Kategorien
Gutachten

Gutachter aus Eurem sozialem Hintergrund!

Achtet darauf, dass der Gutachter, den das Gericht bestellt für das psychologische oder familienpsychologische Gutachten, auch aus Eurem sozialen Hintergrund kommt. Natürlich reichen auch Qualifikationen aus, die dies ermöglichen. Aber am Besten ist jemand aus Eurem Mileu. Gutachter aus sozialem Hintergrund wie dem euren. So kann es klappen!

Kinderrecht: Gutachter aus dem eigenen sozialen Background

Dies ist nicht nur ein Recht des Kindes gem. Art. 20 CRC (UN Kinderrechtskonvention), der da lautet:

Art. 20 lautet in Absatz III wie folgt:

(3) 1Als andere Form der Betreuung kommt unter anderem die Aufnahme in eine Pflegefamilie, die Kafala nach islamischem Recht, die Adoption oder, falls erforderlich, die Unterbringung in einer geeigneten Kinderbetreuungseinrichtung in Betracht. 2Bei der Wahl zwischen diesen Lösungen sind die erwünschte Kontinuität in der Erziehung des Kindes sowie die ethnische, religiöse, kulturelle und sprachliche Herkunft des Kindes gebührend zu berücksichtigen.

Art. 20 III CRC

Natürlich spricht dieser nur die Inobhutnahme an. ABER: Das Kinderrecht ist doch die religiös-kulturelle Kontinuität. Wenn aber jemand beurteilen muss, was für das Kind richtig ist, dann muss er dies auch als Gutachter aus dem entsprechenden Milieu heraus tun – und dieses entweder kennen oder diesem angehörigen.

Video zum Thema Gutachter aus eurem sozialen Background fordern

Was. wenn Richter nicht zustimmt?

Dann müsst ihr das Gutachten ablehnen. Bietet immer an, nur nach Euren Regeln teilzunehmen, also auch z.B. bei einer Videodokumentation der Exploration. So wird es für den Richter sehr schwer, abzulehnen.

Kategorien
Amtshaftung

Höherer Schaden bei langer Verfahrensdauer

Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass bei einer überlangen Verfahrensdauer bei bestimmten Situationen auch eine Erhöhung der pauschalen Schadensersatz-Summen von 1.200 € je Jahr des §198 GVG in Betracht kommt. Konkret war es im Verfahren zu einer 37 (!) monatigen Verfahrensdauer in einer Kindschaftssache gekommen (mehr hier).
Das zuständige Oberlandesgericht (wenig überraschend die Pfälzer Rechtsexperten um Herbert Mertin, JM) hatte den Verzögerungsschaden mit 3.700 € bemessen, der Antragsteller 15.000 € (immateriellen) Schaden gefordert.

Zur Entscheidung über die konkrete Höhe hat der BGH das Verfahren zurückverwiesen. Eine konkrete Bemessung steht also noch aus. Doch die Gründe, weshalb eine besondere Situation bei dieser Verfahrensdauer hohen Schadensersatz fordert, die hat es in sich.

Höherer Schadensersatz 1.200 € je Jahr bei langer Verfahrensdauer

Der Gesetzgeber hat für die reine Verzögerung einen Pauschalbetrag von 1.200 € je Jahr festgesetzt:

„(2) Ein Nachteil, der nicht Vermögensnachteil ist, wird vermutet, wenn ein Gerichtsverfahren unangemessen lange gedauert hat. Hierfür kann Entschädigung nur beansprucht werden, soweit nicht nach den Umständen des Einzelfalles Wiedergutmachung auf andere Weise gemäß Absatz 4 ausreichend ist. Die Entschädigung gemäß Satz 2 beträgt 1 200 Euro für jedes Jahr der Verzögerung.“

§198 II S. 1-3 GVG

Wie immer ist der Staat bei eigenem Schaden sehr sparsam.

Doch er hat die Möglichkeit von Ausnahmen zugelassen:

“ Ist der Betrag gemäß Satz 3 nach den Umständen des Einzelfalles unbillig, kann das Gericht einen höheren oder niedrigeren Betrag festsetzen.“

§198 II S. 4 GVG

Hierauf stützt das Gericht die Zurückverweisung.

Höherer Schaden: prozessuale Hürden vor Schadensersatz

Gleichzeitig ist es recht schwer, überhaupt Schaden zu erlangen. Erst einmal muss man die Verzögerung rügen, das darf man auch nur alle 6 Monate und auch erst, wenn Besorgnis besteht, dass das Verfahren nicht ordnungsgemäß fortgeführt wird. Auf Deutsch: Der Staat macht ja keinen Fehler. Umso überraschender ist daher, dass es nun überhaupt eine Entscheidung zu diesem Thema gibt. Die Rechtsbeschwerde wurde auch erst nachträglich zugelassen.

Begründung: Recht auf Umgang und Familienleben verletzt

Spannend ist die Begründung: Der BGH stützt sich auf die EMRK und das Grundgesetz. Gerade Argumente übernationalen Rechts finden sich in Familiensachen viel zu selten.

Daher kann sich „Eine (…) von anderen Verfahren abhebende entschädigungsrelevante Besonderheit (…) aus der herausragenden Bedeutung des Ausgangsverfahrens für die Verfahrensbeteiligten und den damit korrespondierenden – über die verfahrenstypischen Folgen hinausgehenden – nachteiligen Auswirkungen der überlangen Verfahrensdauer ergeben 

BGH aaO

Die besondere Bedeutung von Umgangs- und Sorgerechtsverfahren wird damit endlich einmal ausgesprochen. Der Argumentation des Landes, dass der Schaden aus dem Justizskandal Kuppinger hier keine Rolle spielen (wegen dem es überhaupt Verzögerungsrügen erst gibt), würde zu Recht abgewatscht. Dass in Deutschland Richter denken, sie würden über der bindenden Rechtssprechung des EGMR stehen, ist nichts neues, bleibt aber wenig rechtsstaatlich.

Insoweit ist diese Entscheidung durchaus relevant für Amtshaftungsklagen und die Verfahrensführung in Familiensachen.

(Danke Ruwen für den Hinweis)

Kategorien
Bücher vorgestellt

Buch Amtspflichten

Buch Amtspflichten: Die Amtshaftungsklage – Die Amtspflichten ist der zweite Teilband meines Buches zur Amtshaftungsklage. Es ist eine schnelle Einführung in die wesentlichen Aspekte, die es bei der Amtshaftungsklage zu beachten gilt.

In diesem Buch wird nicht nur ein „Klagegerüst“ vorgestellt, sondern auch alle Amtspflichten aufgeführt und erklärt.

Die wichtigsten Entscheidungen zur Höhe der Schadensersatzansprüche sind ebenfalls aufgeführt.

shopping_cart

Bestellen!

Die Amtshaftungsklage: Amtspflichten
ISBN-13: ‎  979-8608782398 (bestellen: Amazon)
Sammelband „Die Amtshaftungsklage“
ISBN-13: ‎  9783750286245 (bestellen: Buchhandel)

Das Inhaltsverzeichnis 2. Teilband:

  1. WEN VERKLAGEN? DAS LEID MIT DEN VERTRETUNGSORDNUNGEN 7
  2. VERJÄHRUNG 9
  3. AMTSPFLICHTEN 14
    11.1. Amtspflicht zu rechtmäßigem Verhalten 14
    11.2. Amtspflicht, unerlaubte Handlungen zu unterlassen 16
    11.3. Verbot, rechtswidrige Rechtsakte zu erlassen 17
    11.4. Amtspflicht, zuständigkeitsgemäß zu verhalten 18
    11.5. Amtspflicht zur Erforschung des Sachverhalts 20
    11.6. Amtspflicht zu verhältnismäßigem Verhalten 22
    11.7. Amtspflicht zu fehlerfreier Ermessensausübung 24
    11.8. Amtspflicht zu rascher Entscheidung 24
    11.9. Amtspflicht zu konsequentem Verhalten 25
    11.10. Amtspflicht zur Erteilung ordnungsgemäßer Auskünfte 26
    11.11. Amtspflicht zur Fehlerbehebung 27
    11.12. Amtspflicht zur rechtzeitigen Warnung 28
    Amtshaftungsklage: Die Amtspflichten
  4. AMTSPFLICHTEN UND RICHTER 30
    12.1. Abgrenzung zu Beamtenamtspflichten 30
    12.2. Rechtsbeugung 31
  5. PFLICHTEN DES SACHVERSTÄNDIGEN 35
    BESONDERHEITEN BEI FALSCHEM
  6. GUTACHTEN/ANWALTSBERATUNG 36
  7. URTEILE UND AMTSHAFTUNG.ORG 37
  8. POSITIVE URTEILE 38
  9. NEGATIVE URTEILE 42
  10. KLAGEGERÜST 44

Für alle Schnäppchenjäger gibt es wesentliche Inhalte in meiner kostenlosen Videoreihe auf YouTube. Schaut dort einfach mal hinein.

Anwalt empfohlen

Nicht nur weil die Amtshaftungsklage den Landgerichten zugewiesen ist, sondern weil das Sortieren der Argumente Akten und Rechtswissen benötigt, empfiehlt es sich dieses Buch nur als Leitfaden zu sehen, um mit dem Anwalt die Akten zu systematisieren. Es macht wenig Sinn, zu glauben dieses Buch hätte die alleinige Lösung für die Probleme parat.

Die neue Videoreihe auf dem neuen Kanal:

Die alte Reihe

Mehr Infos zur Amtshaftungsklage findet ihr auch in der eigenen Kategorie hier am Blog.

Weitere Bücher von mir:

Kategorien
Sorgerecht

5 Fehler beim Umgang mit dem Jugendamt

Fünf Fehler im Umgang mit dem Jugendamt, die immer wieder vorkommen und die sich so einfach vermeiden lassen, will ich Euch heute vorstellen. Reden wir nicht herum, jeder Fehler weniger hilft Euch im Kampf um Eure Kinder:

Fehler Nummer 1: kein Zeuge beim Gespräch

Muss ich das Gespräch beim Jugendamt mit einem Zeugen führen? Muss ich einen Zeugen mitbringen zum Gespräch mit dem Jugendamt?

Ja! Eindeutig ein ja. Niemals ohne Zeugen ein Gespräch beim Jugendamt führen. Die Gründe sind ganz einfach. Wir unterstellen hier noch niemals eine böse Absicht von der Mitarbeiterin oder Mitarbeiter des Jugendamtes. Sondern die Tatsache ist die, dass was sie meinen und sagen vielleicht (und meistens ist das so) ganz anders verstanden wird beim Jugendamt.
Ein einfaches Beispiel soll das verständlich machen:

Sie sagen: „Ich war bei der Bank“ im Gespräch. Jugendamtsmitarbeiter/in versteht: Sparkasse.
Sie aber meinten nicht die Sparkasse, sondern die Sitzbank.

So einfach können Kommunikationsprobleme entstehen und schon haben wir ein Missverständnis.

Ganz wichtig also: Nehmen Sie Zeugen mit zum Gespräch beim Jugendamt, damit Sie später nachweisen können, was Sie wirklich gesagt haben und was nicht. Machen Sie Notizen, so dass es die Gegenseite sieht. Das verunsichert die anderen und stärkt ihre Position.

Zeugen sind deshalb so wichtig, da die Ämter auch sich Aktennotizen machen. Sie wissen nicht, was in die Akte notiert wird. Wenn ein Missverständnis da sein sollte und dies später Ihnen vorgeworfen wird und Sie einen Zeugen beim Gespräch dabei hatten, dann kann man das Missverständnis eher aus dem Weg räumen, als ohne Zeugen.

Fehler Nummer 2: SPFH im Hause ohne Bedarfsanalyse

Muss ich eine sozialpädagogische Hilfe (SPFH) ohne Grund akzeptieren?

Nein!

Dennoch, es ist zu empfehlen, dass Sie sich die konkreten Gründe von der/dem Jugendamtsmitarbeiter/in anhören, bevor Sie ja oder nein zu einer SPFH sagen.

Es ist gut, wenn vorher eine Bedarfsanalyse gemacht wird. Denn es macht keinen Sinn beispielsweise einer alleinerziehenden Mutter eine SPFH ins Haus zu schicken, wenn Sie eigentlich eine Babysitterin bräuchte, damit sie eine Entlastung hat, wenigstens für ein paar Stunden.

Fehler Nummer 3 – sofort ja sagen für ein Mutter-Kind-Heim

Muss ich sofort in ein Mutter-Kind-Heim gehen, wenn das Jugendamt das von mir will?

Nein, zumindest nicht vorschnell. Zunächst kann auch hier eine Analyse stattfinden, was tatsächlich in der Familie für einen Bedarf es gibt. Und Sie dürfen auch mitentscheiden, in welches Heim Sie gehen möchten

Fehler Nummer 4 – keine Gesprächsbasis finden

Was mache ich, wenn ich keine Gesprächsbasis finden kann?

Bevor Sie alles aufgeben und sich hier und da beschweren, wäre mein Vorschlag: Schreiben Sie dem/der Mitarbeiter/in des Jugendamtes eine kurze Mail mit dem Wunsch einer Mediation/Vermittlung. Schreiben Sie, dass Sie sich mißverstanden fühlen und sich eine gemeinsame Kommunikationsebene wünschen. Die Mediation ist nicht nur Streitschlichtung oder Lösungsfindung, sondern diese kann auch helfen die Kommunikationsebene wieder herzustellen.
Den Umgang miteinander können Sie mitgestalten. Hier finden Sie weitere Informationen über die Mediation:
http://umgang.online/

Auch auf den Seiten des Justizministeriums finden Sie Informationen über Mediation:

https://www.bmjv.de/DE/Themen/GerichtsverfahrenUndStreitschlichtung/Mediation/Mediation_node.html

Fehler Nummer 5 – die Bedenken des Jugendamtes nicht ernst nehmen

Muss ich die Bedenken vom Jugendamt ernst nehmen?

Ja, unbedingt. Denn, die Bedenken belegen die Zielrichtung und was die Mitarbeiterin oder Mitarbeiter des Jugendamtes vor hat. Nur so können Sie auch zeitnah gegensteuern oder aber auch Gegenbelege bringen.

Ein Beispiel kann das verdeutlichen:

Beispiel: Jugendamt wirft Ihnen vor, dass das Kind nicht in den Kindergarten gehe und dies schädlich wäre. Sie können dann damit ggfl. argumentieren. Dass es gar keine Kindergartenpflicht es gibt oder aber auch die Möglichkeit zwei (diese ist sogar besser): Sie sagen, dass das Kind in die Krabbelgruppe geht, zum Judo oder in eine Tanzschule usw.

Fazit zu Fünf Fehler im Umgang mit dem Jugendamt

Das sind 5 klassische Fehler, die beinahe jeder schon gemacht hat, wenn er das erste Mal mit dem Jugendamt in Kontakt kommt. Keine Sorge, die meisten davon kann man ausbügeln. Aber wie immer gilt: Es ist einfacher, sowas zu vermeiden als danach das ganze aufwendig abändern und richtigstellen zu müssen. Und manchmal Scheitern verfahren auch an solchen Aspekten. Fünf Fehler im Umgang mit dem Jugendamt, die sollte jeder von Euch ab sofort vermeiden können! Teilt diesen Tip!

Triftige Gründe

Triftige Gründe benötigt man, um die Abänderung eines Beschlusses oder eines Vergleiches i.S. §1696 I BGB zu erreichen. Dabei ist der Maßstab strenger
mehr

Was ist Gatekeeping?

Gatekeeping wird häufig definiert als „Einstellungen und Verhaltensweisen eines Elternteils, die den Zugang des anderen Elternteils zum Kind reguliere
mehr
Kategorien
Bücher vorgestellt

Buch: Fehler in Gutachten erkennen

Fehler in Gutachten erkennen setzt da an, wo „Wichtige Entscheidungen im Sorgerecht“ endet. In diesem Buch geht es darum, wie man am Besten gegen familienpsychologische Gutachten vorgeht.

Das Buch ist stufenweise aufgebaut. Die Gliederung ist so, dass ihr quasi wähend des Bearbeitens Eures Gutachtens das Buch durchlest. Es ist an die typische Gliederung von Gutachten angelehnt und folgt deren Aufbau.

Das Buch ist ein wichtiger Ratgeber und sollte in keiner Familie und der Beratungspraxis in Sorgerechtsstreiten im Familienrecht fehlen.

shopping_cart

Bestellen!

Fehler in Gutachten erkennen:
ISBN-13: ‎ 979-8634221892 (Amazon)

Das Inhaltsverzeichnis:

1. Warum brauchen Richter Gutachten? 7 

2. Videoreihe und andere Ratgeber 9 

3.  Am Anfang steht der Beweisbeschluss 11 

3.1. Gegenvorstellung 14 

3.2. Fehler im Beweisbeschluss 15 

3.3. Anwalt empfohlen, Anwalt entlassen 20 

4. Teilnahme am Gutachten ist freiwillig 21 

4.1. Gutachter weist nicht auf Freiwilligkeit hin 21 

4.2. Zustimmung auch für das Kind 23 

5. Häufige Fehler in Gutachten 25 

5.1. Veraltete Literatur und Literatur 26 

5.2. Prüffähiges Gutachten 27 

5.3. Zulässige Tests 28 

5.4. Alle Tests auch im Ergebnis? 31 

5.5. Aktenanalyse – Exploration – Interaktion 32 

5.6. Interaktionsbeobachtung 33 

5.7. Drei Säulen Theorie 34 

5.8. Heimliche Zeugenvernehmung ohne Gericht 35 

5.9. Über den Gutachtenauftrag hinausgehend 36 

5.10. Falscher Sachverhalt 37 

5.11. Schweigepflichtsentbindung 40 

5.12. Falsche Hypothesenbildung 41 

6. Keine Anlagen im Gutachten – Interpretationsfehler 42 

7. Gutachtenskritiker und -prüfer 44 

8. Amtshaftungsklage 46 

9. Anwaltskosten 48 

10. Gutachten ja, Gutachten nein? 50 

11. Zusammenfassung 53 

star

Amazon-Bewertung

5 von 5 Sternen

Dass es auch in der Realität funktioniert, mit diesem Buch zu arbeiten, hat Euch Ruwen Mickan im Livestream schon erzählt:

Weitere Bücher von mir:

Kategorien
Amtshaftung

Rechtsbeugung

Rechtsbeugung und Amtshaftungsklage ist ein wichtiger, anzusprechender Aspekt. Hier ist es schwerer, Amtshaftungen zu begründen als gegen Jugendamt und Gutachter. Rechtsbeugung belegen ist eine Königsklasse der Juristerei.

Die große Video-Reihe auf YouTube auf der Zielgerade: Amtshaftungsklage. Wie trage ich Rechtsbeugung vor? Ich gebe Euch praktische Tipps und diskutiere, ob es Sinn macht eine Strafanzeige zu machen.

Letztlich bleibt bei der zivilrechtlichen Aufarbeitung einfach mehr an Möglichkeiten offen als in einer Strafanzeige. Oft wird die Strafanzeige ohne Beweisaufnahme eingestellt. Weil „Richter machen sowas ja nicht“. Staatsanwälte und Richter kennen sich oft, sind teils befreundet. Man denkt über andere nur so schlecht wie man selber ist. Faire Staatsanwälte halten daher lügende und rechtsbeugende Richter für nicht existent.

Was ist Rechtsbeugung

Rechtsbeugung ist mehr, als nur das Recht bewusst falsch anzuwenden. Hier gelten Sonderregeln, die Richter für sich selber geschaffen haben:

Nur der Rechtsbruch als elementarer Verstoß gegen die Rechtspflege solle unter Strafe gestellt sein. Rechtsbeugung begehe ein Amtsträger, der sich bewusst und schwerwiegend von Recht und Gesetz entfernt.

BGH 5 StR 92/01

Das zu beweisen ist schwer, man braucht also eine schlechte innere Gesinnung. Doch wie führe ich den Nachweis?

Zum Beweis der Rechtsbeugung Akten mehrfach lesen

Bevor es an die Klage geht, achtet auf eines: Man muss den Sachverhalt würdigen. Man muss dutzende Aktenseiten analysieren, auch mehrmals. Gerade das mehrfache Lesen und Diskutieren bringt neue Erkenntnisse, die ein Termin beim Anwalt nicht hervorbringen kann. Deshalb lasst Euch Zeit. Verjährungsfristen können auch den Vorteil haben dass man sich Zeit lassen kann.

Rechtsbeugung heisst aber auch Kenntnis der Prozessregeln und von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Mein kleines Büchlein „Wichtige Entscheidungen im Sorgerecht“ kann hierbei helfen.

Vielleicht geht Ihr auch einen Tag in die Universitätsbibliothek und kopiert Euch Kommentare und Lehrbücher. Denn es gilt deutlich zu machen dass das, was dieser Richter oder diese Richterin behauptet, absolut von niemandem ernstlich vertreten wird.

Hinweise und Sachvortrag der Parteien

Je häufiger die Parteien auf bestimmte Aspekte hingewiesen haben, desto wahrscheinlicher wird es dann auch, dass man diese Rechtsbeugung annimmt. Denn dann hat sich das Gericht eher weit entfernt vom Gesetz.

Amtshaftung ist daher auch eine Frage der Vorbereitung: Provoziert Fehler, die ihr dann ausschlachten könnt. Fragt nach, stellt Anträge, gern auch mehrfach.

Kategorien
Amtshaftung

Keine erfolgreiche Amtshaftungsklage

Wann ist eine Amtshaftungsklage nicht erfolgreich? Wie schreibt man keine erfolgreiche Amtshaftungsklage? Nun, das allgemein zu schreiben ist schwer. Amtshaftung und Amtshaftungsklage ist immer Einzelfallbezogen. Nur im Einzelfallbezug kann man ausreichend beraten. Aber: Ich kann Euch vor typischen Fehlern oder Irrtümern warnen. Und einer davon ist ein typischer Fehler, der auch bei Berufungseinlegungen erfolgt.

Keine erfolgreiche Amtshaftungsklage bei „nur“ anderer Beweiswürdigung

Keine erfolgreiche Amtshaftungsklage kann es geben, wenn man nur die Beweiswürdigung angreift. Hier könnt Ihr Euch analog zu den Regeln der Berufung orientieren. Zwar muss man abweichende Meinungen durchaus zur Kenntnis nehmen, wie der BGH mehrfach festgestellt hat, um den Anspruch auf rechtliches Gehör nicht zu verletzen:

a) Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. Berücksichtigt das Berufungsgericht den Vortrag in der Berufungsbegründung aus rechtlichen Erwägungen nur eingeschränkt, verstößt dies gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn die rechtlichen Überlegungen des Berufungsgerichtes im Prozessrecht keine Stütze finden.
b) So liegt es hier. Die Klägerin hat mit ihrer Berufungsbegründung dargelegt, welche Umstände die Beweiswürdigung des Landgerichtes in Frage stellen und deshalb beantragt, das landgerichtliche Urteil abzuändern und der Klage stattzugeben. Diesen Vortrag hat das Berufungsgericht tragend nur unter dem Gesichtspunkt in seine Erwägungen einbezogen, ob damit Rechtsfehler in der Beweiswürdigung des Landgerichtes zutreffend gerügt sind. Damit hat das Berufungsgericht den Prüfungsmaßstab von § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO grundlegend verkannt und die nach dem Gesetz erforderliche eigene Beweiswürdigung unter Einbeziehung der Argumente der Berufungsbegründung unterlassen.

Bundesgerichtshof mit Urteil v. 04.09.2019 – VII ZR 69/17 

Das formelle berücksichtigen ist das eine. Doch wird auch inhaltlich etwas angenommen? Das ist schwer zu belegen.

Wann Beweiswürdigung angreifen und wie?

Doch wann ist eine Berufung bzw. Würdigung angreifbar? Dazu einfach diese Entscheidung weiter lesen:

Konkrete Anhaltspunkte in diesem Sinne sind alle objektivierbaren rechtlichen oder tatsächlichen Einwände gegen die erstinstanzlichen Feststellungen. Derartige konkrete Anhaltspunkte können sich unter anderem aus dem Vortrag der Parteien, vorbehaltlich der Anwendung von Präklusionsvorschriften auch aus dem Vortrag der Parteien in der Berufungsinstanz ergeben. Zweifel im Sinne von § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO liegen schon dann vor, wenn aus der für das Berufungsgericht gebotenen Sicht eine gewisse – nicht notwendig überwiegende – Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass im Fall der Beweiserhebung die erstinstanzliche Feststellung keinen Bestand haben wird, sich also deren Unrichtigkeit herausstellt (…). Bei der Berufungsinstanz handelt es sich daher um eine zweite – wenn auch eingeschränkte – Tatsacheninstanz, deren Aufgabe in der Gewinnung einer fehlerfreien und überzeugenden und damit richtigen Entscheidung des Einzelfalls besteht (…). Daher hat das Berufungsgericht die erstinstanzliche Überzeugungsbildung nicht nur auf Rechtsfehler zu überprüfen (…).

Bundesgerichtshof mit Urteil v. 04.09.2019 – VII ZR 69/17

Unlogisches Angreifen – keine erfolgreiche Amtshaftungsklage

Eine Entscheidung des Richters muss also mindestens unlogisch sein. Wenn er zwischen verschiedenen Varianten eine logische und nachvollziehbare wählt, die mit den Beweismitteln im Einklang steht, dann ist dies nicht angreifbar, auch wenn es subjektiv oder sogar objektiv falsch sein sollte. Die richterliche Unabhängigkeit geht vor. Dies gilt insbesondere, wenn das Gericht einer Seite oder einer Aussage folgt. Solche anderen Ansichten sind weder in einer Berufung noch in einer Amtshaftungsklage wirklich angreifbar.

Andere Ansicht rechtfertigt keine erfolgreiche Amtshaftung

Das ist Fakt, aber eben auch schwer zu verstehen. Deshalb ist erfolgreiche Amtshaftungsklage eben auch Detailarbeit. Es muss alles an Fehlern ausgearbeitet werden. Wir vertreten die Auffassung, dass man nicht auf einem Bein eine solche Klage stellen sollte, weshalb diverse Argumente einzubeziehen wären.

Was angreifen?

Es ist also besser anzugreifen wie die Beweise ermittelt wurden – einseitig, nur belastend usw. – als den Inhalt des Beweisergebnisses anzugreifen.

Rechtsbeugung

Zur Rechtsbeugung als weitere problematische Hürde lest ihr hier mehr (soon)

Erfolgschancen Amtshaftung als Rechtsgutachten

Für alle, die sich unsicher sind, bieten wir ein kostengünstiges Rechtsgutachten zur Klärung der Frage von Erfolgsaussichten, Chancen und Risiken einer Amtshaftungsklage an.

rechtsgutachten zu Erfolgschancen Amtshaftungsklage bestellen!
Rechtsgutachten zur Amtshaftungsklage – Erfolgschancen

Mehr Infos finden sich auch in meinen Büchern. Denn ich bin sicher: Erfolgreiche Amtshaftungsklagen können alles ändern. Dann, wenn der Staat endlich etwas ändern muss, weil es sonst zu teuer wird.

Kategorien
Recht allgemein

Sammelklage?

Es gibt in Deutschland keine Sammelklagen. Die beiden Ausnahmen sind die Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten (KapMuG) und die Musterfeststellungsklagen. Beides sind keine Sammelklagen im rechtlichen Sinne, weil man immer noch individuell betroffen sein muss. Eine Betroffenheit als Teil einer Gruppe für eine Klagebefugnis reicht auch in diesen beiden Klageformen nicht aus.

Trotzdem hält sich das Gerücht immer wieder, dass es Sammelklagen gibt. Zum EuGH. EGMR. Wohin auch immer, sogar am internationalen Strafgerichtshof.

Sammelklage in den USA?

Findige Geldverdiener haben sich sogar die Frage gestellt, ob man eine Class Action (echte Sammelklage) nicht auch in den vereinigten Staaten anhängig machen kann (wie sie Dr. Rainer Füllmich im Hinblick auf den PCR Test anhängig machen wollte und Gelder hierfür eingesammelt hat, vgl hier).

Sammelklagen können vor einem US-Bundesgericht (Federal Court) erhoben werden, wenn der Anspruch der Kläger sich aus dem US-Amerikanischen Bundesrecht (Federal Law, im Gegensatz zu State Law, dem Recht der einzelnen Bundestaaten) ergibt, wenn der Streitwert mehr als 5.000.000 Dollar beträgt, oder wenn Kläger und Beklagte in unterschiedlichen Staaten ansässig oder ausländische Parteien beteiligt sind (diversity; hier vereinfacht dargestellt.)

Sammelklagen können vor einem US-Bundesgericht (Federal Court) erhoben werden, wenn der Anspruch der Kläger sich aus dem US-Amerikanischen Bundesrecht ergibt

Juraforum

Betroffene US Amerikanische Eltern hätten hier theoretisch eine Chance. Für alle anderen kommt eine solche Class Action nicht in Frage.

Verbandsklage als Sammelklage gegen das Jugendamt?

Die Musterfeststellungsklage hat folgende Voraussetzungen:

  • Ein Verband klagt gegen einen Konzern
  • Es müssen rechtlich zulässige Feststellungsansprüche vorliegen (Vorfragen von Ansprüchen klärbar sein)
  • 50 Verbraucher müssen der Klage beitreten innerhalb von 2 Monaten

Eine Klage gegen den Staat ist nicht vorgesehen. Natürlich könnte man aus einer Form der Gleichbehandlung versuchen dies zu erstreiten. Aber erstens muss man dann einen zugelassenen Verband i.S. §4 UKlG finden und zweitens wird dies auch keinen Erfolg haben. Denn die Sammelklage ist eben die Ausnahme bzw. in Deutschland nicht vorgesehen, so dass auch eine verfassungsgemäße Auslegung wohl nicht in Betracht kommt.

Streitgenossenschaft?

Es gibt in Deutschland aber die Möglichkeit, gemeinsam Klage zu erheben, die sogenannte Streitgenossenschaft. Die Prozesse werden zwar gemeinsam geführt und verhandelt, aber letztlich rechtlich jeweils einzeln behandelt. Sie sind möglich, wenn

  • sie bezüglich des Streitgegenstandes in Rechtsgemeinschaft stehen (§ 59 1. Alt. ZPO)
  • wenn sie aus demselben tatsächlichen und rechtlichen Grund berechtigt oder verpflichtet sind (§ 59 2. Alt. ZPO)
  • ihre Ansprüche auf einem im Wesentlichen gleichartigen tatsächlichen und rechtlichen Grund beruhen (§ 60 ZPO)
  • das Prozessgericht für alle Ansprüche zuständig ist und alle Ansprüche in derselben Prozessart geltend gemacht werden (§ 260 ZPO analog).

Dadurch wird aber nicht das Prozessrisiko reduziert, weil faktisch einzelne Prozesse geführt werden.

Klagevereine oder Abtretungen?

Eine Möglichkeit wäre es zudem, wenn Ansprüche an einen Verein abgetreten werden oder übertragen sind (oder an eine Privatperson). Je nach Klagegrund kann dann aus diesem abgetretenen Recht vorgegangen werden. Dann hat man eine Quasi Sammelklage, allerdings mit diversen Nachteilen. Nicht jeder Anspruch kann abgetreten werden, einige sind höchstpersönlich. Zudem braucht man recht detailliertes Regelwerk, um Rückzahlungen usw. zu regeln, damit im Erfolgsfall nicht der eine mit dem Geld aller davonlaufen kann.
Vorteile von Abtretungen sind, dass man so Zeugen schafft. Gerade bei 4 Augensituationen hat man meist keine Chance etwas zu beweisen. Durch die Abtretung wird der Geschädigte aber zum Zeugen.

Die Kosten werden geringer, das Risiko bei Totalverlust reduziert. Denn Firmen, Vereine und Co. kann man dicht machen, wenn diese überschuldet sind. Bei großen Bauvorhanden ist das Konstrukt der Projekt-GmbH durchaus bekannt.

Probleme der Abtretung als „Sammelklage“

Das Problem der Abtretung wird es sein, idente Streitigkeiten zu finden. Dasselbe Amt oder Amtsgericht und dieselben Fehler wird es schwer geben. Zwar sind die strukturellen Probleme ident, der Begriff des Kindswohls aber individuell.
Die Gerichte können daher oft die Zulässigkeit dieser Streitverbindung verhindern, wobei bei Abtretung ja ein Anspruch aus mehreren Aspekten verfolgt wird.

Dafür sind die Vorbereitungen teuer und beratungsintensiv.

Kategorien
Sorgerecht

Inobhutnahme ohne Beschluss

Was ist eigentlich eine Inobhutnahme ohne Beschluss und wie wehre ich mich dagegen? Was sind die Voraussetzungen und wie muss ich vorgehen? Wir verraten es Euch in diesem Artikel.

Die Inobhutnahme ist in §42 SGB VIII geregelt und gibt dem Jugendamt die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen ein Kind sofort, ohne das Amtsgericht anzurufen, mitzunehmen.

Voraussetzungen Inobhutnahme ohne Beschluss

Die Voraussetzungen der Inobhutnahme ohne Beschluss sind:

  • das Kind bittet um Inobhutnahme
  • es besteht eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes
  • ein ausländisches Kind kommt ohne Erziehungsberechtigte nach Deutschland

Der normale Fall wird die „dringende Gefahr für das Wohl des Kindes“ sein.

Was ist eine Gefahr i.S. §42 SGB VIII?

„Gefahr“ bedeutet, dass ein Schadenseintritt hinreichend Wahrscheinlich ist oder unmittelbar bevorsteht

Was ist eine dringende Gefahr i.S. §42 SGB VIII?

„Dringende Gefahr“ meint eine hinreichende Wahrscheinlichkeit, also wenn erhebliche Schäden für Leib, Leben oder Psyche unmittelbar bevorstehen (also jederzeit eintreten können) und ein weiteres Abwarten nicht mehr zumutbar ist.

Ergänzend könnt Ihr Euch auch mein Video zum §1666 BGB ansehen:

Doch damit sind noch keine Inobhutnahmen erlaubt. Weitere Voraussetzung ist dass

  • entweder die Eltern nicht widersprechen
  • oder das Familiengericht nicht rechtzeitig entscheiden kann

Der erste Fall ist für das Jugendamt der einfache, weshalb man versuchen wird, Euch zu einer „Zustimmung“ zu überreden.

Nichts unterschreiben!

Tip von Michael Langhans

Der zweite Fall ist relevanter: Oft drohen die Jugendämter, ohne überhaupt eine Entscheidung des Familiengerichtes herbeizuführen. Aus meiner Sicht muss der Versuch unternommen werden, außer die Gefahr ist offenkundig wie ein Elternteil prügelt auf ein Kind ein, das Kind ist schon verletzt usw.

Gerade bei Familien, die längere Zeit jugendamtsbegleitet sind, reicht es nicht aus, einfach so eine Inobhutnahme durchzuführen.

Hauptfehler: Jugendamt versucht gar nicht, Familiengericht zu erreichen

Was soll ich tun, wenn ich unterschrieben habe?

Du kannst Deine Unterschrift jederzeit widerrufen. Schau Dir einfach dieses Video an.

Der Widerruf sollte schriftlich an das Jugendamt gehen.

Ihr solltet auch schriftlich die Herausgabe des Kindes fordern und schriftlich Widerspruch gegen die Inobhutnahme einlegen.

Achtung: Wenn das Kind verletzt wurde, verzichtet hierauf. Das kann Euch am Ende nachteilig ausgelegt werden.

Bei Widerspruch ist Kind an Eltern zu geben!

In der Regel ist bei einem Widerspruch der Eltern das Kind herauszugeben an diese. Es muss dann zwingend das Familiengericht angerufen werden.
Nur bei einer Gefährdung des Kindswohls darf das Kind mitgenommen werden, aber auch dann nicht, wenn die Eltern willens und in der Lage sind, die Gefährdung abzustellen.

Was kann ich tun, wenn ich nicht zugestimmt habe?

Ich würde in jedem Fall auch schriftlich mitteilen, dass ich der Inobhutnahme nicht zustimme und schriftlich dieser widersprechen.

Kann ich klagen bei Inobhutnahme ohne Beschluss?

Wenn die Inobhutnahme unberechtigt ist, dann solltest Du sofort eine einstweilige Anordnung auf Herausgabe des Kindes beim Verwaltungsgericht einreichen. Darin wird incident die Rechtswidrigkeit der Inobhutnahme festgestellt.

Klagen nur vor dem Verwaltungsgericht, bis das Familiengericht zuständig wird

Leider dauern diese Verfahren, so dass meistens das Jugendamt wegen des Widerspruches bereits das Familiengericht angerufen hat. Dann erlischt die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte.

Tip: Nicht für erledigt erklären, sondern zusätzlich auf Feststellung umstellen

Michael Langhans, Volljurist

Theoretisch müsste das Verwaltungsgericht sofort entscheiden.

Kann ich mein Kind bei späterem Widerspruch einfach mitnehmen?

Theoretisch bist Du bis zu einer Entziehung der elterlichen Sorge der einzige, der über das Kind bestimmt, weshalb Du Dein Kind einfach mitnehmen kannst.

ABER: Es kann hier durchaus zu Gegenwehr kommen, die Polizei wird gerufen und wird Dich hindern. Zudem hat auch das Amt ein ermessen.

Durch die Berichte stehst Du dann als gewalttätig da und als uneinsichtig.

Ich empfehle daher solche eigenmächtigen Aktionen nur bei eindeutigem Sachverhalt und rechtlicher Beratung und Unterstützung.

Weitere Artikel zum Thema

Kategorien
CEED Projekt Petition EU Parlament

Text der CEED Petiton

Ich habe am Wochenende einfach mal angefangen, den Text der CEED Petition zu formulieren Natürlich ohne Olivier Karrer von CEED International und seinem Erfahrungsschatz vorzugreifen. Dies ist nur ein interner Entwurf.

Den Livestream vom Wochenende findet ihr hier:

Das habe ich bisher geschrieben:

Text der CEED Petition

Das Jugendamt der Bundesrepublik Deutschland ist in Fortsetzung der Resolution „über die Rolle des Deutschen Jugendamtes bei Grenzüberschreitenden Familienstreiten (2018/2856 RSP)“ erneut zur illegalen Institution in der Europäischen Union zu erklären und die Bundesrepublik Deutschland zur Einhaltung der europäischen Grundrechte zu ermahnen.


Wir, die von Rechtsverfahren in der Bundesrepublik Deutschland betroffenen Eltern um Sorge- und Umgangsrecht, gleich ob Eltern unterschiedlicher Nationalität oder unterschiedlichen gewöhnlichen Aufenthalts, mussten erkennen, dass sich seit den Petitionen von 2006 in Deutschland nur wenig geändert hat.

Nichts hat sich seit 2006 geändert


Die bekannte Problematik der mangelhaften Qualifikation von Familienrichtern wurde bisher ebensowenig angegangen wie zukunftsfähige Strategien der Konfliktlösung erarbeitet.
Nach wie vor sieht sich das Jugendamt als besserer Über-Elternteil, der Schutz der Familie, auch der Trennungsfamilie, existiert kaum.

Wir fordern!

Wir fordern daher erneut und mit Nachdruck die Europäische Kommission unter der Leitung der ehemaligen deutschen Familienministerin und das Europäische Parlament auf, endlich konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um die Macht des deutschen JUGENDAMTES zu brechen, an internationalen Standards orientierte faire und neutrale Verfahren zu ermöglichen und den bisherigen Status Quo als unerwünscht zu erklären und letztlich zu verbieten.

Macht des deutschen JUGENDAMTES zu brechen

Bereits 2006 kritisierten wir die einmalige Konstruktion des JUGENDAMTES. Sein Wächteramt wird missbraucht und überwacht die Gerichts- und Familienordnung faktisch. Seine Macht ist unkontrolliert, wirksame Beschwerdemöglichkeiten im Sinne Art. 13 EMRK existieren nicht.

Das JUGENDAMT, ohne die notwendige Neutralität, besteht aus politisch weisungsgebundenen Mitarbeitern. Diese schlagen rechtlich Maßnahmen vor, die zumeist ungeprüft umgesetzt werden. Dabei ist zu beobachten, dass das deutsche JUGENDAMT die eigenen Sichtweisen nicht nur über die Sichtweisen der Eltern und das Wohl des Kindes stellt, sondern bisweilen auch diese Maßstäbe auf Familien und Kinder anwendet, deren Bezug zu Deutschland nicht oder kaum besteht.

Die Familiengerichte geben dann Weisungen wie Umgangsausschluss, ohne die rechtliche Situation im europäischen Ausland zu berücksichtigen.

Das JUGENDAMT hat dabei auch die Macht, ohne richterliche Entscheidung eigene Schutzmaßnahmen umzusetzen. Gefahr im Verzug wird vorschnell angenommen. Dieser permanente Druck zerstört Familien und Eltern-Kind-Beziehungen.

Ziele des Jugendamtes

Das JUGENDAMT verfolgt hierbei die folgenden Ziele:- Zuständigkeiten Deutscher Behörden und Gerichte vorschnell und rechtswidrig anzunehmen und Menschen mit Lebensmittelpunkt in der EU am Verlassen der deutschen Gebiete zu hindern- Mit der Entscheidung des Sorgerechtes sicherzustellen, dass mittelfristig diese unter maßgeblichem deutschem Einfluss steht- Mit dem Unterlassen von Fortentwicklung der Ursprungssprache, Ursprungsreligion und Ursprungskulturen des Kindes de facto das Kind zu Germanisieren und den Kontakt mit dem/den Eltern und den Verwandten zu erschweren- Kinder sollen bis zum 18. Lebensjahr in staatlicher Obhut verbleiben. Das Recht auf einen eigenen Anwalt wird systematisch rechtlich und tatsächlich verhindert, eine neutrale Aufklärung erfolgt nicht.

Dem JUGENDAMT werden – datenschutzrechtlich bedenklich – auch Daten von nichtstrittigen Ehescheidungen zur Verfügung gestellt.

beenhere

Petitionsgrund

Hier wird in der Endfassung Euer Petitionsgrund eingefügt
Dabei wurde eine klare Regelung herausgearbeitet: Jede Petition darf nur einen (!) Petitionsgrund rügen, der formeller Natur sein muss.

Aktenzeichen des Verfahrens/Gericht

Das JUGENDAMT ist nicht neutral.

Die staatlich-fiskalischen Interessen werden von derselben Behörde mit demselben Apparat und derselben Weisungsgebundenheit ausgeführt wie diejenigen der Amtsvormünder und Ergänzungspfleger und der Wächter des Kindswohles.

Das JUGENDAMT stellt Väter gegen Mütter, Eltern gegen Großeltern, Deutsche gegen Nichtdeutsche und Europäer. Es verhindert, dass Kinder ihre Wurzeln behalten und presst diese in ein deutsches System mit den Werten, die der jeweilige Jugendamtsmitarbeiter für angemessen empfindet.Wir, die betroffenen Eltern und Kinder, wollen nichts anderes als als Menschen geachtet und behandelt werden. Die Europäische Kommission und das Europäische Parlament schauen zurecht in Länder, bei denen der Rechtsstaat ins Wanken gerät.

Doch dieses Ungleichgewicht beherrscht bereits mit Deutschland eines der Herzen der Europäischen Union.

Diskutiert mit mir:

Der Text der CEED Petition ist nur ein Entwurf und wird laufend aktualisiert.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner