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Betreuungskompetenz

Was ist eine umgangsrechtlich relevante Betreuungskompetenz? Das ist ein psychologisches Kriterium, das ein Gutachter in einem Umgangsverfahren erörtern, untersuchen und letztlich bestätigen muss. Nur bei einer vorliegenden Betreuungskompetenz wird das Gutachten (erheblichen) Umgang empfehlen und befürrworten. Welche einzelnen Aspekte dabei im Umgangsgutachten hinterfragt werden, erläutere ich Euch nachstehend.

Was ist Betreuungskompetenz?

Unter Betreuungskompetenz verrstehen Psychologen die grundlegende Fähigkeit und Bereitschaft, insbesondere während Umgang die körperlichen, emotionalen und geistigen Bedürfnisse des Kindes zu erkennen. Dieses muss dann bei der Umgangsgestaltung angemessen durch den Elternteil, der Umgang erhält, berücksichtigt werden (vgl. insowweit Dettenborn & Walter, 2016).

Wie belegt man die Betreuungskompetenz?

Das Kind/die Kinder müssen beim Umgang durch den Elternteil selbst betreut und beaufsichtigt werden. Auch beim häuslichen Umgang muss zudem eine Versorgung mit Lebensmitteln und Getränken erfolgen und das Kind/die Kinder auch gepflegt werden.
Aber auch emotionale Grundbedürfnisse des Kindes muss man wahrnehmen und berücksichtigen können, dem Kind zudem ausreichend
Anregung bieten durch gemeinsame Beschäftigungen, Vorschläge und geschaffene Möglichkeiten.
Weiter kommt es auch auf die erzieherische Kompetenz des Elternteils an.
Selbst wenn ein reiner „Umgangselternteil“ nicht rechtlich an der Erziehung des Kindes mitwirken darf, muss er/sie/es fähig sein,
dem Kind beim Umgang ein Mindestmaß an erzieherischer Verhaltensorientierung vorzugeben. Man muss also Grenzeen setzen, Ge- und Verbote erlassen und umsetzen und mehr.

Sorgeberechtigte Elternteile dürfen und sollen darüber hinaus mittels geeigneter Erziehungsmaßnahmen das Kind in seiner Entwicklung zu einer
eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit unterstützen

Umgangswünsche

Selbstverständlich sind die Wünsche und Vorstellungen des Kindes bezüglich des Umgangs zu ermitteln. Eine angemessene Berücksichtigung des kindlichen Willens fördert die kindliche „Selbstwirksamkeit“. Selbstwirksamkeit ist die Überzeugung, auch wichtige Lebensereignisse durch eigenes Handeln beeinflussen und mitgestalten zu können (vgl. Dettenborn & Walter, 2016).

Kommt es auch auf Bindungen des Kindes bei der Betreuungskompetenz an?

Auch die Bindung und Beziehung des Kindes sind relevant und auf das Umfeld des Kindes in sozialer Weise zu berücksichtigen.

Was ist Bindung?

Unter Bindung wird eine dauerhafte und intensive emotionale Orientierung an eine andere Person verstanden (Dettenborn, 2017).

Eine sichere kindliche Bindung zum Elternteil wirkt sich nicht nur günstig auf die individuelle Entwicklung des Kindes aus, sondern steigert auch die kindliche Motivation, Umgang mit dem Elterneil zu haben (August-Frenzel, 1997).

Bindungstoleranz

Es muss geprüft werden, inwieweit die Eltern fähig sind, die Bedeutung des anderen Elternteils für das Kind zu erkennen, wertzuschätzen und die betreffenden Beziehungen zu fördern. Dies nennt sich Bindungstoleranz. Manipulationen des Kindes und Beeinflussungen gegen das andere Elternteil schaden dem Kind (Dettenborn & Walter, 2016).

Darüber hinaus muss der Gutachter die Entwicklung und den Status der elterlichen Beziehung und des elterlichen Konfliktniveaus darzustellen. Dabei ist aufzuzeigen, welche Möglichkeiten die Eltern haben, bei Umgangsproblemen zu kooperieren. Können die Eltern etwaige Elternkonflikte vom Kind fernhalten?

Für ein Gutachten ist die Erfassung des elterlichen Konfliktniveaus insbesondere wichtig, weil Forschung aufzeigt, dass Umgangskontakte bei elterlicher Hochkonflikthaftigkeit massiv negative Auswirkungen auf Kinder haben (Dettenborn & Walter, 2016).

Ergebnis

Am Ende ist summarisch zu prüfen, ob aus Mängeln in den Betreuungskompetenzen, aus Defiziten in der Bindungstoleranz und
Kooperationsfähigkeit oder aus Hochkonflikthaftigkeit erhebliche Belastungen für das Kind entwachsen. Wenn man zum Ergebnis kommt, dass Belastungen besehen, muss er Gutachter beurteilen, ob sich diese mit hoher Wahrscheinlichkeit in einer Schädigung des Kindes manifestieren oder nicht, ob die Umgangsmotivation beeinträchtig wurde oder sonst sich etwas negativ auswirkt.

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