Kategorien
Familienpolitik

Jugendamt muss sich an BVerfG halten

Es ist eine juristische Weisheit, die man im Staatsrecht während des Studiums ganz am Anfang lernt: Der Staat, die Behörde, die Verwaltung hat sich an höchstrichterliche Rechtsprechung zu halten. Und sie tut dies auch. Konkret heißt das, das Jugendamt muss sich bei der Auslegung des Kindeswohls an das halten, was das Bundesverfassungsgericht entschieden hat. Das Jugendamt muss sich an BVerfG halten.

Wie ich da jetzt drauf komme?

Voßkuhle: Staat muss sich an BVerfG halten

Heute vor 2 Jahren hat sich ein Andreas Voßkuhle, damals Präsident des Bundesverfassungsgerichts, im Spiegel geäußert:

„Gerichtliche Entscheidungen, seien sie von erstinstanzlichen Gerichten oder vom Bundesverfassungsgericht, sind von anderen Hoheitsträgern zu akzeptieren und umzusetzen. Andernfalls ist das ein Verstoß gegen das rechtsstaatliche Versprechen, das wir uns gegenseitig in der Bundesrepublik gegeben haben. Ein Verstoß, der nicht zu tolerieren ist.“

Andreas Voßkuhle, ehemaliger Präsident BVerfG, im Spiegel

Das Problem dabei ist nur, dass es dem hohen Herren nur um seine politischen Ansichten ging. Im juristischen Alltag hat er sich genausowenig darum gekümmert oder sein Gericht darauf getrimmt, dass die alltäglichen Probleme im Sorgerecht oder Strafrecht umgesetzt werden.

Egal wie oft das Bundesverfassungsgericht das Kindeswohl definiert hat oder auch der EGMR Deutschland in die Schranken gewiesen hat: Es kommt dutzende Male täglich vor, dass Gerichte sich hierum nicht scheren.

Wer hat daran Schuld?

Das Bundesverfassungsgericht. Denn Herr Voßkuhle oder Herr Harbarth haben schlicht kein Interesse daran, sicherzustellen, dass die – guten – Entscheidungen umgesetzt werden.

Das Jugendamt muss sich nicht an BVerfG halten

Das Jugendamt muss sich an BVerfG Entscheide halten. Das ist ein schöner Traum. Die Realität ist: Niemand schert sich um die Umsetzung der Wichtigen Entscheidungen im Sorgerecht, die das Verfassungsgericht getroffen hat.

Manchmal hat man das Gefühl, man wäre lästig, wenn man darauf besteht.

Oder was meint ihr, wie Markus König oder Carola Koch hierüber denken, was Herr Voßkuhle sagte?

Richtig. Wenig. Weil kaufen kann man sich mit dieser Binsenweisheit nichts.

Kategorien
Sorgerecht

Rückführung ist das Ziel!

Rückführung ist das Ziel!: Es ist so einfach und wird immer falschgemacht. Fordert dieses Recht ein und fragt, wie ihr es erreichen könnt.

Was ist Rückführung?

Rückführung ist die Rückgabe von Kindern in das gewohnte familiäre Umfeld nach Inobhutnahme oder Sorgerechtsentzug

Kann jeder eine Rückführung erreichen?

Jeder kann es, aber man hat nicht unendlich viele Chancen. Rückführungsoptionen müssen immer offen sein.

EGMR gibt Rückführungsoption vor

Rückführung als Ziel ist nicht nur von BVerfG, sondern auch EGMR mehrfach deutlich postuliert wurden.

Besteht darauf, dass Rückführungsoptionen sowohl im Beschluss als auch in HPG Gesprächen mitgeteilt werden.

Es gibt immer einen Weg zur Rückführung. Mancher ist schwerer als ein anderer. Aber die Chance hat jeder. Aber nicht mehrmals!

Michael Langhans, Volljurist

Besteht darauf, dass Rückführung eine realistische Option bleibt, die erreichbar ist.

Fordert Rückführung als Ziel ein!

Fordert dieses Recht ein:

EGMR zur Rückführung

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte führt hierzu aus:

76. The Court further reiterates that a care order should in principle be regarded as a temporary measure, to be discontinued as soon as circumstances permit, and that any measures implementing temporary care should be consistent with the ultimate aim of reuniting the natural parents and the child (Olsson (no. 1), cited above, pp. 36-37, § 81). The positive duty to take measures to facilitate family reunification as soon as reasonably feasible will begin to weigh on the responsible authorities with progressively increasing force as from the commencement of the period of care, subject always to its being balanced against the duty to consider the best interests of the child (K. and T. v. Finland, cited above, § 178)

EGMR, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. Februar 
2002 – 46544/99 – Rn. 76

Rückführungsziel: Was das BVerfG sagt

Das Bundesverfassungsgericht sagt hierzu – quasi übersetzt – aus:

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat wiederholt die mit der Inpflegenahme eines Kindes verbundene Intensität des Eingriffs in die Rechte der leiblichen Eltern sowie die einem regelmäßigen Umgang schon mit Blick auf das vorrangige Ziel einer Rückführung des Kindes zu seinen Eltern zukommende große Bedeutung betont und daher strenge Anforderungen an Beschränkungen des Umgangs formuliert (vgl. EGMR, Urteil der Großen Kammer vom 12. Juli 2001 – 25702/94 -, K. und T. v. Finnland, Rn. 155, 177 ff.; Urteil vom 26. Februar 2002 – 46544/99 -, K. v. Deutschland, Rn. 67, 76 ff.; Urteil vom 26. Februar 2004 – 74969/01 -, G. v. Deutschland, FamRZ 2004, 1456 <1458 f.>

BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29. 
November 2012 – 1 BvR 335/12 – Rn. 24

Rückführung ist

  • vorrangiges Ziel
  • von wichtiger Bedeutung
  • ein Grund, Umgangsbeschränkungen aufzuheben
  • zu beenden sobald es die Umstände zulassen

Dies gilt ausnahmslos. Egal wie verfahren die Situation ist.

Gebt nicht auf. Lasst Euch nicht entmutigen

Michael Langhans, Volljurist

Einziges rechtliches und tatsächliches Problem: Der (angeblich) geänderte Kindeswille oder die Gefahren, die bei einer Herausnahme entstehen.

FAQ zur Rückführung:

Hier findet Ihr unsere Fragen und Antworten rund um Rückführung.

Kategorien
Amtshaftung

Amtspflicht rechtmäßiges Verhalten

Wer eine Amtshaftungsklage angehen möchte, der muss die Amtspflichten kennen. Nur wer Verstöße hiergegen nachweisen kann, hat eine Chance, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die wohl wichtigste Amtspflicht ist die Amtspflicht rechtmäßiges Verhalten.

shopping_cart

Bestellen!

Die Amtshaftungsklage: Amtspflichten
ISBN-13: ‎  979-8608782398 (bestellen: Amazon)
Sammelband „Die Amtshaftungsklage“
ISBN-13: ‎  9783750286245 (bestellen: Buchhandel)

Eine Amtspflicht ist immer die Pflicht zu rechtmäßigem, also gesetzmäßigem Verhalten. Dies bedeutet, dass Behörden sich an die Gesetze zu halten haben und gegebenenfalls die Gerichte involvieren müssen, um eine Frage zu klären, was sich aus Art. 20 GG ergibt (vgl. Bernd Rohlfing, Amtshaftung, Universitätsdrucke Göttingen, S. 94)

Gesetze legen letztlich nur Gerichte aus, nicht die Verwaltung

Wie Gesetze auszulegen und anzuwenden sind, müssen die Gerichte feststellen. Hierbei sind Entscheidungen des
Bundesverfassungsgerichtes prominent, weil diese wie Gesetze gelten und angewandt werden müssen.

Amtspflicht höchstrichterliche Rechtsprechung zu beachten

Zwar wird in Teilen der Literatur noch gesondert die Pflicht, höchstrichterliche Rechtsprechung zu beachten, als eigene Amtspflicht gesehen. Dieser Unterschied ist in der Praxis aber marginal.
Für Beamte sind höchstrichterliche Rechtsprechung bereits die für sie zuständige OLG bzw. Oberverwaltungsgerichts-Rechtsprechung.

Rechtsprechung eines OLG muss das Jugendamt beachten

Michael Langhans, Volljurist

Dies gilt ausnahmslos.

Rechtsprechung ist den Gesetzen und deren Auslegung gleich, weil Beamte hier keine eigene Kompetenz haben, den Gesetzeswortlaut auszulegen.

Ausnahme gilt bei Richtern!

Etwas anderes gilt hierbei freilich für Richter:
Richter sind nur an das Bundesverfassungsgericht gebunden, weil nur diese Entscheidungen produziert, die Gesetzeskraft haben.

Andere Entscheidungen von Bundes- oder Obergerichten sind wegen der richterlichen Unabhängigkeit nicht bindend – solange man gute Argumente hat.

Einfach aus Unkenntnis abweichen ist auch nicht zulässig.
Wie Gesetze zu behandeln sind freilich auch Frage von Verordnungen und Dienstanweisungen der Dienstherren – im Rahmen der Rechtsprechung.

Amtspflicht rechtmäßiges Verhalten und Unkenntnis?

Ist dann die Amtspflicht für rechtmäßiges Verhalten verletzt, wenn man die Gesetze nicht kennen kann, weil man Sozialpädagoge oder Verwaltungsfachwirt ist und vom BGB keine Ahnung hat?

Ich hatte das mehrfach in Verhandlungen, dass Jugendamtsmitarbeiter die Unkenntnis der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung offenbaren musste (auch Jugendamtsmitarbeiter sollten daher mein Buch „Wichtige Entscheidungen im Sorgerecht“ lesen).

Zwar mag es menschlich sein, wenn ein Pädagoge weiss dass er von Juristerei keine Ahnung hat. Aber die im SGB VIII niedergelegten Grundlagen sind eben auch solche, die das Jugendamt als Berater des Richters binden. Und dazu gehört eben auch, dass man weiß was man darf und was nicht.

Unfähigkeit schützt hier also nicht vor Strafe.

Typische Fehler von Amtspflichtverletzungen rechtmäßiges Verhalten

Was sind dann beim Jugendamt solche Amtspflichtverletzungen der Pflicht auf rechtmäßiges Verhalten?

  • Jugendamt führt keine Gefährdungseinschätzung gem. §8a SGB VIII durch
  • Jugendamt verucht nicht, richterliche Entscheidung herbeizuführen
  • Mildere Mittel (SPFH, Tagesbetreuung) werden nicht bewilligt
  • Jugendamt verschafft sich keinen persönlichen Eindruck vor einer Inobhutnahme
  • Familienangehörige werden nicht geprüft, zu denen man Kinder geben kann
  • Rückführung wird nicht geprüft
  • Bindung Eltern und Kind wird nicht aktiv gefördert
  • Tatsächliche Ausübung der Sorge nicht durch Amtsvormund, sondern durch Pflegefamilie/Heim
  • Umgangsvereitelungen obgleich Umgangsbestimmungsrecht nicht entzogen
  • Vorschnelle medizinische Behandlungen als Beweisvereitelungen
  • Fachfremde Behauptungen wie Diagnostiken
  • Mangelnde Neutralität

usw.

Dies ist nur eine beispielsweise Auflistung. Eine genaue Prüfung kann nur konkret Einzelfallbezogen durch eine kompetente Person erfolgen.

https://familienrecht.activinews.tv/meine-buecher/buch-amtspflichten/
Kategorien
Gutachten

Familienpsychologische Gutachten anfechten

Familienpsychologische Gutachten anfechten, richtigstellen und vermeiden ist eine Wissenschaft, die viele Anwälte nicht beherrschen. Viele Gutachten sind falsch und fehlerhaft und werden meist (nur) von hinten gelesen.

Viele lesen sogar nur das Fazit und denken, dagegen nichts tun zu können.

Andere meinen, einzelne Fehler im Gutachten wären nicht angreifbar und bleiben deshalb stumm., egal ob psychologisches, psychiatrisches oder sonstiges Gutachten im Auftrag des Gerichts.

Weil aber diese Fehler in den Gutachten durch Familienpsychologen oft streitentscheidend sind, ist es falsch hier untätig zu bleiben. Ich möchte euch vorbereiten darauf, wie man ein solches Gutachten anfechten kann. Leider gibt es kein einheitliches Muster, weder für Gutachten noch Gutachtensprüfung. Doch ihr werdet nach diesem Artikel wissen, ob und wie ihr ein Gutachten ablehnt oder anfechtet.

Und natürlich helfen diese Ausführungen Euch auch, einen Gutachter zu verklagen – zum Beispiel mit einer Amtshaftungsklage nach §839a BGB.

Wie wehre ich mich gegen ein solchens Gutachten, ohne ein Psychologiestudium absolviert zu haben?
Ist es für mich als Betroffener überhaupt möglich, mich zu wehren? Die Kosten für ein Gutachten sind enorm, auch die Kosten für ein Gegengutachten oder eine methodenkritische Stellungnahme. Zudem vergeht während der Begutachtung viel Zeit ins Land, weil sie einfach lange dauert. In dieser Zeit werden Kinder entfremdet, so dass man nicht auf die Gerichtsentscheidung warten sollte, sondern sofort die Grundlagen für eine erfolgreiche Anfechtung oder Klage gegen den Gutachter legen sollte.


Ich sage ja. Dafür habe ich eine der wichtigsten Reihen meines YouTube-Kanals begründet:

Familienpsychologische Gutachten anfechten – die (alte) Playlist

Das ist also die Playlist Fehler in Gutachten erkennen. Ich erkläre unten noch alle Videos einzeln, doch schnuppert hier bitte schon hinein. Es sind 39 Videos, also schau Dir alles an. Diese Videos werden langsam auf den neuen YouTube Kanal umziehen, es kann also zu Änderungen kommen.

Was erwartet Euch in Fehler in familienpsychologischen Gutachten erkennen

Doch was genau erwartet Euch in diesen Videos? Ihr lernt Fehlerquellen zu erkennen. Dies zu rügen, also an das Gericht zu schreiben dass etwas falsch gelaufen ist ist Eure wichtigste Chance. Ein falsches familienpsychologisches Gutachten könnt ihr daher nur angreifen, wenn ihr möglichst viele Fehlerquellen aufzeigt. Wenn ihr die Arbeit nicht macht, wird sie keiner machen.

Ist es nicht Aufgabe des Anwalts, Fehler in Gutachten zu erkennen

Richtig. Aber: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Nur wenn ihr selber ein Grundwissen habt, könnt ihr Euch auf eine Fachexpertise verlassen. Und: Nur ihr ward bei der Exploration anwesend, nur ihr wisst daher auch, falls einiges falsch gelaufen ist. Fehler in familienpsychologischen Gutachten ist auch eine Fleissarbeit, aber Routine und Erfahrung helfen ungemein. Vieles kann man sich selber aneignen, aber man benötigt schon einen Überblick über Gutachten. Nur so kann man Familienpsychologische Gutachten anfechten.

Ist ein Gutachten anfechtbar?

Ja. wenn man weiss, wie. Man muss alle inhaltlichen und fachlichen Fehler finden und aufzeigen. Manche meinen, nur das Ergebnis wäre anfechtbar. Ich sage: Alles ist prüfbar und damit auch anfechtbar. Und man sollte auch alle Fehler ansprechen und anfechten. Nicht anfechtbar ist hingegen die Zustimmung zur Teilnahme. Ein Rückzug macht Ergebnisse nicht unverwertbar.

Die einzelnen Videos zu Fehler in Gutachten erläutert

Aber schauen wir uns einfach mal die einzelnen Videos der Reihe an. Vorsicht, sie wird noch ausgebaut :

Wie Fehler in familienpsychologischen Gutachten erkennen

Fehler in Gutachten: Das Auftaktvideo zur Bestsellerreihe. Hier erläutere ich Euch nur den Sinn der Reihe.

Ist mein Gutachter qualifiziert?

Ist mein Gutachter qualifiziert? Eine Frage, die viel zu selten geprüft wird. Richter schreiben nur „ist mir bekannt“, ohne seine Qualifikation als Gutachter darzulegen. Das FamFG ist hier sehr schwammig, daher solltet ihr den Lebenslauf und die öffentlich zugänglichen Infos des/der Gutachters/Gutachterin auswerten.

Ist mein Gutachten prüffähig?

Eine Behauptung ist noch kein gutes Gutachten. Dieses muss gerade nachvollziehbare Argumente darlegen, warum man zu einem Ergebnis, einer Behauptung und einem Schluss kommt.

Darf Gutachter veraltete Literatur verwenden?

Veraltete Literatur im Gutachten verwendet: Wie rügen? Hat es überhaupt Einfluss auf das Ergebnis. Faustformel: Je älter eine Literatur, desto wahrscheinlicher ist sie überholt. Insbesondere wenn es neue Auflagen gibt, kann sich hier eine andere Sichtweise ergeben. Notfalls sollte man hier in einer Unibibliothek prüfen, ob die Literatur überhaupt richtig zitiert ist. Plagiatsverfahren belegen ja das Gegenteil.

Sind auch alle Tests im Gutachtensergebnis?

Alle Tests auch im Gutachtenergebnis? Wenn der Gutachter meint, er braucht 10 Tests, um zu einem Ergebnis zu kommen, muss er auch diese 10 Tests am Ende werten. Er kann nicht einfach nur die Tests nutzen, die ihm in seiner (vorgefertigten) Meinung passen.

Wurden Gespräche falsch wiedergegeben?

Gespräche falsch wiedergegeben im Gutachten: Sachverhaltsfehler unbedingt ansprechen. Das ist viel Arbeit. Aber diese Arbeit müsst Ihr machen. Denn nur ihr wisst, wie es richtig war. Der Fehler, an den oft Richter und Anwälte nicht hingehen. Weil sie die Zeit nicht haben…

Wer jemand zuhört, muss das auch richtig wiedergeben.

Fehlerhäufigkeit in Gutachten

Fehlerhäufigkeit in Gutachten Dieses Video erläutert die Fehlerhäufigkeit in Gutachten anhand wissenschaftlicher Untersuchugen

Systematische Aktenanalyse

Systematische Aktenanalyse im Gutachten als häufige Fehlerquelle. Denn der Gutachter kann nicht einfach so loslegen und losschreiben. Die Akte muss systematisch und nach wissenschaftlichen, nachvollziehbaren Kriterien ausgewertet worden sein.

Ist jedes Schreiben ein Gutachten?

Ist jedes Schreiben ein Gutachten? Ein Gutachten bedingt Exploration und Interaktionsbeobachtung. Ohne dies ist ein familienpsychologisches Gutachten fehlerhaft und allenfalls eine schriftliche, gutachterliche Stellungnahme, aber eben kein Gutachten. Dazu muss es die Gütekriterien einhalten und ein Minimum an geprüften Inhalten vorzeigen.

Darf ein Gutachter Zeugen ohne mich anhören?

Darf Gutachter Zeugen ohne mich anhören? Ist dies ein Verstoß gegen Parteiöffentlichkeit und Beweisunmittelbarkeit? Ich sage nein, er darf es nicht. Denn zu wahrscheinlich sind manipulative Vorgehensweisen. Und: Eine einmal falsche Situation wird ein Gutachter nur ungern richtigstellen.

Wie erfahre ich ob mein Gutachter kompetent ist?

Wie erfahre ich ob mein Gutachter kompetent ist, dieser Frage gehe ich in diesem Video nach. Fragen bildet. Und zwar sofort und am Anfang. Weigert sich ein Gutachter zu antworten, solltet ihr ihn ablehnen. Dies ist eine sehr wichtige Fragestellung. Es gibt bei familienpsychologischen Gutachten nämlich keine Gutachterliste als Standard, wie sie die IHKs für Bausachverständige vorhalten. Es gibt zwar Zusatzbezeichnungen, die bei den Psychotherapeutenkammern angelegt sind und dort eruiert werden könnne. Auch die IHKs haben hier Listen. Aber man muss dort nicht verzeichnet sein, um Gutachter zu werden.

Muss sich Gutachter an Gerichtsauftrag halten?

Muss sich der Gutachter an den Auftrag halten? Was passiert, wenn er über diesen hinausgeht? Hier müsst ihr richtig schnell reagieren und über Gegenvorstellung eine Änderung des Beweisantrags erreichen. Gegebenenfalls muss der Gutachter auch abgelehnt werden. Der Gutachter darf nicht mehr Menschen begutachten als laut Antrag geschuldet. Er darf nicht weitere Fragen stellen und beantworten. Aber er darf sehr wohl die Fragestellung interpretieren und psychologisch ausgestalten.

Welche Tests?

Welche Tests darf man in Gutachten verwenden? Das ist eigentlich eine psychologische Fachfrage, so dass ich nur begrenzt dazu Stellung nehmen kann. Trotzdem erkläre ich Euch einige Aspekte hierzu. Wie ihr die Anwendung zu den Tests am Besten herausfinden könnt: Fragt Google. Es ist erstaunlich, wie viel man findet. Und somit Familienpsychologische Gutachtena anfechten kann, nur mit Google.

Wer darf familienpsychologisches Gutachten schreiben

Psychologe, Psychologischer Psychotherapeut und Psychiater: Wer darf was im familienpsychologischen Gutachten? Wo liegen die Unterschiede? Insbesondere wenn Erkrankungen behauptet werden, ist dies oftmals nicht zulässig, wenn nicht die entsprechenden Approbationen gem. PsychThG vorliegt. Auch wenn Salzgeber eine abweichende Meinung hat (der genau damit ja Geld verdient), solltet ihr Euch hier nicht abweisen lassen. Psychiater sind mehr als Psychologen. Psychologen könnten allenfalls eine Zusatzbegutachtung anregen, nicht aber eine psychische Erkrankung behaupten. Hierzu haben sie die Kompetenzen und Erfahrungen nicht. Zudem fehlt oftmals der ausreichende zeitliche Kontakt mit dem Probanten.

Was ist das Brickenkamp-Handbuch

Testverfahren: Brickenkamp Handbuch! Sollte zumindest der Anwalt einmal einsehen, falls die Wertigkeit von Gutachtentests relevant ist.

Wer kann Gutachten überprüfen – Gutachtenskritiker

Hier stelle ich drei Sachverständige vor, mit denen ich zusammenarbeite und die ich schätze. Diese Personen können entweder methodenkritische Stellungnahmen oder Obergutachten durchführen. Der unterschied ist wichtig, nur letzteres beantwortet die Beweisfrage des Gerichts und ist damit relevant. Eine methodenkritische Stellungnahme hingegen ist allenfalls geeignet, das Gutachten des Gerichtsgutachters zu vernichten.

Prof. Dr. Leitner, der Begründer quasi der modernen Gutachtenskritik, bekannt aus Funk und Fernsehen, bietet eine erste Einschätzung eines Falles kostenfrei an. Erst wenn man dann eine Begutachtung wünscht, werden Kosten fällig. Er arbeitet streng wissenschaftlich, schnell und präzise, aber auch mit Bausteinen und geht bisweilen zu wenig auf konkrete Fehler der Art des Sachverhaltes ein

Gutachtenskritiker: Rainer Müller-Hahn ist ein Berliner Psychologe, der lieber lösungsorientiert arbeitet als streng Schematisch. Er lehnt es ab, die Frage der Erziehungsfähigkeit per Gutachten zu klären, sagt aber wenn es sein muss, dann zumindest inhaltich und wissenschaftlich fundiert.

Gutachtenprüfen durch Prof. Dr. Wilfried Hommers ist für mich die Creme de la Creme. Er kann nicht nur methodenkrtitische Stellungnahme, sondern auch Ex-Ante-Gutachten, wenn er die Gerichtsakten erhält. Er klärt also die Beweisfrage, als ob er als Gutachter die Akte so erhalten hätte und weist auf Fehler hin. Er arbeitet sehr genau, er findet Sachen die ich selber überlesen habe – und das kommt nicht oft vor!

Werbung: Mein Buch Fehler in Gutachten erkennen

In meinem Buch, das ihr im Buchhandel und auf Amazon erhalten könnt, findet ihr alle diese Artikel und die Videoinhalte und noch einiges mehr prägnant und einfach erklärt. Das Wissen im Gegenwert von 1.000en EUR für kleines Geld – das bietet nur der Ratgeber Familienrecht:

https://familienrecht.activinews.tv/meine-buecher/fehler-in-gutachten-erkennen/

Falsche Zeugenaussagen im familienpsychologischen Gutachten

Falsche Zeugenaussagen im Gutachten: Was tun? Wie gehe ich damit um? Richtigstellen. Wie stelle ich falsche Zeugenaussagen richtig?

Nicht nur über Beweisanträge, sondern die richtigen Aussagen vorlegen. Gegebenenfalls ist solch ein Gutachter abzulehnen.

Anlagen

Fehlende Anlagen des Gutachtens gehören nicht zu einem prüffähigen Gutachten. Denn nur mit Anlagen kann man auch schauen, ob der Schluss des Gutachters richtig ist. Fehler kommen vor, das ist kein Problem. Und genau deshalb sollte ein seriöser Gutachter hier alles ordentlich auf den Tisch legen. Das dürft ihr nicht vergessen zu rügen!

Wie lässt man sich gegen Gutachten (ohne Anwalt) ein

Wie man sich gegen Gutachten einlässt erkläre ich hier anschaulich und zum nachmachen.

Wie geht eine Glaubwürdigkeitsbegutachtung

Glaubwürdigkeitsbegutachtung: Wie geht das? Wie geht der Sachverständige vor, systematisch und inhaltlich.

Sie kommt immer bei streitigen Behauptungen ins Spiel. Wenn vier Augen Situationen zu bewerten sind und davon eines ein Kind ist. Hier gelten eigene Regeln, deren Einhaltung ihr beachten und anmahnen solltet. Hier erfolgen oft Fehler, die entscheidend sind.

Die Zusammenfassung

Die unsinnige Zusammenfassung eines Gutachtens muss kritisch hinterfragt und richtiggestellt werden. Denn: Viele Richter lesen nur diese.

Alle Beweismittel verwendet?

Alle Beweismittel im Gutachten verwendet? Der Richter erhebt Beweise. Der Richter entscheidet, welche wie zu werten sind. Daher kann und darf ein Gutachter hier nicht entscheiden, ob er etwas berücksichtigt. Allenfalls eine alternative Berücksichtigung ist zulässig.

Einseitig oder Voreingenommes Gutachten?

Einseitig oder Voreingenommen? Das ist die Frage. Es lohnt sich, neutral zwischen den Zeilen zu lesen. Wird nur die Aussage einer Partei wiederholt hinterfragt, ist dies auffällig.

Es gibt auch gute Gutachter!

Gute Gutachter: Dr. August-Frenzel, Regensburg. Neutral, professionell, menschlich. Und: Sie orientiert sich am Fall, nicht am Wunsch des Gerichts.

Was ist ein lösungsorientiertes Gutachten?

Lösungsorientiertes Gutachten vorgestellt – leider wird es zu selten beantragt. Ein lösungsorientiertes Gutachten will die Probleme beseitigen, nicht einfach nur eine Lösung dem Richter vorschlagen. Es geht um Ursachen und Problemlösungen zwischen den Beteiligten, nicht um Inobhutnahmen und Streit.

Gegengutachten

Gegengutachten: Wie man ein Gerichtsgutachten/familienpsychologisches Gutachten widerlegt und was man mit einer methodenkritischen Stellungnahme nicht erreichen kann, erfahrt ihr in diesem Video.

Falsche Aufklärung

Falsche Aufklärung Gutachter kann zur Unverwertbarkeit des Gutachtens führen. Doch vorsicht: Oft ist im Gutachten behauptet, es wäre richtig aufgeklärt worden. Dies muss man unbedingt schriftlich richtigstellen. Daher sind auch Videoaufnahmen der Explorationsgespräche oder Tonbandaufnahmen sinnvoll.

Falsche Hypothesenbildung

Falsche Hypothesenbildung im familienpsychologischen Gutachten führt zur Unverwertbarkeit. Denn falsche Hypothesen führen zu falschen Ergebnissen, ohne Ausnahme

Therapie vor Gutachten

Negativer Einfluss von Therapien: Keine Therapie vor Gutachten! Denn ansonsten kann behauptet werden, dass der Therapeut das Ergebnis manipuliert hat. Gerade bei Kinder ist dies schwierig, weil man einerseits helfen muss, andererseits nicht helfen soll. Diesen Widerspruch sollte Euer Anwalt mit Euch besprechen.

Zeitpunkt der Begutachtung

Zeitpunkt der Begutachtung als Fehler im Gutachten. Denn eine zu spät erfolgende Begutachtung nach Inobhutnahme berücksichtigt ja nicht mehr den Urzustand, sondern den durch das Verfahren, Pflegeeltern oder Heimen manipulierten Zustand. Daher muss man dies kritisieren. Gute Gutachter nehmen hierzu von sich aus Stellung.

Schweigepflichtsentbindung

Schweigepflichtsentbindung auch beachtet? Gutachter sind hier gebunden, wenn Schule, Kindergarten oder Ärzte nicht entbunden sind. Verstößt man hiergegen ist diese Aussage nicht verwertbar.

Falscher Hintergrund Gutachter

Gutachter aus falschem sozialen und ethisch-kulturellen Hintergrund – Ich kann nur begutachten, was ich kenne. Gutachter müssen daher nicht nur die Sprache der Probanten sprechen, sondern deren sozialen, kulturellen, religiösen und sonstigen Besonderheiten Rechnung tragen und berücksichtigen. Dazu gehört, dass man diese Besonderheiten kennt (siehe UN Kinderrechtskonvention). Am Besten sind Gutachter aus dem eigenen sozialen Hintergrund!

Gutachterauftrag deligiert

Gutachtensauftrag wird durch Dritten ausgeführt – das ist unzulässig. Nur geringwertige Nebentätigkeiten dürften Dritte ausführen, nicht aber Exploration oder Interaktionsbegutachtung

Hilfe, was muss ich jetzt tun gegen Fehler in familienpsychologischen Gutachten

Fühlst Du Dich überfordert, diese Aufgabe auszuführen und Stellung zu nehmen? Ist auch Dein Anwalt nicht in der Lage hierzu? Dann habe ich hierzu etwas für Dich: Ich biete kritische Gutachtensrezensionen an, ein rechtlich-tatsächliches Gutachten zu einem Gerichtsgutachten, in dem ich die obigen Aspekte kläre und prüfe. In diesen Gutachten nehme ich sehr umfangreich Stellung zu den Fehlern, den Problemen bei Tests, sachlich-fachlich-tatsächlichen Fehler und rechtlichen Problemen, aber auch den Gütekriterien bei Gutachten und zur Qualifizierung des Gutachters. Eine kritische Gutachtensrezension kostet 350 €. Damit deckt ihr alle Fehler in familienpsychologischen Gutachten auf.

Weitere spannende Artikel findet Ihr hier:

https://familienrecht.activinews.tv/gutachten/wehren-gegen-familienpsychologisches-gutachten/

Weitere Infos findet ihr in der Kategorie Gutachten. Damit lernt ihr alles, um familienpsychologische Gutachten anfechten zu können oder gegen psychologische Gutachten Einwendungen zu erheben.

Kategorien
Recht allgemein

Flucht aus Kinderheim

Der Traum aller von Kinderklau betroffenen Eltern: Das eigene Kind reisst aus und steht vor der Tür. Flucht aus Kinderheim kommt gar nicht so selten vor, die Öffentlichkeit erfährt es nur selten. Polizeiliche Suchen werden oft erst nach vielen Tagen gestartet, keiner soll viel erfahren.

Doch für die Eltern kann es zu einer kurzen Freude werden. Jetzt muss man sich richtig verhalten, um sich nicht strafbar zu machen oder das Kind noch mehr zu verlieren.

Kindesentziehung bei Flucht aus Kinderheim?

Die Strafbarkeit für eine Flucht aus einem Kinderheim oder einer Pflegefamilie kann sich aus §235 StGB ergeben. Der Straftatbestand der Entziehung Minderjähriger lautet:

§ 235 Entziehung Minderjähriger

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.eine Person unter achtzehn Jahren mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List oder
2.ein Kind, ohne dessen Angehöriger zu sein,den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger entzieht oder vorenthält.
(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger
1. entzieht, um es in das Ausland zu verbringen, oder
2. im Ausland vorenthält, nachdem es dorthin verbracht worden ist oder es sich dorthin begeben hat.

Quelle

Nur Handeln Dritter strafbar – nicht das des Kindes bei Flucht aus Heim

Liest man das Gesetz genau, kommt man zu dem Ergebnis, dass nicht jede Entziehung strafbar ist und damit auch nicht jede Form der Flucht oder Förderung von Flucht.

Nur wenn eine dritte Person ein Kind entzieht, kann dies strafbar sein. Wenn das Kind selbst davonläuft z.B., dann ist dies keine Entziehung, weil eben der Dritte fehlt. Eine Flucht durch das Kind, auch mit zugestecktem Geld, wäre immer noch nicht strafbar.
Das betrifft sowohl die Anstiftung („hey, wie wäre es, wenn Du wegläufst“) i.S. §26 StGB oder die Beihilfe („ok, ich schließe Dir die Tür auf“). Das bloße Obdach gewähren eines davongelaufenen Kindes ist ebenfalls nicht strafbar, weil hier kein aktives Entziehen vorliegt. Wenn das Kind also nach seiner Flucht vor dem Amt bei Euch klingelt, dürft ihr es hereinlassen. Auch wenn man natürlich sofort bei Euch suchen würde.

Hier entscheiden die Gerichte sehr genau: Ein Kind von a nach b zu fahren oder bei einem Telefonat leugnen den Aufenthaltsort zu kennen soll aktives Tun sein, während eben nichts tun straflos bleibt.

Wenn ich also das Essen auf den Tisch stelle, ist dies eine aktive Handlung?

Wenn ich dem Kind essen bringe?

Es einen Brief nach Hause schreiben lasse und den einwerfe? Meiner Meinung nach nicht, aber der Staat lässt sich da ungern in die Suppe spuken, so dass man davon ausgehen muss ggf. eine Straftat zu begehen. Aktiv ist jede Handlung, die ich zielgerichtet vornehme.

Ob ein Kind nur in Deutschland davonläuft oder ins Ausland, kann einen wesentlichen Unterschied machen: Die Verbringung ins Ausland oder im Ausland das Kind belassen, ohne es dem Amt zurückzugeben kann strafbar sein. Die Ausnahmen für Deutschland, in dem Eltern ihr Kind nie entziehen können, gelten hier nicht.

Keine Aufforderung zur Selbstentziehung

Dieser Beitrag soll keine Aufforderung zur Selbstentziehung sein. Ich selber habe in solchen Fällen immer mit offenen Karten gespielt und die Aufenthaltsorte immer kundgetan, weil es für das Kind so am Besten ist. Ich bin auch heute noch der Meinung dass der Fall Dave Möbius lösbar gewesen wäre, wenn die richtigen Schritte eingeleitet würden und die Familie von Dave nicht gegen dessen Interessen handeln würde.

Im Untergrund auf Dauer leben ist für kein Kind eine Option. Aber ich verstehe, warum mancher danach lechzt oder sich dies ersehnt- weil Gerichte immer wieder versagen und den Eltern und Kinder kein Gehör geschenkt wird,

Legale Selbstentziehung statt Flucht?

Ja, die legale Selbstentziehung ist möglich und hat mehrfach funktioniert. Wie das geht, könnt ihr in meinem Buch „Die Legale Selbstentziehung“ nachlesen. Dort sind alle Chancen und Risiken beschrieben, insbesondere auch wann eine solche Selbstentziehung keine Aussicht auf Erfolg haben kann.

shopping_cart

Bestellen!

Die legale Selbstentziehung
ISBN-13: ‎  978-1695276314 (bestellen: Amazon)

Nach der Flucht aus dem Heim: Was dann?

Das ist die spannendste aller Fragen. Erst einmal Ruhe bewahren und das Kind beruhigen. Dann alsbald einen Arzt, falls der Zustand des Kindes es erfordert, oder die Polizei informieren.

Wenn das Kind einen Grund (Misshandlungen) hatte, dies professionell durch Fachleute besprechen lassen. Ein Aushorchen durch Elternteile oder Polizeibeamte kann zu einer ungültigen Zeugenaussage führen (das gilt auch für alles, was das Amt nach Beeinflussung sagt). Deshalb muss durch eine neutrale Person ohne viele vorherige Ausfragen ein möglichst zusammenhängendes Geständnis/Geschichte aufgenommen werden: Ich präferiere Video und Tonbänder, weil diese sicherer sind als Notizen oder Aussagen von Zeugen.

Informiert Euren Anwalt, vielleicht ist es an der Zeit für einen Verbleibensantrag des Kindes bei Euch.

Verhaltet Euch gegenüber dem Amt nicht zu feindseelig, weil das nur erneute Herausnahmen provoziert.

Flucht aus Kinderheim erfolgreich?

Eine Flucht aus den Fängen der Justiz und des Jugendamtes kann erfolgreich sein. Es ist aber ein schwieriges unterfangen. Deshalb sollte man sich gut überlegen, was und wie man tätig wird. Einfach so probieren funktioniert selten.

Und ja, manchmal muss man nach einer erfolgreichen Flucht ein Kind trotzdem unterstützen, zurückzugehen ins Heim. Auch das gehört zu elterlichen Aufgaben, wenn es die Umstände (Gefahr für das Kind oder Gefährdung durch einen selbst) fordern.

Wenn es schiefgeht, kann das alles nämlich noch schlimmer werden als sowieso schon. Kein Umgang, keine Chance auf Rückführung – das Konstrukt Flucht kann schnell nach hinten losgehen.

Kategorien
Sorgerecht

Irrtümer Jugendamt richtiggestellt

Wir hatten Euch ja unlängst 5 Dinge erzählt, die für den Umgang mit dem Jugendamt wichtig sind, damit ihr diese Fehler vermeidet. Jetzt wollen wir Euch die 5 Irrtüme über Jugendamt und Familiengericht benennen und richtigstellen. Irrtümer Jugendamt richtigstellen – hier auf Familienrecht by Michael Langhans.

Viele von Euch werden überrascht sein, weil es immer wieder falsch gedacht und ab und zu falsch gemacht wird. Also schaut rein und erzählt es weiter!

  • Das Jugendamt kann mir das Sorgerecht entziehen
  • Das Jugendamt entscheidet, wann ich Umgang haben darf und wann nicht
  • Gegen das Jugendamt kann man kein Ordnungsgeld beantragen
  • Das Jugendamt entscheidet, was das Gericht zu beschließen hat
  • Das Gericht muss sich auf die Meinung des Jugendamtes verlassen

5 spannende Themen, findet Ihr nicht? Doch was genau ist gemeint bei diesen 5 Irrtümern über Jugendamt und Familiengericht? Und hilft es mir, das alles richtig zu stellen?

Irrtümer Jugendamt: Es kann mir das Sorgerecht entziehen

Das wird oft falsch gesagt. Und genauso oft ist es falsch. Das Jugendamt kann nur eine Inobhutnahme in begrenztem Rahmen durchführen. Es entzieht keine Sorge, kein Umgangsrecht.

Bei einer Inobhutnahme muss dann aber die Voraussetzungen des §8a SGB VIII berücksichtigt sein, insbesondere Satz 2 in Absatz 2:

Besteht eine dringende Gefahr und kann die Entscheidung des Gerichts nicht abgewartet werden, so ist das Jugendamt verpflichtet, das Kind oder den Jugendlichen in Obhut zu nehmen.

In diesem Fall muss das Jugendamt das Kind sogar in Obhut nehmen, es darf nicht abwarten.

Davon unberührt ist aber das elterliche Sorgerecht.

Mehr zur Inobhutnahme und wie man sich wehrt erfahrt ihr in diesem Artikel hier.

Rechtliche Entziehung kann nur durch das zuständige Familiengericht (in der Regel am Wohnort der Familie bzw. des Kindes) vornehmen. Eine Entscheidung des Familiengerichtes ist durch das Jugendamt bei Herausnahmen immer herbeizuführen, außer Ihr stimmt der Inobhutnahme zu. Diese Zustimmung ist aber jederzeit frei widerruflich. Wenn die Eltern gemeinsame Sorge haben, müssen beide Zustimmen für einen Widerruf. Dies wird oft ausgenutzt, indem man Eltern gegeneinander ausspielt.

https://familienrecht.activinews.tv/sorgerecht/inobhutnahme-ohne-beschluss/

Das Jugendamt entzieht also keine Sorge. Es schützt nur ein Kind – so zumindest die Theorie – wenn keine anderweitige Abhilfe möglich ist. Dass es gleichwohl zu Fehler und Missbrauch dieser Macht kommt, ist klar.

Das Jugendamt entscheidet, wann ich Umgang haben darf und wann nicht

Tatsächlich entscheidet der, der das Umgangsbestimmungsrecht innehat, wann Umgang stattfindet, wann nicht, wie lange usw.

Das Jugendamt berät zwar oft Elternteile und empfiehlt ein Vorgehen. Aber es entscheidet nicht. Wenn also Euer Expartner sagt, das Jugendamt habe den Umgang untersagt, ist dies falsch.

Gibt es einen Beschluss über Umgang, wäre ein solcher „Rat“ oder „Befehl“ sogar eine Entziehung Minderjähriger und damit nach §235 StGB strafbar. Dies kann daher auch für Mitarbeiter von Heimen oder begleiteten Umgangsstellen gelten (siehe Corona-Krise und die Umgangsverweigerung durch Behörden). Nur wenn das Jugendamt als Ergänzungspfleger auch für das Umgangsbestimmungsrecht bestellt ist, kann es hierüber entscheiden. Da aber eine Umgangsentscheidung des Familiengerichtes immer milderes Mittel ist, sollte es diese Fälle beinahe nicht geben.

Gegen das Jugendamt kann man kein Ordnungsgeld beantragen

Doch, das hat der BGH für Umgang so festgestellt (BGH, Beschluss vom 19.02.2014 – XII ZB 165/13)

„Gegen das Jugendamt, das in seiner Eigenschaft als Amtsvormund an einem gerichtlich gebilligten Umgangsvergleich beteiligt ist, kann im Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld festgesetzt werden. Dass im Rahmen der – dem Rechtspfleger übertragenen – Aufsicht über die Amtsführung des Vormunds
die Festsetzung eines Zwangsgelds gegen das Jugendamt gesetzlich ausgeschlossen ist, steht dem nicht entgegen.“

Quelle

Wenn das Jugendamt Verpflichteter eines Vollstreckungstitels ist (aber auch nur dann!) gelten die Vorschriften des §89 FamFG auch. Daran ändert auch nichts, dass Zwangsgeld ausgeschlossen ist,w eil eben nach diesem Paragraphen Ordnungsgeld ausgesprochen wird. Das Jugendamt ist daher ebenso verantwortlich für den Umgang wie Dritte und kann insoweit genauso bestraft und zur Rechtschaffenheit angehalten werden. Gebt also nicht auf!

Das Jugendamt entscheidet, was das Gericht zu beschließen hat

Das Jugendamt hat nur eine Mitwirkungspflicht gem. §50 SGB VIII:

(1) Das Jugendamt unterstützt das Familiengericht bei allen Maßnahmen, die die Sorge für die Person von Kindern und Jugendlichen betreffen. Es hat in folgenden Verfahren nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit mitzuwirken:

1. Kindschaftssachen (§ 162 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit),

2. Abstammungssachen (§ 176 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit),

3. Adoptionssachen (§ 188 Absatz 2, §§ 189, 194, 195 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit),

4. Ehewohnungssachen (§ 204 Absatz 2, § 205 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) und

5. Gewaltschutzsachen (§§ 212, 213 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit).

(2) Das Jugendamt unterrichtet insbesondere über angebotene und erbrachte Leistungen, bringt erzieherische und soziale Gesichtspunkte zur Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen ein und weist auf weitere Möglichkeiten der Hilfe hin. In Kindschaftssachen informiert das Jugendamt das Familiengericht in dem Termin nach § 155 Absatz 2 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit über den Stand des Beratungsprozesses.

Quelle

Das ist ein wesentlicher Unterschied, der oft zu erheblichen Problemen und Aspekten führt. Denn insoweit könnt ihr durchaus das Jugendamt in die Schranken verweisen, Aussagen wie der „Richter wird schon so entscheiden“ können Befangenheitsgründe darstellen usw.

Irrtum: Das Gericht macht nicht nur das, was das JA vorschlägt

Für Eltern klingt das oft anders, weil das Gericht oft das macht, was das Jugendamt vorschlägt. Dann treffen sich die Mitarbeiter noch im Gericht in anderen Verfahren, gehen gemeinsam Kaffee trinken mit dem Gericht und man trifft sich beim Jugendhilfeausschuss. Doch trotzdem entscheidet nur der Richter. Der versteckt sich oft hinter den Empfehlungen, weil er keine pädagogische Ausbildung hat und weil er sich auf seine eigenen Augen nicht verlässt, Kinder nicht besucht und selber vielleicht auch keine hat. Doch ist dies kein Grund anzunehmen, dass das Jugendamt entscheidet. Rechtlich ist es normal, dass sich das Gericht in Bereichen, wo es keine Ahnung hat, hilfe holt. Niemand würde erwarten, dass ein Richter ein Auto reparieren oder einen Schaden schätzen kann an Auto. Und dasselbe ist es beim Familiengericht mit dem Jugendamt. Dass Richter es sich zu einfach machen, nicht die Familien besuchen und sich das Kind oft zu kurz ansehen und selten in der Interaktion mit den Eltern ist ein Mangel der Verfahrensführung, aber kein Beweis dafür dass tatsächlich das Jugendamt entscheidet.

Mir sind auch vom Ergebnis her keine illegalen Absprachen bekannt. Wer etwas anderes beweisen kann: Sendet es mir zu!

Der Hilfeplan muss sofort unterschrieben werden

Grundsätzlich muss man den Hilfeplan nicht unterschreiben – auch wenn eine Weigerung Nachteile für Dich bedeuten kann. Wenn ich etwas aber nicht unterschreiben muss, dann muss ich es vorallem auch nicht sofort unterschreiben. Insbesondere darf man in Ruhe drüber nachdenken, sich beraten lassen und erst dann entscheiden. Ist wie mit dem Staubsauger, der an der Haustür verkauft wird: Schnellschüsse sind niemals gut.

Das Gericht muss sich auf die Meinung des Jugendamtes verlassen

Auch das gilt nicht. Denn das Jugendamt unterstützt zwar das Gericht und berät es, aber ein guter Richter wird sich immer auf seine eigenen Einschätzungen, seine eigenen Augen und Erfahrungen verlassen und nicht blind dem Jugendamt folgen. Ich habe das zum Beispiel in München erlebt, dass eine Richterin sich nach der Kindesanhörung gegen die Meinung des Jugendamtes stellte und sich weigerte, eine einstweilige Anordnung auf Herausnahme des Kindes zu erlassen, weil es dem Kind ja offenbar sehr gut ging. Nur weil viele Richter zu bequem sind oder sich auf ein Kind nicht einlassen können und wollen, heisst dies nicht, dass  das Gericht sich auf die Meinung des Jugendamtes verlassen muss.

Es kann keine Doppelhilfe geben

Oft wird behauptet, es kann nur eine Hilfe gleichzeitig geben. Hat die Mutter eine Sozialpädagogische Familienhilfe, wird dies dem Vater verweigert. Denn es soll keine Doppelhilfe möglich sein. Fragt doch einfach mal nach der Rechtsgrundlage nach. Richtig: Es wird keiner eine solche nennen können. Die Doppelhilfe ist gesetzlich nicht ausgeschlossen und daher möglich. Dies ist ja auch logisch, weil doch Kind und Familienunterstützung im Vordergrund stehen.

Du darfst keinen Beistand mitbringen zum Hilfeplangespräch oder Beratungsgespräch

Das erleben wir recht oft: Man möchte keinen Beistand dabei haben, weil man so einfacher den Betroffenen bearbeiten kann. Die Argumente sind dabei oft kreativ von „wir haben keinen Platz“ bis „da muss jeder zustimmen“ usw.
Das ist falsch. Das SGB X regelt explicit den Beistand. Deshalb muss dieser auch möglich sein. Als Vertreter der Partei gibt es auch keine Probleme mit Verschwiegenheit und ähnlichem. Das Recht einen Beistand beizuziehen kann nur ausnahmsweise eingeschränkt werden: Wenn der Beistand ungeeignet ist oder wenn er rechtswidrig entgeltliche Dienstleisungen anbietet.

Ergebnis Irrtümer Jugendamt

Ihr solltet deshalb immer gut abwägen, ob ihr gegen das Gericht und das Jugendamt schiesst. Fehler passieren, das ist mir sehr wohl bewusst. Trotzdem sollte man nicht alle zu seinem Feind machen. Gebt dem Gericht die Chance, das Verfahren positiv zu beenden, appeliert an dessen Sachkunde, gebt ihm Beweise gegen die Meinung des Jugendamtes an die Hand. So schafft ihr es oft, Euch einen von mehreren Beteiligten vielleicht gewogen zu stimmen.

Geht gegen das Jugendamt hart vor, wenn Umgänge vereitelt werden – so jemand ist nämlich auch nicht geeignet, Vormund oder Ergänzungspfleger zu sein.

Wenn ihr dabei aber falsche Begriffe verwendet, müsst Ihr Euch nicht wundern, dass Ihr nicht ernst genommen werdet.

Ich hoffe, dass diese  Irrtümer Jugendamt und Familiengericht euch ein wenig helfen.

Kategorien
Gutachten

Gutachter aus Eurem sozialem Hintergrund!

Achtet darauf, dass der Gutachter, den das Gericht bestellt für das psychologische oder familienpsychologische Gutachten, auch aus Eurem sozialen Hintergrund kommt. Natürlich reichen auch Qualifikationen aus, die dies ermöglichen. Aber am Besten ist jemand aus Eurem Mileu. Gutachter aus sozialem Hintergrund wie dem euren. So kann es klappen!

Kinderrecht: Gutachter aus dem eigenen sozialen Background

Dies ist nicht nur ein Recht des Kindes gem. Art. 20 CRC (UN Kinderrechtskonvention), der da lautet:

Art. 20 lautet in Absatz III wie folgt:

(3) 1Als andere Form der Betreuung kommt unter anderem die Aufnahme in eine Pflegefamilie, die Kafala nach islamischem Recht, die Adoption oder, falls erforderlich, die Unterbringung in einer geeigneten Kinderbetreuungseinrichtung in Betracht. 2Bei der Wahl zwischen diesen Lösungen sind die erwünschte Kontinuität in der Erziehung des Kindes sowie die ethnische, religiöse, kulturelle und sprachliche Herkunft des Kindes gebührend zu berücksichtigen.

Art. 20 III CRC

Natürlich spricht dieser nur die Inobhutnahme an. ABER: Das Kinderrecht ist doch die religiös-kulturelle Kontinuität. Wenn aber jemand beurteilen muss, was für das Kind richtig ist, dann muss er dies auch als Gutachter aus dem entsprechenden Milieu heraus tun – und dieses entweder kennen oder diesem angehörigen.

Video zum Thema Gutachter aus eurem sozialen Background fordern

Was. wenn Richter nicht zustimmt?

Dann müsst ihr das Gutachten ablehnen. Bietet immer an, nur nach Euren Regeln teilzunehmen, also auch z.B. bei einer Videodokumentation der Exploration. So wird es für den Richter sehr schwer, abzulehnen.

Kategorien
Amtshaftung

Höherer Schaden bei langer Verfahrensdauer

Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass bei einer überlangen Verfahrensdauer bei bestimmten Situationen auch eine Erhöhung der pauschalen Schadensersatz-Summen von 1.200 € je Jahr des §198 GVG in Betracht kommt. Konkret war es im Verfahren zu einer 37 (!) monatigen Verfahrensdauer in einer Kindschaftssache gekommen (mehr hier).
Das zuständige Oberlandesgericht (wenig überraschend die Pfälzer Rechtsexperten um Herbert Mertin, JM) hatte den Verzögerungsschaden mit 3.700 € bemessen, der Antragsteller 15.000 € (immateriellen) Schaden gefordert.

Zur Entscheidung über die konkrete Höhe hat der BGH das Verfahren zurückverwiesen. Eine konkrete Bemessung steht also noch aus. Doch die Gründe, weshalb eine besondere Situation bei dieser Verfahrensdauer hohen Schadensersatz fordert, die hat es in sich.

Höherer Schadensersatz 1.200 € je Jahr bei langer Verfahrensdauer

Der Gesetzgeber hat für die reine Verzögerung einen Pauschalbetrag von 1.200 € je Jahr festgesetzt:

„(2) Ein Nachteil, der nicht Vermögensnachteil ist, wird vermutet, wenn ein Gerichtsverfahren unangemessen lange gedauert hat. Hierfür kann Entschädigung nur beansprucht werden, soweit nicht nach den Umständen des Einzelfalles Wiedergutmachung auf andere Weise gemäß Absatz 4 ausreichend ist. Die Entschädigung gemäß Satz 2 beträgt 1 200 Euro für jedes Jahr der Verzögerung.“

§198 II S. 1-3 GVG

Wie immer ist der Staat bei eigenem Schaden sehr sparsam.

Doch er hat die Möglichkeit von Ausnahmen zugelassen:

“ Ist der Betrag gemäß Satz 3 nach den Umständen des Einzelfalles unbillig, kann das Gericht einen höheren oder niedrigeren Betrag festsetzen.“

§198 II S. 4 GVG

Hierauf stützt das Gericht die Zurückverweisung.

Höherer Schaden: prozessuale Hürden vor Schadensersatz

Gleichzeitig ist es recht schwer, überhaupt Schaden zu erlangen. Erst einmal muss man die Verzögerung rügen, das darf man auch nur alle 6 Monate und auch erst, wenn Besorgnis besteht, dass das Verfahren nicht ordnungsgemäß fortgeführt wird. Auf Deutsch: Der Staat macht ja keinen Fehler. Umso überraschender ist daher, dass es nun überhaupt eine Entscheidung zu diesem Thema gibt. Die Rechtsbeschwerde wurde auch erst nachträglich zugelassen.

Begründung: Recht auf Umgang und Familienleben verletzt

Spannend ist die Begründung: Der BGH stützt sich auf die EMRK und das Grundgesetz. Gerade Argumente übernationalen Rechts finden sich in Familiensachen viel zu selten.

Daher kann sich „Eine (…) von anderen Verfahren abhebende entschädigungsrelevante Besonderheit (…) aus der herausragenden Bedeutung des Ausgangsverfahrens für die Verfahrensbeteiligten und den damit korrespondierenden – über die verfahrenstypischen Folgen hinausgehenden – nachteiligen Auswirkungen der überlangen Verfahrensdauer ergeben 

BGH aaO

Die besondere Bedeutung von Umgangs- und Sorgerechtsverfahren wird damit endlich einmal ausgesprochen. Der Argumentation des Landes, dass der Schaden aus dem Justizskandal Kuppinger hier keine Rolle spielen (wegen dem es überhaupt Verzögerungsrügen erst gibt), würde zu Recht abgewatscht. Dass in Deutschland Richter denken, sie würden über der bindenden Rechtssprechung des EGMR stehen, ist nichts neues, bleibt aber wenig rechtsstaatlich.

Insoweit ist diese Entscheidung durchaus relevant für Amtshaftungsklagen und die Verfahrensführung in Familiensachen.

(Danke Ruwen für den Hinweis)

Kategorien
Bücher vorgestellt

Buch Amtspflichten

Buch Amtspflichten: Die Amtshaftungsklage – Die Amtspflichten ist der zweite Teilband meines Buches zur Amtshaftungsklage. Es ist eine schnelle Einführung in die wesentlichen Aspekte, die es bei der Amtshaftungsklage zu beachten gilt.

In diesem Buch wird nicht nur ein „Klagegerüst“ vorgestellt, sondern auch alle Amtspflichten aufgeführt und erklärt.

Die wichtigsten Entscheidungen zur Höhe der Schadensersatzansprüche sind ebenfalls aufgeführt.

shopping_cart

Bestellen!

Die Amtshaftungsklage: Amtspflichten
ISBN-13: ‎  979-8608782398 (bestellen: Amazon)
Sammelband „Die Amtshaftungsklage“
ISBN-13: ‎  9783750286245 (bestellen: Buchhandel)

Das Inhaltsverzeichnis 2. Teilband:

  1. WEN VERKLAGEN? DAS LEID MIT DEN VERTRETUNGSORDNUNGEN 7
  2. VERJÄHRUNG 9
  3. AMTSPFLICHTEN 14
    11.1. Amtspflicht zu rechtmäßigem Verhalten 14
    11.2. Amtspflicht, unerlaubte Handlungen zu unterlassen 16
    11.3. Verbot, rechtswidrige Rechtsakte zu erlassen 17
    11.4. Amtspflicht, zuständigkeitsgemäß zu verhalten 18
    11.5. Amtspflicht zur Erforschung des Sachverhalts 20
    11.6. Amtspflicht zu verhältnismäßigem Verhalten 22
    11.7. Amtspflicht zu fehlerfreier Ermessensausübung 24
    11.8. Amtspflicht zu rascher Entscheidung 24
    11.9. Amtspflicht zu konsequentem Verhalten 25
    11.10. Amtspflicht zur Erteilung ordnungsgemäßer Auskünfte 26
    11.11. Amtspflicht zur Fehlerbehebung 27
    11.12. Amtspflicht zur rechtzeitigen Warnung 28
    Amtshaftungsklage: Die Amtspflichten
  4. AMTSPFLICHTEN UND RICHTER 30
    12.1. Abgrenzung zu Beamtenamtspflichten 30
    12.2. Rechtsbeugung 31
  5. PFLICHTEN DES SACHVERSTÄNDIGEN 35
    BESONDERHEITEN BEI FALSCHEM
  6. GUTACHTEN/ANWALTSBERATUNG 36
  7. URTEILE UND AMTSHAFTUNG.ORG 37
  8. POSITIVE URTEILE 38
  9. NEGATIVE URTEILE 42
  10. KLAGEGERÜST 44

Für alle Schnäppchenjäger gibt es wesentliche Inhalte in meiner kostenlosen Videoreihe auf YouTube. Schaut dort einfach mal hinein.

Anwalt empfohlen

Nicht nur weil die Amtshaftungsklage den Landgerichten zugewiesen ist, sondern weil das Sortieren der Argumente Akten und Rechtswissen benötigt, empfiehlt es sich dieses Buch nur als Leitfaden zu sehen, um mit dem Anwalt die Akten zu systematisieren. Es macht wenig Sinn, zu glauben dieses Buch hätte die alleinige Lösung für die Probleme parat.

Die neue Videoreihe auf dem neuen Kanal:

Die alte Reihe

Mehr Infos zur Amtshaftungsklage findet ihr auch in der eigenen Kategorie hier am Blog.

Weitere Bücher von mir:

Kategorien
Sorgerecht

5 Fehler beim Umgang mit dem Jugendamt

Fünf Fehler im Umgang mit dem Jugendamt, die immer wieder vorkommen und die sich so einfach vermeiden lassen, will ich Euch heute vorstellen. Reden wir nicht herum, jeder Fehler weniger hilft Euch im Kampf um Eure Kinder:

Fehler Nummer 1: kein Zeuge beim Gespräch

Muss ich das Gespräch beim Jugendamt mit einem Zeugen führen? Muss ich einen Zeugen mitbringen zum Gespräch mit dem Jugendamt?

Ja! Eindeutig ein ja. Niemals ohne Zeugen ein Gespräch beim Jugendamt führen. Die Gründe sind ganz einfach. Wir unterstellen hier noch niemals eine böse Absicht von der Mitarbeiterin oder Mitarbeiter des Jugendamtes. Sondern die Tatsache ist die, dass was sie meinen und sagen vielleicht (und meistens ist das so) ganz anders verstanden wird beim Jugendamt.
Ein einfaches Beispiel soll das verständlich machen:

Sie sagen: „Ich war bei der Bank“ im Gespräch. Jugendamtsmitarbeiter/in versteht: Sparkasse.
Sie aber meinten nicht die Sparkasse, sondern die Sitzbank.

So einfach können Kommunikationsprobleme entstehen und schon haben wir ein Missverständnis.

Ganz wichtig also: Nehmen Sie Zeugen mit zum Gespräch beim Jugendamt, damit Sie später nachweisen können, was Sie wirklich gesagt haben und was nicht. Machen Sie Notizen, so dass es die Gegenseite sieht. Das verunsichert die anderen und stärkt ihre Position.

Zeugen sind deshalb so wichtig, da die Ämter auch sich Aktennotizen machen. Sie wissen nicht, was in die Akte notiert wird. Wenn ein Missverständnis da sein sollte und dies später Ihnen vorgeworfen wird und Sie einen Zeugen beim Gespräch dabei hatten, dann kann man das Missverständnis eher aus dem Weg räumen, als ohne Zeugen.

Fehler Nummer 2: SPFH im Hause ohne Bedarfsanalyse

Muss ich eine sozialpädagogische Hilfe (SPFH) ohne Grund akzeptieren?

Nein!

Dennoch, es ist zu empfehlen, dass Sie sich die konkreten Gründe von der/dem Jugendamtsmitarbeiter/in anhören, bevor Sie ja oder nein zu einer SPFH sagen.

Es ist gut, wenn vorher eine Bedarfsanalyse gemacht wird. Denn es macht keinen Sinn beispielsweise einer alleinerziehenden Mutter eine SPFH ins Haus zu schicken, wenn Sie eigentlich eine Babysitterin bräuchte, damit sie eine Entlastung hat, wenigstens für ein paar Stunden.

Fehler Nummer 3 – sofort ja sagen für ein Mutter-Kind-Heim

Muss ich sofort in ein Mutter-Kind-Heim gehen, wenn das Jugendamt das von mir will?

Nein, zumindest nicht vorschnell. Zunächst kann auch hier eine Analyse stattfinden, was tatsächlich in der Familie für einen Bedarf es gibt. Und Sie dürfen auch mitentscheiden, in welches Heim Sie gehen möchten

Fehler Nummer 4 – keine Gesprächsbasis finden

Was mache ich, wenn ich keine Gesprächsbasis finden kann?

Bevor Sie alles aufgeben und sich hier und da beschweren, wäre mein Vorschlag: Schreiben Sie dem/der Mitarbeiter/in des Jugendamtes eine kurze Mail mit dem Wunsch einer Mediation/Vermittlung. Schreiben Sie, dass Sie sich mißverstanden fühlen und sich eine gemeinsame Kommunikationsebene wünschen. Die Mediation ist nicht nur Streitschlichtung oder Lösungsfindung, sondern diese kann auch helfen die Kommunikationsebene wieder herzustellen.
Den Umgang miteinander können Sie mitgestalten. Hier finden Sie weitere Informationen über die Mediation:
http://umgang.online/

Auch auf den Seiten des Justizministeriums finden Sie Informationen über Mediation:

https://www.bmjv.de/DE/Themen/GerichtsverfahrenUndStreitschlichtung/Mediation/Mediation_node.html

Fehler Nummer 5 – die Bedenken des Jugendamtes nicht ernst nehmen

Muss ich die Bedenken vom Jugendamt ernst nehmen?

Ja, unbedingt. Denn, die Bedenken belegen die Zielrichtung und was die Mitarbeiterin oder Mitarbeiter des Jugendamtes vor hat. Nur so können Sie auch zeitnah gegensteuern oder aber auch Gegenbelege bringen.

Ein Beispiel kann das verdeutlichen:

Beispiel: Jugendamt wirft Ihnen vor, dass das Kind nicht in den Kindergarten gehe und dies schädlich wäre. Sie können dann damit ggfl. argumentieren. Dass es gar keine Kindergartenpflicht es gibt oder aber auch die Möglichkeit zwei (diese ist sogar besser): Sie sagen, dass das Kind in die Krabbelgruppe geht, zum Judo oder in eine Tanzschule usw.

Fazit zu Fünf Fehler im Umgang mit dem Jugendamt

Das sind 5 klassische Fehler, die beinahe jeder schon gemacht hat, wenn er das erste Mal mit dem Jugendamt in Kontakt kommt. Keine Sorge, die meisten davon kann man ausbügeln. Aber wie immer gilt: Es ist einfacher, sowas zu vermeiden als danach das ganze aufwendig abändern und richtigstellen zu müssen. Und manchmal Scheitern verfahren auch an solchen Aspekten. Fünf Fehler im Umgang mit dem Jugendamt, die sollte jeder von Euch ab sofort vermeiden können! Teilt diesen Tip!

Bindung und Bindungstypen

Manchmal merkt man, dass man Richter:innen hoffnungslos überschätzt. Dies passierte unlängst am AG München, als sich in einem Beschluss ein(e) Richter
mehr

Parentifizierung immer schädlich?

Wir erleben es in vielen Gutachten: Kinder werden als parentifiziert dargestellt. Doch was ist Parentifizierung, und ist diese immer schädlich? Was is
mehr

Triftige Gründe

Triftige Gründe benötigt man, um die Abänderung eines Beschlusses oder eines Vergleiches i.S. §1696 I BGB zu erreichen. Dabei ist der Maßstab strenger
mehr
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner