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Gutachten

Wehren gegen familienpsychologisches Gutachten

Wie sich wehren gegen ein familienpsychologisches Gutachten? Das ist ein Thema für sich. Doch wie man es sogar ohne Anwalt schaffen kann, das hat Ruwen Mickan in einer unserer Liveshows bewiesen. Schaut Euch das Video hier einmal an:

Wehren gegen ein falsches Gutachten am Familiengericht

Wie wehren gegen familienpsychologisches Gutachten?

Es ist gar nicht so schwer, wie man denkt. Ruwen hat natürlich auch Literatur herangezogen, unter anderem mein Buch „Fehler in Gutachten erkennen“:

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Fehler in Gutachten erkennen

Lest mein Buch, das die wichtigsten Problemkreise aufführt. Zu kaufen auf Amazon und im Buchhandel

Letztlich aber sind es die folgenden Faktoren:

  • Akte lesen
  • Fehler systematisch auffinden und richtigstellen
  • Sich über die Methodik von Gutachten informieren (über mein Buch zum Beispiel)
  • Gutachtenskriterien lesen
  • Sich über die gemachten Tests informieren, zum Beispiel auf der Testzentrale
  • Gegebenenfalls Zweitmeinungen einholen

Was einfach klingt, ist in der Regel aber sehr viel Arbeit. Lest und versteht die Akte!

„Die Akte kennen heißt Gewinnen.“

Michael Langhans, Volljurist

Um Fehler in Gutachten zu erkennen und sich gegen familienpsychologische Gutachten zu wehren, muss man fit sein und ordentlich. Man darf bei hunderten Seiten Papier den Überblick nicht verlieren. Man darf nicht aufgeben, wenn man Mist und Lügen über sich liest.

Nicht Aufgeben!

Ich weiss, es belastet Eltern sehr, immer und immer wieder dieselben Lügen zu lesen. Doch vergesst eines nicht: Das sind auch die Bilder, die ein Richter und ein Jugendamt im Kopf haben.

Es reicht eben nicht aus, einfach zu sagen dass das so eben nicht richtig ist.

„Um zu Gewinnen, muss man durch all die Lügen der Ämter, Gutachter und Richter durch, man darf sich die eigene Verletzlichkeit nicht anmerken lassen, man darf den Mut nicht verlieren.“

Michael Langhans, Volljurist

Es reicht nicht aus, sich zu beschweren.

Es reicht nicht aus, anderen die Schuld zu geben.

Um zu gewinnen, muss man da durch.

Ruwens Erfolg ist reproduzierbar

Der Erfolg von Ruwen ist reproduzierbar, wenn man wie er seine Unterlagen ordentlich gesammelt hat. Gegebenenfalls bittet einen Anwalt die ganze Akte anzufordern oder sehr diese beim Gericht selbst ein.

Brauche ich ein Gegengutachten?

Nein. Aber manchmal kann es hilfreich sein. Vergesst nicht: Nicht jedes Gegengutachten beantwortet die Fragen des Gerichts. Methodenkritische Stellungnahmen zerstören nur andere Gutachten, sie fördern aber nicht das Verfahren.

Nutzt ein Parteigutachten?

Ja und nein. Oftmals wird es vom Gericht nicht beachtet.

Wie zerstöre ich ein Gutachten?

Mit falschen Anknüpfungstatsachen (Lügen und Gegenbeweise dazu), systematischen Fehlern, Verstöße gegen die Gutachtenkriterien usw. Mehr dazu in meinem Buch oder der Videoreihe auf Activinews.

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Unterhalt

Unterhaltsarten

Es gibt verschiedene Arten von Unterhalt. Ich versuche hier das weite und fehlerträchtige System des Unterhalts zu systematisieren und alle Unterhaltsarten aufzuzeigen.

Welche Unterhaltsarten gibt es?

Es gibt diese Arten von Unterhalt:

  • Kindesunterhalt für minderjährige Kinder
  • Unterhalt für volljährige Kinder
  • Trennungsunterhalt für Ehepartner
  • Nachehelichen Unterhalt für Ex-Ehepartner
  • Betreuungsunterhalt
  • Unterhalt aus Anlass der Geburt
  • Elternunterhalt
  • Familienunterhalt

Ich werde in dieser Kategorie nach und nach die einzelnen Unterhaltsarten ansprechen und Besonderheiten erläutern. Unterhalt ist ein sehr haftungsträchtiges Feld, weshalb man sich immer kompetent beraten lassen sollte. Für gerichtliche Verfahren kommt man an einem Anwalt sowieo nicht vorbei, es gilt Anwaltszwang.

Kindesunterhalt

Rechtlich hat Kindesunterhalt eine herausragende Bedeutung. Das minderjährige Kind ist aufgrund seines besonderen Schutzbedarfes vorrangig, auch pfändungstechnisch.

Eltern müssen Unterhalt leisten. In der funktionierenden Beziehung und Familie erfolgt dies in Wart und Pflege, Zahlungen erfolgen aus einem Topf. In der Trennung muss unterschieden werden, bei wem das Kind lebt.

Im Wechselmodell mit beiderseitig grob gleichem Betreuungsanteil erfolgen in der Regel keine Ausgleichszahlungen. Beim Residenzmodell, bei dem einer im Großen sich um das / die Kind(er) kümmert, wird ein Ausgleich zu bezahlen sein. Hierfür gibt es die sogenannte Düsseldorfer Tabelle.

Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, erfüllt seine Pflichten durch Wart und Pflege, während der andere Barunterhalt schuldet.

Kindergeld wird insoweit als Teil des Barunterhalts hälftig berücksichtigt.

Unterhalt und Umgang sind unterschiedliche Dinge. Man kann das eine nicht vom anderen abhängig machen, auch wenn emotional es nachvollziehbar ist, dass sich dies viele Eltern wünschen.

Unterhalt des volljährigen Kindes

Beim volljährigen Kind wandelt sich die rechtliche Situation. Nunmehr müssen beide Elternteile Barunterhalt leisten. Das Kindergeld und Arbeitseinkommen oder Einkommen aus Vermögen wird angerechnet.

Geschuldet wird über das 18. Lebensjahr hinaus nur dann Unterhalt, soweit ein Kind ausbildungsbedingt oder aus sonstigen Gründen ohne eigenes Verschulden nicht für sich selbst sorgen kann.

In der Regel muss nur eine Ausbildung alimentiert werden. Weitere Ausbildungen, also nach der Metzgerlehre eine Schreinerlehre, müssen Eltern nicht unterstützen.
Dasselbe gilt, wenn eine Ausbildung oder ein Studium nicht nachdrücklich verfolgt wird.

Das Einkommen der Eltern wird hier zusammengezählt und dann der Unterhaltsbetrag berechnet und ist im Verhältnis der Nettoeinkommen zueinander zu tragen.

Trennungsunterhalt

Bis zur Rechtskraft der Scheidung schulden sich (Ehe)Partner gegenseitig Unterstützung und Unterhalt. Die ehelichen Lebensverhältnisse sollen weitgehend aufrecht erhalten bleiben, jeder partizipiert grundsätzlich am gemeinsamen Familieneinkommen hälftig (Halbteilungsgrundsatz).

Nachehelicher Unterhalt

Nach Rechtskraft der Scheidung müssen die ehemaligen Partner grundsätzlich für sich alleine sorgen. Nur wenn ehebedingte Nachteile bestehen, weil einer zuhause blieb und die Kinder versorgt hat oder versorgen muss (Betreuungsunterhalt), kann über die Scheidung hinaus Unterhalt gefordert werden. Dieser ist in der Regel zeitlich zu befristen.

Unterhalt aus Anlass der Geburt

Wenn eine nicht verheiratete Frau schwanger wird, muss der Lohnausfall kompensiert werden. 6 Wochen vor der Geburt bis 8 Wochen nach der Geburt schuldet der werdende Vater Unterhalt, der in §1615l BGB geregelt ist.

Danach kann ein Betreuungsunterhaltsanspruch bestehen, oder ein erhöhter Kindesunterhalt wegen Kita-Gebühren o.ä.

Betreuungsunterhalt

Betreuungsunterhalt ist die Kompensation der Lohnausfälle, die ein Mensch hat, der wegen der Sorge für sein Kind nicht oder nicht in dem Umfang arbeiten kann, wie er es vor der Geburt tat. Bis zum dritten Lebensjahr eines Kindes kann es dem betreuenden Elternteil nicht zugemutet werden, zu arbeiten. Darüber hinaus kommt es auf Besonderheiten an, auch die Betreuungssituation vor Ort, das Alter und eventuelle Besonderheiten des Kindes usw.

Familienunterhalt

Dieser Unterhalt meint das füreinander da sein in der Ehe und Beziehung. Er ist in der Regel nicht problematisch, weil man aus einem Topf wirtschaftet und alles gemeinsam bezahlt. Bisweilen ergeben sich hier aber Probleme.

Elternunterhalt

Auch Eltern haben einen Unterhaltsanspruch gegenüber ihren Kindern, wenn sie aus Gründen des Alters, Krankheit o.ä. nicht (vollständig) für sich sorgen können. Dies betrifft vorallem Eltern, die in Pflegeeinrichtungen müssen. Meist springt hier die Sozialhilfe erst ein, fordert dann aber das Geld von den Kindern.

Ich werde zu den einzelnen Unterhaltsarten und Berechnungsproblemen bald weitere Artikel schreiben und Euch zur Verfügung stellen. Einstweilen empfehle ich Euch meine Videoplaylist.

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Amtshaftung

Warum Amtshaftungsklage

Warum Amtshaftungsklage? Die Amtshaftungsklage ist das Instrument, Fehler des Staats anzugehen. Für Michael Langhans, den Juristen, ist sie die Antwort auf die Frage, wie man zu seinem Recht kommt und Unrecht aus der Welt schaffen kann.

Amtshaftung ist die Antwort

Michael Langhans, Volljurist

Natürlich beseitigt Geldersatz nicht Unrecht, aber es führt dazu, dass ein Zwang entsteht, besser zu werden.

Der Missbrauch im Jugendhilfebereich ist doch nur deshalb möglich, weil es effektiv selten zu Sanktionen kommt. Strafanzeigen laufen fehl. Aber Zivilklagen müssen beantwortet und angegangen werden. Ihr selber entscheidet, ob und welcher Beweis erhoben wird. Im FamFG Verfahren oder im Strafverfahren entscheidet nur das Gericht, ihr dürft nur zuschauen. Amtshaftung heißt also, selber zu attackieren, das Heft in die Hand nehmen.

Warum Amtshaftungsklage heißt, das Heft in die Hand nehmen!

Diese Reihe erklärt alle relevanten Aspekte.

Amtshaftung: Die Bücher

Aus dem Klappentext meiner Bücher zum Thema:

„Wenn der Staat merken wird, dass es billiger ist neue Richter einzustellen oder die eingestellten Richter fortzubilden, als Fehler hinzunehmen, weil Fehler zu tatsächlichen und finanziellen Konsequenzen führen, dann wird ein staatliches Umdenken erfolgen. „

Die Amtshaftungsklage – Band 1 der Anspruch

Deshalb ist Amtshaftungsklage die Antwort, eine gute Wahl und Entscheidung. Auch poltisch wird hieraus also ein neues Problem. Denn plötzlich erfahren Ratsherren etwas, die Behörde kann nicht einfach so alles unter einer Decke halten.

Video Vor- und Nachteile der Amtshaftungsklage

In Videoreihe und Bücher erkläre ich alle Umstände, alles, was man wissen muss

Umfangreiche habe ich mich zum Wesen der Amtshaftungsklage in 2 Bänden bzw. insgesamt über 100 Seiten in den Werken die Amtshaftungsklage ausgelassen. Sie sind ein einfach verständliches „muss“ für jeden, der sich mit dem Thema auseinandersetzen möchte und der die Thematik betreiben möchte.

Amtshaftungsklage als Buch oder eBuch kaufen

Kinder zurück – Amtshaftung und Naturalrestitution?

Durch einen potentiell hohen Schaden besteht zudem die Chance, etwas zu ändern. Ihr könnt erreichen, dass sich das System ändert – wenn es schlicht teurer ist schlechte Beschlüsse zuzulassen als mehr oder bessere Justiz zu bezahlen.

Rechtlich ist es zwar umstritten, ob im Schadensersatzprozess bei diesen Aspekten eine Herstellung des Originalzustandes erreicht werden kann. Ich sehe hierin aber weder aus verfassungsrechtlicher noch aus sonstiger Sicht ein Problem.

Die Amtshaftungsklage soll auch ein neuer Weg sein. Er soll Änderungen der Ist-Situation bei Sorgerechtsentzug erreichen. Denn Naturalrestitution geht vor Schadensersatz in Geld.

Rechtsbeugung vortragen

Wie man zur Rechtsbeugung vorträgt, erzähle ich in diesem Video:

Denn Rechtsbeugung ist mehr als ein bewusst falsches handeln. Stellt Euch vor, Ihr überfallt eine Bank. Wenn der Banküberfall wie Rechtsbeugung behandelt würde, dann wäre das nur strafbar, wenn ihr mit dem Geld noch was schlimmes anstellen wollt. Genau das will aber das Gesetz nur für Richter. Deshalb fordere ich seit langem geringere Strafen bei Rechtsbeugung, dafür sollen die normalen Regeln gelten. Wer bewusst andere schädigt gehört bestraft.

Projekt 174

Kennt Ihr schon das Communityprojekt 174? mit 174 € den Rechtsstaat aushebeln und gemeinsam vorgehen mit Spendensammlunge. Mehr Infos auf GefahrvonInnen.de

https://gefahrvoninnen.de/projekt-174/

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Recht allgemein

Elternschutzkonzept

Was ist das Elternschutzkonzept?

Das Elternschutzkonzept versteht sich als Gegenpol zum Kinderschutzkonzept.

Es ist ein Konzept zum Erhalt der Familie, ggf. Rückführung und Zusammenführung von durch Amt und Gericht getrennten Eltern. Prävention, Vermeidung der Rückführung, steht dabei vor der rückwirkenden Anpassung.

Wir bekennen uns bedingungslos zum Kindeswohl und Kindesschutz. Man muss aber realistischerweise sagen, dass heute Kinderschutz beinahe nur in Form von Inobhutnahmen stattfindet. Eltern und Familien bleiben zerstört zurück. Hier setzt unser Konzept an.

Elternschutzkonzept wird erarbeitet

Durch professionelle Beratung wird ein individuelles Elternschutzkonzept erstellt. Wie in einem konkreten Fall eine Inobhutnahme vermieden wird oder wie eine Rückführung gefördert werden kann, erklären wir, indem wir Euch an Profis verweisen, die mit Euch die tatsächlichen Probleme beseitigen.

Dazu werten Juristen Beschlüsse und Gutachten und sonstige negative Dokumente aus auf die benannten konkreten Probleme. Rechtsberatung ist hiermit nicht verbunden.

Richter und Jugendamt können es oft nicht artikulieren, was genau Eltern erreichen müssen, um ihr Kind zurückzuholen.

In Beschlüssen und Gutachten, selbst sogenannten lösungsorientierten, ist keine verständliche Handlungsweisung vorhanden. Wir übernehmen diesen Part und füllen diese Lücke. Sollte sich der Bedarf einer rechtlichen Beratung ergeben, vermitteln wir Euch gern an Anwälte, die diesen Part übernehmen.

Wir werten die Verfahrensakte aus

Mit dem Konzept erhalten Sie Ansprechpartner, mit denen sie die notwendigen Schritte zur Erlangung des Zieles einleiten können.

Hierzu werten wir, so nötig, die vollständige Verfahrensakte inkl. Gutachten, Beschlüssen, Jugendamtsberichten und sonstigen Stellungnahmen aus. Diese besorgen Sie bitte über Ihren Anwalt.

Nach Auswertung erhalten Sie eine Zusammenfassung mit Auswertungsergebnissen einerseits und andererseits eine Liste mit Adressen und Handlungsanweisungen, die für eine positive Prognose zu erfüllen sind. Diese Liste arbeiten Sie ab und wenden sich dann nach Erledigung an uns.

Persönliche Besprechung nicht nötig

Es ist dabei nicht nötig, dass Ihr uns persönlich besucht. Notwendige Besprechungen können telefonisch – oder präferiert auch per Skype/Jitsi – erfolgen. Die notwendigen Unterlagen sendet uns bitte vorab als PDF zu.

Die Unterstützung unserer Fachkräfte wird nicht kostenlos sein.

Elternschutzkonzept: Rückführung

Und weil man es nie genug sagen kann, die „Kleve“Klausel: Das ESK ist keine Rechtsberatung, sondern tatsächliche Hilfe.

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Sorgerecht

Fehler vermeiden: Jugendamt vor der Tür

Das Jugendamt steht vor der Tür. Ohne Einladung, ohne Vorwarnung. Da ist guter Rat teuer. Es droht erhebliche Gefahr. Die Fehler, die jetzt gemacht werden, bestimmen oft das ganze weitere Verfahren.

Hier ein paar Tips, wie Ihr Euch verhalten solltet und welche Konsequenzen dies nach sich ziehen kann.

Welche Rechte habe ich in dem Augenblick, wenn die Damen und Herren vom Jugendamt vor der Tür stehen?

Darf das Jugendamt meine Kinder ohne richterlichen Beschluss mitnehmen?

Ja. Es ist falsch zu glauben, dass das Jugendamt nicht das Recht hat, ohne richterlichen Beschluss, die Kinder mitzunehmen.

Nach SGB VIII hat es die verwaltungsrechtliche Befugnis, ein Kind in Obhut zu nehmen.

Wenn die vorgebrachten Gründe unberechtigt sind, widersprecht der Inobhutnahme schriftlich (beim Jugendamt einreichen) und beantragt Eilrechtschutz beim Verwaltungsgericht. Somit ist das Jugendamt gezwungen schnellstmöglich das Familiengericht einzuschalten.

Muss ich überhaupt die Tür öffnen?

Ohne richterlichen Beschluss muss ich niemand rein lassen, also auch nicht die Tür öffnen. Oftmals werden aber in solchen Fällen Polizeibeamte hinzugezogen. Auch diese habe grundsätzlich kein Recht, in die Wohnung zu gehen. Aber will man wirklich eine Eskalation? Wie kommt eine solche Verweigerung an? Man wird es Euch so oder so negativ auslegen.

Muss ich mit dem Jugendamt reden?

Nein. Aber auch hier gilt das zu oben gesagte. Wird es Euch negativ ausgelegt wenn Ihr Euch verweigert?
Zieht auf jeden Fall einen Zeugen hinzu.

Muss nicht immer ein Beschluss erwirkt werden

Es wird bisweilen die These vertreten, dass in 99% aller Fälle ein richterlicher Beschluss eingeholt werden muss, weil keine so dringende Gefahr besteht. Ich stimme dem zu. Die Rechtsrealität zeigt aber, dass es auch ohne geht und Richter dieses Vorgehen decken.

Muss ich einer Herausnahme zustimmen?

Nein. Ihr seid die Eltern, ihr entscheidet das frei.

Doch oft wird erheblicher Druck aufgebaut, man würde das Kind nie mehr wiedersehen oder solle nur schnell da unterschreiben aus formellen Gründen.

Habt Ihr Euch überreden lassen, der Herausnahme zuzustimmen, könnt Ihr diese Zustimmung widerrufen. Das geht jederzeit. Danach wird allerdings ein Beschluss beantragt werden.

Kann mir das Jugendamt verbieten, Zeugen oder Anwalt hinzuzuziehen?

Nein. Es ist Eure Wohnung. Im Verfahren habt Ihr immer das Recht, insbesondere in Eurem Verfahren Zeugen, Beistand oder Vertreter hinzuzuziehen.

Brauche ich einen Anwalt für so ein Verfahren?

Nein. Aber es ist ratsam. Besorgt nicht nur einen Anwalt für Euch, wobei es viele schwarze und untätige Schafe gibt, sondern besorgt auch einen für die Kinder. Um seine Kinder zu kämpfen, ist nicht billig, aber zahlt sich aus.

Woher erkenne ich, ob mein Rechtsanwalt gut ist?

Um die Kompetenz Eures Rechtsanwaltes zu prüfen, fragt ihn ob Ihr einem Gutachten verweigern könnt, und welche Vor-und Nachteile dies für Euch haben könnte. Schlechte Rechtsanwälte raten immer zu Gutachten, oder sind immer gegen Gutachten.

Gute können Euch zu jedem Punkt einige Vor- und Nachteile nennen.

Muß ich selber Beweise bringen?

Zeugen: Vertraut nicht, auf die Amtsermittlung, also die Beweisermittlung durch das Gericht.

Besorgt selber Zeugen, schriftliche Zeugenaussagen, Arztatteste, Entwicklungsberichte, Kindergarten und Schule.

Wenn es bisher ungeklärte Situationen gibt, die man auch als Vernachlässigung der Sorgepflichten der Eltern interpretieren kann, dann arbeitet an einer Aufklärung mit und bietet an Euch freiwillig beraten zu lassen, um noch besser zu werden. Sturrheit allein gewinnt keine Prozesse. Es ist immer wichtig, auch der Gegenseite eine gesichtswahrende Lösung zu ermöglichen.

Wenn Ihr noch ein Kommunikationstips:

https://www.activinews.tv/wie-rede-ich-mit-dem-jugendamt-was-darf-ich-sagen-was-nicht/

Konklusion:

Wenn also das Jugendamt vor der Tür steht, empfehle ich euch: Kühlen Kopf. Nicht provozieren lassen. In Ruhe abwägen, welche Vor- und Nachteile diese Entscheidungen für Euch hat.

Ihr habt jederzeit das Recht, Euch Bedenkzeit zu erbitten.

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CEED Projekt Petition EU Parlament

CEED Petition zum Europaparlament 2.0

CEED Petition Europaparlament: Petitionen zum Europaparlament gegen das Jugendamt (bzw. dem EU Petitionsausschuss) sollen helfen, das falsche System der deutschen Jugendämter aufzubrechen. Wie kann eine Petition zum Europaparlament gegen das Jugendamt helfen? Wenn die Europaparlamentarier die Systematik der willkürlich-entfremdenden Jugendamtsentscheidungen verstehen, werden sie auf Deutschland einwirken. Den anderen Mitgliedsstaaten der EU sind solche Ämter fremd. Die Petitionen gegen das Jugendamt, gegen Willkür und Missbrauch von Staatsmacht klären auf, legen den Finger in die Wunde und bereiten den Weg für eine Verbesserung des deutschen Jugendamtsystems.

Petition zum Europaparlament gegen das Jugendamt: Was ist das?

Das Project Petition 2.0 „Petition zum Europaparlament gegen das Jugendamt“ soll den Erfolg der Petition der zehn Eltern wiederholen, die Olivier Karrer zusammen mit Betroffenen 2006 initiiert und formuliert hatte (Text der alten Petition).

Es dauerte, doch der Petitionsausschuss setzte sich unter Marcin Libici immer wieder mit der Situation des deutschen Jugendamtes auseinander. Diskriminierende und willkürliche Maßnahmen des deutschen Jugendamtes und der deutschen Familiengerichte sind insoweit seit dieser Zeit im Europaparlament bekannt und ein Thema.

12 lange Jahre sollte es dauern, dann kam das Europaparlament über seinen Petitionsausschuss zu einer Entschließung

Die Abgeordneten weisen auf die umstrittene Rolle des Deutschen Jugendamts hin, dem in einer Vielzahl von Petitionen nichtdeutscher Elternteile mangelhaftes Verhalten vorgeworfen wurde

Rolle des Jugendamtes, EU Parlament

Dies war ein wichtiger Schritt.

Die Petenten verurteilen mutmaßliche Diskriminierung und willkürliche Maßnahmen gegen sie in grenzüberschreitenden Familienstreitigkeiten mit Kindern, sowie unzureichende Beratung und rechtliche Unterstützung durch die nationalen Behörden ihres Herkunftslandes.
Das Parlament fordert, dass das Recht von Kindern binationaler Paare, ihre Identität zu behalten, einschließlich ihrer Familienbeziehungen, angemessen gewahrt wird.

Rolle des Jugendamtes, EU Parlament

Doch leider hat sich dies bis heute nicht wirklich gebessert. Herkunft, Sprache, Identität und mehr werden mehr denn je missachtet und nicht gefördert. Teils werden Kinder sprachlich so entfremdet, dass sie ihre Eltern nicht mehr verstehen.

Weil dieser Erfolg also nicht weitreichend genug war, obgleich es ein großer Erfolg ist so eine Entschließung zu erreichen, will Olivier Karrer für die tausenden Betroffenen jährlich mehr. Die Idee einer neuen Petition war geboren, das Project Petition EU 2.0.

Project Petition EU 2.0 CEED International

Jeden Sonntag um 21 Uhr findet diese Sendung live statt. Hier findet ihr die Playlist aller Livestreams „Petition zum Europaparlament gegen das Jugendamt“ zum Nachschauen

Auftaktsendung Petition zum Europaparlament gegen das Jugendamt von CEED International

Auftakt zum Project Petition 2.0 von CEED International, Olivier Karrer und Michael Langhans als Petition zum Europaparlament gegen das Jugendamt.

In diesem Video wird das Projekt ausführlich von Olivier Karrer vorgestellt, welche Inhalte diese haben wird und dass diesmal alles noch eine Spur größer sein soll. Wir haben uns darauf geeinigt, viele Angriffspunkte aus internationalen Regeln zu eruieren, damit das Europaparlament zuständig bleibt. Nur bei Verletzung internationaler Normen ist ein Erfolg garantiert.

Dabei wurde eine klare Regelung herausgearbeitet: Jede Petition darf nur einen (!) Petitionsgrund rügen, der formeller Natur sein muss. Es sollen nicht hundert Seite, sondern prägnante Aspekte der Petitionen in den Vordergrund gestellt werden.

Zweite Sendung: Olivier Karrer führt in die Petition ein

Olivier Karrer führt in die Petition ein

In dieser Sendung wurden die Aspekte der ersten Sendung noch einmal vertieft und verdeutlicht, warum nur eine Petition an die EU, an den EU Petitionsausschuss, Erfolg haben wird. Petitionen zum Bundestag oder Landtagen sind hingegen erfolglos. Nur eine Petition zum Europaparlament gegen das Jugendamt kann hier helfen.

Dritte Sendung: Die Kinderrechte

Project Petition 2.0 und Kinderrechte

Die in Deutschland ratifizierte UN Kinderrechtskonvention ist ein hervorragendes Argument, um gegen die Willkür des deutschen Jugendamtes vorzugehen. Das deutsche Jugendamt und das deutsche Familiengericht verkennt folgendes

Wie kann man Kinderrechte gegen das Jugendamt anwenden

  • die Kinderrechte sind verbindlich für Behörden und Gerichte in Deutschland
  • sie schaffen einen Ausgleich zwischen Schutz und Familieninteressen
  • Familien- und Kinderschutz sind hier gleichberechtigt
  • die Kinderrechte werden immer gefeiert, aber selten angewandt
  • man muss dies im Verfahren rügen

Die Behindertenkonvention im Project Petition EU 2.0

Behindertenrechtskonvention als Argumente für eine Petition zum Europaparlament sind rechtlich wichtig. Die Jugendämter können hiermit nicht und nicht richtig umgehen. Behindertenrechte fallen nicht in ihren Kernkompetenzbereich und in ihre Systematik der Herausnahme.

Erste Ergebnisse

Erste Ergebnisse und Entwicklungen werden vorgestellt

Interview mit Dr. Marinella Colombo und Olivier Karrer

Ein Höhepunkt des Project Petition 2.0/Petition zum Europaparlament gegen das Jugendamt: Interview mit Dr. Marinelle Colombo, Olivier Karrer und Michael Langhans. Marinella erzählt aus Ihren Erfahrungen.

Die Präambel: Warum diese für eine Petition zum Europaparlament gegen das Jugendamt wichtig ist

Die Präambel ist eine Art Absichtserklärung. Sie erzählt und fasst den gesamten Inhalt zusammen, den die Petitionen umfassen werden. Sie bleibt für alle Petitionen gleich. Daher ist sie wichtig, sie muss das Interesse der Parlamentarier erfassen, möglichst in kürzester Zeit.

Hilferuf aus dem Mutter-Kind-Heim: Fall Emely

Hilferuf aus dem Mutter-Kind-Heim: Wie der Staat versagt

Interview mit Wahid Ben Alaya

Interview mit Wahid Ben Alaya

Die Familie Elui im Interview: Rettung vor dem Deutschen Jugendamt

Familie Elui: CEED rettet Familie vor Deutschem Jugendamt

Weitere Quellen

Mehr Infos könnt Ihr natürlich in der Facebookgruppe CEED International erhalten. Für Petition zum Europaparlament gegen das Jugendamt/Project Petition 2.0 gibt es eine eigene Gruppe.

Lest dazu auch die Beiträge auf dieser Seite

https://www.activinews.tv/eltern-wehren-sich-gegen-das-jugendamt-project-petition/
https://www.activinews.tv/ceed-project-petition-eu-die-kinderrechte-crc/

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Sorgerecht

Kind zurückholen mit Aktenkenntnis!

Ein Kind zurückholen ist schwer genug. Es aber ohne Aktenkenntnis zu versuchen, ist fahrlässig. Ich erlebe in der Beratungspraxis immer wieder, dass Menschen nicht einmal wissen, warum das Kind eigentlich weg ist. Und nein, „wegen Lügen“, „der Caritas“ oder „dem Gutachten“ ist keine richtige Begründung. Das mögen Mitursachen sein, aber die Gründe der Inobhutnahme oder der Sorgerechtsenziehung ergeben sich aus dem Beschluss oder Verwaltungsakt des Jugendamtes.

Akte kennen ist ein muss

Natürlich macht es keinen Spass, eine Akte für eine Kindesrückführung zu lesen. Das können schnell hunderte bis tausende Seiten sein. Aber nur so kann man ein Kind zurückholen.

Akte anfordern, Kind zurückholen

Bei langjährigen Verfahren ist es von Vorteil erst einmal die Akte anzufordern und vollständig zu digitalisieren. Im weiteren Verfahrensablauf wird man dankbar sein, alles vollständig und richtig sortiert zu haben.

Dann sollte man alles lesen und Fehler und Lügen markieren.

Daneben müssen die tragenden Aspekte – Gutachten und Beschlüsse – analysiert und auf Rechts- und Tatsachenbehauptungen geprüft werden.

Akte kennen heißt den Gegner kennen

Die Akte kennen, heißt auch seinen Gegner kennen oder kennenlernen. Mit diesen Argumenten muss man sich auseinandersetzen, wenn man Erfolg haben muss.

Änderungsantrag heißt Änderungen belegen

Zwar kann man, um ein Kind zurückzuholen, einen Änderungsantrag jederzeit stellen. Dazu muss man aber die andere Seite kennen und eben auch eine Änderung darlegen. Wie aber soll man eine Änderung behaupten, wenn man nicht einmal den Status Quo der Entziehung kennt?

Akte kennen heißt nicht nachgeben!

Vergesst bitte nicht, dass es nicht heißt, ein Argument oder eine Lüge anzuerkennen, wenn man dieses benutzt für eine Änderung. Aber erst wenn ich eine Änderung in der Situation habe, kann ich auch die Lügen der Vergangenheit oder falsche Gutachten angehen. Nur wenn man etwas so angeht, hat man auch die Chance dass ein Richter den Antrag nicht von Anfang an als unzulässig abweist.

Wer erklärt mir das Juristendeutsch?

Oft ist es schwer verständlich, was in den Beschlüssen steht. Wer kann mir das Übersetzen und erklären?
Erster Ansprechpartner ist der Anwalt. Der müsste aus den Beschlüssen und Gutachten das wesentliche herauslesen und Euch erklären können. Dabei reicht es natürlich auch nicht, „Erziehungsunfähig“ als Kampfbegriff zu verwenden.
Aber auch der Richter sollte so fair sein, insbesondere im Beschluss, und die Aspekte begründen, aus denen Heraus eine Herausnahme erfolgt ist.

Leider findet weder die Erläuterung des Anwalts noch die Erklärung oder die Begründung des Richters immer statt.

Daher: Selbst ist der Mann/die Frau.

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Selber machen!

Die Erfahrung zeigt: Ihr müsst es selber machen! Niemand nimmt sich die Zeit, schon gar nicht für umsonst, und liest und löst Eure Fälle!

Mit der Aktenkenntnis kann man dann die maßgeschneiderte Lösung erarbeiten. Manchmal braucht man dann Hilfe von Außen, absolvierte Maßnahmen usw.
Manchmal kostet es Geld, aber vorallem viel Zeit.

Lasst Euch nicht entmutigen.

Rückführung ist das Ziel

Jeder kann sein Kind zurück holen. In jeder Verfahrenslage. Manchmal ist es schwerer, manchmal fast unmöglich. Aber es ist nie absolut ausgeschlossen.

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Bücher vorgestellt

Buch: Wichtige Entscheidungen im Sorgerecht (3. Auflage)

Wichtige Entscheidungen im Sorgerecht ist mein erstes Buch, gleichzeitig das Erfolgreichste und Auflagenstärkste. In diesem Buch sind alle wesentlichen Entscheidungen auszugsweise mit prägnanten Zitaten notiert, die Eltern und Anwälte im Kampf um das Sorgerecht und gegen Inobhutnahmen benötigen.

Das Buch ist in Themenkapitel aufgebaut. Die prägnanten Überschriften ermöglichen Euch, auch im Termin schnell nachzuschlagen und zu reagieren.

Das Buch ist ein wichtiger Ratgeber und sollte in keiner Familie und der Beratungspraxis in Sorgerechtsstreiten im Familienrecht fehlen.

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Wichtige Entscheidungen im Sorgerecht
ISBN-13: ‎ 979-8624680166 (Amazon)
ISBN-13: 9783750292802 (Buchhandel)

Das Inhaltsverzeichnis:

  1. SORGERECHT ALLGEMEIN 15
    1.1. Das Sorgerechtverfahren 16
    1.2. Rechtliche Grundlagen 22
    1.3. Wo finde ich Entscheidungen im Internet? 28
    1.4. Wie zitiere ich richtig? 30
    1.5. Handbuch Kindswohlgefährdung nach § 1666 BGB und allgemeiner sozialer
    Dienst 31
    1.6. Hinweise 33
  2. SORGERECHT 37
    2.1. Art, Schwere und Wahrscheinlichkeit der befürchteten Beeinträchtigung
    sind zu benennen 38
    2.2. Gegenwärtigkeit der Gefahr 41
    2.3. Rein künftige Gefahr 42
    2.4. Gesicherte Ermittlungsgrundlage 43
    2.5. Sorgerechtsentzug auf Vorrat ist unzulässig 44
    2.6 Entbehrliche Begründung nur bei offenkundiger Gefahr 46
    2.7. Keine Formularbegründung 48
    2.8. Zu kurze Begründung 50
    2.9. Ermittlungen erst beenden, wenn keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind 52
    2.10. Eltern können frei von staatlichem Einfluss entscheiden 53
    2.11. Bei der Feststellung einer Gefahr für das Kind kommt es auf die erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung nicht an 55
    2.12. Neigungen, Bindungen und Kindeswille sind gewichtige Gesichtspunkte des Kindeswohls 56
    2.13. Gewichtige Aspekte des Kindeswohles und Maß der Berücksichtigung 58
  1. WAS NICHT ZUM SORGERECHTSENTZUG REICHT 61
    3.1. Ein Defizit alleine ist keine Begründung für eine Maßnahme 62
    3.2. Nicht jedes Versagen reicht zum Sorgerechtsentzug 63
    3.3. Sorgerechtsentzug wegen Weigerung zurückzukehren 64
    3.4. Bloße Probleme und Zukunftsprognosen reichen nicht aus 67
    3.5. Fehlende elterliche Feinfühlichkeit reicht nicht aus 68
    3.6. Vage Ausführungen zur Gefahr reichen nicht 69
    3.8. Nur konkrete Verdachtsmomente rechtfertigen Maßnahmen 72
    3.9. Gerüchte ohne konkrete Beweise reichen nicht für Sorgerechtsentzug 73
    3.10. Willkürliche Schlüsse reichen nicht zum Sorgerechtsentzug 75
  2. VERHÄLTNISMÄßIG UND GEEIGNET 77
    4.1. Abwägung festgestellte und negative Auswirkungen des
    Sorgerechtsentzugs 78
    4.2. Ablehnenden Haltung des Jugendamtes reicht nicht, Richter muss prüfen 80
    4.3. Gericht muss öffentliche Hilfen prüfen, auch gegen das Jugendamt 81
    4.4.Verbleibensanordnung statt Sorgeentzug 83
    4.5. Geeignet sind nur Maßnahmen, die Gefahren effektiv abwehren 84
  3. RÜCKFÜHRUNG 85
    5.1. Rückführung so schnell es die Umstände erlauben 86
    5.2. Rückführung muss vorrangiges Ziel sein 88
    5.3. Staatliche Verpflichtung zur Rückführung erschöpft sich nicht in
    öffentlichen Hilfen 89
    5.4. Rückkehroption muss immer offen sein 90
    5.5. Rückkehroption: Auch positives berücksichtigen 91
    5.6. Überprüfung behördlicher Maßnahmen durch Gericht 92
  4. ENTSCHEIDUNGEN ZUR BEGUTACHTUNG 95
    6.1. Gutachten auf ungeklärter Anknüpfungstatsachenbasis ist unverwertbar 96
    6.2. Nichtteilnahme an Gutachten ist keine Beweisvereitelung 98
    6.3. „Einfach so” ein Gutachten zur Erziehungseignung reicht nicht aus 100
    6.4. Kein Zwang zur Teilnahme an Gutachten 102
    6.5. Gericht muss Gutachtenssachverhalt überprüfen 104
    6.6. Mangelhaftes Gutachten kann durch gerichtliche Ausführungen kompensiert werden 105
    6.7. Eltern müssen Kindsbegutachtung zustimmen 106
    6.8. Anwesenheit dritter Person bei Begutachtung 108
    6.9. Amtsermittlungspflicht nicht auf Sachverständigen deligieren 110
    6.10. Voreingenommener Gutachter 112
    6.11. Kosten Privatgutachten via VKH 113
  1. UMGANG UND VORMUNDSCHAFT 117
    7.1. Umgangsausschluss nur bei negativen Folgen 118
    7.2. Auch manipulierter Wille ist zu beachten 120
    7.3. Es ist Aufgabe der Gerichte den Grund für eine Einstellung eines Kindes zu
    ermitteln 121
    7.4. Ein Umgangsausschluss ist regelmäßig, auch vor Fristablauf, prüfbar 122
    7.5. Unbefristeter Umgangsausschluss möglich 124
    7.6. Bindungen Großeltern und Enkel sind geschützt 125
    7.7. Verwandte sind vorrangig als Vormünder heranzuziehen vor dem Staat 126
    7.8. Verwandte Vormünder als verhältnismäßigeres Mittel als Sorgerechtseingriff 128
    7.9. Faktische Umgangsvereiteilung durch Distanz oder hohe Kosten kann zu einer Abänderung führen 129
    7.10. Es gibt keinen maximalen Umgang im Gesetz 130
  1. WECHSELMODELL 133
    8.1. Ablehnung des Wechselmodells durch einen Elternteil hindern dessen
    Durchführung nicht 134
    8.2. Wechselmodell auch bei Hochstrittigkeit und Distanz möglich 135
    8.3. Es muss keine Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes erfolgen 138
    8.4. Wechselmodell nur bei Kooperationsfähigkeit aus Kindswohlgründen 139
  2. KIND TROTZDEM WEG – WAS TUN? 141
star

Amazon-Bewertung

„Was das Buch leisten tut : Die Augen auf wichtige höchstrichterliche Rechtssprechung zu wichtigen Aspekten im Sorgerecht lenken, die nicht unbedingt jeder Richter oder Anwalt auf der Pfanne hat.

Die genannten Beschlüsse sind sehr gut und einfach nachvollziehbar erklärt.“

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Gutachten

Familienpsychologische Gutachten teilnehmen: Vor- und Nachteile!

In diesem Artikel geht es um familienpsychologische Gutachten und Gutachten in Familienverfahren. Die hier gegebenen Tips und Ideen gelten nur in diesen Fällen weil man ggf. in anderen Verfahren an einem solchen Gutachten teilnehmen muss. Nur im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) gibt es keinen Teilnahmezwang. Das heißt aber nicht, dass kein Gutachten erstellt wird. Keine Teilnahme heisst, dass Gutachten nach Aktenlage erstellt werden.

Vor- und Nachteile der Teilnahme

Soll ich jetzt an einer familienpsychologischen Begutachtung teilnehmen oder nicht? 

Die meisten sagen entweder immer ja oder immer nein. Die Unsicherheit ist groß, vorallem wenn man die Konsequenzen der Entscheidung nicht vorhersehen kann oder unvorbereitet diese Entscheidungen trifft.

Ich sage daher: Die Antwort liegt zwischen ja und nein. Es kommt auf den Einzelfall an.

Nachteile

Gründe an einem familienpsychologischen Gutachten nicht teilzunehmen:

  • Anknüpfungstatsachen sind nicht geklärt
  • In der Akte sind viele positive Beweismittel
  • Das Verfahren basiert auf unbelegten Vermutungen
  • Die Eltern und das Kind halten zusammen
  • Das Kind wird auch nicht teilnehmen
  • Es wird eine psychiatrische Krankheit behauptet ohne Grundlagen
  • Das Gericht möchte den Sachverhalt nicht aufklären

Wenn man die Aktenlage einschätzen kann, es viele Beweismittel zum eigenen Vorteil gibt und keine schwerwiegenden Elternverstöße vorliegen, dann kann man auf eine Teilnahme verzichten. Weil: Besser als Gut wird es am Ende nicht werden.

Wenn aber die Aktenlage unbekannt ist, sollte man die Finger weglassen.

Vorteile

Gründe, an einem solchen Gutachten doch teilzunehmen, gibt es auch. Bitte hört nicht auf diejenigen, die nur „gegen“ Gutachten sind. Dagegensein löst nämlich nicht zwingend die Probleme im Verfahren.

  • Die Eltern streiten miteinander, der andere hat Vorteile beim Jugendamt
  • Es gibt bereits ein negatives Gutachten, das die Erziehungsfähigkeit bestreitet
  • Misshandlungen sind unstreitig

In jedem Fall gilt: Es ist schwerer, ein negatives Gutachten aus der Welt zu schaffen als ein positives zu bekommen.

Zwar ist es richtig, worauf viele Anwälte abstellen, dass ein positives Gutachten der schnellste Weg zum Erfolg ist. Aber das kann keiner garantieren, und das wird oft verschwiegen.

 

https://www.activinews.tv/fehler-in-gutachten/

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Familienpolitik

Elternrechte eingeschränkt

Der Deutsche Bundestag hat Elternrechte eingeschränkt, und keiner hat es mitbekommen. Es ist symptomatisch für unser Land, dass Elternrechte heimlich eingeschränkt werden, während man oberflächlich „Kinder vor Missbrauch schützen will“. Es geht um folgendes Gesetzesvorhanden: „Gesetz zur Be­kämpfung sexuali­sierter Gewalt gegen Kinder“ (Bundestagsdrucksache hier). Mit den Stimmen der Koalition aus CDU und CSU sowie SPD UND AFD, während sich die Grünen, Linken und die FDP enthielten.

Wie werden Elternrechte eingeschränkt?

Die Einschränkung ergibt sich aus dem neuen §158 FamFG. Dieser sieht anders als der alte §158 Abs. 5 FamFG nicht mehr vor, dass die Bestellung eines Verfahrensbeistandes aufgehoben werden kann oder unterbleibt, indem man dem Kind einen Anwalt besorgt oder Kinder selbst einen suchen. Dies ist eine Verschlechterung der Elternrechte und schränkt diese maßgeblich ein.

War der Anwalt für das Kind denn neutral?

Gerne wird die Einschränkung damit begründet, dass der von den Eltern bestellte Anwalt ja nicht neutral sei. Ich hingegen sage: Der ist genauso neutral wie der vom Richter bestellte Verfahrensbeistand (und hier sind mir persönlich Einflussnahmen bekannt durch Richter). Anwälte sind unabhängige Organe der Rechtspflege, so dass man nicht einfach unterstellen kann sie machen für Geld alles.

War die alte Rechtslage zu §158 FamFG schlecht?

Nein. Bereits nach altem Recht konnte das Gericht einen Verfahrensbeistand auch bei einem Anwalt für das Kind bestellen oder belassen, soweit Gründe für Misstrauen an der Unparteilichkeit und ausschließlichen Interessenwahrnehmung des Kindes bestanden.

Was genau hat sich dann verschlechtert?

Während früher zumindest die Chance bestand, dass ein Anwalt sich mit dem Kind vorab abspricht, bevor ein Mandat aufgenommen wird, besteht dies nicht mehr. Ein Fremder, der Richter, entscheidet wer für das Kind am Besten spricht – ohne dass er oder der Verfahrensbeistand das Kind kennen, auch unabhängig vom Alter des Kindes. Ein Mitspracherecht der Eltern oder des Kindes besteht nach wie vor nicht, obwohl ich ein solches 2017 in meiner Petition gefordert hatte und nunmehr die Grünen etwas ähnliches auch gefordert haben.

Die Möglichkeit, aktiv die Interessen des Kindes mit dessen Willen zu wahren und gegen einen Verfahrensbeistand, der nicht die Interessen des Kindes vertritt, sind jetzt abgeschafft. Und damit sind auch die Rechte der Eltern, für ihr Kind rechtlich zu sorgen (bis zu einer Entziehung) abgeschafft. Und das einfach so, durch die Hintertür.

Wo sind die vielgelobten Kinderrechte?

Einerseits, für die Presse, möchte man Kinderrechte im Grundgesetz stehen haben. Wo es aber draufankommt, dürfen diese Kinderrechte dann doch keinen Bestand haben. Da schafft man Familienrechte ab – und das sind auch Kinderrechte.

Missbrauch durch Eltern beendet!

Viele werden jetzt sagen, dass endlich Missbrauch durch Eltern beendet wurde. Dieser Missbrauch hat aber meiner Erfahrung nach fast nie stattgefunden – anders als Missbrauch der Verfahrensbeistandsmacht durch Gerichte. Mich hat es in der Vergangenheit oft gestört, dass Anwälte über den alten §158 Abs. 5 FamFG nicht beraten haben. Eltern hatten dann gar keine Chance zu agieren. Wenn sie agieren wollten, hatten sie kein Geld. Oder das Gericht verhielt sich rechtswidrig. Das Missbrauchspotential dürfte daher in den Promillebereich gehen, kein Grund daher einzugreifen, zumal die ebenfalls bestehenden Probleme der Qualität der Gerichte nicht angegangen wird.

Kann ich jetzt noch einen Rechtsanwalt für das Kind besorgen?

Ich sage ja, weil die Beteiligungsrechte insbesondere für Kinder ab 14 Jahren über den Wunsch des Gerichtes, einen genehmen VB zu bestellen, hinausgehen. Doch anders als früher wird es keinen Alleinanwalt mehr geben, sondern wohl nur noch neben dem Verfahrensbeistand. Das heisst auch, dass das Gericht entscheidet, wessen Meinung es als „Kindsgerechter“ und besser sieht. Und das wird, mit Verlaub, meist der Verfahrensbeistand sein.

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