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Wir schreiben eine Verfassungsbeschwerde

Heute im Livestream (10.02.2022) schreiben wir eine Verfassungsbeschwerde:

Das Grundgerüst könnt Ihr hier downloaden:

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Wie man keinen Abänderungsantrag stellt

Wie man keinen Abänderungsantrag stellt, das kann man heute bei Sandro Groganz‘ „Freifam“ nachlesen. Ich bin sehr dankbar, dass er seinen Antrag anonymisiert online gestellt hat, weil er die typischen Fehler, die bei Abänderungsanträgen gemacht werden, in einer denkwürdigen Art und Weise alle verarbeitet. Jeder von Euch, der sich selber vertritt, kann damit eine ganze Menge lernen: Wie es nicht geht. Ich erkläre, warum.

Abänderungsantrag: Wesentliche Veränderungen ausführen

In einem Abänderungsantrag reicht es nicht aus, eine andere Rechtsauffassung zu haben. Gem. §238 FamFG müssen „Tatsachen“ vorgetragen werden, die eine wesentliche Veränderung der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse bedingt. Dabei reicht es eben niemals aus, es besser zu wissen und allen anderen Beteiligten Kompetenzen abzusprechen und diese außerhalb des Rechtsstaates verordnet anzusehen.
Wenn man dann noch in einem eA Verfahren vorgehen möchte (einstweiliger Rechtsschutz), muss man diese neuen Tatsachen glaubhaft machen, also präsente Beweismittel anbieten. Die „Kenntnis“ irgendeines Dokumentes reicht eben nicht aus, weder beim Vater noch beim Richter.

Hinzu kommt, dass die dem Gericht vorliegenden Befunde des Dr. med. xxx eindeutig belegen, dass aus fachlicher Sicht eine Gefährdung der Kinder durch den Antragsteller auszuschließen ist.

Sandro Groganz auf Freifam

Das ist keine Glaubhaftmachung. Und damit liegt kein Sachvortrag mit Belegen vor.

Was die Kinder wollen? Fehlanzeige. Dazu kommen keine Aussagen. Wie es den Kindern geht und wie es ihnen nach einer Änderung gehen würde: Keine Aussagen. Verwundert es dann, wenn man denkt, dass dieser Vater das Wohl der Kinder nicht im Blick hat, insbesondere wenn er sich als Opfer zelebriert?

Wäre es ein anwaltlicher Schriftsatz, wäre so ein Schriftsatz nicht nur ein Haftungsfall, der Schadensersatzpflicht auslöst. Es wäre vorallem ein juristischer Offenbarungseid. So bleibt es schlicht ein schlechter Versuch, seiner politischen Stimme Gewicht zu geben.

Kindeswohl im Mittelpunkt auch der Abänderung

Das Kindeswohl muss bei jedem Kindschaftsverfahren im Mittelpunkt stehen, nicht nur rechtlich, sondern auch in der Schwerpunktsetzung der Argumente. Wie immer beim Vorgehen von Sandro Groganz steht aber gerade nicht das Wohl der Kinder im Mittelpunkt, sondern seine politische Meinung und die seiner Meinung nach bestehende Diskriminierung von ihm als Vater, der das Wechselmodell präferiert.

Die hiermit abzuändernden Beschlüsse des Amtsgericht Ulm – Familiengericht – erfolgten unter Missachtung eines am Wertesystem des Grundgesetzes und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) orientierten Kindeswohls und Demokratieverständnisses. 

Sandro Groganz auf Freifam

Das mag ja Sandros Meinung sein, eine Aussage über das was die Kinder benötigen steckt hierin jedenfalls nicht einmal ansatzweise.

Eilinteresse oder Anordnungsgrund fehlen

Ein weiterer grober Fehler ist wie in vielen Schriftsätzen von Laien, das schlicht vergessen wird, das Eilinteresse darzulegen. Gerade bei einer §1671 BGB Entscheidung, also über den Aufenthalt bei einem oder beiden Elternteilen (anders als bei §1666 BGB und Inobhutnahmen) muss man sich mit den Auswirkungen einer eA Entscheidung auseinandersetzen, was es bei den Kindern anrichtet, jetzt ggf. eine falsche Entscheidung zu treffen und diese wieder abzuändern. Juristisch wird das formuliert wie folgt:

„Daneben bedarf es eines dringenden Regelungsbedürfnisses (Anordnungsgrund) für ein sofortiges gerichtliches Tätigwerden, das ein Zuwarten bis zu einer wirksamen und damit vollzieh- bzw. vollstreckbaren (§§ 40, 116 III, 120 II 1) Entscheidung in der Hauptsache nicht erlaubt, weil diese zur Wahrung der schützenswerten Interessen zu spät käme (Nürnbg FamRZ 14, 52; Jena FamRZ 10, 1830; Stuttg FamRZ 10, 1678), und die Folgenabwägung muss ergeben, dass die Nachteile, die für die Rechte und Interessen der Beteiligten entstehen, wenn die EA unterbleibt, die Hauptsache aber iSd jeweiligen Beteiligten entschieden würde, schwerer wiegen als die Nachteile, die durch vorläufige Maßnahmen eintreten können, die aber aufzuheben und rückabzuwickeln sind, wenn sich die Hauptsache als erfolglos erweisen sollte (Brandbg FamRZ 19, 906).“

Prütting/Gehrlein, ZPO Kommentar, FamFG §49 FamFG,

Aussagen hierzu gibt es im Antrag keine. Anders formuliert: Selbst wenn Sandro Recht hätte und sein Begehr richtig wäre, kann hier eine Entscheidung sofort so nicht erfolgen. Auf die Frage, wer woran politisch Schuld ist, kommt es hingegen nicht an. Wir erinnern uns: Das Kindeswohl steht im Mittelpunkt.

Taktik: Lösungen offenlassen, nicht alle angreifen

Taktisch unklug ist es, immer nur auf alle zu schimpfen. Ich empfehle jedem, in einem gerichtlichen Verfahren, zumindest eine Tür für eine Lösung offenzuhalten. Man könnte die Ausführungen, dass man mit der Mutter kooperiere, so interpretieren. Aber mit reiner Rechthaberei hat noch keiner gewonnen, zumal wenn solch gravierende Fehler im Antrag stehen. Manchmal haben Anwälte eben schon ihren Wert.

Gesetze lesen bildet

Wirklich unvertretbar wird es dann, wenn man zur Unionsrechtsprechung kommt. Zum einen gibt es bereits kein „Unions-Familienrecht“. Die Kommission schreibt hierzu:

Diese Rechtsnormen sind von Staat zu Staat unterschiedlich, da sie eng mit der Geschichte, der Kultur und der gesellschaftlichen Entwicklung des jeweiligen Landes verknüpft sind.

Europäisches Justizportal

Ein Binationaler Bezug ist nicht ersichtlich. Wenn man meint, über die europäischen Grundrechtecharta argumentieren zu können, z.B. Art. 24, dann muss man hierzu argumentieren. Und selbst das stellt nicht zwingend die Zuständigkeit des EuGH sicher. Auf die stellt man ab, freilich ohne das Gesetz zu lesen:

Sollte das Gericht dieser BGH-Rechtsprechung folgen, so ist die Anrufung des Gerichtshof verpflichtend. Es handelt sich dabei um eine Verletzung von Unionsrecht und muss als Frage an den EuGH gemäß Art. 19 Abs. 3 EUV i.V.m. Art. 267 AEUV durch das Gericht erfolgen.

Sandro Groganz auf Freifam

Das Problem ist nur, den Art. 267 AEUV hat Sandro wohl nicht gelesen. Dieser lautet:

„Wird eine derartige Frage in einem schwebenden Verfahren bei einem einzelstaatlichen Gericht gestellt, dessen Entscheidungen selbst nicht mehr mit Rechtsmitteln des innerstaatlichen Rechts angefochten werden können, so ist dieses Gericht zur Anrufung des Gerichtshofs verpflichtet.“

Art. 267 AEUV

Zwar kann man via §57 FamFG argumentieren, dass ja eigentlich eine Umgangsregelung im Vordergrund steht, die wiederum nicht anfechtbar wäre und damit die Voraussetzungen der AEUV gegeben wären. Gleichzeitig stellt sein Antrag aber auf die sorgerechtliche Komponente ab (ABR alleine auf ihn). Damit verbaut er sich den Weg zu Art. 267 AEUV, weil diesbezüglich ja eine Beschwerde möglich wäre und damit Art. 267 AEUV keine Anwendung findet. Das Problem muss man sehen, wenn man ernst genommen werden möchte.

Seitenweise Ausführungen, dass alle Entscheidungen falsch waren

Was bleibt? Seitenweise Ausführungen, dass alle bisherigen Entscheidungen falsch sind. Darauf kommt es aber bei Abänderungsanträgen nicht an.

Ich vertrete zwar auch die Auffassung, dass man inzident die Richtigkeit falscher Entscheidungen mitbesprechen kann. Aber nur dann, wenn eben aktuell wesentliche Tatsachenänderungen vorliegen. Bitte macht diesen Fehler nicht. Das kostet Euch nur Zeit und Geld, und emotional sterben danach wieder ein paar Hoffnungen. Das haben weder Eure Kinder noch Ihr verdient.

Muss dieses Sandro-Bashing sein?

Nein, und ja. Nein, weil es nicht gegen Sandro per se geht. Ja, weil wir aufhören müssen, uns selber in die Tasche zu lügen wie gut wir sind und wie Recht wir haben. Ich kann aus dem Beschluss heraus nicht lesen, warum es den Kindern heute schlecht und morgen besser geht. Ihr etwa?

Ich möchte nicht, dass Ihr Euch Eure wenigen Chancen dadurch verbaut, dass ihr solchen Luftschlössern folgt. Wenn man keine Ahnung hat, wie man einen Abänderungsantrag stellt, sollte man sich nicht als Vorbild für alle anderen gerieren. Dieser Antrag ist keine Hilfe, für niemanden. Er führt nur dazu, dass man berechtigte Anliegen nicht mehr ernst nimmt. Sandros berechtigtes Anliegen, Väter mehr gleichzuberechtigen, wenn sie dies wollen und können, gerät hier buchstäblich unter die Räder. Und genau deshalb ändert sich so wenig.

Dazulernen heißt Siegen lernen

Wer dazulernt, der weiss wie er in Zukunft gewinnen kann. Wer nach Jahren immer noch nur auf seiner Meinung beharrt und Argumente aus 2017 wiederholt, der nimmt einen Verlust wissentlich in Kauf. Offenbar geht es nicht mehr um die Kinder, sondern sich als Märtyerer zu zelebrieren. Dass man dazu alle Chancen, mehr Kontakt mit seinen Kindern zu haben, verspielt, ist für mich nicht nachvollziehbar. Aber jeder kann seinen Weg gehen. Ich halte diesen Weg für schlicht falsch. Es machts dem Gericht viel zu einfach. So schreibt man keinen Abänderungsantrag. Und so wird ein Abänderungsantrag auch nicht ernst genommen, weder politisch noch rechtlich.

Quelle:

https://freifam.de/2022/02/08/amtsgericht-ulm-verhandelt-am-17-02-2022-ueber-beendigung-der-politischen-erpressung-unseres-chefredakteurs/

Update:

Weil ein Kommentar sagte ich solle sagen wies richtig geht: Hab ich 2019 schon, werd‘ aber sicher noch einen neuen Artikel zum Thema schreiben.

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Beispiele kritische Gutachtensrezension

Wie ihr unter Hilfe sehen könnt, biete ich eine umfangreiche Gutachtensrezension aus rechtlich-tatsächlicher Sicht an. Viele von Euch haben mich gefragt, was denn in so einer kritischen Gutachtensrezension steht, wie sich das aufbaut usw.

Zum Aufbau habe ich bereits ausgeführt.

Auf dieser Seite möchte ich Euch anonymisierte Auszüge aus Gutachtensrezensionen darlegen, so dass Ihr meine Arbeit selbst bewerten könnt.

local_hospital

Du benötigst Hilfe beim Gutachten anfechten?

Du oder Dein Anwalt, Ihr wisst beide nicht wie Ihr mit dem Gutachten umgeht? Wie man sowas anfechten kann? Da habe ich die Lösung für Euch: Meine Gutachtensrezension, eine rechtlich-sachliche Analyse als Rechtsgutachten -> Hilfe beim Gutachten anfechten

Gutachtensauszug aus einer kritischen Gutachtensrezension

Im nachstehenden PDF Auszug sind folgende Inhalte nachlesbar:

  • Inhaltsverzeichnis
  • Zu den Qualitätsstandards
  • Zur Planung der Informationserhebung
  • Zum Satzergänzungstest
  • Zu Familie in Tieren
  • Zum Schloßzeichentest
  • Zum Sterne Wellen Test

Auszug aus einer weiteren kritischen Gutachtensrezension folgt bald

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https://familienrecht.activinews.tv/gutachten/hilfe-beim-gutachten-anfechten/
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Verfahrensbeistand lügt

Wie gehe ich als Elternteil damit um, wenn der Verfahrensbeistand lügt? Das ist gar nicht so einfach, und deshalb möchte ich Euch hier die entsprechenden Möglichkeiten vorstellen.

Wann lügt Verfahrensbeistand?

Zuerst einmal muss man unterscheiden zwischen einer Meinung/Einschätzung des Verfahrensbeistandes und einer Wiedergabe von Gesprächen/Tatsachenbehauptungen. Nur letztere können „Lügen“ oder „falsch“ sein. Wenn ein Verfahrensbeistand die Auffassung vertritt, dass aufgrund einer (auch falschen) Aussage ein Kind fremdplaziert werden muss, dann ist das keine Lüge. Wenn aber aus der Aussage „ich will bei meinen Eltern bleiben“ ein „ich will nicht mehr zurück zu meinen Eltern“ wird, dann ist dies eine Lüge.

Livestream vom 13.02.2022 20.30 Uhr zum Thema

Welche Aufgaben hat der Verfahrensbeistand?

Der Verfahrensbeistand sorgt dafür, dass das Kind trotz seines jungen Alters am Verfahren aktiv teilnimmt und nicht einfach andere über das Kind entscheiden. Er muss also die Interessen des Kindes an einem fairen Verfahren wahrnehmen, hierzu die Sachlage betreffend des Willens und des Wohles des Kindes ermitteln und dies im Verfahren artikulieren. Ohne den Verfahrensbeistand hätte ein Kind keine Vertretung, keine Stimme im Verfahren und wäre bloßes Objekt staatlichen Handelns.

Weitere Aufgabe ist es, das Kind in einer altersgerechten Sprache zu informieren und sicherzustellen, dass das Kind das wesentliche versteht.

Der Verfahrensbeistand ist weisungsungebunden.

Welche Aufgabe hat der Verfahrensbeistand nicht?

Es ist aber nicht Aufgabe des Verfahrensbeistandes, Zeugenaussagen zu sammeln und diese in eigenen Worten vorzutragen. Trotzdem findet das tagtäglich statt, dass der Verfahrensbeistand mehr oder weniger Gespräche mit Dritten in einem Art subjektiven Protokoll an das Gericht sendet. Was Nachbaren gesagt haben oder Lehrer/Erzieher/Behandler wird an das Gericht gesendet.

Verfahrensbeistand ist kein Ermittler, der Beweise erhebt und mitteilt

Ich halte dies für unzulässig. Für den Verfahrensbeistand gelten hier nämlich keine anderen Regeln als für Anwälte oder Eltern. Diese können zwar Beweismittel anbieten (Zeugenbeweis) oder Versicherungen von Zeugen vorlegen, nicht aber den Inhalt der Zeugenaussagen selbst vortragen. Dies hat mit den Prozessmaximen der Beweisunmittelbarkeit (Beweise müssen vom Gericht unmittelbar erhoben werden) und der Parteiöffentlichkeit (Beweise müssen unter Beteiligung/Anwesenheit der Parteien erhoben werden) verletzt. Zwar wird dies immer wieder diskutiert, ob diese Maximen im FamFG/FGG Verfahren und der Amtspflicht anwendbar sind, weil es hier ja nur den Freibeweis, nicht den Strengbeweis gibt. Dies kann aber dann nicht gelten, wenn aus einem normalen (nichtöffentlichen) Verfahren ein quasi Geheimverfahren wird.

Was kann ich tun, wenn der Verfahrensbeistand lügt

Zuerst einmal muss also die Lüge bewiesen werden. Das ist oft nicht so einfach. Wenn ein Kind nämlich den Eltern etwas anderes sagt als den Verfahrensbeistand, dann kann dies ein Zeichen von Loyalitätskonflikt sein. Es muss nicht sein dass der Verfahrensbeistand lügt. Egal wie hoch und heilig ein Kind beteuert etwas anderes gesagt zu haben: Dies muss nicht richtig sein. Eine Lüge ist nur dann für einen Richter als solche erkennbar, wenn es harte Fakten gibt.

Dazu gehört zum Beispiel ein Gespräch mit Dritten, das falsch wiedergegeben wird. Hierzu kann man einfach eine Beweisaufnahme beantragen. Dann wisst ihr aber nicht, ob und wie die Person als Zeuge aussagt. Viel besser ist es, wenn ihr im Beisein einer neutralen Person mit dem Dritten telefoniert oder redet. Wenn dieser dann sich empört von einer Aussage des Verfahrensbeistandes distanziert, dann rege ich immer an eine Art „Bestätigungsschreiben“ an den Dritten zu senden. Wenn er den Aussagen nicht widerspricht, kann man das so bei Gericht einreichen.

Besser ist es freilich, eine Reaktion des Dritten zu provozieren. Manchmal ist es daher sinnvoll, bewusst eine falsche Aussage einzubauen („habe ich falsch verstanden“). Dann muss der Dritte reagieren. Wenn eine Reaktion kommt a la „das stimmt nicht“, dann habt ihr den Beleg dass alles gelesen und nur dieser eine Punkt kritisiert wurde. Noch besser ist freilich eine Unterschrift oder ein neutraler Bericht/Aussage/eidesstattliche Versicherung des Dritten.

Dann könnt ihr auch vorbringen, dass der Verfahrensbeistand lügt.

Indizien für eine Lüge des Verfahrensbeistandes

Manchmal wollen aber Lehrer oder Erzieher mit Euch nicht mehr sprechen während des Verfahrens oder dürfen das sogar nicht mehr (bei vollständigem Sorgerechtsentzug vielleicht oder ähnlichem). Wie beweise ich dann eine falsche Tatsachenaussage?

Ich arbeite hier gerne über andere Fehler in dem Bericht. Wenn beweisbare Tatsachen falsch sind, dann kann man das mit Belegen so auch vortragen. Wird zum Beispiel vom Kind von einer Einschulung berichtet, die es nicht gab, oder von einem Vorfall, bei dem das Kind beweisbar nicht bei den Eltern war, dann sind dies Auffälligkeiten. Zwar sind auch das keine Auffälligkeiten, die für einen falschen Bericht sprechen müssen. Denn es kann ja sein dass jemand diese falschen Fakten so benannt hat. Aber es ist eine Auffälligkeit, die zumindest für eine kritiklose und damit nicht dem Wohl des Kindes entsprechende Vorgehensweise spricht.

Außerdem dürft ihr ruhig von einem Fehler auf vorhandene andere Fehler im Bericht schließen. „Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht“, wie es so schön heißt, ist zwar kein Rechtssatz, aber ein Erfahrungswert, den ihr dem Gericht durchaus mitteilen dürft.

Wie gehe ich um mit einem Verfahrensbeistand, der falsche Tatsachen behauptet

Wenn ihr dann sicher seid, dass ihr die falschen Tatsachenbehauptungen belegen könnt, dann stellt sich die Frage, wie man damit umgehen kann.

Wie man einen Verfahrensbeistand abberufen und auswechseln kann, das hatte ich Euch schon in diesem Artikel hier beschrieben:

Habe ich weitergehende Ansprüche?

Ob weiterführende Ansprüche bestehen, muss im Einzelfall geklärt werden. Es kann strafbare Handlung vorliegen, wenn bewusst falsch vorgetragen wurde. Es kann sein, dass der Verfahrensbeistand sich schadensersatzpflichtig gemacht hat. Das ist im Einzelfall zu prüfen. Hierzu werde ich später noch etwas schreiben.

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Recht allgemein

Helfer im Familienrecht

Ich habe mir lange überlegt, ob ich diesen Artikel schreiben soll. Weil ich schon jetzt das negative Echo aus manchen Ecken riechen kann. Und trotzdem erlebe ich immer wieder so haarsträubende Geschichten, dass ich diese mit Euch teilen möchte. Denn ich fühle mich Eltern und Kindern verantwortlich, die nicht zusammen leben dürfen, aber nicht irgendwelchen Jugendämtern, Richtern oder Helfer im Internet. Helfer im Familienrecht sind eine Hilfe, manchmal aber auch ein Problem. Nicht jeder Experte auf Facebook hält, was er verspricht.

Qualitätsproblem

Familienrecht hat ein Qualitätsproblem. Das gilt nicht nur für die Jugendämter und die Gerichte, sondern auch im höchsten Maße für sogenannte Helfer im Internet. Auf den ersten Blick erscheint es positiv, wenn jemand kostenfrei seine Hilfe anbietet. Aber umsonst ist der Tod, und der kostet das Leben, wie es so schön heißt.

Helfer im Internet ist kein geschützter Begriff. Und entsprechend durchwachsen ist die Qualität. Teilweise liest man haarsträubende Schriftsätze oder Rechtsauffassungen, bei denen man sich nicht wundern muss, wenn die Eltern niemand ernst nimmt.

Verzweifelte Eltern und Helfer im Internet

Verzweifelte Eltern sind eine willkommene Beute für Helfer im Internet. Man weiß nicht mehr weiter, das wichtigste, die Kinder, sind weg oder in Gefahr, Anwälte zu teuer oder zu schlecht oder beides – da ist Hilfe auf Facebook doch willkommen, oder?

Natürlich gibt es auch gute Hilfe im Internet. Das möchte ich nicht bezweifeln. Doch findet solche Hilfe weder kurzfristig statt noch hat man vorab die Möglichkeit, diese Qualität zu prüfen. Der Unterschied zu einem Volljuristen ist eben der, dass nur letzterer zumindest irgendwann einmal mit seinen zwei Staatsexamina bewiesen hat, dass er theoretische Kenntnisse hat. Behaupten kann jeder, dass er oder sie Ahnung hat. Erfolge kann man auch behaupten und belegen. Aber ist das alles auch wirklich so?

Volljuristenqualität

Natürlich kenne ich viele Fälle, in denen auch Anwälte versagt haben. Aber ich möchte Euch auch darauf hinweisen, dass diese immerhin das große Ganze kennen und anwenden können. Viele Helfer im Netz haben nur in sehr eingeschränktes Rechtswissen, auch wenn sie sich vieles mit viel Ehrgeiz und Fleiß angeeignet haben. Doch die prozessuale Erfahrung, das Gespür für Verhandlungen, das man nach Jahren der Tätigkeit hat, das fehlt.

Und auch die Frage der Selbsteinschätzung fehlt: Ein guter Jurist wird Dir immer sagen können, ob er einen Fall gewonnen hat oder ob der Fall aus diversen Gründen gewonnen wurde, die aber nicht in seinen Fähigkeiten liegt. Anders formuliert: Manchmal gewinnt man Fälle auch, obwohl man nichts dafür kann. Ein Kind, das nach Hause kommt, muss nicht Erfolg des Anwalts sein oder des Helfers.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

Lebensweisheit

Ein Beispiel aus meiner beruflichen Vergangenheit: Ich habe auch schon ein siebzehnjähriges Mädchen aus staatlicher Obhut befreit. Mein Erfolg? Sicherlich … nicht. Die Zeit war einfach auf unserer Seite, natürlich hätte das Kind nie herausgenommen werden dürfen. Man hats aber trotzdem getan. Dass dieser Fehler rückgängig gemacht wurde, war natürlich auch meine Arbeit, aber nicht mein Erfolg. Oder ein Verfahren am Landessozialgericht in München, als Dr. Mayer, den ich sehr schätze, obwohl er vorher mehrfach sagte ich solle die Berufung zurücknehmen, dann eine Lösung fand und wir Erfolg hatten. War das auch mein Erfolg? Seine Argumentation hatte mit meiner nichts zu tun, aber gewonnen haben wir trotzdem. Ist es mein Erfolg, weil ich stur blieb, oder doch nicht meiner, weil neue Argumente?

Was ich sagen möchte: Vertraut nicht allem, was irgendjemand erzählt. Hinterfragt es.

Aber solche Hilfe kostet mich nichts

Wer billig kauft, kauft doppelt. Diese alte Handwerkerweisheit gilt auch im Internet für die Helfer. Nicht alles, was günstig ist, muss auch gut sein. Und sind wir einmal ehrlich: Wenn mir mein Kind wichtig ist, dann muss ich auch bereit sein dafür einzustehen. Ich habe das nie verstanden, diesen Widerspruch zwischen „ich liebe mein Kind über alles“ und „es darf nix kosten“.

Woran erkenne ich gute Hilfe

Nun, das ist schon schwieriger. Nicht alles, was manche behaupten, ist auch richtig.

Gute Helfer wollen erst einmal möglichst viele Informationen.

Wenn Ihr im Internet Fragen stellt, dann achtet mal darauf, wer Nachfragen stellt und wer sofort eine Antwort gibt. Manchmal passen Antworten auch nicht zur Frage, oder jemand hat den Sachverhalt nicht ganz gelesen.

Ich brauche immer soviele Informationen wie möglich, insbesondere braucht man Beschlüsse oder sonstige relevante Unterlagen.

Niemand kann eine Frage beantworten, die aus dem Kontext gerissen ist. Ich weigere mich, solche Fragen zu beantworten. Manchmal wollen Fragende nur eine Bestätigung ihrer Meinung. Und das ist falsch. Ich kann mir meinen Helfer nicht passend zur Frage suchen.

Ernstgenommen werden wollen

Wer durch das Gericht ernst genommen werden will, muss sich an Regeln halten. Da bringt es nichts, denen „immer“ belehrend zu sagen wo es lang geht. Falsche Rechtszitate oder fehlerhafte Wortwahl führen dazu, dass man Euch nicht ernst nimmt. Reichsbürgergedanken im Schriftsatz sind ein Argument für Sorgerechtsentzug, nicht gegen einen solchen.

Und letztlich fällt das auch auf Eure Elternrolle zurück: Diese Auswahl an Hilfe, ist diese auch dann gegeben wenn es um medizinische Hilfe geht?

Gute Helfer werden selten aggressiv

Michael Langhans

Manchmal muss man allerdings auch deutlich die Positionen verteidigen. Aber eben nur manchmal.

Familienrecht ist ein Tanz auf einer Klinge. Jeder Fehler kann zum Absturz führen.

Seid bitte vorsichtig. Fragt immer auch denjenigen, der Euch hilft, nach der Gegenmeinung oder einer Begründung für die andere Ansicht. Beispiel Gutachtensteilnahme: Wer von einer Teilnahme abrät, sollte auch die Vorteile einer Teilnahme begründen können.

Und: Immer wieder liest man von Hassnachrichten auf Facebook, wo andere diskreditiert und angegriffen werden. Soetwas ist abzulehnen. Wer andere verleumdet oder an den Pranger stellt, der kann das auch bei Euch tun. Und hier ist ein wesentlicher Punkt: Wollt Ihr Euch erpressbar machen?

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Recht allgemein

Neues Format: Schwarz und Weiß und die Farben dazwischen

Ein neues Format auf meinem Hauptkanal „Activinews“ auf Youtube, auf das ich im Moment wieder viel Lust habe: Schwarz und Weiß und die Farben dazwischen. Der Name ist Programm: Hier geht es nicht um die eine oder andere Sicht. Hier geht es um alle Möglichkeiten an Meinungen.

Wer meinen Kanal schon länger verfolgt, der weiß, dass ich selten eine politisch eindeutige Meinung vertrete. Die Dinge sind eben weder immer Schwarz noch Weiß, sondern oft eine Nuance der Farben dazwischen. Sind Spaziergänge verboten? Sind diese Spaziergänge der Coronakritiker Demonstrationen? Wie gehts man damit um? Pfefferspray auf einen Kinderwagen – sind die Eltern verantwortlich oder auch die Polizei? Ich versuche in diesem regelmäßigen Format aktuelle Wochenthemen aus verschiedenen Blickwinkeln aufzuarbeiten und Lösungen jenseits von Schwarz-Weiß-Denken aufzuzeigen. Schaut rein! Das oder die aktuellen Themen gebe ich rechtzeitig hier bekannt: Djokovic: Zurecht oder zu Unrecht Einreise verweigert? Schule vs. Restaurant vs. Fitnessstudio: Sind unterschiedliche Behandlungen der Situation noch angezeigt? Luca App Datenskandal: Wirklich ein Fehler? Impfpflicht ja oder nein?

Schwarz und Weiß und die Farben dazwischen: Jeden Dienstag 20.30 Uhr live auf YouTube.

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Gutachten Recht allgemein

Was ist eine symbiotische Mutter Kind Beziehung

Immer häufiger verwenden Jugendamtsmitarbeiter psychologische Begriffe, die sie selber nicht verstehen und für die sie weder Ausbildung noch Fachkompetenzen haben, um Eltern und insbesondere Mütter zu diskreditieren. Da gibt es den Vorwurf einer Borderline-Störung, die zu Sorgerechtsentzug führen soll – obwohl es dazu keinerlei allgemeine medizinische Grundlage gibt. Das ist aber auch immer öfter die sogenannte symbiotisch Mutter Kind Beziehung. Was aber ist eine solche kranke Beziehung eines Elternteils zu seinem Kind?

Und liegt so etwas wirklich vor? Wer entscheidet das? Und woran?

Wir nähern uns diesem Thema an.

Die symbiotische Mutter Kind Beziehung

Ein Bericht des NDR über eine solche zu enge Mutter Kind Beziehung hat die symbiotische Beziehung in den Vordergrund der Öffentlichkeit gerückt. Dabei wird in dem Artikel eigentlich alles falsch gemacht und Probleme vermengt: Überschrift und Inhalt divergieren, alles wird pauschaliert und die Lösung im Gutachten gefunden. Statt mit der Symbiose setzt man die (wissenschaftlich umstrittenen) Diagnose Eltern-Kind-Entfremdung (PAS, Parental Alienation Syndrome) mit der zu engen Mutter Kind Beziehung gleich. PAS bezeichnet aber nach Gardener eine anhand von 8 Symptomen definierte psychische Situation und hat direkt nichts mit der symbiotischen Mutter Kind Beziehung zu tun. Der Artikel ist daher nicht zu gebrauchen.

Symbiose ist in der Biologie das Zusammenleben von Lebewesen verschiedener Art zu gegenseitigem Nutzen. Eine Symbiose ist also grundsätzlich nichts schlimmes. Es ist also schon eine Umkehrung natürlicher Gegebenheiten ins Negative, zu behaupten das wäre alles schlecht und würde einem Kind schaden.

Auch bei Menschen ist Symbiose erst einmal etwas natürlich. Das Kind im Bauch ist naturgemäß eins mit der Mutter. Emotionen übertragen sich usw.

Später, wenn sich die Entwicklung trennt, ist Symbiose immer noch etwas normales. Kinder fühlen mit den Eltern, ahmen diese nach. Kinder lernen durch nachahmen.

Um diese normale und gesunde Symbiose zu pervertieren, wird daraus einfach eine „zu enge“ Mutter Kind Bindung, also etwas negatives.

Wann wird eine Beziehung krankhaft?

Die philosophische Frage ist, ob es so etwas wie eine zu enge Beziehung geben kann. Gute Bindungen und Beziehungen haben große Vorteile, Vertrauen, Offenheit. Mit zu enger Beziehung meinen Jugendamt-Mitarbeiter aber, dass dies die Entwicklung des Kindes zu einer eigenständigen Persönlichkeit verhindert wird.

Das ist aus verschiedener Sicht kritikwürdig, wenn auch im Grundsatz richtig.

Natürlich muss eine Erziehung darauf abstellen, dass ein Kind sich selbst entwickelt. Andererseits lernen Kinder am Meisten durch Nachahmung ihrer Eltern. Eine wissenschaftlich exakte Grenze gibt es nicht, und zudem kann niemand die Entwicklung des Kindes beurteilen, bevor diese abgeschlossen ist.

Unbestimmte Begriffe wie Vernachlässigung oder zu enge Beziehung sind bei Jugendämtern hoch im Kurs: Denn man kann im Nachhinein die Bewertung und die Tatsachengrundlage beliebig erweitern. Fair ist das nicht. Aber das Problem liegt viel zu oft eben in genau der Sachverhaltsklärung.

Klärt Eure Anknüpfungstatsachen!

Da sind wir wieder bei dem altbekannten Problem der Anknüpfungstatsachen. Diese muss das Gericht klären, Behauptungen des Jugendamtes reichen nicht aus. Hier müsst ihr ansetzen und nachhaken. Das Jugendamt darf nicht mit solchen Behauptungen durchkommen.

Solche Nachrichten sind gefährlich

Nachrichten wie dieser oben zitierte Bericht sind auch aus anderer Sicht gefährlich. Weil Gutachten als Positivlösungen verkauft werden. Gutachten, bei denen Mindestanforderungen nicht eingehalten sind? Hier besteht ein erhebliches Risiko.

Weil Gutachten oft schlecht sind.

Insbesondere wenn der Gutachter diese Diagnostik oder Begriffe ungeprüft übernimmt.

Wenn der Sachverständige nicht qualifiziert ist.

Hier beginnt natürlich der schwierige Bereich. Soll ich vortragen oder nur kritisieren? Niemand muss seine Erziehungsfähigkeit beweisen. Deshalb ist es an Euch, dass ihr erst einmal einfordert, dass man diesen Begriff konkretisiert.

Verfolgt alle Falschbehauptungen amtshaftungsrechtlich oder straf-/verwaltungsrechtlich.

Ich warne vor blindem Folgen solcher Medienberichten. Das wäre grob fahrlässig und gefährlich. Insbesondere da er Gutachten idealisiert. Und das Risiko „Zufall“ im Ergebnis verschweigt. Zudem werden Begrifflichkeiten und Probleme vermengt.

Familienverfahren sind oft einzelfallbezogen

Vermengungen machen hier oft keinen Sinn. Jeder Fall ist anders. Ob Manipulation eines Kindes vorliegt, kann man ggf. belegen oder auch nicht. Das ist Tatsachenfrage. Ob ein Kind in der Entwicklung beeinträchtigt ist oder nicht, das ist eine Tatsachenfrage. Wir brauchen dazu rechtlich keine Gutachten oder psychologisch-psychiatrische Begriffe wie Mutter-Kind-Symbiose oder Elternentfremdung. Wir brauchen eine ordentliche Ermittlung des Sachverhaltes, Tatsachenfeststellungen und mehr. Wir brauchen keine Menschen, die zum Schaden von Eltern und Kindern Begriffe verwenden, die sie selber nicht definieren können.

Wir brauchen endlich eine konsequente Anwendung des Rechts.

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Keine Maßnahmen nach §1666 BGB gegen Behörden und Schulen

Der Bundesgerichtshof hat heute nochmals die bereits bekannte Rechtsprechung bestätigt – die ich für falsch halte – dass keine Maßnahmen nach §1666 BGB gegen Behörden und Schulen getroffen werden können und damit, auch wegen des Gewaltenteilungsprinzips, eine Zuständigkeit der Familiengerichte gerade nicht begründet wird. Da aber wegen der Amtsermittlung eine Verweisung nicht in Betracht kommt, sind solche Anträge gegen Infektionsschutzmaßnahmen von vorneherein einzustellen. Insbesondere führt der Bundesgerichtshof aus:

Maßnahmen gegen Dritte sind keine Maßnahmen gegen Behörden oder Träger öffentlicher Gewalt

„Zwar kann in besonders gelagerten Fällen bei Angelegenheiten der Personensorge auch eine Maßnahme gegen einen Dritten erfolgen (§ 1666
Abs. 4 BGB), wenn von dessen Verhalten eine Gefahr für das Kindeswohl ausgeht. Eine Befugnis des Familiengerichts zum Erlass von Anordnungen zur Durchsetzung des Kindeswohls gegenüber Behörden ist damit aber nicht verbunden. Denn Dritte im Sinne der Vorschrift sind nicht Behörden und sonstige Träger der öffentlichen Gewalt. Auf Grundlage des § 1666 BGB können die Familiengerichte auch die Jugendämter nicht zur Unterlassung von Maßnahmen der Jugendhilfe wie etwa einer Inobhutnahme verpflichten (Senatsbeschluss vom Mai 2021 – XII ZB 34/21 – FamRZ 2021, 1402 Rn. 13 mwN; vgl. auch BVerwG FamRZ 2002, 668 f.). Umso weniger sind sie befugt, andere staatliche Stellen in ihrem Tun oder Unterlassen anzuweisen. Dies würde nämlich einen Eingriff in das Gewaltenteilungsprinzip bedeuten (OLG Jena FamRZ 2021, 1043, 1048; MünchKommBGB/Lugani 8. Aufl. § 1666 Rn. 181; Johannsen/Henrich/Althammer/Jokisch Familienrecht 7. Aufl. § 1666 a BGB Rn. 17; Meysen FamRZ 2008,
562, 563), für den es an der erforderlichen Rechtsgrundlage fehlt. Insbesondere legitimieren die §§ 1666, 1666 a BGB i.V.m. dem staatlichen Wächteramt einen solchen Eingriff nicht. Im Rahmen des schulischen Sonderrechtsverhältnisse sind die zuständigen Behörden ihrerseits an die das Kindeswohl schützenden Grundrechte gebunden. Die gerichtliche Kontrolle dieses Behördenhandelns auch hinsichtlich Infektionsschutzmaßnahmen in den jeweiligen Schulen – obliegt hierbei allein den Verwaltungsgerichten; insoweit haben auch die §§ 23 b GVG, 111 Nr. 2, 151 Nr. 1 FamFG nicht die Bedeutung einer abdrängenden Sonderzuweisung im Sinne des § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO.“

Bundesgerichtshof XII ARZ 35/21

Keine Verweisung an das Verwaltungsgericht

Daher kommt eine Verweisung nicht in Betracht:

„Die Vorschrift des § 17 a GVG ist jedoch einschränkend dahin auszulegen, dass eine Verweisung von Amts wegen betriebener Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit mangels „Beschreitung eines Rechtswegs“ durch einen Antragsteller oder Kläger nicht in Betracht kommt, sondern diese bei fehlender Zuständigkeit einzustellen sind (BVerwG NJW 2021, 2600 Rn. 11; OLG Karlsruhe NJW 2021, 2054; OLG Frankfurt FamRZ 2021, 1383, 1384; OLG Jena FamRZ 2021, 1043, 1048; OLG Brandenburg Beschluss vom 27. Juli 202113 UF 80/21 – juris Rn. 5, 10 f.; vgl. auch OLG Köln Beschluss vom 12. Juli 2021, 14 UF 90/21 – juris Rn. 10 f.).“

Bundesgerichtshof XII ARZ 35/21

Meine Meinung

Die Entscheidung ist gut und spitzfindig begründet. Wie so oft verkennt der BGH aber, wie sich diese Auslegung auf den Bürger auswirkt, der es nicht verstehen muss, dass dieselben Handlungen anders bewertet werden, wenn sie von einem Menschen oder einem Jugendamtsmitarbeiter/Schulleiter ausgeführt werden. Liest man genau, spricht der BGH auch nur von Behörde. Es bleibt damit die kleine Frage offen, ob man gegen den Lehrer vorgehen kann – was aber angesichts der zitierten anderen Rechtsprechung wenig erfolgsversprechend scheint.

Für mich ist die Auslegung „Dritter“ insoweit auch willkürlich, weil vom Wortlaut nicht umfasst. Zudem ist das Familiengericht aus letztlich zuständig zu klären, was Wohl eines Kindes ist und nicht ein Verwaltungsgericht, das nur die verwaltungsrechtlichen (vorläufigen!) Voraussetzungen der Inobhutnahme klärt.

Due Menschen da draussen müssen das nicht verstehen. Es wird daher neuer Unfriede und weitere Probleme geriert.

Trotzdem schafft diese BGH Rechtsprechung Klarheit, die nur das BVerfG noch beseitigen könnte. Keine Maßnahmen nach §1666 BGB gegen Behörden und Schulen, das ist heute der status quo.

Mein altes Video zum Weimarer Amtsrichter

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Großeltern als vorrangige Vormünder

Ein typischer Fehler, der immer wieder gemacht wird, die meisten Familiengerichte setzen sich hier unzureichend auseinander: Großeltern als vorrangige Vormünder berücksichtigen, bevor das Jugendamt als Ergänzungspfleger oder Amtsvormund eingesetzt werden darf. Wusstet Ihr, dass sich Großeltern insoweit direkt auf Art. 6 I GG berufen können, der eben den Vorrang von Großeltern bei der Pflegschaft begründet?

Nicht alle Großeltern als vorrangige Vormünder einsetzen

Zuerst einmal: Das klappt nicht immer. Wenn ein Vormund ungeeignet ist, dann kann er natürlich auch nicht eingesetzt werden. Diese logische Lücke ermöglicht freilich Jugendamt und Gericht, Familien mit leerformeln auszuhebeln. Da werden Großmütter als zu alt und Großväter als unfähig geschrieben, ohne dies klar zu prüfen. Eine ähnliche Prüfung beim Amtsvormündern unterbleibt ja in der Regel auch, wie die vielen Skandale rund um Jugendämter beweisen.

Was das Bundesverfassungsgericht zu Großeltern als vorrangigen Vormündern und Ergänzungspflegern sagt

In seiner Entscheidung 1 BvR 2926/13 hat sich das Bundesverfassungsgericht ausführlich mit dieser Problematik auseinandergesetzt. Der zweite Leitsatz lautet hierzu:

Der grundrechtliche Schutz umfasst das Recht naher Verwandter, bei der Entscheidung über die Auswahl eines Vormunds oder Ergänzungspflegers in Betracht gezogen zu werden. Ihnen kommt der Vorrang gegenüber nicht verwandten Personen zu, sofern nicht im Einzelfall konkrete Erkenntnisse darüber bestehen, dass dem Wohl des Kindes durch die Auswahl einer dritten Person besser gedient ist.

BVerfG 1 BvR 2926/13

Kriterien für Großeltern als vorrangige Vormünder

Hieraus lässt sich folgendes herausarbeiten:

  • Verwandte sind vorrangig zu berücksichtigen
  • dieser Vorrang gilt insbesondere vor Amtsvormündern
  • nur wenn aktiv eine fehlende Eignung für jeden (!) in Frage kommenden Verwandten festgestellt ist, gilt der Vorrang nicht

Oft behelfen sich Richter damit, dass man einfach sagt, man könne ja die Eignung nicht prüfen. Dies ist falsch, weil die fehlende Eignung festgestellt werden muss und nicht die Eignung zu beweisen wäre.

Dass man allerdings alleine aus dieser Situation als Verwandter Verfahren gewinnt, ergibt sich nicht. Denn das Bundesverfassungsgericht kann die Entscheidung der Gerichte nur prüfen unter Verfassungsmaßstäben, wenn die Auffassungen falsch sind. Dies ist dann der Fall, wenn Verwandte gar nicht berücksichtigt werden. Oder wenn man gar nicht richtig prüft.

Wie prüft man nun die Eignung?

Intensive Familienbindungen treten nicht nur im Verhältnis zwischen heranwachsenden Kindern und Eltern auf, sondern sind auch zwischen Mitgliedern der Generationen-Großfamilie möglich. Besondere Zuneigung und Nähe, familiäre Verantwortlichkeit füreinander, Rücksichtnahme- und Beistandsbereitschaft können insbesondere im Verhältnis zwischen Enkeln und Großeltern, aber auch zwischen nahen Verwandten in der Seitenlinie zum Tragen kommen. Bestehen zwischen nahen Verwandten tatsächlich von familiärer Verbundenheit geprägte engere Bindungen, sind diese vom Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG erfasst

BVerfG 1 BvR 2926/13

Um also die fehlende Eignung zu begründen, wird das Gericht prüfen, ob

  • besondere Zuneigung und Nähe vorliegt
  • füreinander Verantwortlichkeit vorliegt
  • man Rücksicht aufeinander nimmt
  • die Bindungen eng sind
  • die Familie verbunden ist

Belegt die engere familiäre Bindung mit Beweisen

Michael Langhans, Volljurist

Einen weiteren Fallstrick hält das Bundesverfassungsgericht aber nach wie vor vor: Denn wenn die Wahl eines Dritten dem Wohl des Kindes besser dient, dann kann diesem Vorzug gegeben werden. Es wird also nicht der Maßstab des §1666 BGB gefordert, eine Gefährdung durch den Familienvormund, sondern ein besseres dienen wie bei Streit zwischen zwei Eltern.

Damit ist natürlich Missbrauch Tür und Tor geöffnet, auch weil die richterliche Unabhängigkeit Entscheidungen zulässt, so man diese begründen kann.

Trotzdem sollte man sich davon nicht verunsichern lassen:

Vorrang Familienvormund ist verfassungsrechtlich garantiert

Denn der Vorrang des Familienvormundes vor dem Amtsvormund ist und bleibt unter den oben genannten Voraussetzung verassungsrechtlich garantiert.

Quelle:

Bundesverfassungsgericht

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Gutachten Recht allgemein

Anwalt, mach ne Gegenvorstellung!

Anwalt, mach ne Gegenvorstellung. Mit dieser Aufforderung möchte ich heute nochmal auf ein bereits mehrfach hier auf der Webseite hingewiesenes Thema verweisen. Nur wenn rechtzeitig das gerichtliche Gutachten in die richtige Bahn gelenkt wird, kann man das Risiko eines Schlechtgutachtens einschränken und Falschentscheidungen verhindern. Daher: Macht die Gegenvorstellung! Lieber einmal zu viel als einmal zu wenig.

Was ist eine Gegenvorstellung

Die Gegenvorstellung ist das Mittel der Wahl, um einen Beweisbeschluss abändern zu lassen. Sie ist kein Rechtsmittel im eigentlichen Sinne, wenn das Gericht nichts tut heisst das nicht dass das OLG entscheidet. Aber es ist die einzige Chance Einfluss auf das weitere Verfahren zu nehmen. Es wird als Ausfluss des Petitionsrechtes gesehen und muss vom Gericht beantwortet werden. Eine Abhilfe hingegen muss nicht erfolgen, einen Anspruch auf sachliche Änderung des Beweisbeschlusses hat man nicht (kann dann aber ggf. über weitere Maßnahmen wie Befangenheit usw. nachdenken und Beschwerden vorbereiten).

Wie stelle ich eine Gegenvorstellung

Im Prinzip begründet ihr, wie ihr den Beweisbeschluss formulieren würdet und schreibt noch dazu, warum die Formulierung des Gerichtes fehlerhaft ist. Ja, es ist wirklich so einfach. Wer nicht weiß, wie ein richtiger Beweisbeschluss formuliert sein sollte, der kann in meinem Buch „Fehler in Gutachten erkennen“ nachlesen. Oder meinen Artikel zum richtigen Beweisbeschluss hier lesen.

Warum machen Anwälte keine Gegenvorstellung?

Da kann ich nur spekulieren. Viele werden dieses Mittel nicht kennen, obwohl es prozessual in anderen Bereichen (Baurecht z.B.) Alltag ist. Andere sparen sich die Arbeit. Oder verkennen die Tragweite. Von Anwälten zum Schämen will ich nicht mal reden…

Also, liebe Kolleginnen und Kollegen: Macht eine Gegenvorstellung. Immer öfter. Immer besser. Und informiert Euch über Beweisbeschlüsse in Kindschaftssachen.

Und liebe Betroffene: Gebt euren Anwälten einen schriftlichen Auftrag, eine Gegenvorstellung zu beantragen.

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