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Recht allgemein

Keine Maßnahmen nach §1666 BGB gegen Behörden und Schulen

Der Bundesgerichtshof hat heute nochmals die bereits bekannte Rechtsprechung bestätigt – die ich für falsch halte – dass keine Maßnahmen nach §1666 BGB gegen Behörden und Schulen getroffen werden können und damit, auch wegen des Gewaltenteilungsprinzips, eine Zuständigkeit der Familiengerichte gerade nicht begründet wird. Da aber wegen der Amtsermittlung eine Verweisung nicht in Betracht kommt, sind solche Anträge gegen Infektionsschutzmaßnahmen von vorneherein einzustellen. Insbesondere führt der Bundesgerichtshof aus:

Maßnahmen gegen Dritte sind keine Maßnahmen gegen Behörden oder Träger öffentlicher Gewalt

„Zwar kann in besonders gelagerten Fällen bei Angelegenheiten der Personensorge auch eine Maßnahme gegen einen Dritten erfolgen (§ 1666
Abs. 4 BGB), wenn von dessen Verhalten eine Gefahr für das Kindeswohl ausgeht. Eine Befugnis des Familiengerichts zum Erlass von Anordnungen zur Durchsetzung des Kindeswohls gegenüber Behörden ist damit aber nicht verbunden. Denn Dritte im Sinne der Vorschrift sind nicht Behörden und sonstige Träger der öffentlichen Gewalt. Auf Grundlage des § 1666 BGB können die Familiengerichte auch die Jugendämter nicht zur Unterlassung von Maßnahmen der Jugendhilfe wie etwa einer Inobhutnahme verpflichten (Senatsbeschluss vom Mai 2021 – XII ZB 34/21 – FamRZ 2021, 1402 Rn. 13 mwN; vgl. auch BVerwG FamRZ 2002, 668 f.). Umso weniger sind sie befugt, andere staatliche Stellen in ihrem Tun oder Unterlassen anzuweisen. Dies würde nämlich einen Eingriff in das Gewaltenteilungsprinzip bedeuten (OLG Jena FamRZ 2021, 1043, 1048; MünchKommBGB/Lugani 8. Aufl. § 1666 Rn. 181; Johannsen/Henrich/Althammer/Jokisch Familienrecht 7. Aufl. § 1666 a BGB Rn. 17; Meysen FamRZ 2008,
562, 563), für den es an der erforderlichen Rechtsgrundlage fehlt. Insbesondere legitimieren die §§ 1666, 1666 a BGB i.V.m. dem staatlichen Wächteramt einen solchen Eingriff nicht. Im Rahmen des schulischen Sonderrechtsverhältnisse sind die zuständigen Behörden ihrerseits an die das Kindeswohl schützenden Grundrechte gebunden. Die gerichtliche Kontrolle dieses Behördenhandelns auch hinsichtlich Infektionsschutzmaßnahmen in den jeweiligen Schulen – obliegt hierbei allein den Verwaltungsgerichten; insoweit haben auch die §§ 23 b GVG, 111 Nr. 2, 151 Nr. 1 FamFG nicht die Bedeutung einer abdrängenden Sonderzuweisung im Sinne des § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO.“

Bundesgerichtshof XII ARZ 35/21

Keine Verweisung an das Verwaltungsgericht

Daher kommt eine Verweisung nicht in Betracht:

„Die Vorschrift des § 17 a GVG ist jedoch einschränkend dahin auszulegen, dass eine Verweisung von Amts wegen betriebener Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit mangels „Beschreitung eines Rechtswegs“ durch einen Antragsteller oder Kläger nicht in Betracht kommt, sondern diese bei fehlender Zuständigkeit einzustellen sind (BVerwG NJW 2021, 2600 Rn. 11; OLG Karlsruhe NJW 2021, 2054; OLG Frankfurt FamRZ 2021, 1383, 1384; OLG Jena FamRZ 2021, 1043, 1048; OLG Brandenburg Beschluss vom 27. Juli 202113 UF 80/21 – juris Rn. 5, 10 f.; vgl. auch OLG Köln Beschluss vom 12. Juli 2021, 14 UF 90/21 – juris Rn. 10 f.).“

Bundesgerichtshof XII ARZ 35/21

Meine Meinung

Die Entscheidung ist gut und spitzfindig begründet. Wie so oft verkennt der BGH aber, wie sich diese Auslegung auf den Bürger auswirkt, der es nicht verstehen muss, dass dieselben Handlungen anders bewertet werden, wenn sie von einem Menschen oder einem Jugendamtsmitarbeiter/Schulleiter ausgeführt werden. Liest man genau, spricht der BGH auch nur von Behörde. Es bleibt damit die kleine Frage offen, ob man gegen den Lehrer vorgehen kann – was aber angesichts der zitierten anderen Rechtsprechung wenig erfolgsversprechend scheint.

Für mich ist die Auslegung „Dritter“ insoweit auch willkürlich, weil vom Wortlaut nicht umfasst. Zudem ist das Familiengericht aus letztlich zuständig zu klären, was Wohl eines Kindes ist und nicht ein Verwaltungsgericht, das nur die verwaltungsrechtlichen (vorläufigen!) Voraussetzungen der Inobhutnahme klärt.

Due Menschen da draussen müssen das nicht verstehen. Es wird daher neuer Unfriede und weitere Probleme geriert.

Trotzdem schafft diese BGH Rechtsprechung Klarheit, die nur das BVerfG noch beseitigen könnte. Keine Maßnahmen nach §1666 BGB gegen Behörden und Schulen, das ist heute der status quo.

Mein altes Video zum Weimarer Amtsrichter

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Recht allgemein

Großeltern als vorrangige Vormünder

Ein typischer Fehler, der immer wieder gemacht wird, die meisten Familiengerichte setzen sich hier unzureichend auseinander: Großeltern als vorrangige Vormünder berücksichtigen, bevor das Jugendamt als Ergänzungspfleger oder Amtsvormund eingesetzt werden darf. Wusstet Ihr, dass sich Großeltern insoweit direkt auf Art. 6 I GG berufen können, der eben den Vorrang von Großeltern bei der Pflegschaft begründet?

Nicht alle Großeltern als vorrangige Vormünder einsetzen

Zuerst einmal: Das klappt nicht immer. Wenn ein Vormund ungeeignet ist, dann kann er natürlich auch nicht eingesetzt werden. Diese logische Lücke ermöglicht freilich Jugendamt und Gericht, Familien mit leerformeln auszuhebeln. Da werden Großmütter als zu alt und Großväter als unfähig geschrieben, ohne dies klar zu prüfen. Eine ähnliche Prüfung beim Amtsvormündern unterbleibt ja in der Regel auch, wie die vielen Skandale rund um Jugendämter beweisen.

Was das Bundesverfassungsgericht zu Großeltern als vorrangigen Vormündern und Ergänzungspflegern sagt

In seiner Entscheidung 1 BvR 2926/13 hat sich das Bundesverfassungsgericht ausführlich mit dieser Problematik auseinandergesetzt. Der zweite Leitsatz lautet hierzu:

Der grundrechtliche Schutz umfasst das Recht naher Verwandter, bei der Entscheidung über die Auswahl eines Vormunds oder Ergänzungspflegers in Betracht gezogen zu werden. Ihnen kommt der Vorrang gegenüber nicht verwandten Personen zu, sofern nicht im Einzelfall konkrete Erkenntnisse darüber bestehen, dass dem Wohl des Kindes durch die Auswahl einer dritten Person besser gedient ist.

BVerfG 1 BvR 2926/13

Kriterien für Großeltern als vorrangige Vormünder

Hieraus lässt sich folgendes herausarbeiten:

  • Verwandte sind vorrangig zu berücksichtigen
  • dieser Vorrang gilt insbesondere vor Amtsvormündern
  • nur wenn aktiv eine fehlende Eignung für jeden (!) in Frage kommenden Verwandten festgestellt ist, gilt der Vorrang nicht

Oft behelfen sich Richter damit, dass man einfach sagt, man könne ja die Eignung nicht prüfen. Dies ist falsch, weil die fehlende Eignung festgestellt werden muss und nicht die Eignung zu beweisen wäre.

Dass man allerdings alleine aus dieser Situation als Verwandter Verfahren gewinnt, ergibt sich nicht. Denn das Bundesverfassungsgericht kann die Entscheidung der Gerichte nur prüfen unter Verfassungsmaßstäben, wenn die Auffassungen falsch sind. Dies ist dann der Fall, wenn Verwandte gar nicht berücksichtigt werden. Oder wenn man gar nicht richtig prüft.

Wie prüft man nun die Eignung?

Intensive Familienbindungen treten nicht nur im Verhältnis zwischen heranwachsenden Kindern und Eltern auf, sondern sind auch zwischen Mitgliedern der Generationen-Großfamilie möglich. Besondere Zuneigung und Nähe, familiäre Verantwortlichkeit füreinander, Rücksichtnahme- und Beistandsbereitschaft können insbesondere im Verhältnis zwischen Enkeln und Großeltern, aber auch zwischen nahen Verwandten in der Seitenlinie zum Tragen kommen. Bestehen zwischen nahen Verwandten tatsächlich von familiärer Verbundenheit geprägte engere Bindungen, sind diese vom Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG erfasst

BVerfG 1 BvR 2926/13

Um also die fehlende Eignung zu begründen, wird das Gericht prüfen, ob

  • besondere Zuneigung und Nähe vorliegt
  • füreinander Verantwortlichkeit vorliegt
  • man Rücksicht aufeinander nimmt
  • die Bindungen eng sind
  • die Familie verbunden ist

Belegt die engere familiäre Bindung mit Beweisen

Michael Langhans, Volljurist

Einen weiteren Fallstrick hält das Bundesverfassungsgericht aber nach wie vor vor: Denn wenn die Wahl eines Dritten dem Wohl des Kindes besser dient, dann kann diesem Vorzug gegeben werden. Es wird also nicht der Maßstab des §1666 BGB gefordert, eine Gefährdung durch den Familienvormund, sondern ein besseres dienen wie bei Streit zwischen zwei Eltern.

Damit ist natürlich Missbrauch Tür und Tor geöffnet, auch weil die richterliche Unabhängigkeit Entscheidungen zulässt, so man diese begründen kann.

Trotzdem sollte man sich davon nicht verunsichern lassen:

Vorrang Familienvormund ist verfassungsrechtlich garantiert

Denn der Vorrang des Familienvormundes vor dem Amtsvormund ist und bleibt unter den oben genannten Voraussetzung verassungsrechtlich garantiert.

Quelle:

Bundesverfassungsgericht

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Gutachten Recht allgemein

Anwalt, mach ne Gegenvorstellung!

Anwalt, mach ne Gegenvorstellung. Mit dieser Aufforderung möchte ich heute nochmal auf ein bereits mehrfach hier auf der Webseite hingewiesenes Thema verweisen. Nur wenn rechtzeitig das gerichtliche Gutachten in die richtige Bahn gelenkt wird, kann man das Risiko eines Schlechtgutachtens einschränken und Falschentscheidungen verhindern. Daher: Macht die Gegenvorstellung! Lieber einmal zu viel als einmal zu wenig.

Was ist eine Gegenvorstellung

Die Gegenvorstellung ist das Mittel der Wahl, um einen Beweisbeschluss abändern zu lassen. Sie ist kein Rechtsmittel im eigentlichen Sinne, wenn das Gericht nichts tut heisst das nicht dass das OLG entscheidet. Aber es ist die einzige Chance Einfluss auf das weitere Verfahren zu nehmen. Es wird als Ausfluss des Petitionsrechtes gesehen und muss vom Gericht beantwortet werden. Eine Abhilfe hingegen muss nicht erfolgen, einen Anspruch auf sachliche Änderung des Beweisbeschlusses hat man nicht (kann dann aber ggf. über weitere Maßnahmen wie Befangenheit usw. nachdenken und Beschwerden vorbereiten).

Wie stelle ich eine Gegenvorstellung

Im Prinzip begründet ihr, wie ihr den Beweisbeschluss formulieren würdet und schreibt noch dazu, warum die Formulierung des Gerichtes fehlerhaft ist. Ja, es ist wirklich so einfach. Wer nicht weiß, wie ein richtiger Beweisbeschluss formuliert sein sollte, der kann in meinem Buch „Fehler in Gutachten erkennen“ nachlesen. Oder meinen Artikel zum richtigen Beweisbeschluss hier lesen.

Warum machen Anwälte keine Gegenvorstellung?

Da kann ich nur spekulieren. Viele werden dieses Mittel nicht kennen, obwohl es prozessual in anderen Bereichen (Baurecht z.B.) Alltag ist. Andere sparen sich die Arbeit. Oder verkennen die Tragweite. Von Anwälten zum Schämen will ich nicht mal reden…

Also, liebe Kolleginnen und Kollegen: Macht eine Gegenvorstellung. Immer öfter. Immer besser. Und informiert Euch über Beweisbeschlüsse in Kindschaftssachen.

Und liebe Betroffene: Gebt euren Anwälten einen schriftlichen Auftrag, eine Gegenvorstellung zu beantragen.

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Recht allgemein

Habe ich das Recht auf Akteneinsicht beim Jugendamt?

Diese Frage beschäftigt viele von Euch, und ich wollte schon vor vier Jahren mehr darüber schreiben. Habe ich das Recht auf Akteneinsicht beim Jugendamt? Wie sind die Voraussetzungen? Darf man einfach pauschal die Akteneinsicht ablehnen? Fragen über Fragen – in diesem Artikel gibt es die wichtigsten Antworten zur Jugendamtsakte und die Einsicht in diese.

Hilferuf wegen Akteneinsicht Jugendamt Bodenseekreis

Mich erreichte diese Anfrage zum Landratsamt Bodenseekreis:

Lieber Herr Langhans,

ich verfolge Ihre Beiträge seit einiger Zeit. Vielen Dank, dass Sie uns mit Ihrer Erfahrung unterstützen. Ich habe Ihre Rat befolgt und habe Akteneinsicht beim Jungendamt beantragt. Das Jugendamt hat mir Einsicht verwehrt. Könnten Sie mir hierbei helfen?

Herzliche Grüße

E-Mail an mich von einem betroffenen Elternteil

Wie immer bat ich erst einmal um mehr Informationen. Man sandte mir das folgende Schreiben zur Akteneinsicht: Eine Ablehnung. Die Begründung finde ich so symptomatisch, dass ich sie mit Euch teilen möchte:

Ablehnender Bescheid Akteneinsicht Jugendamt

Sehr geehrte(r) XYZ…,

auf Ihren Antrag auf Akteneinsicht ergeht folgende Entscheidung:
Ihrem Antrag wird nicht stattgegeben.
Kosten wurden nicht geltend gemacht.
Diese Entscheidung ergeht gebührenfrei.

Begründung:
Ich habe mir die Akten angeschaut, ob und inwieweit wir Akteneinsicht befürworten können. Wie Ihnen vielleicht bekannt ist, unterliegen die Akten des Sozialen Dienstes einem besonderen Datenschutz.

Bescheid des Bodenseekreises über abgelehnte Akteneinsicht

Zuerst einmal: Es geht nicht um Befürworten, sondern gewähren. Akteneinsicht ist ein Anspruch, nichts, das das Jugendamt gönnerhaft befürwortet. Nur in Ausnahmefällen kann dieses Recht eingeschränkt sein.

Ein Anspruch auf Aktenzugang besteht daher grundsätzlich nicht, §25 Abs.3 SGB X i.V.m. §65 SGB VIII.

Bescheid des Bodenseekreises über abgelehnte Akteneinsicht

Anvertraute Daten und Schutz nach §65 SGB VIII

Der Satz tut weh. Denn §65 SGB VIII schränkt nur die Weitergabe von bestimmten Daten ein, nicht die Akteneinsicht als solchen.

§65 Abs. 1 SGB VIII lautet:

1) Sozialdaten, die dem Mitarbeiter eines Trägers der öffentlichen Jugendhilfe zum Zwecke persönlicher und erzieherischer Hilfe anvertraut worden sind, dürfen von diesem nur weitergegeben oder übermittelt werden

1. mit der Einwilligung dessen, der die Daten anvertraut hat, oder

2. dem Familiengericht zur Erfüllung der Aufgaben nach § 8a Absatz 2, wenn angesichts einer Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen ohne diese Mitteilung eine für die Gewährung von Leistungen notwendige gerichtliche Entscheidung nicht ermöglicht werden könnte,

(…)

§65 SGB VIII

Akteneinsicht nach §25 SGB X

§25 SGB X lautet:

(1) Die Behörde hat den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist. Satz 1 gilt bis zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens nicht für Entwürfe zu Entscheidungen sowie die Arbeiten zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung.

(2) Soweit die Akten Angaben über gesundheitliche Verhältnisse eines Beteiligten enthalten, kann die Behörde statt dessen den Inhalt der Akten dem Beteiligten durch einen Arzt vermitteln lassen. Sie soll den Inhalt der Akten durch einen Arzt vermitteln lassen, soweit zu befürchten ist, dass die Akteneinsicht dem Beteiligten einen unverhältnismäßigen Nachteil, insbesondere an der Gesundheit, zufügen würde. Soweit die Akten Angaben enthalten, die die Entwicklung und Entfaltung der Persönlichkeit des Beteiligten beeinträchtigen können, gelten die Sätze 1 und 2 mit der Maßgabe entsprechend, dass der Inhalt der Akten auch durch einen Bediensteten der Behörde vermittelt werden kann, der durch Vorbildung sowie Lebens- und Berufserfahrung dazu geeignet und befähigt ist. Das Recht nach Absatz 1 wird nicht beschränkt.

(3) Die Behörde ist zur Gestattung der Akteneinsicht nicht verpflichtet, soweit die Vorgänge wegen der berechtigten Interessen der Beteiligten oder dritter Personen geheim gehalten werden müssen

§25 Abs. 1-3 SGB X

Akteneinsichtsrecht besteht immer. Das sollte man dann schon auch ehrlich so formulieren und nur den Ausschluss begründen.
Viel wichtiger ist aber die Begründung

Nach dieser Vorschrift besteht ein besonderer Vertrauensschutz in der persönlichen und erzieherischen Hilfe. Sozialdaten, die dem Mitarbeiter eines Jugendamtes zum Zweck persönlicher und erzieherischer Hilfe anvertraut worden sind, dürfen nach §65 Abs. 1 SGB VIII von diesem nur weitergegeben werden mit der Einwilligung dessen, der die Daten anvertraut hat, oder unter bestimmten Voraussetzungen dem Familiengericht. Nach Durchsicht der Akten muss ich Ihnen leider mitteilen, dass eine Akteneinsicht nicht möglich ist, da die Akten sogenannte anvertraute Daten erhalten und keine Einwilligung vorliegt.

Bescheid des Bodenseekreises über abgelehnte Akteneinsicht

An dieser Stelle wird es wichtig und macht der Landkreis erhebliche Fehler: Ausschließlich anvertrauten Daten zum Zweck persönlicher Hilfe sind geschützt. Daraus muss aber dann zwingend der Schluss gezogen werden, dass geprüft werden muss, ob es sich um anvertraute Daten handelt und ob diese Daten zur Hilfe anvertraut wurden. Es reicht eben nicht aus, dass „irgendein“ Geheimnis behauptet wird. Daraus kann man weiter schließen, dass nur die Daten geschützt sind, die diesem Kriterium entsprechen, alle anderen Daten hingegen nicht.

Jugendamt schuldet Einzelprüfung aller verweigerten Informationen

Das Jugendamt muss geschwärzte Akteneinsicht gewähren statt gar keiner

Michael Langhans, Volljurist

Für jede Information muss geprüft werden, ob die obigen Voraussetzungen vorliegen.

Wenn zum Beispiel, was normal sein sollte, in der Akte auch normale personenbezogene Daten von Vater oder Mutter oder bekannte Daten gespeichert sind, kann man deren Nennung nicht einfach so ausschalten.

Dies ist ständige Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte und wurde zuletzt u.a. durch das Urteil des VGH Baden_Württemberg vom 27.04.2020 – 12 S 579/20 – bestätigt, wonach das sich aus dem Elternrecht herleitende allgemeine Informationsrecht nicht dazu führt, entgegen §65 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VIII Einsicht in Sozialdaten, die dem Mitarbeiter eines Trägers der öffentlichen Jugendhilfe zum Zwecke persönlicher und erzieherischer Hilfe anvertraut worden sind, zu gewähren ist.

Bescheid des Bodenseekreises über abgelehnte Akteneinsicht

Da eine schlüssige Begründung nicht vorliegt, ist es bereits nicht prüfungsfähig, ob diese Entscheidung richtig ist. Dazu muss man die Kategorien der Daten kennen, um die es geht. Ob man nach einer Einwilligung überhaupt gefragt hat, ist ebenfalls unbekannt. Das Fehlen von Einwilligung alleine reicht nicht aus.

Allerdings kann ich Ihnen ergänzend folgendes mitteilen: In der Akte des ASD betreffend die familiengerichtlichen Verfahren sind nur Unterlagen erhalten, die über das Gericht eingereicht wurden und daher allen am Verfahren Beteiligten bekannt sind.

Rechtsbehelfsbelehrung

Unterschrift

Bescheid des Bodenseekreises über abgelehnte Akteneinsicht

Auch hier bleibt es offen, welche Unterlagen gemeint sind. Man kann es gar nicht prüfen. Zudem ist meiner Meinung nach bei diesen Daten bereits eine Kenntnis gegeben, so dass man auch nicht verweigern kann die Unterlagen rauszugeben – teilweise.

Wer kann Akteneinsicht beantragen?

Jeder kann Akteneinsicht beantragen, dessen Rechte betroffen sind. Zwar spricht §25 SGB X nur von „Beteiligten“ des Verfahrens. Art. 13 DSGVO beinhaltet aber den Begriff der „betroffenen“ Person. Jede Person, deren Daten sich in einer Akte befinden, hat daher Anspruch auf Auskunft.

Habe ich nur ein Recht auf Akteneinsicht oder auf Aktenkopie?

Der Fachbegriff im deutschen Recht ist „Einsicht“ in die Akte. Das heißt, man hat nur einen Anspruch darauf, dass man beim Jugendamt die Akte einsehen kann und dort ggf. Mitschriften anfertigt. Allerdings beinhaltet Art. 15 Abs. 3 DSGVO einen Anspruch auf Zurverfügungstellung einer Kopie von Daten, die verarbeitet werden:

(3) Der Verantwortliche stellt eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen. Stellt die betroffene Person den Antrag elektronisch, so sind die Informationen in einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung zu stellen, sofern sie nichts anderes angibt.

Art. 15 Abs. 3 DSGVO

Das heißt, ihr bekommt grundsätzlich nur die Daten, die verarbeitet werden, nach der DSGVO. Aber auch hier ist der Zusammenhang der Datenverarbeitung relevant. Es wird also eine Einzelfallfrage sein, welche Kopien ihr erhaltet.

Achtung: Auch die DSGVO sieht den Schutz Dritter vor, analog des §65 SGB VIII/§25 SGB X:

(4) Das Recht auf Erhalt einer Kopie gemäß Absatz 3 darf die Rechte und Freiheiten anderer Personen nicht beeinträchtigen.

Art. 15 Abs. 4 DSGVO

Akteneinsicht und allgemeines Persönlichkeitsrecht beim Jugendamt

Was in der obigen Ausführung fehlt, ist eine Abwägung auch der Rechte des/der Antragsteller(in): Denn wenn Daten wie z.B. A schlägt B gespeichert sind, dann sind dadurch eben auch die Rechte des „Schlägers“ wie des Geschlagenen oder des Informanten betroffen. Bieresborn führt hierzu überzeugend aus:

„Die Problematik des Sachverhalts bewegt sich zwischen dem gemäß Art. 103 Abs. 1 GG garantierten Recht auf rechtliches Gehör einerseits und dem aus Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG abgeleiteten Recht auf informationelle Selbstbestimmung andererseits. Ersteres ist als prozessuales Urrecht Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips gemäß Art. 20 Abs. 3 GG sowie des Menschenwürdeprinzips gemäß Art. 1 Abs. 1 GG und sichert die Einhaltung prägender Standards eines rechtsförmlichen Verfahrens (vgl. BVerfG v. 09.07.1980 – 2 BvR 701/80 Rn. 9 m.w.N. – BVerfGE 55, 1 = NJW 1975, 1013; zuletzt BVerfG vom 06.02.2021 – 1 BvR 249/21 Rn. 20). Letzteres umfasst als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts das Recht des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden (grundlegend BVerfG, Urt. v. 15.12.1983 – 1 BvR 209/83 – BVerfGE 65, 1, 41 ff. = NJW 1984, 419)“

Bieresborn in jurisPR-SozR 18/2021 Anm. 6

Es muss also eine Gesamtschau stattfinden, um den Einzelnen nicht zum wehrlosen Objekt staatlichen Handelns werden zu lassen. Ich muss im Verfahren jederzeit die Möglichkeit haben, mich aktiv einzubringen, was nur geht wenn man auch alle Informationen hat. Zudem sind eben nicht nur die Informationen des „Verräters“ betroffen, sondern gleichzeitig auch die eigenen (!) Informationen. Zu diesem Widerspruch hat das deutsche Recht bisher keine Lösung parat.

Akteneinsicht und Falschbehauptungen

Unzulässige Rechtsausübung wie Falschbehauptungen sind in Deutschland nicht geschützt, so dass es auch kein berechtigtes Interesse an einer Geheimhaltung geben kann, wer wen falsch beschuldigt.

Lügen sind nicht geschützt. Lügner auch nicht.

Michael Langhans, Herausgeber

Auch wenn diverse Personen das anders sehen und einen absoluten Schutz aller anvertrauten Daten sehen wollen, weil der Gesetzgeber das so gewollt habe, würde ich die Beteiligungsrechte im Verfahren und die Menschenwürde entgegenhalten: Niemand darf so ohne weiteres Opfer eines Verfahrens werden, ohne sich Verteidigen zu können. Zudem ist auch nicht jedes Anschwärzen ein Anvertrauen i.S. des §65 SGB VIII. Das OVG Münster hat sich hiermit schon auseinandergesetzt (12 E 36/20).

Jugendamtsakteneinsicht und Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Auch die DSGVO beinhaltet keine Möglichkeit, Auskünfte einzuschränken. Da es Unionsrecht ist, gehen diese EU-Regeln den deutschen Regeln vor. Darauf deutet auch diese neue Entscheidung des BGH hin:

Es wird also auf eine Entscheidung des EuGH hinauslaufen. Ohne diese wird eine Unsicherheit bleiben, was erlaubt und was verboten ist. Eines ist für mich klar: So wie bisher, nämlich ablehnend, kann es nicht ohne weiteres bleiben. Dazu sind eben auch Daten des Betroffenen erhoben.

Wie beantrage ich Akteneinsicht?

Hier reicht ein formloses Schreiben an das Jugendamt. Es empfiehlt sich des Nachweises wegen aber auch, das Schreiben vorab zu Faxen oder per Einschreiben zu senden.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich beantrage Akteneinsicht in alle Jugendamtsakten betreffend meines Sohnes/meiner Tochter NAME, geboren am…
Ich weiß, dass sich in dieser Akte falsche Informationen befinden, die ich zu meiner Einlassung beim Familiengericht xxx benötige, weshalb ich hiermit Akteneinsicht i.S. §25 SGB X beantrage.

Ein Fall des §65 SGB VIII liegt nicht vor.

Sollten Sie dies anders sehen, ist jede vorenthaltene Information Einzeln zu begründen.

Im Hinblick auf die DSGVO i.V.m. BGH VI ZR 576/19 weise ich darauf hin, dass auch interne Vermerke Gegenstand meines Antrags und meines Rechtes sind.

Mit freundlichen Grüßen

Musterantrag Akteneinsicht Jugendamt

Das Muster des Antrages auf Akteneinsicht in die Jugendamtsakte könnt ihr auch downloaden:

Kurz-FAQ zu Akteneinsicht

Habe ich das Recht auf Akteneinsicht beim Jugendamt?

Ja, Du kannst die Akten beim Jugendamt einsehen, mache Teile aber nur geschwärzt

Kann ich alle Aktenbestandteile einsehen?

Das Akteneinsichtsrecht nach SGB X betrifft nicht die Tätigkeit des Jugendamtes als Berater des Gerichtes i.S. §50 SGB VIII.

Was sind die Voraussetzungen für Akteneinsicht beim Jugendamt?

Es muss sich um ein laufendes Verfahren nach SGB VIII handeln (z.B. bei laufender Hilfe zur Erziehung), die Kenntnis der Inhalte muss zur Rechtsverteidigung notwendig sein und Rechte Dritter dürfen nicht berührt sein.

Kann ich Akteneinsicht in eine abgeschlossene Akte beim Jugendamt fordern?

Nach dem SGB X nicht. Das Zusammenspiel zur DSGVO ist aber abschließend bisher nicht geklärt. Meiner Auffassung geht das Europarecht vor.

Habe ich einen Anspruch auf eine kostenfreie Kopie meiner Akte/Daten

Nach der hier vertretenen Auffassung hat man einen Anspruch auf eine kostenfreie, unzensierte Kopie aller Daten/Akten.

Wann ist die Kenntnis von Inhalten notwendig?

Notwendig ist alles, das ich für ein anderes Verfahren benötige um anzugreifen oder zu verteidigen. Dies kann also eine Lüge sein, die ich widerlegen muss oder ein Beweis, dass ein anderer nicht gut für mein Kind ist. Die Rechtsprechung fordert hier eine Begründung „in die Zukunft“, man muss gegenüber dem Jugendamt also beweisen welche Infos in der Akte sein könnten und was man davon erwartet.

Darf das Jugendamt die ganze Akte nicht herausgeben?

Nein, es muss für jede Seite entscheiden, ob hier Rechte Dritter betroffen sind oder „anvertraute“ Daten.

Was sind anvertraute Daten i.S. §65 SDGB VIII?

Daten, die zum Zweck der erzieherischen Hilfe anvertraut wurden, also um einem Kind oder einer Mutter notwendigerweise zu helfen. Nicht alle Daten sind anvertraut, selbst wenn sie bei Gelegenheit der Hilfe übermittelt wurden.

Kann ich anvertraute Daten trotzdem erfahren?

Ja, wenn offenkundig falsche Daten (Lügen, Verleumdung usw.) mitgeteilt wurden. Dann besteht kein Anspruch auf Verheimlichen. Die Rechtsprechung schützt keine missbilligte Verhaltensweise.

Wie spielen DSGVO, Sozialdatenschutz und SGB X zusammen?

Das ist bisher nicht abschließend geklärt. Die Datenschutzgrundverordnung sieht weniger Ausnahmen vor als das Deutsche Recht. Die DSGVO ist Unionsrecht und hat damit eigentlich Anwendungsvorrang.

Darf man anvertraute Daten gegen mich vor Gericht verwenden?

Nein, weil man aus Art. 103 GG i.V.m. Art. 1 I, 2 I GG ein Recht darauf hat, sich gegen solche Daten zu verteidigen. Dies impliziert aber die Kenntnis der Daten. Eine Lüge einer Person über den Zustand meiner Wohnung kann ich einfach widerlegen, wenn ich die Person kenne. Dann weiss ich wer wann in meiner Wohnung war und hierzu etwas sagen kann.

Komme ich an Informationen im Rahmen des §50 SGB VIII?

Ja. Zwar sieht die Rechtsprechung hier vor, dass dies nicht von §25 SGB X und §65 SGB VIII umfasst ist und damit kein Akteneinsichtsrecht besteht. Die Daten der Beratung des Geerichtes müssen dann aber denklogisch solche des FamFG Verfahrens sein und können damit über das Gericht angefordert werden. Dies betrifft aber nicht rein interne Vorgänge.

Ist eine Klage auf Akteneinsicht gegen das Jugendamt erfolgsversprechend?

Ja. Wenn man es richtig begründet und die obigen Aspekte beherzigt.

Was kann ich tun bei verweigerter Akteneinsicht?

Die Verweigerung der Akteneinsicht ist ein Verwaltungsakt, gegen den man Widerspruch einlegen kann. Gegen einen Widerspruchsbescheid, der Einsicht in die Jugendamtsakte verweigert, könnt Ihr eine Klage zum Verwaltungsgericht erheben. In jedem Fall könnt Ihr auch eine Beschwerde beim zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten einlegen und darauf hinweisen, dass Unionsrecht dem deutschen Recht vorgeht.

Fazit: Akteneinsicht Jugendamt lohnt sich

Lasst Euch nicht von solchen fadenscheinigen Begründungen wie oben dargelegt abweisen. Akteneinsicht beim Jugendamt lohnt sich, und die pauschale Abwehr derselben offenbart für mich, dass dort Leichen im Keller sind. Wie heißt es so schön: Wer nichts zu verbergen hat…

Insbesondere die unklare Rechtslage zur DSGVO bietet neben den obigen Ausführungen erhebliche Chancen für Euch. Nutzt diese.

Gleichwohl sollte man nicht erwarten, dass man „das“ eine Beweismittel findet, mit dem man den Sorgerechtsstreit gewinnt. Erfahrungsgemäß findet man vieles, aber das alles sind nur Puzzlestücke oder Belege und Beweise für eine Amtshaftungsklage. Das eine Argument mit dem man gewinnt gibt es nicht, aber viele Bausteine.

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Recht allgemein

Hilfe wegen Jugendamt Detmold

Und weiter geht es in unserer Reihe „Hilfe wegen Jugendamt“. Wie bisher: Sendet mir Eure Darstellung, ich veröffentliche diese und kommentiere diese mit meiner Meinung, um so systematische Fehler aufzudecken.

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Warnung: Meine Einschätzung basiert nur auf diesem Sachverhalt

Ich habe die Richtigkeit des Sachverhaltes nicht geprüft. Bei anderen Auffassungen, Ansichten und Fakten kann sich eine andere Sichtweise ergeben, worauf ich hiermit hinweisen möchte. Der Sachverhalt ist auch nicht auf alle anderen Sachverhalte übertragbar, so dass sich andere Vorgehensweisen oder Einschätzungen in vergleichbaren Situationen ergeben können!

Hilfe wegen Jugendamt Detmold

Nun erreicht mich also eine Hilfe wegen Jugendamt Detmold Anfrage. Was ist passiert? Es geht um Corona, Schul- und Maskenpflichten und elterliche Verantwortung. Wer sich schon länger in diesem Bereich aufhält, wird natürlich sofort erkennen, dass das ein Pulverfass ist.

Die kommentierte Anfrage wegen Hilfe Jugendamt Detmold

Sehr geehrter Herr Langhans, 
erstmal ein herzliches Dankeschön für Ihre so wertvolle Arbeit.Vor ein paar Tagen haben wir den Aufruf von Ihnen „Hilfe wegen dem Jugendamt …“ bei YouTube gesehen und finden die Aktion wirklich sehr gut. Es gibt wahrscheinlich sehr viele Menschen die sich eine Beratung durch einen Anwalt nicht leisten können, oder sich schämen, einen Beratungshilfeschein zu beantragen um anwaltliche Hilfe zu bekommen. Deshalb möchten auch wir gerne unsere jetzige Situation mit dem Jugendamt der Stadt Detmold öffentlich machen, da wir ganz stark das Gefühl haben, dass hier nicht mehr das Kindeswohl im Vordergrund steht, sondern es sich hier eher um Willkür handelt. 

Genau das war und ist Ziel des Kanals: Komprimiertes familienrechtliches Insiderwissen für umsonst. Warum? Weil jeder das Recht hat seine Rechte zu kennen. Insoweit Danke für das Lob, bitte teilt meine Videos fleissig, damit möglichst viele Menschen die Inhalte verwenden können.

Alles fing eigentlich im Jahr 2020 an. Das Jahr der Pandemie.

Da mein Mann und ich schon relativ früh eine andere Meinung zu Corona hatten und erst Recht zu den Maßnahmen insbesondere bei Kindern, waren wir in der gesamten Familie die schwarzen Schafe. Niemand wollte uns zuhören und wenn doch, dann wurde alles was wir gesagt haben ins lächerliche gezogen und als Verschwörungstheorie abgestempelt.

So beginnen viele Geschichten, die ich höre. Die Meinungsfreiheit hat es in Deutschland so seit 1949 nicht gegeben. Weil wir von klein auf darauf getrichtert sind, dass es richtige und falsche Meinungen gibt und falsche Meinungen per se keine Meinungen sind.

Nur Eltern entscheiden. Niemand sonst.

Michael Langhans, Volljurist

Wenn unsere Tochter bei Schwiegereltern war und sie z.B. zusammen Einkaufen gefahren sind wurde ihr, trotz das wir gesagt haben das wir das nicht möchten (da es zu gesundheitlichen Problemen führen kann), eine Maske aufgesetzt. Hinzu kommt, dass sie mehrfach versucht haben unserer Tochter einzureden, Masken seien überhaupt nicht gefährlich und auch das Testen wäre überhaupt nicht schlimm. 

Nach Art. 6 GG entscheiden Eltern, nicht der Staat, nicht die Großeltern

Eltern entscheiden, niemand sonst. Das ergibt sich aus Art. 6 II GG. Da stehen nicht Schwiegereltern drinnen. Und auch nicht das Jugendamt. Ich selber kann außer was die psychologischen Probleme des Maskentragens auf Kinder angeht, keine gesundheitlichen Gefahren erkennen. Und leider haben unseriöse Schergen wie Schiffmann mit erfundenen toten Kindern die Öffentlichkeit negativ beeinflusst. Fakt aber ist: Ob jemand eine Maske verträgt oder nicht, ist erst einmal eine Einzelfallfrage. Ich finde so Manipulationen am Kind recht schlimm. Man redet einem fremden Kind da keine Meinung ein – das gilt im Übrigen auch für Eltern, Jugendamt, Lehrer. Das beeinflusst die Entwicklung eines Kindes negativ.

Und am Ende ist es eh eine medizinische Frage. Alles, was vertretbar ist, müssen Dritte hinnehmen.

Solange Eltern vertretbare Entscheidungen treffen, haben sich alle herauszuhalten

Michael Langhans

Nur unvertretbare Handlungen und solche, die einem Kind Schaden zufügen, sind hier problematisch und dem Jugendhilfebereich zugängig.

Im August 2020 war dann die Einschulung unserer Tochter. An diesem Tag konnten wir es zumindest noch regeln, dass unsere Tochter keine Maske tragen musste, aber danach ging der Stress dann langsam los. 

Das ist schoneinmal ein wichtiger Punkt: Niemals alleingänge machen, sondern Entscheidungen kommunizieren und diskutieren.

Wenn man dies nicht macht, sondern einfach Entscheidungen trifft, dann ruft das das Jugendamt und den Kinderschutz auf den Plan. Gerade bei Corona. Hier fand zu keiner Zeit eine Auseinandersetzung zwischen Elternrechten (und -pflichten) statt. Stattdessen wurde von Dritten über das Wohl des Kindes autark entschieden.

Ein Schreiben jagde das nächste. In den ersten Wochen haben wir das Unterrichtsmaterial noch bekommen und ich konnte unsere Tochter zu Hause beschulen, aber dann wurde der Druck immer stärker. Zu diesem Zeitpunkt bestand nur die Maskenpflicht. Irgendwann kam uns die Idee, eine Maske aus Obstbeuteln (Material ähnlich wie Fliegengitter) zu nähen und siehe da, es wurde sogar mit einem Lächeln von der Schulleitung akzeptiert. Alles klappte dann reibungslos bis zu dem Tag, an dem die Testpflicht an Grundschulen anfing. Ab diesem Zeitpunkt ist unsere Tochter dann im Homeschooling gewesen.

Bedient keine Stereotypi

Na ja, das mit dem Fliegengitter war ja klar. Da positioniert Ihr Euch unnötigerweise in einer bestimmten Richtung. Ist für mich ja kein Problem, aber da war es auch klar dass man als Querdenker abgestempelt wird. Und diese Schubladen sind in der konkreten Situation nicht hilfreich. Das verhindert oft die vorurteilsfreie Auseinandersetzung. Mein Tipp: Solche Aussagen vermeiden, immer eher den konkreten Einzelfall in den Vordergrund stellen, nicht „das große Ganze“,

Vermeidet es, in Schubladen gesteckt zu werden

Michael Langhans

Da wir in der Familie ja sowieso schon die schwarzen Schafe waren und nun in ihren Augen auch noch die Schulpflicht massiv verletzten, haben sie sich kurz vor den Sommerferien diesen Jahres, anonym ans Jugendamt gewendet und eine „mögliche Kindeswohlgefährdung“ dort gemeldet.

„Kurz vor den Sommerferien“ ist der denkbar dümmste Zeitpunkt: Dadurch wird einerseits belegt, dass keine konkrete gegenwärtige Gefahr besteht. Zum anderen ist die Verletzung der Schulpflicht ein verwaltungsrechtlicher Aspekt, der verwaltungsrechtlich zu regeln ist. Familienrechtlich nennt sich das milderes Mittel. Bevor nicht mehrfach Bußgelder auferlegt und vollstreckt wurden und ggf. Erzwingungshaft erfolgt ist und darüber hinaus schwerwiegende Schäden offensichtlich sind, kann man Schulpflichtverletzungen niemals über §8a SGB VIII oder §1666 BGB regeln.

Zudem: Der Staat selbst hat – was ich wichtig und gut finde (!) – aus der Not heraus Homeschooling salonfähig gemacht. Zwar nur aus der Not der eigenen Unfähigkeit, ein Konzept für Pandemien zu haben, aber er hat es getan. Zwar mag der Staat Entscheidungsmöglichkeiten haben, die Eltern nicht zustehen. Aber wenn wie während der Pandemie der Staat die Last der Beschulung einfach so auf Eltern abwälzt, denen er diese Möglichkeit seit Jahren vorenthält und abspricht, dann ist es eine Scharade, dann genau diese Situation später zu Lasten des Kindeswohles auszulegen. Denklogisch wäre dann deiure jede Schulschließung, jede Klassenquarantäne eine Kindeswohlgefahr. Hat das das Jugendamt Detmold beachtet?

Das ist auch das, was ich an der Weimarer Entscheidung so kritisiere: Statt sich inhaltlich mit den familienrechtlichen Problemen und Chancen (!) außeinanderzusetzen, hat man sich mit PCR und Maskenpflicht unnötig auf einen kleinen Teil konzentriert und die eigene Ideologie über die Erfolgschancen gestellt.

Mein Video zum Weimarer Maskenpflichtbeschluss

Vorwürfe gegen die Eltern oder offensichtliche Schmutzkampagne?

Vorwürfe: es wird sich nicht ums Kind gekümmert, unsere Tochter wäre eingesperrt, hätte überhaupt keine sozialen Kontakte und DÜRFTE nicht zur Schule. Daraufhin hat das Jugendamt verständlicherweise Kontakt zu uns aufgenommen und war bei uns Zuhause. Sie sprachen zuerst mit unserer Tochter. Auf die Fragen, warum sie nicht zur Schule geht und ob sie denn dann überhaupt Kontakt zu anderen Kindern hätte, antwortete unsere Tochter, dass sie nicht getestet werden möchte und auch keine Maske mehr tragen möchte. Auch sagte sie das sie trotzdem soziale Kontakte hat und zählte ihre Freunde sogar auf mit denen sie Nachmittags immer spielt. Danach sprachen sie mit uns und fragten ob wir eine Idee hätten wer diese anonymen Meldungen gemacht haben könnte.

Anonyme Meldung aus der Familie an das Jugendamt ist für mich eckelerregend

Michael Langhans

Kindeswille nur relevant wenn er dem Amtswillen entspricht?

Da es hier anhand der Vorwürfe nur die Familie gewesen sein konnte, haben wir dies auch direkt gesagt. Ziemlich schnell war dann auch raus das die Meldungen tatsächlich von der Familie kamen. Daraufhin haben wir eine Woche später ein Gespräch mit meinen Schwiegereltern und dem Jugendamt gehabt. Unsere Tochter wurde an diesem Tag auch ein weiteres mal zu den Vorwürfen befragt und hat wieder die selbe Antwort darauf gegeben. Beim Gespräch wurde sehr schnell deutlich, dass meine Schwiegereltern ein riesen Problem damit haben, dass unsere Tochter nicht zur Schule geht.

Der Wille des Kindes, wie so oft, scheint nicht zu interessieren, wenn er der eigenen Meinung widerspricht. Sozialkontakte kann man auf so viele Weise haben, das ist seit Jahrzehnten bekannt, wird aber oft negiert und nur via Schule postuliert. Ich selber sehe auch, dass manche Kinder die Schule brauchen zum Lernen, andere brauchen engagierte Lehrer – die viele Schulen nicht bieten. Ich würde mir hier wünschen, dass man endlich mal offen ansprechen darf, dass die Zukunft unserer Kinder davon abhängt, ob man zufällig eine gute oder eine schlechte Schule bekommt, einen engagierten oder einen frustrierten Lehrer. Wird das jemals abgewogen? Nein, liebe Lehrer und Politiker, Schule ist nicht immer besser als Homeschooling, das muss man einmal anmerken dürfen.

Im übrigen ist man dann auch schnell mit dem Begriff er Kindesmanipulation bei der Hand. Nur weil einem der Kindeswille nicht gefällt. Ärgerlich ist das!

Manchmal liegen Jugendämter auch richtig

Hier lenkte das Jugendamt allerdings ein und sagt auch ganz klar das die Eltern zu dem Zeitpunkt noch das Recht hatten ihre Kinder Zuhause zu beschulen. Nun merkte man richtig wie es innerlich anfing zu brodeln und es wurden Aussagen die wir in den letzten Monaten im Zusammenhang mit Corona gemacht haben zum Teil verdreht  oder nur halb widergegeben. 

Krass. An der Stelle hätte das Verfahren enden müssen. Es kommt eben nicht auf Wünsche von Schwiegereltern an. Sondern auf eine Rechtslage, die zu Recht Ausnahmen und Bestimmungsrechte der Eltern vorsieht (wenn auch nicht überall gleich gut). Man ist fast versucht, die Schwiegereltern hier an dieser Stelle in Regress zu nehmen. Das ist so ein Unding, diese Besserwisserei. Leider, und das scheint mir bei Euch auch das Problem zu sein, haben Eltern und Verwandte eben so einen Glaubwürdigkeitsbonus. Weil sie ja „nah“ dran sein wollen.

Familie verklagen? Wenn es sein muss… Lügen bleiben Lügen

Das hatte zufolge, dass das Jugendamt zu der Ansicht kam, dass wir eine sozialpädagogische Familienhilfe brauchen, obwohl wir sogar vorgeschlagen haben, die Eltern der Kinder einfach zu befragen, mit denen unsere Tochter ständig spielt, oder auch Mal bei uns im Haus (25 Mietparteien) zu fragen. Dies wurde allerdings sofort abgelehnt. Das Jugendamt machte sich also auf die Suche nach einer SPFH. In den Sommerferien hatten wir dann noch Ruhe, aber am 18.8. 2021 nachdem das Jugendamt dann eine „passende“ Familienhilfe gefunden hat stand der Termin für das Hilfeplangespräch an.

Eine SPFH ist nicht dazu da, um den Sachverhalt zu klären

Was soll eine SPFH ändern? Ich meine an Schule, Schul- und Maskenpflicht? Meinungen sind von einer SPFH nicht zu hinterfragen. Der klassische Fall, würde ich fast meinen, wo die Gefahr besteht dass die SPFH erst eine KWG begründen soll, wo vorher keine war oder nicht zu beweisen ist. Vorsicht also, wen man sich ins Haus holt.

SPFH kann ein Risikopotential darstellen

Bei dem Gespräch sagten wir zwar auch nochmal, das wir keine Familienhilfe brauchen, da sich das Thema Schule zu diesem Zeitpunkt auch schon geklärt hatte, dank einem abgeänderten Lolli-test, aber trotzdem wurde uns  dort dann gesagt das wir keine andere Wahl haben und folgende Richtungsziele gesetzt: 
– Aufgrund der Meldungen an das Jugendamt ist es wichtig, dass durch eine SPFH geschaut wird, was ist Zuhause los und wird sich altersgerecht ums Kind gekümmert.
– Einzelkontakt mit dem Kind, damit sie einen unabhängigen Ansprechpartner hat
– Austausch mit der Schule über aktuelle Ereignisse
Zeitumfang: 3 Stunden pro Woche 

3 Stunden die Woche kann gerade gar nichts bewirken, wenn etwas im Argen wäre. Das Problem scheinen hier die pauschalen Vorwürfe zu sein. Man muss hier das Jugendamt Detmold zwingen, zu sagen was genau (!) falsch laufen soll. Schule hatte sich erledigt und ist objektiv belegtbar (Leistungsnachweise, Leistungsstand). Das Amt hat auch nicht das Recht, als Supervisor Eltern zu überwachen. Nur im Fall von Missbrauch der elterlichen Sorge wird das Wächteramt aktiv. Hier aber wird das Wächteramt voreiligt aktiviert, um Beweise zu sammeln und zu überwachen. Das ist falsch. Amtshaftungstechnisch müsste das Jugendamt Detmold den Sachverhalt vorher ermitteln, bevor man eine SPFH einschaltet. Bei einem so lange dauernden Vorgang scheint auch kaum eine KWG nach §1666 BGB begründbar.

Das HPG Gespräch und der Widerspruch

Wir legten gegen diesen Hilfeplan Widerspruch ein und wurden zu einem erneuten Gespräch zum Jugendamt bestellt. Diesmal nahmen wir extra eine gute Freundin mit, die für uns Notizen zum Gespräch machen sollte. Dies wurde aber vor Gesprächsbeginn sofort verboten und unsere Freundin musste Stift und Block beiseite legen, da ansonsten das Gespräch an dieser Stelle abgebrochen und der ganze Fall zum Familiengericht gehen würde. 
Da wir in dem Moment leider nicht sicher wussten, ob wir wirklich das Recht haben jemanden für uns mitschreiben zu lassen, haben wir das Gespräch ohne Notizen zu machen, geführt. Ziemlich schnell wurde uns hier dann auch nochmal deutlich gemacht, dass wir gar keine andere Wahl haben, als dem Hilfeplan im vollen Umfang zustimmen, da es sonst ebenfalls ans Familiengericht weitergeleitet würde. 

Es gibt kein Gesetz, das Notizen verbietet. Es gibt aber sehr wohl Gesetze, die Drohungen verbieten. Das Familiengericht hat erst einmal mit dem Hilfeplan nichts am Hut. Eine Gefahr für das Wohl des Kindes ist bisher nicht ersichtlich. Wie auch, wenn sich die Probleme gelöst haben? Was war denn die Zielrichtung ausser SPFH? Genau um solche Drohungen zu unterbinden finde ich Protokolle hilfreich – notfalls eben auch nachträgliche aus dem Gedächtnis. Eine KWG weil man kein Protokoll führen darf und deshalb das gesetzlich geforderte Gespräch abgebrochen wird?

Da wäre ich mal gespannt wie man das dem Gericht verkaufen würde.

Rechtlich wäre das total inakzeptables Vorgehen des Jugendamtes Detmold.

Wehret den Anfängen!

Im Grunde haben wir kein Problem mit einer Familienhilfe, da wir selber vor etwa 5 Jahren eine Zeit hatten, die nicht so einfach war und wir uns deshalb selber ans Jugendamt gewendet haben, um eine Hilfe zu bekommen. Diese war damals allerdings nicht von einem Kinderheim, sondern von einer anderen Stelle.Dieses Mal wurde uns direkt vom Kinderheim jemand zugewiesen, die selber keine Kinder hat und bestimmt 10 Jahre jünger ist, wie wir und auch nicht alleine, sondern mit einer „Praktikantin“ kommt. Als sie das erste Mal hier waren haben sie sich zu zweit neben unsere Tochter gesetzt obwohl sie eigentlich gerade mit Hausaufgaben beschäftigt war und haben sie zum Teil eher davon abgelenkt und ihr sogar erlaubt bei den Hausaufgaben CD zu hören. 

CD bei den Hausaufgaben kann die Leistung erhöhen. Das nur am Rande bemerkt. Aber für mich ist eben genau hier das Problem: Entweder ich lasse SPFH zu, ganz, oder gar nicht. Inhaltlich werdet ihr immer den kürzeren ziehen, Euer Verhalten wird man als auffällig beschreiben und argwöhnisch sein, warum keiner mit der Tochter alleine Kontakt haben darf. Man mag hier mit dem Verbot eines Protokolls arbeiten und die Aufrichtigkeit in Frage stellen. Aber das ist auch eine offene Kriegserklärung. Deshalb würde ich die SPFH ablehnen, zumindest bis der Hilfebedarf ermittelt und Fakten genannt sind, die eine solche Hilfe rechtfertigen.

Wer einmal Hilfe erfragt, steht ewig unter Beobachtung. Das mag oft auch richtig so sein, aber eben nicht immer. Es geht nicht um Generalverdacht, sondern konkrete Momente.

Hinzukommt, die Maskenpflicht in den eigenen 4 Wänden wenn die Familienhilfe da ist. Da ich Asthmatikerin bin kann ich aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen. Weil die Ärzte allerdings ziemlich schnell in Bezug auf Maskenbefreiungen/Attest massiv unter Druck gesetzt wurden, habe ich kein Attest mehr bekommen. Da es jetzt noch relativ angenehm draussen ist, kann man die Besuche nach draussen verlegen, aber wenn es dann bald kalt und nass wird, ist das wahrscheinlich nicht mehr möglich. 
Darf das Jugendamt wirklich solche Forderungen stellen? Handelt das Jugendamt hier wirklich noch im Interesse des Kindes?
Vor lauter Unsicherheit, haben wir mittlerweile sogar eine Sorgerechtsverfügung geschrieben, da wir ein total ungutes Gefühl bei der Dame vom Jugendamt haben. 
Wie sollten wir uns in diesem Fall verhalten?

Dein Zuhause ist Dein Zuhause. Deine Regeln.

Wie gegegen das Jugendamt Detmold helfen?

Nun, wie immer muss ich sagen dass meine Einschätzung ausschließlich aus Euren Informationen basierend erfolgt. Wenn diese falsch oder halb richtig sind. hat dies Auswirkungen auf meine Vorhersage.

Ich würde darauf drängen, die angeblichen Probleme aufzulisten und diese einzeln auf Lösungen, Richtigstellungen oder ähnliches angehen. Wie ich schon hier schrieb: Kenne die Fakten. Dann kann man Fälle lösen.

  • Welche Probleme bestehen
  • Sind diese Probleme belegt oder nur vermutet?
  • Falls die Probleme belegt sind: Wie sind diese anzugehen und zu lösen?
  • Falls die Probleme vermutet sind: Wie können Sie belegt oder widerlegt werden?

Jeder muss auch überlegen, was ihm wichtiger ist: Das Kind glücklich zu Hause oder ein Risiko der Herausnahme? Gerade das emotionale Thema Corona Pandemie sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen. Hier gibt es sehr viele Risiken. Ist es das Wert, eine eigene Meinung zu haben? Auch zur Pandemie? Oder halte ich um die Sicherheit meines Kindes lieber den Mund? Weil: Mit der Schule gab es ja, so lese ich Eure Mail, keine Probleme.

Sollte man den Kontakt zur Verwandschaft einschränken? Ich denke ja.

Aber letzlich kommt es drauf an, wie schwerwiegend die konkreten Vorwürfe sind.

Politischer Meinungskampf auf dem Rücken von Kindern sollte jedenfalls vermieden werden. Zu leicht wird man hier Spielball öffentlicher Interessen und Widersprüche. Wenn ein Amt politische Leitlinien umsetzt, kann dies per se auch eine KWG darstellen.

Brauchst auch du Hilfe wegen einem Jugendamt oder möchtest Deinen Fall öffentlich machen? Melde Dich!

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Recht allgemein

Jugendamt Willkür?

Findet in Deutschland Jugendamt Willkür statt? Ist das die richtige Formulierung, um die vielfältigen Probleme rund um das Jugendamt zu diskutieren? Ich sage nein. Wie ich Euch ja schon mitgeteilt habe, ist es nicht richtig zu behaupten, die haben mein Kind ohne Grund weggeholt. Und aus denselben Gründen sind Inobhutnahmen auch nicht willkürlich erfolgt oder handelt das Jugendamt mit Willkür.

Keine Jugendamt Willkür heißt nicht, dass das Handeln des Jugendamtes richtig ist

Michael Langhans, Volljurist

Rechthaberei oder Wortglauberei

Geht es dem Langhans jetzt nur ums Rechthaben oder um Wortglauberei? Mitnichten. Für mich ist die richtige und faire Ausdrucksweise der richtige Weg, damit ihr Glaubwürdigkeit bekommt. Glaubwürdig argumentieren heißt, Eurem Anliegen Gehör zu verschaffen. Nur so erreicht ihr es, dass Lösungswege offen bleiben.

Willkür ist, wenn ein sachlicher Grund für die Entscheidung fehlt

„Willkür“ war ein neutraler Begriff

Wusstet ihr, dass ursprünglich Willkür für neutral Entscheidungsfreiheit stand und der Gegenpol zu Notwendigkeit war (hier). Von Willkür spricht man heute, wenn ein sachlicher Grund für die Entscheidung fehlt. Das ist genau das, was ich Euch im anderen Artikel beibringen wollte: Falscher Grund ist nicht grundlos. Verfassungsrechtlich ist eine Entscheidung willkürlich, wenn sie unter keinem rechtlichen Aspekt vertretbar erscheint und sich deshalb der Verdacht auf sachfremde Erwägungen aufdrängt (BVerfG Az. 1 BvR 735/09).

Verwaltungsrechtlich spricht man von Willkür, wenn gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen wird und Entscheidungskriterien, die verbindlich sind, einfach ignoriert werden.

Jugendamt Willkür: Wahr oder falsch?

Setzt das Jugendamt also Willkür ein? Wie so immer kommt es auf den Einzelfall und die Begründung an. Wenn ein falscher Sachverhalt berücksichtigt wird, liegt keine Willkür vor, weil das Ergebnis ja anhand des Sachverhaltes vertretbar ist. Dies gilt nur dann nicht, wenn sachfremde Erwägungen (z.B. leere Plätze im Heim müssen befüllt werden) vorliegen würden und beweisbar sind.

Keine Jugendamt Willkür: Trotzdem grottenfalsche Entscheidung

Ich für meinen Teil spreche daher weniger von Willkür. Dafür mehr von verfassungswidrig, unvertretbar, rechtswidrig, rechtsirrig. Kampfbegriffe wie Willkür sind zu sehr subjektiv angreifend und verschlechtern das Gesprächsklima. Gleichzeitig muss man natürlich sagen, dass nach den obigen Definitionen auch viele Aspekte dafür sprechen, dass oft Willkür vorliegt. Dann darf man es auch sagen. Aber trotzdem muss jeder darüber nachdenken, ob er damit etwas gewinnt.

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Recht allgemein

Was das Jugendamt darf und was nicht…

Eine häufige Frage, die an mich gerichtet wird ist und häufige Unsicherheit im Zusammenhang mit dem Jugendamt ist die folgende: Was das Jugendamt darf und was nicht. Wo sind die Grenzen? Was darf das Jugendamt nicht? Ich werde diesen Artikel als FAQ, also Frage und Antworten, aufbauen. Es ist abschließend nicht möglich, alle denkbaren Konstellationen anzusprechen. Weiter ist die Rolle des Jugendamtes zu unterscheiden, einerseits als Berater des Gerichtes im Sinne des §50 SGB VIII, andererseits als die Institution, die das Wächteramt aus Art. 6 III GG ausüben muss. Auf Aspekte der wirtschaftlichen Hilfe / UVG usw. gehe ich in diesem Artikel nicht ein.

Was das Jugendamt darf und was nicht als Wächter und Behörde

Die Befugnisse ergeben sich hier aus dem SGB VIII und dem SGB X, das das Verfahrensrecht regelt.

Darf das Jugendamt anonyme Informationen verwenden?

Ja, aber nicht ungeprüft.

Muss das Jugendamt versuchen, einen Eilantrag zu stellen vor einer Inobhutnahme?

In den meisten Fällen ja. Gerade wenn keine neuen Aspekte vorliegen und das Amt länger betreut, ist es verpflichtet erst das Gericht anzurufen, weil keine dringende Gefahr besteht. Letztlich ist es aber eine Einzelfallfrage.

Muss das Jugendamt den Datenschutz nach DSGVO beachten?

Die DSGVO gilt schrankenlos und europaweit. Eine höchstrichterliche Entscheidung des EuGH zum Jugendamt im Speziellen steht aber aus.

Habe ich ein Recht auf Akteneinsicht?

Ja, dieses ergibt sich aus dem SGB X i.V.m. der DSGVO. Das Akteneinsichtsrecht kann aber beschränkt sein, wenn es sich um sensible Daten handelt, die die Belange Dritter betreffen. Der Sozialdatenschutz des SGB X ist hier strenger als der Datenschutz. Es muss hier aber eine Einzelfallabwägung stattfinden, einfach keine Informationen herausgeben ist unzulässig, jede Schwärzung muss gesondert begründet werden. Ob die DSGVO hier zu einem umfassenden Akteneinsichtsrecht führt, wie der BGH entschieden hat, ist noch ungeklärt. Es spricht aber vieles dafür, dass hier die Sozialdaten zurücktreten dürfen, zumal dies oft nur als Gründe für Verschleierung missbraucht wird.

Kann sich das Jugendamt schadensersatzpflichtig machen?

Soweit das Jugendamt eine Amtspflicht verletzt, kann es sich auch schadensersatzpflichtig nach §839 BGB machen.

Kann ich das Jugendamt auf Unterlassen verklagen?

Grundsätzlich kann man auch das Jugendamt auf Unterlassen verklagen. Da die Mitarbeiter nicht als Privatpersonen, sondern als Amtsträger handeln, haftet immer die Behörde. Daher muss man eine Unterlassungsklage vor dem Verwaltungsgericht einreichen.

Darf mich das Jugendamt unter Druck setzen, nötigen oder erpressen?

Natürlich nicht. Allerdings sollte man nicht jeden Rechtshinweis gleich als Drohung oder Erpressung werten. Lasst Euch bitte vorab beraten, gern auch telefonisch über unseren Verein Erzengel.

Darf mir das Jugendamt Misshandlung unterstellen?

Grundsätzlich darf das Jugendamt keine Misshandlung unterstellen, es muss aber im Rahmen seiner Pflichten ermitteln und darf daher auch Fragen stellen. Wie so oft macht der Ton die Musik, weshalb wir empfehlen, solche Gespräche nur mit Zeugen zu führen. Achtung: Tonbandaufnahmen sind illegal – wenn nicht alle zustimmen.

Kann das Jugendamt eine Beratung ablehnen?

Das Jugendamt hat eine Beratungspflicht gem. §18 SGB VIII. Wenn diese nicht oder nur oberflächlich wahrgenommen wird, was wir oft erleben, muss man ggf. klagen.

Zu den Grundlagen des Jugendamtes als Berater des Gerichtes

Als Berater des Gerichtes ist das Jugendamt am Verfahren zu beteiligen. §50 Abs. 2 SGB VIII regelt hier die Befugnisse ebenso wie das FamFG:

(2) Das Jugendamt unterrichtet insbesondere über angebotene und erbrachte Leistungen, bringt erzieherische und soziale Gesichtspunkte zur Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen ein und weist auf weitere Möglichkeiten der Hilfe hin. In Verfahren nach den §§ 1631b, 1632 Absatz 4, den §§ 1666, 1666a und 1682 des Bürgerlichen Gesetzbuchs(…) legt das Jugendamt dem Familiengericht den Hilfeplan nach § 36 Absatz 2 Satz 2 vor. Dieses Dokument beinhaltet ausschließlich das Ergebnis der Bedarfsfeststellung, die vereinbarte Art der Hilfegewährung einschließlich der hiervon umfassten Leistungen sowie das Ergebnis etwaiger Überprüfungen dieser Feststellungen.(..) Das Jugendamt informiert das Familiengericht in dem Termin nach § 155 Absatz 2 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit über den Stand des Beratungsprozesses. § 64 Absatz 2 und § 65 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 bleiben unberührt.

SGB VIII, §50

Was das Jugendamt darf und was nicht als Berater des Gerichtes

Ist das Jugendamt „Beteiligter“ i.S. §7 FamFG

Das Jugendamt ist kein Verfahrensbeteiligter. Das Gesetz regelt Anhörungsrechte (§162 FamFG), das SGB VIII spricht von „Unterrichtung“, „Unterstützung“, nicht aber von Beteiligter. Beteiligte sind auch in ihren Rechten betroffen. Dies ist beim Jugendamt nicht der Fall. Insoweit ist die Formulierung in §162 II FamFG falsch, weil hier „Beteiligung“ nicht zur Verfahrensbeteiligung führt.

Muss sich das Jugendamt einbringen?

Ja, das Jugendamt „hat“ mitzuwirken, §50 Abs. 1 S. 2 SGB VIII. Es kann also nicht frei entscheiden, ob es teilnimmt, es muss mitwirken und sich einbringen.

Was ist der Unterschied zwischen Beteiligter und Mitwirkender?

Der Unterschied ist nicht so eindeutig zu machen. Mitwirkende und Beteiligte haben andere Rechte, die aber aufgrund der Spezialregeln kaum existent sind. Zum Beispiel haben nur Beteiligte über alles informiert zu werden. Gleichzeitig muss aber das Jugendamt zur Beratung den Sachverhalt kennen. Eigentlich haben nur Beteiligte Antrags- und Beschwerderechte. Gleichzeitig muss aber aus dem Wächteramt und den Regeln des SGB VIII ein Antrag auch bei Gericht gestellt werden. Aus §162 III FamFG ergibt sich zudem das Beschwerderecht.

Darf das Jugendamt vor Gericht lügen?

Nur für Beteiligte regelt §27 Abs. 2 FamFG eine Wahrheitspflicht: „Die Beteiligten haben ihre Erklärungen über tatsächliche Umstände vollständig und der Wahrheit gemäß abzugeben.“ Aus der Amtspflicht zur Erteilung ordnungsgemäßer Auskünfte und der Amtspflicht, den Sachverhalt zu ermitteln ergibt sich m.E. eben auch eine Wahrheitspflicht für das Jugendamt. Dies bedingt auch deutlich zu machen wenn man ungeprüfte Infos weiter reicht.

Darf jedes Jugendamt mitwirken und Beschwerde einlegen?

Nur das örtlich wie sachlich zuständige Jugendamt hat die Rechte aus §162 FamFG, nicht ein früheres Jugendamt.

Darf das Jugendamt seine Meinung zur Kindesentwicklung abgeben?

Ja, dies ergibt sich aus §50 II SGB VIII. Das Amt muss zur Kindesentwicklung Stellung nehmen. Das Gericht hat hier keine pädagogische Ausbildung.

Muss das Jugendamt Hilfen anbieten?

Es muss über Möglichkeiten der Hilfe informieren und konkrete Hilfepläne vorlegen.

Hat das Jugendamt eine Schweigepflicht gegenüber dem Familiengericht?

Soweit es sich um einen Sozialpädagogen handelt, ja. Der normale Sachbearbeiter des ASD hingegen ist verpflichtet, das Gericht zu informieren. Bei Kindeswohlgefahr kann auch trotz Schweigepflicht eine Pflicht zur Tätigwerdung bestehen.

Kann das Jugendamt im Verfahren dem Gericht andere Informationen geben als den Eltern?

Bei Gefahr in Verzug kann erst das Gericht informiert werden, muss dann aber nach unverzüglicher Entscheidung die Eltern vollumfänglich informieren. Es gelten auch hier Prozessmaximen. Teilweise Beweismittel sind keine Beweismittel, unterschiedlicher Informationsstand verstößt gegen Art. 6 EMRK.

Wie ihr seht ist es einfach zu sagen was das Jugendamt darf. Aber oft wird es nicht umgesetzt. Daher steckt der Teufel im Detail, man muss beweisen, Anträge stellen und ggf. klagen. Aber: Solche Klagen sind nicht aussichtslos, auch wenn man nicht wegen allem klagen sollte.

Schreibt mir Eure Fragen zu Was das Jugendamt darf und was nicht!

Ich hoffe, dass ich damit einmal viele Fragen für Euch beantwortet habe, was das Jugendamt darf und was es nicht darf. Habt Ihr noch Fragen, die ich mit aufnehmen soll? Dann kommentiert unter diesem Artikel. Ich beantworte alle Fragen und ergänze die Liste oben!

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Verfahrensbeistand abberufen?

Kann man einen Verfahrensbeistand abberufen? Theoretisch ja, praktisch aber findet das nicht statt. Dank Carola Koch habe ich nun einen Beschluss, den ich mit Euch teilen möchte.

Warum ist es so schwer einen Verfahrensbeistand auszutauschen?

Anders als Richter und Sachverständige sind Verfahrensbeistände nicht zur Neutralität verpflichtet. Die Befangenheit als Möglichkeit des Austausches knüpft aber genau hieran an, §6 FamFG.

Inzwischen beinhaltet §158 FamFG aber auch eine spezielle Regelung zur Beendigung, auch vorzeitig, der Beistandschaft:

(4) 1Die Bestellung endet mit der Aufhebung der Bestellung, mit Rechtskraft der das Verfahren abschließenden Entscheidung oder mit dem sonstigen Abschluss des Verfahrens. 2Das Gericht hebt die Bestellung auf, wenn
1. der Verfahrensbeistand dies beantragt und einer Entlassung keine erheblichen Gründe entgegenstehen oder
2. die Fortführung des Amtes die Interessen des Kindes gefährden würde.

§158 IV FamFG

Verfahrensbeistand nicht neutral reicht insoweit also nicht aus. Es müssen die spezifischen Aspekte des FamFG erfüllt sein. Und neutrale Verfahrensbeistände sind dort nicht gefordert.

Richter kann Verfahrensbeistand abberufen

Also man kann einen Verfahrensbeistand austauschen. Immerhin. Also der Richter kann:

Richter kann Verfahrensbeistand immer abbestellen

Ein Richter kann die Bestellung des Verfahrensbeistandes immer aufheben. S.2 „hebt auf“ reduziert hier das Ermessen, wann eine Bestellung aufgehoben werden muss. Dies gilt immer dann, wenn die Interessen des Kindes gefährdet werden. Dies ist aber genau der Fall, der so oft vorkommt. Wenn dem Willen des Kindes nicht Rechnung getragen wird. Falls man an Anhörungen nicht teilnimmt. Wer kein Rechtsmittel einlegt. All das kommt in den meisten Fällen, die ich kenne, so vor. Und trotzdem reagieren Richter nicht.

Das Amtsgericht Würzburg, Az. 5 F 334/21, hat insoweit entschieden:

„Das Vertrauensverhältnis zwischen (VB) und den Kindern ist zerrüttet. Eine Zusammenarbeit mit der Kindsmutter war bereits zu Beginn schwierig und ist derzeit nicht möglich. Die Wahrnehmung der Kindesinteressen ist dadurch gefährdet, weshalb ein anderer Verfahrensbeistand zu bestellen war.“

AG Würzburg 5 F 334/21

Mehr Infos, wenn der Verfahrensbeistand lügt, findest Du hier:

https://familienrecht.activinews.tv/recht-allgemein/verfahrensbeistand-luegt/

Was mache ich, wenn der Richter nicht abbestellt?

Bestellt ein Richter einen Verfahrensbeistand nicht ab, ist es erst einmal richterliche Unabhängigkeit. Hier ist auch ein Systemfehler begründet: Denn Der Richter, dessen Arbeit der Verfahrensbeistand mit kontrolliert, kontrolliert den Verfahrensbeistand. Eine vom Richter unabhängige Wahrnehmung der Kindesrechte ist hierbei nicht gegeben.

Aber vielleicht ist hier dann doch ein Grund da, den Richter mit einer Befangenheitsrüge unter Druck zu setzen. Dies gilt umso mehr, als dass die Vertretung des Kindes undienlich ist.

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Vor Befangenheitsrüge immer dienstliche Stellungnahme anfordern!

Mein Tipp: Fordert immer eine dienstliche Stellungnahme an zu den potentiellen Befangenheitsgründen des Richters. Diese Stellungnahme wird nicht nur deshalb benötigt, weil ihr damit Euren Befangenheitsantrag glaubhaft machen könnt und weil ein Verstoß hiergegen wieder ein Befangenheitsgrund ist. Es gibt dem Gericht auch die Chance, Fehler abzustellen!

Ihr seht also, einen Verfahrensbeistand austauschen ist möglich. Ich empfehle einfach, dass Ihr zuerst einfach mehr fordert vom Verfahrensbeistand und auf Fehlverhalten hinweist, bevor Anträge gestellt werden. Ansonsten muss der Verfahrensbeistand auch die Rechtsprechung kennen und deren Einhaltung einfordern. Haltet ihm einfach wichtige Entscheidungen im Sorgerecht vor, die dem Kindeswohl entsprechen.

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Bundesverfassungsgericht wird 70: Freude oder Trauer?

Das Bundesverfassungsgericht wird 70 Jahre alt. Heute. Happy Birthday, Bundesverfassungsgericht. Oder sollte ich lieber einen Nachruf auf den viel zu früh verstorbenen Kämpfer für die Rechte der Menschen in Deutschland schreiben? Hat sich das Bundesverfassungsgericht überlebt oder ist alles im Plan? Meine Gedanken zu 70 Jahre Bundesverfassungsgericht, und ich würde mich freuen wenn ihr mit mir diskutieren würdet.

Happy Birthday, Bundesverfassungsgericht zum 70zigsten

Am 07. September 1951 nahm das Bundesverfassungsgericht seinen Dienst auf, zweieinhalb Jahre nach dem Grundgesetz.

Das Grundgesetz trat am 24.05.1949 in Kraft.

Am 17.04.1951 war das Bundesverfassungsgerichtsgesetz in Kraft getreten und im Mai Karlsruhe als Amtssitz bestimmt worden – damals ja noch im geteilten Deutschland.

Bereits zwei Tage, nach die 23 Verfassungsrichter um den ersten Präsidenten Höpker-Aschoff ihren Dienst aufnahmen, wurde die erste Entscheidung getroffen.

Happy Birthday. Das Bundesverfassungsgericht wird 70 (Beispielbild)

Heute also jährt sich zum 70sten Mal dieser Tag, an dem das Bundesverfassungsgericht seine Arbeit aufgenommen hat.

70 Jahre Schutz der Verfassung?

Unantastbaren Ruf als Hüter von Recht und Ordnung?

Die ältere Generation (so wie ich) wird sich daran erinnern, dass das Bundesverfassungsgericht unter den Granden Roman Herzog oder Jutta Limbach einen unantastbaren Ruf als Hüter von Recht und Ordnung hatte, einen beispiellosen Ruf als unabhängig und wegweisend. Vergleiche mit dem jeher politischen Supreme Court verboten sich damals. Doch wie schaut es heute aus? Haben wir einen Grund, dieses Datum zu feiern, oder ist nicht eher ein Nachruf auf diese lang verlorene Unschuld notwendig?

Das Bundesverfassungsgericht als politisches Gericht

Insbesondere unter den Präsidenten Voßkuhle und Harbarth änderte sich das Selbstverständnis des Bundesverfassungsgerichtes. Medienoffensives Auftreten einerseits und provokante Entscheidungen ohne das notwendige Maß an Zurückhaltung für ein Verfassungsgericht gepaart mit einer immer schnelleren und immer weniger transparenten Ablehnung von Verfassungsbeschwerden sowie eine breite Unterstützung der umstrittenen Pandemiepolitik der Bundesregierung hat am Ruf des Bundesverfassungsgerichtes erheblich gekratzt. Lapidare Ablehnungen von Verfassungsbeschwerden mit angeprangertem offenkundigem Unrecht gefährden die breite Akzteptanz dieses Gerichtes in der Öffentlichkeit.

Das Bundesverfassungsgericht im Familienrecht und im Sorgerecht

Insbesondere im Familienrecht und Sorgerecht ist Rechtsprechung ohne dieses Gericht nicht denkbar. Viele bahnbrechende Entscheidungen (z.B. in meinem Buch „Wichtige Entscheidungen im Sorgerecht“ zitiert) haben großes Unrecht für Eltern verhindert und zu verhindern versucht. Die Familiengerichte und Oberlandesgerichte waren nämlich – und sind es auch heute noch nicht – nie in der Lage, das Elterngrundrecht gegen einen überbordernen Staat durchzusetzen.

Doch immer häufiger versagt auch das Bundesverfassungsgericht. Teilweise sind die Probleme hausgemacht. Das Gericht hat es nämlich versäumt, sorgezutragen dass die Entscheidungen des Gerichtes auch umgesetzt werden. Familienrichter ignorieren die teils überdeutlichen Arbeitsanweisungen in Entscheidungen zu §1666 BGB.

Viele Mängel des Rechtsstaates hingegen sieht das Bundesverfassungsgericht gar nicht. Man denke nur an die Fälle Kuppinger, in denen der Schutz des Elternrechts eines Vaters auch vom Bundesverfassungsgericht ignoriert wurde und damit der versuchten Vernichtung einer Vaterrolle Vorschub geleistet wurde – sehenden Auges. Ist also der EGMR das neue Verfassungsgericht? Hat sich unser Bundesverfassungsgericht überholt?

Das Bundesverfassungsvollstreckungsgericht

Politisch fehlen Möglichkeiten der effektiven Durchsetzung von Verfassungsentscheidungen.

Solange Familienrichter beinahe jede relevante Entscheidung weder kennen noch beachten und es hierfür auch weder dienst-, strafrechtliche oder verfassungsrechtliche Konsequenzen gibt, hat sich ein solches Verfassungsorgan überlebt. Das Bundesverfassungsgericht ist tot, es lebe der EGMR?

Das Bundesverfassungsgericht ist tot, es lebe der EGMR?

Wir stehen also hier an diesem Tag, und statt zu feiern muss ich sagen, dass es nur Grund zur Trauer gibt.

Nachruf und Friedhof Beispielbild zu "das Bundesverfassungsgericht ist tot, es lebe der EGMR?"

Gerade wir Deutsche sollten nie vergessen, dass es eines beständigen Kampfes um die Grundrechte und die Errungenschaften unserer Bundesrepublik nach 1945 bedarf. Während dies bei Rassismus selbstverständlich ist, scheint dies im Kampf um die Würde des Menschen so nicht mehr zu gelten. Während das Bundesverfassungsgericht regelmäßig Entscheidungen zu Gunsten Inhaftierter, von Abschiebung bedrohter und in der Forensik misshandelter Menschen betrifft (diese Entscheidung besteht in einem engen Zusammenhang zu den hier geschilderten Vorgängen), werden Elternentscheidungen gefühlt seltener. Die letzte wichtige Entscheidung ist schon eine Weile her.

Viele Eltern berichten, dass die Verfassungsbeschwerde anzunehmen bereits abgelehnt wird, bevor die Unterschrift unter derselben trocken ist. Gewollt oder ungewollt, der neue und umstrittene Verfassungsgerichtspräsident Harbarth scheint hier die politischen Tendenzen von Voßkuhle fortzusetzen und wenig zu einer Wiederauferstehung des von allen getragenen BVerfG beitragen zu wollen – trotz seiner politischen Vernetzungen.

Hat sich das Bundesverfassungsgericht also überholt

Hat sich das Bundesverfassungsgericht also überholt? Faktisch: Ja.

Haben wir eine andere Möglichkeit als darauf zu hoffen, es möge sich erheben wie ein Phoenix aus der Asche? Ja.

Wir dürfen nicht länger schweigen. Wir müssen der Politik und den Karlsruher Herren und Damen ins Gewissen reden und diesen deutlich machen, warum wir ein starkes Bundesverfassungsgericht brauchen, das auch nicht müde wird, die Politik und die Gerichte zu mahnen.

„Wir brauchen ein starkes Bundesverfassungsgericht, eines das nicht müde wird die Familiengerichte zu ermahnen“

Michael Langhans

Dabei ist mir klar: Würde das Bundesverfassungsgericht jede falsche Entscheidung und jede Rechtsbeugung kritisieren, würde der Rechtsstaat aufhören zu existieren und zu funktionieren. Aber haben wir eine Alternative außer in die Zeiten vor 1945 zurückzufallen? Nein.

Es ist an uns, jeden Tag darum zu kämpfen, dass der Traum einer Würde des Menschen unantastbar endlich Realität wird.

Michael Langhans

Es ist an uns, jeden Tag darum zu kämpfen, dass der Traum einer Würde des Menschen unantastbar endlich Realität wird. Insoweit Happy Birthday, Bundesverfassungsgericht. Ich vermisse Dein altes Ich. Aber ich denke, in den nächsten 70 Jahren bleibt Zeit genug, die Verfehlungen der letzten Jahre abzustellen.

Wie seht Ihr das?
Kommentiert es mit mir unten in den Kommentaren!

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Recht allgemein

Hilfe wegen Jugendamt Bremerhaven

Hilfe wegen Jugendamt Bremerhaven. Mich erreichen seid einiger Zeit viele Hilferufe. Mit dieser neuen Artikelserie möchte ich über diese Fälle berichten und Euch ein Forum geben. Eines aber vorneweg: Ich behalte mir vor, Aussagen abzumildern, wenn ich sie unpassend oder beleidigend empfinde. Mit der Veröffentlichung weise ich darauf hin, dass dies nicht meine Meinung wiedergibt. Ich kommentiere dann darunter.

Der Hilferuf: Hilfe wegen Jugendamt Bremerhaven von A. S. an mich

Meine heutige umfassende Mail an meinen „Anwalt“, der mich im Sorgerechtsstreit mit dem Jugendamt vor dem Familiengericht vertreten sollte. Diese Mail ist deshalb so umfassend, weil ich meinen Fall, stellvertretend für viele andere mit ähnlichem Vorgehen, öffentlich machen möchte. Ich habe sämtliche Emails, WhatsApp-Nachrichten, Briefe und Beschlüsse dokumentiert, ebenso wie den zeitlichen Ablauf der Ereignisse. Gerade in der „Coronazeit“ wird deutlich, was sich bereits seit Jahren etabliert hat. Dass Recht und Gesetz, Einhaltung dessen sowie Überprüfen der Tatsachen, nicht stattfinden. Wer sein Recht durchsetzen will, muss das Geld dazu haben. Jeder, der nicht über diese Mittel verfügt und Prozesskostenhilfe erhält, muss auf geltendes Recht verzichten.

Ich bin nicht „Arm“, sozial schwach oder in irgendeiner Weise Auffällig, kein Alkohol, keine Drogen. Ich bin jetzt 55 Jahre alt, aus Überzeugung allein Erziehend (da der Vater kein Interesse an de Kind hat), in teilzeit Berufstätig, in einem Beruf der mir tatsächlich Spass macht, ich melke Kühe auf einem Bauernhof, einem keinen Betrieb. Ich verdiene gerade genug um meine Tochter und mich Ernähren zu können, bekommen ergänzend Wohngeld. Da wir keine großen Ansprüche haben, reicht es aus, ein zufriedenen Leben zu Führen. Normalerweise jedenfalls.

Ich habe mich furchtbar geschämt, in einem Streit (wegen Hausaufgaben, der Schule) meiner Tochter eine Ohrfeige im Affekt gegeben zu haben. Ich habe mir einreden lassen, dass ich Schuld bin, nicht Erziehungsfähig, Überfordert. Eben so anders als alle anderen, schwierig im Umgang. Nur, das alles ist gar nicht wahr!

E-Mail von A. S.

Solche Fehler einzugestehen ist wichtig, es beseitigt die Wiederholungsgefahr und spricht dafür, dass Du eine Person bist, die sich mit sich und dem Kind auseinandersetzt.

Seit Oktober 2020 erlebe ich einen Albtraum. Ich war retraumatisiert, immer wenn ich dachte, es geht nicht schlimmer, kam eine Steigerung. Ich hatte wahnsinnig Gück. Ich bekam einen Platz in einer Traumatherapie und durschaue jetzt das ganze Vorgehen, die Motivation der Menschen, die mein Kind stehlen wollen. Angst. Nicht die Angst um mein Kind, das Kindeswohl. Die Angst vor mir, vor der Wahrheit. Ja, ich bin unbequem. Ich wehre mich, wenn mein Kind in der Schule herabgestuft wird, für dumm erklärt wird, wenn sie als Person keine Rolle spielt. Wenn ihr trotz ADS und ausgeprägter Dyskalkukie erzält wird, sie sei dumm und aus ihr würde später nicht werden, wenn sie von Lehrern demotiviert wird, in der 5. Klasse als Bastard bezeichnet wurde. Ja, ich versuche alles um mein Kind zu schützen.

Lesen Sie bitte selbst. Erklären Sie mir, was genau ich mir, außer der einen Ohrfeige, vorzuwerfen habe. Schauen Sie genau, ich stelle Ihnen alle Fakten auf Anfrage gern zur Verfügung. Es ist absehbar, dass, wenn sich die Wahrheit nicht durchsetzt, wir weitere Schreckensjahre vor uns haben. Ein Leben in Angst. Angst vor der Zerstörung deer Seele meines Kindes. Sie ist ein Kind. Eine Schutzbefohlene. Ich bitte Euch, die Gesellschaft, um Schutz und Hilfe.

E-Mail von A. S.

Ich fürchte, da wird in Akte und Gutachten viel stehen. Vieles, das man übersieht und bei dem der Anwalt versäumt hat, darauf hinzuweisen. Aber ohne Kenntnis der Akte wird das eben auch nichts mit Verfahren gewinnen.

Ich bitte Sie, im Namen aller Kinder, im Namen der Menschlichkeit, im Namen der Wahrheit, im Namen aller Mütter und Väter, Ihre Augen nicht mehr zu verschließen, hinzusehen.

Ich bitte Sie öffentlich darüber zu sprechen.  Teilen Sie meine Geschichte, brechen Sie das Schweigen. Normalerweiise sind diese Verfahren Nichtöffentlich.

E-Mail von A. S.

Möchtest auch Du Deinen Fall vorstellen?

Meine Antwort an A.S.

Liebe A. S.,

vielen Dank für Deinen Schriftverkehr, den Du mir übersendest. Eine Ohrfeige rechtfertigt keine Herausnahme und keine Entscheidung nach §1666 BGB.

„Eine Ohrfeige alleine ist keine Kindesmisshandlung“

Prof. Dr. Kindler, ASD Handbuch, Kapitel 5

Klare Rechtslage nach Kindler: Ohrfreige keine Misshandlung

Prof. Dr. Kindler kommentiert hierzu im ASD-Handbuch:

Körperliche Bestrafungen von Kindern sind in Deutschland nach § 1631 BGB untersagt. Jedoch sind körperliche Strafen, die mit einem geringen Einsatz von Zwang oder Gewalt verbunden sind, kein Verletzungsrisiko bergen und für das Kind erkennbar erzieherischen Zwecken dienen, von körperlichen Kindesmisshandlungen deutlich zu trennen. Nach gegenwärtigem Wissensstand sind solche Bestrafungen im Mittel auch regelhaft nicht mit erheblichen Beeinträchtigungen des Kindeswohls verbunden (Baumrind et al. 2002; Larzelere 2000). Sie sind jedoch ethisch kaum zu rechtfertigen, da körperliche Bestrafungen als Form der Disziplinierung keine besonderen Vorteile aufzuweisen scheinen und Eltern, die häufig zu diesem Mittel greifen, zumindest statistisch in einer erhöhten Gefahr stehen, ihr Kind in einer eskalierenden Disziplinierungssituation zu misshandeln (für eine Forschungsübersicht s. Gershoff 2002).

ASD Handbuch, Kapitel 5, Fußnote 8

Mehr zum ASD Handbuch könnt ihr hier nachschauen:

Ich teile Deine Auffassung nicht, dass man Geld benötigt, um sein Recht durchzusetzen. Aber Geld macht vieles leichter. Das ist nicht nur im Familienrecht so. Das ist überall so. Um von A nach B zu kommen brauche ich viel Zeit oder viel Geld oder ein Auto, also noch mehr Geld.

Genau daher gibt es diese Seite und diesen Videokanal: Um kostenfreie Informationen zu erteilen. Wem das nicht reicht, der muss eben Geld in die Hand nehmen.

Was mir in Deiner E-Mail auffällt: Du schreibst nur über Dich in Deiner E-Mail an mich, aber wenig über die wirklichen Gründe der Herausnahme. Das ist sehr Schade. Natürlich möchte ich dem Leser auch Deine (anonymisierte) E-Mail an Deinen Anwalt mitteilen:

E-Mail von A. S. an ihren Rechtsanwalt

Moin Herr Fxxx.

Ich hoffe, Sie sind wieder genesen. Diese Verhandlung war ein Albtraum. Sie schreiben ja eigentlich sehr gute Schriftsätze. Ich frage mich nur, warum diese überhaupt nicht in die Verhandlung einfließen. Das forensische Gutachten wurde vom Richter an Herrn Flxxx zurückgegeben mit den Worten: es enthält nur jede zweite Seite. Da hätte die Angestellte von Ihnen einen Fehler gemacht? Ernsthaft? Diesen Stapel, den er überreicht hatte, der war sogar dicker als das Gutachten, das ich ausgedruckt hatte. Man durfte dem Gutachter also Frage stellen. Darauf haben Sie mich nicht vorbereitet. Ihr unbeholfener, anscheinend unerfahrener, Kollege hat zwar Fragen gestellt, aber die Antworten….. die waren anscheinend nicht für den Richter und ein Urtel, sondern um seine Meinung zu untermauern. Sie hatten von mir ein komplettes forensisches Gutachten, in dem dieses ganze Famiienpsychologische Gutachten widerlegt ist, und nutzen es nicht???? Der Kollege verriet mir, dass Sie am Tag zuvor mit dem Richter telefonierten und bereits wussten, dass er Lxxx fremd unterbringen will. Waren Sie deshalb krank?  Ich konnte dem Gutachter ja eine Frage stellen. Die nach der konkreten Kindeswohlgefährdung.  Demnach braucht mein Kind also Halt und Struktur. Da ich vormittags zu Hause bin und nachmittags arbeite, ist das nicht gegeben und ich gefährde mein Kind. Wobei er meine Arbeit tatsächlich beschrieben hat, als sei sie lediglich Hobby oder Therapie. Weil mir meine Arbeit gefällt und gut tut. Ernsthaft jetzt? Wo gerade während des Homeschoolings es immens wichtig war, dass ich vormittags für Lxxx da bin! Der Richter sicherte sich schon mal beim „Sachverständigen“ ab, ob er Kindeswohlgefährdung begeht, wenn Lxxx fremd untergebracht ist? Um dann im Verlauf der Verhandlung festzustellen, dass Lxxx , da sie ja immer wieder nach Hause weglaufen würde (weil sie weiß was sie will), dann eben ganz weit von mir getrennt werden muss – da käme dann ja auch das Ausland in Frage, Ungarn oder so. Im Ernst jetzt? Warum? DAS soll verhältnismäßig sein, angemessen und NICHT kindeswohlgefährdend? Wir wissen beide ganz genau, wie eine Unterbringung im Ausland aussieht! Das ist in der Mediatek in ADR und ZDF zu finden.

E-Mail von A.S. an ihren Anwalt

Forensisches Gutachten helfen nur bedingt

Leider muss ich hier auf einen typischen Fehler in der Erwartungshaltung von vielen verweisen: Ein forensisches Gutachten oder eine methodenkritische Stellungnahme beantwortet niemals die Beweisfrage des Gerichtes. Es ist daher auch kein „Gegengutachten“. Im Idealfall führt es dazu, dass das Gerichtsgutachten nicht verwertet werden kann. Damit ist aber nicht die Frage beantwortet oder Sachverhalt aus der Akte widerlegt, den mal als Kindeswohlgefährdung interpretieren kann.

Ein weiterer Irrglaube ist die Frage, ob sich ein Gericht mit diesen Gegengutachten, methodenkritischen Stellungnahmen und forensischen Gutachten auseinandersetzen muss. Zwar muss das Gericht konkreten Einwendungen gegen das Gutachten nachgehen oder bei fehlerhaften Tatsachen ein Ergänzungsgutachten einholen. Und dass ein Gutachten, das auf falschen oder ungeklärten Anknüpfungstatsachen basiert in der Regel unverwertbar ist, habe ich auch schon gefühlte Quadrillionenmal erzählt. Doch eines darf man nicht verkennen: Es ist kein gleichwertiges Gutachten, das man gegeneinander abwägen kann, so ein Gegengutachten.

„Gegengutachten ist kein Zweitgutachten und beantwortet keine Beweisfragen“

Ich wünsche mir dabei, dass auch die Gutachtenkritiker und Gegengutachter ehrlich auf diesen Mangel darstellen. Ein echtes Zweitgutachten ist ein Gutachten, das die Beweisfrage beantwortet. Das sollte immer offen kommuniziert sein (tue ich bei meiner Hilfe beim Gutachten anfechten ja auch).

Zusammenarbeit

Ich lasse mir mein Kind nicht stehlen! Ich soll also mit der falschen Frau Kxxx vom Jugendamt zusammenarbeiten? Ich soll jetzt Besuch von Kriesennotdienst (ohne Kriese) und eine SPFH bekommen? Damit man dann Gründe sucht, um mir dann das Sorgerecht und dann mein Kind zu entziehen?  Wie ich Ihnen bereits schrieb, habe ich keine Defizite sondern es gibt sowohl für Lxxx als auch für mich medizinische Diagnosen. Und die sind Behandlungsbedürftig und Behandlungsfähig. Und, sind in Behandlung. Und zwar erfolgreich. Ich war nämlich nicht einfach „schwierig“ sondern starl Retraumatisiert. Und zwar durch das Verhalten der Frau Kxxx. Demnach habe ich auch nicht merkwürdig reagiert. Es wäre merkwürdig, hätte ich ander reagiert bei unrechtmäßigem Kindesentzug und Entfremdung.

E-Mail von A.S. an ihren Anwalt

Zusammenarbeit, ich verstehe immer nicht warum das so abgelehnt wird. Zusammenarbeit heißt nicht tun was das Amt möchte, sondern eben eigene Vorschläge einbringen. Wer jede Kommunikation ablehnt, der verschlechtert unnötig die Situation. Ich tendiere immer für eine, ggf. vorgeschobene Zusammenarbeit. Dabei gebt IHR alleine vor, welche Lösungen sinnvoll sind. Denn Art. 6 II GG betrifft Euch, nicht das Amt.

Zusammenarbeit ja, aber nach DEINEN Regeln

Es ist wichtig, Lösungen anzubieten, meint Michael Langhans

Rat, am Gutachten teilzunehmen

Sie sagten mir, ich solle Ihnen Vertrauen, Sie sind mein Anwalt. Sie haben mir dazu geraten, an diesem Familienpsychologischen Gutachten teilzunehmen. Diese Begutachtung abzulehnen würde mir in jedem Fall negativ ausgelegt. Ich hatte Sie darauf hingewiesen, dass 75% aller Gutachten schlicht falsch sind. Und Sie gefragt, was mache ich, wenn mein Gutachten falsch ist. Ein ganz normaler üblicher Vorgang, ihr Fall ist doch einfach und eindeutig. Ich solle auf gar keinen Fall hinterfragen und andere Baustellen aufmachen? Das Geld für ein Gegengutachten kann ich mir sparen und ich kann gelassen in die Verhandlung gehen. Akteneinsicht werden Sie auf gar keinen Fall anfordern.

E-Mail von A.S. an ihren Anwalt

Nun, das klingt wieder nach einem Anwalt zum Schämen.

Wann lernen es die Anwälte, dass Gutachten gefährlich sein können?

Michael Langhans, Volljurist

Gefälschte Tatsachengrundlagen

Ich soll aufhören mein Kind in Schutz zu nehmen und meine Mutter hat mit diesem Fall überhaupt nichts zu tun? Auch wenn diese üble Nachrede, Rufmord oder Verleumdug betreibt, ich könne siie ja dann selbst anzeigen? Die Schwierigkeiten mit Frau Kxxx , der Sachbearbeiterin vom ASD, sind lediglich Missverständnisse? Der gefälschte Clearingbericht (das fingierte Protokoll des Hifeplans) ist uninteressant.

E-Mail von A.S. an ihren Anwalt

Falsche Tatsachengrundlagen oder Anknüpfungstatsachen sind ein Problem, das die Verwertbarkeit des Gutachtens beendet. Keine weitere Diskussion. Das weiß auch das Jugendamt, das Gutachten prüfen muss. Da muss man nachhaken und ggf. Vortragen und Strafanzeigen schreiben. Oder Richter ablehnen. Die Richtigkeit der Akte muss heilig sein, sonst existiert der Rechtsstaat nicht.

Corona und Jugendamt

Wie sagte der Richter am Ende der Verhandlung: „Frau S, Niemand will Ihnen hier etwas böses. Es geht mir nur um das Kindeswohl. Sie werden ja nicht, bisLxxx 16 oder 18 ist, Familienhilfe brauchen.“ Und plötzlich ist es auch völlig egal, welche Hilfe, Kriesennothilfe oder SPFH?  Hauptsache ich arbeite mit dem Jugendamt zusammen. Es wäre ja etwas gaaanz anderes, wenn ich das ablehnen wollte – aber das mache ich ja nicht. Und wehe (war die Drohung) Lxxx nimmt nicht am Präsenzunterricht teil, wehe sie hat auch nur einen (unentschuldigten) Fehltag, es gibt ja jetzt die Impfung. „Dann sehen wir uns hier wieder. Dann werde ich nicht mehr so großzügig sein. Dann werde ich durchgreifen. Dann kann ich auf die Bedürfnisse der Eltern keine Rücksicht mehr nehmen (meine Bedürfnisse? Ich dachte,es geht um das Kind und seinem Wohl. Eine Schiksalsgemeinschaft, wie Sie sagten.). (Dann kommt Lxxx weg. Dann wird sie, wie andere schon, mit Polizei und Handschellen ins Ausland verfrachtet). Also, genau das, was die Vormündin schon angekündigt hat, in der Verhandlung vor dem OLG. Steht sogar im Protokoll – ich will das Kind weg haben von der Mutter, ganz weit weg.      

E-Mail von A.S. an ihren Anwalt

Corona und Jugendamt ist auch so ein Ding. Ich wünschte mir, dass diese Pandemie eine Chance wäre, um sich fortzuentwickeln. Endlich den Eltern mehr zuzutrauen und das Elternrecht zu respektieren. Leider findet das Gegenteil statt: Mehr Staat, weniger Eltern. Fakt ist: Auslandsaufenthalte sind nicht dazu da, um Kinder zu entfremden. Auslandsaufenthalte sind nur in sehr eingeschränktem Rahmen möglich.

Also, ich fasse zusammen. Es geht also um das Wohl des Kindes? Mit allen Mitteln, verhältnismäßig, angemessen (wir erinnern uns, es geht um eine Ohrfeige im Affekt) Es kann nicht um die Aussage von Lxxx im Dezember gehen. Im Dezember war sie bereits drei Monate in der Einrichtung, wurde entfremdet und emotional missbraucht (wie in den Jahren zuvor von ihrer Oma) mit Versprechen und Geschenken manipuliert (Geburtstag, Weihnachten, ebenfalls wie in den Jahren zuvor von ihrer Oma). Ihren Willen kann man jetz sehen und hören. Es ist ihrer. Mit Freunden, Ärzten, Sozialarbeitern, allen deutlich gemacht, seit Monaten. Und es geht ihr gut, sie kann wieder lachenschöpft Hoffnungund Selbstvertrauen. Zur Klarstellung: mein Kind hat hier keine Schuld, nie gehabt. Sie hat sich so verhalten, wie sie es unbewusst von ihrer Großmutter übernommen hatte, sie war wütend auf mich und hat deshalb übertrieben und gelogen. Sie hat in diesem gesamten Verfahren mitbekommen, dass Menschen mit Lügen durchkommen und es die Wahrheit schwer hat. Sie war 13! Kein kleiner Erwachsener, ein traumatisiertes Kind. Ich gebe anderen die Schuld? Nochmal: Nicht für mein Handeln, nicht für mein Denken. Ich gebe denen die „Schuld“, die sich schuldig gemacht haben. Ich möchte schlicht, dass es aufhört, mein Kind zu Instrumentalisieren, zu Verunsichern, Kleinzumachen, Abzuwerten, zu versuchen ihren Willen zu brechen, sie zu Zwingen, ihren Willen zu manipulieren und zu ignorieren. Auch bitte ich darum, mich nicht weiter disziplinieren zu wollen, indem mein Kind als Druckmittel dient. Eine Klarstellung zur Impfung noch. Sobal der Impfstoff Novovax zugelassen ist, erwäge ich eine Impfung von Lxxx und mir. Vorher nicht.

E-Mail von A.S. an ihren Anwalt

Ich würde wetten, dass die negativen Auswirkungen der Herausnahme nicht diskutiert werden und wurden. Dies ist einer der häufigsten Fehler in FamFG Beschlüssen. Denn die gerichtliche Maßnahme muss die Situation verbessern, nicht verschlechtern.

Ich bestehe auf die Einhaltung von Recht und Gesetz. Ich erwarte die Überprüfung der Fakten und Tatsachen. Woher hat eigentlich das Jugendamt die Informationen her, für ihre Behauptungen? Wurden diese zahlreich erwähnten Kindeswohlgefährdungsmeldungen (schn in meiner Schwangerschaft, wie ich erfuhr) überhaupt überprüft und von wem? Warum kam am 05.10.2020 nicht sofort die Polizei zu mir nach Hause und hat den Vorwurf überprüft, oder am 06.10. das Jugendamt. In dem Beschluss vom 12.11.2020 steht, dass Frau Kxxx die Familie (also mich?) aufgesucht hatte. Das ist aber gar nicht passiert. Es war gar keine Gefahr im Verzug (einen Monat nach dem Streit), das Zimmer bzw. der Laptop nicht zerstört, auch wurde Lxxx nie mit einem Messer bedroht oder geschlagen. Es gab eine Ohrfeige. Und, meinen Widerruf der Einverständnisse, von denen ich bis heute keine Kopie erhalten habe. Es gab aber seitens der Einrichtung Freiheitsberaubung, Hausfriedensbruch, ohne mein Wissen abgehörte Anrufe, Fehlinformationen und Einschüchterung an meine Tochter (ich erinnere mich daran, dass ein Telefonat mit Lxxx unterbrochen wurde, als ich ihr sagte, dass man einen Richter nicht anlügen darf), Verleumdung (deine Mutter ist psychisch krank, du kannst nicht zurück nach Hause), Hausfriedensbruch bei dem Besuch von Lxxx bei ihrem Opa und Diebstahl. Sie hat weder ihr Impfbuch noch das Zahnarztliche Bonusheft oder ihre Pfadfindertracht zurück bekommen.

E-Mail von A.S. an ihren Anwalt

Anwaltsfehler statt Hilfe wegen Jugendamt Bremerhaven. Die Tatsachen müssen alsbald richtiggestellt werden, weshalb es nicht ausreicht, Gutachten abzuwarten. Denn dann ist das Urteil quasi schon gefallen. Denn die Amtsermittlung darf ja auch nicht auf den Gutachter übertragen werden:

Zum Schluss bitte ich darum, den Begriff der Erziehungsfähigkeit zu definieren. Der Gutachter erklärte mir, dass es sich um Bedürfnisorientierte Erziehung handelt. Dann dürfte die Sache klar sein, weil es genau das ist was ich tue. Wie ich festgestellt habe, ist das leider nicht immer systemkonform. Dafür aber in keinem Fall mit strafrechtlichen Handlungen meinerseits verbunden, im Gegenteil. Noch eine Kleinigkeit. Am 20.01.2021 hatte Frau Bxxx meine Tochter bereits per Mail polizeilch in der Weserstr. angemeldet, also ihren Hauptwohnsitz. Der war ja im November noch bei mir. Die Verhandlung beim OLG war erst im April, Frau Bxxx hatte vorübergehend das Sorgerecht und die ganz klare Information von Lxxxx , dass diese nicht in eine Pflegefamilie möchte sondern soll – weil sie nicht nach Hause „Kann“ also darf. Ich frage mich, ob hier die Garantenstellung (Macht von Amts wegen) missbraucht wurde, um den eigenen Willen, die ungeprüfte Überzeugung durchzusetzen. Zumal der Wille meines Kindes seit dem 26.12.2020 ein anderer war und sie zu dem Zeitpunkt bereits 14 Jahre alt.

Mit freundlichen Grüßen

A. S.

E-Mail von A.S. an ihren Anwalt

Den Bedarf entscheiden Eltern, nicht Gerichte. Nur wenn der Bedarf nicht gedeckt wird und nicht auf andere Weise gedeckt werden kann, sind Entziehungen der Sorge zulässig.

Alles in allem gebe ich A.S. Recht: Ein skandalöser Fall, mal wieder aus dem Bundesland Bremen und der Stadt Bremerhaven.

Ich würde mich freuen, den Beschluss des Richters auch noch zu erhalten, damit wir diesen diskutieren können.

Mein Rat: Bleib ruhig, arbeite den Sachverhalt auf, beantrage Akteneinsicht JA und Gericht und zwinge das Gericht via präsente Beweismittel, sich mit den Fehlern im Gutachten und dem Verfahren auseinanderzusetzen.

  • Sachverhalt aufarbeiten
  • Akten einsehen
  • Falsches richtigstellen
  • Beweisanträge und präsente Beweismittel einführen

Alles Gute Dir und Deiner Tochter, Hilfe wegen Jugendamt Bremerhaven ist schnell erreichbar, wenn Dich Dein Anwalt unterstützt.

Michael

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