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Recht allgemein

Fakenews: Polizei Bremerhaven sucht Tilmann -vermisst wird aber das Kindeswohl

Dass die Polizei Fakenews verbreitet, ist erstaunlich. Heute sucht sie angeblich Murat Tilmann Morena.

Ich hatte hierüber letztes Jahr berichtet. Das Oberlandesgericht hatte danach gegen den Willen des Gutachters und gegen den Willen des Kindes die grottenschlechten Beschlüsse bestätigt. In der Zwischenzeit wurde von Seiten des Jugendamtes alles getan, um das Kind zu entfremden, was eine Körperverletzung darstellen dürfte. Nach Informationen von Activinews wurde das Kind von einem Pflegevater mit der Faust geschlagen. Weiter wurde das Kind in verschiedene Einrichtungen bis hin zur Notschlafstelle und geschlossenen Zwangsunterbringung untergebracht. Ihm wurde mitgeteilt, die Mutter wolle es nicht sehen, während die Mutter zum begleiteten Umgang ging, aber dort niemand erschien.

Kinder anlügen und falsch informieren ist niederträchtig. Wer soetwas tut, ist erziehungsunfähig.

Michael Langhans, Volljurist

Man sagte dem Kind, würde es weglaufen zur Mutter, käme diese ins Gefängnis. Wie niederträchtig muss man sein, um so falschen Mist zu verbreiten? Würde sich das Kind zu einem Angehörigen begeben, wäre das nie eine Kindesentziehung!

Kindesanhörungen zweimal verhindert durch Jugendamt!

Zu 2 Anhörungen vor dem Amtsgericht erschien das Kind nicht. Das Jugendamt verhindert damit aktiv, dass das Kind seinen Willen kundtun kann.

Durch das maßlose Amtsgericht wurde sogar der kleine Bruder mit einem Umgangsausschluss belegt.

Die Beschulung, die damals das Hauptproblem war, scheint nach wie vor nicht stattzufinden.

Dass da ein Kind wegläuft, ist normal. Eigentlich ist es ja provoziert.

Vermisstenfall?

Das lustige daran ist jedoch, dass die Polizei sich nunmehr einschaltet und einen Vermisstenfall daraus macht, obgleich eine Herausgabe des Kindes an Dritte bisher durch das Gericht nicht angeordnet ist. Solche Amtshilfe ist daher unzulässig.

Jetzt wird also dieses Kind schon wieder in die Öffentlichkeit gezerrt, weil man sich das eigene Staatsversagen nicht eingestehen möchte. Das finde ich traurig. Warum hört man nicht auf das Gutachten? Warum schauen Richter am Amtsgericht Bremerhaven weg und warum kriegt es das OLG nicht gebacken, über Beschwerden zeitnah zu entscheiden?

Vermisst wird das Kindeswohl und die Grundrechte von Tilmann!

Eigenes Versagen vertuschen wichtiger als eine Kinderseele!

Warum sind alle mehr daran interessiert, dass ihr eigenes Versagen nicht herauskommt, als einem Kind zu helfen. Dass Tilmann vermisst wird, halte ich daher für einen Fake. Was in der Tat vermisst wird, ist das Wohl eines Kindes, gepaart mit Art. 6 II GG i.V.m. Art. 1 I GG.

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Sorgerecht

Was tun, wenn das Jugendamt lügt

Was kann ich tun, wenn das Jugendamt lügt und wenn das Jugendamt Familien zerstört? Vieles, und das stellen wir Euch in diesem Beitrag vor. Vorneweg: Ich bin kein Freund von Verallgemeinerungen. Deshalb heißt es eigentlich nicht „das Jugendamt lügt“, sondern der Mitarbeiter des Jugendamtes sagt nicht die Wahrheit und verdreht Tatsachen. Trotzdem werde ich, um diesen Artikel einfacher lesbar zu halten, immer Schreiben dass das Jugendamt lügt.

Mir ist diese Korrektheit wichtig, weil nur so nicht pauschal alle beleidigt sind und eine Tür zur kindeswohlgerechten Lösung offen bleibt. Denn von persönlichen Animositäten hat keiner etwas.

Livestream vom 13.02.2022 20.30 Uhr zum Thema

Oft wird von Richtern die Auffassung vertreten, dass soetwas nicht vorkommt. In der Theorie ist das richtig, aber die Neue Westfälische berichtete unlängst von einer Jugendamtsmitarbeiterin, die vor dem Verwaltungsgericht von einem erfundenen Telefonat berichtet hatte.

Ist es strafbar, wenn das Jugendamt lügt?

Diese Frage ist nicht so einfach zu beantworten. Denn das Jugendamt hat gem. §50 SGB VIII nur eine unterstützende Funktion. Für eine Falschaussage i.S. §153 StGB muss man aber Zeuge oder Sachverständiger sein:

Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

§153 StGB

Zwar kann ein Mitarbeiter des Jugendamtes auch Zeuge sein, wenn er formell i.S. §§29,30 FamFG angehört wird. Nach Fischer ist ein Zeuge i.S. des §153 StGB eine unmittelbar vor dem zuständigen Gericht aussagende Person. Hierunter darf man den unterstützenden Jugendamtsmitarbeiter zwar definieren, ich würde trotzdem dann, wenn keine formelle Vernehmung inkl. Zeugenaussage vorliegt, §153 StGB nicht anwenden. Man kann hier sicherlich viel argumentieren, aber letztlich scheitert es dann meiner Meinung meistens nach am Grundsatz keine Strafe ohne Gesetz („nulla poena sine lege scripta“). Der Einzelfall wird aber zu prüfen sein.

Ein Meineid kommt insoweit nicht in Betracht, wenn kein Schwur (und damit keine Zeugenposition) vorlag.

Falsche Verdächtigung

Meiner Meinung nach dürfte aber zumindest §164 StGB gegeben sein, die falsche Verdächtigung.

Dieser lautet im Absatz 1:

(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

StGB §164

Meinungsäußerungen sind hier nicht umfasst, nur falsche Tatsachenbehauptungen sind strafbar. Hierunter fallen vorallem dienstpflichtwidrige Handlungen (Fischer, §164 StGB, Rn. 5). Fraglich wird aber sein, ob das Familiengericht eine solche zur Entgegennahme von Anzeigen zuständige Stelle ist oder eine Behörde. Behörde wird hier weit gefasst, auch die Fortdauer einer U-Haft via Gericht wird unter „Behördliche Maßnahme“ gefasst (Fischer aaO, Rn. 13)

Verleumdung

Weiter wird in einer solchen Falschaussage eine strafbare Verleumdung vorliegen i.S. §187 StGB.

Prozessbetrug

Doch liegt auch Prozessbetrug vor i.S. §263 StGB? Fraglich wird hier sein, ob man einen Vermögensschaden aufgrund einer falschen Aussage und eines dadurch beim Richter erregten Irrtums beweisen kann. Dies kann aber in erschlichenem Unterhalt oder in verursachten Heimkosten durchaus vorliegen, wird aber schwer zu belegen sein.

Urkundenfälschung durch Vorlage eines inhaltlich falschen Berichtes wird nicht vorliegen. Denn eine inhaltlich falsche Urkunde ist nur eine straflose schriftliche Lüge. Urkundenfälschung meint idR die Täuschung über den Aussteller der Urkunde.

Darf das Jugendamt Familien zerstören

Das Jugendamt hat den Grundrechtsschutz auf Ehe und Familie i.S. Art. 6 GG zu respektieren und darf daher Familien nicht zerstören. Trotzdem gibt es eine Schranke: Wenn das Wohl eines Kindes gefährdet ist. Dann kann das Jugendamt tätig werden, eine Familie wird dann als „Kollateralschaden“ zerstört.

Fazit Strafbarkeit Jugendamt lügt

Ihr seht also, dass es recht schwer ist, strafbares Verhalten zu begründen. Zudem neigen Staatsanwaltschaften oft dazu, sich nicht in Familienstreitigkeiten einzumischen, wofür es durchaus gute Gründe gibt. Ich würde also hierauf nicht übermäßig viel Energie einsetzen, weil es effektivere Möglichkeiten des Schutzes gibt. Zum Beispiel ist doch Amtshaftung die Antwort. Insbesondere wenn Amtspflichten verletzt sind.

Wie kann ich das Jugendamt für Lügen zur Verantwortung ziehen?

Man kann für Lügen und falsche Berichte das Jugendamt zur Verantwortung ziehen, indem man entweder eine Amtshaftungsklage anstrengt oder ein Unterlassungsbegehren beim Verwaltungsgericht einreicht.

Ich präferiere ja aus diversen Gründen die Amtshaftungsklage. Weil nur dann, wenn es die Behörde trifft – was beim Staat nur fiskalisch der Fall sein kann – eine Änderung für die Zukunft erfolgen wird.

Als Amtspflichten, die verletzt sind, kommt die Amtspflicht, unerlaubte Handlungen zu unterlassen, in Betracht (§§839, 823 II BGB i.V.m. §187 StGB (Verleumdung) oder falsche Verdächtigung (§164 StGB). Es kann aber auch die Amtspflicht zur sorgfältigen Prüfung und die Amtspflicht zur Erforschung des Sachverhalts betroffen sein, wenn die Aussagen auf falschen Aussagen Dritter basieren.

Mehr zu Amtspflichten lest Ihr auf der Schwesterseite Amtshaftung.org:

Unterlassungsklage gegen das Jugendamt und den Staat

Eine weitere Möglichkeit ist eine Unterlassungsklage gegen das Jugendamt als Behörde. Das wäre eine allgemeine Leistungsklage in Form der Unterlassungsklage, um den öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruch gegen das Jugendamt durchzusetzen. Zu Klagen vor dem Verwaltungsgericht könnt Ihr hier mehr lesen. Denn: Diese Unterlassungsklage ist am Verwaltungsgericht einzureichen.

Hergeleitet wird dieser im Gesetz nicht geregelte Anspruch über §1004 BGB, teils auch über Art. 20 Abs. 3 GG oder aus dem Persönlichkeitsrecht. Er ist jedenfalls gewohnheitsrechtlich anerkannt.

Weiter muss ein subjektives Recht, in der Regel das Persönlichkeitsrecht oder das Elternrecht, betroffen sein.

Die Beeinträchtigung muss durch einen Träger hoheitlicher Gewalt erfolgen. Weiter darf es keine Duldungspflicht geben.

Letztlich ist es dann eine normale Unterlassungsklage.

Beraten lassen!

Die Abgrenzungen sind schwierig, weshalb ich Beratungen empfehle durch einen Anwalt. Oder ihr lasst Euch ein Rechtsgutachten anfertigen über die Möglichkeiten. Oder Ihr ruft bei unserem Verein an. Unter Verein steht euch hierzu mit seiner Hotline zur Verfügung.

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Familienpolitik

Kinderheim in Speyer: Missbrauch mit dem Wissen von „Polizei, Justiz, Jugendamt und Bischof“?

Die obigen Aussagen sind das direkte Zitat eines Betroffenen. Dieser schreibt auf seiner Webseite von Missbrauch mit dem Wissen von Polizei, Justiz, Jugendamt und Bischof“. Gemeint sind die Niederbronner Schwestern, die seit einiger Zeit in der Kritik sind. Warum ich erst jetzt einen Artikel schreibe? Nun, die Frankfurter Allgemeine lässt sich hierzu bereits vor einem Jahr herab. Und das ist sehr aussagekräftig. Weil sich die FAZ nicht auf eigene Recherchen beschränkt, sondern aus einem Gerichtsverfahren zitiert. Das Sozialgericht in Darmstadt (nicht das Speyerer, weil Wohnortprinzip des Klägers gilt) hatte einem heute 63 jährigen Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz zugebilligt. Ich selber finde heute einige der dort zitierten Aussagen so wichtig, dass man sie zusammenfassen und immer wieder wiederholen muss.

Missbrauch in Speyer über Jahre

Im Alter von fünf Jahren, im September 1963, war er in das katholische Kinderheim des Frauenordens der Schwestern vom Göttlichen Erlöser (Niederbronner Schwestern) an der Engelsgasse in der Speyrer Innenstadt gekommen. Die Zeit dort sei eine des „ständigen Missbrauchs“ gewesen, heißt es in dem Urteil. Von einem Missbrauch an ihm in rund 1000 Fällen geht der Mann aus, zudem in 300 Fällen bei seiner nachfolgenden Ausbildung in einer Bäckerei. Als Zeitraum werden die Jahre 1963 bis 1975 genannt.

Faz vom 12.12.2020

12 Jahre, das darf man zu Recht als systematisch benennen. Doch es war noch schlimmer:

Sexparties: Missbrauch auf Bestellung

M.habe sich alleine sowie mit anderen Personen an ihm bei „Sexpartys“ vergangen, habe ihn wiederholt in seine Wohnung mitgenommen. Er, der Kläger, habe bei dem vielfachen Missbrauch auf der Kniebank von M. knien müssen. Es sei immer ein Vorwand gesucht worden, damit er zu ihm kommen musste, zum Beispiel „Hilfe im Garten“. Einmal hätten ihn drei Priester gemeinsam missbraucht. Die Nonnen hätten ihn „regelrecht hingeschleppt“. An anderer Stelle wird der Vorwurf erhoben, die Nonnen hätten an dem Zuführen der Missbrauchsopfer an die Täter Geld verdient.

Faz vom 12.12.2020

Missbrauch: Keiner half, auch die Polizei nicht

Doch es wird, man mag es kaum glauben, noch schlimmer:

Bei den „Sexpartys“ habe er ein Mädchen kennengelernt. Mit zwölf Jahren sei dieses schwanger geworden. Er habe versucht, ihr zu helfen, sei mit ihr zusammen bei der Polizei und anderen Behörden gewesen. Überall habe man sie als Lügner dargestellt. Eines Tages sei das Mädchen verschwunden. Er habe sie aufgehängt im Speicher gefunden. 

Faz vom 12.12.2020

Und dieser Satz ist für mich einer der relevanten. Weil ich es so aus eigenen Erzählungen von Betroffenen kenne. Weil ich dafür schon einstehen „musste“, und man mag es gar nicht fragen, welches Bistum dafür Verantwortung trug…

Keiner glaubt Dir. Die katholische Kirche spielt auf Zeit und vernichtet Unterlagen. Wer schaut zu? Jugendamt und Justiz!

So wehrt sich das geschlossene Heim und sein Missbrauchsbeauftragter

 Von dem Missbrauchsbeauftragten der Niederbronner Schwestern hieß es demnach, es gebe keine Unterlagen zu dem Aufenthalt der Kinder in der Einrichtung mehr. Befragungen der Schwestern des Ordens hätten die Vorwürfe des Klägers nicht bestätigt. „Im Übrigen sei der Kontakt zu dem Kläger beendet worden.

Faz vom 12.12.2020

Es ist das System der katholischen Kirche. Sehr gut geschildert ist das in dem Film „die Kinder lassen grüßen“

Die Kinder lassen grüßen – Trailer

Der österreichische Film ist einer der eindringlichsten, die ich je in meinem Leben gesehen habe. Autenthisch, ehrlich, schonungslos. Wir reden nicht über Opfer, sondern Menschen, deren Leben, Glauben und Zukunft von einer beinahe dämonischen Glaubensgemeinschaft vernichtet wurde. Ich bewundere diese Betroffenen, die es geschafft haben, aufzuklären und in Österreich wunderbar viel erreichen konnten. Deutschland hängt dabei hintenher.

Missbrauch: Ist das nicht jede Inobhutnahme, ein bisschen?

Rechtlich stelle ich mir ja die Frage, ob Angesichts dieser negativen Nachrichten aus Heimen, Pflegefamilien usw., die es gibt, nicht gesprochen werden muss davon, dass eben jede Herausnahme von Zuhause nicht die Situationsverbesserung sicherstellen kann. Rechtlich muss sie dies aber. Und daher kann man durchaus von einem Inkaufnehmen von seelischem Schaden ohne Nutzen sprechen und das als Missbrauch klassifizieren.

Das System Demjanjuk als System Jugendamt

Betreffend der unsäglichen NS Verbrechen hatte damals irgendein schlauer Jurist die Idee gehabt, von einer Einzelfallverantwortung abzurücken und die bloße Teilnahme am System für eine Bestrafung ausreichen zu lassen.

Im 12. Mai 2011 wurde Demjanjuk wegen Beihilfe zum Mord an 28.060 Menschen zu fünf Jahren Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt.[51][52] Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er sich als Kriegsgefangener zu einem von etwa 5000 fremdvölkischen Hilfswilligen der SS habe ausbilden lassen und dann von Ende März bis Mitte September 1943 als Wachmann im Vernichtungslager Sobibor gedient habe. Auch wenn ihm keine konkrete Tötungshandlung persönlich zugeschrieben werden könne, sei Demjanjuk dort „Teil der Vernichtungsmaschinerie“ gewesen. Die Anzahl der Opfer berechne sich auf Basis der Transportlisten der Deportationszüge in der Zeit, in der Demjanjuk in Sobibor gedient haben soll. Demjanjuk hätte sich nicht an diesen offensichtlichen Verbrechen beteiligen dürfen, sondern sich bemühen müssen, zu fliehen. Das damit verbundene Risiko hätte er in Kauf nehmen müssen.[53]

Wikipedia

Es reicht danach aus, Teil einer Vernichtungsmaschinerie zu sein. Ich hatte damals schon vor dem Öffnen der Büchse der Pandorra gewarnt. Weil das Pendel immer in jede Richtung ausschlagen kann. Und das hier, das ist eben so ein Fall.

Der vielfache Missbrauch sei mit dem Wissen von „Polizei, Justiz, Jugendamt und Bischof“ geschehen

Betroffenenangabe

Und genau das ist, wie ich es bereits bei Winterhoff schrieb, das Problem. Weil es nicht ausreicht, nur auf die Täter zu schauen – gerade mit dieser Rechtsprechung. Denn was anderes ist das Jugendamt System in solchen Fällen als Teil einer emotional-psychischen Vernichtungsmaschinerie? Wenn mit Wissen von Schwestern eines Ordens, die daran Geld verdienen, und die Kinder vom Jugendamt bekommen haben in die Obhut, Sexparties stattfinden, dann liegt eben ein System vor, das eine Vernichtung aus niederen Beweggründen immanent ist. Dass die Polizei wegschaut oder wegschauen muss oder die Politik beteiligt ist – geschenkt. Doch dürfen wir Wegschauen? Welche Lehren haben wir aus dieser Vergangenheit gezogen? Richtig: Keine.

Der Bischof und der Missbrauch

Wiesemann wird in dem Artikel erwähnt, dass er als Bischof folgendes gesagt habe:

Es könne sein, dass es „weitere Betroffene“ gebe, die sich bisher nicht getraut hätten, sich zu melden, sagte Wiesemann weiter. Er bat alle, die einen sexuellen Missbrauch durch Mitarbeiter der Kirche erfahren haben, mit den beiden unabhängigen Missbrauchsbeauftragten des Bistums Kontakt aufzunehmen. Er sei selbst in den vergangenen Jahren einen „schmerzlichen Weg des Lernens“ gegangen.

Faz aaO

Nun, da muss ich dem Herrn Bischof widersprechen. Ich weiss, dass er und seine Missbrauchsbeauftragten durchaus eben nicht mit allen Betroffenen in ihrem Bistum sprechen wollen. Eben weil das System immer noch funktioniert.

Wer übernimmt Verantwortung, wenn etwas passiert? Wer klärt auf?

Und wie soll man einem Staat vertrauen, der nie etwas weiss oder wissen will? Der offensichtlich keine Kontrollen hat, wenn Kinder nicht mehr zu Hause leben dürfen? Und wieso gelten hier andere Regeln als in den Familien?

Ich fürchte mich, was da noch alles ans Tageslicht kommen kann. Und ich frage mich, wie die das alles dann richtig klären wollen.

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Familienpolitik

Klima der Angst in SOS Kinderdörfern?

Es soll ein Klima der Angst in SOS Kinderdörfern geherrscht haben, und viele der geschilderten Probleme lagen wohl im System SOS Kinderdorf begründet. So zumindest interpretiere ich einen aktuellen Bericht des Spiegel. Ob es ein Klima der Angst in SOS Kinderdörfern gab, vermag ich nicht zu sagen. Aber: Es ist wie so oft, wie bereits beim System Winterhoff eben ein Problem des System Jugendamt. Weshalb? Das erkläre ich euch in diesem Artikel.

Herrschte ein Klima der Angst in SOS Kinderdörfern?

Zwei Mitarbeiterinen eines bayrischen Kinderdorfes sollen Kindern „Leid zugefügt“ haben. Es sei, so der Spiegel, zu „grenzüberschreitenden Kindswohlgefährdungen“ gekommen. Der Begriff ist bereits schlecht gewählt, weil jede KWG grenzüberschreitend ist. Psychische und physische Verletzungen seien „häufig“ vorgekommen. Alleine der Aufbau, sich erst hinter „Grenzüberschreitungen“ und „Klima der Angst“ zu verstecken, statt konkret Körperverletzungen und Misshandlungen zu benennen lässt nur schwer glauben, dass man eine ehrliche Aufarbeitung möchte. Denn in solchen Institutionen sind gerade besonders schutzwürdige Kinder untergebracht, vorgeschädigte, traumatisierte. Ich vermag nur zu erahnen, wie sich solch eine Kinderseele dann fühlen muss. Jedenfalls nicht besser als zuhause…

Das System Jugendamt in der Kritik

Für mich steht hier das System Jugendamt zum wiederholten Male in der Kritik.

Es findet keine Kontrolle statt. Mitarbeiter, insbesondere Amtsvormünder, sind zu faul oder zu überlastet, um sich vom Wohl der Mündel zu vergewissern. Die Maßstäbe, die man an Eltern anlegt, werden in der staatlichen Obhut nicht angelegt. Dabei fordert die Rechtsprechung eine Situationsverbesserung für Kinder, bevor man sie aus dem eigenen Heim herausnehmen darf. Kann das System Jugendamt soetwas leisten?

Bei wem liegen die Fehler – den SOS Kinderdörfern, Jugendamt oder einzelnen Menschen

Viele werden jetzt insbesondere von „menschlichem“ Versagen sprechen in einem System, dessen Daseinsberechtigung ja in diesem menschlichen Versagen liegt. Ist das noch hinnehmbar? Nun, aus dem Spiegel-Artikel kann man herauslesen, dass die absolute Autonomie der „Kinderdorf-Mütter“ Teil des Problemes war. Aber, und das ist für mich wichtig, offenkundig eben auch die fehlende Überwachung und Kontrolle.

Ich fordere, dass die selben Maßstäbe für alle gelten, Eltern, Jugendamt, Amtsvormund und Kinderdorf

Michael Langhans, Aktivist

Jede getötete Kinderseele ist eine zuviel

Muss ich das begründen? Und: Hier, in diesem Problemkreis, sprechen wir von mehrfach getöteten Kinderseelen. Katholische Kirche, Heimmissbrauch, Kinderdorf: Können wir angesichts der Flut an Problemen wirklich noch davon sprechen, dass das sogenannte staatliche Wächteramt aus Art. 6 III GG funktioniert?

(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.

Art. 6 III GG

Hier haben wir meiner Meinung nach bereits den ersten Systemfehler. Auch wenn sich aus den Schranken-Schranken der anderen Grundrechte ergibt, dass Misshandlungen während des staatlichen Wächteramtes nicht erfolgen dürfen, sollte man statt Kinderrechte ins Grundgesetz klarstellend mit aufnehmen, dass der Eingriff nur möglich ist, soweit eine Verbesserung der Situation erreicht werden kann. Das ist bereits unstreitige Rechtsprechung. Aber offenbar kann man es nicht oft genug sagen.

Ist der Staat damit in der Lage, das Wohl der Kinder zu bewachen?

Das ist die Frage die ich mir stelle. Gibt es zuverlässige Statistiken die Inobhutnahmen und Missbrauch in Relation setzen? Insbesondere auch unter Berücksichtigung einer zu vermutenden Dunkelziffer? Gibt es eine relative Sicherheit, dass sich Situationen verbessern? Oder muss man sagen, dass heute der Staat eben keine sichere Obhut gewähren kann:

„Eine Kindeswohlgefährdung i.S.d. § 1666 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn eine gegenwärtige, in einem solchen Maß vorhandene Gefahr festgestellt wird, dass bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls des Kindes mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind dabei umso geringere Anforderungen zu stellen, je schwerer der drohende Schaden wiegt. Die Annahme einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit muss aber in jedem Fall auf konkreten Verdachtsmomenten beruhen. Eine nur abstrakte Gefährdung genügt nicht.“

BGH v. 6.2.2019 – XII ZB 408/18

Wahrscheinliche Schädigung in jedem Heim aufgrund dieser Erfahrungen?

Wird also alleine aus dem Umstand der Probleme in staatlicher Obhut eine Gefahr festgestellt, die zu einer hinreichend wahrscheinlichen Schädigung führt? Meiner Meinung nach schon, insbesondere weil incident der Staat ja eine Verbesserung (!) der Situation herbeiführen muss und es nicht ausreicht, nur dieselbe Gefährdung zu haben. Kann man hier von konkreten Verdachtsmomenten sprechen oder wäre das eine abstrakte Gefährdung? Hier wird sich der Streit entscheiden. Nimmt man nur eine abstrakte Gefährdung an, dann wäre der Staat geeignet, ausser man kann für eine konkret verwendete Einrichtung Verdachtsmomente belegen. Denkt man aber, dass es letztlich darum geht, dass das System ohne Aufsicht ist und gleichzeitig das Privileg der Erziehung eben beim Staat liegt – und nur dieses Privileg verzeiht kleine Fehler ohne große Auswirkungen – kann man von einer konkreten Gefahr sprechen. Dann ist der Staat nicht willens und in der Lage, zu helfen. Und damit per se eine Gefahr für die Kinder – bis alle bekannten Missstände abgestellt sind.

Wie seht Ihr die Sache? Diskutiert mit mir in den Kommentaren, ob der Staat Willens und in der Lage ist, Kindeswohlgefahren abzuwenden.

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Recht allgemein

Jugendamt Willkür?

Findet in Deutschland Jugendamt Willkür statt? Ist das die richtige Formulierung, um die vielfältigen Probleme rund um das Jugendamt zu diskutieren? Ich sage nein. Wie ich Euch ja schon mitgeteilt habe, ist es nicht richtig zu behaupten, die haben mein Kind ohne Grund weggeholt. Und aus denselben Gründen sind Inobhutnahmen auch nicht willkürlich erfolgt oder handelt das Jugendamt mit Willkür.

Keine Jugendamt Willkür heißt nicht, dass das Handeln des Jugendamtes richtig ist

Michael Langhans, Volljurist

Rechthaberei oder Wortglauberei

Geht es dem Langhans jetzt nur ums Rechthaben oder um Wortglauberei? Mitnichten. Für mich ist die richtige und faire Ausdrucksweise der richtige Weg, damit ihr Glaubwürdigkeit bekommt. Glaubwürdig argumentieren heißt, Eurem Anliegen Gehör zu verschaffen. Nur so erreicht ihr es, dass Lösungswege offen bleiben.

Willkür ist, wenn ein sachlicher Grund für die Entscheidung fehlt

„Willkür“ war ein neutraler Begriff

Wusstet ihr, dass ursprünglich Willkür für neutral Entscheidungsfreiheit stand und der Gegenpol zu Notwendigkeit war (hier). Von Willkür spricht man heute, wenn ein sachlicher Grund für die Entscheidung fehlt. Das ist genau das, was ich Euch im anderen Artikel beibringen wollte: Falscher Grund ist nicht grundlos. Verfassungsrechtlich ist eine Entscheidung willkürlich, wenn sie unter keinem rechtlichen Aspekt vertretbar erscheint und sich deshalb der Verdacht auf sachfremde Erwägungen aufdrängt (BVerfG Az. 1 BvR 735/09).

Verwaltungsrechtlich spricht man von Willkür, wenn gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen wird und Entscheidungskriterien, die verbindlich sind, einfach ignoriert werden.

Jugendamt Willkür: Wahr oder falsch?

Setzt das Jugendamt also Willkür ein? Wie so immer kommt es auf den Einzelfall und die Begründung an. Wenn ein falscher Sachverhalt berücksichtigt wird, liegt keine Willkür vor, weil das Ergebnis ja anhand des Sachverhaltes vertretbar ist. Dies gilt nur dann nicht, wenn sachfremde Erwägungen (z.B. leere Plätze im Heim müssen befüllt werden) vorliegen würden und beweisbar sind.

Keine Jugendamt Willkür: Trotzdem grottenfalsche Entscheidung

Ich für meinen Teil spreche daher weniger von Willkür. Dafür mehr von verfassungswidrig, unvertretbar, rechtswidrig, rechtsirrig. Kampfbegriffe wie Willkür sind zu sehr subjektiv angreifend und verschlechtern das Gesprächsklima. Gleichzeitig muss man natürlich sagen, dass nach den obigen Definitionen auch viele Aspekte dafür sprechen, dass oft Willkür vorliegt. Dann darf man es auch sagen. Aber trotzdem muss jeder darüber nachdenken, ob er damit etwas gewinnt.

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Recht allgemein

Was das Jugendamt darf und was nicht…

Eine häufige Frage, die an mich gerichtet wird ist und häufige Unsicherheit im Zusammenhang mit dem Jugendamt ist die folgende: Was das Jugendamt darf und was nicht. Wo sind die Grenzen? Was darf das Jugendamt nicht? Ich werde diesen Artikel als FAQ, also Frage und Antworten, aufbauen. Es ist abschließend nicht möglich, alle denkbaren Konstellationen anzusprechen. Weiter ist die Rolle des Jugendamtes zu unterscheiden, einerseits als Berater des Gerichtes im Sinne des §50 SGB VIII, andererseits als die Institution, die das Wächteramt aus Art. 6 III GG ausüben muss. Auf Aspekte der wirtschaftlichen Hilfe / UVG usw. gehe ich in diesem Artikel nicht ein.

Was das Jugendamt darf und was nicht als Wächter und Behörde

Die Befugnisse ergeben sich hier aus dem SGB VIII und dem SGB X, das das Verfahrensrecht regelt.

Darf das Jugendamt anonyme Informationen verwenden?

Ja, aber nicht ungeprüft.

Muss das Jugendamt versuchen, einen Eilantrag zu stellen vor einer Inobhutnahme?

In den meisten Fällen ja. Gerade wenn keine neuen Aspekte vorliegen und das Amt länger betreut, ist es verpflichtet erst das Gericht anzurufen, weil keine dringende Gefahr besteht. Letztlich ist es aber eine Einzelfallfrage.

Muss das Jugendamt den Datenschutz nach DSGVO beachten?

Die DSGVO gilt schrankenlos und europaweit. Eine höchstrichterliche Entscheidung des EuGH zum Jugendamt im Speziellen steht aber aus.

Habe ich ein Recht auf Akteneinsicht?

Ja, dieses ergibt sich aus dem SGB X i.V.m. der DSGVO. Das Akteneinsichtsrecht kann aber beschränkt sein, wenn es sich um sensible Daten handelt, die die Belange Dritter betreffen. Der Sozialdatenschutz des SGB X ist hier strenger als der Datenschutz. Es muss hier aber eine Einzelfallabwägung stattfinden, einfach keine Informationen herausgeben ist unzulässig, jede Schwärzung muss gesondert begründet werden. Ob die DSGVO hier zu einem umfassenden Akteneinsichtsrecht führt, wie der BGH entschieden hat, ist noch ungeklärt. Es spricht aber vieles dafür, dass hier die Sozialdaten zurücktreten dürfen, zumal dies oft nur als Gründe für Verschleierung missbraucht wird.

Kann sich das Jugendamt schadensersatzpflichtig machen?

Soweit das Jugendamt eine Amtspflicht verletzt, kann es sich auch schadensersatzpflichtig nach §839 BGB machen.

Kann ich das Jugendamt auf Unterlassen verklagen?

Grundsätzlich kann man auch das Jugendamt auf Unterlassen verklagen. Da die Mitarbeiter nicht als Privatpersonen, sondern als Amtsträger handeln, haftet immer die Behörde. Daher muss man eine Unterlassungsklage vor dem Verwaltungsgericht einreichen.

Darf mich das Jugendamt unter Druck setzen, nötigen oder erpressen?

Natürlich nicht. Allerdings sollte man nicht jeden Rechtshinweis gleich als Drohung oder Erpressung werten. Lasst Euch bitte vorab beraten, gern auch telefonisch über unseren Verein Erzengel.

Darf mir das Jugendamt Misshandlung unterstellen?

Grundsätzlich darf das Jugendamt keine Misshandlung unterstellen, es muss aber im Rahmen seiner Pflichten ermitteln und darf daher auch Fragen stellen. Wie so oft macht der Ton die Musik, weshalb wir empfehlen, solche Gespräche nur mit Zeugen zu führen. Achtung: Tonbandaufnahmen sind illegal – wenn nicht alle zustimmen.

Kann das Jugendamt eine Beratung ablehnen?

Das Jugendamt hat eine Beratungspflicht gem. §18 SGB VIII. Wenn diese nicht oder nur oberflächlich wahrgenommen wird, was wir oft erleben, muss man ggf. klagen.

Zu den Grundlagen des Jugendamtes als Berater des Gerichtes

Als Berater des Gerichtes ist das Jugendamt am Verfahren zu beteiligen. §50 Abs. 2 SGB VIII regelt hier die Befugnisse ebenso wie das FamFG:

(2) Das Jugendamt unterrichtet insbesondere über angebotene und erbrachte Leistungen, bringt erzieherische und soziale Gesichtspunkte zur Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen ein und weist auf weitere Möglichkeiten der Hilfe hin. In Verfahren nach den §§ 1631b, 1632 Absatz 4, den §§ 1666, 1666a und 1682 des Bürgerlichen Gesetzbuchs(…) legt das Jugendamt dem Familiengericht den Hilfeplan nach § 36 Absatz 2 Satz 2 vor. Dieses Dokument beinhaltet ausschließlich das Ergebnis der Bedarfsfeststellung, die vereinbarte Art der Hilfegewährung einschließlich der hiervon umfassten Leistungen sowie das Ergebnis etwaiger Überprüfungen dieser Feststellungen.(..) Das Jugendamt informiert das Familiengericht in dem Termin nach § 155 Absatz 2 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit über den Stand des Beratungsprozesses. § 64 Absatz 2 und § 65 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 bleiben unberührt.

SGB VIII, §50

Was das Jugendamt darf und was nicht als Berater des Gerichtes

Ist das Jugendamt „Beteiligter“ i.S. §7 FamFG

Das Jugendamt ist kein Verfahrensbeteiligter. Das Gesetz regelt Anhörungsrechte (§162 FamFG), das SGB VIII spricht von „Unterrichtung“, „Unterstützung“, nicht aber von Beteiligter. Beteiligte sind auch in ihren Rechten betroffen. Dies ist beim Jugendamt nicht der Fall. Insoweit ist die Formulierung in §162 II FamFG falsch, weil hier „Beteiligung“ nicht zur Verfahrensbeteiligung führt.

Muss sich das Jugendamt einbringen?

Ja, das Jugendamt „hat“ mitzuwirken, §50 Abs. 1 S. 2 SGB VIII. Es kann also nicht frei entscheiden, ob es teilnimmt, es muss mitwirken und sich einbringen.

Was ist der Unterschied zwischen Beteiligter und Mitwirkender?

Der Unterschied ist nicht so eindeutig zu machen. Mitwirkende und Beteiligte haben andere Rechte, die aber aufgrund der Spezialregeln kaum existent sind. Zum Beispiel haben nur Beteiligte über alles informiert zu werden. Gleichzeitig muss aber das Jugendamt zur Beratung den Sachverhalt kennen. Eigentlich haben nur Beteiligte Antrags- und Beschwerderechte. Gleichzeitig muss aber aus dem Wächteramt und den Regeln des SGB VIII ein Antrag auch bei Gericht gestellt werden. Aus §162 III FamFG ergibt sich zudem das Beschwerderecht.

Darf das Jugendamt vor Gericht lügen?

Nur für Beteiligte regelt §27 Abs. 2 FamFG eine Wahrheitspflicht: „Die Beteiligten haben ihre Erklärungen über tatsächliche Umstände vollständig und der Wahrheit gemäß abzugeben.“ Aus der Amtspflicht zur Erteilung ordnungsgemäßer Auskünfte und der Amtspflicht, den Sachverhalt zu ermitteln ergibt sich m.E. eben auch eine Wahrheitspflicht für das Jugendamt. Dies bedingt auch deutlich zu machen wenn man ungeprüfte Infos weiter reicht.

Darf jedes Jugendamt mitwirken und Beschwerde einlegen?

Nur das örtlich wie sachlich zuständige Jugendamt hat die Rechte aus §162 FamFG, nicht ein früheres Jugendamt.

Darf das Jugendamt seine Meinung zur Kindesentwicklung abgeben?

Ja, dies ergibt sich aus §50 II SGB VIII. Das Amt muss zur Kindesentwicklung Stellung nehmen. Das Gericht hat hier keine pädagogische Ausbildung.

Muss das Jugendamt Hilfen anbieten?

Es muss über Möglichkeiten der Hilfe informieren und konkrete Hilfepläne vorlegen.

Hat das Jugendamt eine Schweigepflicht gegenüber dem Familiengericht?

Soweit es sich um einen Sozialpädagogen handelt, ja. Der normale Sachbearbeiter des ASD hingegen ist verpflichtet, das Gericht zu informieren. Bei Kindeswohlgefahr kann auch trotz Schweigepflicht eine Pflicht zur Tätigwerdung bestehen.

Kann das Jugendamt im Verfahren dem Gericht andere Informationen geben als den Eltern?

Bei Gefahr in Verzug kann erst das Gericht informiert werden, muss dann aber nach unverzüglicher Entscheidung die Eltern vollumfänglich informieren. Es gelten auch hier Prozessmaximen. Teilweise Beweismittel sind keine Beweismittel, unterschiedlicher Informationsstand verstößt gegen Art. 6 EMRK.

Wie ihr seht ist es einfach zu sagen was das Jugendamt darf. Aber oft wird es nicht umgesetzt. Daher steckt der Teufel im Detail, man muss beweisen, Anträge stellen und ggf. klagen. Aber: Solche Klagen sind nicht aussichtslos, auch wenn man nicht wegen allem klagen sollte.

Schreibt mir Eure Fragen zu Was das Jugendamt darf und was nicht!

Ich hoffe, dass ich damit einmal viele Fragen für Euch beantwortet habe, was das Jugendamt darf und was es nicht darf. Habt Ihr noch Fragen, die ich mit aufnehmen soll? Dann kommentiert unter diesem Artikel. Ich beantworte alle Fragen und ergänze die Liste oben!

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Sorgerecht

Was tun bei Inobhutnahme Jugendamt?

Eine spannende Frage: Was tun bei einer Inobhutnahme Jugendamt? Wie verhindere ich diese oder kann ich diese Rückgängig machen?

Wir nähern uns den Antworten auf diese substantielle Frage:

Inobhutnahme durch das Jugendamt

Die Voraussetzungen einer Inobhutnahme ohne Beschluss habe ich in diesem Artikel ausführlich vorgestellt, den ich auch zu lesen bitte:

https://familienrecht.activinews.tv/sorgerecht/inobhutnahme-ohne-beschluss/
Artikel über Inobhutnahmevoraussetzungen

Die Inobhutnahme im eigentlichen Sinn ist daher ein Verwaltungsakt.

Was tun bei Inobhutnahme Jugendamt – Klären ob Eilbedürfigkeit und Gründe vorliegen

Erst einmal sollte man prüfen, ob es einen Grund für diese gibt, den man gegebenenfalls widerlegen kann. Den Irrglauben, dass „ohne Grund“ Inobhutnahmen stattfinden, hatte ich bereits widerlegt. Das ist deshalb wichtig, weil ihr diese Gründe bekämpfen könnt. Und ja, auch falsche Gründe für eine Inobhutnahme sind Gründe, die man bekämpfen kann. Solange eine konkrete, gegenwärtige und erhebliche Gefahr besteht oder nicht ausgeräumt ist, hat das Jugendamt nämlich die Pflicht – aus dem verfassungsrechtlich garantierten Wächteramt – tätig zu werden.

Ich empfehle daher erst dann einen Widerspruch gegen den Verwaltungsakt Inobhutnahme, wenn klar ist dass es keinen Grund gibt. Meistens dürfte es an einer Eilbedürftigkeit scheitern. Denn wer längere Zeit mit dem Jugendamt zu tun hat, wird sich immer darauf berufen können dass man erst einen Beschluss hätte einholen können.

Widerspruch einlegen

Danach sollte man immer einen Widerspruch gegen die Inobhutnahme einlegen. Das ist das wichtigste, das ihr tun müsst, um insbesondere eine gerichtliche Entscheidung zu erzwingen. Setzt hier kurze Fristen (maximal 48 Stunden) und geht dann vor das Verwaltungsgericht. Weiter empfehle ich dringend eine Schutzschrift beim Familiengericht zu hinterlegen, damit Eure Gründe, warum eine Inobhutnahme unzulässig ist, auch dort bekannt ist. Idealerweise sind diese Gründe samt Beweismittel im Widerspruch und in der Schutzschrift vorhanden. Bitte beachten: Ihr müsst präsente Beweismittel vorlegen, also Zeugenaussagen schriftlich oder per eidesstattlicher Versicherung statt einen Zeugenbeweis anzubieten.

Zustimmung widerrufen zu einer Unterbringung

Es gibt allerdings auch Fälle, in denen Eltern erst einer Herausnahme des Kindes zugestimmt haben und sich nun fragen, was gegen diese Herausnahme und quasi Inobhutnahme Jugendamt zu tun ist. Diese Eltern müssen erst die Einwilligung widerrufen. Danach sollte man, wenn das Kind nicht herausgegeben wird, vorsorglich Widerspruch einlegen gegen eine Inobhutnahme.

Eilrechtsschutz Verwaltungsgericht

Eilrechtsschutz beim Verwaltungsgericht ist der richtige Weg, um eine Herausgabe des Kindes zu erstreiten. Tatsächlich ist es aber schwieriger, denn die Gerichte entscheiden oft erst nach 2 Wochen, eine Zeit, in der das Familiengericht einen einstweiligen Anordnungsbeschluss erlassen kann, was die Klage am Verwaltungsgericht unzulässig werden lässt. Gleichwohl erhöht ihr hier den Druck auf das Jugendamt. Wenn der Antrag am Verwaltungsgericht unzulässig wird, müsst ihr diesen für erledigt erklären und die Feststellung beantragen, dass die Inobhutnahme von Anfang an rechtswidrig war. Dies benötigt ihr auch für spätere Amtshaftungsklagen.

Ergebnis Eures Vorgehens

Ihr erzwingt somit einen Antrag des Jugendamtes beim Familiengericht auf Entziehung der elterlichen Sorge. Damit wird das Gericht gezwungen, inhaltlich die Voraussetzungen des §1666 BGB zu prüfen. Damit muss das Gericht nicht nur die Beweislage sichten, sondern auch die Wichtigen Entscheidungen im Sorgerecht anwenden.

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Was tun bei Inobhutnahme Jugendamt – alle FAQ in Kürze

Hier fasse ich nochmal das Wesentliche zusammen:

Was tun bei Inobhutnahme Jugendamt?

Ihr solltet Beweise sichern, Gefährdung widerlegen, Widerspruch einlegen und eine Schutzschrift hinterlegen, bevor ihr Anträge an das Familien- oder Verwaltungsgericht stellt. Wer der Herausnahme zugestimmt hat, sollte diese widerrufen.

Warum sind viele Inobhutnahmen rechtswidrig?

In der Regel kann jedes Jugendamt, gerade bei längeren Verfahren, das Familiengericht erst anrufen. Es besteht dann kein Grund für eine verwaltungsrechtliche Inobhutnahme.

Was tun, wenn ich der Unterbringung durch das Jugendamt zugestimmt habe?

Dann müsst ihr die Zustimmung widerrufen, per Brief und von allen Sorgeberechtigten unterschrieben!

Muss ich einen Widerspruch gegen die Inobhutnahme einlegen?

Ja, wie gegen jeden Verwaltungsakt muss man einen Widerspruch einlegen. Diesem solltet ihr alle Beweismittel zufügen.

Muss ich eine Schutzschrift einlegen?

Ihr müsst nicht, aber ich empfehle es. Denn ohne Schutzschrift besteht die hohe Wahrscheinlichkeit, dass das Familiengericht alle Argumente des Jugendamtes durchwinkt

Muss ich am Verwaltungsgericht klagen?

Eine einstweilige Anordnung solltet ihr nur beantragen, um Druck aufzuüben. Wirklich helfen wird es nicht, außer dass ihr am Ende einen weiteren Ansatz für eine Amtshaftung habt.

Kategorien
Recht allgemein

Hilfe wegen Jugendamt Bremerhaven

Hilfe wegen Jugendamt Bremerhaven. Mich erreichen seid einiger Zeit viele Hilferufe. Mit dieser neuen Artikelserie möchte ich über diese Fälle berichten und Euch ein Forum geben. Eines aber vorneweg: Ich behalte mir vor, Aussagen abzumildern, wenn ich sie unpassend oder beleidigend empfinde. Mit der Veröffentlichung weise ich darauf hin, dass dies nicht meine Meinung wiedergibt. Ich kommentiere dann darunter.

Der Hilferuf: Hilfe wegen Jugendamt Bremerhaven von A. S. an mich

Meine heutige umfassende Mail an meinen „Anwalt“, der mich im Sorgerechtsstreit mit dem Jugendamt vor dem Familiengericht vertreten sollte. Diese Mail ist deshalb so umfassend, weil ich meinen Fall, stellvertretend für viele andere mit ähnlichem Vorgehen, öffentlich machen möchte. Ich habe sämtliche Emails, WhatsApp-Nachrichten, Briefe und Beschlüsse dokumentiert, ebenso wie den zeitlichen Ablauf der Ereignisse. Gerade in der „Coronazeit“ wird deutlich, was sich bereits seit Jahren etabliert hat. Dass Recht und Gesetz, Einhaltung dessen sowie Überprüfen der Tatsachen, nicht stattfinden. Wer sein Recht durchsetzen will, muss das Geld dazu haben. Jeder, der nicht über diese Mittel verfügt und Prozesskostenhilfe erhält, muss auf geltendes Recht verzichten.

Ich bin nicht „Arm“, sozial schwach oder in irgendeiner Weise Auffällig, kein Alkohol, keine Drogen. Ich bin jetzt 55 Jahre alt, aus Überzeugung allein Erziehend (da der Vater kein Interesse an de Kind hat), in teilzeit Berufstätig, in einem Beruf der mir tatsächlich Spass macht, ich melke Kühe auf einem Bauernhof, einem keinen Betrieb. Ich verdiene gerade genug um meine Tochter und mich Ernähren zu können, bekommen ergänzend Wohngeld. Da wir keine großen Ansprüche haben, reicht es aus, ein zufriedenen Leben zu Führen. Normalerweise jedenfalls.

Ich habe mich furchtbar geschämt, in einem Streit (wegen Hausaufgaben, der Schule) meiner Tochter eine Ohrfeige im Affekt gegeben zu haben. Ich habe mir einreden lassen, dass ich Schuld bin, nicht Erziehungsfähig, Überfordert. Eben so anders als alle anderen, schwierig im Umgang. Nur, das alles ist gar nicht wahr!

E-Mail von A. S.

Solche Fehler einzugestehen ist wichtig, es beseitigt die Wiederholungsgefahr und spricht dafür, dass Du eine Person bist, die sich mit sich und dem Kind auseinandersetzt.

Seit Oktober 2020 erlebe ich einen Albtraum. Ich war retraumatisiert, immer wenn ich dachte, es geht nicht schlimmer, kam eine Steigerung. Ich hatte wahnsinnig Gück. Ich bekam einen Platz in einer Traumatherapie und durschaue jetzt das ganze Vorgehen, die Motivation der Menschen, die mein Kind stehlen wollen. Angst. Nicht die Angst um mein Kind, das Kindeswohl. Die Angst vor mir, vor der Wahrheit. Ja, ich bin unbequem. Ich wehre mich, wenn mein Kind in der Schule herabgestuft wird, für dumm erklärt wird, wenn sie als Person keine Rolle spielt. Wenn ihr trotz ADS und ausgeprägter Dyskalkukie erzält wird, sie sei dumm und aus ihr würde später nicht werden, wenn sie von Lehrern demotiviert wird, in der 5. Klasse als Bastard bezeichnet wurde. Ja, ich versuche alles um mein Kind zu schützen.

Lesen Sie bitte selbst. Erklären Sie mir, was genau ich mir, außer der einen Ohrfeige, vorzuwerfen habe. Schauen Sie genau, ich stelle Ihnen alle Fakten auf Anfrage gern zur Verfügung. Es ist absehbar, dass, wenn sich die Wahrheit nicht durchsetzt, wir weitere Schreckensjahre vor uns haben. Ein Leben in Angst. Angst vor der Zerstörung deer Seele meines Kindes. Sie ist ein Kind. Eine Schutzbefohlene. Ich bitte Euch, die Gesellschaft, um Schutz und Hilfe.

E-Mail von A. S.

Ich fürchte, da wird in Akte und Gutachten viel stehen. Vieles, das man übersieht und bei dem der Anwalt versäumt hat, darauf hinzuweisen. Aber ohne Kenntnis der Akte wird das eben auch nichts mit Verfahren gewinnen.

Ich bitte Sie, im Namen aller Kinder, im Namen der Menschlichkeit, im Namen der Wahrheit, im Namen aller Mütter und Väter, Ihre Augen nicht mehr zu verschließen, hinzusehen.

Ich bitte Sie öffentlich darüber zu sprechen.  Teilen Sie meine Geschichte, brechen Sie das Schweigen. Normalerweiise sind diese Verfahren Nichtöffentlich.

E-Mail von A. S.

Möchtest auch Du Deinen Fall vorstellen?

Meine Antwort an A.S.

Liebe A. S.,

vielen Dank für Deinen Schriftverkehr, den Du mir übersendest. Eine Ohrfeige rechtfertigt keine Herausnahme und keine Entscheidung nach §1666 BGB.

„Eine Ohrfeige alleine ist keine Kindesmisshandlung“

Prof. Dr. Kindler, ASD Handbuch, Kapitel 5

Klare Rechtslage nach Kindler: Ohrfreige keine Misshandlung

Prof. Dr. Kindler kommentiert hierzu im ASD-Handbuch:

Körperliche Bestrafungen von Kindern sind in Deutschland nach § 1631 BGB untersagt. Jedoch sind körperliche Strafen, die mit einem geringen Einsatz von Zwang oder Gewalt verbunden sind, kein Verletzungsrisiko bergen und für das Kind erkennbar erzieherischen Zwecken dienen, von körperlichen Kindesmisshandlungen deutlich zu trennen. Nach gegenwärtigem Wissensstand sind solche Bestrafungen im Mittel auch regelhaft nicht mit erheblichen Beeinträchtigungen des Kindeswohls verbunden (Baumrind et al. 2002; Larzelere 2000). Sie sind jedoch ethisch kaum zu rechtfertigen, da körperliche Bestrafungen als Form der Disziplinierung keine besonderen Vorteile aufzuweisen scheinen und Eltern, die häufig zu diesem Mittel greifen, zumindest statistisch in einer erhöhten Gefahr stehen, ihr Kind in einer eskalierenden Disziplinierungssituation zu misshandeln (für eine Forschungsübersicht s. Gershoff 2002).

ASD Handbuch, Kapitel 5, Fußnote 8

Mehr zum ASD Handbuch könnt ihr hier nachschauen:

Ich teile Deine Auffassung nicht, dass man Geld benötigt, um sein Recht durchzusetzen. Aber Geld macht vieles leichter. Das ist nicht nur im Familienrecht so. Das ist überall so. Um von A nach B zu kommen brauche ich viel Zeit oder viel Geld oder ein Auto, also noch mehr Geld.

Genau daher gibt es diese Seite und diesen Videokanal: Um kostenfreie Informationen zu erteilen. Wem das nicht reicht, der muss eben Geld in die Hand nehmen.

Was mir in Deiner E-Mail auffällt: Du schreibst nur über Dich in Deiner E-Mail an mich, aber wenig über die wirklichen Gründe der Herausnahme. Das ist sehr Schade. Natürlich möchte ich dem Leser auch Deine (anonymisierte) E-Mail an Deinen Anwalt mitteilen:

E-Mail von A. S. an ihren Rechtsanwalt

Moin Herr Fxxx.

Ich hoffe, Sie sind wieder genesen. Diese Verhandlung war ein Albtraum. Sie schreiben ja eigentlich sehr gute Schriftsätze. Ich frage mich nur, warum diese überhaupt nicht in die Verhandlung einfließen. Das forensische Gutachten wurde vom Richter an Herrn Flxxx zurückgegeben mit den Worten: es enthält nur jede zweite Seite. Da hätte die Angestellte von Ihnen einen Fehler gemacht? Ernsthaft? Diesen Stapel, den er überreicht hatte, der war sogar dicker als das Gutachten, das ich ausgedruckt hatte. Man durfte dem Gutachter also Frage stellen. Darauf haben Sie mich nicht vorbereitet. Ihr unbeholfener, anscheinend unerfahrener, Kollege hat zwar Fragen gestellt, aber die Antworten….. die waren anscheinend nicht für den Richter und ein Urtel, sondern um seine Meinung zu untermauern. Sie hatten von mir ein komplettes forensisches Gutachten, in dem dieses ganze Famiienpsychologische Gutachten widerlegt ist, und nutzen es nicht???? Der Kollege verriet mir, dass Sie am Tag zuvor mit dem Richter telefonierten und bereits wussten, dass er Lxxx fremd unterbringen will. Waren Sie deshalb krank?  Ich konnte dem Gutachter ja eine Frage stellen. Die nach der konkreten Kindeswohlgefährdung.  Demnach braucht mein Kind also Halt und Struktur. Da ich vormittags zu Hause bin und nachmittags arbeite, ist das nicht gegeben und ich gefährde mein Kind. Wobei er meine Arbeit tatsächlich beschrieben hat, als sei sie lediglich Hobby oder Therapie. Weil mir meine Arbeit gefällt und gut tut. Ernsthaft jetzt? Wo gerade während des Homeschoolings es immens wichtig war, dass ich vormittags für Lxxx da bin! Der Richter sicherte sich schon mal beim „Sachverständigen“ ab, ob er Kindeswohlgefährdung begeht, wenn Lxxx fremd untergebracht ist? Um dann im Verlauf der Verhandlung festzustellen, dass Lxxx , da sie ja immer wieder nach Hause weglaufen würde (weil sie weiß was sie will), dann eben ganz weit von mir getrennt werden muss – da käme dann ja auch das Ausland in Frage, Ungarn oder so. Im Ernst jetzt? Warum? DAS soll verhältnismäßig sein, angemessen und NICHT kindeswohlgefährdend? Wir wissen beide ganz genau, wie eine Unterbringung im Ausland aussieht! Das ist in der Mediatek in ADR und ZDF zu finden.

E-Mail von A.S. an ihren Anwalt

Forensisches Gutachten helfen nur bedingt

Leider muss ich hier auf einen typischen Fehler in der Erwartungshaltung von vielen verweisen: Ein forensisches Gutachten oder eine methodenkritische Stellungnahme beantwortet niemals die Beweisfrage des Gerichtes. Es ist daher auch kein „Gegengutachten“. Im Idealfall führt es dazu, dass das Gerichtsgutachten nicht verwertet werden kann. Damit ist aber nicht die Frage beantwortet oder Sachverhalt aus der Akte widerlegt, den mal als Kindeswohlgefährdung interpretieren kann.

Ein weiterer Irrglaube ist die Frage, ob sich ein Gericht mit diesen Gegengutachten, methodenkritischen Stellungnahmen und forensischen Gutachten auseinandersetzen muss. Zwar muss das Gericht konkreten Einwendungen gegen das Gutachten nachgehen oder bei fehlerhaften Tatsachen ein Ergänzungsgutachten einholen. Und dass ein Gutachten, das auf falschen oder ungeklärten Anknüpfungstatsachen basiert in der Regel unverwertbar ist, habe ich auch schon gefühlte Quadrillionenmal erzählt. Doch eines darf man nicht verkennen: Es ist kein gleichwertiges Gutachten, das man gegeneinander abwägen kann, so ein Gegengutachten.

„Gegengutachten ist kein Zweitgutachten und beantwortet keine Beweisfragen“

Ich wünsche mir dabei, dass auch die Gutachtenkritiker und Gegengutachter ehrlich auf diesen Mangel darstellen. Ein echtes Zweitgutachten ist ein Gutachten, das die Beweisfrage beantwortet. Das sollte immer offen kommuniziert sein (tue ich bei meiner Hilfe beim Gutachten anfechten ja auch).

Zusammenarbeit

Ich lasse mir mein Kind nicht stehlen! Ich soll also mit der falschen Frau Kxxx vom Jugendamt zusammenarbeiten? Ich soll jetzt Besuch von Kriesennotdienst (ohne Kriese) und eine SPFH bekommen? Damit man dann Gründe sucht, um mir dann das Sorgerecht und dann mein Kind zu entziehen?  Wie ich Ihnen bereits schrieb, habe ich keine Defizite sondern es gibt sowohl für Lxxx als auch für mich medizinische Diagnosen. Und die sind Behandlungsbedürftig und Behandlungsfähig. Und, sind in Behandlung. Und zwar erfolgreich. Ich war nämlich nicht einfach „schwierig“ sondern starl Retraumatisiert. Und zwar durch das Verhalten der Frau Kxxx. Demnach habe ich auch nicht merkwürdig reagiert. Es wäre merkwürdig, hätte ich ander reagiert bei unrechtmäßigem Kindesentzug und Entfremdung.

E-Mail von A.S. an ihren Anwalt

Zusammenarbeit, ich verstehe immer nicht warum das so abgelehnt wird. Zusammenarbeit heißt nicht tun was das Amt möchte, sondern eben eigene Vorschläge einbringen. Wer jede Kommunikation ablehnt, der verschlechtert unnötig die Situation. Ich tendiere immer für eine, ggf. vorgeschobene Zusammenarbeit. Dabei gebt IHR alleine vor, welche Lösungen sinnvoll sind. Denn Art. 6 II GG betrifft Euch, nicht das Amt.

Zusammenarbeit ja, aber nach DEINEN Regeln

Es ist wichtig, Lösungen anzubieten, meint Michael Langhans

Rat, am Gutachten teilzunehmen

Sie sagten mir, ich solle Ihnen Vertrauen, Sie sind mein Anwalt. Sie haben mir dazu geraten, an diesem Familienpsychologischen Gutachten teilzunehmen. Diese Begutachtung abzulehnen würde mir in jedem Fall negativ ausgelegt. Ich hatte Sie darauf hingewiesen, dass 75% aller Gutachten schlicht falsch sind. Und Sie gefragt, was mache ich, wenn mein Gutachten falsch ist. Ein ganz normaler üblicher Vorgang, ihr Fall ist doch einfach und eindeutig. Ich solle auf gar keinen Fall hinterfragen und andere Baustellen aufmachen? Das Geld für ein Gegengutachten kann ich mir sparen und ich kann gelassen in die Verhandlung gehen. Akteneinsicht werden Sie auf gar keinen Fall anfordern.

E-Mail von A.S. an ihren Anwalt

Nun, das klingt wieder nach einem Anwalt zum Schämen.

Wann lernen es die Anwälte, dass Gutachten gefährlich sein können?

Michael Langhans, Volljurist

Gefälschte Tatsachengrundlagen

Ich soll aufhören mein Kind in Schutz zu nehmen und meine Mutter hat mit diesem Fall überhaupt nichts zu tun? Auch wenn diese üble Nachrede, Rufmord oder Verleumdug betreibt, ich könne siie ja dann selbst anzeigen? Die Schwierigkeiten mit Frau Kxxx , der Sachbearbeiterin vom ASD, sind lediglich Missverständnisse? Der gefälschte Clearingbericht (das fingierte Protokoll des Hifeplans) ist uninteressant.

E-Mail von A.S. an ihren Anwalt

Falsche Tatsachengrundlagen oder Anknüpfungstatsachen sind ein Problem, das die Verwertbarkeit des Gutachtens beendet. Keine weitere Diskussion. Das weiß auch das Jugendamt, das Gutachten prüfen muss. Da muss man nachhaken und ggf. Vortragen und Strafanzeigen schreiben. Oder Richter ablehnen. Die Richtigkeit der Akte muss heilig sein, sonst existiert der Rechtsstaat nicht.

Corona und Jugendamt

Wie sagte der Richter am Ende der Verhandlung: „Frau S, Niemand will Ihnen hier etwas böses. Es geht mir nur um das Kindeswohl. Sie werden ja nicht, bisLxxx 16 oder 18 ist, Familienhilfe brauchen.“ Und plötzlich ist es auch völlig egal, welche Hilfe, Kriesennothilfe oder SPFH?  Hauptsache ich arbeite mit dem Jugendamt zusammen. Es wäre ja etwas gaaanz anderes, wenn ich das ablehnen wollte – aber das mache ich ja nicht. Und wehe (war die Drohung) Lxxx nimmt nicht am Präsenzunterricht teil, wehe sie hat auch nur einen (unentschuldigten) Fehltag, es gibt ja jetzt die Impfung. „Dann sehen wir uns hier wieder. Dann werde ich nicht mehr so großzügig sein. Dann werde ich durchgreifen. Dann kann ich auf die Bedürfnisse der Eltern keine Rücksicht mehr nehmen (meine Bedürfnisse? Ich dachte,es geht um das Kind und seinem Wohl. Eine Schiksalsgemeinschaft, wie Sie sagten.). (Dann kommt Lxxx weg. Dann wird sie, wie andere schon, mit Polizei und Handschellen ins Ausland verfrachtet). Also, genau das, was die Vormündin schon angekündigt hat, in der Verhandlung vor dem OLG. Steht sogar im Protokoll – ich will das Kind weg haben von der Mutter, ganz weit weg.      

E-Mail von A.S. an ihren Anwalt

Corona und Jugendamt ist auch so ein Ding. Ich wünschte mir, dass diese Pandemie eine Chance wäre, um sich fortzuentwickeln. Endlich den Eltern mehr zuzutrauen und das Elternrecht zu respektieren. Leider findet das Gegenteil statt: Mehr Staat, weniger Eltern. Fakt ist: Auslandsaufenthalte sind nicht dazu da, um Kinder zu entfremden. Auslandsaufenthalte sind nur in sehr eingeschränktem Rahmen möglich.

Also, ich fasse zusammen. Es geht also um das Wohl des Kindes? Mit allen Mitteln, verhältnismäßig, angemessen (wir erinnern uns, es geht um eine Ohrfeige im Affekt) Es kann nicht um die Aussage von Lxxx im Dezember gehen. Im Dezember war sie bereits drei Monate in der Einrichtung, wurde entfremdet und emotional missbraucht (wie in den Jahren zuvor von ihrer Oma) mit Versprechen und Geschenken manipuliert (Geburtstag, Weihnachten, ebenfalls wie in den Jahren zuvor von ihrer Oma). Ihren Willen kann man jetz sehen und hören. Es ist ihrer. Mit Freunden, Ärzten, Sozialarbeitern, allen deutlich gemacht, seit Monaten. Und es geht ihr gut, sie kann wieder lachenschöpft Hoffnungund Selbstvertrauen. Zur Klarstellung: mein Kind hat hier keine Schuld, nie gehabt. Sie hat sich so verhalten, wie sie es unbewusst von ihrer Großmutter übernommen hatte, sie war wütend auf mich und hat deshalb übertrieben und gelogen. Sie hat in diesem gesamten Verfahren mitbekommen, dass Menschen mit Lügen durchkommen und es die Wahrheit schwer hat. Sie war 13! Kein kleiner Erwachsener, ein traumatisiertes Kind. Ich gebe anderen die Schuld? Nochmal: Nicht für mein Handeln, nicht für mein Denken. Ich gebe denen die „Schuld“, die sich schuldig gemacht haben. Ich möchte schlicht, dass es aufhört, mein Kind zu Instrumentalisieren, zu Verunsichern, Kleinzumachen, Abzuwerten, zu versuchen ihren Willen zu brechen, sie zu Zwingen, ihren Willen zu manipulieren und zu ignorieren. Auch bitte ich darum, mich nicht weiter disziplinieren zu wollen, indem mein Kind als Druckmittel dient. Eine Klarstellung zur Impfung noch. Sobal der Impfstoff Novovax zugelassen ist, erwäge ich eine Impfung von Lxxx und mir. Vorher nicht.

E-Mail von A.S. an ihren Anwalt

Ich würde wetten, dass die negativen Auswirkungen der Herausnahme nicht diskutiert werden und wurden. Dies ist einer der häufigsten Fehler in FamFG Beschlüssen. Denn die gerichtliche Maßnahme muss die Situation verbessern, nicht verschlechtern.

Ich bestehe auf die Einhaltung von Recht und Gesetz. Ich erwarte die Überprüfung der Fakten und Tatsachen. Woher hat eigentlich das Jugendamt die Informationen her, für ihre Behauptungen? Wurden diese zahlreich erwähnten Kindeswohlgefährdungsmeldungen (schn in meiner Schwangerschaft, wie ich erfuhr) überhaupt überprüft und von wem? Warum kam am 05.10.2020 nicht sofort die Polizei zu mir nach Hause und hat den Vorwurf überprüft, oder am 06.10. das Jugendamt. In dem Beschluss vom 12.11.2020 steht, dass Frau Kxxx die Familie (also mich?) aufgesucht hatte. Das ist aber gar nicht passiert. Es war gar keine Gefahr im Verzug (einen Monat nach dem Streit), das Zimmer bzw. der Laptop nicht zerstört, auch wurde Lxxx nie mit einem Messer bedroht oder geschlagen. Es gab eine Ohrfeige. Und, meinen Widerruf der Einverständnisse, von denen ich bis heute keine Kopie erhalten habe. Es gab aber seitens der Einrichtung Freiheitsberaubung, Hausfriedensbruch, ohne mein Wissen abgehörte Anrufe, Fehlinformationen und Einschüchterung an meine Tochter (ich erinnere mich daran, dass ein Telefonat mit Lxxx unterbrochen wurde, als ich ihr sagte, dass man einen Richter nicht anlügen darf), Verleumdung (deine Mutter ist psychisch krank, du kannst nicht zurück nach Hause), Hausfriedensbruch bei dem Besuch von Lxxx bei ihrem Opa und Diebstahl. Sie hat weder ihr Impfbuch noch das Zahnarztliche Bonusheft oder ihre Pfadfindertracht zurück bekommen.

E-Mail von A.S. an ihren Anwalt

Anwaltsfehler statt Hilfe wegen Jugendamt Bremerhaven. Die Tatsachen müssen alsbald richtiggestellt werden, weshalb es nicht ausreicht, Gutachten abzuwarten. Denn dann ist das Urteil quasi schon gefallen. Denn die Amtsermittlung darf ja auch nicht auf den Gutachter übertragen werden:

Zum Schluss bitte ich darum, den Begriff der Erziehungsfähigkeit zu definieren. Der Gutachter erklärte mir, dass es sich um Bedürfnisorientierte Erziehung handelt. Dann dürfte die Sache klar sein, weil es genau das ist was ich tue. Wie ich festgestellt habe, ist das leider nicht immer systemkonform. Dafür aber in keinem Fall mit strafrechtlichen Handlungen meinerseits verbunden, im Gegenteil. Noch eine Kleinigkeit. Am 20.01.2021 hatte Frau Bxxx meine Tochter bereits per Mail polizeilch in der Weserstr. angemeldet, also ihren Hauptwohnsitz. Der war ja im November noch bei mir. Die Verhandlung beim OLG war erst im April, Frau Bxxx hatte vorübergehend das Sorgerecht und die ganz klare Information von Lxxxx , dass diese nicht in eine Pflegefamilie möchte sondern soll – weil sie nicht nach Hause „Kann“ also darf. Ich frage mich, ob hier die Garantenstellung (Macht von Amts wegen) missbraucht wurde, um den eigenen Willen, die ungeprüfte Überzeugung durchzusetzen. Zumal der Wille meines Kindes seit dem 26.12.2020 ein anderer war und sie zu dem Zeitpunkt bereits 14 Jahre alt.

Mit freundlichen Grüßen

A. S.

E-Mail von A.S. an ihren Anwalt

Den Bedarf entscheiden Eltern, nicht Gerichte. Nur wenn der Bedarf nicht gedeckt wird und nicht auf andere Weise gedeckt werden kann, sind Entziehungen der Sorge zulässig.

Alles in allem gebe ich A.S. Recht: Ein skandalöser Fall, mal wieder aus dem Bundesland Bremen und der Stadt Bremerhaven.

Ich würde mich freuen, den Beschluss des Richters auch noch zu erhalten, damit wir diesen diskutieren können.

Mein Rat: Bleib ruhig, arbeite den Sachverhalt auf, beantrage Akteneinsicht JA und Gericht und zwinge das Gericht via präsente Beweismittel, sich mit den Fehlern im Gutachten und dem Verfahren auseinanderzusetzen.

  • Sachverhalt aufarbeiten
  • Akten einsehen
  • Falsches richtigstellen
  • Beweisanträge und präsente Beweismittel einführen

Alles Gute Dir und Deiner Tochter, Hilfe wegen Jugendamt Bremerhaven ist schnell erreichbar, wenn Dich Dein Anwalt unterstützt.

Michael

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Sorgerecht

Die haben mein Kind ohne Grund herausgeholt

Ich erlebe das recht häufig. Kontaktanfragen wie „die haben mein Kind ohne Grund herausgeholt“. Warum diese Formulierung meist falsch ist und erhebliche Risiken für das Verfahren beinhaltet, erkläre ich euch in diesem Artikel.

Kind ohne Grund herausgeholt

Kein Kind wird ohne Grund herausgeholt. Das ist natürlich streng zu trennen von der Frage, ob es einen zutreffenden oder richtigen Grund für eine Inobhutnahme durch das Jugendamt gibt. Ist das jetzt Wortklauberei? Oder meint beides etwas anderes?

Voraussetzungen für eine Inobhutnahme

Die Voraussetzungen für eine verwaltungsrechtliche Herausnahme (Inobhutnahme) durch das Jugendamt sind in §8a SGB VIII geregelt:

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§8a Abs. 2 S. 2 SGB VIII

„Besteht eine dringende Gefahr und kann die Entscheidung des Gerichts nicht abgewartet werden, so ist das Jugendamt verpflichtet, das Kind oder den Jugendlichen in Obhut zu nehmen.“

Ohne eine dringende, also eine nicht anders abwendbare und erhebliche Gefahr für das Wohl des Kindes kann es keine Inobhutnahme durch das Jugendamt geben.

Ob sich diese Gefahr als richtig herausstellt oder nicht, ist nicht entscheidend (allenfalls eine Frage der Amtshaftung).

https://familienrecht.activinews.tv/sorgerecht/inobhutnahme-ohne-beschluss/
Mehr zur Inobhutnahme ohne Beschluss

Herausnahme nach Beschluss

Auch Herausnahmen nach richterlichem Beschluss nach §1666 BGB folgt diversen Regeln.

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§1666 BGB

„Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.“

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§1666a BGB

„Maßnahmen, mit denen eine Trennung des Kindes von der elterlichen Familie verbunden ist, sind nur zulässig, wenn der Gefahr nicht auf andere Weise, auch nicht durch öffentliche Hilfen, begegnet werden kann.“

Wir brauchen eine konkrete, gegenwärtige und erhebliche Gefährdung des Kindeswohles, um gerichtliche Maßnahmen zu begründen.

Aber die Herausnahmegründe sind doch nachweislich falsch!

Diese oft richtige Aussage hat zwei Aspekte, die es zu berücksichtigen gilt: Erstens formelle: Wenn es einen rechtskräftigen Beschluss gibt, dann ist dies rechtliche Realität. Eure Aussage, dass das alles falsch ist, wird daher dazu führen, dass man Euch abspricht, die Realität zu erkennen. Der zweite Punkt ist negativer: Man wird Euch von Amts wegen vorhalten, die Schuld nur bei anderen zu suchen und eigene Fehler zu kaschieren. Das ist deshalb negativ für Euch, weil damit ein Bild von euch gezeichnet wird, das nicht stimmt. Man stellt euch als Realitätsfremd und Beratungsresistent dar.

Achtet daher auf die richtige Formulierung, um keine weiteren Angriffe gegen Euch zu provozieren.

Fazit zu Kind „ohne“ Grund herausgeholt

Jede Herausnahme hat einen rechtlichen und einen tatsächlichen Grund. Dies zu bestreiten schadet Euch und damit den Rückführungsbemühungen. Sprecht daher besser immer genau von rechtswidriger Herausnahme statt von grundloser.

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Familienpolitik

System Michael Winterhoff oder System Jugendamt?

Ich habe mir lange überlegt, ob ich über den Kinderpsychiater Michael Winterhoff schreiben soll oder nicht. Jetzt tue ich es, weil die öffentliche Diskussion fehl läuft. Es ist nicht (nur) das System Winterhoff, es ist das System Jugendamt, das an den Pranger gestellt gehört.

Ausgangspunkt der Diskussion um den Autoren, Vortragshalter und Kinderpsychiater Michael Winterhoff aus Bonn ist dieser Fernsehbeitrag des WDR:

WDR Beitrag zu Michael Winterhoff

https://www.youtube.com/watch?v=UA4_zG1RV3A
Den Originalbeitrag findet Ihr auch in der Mediathek

Die Vorwürfe von Medikamentenmissbrauch sind alt

Vorneweg: Die Vorwürfe gegen diesen Psychiater sind keine neuen. Seit Jahren beschweren sich eine große Anzahl von Eltern über sedierte Kinder ohne eigenen Willen. Kinder, die regelmäßig Tabletten unter Aufsicht nehmen müssen, bei denen aber weder Eltern noch Kind weiß, welche Medikamente verabreicht werden. Medikamente wurden jahrelang an Kindern getestet.

Gibt es also einen Skandal um das System Michael Winterhoff, oder ist es nicht vielmehr ein Skandal um das System Jugendamt, bei denen Dr. Michael Winterhoff nur einer von vielen Helfern ist?

Was genau ist passiert?

Der Buchautor und Kinderpsychiater Winterhoff verortet viele Probleme mit Kindern in einem frühkindlichen Narzissmus.

Da die Eltern die Dreijährigen nicht ausreichend Grenzen setzen würden und zu schwach wären, würde dies zu einer Kind-Eltern-Symbiose führen. Eltern würden so die Kinder zu Tyrannen erziehen. Daran würde die Gesellschaft zugrunde gehen.

„Medikamente statt Therapie oder Liebe ist falsch.“

Michael Langhans, Herausgeber

Statt aber Kindern und Eltern zu helfen, dieses System (aus seiner Sicht, fachlich höchst umstritten) zu durchbrechen, geht er den einfachen Weg: Pipamperon. Das Psychopharmakon und Neuroleptikon blockiert Serotoninrezeptoren. In seinen Vorträgen spricht er hingegen weniger davon, dass er Kinder reihenweise in Roboter verwandelt.

Wirkweise von Pipamperon

Pipamperon soll bei innerer Unruhe, Schlafstörungen, Stimmungsumschwüngen u. ä. regulierend wirken und beispielsweise den Schlaf fördern bzw. anstoßen. Daneben kann es Erregungszustände oder Aggressivität vermindern.

Unerwünschte Nebenwirkungen von Pipamperon

Leider hat das Medikament auch erhebliche Nebenwirkungen wie Übelkeit, Gewichtszunahme, Depression und Müdigkeit (Quelle).

Das System Jugendamt

Das Problem Michael Winterhoff ist eigentlich das Problem des Systems Jugendamt. Wir haben ein System der Herausnahmen und Inobhutnahmen als bequemere Lösungen. In dieses Schema passen auch Medikamentengaben.

Im Heim muss sich kein Amtsvormund oder ASD Mitarbeiter täglich um das Wohl des Kindes vergewissern.

Also eigentlich müsste er schon, wie das Beispiel Michael Winterhoff zeigt. Aber man unterstellt so schön, dass beim Staat schon alles richtig laufen wird. Heime sind ja immer Supereltern, weshalb dort nichts schief läuft oder zumindest alles, was schief läuft nicht ans Tageslicht kommt.

Medikamente aus Bequemlichkeit?

In diesem Machtvakuum liegt das Problem von Winterhoff verortet: Das Gericht gibt die Verantwortung an das Jugendamt und schließt den Fall. Das Jugendamt gibt das Kind ans Heim und schließt innerlich den Fall ab. Eltern werden kaum und meist nicht vollständig informiert, lieber zuviele als zuwenige Rechte entzogen. Damit kann man hervorragend Nachfragen reduzieren auf Null.

Medikamente sind damit einfache Möglichkeiten der Problemlösungen. Während Eltern oft tagelang überlegen und mehrere Arztmeinungen einholen, bevor sie Eingriffe oder Medikamentengaben erlauben, findet diese Entscheidungsfindung im Amt emotionslos und am grünen Tisch statt. Schnell ist besser und bequemer. Eine Kontrolle findet nicht statt, emphatische Auseinandersetzungen auch nicht.

„Die öffentliche Diskussion ist pure Heuchelei. Winterhoff tut nur, was eine bequeme öffentliche Hand fördert.“

Michael Langhans, Volljurist

Teils werden sogar weitreichende Vollmachten an Heimmitarbeiter erteilt.

Die falsche öffentliche Diskussion um Michael Winterhoff

Deshalb nervt mich die öffentliche Diskussion. Diese ist falsch und Heuchelei. Neue Vorwürfe gegen Jugendpsychiater, titelt die TAZ. Kinderpsychiater Winterhoff: Jugendamt beendet Kooperation, schreibt die Tagesschau. Niemand stellt sich ernsthaft die Systemfrage. Niemand gibt denen die Schuld, die dies so ermöglichen oder fördern.

Meiner Meinung nach ist es ein Systemversagen, das betroffenen Eltern und Heimkindern seit Jahrzehnten bekannt ist. Ungehört verhallen deren Rufe in der Politik, die stattdessen Elternrechte als echtes Korrektiv nachhaltig einschränkt.

Rufe nach Kinderrechten in der Verfassung verwässern nur das eigentliche Problem: Das System Jugendamt ist in dieser Ausprägung nicht zeitgemäß. Es hat sich nicht bewährt, zu viele Skandale, zu hohe fiskalische Interessen, zu wenig Änderungswille.

Michael Winterhoff ist nicht die Wurzel des Übels

Dr. Michael Winterhoff ist daher meiner Meinung nach nur ein Beispiel. Er ist nicht die Wurzel des Übels. Und das muss die Politik endlich erkennen. Und abstellen. Aber da Wahlkampf ist, wird sich keiner dem eigenen Versagen stellen.

Gerade das Jugendamt Bonn ist durch den Fall Horst Weiberg seit Jahren bekannt und berücktigt.

https://www.youtube.com/watch?v=1ungy9c50GI

Schuld hingegen sieht man dort nicht. Wie immer konnte das ja keiner Ahnen. Mit den Eltern sprechen hingegen oder diesen sogar zuhören scheint nicht gefragt zu sein.

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