Im Umgang mit dem Jugendamt machen viele den Fehler, ohne Zeugen, ohne Vorbereitung und überfordert Gespräche zu führen, was zu Fehlern oder Versäumnissen mit weitreichenden Folgen führt.
Beachten Sie diese Keyfacts:
Nehmen Sie zu Gesprächen mit dem Jugendamt möglichst einen Zeugen mit, weil Missverständnisse und spätere Aktenvermerke sonst schwer zu widerlegen sind.
Stimmen Sie einer SPFH nicht vorschnell zu, sondern lassen Sie zuerst den konkreten Bedarf und den genauen Grund prüfen.
Sagen Sie nicht sofort einem Mutter-Kind-Heim zu, sondern klären Sie erst, welche Hilfe wirklich nötig ist und welche Einrichtung infrage kommt.
Wenn die Kommunikation mit dem Jugendamt festgefahren ist, kann eine schriftlich angeregte Mediation helfen, wieder eine Gesprächsbasis zu schaffen.
Nehmen Sie die Bedenken des Jugendamts ernst, weil Sie nur dann früh reagieren und passende Gegenbelege vorlegen können.
Reden wir nicht herum, jeder Fehler weniger hilft Euch im Kampf um Eure Kinder:
Fehler Nummer 1: kein Zeuge beim Gespräch
Muss ich das Gespräch beim Jugendamt mit einem Zeugen führen? Muss ich einen Zeugen mitbringen zum Gespräch mit dem Jugendamt?
Ja! Eindeutig ein ja. Niemals ohne Zeugen ein Gespräch beim Jugendamt führen. Die Gründe sind ganz einfach. Wir unterstellen hier noch niemals eine böse Absicht von der Mitarbeiterin oder Mitarbeiter des Jugendamtes. Sondern die Tatsache ist die, dass was sie meinen und sagen vielleicht (und meistens ist das so) ganz anders verstanden wird beim Jugendamt.
Ein einfaches Beispiel soll das verständlich machen:
Sie sagen: „Ich war bei der Bank“ im Gespräch. Jugendamtsmitarbeiter/in versteht: Sparkasse.
Sie aber meinten nicht die Sparkasse, sondern die Sitzbank.
So einfach können Kommunikationsprobleme entstehen und schon haben wir ein Missverständnis.
Ganz wichtig also: Nehmen Sie Zeugen mit zum Gespräch beim Jugendamt, damit Sie später nachweisen können, was Sie wirklich gesagt haben und was nicht. Machen Sie Notizen, so dass es die Gegenseite sieht. Das verunsichert die anderen und stärkt ihre Position.
Zeugen sind deshalb so wichtig, da die Ämter auch sich Aktennotizen machen. Sie wissen nicht, was in die Akte notiert wird. Wenn ein Missverständnis da sein sollte und dies später Ihnen vorgeworfen wird und Sie einen Zeugen beim Gespräch dabei hatten, dann kann man das Missverständnis eher aus dem Weg räumen, als ohne Zeugen.
Fehler Nummer 2: SPFH im Hause ohne Bedarfsanalyse
Muss ich eine sozialpädagogische Hilfe (SPFH) ohne Grund akzeptieren?
Nein!
Dennoch, es ist zu empfehlen, dass Sie sich die konkreten Gründe von der/dem Jugendamtsmitarbeiter/in anhören, bevor Sie ja oder nein zu einer SPFH sagen.
Es ist gut, wenn vorher eine Bedarfsanalyse gemacht wird. Denn es macht keinen Sinn beispielsweise einer alleinerziehenden Mutter eine SPFH ins Haus zu schicken, wenn Sie eigentlich eine Babysitterin bräuchte, damit sie eine Entlastung hat, wenigstens für ein paar Stunden.
Fehler Nummer 3 – sofort ja sagen für ein Mutter-Kind-Heim
Muss ich sofort in ein Mutter-Kind-Heim gehen, wenn das Jugendamt das von mir will?
Nein, zumindest nicht vorschnell. Zunächst kann auch hier eine Analyse stattfinden, was tatsächlich in der Familie für einen Bedarf es gibt. Und Sie dürfen auch mitentscheiden, in welches Heim Sie gehen möchten
Fehler Nummer 4 – keine Gesprächsbasis finden
Was mache ich, wenn ich keine Gesprächsbasis finden kann?
Bevor Sie alles aufgeben und sich hier und da beschweren, wäre mein Vorschlag: Schreiben Sie dem/der Mitarbeiter/in des Jugendamtes eine kurze Mail mit dem Wunsch einer Mediation/Vermittlung. Schreiben Sie, dass Sie sich mißverstanden fühlen und sich eine gemeinsame Kommunikationsebene wünschen. Die Mediation ist nicht nur Streitschlichtung oder Lösungsfindung, sondern diese kann auch helfen die Kommunikationsebene wieder herzustellen.
Den Umgang miteinander können Sie mitgestalten. Hier finden Sie weitere Informationen über die Mediation:
http://umgang.online/
Auch auf den Seiten des Justizministeriums finden Sie Informationen über Mediation:
https://www.bmjv.de/DE/Themen/GerichtsverfahrenUndStreitschlichtung/Mediation/Mediation_node.html
Fehler Nummer 5 – die Bedenken des Jugendamtes nicht ernst nehmen
Muss ich die Bedenken vom Jugendamt ernst nehmen?
Ja, unbedingt. Denn, die Bedenken belegen die Zielrichtung und was die Mitarbeiterin oder Mitarbeiter des Jugendamtes vor hat. Nur so können Sie auch zeitnah gegensteuern oder aber auch Gegenbelege bringen.
Ein Beispiel kann das verdeutlichen:
Beispiel: Jugendamt wirft Ihnen vor, dass das Kind nicht in den Kindergarten gehe und dies schädlich wäre. Sie können dann damit ggfl. argumentieren. Dass es gar keine Kindergartenpflicht es gibt oder aber auch die Möglichkeit zwei (diese ist sogar besser): Sie sagen, dass das Kind in die Krabbelgruppe geht, zum Judo oder in eine Tanzschule usw.
Fazit zu Fünf Fehler im Umgang mit dem Jugendamt
Das sind 5 klassische Fehler, die beinahe jeder schon gemacht hat, wenn er das erste Mal mit dem Jugendamt in Kontakt kommt. Keine Sorge, die meisten davon kann man ausbügeln. Aber wie immer gilt: Es ist einfacher, sowas zu vermeiden als danach das ganze aufwendig abändern und richtigstellen zu müssen. Und manchmal Scheitern verfahren auch an solchen Aspekten. Fünf Fehler im Umgang mit dem Jugendamt, die sollte jeder von Euch ab sofort vermeiden können! Teilt diesen Tip!
Häufige Fragen zum Umgang mit dem Jugendamt
Sollte ich zum Gespräch mit dem Jugendamt einen Zeugen mitnehmen?
Ja, das ist in vielen Fällen sinnvoll. Ein Zeuge kann später helfen, den Gesprächsverlauf genauer darzustellen, falls es zu Missverständnissen oder abweichenden Aktennotizen kommt. Ergänzend sind sichtbare Notizen während des Gesprächs oft hilfreich.
Muss ich eine SPFH sofort akzeptieren?
Eine SPFH sollten Sie nicht vorschnell annehmen, wenn der Bedarf noch gar nicht sauber geklärt ist. Sinnvoll ist zuerst eine Bedarfsanalyse, damit die Hilfe auch wirklich zur Lage der Familie passt. Sonst wird womöglich eine Maßnahme vorgeschlagen, die am eigentlichen Problem vorbeigeht.
Muss ich sofort in ein Mutter-Kind-Heim gehen, wenn das Jugendamt das verlangt?
Nicht automatisch und nicht ohne Prüfung. Zuerst sollte geklärt werden, welcher konkrete Hilfebedarf überhaupt besteht. Der Artikel macht auch deutlich, dass Betroffene bei der Auswahl einer Einrichtung mitentscheiden dürfen.
Was kann ich tun, wenn mit dem Jugendamt keine Gesprächsbasis mehr besteht?
Dann kann eine kurze, sachliche E-Mail mit dem Wunsch nach Mediation oder Vermittlung ein guter erster Schritt sein. So zeigen Sie Gesprächsbereitschaft und benennen das Problem klar. Das kann helfen, die Kommunikation wieder auf eine brauchbare Grundlage zu stellen.
Warum sollte ich die Bedenken des Jugendamts ernst nehmen?
Weil diese Bedenken zeigen, in welche Richtung das Jugendamt denkt und welche Vorwürfe später wichtig werden könnten. Wer die Punkte früh kennt, kann gezielt reagieren und eigene Nachweise vorlegen. Das verbessert die Verteidigung der eigenen Position.
Wenn bei einer Umgangsübergabe die Polizei auftaucht, steigt der Druck sofort. Viele Eltern hoffen dann auf eine schnelle Lösung, bekommen aber vor al
Eine unklare E-Mail kann später mehr Probleme schaffen als lösen. Wenn Sie dem Jugendamt widersprechen, etwas richtigstellen oder eine wichtige Mittei
Fehlende Belege bremsen viele Anträge stärker aus als der eigentliche Streit. Wenn Sie Scheidung, Unterhalt oder Umgang regeln müssen, brauchen Sie de
Sobald im Familiengericht von einer Kindeswohlgefährdung die Rede ist, steigt die Anspannung schnell. Viele Eltern denken dann an den schlimmsten Fall