Weil ich immer wieder falsche Rechtsfolgenbelehrungen in Familiensachen lese und bei vielen die Unsicherheit groß ist, möchte ich Euch die einstweilige Anordnung und die Rechtsmittelmöglichkeiten vorstellen inkl. einer Besonderheit, die auch Fachanwälte nicht zwingend kennen. Lest einfach mit.
Nur manchmal gibt es das Rechtsmittel der Beschwerde
Gem. §57 FamFG sind nur in manchen Fällen Beschwerden möglich. Insbesondere gibt es bei Umgangsverfahren keine Beschwerdemöglichkeit im Eilverfahren.
Weiter muss man unterscheiden, ob die einstweilige Anordnung nach mündlicher Anhörung oder ohne mündliche Anhörung ergangen ist.
Entscheidung ohne mündliche Verhandlung und Rechtsmittel
Ist eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung ergangen, muss diese Verhandlung nachgeholt werden. Der Antrag auf Durchführung der mündlichen Anhörung oder Terminierung einer solchen tritt dann an Stelle der Beschwerde. §54 Abs. 2 FamFG.
Entscheidung nach mündlicher Anhörung
Nach der mündlichen Verhandlung kann man hingegen das Rechtsmittel der Beschwerde einlegen.
Gemischt mündlich-schriftliches Verfahren und einstweilige Anordung
Recht unbekannt ist eine Ausnahme von den Regeln „ohne mündliche Anhörung Antrag auf mündliche Verhandlung, nach einer solchen Beschwerde“ die aus Richterrecht gebildete gemischt mündlich-schriftliches Verfahrenssituation: Dann soll trotz mündlicher Verhandlung keine Beschwerde möglich sein, soweit die Entscheidung auf Fakten basiert, die nach der mündlichen Verhandlung ermittelt und mitgeteilt wurden (OLG Bamberg FamRZ 20199, 1943, OLG Brandenburg FamRB 2021, 69, OLG Braunschweig FamRZ 2020, 1113).
Ich halte diese Rechtsauffassung für falsch, weil dadurch effektiv eine Beschwerde durch das Amtsgericht verhindert werden kann, dass immer nur noch nach einer Anhörung etwas nachermittelt. Zudem sieht das Gesetz keine Mischform vor.
Rechtsfolgenbelehrung
Zwar sieht das FamFG vor, dass Beschlüsse mit einer Rechtsfolgenbelehrung versehen sind. Diese ist aber oft falsch. Falsche Frist, falsche Beschwerdemöglichkeit, falsches Gericht für die Beschwerdemöglichkeit – habe ich alles dieses Jahr schon gehabt. Und: eine falsche Rechtsfolgenbelehrung schafft keine Rechtschutzmöglichkeit. Das heisst, wenn Beschwerde da steht, aber das Gesetz keine Beschwerde vorsieht, gilt nicht der Vertrauensgrundsatz. Dann ist die Beschwerde unzulässig. Allenfalls bei versäumten Fristen kann man dann Wiedereinsetzung verlangen.
Das ist eine spannende Frage, ob ein Gutachten wissenschaftlich sein muss. Die Antwort hierauf ist einfach: Ja, ein Gutachten muss wissenschaftlich sein. Das weiß auch das Bundesverfassungsgericht:
Zwar gehört es zur Aufgabe von Sachverständigen, aus der juristischen Fragestellung wissenschaftlich beantwortbare Fragen des eigenen Fachgebiets abzuleiten.
Der rechtliche Fachbegriff für ein wissenschaftliches Gutachten ist die Prüffähigkeit. Nur prüffähige Gutachten sind verwertbar.
Beide Begriffe haben einen gemeinsamen Kern: Sie sollen sicherstellen, dass der Leser überprüfen und nachschauen kann, ob das geschriebene auch richtig ist. Deshalb sind korrekte Zitate so wichtig. Damit Anwalt, Richter, Leser prüfen und nachvollziehen können, ob das auch allgemeiner Wissenschaftsstand ist oder nur eine private Meinung des Gutachters. Deshalb reite ich bei meinen kritischen Gutachtensrezensionen auch so sehr auf formellen Aspekten herum. Denn diese formellen Aspekte muss ein Richter nachvollziehen können, um ein Gutachten anzufechten.
Die obige Liste ist freilich nicht absolut auf familienpsychologische Gutachten anzuwenden. Denn im Gerichtsgutachten gelten die Mindestanforderungen, welche eine Struktur für wissenschaftliches Arbeiten vorgeben. Daneben bindet der Beweisbeschluss ebenfalls den Gutachter.
Eigentlich verstehen sich die obigen Anleitungen fast von alleine wie dass man korrekte Fakten wiedergibt oder logisch und verständlich schreibt Und trotzdem wir hiergegen oft verstoßen. Fordert daher wissenschaftliches Arbeiten ein!
Was ist eine umgangsrechtlich relevante Betreuungskompetenz? Das ist ein psychologisches Kriterium, das ein Gutachter in einem Umgangsverfahren erörtern, untersuchen und letztlich bestätigen muss. Nur bei einer vorliegenden Betreuungskompetenz wird das Gutachten (erheblichen) Umgang empfehlen und befürrworten. Welche einzelnen Aspekte dabei im Umgangsgutachten hinterfragt werden, erläutere ich Euch nachstehend.
Was ist Betreuungskompetenz?
Unter Betreuungskompetenz verrstehen Psychologen die grundlegende Fähigkeit und Bereitschaft, insbesondere während Umgang die körperlichen, emotionalen und geistigen Bedürfnisse des Kindes zu erkennen. Dieses muss dann bei der Umgangsgestaltung angemessen durch den Elternteil, der Umgang erhält, berücksichtigt werden (vgl. insowweit Dettenborn & Walter, 2016).
Wie belegt man die Betreuungskompetenz?
Das Kind/die Kinder müssen beim Umgang durch den Elternteil selbst betreut und beaufsichtigt werden. Auch beim häuslichen Umgang muss zudem eine Versorgung mit Lebensmitteln und Getränken erfolgen und das Kind/die Kinder auch gepflegt werden. Aber auch emotionale Grundbedürfnisse des Kindes muss man wahrnehmen und berücksichtigen können, dem Kind zudem ausreichend Anregung bieten durch gemeinsame Beschäftigungen, Vorschläge und geschaffene Möglichkeiten. Weiter kommt es auch auf die erzieherische Kompetenz des Elternteils an. Selbst wenn ein reiner „Umgangselternteil“ nicht rechtlich an der Erziehung des Kindes mitwirken darf, muss er/sie/es fähig sein, dem Kind beim Umgang ein Mindestmaß an erzieherischer Verhaltensorientierung vorzugeben. Man muss also Grenzeen setzen, Ge- und Verbote erlassen und umsetzen und mehr.
Sorgeberechtigte Elternteile dürfen und sollen darüber hinaus mittels geeigneter Erziehungsmaßnahmen das Kind in seiner Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit unterstützen
Umgangswünsche
Selbstverständlich sind die Wünsche und Vorstellungen des Kindes bezüglich des Umgangs zu ermitteln. Eine angemessene Berücksichtigung des kindlichen Willens fördert die kindliche „Selbstwirksamkeit“. Selbstwirksamkeit ist die Überzeugung, auch wichtige Lebensereignisse durch eigenes Handeln beeinflussen und mitgestalten zu können (vgl. Dettenborn & Walter, 2016).
Kommt es auch auf Bindungen des Kindes bei der Betreuungskompetenz an?
Auch die Bindung und Beziehung des Kindes sind relevant und auf das Umfeld des Kindes in sozialer Weise zu berücksichtigen.
Was ist Bindung?
Unter Bindung wird eine dauerhafte und intensive emotionale Orientierung an eine andere Person verstanden (Dettenborn, 2017).
Eine sichere kindliche Bindung zum Elternteil wirkt sich nicht nur günstig auf die individuelle Entwicklung des Kindes aus, sondern steigert auch die kindliche Motivation, Umgang mit dem Elterneil zu haben (August-Frenzel, 1997).
Bindungstoleranz
Es muss geprüft werden, inwieweit die Eltern fähig sind, die Bedeutung des anderen Elternteils für das Kind zu erkennen, wertzuschätzen und die betreffenden Beziehungen zu fördern. Dies nennt sich Bindungstoleranz. Manipulationen des Kindes und Beeinflussungen gegen das andere Elternteil schaden dem Kind (Dettenborn & Walter, 2016).
Darüber hinaus muss der Gutachter die Entwicklung und den Status der elterlichen Beziehung und des elterlichen Konfliktniveaus darzustellen. Dabei ist aufzuzeigen, welche Möglichkeiten die Eltern haben, bei Umgangsproblemen zu kooperieren. Können die Eltern etwaige Elternkonflikte vom Kind fernhalten?
Für ein Gutachten ist die Erfassung des elterlichen Konfliktniveaus insbesondere wichtig, weil Forschung aufzeigt, dass Umgangskontakte bei elterlicher Hochkonflikthaftigkeit massiv negative Auswirkungen auf Kinder haben (Dettenborn & Walter, 2016).
Ergebnis
Am Ende ist summarisch zu prüfen, ob aus Mängeln in den Betreuungskompetenzen, aus Defiziten in der Bindungstoleranz und Kooperationsfähigkeit oder aus Hochkonflikthaftigkeit erhebliche Belastungen für das Kind entwachsen. Wenn man zum Ergebnis kommt, dass Belastungen besehen, muss er Gutachter beurteilen, ob sich diese mit hoher Wahrscheinlichkeit in einer Schädigung des Kindes manifestieren oder nicht, ob die Umgangsmotivation beeinträchtig wurde oder sonst sich etwas negativ auswirkt.
Unsere Kooperation mit dem Frankfurter Zeitungsverlag (wir berichteten bereits letzte Woche darüber) geht in die nächste Runde: Mehr Kleingedrucktes zu Familien in Not heute in der Frankfurter Woche auf Seite 5.
Die ganze Seite 5 ist dabei familienrechtlichen Themen gewidmet.
Neuess zum Fall Julie Sophie Klein: Engagiert sich jetzt der Oberbürgermeister persönlich?
Ein Leserbrief von Carola K. findet sich auf Seite 1 der Frankfurter Woche zum Bericht der Vorwoche.
Eine weitere Elternperson (bewusst anonymisiert) berichtet von ihren Erfahrungen mit dem Jugendamt, als er/sie Hinweise auf Gewaltanwendung findet.
Die ganze Frankfurter Woche findet Ihr oben unter dem Logo derselben.
Die Seite 5 könnt ihr auch hier nachlesen:
Ihr habt auch eine Geschichte zu erzählen und kommt aus Frankfurt? Ihr wollt Eure Meinung zum Jugendhilfesystem kund tun?
Dann schreibt einen Brief an die Frankfurter Woche, vielleicht wird ja auch Eure Geschichte veröffentlicht.
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Leserbriefe/Einsendungen an die Frankfurter Woche
per E-Mail: post@lokale-mediengruppe.de per Telefax: Fax 0 69 / 365 533 per Brief: : E. Klein Frankfurter-Zeitungsverlag.de, Alt Schwanheim 24, 60529 Frankfurt am Main
Exemplare der Zeitungen des Frankfurter Zeitungsverlages könnt ihr in der Geschäftstelle in Alt Schwanheim erhalten.
Mich erreicht dieser besorgniserregende Beitrag einer jungen Journalistin in der Frankfurter Woche. Nachdem ein 6 jähriges Mädchen in Obhut genommen wurde aufgrund nachgewiesener Lügen, sich das zuständige Jugendamt aber ziert, die Lügen einzuräumen und nur wiederwillig die Gerichte richtig informiert, wurde just dieses Mädchen nun Opfer einer unliebsamen Zusammenkunft mit einem Pädokriminellen – auf öffentlichem Grund.
Schaut so das staatliche Wächteramt aus?
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Du willst helfen?
Wenn Du helfen willst, sende einen Leserbrief an die Frankfurter Woche post@lokale-mediengruppe.de Eine E-Mail an Peter Feldmann, dass er sich weiter engagieren soll und aufräumt: buero-oberbuergermeister@stadt-frankfurt.de Eine E-Mail an das Sozialrathaus Hoechst, für die Sicherheit unserer Kinder zu sorgen: srh-hoechst@stadt-frankfurt.de
Vom Amt mit Lügen aus der Familie gestohlen und jetzt Opfer eines Pädophilen? Kinderschutz 2.0
Es ist der 02. Mai 2022 ca. 10.50 Uhr, als meine Tochter Julie Sophie (6) gegen ihren Willen und ohne richterliche Anordnung einfach aus ihrem Kindergarten mitgenommen wird. Warum? Akute Kindeswohlgefährdung mit Gefahr in Verzug! Ich würde Julie Sophie „psychisch Misshandeln“, so der vorsätzlich falsche Vorwurf gegen mich.
Der Grund? – ganz einfach! Ich bin eine unbequeme Mutter, die zu 100% hinter ihrer Tochter steht. Die Erzieher sehr deutlich auf ihr Fehlverhalten wie Messer-Spielchen und merkwürdige Entspannungsmassagen mit den Kindern anspricht und die Dinge, die zu Lasten ihrer Tochter gehen, nicht einfach hinnimmt.
Da ich, als Journalistin, im Fokus der Öffentlichkeit stehe, muss ich jetzt am eigenen Leib feststellen, dass hier vor nichts und niemandem Halt gemacht wird – auch nicht vor meiner 6 jährigen Tochter. Und jetzt ist der traurige Höhepunkt erreicht.
Julie wurde auf dem Schulhof der KKS-Zeilsheim, ihrer Grundschule, Opfer. Opfer eines offensichtlich bekannten, Pädophilen der ungehindert, während des Schulbetriebs, auf den Schulhof kommt, sich dort ungehindert rumtreibt und gezielt kleine Mädchen anspricht. An den Rest darf ich gar nicht denken! Und Ich musste diesen Sachverhalt über dritte erfahren! Über Dritte !
Mir als Mutter untersagt man den Kontakt zu meiner Tochter – egal wo – aber ein Pädophiler kann einfach so das Schulgeländebetreten?!
So geht Kinderschutz 2.0 also !
Pervers (und oder) mit Sytem? –
“Offensichtlich mit viel Freude“ aller Beteiligten. from Frankfurt with Love Julia Pia Klein
Wächteramt oder Kriminalität durch Wegschauen?
Wir konnten mit der betroffenen Mutter sprechen. Dabei gestaltet sich der Vorgang noch viel schlimmer, als es zu erwarten war: Unbewiesene Behauptungen einer konfessionsgebundenen Tagesstätte, keine objektiven Beweise, stattdessen belegte Lügen. Staatsanwaltschaft und Oberbürgermeister Feldmann der Stadt Frankfurt am Main ermitteln:
Es ist zu begrüßen, dass ein Oberbürgermeister selbst tätig wird. Oft erleben wir das nicht in diesen dunklen Zeiten. Insoweit verstehe ich die Kritik an Feldmann nicht. Er mag kein Heiliger sein, aber er macht seinen Job!
Dass es notwendig ist, dass der Oberbürgermeister tätig ist, ergibt ein Blick in die Prozessakte: Das Jugendamt (die Mitarbeiterin wurde inzwischen ausgetauscht) informiert das zuständige Oberlandesgericht nicht, dass man gelogen hat und lügen verwendet hat. Eine Aufrechterhaltung einer bekannten Lüge ist aber selbst eine Lüge.
Mutter darf ihr Kind nicht ansprechen
Die Mutter darf inzwischen das Kind, das neben ihrer Wohnung in die Grundschule geht, nicht ansprechen. An Schulveranstaltungen darf sie nicht teilnehmen. Aber Pädokriminelle dürfen das? Es ist schockierend, vorallem wenn man sehen muss, dass das wiederum vertuscht wurde.
Nur weil Vater und Mutter trotz Trennung zusammenhalten, kommt dieser Fakt ans Tageslicht: Ein kasachischer Pädokrimineller, der das Kind schon angefasst hat, geht ungehindert auf das Schulgelände, um das Kind anzusprechen. Nur anzusprechen? Wir hoffen, dass nicht mehr passiert ist. Wer weiss das schon, oder warum informiert die Schule die Eltern und die betroffene Mutter nicht?
In was für einer Welt leben wir, in denen man einer Mutter das Recht nimmt, ihr Kind zu schützen, um dann das Kind Pädokriminellen zu überlassen? Nach Aussage der Schule der Mutter gegenüber hat der Kriminelle übrigends kein Hausverbot erhalten. Das würde passieren falls er nochmals ein Kind anspricht oder anfasst. Was bitte muss denn noch passieren um zu erkennen, dass hier der Staat auf ganzer Linie versagt?
Eure Erfahrungen
Habt Ihr ähnliche Erfahrungen? Schreibt mir an Activinews@gmail.com oder kommentiert unter diesem Beitrag!
Unter diesem Titel läuft heute, 18.10. ab 13 Uhr im Mittagsmagazin ein TV Beitrag über Sebastiano DiLiberto. Dieser Beitrag ist für mich das einfühlsamste zum Thema Kindesentfremdung, was ich seit langem gesehen und gehört habe. Sie nehmen mir mein Kind weg ist daher der passende Titel über einen Beitrag über einen Mann, der doch nur Vater sein will. Endlich einmal stehen die persönlichen Schicksale im Vordergrund und nicht rechtliche Belange.
Sie nehmen mir mein Kind weg: Team Upward im Mittagsmagazin
Der Fall von Sebastiano DiLiberto ist typisch für viele Familienrechtsfälle: Ein Elternteil zieht mit dem Kind weit weg, danach beginnt die Entfremdung. Umgang? Nur Begleitet. Alle 2 Wochen für ein paar Stunden bei einem kleinen jungen Mann? Kann das kindgerecht sein? Was macht das mit einem Vater/Elternteil? Sebastiano schämt sich in diesem Beitrag nicht seiner Tränen, und das finde ich sehr gut. Kein Elternteil muss sich seiner Tränen schämen.
Gelungen finde ich auch, dass sich die Reporterin Valentina Repetto nicht mit Standardantworten der Politik zufrieden gibt. Danke herzlich dafür!
Der Fall von Sebastiano ist auch Grundlage der Pressemitteilung des Vereins Erzengel „Württembergisches Gutachterunwesen zerstört Familien – Eltern wehren sich“.
RTL Hessen setzt sich mit der Tatsache auseinander, dass manche Väter viel zu wenig Zeit mit ihrem Kind verbringen dürfen. Am Beispiel meines Freundes Sebastiano wird erzählt, dass mancher Vater sein Kind zu 1% betreuen darf und dass man beim Jugendamt auf Unverständnis stößt. Dabei wollen die meisten Väter doch nur eins: Vater sein. Und daher Zeit mit ihrem Kind verbringen.
Auch Stefan Rücker kommt zu Wort, der den Fall kennt und deutlich die Vorgehensweise kritisiert. Nur was die Anwältin da so erzählt von Verfahrensbeistand, wenn es um Gutachten geht, kann ich nicht nachvollziehen. Der Beitrag ist einfühlsam, aber er benennt nicht die konkreten Probleme mit konkreten Lösungsansätzen. Da geht noch mehr. Und solange kämpft Sebastiano um seinen Sohn und um Zeit.
Ich habe zusammen mit Julia Pia Klein ein Umgangstagebuch für den Verein Erzengel erstellt. In diesem Buch könnt Ihr einfach mit unterleuchten und ausfüllen alle relevanten Aspekte um einen Umgang festhalten. Wie war der Umgang? Was ist vorgefallen? Wie hat es den Kindern und Euch gefallen? Alles das einfach in einem Buch festhalten und bei Bedarf vorlegen.
Was ist ein Umgangstagebuch
Ein Umgangstagebuch (auch Pendelbuch, Übergabebuch, Tagebuch für Umgangseltern, Umgangsplaner) ist ein Heft, das Kinder während des Umgangs begleitet. Hierin sind alle wichtigen Informationen enthalten, die sich ergeben. Damit wird nicht nur der Umgangsinhalt dokumentiert, sondern auch eventuelle positive oder negative Ereignisse. Im Idealfall ersetzt es unnötige Diskussionen und Streitpunkte zwischen Eltern und Umgangsbegleiter. Im besten Fall ist es für Kinder und Eltern eine schöne Erinnerungshilfe. Es ist vorallem aber im Streitfall ein wichtiges Beweisdokument.
Welche Umgangstagebücher gibt es?
Im Moment haben wir nur das Umgangstagebuch für begleitete Umgänge fertig. Eine Edition für Wochenendumgang und für Wechselmodell sind in Vorbereitung und werden bald veröffentlicht. Pendelbücher sind insoweit ein wichtiges Instrument und müssen daher angepasst sein an den Umgang.
Umgangstagebuch Edition begleiteter Umgang
Hier könnt Ihr ein paar Einblicke in unsere Edition begleiteter Umgang – Umgangstagebucherhalten:
Das Buch ist insoweit sehr einfach gehalten, so dass es mit wenigen Handgriffen (Leuchtstift und Filzschreiber) ausgefüllt werden kann.
Alle Infos, wo es das Umgangstagebuch Edition begleigteter Umgang zu erwerben gibt und ein Einblick in das Buch findet Ihr hier auf den Vereinsseiten. Ihr könnt es dort auch direkt bestellen (ist vorrätig!):
Käuflich erworben kann es bei ePubli werden (hier), bei Amazon (hier) oder im normalen Buchhandel mit der ISBN13 978-3756535583 (Thalia, Hugendubel usw.)
Viel zu oft wird in diesem Land begleiteter Umgang als Strafe für Eltern – wofür auch immer – unter dem Deckmantel des Kinderschutzes angeordnet. Und damit beginnen die Probleme für viele Eltern erst. Denn: Guten begleiteten Umgang beweisen ist schwerer, als man denkt. Und viel zu oft kommt es dabei zu Missbrauch der öffentlichen Hand, was die Berichte der Umgangsbegleitung angeht. Diese sind oft schlicht falsch. Einen Interessanten Artikel dazu habe ich leider nur noch auf Reddit gefunden. Das inzwischen eingestellte Magazin „report – Das Gerichtsmagazin für die Stadt Mainz“ der Früherwisser Media GmbH hatte über den unglaublichen Fall eines Vaters berichtet, der einfach keinen guten Umgang haben durfte. Rausgekommen ist es nur wegen einer versteckten Kamera, aber auch vielen objektiven Beweismitteln, die die Unwahrheit einer Mitarbeiterin des Jugendamtes der Stadt Frankfurt am Main dokumentierten.
Vater darf keinen guten begleiteten Umgang haben
Was nicht passt, wird passend gemacht. Und deshalb kann der dreifache Vater tun und lassen was er möchte, er kommt auf keinen grünen Umgangszweig. Denn: Er darf keinen guten begleiteten Umgang haben. Das passt nicht ins System.
„Das System läuft nur gut, wenn ein Elternteil viele Probleme hat und nicht, wenn es keine Probleme hat“, sagt der Mitarbeiter in dem Video, der für das Jugendamt Frankfurt Beschützte Umgänge des Vaters mit seinen Kindern kontrollieren soll. Es gehe um andere Interessen als um das Wohl der Kinder. „Sie können beim Umgang mit Ihren Kindern nichts besser machen, aber das kann ich nicht im Bericht nach draußen kommunizieren.“ Der Vater schaut den Betreuer fassungslos an und stellt weiter Fragen. Er weiß im Gegensatz zu seinem Gegenüber, dass eine GoPro-Videokamera läuft. „Ich habe den Auftrag etwas Negatives über Sie ans Familiengericht zu schreiben“, sagt der Umgangsbetreuer. „Dies liegt an einem Oberzensor.“ Gemeint ist damit die Frankfurter Jugendamtsmitarbeiterin S., wie aus dem Gespräch hervorgeht. Laut Angaben des Vaters hatte er über 15 Monate nur „Beschützten Umgang“ über vier Stunden pro Woche mit seinen Kindern nach SGB VIII der „Kinder und Jugendhilfe“. Bei solch einer angeordneten Maßnahme darf der Umgangsbetreuer die Szene nie verlassen (Bescheid vom Jugendamt Frankfurt liegt report vor). Geschätzte Kosten dafür: 15.000 bis 20.000 Euro im Jahr für den Steuerzahler.
zitiert nach Reddit / Urheberrecht report – Das Gerichtsmagazin für die Stadt Mainz
Sie können beim Umgang mit Ihren Kindern nichts besser machen, aber das kann ich nicht im Bericht nach draußen kommunizieren.
Zitat eines Jugendhilfemitarbeiters aus Frankfurt am Main
Während man in den Gerichtsverhandlungen das Bild eines höchst gefährlichen Vaters (für seine Kinder) zeichnet, um begleiteten (betreuten) Umgang zu ermöglichen, ist die Situation tatsächlich eine andere: Der Vater genießt alle Freiheiten, wie ein „normaler“ Vater sie hat. Denn der Umgangsbegleiter, der weiss dass keine Gefahr droht, schläft lieber in seinem Auto. Begleiteter Umgang ist nur in Ausnahmefällen zulässig:
Wenn die Eltern sich auf keine sinnvolle und tragfähige Umgangsregelung einigen
Wenn substantiierte Missbrauchsvorwürfe zu klären sind oder Entführungsgefahr droht
Wenn das Kind keinen Kontakt zum einem Elternteil (lange Zeit oder noch nie) hatte und diesen nicht kennt
Wenn ein Elternteil erziehungsunfähig ist und dadurch sein Kind gefährdet
Wenn Abhängigkeiten bestehen, die man nicht mit Tests (Drogen-, Alkoholtests) überprüfen kann
Wenn eine psychische Erkrankung diagnostiziert wurde
Wenn massive Verstöße gegen die Wohlverhaltenspflicht (Abfälliges Reden über den anderen, Manipulation) belegt sind
Im berichteten Fall war das alles nicht so, wie der Mitarbeiter eines Jugendhilfeträgers wusste. Deshalb machte er schonmal ein Nickerchen.
Unfassbar: Bei seiner Kontrolltätigkeit in dem Fall legte sich der vom Jugendamt Frankfurt beauftragte Mitarbeiter lieber im Auto schlafen oder lässt den Vater alleine mit den Kindern zum Shoppen
zitiert nach Reddit / Urheberrecht report – Das Gerichtsmagazin für die Stadt Mainz
Das beweist zwei Dinge:
Erstens sind viele begleitete Umgänge rechtswidrig. Sie dienen eher dazu, Eltern zu disziplinieren und Kinder zu bestrafen, wenn diese zu ihren Eltern halten. Im beobachteten Setting ist es für viele schwer, sich richtig zu verhalten. Und das wirkt sich dann negativ auf die Beurteilung aus. Wer kennt es nicht aus seiner Schulzeit: Der Lehrer steht hinter dir und schaut über die Schulter, da wird man nervös… Zweitens kann man mit den Berichten hervorragend das gewünschte Ergebnis hervorzaubern. Denn derjenige, der die Berichte schreibt, ist auch der, der vom Ergebnis des Berichtes profitiert. Schlechter Bericht heisst länger Geld am Leid von Kind und Eltern verdienen. Neutral ist das nicht, weshalb das Bundesverfassungsgericht Gutachten von behandelnden Ärzten ausschließt…
Wie beweise ich nunmehr guten begleiteten Umgang?
Die Idee, Umgangskontakte heimlich auf Video aufzuzeichnen ist sicherlich eine gute. Sie ist allerdings in der Regel auch illegal, wenn dabei Tonaufnahmen erfolgen. Wichtig ist es, dass Ihr regelmäßig auf Umgangsberichte beharrt, wenn ihr den begleiteten Umgang nicht vermeiden könnt. Meine Erfahrung ist nämlich diejenige, dass nur negative Berichte an das Familiengericht gehen, der positive Rest versinkt in Schubladen. Das ist unzulässig. Es gilt das gesamte Bild, alle Berichte, alle Umgangskontakte. Beharrt daher darauf, mindestens einmal im Monat alle vergangenen Berichte zu erhalten. So kann auch nachträglich nichts hinzugedichtet werden. Wenn sich Jugendhilfeträger und Jugendamt weigern, dann lehnt grundsätzlich alle Berichte wegen fehlender Objektivität ab.
Wie beweise ich nun guten, begleiteten Umgang?
Die rechtlich sauberste Methode ist ein Umgangstagebuch, in dem ihr alle Besonderheiten, Banalitäten, Erlebnisse und Emotionen sowie Kommentare der Umgangsbegleiter danach, angesprochenen Probleme und Problemlösungen dokumentiert sind. Im Idealfall könnt Ihr Euren Umgangsbegleiter sogar überreden, Euren Bericht „abzuzeichnen“. Weigert er sich, ist alleine aber die fehlende Korrektur von angeblich falschem und die fehlende Vorlage eines Umgangsberichts ein Indiz, das für Euch spricht. Und ihr könnt nach einiger Zeit lückenlos den Umgangsablauf belegen – insbesondere aber auch, ob dieser begleitete Umgang gut angelaufen ist oder nicht.
Das Umgangstagebuch „Deine Umgänge“ ISBN 9783756535583
Eure Erfahrungen mit Umgangsberichten sind gefragt
Mich interessieren Eure Erfahrungen mit begleitetem Umgang und Umgangsberichten. Kommentiert doch Eure Erlebnisse unter diesem Beitrag.
Eure Erfahrungen mit dem Jugendamt Frankfurt am Main
Im Hinblick auf diverse Verfahren in Frankfurt, die ich begleite, interessieren mich auch Eure Erfahrungen mit dem Jugendamt Frankfurt am Main, den einzelnen Sozialrathäusern und dem dortigen Amtsgericht – Familiengericht. Schreibt mich bitte per pn an.