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Sorgerechtsverfügung und Elterntestament mit Muster

Was ist eine Sorgerechtsverfügung? Was ist ein Elterntestament? Brauche ich das? Und wenn ja, was muss rein?

Was ist eine Sorgerechtsverfügung?

Eine Sorgerechtsverfügung ist ein Rechtsakt, mit dem Eltern für den Fall ihres Ablebens oder der anderweitigen Unfähigkeit, die Elternrechte wahrzunehmen, ihr Benennungsrecht nach §§1776 ff. BGB.

Weil es sowohl über den Tod hinaus gültig sein kann als auch bei Krankheiten Anwendung findet, sollte man eine Sorgerechtsverfügung wie ein Testament gestalten und damit handschriftlich verfassen.

Wenn ein Elternteil stirbt, dann wird beinahe automatisch der andere Elternteil alleiniger Träger elterlicher Sorge. Sterben beide, wird ein Amtsvormund erstellt. Beides ist nicht immer gut für das Kind. Da der Gesetzgeber ein Vorrecht der Eltern bei Vormundsbenennung installiert hat, gibt es mit der Sorgerechtsverfügung, auch Elterntestament genannt, ein Instrument, um diesem Misstand vorzubeugen.

Warum brauche ich ein Elterntestament bzw. Sorgerechtsverfügung?

Das Elterntestament erfüllt den Zweck, wie bei einer Betreuungsverfügung, die eventuellen Entscheidungen der Gerichte zu lenken. Damit soll Einfluss genommen werden, wer sich um das Kind nach dem eigenen Ableben oder der gesundheitlichen Unmöglichkeit der Sorge (Bettlägrigkeit, aber auch psychische Krankheiten) kümmern soll. Damit wird die Freiheit der Entscheidung des Elternteils als Ausprägung von Art. 6 II GG verlängert über den Tod hinaus. Solche Entscheidungen sind vorallem dann wichtig, wenn unterschiedliche Erziehungsvorstellungen aufeinandertreffen.

Mein Video zur Sorgerechtsverfügung

Wer braucht eine Sorgerechtsverfügung?

Jeder, bei dem Streit um das Sorgerecht besteht, sollte eine solche haben. Jeder, der mit dem Jugendamt zu tun hat, sollte sich ein Elterntestament erstellen. Wenn ein Gutachten ansteht, solltet ihr eine solche Verfügung erstellen. Je früher desto besser, wird man sagen müssen, um die Wirksamkeit nicht anzweifeln zu können.

Das Muster einer Sorgerechtsverfügung

Hier könnt Ihr ein Muster einer Sorgerechtsverfügung herunterladen – kostenfrei:

Bitte beachtet: Das sollte für vollständige Wirksamkeit handschriftlich geschrieben sein und regelmäßig aktualisiert werden!

Erläuterungen zu meinem Muster einer Sorgerechtsverfügung:

Erst einmal Sorry, dass das Formular nicht genderneutral formuliert ist.

Die Benennungen im Sorgerechtsformular

Wichtig ist, dass man oben so deutlich wie möglich die Kinder benennt, also wie im Beschluss inkl. Geburtsdatum und allen Vornamen.

Bei der Benennung von Vormündern würde ich auch immer dazu neigen, mindestens 2 Vormünder zu benennen. Aber bitte benennt nicht zu viele Vormünder. Dann kann man Euch unterstellen dass keine gute Auswahl erfolgt ist sondern beliebigkeit herrscht.

Möglich ist es hier auch, und manchmal sinnvoll, ein abgestuftes System von Vormündern zu bennen: Meine Mutter. Sollte diese nicht in der Lage sein, das Amt auszuüben oder nicht erreichbar sein, wird hilfsweise benannt …

Es hat sich auch als Gut herausgestellt, vorher alle zu Fragen, die als Vormünder in Betracht kommen.

Zeitpunkt der Wirksamkeit der Sorgerechtsverfügung

Wichtig ist, dass eine Wirksamkeit erst einsetzt, nachdem ihr nicht mehr in der Lage seid, die Sorge auszuüben. Sonst hat die Vollmacht den Charakter einer Vertretungsmacht und kann Euren Interessen zuwiderlaufen.

Die Liste der Ereignisse

Diese Liste an Ereignissen, die das Elterntestament (Tod) oder die Sorgerechtsverfügung auslösen, sollte nie abschließend formuliert sein. Sonst wird man bei nichtgenannten Aspekten darüber sprechen, ob die Vollmacht dann auch gilt. Deshalb habe ich „insbesondere kann sein“ geschrieben.

„Formuliert die Verfügung bei aufgezählten Krankheiten nicht abschließend!“

Michael Langhans, Jurist

Reihenfolge der Benennungn von Vormündern

Wie oben schon geschrieben kann man auch eine Hilfskonstruktion nutzen zur Klarstellung. Ich präferiere die klare Reihung. Man kann auch mehrere Personen gemeinsam als Vormund benennen und die Vollmacht so formulieren. Wenn sich diese dann nicht einigen, kann es wieder die Probleme geben, die es ohne Vollmacht gibt. Denn solche Streitereien würde dann ein Gericht entscheiden und im schlimmsten Fall feststellen, dass es keine sinnvolle Vertretung des Kindes gibt.

Gemeinsame Vormundschaft macht meist nur in besonderen taktischen Konstellationen Sinn, um die Fortführung des elterlichen Willens zu stärken.

Handlungspflicht der Bevollmächtigung

Ich empfehle, dass eine Handlungspflicht niedergeschrieben wird, so dezidiert wie möglich. Das kann Ausschluss Psychopharmaka wie bei einer Patientenverfügung beinhaltet (denkt an den Fall Winterhoff), oder wie bei mir den Heimaufenthalt ausschließen.

Diese verpflichtenden Anweisungen lassen Rückschlüsse zu auf den tatsächlichen Willen der Eltern/Mutter/Vater. Damit wird Streit und Angreifbarkeit der Vormünder vermieden und damit die Eingriffsmöglichkeit des Gerichtes ausgeschlossen.

„Richter müssen den Elternwillen respektieren“

Michael Langhans, Herausgeber

Wichtig ist, auch wenn es sich aus dem Gesetz ergibt, die Richter darauf hinzuweisen, dass die Benennungen zu beachten sind.

Wer darf kein Vormund/Sorgerechtsinhaber/Betreuer werden

Diesen Bereich hasse ich, aber für eine gute Vollmacht/Verfügung muss man sich damit auseinandersetzen: Ihr solltet klar schreiben, wer nicht in Betracht kommt. Das umfasst leider auch den Vater (wenn dieser nicht bereits Sorgerecht hat). Denn von gesetzes Wegen ist der andere Elternteil vorrangig zu berücksichtigen. Dies wird also schnell vom Gericht angenommen – außer die dunklen Seiten sind samt Belegen dokumentiert. Daher sollte man auf diesen Bereich viel Zeit verwenden, wenn man sich fürchtet, der andere Elternteil würde zum Nachteil des Kindes entscheidungen treffen oder hat dem Kind schon geschadet. Hier kann und sollte man auch ggf. Belege benennen oder anfügen.

Wichtiges in Kürze: FAQ zur Sorgerechtsverfügung

Brauche ich eine Sorgerechtsverfügung

Nein, aber sie hilft Dir, Deine Wünsche zum Kindeswohl umzusetzen.

Kann ich mit der Sorgerechtsverfügung ein Verfahren vor Gericht vermeiden?

Ja, eine wirksame Verfügung bindet das Gericht, so dass entweder kein Verfahren erfolgt oder zumindest ein kurzes, in dem der Bevollmächtigte bestätigt wird als Vormund

Darf ich mehrere Vormünder/Bevollmächtigte benennen

Du kannst soviele benennen, wie Du möchtest. Zu viele benannte führen aber dazu, dass man Dir schlechte oder nichtige Auswahl vorwirft.

Muss ich die Sorgerechtsverfügung handschriftlich schreiben?

Für volle Wirksamkeit auch über den Tod hinaus muss sie wie ein Testament voll handschriftlich oder notariell beurkundet sein.

Was ist der Unterschied zwischen Elterntestament und Sorgerechtsverfügung?

Grundsätzlich meint beides dasselbe, die Regelung der Sorge wenn Eltern ausfallen. Die Verfügung umfasst hierbei aber Punkte, die nicht der handschriftlichen Form unterfallen. Aber auch ein Elterntestament ist eine Sorgerechtsverfügung. Nicht jede Sorgerechtsverfügung ist aber ein Elterntestament. Nur das wirksame Elterntestament verfügt über den Tod hinaus Geltung.

Muss ich meine Wünsche und Erziehungsvorstellungen reinschreiben?

Je mehr Du Deine Wünsche formulierst, desto mehr werden diese berücksichtigt werden. Zudem werden sich damit Vormünder im Streit mit dem Gericht exkulpieren und verteidigen können.

Darf ich das obige Formular handschriftlich ergänzen und unterschreiben?

Mein Muster darfst Du gern verwenden, egal auf welche Weise. Die nur unterschrieben Variante hat aber nur bei Krankheit Geltung, nicht bei Tod.

Darf ich die Trennung von (Halb)Geschwistern verbieten?

Ja, darfst Du. Die anderen sind damit gebunden.

Kann ich eine Heimunterbringung verbieten?

Ja, das darfst Du. Du solltest das sogar.

Kann ich die Gabe von Psychopharmaka verbieten?

Ja, auch Psychopharmaka kannst Du in der Sorgerechtsverfügung verbieten.

Wenn ich weitere Fragen beantworten soll, kommentiert dies unten.

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Was ist eine Kindeswohlgefahr?

Was ist diese Kindeswohlgefahr, oft auch KWG abgekürzt, um die sich im Sorgerechtsstreit alles dreht? Denn nur einer solchen Gefahr kann der Staat loslegen und Kinder in Obhut nehmen oder das Gericht anrufen. Es gibt keine genaue rechtliche Definition.

Es gibt nur in §1666 BGB folgendes:

„(1) Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.“

§1666 Abs. 1 BGB Kindeswohlgefährdung

Wann liegt eine Kindeswohlgefahr vor

Wir haben hier also vier Punkte genannt, die körperliche, geistige oder seelige Entwicklung des Kindes oder sein Vermögen. Wichtig dabei ist immer, dass die Eltern die Gefahr nicht abwenden können, um diese gesetzliche Eröffnung zu ermöglichen. Doch wann genau liegt eine Gefahr vor, die den Staat zu Eingriffen ermöchtigt?

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Konkret.
Gegenwärtig.
Erheblich.

So kann man das Problem auf einen Nenner bringen: Jede Gefährdung des Kindeswohles muss konkret sein, also nicht nur nebulös vermutet, sie muss gegenwärtig, also aktuell sein, und sie darf nicht nur kleinste Bereiche betreffen

Diese Zusammenfassung von mir basiert auf der ausführlichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes und des Bundesgerichtshofes.

Die für das Sorgerechtverfahren wichtigsten Entscheidungen auch zur Kindeswohlgefahr habe ich in meinem Buch „Wichtige Entscheidungen im Sorgecht“ zusammengefasst im Kapitel 2:

https://familienrecht.activinews.tv/buecher-vorgestellt/wichtige-entscheidungen-sorgerecht/
Mein Buch zur Gefahr für das Kindeswohl und alles, was man im Verfahren um die Sorge wissen muss

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Bundesverfassungsgericht zur Gefährdung des Kindeswohles

Eine gute Zusammenfassung findet sich in BVerfG 1 BvR 160/14, Rn. 28:

aa) Soweit es um die Trennung des Kindes von seinen Eltern geht, ist dieser Grundrechtseingriff allein zu den in Art. 6 Abs. 3 GG genannten Zwecken zulässig. Danach dürfen Kinder gegen den Willen des Sorgeberechtigten nur von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen. Dabei berechtigen nicht jedes Versagen oder jede Nachlässigkeit der Eltern den Staat auf der Grundlage seines ihm nach Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG zukommenden Wächteramts, die Eltern von der Pflege und Erziehung ihres Kindes auszuschalten oder gar selbst diese Aufgabe zu übernehmen (vgl. BVerfGE 24, 119 <144 f.>; 60, 79 <91>). Es gehört nicht zur Ausübung des Wächteramts des Staates, gegen den Willen der Eltern für eine bestmögliche Förderung der Fähigkeiten des Kindes zu sorgen. Das Grundgesetz hat den Eltern die primäre Entscheidungszuständigkeit bezüglich der Förderung ihrer Kinder zugewiesen. Dabei wird auch in Kauf genommen, dass Kinder durch Entscheidungen der Eltern wirkliche oder vermeintliche Nachteile erleiden (vgl. BVerfGE 60, 79 <94>; BVerfGK 13, 119 <124>). Um eine Trennung des Kindes von den Eltern zu rechtfertigen, muss das elterliche Fehlverhalten vielmehr ein solches Ausmaß erreichen, dass das Kind bei einem Verbleiben in der Familie in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet ist (vgl. BVerfGE 60, 79 <91>). Ihren einfachrechtlichen Ausdruck hat diese Anforderung in § 1666 Abs. 1 BGB gefunden. Die Annahme einer nachhaltigen Gefährdung des Kindes setzt voraus, dass bereits ein Schaden des Kindes eingetreten ist oder eine Gefahr gegenwärtig in einem solchen Maße besteht, dass sich bei ihrer weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (vgl. BVerfGK 19, 295 <301>; BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2004 – XII ZB 166/03 -, FamRZ 2005, S. 344 <345>).

Bundesverfassungsgericht 1 BvR 160/14

Primär entscheiden immer Eltern!

Die Entscheidung ist nicht nur wichtig, weil klar darin steht, dass die Eltern primär entscheiden:

„Das Grundgesetz hat den Eltern die primäre Entscheidungszuständigkeit bezüglich der Förderung ihrer Kinder zugewiesen“

Bundesverfassungsgericht 1 BvR 160/14

Wichtig sind die Ausführungen, wann eine Trennung der Kinder von Eltern gerechtfertigt ist – unter Bezugnahme auf das oben zu §1666 BGB gesagte: Die nachhaltige Kindeswohlgefahr liegt dann vor:

„Die Annahme einer nachhaltigen Gefährdung des Kindes setzt voraus, dass bereits ein Schaden des Kindes eingetreten ist oder eine Gefahr gegenwärtig in einem solchen Maße besteht, dass sich bei ihrer weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt.

BVerfG aaO

Konkret, gegenwärtig und erhebliche Kindeswohlgefahr

Auf die obige Formel konkret, gegenwärtig und erheblich reduziert heisst dies:

  • Konkret ist eine KWG, wenn ein Schaden eingetreten ist oder ziemlich sicher bald eintritt, es eben konkrete Anhaltspunkte, Beweise oder zumindest eindeutige Indizien gibt
  • Gegenwärtig ist die Gefährdung des Kindeswohls, wenn sie im Moment relevant ist, nicht erst in ferner Zukunft.
  • Erheblich ist die Kindeswohlgefahr, wenn die Schäden nicht nur die Bagatellgrenze erreichen, sondern eine Auswirkung auf

Bundesgerichtshof zur Kindeswohlgefahr

Der Bundesgerichtshof argumentiert ähnlich:

Eine Kindeswohlgefährdung im Sinne des § 1666 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn eine gegenwärtige, in einem solchen Maß vorhandene Gefahr festgestellt wird, dass bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls
des Kindes mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind dabei umso geringere Anforderungen zu stellen, je schwerer der drohende Schaden wiegt.

Bundesgerichtshof XII ZB 408/16

Auch hier wieder der Dreiklang konkret, gegenwärtig und erheblich:

  • Konkret ist eine Gefahr, wenn sie festgestellt wird in einem Maß, dass die weitere Entwicklung Schaden erwarten lässt
  • Erheblich ist die Schädigung des geistigen und leiblichen Kindeswohles
  • Gegenwärtig heißt aktuell

Konkrete Verdachtsmomente nötig

Zur Konkretheit für der BGH noch ergänzend aus:

Die Annahme einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit muss auf konkreten Verdachtsmomenten beruhen. Eine nur abstrakte Gefährdung genügt nicht (im Anschluss an Senatsbeschluss BGHZ 213, 107 = FamRZ 2017, 212).

Bundesgerichtshof XII ZB 408/16

Abstrakte Gefahr ohne greifbare Anhaltspunkte reicht nicht aus für die Konkretheit.

Der Knackpunkt in dieser Entscheidung ist Satz 2: Je schwerer die drohende Gefahr (schwere Körperverletzung, Verhungern, Missbrauch) wiegt, desto weniger muss das Gericht und das Jugendamt feststellen. Hierdurch wird dem Rechtsmissbrauch Tür und Tor geöffnet.

Beharrt immer auf diesem Dreiklang: Konkret, gegenwärtig und erheblich. Nur wenn diese drei Punkte erfüllt sind, kann man von einer Kindeswohlgefahr ausgehen und eine Entziehung von (Teilbereichen der) elterlichen Sorge durchführen.

Wann liegt nun konkret eine KWG vor?

Anders als in anderen Ländern gibt es keinen Katalog, den man abarbeiten kann und muss. Im Rahmen der obigen Grenzen ist das Familiengericht und das Jugendamt frei, Entscheidungen zu treffen (und zu begründen!). Es ist daher schwierig, abschließendes zu sagen. Klar ist: Missbrauch und schwere Körperverletzungen wie regelmäßige Schläge sind eine Gefahr. Bei Begriffen wie „Vernachlässigung“ und ähnliches hingegen wird es schon schwerer. Umso wichtiger ist es eben, auf diese einfache Formel hinzuweisen.

Was tue ich wenn das Jugendamt mit einem Sorgerechtsentzug droht

Leider kommt es oft vor: Das Jugendamt droht mit Sorgerechtsentzug bzw. Antrag an das Gericht. Das Problem dabei: Eine konkrete, gegenwärtige und erhebliche Gefahr kann dann eigentlich nie vorliegen. Denn diese bedingt „sofortiges Tätigenwerden“ im §8a SGB VIII. Eine Antragstellung ist erst einmal nicht „sofort“. Und auch das Gericht wird dann Probleme haben, wenn man erst abwarten konnte, sofort einzugreifen. Aber ich weiß natürlich, dass die Realität oft anders aussieht. An den obigen Ausführungen ändert dies nichts: Wer mit einer Sorgerechtsentziehung droht, der kann meiner Meinung nach keinen Antrag ans Gericht mehr stellen, weil die Gefahr dann nicht gegenwärtig ist. Dasselbe gilt für eine Inobhutnahme nach SGB VIII.

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Die haben mein Kind ohne Grund herausgeholt

Ich erlebe das recht häufig. Kontaktanfragen wie „die haben mein Kind ohne Grund herausgeholt“. Warum diese Formulierung meist falsch ist und erhebliche Risiken für das Verfahren beinhaltet, erkläre ich euch in diesem Artikel.

Kind ohne Grund herausgeholt

Kein Kind wird ohne Grund herausgeholt. Das ist natürlich streng zu trennen von der Frage, ob es einen zutreffenden oder richtigen Grund für eine Inobhutnahme durch das Jugendamt gibt. Ist das jetzt Wortklauberei? Oder meint beides etwas anderes?

Voraussetzungen für eine Inobhutnahme

Die Voraussetzungen für eine verwaltungsrechtliche Herausnahme (Inobhutnahme) durch das Jugendamt sind in §8a SGB VIII geregelt:

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§8a Abs. 2 S. 2 SGB VIII

„Besteht eine dringende Gefahr und kann die Entscheidung des Gerichts nicht abgewartet werden, so ist das Jugendamt verpflichtet, das Kind oder den Jugendlichen in Obhut zu nehmen.“

Ohne eine dringende, also eine nicht anders abwendbare und erhebliche Gefahr für das Wohl des Kindes kann es keine Inobhutnahme durch das Jugendamt geben.

Ob sich diese Gefahr als richtig herausstellt oder nicht, ist nicht entscheidend (allenfalls eine Frage der Amtshaftung).

https://familienrecht.activinews.tv/sorgerecht/inobhutnahme-ohne-beschluss/
Mehr zur Inobhutnahme ohne Beschluss

Herausnahme nach Beschluss

Auch Herausnahmen nach richterlichem Beschluss nach §1666 BGB folgt diversen Regeln.

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§1666 BGB

„Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.“

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§1666a BGB

„Maßnahmen, mit denen eine Trennung des Kindes von der elterlichen Familie verbunden ist, sind nur zulässig, wenn der Gefahr nicht auf andere Weise, auch nicht durch öffentliche Hilfen, begegnet werden kann.“

Wir brauchen eine konkrete, gegenwärtige und erhebliche Gefährdung des Kindeswohles, um gerichtliche Maßnahmen zu begründen.

Aber die Herausnahmegründe sind doch nachweislich falsch!

Diese oft richtige Aussage hat zwei Aspekte, die es zu berücksichtigen gilt: Erstens formelle: Wenn es einen rechtskräftigen Beschluss gibt, dann ist dies rechtliche Realität. Eure Aussage, dass das alles falsch ist, wird daher dazu führen, dass man Euch abspricht, die Realität zu erkennen. Der zweite Punkt ist negativer: Man wird Euch von Amts wegen vorhalten, die Schuld nur bei anderen zu suchen und eigene Fehler zu kaschieren. Das ist deshalb negativ für Euch, weil damit ein Bild von euch gezeichnet wird, das nicht stimmt. Man stellt euch als Realitätsfremd und Beratungsresistent dar.

Achtet daher auf die richtige Formulierung, um keine weiteren Angriffe gegen Euch zu provozieren.

Fazit zu Kind „ohne“ Grund herausgeholt

Jede Herausnahme hat einen rechtlichen und einen tatsächlichen Grund. Dies zu bestreiten schadet Euch und damit den Rückführungsbemühungen. Sprecht daher besser immer genau von rechtswidriger Herausnahme statt von grundloser.

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Hilfeplan

Um Hilfeplan und Hilfeplangespräche (kurz HPG) gibt es immer wieder Streit. Manchmal ist das Protokoll des Hilfeplangesprächs falsch aufgenommen, manchmal wird es gar nicht erst protokolliert. Was ist der Hilfeplan, welche Möglichkeiten habe ich einzuwirken und wie kann ich gegen ein falsches Hilfeplangespräch vorgehen?

Hilfeplanung und Hilfeplangespräch

Der Hilfeplan wird in §36 SGB VIII definiert. Vor seiner Aufstellung sollen Personensorgeberechtigte und das Kind (!)

  • Beratung über Art und Umfang der Hilfe
  • Folgen für die Kindesentwicklung der Hilfe aufzeigen
  • jeweils in verständlicher Form

erhalten.

Wann kann es einen Hilfeplan geben

Anwendung findet dieser bei

  • Hilfe zur Erziehung gemäß § 27 ff. SGB VIII,
  • Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII,
  • Hilfe für junge Volljährige gemäß § 41 SGB VIII.

Was steht im Hilfeplan

Danach soll ein Hilfeplan erstellt werden. In diesem soll

  • Feststellungen über den erzieherischen Bedarf
  • die zu gewährende Art der Hilfe
  • die notwendigen Leistungen
  • sowie die regelmäßige Überprüfung der Hilfe und deren Zielerreichung
  • unter Beteiligung der bei der Hilfedurchführung tätigen Personen oder Einrichtungen

getroffen werden.

Bereits an dieser Stelle seht ihr, dass natürlich nicht immer diese Vorgaben eingehalten werden. Regelmäßige Gespräche finden sicher statt, aber nicht zwingend eine tatsächliche Prüfung der Hilfe und der Zielerreichung (auch wenn es so immer im Protokoll steht). Denn Rückführung findet als übergeordnetes Ziel von Sorgerechtsmaßnahmen und Jugendhilfe selten – ohne Initiative der Eltern – statt.

Hilfeplan und Hilfeplangespräch

Als Hilfeplangespräch bezeichnet man das Fachgespräch, in dem die Ziele definiert und die Maßnahmen zur Zielerreichung fixiert werden. An diesem Gespräch dürfen in der Regel auch Eltern teilnehmen, denen das Sorgerecht entzogen ist (§36 SGB Abs. 5 VIII ). Das findet leider viel zu selten statt.

Fehler während des Hilfeplangesprächs

Nachdem ich die relevanten Fakten aufgezählt habe, die vielen von Euch sicher schon bekannt waren, nunmehr zu den typischen Problemen und Fehlern während oder nach dem Hilfeplangespräch.

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Tipp: Schreibt alles mit, was besprochen wird!

Alleine dass ihr viel mitschreibt, wird die Gegenseite verunsichern. Zudem könnt ihr so nachträgliche Manipulationen der Protokolle verhindern.
Tonbandaufnahmen sind idR illegal!

Vorbereiten auf den Hilfeplan

Wichtig: Bereitet Euch vor:

Was waren die Probleme, die bei Gericht angesprochen wurden?

Wurden angeblich notwendige Hilfen umgesetzt?

Sind angebliche Defizite verifiziert oder sogar abgestellt?

Nur mit dem Aktenkennen habt ihr eine reale Chance, Euch einzubringen, ohne dass es zu negativen Erfahrungen kommt. Konfrontiert das Amt mit alten Aussagen. Bietet für jedes Problem auch eine eigene Lösungsidee an. Ich weiß, das ist schwer, wenn man plötzlich neue Argumente vorgesetzt bekommt. Aber es ist unumgänglich.

Eure Ideen und Wünsche ins Protokoll

Besteht darauf, dass Eure Ideen ins Protokoll aufgenommen werden.

Besteht auch darauf, dass das verifiziert wird, was das Jugendamt behauptet. Wenn es Atteste gibt oder bedenken von Schulen, müssen Arzt und Schule am Gespräch teilnehmen, §36 SGB VIII.

Was tun bei einem falschen Protokoll zum Hilfeplan?

Wenn Ihr auf meinen Tipp oben gehört habt, widersprecht dem Protokoll, fügt Eure Sicht der Dinge und Eure Mitschrift bei und besteht darauf, dass dies als Anlage zum HPG-Protokoll genommen wird.

Was tun, wenn das Jugendamt keine wirkliche Hilfe anbieten möchte?

Greift das Jugendamt in die Sorge ein oder bietet keine Rückführungsoption oder handelt aus Eurer Sicht ansonsten gegen das Wohl des Kindes, bleibt euch nur die Möglichkeit, ein Abänderungsverfahren anhängig zu machen.

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Elternrecht != Wächteramt

Vergesst nicht: Euer Elternrecht ist in Art. 6II GG garantiert. Das Jugendamt hat nur ein Wächteramt, darf bei Gefahren einschreiten. Es ist kein Superelternteil. Es ist gar kein Elternteil!

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Gutachten Sorgerecht

Borderline und Sorgerecht

Heute wollen wir uns mit einem weiteren Modebegriff der Kindswohlgefährdung auseinandersetzen: Borderline. Borderline (oder auch die emotional instabile Persönlichkeitsstörung) wird oft verwandt, um gegen (vorallem Frauen sind zu 70% von dieser Störung betroffen) zu schießen. Salzgeber meint zum Beispiel, dass davon auszugehen sei, dass 3% aller Frauen die Kriterien dieser emotional instabilen Persönlichkeitsstörung erfüllen. Diese Persönlichkeitsstörung wird meiner Meinung nach oft als Argument dann verwendet, wenn man eigentlich nichts belegen kann. Dabei ist eines wissenschaftlich klar: Die Diagnose des Typus nach ICD F60.31 ist eine Unterform der Emotional instabile Persönlichkeitsstörung.

Verkannt wird, dass Borderline alleine gerade keinen Rückschluss auf eine Kindeswohlgefährdung oder eine Erziehungsunfähigkeit zulässt.

Trotzdem oder gerade deswegen werden Müttern mit dieser falschen Begründung Sorgerecht oder Teilbereiche der elterlichen Sorge entzogen. Ich versuche hier einige der gängigen Mythen aufzuräumen.

Fragen zu Borderline und Sorgerecht

Hier beantworte ich vorab wesentliche Fragen:

Was ist Borderline?

Borderline ist eine Unterform der emotional instabilen Persönlichkeitsstörung.

Was kennzeichnet eine emotionale instabile Persönlichkeitsstörung?

Menschen mit dieser Störung lassen Impulse ohne Berücksichtigung von Konsequenzen zu und sind mit unvorhersehbarer und launenhafter Stimmung, emotionalen Ausbrüchen und unkontrollierten Impulsen gesegnet sowie streitsüchtig.

Wie definiert sich Borderline?

Borderline ist im ICD10 geregelt als F60.31. Nach DSMIV müssen 5 von 9 Kriterien erfüllt sein: Bemühen, Alleinsein zu verhindern, ein Muster von instabilen zwischenmenschlichen Beziehungen, Identitätsstörungen, Impulsivität, wiederkehrende Suiziddrohungen, affektive Instabilität, chronisches Gefühl der Leere, unangemessen starke Wut und vorübergehende paranoide Vorstellungen

Ist ein Borderliner Erziehungsunfähig?

Nein, es gibt keine Studie, nach der ein Borderliner immer erziehungsunfähig wäre. Borderline ist ein komplexes Krankheitsbild, pauschale Aussagen kann man nicht tätigen

Kann ein Gutachter im familienpsychologischen Gutachten Borderline diagnostizieren?

Nur approbierte Psychiater oder psychologische Psychotherapeuten dürfen Borderline feststellen.

Kann man Borderline in einem Gutachten diagnostizieren?

Nur wenn das Alltagsverhalten mit beachtet wird. Grundsätzlich ist Borderline eine schwierige Diagnose, die nicht so eben in einem mehrstündigen Gutachten diagnostiziert werden kann, zumal Borderliner sehr manipulativ sein können. Es bedarf dann erfahrenen Borderline-Fachleuten.

Ist Borderline therapierbar?

Es gibt Therapiemöglichkeiten, oft wird eine Mischung aus medikamentöser Behandlung und Verhaltenstherapie gewählt.

Welche Auswirkungen der emotional instabilen Persönlichkeitsstörung wirken sich auf Erziehungsfähigkeit aus?

Es ist vorallem die mangelnde Impulskontrolle, die affektive Instabilität und die Spaltung der Persönlichkeitszüge, welche sich auf die Kommunikation mit anderen Menschen auswirken (vgl. Salzgeber, Rn. 1054). Laut Salzgeber sollen Borderline Persönlichkeiten „im Kern bindungsunfähig“ sein. Das lehne ich ab. Richtigerweise sind die Bindungen da, werden dann aber miss- und fehlgebraucht. Da sich Kinder an den Eltern orientieren, kann dies freilich jederzeit zu einer Entwicklungsstörung führen. Aber da das Borderlinesyndrom weitschichtig ist, kann man es eben nicht so verallgemeinern.

Im Verfahren müssen hierzu daher auch konkrete Fakten vorliegen, nicht nur Behauptungen.

Oftmals geht eine Borderline-Persönlichkeitsstörung auch einher mit Substanzmittelmissbrauch (Alkohol und Drogen), posttraumatischem Belastungssyndrom und belastungsabhängigen paranoiden Symptomen einher (Salzgeber aaO). Gerade in der Abgrenzung kann es aber zu Fehlern und Missinterpretationen kommen

Warum ist Borderline im Familienrecht eine beliebte Diagnose?

Borderline wird trotzdem gern genommen als Argument gegen eine Erziehungsfähigkeit von einer Mutter. Pädagogen behaupten das einfach, und Gerichte folgen dem. Oft wird auch nur die Vermutung geäußert oder statt einer Diagnose die Persönlichkeitsakzentuierung genutzt, um Mütter zu diskreditieren.

Borderline klingt für den Laien immer sehr blutig: Ritzen, Schneiden, Verletzen, Suizid, da ist doch jedem die Kindswohlgefahr offenkundig.

Wie wehre ich mich bei der Borderline Behauptung?

Eigentlich wie immer: Erst einmal den Sachverhalt klären. Wenn nicht die 5 von 9 Merkmalen behauptet werden, liegt schon kein Grund für nähere Abklärung vor.

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5 von 9 Merkmalen müssen erfüllt sein!

Beispiele und die 9 Merkmale findet Ihr im unten Verlinkten Paper des ZI Mannheim.


Zudem kann man natürlich ein psychiatrisches Attest von einem Vertrauensarzt vorlegen und Bestätigungen von Nahestehenden, wenn und ob Kriterien für diesen Typus Persönlichkeitsstörung vorliegen.

Was ist erweiterter Suizid?

Dabei wird von Seiten des Jugendamtes, weil man weiß dass die Krankheit nicht einfach zu diagnostizieren ist, einfach der erweiterte Suizid behauptet: Dass man neben sich selbst auch die Kinder ermorden möchte. Diese Behauptungen sind meiner Erfahrung nach meist absolut ohne eine Substanz und ohne Anknüpfungstatsachen geschildert. Man möchte damit Eindruck beim Richter schaffen. Vergessen wird, dass die Suiziddrohung alleine nur ein Hilfeschrei ist und selbst als Kriterium ohne die wiederholte Drohung nicht ausreicht.

Widersprechen und Gegenbeweis anbieten. Gern auch Strafanzeige wegen Beleidigung stellen.

Ist ein Borderliner immer erziehungsunfähig?

Nein. Borderline ist eine sehr komplexe Krankheit mit vielen Erscheinungsbildern. Nur die ausführliche Auseinandersetzung mit den Erscheinungsbildern kann hier eine Prognose auf die Erziehungsfähigkeit zulassen. Laut Prof. Dr. Martin Bohus vom ZI Mannheim, einem der führenden Experten zu diesem Thema, gibt es keine einzige Studie, die dies behauptet. Auch andere Experten wie Dr. Wolfgang Droll wissen, dass Borderliner nicht erziehungsunfähig sind. Jeder Psychiater muss das bestätigen können, dass eine Borderlinerin nicht per se erziehungsunfähig ist. Damit kann also auch niemand einfach so die Erziehungsfähigkeit in Abrede stellen. Noch kann damit ein Psychologe die Erziehungsfähigkeit hinterfragen, schon gar nicht mit den eingeschränkten Mitteln einer psychologischen Begutachtung.

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Borderline != Erziehungsunfähig

Borderline zu haben heißt nicht automatisch erziehungsunfähig zu sein. Psychologen können dies auch nicht differenzieren oder behaupten.

Wenn das Gericht hier ein Erziehungsfähigkeitsgutachten anwendet, solltet ihr eine Gegenvorstellung abgeben und auf ein Fachpsychiatrisches Gutachten bestehen und bei einem Psychologen nicht teilnehmen. Dieser ist ohne Appropation gehindert, Borderline und hierauf fussend eine Erziehungsunfähigkeit zu behaupten, §1 PsychThG.

Kann man mir wegen Borderline die Kinder wegnehmen?

Diese Frage ist schwerer zu beantworten. Denn grundsätzlich enthalten die Kriterien durchaus kindswohlgefährdende Aspekte. Gerade weil die Ursachen von Borderline oft in der Vergangenheit liegen und vererbbar sind (sexueller Missbrauch, Alkoholkonsum, genetische Komponente, siehe hier ab S. 17), liegen Auswirkungen auf der Hand: Das eigene Verhalten wird anerzogen. Kinder, die Selbstverletzung miterleben oder Alkohol- und Sexezesse sowie wechselnde Beziehungen sidn dem Risiko einer Beeinträchtigung ausgesetzt.

Wichtig: In einem Sorgerechtsbeschluss nach §1666 BGB muss sich das Gericht konkret mit den Fragen auseinandersetzen, wobei Vermutungen i.d.R. nicht ausreichen. Es müssen daher mindestens 5 der Merkmale genannt sein und die Auswirkungen auf das Kind. Denn: es ist eine konkrete Nennung der Kindswohlgefahr nötig.

Wenn die Kinder wegen Borderline weg sind: Was tun?

Was kann ich tun, wenn die Kinder wegen dieser Diagnose in Obhut genommen sind durch das Jugendamt oder das Familiengericht die elterliche Sorge entzogen hat?

  • Therapievereinbarung schließen und nachweislich einhalten. Wichtig: Lasst Euch dies regelmäßig bestätigen
  • Wenn Medikamentation notwendig ist: Regelmäßig einnehmen und dies belegen!
  • Umfeld mit einbeziehen
  • Notwendige (selbstdruck) Selbstverletzungen immer so durchführen, dass die Kinder nichts mitbekommen können UND sich danach dem Therapeuten offenbaren
  • Überhaupt Verschlechterungen selbst erkennen und mit dem Behandler oder Therapeuten ansprechen.
  • Ein Netzwerk aufbauen, das zur Stelle ist wenn Probleme überhand nehmen.

Natürlich sind das nur Beispiele, eine genaue Besprechung müsst ihr mit eurer Diagnose mit eurem Behandler und Arzt ansprechen und abstimmen. Wichtig dabei immer, dass alles auf Papier dokumentiert ist um es beim Gericht vorlegen zu können.

Ist Borderline heilbar?

50% erfüllen nach einer Behandlung nicht mehr die Kriterien für eine Persönlichkeitsstörung (hier, S.9).

Quellen

Umfangreiches Paper des ZI Mannheim

ICD 10 – Achtung, ab 2011 gilt der ICD-11

Die Merkmale der Persönlichkeitsstörung

beenhere

Betroffen? Lass Dir helfen

Dieser Artikel ist ein rechtlicher, kein medizinischer. Hilfe findest Du bei spezialisierten Psychiatern oder im Internet in Selbsthilfeforen

z.B. Info Seite

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Sorgerecht

Was nutzt meinem Ziel?

Handlungen im Kampf um das Kind und gegen das Jugendamt sollte man immer an der Frage abrichten, was nutzt meinem Ziel. Nur damit kommt man weiter. Das Amt mit seinen unzählichen Mitarbeitern tut sich leicht daran, neue Grabenkämpfe und Diskussionen aufzuwerfen. Mit dieser Vernebelungstaktik wird ein Fall kompliziert und versucht, Eure Energien auf falsche Sphären zu lenken. Daher mein klarer Rat: Bei allem was ihr tut, fragt Euch immer, was nutzt meinem Ziel?

Was nutzt meinem Ziel?

Alles nutzt meinem Ziel, was ihm und mir nicht schadet, was meine Finanzen nicht schwächt und mich näher an das Ziel bringt. Alles, was mein Kind zurückbringt.

Beispiele, was meinem Ziel nicht nutzt

Sagen was ich über das Amt denke?

Das nutzt nur bedingt. Man darf alles denken, muss aber nicht alles sagen. Es bringt Dein Kind nicht zurück.

Beleidigen?

Nutzt niemandem, insbesondere Deinem Kind, etwas.

Anzeigen?

Löst das wirklich das Problem der Rückführung, das Du ersehnst?

Eine methodenkritische Stellungnahme?

Sie löst nicht das Beweisproblem des Gerichtes!

Über Aussagen und Lügen streiten?

Lügen aufdecken löst Eure Probleme nur, wenn es entscheidende Aussagen sind (in Gutachten oder betreffend der Vorwürfe gegen Euch

Wie immer gilt: Die Patentantwort gibt es nicht. Aber man muss das Verfahren möglichst einfach halten. Das heisst nicht, dass Ihr alles zulassen oder hinnehmen müsst. Aber man muss sich taktisch auf das wesentliche konzentrieren. Und da nützt eben nicht alles!

Verbündete suchen, nicht mit allen streiten!

Ich finde es auch immer wichtig, zumindest zu versuchen nicht mit allen zu streiten. Denn das führt nur dazu, dass die Reihen gegen Euch geschlossen sind. Ich will aber, dass das Gericht auf meiner Seite ist und mir mein Kind zurück gibt. Das gelingt leichter, wenn man nicht mit jedem verzofft ist.

Es gibt auch einen Unterschied zwischen auf seiner Meinung und seinem Recht bestehen und rechthaberisch streiten.

Was nutzt meinem Ziel? Alles, was mein Kind näher zu mir zurückbringt.

Michael Langhans, Volljurist

Dazu gehört auch, dass die Nähe eines begleiteten Umgangs manchmal notwendiges Übel ist, um die Bindungen zu stärken. Natürlich haben die Meisten zu Unrecht einen begleiteten Umgang aufbefohlen. Aber es hilft manchmal – nicht immer – an manchen Stellen nachzugeben.

Ich habe als Jurist auch schon Umgangsbegleitung abgelehnt. Aber man verliert damit auch Informationsquellen über das Kind. So wird es weiter, neue Lügen zu begründen durch das Amt. Daher würde ich auch heute nicht immer so entscheiden, weil es in einigen Verfahren – Gruß an Ralph – das Kind eher weggebracht als näher gebracht hat.

Ich schreibe das auch, damit Ihr wisst dass ich auch nicht immer richtig reagiere. Es ist ein Minenfeld. Aber diese Regel ist für mich ehern:

Tut, was das Kind zurückbringt. Lasst, was das Kind wegtreibt.

Nur das erste nutzt Eurem Ziel.

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Sorgerecht

Unwissenheit kein Grund für eine Inobhutnahme

Eigentlich ist es selbstverständlich. Nur wenn Erkenntnisse über eine Kindswohlgefährdung vorliegen, kann der Staat tätig werden. Nichts Wissen hingegen ist kein Grund für eine Inobhutnahme. Diese sehr wichtige Erkenntnis musste die Stadt München und das dortige Jugendamt (Gruss an meinen „Kumpel“ Markus S. aus Krefeld lol) machen – leider erst im Rahmen einer Beschwerdeentscheidung.

Was war passiert:
Ich musste damals eine Mutter vertreten, die Probleme mit dem Amt hatte. Soweit, so gut. In diesem Fall war die Mutter aber hervorragend aufgestellt: Kind gesund und sozial eingebunden in Verein und therapeutische Unterstützung bei Weigerung, einen Kindergartenplatz per Zwang anzunehmen. Selbst eine (Vertretungs)Richterin erkannte damals sofort, dass ein glückliches Kind vor ihr steht. Einer der wenigen Fälle war das, bei dem ein Richter auf sich selber mehr vertraut als auf das was das Amt meint. Als dann die zuständige Richterin wieder im Lande war, wurde die Sorge entzogen, weil man nicht wisse ob es dem Kind gut gehe.

Dem hat das OLG München 33 UF 1559/16 aber einen Riegel vorgeschoben.

Das Video zum Beschluss – ist eines meiner ersten aus meiner „Nürnberger“ Zeit

Beschluss, warum Unwissenheit kein Grund für Inobhutnahme ist

Den Beschluss könnt ihr Euch hier selber durchlesen:

Die Mutter wollte das Kind also nicht mehr in den Kindergarten geben. Und: Viel schlimmer, sie hatte sich in Berlin (ich glaube beim Familienministerium) beschwert über die Jugendämter – was gleich einen Grund für eine Gefährdungsmeldung darstellte.

Bedenken Ausräumen ohne nachzugeben

Die Mutter hatte alle Verpflichtungen erfüllt. Auch eine Zwangsräumung ändert hieran nichts. Denn selbst wenn das Leben eines Kindes nicht in geordneten Bahnen verläuft und der Aufenthalt unbekannt ist, kann nicht zwingend auf eine Gefährdung des Kindswohls geschlossen werden.

Aus Nichtbesuch Kindergarten und Zwangsräumung ohne Kenntnis des tatsächlichen Aufenthaltes kann nicht auf Gefährdung des Kindswohles geschlossen werden

OLG München 33 UF 1559/16

Doch das reicht dem Oberlandesgericht nicht. Es geht sogar weiter:

Denn auch wenn die Mutter verschiedene Defizite aufweisen sollte, ist nicht zwingend das Kindeswohl gefährdet

OLG München aaO

Und am wichtigsten: Vermutungen reichen nicht aus:

Im Übrigen wird der mangelnde Sozialkontakt auch nur vermutet, einen
objektiven Nachweis hierfür gibt es nicht. Anhaltspunkte dafür, im Wege der Amtsermittlung Näheres hierfür herauszufinden, sind nicht erkennbar.

OLG München aaO

Was uns diese Entscheidung lehrt?

Nicht jedes Defizit reicht aus für Kindesherausnahmen.

Nicht jedes Verweigern der Zusammenarbeit mit dem Amt reicht aus, solange man grundsätzlich nachweisbar sich um das Kind kümmert.

Es lohnt sich, selbst in schwierigen Situationen eine eigenbestimmte Form der Zusammenarbeit zu wählen und durchzuführen.

Die in diversen Gruppen verbreitete Strategie gar nix zu tun was das Amt möchte hätte hier zu einem Totalverlust geführt. Nur weil wir auf die Bedenken eingegangen sind und hier unseren eigenen Weg gingen und umsetzten, was es möglich trotz schwierigster Bedingungen zu obsiegen. Wir konnten eben beweisen, dass kein Grund für Inobhutnahme und Herausnahme vorlag. Vorher muss das Amt die KWG ermitteln, nicht nur vermuten.

Alles Ablehnen führt hingegen nicht zu Erfolgen.

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Sorgerecht

Ändern. Abändern. Rückführen.

Es ist eine einfache Sache, und trotzdem muss man es sagen. Ändern. Abändern. Rückführen. Nur in dieser Reihenfolge kann man die gesetzlichen Voraussetzungen des §48 FamFG erfüllen. Nur so bekommt Ihr Euer Kind zurück.

Die gesetzlichen Voraussetzungen für Ändern, abändern und Rückführen

(1) Das Gericht des ersten Rechtszugs kann eine rechtskräftige Endentscheidung mit Dauerwirkung aufheben oder ändern, wenn sich die zugrunde liegende Sach- oder Rechtslage nachträglich wesentlich geändert hat. In Verfahren, die nur auf Antrag eingeleitet werden, erfolgt die Aufhebung oder Abänderung nur auf Antrag.

§48 FamFG

Ich höre oft die falsche Aussage, ich kann jederzeit eine Abänderung fordern. Das ist falsch. Ich verstehe den Druck, den Eltern verspüren. Je schlimmer das Unrecht, umso größer der Druck, dies wiedergutzumachen. Aber der §48 FamFG enthält ein Zeitmoment: „wesentlich geändert“.

Tief durchatmen, und dann stoisch loslegen:

Ändern.

Natürlich kann Ändern auch die Änderung des anderen Sein. Ein Kind das aus dem Heim wegläuft, um dem Kinderklau zu entgehen. Ich spreche hier aber über Dich als vom Beschluss benachteiligter. Ändern heisst also, etwas tun. Das kann auch nur „pro forma“ sein. Das kann ein Kurs auf dem Papier sein, gelesene Bücher. Es kann aber auch eine Therapie sein, ein Kommunikationskurs, eine Einzelmediation.

Ich präferiere hier Änderungen, die man beweisen kann. Das ist wie bei einer MPU, auch wenn der Vergleich hinkt: Mach dem Gegenüber deutlich, dass Du verstanden hast was falsch lief. Das wiederum muss nicht echt sein, es muss nur ehrlich rüberkommen.

Abändern.

Erst wenn ausreichend und nachhaltige Änderungen, also wesentliche Änderungen, vorliegen, könnt Ihr den Abänderungsantrag stellen.

In diesem solltet Ihr alle Änderungen aufführen.

Erst wenn Änderungen vorliegen und Abänderungsantrag gestellt ist, ist es sinnvoll Lügen im alten Beschluss anzusprechen!

Michael Langhans, Volljurist

Und erst dann ist der richtige Zeitpunkt, Lügen im alten Verfahren anzusprechen. Nicht vorher. Natürlich wäre es besser gewesen, diese im alten Verfahren zu vermeiden. Nur: Richter fassen abgeschlossene Verfahren nicht an.

Rückführen.

Nur wenn die obigen beiden Voraussetzungen vorliegen, ist an eine Rückführung zu denken. Letzlich versteht man also unter diesem Dreiklang auch ein Rückführungskonzept, das das Jugendamt mit Euch erarbeiten kann und soll.

Ist es wirklich so einfach?

Ja, es ist so einfach:

  1. Ändern.
  2. Abändern.
  3. Rückführen

Und nein, natürlich klappt es nicht immer. Wenn die Argumente nicht ausreichen. Der Wille des Kindes entgegenstehen soll. Der andere Elternteil gegen Euch arbeitet. Weil eben eine wesentliche Änderung notwendig ist.

Aber erstens wollen wir hier am Blog positiv denken. Rückführung ist das Ziel. Sie ist immer erreichbar.

Und zweitens: Wer nicht wagt, der nicht gewinnt.

Deshalb:

Tasse aus unserem Shop

Ändern. Abändern. Rückführen.

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Sorgerecht

Wie erreiche ich eine Rückführung?

Wie kann man eine Rückführung nach einer Inobhutnahme erreichen? Diese Frage beschäftigt viele unserer Leser. Die Theorie ist so einfach, die Praxis so schwer. Und weil es so ist, dass viele von Euch den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sehen, nun also dieser Artikel: Wie erreiche ich eine Rückführung?

Wie Rückführung erreichen

Diese einfache Frage spaltet sich in 2 Grundlagen:

  • Weshalb wurde das Sorgerecht verloren
  • Wie kann ich alles rückgängig machen.

Die meisten Menschen scheitern schon daran, zu analysieren weshalb das Sorgerecht verloren wurde.

Grunde herausarbeiten

Diese Gründe herausarbeiten ist recht schwer. Wo setze ich an? Auf den muss ich hören? Ich will eine Rückführung erreichen, aber muss ich mir deshalb die alten Lügen immer wieder anhören?
Eine einfache Antwort: Ja, musst Du. Lies den Beschluss. Analysiere ihn. Schreibe alles negative zusammen. Dabei ist in rechtliches („erziehungsunfähig“, „kindswohlgefährdend“) und tatsächliches („soll geschlagen haben“, „hat vernachlässigt“) zu unterscheiden.
Der Beschluss in seiner letzten Fassung (OLG oder Amtsgericht) ist der Dreh und Angelpunkt. Ergänzt werden muss er dann um weitere Schreiben von Jugendamt und Dritten.

  • Sortiert die Beschlüsse nach rechtlichen und tatsächlichen Gründen
  • Sucht weitere Vorwürfe von Jugendamt, Zeugen und sammelt diese als tatsächliche Gründe
details

Akteneinsicht

in Jugendamts- und Familiengerichtsakte kann helfen. Auch Euer Anwalt sollte euch eine Kopie der Akte geben.
Es können Kosten anfallen!

Natürlich kann und sollte Euch das Jugendamt oder der Anwalt dabei unterstützen. Eigentlich sollten Beschlüsse so klar geschrieben sein, dass ihr wisst was vorgeworfen wurde und was die Gründe sind – und was man erwartet, damit alles besser wird.

Und natürlich sind es nicht immer die offensichtlichsten Punkte. Aber dieser erste Schritt sorgt für einen Überblick!

Wie mache ich alles rückgängig?

Der zweite Teil ist schon etwas schwieriger. Auch hier muss man in zwei Kategorien unterscheiden:

  • Probleme, die gelogen sind
  • Probleme, die man angehen kann durch zukunftsorientiere Handlungen und Änderungen

Um eine Rückführung zu erreichen, muss man beide Kategorien angehen. Wenn ihr nur Probleme der ersten Kategorie findet, dann macht ihr einiges falsch. wenn ihr nur Probleme der zweiten Art findet, dann wäre das perfekt. Die meisten Fälle, die ich kenne, beinhalten aber beide Kategorien.

Wie ich andernorts schon gesagt habe, kann man Lügen nur mit Klarstellungen bekämpfen. Daher ist es sehr, sehr wichtig, dass ihr jede noch so kleine Falschheit richtig stellt. Manchmal bietet es sich zwar an, sich nur auf das wesentliche zu konzentrieren. Aber in der Regel geht Gründlichkeit vor Einfachheit.

Schwerer als Lügen widerlegen ist es freilich, die Zukunft zu gestalten. Wie man das tun kann, ist fallspezifisch, aber unterschiedlich. Die folgende Liste ist daher nur eine Vorschlagsliste:

  • Ärztliche oder Therapeutische Begleitung
  • Neues Gutachten
  • Geänderte persönliche Verhältnisse
  • Geänderter Bedarf des Kindes
  • Geänderte Wohn- oder Lebensumstände
  • Geändertes Verhalten
  • Überwundenes Suchtmittelkonsumieren
  • Hilfe Dritter in allen Lebenslagen
  • Konzepte für Schutz
  • Konzepte für Kinderförderung
  • Pädagogische Begleitung und Unterstützung
  • Absolvierte Kurse
  • Geänderte eigene Wünsche
  • Neue medizinische Erkenntnisse
  • usw.

Wie erreiche ich eine Rückführung

Wie erreiche ich eine Rückführung ist daher nach wie vor eine sehr spezifische und einzelfallbezogene Frage. Dieser Artikel ersetzt insoweit keine individuelle Beratung.

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Sorgerecht

Frage und Antwort zur Rückführung

Ich möchte auf dieser Seite für Euch Frage und Antwort zur Rückführung sammeln. Wenn Ihr auch Eure Frage beantwortet haben wollt rund um die Rückführung, kommentiert es doch bitte einfach unter diesen Beitrag. Wir werden dann die Fragen entsprechend anpassen.

FAQ: Frage und Antwort zur Rückführung

Ist eine Rückführung immer möglich?

Grundsätzlich ja. Aber die Zeit arbeitet gegen Euch. Je länger eine Herausnahme zurückliegt, desto schwieriger wird es.

Ab wann ist eine Rückführung möglich?

In dem Moment, ab dem die ursprüngliche Gefahr nicht mehr besteht.

Muss mein Kind bis es 18 wird wegbleiben?

Gerade in Heimen wird Kindern suggeriert, sie müssten dort bis zur Volljährigkeit bleiben. Tatsächlich wird ab dem 14 Lebensjahr der Wille des Kindes immer wichtiger. Weiter spielt es eine Rolle, ob sich das Kind gegen Probleme selber helfen kann.

Was muss ich für eine Rückführung tun?

Die Kindswohlgefahren aus dem Ausgangsbeschluss erkennen und abstellen heißt, die Grundlagen einer Rückführung zu schaffen.

Kann ich sofort einen Antrag auf Rückführung stellen?

Eine Abänderung kann jederzeit beantragt werden. Erfolgreich wird dies aber sofort nicht sein.

Wer sagt mir, was ich für eine Rückführung tun muss?

Theoretisch jeder, praktisch niemand. Obwohl der Beschluss, der Richter, das Gutachten, der Anwalt und Jugendamt benennen müssten, wie man eine Rückführung erreicht, wird es tatsächlich nie gesagt. Das macht es so schwer.

Muss ich auf die Erlaubnis des Jugendamtes warten?

Nein, Du kannst eine Rückführung auch gegen deren Willen erwirken, wenn die obigen Voraussetzungen bestehen.

Welche Faktoren verbessern meine Chance auf Rückführung?

Es kommt auf die Vorwürfe an. Verhaltensänderungen, Belege, Therapien – je mehr auf dem Papier besser wurde, desto höher die Chancen für Euch.

Brauche ich ein neues Gutachten für eine Rückführung?

Auch hier kommt es auf den Fall an. Grundsätzlich muss es reichen, den Bedenken im Gutachten Rechnung zu tragen und die Änderung zu belegen.

Was verschlechtert meine Chancen auf Rückführung?

Rückfälle, Gewalt, schlechte Umgänge, Wohnungslosigkeit verschlechtern Deine Chancen. Aber auch Zeit: Je länger Kinder weg sind, desto schwieriger wird es.

Brauche ich Umgang vor einer Rückführung

Theoretisch nein, aber praktisch ja. Nur mit einer belegbaren Bindung und gutem Umgang wird eine Rückführung gelingen. Besteht bei guten Umgängen sofort auf Protokollen

Rückführung ist das Ziel

Dass Rückführung das Ziel ist, haben wir schon hier besprochen. Lasst Euch von niemand beirren oder etwas anderes einreden.

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