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Sind Gutachten von Prof. Dr. Michael Günter fehlerhaft?

Hier liegen einige Gerichtsgutachten von Prof. Dr. Michael Günter vor, die Auffälligkeiten beinhalten und – meiner Meinung nach – Abweichungen von den Mindeststandards beinhalten, so dass der Schluss auf fehlerhafte Gutachten möglich ist. Prof. Dr. Michael Günter, langjähriger Leiter der KJP Bad Canstatt, gehört zu den fleissigen Gutachtern im „Ländle“. Er ist in ganz Baden-Württemberg unterwegs, von Ellwangen bis Freiburg. Seine Gutachten sind auch deshalb etwas besonderes, weil sie in den mir vorliegenden Fällen oft nicht die Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten in Kindschaftssachen einhalten, obwohl er diese mit verabschiedet und unterzeichnet hat:

Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten

„Bundesarbeitsgemeinschaft Leitender Klinikärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (BAG KJPP), Berufsverband für Kinder und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (BKJPP), Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP) vertreten durch Prof. Dr. Renate Schepker, Dr. Gundolf Berg, Prof. Dr. Michael Günter (2. Auflage)“

Mindestanforderungen Seite 1, 2. Punkt

In mir vorliegenden Gutachten kam es unter anderem zu den folgenden Auffälligkeiten, die meines Erachtens eine Unverwertbarkeit der Arbeit von Prof. Dr. Michael Günter als Familienpsychologischer Sachverständiger zur Folge haben wird.

Sind die Mindestanforderungen verbindlich?

Aus meiner Sicht sind die Mindestanforderungen verbindlich, insbesondere für die, die sie ausgearbeitet haben:

Ein psychologisches Gutachten dokumentiert ein wissenschaftlich fundiertes Vorgehen und beantwortet eine von einer Auftraggeberin / einem Auftraggeber vorgegebene Fragestellung (oder mehrere Teilfragestellungen). Die Fragestellung betrifft bestimmte Aspekte des Erlebens und Verhaltens von einer Person oder mehreren Personen. Die Fragestellung muss im Rahmen des nachfolgend beschriebenen diagnostischen Prozesses beantwortet sein. Im Gutachten muss dieser Prozess und die Beantwortung der Fragestellung nachvollziehbar dargestellt werden (Amelang et. al., Psychologische Diagnostik und Intervention).

Die Entscheidungsfindung soll mit Hilfe eines solchen Gutachtens fundierter und nachvollziehbarer getroffen werden können (Salzgeber, Rn. 1432). Denn die gewonnenen Erkenntnisse sind, wenn auch keine wissenschaftliche Arbeit im engeren Sinn, doch vor dem Hintergrund aktueller Forschungsergebnisse und auf Basis statistischer Beziehungen nachvollziehbar zu bewerten (Salzgeber, Rn. 1314).

Betroffene, Auftraggeber und Obergutachter finden hierin den Maßstab für eine Bewertung von (Familien)psychologischen Gutachten (DGPS S. 2). Der Begriff Gutachten ist nicht gesetzlich definiert, aber fachlich (Salzgeber, Rn. 1432). Die Politik erkennt diese Mindestanforderungen zudem als Rechtsverbesserung an (Winkelmeier-Becker in https://www.rtl.de/cms/aufgedeckt-falsches-gutachten-bei-sorgerechtsstreit-reporter-hilft-verzweifelter-mutter-4901881.html).

Gibt es weitere Gütekriterien für familienpsychologische Gutachten?

Daneben gibt es noch die Standards des FSLS nach Jopt und Behrend und weitere, die Salzgeber (aaO Rn. 1500) benennt oder die von Westhoff und Kluck propagierten EOD-Standards (ebenda). Im Literaturverzeichnis der österreichischen Vorgaben „Empfehlung für Sachverständigengutachten im Bereich des Familienrechts“ (siehe sozialministerium.at) sind noch die AFCC-Standards von 2006, welche Salzgeber definiert als durchaus geeignet, um „bei uns Anwendung zu finden. “

Welche wissenschaftlichen Fehler als Gutachter macht Günter?

Viele Fehler, die er aus meiner Sicht macht, finden nicht in allen Gutachten statt, manche nur in einigen, manche nur in einem. Eine individuelle Prüfung seiner Gutachten ist daher unumgänglich, die nachstehende Liste ist nur eine Möglichkeit von Fehlern, die nicht zwingend in Deinem Gutachten gegeben sein müssen. Ausgewertet habe ich so um die zehn Gutachten, die mir vorliegen.

Die nachstehende Liste stellt meine Meinung zu Fehlern in Gutachten dar, die ich in jeweils mindestens einem Gutachten von Prof. Dr. Michael Günter extrahieren konnte:

  • Er erstellt ein kinderpsychiatrisches Gutachten, obwohl der Auftrag auf ein familienpsychologisches gerichtet ist
  • Der Beweisbeschluss des Gerichtes ist im Gutachten nicht oder nicht vollständig zitiert
  • Die rechtliche Fragestellung wird nicht in eine psychologische übersetzt
  • Hypothesen werden nicht gebildet und nicht benannt
  • Eine Untersuchungsplanung ist nicht ersichtlich
  • Eine Begründung, warum ein spezifisches Testvorgehen stattfindet oder nicht stattfindet, erfolgt nicht
  • Personen, die nicht teilnehmen wollen, werden (aus deren Sicht) bedrängt, doch teilzunehmen
  • Aussagen von Betroffenen werden nicht richtig widergegeben
  • Hilfspersonen, die nicht im Beweisbeschluss benannt sind als Gutachter, nehmen die Exploration vor / Günter nimmt nicht (vollständig) an der Exploration teil
  • Die Aktenanalyse ist frei erfolgt
  • Die Gesprächsführung ist ohne einen erkennbaren Gesprächsleitfaden erfolgt
  • Die Interaktionsbeobachtung erfolgt nicht dem Stand der Wissenschaft nach
  • Die Qualifikation des Co-Gutachters entspricht nicht den Mindestanforderungen
  • Es ist nicht klar, welcher Gutachter (bei mehreren) welchen Teil des Gutachtens zu verantworten hat
  • Anknüpfungstatsachen sind falsch oder nicht richtig wiedergegeben
  • Der Beweisauftrag wird teilweise überschritten

Sicherlich ist nicht jedes Abweichen von den Mindestanforderungen bereits dazu führend, dass das Gutachten unverwertbar ist. Wenn aber mehrere der oben genannten Punkte auch bei Euch nicht eingehalten sind, dann dürfte das Gutachten nicht verwertbar sein. Gleichwohl ist eben auch nicht jeder Psychiater i.S. §163 FamFG geeignet.

Eine Liste zur Eigeneinschätzung findet ihr auf Gutachten-anfechten.de.

Wie wehre ich mich gegen ein Gutachten von Prof. Dr. Michael Günter?

Am Besten ist es, wenn Ihr bereits beim Beweisbeschluss darauf hinweist – falls dieser eine familienpsychologische Fragestellung beinhaltet – dass Prof. Dr. Michael Günter eben nur Kinder- und Jugendlichenpsychiater ist. Psychologische Fragestellungen sind daher nicht seine Kernkompetenz, unabhängig von §163 FamFG. Mir ist auch aus keinem Gutachten bekannt, dass er diese Kompetenzen erworben hätte. Allerdings sind Psychiater in §163 FamFG aufgeführt als potentielle Gutachter.

Weiter sollte man darauf hinweisen, dass es ausreicht, einen Gutachter zu bestellen. Es gibt keinen vernünftigen Grund, dass zwei Menschen die Arbeit machen, die einer erledigen kann. Eventuelle Mehrkosten sind unnötig.

Man sollte zudem einer Weitergabe der Akten an Dritte widersprechen, solange der Beweisbeschluss nicht abgeändert ist. Dies könnte nämlich ein Verstoß gegen die Schweigepflicht des Sachverständigen sein (vgl. Kammergericht Berlin).

Gleichzeitig empfehle ich, dass Ihr einen kompetenten Gutachter vorschlagt, zum Beispiel alle (!) Sachverständige der Psychotherapeutenkammer in Baden-Württemberg. Nur mit einem solchen zusammenzuarbeiten bringt das Gericht in Argumentationsnot.

Eine Rüge der Befangenheit muss Einzelfallbezogen entschieden und begründet werden. Teils meinen die Gerichte, dass die Fachlichkeit eines Gutachtens oder Gutachters nur mit dem Rechtsmittel (Beschwerde/Rechtsbeschwerde) angefochten werden kann. Ich sehe das anders.

Hat eine Haftungsklage nach §839a BGB Erfolg gegen Gutachten Prof. Dr. Michael Günter?

Auch dies ist eine Einzelfallfrage, die je nach Gutachten zu prüfen ist. Grundsätzlich sind die Erfolgschancen höher, je mehr der oben genannten Auffälligkeiten in Deinem Gutachten auch vorkommen. Jedenfalls ist mindestens eine Klage gegen Prof. Dr. Michael Günter derzeit am Landgericht Frankfurt anhängig, Az. 2-10 O 272/22. Mehr Infos zu Amtshaftungsklagen findet Ihr hier auf dem Blog oder auf Amtshaftung.org. Wusstet Ihr schon, dass die meisten Amtshaftungsklagen als Schadenersatz-Rechtsschutzfall gelten und damit versichert sind? Eine Versicherung im Familienrecht ist dafür nicht notwendig!

Update 22.05.2024: In einer rechtskräftigen Entscheidung weist das zuständige Gericht darauf hin, dass man ein Günter-Gutachten nicht verwertet hat, weil es eben nicht zu einer Überzeugung geführt hat.

„Bei dem genannten „Gutachten Günter“ handelt es sich um ein Sachverstädigengutachten aus einem anderen Verfahren. Eine Auseinandersetzung konnte unterbleiben, da das Gutachten im anderen Verfahren nicht zu einer Überzeugung geführt hatte.“

Für Gute Gutachten!

Dieser Beitrag ist nicht dazu da, den Gutachter Prof. Dr. Michael Günter an den Pranger zu stellen. Er ist dazu da, die tausende guten Gutachter da draussen, die einen tollen Job machen, und deren Arbeit zu schützen. Ich bin, wenn Gutachten schon sein müssen, für gute Gutachten, Nachvollziehbar und Prüffähig. Jeder Rechtspsychologe kann ein gutes Gutachten schreiben. Man muss es nur wollen und sich an ein paar einfache Regeln halten.

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Gutachten

Gutachten in Österreich anfechten: Empfehlung für Sachverständigengutachten

In Österreich gibt es vergleichbar zu den Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht die Empfehlung für Sachverständigengutachten im Bereich des Familienrechts. Letztere sind über das dortige Sozialministerium.at zu beziehen und verinnerlichen das wissenschaftliche Vorgehen bei solchen Gutachten in Österreich.

Empfehlungen für Gutachten in Österreich weisen auf deutsche Mindestanforderungen

Das besondere dabei: Diese Empfehlungen verweisen nicht nur auf die deutsche Standardliteratur, sondern insbesondere auch auf die Mindestanforderungen. Das bedeutet: Alles, was ich hier auf der Webseite über Gutachten anfechten gesagt habe, gilt zu 99% in Österreich auch.

Ich werde in den nächsten Wochen hier und auf Gutachten-anfechten.de die Empfehlungen für Sachverständigengutachten im Bereich des Familienrechts sowie die Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht noch näher beleuchten.

Gutachten in Österreich anfechten

Insbesondere Anwälte müssen sich mit der Materie auseinandersetzen, um adäquat reagieren zu können. So kann man auch familienpsychologische Gutachten in Österreich anfechten.

Wer sich hierzu nicht in der Lage sieht, kann meine Hilfe in Anspruch nehmen.

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Du benötigst Hilfe beim Gutachten anfechten?

Du oder Dein Anwalt, Ihr wisst beide nicht wie Ihr mit dem Gutachten umgeht? Wie man sowas anfechten kann? Da habe ich die Lösung für Euch: Meine Gutachtensrezension, eine rechtlich-sachliche Analyse als Rechtsgutachten -> Hilfe beim Gutachten anfechten

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Recht allgemein

Neue Beratungszeiten und -themen bei Erzengel

Der Verein Erzengel hat seine Beratungszeiten umstrukturiert.

Ab sofort sind die folgenden neuen Beratungszeiten beim Verein Erzengel zur Buchung möglich:

Montag 9 Uhr bis 19 Uhr
Dienstag 13 Uhr bis 21 Uhr
Mittwoch 13 Uhr bis 21 Uhr
Donnerstag 9 Uhr bis 19 Uhr
Freitag 9 Uhr bis 14 Uhr
Samstag nach Vereinbarung / 10 – 16 Uhr
Sonntag 14 bis 17 Uhr


Der Buchungsintervall wurde zusammen mit den neuen Beratungszeiten von Erzengel auf 30 Minuten festgesetzt, da 15 Minuten selten ausreichen.

Mitglieder können das doppelte, also 2x 30 Minuten buchen. Mitglieder können zudem an mehreren Tagen buchen, während Nichtmitglieder in der Regel auf eine Beratung beschränkt sind.

Neu sind nunmehr die Kummertermine (ohne Rechtsberatung) und Beratung zum OEG.

Fortbildungen und Onlinestammtische sind in Vorbereitung.

Neu ist außerdem der Bereich OEG / Soziales Entschädigungsrecht. Hier bieten wir nicht nur engagierte Interessenvertretung, sondern auch politisches Engagement.

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Gutachten

Gutachten anfechten: Neue Artikel zu Fehlern in Gutachten

Liebe Leser, wie Ihr ja wisst betreibe ich neben dieser Seite noch Amtshaftung.org und gutachten-anfechten.de. Auf letzterer Seite werde ich verstärkt zu Fehlern in Gutachten ausführen und wie man Gutachten anficht bzw. was so typischerweise in Gutachten falsch ist. Also bookmarkt nicht nur diese Seite, sondern auch Gutachten anfechten.

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Recht allgemein

Erfolg! Polizei verweigert Herausnahme Tilmann

Wir berichteten letzte Woche über den „vermissten“ Tilmann. Zudem wiesen wir nicht ohne Grund darauf hin, dass die Polizei keine Amtshilfe für das Jugendamt ohne Herausnahmetitel machen darf. Nachdem das Kind gleichwohl einmal bei der Mutter abgegriffen wurde, erreichte die Mutter gestern mit Unterstützung des Vereins Erzengel einen echten Durchbruch: Die Polizei in Bremerhaven verweigerte Herausnahme von Tilmann nach erneutem Weglaufen des Kindes nunmehr. Kein Zwang gegen das Kind, um dieses herauszunehmen. Die zuständigen Beamten scheinen von ihrem Remonstrationsrecht gebrauch gemacht zu haben und meinen Hinweis, dass sie gar nicht zuständig sind, umgesetzt zu haben.

Folgerichtig war dann ein schnelles Hilfeplangespräch initiiert worden. Das Kind darf – nach 2 Jahren der rechtswidrigen, kindesschädigenden Entfremdung – zumindest beim großen Bruder bleiben.

Auch wenn es angesichts der vielen negativen Details, die bisher ans Tageslicht gekommen sind, ein Phyrrussieg zu sein scheint, denken wir, dass die Wende gekommen ist und Tilmann nunmehr eine echte Chance hat – dank einer Mutter, die nie aufgegeben hat zu kämpfen.

Vom Verein Erzengel wird der Neustart des Kindes mit einem Kleidergeld unterstützt – denn wirklich viel Ausstattung hatte das Kind nicht.

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Recht allgemein

Fakenews: Polizei Bremerhaven sucht Tilmann -vermisst wird aber das Kindeswohl

Dass die Polizei Fakenews verbreitet, ist erstaunlich. Heute sucht sie angeblich Murat Tilmann Morena.

Ich hatte hierüber letztes Jahr berichtet. Das Oberlandesgericht hatte danach gegen den Willen des Gutachters und gegen den Willen des Kindes die grottenschlechten Beschlüsse bestätigt. In der Zwischenzeit wurde von Seiten des Jugendamtes alles getan, um das Kind zu entfremden, was eine Körperverletzung darstellen dürfte. Nach Informationen von Activinews wurde das Kind von einem Pflegevater mit der Faust geschlagen. Weiter wurde das Kind in verschiedene Einrichtungen bis hin zur Notschlafstelle und geschlossenen Zwangsunterbringung untergebracht. Ihm wurde mitgeteilt, die Mutter wolle es nicht sehen, während die Mutter zum begleiteten Umgang ging, aber dort niemand erschien.

Kinder anlügen und falsch informieren ist niederträchtig. Wer soetwas tut, ist erziehungsunfähig.

Michael Langhans, Volljurist

Man sagte dem Kind, würde es weglaufen zur Mutter, käme diese ins Gefängnis. Wie niederträchtig muss man sein, um so falschen Mist zu verbreiten? Würde sich das Kind zu einem Angehörigen begeben, wäre das nie eine Kindesentziehung!

Kindesanhörungen zweimal verhindert durch Jugendamt!

Zu 2 Anhörungen vor dem Amtsgericht erschien das Kind nicht. Das Jugendamt verhindert damit aktiv, dass das Kind seinen Willen kundtun kann.

Durch das maßlose Amtsgericht wurde sogar der kleine Bruder mit einem Umgangsausschluss belegt.

Die Beschulung, die damals das Hauptproblem war, scheint nach wie vor nicht stattzufinden.

Dass da ein Kind wegläuft, ist normal. Eigentlich ist es ja provoziert.

Vermisstenfall?

Das lustige daran ist jedoch, dass die Polizei sich nunmehr einschaltet und einen Vermisstenfall daraus macht, obgleich eine Herausgabe des Kindes an Dritte bisher durch das Gericht nicht angeordnet ist. Solche Amtshilfe ist daher unzulässig.

Jetzt wird also dieses Kind schon wieder in die Öffentlichkeit gezerrt, weil man sich das eigene Staatsversagen nicht eingestehen möchte. Das finde ich traurig. Warum hört man nicht auf das Gutachten? Warum schauen Richter am Amtsgericht Bremerhaven weg und warum kriegt es das OLG nicht gebacken, über Beschwerden zeitnah zu entscheiden?

Vermisst wird das Kindeswohl und die Grundrechte von Tilmann!

Eigenes Versagen vertuschen wichtiger als eine Kinderseele!

Warum sind alle mehr daran interessiert, dass ihr eigenes Versagen nicht herauskommt, als einem Kind zu helfen. Dass Tilmann vermisst wird, halte ich daher für einen Fake. Was in der Tat vermisst wird, ist das Wohl eines Kindes, gepaart mit Art. 6 II GG i.V.m. Art. 1 I GG.

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Recht allgemein

Unzulässige Amtshilfe Polizei bei Kindesherausnahmen

Ein alltägliches Problem der Unwissenheit bei Polizei und Jugendamt: unzulässige Amtshilfe bei der Polizei. Diese nimmt im Auftrag des Jugendamtes Kinder von Eltern weg oder aus, Kindergärten oder Schulen. Das ist unzulässig. Wieso, erkläre ich Euch hier.

Was ist Amtshilfe

Amtshilfe ist in den Verwaltungsverfahrengesetzen und den Polizeigesetzen der Länder geregelt:

§ 5
Voraussetzungen und Grenzen der Amtshilfe
(1) Eine Behörde kann um Amtshilfe insbesondere dann ersuchen, wenn sie

  1. aus rechtlichen Gründen die Amtshandlung nicht selbst vornehmen kann;
  2. aus tatsächlichen Gründen, besonders weil die zur Vornahme der Amtshandlung erforderlichen Dienstkräfte oder Einrichtungen fehlen, die Amtshandlung nicht selbst vornehmen kann;
  3. zur Durchführung ihrer Aufgaben auf die Kenntnis von Tatsachen angewiesen ist, die ihr unbekannt sind und die sie selbst nicht ermitteln kann;
  4. zur Durchführung ihrer Aufgaben Urkunden oder sonstige Beweismittel benötigt, die sich im Besitz der ersuchten Behörde befinden;
  5. die Amtshandlung nur mit wesentlich größerem Aufwand vornehmen könnte als die ersuchte Behörde.
§5 VwVfG

Ähnlich ist die Vollzugshilfe aufgebaut:

§ 37
Vollzugshilfe
(1) Der Polizeivollzugsdienst leistet anderen Behörden auf Ersuchen Vollzugshilfe, wenn unmittelbarer Zwang anzuwenden ist und die anderen Behörden ihre Maßnahmen nicht selbst durchsetzen können.

(2) Der Polizeivollzugsdienst ist nur für die Art und Weise der Durchführung verantwortlich. Im übrigen gelten die Grundsätze der Amtshilfe entsprechend.

(3) Die Verpflichtung zur Amtshilfe bleibt unberührt.

§37 PolG Bremen

Polizei darf nur dann eingreifen, wenn der Gerichtsvollzieher an der Vollstreckung gehindert wird

Den Regelungen ist also gemein, dass die Polizei nur tätig sein darf, wenn man Zwang anwenden muss und gleichzeitig keine andere Behörde hierfür zuständig ist.

Im FamFG steht aber, dass die Vollstreckung durch das Gericht betrieben wird, §88 I FamFG. Die Vollstreckung erfolgt durch das Gericht, also den Gerichtsvollzieher. Zudem, und das hat der Gesetzgeber so gewollt, gibt es besondere Regeln für Unmittelbaren Zwang und Herausnahme gegen den Willen eines Kindes und der Eltern, die eingehalten werden müssen.

Zwar sind grundsätzlich Titel im FamFG Verfahren vollstreckbar, auch ohne Klausel im eA Verfahren, §53 FamFG. Aber das gilt nicht, wenn sich ein Kind der Herausnahme widersetzt. Dann müssen Vollstreckungsmaßnahmen durch das Gericht angeordnet werden.

Hinweis auf Zwangsmittel muss im Beschluss stehen

Das können sein Ordnungshaft, Ordnungsgeld oder unmittelbarer Zwang. Auf all das muss aber im Beschluss hingewiesen sein, wie §89 FamFG uns lehrt:

(2) Der Beschluss, der die Herausgabe der Person oder die Regelung des Umgangs anordnet, hat auf die Folgen einer Zuwiderhandlung gegen den Vollstreckungstitel hinzuweisen.

§89 FamFG

Ohne eine Herausgabeklausel und einen Hinweis, dass und welche Folgen bei Zuwiderhandlung drohen, kann unmittelbarer Zwang nicht angeordnet und angewandt werden.

Auch TAZ berichtete über solche Vorgehensweisen

Das sollte eigentlich bekannt sein, ist es aber nicht, wie ein Einsatz in Görlitz beweist:

Der Ehrenvorsitzende der Deutschen Kinderhilfe, Rainer Becker, sagte der taz, nach seinem Eindruck sei der ihm beschriebene Polizeieinsatz „gründlich schiefgegangen“. Becker, selbst ehemaliger Polizist, erläuterte: „Die eingesetzten Beamten bezogen sich rechtlich auf Paragraf 22 des Sächsischen Polizeigesetzes, der es grundsätzlich ermöglicht, ein Kind in Gewahrsam zu nehmen, das sich der Obhut seines Sorgeberechtigten entzogen hat. Allerdings verweist derselbe Paragraf auf das hier einschlägige Verfahren in Familiensachen, und hiernach wäre zunächst einmal ein Gerichtsvollzieher zuständig gewesen, den Säugling in Obhut zu nehmen.“

Taz vom 31.10.22

Polizei ist natürlich nicht auf FamFG geschult

Natürlich muss ich die Polizei in Schutz nehmen: Diese muss Feinheiten des Familienrechts wie Umgangsbestimmungsrecht, Vollstreckungsklauseln und Herausgabe nicht kennen. Aber: Man muss einfach mal fair bleiben und jeder muss selbstkritisch prüfen, ob es denn Klauseln gibt, weswegen der handeln darf. Das Jugendamt muss also erst prüfen, ob es die Polizei beauftragen darf und die Polizei muss prüfen, ob es handeln darf. Gefahr im Verzug oder eine Straftat dürfte in 99,9% der Fälle nie vorliegen – wenn ein Kind bei den Eltern oder der Kita ist.

Update 10.03.2023: Verwaltungsgerichtshof München entscheidet deutlich gegen Polizei

Der Verwaltungsgerichtshof in München (das dortige Oberverwaltungsgericht) hatte sich in der Entscheidung 10 B 22.798 vom 10.10.2022 mit dieser Frage auseinanderzusetzen:

„Die polizeiliche Unterstützung einer Wohnungsdurchsuchung durch gerichtliche Zwangsvollstreckungsorgane ist nur dann rechtmäßig, wenn die Wohnungsdurchsuchung von einem Gericht angeordnet oder ausnahmsweise wegen Gefahr im Verzug ohne gerichtliche Entscheidung zulässig ist.“ Im dortigen Fall hatte das Familiengericht bereits keine Wohnungsöffnung und -durchsuchung bewilligt. Zudem war die Vollstreckung ohne Gerichtsvollzieher erfolgt:

„Da die streitgegenständlichen Maßnahmen der Polizei bereits wegen eines Verstoßes gegen den Richtervorbehalt des Art. 13 Abs. 2 GG rechtswidrig waren, kommt es nicht mehr darauf an, dass das Familiengericht mit dem Jugendamt (statt dem eigentlichen zuständigen Gerichtsvollzieher, vgl. § 87 Abs. 3 FamFG) das falsche Vollstreckungsorgan beauftragt und seine eigene Anordnung in den Beschlussgründen (dort fälschlicherweise als „Inobhutnahme“ bezeichnet) unter eine – noch dazu vom Ergänzungspfleger zu prüfende – Bedingung einer Kindeswohlgefährdung gestellt hat.“

Spannend ist noch der Seitenhieb, wenn das Verwaltungsgericht erklären muss, was eine IO ist (nämlich eine Tätigkeit im Verwaltungsweg gem. §42 SGB VIII.

Wie wehre ich mich bei falscher, verbotener Amtshilfe?

Dass Polizeibeamte trotzdem falsch reagieren und eher der Behörde helfen, ist dabei nicht verwunderlich. Falsch ist es trotzdem. Wenn die Polizei ein Kind mitnimmt, könnt ihr eine Fortsetzungsfeststellungsklage gegen diesen Realakt am Verwaltungsgericht stellen: Wenn die Polizei nur ankündigt, das tun zu wollen, kann man eine Feststellungsklage ans Verwaltungsgericht stellen.

Ich würde mich freuen, wenn wir erfolgreiche Entscheidungen hierzu sammeln könnten, um in Zukunft rechtsstaatliche Zustände herbeizuführen und sicherzustellen, dass das Jugendamt auch tatsächlich nicht einfach mehr tut was es will und alle anderen schauen zu.

Insbesondere Kindergärten und Schulen können hier erhebliche Probleme erhalten, wenn diese Kinder einfach so mitgeben.

Unzulässige Amtshilfe bleibt unzulässig, auch für die Polizei.

Ein Formular findet Ihr hier, was ihr an die Polizei schreiben könnt, aber bitte anpassen und ergänzen!

Update: Inobhutnahme Bremerhaven

Leider hat sich trotz meiner Initiative bisher die Sach- und Rechtslage in Bremerhaven noch nicht herumgesprochen. Herausnahmen durch die Polizei sind per se unzulässig; gerichtliche Beschlüsse vollstreckt der Gerichtsvollzieher (siehe oben).

Gleichwohl schreibt die Polizei in Bremerhaven:

In den sozialen Netzwerken kursiert ein Video eines gemeinsamen Einsatzes des Jugendamtes und der Polizei Bremerhaven, welches mit falschen Behauptungen zu den Gründen der Maßnahme kommentiert wird.

Das Video zeigt einen kleinen Ausschnitt einer gerichtlich angeordneten Inobhutnahme zweier Kinder. Die Polizei hat das Jugendamt bei diesem Einsatz unterstützt. Eine Inobhutnahme von Kindern ist immer das letzte Mittel der Wahl und geschieht nur bei schwerwiegenden Gründen.

Wir bitten um Verständnis, dass wir zum Schutz der Familie und der Kinder keine weiteren Erklärungen zu den Grundlagen dieser Entscheidung abgeben können. Uns ist bewusst, dass das besagte Video emotional aufwühlend ist.

Bitte verbreiten Sie keine falschen Tatsachen und Behauptungen.

Polizei Bremerhaven

Es ist schon frech, Fakenews zu verbreiten und dann zu sagen, andere sollen keine falschen Behauptungen aufstellen. Dass offenkundig in Bremerhaven jegliche Fach- und Sachkunde fehlt bei den freundlichen Herren und Damen in Uniform, ergibt sich schon aus dem Terminus „Inobhutnahme“ und „gerichtlich angeordnet“.

Inobhutnahmen sind Verwaltungshandlungen i.S. §42 SGB VIII und niemals gerichtlich angeordnet. Gerichtliche Entscheidungen hingegen werden eben nicht vom Jugendamt vollstreckt.

Video zum Thema:

https://www.tiktok.com/@soumiachannel12/video/7227098551984147738?lang=de-DE&q=bremerhaven%20jugendamt&t=1683216775615
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Einstweilige Anordnung und Rechtsmittel

Weil ich immer wieder falsche Rechtsfolgenbelehrungen in Familiensachen lese und bei vielen die Unsicherheit groß ist, möchte ich Euch die einstweilige Anordnung und die Rechtsmittelmöglichkeiten vorstellen inkl. einer Besonderheit, die auch Fachanwälte nicht zwingend kennen. Lest einfach mit.

Nur manchmal gibt es das Rechtsmittel der Beschwerde

Gem. §57 FamFG sind nur in manchen Fällen Beschwerden möglich. Insbesondere gibt es bei Umgangsverfahren keine Beschwerdemöglichkeit im Eilverfahren.

Weiter muss man unterscheiden, ob die einstweilige Anordnung nach mündlicher Anhörung oder ohne mündliche Anhörung ergangen ist.

Entscheidung ohne mündliche Verhandlung und Rechtsmittel

Ist eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung ergangen, muss diese Verhandlung nachgeholt werden. Der Antrag auf Durchführung der mündlichen Anhörung oder Terminierung einer solchen tritt dann an Stelle der Beschwerde. §54 Abs. 2 FamFG.

Entscheidung nach mündlicher Anhörung

Nach der mündlichen Verhandlung kann man hingegen das Rechtsmittel der Beschwerde einlegen.

Gemischt mündlich-schriftliches Verfahren und einstweilige Anordung

Recht unbekannt ist eine Ausnahme von den Regeln „ohne mündliche Anhörung Antrag auf mündliche Verhandlung, nach einer solchen Beschwerde“ die aus Richterrecht gebildete gemischt mündlich-schriftliches Verfahrenssituation: Dann soll trotz mündlicher Verhandlung keine Beschwerde möglich sein, soweit die Entscheidung auf Fakten basiert, die nach der mündlichen Verhandlung ermittelt und mitgeteilt wurden (OLG Bamberg FamRZ 20199, 1943, OLG Brandenburg FamRB 2021, 69, OLG Braunschweig FamRZ 2020, 1113).

Ich halte diese Rechtsauffassung für falsch, weil dadurch effektiv eine Beschwerde durch das Amtsgericht verhindert werden kann, dass immer nur noch nach einer Anhörung etwas nachermittelt. Zudem sieht das Gesetz keine Mischform vor.

Rechtsfolgenbelehrung

Zwar sieht das FamFG vor, dass Beschlüsse mit einer Rechtsfolgenbelehrung versehen sind. Diese ist aber oft falsch. Falsche Frist, falsche Beschwerdemöglichkeit, falsches Gericht für die Beschwerdemöglichkeit – habe ich alles dieses Jahr schon gehabt. Und: eine falsche Rechtsfolgenbelehrung schafft keine Rechtschutzmöglichkeit. Das heisst, wenn Beschwerde da steht, aber das Gesetz keine Beschwerde vorsieht, gilt nicht der Vertrauensgrundsatz. Dann ist die Beschwerde unzulässig. Allenfalls bei versäumten Fristen kann man dann Wiedereinsetzung verlangen.

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Muss ein Gutachten „wissenschaftlich“ sein?

Das ist eine spannende Frage, ob ein Gutachten wissenschaftlich sein muss. Die Antwort hierauf ist einfach: Ja, ein Gutachten muss wissenschaftlich sein. Das weiß auch das Bundesverfassungsgericht:

Zwar gehört es zur Aufgabe von Sachverständigen, aus der juristischen Fragestellung wissenschaftlich beantwortbare Fragen des eigenen Fachgebiets abzuleiten.

BVerfGE 1 BvR 1178/14 Rn. 27

Damit ist aber noch nicht klar, was Wissenschaftlichkeit ausmacht.

Was ist eine wissenschaftliche Arbeit

Studenten geben Universitäten Listen wie die folgende mit, die wissenschaftliche Arbeiten definieren.

Eine wissenschaftliche Arbeit zeichnet sich aus durch

  • Klarheit der Fragestellung
  • Schlüssigkeit und Struktur der Gliederung / des Aufbaus
  • Eigenständigkeit in Herangehensweise und Erarbeitung des Themas
  • Angemessenheit des Untersuchungsdesigns
  • Verwendung von wissenschaftlicher Terminologie
  • Definition und Klärung von Fachbegriffen
  • Umfang und Angemessenheit der verwendeten Literatur
  • Bezugnahme auf Literatur, Belegen von Argumenten, korrekte Wiedergabe von Fakten
  • Qualität der wissenschaftlichen Argumentation
  • Differenziertheit der Darstellung der Inhalte sowie der Argumentation
  • Gegebenenfalls: Qualität der empirischen Daten
  • Interpretation der empirischen Daten bzw. der verwendeten Quellen
  • Verbindung von Theorie und Empirie
  • Kritische Reflexion der Arbeit / Problembewusstsein
  • Verständlichkeit / Klarheit der Sprache
  • Schreibstil / Orthografie
  • Formal korrekte Zitation
  • Formale Korrektheit der Arbeit

(vgl. z.B. Uni Hildesheim)

Fordert wissenschaftliches Arbeiten ein!

Michael Langhans, Volljurist und Herausgeber

Der rechtliche Fachbegriff für ein wissenschaftliches Gutachten ist die Prüffähigkeit. Nur prüffähige Gutachten sind verwertbar.

Beide Begriffe haben einen gemeinsamen Kern: Sie sollen sicherstellen, dass der Leser überprüfen und nachschauen kann, ob das geschriebene auch richtig ist. Deshalb sind korrekte Zitate so wichtig. Damit Anwalt, Richter, Leser prüfen und nachvollziehen können, ob das auch allgemeiner Wissenschaftsstand ist oder nur eine private Meinung des Gutachters. Deshalb reite ich bei meinen kritischen Gutachtensrezensionen auch so sehr auf formellen Aspekten herum. Denn diese formellen Aspekte muss ein Richter nachvollziehen können, um ein Gutachten anzufechten.

Die obige Liste ist freilich nicht absolut auf familienpsychologische Gutachten anzuwenden. Denn im Gerichtsgutachten gelten die Mindestanforderungen, welche eine Struktur für wissenschaftliches Arbeiten vorgeben. Daneben bindet der Beweisbeschluss ebenfalls den Gutachter.

Eigentlich verstehen sich die obigen Anleitungen fast von alleine wie dass man korrekte Fakten wiedergibt oder logisch und verständlich schreibt Und trotzdem wir hiergegen oft verstoßen. Fordert daher wissenschaftliches Arbeiten ein!

Mehr Infos hierzu auf Gutachten-anfechten.de

Weitere Artikel:

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Betreuungskompetenz

Was ist eine umgangsrechtlich relevante Betreuungskompetenz? Das ist ein psychologisches Kriterium, das ein Gutachter in einem Umgangsverfahren erörtern, untersuchen und letztlich bestätigen muss. Nur bei einer vorliegenden Betreuungskompetenz wird das Gutachten (erheblichen) Umgang empfehlen und befürrworten. Welche einzelnen Aspekte dabei im Umgangsgutachten hinterfragt werden, erläutere ich Euch nachstehend.

Was ist Betreuungskompetenz?

Unter Betreuungskompetenz verrstehen Psychologen die grundlegende Fähigkeit und Bereitschaft, insbesondere während Umgang die körperlichen, emotionalen und geistigen Bedürfnisse des Kindes zu erkennen. Dieses muss dann bei der Umgangsgestaltung angemessen durch den Elternteil, der Umgang erhält, berücksichtigt werden (vgl. insowweit Dettenborn & Walter, 2016).

Wie belegt man die Betreuungskompetenz?

Das Kind/die Kinder müssen beim Umgang durch den Elternteil selbst betreut und beaufsichtigt werden. Auch beim häuslichen Umgang muss zudem eine Versorgung mit Lebensmitteln und Getränken erfolgen und das Kind/die Kinder auch gepflegt werden.
Aber auch emotionale Grundbedürfnisse des Kindes muss man wahrnehmen und berücksichtigen können, dem Kind zudem ausreichend
Anregung bieten durch gemeinsame Beschäftigungen, Vorschläge und geschaffene Möglichkeiten.
Weiter kommt es auch auf die erzieherische Kompetenz des Elternteils an.
Selbst wenn ein reiner „Umgangselternteil“ nicht rechtlich an der Erziehung des Kindes mitwirken darf, muss er/sie/es fähig sein,
dem Kind beim Umgang ein Mindestmaß an erzieherischer Verhaltensorientierung vorzugeben. Man muss also Grenzeen setzen, Ge- und Verbote erlassen und umsetzen und mehr.

Sorgeberechtigte Elternteile dürfen und sollen darüber hinaus mittels geeigneter Erziehungsmaßnahmen das Kind in seiner Entwicklung zu einer
eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit unterstützen

Umgangswünsche

Selbstverständlich sind die Wünsche und Vorstellungen des Kindes bezüglich des Umgangs zu ermitteln. Eine angemessene Berücksichtigung des kindlichen Willens fördert die kindliche „Selbstwirksamkeit“. Selbstwirksamkeit ist die Überzeugung, auch wichtige Lebensereignisse durch eigenes Handeln beeinflussen und mitgestalten zu können (vgl. Dettenborn & Walter, 2016).

Kommt es auch auf Bindungen des Kindes bei der Betreuungskompetenz an?

Auch die Bindung und Beziehung des Kindes sind relevant und auf das Umfeld des Kindes in sozialer Weise zu berücksichtigen.

Was ist Bindung?

Unter Bindung wird eine dauerhafte und intensive emotionale Orientierung an eine andere Person verstanden (Dettenborn, 2017).

Eine sichere kindliche Bindung zum Elternteil wirkt sich nicht nur günstig auf die individuelle Entwicklung des Kindes aus, sondern steigert auch die kindliche Motivation, Umgang mit dem Elterneil zu haben (August-Frenzel, 1997).

Bindungstoleranz

Es muss geprüft werden, inwieweit die Eltern fähig sind, die Bedeutung des anderen Elternteils für das Kind zu erkennen, wertzuschätzen und die betreffenden Beziehungen zu fördern. Dies nennt sich Bindungstoleranz. Manipulationen des Kindes und Beeinflussungen gegen das andere Elternteil schaden dem Kind (Dettenborn & Walter, 2016).

Darüber hinaus muss der Gutachter die Entwicklung und den Status der elterlichen Beziehung und des elterlichen Konfliktniveaus darzustellen. Dabei ist aufzuzeigen, welche Möglichkeiten die Eltern haben, bei Umgangsproblemen zu kooperieren. Können die Eltern etwaige Elternkonflikte vom Kind fernhalten?

Für ein Gutachten ist die Erfassung des elterlichen Konfliktniveaus insbesondere wichtig, weil Forschung aufzeigt, dass Umgangskontakte bei elterlicher Hochkonflikthaftigkeit massiv negative Auswirkungen auf Kinder haben (Dettenborn & Walter, 2016).

Ergebnis

Am Ende ist summarisch zu prüfen, ob aus Mängeln in den Betreuungskompetenzen, aus Defiziten in der Bindungstoleranz und
Kooperationsfähigkeit oder aus Hochkonflikthaftigkeit erhebliche Belastungen für das Kind entwachsen. Wenn man zum Ergebnis kommt, dass Belastungen besehen, muss er Gutachter beurteilen, ob sich diese mit hoher Wahrscheinlichkeit in einer Schädigung des Kindes manifestieren oder nicht, ob die Umgangsmotivation beeinträchtig wurde oder sonst sich etwas negativ auswirkt.