhandlung transparent und offen machen, also auch Fragen der Parteien zulassen – was bei heimlichen Zeugenvernehmungen nicht möglich ist. Für das Strafverfahren hat dies der BGH ausdrücklich so entschieden (Urt. v. 07.06.1956, Az.: 3 StR 136/56).

Was ist eine Anknüpfungstatsache im Gutachten?

Anknüpfungstatsachen gibt es in 2 Kategorien: Solche aufgrund der besonderen Sachkunde des Sachverständigen (z.B. Diagnosen) und Zusatztatsachen, also solche, die auch das Gericht gewinnen kann. Oftmals sind letztere Relevant für erstere. Nehmen wir einmal das Beispiel Borderline: Die Erfüllung der Merkmale sind Zusatztatsachen, weil es dem Zeugenbeweis zugänglich ist, ob es Substanzmittelmissbrauch oder wiederholte Suizidversuche gab. Diese Zusatztatsachen braucht der Sachverständige aber, um zu seiner Einschätzung der Diagnose Borderline in der besonderen Sachkunde zu kommen.

Darf der Sachverständige Zusatztatsachen überhaupt erheben?

Ich sage nein. §26 FamFG ist hier eindeutig:

„Das Gericht hat von Amts wegen die zur Feststellung der entscheidungserheblichen Tatsachen erforderlichen Ermittlungen durchzuführen.“

§26 FamFG

Da steht nicht: Das Gericht hat die Feststellungen durchführen zu lassen.

Ausnahmen der Rechtsprechung

Gleichwohl wird von der Rechtssprechung durchaus die Möglichkeit zugelassen, dass der Sachverständige auch Zeugen anhört.

„Die nach § 26 FamFG dem Gericht obliegende Verpflichtung zur Amtsermittlung darf nicht (allein) auf den Sachverständigen delegiert werden.“

OLG München, Familiensenate Augsburg, 30 UF 232/15

Denn dies darf nicht zur Übertragung der richterlichen Aufgaben auf den Sachverständigen führen:

„Zugleich und parallel hierzu wird das Amtsgericht unverzüglich u.a. die weiteren nach § 26 FamFG von Amts wegen erforderlichen umfangreichen Ermittlungen, insbesondere die Anhörung der Zeugen für den vorliegenden Einzelfall, durchzuführen haben. Insbesondere auch die Anlage von Zweitakten bzw. Drittakten dürfte zwingend geboten sein, um alle möglichen und notwendigen Maßnahmen durch Durchsetzung des Beschleunigungsgebotes effektiv zu ergreifen. Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die nach § 26 FamFG dem Gericht obliegende Verpflichtung nicht allein auf den Sachverständigen delegiert werden kann.“

OLG München, Familiensenate Augsburg, 30 UF 232/15

Dieser von mir erstrittene Satz ist von enormer Tragweite, auch wenn er offensichtliches Kundtut.

Das Gericht muss also zumindest auch Zeugen anhören. Es schadet freilich nicht, wenn ihr bei offenen Anknüpfungstatsachen oder Lügen darauf hinweist, dass es ureigene Aufgabe des Gerichtes ist, diese Feststellungen zu treffen – gegebenenfalls sogar mit einer formellen Beweisaufnahme i.S. des §30 Abs. 3 FamFG.

Auch hierauf solltet ihr beharren.

Unverwertbares Gutachten: mein Video zur Entscheidung BGH XII ZB 68/09

Unklare Anknüpfungstatsachen = ungültiges Gutachten?

Ist nun bei einer Beweisfrage, wo unklar ist ob ein Zeuge lügt oder nicht, das Gutachten immer falsch, egal was der Gutachter entscheidet?
Das kommt auf den Gutachter an. Wenn er seinen Job, ein familienpsychologisches Gutachten anfechtungsfrei zu schreiben ernst nimmt und auch weiß, was er zu tun hat. Denn dann lässt er die Entscheidung einfach dem Richter offen. Indem er zum Beispiel (wiederum am Beispiel Borderline) formuliert und damit falsche Anknüpfungstatsachen zu verwenden vermeidet:

„Wenn das Gericht nach der Bewertung der Zeugenaussagen davon ausgeht, dass es mehrere Suizidversuche gab, dann sind 5 von 9 Kriterien für Borderline erfüllt und eine solche Diagnose müsste fachpsychiatrisch ausgeschlossen werden, auch um die Auswirkungen auf die Erziehungsfähigkeit zu hinterfragen. Geht das Gericht nicht von mehreren Suizidversuchen aus, dann sind die Kriterien nach ICD 10 nicht erfüllt, so dass Borderline nicht vorliegen kann und die Frage der Erziehungsfähigkeit hierauf nicht gestützt werden kann.“

Selten überlassen Sachverständige dem Richter die Entscheidung

Diese Vorgehensweise sieht man selten in Gutachten. Nicht nur, weil sie den Arbeitsaufwand des Sachverständigen verdoppelt, er muss bei jeder relevanten Frage eine Abzweigung für den Richter vorgeben, was sich wie auf die Beweisfrage auswirkt. Auch die Richter, die oft eher den bequemen Weg gehen, wollen nicht selber bei allen Aspekten entscheiden, lieber auf der letzten Seite quasi das zusammengefasste Urteil stehen haben.

Dieses vorgehen ist aber falsch, wie ihr aus der oben zitierten Rechtsprechung herauslesen könnt.

Nehmt die Richter in die Pflicht!

Nehmt die Richter in die Pflicht. Anknüpfungstatsachen haben die Richter zu klären, und nur die Richter. Alles andere verstößt gegen den gesetzlichen Richter und die Beweisunmittelbarkeit und Parteiöffentlichkeit (dass ihr an Beweisaufnahmen teilnehmen dürft und Fragen stellen könnt).

Falsche Anknüpfungstatsachen im Gutachten begründen die Amtshaftung

BGH XII ZB 68/09 ist insoweit auch eine wichtige Entscheidung für Amtshaftungsklagen und Beschwerdebegründungen. Meiner Meinung nach wird hiergegen in 95% aller Gutachten verstoßen. Und: Auch das Jugendamt muss solche offensichtlichen Fehler bemerken und bemängeln. Das gehört zur Amtspflicht der Sachverhaltsaufklärung!

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Gutachten Sorgerecht

Borderline und Sorgerecht

Heute wollen wir uns mit einem weiteren Modebegriff der Kindswohlgefährdung auseinandersetzen: Borderline. Borderline (oder auch die emotional instabile Persönlichkeitsstörung) wird oft verwandt, um gegen (vorallem Frauen sind zu 70% von dieser Störung betroffen) zu schießen. Salzgeber meint zum Beispiel, dass davon auszugehen sei, dass 3% aller Frauen die Kriterien dieser emotional instabilen Persönlichkeitsstörung erfüllen. Diese Persönlichkeitsstörung wird meiner Meinung nach oft als Argument dann verwendet, wenn man eigentlich nichts belegen kann. Dabei ist eines wissenschaftlich klar: Die Diagnose des Typus nach ICD F60.31 ist eine Unterform der Emotional instabile Persönlichkeitsstörung.

Verkannt wird, dass Borderline alleine gerade keinen Rückschluss auf eine Kindeswohlgefährdung oder eine Erziehungsunfähigkeit zulässt.

Trotzdem oder gerade deswegen werden Müttern mit dieser falschen Begründung Sorgerecht oder Teilbereiche der elterlichen Sorge entzogen. Ich versuche hier einige der gängigen Mythen aufzuräumen.

Fragen zu Borderline und Sorgerecht

Hier beantworte ich vorab wesentliche Fragen:

Was ist Borderline?

Borderline ist eine Unterform der emotional instabilen Persönlichkeitsstörung.

Was kennzeichnet eine emotionale instabile Persönlichkeitsstörung?

Menschen mit dieser Störung lassen Impulse ohne Berücksichtigung von Konsequenzen zu und sind mit unvorhersehbarer und launenhafter Stimmung, emotionalen Ausbrüchen und unkontrollierten Impulsen gesegnet sowie streitsüchtig.

Wie definiert sich Borderline?

Borderline ist im ICD10 geregelt als F60.31. Nach DSMIV müssen 5 von 9 Kriterien erfüllt sein: Bemühen, Alleinsein zu verhindern, ein Muster von instabilen zwischenmenschlichen Beziehungen, Identitätsstörungen, Impulsivität, wiederkehrende Suiziddrohungen, affektive Instabilität, chronisches Gefühl der Leere, unangemessen starke Wut und vorübergehende paranoide Vorstellungen

Ist ein Borderliner Erziehungsunfähig?

Nein, es gibt keine Studie, nach der ein Borderliner immer erziehungsunfähig wäre. Borderline ist ein komplexes Krankheitsbild, pauschale Aussagen kann man nicht tätigen

Kann ein Gutachter im familienpsychologischen Gutachten Borderline diagnostizieren?

Nur approbierte Psychiater oder psychologische Psychotherapeuten dürfen Borderline feststellen.

Kann man Borderline in einem Gutachten diagnostizieren?

Nur wenn das Alltagsverhalten mit beachtet wird. Grundsätzlich ist Borderline eine schwierige Diagnose, die nicht so eben in einem mehrstündigen Gutachten diagnostiziert werden kann, zumal Borderliner sehr manipulativ sein können. Es bedarf dann erfahrenen Borderline-Fachleuten.

Ist Borderline therapierbar?

Es gibt Therapiemöglichkeiten, oft wird eine Mischung aus medikamentöser Behandlung und Verhaltenstherapie gewählt.

Welche Auswirkungen der emotional instabilen Persönlichkeitsstörung wirken sich auf Erziehungsfähigkeit aus?

Es ist vorallem die mangelnde Impulskontrolle, die affektive Instabilität und die Spaltung der Persönlichkeitszüge, welche sich auf die Kommunikation mit anderen Menschen auswirken (vgl. Salzgeber, Rn. 1054). Laut Salzgeber sollen Borderline Persönlichkeiten „im Kern bindungsunfähig“ sein. Das lehne ich ab. Richtigerweise sind die Bindungen da, werden dann aber miss- und fehlgebraucht. Da sich Kinder an den Eltern orientieren, kann dies freilich jederzeit zu einer Entwicklungsstörung führen. Aber da das Borderlinesyndrom weitschichtig ist, kann man es eben nicht so verallgemeinern.

Im Verfahren müssen hierzu daher auch konkrete Fakten vorliegen, nicht nur Behauptungen.

Oftmals geht eine Borderline-Persönlichkeitsstörung auch einher mit Substanzmittelmissbrauch (Alkohol und Drogen), posttraumatischem Belastungssyndrom und belastungsabhängigen paranoiden Symptomen einher (Salzgeber aaO). Gerade in der Abgrenzung kann es aber zu Fehlern und Missinterpretationen kommen

Warum ist Borderline im Familienrecht eine beliebte Diagnose?

Borderline wird trotzdem gern genommen als Argument gegen eine Erziehungsfähigkeit von einer Mutter. Pädagogen behaupten das einfach, und Gerichte folgen dem. Oft wird auch nur die Vermutung geäußert oder statt einer Diagnose die Persönlichkeitsakzentuierung genutzt, um Mütter zu diskreditieren.

Borderline klingt für den Laien immer sehr blutig: Ritzen, Schneiden, Verletzen, Suizid, da ist doch jedem die Kindswohlgefahr offenkundig.

Wie wehre ich mich bei der Borderline Behauptung?

Eigentlich wie immer: Erst einmal den Sachverhalt klären. Wenn nicht die 5 von 9 Merkmalen behauptet werden, liegt schon kein Grund für nähere Abklärung vor.

beenhere

5 von 9 Merkmalen müssen erfüllt sein!

Beispiele und die 9 Merkmale findet Ihr im unten Verlinkten Paper des ZI Mannheim.


Zudem kann man natürlich ein psychiatrisches Attest von einem Vertrauensarzt vorlegen und Bestätigungen von Nahestehenden, wenn und ob Kriterien für diesen Typus Persönlichkeitsstörung vorliegen.

Was ist erweiterter Suizid?

Dabei wird von Seiten des Jugendamtes, weil man weiß dass die Krankheit nicht einfach zu diagnostizieren ist, einfach der erweiterte Suizid behauptet: Dass man neben sich selbst auch die Kinder ermorden möchte. Diese Behauptungen sind meiner Erfahrung nach meist absolut ohne eine Substanz und ohne Anknüpfungstatsachen geschildert. Man möchte damit Eindruck beim Richter schaffen. Vergessen wird, dass die Suiziddrohung alleine nur ein Hilfeschrei ist und selbst als Kriterium ohne die wiederholte Drohung nicht ausreicht.

Widersprechen und Gegenbeweis anbieten. Gern auch Strafanzeige wegen Beleidigung stellen.

Ist ein Borderliner immer erziehungsunfähig?

Nein. Borderline ist eine sehr komplexe Krankheit mit vielen Erscheinungsbildern. Nur die ausführliche Auseinandersetzung mit den Erscheinungsbildern kann hier eine Prognose auf die Erziehungsfähigkeit zulassen. Laut Prof. Dr. Martin Bohus vom ZI Mannheim, einem der führenden Experten zu diesem Thema, gibt es keine einzige Studie, die dies behauptet. Auch andere Experten wie Dr. Wolfgang Droll wissen, dass Borderliner nicht erziehungsunfähig sind. Jeder Psychiater muss das bestätigen können, dass eine Borderlinerin nicht per se erziehungsunfähig ist. Damit kann also auch niemand einfach so die Erziehungsfähigkeit in Abrede stellen. Noch kann damit ein Psychologe die Erziehungsfähigkeit hinterfragen, schon gar nicht mit den eingeschränkten Mitteln einer psychologischen Begutachtung.

beenhere

Borderline != Erziehungsunfähig

Borderline zu haben heißt nicht automatisch erziehungsunfähig zu sein. Psychologen können dies auch nicht differenzieren oder behaupten.

Wenn das Gericht hier ein Erziehungsfähigkeitsgutachten anwendet, solltet ihr eine Gegenvorstellung abgeben und auf ein Fachpsychiatrisches Gutachten bestehen und bei einem Psychologen nicht teilnehmen. Dieser ist ohne Appropation gehindert, Borderline und hierauf fussend eine Erziehungsunfähigkeit zu behaupten, §1 PsychThG.

Kann man mir wegen Borderline die Kinder wegnehmen?

Diese Frage ist schwerer zu beantworten. Denn grundsätzlich enthalten die Kriterien durchaus kindswohlgefährdende Aspekte. Gerade weil die Ursachen von Borderline oft in der Vergangenheit liegen und vererbbar sind (sexueller Missbrauch, Alkoholkonsum, genetische Komponente, siehe hier ab S. 17), liegen Auswirkungen auf der Hand: Das eigene Verhalten wird anerzogen. Kinder, die Selbstverletzung miterleben oder Alkohol- und Sexezesse sowie wechselnde Beziehungen sidn dem Risiko einer Beeinträchtigung ausgesetzt.

Wichtig: In einem Sorgerechtsbeschluss nach §1666 BGB muss sich das Gericht konkret mit den Fragen auseinandersetzen, wobei Vermutungen i.d.R. nicht ausreichen. Es müssen daher mindestens 5 der Merkmale genannt sein und die Auswirkungen auf das Kind. Denn: es ist eine konkrete Nennung der Kindswohlgefahr nötig.

Wenn die Kinder wegen Borderline weg sind: Was tun?

Was kann ich tun, wenn die Kinder wegen dieser Diagnose in Obhut genommen sind durch das Jugendamt oder das Familiengericht die elterliche Sorge entzogen hat?

  • Therapievereinbarung schließen und nachweislich einhalten. Wichtig: Lasst Euch dies regelmäßig bestätigen
  • Wenn Medikamentation notwendig ist: Regelmäßig einnehmen und dies belegen!
  • Umfeld mit einbeziehen
  • Notwendige (selbstdruck) Selbstverletzungen immer so durchführen, dass die Kinder nichts mitbekommen können UND sich danach dem Therapeuten offenbaren
  • Überhaupt Verschlechterungen selbst erkennen und mit dem Behandler oder Therapeuten ansprechen.
  • Ein Netzwerk aufbauen, das zur Stelle ist wenn Probleme überhand nehmen.

Natürlich sind das nur Beispiele, eine genaue Besprechung müsst ihr mit eurer Diagnose mit eurem Behandler und Arzt ansprechen und abstimmen. Wichtig dabei immer, dass alles auf Papier dokumentiert ist um es beim Gericht vorlegen zu können.

Ist Borderline heilbar?

50% erfüllen nach einer Behandlung nicht mehr die Kriterien für eine Persönlichkeitsstörung (hier, S.9).

Quellen

Umfangreiches Paper des ZI Mannheim

ICD 10 – Achtung, ab 2011 gilt der ICD-11

Die Merkmale der Persönlichkeitsstörung

beenhere

Betroffen? Lass Dir helfen

Dieser Artikel ist ein rechtlicher, kein medizinischer. Hilfe findest Du bei spezialisierten Psychiatern oder im Internet in Selbsthilfeforen

z.B. Info Seite

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Familienpolitik

CEED International deaktiviert

Facebook hat gegen die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die größte deutsche und internationale Gruppe CEED International – die sich gegen den institutionellen Kinderraub des deutschen Jugendamtes einsetzt – deaktiviert. Die Ersatzgruppe findet Ihr auf VK:

Hier gehts zur VK Ausweichgruppe

Mein Statement zur Deaktivierung:

Die Deaktivierung war abzusehen, gleichwohl aber unnötig. Die Grenze zwischen freier Sprache und sinnlosen Beleidigungen oder sogar überzogenen Nazi-Vergleichen ist zu schmal, als dass sie mancher Helfer nehmen könnte.

Die Deaktivierung war abzusehen, gleichwohl aber unnötig

Richtig, manche Methoden erinnern an den Nationalsozialismus. Aber muss man das ernsthaft in jedem Beitrag so behaupten? Und muss man einen kranken Arzt gleich mit dem Massenmörder Mengele vergleichen? Solche Helfer helfen niemandem, sie provozieren den Eklat, fühlen sich dann toll, aber erreichen das Gegenteil: Dass Menschen eine wichtige Anlaufstelle verlieren. Das Große Ganze sollten wir nciht aus dem Auge verlieren. Solche unbedachten und taktisch dummen Aussagen werfen die Bewegung zurück – und fördern damit das, was das Amt will.

Danke Olivier für Deinen Kampf! Aufgeben ist keine Option!

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Recht allgemein

Anwalt zum Schämen

Ich kritisiere meinen Berufstand ja öfter. Aber dass ich einen Anwalt zum Schämen finde, das kommt nicht alle Tage vor. Dabei ist Sorgerecht nicht so schwer, wenn man ein wenig Gespür hat. Trotzdem gibt es den Typus Anwalt, der seine Leute 100% in den Abgrund rasen lässt und danach nicht mal die Sauerei sauber macht.

Was war passiert?

Ein Anwalt oder eine Anwältin – Anonymität schadet nicht bei mehr oder minder aktuellen Fällen – vertritt. Und versäumt es, dafür zu sorgen, dass die Eltern beim Anhörungstermin wissen, dass es einen Beschluss gibt und was in diesem steht. Im Termin dann der Schock: Kind wird nicht zurückgegeben, es muss beim Ergänzungspfleger bleiben. Das an sich ist schon schlimm, aber was dann passiert, schlägt dem Fass den Boden aus: Man unternimmt gegen den eA Beschluss… nichts (!). Selbst jetzt sorgt man nicht dafür, dass die Eltern wissen was zu tun ist. Weil man selbst ahnungslos ist? Weil es einem egal ist dass Kinder leiden? Weil man keine Ahnung hat?
Stattdessen fährt man in Urlaub, was an und fürsich erlaubt ist, aber nicht wenn kritische Fälle offen sind. Und dann kommt eben der Beweisbeschluss: Gutachten.
Immerhin, denke ich mir, noch ist also nicht alles verloren.

Mein emotionales Video zum Thema Anwalt zum Schämen

Anwalt zum Schämen

Was also berät und empfiehlt unser Anwalt zum Schämen? Also eigentlich nichts. Weil ja Urlaub. Aber die ReNoFa (Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte) empfiehlt auf den Anruf des Gutachters zu warten. Ähm. Okay, Ahnung muss sie nicht haben, und ich diskutiere jetzt auch nicht über Gutachten pro oder contra (das könnt ihr hier besser nachlesen).

Aber man erkennt nicht, dass der Beweisbeschluss Schrott ist. Standardfrage nach der Erziehungsfähigkeit und nicht danach, was für das Kind am Besten ist. Ein Amateurhafter Fehler, soetwas nicht zu sehen und nicht zu wissen (Empfehlung: Mein Buch kaufen).

Gegenvorstellung, lieber Kollege zum Schämen!

Gegenvorstellung heißt das Zauberwort, wie es im Fall Carola Koch schon wunderbar funktioniert hat.

Von den Sachverhaltsfehlern im Protokoll mag ich schon gar nicht mehr reden im Moment…

Eines ist Klar: Sowas darf nicht passieren. Never. Kämpfen, liebe Kollegen, nicht im Stich lassen. Und wenn mal ein Kind in der (Inobhutnahme)Brunnen gefallen ist, dann bitte einfach alles besser machen und den Schaden beheben. Danke. Dann muss ich mich nicht mehr für Euch schämen.

Welche Fremdschämmomente habt Ihr erlebt mit Anwälten?

Diskutiert mit mir in den Kommentaren!

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Familienpolitik

Berlin missachtet Elternrechte

Die Politik hat es schon wieder getan und unter dem Deckmantel der Pandemie Elternrechte ausgehebelt. Konkret ist es die SPD Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci, die sich mit einem Pro-Impf-Propaganda-Brief an über 12jährige Schüler wendet, wie die Bild-Zeitung aufgedeckt hat. Berlin missachtet also Elternrechte und gefährdet das psychische Wohl der Kinder.

Quelle

Impfen ist Körperverletzung

Das pikante: Rechtlich ist jede Arztbehandlung eine Körperverletzung. Daher muss gerade bei Körperverletzungen wie einer Impfspritze die Zustimmung der Eltern her, auch wenn je mündiger Kinder sind diese ein erhebliches Gewicht bei der Entscheidung haben. Ein Gesundheitssenator hingegen sollte hier nicht seine Position ausnutzen und Eltern hintergehen. Dass sie das weiss, ergibt sich aus der Impfempfehlung, wo man auf Einverständnis und Begleitung der Eltern hinweist. Aber sich raushalten will sie trotzdem nicht.

Die Argumentation der Frau Kalayci – sie ist gelernte Diplom-Wirtschaftsmathematikerin – ist dabei unstreitig nicht nur eine Kindeswohlgefährdung, sondern eben auch ein unzulässiger Eingriff in die elterliche Sorge. Kindern mit dem Ableben der Großeltern zu „drohen“ und die Kinder dafür in die Verantwortung zu nehmen, dass anderen nichts passiert ist ein unzulässiges Verhalten. Psychisch kann das in diesen schwierigen Zeiten massive Nachteile nach sich ziehen. Und eine Benennung von Risiken unterbleibt vollständig. Das ist unseriös und unverschämt. Aber gut, als Mathematiker muss sie ja nicht wissen wovon sie redet. Und ja, auch wenn die Risiken gering sein sollten muss man drauf hinweisen dass es sie gibt. Alles andere ist unseriös.

Eigene Versäumnisse werden verschwiegen

Warum weißt Frau Kalayci zudem nicht darauf hin, dass es die Versäumnisse der Rot-Rot-Grünen Regierung in Berlin – die an Unfähigkeit der Schwarz-Gelben in NRW nicht nachsteht – sind, die für spärliche und zu späte Luftfilter bisher gesorgt haben oder die keine weiteren Konzepte a la Homeschooling nur in spannend und qualitativ hochwertig bereitstellen?

Warum soll ein Kind die Verantwortung tragen nur weil man selber unfähig ist?

Versteht mich bitte richtig: Dies ist kein Artikel gegen oder pro Impfen. Das sind höchstpersönliche Entscheidungen, die jeder Treffen muss aus den Gründen, die ihn interessieren oder denen er traut/misstraut.

Der Staat muss sich aus der Familie weitgehend heraushalten!

Michael Langhans, Volljurist und Herausgeber

Da hat sich der Staat rauszuhalten, egal ob er Kommunistisch wie die SPD oder Marktwirtschaftsunfähig wie die CDU daherkommt. Familie ist Tabu.

Datenschutz? Interessiert doch niemand.

Ich bin gegen jede Einflussnahme von Dritten. Das gilt für den Wendler genauso wie für Kalayci. Und das nervt mich.

Wie seht Ihr das? Diskutiert mit mir in den Kommentaren!

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