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Anwalt verspricht Erfolg bei Gutachtenteilnahme

Ich habe mich unlängst wieder so unendlich aufgeregt. Ein Anwalt/eine Anwältin hat Erfolg bei Gutachtenteilnahme versprochen. Konkret wurde folgende Aussage getätigt:

„Also mein Anwalt/Anwältin sagt,wenn ich den Psychologen das so erzähle wie es war, dann würde ich (mein Kind) sicher sofort nach dem Gespräch zurück bekommen.“

Anonyme:r Informant:in

Solche Aussagen werden von vielen Anwälten getroffen. Sie sind doch ein toller Vater/eine gute Mutter. So kriegen Sie das Kind zurück. Beweisen Sie doch dem Gericht was sie drauf haben. Sie haben ja nichts zu befürchten.

Diesen Aussagen ist eines gemein: Sie sind unseriös.

„Wer ein Gutachtensergebnis vorwegnimmt, ist unseriös und hat im Familienrecht nichts verloren“

Michael Langhans, Aktivist

Tatsächlich hängt ein Gutachten von vielen Faktoren ab. Diese sind

  • Qualität der Akte (vollständige Akte, richtige Akteninhalte)
  • Qualität des Gutachters (hält er sich an die Gütekriterien für Gutachten?)
  • Qualifikation des Gutachters (ist er Sachkundig oder sollte z.B. ein Psychiater begutachten?)
  • Qualität des Beweisbeschlusses (ist dieser Richtig und Ergebnisoffen)
  • Qualität des Anwalts (ist dieser in der Lage, Probleme zu erkennen und rechtzeitig abzustellen, weiss dieser was eine Gegenvorstellung ist usw.)
  • Findet eine Beweisaufnahme neben dem Gutachten statt

Nur wenn alle obigen Probleme mit einem „plus“ bejaht werden, kann man von guten Voraussetzungen sprechen.

Gute Voraussetzungen garantieren keinen Erfolg

Gute Voraussetzungen bedingen aber kein gutes Ergebnis. Meine Standardfragen, die ich Betroffenen in diesen Fällen ihren Anwälten stellen lassen, sind daher auch die beiden folgenden:

„Können Sie mir das schriftlich geben und wer erstattet mir einen Schaden, wenn die Vorhersage nicht eintritt?“

Frage an Anwälte, die Erfolg bei Gutachtenteilnahme prophezeien

Ich garantiere Euch, dass der Anwalt oder die Anwältin sich auf diese Fragen etwas anders, gewählter ausdrücken werden, sprich zurückrudern.

Niemand kann das Ergebnis eines Gutachtens vorhersagen, niemand einen Erfolg bei Gutachtenteilnahme garantieren. Das ist ein Fakt. Man kann nur – mit viel Arbeit – die Risiken minimieren und positive Voraussetzungen schaffen. Ob diese sich dann realisieren oder ob es gelingt, bleibt abzuwarten.

Erfolg bei Gutachtenteilnahme oder Chance auf schnelles Ende

Leider beharren viele Richter auf ein Gutachten. Und einen Vorteil hat ein Gutachten: Ein gutes und schnelles Gutachten, das Gefahren ausschließt. ist der schnellste Weg, die Rechte für ein Kind zurückzubekommen und damit auch das Kind.

Aber: Dieser Fall tritt sehr selten ein.

Schlechtes Gutachten wegbekommen oder Gutachten vermeiden

Auch bei dieser Frage versagen viele Anwälte. Es ist eine Weisheit, dass es einfacher ist ein Gutachten zu vermeiden als ein solches wegzubekommen. Ein negatives Gutachten wegzubekommen kostet Zeit, Energie und Geld. Auch dies wird vielen Hilfesuchenden verschwiegen. Daher muss man in der Abwägung sich fragen, ob man diesen Weg risikieren will.

Anwälte beraten schlecht

Bei Gutachten ist eines klar: Anwälte beraten hier schlecht, von der Freiwilligkeit über die Folgen der Nichtteilnahme bis zu den Erfolgsaussichten.

Anwälte beraten oft schlecht zu Gutachten

Michael Langhans, Volljurist

Gegenvorstellung und Risiken beim Beweisbeschluss sind kaum bekannt. Daher rate ich Euch allen: lasst Euch nicht mit einfachen Antworten einlullen. Nutzt diese Webseite oder meinen Kanal als Referenz, um Euren Anwalt mit entsprechenden Aussagen zu konfronieren. Alleine aus der Reaktion, ob Kritik oder Fragen pauschal abgelehnt werden, lernt ihr viel. Am Meisten lernt ihr freilich aus den Antworten.

Und damit ist wieder so ein Anwalt zum Schämen geboren.

Wie sind Eure Erfahrungen mit Anwälten in der Beratung zu Gutachten? Habt Ihr ähnliches erlebt?

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Recht allgemein

Erster Monat Familienrechtwebseite

So, der erste Monat ist geschafft. Seit dem 20.07. gibt es familienrecht.activinews.tv als Familienrechtwebseite. Und ich bin soweit zufrieden mit den Zugriffszahlen, auch wenn natürlich ein weiteres Wachstum zu befürworten wäre, damit möglichst viele Menschen Hilfe in alltäglichen Familienrechtssituationen erhalten können. Über 4.300 mal wurde die Webseite aufgerufen.

Welches sind die Top-Kategorien und Top-Artikel?
Die meisten Artikel gibts zum Sorgerecht (14) und zum Gutachten (10). Folgerichtig wurde Sorgerechtsartikel auch um 50% häufiger aufgerufen als Gutachtensartikel oder Artikel zur Familienpolitik.

Der bisherige Top-Artikel ist „Narzissmus und Sorgerecht„, gefolgt von „Rückführung ist das Ziel“ und „familienpsychologische Gutachten anfechten„.

Amtshaftung ist noch ein wenig stiefmütterlich behandelt, CEED auch. Für Unterhalt gibts noch viel zu wenig Content.

Über Google wird die Seite auch schon gefunden, wobei sich User am Meisten für „familienpsychologisches Gutachten Muster“, „psychologisches Gutachten anfechten“ und „gutachten erziehungsfähigkeit ablehnen“ interessieren.

Den eigenen YouTube Kanal gibt es seit dem 07.07. und damit knapp 2 Wochen länger. Diesen haben in derselben Zeit 25.111 User besucht, wobei die meisten Abrufe auf das Video „Skandal! Bundestag schränkt Elternrechte ein“ abfällt. In der Tat bin ich mit der Entwicklung des Kanals noch nicht so richtig zufrieden.

Welche Themen wünscht Ihr euch mehr? Was kann ich für euch verbessern unn thematisieren?

Kommentiert es doch bitte unter diesen Beitrag zur Familienrechtwebseite by Michael Langhans.

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Recht allgemein

Anwalt zum Schämen

Ich kritisiere meinen Berufstand ja öfter. Aber dass ich einen Anwalt zum Schämen finde, das kommt nicht alle Tage vor. Dabei ist Sorgerecht nicht so schwer, wenn man ein wenig Gespür hat. Trotzdem gibt es den Typus Anwalt, der seine Leute 100% in den Abgrund rasen lässt und danach nicht mal die Sauerei sauber macht.

Was war passiert?

Ein Anwalt oder eine Anwältin – Anonymität schadet nicht bei mehr oder minder aktuellen Fällen – vertritt. Und versäumt es, dafür zu sorgen, dass die Eltern beim Anhörungstermin wissen, dass es einen Beschluss gibt und was in diesem steht. Im Termin dann der Schock: Kind wird nicht zurückgegeben, es muss beim Ergänzungspfleger bleiben. Das an sich ist schon schlimm, aber was dann passiert, schlägt dem Fass den Boden aus: Man unternimmt gegen den eA Beschluss… nichts (!). Selbst jetzt sorgt man nicht dafür, dass die Eltern wissen was zu tun ist. Weil man selbst ahnungslos ist? Weil es einem egal ist dass Kinder leiden? Weil man keine Ahnung hat?
Stattdessen fährt man in Urlaub, was an und fürsich erlaubt ist, aber nicht wenn kritische Fälle offen sind. Und dann kommt eben der Beweisbeschluss: Gutachten.
Immerhin, denke ich mir, noch ist also nicht alles verloren.

Mein emotionales Video zum Thema Anwalt zum Schämen

Anwalt zum Schämen

Was also berät und empfiehlt unser Anwalt zum Schämen? Also eigentlich nichts. Weil ja Urlaub. Aber die ReNoFa (Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte) empfiehlt auf den Anruf des Gutachters zu warten. Ähm. Okay, Ahnung muss sie nicht haben, und ich diskutiere jetzt auch nicht über Gutachten pro oder contra (das könnt ihr hier besser nachlesen).

Aber man erkennt nicht, dass der Beweisbeschluss Schrott ist. Standardfrage nach der Erziehungsfähigkeit und nicht danach, was für das Kind am Besten ist. Ein Amateurhafter Fehler, soetwas nicht zu sehen und nicht zu wissen (Empfehlung: Mein Buch kaufen).

Gegenvorstellung, lieber Kollege zum Schämen!

Gegenvorstellung heißt das Zauberwort, wie es im Fall Carola Koch schon wunderbar funktioniert hat.

Von den Sachverhaltsfehlern im Protokoll mag ich schon gar nicht mehr reden im Moment…

Eines ist Klar: Sowas darf nicht passieren. Never. Kämpfen, liebe Kollegen, nicht im Stich lassen. Und wenn mal ein Kind in der (Inobhutnahme)Brunnen gefallen ist, dann bitte einfach alles besser machen und den Schaden beheben. Danke. Dann muss ich mich nicht mehr für Euch schämen.

Welche Fremdschämmomente habt Ihr erlebt mit Anwälten?

Diskutiert mit mir in den Kommentaren!

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Recht allgemein

Gespräche aufzeichnen – was bringt es?

Es ist der Geheimtip für viele: Alle Gespräche mit dem Jugendamt oder die Verhandlung auf Handy aufzeichnen. Damit, so die Hoffnung von vielen, könne man endlich die vielen Lügen, Manipulationen und die Wahrheit beweisen. Meiner Meinung nach ist das Blödsinn. Es ist unzulässig, zerstört das Gesprächsklima und hindert eine gemeinsame Lösungsfindung. Ein Fall, in dem Gespräche aufzeichnen etwas bewirkt hätte, ist mir nicht bekannt. Euch etwa?

Rechtslage bei Gespräche aufzeichnen

§201 StGB lautet:

Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt

das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder

eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
(2) 1Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.
2Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. 3Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1 und 2).
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) 1Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. 2§ 74a ist anzuwenden.

StGB

Es kommt entscheidend auf die Frage der Befugnis an zur Aufzeichnung und ob das gesprochene Wort öffentlich war oder ist. Dies ist vorallem bei Verhandlungen wichtig, die in der Regel öffentlich sind – außer in Kindschaftssachen. Befugnis sagt also, wenn ihr die Erlaubnis habt aufzunehmen, ist es zulässig.

Aufnahmen im Familienrecht sind fast immer strafbar.

Michael Langhans, Rechtsanwalt

Viele meinen, dass keine Rechtswidrigkeit vorliegt gem. Abs. 2 S. 3, wenn es ein Interesse der Öffentlichkeit an der Aufzeichnung gibt. Leider legt die Mehrheit der Rechtsprechung diesen Satz nur auf Abs. 2 S. 1 Nr. 2 anwendbar aus, also die Mitteilung dem wesentlichen Inhalt nach, nicht die Aufnahme. Die Aufnahme bleibt damit strafbar.

Zwar kann hier eine Entschuldigung nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen bestehen, aber meiner Erfahrung nach wird hier schnell verurteilt.

Ich selber vertrete sowieso die Auffassung, dass Jugendamt und Familiengericht immer als öffentliches Amt sprechen ausser bei rein privaten Gesprächen und damit niemals „nichtöffentlich“ i.S. des Gesetzes. Aber dieser Meinung wird nicht gefolgt, stattdessen Menschen verfolgt.

Auch prozessual als Gegenbeweis sind diese Aspekte nicht zulässig. Denn rechtswidrige Beweismittel sind unzulässig. Auch hier gibt es grundsätzlich eine Rechtsprechung, die solche Beweismittel ausnahmsweise zulässt. Aber darüber entscheidet ein Richter. Und daher ist der Erfolg ungewiss.

Was erreiche ich mit Gespräche aufzeichnen im Familienrecht

Das ist die Frage, die man sich immer und bei jedem Schritt stellen sollte. Was erreiche ich für mein Kind und die Rückkehr, wenn ich dies tue oder nicht tue? Das ist die Schlüsselfrage, an der Ihr alles messen solltet, was Ihr tut.

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Die Schlüsselfrage:

„Was erreiche ich für mein Kind und die Rückkehr, wenn ich dies tue oder nicht tue?“

Und die Antwort auf Gespräche aufzeichnen ist: Ihr erreicht nichts. Nothing. Njente. Das muss man so knallhart sagen. Natürlich denken einige, sie hätten damit Beweise. Aber ist das objektiv wirklich so? Oder interpretiere ich mehr hinein als wirklich drinnen ist?
Welches Bild gebe ich ab? Dass ich keine Regeln einhalte.

Daher ist für mich klar: Lasst es bleiben.

Legale Wege Gespräche aufzuzeichnen?

Natürlich gibt es legale Wege, Gespräche aufzuzeichnen. Da sind sie:

  • führe ein Wortprotokoll, gern auch mit einer Person die Kurzschrift beherrscht
  • Frage vorher um Erlaubnis
  • in Deiner Wohnung: Weise darauf hin dass aufgenommen wird, so dass eine wirksame Einwilligung vorliegt

Gibt es Möglichkeiten, illegale Gesprächsaufzeichnungen legal zu nutzen

Auch diese Möglichkeit gibt es. Problem dabei ist nur, dass Ihr wissen müsst, wie es geht und dass kein Verdacht hängen bleibt. Wie gesagt, ich bin gegen Aufnahmen.

Ich sage nein zu Tonbandaufnahmen

Michael Langhans, Volljurist

fertigt ein Wortprotokoll aus der Aufnahme an. Aber glaubt Euch jemand, dass ihr so ein Gedächtnis habt?

lasst Dritte das Tonband mithören (nicht abhören!) und benennt diese Zufallszeugen zum Gesprächsinhalt

fertigt eine Bestätigung des Gesprächsinhalts an und sendet das an die Gegenseite

Ich weiss, dass diese rechtliche Situation unbefriedigend ist. Wo es doch Entscheidungen gibt, die es erlauben aufzunehmen. Aber: Seid Euch im klaren dass Ihr maximal 0.1% Erfolgschancen habt und die anderen 99,9% Euch und Euren Kindern schaden werden. Ist es das wert? Ist das Geld für eine Geldstrafe nicht besser aufgehoben für die Verteidigung Eurer Rechte als um den Staat zu nähren?

Glaubt einfach an Euch und dass Ihr legal alles erreichen könnt. Sonst bleibt Euch nichts. Und dann seid ihr nicht besser als die, die Euch belügen und betrügen.

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Recht allgemein

Der Kinderporno Richter vom OLG

Ich möchte es an dieser Stelle für Euch kurz machen und auf meinen Artikel auf GefahrvonInnen veweisen.

OLG Richter hortet 4000 Daten Kindesmissbrauch – Strafe: 4.5000 €

https://gefahrvoninnen.de/zum-kinderporno-skandal-eines-richters-am-olg-muenchen/

Es ist für alle betroffenen Eltern, deren Kinder unter Pflegeeltern, Missbrauch und Jugendamtsentzug leiden, ein Hohn zu hören, dass man für 4000 Dateien Kindesmissbrach 4.500 € Strafe zahlen muss. 1,13 € ist der bayrischen Justiz das Leid eines Kindes wert.

4.500 € sind 10 Monate Hartz 4 Satz. Christoph Metzelder wurde zu Bewährungsstrafe verurteilt, andere normale Bürger auch.

Sachsensumpf und Bayernsumpf?

Doch die Justiz schützt sich selber. Oder schützen Pädos Pädos? Ich habe dafür keine Belege, aber mir fällt es schwer eine juristische, rationale Erklärung zu finden.
Es gibt ja immer wieder Gerüchte und Erzählungen von „Begegnungen“. Der Sachsensumpf ist so ein Beispiel. Gibt es auch einen Bayernsumpf?

Nein, diese Strafe verbietet sich unter Freunden und Feinden. Sie ist nicht hinnehmbar und rational nicht erklärbar. Alleine wenn ich höre „unbelastet“, keine „Vorteintragungen“, dann frag ich mich unweigerlich: Ist das derselbe Bonus wie für Sauna-Richter?

Dieser Rechtsstaat eckelt mich an. Seine Selbstgefälligkeit regelt mich an. Und die fehlende Selbsterkenntnis eckelt mich an.

Wie seht ihr es?

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Recht allgemein

Hilfe – Helfen – Gemeinsam

Ich wollte schon lange darauf hinweisen, weil es immer mal wieder aufkommt, wenn sich jemand an mich bzw. mein Team wegen Hilfe wendet. Man hilft ja gern. Aber Gemeinsam gehts besser. Und deshalb gilt ein Spruch, der auch im Verfahren bei Gericht gilt: Mach es deinem Gegenüber so einfach wie möglich, Hilfe und Helfen zu ermöglichen – Gemeinsam mit Dir.

Wie Hilfe und Helfen unterstützen?

Es scheitert meistens an den einfachen Dingen.

Daher stell Dir folgende Frage(n):

  • Gibt es eine vollständige, ggf. digitalisierte Akte
  • Ist die Akte in lesbaren Formaten (PDF!) formatiert
  • Nicht jedes Handyfoto ist lesbar
  • Bilder sind schnell geschossen, PDFs aber auch. Letztere sind einfacher verwaltbar
  • Niemand kann aus 100ten Bildern eine Akte rekonstruieren
  • Kann ich dem, der mir hilft, schnell Informationen geben
  • Bin ich bereit, etwas zu tun?

Das klingt jetzt alles recht profan, aber ich erlebe es tätglich aufs neue, dass es doch ein Problem ist.

keine schiefen, unscharfen Bilder – lieber PDFs

Michael Langhans, Volljurist

Schiefe, unleserliche Bilder, unscharfe Aktenschreiben und unsortiert – so wird es schwer, etwas zu helfen.

Was denken andere bei schiefen Bildern?

Und denk Dich einmal in die Rolle desjenigen, der Dir helfen will. Was denkt der bei schlechten Photographien, wenn es für Dich angeblich wichtig ist zu helfen?

Investiere Zeit oder Geld, damit es einfacher ist Dir zu helfen. Dein Gegenüber, aber auch das Gericht werden es Dir danken.

Macht es den anderen einfach, Euch zu verstehen.

Je weniger anstrengend es ist, Euch zu helfen, desto besser wird es sein.

Hilfe Helfen Gemeinsam mit Scanner App

Scanner Apps findet Ihr hier oder im AppStore hier.

Wer einen Scanner hat, kann gern sich auch hier in den Kommentaren anbieten, für andere Schriftsätze zu digitalisieren. Wenn Interesse besteht, können wir da gern eine Map aufmachen.

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Recht allgemein Umgang

Kein Umgangsausschluss ohne Gutachten

Eine wichtige Entscheidung des OLG Saarbrücken, die man kennen sollte: Die Amtsermittlung gebietet es, dass ein Umgangsausschluss ohne Gutachten nicht in Betracht kommt.

Leitsatz zum Umgangsausschluss ohne Gutachten

Der Leitsatz der Entscheidung 6 UF 10/12 lautet wie folgt:

„Zur – § 26 FamFG geschuldeten – Erforderlichkeit der Einholung eines Sachverständigengutachtens zur zuverlässigen Ermittlung des wahren Kindeswillens, wenn ein zehnjähriges Kind einen Umgang mit dem nicht betreuenden Elternteil verbal ablehnt“

Vorausgegangen war ein Rechtsstreit zwischen Vater und Mutter mit Urlaubsvereitelung, Ordnungsgeldern usw.
Trotz vorheriger Einigkeit wollte die Mutter sich an das Vereinbarte nicht halten und gleichzeitig Umgangsausschluss erreichen. Ohne eigenen Antrag des Verfahrensbeistandes oder des Jugendamtes wurden dann 24 Monate Umgangsausschluss ausgesprochen (wobei die Gründe von 12 Monaten sprachen).

Das Familiengericht hat verfahrensfehlerhaft seiner Pflicht, den entscheidungserheblichen Sachverhalt amtswegig zu ermitteln, nicht genügt.

Saarländisches Oberlandesgericht 6 UF 10/12

Amtsermittlung und Umgang

Das Gericht entscheidet zwar recht frei, welche Tatsachen es feststellt. Die entscheodungserheblichen Tatsachen sind aber von Amts wegen festzustellen, was sich aus §26 FamFG ergibt.

§ 26 Ermittlung von Amts wegen

Das Gericht hat von Amts wegen die zur Feststellung der entscheidungserheblichen Tatsachen erforderlichen Ermittlungen durchzuführen.

§26 FamFG

Weiter führ das saarländische Oberlandesgericht aus:

Zwar muss das Gericht nicht jeder nur denkbaren Möglichkeit nachgehen und besteht insbesondere keine Pflicht zu einer Amtsermittlung „ins Blaue hinein“, weshalb bloße Verdachtsäußerungen, die jeglicher tatsächlichen Grundlage entbehren, keinen Ermittlungsanlass geben (dazu BGH FamRZ 2011, 1047). Eine Pflicht zu der Aufklärung dienlichen Ermittlungen besteht jedoch insoweit, als das Vorbringen der Beteiligten und der Sachverhalt als solcher bei sorgfältiger Prüfung hierzu Anlass geben. Die Ermittlungen sind erst dann abzuschließen, wenn von weiteren Ermittlungen ein sachdienliches, die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis nicht mehr zu erwarten ist (BGH FamRZ 2010, 720), wobei in kindschaftsrechtlichen Familiensachen besondere Anforderungen an die tatrichterliche Sachaufklärung zu stellen sind.

Saarländisches Oberlandesgericht aaO Rn. 13

Strenge Maßstäbe bei Umgangsausschluss

Alles was relevant ist, muss hinterfragt werden. Dies umfasst nicht Blödsinn oder unsinnige Prüfungen.

An die – einfachrechtlich auf § 1684 Abs. 4 BGB zu gründende – Einschränkung oder gar den Ausschluss des Umgangsrechts eines Elternteils sind strenge Maßstäbe anzulegen

Saarländisches Oberlandesgericht aaO

Insbesondere, so das Oberlandesgericht, weil es auch um das Kindeswohl unabhängig von den Meinungen der Eltern geht, muss zur Wahrung dieses Kindeswohles eine Überprüfung von Amts wegen erfolgen.

Deshalb muss das Gericht insbesondere die zur Verfügung stehenden Aufklärungs- und Prüfungsmöglichkeiten hinsichtlich entscheidungserheblicher Tatsachen ausschöpfen und sein Verfahren so gestalten, dass es möglichst zuverlässig die Grundlage einer am Kindeswohl orientierten Entscheidung erkennen kann

Saarländisches Oberlandesgericht aaO

Und weil das alles so offenkundig ist, kommt das Gericht zu folgendem Schluss:

Kein Umgangsausschluss ohe Gutachten

An diesen verfassungs- und einfachrechtlichen Maßstäben gemessen hätte das Familiengericht vorliegend nicht ohne Einholung eines kinderpsychologischen Sachverständigengutachtens entscheiden dürfen.

Saarländisches Oberlandesgericht aaO

Denn es bestanden in diesem Fall erhebliche Anhaltspunkte, dass der Sachvortrag und der Wille des Kindes nicht seinem wirklichen Willen entspricht.

Was bedeutet das im Alltag?

Für den Alltag bedeutet das vorallem, dass man viel vortragen sollte, was das Kind wann und wo geäußert hat. Nur so kann man im Nachhinein eben den Zwiespalt des Kindes belegen. Nur so lassen sich Widersprüche aufdecken. Daher:

  • Umgangstagebuch schreiben, auch bei Telefonaten
  • Umfangreich schreiben, negatives wie positives
  • Sicherstellen, dass danach keine Änderungen erfolgen (Hinterlegen beim Anwalt, Kopien anfertigen und diese weitergeben)

Gleichzeitig zeigt dieses Verfahren auch, dass nicht jeder Fehler zu Umgangsausschluss führt, egal wie verworren eine Situation ist.

Denn Rückführung ist das Ziel! – oder eben enger Kontakt.

https://familienrecht.activinews.tv/sorgerecht/rueckfuehrung-ist-das-ziel/

(Danke Carola für den Link)

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Recht allgemein

Mobbing, Schule, KWG

Wir alle kennen das Phänomen: Mobbing in der Schule. Statt Nikes nur Adidas oder Billigtreter von Decathlon? Nicht das neue iPhone, sondern ein Xiami? Wie aus Mobbing in der Schule schnell eine KWG, eine Kindswohlgefährdung werden kann, erklären wir in diesem Beitrag.

Mobbing in der Schule

Sehr viele Eltern rufen an und möchten wissen, was man bei Mobbing machen kann, wie man sich verhält.

Mobbing: Die Schule/der Lehrer macht nichts

Sehr häufig ist zu hören: Die Schule macht nichts. Der Lehrer macht nichts. „Wir haben mit denen Gesprochen ohne Ergebnis“. „Wir wollen das machen, aber wissen nicht genau, wo wir anfangen sollen“.

Deshalb wollen wir hier auch über Mobbing schreiben und beginnen erstmal bei A.

Was ist überhaupt Mobbing?

Von Mobbing sprechen die Experten, wenn ein/e Schüler/In über einen regelmäßigen Zeitraum und wiederholt, hauptsächlich „seelischen“ Schikanen ausgesetzt ist, teils aber auch körperlicher.

Dazu gehört emotional verletzendes Verhalten seitens der Mitschüler oder sogar der Lehrerschaft. Verbale Attacken sowie Diskriminieren einer einzelnen Schülerin oder Schülers gehören dazu.

Man kann von Diskriminierung einer Gruppe, durch einen oder mehreren Menschen betroffen sein.

Das Wort „Mobbing“ kommt aus dem Englischem und bedeutet belästigen, anpöbeln.

Wie geht Mobbing?

Die gemobbten Kinder in der Grundschule werden fies behandelt. Und das regelmäßig. Hier eine kurze Liste von den Verhaltensweisen:

  • Beleidigende Worte.
  • Bedrohen – Angst machen.
  • Das Kind wie Luft behandeln.
  • Nicht mitspielen lassen.
  • Sogar körperliche Gewalt.
  • Schubsen
  • Festhalten
  • Sogar manchmal Schlagen.
  • Treten
  • Beinchen stellen.
  • Auslachen
  • Das sogenannte Cybermobbing, aber auch Sexting usw.

Wo ein Opfer, da ein Täter

Zum Mobbingopfer gehört natürlich auch immer ein Täter oder mehrere Täter. Meistens fühlen sich die Täter durch Ihre Tat stark oder kompensieren dadurch eigene Probleme, so jedenfalls ein Experte, der mir das erklärte.

Und wie reagieren Lehrer?

Leider wollen die wenigsten Lehrer, die mir begegnet sind, Mobbing erkennen oder gesehen haben.

Mobbing ist ein System!

Mobbing ist ein System und in einer Klasse bzw. Klassenverband lässt sich Mobbing m.E. auch nur durch die Unterstützung der Lehrer abschalten. Ich bin der Meinung, Pandemie hin-Pandemie her, dass die Lehrer aufmerksamer damit umgehen sollten, was bei den Kindern passiert. Sie sollten aufmerksamer sein, denn je. Denn Wegschauen und „Ich-habe-das-nicht-gesehen“ ist zwar einfach, bringt aber keine Lösung, sondern eher ein Schaden bei den Betroffenen.

Für mich persönlich sind die, die sehen, schweigen und nichtstun schlimmer, als die Täter selber.

Streitschlichter und Mobbing

Es gibt sogar manche Schulen, denen man die Streitschlichterausbildung der Schüler kostenlos angeboten hat, die aber der Meinung sind, dass das, was sie in der Schule machen, schon genug sei.
Es sei genug eine  „gewaltfreie Kommunikation und nur Klassenrat“ (einmal die Woche) anzubieten. Hoffentlich sind die Schulleitungen, die der Meinung sind, „Klassenrat und gewaltfreie Kommunikation reicht an der Grundschule aus oder der Ansicht sind :“das machen wir als Schule supergut“, in der Minderheit.

Denn genau bei solchen Schulen gibt es Zeugen machner Gewaltszenen, u.a. unter Viertklässlern. Solche Schulen, die nur auf Klassenrat und gewaltfreie Kommunikation setzen, sollten insbesondere in der Coronazeit mehr denn je darauf achten, wie sich die Schülerschaft fühlt. 

Was kann man gegen Mobbing in der Schule tun?

Ich glaube sehr viel:

  • Schüler-Streitschlichter ausbilden lassen, beispielsweise von Mediatoren oder Psychologen, die spezialisiert sind.
  • Hilfe von der Polizeistelle holen und den Kindern Workshops anbieten mit Hilfe der Polizei – die Lehrer sensibilisieren.
  • Von Juristen Workshops für Kinder anbieten (über Strafrecht beispielsweise).
  • Seminare wie: Kinder stärken oder Stark auch ohne Muckis …und vieles andere mehr
  • Hilfe sich holen in Form von Workshops: Gewaltprävention, Nein-das ist mein Körper.

Man kann so vieles machen. Nur nicht, wenn die Schulverwaltungen, Schulleitungen und sämtliche andere Einrichtungen und Stellen die Augen verschließen und der Auffassung sind: Wir machen doch schon alles prima….

Was aber, wenn aus Opfern Täter gemacht werden?

Wir haben es erlebt. Da wird dann aus dem gemobbten Kind eines mit sozialen Störungen. Ein Kind mit Defiziten. Aus Sexting wird dann ein Kind mit überborderndem Medienkonsum. Aus einem Opfer wird ein Kind, das gefährdet ist, und aus liebenden Eltern werden solche, die ihr Kind nicht schützen können. Warum ist das so?

Ein Lehrer als Mobber? Lieber gefährliche Eltern!

Bevor ein Lehrer sich selbst als Mobber sieht, weil er das alles ja nicht im Griff hat, ist es doch einfacher, den Spieß umzudrehen. Mobbing und körperliche Gewalt auf dem Schulhof wird dann zu einem Anzeichen von Gewalt zu Hause. Man informiert das Jugendamt und so wird aus Mobbing in der Schule eine KWG.

Dem spielt es ja entgegen, dass das Kind vielleicht nicht mehr so gern in die Schule geht. Dann sind die Eltern schuld. Man kann hier mit wenig Phantasie alles so drehen wie man es braucht.

Mobbing in der Schule – was tun?

Es gelten quasi dieselben Grundsätze wie beim Sprechen mit dem Jugendamt. Niemals alleine hingegen. Ärzte mit einbinden. Selbst für Angebote sorgen und vorschlagen. Und dokumentieren. Notfalls Tagebuch schreiben über Schikanen, auch Anzeigen oder Selbstverteidigungskurse mögen helfen.

Nie Aufgeben und nie Nachgeben. Und schon gar nicht Schweigepflichtsvertöße durchgehen lassen.

Aber vorallem immer wachsam und vorsichtig sein!

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Recht allgemein

Die Schutzschrift

In diesem Artikel erkläre ich Euch alles rund um die dieses besondere Schreiben ans Gericht. Eine Schutzschrift soll eine einstweilige Anordnung verhindern.

Die wichtigsten FAQ zur Schutzschrift vorweg:

Was ist eine Schutzschrift?

Eine Schutzschrift ist eine vorweggenommene Klageerwiderung, wenn man mit einem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz rechnen muss.

Wo reiche ich eine Schutzschrift ein?
Am OberlandesgerichtFrankfurt am Main; dort wird ein deutschlandweites Schutzschriftregister geführt. Die Gerichte müssen vor Erlass einer einstweiligen Anordnung prüfen, ob eine Schutzschrift hinterlegt ist.

In welchen Themenbereichen kann ich einen solchen Schriftsatz einreichen?

In allen Bereichen, in denen eine einstweilige Anordnung/Verfügung möglich ist, also letztlich fast immer.

Wie schaut eine Schutzschrift aus?
Sie ist eine vorweggenommene Klageerwiderung, erweitert um die potentiellen Rechtsbehauptungen der Gegenseite. Man muss also im Sorgerecht ausführen, was das Jugendamt an Kindeswohlgefahr behaupten würde und das dann belegen.

Schutzschrift im Familienrecht

Wie wehre ich mich präventiv dagegen, dass meine Kinder entzogen werden oder dass Unterhalt festgesetzt wird? Welche Möglichkeit habe ich? Habe ich überhaupt eine Chance gegen die Vorgehensweise des Jugendamtes (viele sagen hier „Lügen“)? Die Schutzschrift ist eineLösung.

Was genau ist das?

Eine Schutzschrift ist eine Verteidigungsschrift, die man bei Gericht hinterlegt, bevor (!) es einen Antrag oder eine Entscheidung des Gerichtes im einstweiligen Rechtsschutz gibt.

Früher musste man hier ggf. bei allen in Frage kommenden Gerichten einen Schriftsatz hinterlegen. Seit einigen Jahren gibt es ein zentrales Schutzschriftregister am Oberlandesgericht in Frankfurt, bei dem man eine solche Schutzschrift einreicht.

Geht nun ein Antrag auf einstweilige Anordnung bei einem Gericht ein, wird automatisch die Schutzschrift dem Richter vorgelegt und im Idealfall eine einstweilige Anordnung verhindert.

In Ausnahmefällen erfolgt dies nicht, wenn z.B. Schreibfehler im Namen oder ähnliches Auftreten.

Verhindert die Schutzschrift eine eA?

Nicht immer verhindert eine Schutzschrift auch wirklich eine einstweilige Anordnung. Manchmal wird sie schlicht nicht zugeordnet, falsch registriert oder vom Richter übergangen. Der Richter muss in seiner Unabhängigkeit nämlich gar nichts beachten.

Läuft alles normal, dann wird eine mündliche Anhörung angesetzt oder die einstweilige Anordnung abgelehnt. Das Gericht wird, schon aus Gehörsgründen, selten bei einer Schutzschrift ohne Anhörung entscheiden.

Meine You Tube Playlist zeigt Euch alles wesentliche zur Schutzschrift.

Sie ist also keine Garantie. Aber sie erhöht Eure Chancen. Sie vervielfacht diese. Eure Argumente müssen gehört werden.

Deshalb sollte man diesen Schriftsatz sorgfältig schreiben und viele Beweismittel vorlegen.

Die Schutzschrift sollte umfangreich sein. Beweismittel müssen direkt vorliegen, Zeugen oder Sachverständigenbeweis ist unzulässig (wie bei einer einstweiligen Anordnung eben).

Vorlegen muss man präsente Beweismittel. Das sind Beweismittel, die unmittelbar ihr Ergebnis verdeutlichen).

Wie sieht so ein Schriftsatz aus?

Ich hatte das oben bei den FAQ ja schon kurz erwähnt. Sie ist wie eine Antragserwiderung aufgebaut. Nur leider müsst Ihr die Argumente der Gegenseite voraussehen. Das ist nicht immer einfach. Und trotzdem kommt man um diese hellseherische Aufgabe nicht herum. Dabei müsst Ihr euch leider auch mit Lügen des Jugendamtes/Expartners auseinandersetzen.

Durchsucht daher Eure Unterlagen und bisherigen Schriftverkehr. Ihr könnt hieraus sicherlich viele Infos lesen, was man Euch vorwirft. Und das ist meist auch einiges von dem, was man Euch in einem Antrag vorwirft.

Legt soviele Belege bei wie möglich.

Wenn Ihr Freunde habt die die Kinder kennen, sollen diese eidesstattliche Versicherungen schreiben, wie sie Euch und die Kinder erlebt haben.

Wenn es um Alkoholprobleme geht, legt einen Blutwert (ETG-Wert) vor.

Geht es um unsaubere Wohnungen, legt eine Aussage einer Reinigungsfrau vor usw., Bilder.

Seid kreativ. Das Gericht kennt Euch nicht. Daher muss man ein überzeugendes und rundes Bild zeichnen. Und dazu gehören eben lieber mehr als zu wenige Informationen. Fehler oder Probleme würde ich übrigends immer ansprechen. Damit man nicht später Euch damit einholt.

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Recht allgemein

Flucht aus Kinderheim

Der Traum aller von Kinderklau betroffenen Eltern: Das eigene Kind reisst aus und steht vor der Tür. Flucht aus Kinderheim kommt gar nicht so selten vor, die Öffentlichkeit erfährt es nur selten. Polizeiliche Suchen werden oft erst nach vielen Tagen gestartet, keiner soll viel erfahren.

Doch für die Eltern kann es zu einer kurzen Freude werden. Jetzt muss man sich richtig verhalten, um sich nicht strafbar zu machen oder das Kind noch mehr zu verlieren.

Kindesentziehung bei Flucht aus Kinderheim?

Die Strafbarkeit für eine Flucht aus einem Kinderheim oder einer Pflegefamilie kann sich aus §235 StGB ergeben. Der Straftatbestand der Entziehung Minderjähriger lautet:

§ 235 Entziehung Minderjähriger

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.eine Person unter achtzehn Jahren mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List oder
2.ein Kind, ohne dessen Angehöriger zu sein,den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger entzieht oder vorenthält.
(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger
1. entzieht, um es in das Ausland zu verbringen, oder
2. im Ausland vorenthält, nachdem es dorthin verbracht worden ist oder es sich dorthin begeben hat.

Quelle

Nur Handeln Dritter strafbar – nicht das des Kindes bei Flucht aus Heim

Liest man das Gesetz genau, kommt man zu dem Ergebnis, dass nicht jede Entziehung strafbar ist und damit auch nicht jede Form der Flucht oder Förderung von Flucht.

Nur wenn eine dritte Person ein Kind entzieht, kann dies strafbar sein. Wenn das Kind selbst davonläuft z.B., dann ist dies keine Entziehung, weil eben der Dritte fehlt. Eine Flucht durch das Kind, auch mit zugestecktem Geld, wäre immer noch nicht strafbar.
Das betrifft sowohl die Anstiftung („hey, wie wäre es, wenn Du wegläufst“) i.S. §26 StGB oder die Beihilfe („ok, ich schließe Dir die Tür auf“). Das bloße Obdach gewähren eines davongelaufenen Kindes ist ebenfalls nicht strafbar, weil hier kein aktives Entziehen vorliegt. Wenn das Kind also nach seiner Flucht vor dem Amt bei Euch klingelt, dürft ihr es hereinlassen. Auch wenn man natürlich sofort bei Euch suchen würde.

Hier entscheiden die Gerichte sehr genau: Ein Kind von a nach b zu fahren oder bei einem Telefonat leugnen den Aufenthaltsort zu kennen soll aktives Tun sein, während eben nichts tun straflos bleibt.

Wenn ich also das Essen auf den Tisch stelle, ist dies eine aktive Handlung?

Wenn ich dem Kind essen bringe?

Es einen Brief nach Hause schreiben lasse und den einwerfe? Meiner Meinung nach nicht, aber der Staat lässt sich da ungern in die Suppe spuken, so dass man davon ausgehen muss ggf. eine Straftat zu begehen. Aktiv ist jede Handlung, die ich zielgerichtet vornehme.

Ob ein Kind nur in Deutschland davonläuft oder ins Ausland, kann einen wesentlichen Unterschied machen: Die Verbringung ins Ausland oder im Ausland das Kind belassen, ohne es dem Amt zurückzugeben kann strafbar sein. Die Ausnahmen für Deutschland, in dem Eltern ihr Kind nie entziehen können, gelten hier nicht.

Keine Aufforderung zur Selbstentziehung

Dieser Beitrag soll keine Aufforderung zur Selbstentziehung sein. Ich selber habe in solchen Fällen immer mit offenen Karten gespielt und die Aufenthaltsorte immer kundgetan, weil es für das Kind so am Besten ist. Ich bin auch heute noch der Meinung dass der Fall Dave Möbius lösbar gewesen wäre, wenn die richtigen Schritte eingeleitet würden und die Familie von Dave nicht gegen dessen Interessen handeln würde.

Im Untergrund auf Dauer leben ist für kein Kind eine Option. Aber ich verstehe, warum mancher danach lechzt oder sich dies ersehnt- weil Gerichte immer wieder versagen und den Eltern und Kinder kein Gehör geschenkt wird,

Legale Selbstentziehung statt Flucht?

Ja, die legale Selbstentziehung ist möglich und hat mehrfach funktioniert. Wie das geht, könnt ihr in meinem Buch „Die Legale Selbstentziehung“ nachlesen. Dort sind alle Chancen und Risiken beschrieben, insbesondere auch wann eine solche Selbstentziehung keine Aussicht auf Erfolg haben kann.

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Die legale Selbstentziehung
ISBN-13: ‎  978-1695276314 (bestellen: Amazon)

Nach der Flucht aus dem Heim: Was dann?

Das ist die spannendste aller Fragen. Erst einmal Ruhe bewahren und das Kind beruhigen. Dann alsbald einen Arzt, falls der Zustand des Kindes es erfordert, oder die Polizei informieren.

Wenn das Kind einen Grund (Misshandlungen) hatte, dies professionell durch Fachleute besprechen lassen. Ein Aushorchen durch Elternteile oder Polizeibeamte kann zu einer ungültigen Zeugenaussage führen (das gilt auch für alles, was das Amt nach Beeinflussung sagt). Deshalb muss durch eine neutrale Person ohne viele vorherige Ausfragen ein möglichst zusammenhängendes Geständnis/Geschichte aufgenommen werden: Ich präferiere Video und Tonbänder, weil diese sicherer sind als Notizen oder Aussagen von Zeugen.

Informiert Euren Anwalt, vielleicht ist es an der Zeit für einen Verbleibensantrag des Kindes bei Euch.

Verhaltet Euch gegenüber dem Amt nicht zu feindseelig, weil das nur erneute Herausnahmen provoziert.

Flucht aus Kinderheim erfolgreich?

Eine Flucht aus den Fängen der Justiz und des Jugendamtes kann erfolgreich sein. Es ist aber ein schwieriges unterfangen. Deshalb sollte man sich gut überlegen, was und wie man tätig wird. Einfach so probieren funktioniert selten.

Und ja, manchmal muss man nach einer erfolgreichen Flucht ein Kind trotzdem unterstützen, zurückzugehen ins Heim. Auch das gehört zu elterlichen Aufgaben, wenn es die Umstände (Gefahr für das Kind oder Gefährdung durch einen selbst) fordern.

Wenn es schiefgeht, kann das alles nämlich noch schlimmer werden als sowieso schon. Kein Umgang, keine Chance auf Rückführung – das Konstrukt Flucht kann schnell nach hinten losgehen.

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