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Sorgerecht

5 Fehler beim Umgang mit dem Jugendamt

Fünf Fehler im Umgang mit dem Jugendamt, die immer wieder vorkommen und die sich so einfach vermeiden lassen, will ich Euch heute vorstellen. Reden wir nicht herum, jeder Fehler weniger hilft Euch im Kampf um Eure Kinder:

Fehler Nummer 1: kein Zeuge beim Gespräch

Muss ich das Gespräch beim Jugendamt mit einem Zeugen führen? Muss ich einen Zeugen mitbringen zum Gespräch mit dem Jugendamt?

Ja! Eindeutig ein ja. Niemals ohne Zeugen ein Gespräch beim Jugendamt führen. Die Gründe sind ganz einfach. Wir unterstellen hier noch niemals eine böse Absicht von der Mitarbeiterin oder Mitarbeiter des Jugendamtes. Sondern die Tatsache ist die, dass was sie meinen und sagen vielleicht (und meistens ist das so) ganz anders verstanden wird beim Jugendamt.
Ein einfaches Beispiel soll das verständlich machen:

Sie sagen: „Ich war bei der Bank“ im Gespräch. Jugendamtsmitarbeiter/in versteht: Sparkasse.
Sie aber meinten nicht die Sparkasse, sondern die Sitzbank.

So einfach können Kommunikationsprobleme entstehen und schon haben wir ein Missverständnis.

Ganz wichtig also: Nehmen Sie Zeugen mit zum Gespräch beim Jugendamt, damit Sie später nachweisen können, was Sie wirklich gesagt haben und was nicht. Machen Sie Notizen, so dass es die Gegenseite sieht. Das verunsichert die anderen und stärkt ihre Position.

Zeugen sind deshalb so wichtig, da die Ämter auch sich Aktennotizen machen. Sie wissen nicht, was in die Akte notiert wird. Wenn ein Missverständnis da sein sollte und dies später Ihnen vorgeworfen wird und Sie einen Zeugen beim Gespräch dabei hatten, dann kann man das Missverständnis eher aus dem Weg räumen, als ohne Zeugen.

Fehler Nummer 2: SPFH im Hause ohne Bedarfsanalyse

Muss ich eine sozialpädagogische Hilfe (SPFH) ohne Grund akzeptieren?

Nein!

Dennoch, es ist zu empfehlen, dass Sie sich die konkreten Gründe von der/dem Jugendamtsmitarbeiter/in anhören, bevor Sie ja oder nein zu einer SPFH sagen.

Es ist gut, wenn vorher eine Bedarfsanalyse gemacht wird. Denn es macht keinen Sinn beispielsweise einer alleinerziehenden Mutter eine SPFH ins Haus zu schicken, wenn Sie eigentlich eine Babysitterin bräuchte, damit sie eine Entlastung hat, wenigstens für ein paar Stunden.

Fehler Nummer 3 – sofort ja sagen für ein Mutter-Kind-Heim

Muss ich sofort in ein Mutter-Kind-Heim gehen, wenn das Jugendamt das von mir will?

Nein, zumindest nicht vorschnell. Zunächst kann auch hier eine Analyse stattfinden, was tatsächlich in der Familie für einen Bedarf es gibt. Und Sie dürfen auch mitentscheiden, in welches Heim Sie gehen möchten

Fehler Nummer 4 – keine Gesprächsbasis finden

Was mache ich, wenn ich keine Gesprächsbasis finden kann?

Bevor Sie alles aufgeben und sich hier und da beschweren, wäre mein Vorschlag: Schreiben Sie dem/der Mitarbeiter/in des Jugendamtes eine kurze Mail mit dem Wunsch einer Mediation/Vermittlung. Schreiben Sie, dass Sie sich mißverstanden fühlen und sich eine gemeinsame Kommunikationsebene wünschen. Die Mediation ist nicht nur Streitschlichtung oder Lösungsfindung, sondern diese kann auch helfen die Kommunikationsebene wieder herzustellen.
Den Umgang miteinander können Sie mitgestalten. Hier finden Sie weitere Informationen über die Mediation:
http://umgang.online/

Auch auf den Seiten des Justizministeriums finden Sie Informationen über Mediation:

https://www.bmjv.de/DE/Themen/GerichtsverfahrenUndStreitschlichtung/Mediation/Mediation_node.html

Fehler Nummer 5 – die Bedenken des Jugendamtes nicht ernst nehmen

Muss ich die Bedenken vom Jugendamt ernst nehmen?

Ja, unbedingt. Denn, die Bedenken belegen die Zielrichtung und was die Mitarbeiterin oder Mitarbeiter des Jugendamtes vor hat. Nur so können Sie auch zeitnah gegensteuern oder aber auch Gegenbelege bringen.

Ein Beispiel kann das verdeutlichen:

Beispiel: Jugendamt wirft Ihnen vor, dass das Kind nicht in den Kindergarten gehe und dies schädlich wäre. Sie können dann damit ggfl. argumentieren. Dass es gar keine Kindergartenpflicht es gibt oder aber auch die Möglichkeit zwei (diese ist sogar besser): Sie sagen, dass das Kind in die Krabbelgruppe geht, zum Judo oder in eine Tanzschule usw.

Fazit zu Fünf Fehler im Umgang mit dem Jugendamt

Das sind 5 klassische Fehler, die beinahe jeder schon gemacht hat, wenn er das erste Mal mit dem Jugendamt in Kontakt kommt. Keine Sorge, die meisten davon kann man ausbügeln. Aber wie immer gilt: Es ist einfacher, sowas zu vermeiden als danach das ganze aufwendig abändern und richtigstellen zu müssen. Und manchmal Scheitern verfahren auch an solchen Aspekten. Fünf Fehler im Umgang mit dem Jugendamt, die sollte jeder von Euch ab sofort vermeiden können! Teilt diesen Tip!

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14 Antworten auf „5 Fehler beim Umgang mit dem Jugendamt“

Wenn ich das richtig verstehe, dürfte also eine Begleitperson (Zeuge) der Eltern bei einem Gespräch mit dem Jugendamt aufgrund eines Widerspruchs gegen einen Hilfeplan, handschriftlich Notizen zum Gesprächsinhalt mitschreiben?

Unserer Begleitperson wurde das aufschreiben von Notizen direkt vor dem Gespräch verboten. Obwohl wir sie ja aus genau diesem Grund eigentlich dabei haben wollten.
Wir haben bei der Dame vom Jugendamt ein sehr komisches Gefühl.
Hier Mal eine kurze Zusammenfassung unserer Situation.
Die Vorwürfen die beim Jugendamt durch meine Schwiegermutter eingegangen sind, waren:
wir würden uns nicht um unser Kind (7 J.) kümmern, unser Kind einsperren und sie hätte keine sozialen Kontakte, weil wir sie aufgrund der Maßnahmen Zuhause beschult haben. Unsere Tochter wurde 2x alleine vom Jugendamt dazu befragt und in beiden Gesprächen hat sie gesagt das die Vorwürfe so nicht stimmen und hat sogar Freunde aufgezählt mit denen sie regelmäßig spielt. Ausserdem haben wir vorgeschlagen, die Eltern der genannten Freunde zu befragen. Dies wurde direkt abgelehnt und es wurde direkt gesagt es muss eine SPFH in die Familie und wenn wir dem nicht zustimmen, würden sie sich ans Familiengericht wenden wegen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung.

Eigentlich hätten wir ja nicht unbedingt ein Problem mit einer SPFH. Wir haben uns vor etwa 5 Jahren selber solch eine Hilfe übers Jugendamt mal geholt, weil es dort eine Zeit gab wo wir wirklich etwas überfordert waren. Da es diesmal aber aus unserer Sicht keinen Anlass gibt und unsere Tochter dank einem abgeänderten Lolli-Test und einer Spezialmaske auch wieder in die Schule geht, verstehen wir nicht, wieso wir jetzt eine SPFH aufgezwungen bekommen und sogar auf Einzelkontakt zu unserer Tochter bestanden wird.

dann würde ich um eine rechtsgrundlage dafür fragen oder anbieten, alles auf tonband aufzunehmen. notizen sind unter keinem aspekt verboten. was anderes mag bei vertraulichen infos gelten aber was gesprochen ist kann auch notiert werden m.e.

unter welchen Voraussetzungen darf ein Zeuge abgelehnt werden.
Meine Tochter möchte mich mitnehmen, aber ich werde wohl nicht zum Gespräch mit in den Raum dürfen.

Nun kommt auf die Situation an. Zeugen kennt das Gesetz nicht, den Beistand aber schon (SGB X §13 Asb. 4: (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht. Ablehnungsgründe in Absatz 5 und 6.

Despina Seifert wir haben auch mit dem Jugendamt Probleme die haben unsere Tochter in den heim letztes Jahr gesteckt weil eine unfähige Familienhilfe lügen Geschichten behauptet hat das ist die Schädel von haar das ich meine Tochter geschlagen habe das Jugendamt hat uns als Eltern bedroht entweder das Kind kommt in Heim oder wir rufen die Polizei es hat uns das Herz gebrochen Dank diese unfähigen Familienhilfe die hat nichts gemacht mit unsere Tochter die hat keine Lust die wollen das wir ein Familiengutachten machen weil die unfähige Menschen keine Lust haben und zu beweisen daß es nicht um einen Kindeswohlgefährdung geht wir können es beweisen denen geht es nur ums Kinderklauen und uns Geld aber arbeiten tun die nichts die erfinden immer nur Lügengeschichten das die vor Gericht Recht haben obwohl wir alles zu Hause haben trotzdem verweigern die uns unsere Tochter zu geben die Verfahrensbeistand die macht ihr Mund vor Gericht nicht auf die versteckt sich wie ein kleines Kind hinter dem Jugendamt die sind alle nicht fähig in der Lage um unsere Kinder zu kümmern stattdessen nehmen die uns in den Komischen Heimen wir als Eltern nehmen unsere Anwältin beim Hilfeplan mit da die hinter unseren rücken das die unsere Tochter nicht in den behinderten heim geben das lassen wir nicht zu wir werden auf jeden Fall um unsere Kinder immer kämpfen

Meine Tochter, 5J., hat das Mittelpunkt ihres Lebens bei mir. Das Jugendamt kennt uns. Der Vater möchte zusammen mit dem Jugendamt ein Entwicklungsgespräch im Kindergarten durchführen und ich würde dazu nicht eingeladen. Darf ich dieses Gespräch verbieten lassen oder meine Anwesenheit anfordern? Welche Rechte habe ich Sorgeberechtigter.

wir haben als Eltern eine Frage wie ist es das Gericht möchte das wir ein Gutachten machen und ein Hilfeplangespräch teilnehmen unsere Anwältin hat uns abgeraten wir wollen es nicht das wir machen was das Gericht will sonst bleibt unsere Tochter in den heim wir möchten das unsere Tochter nach Hause kommt

mein Sohn, 6 hatte Streit und Rauferei mit einem Mitschüler und hatte ihn kurz am Hals gepackt. Er war nicht einsichtig und die Schule hat Jugendamt verständigt. am nächsten Tag waren sie bei uns, ich wusste von nichts, Schule hat nichts von dem Streit erzählt. Am Mittwoch früh kommen die zuständige Jugendamtsarbeiterin mit der Kollegin und befragen alle Kinder noch mal dazu. Mein Sohn sagte dass Papa ihn auch mal am Hals gepackt hat, sagte auch dazu dass es sehr lange her ist. sein großer Bruder war nicht Zuhause, deswegen wird er jetzt Mittwoch zusammen mit nochmal dem anderen Bruder noch mal befragt werden.
Wir haben Riesenpanik was jetzt auf uns zu kommt. mein Sohn sagte aber schon dass Papa das manchmal macht, dass er auf Popo schlagen kann. muss ich damit rechnen dass die Kinder in Obhut genommen werden?

Gewalt im niederschwelligen Wert ist eigentlich kein Grund für eine Herausnahme. Und eigentlich hätte die Schule erst die Eltern informieren und mit diesen Lösungsansätze erörtern müssen, §4 KKG.
Das Hauptproblem ist dass Kinder einfach manipulierbar sind, insbesondere was Suggestivfragen angeht. Jetzt einfach ruhig bleiben.

Was kann ich gegendas jugendamt machen weil die auf die familiengericht gelogen hat sie behaubt das an gebilich ich saufe und jedes mal kindeswohl geferdung anreden weil ich mein sohn aus Kinderheim holen möchten und mein sohn mösche auch zu mir zu rück mein sohn war vor her auf ein 3 jährigen zu rück entwickelt und dursch das Kinderheim ist er jest auf 1 jährien du das Kinderheim nicht das hinbekommen hat wo sie mir es vor spochen hat das hat hauch das jugendamt das es besser werden soll und was wurde aus mein schlimm und das jugendamt wo die jedes mal kindeswohlgefährdung gesagt haben waren die nicht da die lügen auch und sagen bei jedes mal sagen die anunüm das jugendamt tut mein sohn enfremden so wie Bey der kindersmutter sei 2 jahren hat die kindesmutter kein kontakt mit ihr sohn die wollen uns aus spielen habe ich auch mit bekommen

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