Das Jugendamt steht vor der Tür. Ohne Einladung, ohne Vorwarnung. Da ist guter Rat teuer. Es droht erhebliche Gefahr. Die Fehler, die jetzt gemacht werden, bestimmen oft das ganze weitere Verfahren.
- Darf das Jugendamt meine Kinder ohne richterlichen Beschluss mitnehmen?
- Muss ich überhaupt die Tür öffnen?
- Muss ich mit dem Jugendamt reden?
- Muss nicht immer ein Beschluss erwirkt werden
- Muss ich einer Herausnahme zustimmen?
- Kann mir das Jugendamt verbieten, Zeugen oder Anwalt hinzuzuziehen?
- Brauche ich einen Anwalt für so ein Verfahren?
- Woher erkenne ich, ob mein Rechtsanwalt gut ist?
- Muß ich selber Beweise bringen?
- Konklusion:
Hier ein paar Tips, wie Ihr Euch verhalten solltet und welche Konsequenzen dies nach sich ziehen kann.
Welche Rechte habe ich in dem Augenblick, wenn die Damen und Herren vom Jugendamt vor der Tür stehen?
Darf das Jugendamt meine Kinder ohne richterlichen Beschluss mitnehmen?
Ja. Es ist falsch zu glauben, dass das Jugendamt nicht das Recht hat, ohne richterlichen Beschluss, die Kinder mitzunehmen.
Nach SGB VIII hat es die verwaltungsrechtliche Befugnis, ein Kind in Obhut zu nehmen.
Wenn die vorgebrachten Gründe unberechtigt sind, widersprecht der Inobhutnahme schriftlich (beim Jugendamt einreichen) und beantragt Eilrechtschutz beim Verwaltungsgericht. Somit ist das Jugendamt gezwungen schnellstmöglich das Familiengericht einzuschalten.
Muss ich überhaupt die Tür öffnen?
Ohne richterlichen Beschluss muss ich niemand rein lassen, also auch nicht die Tür öffnen. Oftmals werden aber in solchen Fällen Polizeibeamte hinzugezogen. Auch diese habe grundsätzlich kein Recht, in die Wohnung zu gehen. Aber will man wirklich eine Eskalation? Wie kommt eine solche Verweigerung an? Man wird es Euch so oder so negativ auslegen.
Muss ich mit dem Jugendamt reden?
Nein. Aber auch hier gilt das zu oben gesagte. Wird es Euch negativ ausgelegt wenn Ihr Euch verweigert?
Zieht auf jeden Fall einen Zeugen hinzu.
Muss nicht immer ein Beschluss erwirkt werden
Es wird bisweilen die These vertreten, dass in 99% aller Fälle ein richterlicher Beschluss eingeholt werden muss, weil keine so dringende Gefahr besteht. Ich stimme dem zu. Die Rechtsrealität zeigt aber, dass es auch ohne geht und Richter dieses Vorgehen decken.
Muss ich einer Herausnahme zustimmen?
Nein. Ihr seid die Eltern, ihr entscheidet das frei.
Doch oft wird erheblicher Druck aufgebaut, man würde das Kind nie mehr wiedersehen oder solle nur schnell da unterschreiben aus formellen Gründen.
Habt Ihr Euch überreden lassen, der Herausnahme zuzustimmen, könnt Ihr diese Zustimmung widerrufen. Das geht jederzeit. Danach wird allerdings ein Beschluss beantragt werden.
Kann mir das Jugendamt verbieten, Zeugen oder Anwalt hinzuzuziehen?
Nein. Es ist Eure Wohnung. Im Verfahren habt Ihr immer das Recht, insbesondere in Eurem Verfahren Zeugen, Beistand oder Vertreter hinzuzuziehen.
Brauche ich einen Anwalt für so ein Verfahren?
Nein. Aber es ist ratsam. Besorgt nicht nur einen Anwalt für Euch, wobei es viele schwarze und untätige Schafe gibt, sondern besorgt auch einen für die Kinder. Um seine Kinder zu kämpfen, ist nicht billig, aber zahlt sich aus.
Woher erkenne ich, ob mein Rechtsanwalt gut ist?
Um die Kompetenz Eures Rechtsanwaltes zu prüfen, fragt ihn ob Ihr einem Gutachten verweigern könnt, und welche Vor-und Nachteile dies für Euch haben könnte. Schlechte Rechtsanwälte raten immer zu Gutachten, oder sind immer gegen Gutachten.
Gute können Euch zu jedem Punkt einige Vor- und Nachteile nennen.
Muß ich selber Beweise bringen?
Zeugen: Vertraut nicht, auf die Amtsermittlung, also die Beweisermittlung durch das Gericht.
Besorgt selber Zeugen, schriftliche Zeugenaussagen, Arztatteste, Entwicklungsberichte, Kindergarten und Schule.
Wenn es bisher ungeklärte Situationen gibt, die man auch als Vernachlässigung der Sorgepflichten der Eltern interpretieren kann, dann arbeitet an einer Aufklärung mit und bietet an Euch freiwillig beraten zu lassen, um noch besser zu werden. Sturrheit allein gewinnt keine Prozesse. Es ist immer wichtig, auch der Gegenseite eine gesichtswahrende Lösung zu ermöglichen.
Wenn Ihr noch ein Kommunikationstips:
Konklusion:
Wenn also das Jugendamt vor der Tür steht, empfehle ich euch: Kühlen Kopf. Nicht provozieren lassen. In Ruhe abwägen, welche Vor- und Nachteile diese Entscheidungen für Euch hat.
Ihr habt jederzeit das Recht, Euch Bedenkzeit zu erbitten.