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Sorgerecht

Was tun, wenn das Jugendamt lügt

Was kann ich tun, wenn das Jugendamt lügt und wenn das Jugendamt Familien zerstört? Vieles, und das stellen wir Euch in diesem Beitrag vor. Vorneweg: Ich bin kein Freund von Verallgemeinerungen. Deshalb heißt es eigentlich nicht „das Jugendamt lügt“, sondern der Mitarbeiter des Jugendamtes sagt nicht die Wahrheit und verdreht Tatsachen. Trotzdem werde ich, um diesen Artikel einfacher lesbar zu halten, immer Schreiben dass das Jugendamt lügt.

Mir ist diese Korrektheit wichtig, weil nur so nicht pauschal alle beleidigt sind und eine Tür zur kindeswohlgerechten Lösung offen bleibt. Denn von persönlichen Animositäten hat keiner etwas.

Livestream vom 13.02.2022 20.30 Uhr zum Thema

Oft wird von Richtern die Auffassung vertreten, dass soetwas nicht vorkommt. In der Theorie ist das richtig, aber die Neue Westfälische berichtete unlängst von einer Jugendamtsmitarbeiterin, die vor dem Verwaltungsgericht von einem erfundenen Telefonat berichtet hatte.

Ist es strafbar, wenn das Jugendamt lügt?

Diese Frage ist nicht so einfach zu beantworten. Denn das Jugendamt hat gem. §50 SGB VIII nur eine unterstützende Funktion. Für eine Falschaussage i.S. §153 StGB muss man aber Zeuge oder Sachverständiger sein:

Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

§153 StGB

Zwar kann ein Mitarbeiter des Jugendamtes auch Zeuge sein, wenn er formell i.S. §§29,30 FamFG angehört wird. Nach Fischer ist ein Zeuge i.S. des §153 StGB eine unmittelbar vor dem zuständigen Gericht aussagende Person. Hierunter darf man den unterstützenden Jugendamtsmitarbeiter zwar definieren, ich würde trotzdem dann, wenn keine formelle Vernehmung inkl. Zeugenaussage vorliegt, §153 StGB nicht anwenden. Man kann hier sicherlich viel argumentieren, aber letztlich scheitert es dann meiner Meinung meistens nach am Grundsatz keine Strafe ohne Gesetz („nulla poena sine lege scripta“). Der Einzelfall wird aber zu prüfen sein.

Ein Meineid kommt insoweit nicht in Betracht, wenn kein Schwur (und damit keine Zeugenposition) vorlag.

Falsche Verdächtigung

Meiner Meinung nach dürfte aber zumindest §164 StGB gegeben sein, die falsche Verdächtigung.

Dieser lautet im Absatz 1:

(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

StGB §164

Meinungsäußerungen sind hier nicht umfasst, nur falsche Tatsachenbehauptungen sind strafbar. Hierunter fallen vorallem dienstpflichtwidrige Handlungen (Fischer, §164 StGB, Rn. 5). Fraglich wird aber sein, ob das Familiengericht eine solche zur Entgegennahme von Anzeigen zuständige Stelle ist oder eine Behörde. Behörde wird hier weit gefasst, auch die Fortdauer einer U-Haft via Gericht wird unter „Behördliche Maßnahme“ gefasst (Fischer aaO, Rn. 13)

Verleumdung

Weiter wird in einer solchen Falschaussage eine strafbare Verleumdung vorliegen i.S. §187 StGB.

Prozessbetrug

Doch liegt auch Prozessbetrug vor i.S. §263 StGB? Fraglich wird hier sein, ob man einen Vermögensschaden aufgrund einer falschen Aussage und eines dadurch beim Richter erregten Irrtums beweisen kann. Dies kann aber in erschlichenem Unterhalt oder in verursachten Heimkosten durchaus vorliegen, wird aber schwer zu belegen sein.

Urkundenfälschung durch Vorlage eines inhaltlich falschen Berichtes wird nicht vorliegen. Denn eine inhaltlich falsche Urkunde ist nur eine straflose schriftliche Lüge. Urkundenfälschung meint idR die Täuschung über den Aussteller der Urkunde.

Darf das Jugendamt Familien zerstören

Das Jugendamt hat den Grundrechtsschutz auf Ehe und Familie i.S. Art. 6 GG zu respektieren und darf daher Familien nicht zerstören. Trotzdem gibt es eine Schranke: Wenn das Wohl eines Kindes gefährdet ist. Dann kann das Jugendamt tätig werden, eine Familie wird dann als „Kollateralschaden“ zerstört.

Fazit Strafbarkeit Jugendamt lügt

Ihr seht also, dass es recht schwer ist, strafbares Verhalten zu begründen. Zudem neigen Staatsanwaltschaften oft dazu, sich nicht in Familienstreitigkeiten einzumischen, wofür es durchaus gute Gründe gibt. Ich würde also hierauf nicht übermäßig viel Energie einsetzen, weil es effektivere Möglichkeiten des Schutzes gibt. Zum Beispiel ist doch Amtshaftung die Antwort. Insbesondere wenn Amtspflichten verletzt sind.

Wie kann ich das Jugendamt für Lügen zur Verantwortung ziehen?

Man kann für Lügen und falsche Berichte das Jugendamt zur Verantwortung ziehen, indem man entweder eine Amtshaftungsklage anstrengt oder ein Unterlassungsbegehren beim Verwaltungsgericht einreicht.

Ich präferiere ja aus diversen Gründen die Amtshaftungsklage. Weil nur dann, wenn es die Behörde trifft – was beim Staat nur fiskalisch der Fall sein kann – eine Änderung für die Zukunft erfolgen wird.

Als Amtspflichten, die verletzt sind, kommt die Amtspflicht, unerlaubte Handlungen zu unterlassen, in Betracht (§§839, 823 II BGB i.V.m. §187 StGB (Verleumdung) oder falsche Verdächtigung (§164 StGB). Es kann aber auch die Amtspflicht zur sorgfältigen Prüfung und die Amtspflicht zur Erforschung des Sachverhalts betroffen sein, wenn die Aussagen auf falschen Aussagen Dritter basieren.

Mehr zu Amtspflichten lest Ihr auf der Schwesterseite Amtshaftung.org:

Unterlassungsklage gegen das Jugendamt und den Staat

Eine weitere Möglichkeit ist eine Unterlassungsklage gegen das Jugendamt als Behörde. Das wäre eine allgemeine Leistungsklage in Form der Unterlassungsklage, um den öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruch gegen das Jugendamt durchzusetzen. Zu Klagen vor dem Verwaltungsgericht könnt Ihr hier mehr lesen. Denn: Diese Unterlassungsklage ist am Verwaltungsgericht einzureichen.

Hergeleitet wird dieser im Gesetz nicht geregelte Anspruch über §1004 BGB, teils auch über Art. 20 Abs. 3 GG oder aus dem Persönlichkeitsrecht. Er ist jedenfalls gewohnheitsrechtlich anerkannt.

Weiter muss ein subjektives Recht, in der Regel das Persönlichkeitsrecht oder das Elternrecht, betroffen sein.

Die Beeinträchtigung muss durch einen Träger hoheitlicher Gewalt erfolgen. Weiter darf es keine Duldungspflicht geben.

Letztlich ist es dann eine normale Unterlassungsklage.

Beraten lassen!

Die Abgrenzungen sind schwierig, weshalb ich Beratungen empfehle durch einen Anwalt. Oder ihr lasst Euch ein Rechtsgutachten anfertigen über die Möglichkeiten. Oder Ihr ruft bei unserem Verein an. Unter Verein steht euch hierzu mit seiner Hotline zur Verfügung.

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Recht allgemein

Beispiele kritische Gutachtensrezension

Wie ihr unter Hilfe sehen könnt, biete ich eine umfangreiche Gutachtensrezension aus rechtlich-tatsächlicher Sicht an. Viele von Euch haben mich gefragt, was denn in so einer kritischen Gutachtensrezension steht, wie sich das aufbaut usw.

Zum Aufbau habe ich bereits ausgeführt.

Auf dieser Seite möchte ich Euch anonymisierte Auszüge aus Gutachtensrezensionen darlegen, so dass Ihr meine Arbeit selbst bewerten könnt.

local_hospital

Du benötigst Hilfe beim Gutachten anfechten?

Du oder Dein Anwalt, Ihr wisst beide nicht wie Ihr mit dem Gutachten umgeht? Wie man sowas anfechten kann? Da habe ich die Lösung für Euch: Meine Gutachtensrezension, eine rechtlich-sachliche Analyse als Rechtsgutachten -> Hilfe beim Gutachten anfechten

Gutachtensauszug aus einer kritischen Gutachtensrezension

Im nachstehenden PDF Auszug sind folgende Inhalte nachlesbar:

  • Inhaltsverzeichnis
  • Zu den Qualitätsstandards
  • Zur Planung der Informationserhebung
  • Zum Satzergänzungstest
  • Zu Familie in Tieren
  • Zum Schloßzeichentest
  • Zum Sterne Wellen Test

Auszug aus einer weiteren kritischen Gutachtensrezension folgt bald

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https://familienrecht.activinews.tv/gutachten/hilfe-beim-gutachten-anfechten/
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Recht allgemein

Verfahrensbeistand lügt

Wie gehe ich als Elternteil damit um, wenn der Verfahrensbeistand lügt? Das ist gar nicht so einfach, und deshalb möchte ich Euch hier die entsprechenden Möglichkeiten vorstellen.

Wann lügt Verfahrensbeistand?

Zuerst einmal muss man unterscheiden zwischen einer Meinung/Einschätzung des Verfahrensbeistandes und einer Wiedergabe von Gesprächen/Tatsachenbehauptungen. Nur letztere können „Lügen“ oder „falsch“ sein. Wenn ein Verfahrensbeistand die Auffassung vertritt, dass aufgrund einer (auch falschen) Aussage ein Kind fremdplaziert werden muss, dann ist das keine Lüge. Wenn aber aus der Aussage „ich will bei meinen Eltern bleiben“ ein „ich will nicht mehr zurück zu meinen Eltern“ wird, dann ist dies eine Lüge.

Livestream vom 13.02.2022 20.30 Uhr zum Thema

Welche Aufgaben hat der Verfahrensbeistand?

Der Verfahrensbeistand sorgt dafür, dass das Kind trotz seines jungen Alters am Verfahren aktiv teilnimmt und nicht einfach andere über das Kind entscheiden. Er muss also die Interessen des Kindes an einem fairen Verfahren wahrnehmen, hierzu die Sachlage betreffend des Willens und des Wohles des Kindes ermitteln und dies im Verfahren artikulieren. Ohne den Verfahrensbeistand hätte ein Kind keine Vertretung, keine Stimme im Verfahren und wäre bloßes Objekt staatlichen Handelns.

Weitere Aufgabe ist es, das Kind in einer altersgerechten Sprache zu informieren und sicherzustellen, dass das Kind das wesentliche versteht.

Der Verfahrensbeistand ist weisungsungebunden.

Welche Aufgabe hat der Verfahrensbeistand nicht?

Es ist aber nicht Aufgabe des Verfahrensbeistandes, Zeugenaussagen zu sammeln und diese in eigenen Worten vorzutragen. Trotzdem findet das tagtäglich statt, dass der Verfahrensbeistand mehr oder weniger Gespräche mit Dritten in einem Art subjektiven Protokoll an das Gericht sendet. Was Nachbaren gesagt haben oder Lehrer/Erzieher/Behandler wird an das Gericht gesendet.

Verfahrensbeistand ist kein Ermittler, der Beweise erhebt und mitteilt

Ich halte dies für unzulässig. Für den Verfahrensbeistand gelten hier nämlich keine anderen Regeln als für Anwälte oder Eltern. Diese können zwar Beweismittel anbieten (Zeugenbeweis) oder Versicherungen von Zeugen vorlegen, nicht aber den Inhalt der Zeugenaussagen selbst vortragen. Dies hat mit den Prozessmaximen der Beweisunmittelbarkeit (Beweise müssen vom Gericht unmittelbar erhoben werden) und der Parteiöffentlichkeit (Beweise müssen unter Beteiligung/Anwesenheit der Parteien erhoben werden) verletzt. Zwar wird dies immer wieder diskutiert, ob diese Maximen im FamFG/FGG Verfahren und der Amtspflicht anwendbar sind, weil es hier ja nur den Freibeweis, nicht den Strengbeweis gibt. Dies kann aber dann nicht gelten, wenn aus einem normalen (nichtöffentlichen) Verfahren ein quasi Geheimverfahren wird.

Was kann ich tun, wenn der Verfahrensbeistand lügt

Zuerst einmal muss also die Lüge bewiesen werden. Das ist oft nicht so einfach. Wenn ein Kind nämlich den Eltern etwas anderes sagt als den Verfahrensbeistand, dann kann dies ein Zeichen von Loyalitätskonflikt sein. Es muss nicht sein dass der Verfahrensbeistand lügt. Egal wie hoch und heilig ein Kind beteuert etwas anderes gesagt zu haben: Dies muss nicht richtig sein. Eine Lüge ist nur dann für einen Richter als solche erkennbar, wenn es harte Fakten gibt.

Dazu gehört zum Beispiel ein Gespräch mit Dritten, das falsch wiedergegeben wird. Hierzu kann man einfach eine Beweisaufnahme beantragen. Dann wisst ihr aber nicht, ob und wie die Person als Zeuge aussagt. Viel besser ist es, wenn ihr im Beisein einer neutralen Person mit dem Dritten telefoniert oder redet. Wenn dieser dann sich empört von einer Aussage des Verfahrensbeistandes distanziert, dann rege ich immer an eine Art „Bestätigungsschreiben“ an den Dritten zu senden. Wenn er den Aussagen nicht widerspricht, kann man das so bei Gericht einreichen.

Besser ist es freilich, eine Reaktion des Dritten zu provozieren. Manchmal ist es daher sinnvoll, bewusst eine falsche Aussage einzubauen („habe ich falsch verstanden“). Dann muss der Dritte reagieren. Wenn eine Reaktion kommt a la „das stimmt nicht“, dann habt ihr den Beleg dass alles gelesen und nur dieser eine Punkt kritisiert wurde. Noch besser ist freilich eine Unterschrift oder ein neutraler Bericht/Aussage/eidesstattliche Versicherung des Dritten.

Dann könnt ihr auch vorbringen, dass der Verfahrensbeistand lügt.

Indizien für eine Lüge des Verfahrensbeistandes

Manchmal wollen aber Lehrer oder Erzieher mit Euch nicht mehr sprechen während des Verfahrens oder dürfen das sogar nicht mehr (bei vollständigem Sorgerechtsentzug vielleicht oder ähnlichem). Wie beweise ich dann eine falsche Tatsachenaussage?

Ich arbeite hier gerne über andere Fehler in dem Bericht. Wenn beweisbare Tatsachen falsch sind, dann kann man das mit Belegen so auch vortragen. Wird zum Beispiel vom Kind von einer Einschulung berichtet, die es nicht gab, oder von einem Vorfall, bei dem das Kind beweisbar nicht bei den Eltern war, dann sind dies Auffälligkeiten. Zwar sind auch das keine Auffälligkeiten, die für einen falschen Bericht sprechen müssen. Denn es kann ja sein dass jemand diese falschen Fakten so benannt hat. Aber es ist eine Auffälligkeit, die zumindest für eine kritiklose und damit nicht dem Wohl des Kindes entsprechende Vorgehensweise spricht.

Außerdem dürft ihr ruhig von einem Fehler auf vorhandene andere Fehler im Bericht schließen. „Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht“, wie es so schön heißt, ist zwar kein Rechtssatz, aber ein Erfahrungswert, den ihr dem Gericht durchaus mitteilen dürft.

Wie gehe ich um mit einem Verfahrensbeistand, der falsche Tatsachen behauptet

Wenn ihr dann sicher seid, dass ihr die falschen Tatsachenbehauptungen belegen könnt, dann stellt sich die Frage, wie man damit umgehen kann.

Wie man einen Verfahrensbeistand abberufen und auswechseln kann, das hatte ich Euch schon in diesem Artikel hier beschrieben:

Habe ich weitergehende Ansprüche?

Ob weiterführende Ansprüche bestehen, muss im Einzelfall geklärt werden. Es kann strafbare Handlung vorliegen, wenn bewusst falsch vorgetragen wurde. Es kann sein, dass der Verfahrensbeistand sich schadensersatzpflichtig gemacht hat. Das ist im Einzelfall zu prüfen. Hierzu werde ich später noch etwas schreiben.

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Sorgerecht

Alkoholmissbrauch und Sorgerechtsentzug

Ein Thema, das mich auch immer wieder begleitet ist Alkoholmissbrauch oder sogar Alkoholsucht im Zusammenhang mit Sorgerecht und Sorgerechtsentzug. Das ist deshalb ein spannendes Thema, weil es einerseits ein riesen Gefahrenpotential für Eltern darstellt, andererseits aber auch deutlich macht, welche strukturellen Fehler das Jugendamt macht, namentlich die Ignorierung des §1666a BGB und der Rechtsprechung zur Gegenwärtigkeit von Gefahren.

Alkoholmissbrauch als Gefahr i.S. §1666 BGB

Grundsätzlich ist Alkohol eine Droge wie Kokain, Cannabis, Amphetamine und Co.
Das damit einhergehende Potential ist daher unabhängig von der Erlaubnis dieser besonderen Droge existent. Sei es dass Jugendliche uneingeschränkten Zugriff haben, sei es dass sie das Konsumverhalten der Eltern als normal erleben oder damit einher Vernachlässigungen gehen.

Zu Substanzmitteln schreibt das Handbuch Kindswohlgefährdung nach §1666 BGB – Allgemeiner Sozialer Dienst – das folgende in Kapitel 28:

Bei Kindern alkoholabhängiger Eltern wurde vielfach eine Übernahme elterlicher Trinkmuster und daher ein erhöhtes Risiko für eine spätere Alkoholabhängigkeit vermutet. In mehr als einem Dutzend Studien fand sich tatsächlich ein im Durchschnitt zwei- bis dreifach erhöhtes Risiko, im Jugend- bzw. jungen Erwachsenenalter zu erkranken. Für Deutschland würde dies einer Lebenszeitprävalenz von 16 bis 24 Prozent entsprechen.

ASD Handbuch Kapitel 28

Bis zu 1/4 aller Kinder werden also später das Trinkverhalten der Eltern nachahmen. Deshalb kann man hier schon einen Zusammenhang annehmen, zumal ja Kinder grundsätzlich per Nachahmung lernen.

Wird der Blick auf die psychische Gesundheit insgesamt ausgeweitet, so scheint bei 40 bis 60 Prozent der betroffenen Jugendlichen mindestens eine psychiatrische Erkrankung feststellbar. Auch im Kindesalter wurde bereits eine erhöhte Belastung durch psychiatrisch relevante Auffälligkeiten beobachtet, insbesondere im Hinblick auf Aufmerksamkeitsstörungen, Impulsivität und ausagierendes Verhalten. Zum Bereich depressiver oder durch Angst gekennzeichneter Störungen wurden dagegen bei betroffenen Kindern und Jugendlichen im Mittel nur schwache oder situative, d.h. durch Trinkepisoden der Eltern ausgelöste, vorübergehende Zusammenhänge gefunden.

ASD Handbuch Kapitel 28

Psychische Auffälligkeiten wie

  • Aufmerksamkeitsstörungen
  • Impulsivität
  • Erkrankungen
  • Ausagierendes (auslebendes) Verhalten

können daher auf Alkoholkonsum zurückzuführen sein.

Alkoholkonsum der Eltern kann zu schulischen Auffälligkeiten führen

Prof. Dr. Heinz Kindler, ASD Handbuch

Unterhalb der Schwelle psychiatrisch relevanter Auffälligkeiten fanden sich Belastungen im Hinblick auf den Verlauf der geistigen bzw. schulischen Entwicklung. Wenngleich die Mehrzahl der untersuchten Kinder hierbei trotz im Mittel unterdurchschnittlicher Leistungen im Bereich altersgemäßer Entwicklung verblieb, ergaben sich bei Kindern alkoholabhängiger Eltern doch erhöhte Raten an Intelligenzminderungen, Lernstörungen, abgebrochenen Schulkarrieren und erfolglosen Berufslaufbahnen. Wurden Unterschiede in den Entwicklungsverläufen von Kindern alkoholabhängiger Elternteile betrachtet, so trat eine hochgradig gefährdete Gruppe von Kindern hervor, die auf der Grundlage eines frühkindlich schwierigen Temperaments bereits im Kindergarten- und Grundschulalter ausagierende Verhaltensstörungen entwickelte und nachfolgend ein eher negatives Bild von Autoritäten und ein eher positives Bild von Regelverletzungen und Suchtmittelkonsum ausbildete.

ASD Handbuch Kapitel 28

Weitere Folgen (geringeren Grades) können sein:

  • Intelligenzminderungen
  • Lernstörungen
  • abgebrochene Schulkarrieren
  • schwieriges Temperamten von Kindern
  • negatives Autoritätsbild
  • Neigung zur Regelverletzung

Diese Aspekte sehe ich kritischer, weil diese nicht zwingend auf den Alkohol, sondern auf das Leben der Familie und deren Intelligenz zurückzuführen sein können und es daher schwer sein wird, es nur auf den Alkohol zu begründen. Gleichwohl belegt dies, welche Ideen das Jugendamt im Kopf hat.

Liegen solche erheblichen Anhaltspunkte vor, wird es schwierig. Dann ist Hilfe vonnöten!

Michael Langhans

Und damit kann man arbeiten, indem man

  • Lernstörungen behandeln lässt oder ein Attest besorgt, dass eine solche nicht vorliegt
  • Leistungen in der Schule dokumentiert und sich Entwicklungsberichte zukommen lässt
  • ggf. ärztliche Untersuchungen beim Arzt Eurer Wahl bei bedarf

Aber liegt denn wirklich Alkoholproblematik vor? Und wie gehe ich dann damit um?

Alkoholfahrt ist nicht Alkoholsucht

Eine Alkoholfahrt oder eine ausgeartete Party ist keine Alkoholsucht. Letzteres ist ein Psychiatrisches Problem (Abhängigkeit nach ICD10 F10.2) und kann daher nicht von einem Mitarbeiter des ASD oder des Jugendamtes, einem Verfahrensbeistand oder Richter diagnostiziert werden.

Merkmale sind

  • Craving (Begierde, Verlangen)
  • Toleranzentwicklung
  • Kontrollverlust
  • Entzugserscheinungen
  • gedankliche Fokussierung auf Alkohol
  • Konsumfortführung trotz negativer Folgen.

Die meisten Unkundigen meinen, dass alleine aus der Höhe eines BAK heraus auf diese Merkmale geschlossen werden kann. Das ist nicht richtig. Alle diese Merkmale müssen ärztlich festgestellt sein.

Alkoholmissbrauch (schädlicher Gebrauch)

Die Hürden für Alkoholmissbrauch sind hier geringer. Alkohomissbrauch liegt vor, wenn

  • der Alkoholkonsum zu körperlichen oder psychischen Gesundheitseinschränkungen führt
  • dieses Konsummuster bereits seit mindestens einem Monat besteht oder innerhalb der letzten 12 Monate wiederholt aufgetreten ist
  • eine Alkoholabhängigkeit ausgeschlossen wird

Auch hier ist also wichtig, dass Missbrauch erst ein Arzt bestätigen kann, der Abhängigkeit ausschließen muss.

Arzt bescheinigt Missbrauch oder Sucht

Eine Alkoholfahrt oder eine Auseinandersetzung unter Alkoholeinfluss macht also noch keine Abhängigkeit oder Missbrauch aus. Dies ist deshalb wichtig, weil nur dann die oben dargestellten Folgen möglich sind. Zudem muss ein Konsummuster wiederholt und über längeren Zeitraum aufgetreten sein und körperlich-psychische Einschränkungen hervorgerufen haben. Da die Übergänge bei Alkohol fliessend sind, kann hier nur ein Arzt etwas sagen. Während es sich für eine MPU eher empfiehlt, lieber zu übertreiben und eine schädlichen Gebrauch eher anzunehmen, sollte man beim Kontakt mit dem Jugendamt genau hinschauen. Während Erstere nämlich eine Auseinandersetzung mit Alkoholproblematik als positiv bewertet, kann es im Familienrecht den Weg in die Hölle bedeuten, weil damit der Weg zu Nachteilen für Kinder eröffnet wird.

Alkoholabhängigkeit und -missbrauch sind behandelbar

Unabhängig davon sind Alkoholabhängigkeit und -missbrauch behandelbar, es stehen also mildere Mittel wie Weisungen Anonyme Alkoholiker, Entgiftung, Psychotherapie und ähnliches zur Verfügung, bevor das Sorgerecht entzogen wird.

Das mildeste Mittel bei Alkoholmissbrauch ist der Abstinenznachweis durch unangekündigte Abstinenznachweise durch Haaranalysen oder den ETG Wert. Leberwerte hingegen werden seit Jahren nicht mehr herangezogen, weil diese nicht eindeutig sind.

Man kann also die Abstinenz einfach beweisen. Und damit, dass keine Gefahr für niemanden mehr besteht.

  • Selbsttests
  • Über Analysen über den Hausarzt: Haar, Blut und Urin
  • Freunde und Bekannte als Zeugen können über den Nichtkonsum aussagen
  • Es gibt Medikamente, die die Aufnahme von Alkohol verhindern und Übelkeit hervorrufen
  • Teilnahme an reflexierenden Gruppen wie die anonymen Alkoholiker, die auch den Trinkdruck bekämpfen und zuhören

Alkohol und Kinder

Das Problem bei Alkohol in jeder Form ist immer, ob hier eine Gefahr für die Kinder besteht. Wir alle kennen die Voraussetzungen der Rechtsprechung: Konkret, Gegenwärtig, Erheblich. Das ist bereits dann ausgeschlossen, wenn der Konsum oder die Auffälligkeiten – ohne dass eine Abhängigkeit vorliegt – ohne Anwesenheit der Kinder erfolgt ist.

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Der Konsum, auch das ist eine gesetzgeberische Entscheidung, ist nämlich legal.

Das Jugendamt bzw. das Familiengericht muss also feststellen, dass eine konkrete Gefährdung für die Kinder/das Kind vorliegt. Dies wird es in der Regel nur bei BAK und einem Angebot von freiwilligen Tests in der Zukunft nicht können. Wenn der Alkoholabusus aber sowieso am freien Wochenende erfolgt ist, dann kann man nur bei einer Suchterkrankung von einer Gefährdung der Kids ausgehen. Und die muss eben ein Arzt feststellen.

Oftmals wird das Jugendamt versuchen, das ganze dann eben auf psychologischer Schiene zu klären. Ein familienpsychologisches Gutachten wird hierzu aber wenig geeignet sein, weil eben die Spezialisierung auf Alkohol relevant ist. Hierfür gibt es Verkehrspsychologen, deren täglich Brot es ist, diese Thematik zu bearbeiten.

Welche Lösung bei Alkohol und Sorgerecht

Meiner Meinung nach ist der Dreh und Angelpunkt wie immer die Frage, ob eine konkrete, gegenwärtige und erhebliche Gefahr besteht. Das wird ohne tiefgreifende Erkenntnisse über Konsumverhalten nicht zu bejahen sein.

Um aber ein Restrisiko auszuschalten, empfehle ich immer ein freiwilliges, engmaschiges Schutzkonzept. Dieses muss individuell angepasst werden und kann so allgemein nicht ausgeführt werden.

Dieses kann beinhalten

  • freiwillige Abstinenztests mit Freunden und Selbsttests
  • freiwillige EtG Kontrollen über das Gesundheitsamt vor Ort
  • Haaranalyse anbieten, damit sind mehr als 3 Monate rückblickende Aussagen über Alkoholkonsum möglich
  • Freunde, die den Haushalt nach Alkohol absuchen
  • Angebote von unangekündigten Hausbesuchen
  • freiwillige Teilnahme an Therapien, Beratungen, Sitzungen Anonyme Alkoholiker
  • Selbstbeschäftigung mit Alkohol und dessen Auswirkungen
  • Selbstreflexion des eigenen Verhaltens
  • Klares Benennen von Situationen, in denen man zum Konsum geneigt hat
  • Hilfekette bei Problemen oder Situationen, die früher zu Konsum verleitet haben (Anrufen bei Anon, Freunde, Nachbarn)
  • Atteste von Ärzten und Psychiatern/Psychologen über Teilnahmen an Terminen/Untersuchungen

Das ist freilich nicht abschließend. Es kommt immer auf den Einzelfall und die konkrete Geschichte an.

Keine Lösung stellt dar

Was hingegen keine Lösung darstellt sind

  • Hobbyanalysen und Diagnosen durch JA
  • Behauptung man müsse sich einweisen lassen
  • Kinder wegnehmen ohne Gefahrenanalyse und ohne Diagnosen
  • Druck aufbauen durch JA
  • Kinder beeinflussen („Eltern haben ein Problem“)
  • usw.
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Achtung! Dieser Artikel verharmlost Alkohol nicht!

Ich möchte an dieser Stelle deutlich hinweisen, dass mir die Gefahren von Alkohol sehr wohl bewusst sind, weshalb auch die Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche dargestellt sind anhand des ASD Handbuches. Alkohol ist zwar legal, gehört aber nicht in ein gutes familiäres Umfeld. Die Schäden, die angerichtet werden, sind oft irreparabel.

Fazit bei Alkohol und Sorgerechtsstreit

Ich weiss, das klingt alles leichter als gesagt und getan. Deshalb ist hier gerade fachkundige Hilfe von Menschen, die Ahnung von der Wirkweise von Alkohol haben, wichtig. Die Mitarbeiter des Jugendamtes haben eine solche nämlich meist nicht. Helfen kann ein Anwalt, der auch Verkehrsrecht macht. Ein Verkehrspsychologe. Mitarbeiter der anonymen Alkoholiker. Je mehr Menschen ihr ins Boot holt, die Ahnung haben, desto einfacher kann eine Lösungsfindung sein.

Es ist vollkommen ok, wenn das Jugendamt hier misstrauisch ist. Unter Alkoholeinfluss kann viel passieren, vor allem bei impulsiven Menschen. Da muss man sich selber an die Nase fassen, wenn man erwischt wurde. Da muss man dann eben durch. Aber deshalb seid ihr kein Spielobjekt von Hobbyanalysen.
Hilfe und Kontrolle ja, aber eben nur auf einem fachlichen Niveau.

Eltern dürfen auch Fehler machen, solange das Wohl des Kindes aktuell und künftig nicht gefährdet ist (wobei die allein künftige Gefahr nicht ausreicht).

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Familienpolitik

RTL Bericht: Politik lügt zur Falschbegutachung!

RTL berichtet über Missbrauch im Gutachtenwesen, schlechte Gutachten und mehr. Doch was macht die Politik? Statt Fehler einzuräumen, lügt man Euch an! Seht selbst:

Das Problem „sei im Bundestag angekommen“. Sagt sie. „Eine Arbeitsgruppe habe neue Mindeststandards entwickelt“. Gelogen. Denn die Standards gibts seit 2019 in der aktuellen Fassung, und die Politik hat sich nicht beteiligt. Politik lügt zur Falschbegutachung!

Mindeststandards sind nicht gesetzlich verpflichtend!

Verpflichtend sind die Mindeststandards auch nicht, kein Gesetz, keine Verordnung, kein Zwang. Zwar erfüllen sie die Vorgabe für exaktes, wissenschaftliches Arbeiten und definieren damit die Prüffähigkeit. Aber es bleibt ein weiter Spielraum. Das wissen und sagen Richter auch immer wieder. Sie sind kein Gesetz. Deshalb darf ich tun was ich will. Spart ja auch Zeit…

Daher: So wird sich nie was ändern. Hört auf zu lügen und macht es endlich besser.
Denn die erzählte Geschichte teilen hunderte Familien, ohne dass Besserung in Sicht ist.

Was muss sich ändern bei Gutachten?

  • Mindeststandards müssen verpflichtend sein
  • Fehler führen zur Nichtverwertung und direkten Schadensersatzansprüchen
  • Fehler führen im Wiederholungsfall zur Untersagung weiterer Gutachten
  • Nichtprüfung der Mindeststandards führen zwingend zu aufzuhebenden Beschlüssen und Ansprüchen gegen die Anwälte/Jugendamt

Zwar gilt all das eigentlich schon heute.

Aber keiner hält sich dran. Deshalb muss das endlich geändert werden. Damit es auch der letzte Jurist versteht, was Eltern schon lange wissen: So darf es nicht mehr weitergehen, so gehen Kinder vor die Hunde.

Originalquelle: https://www.rtl.de/cms/aufgedeckt-falsches-gutachten-bei-sorgerechtsstreit-reporter-hilft-verzweifelter-mutter-4901881.html

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Recht allgemein

Helfer im Familienrecht

Ich habe mir lange überlegt, ob ich diesen Artikel schreiben soll. Weil ich schon jetzt das negative Echo aus manchen Ecken riechen kann. Und trotzdem erlebe ich immer wieder so haarsträubende Geschichten, dass ich diese mit Euch teilen möchte. Denn ich fühle mich Eltern und Kindern verantwortlich, die nicht zusammen leben dürfen, aber nicht irgendwelchen Jugendämtern, Richtern oder Helfer im Internet. Helfer im Familienrecht sind eine Hilfe, manchmal aber auch ein Problem. Nicht jeder Experte auf Facebook hält, was er verspricht.

Qualitätsproblem

Familienrecht hat ein Qualitätsproblem. Das gilt nicht nur für die Jugendämter und die Gerichte, sondern auch im höchsten Maße für sogenannte Helfer im Internet. Auf den ersten Blick erscheint es positiv, wenn jemand kostenfrei seine Hilfe anbietet. Aber umsonst ist der Tod, und der kostet das Leben, wie es so schön heißt.

Helfer im Internet ist kein geschützter Begriff. Und entsprechend durchwachsen ist die Qualität. Teilweise liest man haarsträubende Schriftsätze oder Rechtsauffassungen, bei denen man sich nicht wundern muss, wenn die Eltern niemand ernst nimmt.

Verzweifelte Eltern und Helfer im Internet

Verzweifelte Eltern sind eine willkommene Beute für Helfer im Internet. Man weiß nicht mehr weiter, das wichtigste, die Kinder, sind weg oder in Gefahr, Anwälte zu teuer oder zu schlecht oder beides – da ist Hilfe auf Facebook doch willkommen, oder?

Natürlich gibt es auch gute Hilfe im Internet. Das möchte ich nicht bezweifeln. Doch findet solche Hilfe weder kurzfristig statt noch hat man vorab die Möglichkeit, diese Qualität zu prüfen. Der Unterschied zu einem Volljuristen ist eben der, dass nur letzterer zumindest irgendwann einmal mit seinen zwei Staatsexamina bewiesen hat, dass er theoretische Kenntnisse hat. Behaupten kann jeder, dass er oder sie Ahnung hat. Erfolge kann man auch behaupten und belegen. Aber ist das alles auch wirklich so?

Volljuristenqualität

Natürlich kenne ich viele Fälle, in denen auch Anwälte versagt haben. Aber ich möchte Euch auch darauf hinweisen, dass diese immerhin das große Ganze kennen und anwenden können. Viele Helfer im Netz haben nur in sehr eingeschränktes Rechtswissen, auch wenn sie sich vieles mit viel Ehrgeiz und Fleiß angeeignet haben. Doch die prozessuale Erfahrung, das Gespür für Verhandlungen, das man nach Jahren der Tätigkeit hat, das fehlt.

Und auch die Frage der Selbsteinschätzung fehlt: Ein guter Jurist wird Dir immer sagen können, ob er einen Fall gewonnen hat oder ob der Fall aus diversen Gründen gewonnen wurde, die aber nicht in seinen Fähigkeiten liegt. Anders formuliert: Manchmal gewinnt man Fälle auch, obwohl man nichts dafür kann. Ein Kind, das nach Hause kommt, muss nicht Erfolg des Anwalts sein oder des Helfers.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

Lebensweisheit

Ein Beispiel aus meiner beruflichen Vergangenheit: Ich habe auch schon ein siebzehnjähriges Mädchen aus staatlicher Obhut befreit. Mein Erfolg? Sicherlich … nicht. Die Zeit war einfach auf unserer Seite, natürlich hätte das Kind nie herausgenommen werden dürfen. Man hats aber trotzdem getan. Dass dieser Fehler rückgängig gemacht wurde, war natürlich auch meine Arbeit, aber nicht mein Erfolg. Oder ein Verfahren am Landessozialgericht in München, als Dr. Mayer, den ich sehr schätze, obwohl er vorher mehrfach sagte ich solle die Berufung zurücknehmen, dann eine Lösung fand und wir Erfolg hatten. War das auch mein Erfolg? Seine Argumentation hatte mit meiner nichts zu tun, aber gewonnen haben wir trotzdem. Ist es mein Erfolg, weil ich stur blieb, oder doch nicht meiner, weil neue Argumente?

Was ich sagen möchte: Vertraut nicht allem, was irgendjemand erzählt. Hinterfragt es.

Aber solche Hilfe kostet mich nichts

Wer billig kauft, kauft doppelt. Diese alte Handwerkerweisheit gilt auch im Internet für die Helfer. Nicht alles, was günstig ist, muss auch gut sein. Und sind wir einmal ehrlich: Wenn mir mein Kind wichtig ist, dann muss ich auch bereit sein dafür einzustehen. Ich habe das nie verstanden, diesen Widerspruch zwischen „ich liebe mein Kind über alles“ und „es darf nix kosten“.

Woran erkenne ich gute Hilfe

Nun, das ist schon schwieriger. Nicht alles, was manche behaupten, ist auch richtig.

Gute Helfer wollen erst einmal möglichst viele Informationen.

Wenn Ihr im Internet Fragen stellt, dann achtet mal darauf, wer Nachfragen stellt und wer sofort eine Antwort gibt. Manchmal passen Antworten auch nicht zur Frage, oder jemand hat den Sachverhalt nicht ganz gelesen.

Ich brauche immer soviele Informationen wie möglich, insbesondere braucht man Beschlüsse oder sonstige relevante Unterlagen.

Niemand kann eine Frage beantworten, die aus dem Kontext gerissen ist. Ich weigere mich, solche Fragen zu beantworten. Manchmal wollen Fragende nur eine Bestätigung ihrer Meinung. Und das ist falsch. Ich kann mir meinen Helfer nicht passend zur Frage suchen.

Ernstgenommen werden wollen

Wer durch das Gericht ernst genommen werden will, muss sich an Regeln halten. Da bringt es nichts, denen „immer“ belehrend zu sagen wo es lang geht. Falsche Rechtszitate oder fehlerhafte Wortwahl führen dazu, dass man Euch nicht ernst nimmt. Reichsbürgergedanken im Schriftsatz sind ein Argument für Sorgerechtsentzug, nicht gegen einen solchen.

Und letztlich fällt das auch auf Eure Elternrolle zurück: Diese Auswahl an Hilfe, ist diese auch dann gegeben wenn es um medizinische Hilfe geht?

Gute Helfer werden selten aggressiv

Michael Langhans

Manchmal muss man allerdings auch deutlich die Positionen verteidigen. Aber eben nur manchmal.

Familienrecht ist ein Tanz auf einer Klinge. Jeder Fehler kann zum Absturz führen.

Seid bitte vorsichtig. Fragt immer auch denjenigen, der Euch hilft, nach der Gegenmeinung oder einer Begründung für die andere Ansicht. Beispiel Gutachtensteilnahme: Wer von einer Teilnahme abrät, sollte auch die Vorteile einer Teilnahme begründen können.

Und: Immer wieder liest man von Hassnachrichten auf Facebook, wo andere diskreditiert und angegriffen werden. Soetwas ist abzulehnen. Wer andere verleumdet oder an den Pranger stellt, der kann das auch bei Euch tun. Und hier ist ein wesentlicher Punkt: Wollt Ihr Euch erpressbar machen?

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Amtshaftung

Amtshaftung.org wieder online

Nach einem Jahr der Pause habe ich mich entschieden, Amtshaftung.org doch wieder online zu stellen. Wie bereits meine Bücher bzw. die Artikel in der Kategorie Amtshaftung zeigen, geht es auf dieser neuen, alten Webseite um das einfache zugänglich machen von Wissen rund um die Amtshaftung, um dem Unrecht auf dieser Welt einen Gegenpol zu setzen und allen zu zeigen: Bis hier hin und nicht weiter. Amtshaftung.org hilft Euch und Euren Anwälten, die Erfolgsaussichten einer solchen Amtshaftungsklage einzuschätzen und Rechtsprechung auf einer Seite zu finden.

www.amtshaftung.org
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Recht allgemein

Neues Format: Schwarz und Weiß und die Farben dazwischen

Ein neues Format auf meinem Hauptkanal „Activinews“ auf Youtube, auf das ich im Moment wieder viel Lust habe: Schwarz und Weiß und die Farben dazwischen. Der Name ist Programm: Hier geht es nicht um die eine oder andere Sicht. Hier geht es um alle Möglichkeiten an Meinungen.

Wer meinen Kanal schon länger verfolgt, der weiß, dass ich selten eine politisch eindeutige Meinung vertrete. Die Dinge sind eben weder immer Schwarz noch Weiß, sondern oft eine Nuance der Farben dazwischen. Sind Spaziergänge verboten? Sind diese Spaziergänge der Coronakritiker Demonstrationen? Wie gehts man damit um? Pfefferspray auf einen Kinderwagen – sind die Eltern verantwortlich oder auch die Polizei? Ich versuche in diesem regelmäßigen Format aktuelle Wochenthemen aus verschiedenen Blickwinkeln aufzuarbeiten und Lösungen jenseits von Schwarz-Weiß-Denken aufzuzeigen. Schaut rein! Das oder die aktuellen Themen gebe ich rechtzeitig hier bekannt: Djokovic: Zurecht oder zu Unrecht Einreise verweigert? Schule vs. Restaurant vs. Fitnessstudio: Sind unterschiedliche Behandlungen der Situation noch angezeigt? Luca App Datenskandal: Wirklich ein Fehler? Impfpflicht ja oder nein?

Schwarz und Weiß und die Farben dazwischen: Jeden Dienstag 20.30 Uhr live auf YouTube.

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Gutachten Recht allgemein

Was ist eine symbiotische Mutter Kind Beziehung

Immer häufiger verwenden Jugendamtsmitarbeiter psychologische Begriffe, die sie selber nicht verstehen und für die sie weder Ausbildung noch Fachkompetenzen haben, um Eltern und insbesondere Mütter zu diskreditieren. Da gibt es den Vorwurf einer Borderline-Störung, die zu Sorgerechtsentzug führen soll – obwohl es dazu keinerlei allgemeine medizinische Grundlage gibt. Das ist aber auch immer öfter die sogenannte symbiotisch Mutter Kind Beziehung. Was aber ist eine solche kranke Beziehung eines Elternteils zu seinem Kind?

Und liegt so etwas wirklich vor? Wer entscheidet das? Und woran?

Wir nähern uns diesem Thema an.

Die symbiotische Mutter Kind Beziehung

Ein Bericht des NDR über eine solche zu enge Mutter Kind Beziehung hat die symbiotische Beziehung in den Vordergrund der Öffentlichkeit gerückt. Dabei wird in dem Artikel eigentlich alles falsch gemacht und Probleme vermengt: Überschrift und Inhalt divergieren, alles wird pauschaliert und die Lösung im Gutachten gefunden. Statt mit der Symbiose setzt man die (wissenschaftlich umstrittenen) Diagnose Eltern-Kind-Entfremdung (PAS, Parental Alienation Syndrome) mit der zu engen Mutter Kind Beziehung gleich. PAS bezeichnet aber nach Gardener eine anhand von 8 Symptomen definierte psychische Situation und hat direkt nichts mit der symbiotischen Mutter Kind Beziehung zu tun. Der Artikel ist daher nicht zu gebrauchen.

Symbiose ist in der Biologie das Zusammenleben von Lebewesen verschiedener Art zu gegenseitigem Nutzen. Eine Symbiose ist also grundsätzlich nichts schlimmes. Es ist also schon eine Umkehrung natürlicher Gegebenheiten ins Negative, zu behaupten das wäre alles schlecht und würde einem Kind schaden.

Auch bei Menschen ist Symbiose erst einmal etwas natürlich. Das Kind im Bauch ist naturgemäß eins mit der Mutter. Emotionen übertragen sich usw.

Später, wenn sich die Entwicklung trennt, ist Symbiose immer noch etwas normales. Kinder fühlen mit den Eltern, ahmen diese nach. Kinder lernen durch nachahmen.

Um diese normale und gesunde Symbiose zu pervertieren, wird daraus einfach eine „zu enge“ Mutter Kind Bindung, also etwas negatives.

Wann wird eine Beziehung krankhaft?

Die philosophische Frage ist, ob es so etwas wie eine zu enge Beziehung geben kann. Gute Bindungen und Beziehungen haben große Vorteile, Vertrauen, Offenheit. Mit zu enger Beziehung meinen Jugendamt-Mitarbeiter aber, dass dies die Entwicklung des Kindes zu einer eigenständigen Persönlichkeit verhindert wird.

Das ist aus verschiedener Sicht kritikwürdig, wenn auch im Grundsatz richtig.

Natürlich muss eine Erziehung darauf abstellen, dass ein Kind sich selbst entwickelt. Andererseits lernen Kinder am Meisten durch Nachahmung ihrer Eltern. Eine wissenschaftlich exakte Grenze gibt es nicht, und zudem kann niemand die Entwicklung des Kindes beurteilen, bevor diese abgeschlossen ist.

Unbestimmte Begriffe wie Vernachlässigung oder zu enge Beziehung sind bei Jugendämtern hoch im Kurs: Denn man kann im Nachhinein die Bewertung und die Tatsachengrundlage beliebig erweitern. Fair ist das nicht. Aber das Problem liegt viel zu oft eben in genau der Sachverhaltsklärung.

Klärt Eure Anknüpfungstatsachen!

Da sind wir wieder bei dem altbekannten Problem der Anknüpfungstatsachen. Diese muss das Gericht klären, Behauptungen des Jugendamtes reichen nicht aus. Hier müsst ihr ansetzen und nachhaken. Das Jugendamt darf nicht mit solchen Behauptungen durchkommen.

Solche Nachrichten sind gefährlich

Nachrichten wie dieser oben zitierte Bericht sind auch aus anderer Sicht gefährlich. Weil Gutachten als Positivlösungen verkauft werden. Gutachten, bei denen Mindestanforderungen nicht eingehalten sind? Hier besteht ein erhebliches Risiko.

Weil Gutachten oft schlecht sind.

Insbesondere wenn der Gutachter diese Diagnostik oder Begriffe ungeprüft übernimmt.

Wenn der Sachverständige nicht qualifiziert ist.

Hier beginnt natürlich der schwierige Bereich. Soll ich vortragen oder nur kritisieren? Niemand muss seine Erziehungsfähigkeit beweisen. Deshalb ist es an Euch, dass ihr erst einmal einfordert, dass man diesen Begriff konkretisiert.

Verfolgt alle Falschbehauptungen amtshaftungsrechtlich oder straf-/verwaltungsrechtlich.

Ich warne vor blindem Folgen solcher Medienberichten. Das wäre grob fahrlässig und gefährlich. Insbesondere da er Gutachten idealisiert. Und das Risiko „Zufall“ im Ergebnis verschweigt. Zudem werden Begrifflichkeiten und Probleme vermengt.

Familienverfahren sind oft einzelfallbezogen

Vermengungen machen hier oft keinen Sinn. Jeder Fall ist anders. Ob Manipulation eines Kindes vorliegt, kann man ggf. belegen oder auch nicht. Das ist Tatsachenfrage. Ob ein Kind in der Entwicklung beeinträchtigt ist oder nicht, das ist eine Tatsachenfrage. Wir brauchen dazu rechtlich keine Gutachten oder psychologisch-psychiatrische Begriffe wie Mutter-Kind-Symbiose oder Elternentfremdung. Wir brauchen eine ordentliche Ermittlung des Sachverhaltes, Tatsachenfeststellungen und mehr. Wir brauchen keine Menschen, die zum Schaden von Eltern und Kindern Begriffe verwenden, die sie selber nicht definieren können.

Wir brauchen endlich eine konsequente Anwendung des Rechts.

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Familienpolitik

Sorgerechtsentzug wegen fehlender Impfung

Ein Kanadisches Gericht in Quebec hat das Sorgerecht eines Vaters bis Februar ausgesetzt. Dieser wollte mehr Kontakt über die Weihnachtsfeiertag, berichtet der Spiegel. Weil er selbst aber nicht geimpft ist und sich im Internet Corona- und impfkritisch äußert, setzte das Gericht das Sorgerecht bis Februar aus – außer der Vater lässt sich impfen. Zur Begründung wurde der Schutz der anderen ungeimpften Kinder der Expartnerin herangezogen, die unter 5 Jahre alt sind und nicht geimpft werden können. Es darf aber keinen Sorgerechtsentzug wegen fehlender Impfung geben.

Impfzwang durch Familiengericht?

Nach Deutschem Recht darf eine Entziehung oder Beschränkung der Sorge nur bei einer konkreten, gegenwärtigen und erheblichen Gefahr erfolgen. Bei einer Pandemie dürfte es wohl bereits an der Konkretheit hapern, weil das allgemeine Pandemierisiko nicht wesentlich erhöht wird, soweit die anderen Kinder regelmäßig Kontakt mit weiteren ungeimpften haben. Dass die Pandemie ein gegenwärtiges Risiko darstellt, dürfte außer Frage stehen, auch wenn sich nach den bekannten Informationen durchaus die Frage stellt, ob die Gefahr für die anderen Kinder erheblich ist. Denn angeblich, damit werden ja die Schulöffnungen begründet, drohen ja keine wesentlichen Gefahren.

Familiengericht mach Gesundheitspolitik

Das Familiengericht ist hier sicherlich über das Ziel hinausgeschossen. Eine Impfpflicht besteht nicht, also kann man auch keine Sanktionen daran anknüpfen. Richter sind an das Gesetz gebunden. Trotzdem erleben wir auch in Deutschland, dass hier Verhalten in der Pandemie die Familiengerichte beschäftigen und die Jugendämter ihre Auffassungen über die der Eltern und des Gesetzgebers stellen. Sorgerechtsentzug wegen Schulverweigerung aufgrund pandemischer Bedenken, sei es Maskenpflicht oder Angst vor Ansteckung, kommen zu oft vor.

Dass man statt Impfen dem Vater auch hätte eine tägliche Testung aufgeben können als milderes Mittel i.S. §1666a BGB, ist klar.

Zudem kann hier ein Elternteil mit anderen Kindern, für die der Vater hier keine Verantwortung tragen muss, den Vater unter Druck setzen: Was wäre gewesen, das Kind dann eben 3 Monate zum Vater zu geben? Auch das schützt die andere Familie. Ich weiss, das ist polemisch formuliert, und natürlich kenne ich auch nicht die exacten Gründe. Aber abwägen müsste man das schon.

Kein Sorgerechtsentzug wegen fehlender Impfung

Es darf keinen Sorgerechtsentzug wegen fehlender Impfung geben. Und auch keine Umgangseinschränkung. Das haben eigentlich die deutschen Famililienministerien bereits mitgeteilt. Aber trotzdem kam es zu vereitelten betreuten Umgängen, auch mit solchen Begründungen (andere Heimkinder schützen z.B.).

Es ist schlicht rechts- und verfassungswidrig. Je nachdem wie ernst man Aussagen in der Pandemie nimmt – und ich bin weder ein Pandemieleugner noch ein Impfkritiker, nur ein Impfpflichtkritiker – sind die Auswirkungen für Kinder eh sehr gering. Ob das dann so massive Auswirkungen zulässt, die dem Kind auch und unmittelbar schaden, ist höchst zweifelhaft – zumal es andere Möglichkeiten des Schutzes gibt.

Trotzdem sollten sich Eltern, die unter Jugendamtbeobachtung stehen, überlegen ob es ihnen das Wert ist.

Mein Video zu Sorgerechtsentzug bei fehlender Impfung

Quelle

Spiegel

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