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Anwalt, mach ne Gegenvorstellung!

Anwalt, mach ne Gegenvorstellung. Mit dieser Aufforderung möchte ich heute nochmal auf ein bereits mehrfach hier auf der Webseite hingewiesenes Thema verweisen. Nur wenn rechtzeitig das gerichtliche Gutachten in die richtige Bahn gelenkt wird, kann man das Risiko eines Schlechtgutachtens einschränken und Falschentscheidungen verhindern. Daher: Macht die Gegenvorstellung! Lieber einmal zu viel als einmal zu wenig.

Was ist eine Gegenvorstellung

Die Gegenvorstellung ist das Mittel der Wahl, um einen Beweisbeschluss abändern zu lassen. Sie ist kein Rechtsmittel im eigentlichen Sinne, wenn das Gericht nichts tut heisst das nicht dass das OLG entscheidet. Aber es ist die einzige Chance Einfluss auf das weitere Verfahren zu nehmen. Es wird als Ausfluss des Petitionsrechtes gesehen und muss vom Gericht beantwortet werden. Eine Abhilfe hingegen muss nicht erfolgen, einen Anspruch auf sachliche Änderung des Beweisbeschlusses hat man nicht (kann dann aber ggf. über weitere Maßnahmen wie Befangenheit usw. nachdenken und Beschwerden vorbereiten).

Wie stelle ich eine Gegenvorstellung

Im Prinzip begründet ihr, wie ihr den Beweisbeschluss formulieren würdet und schreibt noch dazu, warum die Formulierung des Gerichtes fehlerhaft ist. Ja, es ist wirklich so einfach. Wer nicht weiß, wie ein richtiger Beweisbeschluss formuliert sein sollte, der kann in meinem Buch „Fehler in Gutachten erkennen“ nachlesen. Oder meinen Artikel zum richtigen Beweisbeschluss hier lesen.

Warum machen Anwälte keine Gegenvorstellung?

Da kann ich nur spekulieren. Viele werden dieses Mittel nicht kennen, obwohl es prozessual in anderen Bereichen (Baurecht z.B.) Alltag ist. Andere sparen sich die Arbeit. Oder verkennen die Tragweite. Von Anwälten zum Schämen will ich nicht mal reden…

Also, liebe Kolleginnen und Kollegen: Macht eine Gegenvorstellung. Immer öfter. Immer besser. Und informiert Euch über Beweisbeschlüsse in Kindschaftssachen.

Und liebe Betroffene: Gebt euren Anwälten einen schriftlichen Auftrag, eine Gegenvorstellung zu beantragen.

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