Kategorien
Gutachten

Mindestanforderungen in Beweisbeschluss aufnehmen!

Ein wichtiger Hinweis, den ich dank einer Anregung von Außen gern an Euch weitergebe: ihr sollt die Mindestanforderungen in Beweisbeschluss aufnehmen lassen. Warum? Obwohl es nur eine selbstverständliche Klarstellung ist, wird dadurch der Sachverständige unter Druck gesetzt, sich auch an diese zu halten.

Wie Mindestanforderungen in Beweisbeschluss aufnehmen?

Ich empfehle einfach, einen weiteren Punkt in den Beweisbeschluss aufzunehmen, ggf. über eine Gegenvorstellung. Das kann ungefähr so lauten:

„Das Gutachten hat unter Berücksichtigung der Fachstandards Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht erstellt zu werden.“

Michael Langhans, Aktivist

Ich finde das eine so gute Idee, dass ich meinen Artikel zum richtigen Beweisbeschluss schon entsprechend ergänzt habe. Niemand kann etwas dagegen sagen, diesen kleinen, unscheinbaren Satz aufzunehmen in den Beweisbeschluss. Und wenn es Probleme damit gibt, dann wisst ihr schon, worauf Ihr Euch einstellen müsst: Ein Gutachten, das eben keinen wissenschaftlichen Standards entspricht. Dann muss man überlegen, ob man weitere Schritte einleitet.

Müssen die Mindestanforderungen nicht sowieso beachtet werden?

Noch sind die Mindestanforderungen kein Gesetz, so dass sie „nur“ wissenschaftliche und fachliche Standards wiedergeben. Daher kann es nicht schaden, dies als „Selbstverpflichtung“ wiederzugeben.

Kategorien
Gutachten

Qualifikation Sachverständige im Familienrecht

Über Fehler in Gutachten, insbesondere familienpsychologischen Gutachten, haben wir uns schon oft unterhalten. Oft geht es dabei auch um die Frage, ob ein Sachverständiger oder eine Sachverständige die notwendigen Qualifikationen hat, um als solcher im Kindschaftsrecht tätig zu sein. Wie ich herausfinden kann, ob ein Sachverständiger die notwendige Expertise hat, das erkläre ich Euch in diesem Beitrag. Qualifikation Sachverständige zu prüfen ist dabei gar nicht so schwer. Und wenn ihr es selber nicht herausfinden könnt, dann benötigt ihr vielleicht eine kritische Gutachtensrezension von mir, die diesen und viele andere Aspekte prüft.

Qualifikation Sachverständige

Die gesetzliche Grundlage für Sachverständigengutachten und die Qualifikation derselben in Kindschaftssachen findet sich im FamFG in §163:

(1) In Verfahren nach § 151 Nummer 1 bis 3 ist das Gutachten durch einen geeigneten Sachverständigen zu erstatten, der mindestens über eine psychologische, psychotherapeutische, kinder- und jugendpsychiatrische, psychiatrische, ärztliche, pädagogische oder sozialpädagogische Berufsqualifikation verfügen soll. Verfügt der Sachverständige über eine pädagogische oder sozialpädagogische Berufsqualifikation, ist der Erwerb ausreichender diagnostischer und analytischer Kenntnisse durch eine anerkannte Zusatzqualifikation nachzuweisen.

§163 Abs. 1 FamFG

Welche Mindestqualifikation muss ein Sachverständiger in Kindschaftssachen haben?

Gutachter nach dem Gesetz kann daher jemand sein, der mindestens eine

  • psychologische
  • psychotherapeutische
  • kinder- und jugendpsychiatrische
  • psychiatrische
  • ärztliche
  • pädagogische oder
  • sozialpädagogische

Berufsqualifikation hat. Man muss also, folgt man dem Gesetz, nur eines dieser Fächer studiert haben, wobei Pädagogen und Sozialpädagogen noch belegen müssen dass sie analytisch-diagnostische Kenntnisse haben.

Gutachter ist man nicht deshalb, weil man studiert hat. Da muss mehr sein an Erfahrung und Kenntnissen

Michael Langhans, Volljurist

Das Problem liegt also im Bereich des Wortes „mindestens“. Diese eröffnen also durchaus die Erkenntnis, dass es nicht ausreicht, mal eben so „Psychologe“ zu sein, dass man vertieftes Wissen haben muss.

Video zum Thema

Qualifikation des Sachverständigen gem. der Mindestanforderungen

Weil also bereits der Gesetzgeber sagt, dass man wohl mehr sein muss als ein Psychologe, führen die Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht (2. Auflage) aus:

Aufgrund der Vielfältigkeit und Anforderungen, nicht zuletzt auch aufgrund der möglichen weitreichenden Bedeutung der Empfehlungen
der Sachverständigen im gerichtlichen Verfahren, ist eine besondere Sachkunde notwendig, die weit über übliche Studieninhalte der Psychologie und Medizin hinausreicht. Deshalb sind zusätzliche, nachgewiesene, forensische Kenntnisse und Erfahrungen der Sachverständigen notwendig.

Mindestanforderungen, S.9

Diese Kenntnisse und Erfahrungen müssen nachgewiesen (!) sein.

Folgerichtig fordern die Mindestanforderungen auf Seite 13 daher auch die Benennung derselben im Gutachten:

Nennung des Sachverständigen samt seiner wesentlichen relevanten beruflichen Abschlüsse und Zusatzqualifikationen

Mindestanforderungen, S.13

Doch das ist noch nicht alles. Wie so oft lohnt es sich, solche Dokumente bis zum Schluss zu lesen:

Folgende belegbaren Kenntnisse muss ein Gutachter haben:

  • Erwerb fundierter theoretischer, auch rechtlicher Kenntnisse
  • Fachlich begleitete Praxiserfahrung und supervidierte Fallarbeit
  • Abschlussprüfung mit Bestätigung
  • Kontrollierte Fortbildungsverpflichtung

(vgl. S. 19/20 der Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht)

Für die folgenden Berufsgruppen gibt es jeweils gesonderte Qualifikationsvoraussetzungen, um als Gutachter und Sachverständige tätig zu sein:

Qualifikationen von Ärzten als Sachverständige

Unterschieden wird erst einmal zwischen Ärzten (Psychiatern) und Kinderpsychiatern.

Für Ärzte (Abschluss Staatsexamen) gilt:

Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie

Psychiater müssen folgende Schwerpunkte belegen können:

  • Schwerpunkt Forensische Psychiatrie
  • Zertifikat forensische Psychiatrie (DGPPN)

Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie

Kinderpsychiater müssen die folgende Qualifikation haben:

  • Zertifikat für kinder- und jugendpsychiatrische Begutachtung (BAG KJPP; BKJPP; DGKJP)

Für mich ist zudem problematisch, wenn ein Spezialist für Kinder auch Erwachsene begutachtet. Es gibt durchaus renommierte Kinderpsychiater, die solche Begutachtungen von Erwachsenen deswegen ablehnen.

Qualifikationen von Psychologen als Sachverständige in Kindschaftssachen

Psychologen hingegen müssen folgende Aspekte im Gutachten belegen können, ggf. auf Eure Nachfrage hin:

Psychologen (Diplom/Master):

  • Fachpsychologe für Rechtspsychologie BDP/DGPs
  • postgradualer oder Weiterbildungsstudiengang (Master of Science Rechtspsychologie)

Wenn diese Kenntnisse nicht nachgewiesen sind, dürfte ein normales Studium nur in Ausnahmefällen ausreichen. Ggf. muss der Sachverständige dann seine Studienmodule offenlegen.

Gebt euch nicht mit einem „nur“ Psychologen zufrieden. Seid standhaft und fordert die Unterlagen der Qualifikation an.

Michael Langhans, Herausgeber

Psychologische Psychotherapeuten/Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

• Eintragung in Sachverständigenlisten von Psychotherapeutenkammern

Psychologische Psychotherapeuten, also Psychologen mit einer Approbation, müssen in die Sachverständigenliste ihrer Kammer (=Bundesland des Wohnortes) eingetragen sein.

Nur eingetragene Psychotherapeuten können geeignete Sachverständige sein

Michael Langhans

Für Niedersachen geht man dazu auf die Webseite der Psychotherapeutenkammer Niedersachen (via Google oder direkt https://www.pknds.de/)

Nur diese 5 Psychologen sind in Niedersachen als Sachverständige in Kindschaftssachen geeignet i.S. §163 I FamFG.

Fazit

Anders als es die Gerichte oft vorgeben, ist eben nicht jeder geeigneter Sachverständiger i.S. des Gesetzes. Qualifikation Sachverständige wird aber zu selten hinterfragt und geprüft. Auch wenn die Mindestanforderungen oder vergleichbare Standards kein Gesetzesrecht sind, geben sie doch wieder was wissenschaftlich und damit der Prüffähigkeit dienend gefordert wird, um ein Gutachten zu erstellen. Die Justiz hingegen und die Anwälte der Beteiligten sollten hier mehr Augenmaß walten lassen. Gutachten, die den Mindeststandards entsprechen, vereinfachen am Ende die Diskussion über das Ergebnis. Wer es sich einfach macht und sagt „Gutachter ist, wer zum Gutachter bestellt wurde“, der hat kein Interesse an einer Qualität im Familienrecht. Und das ist abzulehnen.

Fragen und Antworten zur Qualifikation der Sachverständigen

Reicht es aus, wenn der Gutachter seine Qualifikation auf seiner Homepage angiebt

Gem. der Mindeststandards sind diese Qualifikationen im Gutachten zu benennen. Ich selber lese und suche aber immer nach den Gutachtern und nutze alle Quellen, auch Webseiten.

Muss der Gutachter einen Beleg für seine Qualifikation vorlegen?

In der Regel nicht. Dies fordern die Mindestanforderungen auch nicht. Wenn aber Recherchen Ungereimtheiten ergeben oder Fragen aufwerfen, dann kann hier im Einzelfall sicher ein Nachweis gefordert werden. Grundsätzlich ist aber davon auszugehen, dass gegebene Angaben richtig sind. Wer tiefer gehen will, kann über die Universität und die damals gültige Prüfungsordnung auch belegen, ob Angaben zu den relevanten Lehrinhalten richtig sind oder nicht.

Muss ein Richter die Mindestanforderungen beachten?

Grundsätzlich ist der Richter nur dem Gesetz verpflichtet. Die Mindestanforderungen sind leider kein Gesetz. Er kann also auch eigene Sachverständige benennen. Dann würde ich aber vertiefende Nachfragen stellen, weshalb das Gericht von einer Qualifikation ausgeht. „Gerichtsbekannt“ ist kein Argument.

Macht sich ein Sachverständiger haftbar, wenn er nicht die notwendige Qualifikation hat?

Meiner Meinung nach ja, weil er dies vor Gutachtensauftragsannahme zu prüfen hat. Dann sind Ansprüche nach §839a BGB denkbar. Da die Standards aber nicht verbindlich sind, empfiehlt es sich mindestens einen weiteren Fehler aufzudecken.

Kategorien
Gutachten

Wie einen Beweisbeschluss nach FamFG anfechten?

Ich schreibe ja immer wieder, dass der Beweisbeschluss sehr wichtig ist. Und ich schreibe auch, dass Ihr eine Gegenvorstellung machen sollt, wenn dieser falsch ist. Aber was ich bisher nicht so deutlich geschrieben habe ist, wie man einen Beweisbeschluss nach FamFG für ein familienpsychologisches Gutachten anfechten kann. Also klare Beispiele oder ein Muster.

Und weil ich Euch gerne helfe und das ja der Sinn und Zweck dieser Webseite ist, dass ich Euch helfe, hier also nochmal das wesentliche zusammengefasst und Musterformulierungen für eine Gegenvorstellung, um Beweisbeschlüsse anzufechten:

Beispiel 1: Den faulen Beweisbeschluss nach §1671 BGB anfechten

Den faulen Beweisbeschluss hatte ich Euch schonmal vorgestellt. Den nenne ich so, weil er nur das Gesetz und damit die vom Richter zu beantwortende Rechtsfrage wiedergibt.

Der Beweisbeschluss lautet beispielsweise:

Es soll zur Frage, welche Sorgerechtsreglung und Aufenthaltsregelung dem Kindeswohl am besten entspricht, ein familienpsychologisches Fachgutachten eingeholt werden.

Beweisbeschluss eines Familiengerichts zu einer Frage nach §1671 BGB

Ihr erkennt also schon, dass es hier um die Frage geht, bei welchem Elternteil das Kind besser aufgehoben ist. Es geht also um einen Vater-Mutter-Streit um das Sorgerecht oder ABR, nicht um eine Frage der Kindeswohlgefährdung. Das ist bereits dann erstaunlich, wenn wie vorliegend das Gericht vorher noch eine KWG erörtert hatte. Denn nach dieser Beweisfrage soll das keine Rolle mehr spielen.

Aber darum soll es nicht gehen.

Wie reagiert man auf so einen Beweisbeschluss? Beispielsweise so:

„Ich gebe betreffend des Beweisbeschlusses die folgende

GEGENVORSTELLUNG

ab mit dem Antrag, den Beweisbeschluss abzuändern in eine Formulierung wie folgt:

  1. Welche Belastungen und welche Vorteile sind für das psychische, physische oder seelische Wohl des Kindes/der Kinder xxx zu erwarten, wenn der Aufenthalt dauerhaft zur/zum Vater/Mutter wechselt oder bei der Mutter / dem Vater verbleibt?
  2. Welche Faktoren werden voraussichtlich in welcher Intensität bei Übertragung des Sorgerechts auf einen Elternteil jeweils vorteilhaft oder belastend auf die gesunde sowie psychisch und emotionale Entwicklung des Kindes/der Kinder wirken?
  3. Gibt es oder gab es Kommunikationsstörungen zwischen den Eltern? Wenn ja, wie wirken sich diese auf das Kind/die Kinder aus?
  4. Welche Faktoren werden voraussichtlich in welcher Intensität bei Übertragung des Sorgerechtes auf einen Elternteil jeweils
    a) vorteilhaft oder belastend auf die gesunde sowie psychisch und emotionale Entwicklung des Kindes/der Kinder wirken
    b) vorteilhaft oder belastend auf die schulische Ausbildung des Kindes/der Kinder wirken
    c) vorteilhaft oder belastend auf die Beziehung des Kindes/der Kinder zu dem jeweilig anderen Elternteil und der Schwester wirken? Lässt sich dabei feststellen, dass die Beziehung zu bestimmten Personen für die Entwicklung und Gesundheit des Kindes/der Kinder in positiver oder negativer Art von besonderer Bedeutung ist?
  5. Gibt es Hinweise auf Manipulationen von Personen auf das Kind/die Kinder, und wenn ja, wie sind diese gutachterlich zu bewerten?

Die Formulierung ist in Anlehnung an Bergmann in FamRB 9/2016, S. 364ff. gewählt. Nur dieser Beweisantrag bestimmt zureichend genau den Tätigkeitsbereich des Sachverständigen, ohne diesem die richterliche Entscheidungsfindung per se zu übertragen. Die vom Gericht gewählte Beweisfrage stellt ausschließlich auf die Rechtsfragen ab und ist daher unzulässig. Rechtsfragen muss das Gericht selbst beantworten, insbesondere welche Regelung dem Kindeswohl am besten entspricht. Ein solches Gutachten, das hierauf basiert, wäre per se unverwertbar (Bergmann aaO). Daran ändert auch nichts die notwendige Umsetzung der Rechtlichen in die psychologische Fragestellung gem. der Qualitätsstandards für familienpsychologische Gutachten.“

Beispiel 2: Der einseitige Beweisbeschluss in Sachen Carola Koch

Das Oberlandesgericht in Bremen hatte hierzu folgenden Beweisbeschluss erlassen:

„Es soll ein familienpsychologisches Saohverständigengutachten eingeholt werden über folgende Fragen:

  1. Besteht die Bereitschaft und die Fähigkeit der Kindesmutter, die Versorgung und Erziehung des Kindes xxx unter Berücksichtigung etwaiger besonderer Anforderungen des Kindes zu gewährleisten und ggf. eigene Belange zurückzustellen?
  2. Ist bereits eine Schädigung des Kindes eingetreten oder besteht gegenwärtig schon eine Gefahr in einem solchen Maß, dass sich bei der weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt?
  3. Von welcher Art, Schwere und Wahrscheinlichkeit sind die befürchteten Beeinträchtigungen des Kindes?
  4. Gibt es andere Hilfs- und Unterstützungsangebote, die geeignet sind, die Gefährdungen abzuwenden, ggf. welche?
  5. Ist die Kindesmutter bereit und in der Lage, diese anzunehmen und umzusetzen, sodass eine Gefährdung nicht mehr besteht?
  6. Welche Vorstellungen hat das Kind von dem Verhältnis zu seiner Mutter und wie sind diese unter dem Aspekt der Zielorientierung, Intensität. Stabilität und Autonomie zu bewerten?
  7. In welchem Umfang und in welcher Form können bzw. sollten Umgangskontakte zwischen dem Kind xxx und seiner Mutter stattfinden?
  8. Besteht durch die Durchführung von Umgangskontakten eine Gefahr von körperlichen und seelischen Schäden für das Kind?
  9. Kann diese Gefahr durch einen begleiteten Umgang oder durch andere Maßnahmen abgewendet werden, ggf. durch welche?
  10. Ist ein Umgangsausschluss erforderlich? Wenn ja, für welchen Zeitraum?“

Mehr zum Fall von Carola Koch findet Ihr hier.

Hierzu hatten wir die folgende Gegenvorstellung abgegeben:

„Ich gebe die nachstehende Gegenvorstellung ab mit der Ankündigung, im Nichtabhilfefall unaufschiebbare Anträge in Erwägung zu ziehen.

Begründung:

Der Beweisbeschluss ist fachlich fehlerhaft und vorurteilsbehaftet. Er verfehlt die Zielwirkung des §1666 BGB und ist daher nicht geeignet.

Das Wohl des Kindes ist in den Mittelpunkt zu stellen. Dabei ist eine Vorverurteilung zu vermeiden.

Ich rege daher, für den Fall dass überhaupt ein Gutachten benötigt wird (dazu später mehr) die folgende Fragestellung an:

1.

Welche Belastungen und welche Vorteile sind für das psychische, physische oder seelische Wohl des Kindes xxx zu erwarten, wenn es einerseits bei der Mutter lebt und andererseits sich in staatlicher Obhut befindet.

Lässt sich aus fachlicher Sicht begründen, dass einzelne dieser Faktoren für das psychische, physische oder seelische Wohl des Kindes jeweils schwerwiegende Bedeutung haben?

Welche Auswirkungen auf das Wohl des Kindes haben die Pläne gern. des Antrags der Mutter auf Rehabilitation und Unterstützung und welche Änderungen sind auf den Ist-Zustand bei konsequenter Umsetzung zu erwarten?

2.

Welche Faktoren werden voraussichtlich in welcher Intensität bei Entziehung des Sorgerechtes vorteilhaft oder belastend auf die gesunde sowie psychisch und emotionale Entwicklung des Kindes wirken? Wie verhält es sich bei einer Rückübertragung?

3.

Aus welchen Gründen besucht das Kind xxx nach wie vor keine Schule.

4.

Welche Auswirkungen auf das Wohl des Kindes hat der Konflikt zwischen Jugendamt und Mutter?

5.

Sind die von der Mutter geplanten und initiierten Mittel geeignet, das Wohl von xxx zu gewährleisten?

Sind die vom Jugendamt geplanten und initiierten Mittel geeignet, das Wohl von xxx  zu gewährleisten?

6.

Liegt bei xxx eine körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen vor, die ihn in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern? Wenn ja welche?

Wie sich aus der Beschwerdebegründung ergibt, hätte das OLG keinen Beweisbeschluss erlassen dürfen, ohne den Ausgangsbeschluss aufzuheben. Denn wenn nunmehr eine Beweisfrage offen ist, was sie es bereits vor der Entscheidung des Amtsgerichtes. Zudem hat das Oberlandesgericht vergleichbare Beweisfragen zugusten der Mutter abgelehnt. Insoweit bestätigt der Beweisbeschluss das Vorliegen eines verfassungswidrigen Vorratsbeschlusses, auch wenn er ausschließlich die Mutter in den Mittelpunkt der Probleme stellt. Dabei muss aus einer neutralen Warte eben auch gefragt werden, ob bei den vorliegenden Gegebenheiten das Jugendamt eine Verbesserung für xxx herbeiführen kann oder will.

Weiter ist der Sachverhalt nicht ausermittelt. Auf BGH XII ZB 68/09 Rn. 42 wird hingewiesen.“

Weitere Musterformulierungen folgen gerne.

Bedenkt bitte, dass es immer eine Einzelfallfrage ist. Es gibt nicht den einen richtigen Gegenvorstellungsantrag, wie man einen Beweisbeschluss anfechten kann in FamFG Verfahren, z.B. auf ein familienpsychologisches Gutachten.

Ich hab im Moment nur keine geeigneten Beweisanträge zum Widerlegen. Ihr könnt mir gerne welche zukommen lassen, per Whatsapp/Messenger/Telegram (unten links) oder per weiteren Kontaktmöglichkeiten:

Weitere wichtige Artikel zum Thema

Kategorien
Gutachten

Gutachten anfechten live

Auf meinem Haupt-YouTube-Kanal sende ich heute mal wieder live – und zwar zum Thema Gutachten anfechten.

Es ist immer noch das Thema im FamFG Verfahren: Das familienpsychologische Gutachten. Mann so viele Fehler machen als Psychologe – und das Gericht prüft viele davon einfach nicht nach. Ich stelle Euch meine neue Prüfliste vor, die eine Ergänzung zur Kategorie Gutachten auf dieser Webseite ist und die häufigsten Fehlerpunkte ausführt. Schaut einfach mal rein, wie immer kann jeder sich im Chat beteiligen und Fragen stellen.

06.02.2022, 20.30 Uhr:

Kategorien
Gutachten Recht allgemein

Was ist eine symbiotische Mutter Kind Beziehung

Eine symbiotische Mutter Kind Beziehung beschreibt eine übermäßig enge emotionale Bindung, bei der Grenzen verschwimmen und das Kind wenig Raum für eigene Entwicklung hat. Immer häufiger verwenden Jugendamtsmitarbeiter diesen psychologischen Begriff, ohne ihn definieren zu können, um Eltern und insbesondere Mütter zu diskreditieren. Da gibt es den Vorwurf einer Borderline-Störung, die zu Sorgerechtsentzug führen soll – obwohl es dazu keinerlei allgemeine medizinische Grundlage gibt.

Und liegt so etwas wirklich vor? Wer entscheidet das? Und woran?

Wir nähern uns diesem Thema an.

Die symbiotische Mutter Kind Beziehung

Ein Bericht des NDR über eine solche zu enge Mutter Kind Beziehung hat die symbiotische Beziehung in den Vordergrund der Öffentlichkeit gerückt. Dabei wird in dem Artikel eigentlich alles falsch gemacht und Probleme vermengt: Überschrift und Inhalt divergieren, alles wird pauschaliert und die Lösung im Gutachten gefunden. Statt mit der Symbiose setzt man die (wissenschaftlich umstrittenen) Diagnose Eltern-Kind-Entfremdung (PAS, Parental Alienation Syndrome) mit der zu engen Mutter Kind Beziehung gleich. PAS bezeichnet aber nach Gardener eine anhand von 8 Symptomen definierte psychische Situation und hat direkt nichts mit der symbiotischen Mutter Kind Beziehung zu tun. Der Artikel ist daher nicht zu gebrauchen.

Symbiose ist in der Biologie das Zusammenleben von Lebewesen verschiedener Art zu gegenseitigem Nutzen. Eine Symbiose ist also grundsätzlich nichts schlimmes. Es ist also schon eine Umkehrung natürlicher Gegebenheiten ins Negative, zu behaupten das wäre alles schlecht und würde einem Kind schaden.

Auch bei Menschen ist Symbiose erst einmal etwas natürlich. Das Kind im Bauch ist naturgemäß eins mit der Mutter. Emotionen übertragen sich usw.

Später, wenn sich die Entwicklung trennt, ist Symbiose immer noch etwas normales. Kinder fühlen mit den Eltern, ahmen diese nach. Kinder lernen durch nachahmen.

Um diese normale und gesunde Symbiose zu pervertieren, wird daraus einfach eine „zu enge“ Mutter Kind Bindung, also etwas negatives.

Wann wird eine Beziehung krankhaft?

Die philosophische Frage ist, ob es so etwas wie eine zu enge Beziehung geben kann. Gute Bindungen und Beziehungen haben große Vorteile, Vertrauen, Offenheit. Mit zu enger Beziehung meinen Jugendamt-Mitarbeiter aber, dass dies die Entwicklung des Kindes zu einer eigenständigen Persönlichkeit verhindert wird.

Das ist aus verschiedener Sicht kritikwürdig, wenn auch im Grundsatz richtig.

Natürlich muss eine Erziehung darauf abstellen, dass ein Kind sich selbst entwickelt. Andererseits lernen Kinder am Meisten durch Nachahmung ihrer Eltern. Eine wissenschaftlich exakte Grenze gibt es nicht, und zudem kann niemand die Entwicklung des Kindes beurteilen, bevor diese abgeschlossen ist.

Unbestimmte Begriffe wie Vernachlässigung oder zu enge Beziehung sind bei Jugendämtern hoch im Kurs: Denn man kann im Nachhinein die Bewertung und die Tatsachengrundlage beliebig erweitern. Fair ist das nicht. Aber das Problem liegt viel zu oft eben in genau der Sachverhaltsklärung.

Klärt Eure Anknüpfungstatsachen!

Da sind wir wieder bei dem altbekannten Problem der Anknüpfungstatsachen. Diese muss das Gericht klären, Behauptungen des Jugendamtes reichen nicht aus. Hier müsst ihr ansetzen und nachhaken. Das Jugendamt darf nicht mit solchen Behauptungen durchkommen.

Solche Nachrichten sind gefährlich

Nachrichten wie dieser oben zitierte Bericht sind auch aus anderer Sicht gefährlich. Weil Gutachten als Positivlösungen verkauft werden. Gutachten, bei denen Mindestanforderungen nicht eingehalten sind? Hier besteht ein erhebliches Risiko.

Weil Gutachten oft schlecht sind.

Insbesondere wenn der Gutachter diese Diagnostik oder Begriffe ungeprüft übernimmt.

Wenn der Sachverständige nicht qualifiziert ist.

Hier beginnt natürlich der schwierige Bereich. Soll ich vortragen oder nur kritisieren? Niemand muss seine Erziehungsfähigkeit beweisen. Deshalb ist es an Euch, dass ihr erst einmal einfordert, dass man diesen Begriff konkretisiert.

Verfolgt alle Falschbehauptungen amtshaftungsrechtlich oder straf-/verwaltungsrechtlich.

Ich warne vor blindem Folgen solcher Medienberichten. Das wäre grob fahrlässig und gefährlich. Insbesondere da er Gutachten idealisiert. Und das Risiko „Zufall“ im Ergebnis verschweigt. Zudem werden Begrifflichkeiten und Probleme vermengt.

Familienverfahren sind oft einzelfallbezogen

Vermengungen machen hier oft keinen Sinn. Jeder Fall ist anders. Ob Manipulation eines Kindes vorliegt, kann man ggf. belegen oder auch nicht. Das ist Tatsachenfrage. Ob ein Kind in der Entwicklung beeinträchtigt ist oder nicht, das ist eine Tatsachenfrage. Wir brauchen dazu rechtlich keine Gutachten oder psychologisch-psychiatrische Begriffe wie Mutter-Kind-Symbiose oder Elternentfremdung. Wir brauchen eine ordentliche Ermittlung des Sachverhaltes, Tatsachenfeststellungen und mehr. Wir brauchen keine Menschen, die zum Schaden von Eltern und Kindern Begriffe verwenden, die sie selber nicht definieren können.

Wir brauchen endlich eine konsequente Anwendung des Rechts.

Eine ausführliche, aktualisierte Darstellung mit Definition, konkreten Alltagsbeispielen und Handlungsempfehlungen finden Sie in unserem Beitrag Symbiotische Beziehung: Definition, Anzeichen und wann sie dem Kind schadet.

Andere interessante Artikel:

Kategorien
Gutachten Recht allgemein

Anwalt, mach ne Gegenvorstellung!

Anwalt, mach ne Gegenvorstellung. Mit dieser Aufforderung möchte ich heute nochmal auf ein bereits mehrfach hier auf der Webseite hingewiesenes Thema verweisen. Nur wenn rechtzeitig das gerichtliche Gutachten in die richtige Bahn gelenkt wird, kann man das Risiko eines Schlechtgutachtens einschränken und Falschentscheidungen verhindern. Daher: Macht die Gegenvorstellung! Lieber einmal zu viel als einmal zu wenig.

Was ist eine Gegenvorstellung

Die Gegenvorstellung ist das Mittel der Wahl, um einen Beweisbeschluss abändern zu lassen. Sie ist kein Rechtsmittel im eigentlichen Sinne, wenn das Gericht nichts tut heisst das nicht dass das OLG entscheidet. Aber es ist die einzige Chance Einfluss auf das weitere Verfahren zu nehmen. Es wird als Ausfluss des Petitionsrechtes gesehen und muss vom Gericht beantwortet werden. Eine Abhilfe hingegen muss nicht erfolgen, einen Anspruch auf sachliche Änderung des Beweisbeschlusses hat man nicht (kann dann aber ggf. über weitere Maßnahmen wie Befangenheit usw. nachdenken und Beschwerden vorbereiten).

Wie stelle ich eine Gegenvorstellung

Im Prinzip begründet ihr, wie ihr den Beweisbeschluss formulieren würdet und schreibt noch dazu, warum die Formulierung des Gerichtes fehlerhaft ist. Ja, es ist wirklich so einfach. Wer nicht weiß, wie ein richtiger Beweisbeschluss formuliert sein sollte, der kann in meinem Buch „Fehler in Gutachten erkennen“ nachlesen. Oder meinen Artikel zum richtigen Beweisbeschluss hier lesen.

Warum machen Anwälte keine Gegenvorstellung?

Da kann ich nur spekulieren. Viele werden dieses Mittel nicht kennen, obwohl es prozessual in anderen Bereichen (Baurecht z.B.) Alltag ist. Andere sparen sich die Arbeit. Oder verkennen die Tragweite. Von Anwälten zum Schämen will ich nicht mal reden…

Also, liebe Kolleginnen und Kollegen: Macht eine Gegenvorstellung. Immer öfter. Immer besser. Und informiert Euch über Beweisbeschlüsse in Kindschaftssachen.

Und liebe Betroffene: Gebt euren Anwälten einen schriftlichen Auftrag, eine Gegenvorstellung zu beantragen.

shopping_cart

Bestellen!

Fehler in Gutachten erkennen:
ISBN-13: ‎ 979-8634221892 (Amazon)

Kategorien
Gutachten

Erziehungsfähigkeit

Was ist eigentlich diese Erziehungsfähigkeit, die in familienpsychologischen Gutachten geklärt werden soll? Kann man sie konkret bemessen und bestimmen? Wir nähern uns diesem Begriff an.

Definition Erziehungsfähigkeit

Erziehungsfähigkeit beschreibt die multidimensionale Fähigkeit von Eltern, Verantwortung für Kinder zu übernehmen und Kinder zu erziehen.

SpringerMedizin

Andere meinen hierzu:

Die Erziehungsfähigkeit ist primär die Fähigkeit, sich in die Bedürfnisse eines Kindes einzufühlen und diese Bedürfnisse alters- und entwicklungs gemäß zu befriedigen. Aus einer hohen Empathie dem Kind gegenüber entstehen die frühen Bindungsqualitäten des Kindes an jedes Elternteil (sicher, unsicher vermeidend, unsicher ambivalent).

Quelle

Oder eben diese:

Der Begriff der Erziehung wird hier definiert als jegliche Interaktion und Wechselwirkung zwischen Eltern und Kind. Dies schließt sowohl geplante bewusste Interaktionen ein als auch unbewusste Einflüsse und Verhaltensmuster sowie das Unterlassen von Interaktionen/Nicht-handeln. Erziehungsfähigkeit setzt sich aus zwei wesentlichen Komponenten zusammen: Erziehungseinstellung und Erziehungsverhalten

Psychologische Praxis

Welches ist nun die richtige? Wir sehen hier bereits unterschiedliche Ansätze. Damit wird es schwer, die eine Definition zu finden.

Ist Erziehungsfähigkeit ein medinizischer, psychologischer oder rechtlicher Begriff?

Auch hier gegehen die Meinungen auseinander. Die einen sehen es als rechtliche Klassifikation, die sich aus dem Wächteramt aus Art. 6 III GG ergibt. Da muss der Staat nämlich einschreiten, wenn jemand nicht willens und in der Lage ist, für sein Kind zu sorgen.

Andernorts wird die Erziehungsfähigkeit in vier Bereiche gegliedert:

  1. der Pflege und Versorgung des Kindes,
  2. der Bindung zwischen Kind und Vertrauensperson,
  3. der Vermittlung eines Mindestmaßes an Regeln und Werten und
  4. der Förderung des Kindes durch die Bereitstellung individueller Lernchancen.

Wir reden daher um die Erfüllung des Tatbestandes des §1666 BGB und damit von einem Rechtsbegriff. Vertritt man diese Auffassung, dann kann diese Frage also auch nicht im Rahmen eines familienpsychologischen Gutachtens geklärt werden. Rechtsfragen muss das Gericht beantworten.

Andere, wie die obige Definition, gehen dagegen eher von einem psychologischen oder medizinischen Begriff aus.

Teilweise wird Erziehungsfähigkeit als Komplementärbegriff zur Kindeswohlgefährdung gesehen, weil Einschränkungen des ersten Begriffs zu einer möglichen Bejahung des zweiten Begriffes führen.

Meiner Meinung nach gehen die Begrifflichkeiten hier ineinander über: Die Grundlagen der Erziehungseignung, also die Fähigkeit Bedürfnisse zu erkennen und zu stillen und ggf. die des Kindes vor die eigenen zu setzen ist eine tatsächliche Komponente. Aber: Wir sollten uns nicht darüber hinweg täuschen lassen, dass niemand diesem Komponente exakt messen kann.

Nur der IQ ist exakt zu bestimmen, nicht die Erziehungsfähigkeit

Wir dürfen nicht vergessen, dass nur eine Sache psychologisch exakt zu messen ist: Der Intelligenzquotient (IQ). Alle anderen psychologischen Aspekte kann man mit Tests, die Valide und Reliabel sind, zu objektivieren zu versuchen, aber niemals exakt bestimmen.

Das darf niemand vergessen. Auch nicht, dass Gutachten nur Prognosen sind, ähnlich der Wettervorhersage. Aber nicht jede Wettervorhersage oder Bauernregel trifft ein. Daher sollte der Fokus auf einer gesunden Mischung Vergangenheit und Zukunft liegen.

Was sagt das Bundesverfassungsgericht zur Erziehungsfähigkeit?

Das Bundesverfassungsgericht setzt sich nur am Rande mit diesem Begriff auseinander. Vielmehr werden dort Zuneigung, medizinische Probleme und ähnliches thematisiert. Es hat festgestellt, dass niemand diese Erziehungsfähigkeit positiv beweisen müsse. Stattdessen müsste das Gegenteil bewiesen werden (1 BvR 1178/14, siehe auch „Wichtige Entscheidungen im Sorgerecht„).

Was sagt Art. 6 II GG zur Erziehungsfähigkeit

Ganz einfach: Eltern sind solange erziehungsfähig, bis das Gericht das Gegenteil festgestellt hat.

Schlechte familiäre Situationen reichen hier nicht aus. Jeder hat eben seine Eltern und keinen Anspruch auf „perfekte“.

FAQ zur Erziehungsfähigkeit

Hier das wichtigste in Kürze.

Wie definiert sich Erziehungsfähigkeit

Erziehungsfähigkeit ist die Fähigkeit, Bedürfnisse des Kindes altersbedingt wahrzunehmen und zu erfüllen

Wann sind Eltern erziehungsfähig?

Eltern sind grundsätzlich erziehungsfähig, bis das Gegenteil festgestellt ist durch ein Gericht

Wann sind Eltern erziehungsunfähig?

Wenn eine Kindeswohlgefahr i.S. §1666 BGB festgestellt ist.

Ist Erziehungsfähigkeit exakt messbar?

Nein. Sie ist anders als der IQ nicht exakt messbar und zudem ein rechtlich-tatsächlicher Begriff, der mit psychologischen Mitteln eruiert wird.

Wie prüft man Erziehungsfähigkeit oder Erziehungsunfähigkeit?

Nur ein familienpsychologisches Gutachten mit Exploration, Interaktion und Tests

Sind psychisch kranke oder beeinträchtigte Eltern erziehungsfähig?

Diese Frage muss individuell beantwortet werden. Erziehungsfähigkeit und Krankheit müssen nicht zusammenhängen.

Ist ein Borderliner erziehungsfähig?

Grundsätzlich ja, zumal es keine Studie gibt die für alle Borderliner etwas anderes behauptet

Sind Narzissten erziehungsfähig?

Teilweise. Die psychologisch-psychiatrische Komponente Narzissmus wird aber auf die Kinder „vererbt“ und kann daher den Kindern schaden zufügen.

Kann ich wieder erziehungsfähig werden?

Ja, auch nach einer gerichtlichen Entscheidung kann man neu erziehungsfähig werden und dies beweisen durch Kurse, Therapien und mehr.

Kategorien
Gutachten

Mindestanforderungen Sachverständigengutachten prüfen

Weil ich da gerade so einen Crush in Wuppertal habe, wird es an der Zeit sich mit dem Thema Mindestanforderungen Sachverständigengutachten auseinanderzusetzen und insbesondere mit der Pflicht eines Richters/Anwalts, das Einhalten dieser Anforderungen zu prüfen.

Eigentlich heißt es ja Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht. Die aktuelle Version findet ihr z.B. beim Bundesjustizministerium (hier). Update: Neu ist seit September 2025 die 3. Auflage der Mindestanforderungen. Was neu ist, habe ich hier zusammengefasst.

Mindestanforderungen und Qualitätsstandards

Diese Mindestanforderungen sind keine verbindlichen Rechtskategorien. Sie sind kein Gesetz. Trotzdem belegen diese Standards, wie ein Gutachten auszusehen hat, um den fachlichen Anforderungen an ein familienpsychologisches Gutachten zu entsprechen.

Neben den Mindestanforderungen gibt es auch noch Qualitätsstandards für psychologische Gutachten, die weitgehend ähnliche Inhalte aufweisen (hier).

Die Mindestanforderungen und die Qualitätsstandards zeigen beide auf, wie ein prüffähiges und wissenschaftlich akkurates Gutachten auszusehen hat.

Was ist Prüffähigkeit bei Mindestanforderungen Sachverständigengutachten

Prüffähigkeit ist ein althergebrachter Rechtsbegriff. Jede Rechnung muss prüffähig sein, jede Nebenkostenabrechnung, jeder Bescheid. Das meint, dass die Grundlagen erkennbar sind aus sich selbst heraus, dass man nachvollziehen muss wie der Aussteller zu einem Ergebnis kommt und so weiter. Leider werden diese Aspekte im Familienrecht einfach über Bord geworfen und „nur“ einem Ergebnis vertraut.

Was sind nun die Mindestanforderungen Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht?

Das Gutachten muss wissenschaftlich methodisch sein (S. 6 der Mindestanforderungen) und nachvollziehbar und transparent (S. 7). Insbesondere letzteres ist wichtig: Denn nur wenn ein nachvollziehbares Gutachten vorliegt (prüffähig!), kann das Gericht und Euer Anwalt seinen Job machen.

Eine wichtige Rolle spielen hier die Anknüpfungstatsachen, die das Gericht zu klären hat.

Rechtliche und psychologische Fragestellungen

Der erste und wichtigste Schritt ist es, die rechtliche Fragestellung (der Beweisbeschluss) in eine psychologische Fragestellung zu übersetzen. Nur wenn dies akkurat erfolgt, kann der Gutachter die Beweisfrage beantworten. Hierbei muss auch darauf geachtet werden, dass der Sachverständige nicht die Rechtsfragen beantwortet!

Sachkunde

Der Gutachter muss seine Sachkunde darlegen. Das impliziert eben eine klare Aussage, warum er in der Lage ist, dieses Gutachten zu schreiben. Auch dies muss ggf. prüfbar sein durch Angaben im Gutachten (Diplom, Approbation o.a.) Auch sollte die Erfahrung erkennbar sein.

Tipp: Googled im Internet nach dem / der Gutachter(in)!

Fortbildung

Ein Gutachter muss sich ebenso wie die Juristen fortbilden, um auch die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen. Diese können sich ja ändern.

Welche einzelnen Schritte muss der Gutachter in welcher Reihenfolge prüfen?

Hierzu halten die Anforderungen ab S. 11 folgendes vor:

  • Auftragsannahme
  • Aktenanalyse
  • Fragestellung formulieren
  • Untersuchungsplanung
  • Durchführung der Untersuchung
  • Interpretation der Untersuchung und Ergebnisse
  • Antwort auf die Frage des Gutachters

Bei der Auftragsannahme muss geprüft werden, ob man den Fall fachlich und ethisch vertreten kann.

Die Aktenanalyse erfolgt am Anfang. Ich halte es aber für systematisch falsch, die Akte vor Klärung der Fragestellung zu analysieren. Denn wonach analysiere ich ohne eine konkrete Fragestellung?

Die Untersuchungsplanung muss vor Beginn der Untersuchung erfolgen, und zwar nachvollziehbar unter Benennung der Methoden und Begründung der Auswahl.

Die Durchführung der Untersuchung muss wieder transparent sein und den Eltern und Kindern alles erklären.

Die Interpretation muss prüffähig sein und mit Quellen belegt sein.

Schriftliche Gutachten: Anforderungen formeller Art

Formelle Anforderungen findet ihr auf S. 13 der Mindestanforderungen. Dies sind

  • Seitennummerierung
  • Aktenzeichen des Gerichtes
  • Nennung Auftraggeber
  • Nennung der eigenen Qualifikation
  • Nennung des Beweisbeschlusses
  • Nennung der Methoden
  • Nennung der Untersuchungstermine mit Zeit, Datum und Ort und Dauer
  • Befundquellen
  • Literatur
  • Unterschrift unter das Gutachten durch den Sachverständigen

Was der Richter zu prüfen hat

Die Mindestanforderungen erhalten auf S. 22 ff. Prüfungen, die der Richter durchzuführen hat (als Fragen formuliert, weil kein Gesetz). Hierauf könnt ihr insistieren und Euren Anwalt einschießen.

Überfordert mit der Prüfung?

Dann habe ich hier etwas für Euch:

https://familienrecht.activinews.tv/gutachten/hilfe-beim-gutachten-anfechten

FAQ zu Mindestanforderungen Sachverständigengutachten

Wann ist ein Gutachten prüffähig?

Ein Gutachten ist dann prüffähig, wenn das Gericht und die Parteien die Nachvollziehbarkeit der Schlüsse im Gutachten, der getroffenen Ergebnisse, der Richtigkeit der Wertungen eigenständig kontrollieren kann.

Muss einem Gutachten der Test und die Testergebnisse psychologischer Tests beigefügt sein?

Tests und Testergebnisse müssen beiliegen. Ohne diese Unterlagen ist nicht prüfbar, ob die Ergebnisse richtig in das Gutachten aufgenommen sind und richtig ausgewertet sind.

Muss ein familienpsychologisches Gutachten wissenschaftlich sein?

Ja. Ein solches Gutachten ist eine wissenschaftliche Leistung, die nach anerkannten Methoden Aussagen zu konkreten Fragen stellt. Sie ist daher eine wissenschaftliche Leistung, die den selben wissenschaftlichen Anforderungen genügen muss.

Wie erfolgt die Aktenanalyse?

Die Gerichtsakte muss systematisch analysiert werden.

Nach welchen Regeln erfolgt eine Exploration und Verhaltensbeobachtung?

Sie erfolgt nach einem systematischen Gesprächsleitfaden oder einem erfassten und ausgewerteten Kategoriensystem

Muss ein Gutachten ein Literaturverzeichnis haben?

Ein familienpsychologisches Gutachten muss ein Litertaturverzeichnis haben. Damit muss belegt sein, dass verschiedene aktuelle wissenschaftliche Quellen genutzt wurden.

Muss das Gutachten konkrete Zitate mit Quellenangaben versehen oder reicht ein Literaturverzeichnis?

Nur wenn eine konkrete Theorie, eine konkrete Interpretation oder ein Schluss des Gutachters mit einer konkreten Quellenangabe versehen ist, ist das Gutachten prüffähig. Ein interessierter Richter muss nämlich die Chance haben, auch hier zu prüfen ob die Aussagen des Sachverständigen stimmen

Welche psychologischen Tests erfüllen die Gütekriterien?

Das kann man so pauschal nicht sagen. Hierzu gibt es Fachliteratur (siehe dieses Video)

Muss der Richter die Einhaltung der Mindestanforderungen prüfen?

Ja, siehe S. 22f. der Mindestanforderungen. Nicht prüffähige Gutachten sind unverwertbar.

Vielen von Euch hat auch mein Buch „Fehler in Gutachten erkennen“ geholfen:

shopping_cart

Bestellen!

Fehler in Gutachten erkennen:
ISBN-13: ‎ 979-8634221892 (Amazon)

Weitere Informationen findet ihr im Artikel Gutachten anfechten.

Kategorien
Gutachten

Der richtige Beweisbeschluss in Kindschaftssachen

Oft wird die Wirkung eines Beweisbeschlusses in Sorgerechtsstreiten und Verfahren nach §1666 BGB verkannt. Viele Anwälte sehen weder Probleme noch wissen sie, wie man die Probleme angeht. An dieser Stelle darf ich den richtigen Beweisbeschluss in Kindschaftssachen vorstellen mit Negativ- und Positivbeispielen.

Schriftlicher Beweisbeschluss in Kindschaftssachen

Vorneweg: Viele wissen gar nicht, dass es einen schriftlichen Beweisbeschluss gibt. Haltet bitte Eure Anwälte an, alles an Euch weiterzuleiten. Das Gericht erlässt den Beweisbeschluss schriftlich. In diesem ist der Beweisbeschluss und der konkrete Sachverständige benannt.

Falsche Beweisbeschlüsse

Falsche Beweisbeschlüsse sind manchmal der Schlampigkeit geschuldet, oft weil man es nicht besser weiß und teils einfach auch einer Voreingenommenheit. Da sich der Sachverständige penibel an den Beweisbeschluss halten muss, führt dies zu einer verfahrensmanipulierenden Wirkung – egal ob gewollt oder ungewollt. Ich darf Euch ein paar unmögliche Beweisbeschlüsse vorstellen:

Der voreingenommene Beweisbeschluss

Ein hervorragendes Beispiel für einen voreingenommenen Beweisbeschluss finden wir in Sachen Carola Koch und deren Sohn Tilmann.

„Wer nur nach den Fehler der Mutter fragt, verkennt das Wesen des §1666 BGB und hat von Familiengericht keine Ahnung – egal ob Amtsgericht oder Oberlandesgericht“

Michael Langhans

Der Beweisbeschluss lautet:

Es soll ein familienpsychologisches Saohverständigengutachten eingeholt werden über folgende Fragen:

  • Besteht die Bereitschaft und die Fähigkeit der Kindesmutter, die Versorgung und Erziehung des Kindes Tilmann unter Berücksichtigung etwaiger besonderer Anforderungen des Kindes zu gewährleisten und ggf. eigene Belange zurückzustellen?
  • Ist bereits eine Schädigung des Kindes eingetreten oder besteht gegenwärtig schon eine Gefahr in einem solchen Maß, dass sich bei der weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt?
  • Von welcher Art, Schwere und Wahrscheinlichkeit sind die befürchteten Beeinträchtigungen des Kindes?
  • Gibt es andere Hilfs- und Unterstützungsangebote, die geeignet sind, die Gefährdungen abzuwenden, ggf. welche?
  • Ist díe Kindesmutter bereit und in der Lage, diese anzunehmen und umzusetzen, sodass eine Gefährdung nicht mehr besteht?
  • Welche Vorstellungen hat das Kindvon dem Verhältnis zu seiner Mutter und wie sind diese unter dem Aspekt der Zielorientierung, Intensität. Stabilität und Autonomie zu bewerten?
  • In welchem Umfang und in welcher Form können bzw. sollten Umgangskontakte zwischen dem Kind Tilmann und seiner Mutter stattfinden?
  • Besteht durch die Durchführung von Umgangskontakten eine Gefahr von körperlichen und seelischen Schäden für das Kind?
  • Kann diese Gefahr durch einen begleiteten Umgang oder durch andere Maßnahmen abgewendet werden, ggf. durch welche?
  • lst ein Umgangsausschluss erforderlich? Wenn ja, für welchen Zeitraum?

Quelle: GefahrvonInnen.de

Was hier auffällt: Die Einseitigkeit verkennt sowohl die Rechtsfrage, was dem Kind gut tut. Es verkennt vorallem aber auch, dass bei einer Inobhutnahme, die durchgeführt ist (!), negative Aspekte des Amtes auch zu hinterfragen sind. Und letztlich verkennt dieser Beweisbeschluss, dass wenn man erst nach Beeinträchtigungen fragt, dass man dann keine Gründe für einen §1666 BGB bisher hat. Und genau das ist der Kern des Problems.

Der naive Beweisbeschluss

Ein weiteres Beispiel ist folgendes:

  • Bestehen bei der Kindesmutter Defizite hinsichtlich der Erziehungseignung?
  • Wenn ja, gebieten diese Defizite bei der Erziehungseignung den Entzug der elterlichen Sorge oder von Teilen der elterlichen Sorge oder bestehen mildere Mittel, um diesen Defiziten zu begegnen?

Das Gericht fragt hier nach einem Beschlusstenor. Abgefragt werden rein rechtliche Fakten. Denn ob ein Entzug der elterlichen Sorge gerechtfertigt ist und ob mildere Mittel bestehen, muss das Gericht entscheiden.

Der Sachverständige hat keine Rechtsfragen zu beantworten.

Michael Langhans, Herausgeber

Man kann allenfalls fragen welche Möglichkeiten der Problembeseitigung es gibt. Auch hier gilt: Wer nach dem Bestehen von Defiziten fragt, belegt dass er keine Argumente im Moment hat, so dass es versteckt die Bitte ist einen Grund zu finden. Ergänzend muss sich freilich auch das Gericht Gedanken nach milderen Mitteln machen.

Der faule Beweisbeschluss

Der (nur von mir so genannte) faule Beweisbeschluss gibt letztlich nur das Gesetz wieder. Ein Beispiel hierzu lautet:

  • Es soll zur Frage, welche Sorgerechtsreglung und Aufenthaltsregelung dem Kindeswohl am besten entspricht, ein familienpsychologisches Fachgutachten eingeholt werden.

Das Gesetz lautet in §1671 BGB:

(1) (…)Dem Antrag ist stattzugeben, soweit

(…)

2.zu erwarten ist, dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf den Antragsteller dem Wohl des Kindes am besten entspricht.

§1671 BGB

Der Beweisbeschluss ist also nur die Wiedergabe des Gesetzes, quasi Copy & Paste. Der Sachverständige hat dabei zu freie Hand.

Der richtige Beweisbeschluss

Im Familien-Recht-Berater lässt sich Rechtsanwalt Bergmann recht umfangreich ein (hier). Meine eigene Meinung ist im Buch Fehler in Gutachten erkennen ausgeführt:

Bergmann schreibt:

1. Welche Belastungen und welche Vorteile sind für das psychische, physische oder seelische Wohl des Kindes zu erwarten, wenn … 

Lässt sich aus fachlicher Sicht begründen, dass einzelne dieser Faktoren für das psychische, physische oder seelische Wohl des Kindes jeweils schwerwiegende Bedeutung haben?  

2. Welche Faktoren werden voraussichtlich in welcher Intensität bei Übertragung des Sorgerechts auf einen Elternteil jeweils vorteilhaft oder belastend auf die gesunde sowie psychisch und emotionale Entwicklung des Kindes wirken 

Bergmann in Der Familien-Rechts-Berater 9/2016, S. 364-372

Diese Formulierung ist sehr kindeswohlbezogen. Rechtsbegriffe und parteiische Formulierungen werden vermieden. Es werden alternative Ausführungen gefordert, um dem Richtervorbehalt zu genügen. Das führt freilich dazu, dass die Richter selber mehr abwägen müssen, was nicht unbedingt auf Gegenliebe stößt.

Eine neutralere Formulierung ist auch, wenn auch nicht so perfekt, „welche Regelung der elterlichen Sorge entspricht dem Wohl des Kindes am Besten“. Einschränkende Formulierungen, die ein Wechselmodell ausschließen wie „welche Übertragung der Sorge auf welchen Elternteil entspricht dem Wohl des Kindes am Besten“.

Im obigen Fall Tilmann hatten wir daher folgende Regelung angeregt:
„1.
Welche Belastungen und welche Vorteile sind für das psychische, physische oder seelische Wohl
des Kindes Tillmann zu erwarten, wenn es einerseits bei der Mutter lebt und andererseits sich in
staatlicher Obhut befindet.
Lässt sich aus fachlicher Sicht begründen, dass einzelne dieser Faktoren für das psychische,
physische oder seelische Wohl des Kindes jeweils schwerwiegende Bedeutung haben?
Welche Auswirkungen auf das Wohl des Kindes haben die Pläne gem. des Antrags der Mutter auf
Rehabilitation und Unterstützung und welche Änderungen sind auf den lst-Zustand bei
konsequenter Umsetzung zu erwarten?
2.
Welche Faktoren werden voraussichtlich in welcher Intensität bei Entziehung des Sorgerechtes
vorteilhaft oder belastend auf die gesunde sowie psychisch und emotionale Entwicklung des
Kindes wirken? Wie verhält es sich bei einer Rückübertragung?
3.
Aus welchen Gründen besucht das Kind- nach wie vor keine Schule.
4.
Welche Auswirkungen auf das Wohl des Kindes hat der Konflikt zwischen Iugendamt und
Mutter?
5.
von der Mutter geplanten und initiierten Mittel geeignet, das Wohl von Tillmann
gewährleisten?
vom Jugendamt geplanten und initiierten Mittel geeignet, das Wohl von Tillmann
gewährleisten?“

Quelle hier

Teilweise hat das OLG dem abgeholfen, weil die fehlende Neutralität anerkannt wurde. Ob man dann an dieser Stelle bis zum Ende streitet oder nicht einen akzeptableren Kompromiss anstrebt, auch um keine Kindesentfremdung zu provozieren, muss jeder für sich entscheiden.

Der Fachstandards entsprechende Beweisbeschluss

Dank meinem Freund Ruwen Mickan habe ich noch eine weitere, eigentlich selbstverständliche, Ergänzung des Beweisbeschlusses für Euch:

„Das Gutachten soll unter Berücksichtigung der relevanten Fachstandards erstellt werden“

vgl. z.B. AG DLG/Donau, 1 F 365/21

Ok, ich räume ein, dass das sinnloser Formalismus ist. Oder doch nicht? Natürlich schadet es nicht, hierauf den Finger zu legen. Es ist ein Zeichen der Prüffähigkeit und der Qualität des Gutachtens, wenn dies zur Bedingung gemacht wird. Und deshalb finde ich das eine gute Ergänzung, die in jeden Beweisbeschluss eingebaut werden sollte. Ich selber würde es noch deutlicher auf die Mindestanforderungen hin formulieren:

„Das Gutachten hat unter Berücksichtigung der Fachstandards Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht erstellt zu werden.“

Michael Langhans, Volljurist

Es gibt keinen Grund, hierauf zu verzichten. Damit müssen die Richter auch Farbe bekennen, ob Sie sich zu den wissenschaftlich fundierten Anforderungen bekennen oder ob sie einfache Gutachten vom „Stammtisch“ präferieren. Ein Richter, der sich weigert, dies auszuformulieren, kann befangen sein.

Gegenvorstellung und Beweisbeschluss

Ein Rechtsmittel bei falschem Beweisbeschluss gibt es nicht. Die Gegenvorstellung ist nur eine Anregung. Auch Befangenheitsgesuche verzögern oft nur das Verfahren. Trotzdem kann eine Gegenvorstellung erfolgreich sein. Viele Anwälte kennen diese Möglichkeit aber nicht.

Sind alle Beweisbeschlüsse falsch?

Technisch betrachtet sind alle Beweisbeschlüsse falsch, weil sie das Wohl des Kindes ignorieren und oft einseitig den Nachweis einer KWG bereits voraussetzen. Veile Richter wollen eine schnelle rechtliche Lösung und diese auf den Sachverständigen abgeben. Das ist unzulässig. Unbestimmte Begriffe wie Erziehungsfähigkeit sollten im Beweisbeschluss vermieden werden, stattdessen das Wohl des Kindes in den Vordergrund gestellt werden. Beweisbeschlüsse sollten zudem dem Richter die Möglichkeiten offen lassen, wie er entscheidet. Das wird mit einengenden Beweisbeschlüssen verhindert.

Sendet mir Eure Beweisbeschlüsse

Sendet mir Eure Sachverständigen-Beweisbeschlüsse. Wir können damit eine Sammlung schlechter und guter Formulierungen starten, was uns allen helfen kann.

Kategorien
Gutachten

Ablauf psychologisches Gutachten nach FamFG

Viele fragen sich immer, was mit einem Gutachten auf sie zukommt. Die Diskussion, ob man teilnehmen soll oder nicht, ist alt und komplexer als man denkt. Diese Frage soll hier auch nicht diskutiert werden – sondern dort. Dieser Artikel soll denen eine Orientierung geben, was so ein Gutachten ist, was auf die Menschen zukommt und wie es abläuft. Der Ablauf psychologisches Gutachten nach FamFG wurde von mir erschreckender Weise bisher mit keinem Video erklärt – was ich hiermit nachgeholt habe:

Ablauf psychologisches Gutachten – Beweisbeschluss

Zuerst braucht es einen Beweisbeschluss durch das Familiengericht. In diesem wird ein konkreter Sachverständiger benannt. Beachten: Auch diesen Beweisbeschluss kann man anfechten und sollte es auch tun, wenn er fehlerhaft ist (lest hierzu mehr hier zum Beweisbeschluss anfechten und hier, wie ein richtiger Beweisbeschluss aussehen sollte).

Gutachter meldet sich bei den Eltern

Der Gutachter meldet sich dann irgendwann bei den Eltern schriftlich oder telefonisch. Er wird sich vorstellen und Termine vereinbaren. Damit beginnt dann das Gutachten. Teilweise wird in dieser Phase des Gutachtens bereits ein Teil der Begutachtung erklärt.

Aufklärung und Erklärung

Als Erstes erfolgt dann der Hinweis auf die Freiwilligkeit der Teilnahme am Gutachten, bevor dann der Gutachtensplan vorgestellt wird. Dies ist wichtig: Der Gutachter muss vorab erklären, wie er vorgehen wird, welche Tests und Gespräche notwendig sind, insbesondere mit wem er noch spricht ausser den Eltern und Kindern. Ggf. muss er später, wenn das Gutachten es erfordert, diesen Plan anpassen. Wichtig ist nur, dass es einen Plan vor dem eigentlichen Gesprächsbeginn gibt und das auch kommuniziert wird. Fragt nach, wenn ihr etwas nicht versteht oder besser wissen wollt.

Hierzu gehört auch die Aufklärung über den Beweisbeschluss, also die Beweisfrage, die zu beantworten sein wird.

Die drei Säulen der familienpsychologischen Begutachtung

Dann geht es los. Jedes Gutachten besteht aus drei Bestandteilen, die nur in Ausnahmefällen reduziert sein können: Exploration der Eltern, Exploration der Kinder und Interaktionsbeobachtung. Die Exploration der Eltern und Kinder gliedert sich noch in Gespräche und Testierungen.

Wie genau der Sachverständige vorgeht, entscheidet er selbst.

Nebenaspekte

Weiter muss der Sachverständige die Akten analysieren und darf gegebenenfalls mit Personen sprechen – soweit diese von der Schweigepflicht entbunden wurden.

Die Exploration der Eltern

In meist mehreren Terminen erzählen die Eltern erst über ihr Leben, also die Vergangenheit. Dann wird über die konkreten Probleme gesprochen und danach über die Erziehungsvorstellungen und Zukunftswünsche. Gute Gutachter geben hier eine Struktur vor und fragen nach einem Kategoriensystem.

Die Vergangenheit kann ein Problem darstellen, wenn sich hier Hinweise für schädliche Einflüsse darstellen.

Die Richtigkeit der Gespräche ist am Akteninhalt zu prüfen, deshalb solltet ihr die Akte vorher kennen.

Bei den Erziehungsvorstellungen und Problemen achtet darauf, dass ihr nicht nur andere verantwortlich macht. Oft bietet sich eine Vorbereitung mit einem Coaching auf solche Gespräche an, um nicht unnötiges Material zu geben gegen Euch.

Dann wird fast immer auch noch schriftliche Tests gefordert. Von diesen gibt es sehr, sehr viele. Die Tests haben unterschiedliche Ausprägung und Inhalte, daher kann ich dies konkret in diesem allgemeinen Artikel benennen. Lasst Euch die Tests vorab erklären und ggf. informiert Euch vorab über deren Wirkung. Ihr könnt auch einzelnde Tests ablehnen, was aber interpretiert werden darf.

Die Exploration der Kinder

Hier gilt dasselbe wie das oben geschilderte.

Interaktionsbeobachtung

Die Interaktionsbeobachtung ist wichtig, wenn sie richtig und strukturiert durchgeführt wird. Der Sachverständige interpretiert Euer Verhalten, ob ihr die Bedürfnisse der Kinder wahrnehmt oder nur am Handy klebt, wie ihr mit den Kindern sprecht und handelt. Hier solltet Ihr darauf drängen, ein natürliches Setting zu bekommen. Wenn Ihr mit den Kids immer draussen seid, bringt eine Beobachtung in Räumen wenig.

Die Interaktionsbeobachtung hilft, die Richtigkeit der Aussagen aus der Exploration zu prüfen.

Gutachten abwarten

Danach ist der Hauptteil getan. Ihr müsst nun das Gutachten abwarten.

Gutachtensergebnis

Befürwortet der Gutachter die Kinderrückkehr oder mehr Umgang: Gratulation, die Gutachtensteilnahme hat sich gelohnt. Man muss ggf. noch mit Argumenten der Gegenseite streiten, aber meist ist der Fall gewonnen.
Das Gutachten ist negativ: Dann beginnt jetzt die Prüfung, wie man ein Gutachten anfechten kann. Ihr könnt Euch hierzu auch meiner Hilfe bedienen:

local_hospital

Du benötigst Hilfe beim Gutachten anfechten?

Du oder Dein Anwalt, Ihr wisst beide nicht wie Ihr mit dem Gutachten umgeht? Wie man sowas anfechten kann? Da habe ich die Lösung für Euch: Meine Gutachtensrezension, eine rechtlich-sachliche Analyse als Rechtsgutachten -> Hilfe beim Gutachten anfechten

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner