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Sorgerecht

5 Fehler beim Umgang mit dem Jugendamt

Fünf Fehler im Umgang mit dem Jugendamt, die immer wieder vorkommen und die sich so einfach vermeiden lassen, will ich Euch heute vorstellen. Reden wir nicht herum, jeder Fehler weniger hilft Euch im Kampf um Eure Kinder:

Fehler Nummer 1: kein Zeuge beim Gespräch

Muss ich das Gespräch beim Jugendamt mit einem Zeugen führen? Muss ich einen Zeugen mitbringen zum Gespräch mit dem Jugendamt?

Ja! Eindeutig ein ja. Niemals ohne Zeugen ein Gespräch beim Jugendamt führen. Die Gründe sind ganz einfach. Wir unterstellen hier noch niemals eine böse Absicht von der Mitarbeiterin oder Mitarbeiter des Jugendamtes. Sondern die Tatsache ist die, dass was sie meinen und sagen vielleicht (und meistens ist das so) ganz anders verstanden wird beim Jugendamt.
Ein einfaches Beispiel soll das verständlich machen:

Sie sagen: „Ich war bei der Bank“ im Gespräch. Jugendamtsmitarbeiter/in versteht: Sparkasse.
Sie aber meinten nicht die Sparkasse, sondern die Sitzbank.

So einfach können Kommunikationsprobleme entstehen und schon haben wir ein Missverständnis.

Ganz wichtig also: Nehmen Sie Zeugen mit zum Gespräch beim Jugendamt, damit Sie später nachweisen können, was Sie wirklich gesagt haben und was nicht. Machen Sie Notizen, so dass es die Gegenseite sieht. Das verunsichert die anderen und stärkt ihre Position.

Zeugen sind deshalb so wichtig, da die Ämter auch sich Aktennotizen machen. Sie wissen nicht, was in die Akte notiert wird. Wenn ein Missverständnis da sein sollte und dies später Ihnen vorgeworfen wird und Sie einen Zeugen beim Gespräch dabei hatten, dann kann man das Missverständnis eher aus dem Weg räumen, als ohne Zeugen.

Fehler Nummer 2: SPFH im Hause ohne Bedarfsanalyse

Muss ich eine sozialpädagogische Hilfe (SPFH) ohne Grund akzeptieren?

Nein!

Dennoch, es ist zu empfehlen, dass Sie sich die konkreten Gründe von der/dem Jugendamtsmitarbeiter/in anhören, bevor Sie ja oder nein zu einer SPFH sagen.

Es ist gut, wenn vorher eine Bedarfsanalyse gemacht wird. Denn es macht keinen Sinn beispielsweise einer alleinerziehenden Mutter eine SPFH ins Haus zu schicken, wenn Sie eigentlich eine Babysitterin bräuchte, damit sie eine Entlastung hat, wenigstens für ein paar Stunden.

Fehler Nummer 3 – sofort ja sagen für ein Mutter-Kind-Heim

Muss ich sofort in ein Mutter-Kind-Heim gehen, wenn das Jugendamt das von mir will?

Nein, zumindest nicht vorschnell. Zunächst kann auch hier eine Analyse stattfinden, was tatsächlich in der Familie für einen Bedarf es gibt. Und Sie dürfen auch mitentscheiden, in welches Heim Sie gehen möchten

Fehler Nummer 4 – keine Gesprächsbasis finden

Was mache ich, wenn ich keine Gesprächsbasis finden kann?

Bevor Sie alles aufgeben und sich hier und da beschweren, wäre mein Vorschlag: Schreiben Sie dem/der Mitarbeiter/in des Jugendamtes eine kurze Mail mit dem Wunsch einer Mediation/Vermittlung. Schreiben Sie, dass Sie sich mißverstanden fühlen und sich eine gemeinsame Kommunikationsebene wünschen. Die Mediation ist nicht nur Streitschlichtung oder Lösungsfindung, sondern diese kann auch helfen die Kommunikationsebene wieder herzustellen.
Den Umgang miteinander können Sie mitgestalten. Hier finden Sie weitere Informationen über die Mediation:
http://umgang.online/

Auch auf den Seiten des Justizministeriums finden Sie Informationen über Mediation:

https://www.bmjv.de/DE/Themen/GerichtsverfahrenUndStreitschlichtung/Mediation/Mediation_node.html

Fehler Nummer 5 – die Bedenken des Jugendamtes nicht ernst nehmen

Muss ich die Bedenken vom Jugendamt ernst nehmen?

Ja, unbedingt. Denn, die Bedenken belegen die Zielrichtung und was die Mitarbeiterin oder Mitarbeiter des Jugendamtes vor hat. Nur so können Sie auch zeitnah gegensteuern oder aber auch Gegenbelege bringen.

Ein Beispiel kann das verdeutlichen:

Beispiel: Jugendamt wirft Ihnen vor, dass das Kind nicht in den Kindergarten gehe und dies schädlich wäre. Sie können dann damit ggfl. argumentieren. Dass es gar keine Kindergartenpflicht es gibt oder aber auch die Möglichkeit zwei (diese ist sogar besser): Sie sagen, dass das Kind in die Krabbelgruppe geht, zum Judo oder in eine Tanzschule usw.

Fazit zu Fünf Fehler im Umgang mit dem Jugendamt

Das sind 5 klassische Fehler, die beinahe jeder schon gemacht hat, wenn er das erste Mal mit dem Jugendamt in Kontakt kommt. Keine Sorge, die meisten davon kann man ausbügeln. Aber wie immer gilt: Es ist einfacher, sowas zu vermeiden als danach das ganze aufwendig abändern und richtigstellen zu müssen. Und manchmal Scheitern verfahren auch an solchen Aspekten. Fünf Fehler im Umgang mit dem Jugendamt, die sollte jeder von Euch ab sofort vermeiden können! Teilt diesen Tip!

Triftige Gründe

Triftige Gründe benötigt man, um die Abänderung eines Beschlusses oder eines Vergleiches i.S. §1696 I BGB zu erreichen. Dabei ist der Maßstab strenger
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Was ist Gatekeeping?

Gatekeeping wird häufig definiert als „Einstellungen und Verhaltensweisen eines Elternteils, die den Zugang des anderen Elternteils zum Kind reguliere
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Bücher vorgestellt

Buch: Fehler in Gutachten erkennen

Fehler in Gutachten erkennen setzt da an, wo „Wichtige Entscheidungen im Sorgerecht“ endet. In diesem Buch geht es darum, wie man am Besten gegen familienpsychologische Gutachten vorgeht.

Das Buch ist stufenweise aufgebaut. Die Gliederung ist so, dass ihr quasi wähend des Bearbeitens Eures Gutachtens das Buch durchlest. Es ist an die typische Gliederung von Gutachten angelehnt und folgt deren Aufbau.

Das Buch ist ein wichtiger Ratgeber und sollte in keiner Familie und der Beratungspraxis in Sorgerechtsstreiten im Familienrecht fehlen.

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Fehler in Gutachten erkennen:
ISBN-13: ‎ 979-8634221892 (Amazon)

Das Inhaltsverzeichnis:

1. Warum brauchen Richter Gutachten? 7 

2. Videoreihe und andere Ratgeber 9 

3.  Am Anfang steht der Beweisbeschluss 11 

3.1. Gegenvorstellung 14 

3.2. Fehler im Beweisbeschluss 15 

3.3. Anwalt empfohlen, Anwalt entlassen 20 

4. Teilnahme am Gutachten ist freiwillig 21 

4.1. Gutachter weist nicht auf Freiwilligkeit hin 21 

4.2. Zustimmung auch für das Kind 23 

5. Häufige Fehler in Gutachten 25 

5.1. Veraltete Literatur und Literatur 26 

5.2. Prüffähiges Gutachten 27 

5.3. Zulässige Tests 28 

5.4. Alle Tests auch im Ergebnis? 31 

5.5. Aktenanalyse – Exploration – Interaktion 32 

5.6. Interaktionsbeobachtung 33 

5.7. Drei Säulen Theorie 34 

5.8. Heimliche Zeugenvernehmung ohne Gericht 35 

5.9. Über den Gutachtenauftrag hinausgehend 36 

5.10. Falscher Sachverhalt 37 

5.11. Schweigepflichtsentbindung 40 

5.12. Falsche Hypothesenbildung 41 

6. Keine Anlagen im Gutachten – Interpretationsfehler 42 

7. Gutachtenskritiker und -prüfer 44 

8. Amtshaftungsklage 46 

9. Anwaltskosten 48 

10. Gutachten ja, Gutachten nein? 50 

11. Zusammenfassung 53 

star

Amazon-Bewertung

5 von 5 Sternen

Dass es auch in der Realität funktioniert, mit diesem Buch zu arbeiten, hat Euch Ruwen Mickan im Livestream schon erzählt:

Weitere Bücher von mir:

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Amtshaftung

Rechtsbeugung

Rechtsbeugung und Amtshaftungsklage ist ein wichtiger, anzusprechender Aspekt. Hier ist es schwerer, Amtshaftungen zu begründen als gegen Jugendamt und Gutachter. Rechtsbeugung belegen ist eine Königsklasse der Juristerei.

Die große Video-Reihe auf YouTube auf der Zielgerade: Amtshaftungsklage. Wie trage ich Rechtsbeugung vor? Ich gebe Euch praktische Tipps und diskutiere, ob es Sinn macht eine Strafanzeige zu machen.

Letztlich bleibt bei der zivilrechtlichen Aufarbeitung einfach mehr an Möglichkeiten offen als in einer Strafanzeige. Oft wird die Strafanzeige ohne Beweisaufnahme eingestellt. Weil „Richter machen sowas ja nicht“. Staatsanwälte und Richter kennen sich oft, sind teils befreundet. Man denkt über andere nur so schlecht wie man selber ist. Faire Staatsanwälte halten daher lügende und rechtsbeugende Richter für nicht existent.

Was ist Rechtsbeugung

Rechtsbeugung ist mehr, als nur das Recht bewusst falsch anzuwenden. Hier gelten Sonderregeln, die Richter für sich selber geschaffen haben:

Nur der Rechtsbruch als elementarer Verstoß gegen die Rechtspflege solle unter Strafe gestellt sein. Rechtsbeugung begehe ein Amtsträger, der sich bewusst und schwerwiegend von Recht und Gesetz entfernt.

BGH 5 StR 92/01

Das zu beweisen ist schwer, man braucht also eine schlechte innere Gesinnung. Doch wie führe ich den Nachweis?

Zum Beweis der Rechtsbeugung Akten mehrfach lesen

Bevor es an die Klage geht, achtet auf eines: Man muss den Sachverhalt würdigen. Man muss dutzende Aktenseiten analysieren, auch mehrmals. Gerade das mehrfache Lesen und Diskutieren bringt neue Erkenntnisse, die ein Termin beim Anwalt nicht hervorbringen kann. Deshalb lasst Euch Zeit. Verjährungsfristen können auch den Vorteil haben dass man sich Zeit lassen kann.

Rechtsbeugung heisst aber auch Kenntnis der Prozessregeln und von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Mein kleines Büchlein „Wichtige Entscheidungen im Sorgerecht“ kann hierbei helfen.

Vielleicht geht Ihr auch einen Tag in die Universitätsbibliothek und kopiert Euch Kommentare und Lehrbücher. Denn es gilt deutlich zu machen dass das, was dieser Richter oder diese Richterin behauptet, absolut von niemandem ernstlich vertreten wird.

Hinweise und Sachvortrag der Parteien

Je häufiger die Parteien auf bestimmte Aspekte hingewiesen haben, desto wahrscheinlicher wird es dann auch, dass man diese Rechtsbeugung annimmt. Denn dann hat sich das Gericht eher weit entfernt vom Gesetz.

Amtshaftung ist daher auch eine Frage der Vorbereitung: Provoziert Fehler, die ihr dann ausschlachten könnt. Fragt nach, stellt Anträge, gern auch mehrfach.

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Amtshaftung

Keine erfolgreiche Amtshaftungsklage

Wann ist eine Amtshaftungsklage nicht erfolgreich? Wie schreibt man keine erfolgreiche Amtshaftungsklage? Nun, das allgemein zu schreiben ist schwer. Amtshaftung und Amtshaftungsklage ist immer Einzelfallbezogen. Nur im Einzelfallbezug kann man ausreichend beraten. Aber: Ich kann Euch vor typischen Fehlern oder Irrtümern warnen. Und einer davon ist ein typischer Fehler, der auch bei Berufungseinlegungen erfolgt.

Keine erfolgreiche Amtshaftungsklage bei „nur“ anderer Beweiswürdigung

Keine erfolgreiche Amtshaftungsklage kann es geben, wenn man nur die Beweiswürdigung angreift. Hier könnt Ihr Euch analog zu den Regeln der Berufung orientieren. Zwar muss man abweichende Meinungen durchaus zur Kenntnis nehmen, wie der BGH mehrfach festgestellt hat, um den Anspruch auf rechtliches Gehör nicht zu verletzen:

a) Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. Berücksichtigt das Berufungsgericht den Vortrag in der Berufungsbegründung aus rechtlichen Erwägungen nur eingeschränkt, verstößt dies gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn die rechtlichen Überlegungen des Berufungsgerichtes im Prozessrecht keine Stütze finden.
b) So liegt es hier. Die Klägerin hat mit ihrer Berufungsbegründung dargelegt, welche Umstände die Beweiswürdigung des Landgerichtes in Frage stellen und deshalb beantragt, das landgerichtliche Urteil abzuändern und der Klage stattzugeben. Diesen Vortrag hat das Berufungsgericht tragend nur unter dem Gesichtspunkt in seine Erwägungen einbezogen, ob damit Rechtsfehler in der Beweiswürdigung des Landgerichtes zutreffend gerügt sind. Damit hat das Berufungsgericht den Prüfungsmaßstab von § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO grundlegend verkannt und die nach dem Gesetz erforderliche eigene Beweiswürdigung unter Einbeziehung der Argumente der Berufungsbegründung unterlassen.

Bundesgerichtshof mit Urteil v. 04.09.2019 – VII ZR 69/17 

Das formelle berücksichtigen ist das eine. Doch wird auch inhaltlich etwas angenommen? Das ist schwer zu belegen.

Wann Beweiswürdigung angreifen und wie?

Doch wann ist eine Berufung bzw. Würdigung angreifbar? Dazu einfach diese Entscheidung weiter lesen:

Konkrete Anhaltspunkte in diesem Sinne sind alle objektivierbaren rechtlichen oder tatsächlichen Einwände gegen die erstinstanzlichen Feststellungen. Derartige konkrete Anhaltspunkte können sich unter anderem aus dem Vortrag der Parteien, vorbehaltlich der Anwendung von Präklusionsvorschriften auch aus dem Vortrag der Parteien in der Berufungsinstanz ergeben. Zweifel im Sinne von § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO liegen schon dann vor, wenn aus der für das Berufungsgericht gebotenen Sicht eine gewisse – nicht notwendig überwiegende – Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass im Fall der Beweiserhebung die erstinstanzliche Feststellung keinen Bestand haben wird, sich also deren Unrichtigkeit herausstellt (…). Bei der Berufungsinstanz handelt es sich daher um eine zweite – wenn auch eingeschränkte – Tatsacheninstanz, deren Aufgabe in der Gewinnung einer fehlerfreien und überzeugenden und damit richtigen Entscheidung des Einzelfalls besteht (…). Daher hat das Berufungsgericht die erstinstanzliche Überzeugungsbildung nicht nur auf Rechtsfehler zu überprüfen (…).

Bundesgerichtshof mit Urteil v. 04.09.2019 – VII ZR 69/17

Unlogisches Angreifen – keine erfolgreiche Amtshaftungsklage

Eine Entscheidung des Richters muss also mindestens unlogisch sein. Wenn er zwischen verschiedenen Varianten eine logische und nachvollziehbare wählt, die mit den Beweismitteln im Einklang steht, dann ist dies nicht angreifbar, auch wenn es subjektiv oder sogar objektiv falsch sein sollte. Die richterliche Unabhängigkeit geht vor. Dies gilt insbesondere, wenn das Gericht einer Seite oder einer Aussage folgt. Solche anderen Ansichten sind weder in einer Berufung noch in einer Amtshaftungsklage wirklich angreifbar.

Andere Ansicht rechtfertigt keine erfolgreiche Amtshaftung

Das ist Fakt, aber eben auch schwer zu verstehen. Deshalb ist erfolgreiche Amtshaftungsklage eben auch Detailarbeit. Es muss alles an Fehlern ausgearbeitet werden. Wir vertreten die Auffassung, dass man nicht auf einem Bein eine solche Klage stellen sollte, weshalb diverse Argumente einzubeziehen wären.

Was angreifen?

Es ist also besser anzugreifen wie die Beweise ermittelt wurden – einseitig, nur belastend usw. – als den Inhalt des Beweisergebnisses anzugreifen.

Rechtsbeugung

Zur Rechtsbeugung als weitere problematische Hürde lest ihr hier mehr (soon)

Erfolgschancen Amtshaftung als Rechtsgutachten

Für alle, die sich unsicher sind, bieten wir ein kostengünstiges Rechtsgutachten zur Klärung der Frage von Erfolgsaussichten, Chancen und Risiken einer Amtshaftungsklage an.

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Rechtsgutachten zur Amtshaftungsklage – Erfolgschancen

Mehr Infos finden sich auch in meinen Büchern. Denn ich bin sicher: Erfolgreiche Amtshaftungsklagen können alles ändern. Dann, wenn der Staat endlich etwas ändern muss, weil es sonst zu teuer wird.

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Recht allgemein

Sammelklage?

Es gibt in Deutschland keine Sammelklagen. Die beiden Ausnahmen sind die Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten (KapMuG) und die Musterfeststellungsklagen. Beides sind keine Sammelklagen im rechtlichen Sinne, weil man immer noch individuell betroffen sein muss. Eine Betroffenheit als Teil einer Gruppe für eine Klagebefugnis reicht auch in diesen beiden Klageformen nicht aus.

Trotzdem hält sich das Gerücht immer wieder, dass es Sammelklagen gibt. Zum EuGH. EGMR. Wohin auch immer, sogar am internationalen Strafgerichtshof.

Sammelklage in den USA?

Findige Geldverdiener haben sich sogar die Frage gestellt, ob man eine Class Action (echte Sammelklage) nicht auch in den vereinigten Staaten anhängig machen kann (wie sie Dr. Rainer Füllmich im Hinblick auf den PCR Test anhängig machen wollte und Gelder hierfür eingesammelt hat, vgl hier).

Sammelklagen können vor einem US-Bundesgericht (Federal Court) erhoben werden, wenn der Anspruch der Kläger sich aus dem US-Amerikanischen Bundesrecht (Federal Law, im Gegensatz zu State Law, dem Recht der einzelnen Bundestaaten) ergibt, wenn der Streitwert mehr als 5.000.000 Dollar beträgt, oder wenn Kläger und Beklagte in unterschiedlichen Staaten ansässig oder ausländische Parteien beteiligt sind (diversity; hier vereinfacht dargestellt.)

Sammelklagen können vor einem US-Bundesgericht (Federal Court) erhoben werden, wenn der Anspruch der Kläger sich aus dem US-Amerikanischen Bundesrecht ergibt

Juraforum

Betroffene US Amerikanische Eltern hätten hier theoretisch eine Chance. Für alle anderen kommt eine solche Class Action nicht in Frage.

Verbandsklage als Sammelklage gegen das Jugendamt?

Die Musterfeststellungsklage hat folgende Voraussetzungen:

  • Ein Verband klagt gegen einen Konzern
  • Es müssen rechtlich zulässige Feststellungsansprüche vorliegen (Vorfragen von Ansprüchen klärbar sein)
  • 50 Verbraucher müssen der Klage beitreten innerhalb von 2 Monaten

Eine Klage gegen den Staat ist nicht vorgesehen. Natürlich könnte man aus einer Form der Gleichbehandlung versuchen dies zu erstreiten. Aber erstens muss man dann einen zugelassenen Verband i.S. §4 UKlG finden und zweitens wird dies auch keinen Erfolg haben. Denn die Sammelklage ist eben die Ausnahme bzw. in Deutschland nicht vorgesehen, so dass auch eine verfassungsgemäße Auslegung wohl nicht in Betracht kommt.

Streitgenossenschaft?

Es gibt in Deutschland aber die Möglichkeit, gemeinsam Klage zu erheben, die sogenannte Streitgenossenschaft. Die Prozesse werden zwar gemeinsam geführt und verhandelt, aber letztlich rechtlich jeweils einzeln behandelt. Sie sind möglich, wenn

  • sie bezüglich des Streitgegenstandes in Rechtsgemeinschaft stehen (§ 59 1. Alt. ZPO)
  • wenn sie aus demselben tatsächlichen und rechtlichen Grund berechtigt oder verpflichtet sind (§ 59 2. Alt. ZPO)
  • ihre Ansprüche auf einem im Wesentlichen gleichartigen tatsächlichen und rechtlichen Grund beruhen (§ 60 ZPO)
  • das Prozessgericht für alle Ansprüche zuständig ist und alle Ansprüche in derselben Prozessart geltend gemacht werden (§ 260 ZPO analog).

Dadurch wird aber nicht das Prozessrisiko reduziert, weil faktisch einzelne Prozesse geführt werden.

Klagevereine oder Abtretungen?

Eine Möglichkeit wäre es zudem, wenn Ansprüche an einen Verein abgetreten werden oder übertragen sind (oder an eine Privatperson). Je nach Klagegrund kann dann aus diesem abgetretenen Recht vorgegangen werden. Dann hat man eine Quasi Sammelklage, allerdings mit diversen Nachteilen. Nicht jeder Anspruch kann abgetreten werden, einige sind höchstpersönlich. Zudem braucht man recht detailliertes Regelwerk, um Rückzahlungen usw. zu regeln, damit im Erfolgsfall nicht der eine mit dem Geld aller davonlaufen kann.
Vorteile von Abtretungen sind, dass man so Zeugen schafft. Gerade bei 4 Augensituationen hat man meist keine Chance etwas zu beweisen. Durch die Abtretung wird der Geschädigte aber zum Zeugen.

Die Kosten werden geringer, das Risiko bei Totalverlust reduziert. Denn Firmen, Vereine und Co. kann man dicht machen, wenn diese überschuldet sind. Bei großen Bauvorhanden ist das Konstrukt der Projekt-GmbH durchaus bekannt.

Probleme der Abtretung als „Sammelklage“

Das Problem der Abtretung wird es sein, idente Streitigkeiten zu finden. Dasselbe Amt oder Amtsgericht und dieselben Fehler wird es schwer geben. Zwar sind die strukturellen Probleme ident, der Begriff des Kindswohls aber individuell.
Die Gerichte können daher oft die Zulässigkeit dieser Streitverbindung verhindern, wobei bei Abtretung ja ein Anspruch aus mehreren Aspekten verfolgt wird.

Dafür sind die Vorbereitungen teuer und beratungsintensiv.

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Sorgerecht

Inobhutnahme ohne Beschluss

Was ist eigentlich eine Inobhutnahme ohne Beschluss und wie wehre ich mich dagegen? Was sind die Voraussetzungen und wie muss ich vorgehen? Wir verraten es Euch in diesem Artikel.

Die Inobhutnahme ist in §42 SGB VIII geregelt und gibt dem Jugendamt die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen ein Kind sofort, ohne das Amtsgericht anzurufen, mitzunehmen.

Voraussetzungen Inobhutnahme ohne Beschluss

Die Voraussetzungen der Inobhutnahme ohne Beschluss sind:

  • das Kind bittet um Inobhutnahme
  • es besteht eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes
  • ein ausländisches Kind kommt ohne Erziehungsberechtigte nach Deutschland

Der normale Fall wird die „dringende Gefahr für das Wohl des Kindes“ sein.

Was ist eine Gefahr i.S. §42 SGB VIII?

„Gefahr“ bedeutet, dass ein Schadenseintritt hinreichend Wahrscheinlich ist oder unmittelbar bevorsteht

Was ist eine dringende Gefahr i.S. §42 SGB VIII?

„Dringende Gefahr“ meint eine hinreichende Wahrscheinlichkeit, also wenn erhebliche Schäden für Leib, Leben oder Psyche unmittelbar bevorstehen (also jederzeit eintreten können) und ein weiteres Abwarten nicht mehr zumutbar ist.

Ergänzend könnt Ihr Euch auch mein Video zum §1666 BGB ansehen:

Doch damit sind noch keine Inobhutnahmen erlaubt. Weitere Voraussetzung ist dass

  • entweder die Eltern nicht widersprechen
  • oder das Familiengericht nicht rechtzeitig entscheiden kann

Der erste Fall ist für das Jugendamt der einfache, weshalb man versuchen wird, Euch zu einer „Zustimmung“ zu überreden.

Nichts unterschreiben!

Tip von Michael Langhans

Der zweite Fall ist relevanter: Oft drohen die Jugendämter, ohne überhaupt eine Entscheidung des Familiengerichtes herbeizuführen. Aus meiner Sicht muss der Versuch unternommen werden, außer die Gefahr ist offenkundig wie ein Elternteil prügelt auf ein Kind ein, das Kind ist schon verletzt usw.

Gerade bei Familien, die längere Zeit jugendamtsbegleitet sind, reicht es nicht aus, einfach so eine Inobhutnahme durchzuführen.

Hauptfehler: Jugendamt versucht gar nicht, Familiengericht zu erreichen

Was soll ich tun, wenn ich unterschrieben habe?

Du kannst Deine Unterschrift jederzeit widerrufen. Schau Dir einfach dieses Video an.

Der Widerruf sollte schriftlich an das Jugendamt gehen.

Ihr solltet auch schriftlich die Herausgabe des Kindes fordern und schriftlich Widerspruch gegen die Inobhutnahme einlegen.

Achtung: Wenn das Kind verletzt wurde, verzichtet hierauf. Das kann Euch am Ende nachteilig ausgelegt werden.

Bei Widerspruch ist Kind an Eltern zu geben!

In der Regel ist bei einem Widerspruch der Eltern das Kind herauszugeben an diese. Es muss dann zwingend das Familiengericht angerufen werden.
Nur bei einer Gefährdung des Kindswohls darf das Kind mitgenommen werden, aber auch dann nicht, wenn die Eltern willens und in der Lage sind, die Gefährdung abzustellen.

Was kann ich tun, wenn ich nicht zugestimmt habe?

Ich würde in jedem Fall auch schriftlich mitteilen, dass ich der Inobhutnahme nicht zustimme und schriftlich dieser widersprechen.

Kann ich klagen bei Inobhutnahme ohne Beschluss?

Wenn die Inobhutnahme unberechtigt ist, dann solltest Du sofort eine einstweilige Anordnung auf Herausgabe des Kindes beim Verwaltungsgericht einreichen. Darin wird incident die Rechtswidrigkeit der Inobhutnahme festgestellt.

Klagen nur vor dem Verwaltungsgericht, bis das Familiengericht zuständig wird

Leider dauern diese Verfahren, so dass meistens das Jugendamt wegen des Widerspruches bereits das Familiengericht angerufen hat. Dann erlischt die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte.

Tip: Nicht für erledigt erklären, sondern zusätzlich auf Feststellung umstellen

Michael Langhans, Volljurist

Theoretisch müsste das Verwaltungsgericht sofort entscheiden.

Kann ich mein Kind bei späterem Widerspruch einfach mitnehmen?

Theoretisch bist Du bis zu einer Entziehung der elterlichen Sorge der einzige, der über das Kind bestimmt, weshalb Du Dein Kind einfach mitnehmen kannst.

ABER: Es kann hier durchaus zu Gegenwehr kommen, die Polizei wird gerufen und wird Dich hindern. Zudem hat auch das Amt ein ermessen.

Durch die Berichte stehst Du dann als gewalttätig da und als uneinsichtig.

Ich empfehle daher solche eigenmächtigen Aktionen nur bei eindeutigem Sachverhalt und rechtlicher Beratung und Unterstützung.

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CEED Projekt Petition EU Parlament

Text der CEED Petiton

Ich habe am Wochenende einfach mal angefangen, den Text der CEED Petition zu formulieren Natürlich ohne Olivier Karrer von CEED International und seinem Erfahrungsschatz vorzugreifen. Dies ist nur ein interner Entwurf.

Den Livestream vom Wochenende findet ihr hier:

Das habe ich bisher geschrieben:

Text der CEED Petition

Das Jugendamt der Bundesrepublik Deutschland ist in Fortsetzung der Resolution „über die Rolle des Deutschen Jugendamtes bei Grenzüberschreitenden Familienstreiten (2018/2856 RSP)“ erneut zur illegalen Institution in der Europäischen Union zu erklären und die Bundesrepublik Deutschland zur Einhaltung der europäischen Grundrechte zu ermahnen.


Wir, die von Rechtsverfahren in der Bundesrepublik Deutschland betroffenen Eltern um Sorge- und Umgangsrecht, gleich ob Eltern unterschiedlicher Nationalität oder unterschiedlichen gewöhnlichen Aufenthalts, mussten erkennen, dass sich seit den Petitionen von 2006 in Deutschland nur wenig geändert hat.

Nichts hat sich seit 2006 geändert


Die bekannte Problematik der mangelhaften Qualifikation von Familienrichtern wurde bisher ebensowenig angegangen wie zukunftsfähige Strategien der Konfliktlösung erarbeitet.
Nach wie vor sieht sich das Jugendamt als besserer Über-Elternteil, der Schutz der Familie, auch der Trennungsfamilie, existiert kaum.

Wir fordern!

Wir fordern daher erneut und mit Nachdruck die Europäische Kommission unter der Leitung der ehemaligen deutschen Familienministerin und das Europäische Parlament auf, endlich konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um die Macht des deutschen JUGENDAMTES zu brechen, an internationalen Standards orientierte faire und neutrale Verfahren zu ermöglichen und den bisherigen Status Quo als unerwünscht zu erklären und letztlich zu verbieten.

Macht des deutschen JUGENDAMTES zu brechen

Bereits 2006 kritisierten wir die einmalige Konstruktion des JUGENDAMTES. Sein Wächteramt wird missbraucht und überwacht die Gerichts- und Familienordnung faktisch. Seine Macht ist unkontrolliert, wirksame Beschwerdemöglichkeiten im Sinne Art. 13 EMRK existieren nicht.

Das JUGENDAMT, ohne die notwendige Neutralität, besteht aus politisch weisungsgebundenen Mitarbeitern. Diese schlagen rechtlich Maßnahmen vor, die zumeist ungeprüft umgesetzt werden. Dabei ist zu beobachten, dass das deutsche JUGENDAMT die eigenen Sichtweisen nicht nur über die Sichtweisen der Eltern und das Wohl des Kindes stellt, sondern bisweilen auch diese Maßstäbe auf Familien und Kinder anwendet, deren Bezug zu Deutschland nicht oder kaum besteht.

Die Familiengerichte geben dann Weisungen wie Umgangsausschluss, ohne die rechtliche Situation im europäischen Ausland zu berücksichtigen.

Das JUGENDAMT hat dabei auch die Macht, ohne richterliche Entscheidung eigene Schutzmaßnahmen umzusetzen. Gefahr im Verzug wird vorschnell angenommen. Dieser permanente Druck zerstört Familien und Eltern-Kind-Beziehungen.

Ziele des Jugendamtes

Das JUGENDAMT verfolgt hierbei die folgenden Ziele:- Zuständigkeiten Deutscher Behörden und Gerichte vorschnell und rechtswidrig anzunehmen und Menschen mit Lebensmittelpunkt in der EU am Verlassen der deutschen Gebiete zu hindern- Mit der Entscheidung des Sorgerechtes sicherzustellen, dass mittelfristig diese unter maßgeblichem deutschem Einfluss steht- Mit dem Unterlassen von Fortentwicklung der Ursprungssprache, Ursprungsreligion und Ursprungskulturen des Kindes de facto das Kind zu Germanisieren und den Kontakt mit dem/den Eltern und den Verwandten zu erschweren- Kinder sollen bis zum 18. Lebensjahr in staatlicher Obhut verbleiben. Das Recht auf einen eigenen Anwalt wird systematisch rechtlich und tatsächlich verhindert, eine neutrale Aufklärung erfolgt nicht.

Dem JUGENDAMT werden – datenschutzrechtlich bedenklich – auch Daten von nichtstrittigen Ehescheidungen zur Verfügung gestellt.

beenhere

Petitionsgrund

Hier wird in der Endfassung Euer Petitionsgrund eingefügt
Dabei wurde eine klare Regelung herausgearbeitet: Jede Petition darf nur einen (!) Petitionsgrund rügen, der formeller Natur sein muss.

Aktenzeichen des Verfahrens/Gericht

Das JUGENDAMT ist nicht neutral.

Die staatlich-fiskalischen Interessen werden von derselben Behörde mit demselben Apparat und derselben Weisungsgebundenheit ausgeführt wie diejenigen der Amtsvormünder und Ergänzungspfleger und der Wächter des Kindswohles.

Das JUGENDAMT stellt Väter gegen Mütter, Eltern gegen Großeltern, Deutsche gegen Nichtdeutsche und Europäer. Es verhindert, dass Kinder ihre Wurzeln behalten und presst diese in ein deutsches System mit den Werten, die der jeweilige Jugendamtsmitarbeiter für angemessen empfindet.Wir, die betroffenen Eltern und Kinder, wollen nichts anderes als als Menschen geachtet und behandelt werden. Die Europäische Kommission und das Europäische Parlament schauen zurecht in Länder, bei denen der Rechtsstaat ins Wanken gerät.

Doch dieses Ungleichgewicht beherrscht bereits mit Deutschland eines der Herzen der Europäischen Union.

Diskutiert mit mir:

Der Text der CEED Petition ist nur ein Entwurf und wird laufend aktualisiert.

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Gutachten

Wehren gegen familienpsychologisches Gutachten

Wie sich wehren gegen ein familienpsychologisches Gutachten? Das ist ein Thema für sich. Doch wie man es sogar ohne Anwalt schaffen kann, das hat Ruwen Mickan in einer unserer Liveshows bewiesen. Schaut Euch das Video hier einmal an:

Wehren gegen ein falsches Gutachten am Familiengericht

Wie wehren gegen familienpsychologisches Gutachten?

Es ist gar nicht so schwer, wie man denkt. Ruwen hat natürlich auch Literatur herangezogen, unter anderem mein Buch „Fehler in Gutachten erkennen“:

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Fehler in Gutachten erkennen

Lest mein Buch, das die wichtigsten Problemkreise aufführt. Zu kaufen auf Amazon und im Buchhandel

Letztlich aber sind es die folgenden Faktoren:

  • Akte lesen
  • Fehler systematisch auffinden und richtigstellen
  • Sich über die Methodik von Gutachten informieren (über mein Buch zum Beispiel)
  • Gutachtenskriterien lesen
  • Sich über die gemachten Tests informieren, zum Beispiel auf der Testzentrale
  • Gegebenenfalls Zweitmeinungen einholen

Was einfach klingt, ist in der Regel aber sehr viel Arbeit. Lest und versteht die Akte!

„Die Akte kennen heißt Gewinnen.“

Michael Langhans, Volljurist

Um Fehler in Gutachten zu erkennen und sich gegen familienpsychologische Gutachten zu wehren, muss man fit sein und ordentlich. Man darf bei hunderten Seiten Papier den Überblick nicht verlieren. Man darf nicht aufgeben, wenn man Mist und Lügen über sich liest.

Nicht Aufgeben!

Ich weiss, es belastet Eltern sehr, immer und immer wieder dieselben Lügen zu lesen. Doch vergesst eines nicht: Das sind auch die Bilder, die ein Richter und ein Jugendamt im Kopf haben.

Es reicht eben nicht aus, einfach zu sagen dass das so eben nicht richtig ist.

„Um zu Gewinnen, muss man durch all die Lügen der Ämter, Gutachter und Richter durch, man darf sich die eigene Verletzlichkeit nicht anmerken lassen, man darf den Mut nicht verlieren.“

Michael Langhans, Volljurist

Es reicht nicht aus, sich zu beschweren.

Es reicht nicht aus, anderen die Schuld zu geben.

Um zu gewinnen, muss man da durch.

Ruwens Erfolg ist reproduzierbar

Der Erfolg von Ruwen ist reproduzierbar, wenn man wie er seine Unterlagen ordentlich gesammelt hat. Gegebenenfalls bittet einen Anwalt die ganze Akte anzufordern oder sehr diese beim Gericht selbst ein.

Brauche ich ein Gegengutachten?

Nein. Aber manchmal kann es hilfreich sein. Vergesst nicht: Nicht jedes Gegengutachten beantwortet die Fragen des Gerichts. Methodenkritische Stellungnahmen zerstören nur andere Gutachten, sie fördern aber nicht das Verfahren.

Nutzt ein Parteigutachten?

Ja und nein. Oftmals wird es vom Gericht nicht beachtet.

Wie zerstöre ich ein Gutachten?

Mit falschen Anknüpfungstatsachen (Lügen und Gegenbeweise dazu), systematischen Fehlern, Verstöße gegen die Gutachtenkriterien usw. Mehr dazu in meinem Buch oder der Videoreihe auf Activinews.

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Unterhalt

Unterhaltsarten

Es gibt verschiedene Arten von Unterhalt. Ich versuche hier das weite und fehlerträchtige System des Unterhalts zu systematisieren und alle Unterhaltsarten aufzuzeigen.

Welche Unterhaltsarten gibt es?

Es gibt diese Arten von Unterhalt:

  • Kindesunterhalt für minderjährige Kinder
  • Unterhalt für volljährige Kinder
  • Trennungsunterhalt für Ehepartner
  • Nachehelichen Unterhalt für Ex-Ehepartner
  • Betreuungsunterhalt
  • Unterhalt aus Anlass der Geburt
  • Elternunterhalt
  • Familienunterhalt

Ich werde in dieser Kategorie nach und nach die einzelnen Unterhaltsarten ansprechen und Besonderheiten erläutern. Unterhalt ist ein sehr haftungsträchtiges Feld, weshalb man sich immer kompetent beraten lassen sollte. Für gerichtliche Verfahren kommt man an einem Anwalt sowieo nicht vorbei, es gilt Anwaltszwang.

Kindesunterhalt

Rechtlich hat Kindesunterhalt eine herausragende Bedeutung. Das minderjährige Kind ist aufgrund seines besonderen Schutzbedarfes vorrangig, auch pfändungstechnisch.

Eltern müssen Unterhalt leisten. In der funktionierenden Beziehung und Familie erfolgt dies in Wart und Pflege, Zahlungen erfolgen aus einem Topf. In der Trennung muss unterschieden werden, bei wem das Kind lebt.

Im Wechselmodell mit beiderseitig grob gleichem Betreuungsanteil erfolgen in der Regel keine Ausgleichszahlungen. Beim Residenzmodell, bei dem einer im Großen sich um das / die Kind(er) kümmert, wird ein Ausgleich zu bezahlen sein. Hierfür gibt es die sogenannte Düsseldorfer Tabelle.

Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, erfüllt seine Pflichten durch Wart und Pflege, während der andere Barunterhalt schuldet.

Kindergeld wird insoweit als Teil des Barunterhalts hälftig berücksichtigt.

Unterhalt und Umgang sind unterschiedliche Dinge. Man kann das eine nicht vom anderen abhängig machen, auch wenn emotional es nachvollziehbar ist, dass sich dies viele Eltern wünschen.

Unterhalt des volljährigen Kindes

Beim volljährigen Kind wandelt sich die rechtliche Situation. Nunmehr müssen beide Elternteile Barunterhalt leisten. Das Kindergeld und Arbeitseinkommen oder Einkommen aus Vermögen wird angerechnet.

Geschuldet wird über das 18. Lebensjahr hinaus nur dann Unterhalt, soweit ein Kind ausbildungsbedingt oder aus sonstigen Gründen ohne eigenes Verschulden nicht für sich selbst sorgen kann.

In der Regel muss nur eine Ausbildung alimentiert werden. Weitere Ausbildungen, also nach der Metzgerlehre eine Schreinerlehre, müssen Eltern nicht unterstützen.
Dasselbe gilt, wenn eine Ausbildung oder ein Studium nicht nachdrücklich verfolgt wird.

Das Einkommen der Eltern wird hier zusammengezählt und dann der Unterhaltsbetrag berechnet und ist im Verhältnis der Nettoeinkommen zueinander zu tragen.

Trennungsunterhalt

Bis zur Rechtskraft der Scheidung schulden sich (Ehe)Partner gegenseitig Unterstützung und Unterhalt. Die ehelichen Lebensverhältnisse sollen weitgehend aufrecht erhalten bleiben, jeder partizipiert grundsätzlich am gemeinsamen Familieneinkommen hälftig (Halbteilungsgrundsatz).

Nachehelicher Unterhalt

Nach Rechtskraft der Scheidung müssen die ehemaligen Partner grundsätzlich für sich alleine sorgen. Nur wenn ehebedingte Nachteile bestehen, weil einer zuhause blieb und die Kinder versorgt hat oder versorgen muss (Betreuungsunterhalt), kann über die Scheidung hinaus Unterhalt gefordert werden. Dieser ist in der Regel zeitlich zu befristen.

Unterhalt aus Anlass der Geburt

Wenn eine nicht verheiratete Frau schwanger wird, muss der Lohnausfall kompensiert werden. 6 Wochen vor der Geburt bis 8 Wochen nach der Geburt schuldet der werdende Vater Unterhalt, der in §1615l BGB geregelt ist.

Danach kann ein Betreuungsunterhaltsanspruch bestehen, oder ein erhöhter Kindesunterhalt wegen Kita-Gebühren o.ä.

Betreuungsunterhalt

Betreuungsunterhalt ist die Kompensation der Lohnausfälle, die ein Mensch hat, der wegen der Sorge für sein Kind nicht oder nicht in dem Umfang arbeiten kann, wie er es vor der Geburt tat. Bis zum dritten Lebensjahr eines Kindes kann es dem betreuenden Elternteil nicht zugemutet werden, zu arbeiten. Darüber hinaus kommt es auf Besonderheiten an, auch die Betreuungssituation vor Ort, das Alter und eventuelle Besonderheiten des Kindes usw.

Familienunterhalt

Dieser Unterhalt meint das füreinander da sein in der Ehe und Beziehung. Er ist in der Regel nicht problematisch, weil man aus einem Topf wirtschaftet und alles gemeinsam bezahlt. Bisweilen ergeben sich hier aber Probleme.

Elternunterhalt

Auch Eltern haben einen Unterhaltsanspruch gegenüber ihren Kindern, wenn sie aus Gründen des Alters, Krankheit o.ä. nicht (vollständig) für sich sorgen können. Dies betrifft vorallem Eltern, die in Pflegeeinrichtungen müssen. Meist springt hier die Sozialhilfe erst ein, fordert dann aber das Geld von den Kindern.

Ich werde zu den einzelnen Unterhaltsarten und Berechnungsproblemen bald weitere Artikel schreiben und Euch zur Verfügung stellen. Einstweilen empfehle ich Euch meine Videoplaylist.

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Amtshaftung

Warum Amtshaftungsklage

Warum Amtshaftungsklage? Die Amtshaftungsklage ist das Instrument, Fehler des Staats anzugehen. Für Michael Langhans, den Juristen, ist sie die Antwort auf die Frage, wie man zu seinem Recht kommt und Unrecht aus der Welt schaffen kann.

Amtshaftung ist die Antwort

Michael Langhans, Volljurist

Natürlich beseitigt Geldersatz nicht Unrecht, aber es führt dazu, dass ein Zwang entsteht, besser zu werden.

Der Missbrauch im Jugendhilfebereich ist doch nur deshalb möglich, weil es effektiv selten zu Sanktionen kommt. Strafanzeigen laufen fehl. Aber Zivilklagen müssen beantwortet und angegangen werden. Ihr selber entscheidet, ob und welcher Beweis erhoben wird. Im FamFG Verfahren oder im Strafverfahren entscheidet nur das Gericht, ihr dürft nur zuschauen. Amtshaftung heißt also, selber zu attackieren, das Heft in die Hand nehmen.

Warum Amtshaftungsklage heißt, das Heft in die Hand nehmen!

Diese Reihe erklärt alle relevanten Aspekte.

Amtshaftung: Die Bücher

Aus dem Klappentext meiner Bücher zum Thema:

„Wenn der Staat merken wird, dass es billiger ist neue Richter einzustellen oder die eingestellten Richter fortzubilden, als Fehler hinzunehmen, weil Fehler zu tatsächlichen und finanziellen Konsequenzen führen, dann wird ein staatliches Umdenken erfolgen. „

Die Amtshaftungsklage – Band 1 der Anspruch

Deshalb ist Amtshaftungsklage die Antwort, eine gute Wahl und Entscheidung. Auch poltisch wird hieraus also ein neues Problem. Denn plötzlich erfahren Ratsherren etwas, die Behörde kann nicht einfach so alles unter einer Decke halten.

Video Vor- und Nachteile der Amtshaftungsklage

In Videoreihe und Bücher erkläre ich alle Umstände, alles, was man wissen muss

Umfangreiche habe ich mich zum Wesen der Amtshaftungsklage in 2 Bänden bzw. insgesamt über 100 Seiten in den Werken die Amtshaftungsklage ausgelassen. Sie sind ein einfach verständliches „muss“ für jeden, der sich mit dem Thema auseinandersetzen möchte und der die Thematik betreiben möchte.

Amtshaftungsklage als Buch oder eBuch kaufen

Kinder zurück – Amtshaftung und Naturalrestitution?

Durch einen potentiell hohen Schaden besteht zudem die Chance, etwas zu ändern. Ihr könnt erreichen, dass sich das System ändert – wenn es schlicht teurer ist schlechte Beschlüsse zuzulassen als mehr oder bessere Justiz zu bezahlen.

Rechtlich ist es zwar umstritten, ob im Schadensersatzprozess bei diesen Aspekten eine Herstellung des Originalzustandes erreicht werden kann. Ich sehe hierin aber weder aus verfassungsrechtlicher noch aus sonstiger Sicht ein Problem.

Die Amtshaftungsklage soll auch ein neuer Weg sein. Er soll Änderungen der Ist-Situation bei Sorgerechtsentzug erreichen. Denn Naturalrestitution geht vor Schadensersatz in Geld.

Rechtsbeugung vortragen

Wie man zur Rechtsbeugung vorträgt, erzähle ich in diesem Video:

Denn Rechtsbeugung ist mehr als ein bewusst falsches handeln. Stellt Euch vor, Ihr überfallt eine Bank. Wenn der Banküberfall wie Rechtsbeugung behandelt würde, dann wäre das nur strafbar, wenn ihr mit dem Geld noch was schlimmes anstellen wollt. Genau das will aber das Gesetz nur für Richter. Deshalb fordere ich seit langem geringere Strafen bei Rechtsbeugung, dafür sollen die normalen Regeln gelten. Wer bewusst andere schädigt gehört bestraft.

Projekt 174

Kennt Ihr schon das Communityprojekt 174? mit 174 € den Rechtsstaat aushebeln und gemeinsam vorgehen mit Spendensammlunge. Mehr Infos auf GefahrvonInnen.de

https://gefahrvoninnen.de/projekt-174/

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