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Bundesverfassungsgericht wird 70: Freude oder Trauer?

Das Bundesverfassungsgericht wird 70 Jahre alt. Heute. Happy Birthday, Bundesverfassungsgericht. Oder sollte ich lieber einen Nachruf auf den viel zu früh verstorbenen Kämpfer für die Rechte der Menschen in Deutschland schreiben? Hat sich das Bundesverfassungsgericht überlebt oder ist alles im Plan? Meine Gedanken zu 70 Jahre Bundesverfassungsgericht, und ich würde mich freuen wenn ihr mit mir diskutieren würdet.

Happy Birthday, Bundesverfassungsgericht zum 70zigsten

Am 07. September 1951 nahm das Bundesverfassungsgericht seinen Dienst auf, zweieinhalb Jahre nach dem Grundgesetz.

Das Grundgesetz trat am 24.05.1949 in Kraft.

Am 17.04.1951 war das Bundesverfassungsgerichtsgesetz in Kraft getreten und im Mai Karlsruhe als Amtssitz bestimmt worden – damals ja noch im geteilten Deutschland.

Bereits zwei Tage, nach die 23 Verfassungsrichter um den ersten Präsidenten Höpker-Aschoff ihren Dienst aufnahmen, wurde die erste Entscheidung getroffen.

Happy Birthday. Das Bundesverfassungsgericht wird 70 (Beispielbild)

Heute also jährt sich zum 70sten Mal dieser Tag, an dem das Bundesverfassungsgericht seine Arbeit aufgenommen hat.

70 Jahre Schutz der Verfassung?

Unantastbaren Ruf als Hüter von Recht und Ordnung?

Die ältere Generation (so wie ich) wird sich daran erinnern, dass das Bundesverfassungsgericht unter den Granden Roman Herzog oder Jutta Limbach einen unantastbaren Ruf als Hüter von Recht und Ordnung hatte, einen beispiellosen Ruf als unabhängig und wegweisend. Vergleiche mit dem jeher politischen Supreme Court verboten sich damals. Doch wie schaut es heute aus? Haben wir einen Grund, dieses Datum zu feiern, oder ist nicht eher ein Nachruf auf diese lang verlorene Unschuld notwendig?

Das Bundesverfassungsgericht als politisches Gericht

Insbesondere unter den Präsidenten Voßkuhle und Harbarth änderte sich das Selbstverständnis des Bundesverfassungsgerichtes. Medienoffensives Auftreten einerseits und provokante Entscheidungen ohne das notwendige Maß an Zurückhaltung für ein Verfassungsgericht gepaart mit einer immer schnelleren und immer weniger transparenten Ablehnung von Verfassungsbeschwerden sowie eine breite Unterstützung der umstrittenen Pandemiepolitik der Bundesregierung hat am Ruf des Bundesverfassungsgerichtes erheblich gekratzt. Lapidare Ablehnungen von Verfassungsbeschwerden mit angeprangertem offenkundigem Unrecht gefährden die breite Akzteptanz dieses Gerichtes in der Öffentlichkeit.

Das Bundesverfassungsgericht im Familienrecht und im Sorgerecht

Insbesondere im Familienrecht und Sorgerecht ist Rechtsprechung ohne dieses Gericht nicht denkbar. Viele bahnbrechende Entscheidungen (z.B. in meinem Buch „Wichtige Entscheidungen im Sorgerecht“ zitiert) haben großes Unrecht für Eltern verhindert und zu verhindern versucht. Die Familiengerichte und Oberlandesgerichte waren nämlich – und sind es auch heute noch nicht – nie in der Lage, das Elterngrundrecht gegen einen überbordernen Staat durchzusetzen.

Doch immer häufiger versagt auch das Bundesverfassungsgericht. Teilweise sind die Probleme hausgemacht. Das Gericht hat es nämlich versäumt, sorgezutragen dass die Entscheidungen des Gerichtes auch umgesetzt werden. Familienrichter ignorieren die teils überdeutlichen Arbeitsanweisungen in Entscheidungen zu §1666 BGB.

Viele Mängel des Rechtsstaates hingegen sieht das Bundesverfassungsgericht gar nicht. Man denke nur an die Fälle Kuppinger, in denen der Schutz des Elternrechts eines Vaters auch vom Bundesverfassungsgericht ignoriert wurde und damit der versuchten Vernichtung einer Vaterrolle Vorschub geleistet wurde – sehenden Auges. Ist also der EGMR das neue Verfassungsgericht? Hat sich unser Bundesverfassungsgericht überholt?

Das Bundesverfassungsvollstreckungsgericht

Politisch fehlen Möglichkeiten der effektiven Durchsetzung von Verfassungsentscheidungen.

Solange Familienrichter beinahe jede relevante Entscheidung weder kennen noch beachten und es hierfür auch weder dienst-, strafrechtliche oder verfassungsrechtliche Konsequenzen gibt, hat sich ein solches Verfassungsorgan überlebt. Das Bundesverfassungsgericht ist tot, es lebe der EGMR?

Das Bundesverfassungsgericht ist tot, es lebe der EGMR?

Wir stehen also hier an diesem Tag, und statt zu feiern muss ich sagen, dass es nur Grund zur Trauer gibt.

Nachruf und Friedhof Beispielbild zu "das Bundesverfassungsgericht ist tot, es lebe der EGMR?"

Gerade wir Deutsche sollten nie vergessen, dass es eines beständigen Kampfes um die Grundrechte und die Errungenschaften unserer Bundesrepublik nach 1945 bedarf. Während dies bei Rassismus selbstverständlich ist, scheint dies im Kampf um die Würde des Menschen so nicht mehr zu gelten. Während das Bundesverfassungsgericht regelmäßig Entscheidungen zu Gunsten Inhaftierter, von Abschiebung bedrohter und in der Forensik misshandelter Menschen betrifft (diese Entscheidung besteht in einem engen Zusammenhang zu den hier geschilderten Vorgängen), werden Elternentscheidungen gefühlt seltener. Die letzte wichtige Entscheidung ist schon eine Weile her.

Viele Eltern berichten, dass die Verfassungsbeschwerde anzunehmen bereits abgelehnt wird, bevor die Unterschrift unter derselben trocken ist. Gewollt oder ungewollt, der neue und umstrittene Verfassungsgerichtspräsident Harbarth scheint hier die politischen Tendenzen von Voßkuhle fortzusetzen und wenig zu einer Wiederauferstehung des von allen getragenen BVerfG beitragen zu wollen – trotz seiner politischen Vernetzungen.

Hat sich das Bundesverfassungsgericht also überholt

Hat sich das Bundesverfassungsgericht also überholt? Faktisch: Ja.

Haben wir eine andere Möglichkeit als darauf zu hoffen, es möge sich erheben wie ein Phoenix aus der Asche? Ja.

Wir dürfen nicht länger schweigen. Wir müssen der Politik und den Karlsruher Herren und Damen ins Gewissen reden und diesen deutlich machen, warum wir ein starkes Bundesverfassungsgericht brauchen, das auch nicht müde wird, die Politik und die Gerichte zu mahnen.

„Wir brauchen ein starkes Bundesverfassungsgericht, eines das nicht müde wird die Familiengerichte zu ermahnen“

Michael Langhans

Dabei ist mir klar: Würde das Bundesverfassungsgericht jede falsche Entscheidung und jede Rechtsbeugung kritisieren, würde der Rechtsstaat aufhören zu existieren und zu funktionieren. Aber haben wir eine Alternative außer in die Zeiten vor 1945 zurückzufallen? Nein.

Es ist an uns, jeden Tag darum zu kämpfen, dass der Traum einer Würde des Menschen unantastbar endlich Realität wird.

Michael Langhans

Es ist an uns, jeden Tag darum zu kämpfen, dass der Traum einer Würde des Menschen unantastbar endlich Realität wird. Insoweit Happy Birthday, Bundesverfassungsgericht. Ich vermisse Dein altes Ich. Aber ich denke, in den nächsten 70 Jahren bleibt Zeit genug, die Verfehlungen der letzten Jahre abzustellen.

Wie seht Ihr das?
Kommentiert es mit mir unten in den Kommentaren!

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Hilfe wegen Jugendamt Bremerhaven

Hilfe wegen Jugendamt Bremerhaven. Mich erreichen seid einiger Zeit viele Hilferufe. Mit dieser neuen Artikelserie möchte ich über diese Fälle berichten und Euch ein Forum geben. Eines aber vorneweg: Ich behalte mir vor, Aussagen abzumildern, wenn ich sie unpassend oder beleidigend empfinde. Mit der Veröffentlichung weise ich darauf hin, dass dies nicht meine Meinung wiedergibt. Ich kommentiere dann darunter.

Der Hilferuf: Hilfe wegen Jugendamt Bremerhaven von A. S. an mich

Meine heutige umfassende Mail an meinen „Anwalt“, der mich im Sorgerechtsstreit mit dem Jugendamt vor dem Familiengericht vertreten sollte. Diese Mail ist deshalb so umfassend, weil ich meinen Fall, stellvertretend für viele andere mit ähnlichem Vorgehen, öffentlich machen möchte. Ich habe sämtliche Emails, WhatsApp-Nachrichten, Briefe und Beschlüsse dokumentiert, ebenso wie den zeitlichen Ablauf der Ereignisse. Gerade in der „Coronazeit“ wird deutlich, was sich bereits seit Jahren etabliert hat. Dass Recht und Gesetz, Einhaltung dessen sowie Überprüfen der Tatsachen, nicht stattfinden. Wer sein Recht durchsetzen will, muss das Geld dazu haben. Jeder, der nicht über diese Mittel verfügt und Prozesskostenhilfe erhält, muss auf geltendes Recht verzichten.

Ich bin nicht „Arm“, sozial schwach oder in irgendeiner Weise Auffällig, kein Alkohol, keine Drogen. Ich bin jetzt 55 Jahre alt, aus Überzeugung allein Erziehend (da der Vater kein Interesse an de Kind hat), in teilzeit Berufstätig, in einem Beruf der mir tatsächlich Spass macht, ich melke Kühe auf einem Bauernhof, einem keinen Betrieb. Ich verdiene gerade genug um meine Tochter und mich Ernähren zu können, bekommen ergänzend Wohngeld. Da wir keine großen Ansprüche haben, reicht es aus, ein zufriedenen Leben zu Führen. Normalerweise jedenfalls.

Ich habe mich furchtbar geschämt, in einem Streit (wegen Hausaufgaben, der Schule) meiner Tochter eine Ohrfeige im Affekt gegeben zu haben. Ich habe mir einreden lassen, dass ich Schuld bin, nicht Erziehungsfähig, Überfordert. Eben so anders als alle anderen, schwierig im Umgang. Nur, das alles ist gar nicht wahr!

E-Mail von A. S.

Solche Fehler einzugestehen ist wichtig, es beseitigt die Wiederholungsgefahr und spricht dafür, dass Du eine Person bist, die sich mit sich und dem Kind auseinandersetzt.

Seit Oktober 2020 erlebe ich einen Albtraum. Ich war retraumatisiert, immer wenn ich dachte, es geht nicht schlimmer, kam eine Steigerung. Ich hatte wahnsinnig Gück. Ich bekam einen Platz in einer Traumatherapie und durschaue jetzt das ganze Vorgehen, die Motivation der Menschen, die mein Kind stehlen wollen. Angst. Nicht die Angst um mein Kind, das Kindeswohl. Die Angst vor mir, vor der Wahrheit. Ja, ich bin unbequem. Ich wehre mich, wenn mein Kind in der Schule herabgestuft wird, für dumm erklärt wird, wenn sie als Person keine Rolle spielt. Wenn ihr trotz ADS und ausgeprägter Dyskalkukie erzält wird, sie sei dumm und aus ihr würde später nicht werden, wenn sie von Lehrern demotiviert wird, in der 5. Klasse als Bastard bezeichnet wurde. Ja, ich versuche alles um mein Kind zu schützen.

Lesen Sie bitte selbst. Erklären Sie mir, was genau ich mir, außer der einen Ohrfeige, vorzuwerfen habe. Schauen Sie genau, ich stelle Ihnen alle Fakten auf Anfrage gern zur Verfügung. Es ist absehbar, dass, wenn sich die Wahrheit nicht durchsetzt, wir weitere Schreckensjahre vor uns haben. Ein Leben in Angst. Angst vor der Zerstörung deer Seele meines Kindes. Sie ist ein Kind. Eine Schutzbefohlene. Ich bitte Euch, die Gesellschaft, um Schutz und Hilfe.

E-Mail von A. S.

Ich fürchte, da wird in Akte und Gutachten viel stehen. Vieles, das man übersieht und bei dem der Anwalt versäumt hat, darauf hinzuweisen. Aber ohne Kenntnis der Akte wird das eben auch nichts mit Verfahren gewinnen.

Ich bitte Sie, im Namen aller Kinder, im Namen der Menschlichkeit, im Namen der Wahrheit, im Namen aller Mütter und Väter, Ihre Augen nicht mehr zu verschließen, hinzusehen.

Ich bitte Sie öffentlich darüber zu sprechen.  Teilen Sie meine Geschichte, brechen Sie das Schweigen. Normalerweiise sind diese Verfahren Nichtöffentlich.

E-Mail von A. S.

Möchtest auch Du Deinen Fall vorstellen?

Meine Antwort an A.S.

Liebe A. S.,

vielen Dank für Deinen Schriftverkehr, den Du mir übersendest. Eine Ohrfeige rechtfertigt keine Herausnahme und keine Entscheidung nach §1666 BGB.

„Eine Ohrfeige alleine ist keine Kindesmisshandlung“

Prof. Dr. Kindler, ASD Handbuch, Kapitel 5

Klare Rechtslage nach Kindler: Ohrfreige keine Misshandlung

Prof. Dr. Kindler kommentiert hierzu im ASD-Handbuch:

Körperliche Bestrafungen von Kindern sind in Deutschland nach § 1631 BGB untersagt. Jedoch sind körperliche Strafen, die mit einem geringen Einsatz von Zwang oder Gewalt verbunden sind, kein Verletzungsrisiko bergen und für das Kind erkennbar erzieherischen Zwecken dienen, von körperlichen Kindesmisshandlungen deutlich zu trennen. Nach gegenwärtigem Wissensstand sind solche Bestrafungen im Mittel auch regelhaft nicht mit erheblichen Beeinträchtigungen des Kindeswohls verbunden (Baumrind et al. 2002; Larzelere 2000). Sie sind jedoch ethisch kaum zu rechtfertigen, da körperliche Bestrafungen als Form der Disziplinierung keine besonderen Vorteile aufzuweisen scheinen und Eltern, die häufig zu diesem Mittel greifen, zumindest statistisch in einer erhöhten Gefahr stehen, ihr Kind in einer eskalierenden Disziplinierungssituation zu misshandeln (für eine Forschungsübersicht s. Gershoff 2002).

ASD Handbuch, Kapitel 5, Fußnote 8

Mehr zum ASD Handbuch könnt ihr hier nachschauen:

Ich teile Deine Auffassung nicht, dass man Geld benötigt, um sein Recht durchzusetzen. Aber Geld macht vieles leichter. Das ist nicht nur im Familienrecht so. Das ist überall so. Um von A nach B zu kommen brauche ich viel Zeit oder viel Geld oder ein Auto, also noch mehr Geld.

Genau daher gibt es diese Seite und diesen Videokanal: Um kostenfreie Informationen zu erteilen. Wem das nicht reicht, der muss eben Geld in die Hand nehmen.

Was mir in Deiner E-Mail auffällt: Du schreibst nur über Dich in Deiner E-Mail an mich, aber wenig über die wirklichen Gründe der Herausnahme. Das ist sehr Schade. Natürlich möchte ich dem Leser auch Deine (anonymisierte) E-Mail an Deinen Anwalt mitteilen:

E-Mail von A. S. an ihren Rechtsanwalt

Moin Herr Fxxx.

Ich hoffe, Sie sind wieder genesen. Diese Verhandlung war ein Albtraum. Sie schreiben ja eigentlich sehr gute Schriftsätze. Ich frage mich nur, warum diese überhaupt nicht in die Verhandlung einfließen. Das forensische Gutachten wurde vom Richter an Herrn Flxxx zurückgegeben mit den Worten: es enthält nur jede zweite Seite. Da hätte die Angestellte von Ihnen einen Fehler gemacht? Ernsthaft? Diesen Stapel, den er überreicht hatte, der war sogar dicker als das Gutachten, das ich ausgedruckt hatte. Man durfte dem Gutachter also Frage stellen. Darauf haben Sie mich nicht vorbereitet. Ihr unbeholfener, anscheinend unerfahrener, Kollege hat zwar Fragen gestellt, aber die Antworten….. die waren anscheinend nicht für den Richter und ein Urtel, sondern um seine Meinung zu untermauern. Sie hatten von mir ein komplettes forensisches Gutachten, in dem dieses ganze Famiienpsychologische Gutachten widerlegt ist, und nutzen es nicht???? Der Kollege verriet mir, dass Sie am Tag zuvor mit dem Richter telefonierten und bereits wussten, dass er Lxxx fremd unterbringen will. Waren Sie deshalb krank?  Ich konnte dem Gutachter ja eine Frage stellen. Die nach der konkreten Kindeswohlgefährdung.  Demnach braucht mein Kind also Halt und Struktur. Da ich vormittags zu Hause bin und nachmittags arbeite, ist das nicht gegeben und ich gefährde mein Kind. Wobei er meine Arbeit tatsächlich beschrieben hat, als sei sie lediglich Hobby oder Therapie. Weil mir meine Arbeit gefällt und gut tut. Ernsthaft jetzt? Wo gerade während des Homeschoolings es immens wichtig war, dass ich vormittags für Lxxx da bin! Der Richter sicherte sich schon mal beim „Sachverständigen“ ab, ob er Kindeswohlgefährdung begeht, wenn Lxxx fremd untergebracht ist? Um dann im Verlauf der Verhandlung festzustellen, dass Lxxx , da sie ja immer wieder nach Hause weglaufen würde (weil sie weiß was sie will), dann eben ganz weit von mir getrennt werden muss – da käme dann ja auch das Ausland in Frage, Ungarn oder so. Im Ernst jetzt? Warum? DAS soll verhältnismäßig sein, angemessen und NICHT kindeswohlgefährdend? Wir wissen beide ganz genau, wie eine Unterbringung im Ausland aussieht! Das ist in der Mediatek in ADR und ZDF zu finden.

E-Mail von A.S. an ihren Anwalt

Forensisches Gutachten helfen nur bedingt

Leider muss ich hier auf einen typischen Fehler in der Erwartungshaltung von vielen verweisen: Ein forensisches Gutachten oder eine methodenkritische Stellungnahme beantwortet niemals die Beweisfrage des Gerichtes. Es ist daher auch kein „Gegengutachten“. Im Idealfall führt es dazu, dass das Gerichtsgutachten nicht verwertet werden kann. Damit ist aber nicht die Frage beantwortet oder Sachverhalt aus der Akte widerlegt, den mal als Kindeswohlgefährdung interpretieren kann.

Ein weiterer Irrglaube ist die Frage, ob sich ein Gericht mit diesen Gegengutachten, methodenkritischen Stellungnahmen und forensischen Gutachten auseinandersetzen muss. Zwar muss das Gericht konkreten Einwendungen gegen das Gutachten nachgehen oder bei fehlerhaften Tatsachen ein Ergänzungsgutachten einholen. Und dass ein Gutachten, das auf falschen oder ungeklärten Anknüpfungstatsachen basiert in der Regel unverwertbar ist, habe ich auch schon gefühlte Quadrillionenmal erzählt. Doch eines darf man nicht verkennen: Es ist kein gleichwertiges Gutachten, das man gegeneinander abwägen kann, so ein Gegengutachten.

„Gegengutachten ist kein Zweitgutachten und beantwortet keine Beweisfragen“

Ich wünsche mir dabei, dass auch die Gutachtenkritiker und Gegengutachter ehrlich auf diesen Mangel darstellen. Ein echtes Zweitgutachten ist ein Gutachten, das die Beweisfrage beantwortet. Das sollte immer offen kommuniziert sein (tue ich bei meiner Hilfe beim Gutachten anfechten ja auch).

Zusammenarbeit

Ich lasse mir mein Kind nicht stehlen! Ich soll also mit der falschen Frau Kxxx vom Jugendamt zusammenarbeiten? Ich soll jetzt Besuch von Kriesennotdienst (ohne Kriese) und eine SPFH bekommen? Damit man dann Gründe sucht, um mir dann das Sorgerecht und dann mein Kind zu entziehen?  Wie ich Ihnen bereits schrieb, habe ich keine Defizite sondern es gibt sowohl für Lxxx als auch für mich medizinische Diagnosen. Und die sind Behandlungsbedürftig und Behandlungsfähig. Und, sind in Behandlung. Und zwar erfolgreich. Ich war nämlich nicht einfach „schwierig“ sondern starl Retraumatisiert. Und zwar durch das Verhalten der Frau Kxxx. Demnach habe ich auch nicht merkwürdig reagiert. Es wäre merkwürdig, hätte ich ander reagiert bei unrechtmäßigem Kindesentzug und Entfremdung.

E-Mail von A.S. an ihren Anwalt

Zusammenarbeit, ich verstehe immer nicht warum das so abgelehnt wird. Zusammenarbeit heißt nicht tun was das Amt möchte, sondern eben eigene Vorschläge einbringen. Wer jede Kommunikation ablehnt, der verschlechtert unnötig die Situation. Ich tendiere immer für eine, ggf. vorgeschobene Zusammenarbeit. Dabei gebt IHR alleine vor, welche Lösungen sinnvoll sind. Denn Art. 6 II GG betrifft Euch, nicht das Amt.

Zusammenarbeit ja, aber nach DEINEN Regeln

Es ist wichtig, Lösungen anzubieten, meint Michael Langhans

Rat, am Gutachten teilzunehmen

Sie sagten mir, ich solle Ihnen Vertrauen, Sie sind mein Anwalt. Sie haben mir dazu geraten, an diesem Familienpsychologischen Gutachten teilzunehmen. Diese Begutachtung abzulehnen würde mir in jedem Fall negativ ausgelegt. Ich hatte Sie darauf hingewiesen, dass 75% aller Gutachten schlicht falsch sind. Und Sie gefragt, was mache ich, wenn mein Gutachten falsch ist. Ein ganz normaler üblicher Vorgang, ihr Fall ist doch einfach und eindeutig. Ich solle auf gar keinen Fall hinterfragen und andere Baustellen aufmachen? Das Geld für ein Gegengutachten kann ich mir sparen und ich kann gelassen in die Verhandlung gehen. Akteneinsicht werden Sie auf gar keinen Fall anfordern.

E-Mail von A.S. an ihren Anwalt

Nun, das klingt wieder nach einem Anwalt zum Schämen.

Wann lernen es die Anwälte, dass Gutachten gefährlich sein können?

Michael Langhans, Volljurist

Gefälschte Tatsachengrundlagen

Ich soll aufhören mein Kind in Schutz zu nehmen und meine Mutter hat mit diesem Fall überhaupt nichts zu tun? Auch wenn diese üble Nachrede, Rufmord oder Verleumdug betreibt, ich könne siie ja dann selbst anzeigen? Die Schwierigkeiten mit Frau Kxxx , der Sachbearbeiterin vom ASD, sind lediglich Missverständnisse? Der gefälschte Clearingbericht (das fingierte Protokoll des Hifeplans) ist uninteressant.

E-Mail von A.S. an ihren Anwalt

Falsche Tatsachengrundlagen oder Anknüpfungstatsachen sind ein Problem, das die Verwertbarkeit des Gutachtens beendet. Keine weitere Diskussion. Das weiß auch das Jugendamt, das Gutachten prüfen muss. Da muss man nachhaken und ggf. Vortragen und Strafanzeigen schreiben. Oder Richter ablehnen. Die Richtigkeit der Akte muss heilig sein, sonst existiert der Rechtsstaat nicht.

Corona und Jugendamt

Wie sagte der Richter am Ende der Verhandlung: „Frau S, Niemand will Ihnen hier etwas böses. Es geht mir nur um das Kindeswohl. Sie werden ja nicht, bisLxxx 16 oder 18 ist, Familienhilfe brauchen.“ Und plötzlich ist es auch völlig egal, welche Hilfe, Kriesennothilfe oder SPFH?  Hauptsache ich arbeite mit dem Jugendamt zusammen. Es wäre ja etwas gaaanz anderes, wenn ich das ablehnen wollte – aber das mache ich ja nicht. Und wehe (war die Drohung) Lxxx nimmt nicht am Präsenzunterricht teil, wehe sie hat auch nur einen (unentschuldigten) Fehltag, es gibt ja jetzt die Impfung. „Dann sehen wir uns hier wieder. Dann werde ich nicht mehr so großzügig sein. Dann werde ich durchgreifen. Dann kann ich auf die Bedürfnisse der Eltern keine Rücksicht mehr nehmen (meine Bedürfnisse? Ich dachte,es geht um das Kind und seinem Wohl. Eine Schiksalsgemeinschaft, wie Sie sagten.). (Dann kommt Lxxx weg. Dann wird sie, wie andere schon, mit Polizei und Handschellen ins Ausland verfrachtet). Also, genau das, was die Vormündin schon angekündigt hat, in der Verhandlung vor dem OLG. Steht sogar im Protokoll – ich will das Kind weg haben von der Mutter, ganz weit weg.      

E-Mail von A.S. an ihren Anwalt

Corona und Jugendamt ist auch so ein Ding. Ich wünschte mir, dass diese Pandemie eine Chance wäre, um sich fortzuentwickeln. Endlich den Eltern mehr zuzutrauen und das Elternrecht zu respektieren. Leider findet das Gegenteil statt: Mehr Staat, weniger Eltern. Fakt ist: Auslandsaufenthalte sind nicht dazu da, um Kinder zu entfremden. Auslandsaufenthalte sind nur in sehr eingeschränktem Rahmen möglich.

Also, ich fasse zusammen. Es geht also um das Wohl des Kindes? Mit allen Mitteln, verhältnismäßig, angemessen (wir erinnern uns, es geht um eine Ohrfeige im Affekt) Es kann nicht um die Aussage von Lxxx im Dezember gehen. Im Dezember war sie bereits drei Monate in der Einrichtung, wurde entfremdet und emotional missbraucht (wie in den Jahren zuvor von ihrer Oma) mit Versprechen und Geschenken manipuliert (Geburtstag, Weihnachten, ebenfalls wie in den Jahren zuvor von ihrer Oma). Ihren Willen kann man jetz sehen und hören. Es ist ihrer. Mit Freunden, Ärzten, Sozialarbeitern, allen deutlich gemacht, seit Monaten. Und es geht ihr gut, sie kann wieder lachenschöpft Hoffnungund Selbstvertrauen. Zur Klarstellung: mein Kind hat hier keine Schuld, nie gehabt. Sie hat sich so verhalten, wie sie es unbewusst von ihrer Großmutter übernommen hatte, sie war wütend auf mich und hat deshalb übertrieben und gelogen. Sie hat in diesem gesamten Verfahren mitbekommen, dass Menschen mit Lügen durchkommen und es die Wahrheit schwer hat. Sie war 13! Kein kleiner Erwachsener, ein traumatisiertes Kind. Ich gebe anderen die Schuld? Nochmal: Nicht für mein Handeln, nicht für mein Denken. Ich gebe denen die „Schuld“, die sich schuldig gemacht haben. Ich möchte schlicht, dass es aufhört, mein Kind zu Instrumentalisieren, zu Verunsichern, Kleinzumachen, Abzuwerten, zu versuchen ihren Willen zu brechen, sie zu Zwingen, ihren Willen zu manipulieren und zu ignorieren. Auch bitte ich darum, mich nicht weiter disziplinieren zu wollen, indem mein Kind als Druckmittel dient. Eine Klarstellung zur Impfung noch. Sobal der Impfstoff Novovax zugelassen ist, erwäge ich eine Impfung von Lxxx und mir. Vorher nicht.

E-Mail von A.S. an ihren Anwalt

Ich würde wetten, dass die negativen Auswirkungen der Herausnahme nicht diskutiert werden und wurden. Dies ist einer der häufigsten Fehler in FamFG Beschlüssen. Denn die gerichtliche Maßnahme muss die Situation verbessern, nicht verschlechtern.

Ich bestehe auf die Einhaltung von Recht und Gesetz. Ich erwarte die Überprüfung der Fakten und Tatsachen. Woher hat eigentlich das Jugendamt die Informationen her, für ihre Behauptungen? Wurden diese zahlreich erwähnten Kindeswohlgefährdungsmeldungen (schn in meiner Schwangerschaft, wie ich erfuhr) überhaupt überprüft und von wem? Warum kam am 05.10.2020 nicht sofort die Polizei zu mir nach Hause und hat den Vorwurf überprüft, oder am 06.10. das Jugendamt. In dem Beschluss vom 12.11.2020 steht, dass Frau Kxxx die Familie (also mich?) aufgesucht hatte. Das ist aber gar nicht passiert. Es war gar keine Gefahr im Verzug (einen Monat nach dem Streit), das Zimmer bzw. der Laptop nicht zerstört, auch wurde Lxxx nie mit einem Messer bedroht oder geschlagen. Es gab eine Ohrfeige. Und, meinen Widerruf der Einverständnisse, von denen ich bis heute keine Kopie erhalten habe. Es gab aber seitens der Einrichtung Freiheitsberaubung, Hausfriedensbruch, ohne mein Wissen abgehörte Anrufe, Fehlinformationen und Einschüchterung an meine Tochter (ich erinnere mich daran, dass ein Telefonat mit Lxxx unterbrochen wurde, als ich ihr sagte, dass man einen Richter nicht anlügen darf), Verleumdung (deine Mutter ist psychisch krank, du kannst nicht zurück nach Hause), Hausfriedensbruch bei dem Besuch von Lxxx bei ihrem Opa und Diebstahl. Sie hat weder ihr Impfbuch noch das Zahnarztliche Bonusheft oder ihre Pfadfindertracht zurück bekommen.

E-Mail von A.S. an ihren Anwalt

Anwaltsfehler statt Hilfe wegen Jugendamt Bremerhaven. Die Tatsachen müssen alsbald richtiggestellt werden, weshalb es nicht ausreicht, Gutachten abzuwarten. Denn dann ist das Urteil quasi schon gefallen. Denn die Amtsermittlung darf ja auch nicht auf den Gutachter übertragen werden:

Zum Schluss bitte ich darum, den Begriff der Erziehungsfähigkeit zu definieren. Der Gutachter erklärte mir, dass es sich um Bedürfnisorientierte Erziehung handelt. Dann dürfte die Sache klar sein, weil es genau das ist was ich tue. Wie ich festgestellt habe, ist das leider nicht immer systemkonform. Dafür aber in keinem Fall mit strafrechtlichen Handlungen meinerseits verbunden, im Gegenteil. Noch eine Kleinigkeit. Am 20.01.2021 hatte Frau Bxxx meine Tochter bereits per Mail polizeilch in der Weserstr. angemeldet, also ihren Hauptwohnsitz. Der war ja im November noch bei mir. Die Verhandlung beim OLG war erst im April, Frau Bxxx hatte vorübergehend das Sorgerecht und die ganz klare Information von Lxxxx , dass diese nicht in eine Pflegefamilie möchte sondern soll – weil sie nicht nach Hause „Kann“ also darf. Ich frage mich, ob hier die Garantenstellung (Macht von Amts wegen) missbraucht wurde, um den eigenen Willen, die ungeprüfte Überzeugung durchzusetzen. Zumal der Wille meines Kindes seit dem 26.12.2020 ein anderer war und sie zu dem Zeitpunkt bereits 14 Jahre alt.

Mit freundlichen Grüßen

A. S.

E-Mail von A.S. an ihren Anwalt

Den Bedarf entscheiden Eltern, nicht Gerichte. Nur wenn der Bedarf nicht gedeckt wird und nicht auf andere Weise gedeckt werden kann, sind Entziehungen der Sorge zulässig.

Alles in allem gebe ich A.S. Recht: Ein skandalöser Fall, mal wieder aus dem Bundesland Bremen und der Stadt Bremerhaven.

Ich würde mich freuen, den Beschluss des Richters auch noch zu erhalten, damit wir diesen diskutieren können.

Mein Rat: Bleib ruhig, arbeite den Sachverhalt auf, beantrage Akteneinsicht JA und Gericht und zwinge das Gericht via präsente Beweismittel, sich mit den Fehlern im Gutachten und dem Verfahren auseinanderzusetzen.

  • Sachverhalt aufarbeiten
  • Akten einsehen
  • Falsches richtigstellen
  • Beweisanträge und präsente Beweismittel einführen

Alles Gute Dir und Deiner Tochter, Hilfe wegen Jugendamt Bremerhaven ist schnell erreichbar, wenn Dich Dein Anwalt unterstützt.

Michael

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Anwalt verspricht Erfolg bei Gutachtenteilnahme

Ich habe mich unlängst wieder so unendlich aufgeregt. Ein Anwalt/eine Anwältin hat Erfolg bei Gutachtenteilnahme versprochen. Konkret wurde folgende Aussage getätigt:

„Also mein Anwalt/Anwältin sagt,wenn ich den Psychologen das so erzähle wie es war, dann würde ich (mein Kind) sicher sofort nach dem Gespräch zurück bekommen.“

Anonyme:r Informant:in

Solche Aussagen werden von vielen Anwälten getroffen. Sie sind doch ein toller Vater/eine gute Mutter. So kriegen Sie das Kind zurück. Beweisen Sie doch dem Gericht was sie drauf haben. Sie haben ja nichts zu befürchten.

Diesen Aussagen ist eines gemein: Sie sind unseriös.

„Wer ein Gutachtensergebnis vorwegnimmt, ist unseriös und hat im Familienrecht nichts verloren“

Michael Langhans, Aktivist

Tatsächlich hängt ein Gutachten von vielen Faktoren ab. Diese sind

  • Qualität der Akte (vollständige Akte, richtige Akteninhalte)
  • Qualität des Gutachters (hält er sich an die Gütekriterien für Gutachten?)
  • Qualifikation des Gutachters (ist er Sachkundig oder sollte z.B. ein Psychiater begutachten?)
  • Qualität des Beweisbeschlusses (ist dieser Richtig und Ergebnisoffen)
  • Qualität des Anwalts (ist dieser in der Lage, Probleme zu erkennen und rechtzeitig abzustellen, weiss dieser was eine Gegenvorstellung ist usw.)
  • Findet eine Beweisaufnahme neben dem Gutachten statt

Nur wenn alle obigen Probleme mit einem „plus“ bejaht werden, kann man von guten Voraussetzungen sprechen.

Gute Voraussetzungen garantieren keinen Erfolg

Gute Voraussetzungen bedingen aber kein gutes Ergebnis. Meine Standardfragen, die ich Betroffenen in diesen Fällen ihren Anwälten stellen lassen, sind daher auch die beiden folgenden:

„Können Sie mir das schriftlich geben und wer erstattet mir einen Schaden, wenn die Vorhersage nicht eintritt?“

Frage an Anwälte, die Erfolg bei Gutachtenteilnahme prophezeien

Ich garantiere Euch, dass der Anwalt oder die Anwältin sich auf diese Fragen etwas anders, gewählter ausdrücken werden, sprich zurückrudern.

Niemand kann das Ergebnis eines Gutachtens vorhersagen, niemand einen Erfolg bei Gutachtenteilnahme garantieren. Das ist ein Fakt. Man kann nur – mit viel Arbeit – die Risiken minimieren und positive Voraussetzungen schaffen. Ob diese sich dann realisieren oder ob es gelingt, bleibt abzuwarten.

Erfolg bei Gutachtenteilnahme oder Chance auf schnelles Ende

Leider beharren viele Richter auf ein Gutachten. Und einen Vorteil hat ein Gutachten: Ein gutes und schnelles Gutachten, das Gefahren ausschließt. ist der schnellste Weg, die Rechte für ein Kind zurückzubekommen und damit auch das Kind.

Aber: Dieser Fall tritt sehr selten ein.

Schlechtes Gutachten wegbekommen oder Gutachten vermeiden

Auch bei dieser Frage versagen viele Anwälte. Es ist eine Weisheit, dass es einfacher ist ein Gutachten zu vermeiden als ein solches wegzubekommen. Ein negatives Gutachten wegzubekommen kostet Zeit, Energie und Geld. Auch dies wird vielen Hilfesuchenden verschwiegen. Daher muss man in der Abwägung sich fragen, ob man diesen Weg risikieren will.

Anwälte beraten schlecht

Bei Gutachten ist eines klar: Anwälte beraten hier schlecht, von der Freiwilligkeit über die Folgen der Nichtteilnahme bis zu den Erfolgsaussichten.

Anwälte beraten oft schlecht zu Gutachten

Michael Langhans, Volljurist

Gegenvorstellung und Risiken beim Beweisbeschluss sind kaum bekannt. Daher rate ich Euch allen: lasst Euch nicht mit einfachen Antworten einlullen. Nutzt diese Webseite oder meinen Kanal als Referenz, um Euren Anwalt mit entsprechenden Aussagen zu konfronieren. Alleine aus der Reaktion, ob Kritik oder Fragen pauschal abgelehnt werden, lernt ihr viel. Am Meisten lernt ihr freilich aus den Antworten.

Und damit ist wieder so ein Anwalt zum Schämen geboren.

Wie sind Eure Erfahrungen mit Anwälten in der Beratung zu Gutachten? Habt Ihr ähnliches erlebt?

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Recht allgemein

Erster Monat Familienrechtwebseite

So, der erste Monat ist geschafft. Seit dem 20.07. gibt es familienrecht.activinews.tv als Familienrechtwebseite. Und ich bin soweit zufrieden mit den Zugriffszahlen, auch wenn natürlich ein weiteres Wachstum zu befürworten wäre, damit möglichst viele Menschen Hilfe in alltäglichen Familienrechtssituationen erhalten können. Über 4.300 mal wurde die Webseite aufgerufen.

Welches sind die Top-Kategorien und Top-Artikel?
Die meisten Artikel gibts zum Sorgerecht (14) und zum Gutachten (10). Folgerichtig wurde Sorgerechtsartikel auch um 50% häufiger aufgerufen als Gutachtensartikel oder Artikel zur Familienpolitik.

Der bisherige Top-Artikel ist „Narzissmus und Sorgerecht„, gefolgt von „Rückführung ist das Ziel“ und „familienpsychologische Gutachten anfechten„.

Amtshaftung ist noch ein wenig stiefmütterlich behandelt, CEED auch. Für Unterhalt gibts noch viel zu wenig Content.

Über Google wird die Seite auch schon gefunden, wobei sich User am Meisten für „familienpsychologisches Gutachten Muster“, „psychologisches Gutachten anfechten“ und „gutachten erziehungsfähigkeit ablehnen“ interessieren.

Den eigenen YouTube Kanal gibt es seit dem 07.07. und damit knapp 2 Wochen länger. Diesen haben in derselben Zeit 25.111 User besucht, wobei die meisten Abrufe auf das Video „Skandal! Bundestag schränkt Elternrechte ein“ abfällt. In der Tat bin ich mit der Entwicklung des Kanals noch nicht so richtig zufrieden.

Welche Themen wünscht Ihr euch mehr? Was kann ich für euch verbessern unn thematisieren?

Kommentiert es doch bitte unter diesen Beitrag zur Familienrechtwebseite by Michael Langhans.

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Anwalt zum Schämen

Ich kritisiere meinen Berufstand ja öfter. Aber dass ich einen Anwalt zum Schämen finde, das kommt nicht alle Tage vor. Dabei ist Sorgerecht nicht so schwer, wenn man ein wenig Gespür hat. Trotzdem gibt es den Typus Anwalt, der seine Leute 100% in den Abgrund rasen lässt und danach nicht mal die Sauerei sauber macht.

Was war passiert?

Ein Anwalt oder eine Anwältin – Anonymität schadet nicht bei mehr oder minder aktuellen Fällen – vertritt. Und versäumt es, dafür zu sorgen, dass die Eltern beim Anhörungstermin wissen, dass es einen Beschluss gibt und was in diesem steht. Im Termin dann der Schock: Kind wird nicht zurückgegeben, es muss beim Ergänzungspfleger bleiben. Das an sich ist schon schlimm, aber was dann passiert, schlägt dem Fass den Boden aus: Man unternimmt gegen den eA Beschluss… nichts (!). Selbst jetzt sorgt man nicht dafür, dass die Eltern wissen was zu tun ist. Weil man selbst ahnungslos ist? Weil es einem egal ist dass Kinder leiden? Weil man keine Ahnung hat?
Stattdessen fährt man in Urlaub, was an und fürsich erlaubt ist, aber nicht wenn kritische Fälle offen sind. Und dann kommt eben der Beweisbeschluss: Gutachten.
Immerhin, denke ich mir, noch ist also nicht alles verloren.

Mein emotionales Video zum Thema Anwalt zum Schämen

Anwalt zum Schämen

Was also berät und empfiehlt unser Anwalt zum Schämen? Also eigentlich nichts. Weil ja Urlaub. Aber die ReNoFa (Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte) empfiehlt auf den Anruf des Gutachters zu warten. Ähm. Okay, Ahnung muss sie nicht haben, und ich diskutiere jetzt auch nicht über Gutachten pro oder contra (das könnt ihr hier besser nachlesen).

Aber man erkennt nicht, dass der Beweisbeschluss Schrott ist. Standardfrage nach der Erziehungsfähigkeit und nicht danach, was für das Kind am Besten ist. Ein Amateurhafter Fehler, soetwas nicht zu sehen und nicht zu wissen (Empfehlung: Mein Buch kaufen).

Gegenvorstellung, lieber Kollege zum Schämen!

Gegenvorstellung heißt das Zauberwort, wie es im Fall Carola Koch schon wunderbar funktioniert hat.

Von den Sachverhaltsfehlern im Protokoll mag ich schon gar nicht mehr reden im Moment…

Eines ist Klar: Sowas darf nicht passieren. Never. Kämpfen, liebe Kollegen, nicht im Stich lassen. Und wenn mal ein Kind in der (Inobhutnahme)Brunnen gefallen ist, dann bitte einfach alles besser machen und den Schaden beheben. Danke. Dann muss ich mich nicht mehr für Euch schämen.

Welche Fremdschämmomente habt Ihr erlebt mit Anwälten?

Diskutiert mit mir in den Kommentaren!

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Recht allgemein

Gespräche aufzeichnen – was bringt es?

Es ist der Geheimtip für viele: Alle Gespräche mit dem Jugendamt oder die Verhandlung auf Handy aufzeichnen. Damit, so die Hoffnung von vielen, könne man endlich die vielen Lügen, Manipulationen und die Wahrheit beweisen. Meiner Meinung nach ist das Blödsinn. Es ist unzulässig, zerstört das Gesprächsklima und hindert eine gemeinsame Lösungsfindung. Ein Fall, in dem Gespräche aufzeichnen etwas bewirkt hätte, ist mir nicht bekannt. Euch etwa?

Rechtslage bei Gespräche aufzeichnen

§201 StGB lautet:

Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt

das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder

eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
(2) 1Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.
2Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. 3Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1 und 2).
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) 1Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. 2§ 74a ist anzuwenden.

StGB

Es kommt entscheidend auf die Frage der Befugnis an zur Aufzeichnung und ob das gesprochene Wort öffentlich war oder ist. Dies ist vorallem bei Verhandlungen wichtig, die in der Regel öffentlich sind – außer in Kindschaftssachen. Befugnis sagt also, wenn ihr die Erlaubnis habt aufzunehmen, ist es zulässig.

Aufnahmen im Familienrecht sind fast immer strafbar.

Michael Langhans, Rechtsanwalt

Viele meinen, dass keine Rechtswidrigkeit vorliegt gem. Abs. 2 S. 3, wenn es ein Interesse der Öffentlichkeit an der Aufzeichnung gibt. Leider legt die Mehrheit der Rechtsprechung diesen Satz nur auf Abs. 2 S. 1 Nr. 2 anwendbar aus, also die Mitteilung dem wesentlichen Inhalt nach, nicht die Aufnahme. Die Aufnahme bleibt damit strafbar.

Zwar kann hier eine Entschuldigung nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen bestehen, aber meiner Erfahrung nach wird hier schnell verurteilt.

Ich selber vertrete sowieso die Auffassung, dass Jugendamt und Familiengericht immer als öffentliches Amt sprechen ausser bei rein privaten Gesprächen und damit niemals „nichtöffentlich“ i.S. des Gesetzes. Aber dieser Meinung wird nicht gefolgt, stattdessen Menschen verfolgt.

Auch prozessual als Gegenbeweis sind diese Aspekte nicht zulässig. Denn rechtswidrige Beweismittel sind unzulässig. Auch hier gibt es grundsätzlich eine Rechtsprechung, die solche Beweismittel ausnahmsweise zulässt. Aber darüber entscheidet ein Richter. Und daher ist der Erfolg ungewiss.

Was erreiche ich mit Gespräche aufzeichnen im Familienrecht

Das ist die Frage, die man sich immer und bei jedem Schritt stellen sollte. Was erreiche ich für mein Kind und die Rückkehr, wenn ich dies tue oder nicht tue? Das ist die Schlüsselfrage, an der Ihr alles messen solltet, was Ihr tut.

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Die Schlüsselfrage:

„Was erreiche ich für mein Kind und die Rückkehr, wenn ich dies tue oder nicht tue?“

Und die Antwort auf Gespräche aufzeichnen ist: Ihr erreicht nichts. Nothing. Njente. Das muss man so knallhart sagen. Natürlich denken einige, sie hätten damit Beweise. Aber ist das objektiv wirklich so? Oder interpretiere ich mehr hinein als wirklich drinnen ist?
Welches Bild gebe ich ab? Dass ich keine Regeln einhalte.

Daher ist für mich klar: Lasst es bleiben.

Legale Wege Gespräche aufzuzeichnen?

Natürlich gibt es legale Wege, Gespräche aufzuzeichnen. Da sind sie:

  • führe ein Wortprotokoll, gern auch mit einer Person die Kurzschrift beherrscht
  • Frage vorher um Erlaubnis
  • in Deiner Wohnung: Weise darauf hin dass aufgenommen wird, so dass eine wirksame Einwilligung vorliegt

Gibt es Möglichkeiten, illegale Gesprächsaufzeichnungen legal zu nutzen

Auch diese Möglichkeit gibt es. Problem dabei ist nur, dass Ihr wissen müsst, wie es geht und dass kein Verdacht hängen bleibt. Wie gesagt, ich bin gegen Aufnahmen.

Ich sage nein zu Tonbandaufnahmen

Michael Langhans, Volljurist

fertigt ein Wortprotokoll aus der Aufnahme an. Aber glaubt Euch jemand, dass ihr so ein Gedächtnis habt?

lasst Dritte das Tonband mithören (nicht abhören!) und benennt diese Zufallszeugen zum Gesprächsinhalt

fertigt eine Bestätigung des Gesprächsinhalts an und sendet das an die Gegenseite

Ich weiss, dass diese rechtliche Situation unbefriedigend ist. Wo es doch Entscheidungen gibt, die es erlauben aufzunehmen. Aber: Seid Euch im klaren dass Ihr maximal 0.1% Erfolgschancen habt und die anderen 99,9% Euch und Euren Kindern schaden werden. Ist es das wert? Ist das Geld für eine Geldstrafe nicht besser aufgehoben für die Verteidigung Eurer Rechte als um den Staat zu nähren?

Glaubt einfach an Euch und dass Ihr legal alles erreichen könnt. Sonst bleibt Euch nichts. Und dann seid ihr nicht besser als die, die Euch belügen und betrügen.

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Recht allgemein

Der Kinderporno Richter vom OLG

Ich möchte es an dieser Stelle für Euch kurz machen und auf meinen Artikel auf GefahrvonInnen veweisen.

OLG Richter hortet 4000 Daten Kindesmissbrauch – Strafe: 4.5000 €

https://gefahrvoninnen.de/zum-kinderporno-skandal-eines-richters-am-olg-muenchen/

Es ist für alle betroffenen Eltern, deren Kinder unter Pflegeeltern, Missbrauch und Jugendamtsentzug leiden, ein Hohn zu hören, dass man für 4000 Dateien Kindesmissbrach 4.500 € Strafe zahlen muss. 1,13 € ist der bayrischen Justiz das Leid eines Kindes wert.

4.500 € sind 10 Monate Hartz 4 Satz. Christoph Metzelder wurde zu Bewährungsstrafe verurteilt, andere normale Bürger auch.

Sachsensumpf und Bayernsumpf?

Doch die Justiz schützt sich selber. Oder schützen Pädos Pädos? Ich habe dafür keine Belege, aber mir fällt es schwer eine juristische, rationale Erklärung zu finden.
Es gibt ja immer wieder Gerüchte und Erzählungen von „Begegnungen“. Der Sachsensumpf ist so ein Beispiel. Gibt es auch einen Bayernsumpf?

Nein, diese Strafe verbietet sich unter Freunden und Feinden. Sie ist nicht hinnehmbar und rational nicht erklärbar. Alleine wenn ich höre „unbelastet“, keine „Vorteintragungen“, dann frag ich mich unweigerlich: Ist das derselbe Bonus wie für Sauna-Richter?

Dieser Rechtsstaat eckelt mich an. Seine Selbstgefälligkeit regelt mich an. Und die fehlende Selbsterkenntnis eckelt mich an.

Wie seht ihr es?

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Recht allgemein

Hilfe – Helfen – Gemeinsam

Ich wollte schon lange darauf hinweisen, weil es immer mal wieder aufkommt, wenn sich jemand an mich bzw. mein Team wegen Hilfe wendet. Man hilft ja gern. Aber Gemeinsam gehts besser. Und deshalb gilt ein Spruch, der auch im Verfahren bei Gericht gilt: Mach es deinem Gegenüber so einfach wie möglich, Hilfe und Helfen zu ermöglichen – Gemeinsam mit Dir.

Wie Hilfe und Helfen unterstützen?

Es scheitert meistens an den einfachen Dingen.

Daher stell Dir folgende Frage(n):

  • Gibt es eine vollständige, ggf. digitalisierte Akte
  • Ist die Akte in lesbaren Formaten (PDF!) formatiert
  • Nicht jedes Handyfoto ist lesbar
  • Bilder sind schnell geschossen, PDFs aber auch. Letztere sind einfacher verwaltbar
  • Niemand kann aus 100ten Bildern eine Akte rekonstruieren
  • Kann ich dem, der mir hilft, schnell Informationen geben
  • Bin ich bereit, etwas zu tun?

Das klingt jetzt alles recht profan, aber ich erlebe es tätglich aufs neue, dass es doch ein Problem ist.

keine schiefen, unscharfen Bilder – lieber PDFs

Michael Langhans, Volljurist

Schiefe, unleserliche Bilder, unscharfe Aktenschreiben und unsortiert – so wird es schwer, etwas zu helfen.

Was denken andere bei schiefen Bildern?

Und denk Dich einmal in die Rolle desjenigen, der Dir helfen will. Was denkt der bei schlechten Photographien, wenn es für Dich angeblich wichtig ist zu helfen?

Investiere Zeit oder Geld, damit es einfacher ist Dir zu helfen. Dein Gegenüber, aber auch das Gericht werden es Dir danken.

Macht es den anderen einfach, Euch zu verstehen.

Je weniger anstrengend es ist, Euch zu helfen, desto besser wird es sein.

Hilfe Helfen Gemeinsam mit Scanner App

Scanner Apps findet Ihr hier oder im AppStore hier.

Wer einen Scanner hat, kann gern sich auch hier in den Kommentaren anbieten, für andere Schriftsätze zu digitalisieren. Wenn Interesse besteht, können wir da gern eine Map aufmachen.

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Recht allgemein Umgang

Kein Umgangsausschluss ohne Gutachten

Eine wichtige Entscheidung des OLG Saarbrücken, die man kennen sollte: Die Amtsermittlung gebietet es, dass ein Umgangsausschluss ohne Gutachten nicht in Betracht kommt.

Leitsatz zum Umgangsausschluss ohne Gutachten

Der Leitsatz der Entscheidung 6 UF 10/12 lautet wie folgt:

„Zur – § 26 FamFG geschuldeten – Erforderlichkeit der Einholung eines Sachverständigengutachtens zur zuverlässigen Ermittlung des wahren Kindeswillens, wenn ein zehnjähriges Kind einen Umgang mit dem nicht betreuenden Elternteil verbal ablehnt“

Vorausgegangen war ein Rechtsstreit zwischen Vater und Mutter mit Urlaubsvereitelung, Ordnungsgeldern usw.
Trotz vorheriger Einigkeit wollte die Mutter sich an das Vereinbarte nicht halten und gleichzeitig Umgangsausschluss erreichen. Ohne eigenen Antrag des Verfahrensbeistandes oder des Jugendamtes wurden dann 24 Monate Umgangsausschluss ausgesprochen (wobei die Gründe von 12 Monaten sprachen).

Das Familiengericht hat verfahrensfehlerhaft seiner Pflicht, den entscheidungserheblichen Sachverhalt amtswegig zu ermitteln, nicht genügt.

Saarländisches Oberlandesgericht 6 UF 10/12

Amtsermittlung und Umgang

Das Gericht entscheidet zwar recht frei, welche Tatsachen es feststellt. Die entscheodungserheblichen Tatsachen sind aber von Amts wegen festzustellen, was sich aus §26 FamFG ergibt.

§ 26 Ermittlung von Amts wegen

Das Gericht hat von Amts wegen die zur Feststellung der entscheidungserheblichen Tatsachen erforderlichen Ermittlungen durchzuführen.

§26 FamFG

Weiter führ das saarländische Oberlandesgericht aus:

Zwar muss das Gericht nicht jeder nur denkbaren Möglichkeit nachgehen und besteht insbesondere keine Pflicht zu einer Amtsermittlung „ins Blaue hinein“, weshalb bloße Verdachtsäußerungen, die jeglicher tatsächlichen Grundlage entbehren, keinen Ermittlungsanlass geben (dazu BGH FamRZ 2011, 1047). Eine Pflicht zu der Aufklärung dienlichen Ermittlungen besteht jedoch insoweit, als das Vorbringen der Beteiligten und der Sachverhalt als solcher bei sorgfältiger Prüfung hierzu Anlass geben. Die Ermittlungen sind erst dann abzuschließen, wenn von weiteren Ermittlungen ein sachdienliches, die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis nicht mehr zu erwarten ist (BGH FamRZ 2010, 720), wobei in kindschaftsrechtlichen Familiensachen besondere Anforderungen an die tatrichterliche Sachaufklärung zu stellen sind.

Saarländisches Oberlandesgericht aaO Rn. 13

Strenge Maßstäbe bei Umgangsausschluss

Alles was relevant ist, muss hinterfragt werden. Dies umfasst nicht Blödsinn oder unsinnige Prüfungen.

An die – einfachrechtlich auf § 1684 Abs. 4 BGB zu gründende – Einschränkung oder gar den Ausschluss des Umgangsrechts eines Elternteils sind strenge Maßstäbe anzulegen

Saarländisches Oberlandesgericht aaO

Insbesondere, so das Oberlandesgericht, weil es auch um das Kindeswohl unabhängig von den Meinungen der Eltern geht, muss zur Wahrung dieses Kindeswohles eine Überprüfung von Amts wegen erfolgen.

Deshalb muss das Gericht insbesondere die zur Verfügung stehenden Aufklärungs- und Prüfungsmöglichkeiten hinsichtlich entscheidungserheblicher Tatsachen ausschöpfen und sein Verfahren so gestalten, dass es möglichst zuverlässig die Grundlage einer am Kindeswohl orientierten Entscheidung erkennen kann

Saarländisches Oberlandesgericht aaO

Und weil das alles so offenkundig ist, kommt das Gericht zu folgendem Schluss:

Kein Umgangsausschluss ohe Gutachten

An diesen verfassungs- und einfachrechtlichen Maßstäben gemessen hätte das Familiengericht vorliegend nicht ohne Einholung eines kinderpsychologischen Sachverständigengutachtens entscheiden dürfen.

Saarländisches Oberlandesgericht aaO

Denn es bestanden in diesem Fall erhebliche Anhaltspunkte, dass der Sachvortrag und der Wille des Kindes nicht seinem wirklichen Willen entspricht.

Was bedeutet das im Alltag?

Für den Alltag bedeutet das vorallem, dass man viel vortragen sollte, was das Kind wann und wo geäußert hat. Nur so kann man im Nachhinein eben den Zwiespalt des Kindes belegen. Nur so lassen sich Widersprüche aufdecken. Daher:

  • Umgangstagebuch schreiben, auch bei Telefonaten
  • Umfangreich schreiben, negatives wie positives
  • Sicherstellen, dass danach keine Änderungen erfolgen (Hinterlegen beim Anwalt, Kopien anfertigen und diese weitergeben)

Gleichzeitig zeigt dieses Verfahren auch, dass nicht jeder Fehler zu Umgangsausschluss führt, egal wie verworren eine Situation ist.

Denn Rückführung ist das Ziel! – oder eben enger Kontakt.

https://familienrecht.activinews.tv/sorgerecht/rueckfuehrung-ist-das-ziel/

(Danke Carola für den Link)

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Recht allgemein

Mobbing, Schule, KWG

Wir alle kennen das Phänomen: Mobbing in der Schule. Statt Nikes nur Adidas oder Billigtreter von Decathlon? Nicht das neue iPhone, sondern ein Xiami? Wie aus Mobbing in der Schule schnell eine KWG, eine Kindswohlgefährdung werden kann, erklären wir in diesem Beitrag.

Mobbing in der Schule

Sehr viele Eltern rufen an und möchten wissen, was man bei Mobbing machen kann, wie man sich verhält.

Mobbing: Die Schule/der Lehrer macht nichts

Sehr häufig ist zu hören: Die Schule macht nichts. Der Lehrer macht nichts. „Wir haben mit denen Gesprochen ohne Ergebnis“. „Wir wollen das machen, aber wissen nicht genau, wo wir anfangen sollen“.

Deshalb wollen wir hier auch über Mobbing schreiben und beginnen erstmal bei A.

Was ist überhaupt Mobbing?

Von Mobbing sprechen die Experten, wenn ein/e Schüler/In über einen regelmäßigen Zeitraum und wiederholt, hauptsächlich „seelischen“ Schikanen ausgesetzt ist, teils aber auch körperlicher.

Dazu gehört emotional verletzendes Verhalten seitens der Mitschüler oder sogar der Lehrerschaft. Verbale Attacken sowie Diskriminieren einer einzelnen Schülerin oder Schülers gehören dazu.

Man kann von Diskriminierung einer Gruppe, durch einen oder mehreren Menschen betroffen sein.

Das Wort „Mobbing“ kommt aus dem Englischem und bedeutet belästigen, anpöbeln.

Wie geht Mobbing?

Die gemobbten Kinder in der Grundschule werden fies behandelt. Und das regelmäßig. Hier eine kurze Liste von den Verhaltensweisen:

  • Beleidigende Worte.
  • Bedrohen – Angst machen.
  • Das Kind wie Luft behandeln.
  • Nicht mitspielen lassen.
  • Sogar körperliche Gewalt.
  • Schubsen
  • Festhalten
  • Sogar manchmal Schlagen.
  • Treten
  • Beinchen stellen.
  • Auslachen
  • Das sogenannte Cybermobbing, aber auch Sexting usw.

Wo ein Opfer, da ein Täter

Zum Mobbingopfer gehört natürlich auch immer ein Täter oder mehrere Täter. Meistens fühlen sich die Täter durch Ihre Tat stark oder kompensieren dadurch eigene Probleme, so jedenfalls ein Experte, der mir das erklärte.

Und wie reagieren Lehrer?

Leider wollen die wenigsten Lehrer, die mir begegnet sind, Mobbing erkennen oder gesehen haben.

Mobbing ist ein System!

Mobbing ist ein System und in einer Klasse bzw. Klassenverband lässt sich Mobbing m.E. auch nur durch die Unterstützung der Lehrer abschalten. Ich bin der Meinung, Pandemie hin-Pandemie her, dass die Lehrer aufmerksamer damit umgehen sollten, was bei den Kindern passiert. Sie sollten aufmerksamer sein, denn je. Denn Wegschauen und „Ich-habe-das-nicht-gesehen“ ist zwar einfach, bringt aber keine Lösung, sondern eher ein Schaden bei den Betroffenen.

Für mich persönlich sind die, die sehen, schweigen und nichtstun schlimmer, als die Täter selber.

Streitschlichter und Mobbing

Es gibt sogar manche Schulen, denen man die Streitschlichterausbildung der Schüler kostenlos angeboten hat, die aber der Meinung sind, dass das, was sie in der Schule machen, schon genug sei.
Es sei genug eine  „gewaltfreie Kommunikation und nur Klassenrat“ (einmal die Woche) anzubieten. Hoffentlich sind die Schulleitungen, die der Meinung sind, „Klassenrat und gewaltfreie Kommunikation reicht an der Grundschule aus oder der Ansicht sind :“das machen wir als Schule supergut“, in der Minderheit.

Denn genau bei solchen Schulen gibt es Zeugen machner Gewaltszenen, u.a. unter Viertklässlern. Solche Schulen, die nur auf Klassenrat und gewaltfreie Kommunikation setzen, sollten insbesondere in der Coronazeit mehr denn je darauf achten, wie sich die Schülerschaft fühlt. 

Was kann man gegen Mobbing in der Schule tun?

Ich glaube sehr viel:

  • Schüler-Streitschlichter ausbilden lassen, beispielsweise von Mediatoren oder Psychologen, die spezialisiert sind.
  • Hilfe von der Polizeistelle holen und den Kindern Workshops anbieten mit Hilfe der Polizei – die Lehrer sensibilisieren.
  • Von Juristen Workshops für Kinder anbieten (über Strafrecht beispielsweise).
  • Seminare wie: Kinder stärken oder Stark auch ohne Muckis …und vieles andere mehr
  • Hilfe sich holen in Form von Workshops: Gewaltprävention, Nein-das ist mein Körper.

Man kann so vieles machen. Nur nicht, wenn die Schulverwaltungen, Schulleitungen und sämtliche andere Einrichtungen und Stellen die Augen verschließen und der Auffassung sind: Wir machen doch schon alles prima….

Was aber, wenn aus Opfern Täter gemacht werden?

Wir haben es erlebt. Da wird dann aus dem gemobbten Kind eines mit sozialen Störungen. Ein Kind mit Defiziten. Aus Sexting wird dann ein Kind mit überborderndem Medienkonsum. Aus einem Opfer wird ein Kind, das gefährdet ist, und aus liebenden Eltern werden solche, die ihr Kind nicht schützen können. Warum ist das so?

Ein Lehrer als Mobber? Lieber gefährliche Eltern!

Bevor ein Lehrer sich selbst als Mobber sieht, weil er das alles ja nicht im Griff hat, ist es doch einfacher, den Spieß umzudrehen. Mobbing und körperliche Gewalt auf dem Schulhof wird dann zu einem Anzeichen von Gewalt zu Hause. Man informiert das Jugendamt und so wird aus Mobbing in der Schule eine KWG.

Dem spielt es ja entgegen, dass das Kind vielleicht nicht mehr so gern in die Schule geht. Dann sind die Eltern schuld. Man kann hier mit wenig Phantasie alles so drehen wie man es braucht.

Mobbing in der Schule – was tun?

Es gelten quasi dieselben Grundsätze wie beim Sprechen mit dem Jugendamt. Niemals alleine hingegen. Ärzte mit einbinden. Selbst für Angebote sorgen und vorschlagen. Und dokumentieren. Notfalls Tagebuch schreiben über Schikanen, auch Anzeigen oder Selbstverteidigungskurse mögen helfen.

Nie Aufgeben und nie Nachgeben. Und schon gar nicht Schweigepflichtsvertöße durchgehen lassen.

Aber vorallem immer wachsam und vorsichtig sein!

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