Kann man einen Verfahrensbeistand abberufen? Theoretisch ja, praktisch aber findet das nicht statt. Dank Carola Koch habe ich nun einen Beschluss, den ich mit Euch teilen möchte.
Warum ist es so schwer einen Verfahrensbeistand auszutauschen?
Anders als Richter und Sachverständige sind Verfahrensbeistände nicht zur Neutralität verpflichtet. Die Befangenheit als Möglichkeit des Austausches knüpft aber genau hieran an, §6 FamFG.
Inzwischen beinhaltet §158 FamFG aber auch eine spezielle Regelung zur Beendigung, auch vorzeitig, der Beistandschaft:
(4) 1Die Bestellung endet mit der Aufhebung der Bestellung, mit Rechtskraft der das Verfahren abschließenden Entscheidung oder mit dem sonstigen Abschluss des Verfahrens. 2Das Gericht hebt die Bestellung auf, wenn 1. der Verfahrensbeistand dies beantragt und einer Entlassung keine erheblichen Gründe entgegenstehen oder 2. die Fortführung des Amtes die Interessen des Kindes gefährden würde.
Verfahrensbeistand nicht neutral reicht insoweit also nicht aus. Es müssen die spezifischen Aspekte des FamFG erfüllt sein. Und neutrale Verfahrensbeistände sind dort nicht gefordert.
Richter kann Verfahrensbeistand abberufen
Also man kann einen Verfahrensbeistand austauschen. Immerhin. Also der Richter kann:
Ein Richter kann die Bestellung des Verfahrensbeistandes immer aufheben. S.2 „hebt auf“ reduziert hier das Ermessen, wann eine Bestellung aufgehoben werden muss. Dies gilt immer dann, wenn die Interessen des Kindes gefährdet werden. Dies ist aber genau der Fall, der so oft vorkommt. Wenn dem Willen des Kindes nicht Rechnung getragen wird. Falls man an Anhörungen nicht teilnimmt. Wer kein Rechtsmittel einlegt. All das kommt in den meisten Fällen, die ich kenne, so vor. Und trotzdem reagieren Richter nicht.
Das Amtsgericht Würzburg, Az. 5 F 334/21, hat insoweit entschieden:
„Das Vertrauensverhältnis zwischen (VB) und den Kindern ist zerrüttet. Eine Zusammenarbeit mit der Kindsmutter war bereits zu Beginn schwierig und ist derzeit nicht möglich. Die Wahrnehmung der Kindesinteressen ist dadurch gefährdet, weshalb ein anderer Verfahrensbeistand zu bestellen war.“
Mehr Infos, wenn der Verfahrensbeistand lügt, findest Du hier:
Was mache ich, wenn der Richter nicht abbestellt?
Bestellt ein Richter einen Verfahrensbeistand nicht ab, ist es erst einmal richterliche Unabhängigkeit. Hier ist auch ein Systemfehler begründet: Denn Der Richter, dessen Arbeit der Verfahrensbeistand mit kontrolliert, kontrolliert den Verfahrensbeistand. Eine vom Richter unabhängige Wahrnehmung der Kindesrechte ist hierbei nicht gegeben.
Aber vielleicht ist hier dann doch ein Grund da, den Richter mit einer Befangenheitsrüge unter Druck zu setzen. Dies gilt umso mehr, als dass die Vertretung des Kindes undienlich ist.
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Vor Befangenheitsrüge immer dienstliche Stellungnahme anfordern!
Mein Tipp: Fordert immer eine dienstliche Stellungnahme an zu den potentiellen Befangenheitsgründen des Richters. Diese Stellungnahme wird nicht nur deshalb benötigt, weil ihr damit Euren Befangenheitsantrag glaubhaft machen könnt und weil ein Verstoß hiergegen wieder ein Befangenheitsgrund ist. Es gibt dem Gericht auch die Chance, Fehler abzustellen!
Ihr seht also, einen Verfahrensbeistand austauschen ist möglich. Ich empfehle einfach, dass Ihr zuerst einfach mehr fordert vom Verfahrensbeistand und auf Fehlverhalten hinweist, bevor Anträge gestellt werden. Ansonsten muss der Verfahrensbeistand auch die Rechtsprechung kennen und deren Einhaltung einfordern. Haltet ihm einfach wichtige Entscheidungen im Sorgerecht vor, die dem Kindeswohl entsprechen.
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Oft wird die Wirkung eines Beweisbeschlusses in Sorgerechtsstreiten und Verfahren nach §1666 BGB verkannt. Viele Anwälte sehen weder Probleme noch wissen sie, wie man die Probleme angeht. An dieser Stelle darf ich den richtigen Beweisbeschluss in Kindschaftssachen vorstellen mit Negativ- und Positivbeispielen.
Schriftlicher Beweisbeschluss in Kindschaftssachen
Vorneweg: Viele wissen gar nicht, dass es einen schriftlichen Beweisbeschluss gibt. Haltet bitte Eure Anwälte an, alles an Euch weiterzuleiten. Das Gericht erlässt den Beweisbeschluss schriftlich. In diesem ist der Beweisbeschluss und der konkrete Sachverständige benannt.
Falsche Beweisbeschlüsse
Falsche Beweisbeschlüsse sind manchmal der Schlampigkeit geschuldet, oft weil man es nicht besser weiß und teils einfach auch einer Voreingenommenheit. Da sich der Sachverständige penibel an den Beweisbeschluss halten muss, führt dies zu einer verfahrensmanipulierenden Wirkung – egal ob gewollt oder ungewollt. Ich darf Euch ein paar unmögliche Beweisbeschlüsse vorstellen:
Der voreingenommene Beweisbeschluss
Ein hervorragendes Beispiel für einen voreingenommenen Beweisbeschluss finden wir in Sachen Carola Koch und deren Sohn Tilmann.
Der Beweisbeschluss lautet:
Es soll ein familienpsychologisches Saohverständigengutachten eingeholt werden über folgende Fragen:
Besteht die Bereitschaft und die Fähigkeit der Kindesmutter, die Versorgung und Erziehung des Kindes Tilmann unter Berücksichtigung etwaiger besonderer Anforderungen des Kindes zu gewährleisten und ggf. eigene Belange zurückzustellen?
Ist bereits eine Schädigung des Kindes eingetreten oder besteht gegenwärtig schon eine Gefahr in einem solchen Maß, dass sich bei der weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt?
Von welcher Art, Schwere und Wahrscheinlichkeit sind die befürchteten Beeinträchtigungen des Kindes?
Gibt es andere Hilfs- und Unterstützungsangebote, die geeignet sind, die Gefährdungen abzuwenden, ggf. welche?
Ist díe Kindesmutter bereit und in der Lage, diese anzunehmen und umzusetzen, sodass eine Gefährdung nicht mehr besteht?
Welche Vorstellungen hat das Kindvon dem Verhältnis zu seiner Mutter und wie sind diese unter dem Aspekt der Zielorientierung, Intensität. Stabilität und Autonomie zu bewerten?
In welchem Umfang und in welcher Form können bzw. sollten Umgangskontakte zwischen dem Kind Tilmann und seiner Mutter stattfinden?
Besteht durch die Durchführung von Umgangskontakten eine Gefahr von körperlichen und seelischen Schäden für das Kind?
Kann diese Gefahr durch einen begleiteten Umgang oder durch andere Maßnahmen abgewendet werden, ggf. durch welche?
lst ein Umgangsausschluss erforderlich? Wenn ja, für welchen Zeitraum?
Was hier auffällt: Die Einseitigkeit verkennt sowohl die Rechtsfrage, was dem Kind gut tut. Es verkennt vorallem aber auch, dass bei einer Inobhutnahme, die durchgeführt ist (!), negative Aspekte des Amtes auch zu hinterfragen sind. Und letztlich verkennt dieser Beweisbeschluss, dass wenn man erst nach Beeinträchtigungen fragt, dass man dann keine Gründe für einen §1666 BGB bisher hat. Und genau das ist der Kern des Problems.
Der naive Beweisbeschluss
Ein weiteres Beispiel ist folgendes:
Bestehen bei der Kindesmutter Defizite hinsichtlich der Erziehungseignung?
Wenn ja, gebieten diese Defizite bei der Erziehungseignung den Entzug der elterlichen Sorge oder von Teilen der elterlichen Sorge oder bestehen mildere Mittel, um diesen Defiziten zu begegnen?
Das Gericht fragt hier nach einem Beschlusstenor. Abgefragt werden rein rechtliche Fakten. Denn ob ein Entzug der elterlichen Sorge gerechtfertigt ist und ob mildere Mittel bestehen, muss das Gericht entscheiden.
Man kann allenfalls fragen welche Möglichkeiten der Problembeseitigung es gibt. Auch hier gilt: Wer nach dem Bestehen von Defiziten fragt, belegt dass er keine Argumente im Moment hat, so dass es versteckt die Bitte ist einen Grund zu finden. Ergänzend muss sich freilich auch das Gericht Gedanken nach milderen Mitteln machen.
Der faule Beweisbeschluss
Der (nur von mir so genannte) faule Beweisbeschluss gibt letztlich nur das Gesetz wieder. Ein Beispiel hierzu lautet:
Es soll zur Frage, welche Sorgerechtsreglung und Aufenthaltsregelung dem Kindeswohl am besten entspricht, ein familienpsychologisches Fachgutachten eingeholt werden.
Das Gesetz lautet in §1671 BGB:
(1) (…)Dem Antrag ist stattzugeben, soweit
(…)
2.zu erwarten ist, dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf den Antragsteller dem Wohl des Kindes am besten entspricht.
§1671 BGB
Der Beweisbeschluss ist also nur die Wiedergabe des Gesetzes, quasi Copy & Paste. Der Sachverständige hat dabei zu freie Hand.
“1. Welche Belastungen und welche Vorteile sind für das psychische, physische oder seelische Wohl des Kindes zu erwarten, wenn …
Lässt sich aus fachlicher Sicht begründen, dass einzelne dieser Faktoren für das psychische, physische oder seelische Wohl des Kindes jeweils schwerwiegende Bedeutung haben?
2. Welche Faktoren werden voraussichtlich in welcher Intensität bei Übertragung des Sorgerechts auf einen Elternteil jeweils vorteilhaft oder belastend auf die gesunde sowie psychisch und emotionale Entwicklung des Kindes wirken ”
Diese Formulierung ist sehr kindeswohlbezogen. Rechtsbegriffe und parteiische Formulierungen werden vermieden. Es werden alternative Ausführungen gefordert, um dem Richtervorbehalt zu genügen. Das führt freilich dazu, dass die Richter selber mehr abwägen müssen, was nicht unbedingt auf Gegenliebe stößt.
Eine neutralere Formulierung ist auch, wenn auch nicht so perfekt, „welche Regelung der elterlichen Sorge entspricht dem Wohl des Kindes am Besten“. Einschränkende Formulierungen, die ein Wechselmodell ausschließen wie „welche Übertragung der Sorge auf welchen Elternteil entspricht dem Wohl des Kindes am Besten“.
Im obigen Fall Tilmann hatten wir daher folgende Regelung angeregt: „1. Welche Belastungen und welche Vorteile sind für das psychische, physische oder seelische Wohl des Kindes Tillmann zu erwarten, wenn es einerseits bei der Mutter lebt und andererseits sich in staatlicher Obhut befindet. Lässt sich aus fachlicher Sicht begründen, dass einzelne dieser Faktoren für das psychische, physische oder seelische Wohl des Kindes jeweils schwerwiegende Bedeutung haben? Welche Auswirkungen auf das Wohl des Kindes haben die Pläne gem. des Antrags der Mutter auf Rehabilitation und Unterstützung und welche Änderungen sind auf den lst-Zustand bei konsequenter Umsetzung zu erwarten? 2. Welche Faktoren werden voraussichtlich in welcher Intensität bei Entziehung des Sorgerechtes vorteilhaft oder belastend auf die gesunde sowie psychisch und emotionale Entwicklung des Kindes wirken? Wie verhält es sich bei einer Rückübertragung? 3. Aus welchen Gründen besucht das Kind- nach wie vor keine Schule. 4. Welche Auswirkungen auf das Wohl des Kindes hat der Konflikt zwischen Iugendamt und Mutter? 5. von der Mutter geplanten und initiierten Mittel geeignet, das Wohl von Tillmann gewährleisten? vom Jugendamt geplanten und initiierten Mittel geeignet, das Wohl von Tillmann gewährleisten?“
Teilweise hat das OLG dem abgeholfen, weil die fehlende Neutralität anerkannt wurde. Ob man dann an dieser Stelle bis zum Ende streitet oder nicht einen akzeptableren Kompromiss anstrebt, auch um keine Kindesentfremdung zu provozieren, muss jeder für sich entscheiden.
Der Fachstandards entsprechende Beweisbeschluss
Dank meinem Freund Ruwen Mickan habe ich noch eine weitere, eigentlich selbstverständliche, Ergänzung des Beweisbeschlusses für Euch:
„Das Gutachten soll unter Berücksichtigung der relevanten Fachstandards erstellt werden“
vgl. z.B. AG DLG/Donau, 1 F 365/21
Ok, ich räume ein, dass das sinnloser Formalismus ist. Oder doch nicht? Natürlich schadet es nicht, hierauf den Finger zu legen. Es ist ein Zeichen der Prüffähigkeit und der Qualität des Gutachtens, wenn dies zur Bedingung gemacht wird. Und deshalb finde ich das eine gute Ergänzung, die in jeden Beweisbeschluss eingebaut werden sollte. Ich selber würde es noch deutlicher auf die Mindestanforderungen hin formulieren:
Es gibt keinen Grund, hierauf zu verzichten. Damit müssen die Richter auch Farbe bekennen, ob Sie sich zu den wissenschaftlich fundierten Anforderungen bekennen oder ob sie einfache Gutachten vom „Stammtisch“ präferieren. Ein Richter, der sich weigert, dies auszuformulieren, kann befangen sein.
Gegenvorstellung und Beweisbeschluss
Ein Rechtsmittel bei falschem Beweisbeschluss gibt es nicht. Die Gegenvorstellung ist nur eine Anregung. Auch Befangenheitsgesuche verzögern oft nur das Verfahren. Trotzdem kann eine Gegenvorstellung erfolgreich sein. Viele Anwälte kennen diese Möglichkeit aber nicht.
Sind alle Beweisbeschlüsse falsch?
Technisch betrachtet sind alle Beweisbeschlüsse falsch, weil sie das Wohl des Kindes ignorieren und oft einseitig den Nachweis einer KWG bereits voraussetzen. Veile Richter wollen eine schnelle rechtliche Lösung und diese auf den Sachverständigen abgeben. Das ist unzulässig. Unbestimmte Begriffe wie Erziehungsfähigkeit sollten im Beweisbeschluss vermieden werden, stattdessen das Wohl des Kindes in den Vordergrund gestellt werden. Beweisbeschlüsse sollten zudem dem Richter die Möglichkeiten offen lassen, wie er entscheidet. Das wird mit einengenden Beweisbeschlüssen verhindert.
Sendet mir Eure Beweisbeschlüsse
Sendet mir Eure Sachverständigen-Beweisbeschlüsse. Wir können damit eine Sammlung schlechter und guter Formulierungen starten, was uns allen helfen kann.
Viele fragen sich immer, was mit einem Gutachten auf sie zukommt. Die Diskussion, ob man teilnehmen soll oder nicht, ist alt und komplexer als man denkt. Diese Frage soll hier auch nicht diskutiert werden – sondern dort. Dieser Artikel soll denen eine Orientierung geben, was so ein Gutachten ist, was auf die Menschen zukommt und wie es abläuft. Der Ablauf psychologisches Gutachten nach FamFG wurde von mir erschreckender Weise bisher mit keinem Video erklärt – was ich hiermit nachgeholt habe:
Der Gutachter meldet sich dann irgendwann bei den Eltern schriftlich oder telefonisch. Er wird sich vorstellen und Termine vereinbaren. Damit beginnt dann das Gutachten. Teilweise wird in dieser Phase des Gutachtens bereits ein Teil der Begutachtung erklärt.
Aufklärung und Erklärung
Als Erstes erfolgt dann der Hinweis auf die Freiwilligkeit der Teilnahme am Gutachten, bevor dann der Gutachtensplan vorgestellt wird. Dies ist wichtig: Der Gutachter muss vorab erklären, wie er vorgehen wird, welche Tests und Gespräche notwendig sind, insbesondere mit wem er noch spricht ausser den Eltern und Kindern. Ggf. muss er später, wenn das Gutachten es erfordert, diesen Plan anpassen. Wichtig ist nur, dass es einen Plan vor dem eigentlichen Gesprächsbeginn gibt und das auch kommuniziert wird. Fragt nach, wenn ihr etwas nicht versteht oder besser wissen wollt.
Hierzu gehört auch die Aufklärung über den Beweisbeschluss, also die Beweisfrage, die zu beantworten sein wird.
Die drei Säulen der familienpsychologischen Begutachtung
Dann geht es los. Jedes Gutachten besteht aus drei Bestandteilen, die nur in Ausnahmefällen reduziert sein können: Exploration der Eltern, Exploration der Kinder und Interaktionsbeobachtung. Die Exploration der Eltern und Kinder gliedert sich noch in Gespräche und Testierungen.
Wie genau der Sachverständige vorgeht, entscheidet er selbst.
Nebenaspekte
Weiter muss der Sachverständige die Akten analysieren und darf gegebenenfalls mit Personen sprechen – soweit diese von der Schweigepflicht entbunden wurden.
Die Exploration der Eltern
In meist mehreren Terminen erzählen die Eltern erst über ihr Leben, also die Vergangenheit. Dann wird über die konkreten Probleme gesprochen und danach über die Erziehungsvorstellungen und Zukunftswünsche. Gute Gutachter geben hier eine Struktur vor und fragen nach einem Kategoriensystem.
Die Vergangenheit kann ein Problem darstellen, wenn sich hier Hinweise für schädliche Einflüsse darstellen.
Bei den Erziehungsvorstellungen und Problemen achtet darauf, dass ihr nicht nur andere verantwortlich macht. Oft bietet sich eine Vorbereitung mit einem Coaching auf solche Gespräche an, um nicht unnötiges Material zu geben gegen Euch.
Dann wird fast immer auch noch schriftliche Tests gefordert. Von diesen gibt es sehr, sehr viele. Die Tests haben unterschiedliche Ausprägung und Inhalte, daher kann ich dies konkret in diesem allgemeinen Artikel benennen. Lasst Euch die Tests vorab erklären und ggf. informiert Euch vorab über deren Wirkung. Ihr könnt auch einzelnde Tests ablehnen, was aber interpretiert werden darf.
Die Exploration der Kinder
Hier gilt dasselbe wie das oben geschilderte.
Interaktionsbeobachtung
Die Interaktionsbeobachtung ist wichtig, wenn sie richtig und strukturiert durchgeführt wird. Der Sachverständige interpretiert Euer Verhalten, ob ihr die Bedürfnisse der Kinder wahrnehmt oder nur am Handy klebt, wie ihr mit den Kindern sprecht und handelt. Hier solltet Ihr darauf drängen, ein natürliches Setting zu bekommen. Wenn Ihr mit den Kids immer draussen seid, bringt eine Beobachtung in Räumen wenig.
Die Interaktionsbeobachtung hilft, die Richtigkeit der Aussagen aus der Exploration zu prüfen.
Gutachten abwarten
Danach ist der Hauptteil getan. Ihr müsst nun das Gutachten abwarten.
Gutachtensergebnis
Befürwortet der Gutachter die Kinderrückkehr oder mehr Umgang: Gratulation, die Gutachtensteilnahme hat sich gelohnt. Man muss ggf. noch mit Argumenten der Gegenseite streiten, aber meist ist der Fall gewonnen. Das Gutachten ist negativ: Dann beginnt jetzt die Prüfung, wie man ein Gutachten anfechten kann. Ihr könnt Euch hierzu auch meiner Hilfe bedienen:
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Du benötigst Hilfe beim Gutachten anfechten?
Du oder Dein Anwalt, Ihr wisst beide nicht wie Ihr mit dem Gutachten umgeht? Wie man sowas anfechten kann? Da habe ich die Lösung für Euch: Meine Gutachtensrezension, eine rechtlich-sachliche Analyse als Rechtsgutachten -> Hilfe beim Gutachten anfechten
Das Bundesverfassungsgericht wird 70 Jahre alt. Heute. Happy Birthday, Bundesverfassungsgericht. Oder sollte ich lieber einen Nachruf auf den viel zu früh verstorbenen Kämpfer für die Rechte der Menschen in Deutschland schreiben? Hat sich das Bundesverfassungsgericht überlebt oder ist alles im Plan? Meine Gedanken zu 70 Jahre Bundesverfassungsgericht, und ich würde mich freuen wenn ihr mit mir diskutieren würdet.
Happy Birthday, Bundesverfassungsgericht zum 70zigsten
Am 07. September 1951 nahm das Bundesverfassungsgericht seinen Dienst auf, zweieinhalb Jahre nach dem Grundgesetz.
Das Grundgesetz trat am 24.05.1949 in Kraft.
Am 17.04.1951 war das Bundesverfassungsgerichtsgesetz in Kraft getreten und im Mai Karlsruhe als Amtssitz bestimmt worden – damals ja noch im geteilten Deutschland.
Heute also jährt sich zum 70sten Mal dieser Tag, an dem das Bundesverfassungsgericht seine Arbeit aufgenommen hat.
70 Jahre Schutz der Verfassung?
Die ältere Generation (so wie ich) wird sich daran erinnern, dass das Bundesverfassungsgericht unter den Granden Roman Herzog oder Jutta Limbach einen unantastbaren Ruf als Hüter von Recht und Ordnung hatte, einen beispiellosen Ruf als unabhängig und wegweisend. Vergleiche mit dem jeher politischen Supreme Court verboten sich damals. Doch wie schaut es heute aus? Haben wir einen Grund, dieses Datum zu feiern, oder ist nicht eher ein Nachruf auf diese lang verlorene Unschuld notwendig?
Das Bundesverfassungsgericht als politisches Gericht
Insbesondere unter den Präsidenten Voßkuhle und Harbarth änderte sich das Selbstverständnis des Bundesverfassungsgerichtes. Medienoffensives Auftreten einerseits und provokante Entscheidungen ohne das notwendige Maß an Zurückhaltung für ein Verfassungsgericht gepaart mit einer immer schnelleren und immer weniger transparenten Ablehnung von Verfassungsbeschwerden sowie eine breite Unterstützung der umstrittenen Pandemiepolitik der Bundesregierung hat am Ruf des Bundesverfassungsgerichtes erheblich gekratzt. Lapidare Ablehnungen von Verfassungsbeschwerden mit angeprangertem offenkundigem Unrecht gefährden die breite Akzteptanz dieses Gerichtes in der Öffentlichkeit.
Das Bundesverfassungsgericht im Familienrecht und im Sorgerecht
Insbesondere im Familienrecht und Sorgerecht ist Rechtsprechung ohne dieses Gericht nicht denkbar. Viele bahnbrechende Entscheidungen (z.B. in meinem Buch „Wichtige Entscheidungen im Sorgerecht“ zitiert) haben großes Unrecht für Eltern verhindert und zu verhindern versucht. Die Familiengerichte und Oberlandesgerichte waren nämlich – und sind es auch heute noch nicht – nie in der Lage, das Elterngrundrecht gegen einen überbordernen Staat durchzusetzen.
Doch immer häufiger versagt auch das Bundesverfassungsgericht. Teilweise sind die Probleme hausgemacht. Das Gericht hat es nämlich versäumt, sorgezutragen dass die Entscheidungen des Gerichtes auch umgesetzt werden. Familienrichter ignorieren die teils überdeutlichen Arbeitsanweisungen in Entscheidungen zu §1666 BGB.
Viele Mängel des Rechtsstaates hingegen sieht das Bundesverfassungsgericht gar nicht. Man denke nur an die Fälle Kuppinger, in denen der Schutz des Elternrechts eines Vaters auch vom Bundesverfassungsgericht ignoriert wurde und damit der versuchten Vernichtung einer Vaterrolle Vorschub geleistet wurde – sehenden Auges. Ist also der EGMR das neue Verfassungsgericht? Hat sich unser Bundesverfassungsgericht überholt?
Das Bundesverfassungsvollstreckungsgericht
Politisch fehlen Möglichkeiten der effektiven Durchsetzung von Verfassungsentscheidungen.
Solange Familienrichter beinahe jede relevante Entscheidung weder kennen noch beachten und es hierfür auch weder dienst-, strafrechtliche oder verfassungsrechtliche Konsequenzen gibt, hat sich ein solches Verfassungsorgan überlebt. Das Bundesverfassungsgericht ist tot, es lebe der EGMR?
Das Bundesverfassungsgericht ist tot, es lebe der EGMR?
Wir stehen also hier an diesem Tag, und statt zu feiern muss ich sagen, dass es nur Grund zur Trauer gibt.
Gerade wir Deutsche sollten nie vergessen, dass es eines beständigen Kampfes um die Grundrechte und die Errungenschaften unserer Bundesrepublik nach 1945 bedarf. Während dies bei Rassismus selbstverständlich ist, scheint dies im Kampf um die Würde des Menschen so nicht mehr zu gelten. Während das Bundesverfassungsgericht regelmäßig Entscheidungen zu Gunsten Inhaftierter, von Abschiebung bedrohter und in der Forensik misshandelter Menschen betrifft (diese Entscheidung besteht in einem engen Zusammenhang zu den hier geschilderten Vorgängen), werden Elternentscheidungen gefühlt seltener. Die letzte wichtige Entscheidung ist schon eine Weile her.
Viele Eltern berichten, dass die Verfassungsbeschwerde anzunehmen bereits abgelehnt wird, bevor die Unterschrift unter derselben trocken ist. Gewollt oder ungewollt, der neue und umstrittene Verfassungsgerichtspräsident Harbarth scheint hier die politischen Tendenzen von Voßkuhle fortzusetzen und wenig zu einer Wiederauferstehung des von allen getragenen BVerfG beitragen zu wollen – trotz seiner politischen Vernetzungen.
Hat sich das Bundesverfassungsgericht also überholt
Hat sich das Bundesverfassungsgericht also überholt? Faktisch: Ja.
Haben wir eine andere Möglichkeit als darauf zu hoffen, es möge sich erheben wie ein Phoenix aus der Asche? Ja.
Wir dürfen nicht länger schweigen. Wir müssen der Politik und den Karlsruher Herren und Damen ins Gewissen reden und diesen deutlich machen, warum wir ein starkes Bundesverfassungsgericht brauchen, das auch nicht müde wird, die Politik und die Gerichte zu mahnen.
Dabei ist mir klar: Würde das Bundesverfassungsgericht jede falsche Entscheidung und jede Rechtsbeugung kritisieren, würde der Rechtsstaat aufhören zu existieren und zu funktionieren. Aber haben wir eine Alternative außer in die Zeiten vor 1945 zurückzufallen? Nein.
Es ist an uns, jeden Tag darum zu kämpfen, dass der Traum einer Würde des Menschen unantastbar endlich Realität wird. Insoweit Happy Birthday, Bundesverfassungsgericht. Ich vermisse Dein altes Ich. Aber ich denke, in den nächsten 70 Jahren bleibt Zeit genug, die Verfehlungen der letzten Jahre abzustellen.
Wie seht Ihr das? Kommentiert es mit mir unten in den Kommentaren!
Konkrete Einwendungen gegen Gutachten verpflichten das Gericht, diesen tatsächlichen Grundlagen nachzugehen. Das Gericht kann sich nicht einfach darauf berufen, dass sein Gutachter schlüssig alle Aspekte erläutert hat. Das hat das Bayerische Oberste Landesgericht bereits 1994 entschieden in Betreuungssachen, und das gilt noch heute fort:
Das Tatsachengericht ist regelmäßig verpflichtet, konkreten Einwendungen des Betroffenen gegen die tatsächlichen Grundlagen eines Sachverständigengutachtens nachzugehen.
(Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 17. März 1994 – 3Z BR 293/93 –, juris)
Wir alle wissen allerdings, dass in familienpsychologischen Gutachten solche Tatsachen und Anknüpfungstatsachen nicht geklärt und ignoriert werden. Oft wird von Seiten der Gerichte dann einfach erklärt, wenn man auf Fehler hinweist: Der Gutachter ist als sehr zuverlässig bekannt. Er hat seine Begründung schlüssig dargelegt.
Das ist falsch. Das Gericht muss konkrete Einwendungen gegen ein Gutachten prüfen. Es ist hierzu verpflichtet. Doch dies gilt nicht grenzenlos:
Wann ist das Gericht verpflichtet, Einwendungen gegen Gutachten zu prüfen
Das Gericht ist nur bei konkreten Einwendungen verpflichtet. Es reicht daher nicht aus, zu sagen der Sachverständige lügt. Man sollte quasi eine Gegenerklärung mit Beweisantrag stellen. Bei externen Beweisen ist dies einfach möglich, also z.B. es stimmt nicht, dass ich am 1.1. XYZ geschlagen habe, weil ich dort im Urlaub in China war, Beweis Buchungsinfos.
Bei Gesprächsinhalten wird dies schwerer, weshalb ich Videoaufnahmen der Exploration präferiere.
Die weitere Grundlage ist, dass es tatsächliche Grundlagen eines Sachverständigengutachtens sind, die falsch sein sollen. Der psychologisch-fachliche Schluss hingegen ist geschützt (bzw. kann nur durch ein Obergutachten/Parteigutachten angegriffen werden).
Zwar ist es logisch so, dass Sachverhaltsfehler immer auch zu falschen Schlüssen führen. Ihr dürft deshalb trotzdem nicht den Fehler machen und das Gutachtensergebnis angreifen – zumindest nicht ohne den Sachverhalt anzugreifen. Es ist also falsch zu sagen das Gutachten ist falsch. Ich habe XYZ nicht geschlagen. Richtig ist die Aussage das Gutachtensergebnis kann nicht verwertet werden, denn die tatsächliche Grundlage, ich habe XYZ geschlagen, hat sich als falsch herausgestellt; das Gutachtensergebnis basiert hierauf.
Ich weiß, dass einige dies wieder als Spitzfindigkeiten abtun werden. Aber so vermeidet ihr Fehler, die es dem Gericht ermöglichen Eure Einwendungen einfach so abzutun.
Falsche Anknüfungstatsachen verpflichten das Gericht, das Gutachten zu prüfen
Falsche oder ungeklärte Anknüpfungstatsachen machen in der Regel das Gutachten nicht verwertbar. Das hat der BGH entschieden und ist damit für mich eine der wichtigsten Entscheidungen im Sorgerecht. Hier lest Ihr meinen ausführlichen Artikel zum Thema:
Du weißt nicht, wie Du es angehen sollst und suchst Hilfe von mir?
Dann helfe ich Dir/Deinem Anwalt beim Gutachten anfechten:
Hilfe wegen Jugendamt Bremerhaven. Mich erreichen seid einiger Zeit viele Hilferufe. Mit dieser neuen Artikelserie möchte ich über diese Fälle berichten und Euch ein Forum geben. Eines aber vorneweg: Ich behalte mir vor, Aussagen abzumildern, wenn ich sie unpassend oder beleidigend empfinde. Mit der Veröffentlichung weise ich darauf hin, dass dies nicht meine Meinung wiedergibt. Ich kommentiere dann darunter.
Der Hilferuf: Hilfe wegen Jugendamt Bremerhaven von A. S. an mich
Meine heutige umfassende Mail an meinen „Anwalt“, der mich im Sorgerechtsstreit mit dem Jugendamt vor dem Familiengericht vertreten sollte. Diese Mail ist deshalb so umfassend, weil ich meinen Fall, stellvertretend für viele andere mit ähnlichem Vorgehen, öffentlich machen möchte. Ich habe sämtliche Emails, WhatsApp-Nachrichten, Briefe und Beschlüsse dokumentiert, ebenso wie den zeitlichen Ablauf der Ereignisse. Gerade in der „Coronazeit“ wird deutlich, was sich bereits seit Jahren etabliert hat. Dass Recht und Gesetz, Einhaltung dessen sowie Überprüfen der Tatsachen, nicht stattfinden. Wer sein Recht durchsetzen will, muss das Geld dazu haben. Jeder, der nicht über diese Mittel verfügt und Prozesskostenhilfe erhält, muss auf geltendes Recht verzichten.
Ich bin nicht „Arm“, sozial schwach oder in irgendeiner Weise Auffällig, kein Alkohol, keine Drogen. Ich bin jetzt 55 Jahre alt, aus Überzeugung allein Erziehend (da der Vater kein Interesse an de Kind hat), in teilzeit Berufstätig, in einem Beruf der mir tatsächlich Spass macht, ich melke Kühe auf einem Bauernhof, einem keinen Betrieb. Ich verdiene gerade genug um meine Tochter und mich Ernähren zu können, bekommen ergänzend Wohngeld. Da wir keine großen Ansprüche haben, reicht es aus, ein zufriedenen Leben zu Führen. Normalerweise jedenfalls.
Ich habe mich furchtbar geschämt, in einem Streit (wegen Hausaufgaben, der Schule) meiner Tochter eine Ohrfeige im Affekt gegeben zu haben. Ich habe mir einreden lassen, dass ich Schuld bin, nicht Erziehungsfähig, Überfordert. Eben so anders als alle anderen, schwierig im Umgang. Nur, das alles ist gar nicht wahr!
E-Mail von A. S.
Solche Fehler einzugestehen ist wichtig, es beseitigt die Wiederholungsgefahr und spricht dafür, dass Du eine Person bist, die sich mit sich und dem Kind auseinandersetzt.
Seit Oktober 2020 erlebe ich einen Albtraum. Ich war retraumatisiert, immer wenn ich dachte, es geht nicht schlimmer, kam eine Steigerung. Ich hatte wahnsinnig Gück. Ich bekam einen Platz in einer Traumatherapie und durschaue jetzt das ganze Vorgehen, die Motivation der Menschen, die mein Kind stehlen wollen. Angst. Nicht die Angst um mein Kind, das Kindeswohl. Die Angst vor mir, vor der Wahrheit. Ja, ich bin unbequem. Ich wehre mich, wenn mein Kind in der Schule herabgestuft wird, für dumm erklärt wird, wenn sie als Person keine Rolle spielt. Wenn ihr trotz ADS und ausgeprägter Dyskalkukie erzält wird, sie sei dumm und aus ihr würde später nicht werden, wenn sie von Lehrern demotiviert wird, in der 5. Klasse als Bastard bezeichnet wurde. Ja, ich versuche alles um mein Kind zu schützen.
Lesen Sie bitte selbst. Erklären Sie mir, was genau ich mir, außer der einen Ohrfeige, vorzuwerfen habe. Schauen Sie genau, ich stelle Ihnen alle Fakten auf Anfrage gern zur Verfügung. Es ist absehbar, dass, wenn sich die Wahrheit nicht durchsetzt, wir weitere Schreckensjahre vor uns haben. Ein Leben in Angst. Angst vor der Zerstörung deer Seele meines Kindes. Sie ist ein Kind. Eine Schutzbefohlene. Ich bitte Euch, die Gesellschaft, um Schutz und Hilfe.
E-Mail von A. S.
Ich fürchte, da wird in Akte und Gutachten viel stehen. Vieles, das man übersieht und bei dem der Anwalt versäumt hat, darauf hinzuweisen. Aber ohne Kenntnis der Akte wird das eben auch nichts mit Verfahren gewinnen.
Ich bitte Sie, im Namen aller Kinder, im Namen der Menschlichkeit, im Namen der Wahrheit, im Namen aller Mütter und Väter, Ihre Augen nicht mehr zu verschließen, hinzusehen.
Ich bitte Sie öffentlich darüber zu sprechen. Teilen Sie meine Geschichte, brechen Sie das Schweigen. Normalerweiise sind diese Verfahren Nichtöffentlich.
E-Mail von A. S.
Möchtest auch Du Deinen Fall vorstellen?
Meine Antwort an A.S.
Liebe A. S.,
vielen Dank für Deinen Schriftverkehr, den Du mir übersendest. Eine Ohrfeige rechtfertigt keine Herausnahme und keine Entscheidung nach §1666 BGB.
Klare Rechtslage nach Kindler: Ohrfreige keine Misshandlung
Prof. Dr. Kindler kommentiert hierzu im ASD-Handbuch:
Körperliche Bestrafungen von Kindern sind in Deutschland nach § 1631 BGB untersagt. Jedoch sind körperliche Strafen, die mit einem geringen Einsatz von Zwang oder Gewalt verbunden sind, kein Verletzungsrisiko bergen und für das Kind erkennbar erzieherischen Zwecken dienen, von körperlichen Kindesmisshandlungen deutlich zu trennen. Nach gegenwärtigem Wissensstand sind solche Bestrafungen im Mittel auch regelhaft nicht mit erheblichen Beeinträchtigungen des Kindeswohls verbunden (Baumrind et al. 2002; Larzelere 2000). Sie sind jedoch ethisch kaum zu rechtfertigen, da körperliche Bestrafungen als Form der Disziplinierung keine besonderen Vorteile aufzuweisen scheinen und Eltern, die häufig zu diesem Mittel greifen, zumindest statistisch in einer erhöhten Gefahr stehen, ihr Kind in einer eskalierenden Disziplinierungssituation zu misshandeln (für eine Forschungsübersicht s. Gershoff 2002).
Ich teile Deine Auffassung nicht, dass man Geld benötigt, um sein Recht durchzusetzen. Aber Geld macht vieles leichter. Das ist nicht nur im Familienrecht so. Das ist überall so. Um von A nach B zu kommen brauche ich viel Zeit oder viel Geld oder ein Auto, also noch mehr Geld.
Genau daher gibt es diese Seite und diesen Videokanal: Um kostenfreie Informationen zu erteilen. Wem das nicht reicht, der muss eben Geld in die Hand nehmen.
Was mir in Deiner E-Mail auffällt: Du schreibst nur über Dich in Deiner E-Mail an mich, aber wenig über die wirklichen Gründe der Herausnahme. Das ist sehr Schade. Natürlich möchte ich dem Leser auch Deine (anonymisierte) E-Mail an Deinen Anwalt mitteilen:
E-Mail von A. S. an ihren Rechtsanwalt
Moin Herr Fxxx.
Ich hoffe, Sie sind wieder genesen. Diese Verhandlung war ein Albtraum. Sie schreiben ja eigentlich sehr gute Schriftsätze. Ich frage mich nur, warum diese überhaupt nicht in die Verhandlung einfließen. Das forensische Gutachten wurde vom Richter an Herrn Flxxx zurückgegeben mit den Worten: es enthält nur jede zweite Seite. Da hätte die Angestellte von Ihnen einen Fehler gemacht? Ernsthaft? Diesen Stapel, den er überreicht hatte, der war sogar dicker als das Gutachten, das ich ausgedruckt hatte. Man durfte dem Gutachter also Frage stellen. Darauf haben Sie mich nicht vorbereitet. Ihr unbeholfener, anscheinend unerfahrener, Kollege hat zwar Fragen gestellt, aber die Antworten….. die waren anscheinend nicht für den Richter und ein Urtel, sondern um seine Meinung zu untermauern. Sie hatten von mir ein komplettes forensisches Gutachten, in dem dieses ganze Famiienpsychologische Gutachten widerlegt ist, und nutzen es nicht???? Der Kollege verriet mir, dass Sie am Tag zuvor mit dem Richter telefonierten und bereits wussten, dass er Lxxx fremd unterbringen will. Waren Sie deshalb krank? Ich konnte dem Gutachter ja eine Frage stellen. Die nach der konkreten Kindeswohlgefährdung. Demnach braucht mein Kind also Halt und Struktur. Da ich vormittags zu Hause bin und nachmittags arbeite, ist das nicht gegeben und ich gefährde mein Kind. Wobei er meine Arbeit tatsächlich beschrieben hat, als sei sie lediglich Hobby oder Therapie. Weil mir meine Arbeit gefällt und gut tut. Ernsthaft jetzt? Wo gerade während des Homeschoolings es immens wichtig war, dass ich vormittags für Lxxx da bin! Der Richter sicherte sich schon mal beim „Sachverständigen“ ab, ob er Kindeswohlgefährdung begeht, wenn Lxxx fremd untergebracht ist? Um dann im Verlauf der Verhandlung festzustellen, dass Lxxx , da sie ja immer wieder nach Hause weglaufen würde (weil sie weiß was sie will), dann eben ganz weit von mir getrennt werden muss – da käme dann ja auch das Ausland in Frage, Ungarn oder so. Im Ernst jetzt? Warum? DAS soll verhältnismäßig sein, angemessen und NICHT kindeswohlgefährdend? Wir wissen beide ganz genau, wie eine Unterbringung im Ausland aussieht! Das ist in der Mediatek in ADR und ZDF zu finden.
E-Mail von A.S. an ihren Anwalt
Leider muss ich hier auf einen typischen Fehler in der Erwartungshaltung von vielen verweisen: Ein forensisches Gutachten oder eine methodenkritische Stellungnahme beantwortet niemals die Beweisfrage des Gerichtes. Es ist daher auch kein „Gegengutachten“. Im Idealfall führt es dazu, dass das Gerichtsgutachten nicht verwertet werden kann. Damit ist aber nicht die Frage beantwortet oder Sachverhalt aus der Akte widerlegt, den mal als Kindeswohlgefährdung interpretieren kann.
Ich wünsche mir dabei, dass auch die Gutachtenkritiker und Gegengutachter ehrlich auf diesen Mangel darstellen. Ein echtes Zweitgutachten ist ein Gutachten, das die Beweisfrage beantwortet. Das sollte immer offen kommuniziert sein (tue ich bei meiner Hilfe beim Gutachten anfechten ja auch).
Zusammenarbeit
Ich lasse mir mein Kind nicht stehlen! Ich soll also mit der falschen Frau Kxxx vom Jugendamt zusammenarbeiten? Ich soll jetzt Besuch von Kriesennotdienst (ohne Kriese) und eine SPFH bekommen? Damit man dann Gründe sucht, um mir dann das Sorgerecht und dann mein Kind zu entziehen? Wie ich Ihnen bereits schrieb, habe ich keine Defizite sondern es gibt sowohl für Lxxx als auch für mich medizinische Diagnosen. Und die sind Behandlungsbedürftig und Behandlungsfähig. Und, sind in Behandlung. Und zwar erfolgreich. Ich war nämlich nicht einfach „schwierig“ sondern starl Retraumatisiert. Und zwar durch das Verhalten der Frau Kxxx. Demnach habe ich auch nicht merkwürdig reagiert. Es wäre merkwürdig, hätte ich ander reagiert bei unrechtmäßigem Kindesentzug und Entfremdung.
E-Mail von A.S. an ihren Anwalt
Zusammenarbeit, ich verstehe immer nicht warum das so abgelehnt wird. Zusammenarbeit heißt nicht tun was das Amt möchte, sondern eben eigene Vorschläge einbringen. Wer jede Kommunikation ablehnt, der verschlechtert unnötig die Situation. Ich tendiere immer für eine, ggf. vorgeschobene Zusammenarbeit. Dabei gebt IHR alleine vor, welche Lösungen sinnvoll sind. Denn Art. 6 II GG betrifft Euch, nicht das Amt.
Rat, am Gutachten teilzunehmen
Sie sagten mir, ich solle Ihnen Vertrauen, Sie sind mein Anwalt. Sie haben mir dazu geraten, an diesem Familienpsychologischen Gutachten teilzunehmen. Diese Begutachtung abzulehnen würde mir in jedem Fall negativ ausgelegt. Ich hatte Sie darauf hingewiesen, dass 75% aller Gutachten schlicht falsch sind. Und Sie gefragt, was mache ich, wenn mein Gutachten falsch ist. Ein ganz normaler üblicher Vorgang, ihr Fall ist doch einfach und eindeutig. Ich solle auf gar keinen Fall hinterfragen und andere Baustellen aufmachen? Das Geld für ein Gegengutachten kann ich mir sparen und ich kann gelassen in die Verhandlung gehen. Akteneinsicht werden Sie auf gar keinen Fall anfordern.
Ich soll aufhören mein Kind in Schutz zu nehmen und meine Mutter hat mit diesem Fall überhaupt nichts zu tun? Auch wenn diese üble Nachrede, Rufmord oder Verleumdug betreibt, ich könne siie ja dann selbst anzeigen? Die Schwierigkeiten mit Frau Kxxx , der Sachbearbeiterin vom ASD, sind lediglich Missverständnisse? Der gefälschte Clearingbericht (das fingierte Protokoll des Hifeplans) ist uninteressant.
E-Mail von A.S. an ihren Anwalt
Falsche Tatsachengrundlagen oder Anknüpfungstatsachen sind ein Problem, das die Verwertbarkeit des Gutachtens beendet. Keine weitere Diskussion. Das weiß auch das Jugendamt, das Gutachten prüfen muss. Da muss man nachhaken und ggf. Vortragen und Strafanzeigen schreiben. Oder Richter ablehnen. Die Richtigkeit der Akte muss heilig sein, sonst existiert der Rechtsstaat nicht.
Corona und Jugendamt
Wie sagte der Richter am Ende der Verhandlung: „Frau S, Niemand will Ihnen hier etwas böses. Es geht mir nur um das Kindeswohl. Sie werden ja nicht, bisLxxx 16 oder 18 ist, Familienhilfe brauchen.“ Und plötzlich ist es auch völlig egal, welche Hilfe, Kriesennothilfe oder SPFH? Hauptsache ich arbeite mit dem Jugendamt zusammen. Es wäre ja etwas gaaanz anderes, wenn ich das ablehnen wollte – aber das mache ich ja nicht. Und wehe (war die Drohung) Lxxx nimmt nicht am Präsenzunterricht teil, wehe sie hat auch nur einen (unentschuldigten) Fehltag, es gibt ja jetzt die Impfung. „Dann sehen wir uns hier wieder. Dann werde ich nicht mehr so großzügig sein. Dann werde ich durchgreifen. Dann kann ich auf die Bedürfnisse der Eltern keine Rücksicht mehr nehmen (meine Bedürfnisse? Ich dachte,es geht um das Kind und seinem Wohl. Eine Schiksalsgemeinschaft, wie Sie sagten.). (Dann kommt Lxxx weg. Dann wird sie, wie andere schon, mit Polizei und Handschellen ins Ausland verfrachtet). Also, genau das, was die Vormündin schon angekündigt hat, in der Verhandlung vor dem OLG. Steht sogar im Protokoll – ich will das Kind weg haben von der Mutter, ganz weit weg.
E-Mail von A.S. an ihren Anwalt
Corona und Jugendamt ist auch so ein Ding. Ich wünschte mir, dass diese Pandemie eine Chance wäre, um sich fortzuentwickeln. Endlich den Eltern mehr zuzutrauen und das Elternrecht zu respektieren. Leider findet das Gegenteil statt: Mehr Staat, weniger Eltern. Fakt ist: Auslandsaufenthalte sind nicht dazu da, um Kinder zu entfremden. Auslandsaufenthalte sind nur in sehr eingeschränktem Rahmen möglich.
Also, ich fasse zusammen. Es geht also um das Wohl des Kindes? Mit allen Mitteln, verhältnismäßig, angemessen (wir erinnern uns, es geht um eine Ohrfeige im Affekt) Es kann nicht um die Aussage von Lxxx im Dezember gehen. Im Dezember war sie bereits drei Monate in der Einrichtung, wurde entfremdet und emotional missbraucht (wie in den Jahren zuvor von ihrer Oma) mit Versprechen und Geschenken manipuliert (Geburtstag, Weihnachten, ebenfalls wie in den Jahren zuvor von ihrer Oma). Ihren Willen kann man jetz sehen und hören. Es ist ihrer. Mit Freunden, Ärzten, Sozialarbeitern, allen deutlich gemacht, seit Monaten. Und es geht ihr gut, sie kann wieder lachenschöpft Hoffnungund Selbstvertrauen. Zur Klarstellung: mein Kind hat hier keine Schuld, nie gehabt. Sie hat sich so verhalten, wie sie es unbewusst von ihrer Großmutter übernommen hatte, sie war wütend auf mich und hat deshalb übertrieben und gelogen. Sie hat in diesem gesamten Verfahren mitbekommen, dass Menschen mit Lügen durchkommen und es die Wahrheit schwer hat. Sie war 13! Kein kleiner Erwachsener, ein traumatisiertes Kind. Ich gebe anderen die Schuld? Nochmal: Nicht für mein Handeln, nicht für mein Denken. Ich gebe denen die „Schuld“, die sich schuldig gemacht haben. Ich möchte schlicht, dass es aufhört, mein Kind zu Instrumentalisieren, zu Verunsichern, Kleinzumachen, Abzuwerten, zu versuchen ihren Willen zu brechen, sie zu Zwingen, ihren Willen zu manipulieren und zu ignorieren. Auch bitte ich darum, mich nicht weiter disziplinieren zu wollen, indem mein Kind als Druckmittel dient. Eine Klarstellung zur Impfung noch. Sobal der Impfstoff Novovax zugelassen ist, erwäge ich eine Impfung von Lxxx und mir. Vorher nicht.
E-Mail von A.S. an ihren Anwalt
Ich würde wetten, dass die negativen Auswirkungen der Herausnahme nicht diskutiert werden und wurden. Dies ist einer der häufigsten Fehler in FamFG Beschlüssen. Denn die gerichtliche Maßnahme muss die Situation verbessern, nicht verschlechtern.
Ich bestehe auf die Einhaltung von Recht und Gesetz. Ich erwarte die Überprüfung der Fakten und Tatsachen. Woher hat eigentlich das Jugendamt die Informationen her, für ihre Behauptungen? Wurden diese zahlreich erwähnten Kindeswohlgefährdungsmeldungen (schn in meiner Schwangerschaft, wie ich erfuhr) überhaupt überprüft und von wem? Warum kam am 05.10.2020 nicht sofort die Polizei zu mir nach Hause und hat den Vorwurf überprüft, oder am 06.10. das Jugendamt. In dem Beschluss vom 12.11.2020 steht, dass Frau Kxxx die Familie (also mich?) aufgesucht hatte. Das ist aber gar nicht passiert. Es war gar keine Gefahr im Verzug (einen Monat nach dem Streit), das Zimmer bzw. der Laptop nicht zerstört, auch wurde Lxxx nie mit einem Messer bedroht oder geschlagen. Es gab eine Ohrfeige. Und, meinen Widerruf der Einverständnisse, von denen ich bis heute keine Kopie erhalten habe. Es gab aber seitens der Einrichtung Freiheitsberaubung, Hausfriedensbruch, ohne mein Wissen abgehörte Anrufe, Fehlinformationen und Einschüchterung an meine Tochter (ich erinnere mich daran, dass ein Telefonat mit Lxxx unterbrochen wurde, als ich ihr sagte, dass man einen Richter nicht anlügen darf), Verleumdung (deine Mutter ist psychisch krank, du kannst nicht zurück nach Hause), Hausfriedensbruch bei dem Besuch von Lxxx bei ihrem Opa und Diebstahl. Sie hat weder ihr Impfbuch noch das Zahnarztliche Bonusheft oder ihre Pfadfindertracht zurück bekommen.
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Anwaltsfehler statt Hilfe wegen Jugendamt Bremerhaven. Die Tatsachen müssen alsbald richtiggestellt werden, weshalb es nicht ausreicht, Gutachten abzuwarten. Denn dann ist das Urteil quasi schon gefallen. Denn die Amtsermittlung darf ja auch nicht auf den Gutachter übertragen werden:
Zum Schluss bitte ich darum, den Begriff der Erziehungsfähigkeit zu definieren. Der Gutachter erklärte mir, dass es sich um Bedürfnisorientierte Erziehung handelt. Dann dürfte die Sache klar sein, weil es genau das ist was ich tue. Wie ich festgestellt habe, ist das leider nicht immer systemkonform. Dafür aber in keinem Fall mit strafrechtlichen Handlungen meinerseits verbunden, im Gegenteil. Noch eine Kleinigkeit. Am 20.01.2021 hatte Frau Bxxx meine Tochter bereits per Mail polizeilch in der Weserstr. angemeldet, also ihren Hauptwohnsitz. Der war ja im November noch bei mir. Die Verhandlung beim OLG war erst im April, Frau Bxxx hatte vorübergehend das Sorgerecht und die ganz klare Information von Lxxxx , dass diese nicht in eine Pflegefamilie möchte sondern soll – weil sie nicht nach Hause „Kann“ also darf. Ich frage mich, ob hier die Garantenstellung (Macht von Amts wegen) missbraucht wurde, um den eigenen Willen, die ungeprüfte Überzeugung durchzusetzen. Zumal der Wille meines Kindes seit dem 26.12.2020 ein anderer war und sie zu dem Zeitpunkt bereits 14 Jahre alt.
Mit freundlichen Grüßen
A. S.
E-Mail von A.S. an ihren Anwalt
Den Bedarf entscheiden Eltern, nicht Gerichte. Nur wenn der Bedarf nicht gedeckt wird und nicht auf andere Weise gedeckt werden kann, sind Entziehungen der Sorge zulässig.
Ich würde mich freuen, den Beschluss des Richters auch noch zu erhalten, damit wir diesen diskutieren können.
Mein Rat: Bleib ruhig, arbeite den Sachverhalt auf, beantrage Akteneinsicht JA und Gericht und zwinge das Gericht via präsente Beweismittel, sich mit den Fehlern im Gutachten und dem Verfahren auseinanderzusetzen.
Sachverhalt aufarbeiten
Akten einsehen
Falsches richtigstellen
Beweisanträge und präsente Beweismittel einführen
Alles Gute Dir und Deiner Tochter, Hilfe wegen Jugendamt Bremerhaven ist schnell erreichbar, wenn Dich Dein Anwalt unterstützt.
Michael
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Viele von Euch fragen mich, wie denn so ein familienpsychologisches Gutachten aussieht und ob ich ihnen ein Muster familienpsychologisches Gutachten zur Verfügung stellen kann. Ja und nein, das ist die kurze Antwort. Es gibt nämlich nicht den Aufbau eines Gutachtens, so dass man nicht ein Muster vorlegen kann.
Einen Anhaltspunkt bieten uns die Mindestanforderungen für Sachverständigengutrachten. Diese formulieren den formellen Aufbau des Gutachtens und die zu erledigenden Schritte:
Formelle Aspekte eines psychologischen Gutachtens in Kindschaftssachen
Seitennummerierung des Gutachtens
Nennung des Aktenzeichens
Nennung des Sachverständigen samt seiner wesentlichen relevanten beruflichen Abschlüsse und Zusatzqualifikationen
Nennung des Auftraggebers
Nennung der wörtlichen Fragestellung
Nennung der eingesetzten Methoden
Nennung der Untersuchungstermine mit Datum, Ort und Dauer
Die Quellen für den Befund, also die wesentlichen Untersuchungsergebnisse und Unterlagen oder Auskünfte dritter Personen, sind im Einzelnen darzulegen. Dabei sind Datengrundlage und Interpretation zu trennen.
Nennung sämtlicher weiterer Informationsquellen wie beispielsweise Unterlagen und Auskünfte Dritter.
Nennung von Hilfskräften bei Tätigkeiten von nicht untergeordneter Bedeutung für die Begutachtung. Für Dritte muss ersichtlich sein, welcher Untersucher bei welchen Teilen des Gutachtens mitgewirkt hat.
Das Gutachten muss von dem beauftragten Sachverständigen persönlich und mit Datum versehen unterschrieben sein.
Literatur sollte angeführt werden, soweit im Gutachten darauf explizit Bezug genommen wird
Muster des familienpsychologischen Sachverständigengutachtens
Ich werde hier in den nächsten Tagen aus diversen Gutachten ein „Muster“ zusammen basteln, damit ihr ein Gefühl für so ein familienpsychologisches Sachverständigengutachten bekommt. Für die erste Prüfung, ob das Gutachten ansatzweise richtig sein kann, prüft einfach die obigen 19 Punkte, die in jedem Gutachten mindestens vorhanden sein müssen. Selbst wenn alle 19 Punkte vorhanden sind, heisst das nicht, dass das Gutachten gut oder schlecht ist. Wesentlich kommt es nicht auf ein Muster psychologisches Gutachten an, sondern auf den Inhalt und die Art, wie mit den Informationen umgegangen wird.
Gutachten in Deutschland und Österreich
Die beiden Länder geben sich wenig, die österreichischen Empfehlungen verweisen auf die deutschen Mindestanforderungen. Meine Inhalte sind also auch in Österreich zu verwenden.
Hilfe beim Gutachten anfechten benötigt? Du oder Dein Anwalt, Ihr wisst nicht wie es geht, mein Buch Fehler in Gutachten erkennen ist Euch nicht ausreichend oder mehr? (Allgemeine Beratungen könnt Ihr über das Beratungs- und Kummertelefon des Vereins Erzengel erhalten).
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Kritische Gutachtensrezensionen bemessen sich preislich am Umfang des Gutachtens. In der Regel verlange ich hierfür 12,50 € je Seite des Gutachtens und damit fair nach Aufwand und Umfang verteilt. Ist das Gutachten 80 Seiten dick, kostet es 1000€ zzgl. 19% Umsatzsteuer = 1.190 €. Mitglieder des Vereins Erzengel zahlen nur 10 € je Seite, dann also 952 € inkl. MwSt.. Sprecht mich einfach an oder vereinbart ein Gespräch (Termine rechts aussuchen)
Was unterscheidet eine methodenkritische Stellungnahme von einer kritischen Gutachtensrezension?
Die methodenkritische Stellungnahme setzt sich mit den psychologischen Fachstandards auseinander. Der Nachteil damit ist, dass Richter ungern einräumen, falsch zu liegen und daher Fehler nicht sehen wollen, sondern dem Sachverständigen vertrauen.
Was ist diese kritische Gutachtensrezension und wie ist sie Hilfe beim Gutachten anfechten
Ich setze genau hier an: Womit sich der Anwalt, Richter und das Jugendamt auseinandersetzen müssten. Hierfür beantworte ich in einer ausführlichen Gutachtensstellungnahme die folgenden rechtlichen und tatsächlichen Fragen:
Ist das Gutachten prüffähig, also die Ergebnisse nachvollziehbar und begründet?
Formvorschriften: ist das Gutachten richtig?
Sind falsche Anknüpfungstatsachen vorhanden?
Wurden die Mindeststandards eingehalten?
Ist der Gutachter qualifiziert genug?
Hierzu wird von mir unter anderem folgendes (in der Regel aus öffentlichen Quellen) überprüft:
Welche Qualifikation hat der Gutachter
Ist die Sachkunde belegt
Wurde die rechtliche Fragestellung in eine psychologische übersetzt?
Ist die Begutachtung nachvollziehbar geplant
Wurde vor Begutachtung die Akte systematisch nach welchem System durchforstet
Waren Eltern über die Freiwilligkeit aufgeklärt
Wurden Hypothesen gebildet?
Ist der Gutachtensauftrag überschritten?
Erfolgte die Gesprächsführung offenbar systematisch oder frei Schnautze?
Sind die Tests für einen Juristen richtig angewandt?
Liegen die Tests dem Gutachten bei?
Ist das Gutachten wissenschaftlich?
Sind die formalen Voraussetzungen für ein Gutachten eingehalten?
Wurden die Mindestanforderungen an die Qualität von familienrechtlichen Gutachte formell und inhaltlich eingehalten
Ist das Gutachten prüffähig
Welche weiteren Auffälligkeiten sind vorhanden
Meine Gutachtensrezension endet immer mit der Ergebnisbeantwortung, ob rechtlich das Gutachten berücksichtigt werden kann.
Beispiele und Auszüge einer solchen Gutachtenskritik findest Du hier:
FAQ zum Thema:
Überzeugt? Dann nimm Kontakt auf und schreib mir per WhatsApp oder Mail
Kostenfreies Beratungs- und Hilfetelefon über unseren Verein
Sonstige Hilfe oder Beratungen biete ich über den Verein Erzengel an/bitte dort Termine buchen:
Ich versuche Euch ja in meinen Videos und auf dieser Seite in der Kategorie zu erklären, wie Ihr selbst ein Gutachten hinterfragen könnt, wie ihr vorgeht um Fehler zu entdecken und richtigzustellen. Die Frage ist dabei, auch weil ich gestern wieder ein Schreiben erhalten haben, in dem ein Jugendamt den Ausführungen des Gutachtens zustimmt: muss das Jugendamt ein Gutachten prüfen? Oder kann es sich nur auf das Ergebnis des Gutachtens beziehen und diesem folgen?
Ein Gutachten soll dem Gericht Entscheidungsgrundlagen verschaffen, die das Gericht und damit das Jugendamt aus eigener Sachkunde nicht hat bzw. haben kann. Wenn also das Gericht den Schluss auf Erziehungsfähigkeit und Kindeswohlgefahr ohne Gutachter nicht treffen kann, kann man das auch nicht vom Amt erwarten. Doch ist damit nicht das ganze Gutachten gemeint. Sachverhaltsfehler, unklare Anknüpfungstatsachen und Nichterfüllung der Mindeststandarfs für psychologische Sachverständigengutachten sind prüffähig.
Pflicht, den Sachverhalt zu prüfen
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass Amtsträger den Sachverhalt zumutbar erforschen und prüfen müssen:
„Jeder Amtsträger hat die Pflicht, vor einer hoheitlichen Maßnahme, die geeignet ist, andere in ihren Rechten zu beeinträchtigen, den Sachverhalt im Rahmen des Zumutbaren so umfassend zu erforschen, dass die Beurteilungs- und Entscheidungsgrundlage nicht in wesentlichen Punkten zum Nachteil der Betroffenen unvollständig bleibt (vgl. BGH, Urteil vom 19. Mai 1988 – III ZR 32/87 -, NJW 1989, S. 99). Eine Verletzung dieser Amtspflicht kann zu Amtshaftungsansprüchen führen. Zu dem hier maßgeblichen Zeitpunkt (2001) ergaben sich zu beachtende Anforderungen aus den allgemeinen Regelungen der §§ 20 f. SGB X. Nach dem dort statuiierten Untersuchungsgrundsatz muss die Behörde die Voraussetzungen und Ergebnisse einer Begutachtung in eigener Verantwortung überprüfen beziehungsweise nachvollziehen und darf das Gutachten nicht einfach übernehmen. Vorliegend bestand ein besonderer Prüfungsbedarf des Jugendamtes. Inwiefern sich diesbezüglich besondere Anforderungen aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG ergeben, kann vorliegend offen bleiben
Explicit weist das BVerfG hin, dass Voraussetzungen und Ergebnisse der Begutachtung überprüft und nachvollzogen werden müssen und nicht einfach übernommen werden dürfen.
Mit Prüfen der Ergebnisse ist gemeint das, was ich als Prüffähigkeit bezeichne: Ist das Ergebnis logisch und nachvollziehbar, also möglich? Das absolute Ergebnis kann man ja nicht prüfen, sehr wohl aber ob es logisch ist.
Aussagen wie „Insgesamt wird mitgeteilt, dass das Ergebnis des Gutachtens befürwortet wird“, reichen nicht aus.
Zumindest muss eine inhaltliche Mindestauseinandersetzung stattfinden – mit der Qualifikation, den formellen Voraussetzungen eines Gutachtens und dem Sachverhalt, der beschrieben ist.
Muss das Jugendamt Gutachten prüfen?
Diese Frage lässt sich daher einfach beantworten: Ja. Wenn keine Prüfung erfolgt, liegt ein Verstoß vor, der Amtshaftungsansprüche auslöst.
Fragen und Antworten
Muss das Jugendamt das familienpsychologische Gutachten überprüfen?
Ja. Es reicht nicht aus, das Ergebnis zu überprüfen.
Was muss das Jugendamt an einem Gutachten prüfen?
Ist das Gutachten prüffähig, logisch und nachvollziehbar? Geht es von falschem Sachverhalt aus oder nimmt die Beweiswürdigung des Gerichtes vorweg? Sind die Qualitätsstandards für solche Gutachten eingehalten oder nicht? Und ist der Gutachter qualifiziert für ein solches Gutachten? Das sind Fragen die das Jugendamt prüfen muss
Kann das Jugendamt das Ergebnis des Gutachtens prüfen und abändern
Es kann nur sagen das Ergebnis ist nicht nachvollziehbar oder formell falsch. Es kann nicht die eigene Wertung an die des Gutachters setze
Was passiert wenn das Jugendamt das Gutachten nicht prüft?
Dann liegt ein Fall der Amtshaftung vor.
Welche Amtspflicht ist bei Nichtprüfung des Gutachtens verletzt?
Die Amtspflicht zur vollständigen Ermittlung und Prüfung des Sachverhalts
Eine Sorgerechtsverfügung ist ein Rechtsakt, mit dem Eltern für den Fall ihres Ablebens oder der anderweitigen Unfähigkeit, die Elternrechte wahrzunehmen, ihr Benennungsrecht nach §§1776 ff. BGB.
Weil es sowohl über den Tod hinaus gültig sein kann als auch bei Krankheiten Anwendung findet, sollte man eine Sorgerechtsverfügung wie ein Testament gestalten und damit handschriftlich verfassen.
Wenn ein Elternteil stirbt, dann wird beinahe automatisch der andere Elternteil alleiniger Träger elterlicher Sorge. Sterben beide, wird ein Amtsvormund erstellt. Beides ist nicht immer gut für das Kind. Da der Gesetzgeber ein Vorrecht der Eltern bei Vormundsbenennung installiert hat, gibt es mit der Sorgerechtsverfügung, auch Elterntestament genannt, ein Instrument, um diesem Misstand vorzubeugen.
Warum brauche ich ein Elterntestament bzw. Sorgerechtsverfügung?
Das Elterntestament erfüllt den Zweck, wie bei einer Betreuungsverfügung, die eventuellen Entscheidungen der Gerichte zu lenken. Damit soll Einfluss genommen werden, wer sich um das Kind nach dem eigenen Ableben oder der gesundheitlichen Unmöglichkeit der Sorge (Bettlägrigkeit, aber auch psychische Krankheiten) kümmern soll. Damit wird die Freiheit der Entscheidung des Elternteils als Ausprägung von Art. 6 II GG verlängert über den Tod hinaus. Solche Entscheidungen sind vorallem dann wichtig, wenn unterschiedliche Erziehungsvorstellungen aufeinandertreffen.
Wer braucht eine Sorgerechtsverfügung?
Jeder, bei dem Streit um das Sorgerecht besteht, sollte eine solche haben. Jeder, der mit dem Jugendamt zu tun hat, sollte sich ein Elterntestament erstellen. Wenn ein Gutachten ansteht, solltet ihr eine solche Verfügung erstellen. Je früher desto besser, wird man sagen müssen, um die Wirksamkeit nicht anzweifeln zu können.
Das Muster einer Sorgerechtsverfügung
Hier könnt Ihr ein Muster einer Sorgerechtsverfügung herunterladen – kostenfrei:
Bitte beachtet: Das sollte für vollständige Wirksamkeit handschriftlich geschrieben sein und regelmäßig aktualisiert werden!
Erläuterungen zu meinem Muster einer Sorgerechtsverfügung:
Erst einmal Sorry, dass das Formular nicht genderneutral formuliert ist.
Die Benennungen im Sorgerechtsformular
Wichtig ist, dass man oben so deutlich wie möglich die Kinder benennt, also wie im Beschluss inkl. Geburtsdatum und allen Vornamen.
Bei der Benennung von Vormündern würde ich auch immer dazu neigen, mindestens 2 Vormünder zu benennen. Aber bitte benennt nicht zu viele Vormünder. Dann kann man Euch unterstellen dass keine gute Auswahl erfolgt ist sondern beliebigkeit herrscht.
Möglich ist es hier auch, und manchmal sinnvoll, ein abgestuftes System von Vormündern zu bennen: Meine Mutter. Sollte diese nicht in der Lage sein, das Amt auszuüben oder nicht erreichbar sein, wird hilfsweise benannt …
Es hat sich auch als Gut herausgestellt, vorher alle zu Fragen, die als Vormünder in Betracht kommen.
Zeitpunkt der Wirksamkeit der Sorgerechtsverfügung
Wichtig ist, dass eine Wirksamkeit erst einsetzt, nachdem ihr nicht mehr in der Lage seid, die Sorge auszuüben. Sonst hat die Vollmacht den Charakter einer Vertretungsmacht und kann Euren Interessen zuwiderlaufen.
Die Liste der Ereignisse
Diese Liste an Ereignissen, die das Elterntestament (Tod) oder die Sorgerechtsverfügung auslösen, sollte nie abschließend formuliert sein. Sonst wird man bei nichtgenannten Aspekten darüber sprechen, ob die Vollmacht dann auch gilt. Deshalb habe ich „insbesondere kann sein“ geschrieben.
Reihenfolge der Benennungn von Vormündern
Wie oben schon geschrieben kann man auch eine Hilfskonstruktion nutzen zur Klarstellung. Ich präferiere die klare Reihung. Man kann auch mehrere Personen gemeinsam als Vormund benennen und die Vollmacht so formulieren. Wenn sich diese dann nicht einigen, kann es wieder die Probleme geben, die es ohne Vollmacht gibt. Denn solche Streitereien würde dann ein Gericht entscheiden und im schlimmsten Fall feststellen, dass es keine sinnvolle Vertretung des Kindes gibt.
Gemeinsame Vormundschaft macht meist nur in besonderen taktischen Konstellationen Sinn, um die Fortführung des elterlichen Willens zu stärken.
Handlungspflicht der Bevollmächtigung
Ich empfehle, dass eine Handlungspflicht niedergeschrieben wird, so dezidiert wie möglich. Das kann Ausschluss Psychopharmaka wie bei einer Patientenverfügung beinhaltet (denkt an den Fall Winterhoff), oder wie bei mir den Heimaufenthalt ausschließen.
Diese verpflichtenden Anweisungen lassen Rückschlüsse zu auf den tatsächlichen Willen der Eltern/Mutter/Vater. Damit wird Streit und Angreifbarkeit der Vormünder vermieden und damit die Eingriffsmöglichkeit des Gerichtes ausgeschlossen.
Wichtig ist, auch wenn es sich aus dem Gesetz ergibt, die Richter darauf hinzuweisen, dass die Benennungen zu beachten sind.
Wer darf kein Vormund/Sorgerechtsinhaber/Betreuer werden
Diesen Bereich hasse ich, aber für eine gute Vollmacht/Verfügung muss man sich damit auseinandersetzen: Ihr solltet klar schreiben, wer nicht in Betracht kommt. Das umfasst leider auch den Vater (wenn dieser nicht bereits Sorgerecht hat). Denn von gesetzes Wegen ist der andere Elternteil vorrangig zu berücksichtigen. Dies wird also schnell vom Gericht angenommen – außer die dunklen Seiten sind samt Belegen dokumentiert. Daher sollte man auf diesen Bereich viel Zeit verwenden, wenn man sich fürchtet, der andere Elternteil würde zum Nachteil des Kindes entscheidungen treffen oder hat dem Kind schon geschadet. Hier kann und sollte man auch ggf. Belege benennen oder anfügen.
Wichtiges in Kürze: FAQ zur Sorgerechtsverfügung
Brauche ich eine Sorgerechtsverfügung
Nein, aber sie hilft Dir, Deine Wünsche zum Kindeswohl umzusetzen.
Kann ich mit der Sorgerechtsverfügung ein Verfahren vor Gericht vermeiden?
Ja, eine wirksame Verfügung bindet das Gericht, so dass entweder kein Verfahren erfolgt oder zumindest ein kurzes, in dem der Bevollmächtigte bestätigt wird als Vormund
Darf ich mehrere Vormünder/Bevollmächtigte benennen
Du kannst soviele benennen, wie Du möchtest. Zu viele benannte führen aber dazu, dass man Dir schlechte oder nichtige Auswahl vorwirft.
Muss ich die Sorgerechtsverfügung handschriftlich schreiben?
Für volle Wirksamkeit auch über den Tod hinaus muss sie wie ein Testament voll handschriftlich oder notariell beurkundet sein.
Was ist der Unterschied zwischen Elterntestament und Sorgerechtsverfügung?
Grundsätzlich meint beides dasselbe, die Regelung der Sorge wenn Eltern ausfallen. Die Verfügung umfasst hierbei aber Punkte, die nicht der handschriftlichen Form unterfallen. Aber auch ein Elterntestament ist eine Sorgerechtsverfügung. Nicht jede Sorgerechtsverfügung ist aber ein Elterntestament. Nur das wirksame Elterntestament verfügt über den Tod hinaus Geltung.
Muss ich meine Wünsche und Erziehungsvorstellungen reinschreiben?
Je mehr Du Deine Wünsche formulierst, desto mehr werden diese berücksichtigt werden. Zudem werden sich damit Vormünder im Streit mit dem Gericht exkulpieren und verteidigen können.
Darf ich das obige Formular handschriftlich ergänzen und unterschreiben?
Mein Muster darfst Du gern verwenden, egal auf welche Weise. Die nur unterschrieben Variante hat aber nur bei Krankheit Geltung, nicht bei Tod.
Darf ich die Trennung von (Halb)Geschwistern verbieten?
Ja, darfst Du. Die anderen sind damit gebunden.
Kann ich eine Heimunterbringung verbieten?
Ja, das darfst Du. Du solltest das sogar.
Kann ich die Gabe von Psychopharmaka verbieten?
Ja, auch Psychopharmaka kannst Du in der Sorgerechtsverfügung verbieten.
Wenn ich weitere Fragen beantworten soll, kommentiert dies unten.