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Recht allgemein

Beispiele kritische Gutachtensrezension

Wie ihr unter Hilfe sehen könnt, biete ich eine umfangreiche Gutachtensrezension aus rechtlich-tatsächlicher Sicht an. Viele von Euch haben mich gefragt, was denn in so einer kritischen Gutachtensrezension steht, wie sich das aufbaut usw.

Zum Aufbau habe ich bereits ausgeführt.

Auf dieser Seite möchte ich Euch anonymisierte Auszüge aus Gutachtensrezensionen darlegen, so dass Ihr meine Arbeit selbst bewerten könnt.

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Du benötigst Hilfe beim Gutachten anfechten?

Du oder Dein Anwalt, Ihr wisst beide nicht wie Ihr mit dem Gutachten umgeht? Wie man sowas anfechten kann? Da habe ich die Lösung für Euch: Meine Gutachtensrezension, eine rechtlich-sachliche Analyse als Rechtsgutachten -> Hilfe beim Gutachten anfechten

Gutachtensauszug aus einer kritischen Gutachtensrezension

Im nachstehenden PDF Auszug sind folgende Inhalte nachlesbar:

  • Inhaltsverzeichnis
  • Zu den Qualitätsstandards
  • Zur Planung der Informationserhebung
  • Zum Satzergänzungstest
  • Zu Familie in Tieren
  • Zum Schloßzeichentest
  • Zum Sterne Wellen Test

Auszug aus einer weiteren kritischen Gutachtensrezension folgt bald

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https://familienrecht.activinews.tv/gutachten/hilfe-beim-gutachten-anfechten/
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Recht allgemein

Verfahrensbeistand lügt

Wie gehe ich als Elternteil damit um, wenn der Verfahrensbeistand lügt? Das ist gar nicht so einfach, und deshalb möchte ich Euch hier die entsprechenden Möglichkeiten vorstellen.

Wann lügt Verfahrensbeistand?

Zuerst einmal muss man unterscheiden zwischen einer Meinung/Einschätzung des Verfahrensbeistandes und einer Wiedergabe von Gesprächen/Tatsachenbehauptungen. Nur letztere können „Lügen“ oder „falsch“ sein. Wenn ein Verfahrensbeistand die Auffassung vertritt, dass aufgrund einer (auch falschen) Aussage ein Kind fremdplaziert werden muss, dann ist das keine Lüge. Wenn aber aus der Aussage „ich will bei meinen Eltern bleiben“ ein „ich will nicht mehr zurück zu meinen Eltern“ wird, dann ist dies eine Lüge.

Livestream vom 13.02.2022 20.30 Uhr zum Thema

Welche Aufgaben hat der Verfahrensbeistand?

Der Verfahrensbeistand sorgt dafür, dass das Kind trotz seines jungen Alters am Verfahren aktiv teilnimmt und nicht einfach andere über das Kind entscheiden. Er muss also die Interessen des Kindes an einem fairen Verfahren wahrnehmen, hierzu die Sachlage betreffend des Willens und des Wohles des Kindes ermitteln und dies im Verfahren artikulieren. Ohne den Verfahrensbeistand hätte ein Kind keine Vertretung, keine Stimme im Verfahren und wäre bloßes Objekt staatlichen Handelns.

Weitere Aufgabe ist es, das Kind in einer altersgerechten Sprache zu informieren und sicherzustellen, dass das Kind das wesentliche versteht.

Der Verfahrensbeistand ist weisungsungebunden.

Welche Aufgabe hat der Verfahrensbeistand nicht?

Es ist aber nicht Aufgabe des Verfahrensbeistandes, Zeugenaussagen zu sammeln und diese in eigenen Worten vorzutragen. Trotzdem findet das tagtäglich statt, dass der Verfahrensbeistand mehr oder weniger Gespräche mit Dritten in einem Art subjektiven Protokoll an das Gericht sendet. Was Nachbaren gesagt haben oder Lehrer/Erzieher/Behandler wird an das Gericht gesendet.

Verfahrensbeistand ist kein Ermittler, der Beweise erhebt und mitteilt

Ich halte dies für unzulässig. Für den Verfahrensbeistand gelten hier nämlich keine anderen Regeln als für Anwälte oder Eltern. Diese können zwar Beweismittel anbieten (Zeugenbeweis) oder Versicherungen von Zeugen vorlegen, nicht aber den Inhalt der Zeugenaussagen selbst vortragen. Dies hat mit den Prozessmaximen der Beweisunmittelbarkeit (Beweise müssen vom Gericht unmittelbar erhoben werden) und der Parteiöffentlichkeit (Beweise müssen unter Beteiligung/Anwesenheit der Parteien erhoben werden) verletzt. Zwar wird dies immer wieder diskutiert, ob diese Maximen im FamFG/FGG Verfahren und der Amtspflicht anwendbar sind, weil es hier ja nur den Freibeweis, nicht den Strengbeweis gibt. Dies kann aber dann nicht gelten, wenn aus einem normalen (nichtöffentlichen) Verfahren ein quasi Geheimverfahren wird.

Was kann ich tun, wenn der Verfahrensbeistand lügt

Zuerst einmal muss also die Lüge bewiesen werden. Das ist oft nicht so einfach. Wenn ein Kind nämlich den Eltern etwas anderes sagt als den Verfahrensbeistand, dann kann dies ein Zeichen von Loyalitätskonflikt sein. Es muss nicht sein dass der Verfahrensbeistand lügt. Egal wie hoch und heilig ein Kind beteuert etwas anderes gesagt zu haben: Dies muss nicht richtig sein. Eine Lüge ist nur dann für einen Richter als solche erkennbar, wenn es harte Fakten gibt.

Dazu gehört zum Beispiel ein Gespräch mit Dritten, das falsch wiedergegeben wird. Hierzu kann man einfach eine Beweisaufnahme beantragen. Dann wisst ihr aber nicht, ob und wie die Person als Zeuge aussagt. Viel besser ist es, wenn ihr im Beisein einer neutralen Person mit dem Dritten telefoniert oder redet. Wenn dieser dann sich empört von einer Aussage des Verfahrensbeistandes distanziert, dann rege ich immer an eine Art „Bestätigungsschreiben“ an den Dritten zu senden. Wenn er den Aussagen nicht widerspricht, kann man das so bei Gericht einreichen.

Besser ist es freilich, eine Reaktion des Dritten zu provozieren. Manchmal ist es daher sinnvoll, bewusst eine falsche Aussage einzubauen („habe ich falsch verstanden“). Dann muss der Dritte reagieren. Wenn eine Reaktion kommt a la „das stimmt nicht“, dann habt ihr den Beleg dass alles gelesen und nur dieser eine Punkt kritisiert wurde. Noch besser ist freilich eine Unterschrift oder ein neutraler Bericht/Aussage/eidesstattliche Versicherung des Dritten.

Dann könnt ihr auch vorbringen, dass der Verfahrensbeistand lügt.

Indizien für eine Lüge des Verfahrensbeistandes

Manchmal wollen aber Lehrer oder Erzieher mit Euch nicht mehr sprechen während des Verfahrens oder dürfen das sogar nicht mehr (bei vollständigem Sorgerechtsentzug vielleicht oder ähnlichem). Wie beweise ich dann eine falsche Tatsachenaussage?

Ich arbeite hier gerne über andere Fehler in dem Bericht. Wenn beweisbare Tatsachen falsch sind, dann kann man das mit Belegen so auch vortragen. Wird zum Beispiel vom Kind von einer Einschulung berichtet, die es nicht gab, oder von einem Vorfall, bei dem das Kind beweisbar nicht bei den Eltern war, dann sind dies Auffälligkeiten. Zwar sind auch das keine Auffälligkeiten, die für einen falschen Bericht sprechen müssen. Denn es kann ja sein dass jemand diese falschen Fakten so benannt hat. Aber es ist eine Auffälligkeit, die zumindest für eine kritiklose und damit nicht dem Wohl des Kindes entsprechende Vorgehensweise spricht.

Außerdem dürft ihr ruhig von einem Fehler auf vorhandene andere Fehler im Bericht schließen. „Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht“, wie es so schön heißt, ist zwar kein Rechtssatz, aber ein Erfahrungswert, den ihr dem Gericht durchaus mitteilen dürft.

Wie gehe ich um mit einem Verfahrensbeistand, der falsche Tatsachen behauptet

Wenn ihr dann sicher seid, dass ihr die falschen Tatsachenbehauptungen belegen könnt, dann stellt sich die Frage, wie man damit umgehen kann.

Wie man einen Verfahrensbeistand abberufen und auswechseln kann, das hatte ich Euch schon in diesem Artikel hier beschrieben:

Habe ich weitergehende Ansprüche?

Ob weiterführende Ansprüche bestehen, muss im Einzelfall geklärt werden. Es kann strafbare Handlung vorliegen, wenn bewusst falsch vorgetragen wurde. Es kann sein, dass der Verfahrensbeistand sich schadensersatzpflichtig gemacht hat. Das ist im Einzelfall zu prüfen. Hierzu werde ich später noch etwas schreiben.

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Sorgerecht

Alkoholmissbrauch und Sorgerechtsentzug

Ein Thema, das mich auch immer wieder begleitet ist Alkoholmissbrauch oder sogar Alkoholsucht im Zusammenhang mit Sorgerecht und Sorgerechtsentzug. Das ist deshalb ein spannendes Thema, weil es einerseits ein riesen Gefahrenpotential für Eltern darstellt, andererseits aber auch deutlich macht, welche strukturellen Fehler das Jugendamt macht, namentlich die Ignorierung des §1666a BGB und der Rechtsprechung zur Gegenwärtigkeit von Gefahren.

Alkoholmissbrauch als Gefahr i.S. §1666 BGB

Grundsätzlich ist Alkohol eine Droge wie Kokain, Cannabis, Amphetamine und Co.
Das damit einhergehende Potential ist daher unabhängig von der Erlaubnis dieser besonderen Droge existent. Sei es dass Jugendliche uneingeschränkten Zugriff haben, sei es dass sie das Konsumverhalten der Eltern als normal erleben oder damit einher Vernachlässigungen gehen.

Zu Substanzmitteln schreibt das Handbuch Kindswohlgefährdung nach §1666 BGB – Allgemeiner Sozialer Dienst – das folgende in Kapitel 28:

Bei Kindern alkoholabhängiger Eltern wurde vielfach eine Übernahme elterlicher Trinkmuster und daher ein erhöhtes Risiko für eine spätere Alkoholabhängigkeit vermutet. In mehr als einem Dutzend Studien fand sich tatsächlich ein im Durchschnitt zwei- bis dreifach erhöhtes Risiko, im Jugend- bzw. jungen Erwachsenenalter zu erkranken. Für Deutschland würde dies einer Lebenszeitprävalenz von 16 bis 24 Prozent entsprechen.

ASD Handbuch Kapitel 28

Bis zu 1/4 aller Kinder werden also später das Trinkverhalten der Eltern nachahmen. Deshalb kann man hier schon einen Zusammenhang annehmen, zumal ja Kinder grundsätzlich per Nachahmung lernen.

Wird der Blick auf die psychische Gesundheit insgesamt ausgeweitet, so scheint bei 40 bis 60 Prozent der betroffenen Jugendlichen mindestens eine psychiatrische Erkrankung feststellbar. Auch im Kindesalter wurde bereits eine erhöhte Belastung durch psychiatrisch relevante Auffälligkeiten beobachtet, insbesondere im Hinblick auf Aufmerksamkeitsstörungen, Impulsivität und ausagierendes Verhalten. Zum Bereich depressiver oder durch Angst gekennzeichneter Störungen wurden dagegen bei betroffenen Kindern und Jugendlichen im Mittel nur schwache oder situative, d.h. durch Trinkepisoden der Eltern ausgelöste, vorübergehende Zusammenhänge gefunden.

ASD Handbuch Kapitel 28

Psychische Auffälligkeiten wie

  • Aufmerksamkeitsstörungen
  • Impulsivität
  • Erkrankungen
  • Ausagierendes (auslebendes) Verhalten

können daher auf Alkoholkonsum zurückzuführen sein.

Alkoholkonsum der Eltern kann zu schulischen Auffälligkeiten führen

Prof. Dr. Heinz Kindler, ASD Handbuch

Unterhalb der Schwelle psychiatrisch relevanter Auffälligkeiten fanden sich Belastungen im Hinblick auf den Verlauf der geistigen bzw. schulischen Entwicklung. Wenngleich die Mehrzahl der untersuchten Kinder hierbei trotz im Mittel unterdurchschnittlicher Leistungen im Bereich altersgemäßer Entwicklung verblieb, ergaben sich bei Kindern alkoholabhängiger Eltern doch erhöhte Raten an Intelligenzminderungen, Lernstörungen, abgebrochenen Schulkarrieren und erfolglosen Berufslaufbahnen. Wurden Unterschiede in den Entwicklungsverläufen von Kindern alkoholabhängiger Elternteile betrachtet, so trat eine hochgradig gefährdete Gruppe von Kindern hervor, die auf der Grundlage eines frühkindlich schwierigen Temperaments bereits im Kindergarten- und Grundschulalter ausagierende Verhaltensstörungen entwickelte und nachfolgend ein eher negatives Bild von Autoritäten und ein eher positives Bild von Regelverletzungen und Suchtmittelkonsum ausbildete.

ASD Handbuch Kapitel 28

Weitere Folgen (geringeren Grades) können sein:

  • Intelligenzminderungen
  • Lernstörungen
  • abgebrochene Schulkarrieren
  • schwieriges Temperamten von Kindern
  • negatives Autoritätsbild
  • Neigung zur Regelverletzung

Diese Aspekte sehe ich kritischer, weil diese nicht zwingend auf den Alkohol, sondern auf das Leben der Familie und deren Intelligenz zurückzuführen sein können und es daher schwer sein wird, es nur auf den Alkohol zu begründen. Gleichwohl belegt dies, welche Ideen das Jugendamt im Kopf hat.

Liegen solche erheblichen Anhaltspunkte vor, wird es schwierig. Dann ist Hilfe vonnöten!

Michael Langhans

Und damit kann man arbeiten, indem man

  • Lernstörungen behandeln lässt oder ein Attest besorgt, dass eine solche nicht vorliegt
  • Leistungen in der Schule dokumentiert und sich Entwicklungsberichte zukommen lässt
  • ggf. ärztliche Untersuchungen beim Arzt Eurer Wahl bei bedarf

Aber liegt denn wirklich Alkoholproblematik vor? Und wie gehe ich dann damit um?

Alkoholfahrt ist nicht Alkoholsucht

Eine Alkoholfahrt oder eine ausgeartete Party ist keine Alkoholsucht. Letzteres ist ein Psychiatrisches Problem (Abhängigkeit nach ICD10 F10.2) und kann daher nicht von einem Mitarbeiter des ASD oder des Jugendamtes, einem Verfahrensbeistand oder Richter diagnostiziert werden.

Merkmale sind

  • Craving (Begierde, Verlangen)
  • Toleranzentwicklung
  • Kontrollverlust
  • Entzugserscheinungen
  • gedankliche Fokussierung auf Alkohol
  • Konsumfortführung trotz negativer Folgen.

Die meisten Unkundigen meinen, dass alleine aus der Höhe eines BAK heraus auf diese Merkmale geschlossen werden kann. Das ist nicht richtig. Alle diese Merkmale müssen ärztlich festgestellt sein.

Alkoholmissbrauch (schädlicher Gebrauch)

Die Hürden für Alkoholmissbrauch sind hier geringer. Alkohomissbrauch liegt vor, wenn

  • der Alkoholkonsum zu körperlichen oder psychischen Gesundheitseinschränkungen führt
  • dieses Konsummuster bereits seit mindestens einem Monat besteht oder innerhalb der letzten 12 Monate wiederholt aufgetreten ist
  • eine Alkoholabhängigkeit ausgeschlossen wird

Auch hier ist also wichtig, dass Missbrauch erst ein Arzt bestätigen kann, der Abhängigkeit ausschließen muss.

Arzt bescheinigt Missbrauch oder Sucht

Eine Alkoholfahrt oder eine Auseinandersetzung unter Alkoholeinfluss macht also noch keine Abhängigkeit oder Missbrauch aus. Dies ist deshalb wichtig, weil nur dann die oben dargestellten Folgen möglich sind. Zudem muss ein Konsummuster wiederholt und über längeren Zeitraum aufgetreten sein und körperlich-psychische Einschränkungen hervorgerufen haben. Da die Übergänge bei Alkohol fliessend sind, kann hier nur ein Arzt etwas sagen. Während es sich für eine MPU eher empfiehlt, lieber zu übertreiben und eine schädlichen Gebrauch eher anzunehmen, sollte man beim Kontakt mit dem Jugendamt genau hinschauen. Während Erstere nämlich eine Auseinandersetzung mit Alkoholproblematik als positiv bewertet, kann es im Familienrecht den Weg in die Hölle bedeuten, weil damit der Weg zu Nachteilen für Kinder eröffnet wird.

Alkoholabhängigkeit und -missbrauch sind behandelbar

Unabhängig davon sind Alkoholabhängigkeit und -missbrauch behandelbar, es stehen also mildere Mittel wie Weisungen Anonyme Alkoholiker, Entgiftung, Psychotherapie und ähnliches zur Verfügung, bevor das Sorgerecht entzogen wird.

Das mildeste Mittel bei Alkoholmissbrauch ist der Abstinenznachweis durch unangekündigte Abstinenznachweise durch Haaranalysen oder den ETG Wert. Leberwerte hingegen werden seit Jahren nicht mehr herangezogen, weil diese nicht eindeutig sind.

Man kann also die Abstinenz einfach beweisen. Und damit, dass keine Gefahr für niemanden mehr besteht.

  • Selbsttests
  • Über Analysen über den Hausarzt: Haar, Blut und Urin
  • Freunde und Bekannte als Zeugen können über den Nichtkonsum aussagen
  • Es gibt Medikamente, die die Aufnahme von Alkohol verhindern und Übelkeit hervorrufen
  • Teilnahme an reflexierenden Gruppen wie die anonymen Alkoholiker, die auch den Trinkdruck bekämpfen und zuhören

Alkohol und Kinder

Das Problem bei Alkohol in jeder Form ist immer, ob hier eine Gefahr für die Kinder besteht. Wir alle kennen die Voraussetzungen der Rechtsprechung: Konkret, Gegenwärtig, Erheblich. Das ist bereits dann ausgeschlossen, wenn der Konsum oder die Auffälligkeiten – ohne dass eine Abhängigkeit vorliegt – ohne Anwesenheit der Kinder erfolgt ist.

https://familienrecht.activinews.tv/buecher-vorgestellt/wichtige-entscheidungen-sorgerecht/
Wenn Du die wichtigen Entscheidungen im Sorgerecht nicht kennst, besorg Dir doch mein Buch zum Thema!

Der Konsum, auch das ist eine gesetzgeberische Entscheidung, ist nämlich legal.

Das Jugendamt bzw. das Familiengericht muss also feststellen, dass eine konkrete Gefährdung für die Kinder/das Kind vorliegt. Dies wird es in der Regel nur bei BAK und einem Angebot von freiwilligen Tests in der Zukunft nicht können. Wenn der Alkoholabusus aber sowieso am freien Wochenende erfolgt ist, dann kann man nur bei einer Suchterkrankung von einer Gefährdung der Kids ausgehen. Und die muss eben ein Arzt feststellen.

Oftmals wird das Jugendamt versuchen, das ganze dann eben auf psychologischer Schiene zu klären. Ein familienpsychologisches Gutachten wird hierzu aber wenig geeignet sein, weil eben die Spezialisierung auf Alkohol relevant ist. Hierfür gibt es Verkehrspsychologen, deren täglich Brot es ist, diese Thematik zu bearbeiten.

Welche Lösung bei Alkohol und Sorgerecht

Meiner Meinung nach ist der Dreh und Angelpunkt wie immer die Frage, ob eine konkrete, gegenwärtige und erhebliche Gefahr besteht. Das wird ohne tiefgreifende Erkenntnisse über Konsumverhalten nicht zu bejahen sein.

Um aber ein Restrisiko auszuschalten, empfehle ich immer ein freiwilliges, engmaschiges Schutzkonzept. Dieses muss individuell angepasst werden und kann so allgemein nicht ausgeführt werden.

Dieses kann beinhalten

  • freiwillige Abstinenztests mit Freunden und Selbsttests
  • freiwillige EtG Kontrollen über das Gesundheitsamt vor Ort
  • Haaranalyse anbieten, damit sind mehr als 3 Monate rückblickende Aussagen über Alkoholkonsum möglich
  • Freunde, die den Haushalt nach Alkohol absuchen
  • Angebote von unangekündigten Hausbesuchen
  • freiwillige Teilnahme an Therapien, Beratungen, Sitzungen Anonyme Alkoholiker
  • Selbstbeschäftigung mit Alkohol und dessen Auswirkungen
  • Selbstreflexion des eigenen Verhaltens
  • Klares Benennen von Situationen, in denen man zum Konsum geneigt hat
  • Hilfekette bei Problemen oder Situationen, die früher zu Konsum verleitet haben (Anrufen bei Anon, Freunde, Nachbarn)
  • Atteste von Ärzten und Psychiatern/Psychologen über Teilnahmen an Terminen/Untersuchungen

Das ist freilich nicht abschließend. Es kommt immer auf den Einzelfall und die konkrete Geschichte an.

Keine Lösung stellt dar

Was hingegen keine Lösung darstellt sind

  • Hobbyanalysen und Diagnosen durch JA
  • Behauptung man müsse sich einweisen lassen
  • Kinder wegnehmen ohne Gefahrenanalyse und ohne Diagnosen
  • Druck aufbauen durch JA
  • Kinder beeinflussen („Eltern haben ein Problem“)
  • usw.
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Achtung! Dieser Artikel verharmlost Alkohol nicht!

Ich möchte an dieser Stelle deutlich hinweisen, dass mir die Gefahren von Alkohol sehr wohl bewusst sind, weshalb auch die Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche dargestellt sind anhand des ASD Handbuches. Alkohol ist zwar legal, gehört aber nicht in ein gutes familiäres Umfeld. Die Schäden, die angerichtet werden, sind oft irreparabel.

Fazit bei Alkohol und Sorgerechtsstreit

Ich weiss, das klingt alles leichter als gesagt und getan. Deshalb ist hier gerade fachkundige Hilfe von Menschen, die Ahnung von der Wirkweise von Alkohol haben, wichtig. Die Mitarbeiter des Jugendamtes haben eine solche nämlich meist nicht. Helfen kann ein Anwalt, der auch Verkehrsrecht macht. Ein Verkehrspsychologe. Mitarbeiter der anonymen Alkoholiker. Je mehr Menschen ihr ins Boot holt, die Ahnung haben, desto einfacher kann eine Lösungsfindung sein.

Es ist vollkommen ok, wenn das Jugendamt hier misstrauisch ist. Unter Alkoholeinfluss kann viel passieren, vor allem bei impulsiven Menschen. Da muss man sich selber an die Nase fassen, wenn man erwischt wurde. Da muss man dann eben durch. Aber deshalb seid ihr kein Spielobjekt von Hobbyanalysen.
Hilfe und Kontrolle ja, aber eben nur auf einem fachlichen Niveau.

Eltern dürfen auch Fehler machen, solange das Wohl des Kindes aktuell und künftig nicht gefährdet ist (wobei die allein künftige Gefahr nicht ausreicht).

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Familienpolitik

RTL Bericht: Politik lügt zur Falschbegutachung!

RTL berichtet über Missbrauch im Gutachtenwesen, schlechte Gutachten und mehr. Doch was macht die Politik? Statt Fehler einzuräumen, lügt man Euch an! Seht selbst:

Das Problem „sei im Bundestag angekommen“. Sagt sie. „Eine Arbeitsgruppe habe neue Mindeststandards entwickelt“. Gelogen. Denn die Standards gibts seit 2019 in der aktuellen Fassung, und die Politik hat sich nicht beteiligt. Politik lügt zur Falschbegutachung!

Mindeststandards sind nicht gesetzlich verpflichtend!

Verpflichtend sind die Mindeststandards auch nicht, kein Gesetz, keine Verordnung, kein Zwang. Zwar erfüllen sie die Vorgabe für exaktes, wissenschaftliches Arbeiten und definieren damit die Prüffähigkeit. Aber es bleibt ein weiter Spielraum. Das wissen und sagen Richter auch immer wieder. Sie sind kein Gesetz. Deshalb darf ich tun was ich will. Spart ja auch Zeit…

Daher: So wird sich nie was ändern. Hört auf zu lügen und macht es endlich besser.
Denn die erzählte Geschichte teilen hunderte Familien, ohne dass Besserung in Sicht ist.

Was muss sich ändern bei Gutachten?

  • Mindeststandards müssen verpflichtend sein
  • Fehler führen zur Nichtverwertung und direkten Schadensersatzansprüchen
  • Fehler führen im Wiederholungsfall zur Untersagung weiterer Gutachten
  • Nichtprüfung der Mindeststandards führen zwingend zu aufzuhebenden Beschlüssen und Ansprüchen gegen die Anwälte/Jugendamt

Zwar gilt all das eigentlich schon heute.

Aber keiner hält sich dran. Deshalb muss das endlich geändert werden. Damit es auch der letzte Jurist versteht, was Eltern schon lange wissen: So darf es nicht mehr weitergehen, so gehen Kinder vor die Hunde.

Originalquelle: https://www.rtl.de/cms/aufgedeckt-falsches-gutachten-bei-sorgerechtsstreit-reporter-hilft-verzweifelter-mutter-4901881.html

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Recht allgemein

Helfer im Familienrecht

Ich habe mir lange überlegt, ob ich diesen Artikel schreiben soll. Weil ich schon jetzt das negative Echo aus manchen Ecken riechen kann. Und trotzdem erlebe ich immer wieder so haarsträubende Geschichten, dass ich diese mit Euch teilen möchte. Denn ich fühle mich Eltern und Kindern verantwortlich, die nicht zusammen leben dürfen, aber nicht irgendwelchen Jugendämtern, Richtern oder Helfer im Internet. Helfer im Familienrecht sind eine Hilfe, manchmal aber auch ein Problem. Nicht jeder Experte auf Facebook hält, was er verspricht.

Qualitätsproblem

Familienrecht hat ein Qualitätsproblem. Das gilt nicht nur für die Jugendämter und die Gerichte, sondern auch im höchsten Maße für sogenannte Helfer im Internet. Auf den ersten Blick erscheint es positiv, wenn jemand kostenfrei seine Hilfe anbietet. Aber umsonst ist der Tod, und der kostet das Leben, wie es so schön heißt.

Helfer im Internet ist kein geschützter Begriff. Und entsprechend durchwachsen ist die Qualität. Teilweise liest man haarsträubende Schriftsätze oder Rechtsauffassungen, bei denen man sich nicht wundern muss, wenn die Eltern niemand ernst nimmt.

Verzweifelte Eltern und Helfer im Internet

Verzweifelte Eltern sind eine willkommene Beute für Helfer im Internet. Man weiß nicht mehr weiter, das wichtigste, die Kinder, sind weg oder in Gefahr, Anwälte zu teuer oder zu schlecht oder beides – da ist Hilfe auf Facebook doch willkommen, oder?

Natürlich gibt es auch gute Hilfe im Internet. Das möchte ich nicht bezweifeln. Doch findet solche Hilfe weder kurzfristig statt noch hat man vorab die Möglichkeit, diese Qualität zu prüfen. Der Unterschied zu einem Volljuristen ist eben der, dass nur letzterer zumindest irgendwann einmal mit seinen zwei Staatsexamina bewiesen hat, dass er theoretische Kenntnisse hat. Behaupten kann jeder, dass er oder sie Ahnung hat. Erfolge kann man auch behaupten und belegen. Aber ist das alles auch wirklich so?

Volljuristenqualität

Natürlich kenne ich viele Fälle, in denen auch Anwälte versagt haben. Aber ich möchte Euch auch darauf hinweisen, dass diese immerhin das große Ganze kennen und anwenden können. Viele Helfer im Netz haben nur in sehr eingeschränktes Rechtswissen, auch wenn sie sich vieles mit viel Ehrgeiz und Fleiß angeeignet haben. Doch die prozessuale Erfahrung, das Gespür für Verhandlungen, das man nach Jahren der Tätigkeit hat, das fehlt.

Und auch die Frage der Selbsteinschätzung fehlt: Ein guter Jurist wird Dir immer sagen können, ob er einen Fall gewonnen hat oder ob der Fall aus diversen Gründen gewonnen wurde, die aber nicht in seinen Fähigkeiten liegt. Anders formuliert: Manchmal gewinnt man Fälle auch, obwohl man nichts dafür kann. Ein Kind, das nach Hause kommt, muss nicht Erfolg des Anwalts sein oder des Helfers.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

Lebensweisheit

Ein Beispiel aus meiner beruflichen Vergangenheit: Ich habe auch schon ein siebzehnjähriges Mädchen aus staatlicher Obhut befreit. Mein Erfolg? Sicherlich … nicht. Die Zeit war einfach auf unserer Seite, natürlich hätte das Kind nie herausgenommen werden dürfen. Man hats aber trotzdem getan. Dass dieser Fehler rückgängig gemacht wurde, war natürlich auch meine Arbeit, aber nicht mein Erfolg. Oder ein Verfahren am Landessozialgericht in München, als Dr. Mayer, den ich sehr schätze, obwohl er vorher mehrfach sagte ich solle die Berufung zurücknehmen, dann eine Lösung fand und wir Erfolg hatten. War das auch mein Erfolg? Seine Argumentation hatte mit meiner nichts zu tun, aber gewonnen haben wir trotzdem. Ist es mein Erfolg, weil ich stur blieb, oder doch nicht meiner, weil neue Argumente?

Was ich sagen möchte: Vertraut nicht allem, was irgendjemand erzählt. Hinterfragt es.

Aber solche Hilfe kostet mich nichts

Wer billig kauft, kauft doppelt. Diese alte Handwerkerweisheit gilt auch im Internet für die Helfer. Nicht alles, was günstig ist, muss auch gut sein. Und sind wir einmal ehrlich: Wenn mir mein Kind wichtig ist, dann muss ich auch bereit sein dafür einzustehen. Ich habe das nie verstanden, diesen Widerspruch zwischen „ich liebe mein Kind über alles“ und „es darf nix kosten“.

Woran erkenne ich gute Hilfe

Nun, das ist schon schwieriger. Nicht alles, was manche behaupten, ist auch richtig.

Gute Helfer wollen erst einmal möglichst viele Informationen.

Wenn Ihr im Internet Fragen stellt, dann achtet mal darauf, wer Nachfragen stellt und wer sofort eine Antwort gibt. Manchmal passen Antworten auch nicht zur Frage, oder jemand hat den Sachverhalt nicht ganz gelesen.

Ich brauche immer soviele Informationen wie möglich, insbesondere braucht man Beschlüsse oder sonstige relevante Unterlagen.

Niemand kann eine Frage beantworten, die aus dem Kontext gerissen ist. Ich weigere mich, solche Fragen zu beantworten. Manchmal wollen Fragende nur eine Bestätigung ihrer Meinung. Und das ist falsch. Ich kann mir meinen Helfer nicht passend zur Frage suchen.

Ernstgenommen werden wollen

Wer durch das Gericht ernst genommen werden will, muss sich an Regeln halten. Da bringt es nichts, denen „immer“ belehrend zu sagen wo es lang geht. Falsche Rechtszitate oder fehlerhafte Wortwahl führen dazu, dass man Euch nicht ernst nimmt. Reichsbürgergedanken im Schriftsatz sind ein Argument für Sorgerechtsentzug, nicht gegen einen solchen.

Und letztlich fällt das auch auf Eure Elternrolle zurück: Diese Auswahl an Hilfe, ist diese auch dann gegeben wenn es um medizinische Hilfe geht?

Gute Helfer werden selten aggressiv

Michael Langhans

Manchmal muss man allerdings auch deutlich die Positionen verteidigen. Aber eben nur manchmal.

Familienrecht ist ein Tanz auf einer Klinge. Jeder Fehler kann zum Absturz führen.

Seid bitte vorsichtig. Fragt immer auch denjenigen, der Euch hilft, nach der Gegenmeinung oder einer Begründung für die andere Ansicht. Beispiel Gutachtensteilnahme: Wer von einer Teilnahme abrät, sollte auch die Vorteile einer Teilnahme begründen können.

Und: Immer wieder liest man von Hassnachrichten auf Facebook, wo andere diskreditiert und angegriffen werden. Soetwas ist abzulehnen. Wer andere verleumdet oder an den Pranger stellt, der kann das auch bei Euch tun. Und hier ist ein wesentlicher Punkt: Wollt Ihr Euch erpressbar machen?

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Amtshaftung

Amtshaftung.org wieder online

Nach einem Jahr der Pause habe ich mich entschieden, Amtshaftung.org doch wieder online zu stellen. Wie bereits meine Bücher bzw. die Artikel in der Kategorie Amtshaftung zeigen, geht es auf dieser neuen, alten Webseite um das einfache zugänglich machen von Wissen rund um die Amtshaftung, um dem Unrecht auf dieser Welt einen Gegenpol zu setzen und allen zu zeigen: Bis hier hin und nicht weiter. Amtshaftung.org hilft Euch und Euren Anwälten, die Erfolgsaussichten einer solchen Amtshaftungsklage einzuschätzen und Rechtsprechung auf einer Seite zu finden.

www.amtshaftung.org
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Recht allgemein

Neues Format: Schwarz und Weiß und die Farben dazwischen

Ein neues Format auf meinem Hauptkanal „Activinews“ auf Youtube, auf das ich im Moment wieder viel Lust habe: Schwarz und Weiß und die Farben dazwischen. Der Name ist Programm: Hier geht es nicht um die eine oder andere Sicht. Hier geht es um alle Möglichkeiten an Meinungen.

Wer meinen Kanal schon länger verfolgt, der weiß, dass ich selten eine politisch eindeutige Meinung vertrete. Die Dinge sind eben weder immer Schwarz noch Weiß, sondern oft eine Nuance der Farben dazwischen. Sind Spaziergänge verboten? Sind diese Spaziergänge der Coronakritiker Demonstrationen? Wie gehts man damit um? Pfefferspray auf einen Kinderwagen – sind die Eltern verantwortlich oder auch die Polizei? Ich versuche in diesem regelmäßigen Format aktuelle Wochenthemen aus verschiedenen Blickwinkeln aufzuarbeiten und Lösungen jenseits von Schwarz-Weiß-Denken aufzuzeigen. Schaut rein! Das oder die aktuellen Themen gebe ich rechtzeitig hier bekannt: Djokovic: Zurecht oder zu Unrecht Einreise verweigert? Schule vs. Restaurant vs. Fitnessstudio: Sind unterschiedliche Behandlungen der Situation noch angezeigt? Luca App Datenskandal: Wirklich ein Fehler? Impfpflicht ja oder nein?

Schwarz und Weiß und die Farben dazwischen: Jeden Dienstag 20.30 Uhr live auf YouTube.

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Gutachten Recht allgemein

Was ist eine symbiotische Mutter Kind Beziehung

Immer häufiger verwenden Jugendamtsmitarbeiter psychologische Begriffe, die sie selber nicht verstehen und für die sie weder Ausbildung noch Fachkompetenzen haben, um Eltern und insbesondere Mütter zu diskreditieren. Da gibt es den Vorwurf einer Borderline-Störung, die zu Sorgerechtsentzug führen soll – obwohl es dazu keinerlei allgemeine medizinische Grundlage gibt. Das ist aber auch immer öfter die sogenannte symbiotisch Mutter Kind Beziehung. Was aber ist eine solche kranke Beziehung eines Elternteils zu seinem Kind?

Und liegt so etwas wirklich vor? Wer entscheidet das? Und woran?

Wir nähern uns diesem Thema an.

Die symbiotische Mutter Kind Beziehung

Ein Bericht des NDR über eine solche zu enge Mutter Kind Beziehung hat die symbiotische Beziehung in den Vordergrund der Öffentlichkeit gerückt. Dabei wird in dem Artikel eigentlich alles falsch gemacht und Probleme vermengt: Überschrift und Inhalt divergieren, alles wird pauschaliert und die Lösung im Gutachten gefunden. Statt mit der Symbiose setzt man die (wissenschaftlich umstrittenen) Diagnose Eltern-Kind-Entfremdung (PAS, Parental Alienation Syndrome) mit der zu engen Mutter Kind Beziehung gleich. PAS bezeichnet aber nach Gardener eine anhand von 8 Symptomen definierte psychische Situation und hat direkt nichts mit der symbiotischen Mutter Kind Beziehung zu tun. Der Artikel ist daher nicht zu gebrauchen.

Symbiose ist in der Biologie das Zusammenleben von Lebewesen verschiedener Art zu gegenseitigem Nutzen. Eine Symbiose ist also grundsätzlich nichts schlimmes. Es ist also schon eine Umkehrung natürlicher Gegebenheiten ins Negative, zu behaupten das wäre alles schlecht und würde einem Kind schaden.

Auch bei Menschen ist Symbiose erst einmal etwas natürlich. Das Kind im Bauch ist naturgemäß eins mit der Mutter. Emotionen übertragen sich usw.

Später, wenn sich die Entwicklung trennt, ist Symbiose immer noch etwas normales. Kinder fühlen mit den Eltern, ahmen diese nach. Kinder lernen durch nachahmen.

Um diese normale und gesunde Symbiose zu pervertieren, wird daraus einfach eine „zu enge“ Mutter Kind Bindung, also etwas negatives.

Wann wird eine Beziehung krankhaft?

Die philosophische Frage ist, ob es so etwas wie eine zu enge Beziehung geben kann. Gute Bindungen und Beziehungen haben große Vorteile, Vertrauen, Offenheit. Mit zu enger Beziehung meinen Jugendamt-Mitarbeiter aber, dass dies die Entwicklung des Kindes zu einer eigenständigen Persönlichkeit verhindert wird.

Das ist aus verschiedener Sicht kritikwürdig, wenn auch im Grundsatz richtig.

Natürlich muss eine Erziehung darauf abstellen, dass ein Kind sich selbst entwickelt. Andererseits lernen Kinder am Meisten durch Nachahmung ihrer Eltern. Eine wissenschaftlich exakte Grenze gibt es nicht, und zudem kann niemand die Entwicklung des Kindes beurteilen, bevor diese abgeschlossen ist.

Unbestimmte Begriffe wie Vernachlässigung oder zu enge Beziehung sind bei Jugendämtern hoch im Kurs: Denn man kann im Nachhinein die Bewertung und die Tatsachengrundlage beliebig erweitern. Fair ist das nicht. Aber das Problem liegt viel zu oft eben in genau der Sachverhaltsklärung.

Klärt Eure Anknüpfungstatsachen!

Da sind wir wieder bei dem altbekannten Problem der Anknüpfungstatsachen. Diese muss das Gericht klären, Behauptungen des Jugendamtes reichen nicht aus. Hier müsst ihr ansetzen und nachhaken. Das Jugendamt darf nicht mit solchen Behauptungen durchkommen.

Solche Nachrichten sind gefährlich

Nachrichten wie dieser oben zitierte Bericht sind auch aus anderer Sicht gefährlich. Weil Gutachten als Positivlösungen verkauft werden. Gutachten, bei denen Mindestanforderungen nicht eingehalten sind? Hier besteht ein erhebliches Risiko.

Weil Gutachten oft schlecht sind.

Insbesondere wenn der Gutachter diese Diagnostik oder Begriffe ungeprüft übernimmt.

Wenn der Sachverständige nicht qualifiziert ist.

Hier beginnt natürlich der schwierige Bereich. Soll ich vortragen oder nur kritisieren? Niemand muss seine Erziehungsfähigkeit beweisen. Deshalb ist es an Euch, dass ihr erst einmal einfordert, dass man diesen Begriff konkretisiert.

Verfolgt alle Falschbehauptungen amtshaftungsrechtlich oder straf-/verwaltungsrechtlich.

Ich warne vor blindem Folgen solcher Medienberichten. Das wäre grob fahrlässig und gefährlich. Insbesondere da er Gutachten idealisiert. Und das Risiko „Zufall“ im Ergebnis verschweigt. Zudem werden Begrifflichkeiten und Probleme vermengt.

Familienverfahren sind oft einzelfallbezogen

Vermengungen machen hier oft keinen Sinn. Jeder Fall ist anders. Ob Manipulation eines Kindes vorliegt, kann man ggf. belegen oder auch nicht. Das ist Tatsachenfrage. Ob ein Kind in der Entwicklung beeinträchtigt ist oder nicht, das ist eine Tatsachenfrage. Wir brauchen dazu rechtlich keine Gutachten oder psychologisch-psychiatrische Begriffe wie Mutter-Kind-Symbiose oder Elternentfremdung. Wir brauchen eine ordentliche Ermittlung des Sachverhaltes, Tatsachenfeststellungen und mehr. Wir brauchen keine Menschen, die zum Schaden von Eltern und Kindern Begriffe verwenden, die sie selber nicht definieren können.

Wir brauchen endlich eine konsequente Anwendung des Rechts.

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Familienpolitik

Sorgerechtsentzug wegen fehlender Impfung

Ein Kanadisches Gericht in Quebec hat das Sorgerecht eines Vaters bis Februar ausgesetzt. Dieser wollte mehr Kontakt über die Weihnachtsfeiertag, berichtet der Spiegel. Weil er selbst aber nicht geimpft ist und sich im Internet Corona- und impfkritisch äußert, setzte das Gericht das Sorgerecht bis Februar aus – außer der Vater lässt sich impfen. Zur Begründung wurde der Schutz der anderen ungeimpften Kinder der Expartnerin herangezogen, die unter 5 Jahre alt sind und nicht geimpft werden können. Es darf aber keinen Sorgerechtsentzug wegen fehlender Impfung geben.

Impfzwang durch Familiengericht?

Nach Deutschem Recht darf eine Entziehung oder Beschränkung der Sorge nur bei einer konkreten, gegenwärtigen und erheblichen Gefahr erfolgen. Bei einer Pandemie dürfte es wohl bereits an der Konkretheit hapern, weil das allgemeine Pandemierisiko nicht wesentlich erhöht wird, soweit die anderen Kinder regelmäßig Kontakt mit weiteren ungeimpften haben. Dass die Pandemie ein gegenwärtiges Risiko darstellt, dürfte außer Frage stehen, auch wenn sich nach den bekannten Informationen durchaus die Frage stellt, ob die Gefahr für die anderen Kinder erheblich ist. Denn angeblich, damit werden ja die Schulöffnungen begründet, drohen ja keine wesentlichen Gefahren.

Familiengericht mach Gesundheitspolitik

Das Familiengericht ist hier sicherlich über das Ziel hinausgeschossen. Eine Impfpflicht besteht nicht, also kann man auch keine Sanktionen daran anknüpfen. Richter sind an das Gesetz gebunden. Trotzdem erleben wir auch in Deutschland, dass hier Verhalten in der Pandemie die Familiengerichte beschäftigen und die Jugendämter ihre Auffassungen über die der Eltern und des Gesetzgebers stellen. Sorgerechtsentzug wegen Schulverweigerung aufgrund pandemischer Bedenken, sei es Maskenpflicht oder Angst vor Ansteckung, kommen zu oft vor.

Dass man statt Impfen dem Vater auch hätte eine tägliche Testung aufgeben können als milderes Mittel i.S. §1666a BGB, ist klar.

Zudem kann hier ein Elternteil mit anderen Kindern, für die der Vater hier keine Verantwortung tragen muss, den Vater unter Druck setzen: Was wäre gewesen, das Kind dann eben 3 Monate zum Vater zu geben? Auch das schützt die andere Familie. Ich weiss, das ist polemisch formuliert, und natürlich kenne ich auch nicht die exacten Gründe. Aber abwägen müsste man das schon.

Kein Sorgerechtsentzug wegen fehlender Impfung

Es darf keinen Sorgerechtsentzug wegen fehlender Impfung geben. Und auch keine Umgangseinschränkung. Das haben eigentlich die deutschen Famililienministerien bereits mitgeteilt. Aber trotzdem kam es zu vereitelten betreuten Umgängen, auch mit solchen Begründungen (andere Heimkinder schützen z.B.).

Es ist schlicht rechts- und verfassungswidrig. Je nachdem wie ernst man Aussagen in der Pandemie nimmt – und ich bin weder ein Pandemieleugner noch ein Impfkritiker, nur ein Impfpflichtkritiker – sind die Auswirkungen für Kinder eh sehr gering. Ob das dann so massive Auswirkungen zulässt, die dem Kind auch und unmittelbar schaden, ist höchst zweifelhaft – zumal es andere Möglichkeiten des Schutzes gibt.

Trotzdem sollten sich Eltern, die unter Jugendamtbeobachtung stehen, überlegen ob es ihnen das Wert ist.

Mein Video zu Sorgerechtsentzug bei fehlender Impfung

Quelle

Spiegel

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Familienpolitik

Kinderschutz oder Genozid: Zur Lage der Religionsfreiheit in Deutschland am Beispiel des Orde der Transformanten

Ein nasskalter Tag im Oktober 2020: Hundertschaften der Polizeibehörden durchkämmen das Eventgelände Kloster Gräfenthal, weil dort “eine Person gegen ihren Willen festgehalten worden sei[1]”. Schnell machen Kampfbegriffe wie “Sekte” und “selbsternannter Prophet” die Runde. Später treten dann sogenannte “Sektenexperten” vor Kameras und publizieren Belanglosigkeiten, nicht jedoch ohne vor dem zu warnen, was sie nicht kennen: Unter dem Deckmantel der Presseberichterstattung wird eine relativ junge Religionsgemeinschaft diskreditiert. Dabei ist der Orde der Transformanten so normal wie du und ich.

Aus Festhalten gegen den Willen wird Kindesmissbrauch

Plötzlich ist von sexuellen Ausschweifungen, gar Kindermissbrauch die Rede. Doch es kommt noch schlimmer: Von der Presseberichterstattung unbeobachtet, aber initiiert, versucht das deutsche Jugendamt, der dortigen Kinder habhaft zu werden. “Natürlich” um diese zu schützen.

Die Vorwürfe des deutschen Jugendamtes lesen sich wie ein Horrorfilm: Eine involvierte Sektenexpertin habe darauf hingewiesen, dass dort Kinder leben würden (sic!). Zudem gäbe es nach Aussage des WDR den Vorwurf des 10- fachen Missbrauches[2]. Viele Frauen der Sekte seien „Eigentum“ des Oberhauptes der Glaubensgemeinschaft. Missbrauch der heutigen Kinder wäre nicht auszuschließen. Das Glaubenssystem soll, so der Vorwurf, den Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen nicht ausschließen[3]. Waffen seien dort illegal vorhanden. Verifizierbare Aussagen hingegen verneinten die Behörden[4].

Als Zeugen stehen zur Verfügung “Aussteiger“. Von objektiven Beweismitteln ist auch ein Jahr später nichts bekannt. Die Ermittlungsbehörden flüchten sich in nichtöffentliche Verfahren zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Beteiligten – oder um eine Aufklärung dieses Staatsversagens zu verhindern?

Neutrale Ermittlungen finden nicht statt, zu schwer wiegen die pressebekannten Vorwürfe des Kindesmissbrauchs. Objektive Beweismittel gibt es wiederum nicht, man verweigert sogar die Aufklärung und verschweigt im Verfahren bis zuletzt, dass sogar die “Zeugen” zurückgerudert sind. Zu wichtig ist das Ziel: Erst der Kinder habhaft werden, dann “Aussagen” erhalten. Rechtsstaatlich ist dies nicht, doch das Ziel wird von “Anti-Sekten-Infos” vorgegeben: Maßnahmen zur indirekten Zerstörung einer Religionsgemeinschaft, im Pressejargon als “Rettung von 54 Personen” bezeichnet.

Keine Aufklärung der Vorwürfe durch Jugendamt und Familiengericht

Das Amtsgericht Kleve scheint fachlich überfordert: Obwohl der Lebensmittelpunkt der Kinder, die oft nur ihre niederländische Muttersprache sprechen, nicht in Deutschland liegt, zieht man die Verfahren an sich, versucht die Anwälte und Vertreter der Kinder und Eltern auszuschalten, verweigert rechtsstaatliche Mindeststandards wie rechtliches Gehör zu gewähren. Wären die Kinder nicht schnell in ihre Heimat geflohen, wäre nach dem Willen der deutschen Behörden eine Trennung auf unbestimmte Zeit von den Eltern erfolgt. Nach der Definition des CPPCG (Übereinkommen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes) liegt hierin eine Handlungen, die in der Absicht begangen wird, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören durch (versuchte) gewaltsame Überführung der Kinder der Glaubensgemeinschaft in das deutsche Volksbewusstsein. Ein betroffener Vater meinte hierzu vor der Rechtsbank in Roermond nur: “Ich dachte, der Krieg zwischen Deutschland und den Niederlanden wäre längst vorbei”. Dass die Initialzündung hierzu von einer unheiligen Allianz von selbsternannten Sektenexperten, staatlichem Fernsehen und Behörden gemeinsam erfolgt ist, ist bemerkenswert, aber nicht einzigartig.

Parallelen zu den „12 Stämme Verfahren“

Erinnerungen werden wach: Bereits 2013 hatten deutsche Jugendämter versucht, eine andere Glaubensgemeinschaft “Zwölf Stämme” auf dieselbe Weise zu vernichten und letztlich aus Deutschland getrieben[5]: Auch dort hatte eine unheilige Allianz aus Fernsehen, Sektenexperten wie der Essenerin Sabine Riede und Jugendamt in der wohl größten Jugendamtsrazzia über 40 Kinder ihren Eltern weggenommen, von denen ein Teil immer noch in staatlicher Obhut leben muss. Bereits damals wurde breit diskutiert, dass dies nicht supranationalen Standards der Religionsfreiheit und den Menschenrechten genügt[6]. wenn nicht der Freiheitsdrang zur Flucht führt[7].

Nicht nur die Argumentationen der Jugendämter, sondern auch der mangelnde Wille den tatsächlichen Sachverhalt neutral aufzuklären, sind verblüffend ident:

Sachverhaltsermittlung, eine richterliche Pflicht, fand damals wie heute nicht statt[8] bzw. nur auf durch die Anwälte erzwungen[9]. Damals wurde der „Superapostel“ Spriggs in den Mittelpunkt gestellt, eine Bezeichnung, die er selbst und die 12 Stämme ablehnen[10], heute geht es um den „selbsternannten Propheten“[11].

Objektive Beweismittel jedenfalls waren damals wie heute nicht vorhanden. Entlastendes wird nicht berücksichtigt.

Einziges „neutrales“ Beweismittel sollen „Aussteiger“ sein. Nur deren Aussagen sollen wahr und ehrlich sein, während „Mitglieder von Sekten“ grundsätzlich „lügen“. Sektenmitglieder hingegen leben immer abgeschieden, haben keinen eigenen Willen, müssen Angst vor einer Hölle haben.

Aussteigerzeugen sind nicht neutral

Seit langem ist bekannt, dass die Forschung in der Religionssoziologie ihre Erkenntnisse darauf basiert, dass alle verfügbaren Quellen (Mitglieder von Glaubensgemeinschaften, ehemalige Mitglieder einschließlich negativ gestimmter „Aussteiger“ sowie Geschäftspartner, Behörden und Besucher) berücksichtigen muss. „Aussteiger“ neigen immer wieder dazu, Schreckensgeschichten zu erzählen[12]. Deren Geschichten sind von einem Konflikt zwischen der Religionsgemeinschaft und dem (gescheiterten) Mitglied[13]. Negative Aussagen sind dabei für Aussteiger ein Weg, ihren Ausstieg zu rechtfertigen[14]. Eine wichtige Rolle spielen dabei auch die erheblichen emotionalen Belastungen, die mit dem Ausstieg einhergehen, Trennung von Freunden und Bindungen und Konflikten[15]. Das bedeutet nicht zwingend, dass deren Aussagen per se falsch sein müssen. Die Glaubwürdigkeit und Glaubhaftigkeit solcher Zeugen sind aber zu hinterfragen. Und genau hier versagt die Staatsgewalt, die dazu neigt den „Aussteigern“ einen Vertrauensvorschuss zu gewähren, deren Aussagen faktisch nicht hinterfragt werden und grundsätzlich Mitgliedern unter dem Deckmantel  des negativ konnotierten Kampfbegriffes „Sekte“[16] als unglaubwürdig dargestellt werden. Zentral ist zudem die unkontrollierte und unlimitierte Möglichkeit der Beeinflussung der „Aussteiger“ durch „Sektenexperten“ ohne eine spezialisierte und wissenschaftlich fundierte Ausbildung im Umgang mit angeblich traumatisierten Menschen. Zwar scheint es wissenschaftlich anerkannt, dass nicht jede Therapie oder jedes Gespräch zu unvertretbaren Aussagen führt[17].

Dazu muss aber ein erfahrener Viktomologe mit psychotraumatologischen Kenntnissen eingesetzt werden. Alleine die Verarbeitung in Gesprächen führt jedenfalls dazu, dass Lücken ersetzt werden[18]. Solche Methoden sind oft nicht mehr sinnvoll einsetzbar, wenn sich bedeutsame suggestive Bedingungen in der Vorgeschichte des Exploranden finden lassen.[19]

Es muss also die Suche nach objektiven Beweismitteln im Vordergrund stehen und nicht die Konzentration alleine auf die Aussage von manchen Zeugen.

Falsche Fakten und die fehlende Öffentlichkeit

Sowohl die Familienverfahren als auch das gegen einen Priester initiierte Strafverfahren offenbaren hierbei ein wesentliches Ungleichgewicht in den Verteidigungsmöglichkeiten: Die im FamFG vorgesehene grundsätzliche Nichtöffentlichkeit und die im Strafverfahren weitreichend ausgesprochene Nichtöffentlichkeit schützen hier nicht mehr die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten oder gar die betroffenen Kinder. Sie verhindern eine neutrale und faire öffentliche Diskussion als Kontrolle der Staatsgewalt. Wenn dann wie vorliegend die von der Polizei sowohl vorab eingeschalteten Sektenexpertin vor Kameras tritt und Interviews gibt, die faktisch erfunden sind[20] und gleichzeitig offensichtlich Informationen und Zugang zu Zeugen erhält, die andere nicht erhalten oder verwenden dürfen[21], wird hierdurch der Schutz der Persönlichkeitsrechte ad absurdum geführt: Es wird eine einseitige Informationslage geschaffen, die wissenschaftlichen und rechtlichen Standards nicht gerecht wird und gegen die man sich aufgrund der gesetzlichen Schranken nur eingeschränkt wehren kann.

Verdeutlicht wird dies am exorbitant verwendeten diskreditierenden Begriff „Sekte“, der auch nach den Feststellungen des Bundesverfassungsgerichtes nicht mehr verwendet werden soll[22]. Zwar soll die Verwendung dieses negativen Begriffes nicht zwingend die Neutralitätspflicht des Staates verletzten, obgleich es negativ verstanden wird[23].

Dies wird aber bei einer offensichtlich inflationären Verwendung des Begriffes „Sekte“ in den Familienverfahren ohne relativierende Begrifflichkeiten wie „sogenannte“ oder einer Relativierung von Glaubensaspekten – unabhängig ob diese der Lehre des Orde der Transformanten entsprechen -, indem man „Prophet“ in relativierende und damit wertende Anführungszeichen setzt. Alleine der Verbleib in „Sektenstrukturen“ sei für Kinder eine Gefahr, so das Amtsgericht Kleve, dortiges Aufwachsen sei ein „schädliches Milieu“[24]. Jedenfalls sei davon auszugehen, dass alle Zeugen „Bestandteil der Glaubensgemeinschaft bzw. Sektenstrukturen sind“. Gemeint ist damit, dass diese grundsätzlich aufgrund ihrer Mitgliedschaft unglaubwürdig sein sollen.

Der Leser erkennt bereits an dieser Stelle, dass Vermutungen Fakten ersetzen. Welche der Fakten wurden belegt, welche widerlegt?

Hier wird es schwierig, ohne einen Verstoß gegen §353d StGB vorzutragen. Doch das aufmerksame Lesen der Presseberichterstattung liefert erste Anhaltspunkte: „Der Hinweis, dass es auf Graefenthal auch zu Vergehen gegen das Waffengesetz gekommen ist, konnte bei der Durchsuchung des Geländes nicht bestätigt werden. Die Ermittler fanden zwar zwei Schreckschusswaffen, deren Besitz jedoch frei ist.“[25]

Offensichtlich ergab schon die erste Ermittlung den Beweis, dass wesentliche Beschuldigungen unwahr sind.

Die im Jugendamtsbericht geschilderten weiteren Vorwürfe des Missbrauchs weiterer Frauen oder Mädchen ist durch deren Aussagen und teils durch medizinische Untersuchungen widerlegt. Diese auf der Hand liegenden Untersuchungen und Befragungen von Schulen und gesondert geschulten Kinderärzten wurden zu keiner Zeit vom Jugendamt oder dem Familiengericht initiiert[26]. Es ist daher auch davon auszugehen, dass die Staatsanwaltschaft und im Strafverfahren solcherlei Informationen zur Entlastung nicht ermittelt wurden.

Weiter wurde vom Familiengericht den Eltern entlastende Kenntnisse vorenthalten[27]. Die Eltern haben dabei kooperativ entlastende Beweismittel zusammengetragen, die sogar weitgehend Aussagen Dritter (also Nichtmitglieder) und medizinische Unterlagen beinhalten[28]. Obwohl damals strafrechtlich bekannt gewesen sein muss, dass es keinen Missbrauch an den heutigen Kindern der Gemeinschaft gibt, wurde dieser Fakt vom Familiengericht nicht offenbart und Sorgerechtsentzug damit begründet..

Auch die behaupete Isolierungsmöglichkeit wurde widerlegt.Trotzdem steht auch die Freiheitsentziehung immer noch im Verfahren gegen den Priester R. B. angeklagt.

Letztlich fordert das Amtsgericht von den Eltern auch eine „Distanzierung“ von ihrem Glauben[29]. Das zumindest war eine ehrliche, wenn auch unter Hinweis auf die Neutralitätspflicht des Staates und die Religionsfreiheit sowohl nach Grundgesetz als auch EU Grundrechtecharta eine überraschende.

Es ist schwer, hier eine Verallgemeinerung im Hinblick auf das weitgehend nichtöffentliche Strafverfahren zu finden. Ich gehe daher eher von den nichtpublizierten Aspekten aus und vergleiche diese mit den publizierten.

Sind irgendwelche Fakten bekannt, die sich aus Aussagen von Aussteigern ergeben, die objektiv prüfbar sind und Indizien auf Straftaten belegen?

In den Familiensachen wurde kein einziger Fakt belegt. Weder gab es psychische Hinweise bei den angeblich betroffenen Kindern noch körperliche Belege. Medizinische Untersuchungen widerlegten den Missbrauchsvorwurf.

Wie oben dargetan war zumindest auch der Waffenbesitzvorwurf falsch.

Einsperrungen sind nach Besichtigung der Örtlichkeiten auch nicht begründbar, weil die entsprechende Räumlichkeit im Erdgeschoss bei offenem Fenster liegen und die Türen nicht verschließbarer sind.

Wie sich aus den Familienverfahren ergibt, widersprachen sich die Aussteiger teilweise.

Die Zeuginnen aus der Gemeinschaft berichten von feindseligen Vernehmungsatmosphären und teils bewusst falschen Aussageprotokollierungsversuchen – die deren Zeugenbeistand verhindern konnte. Gerüchteweise soll eines der angeblichen Missbrauchsopfer aus der Gemeinschaft ihre Unberührtheit ärztlich bescheinigt haben. Würde sich dies als wahr herauskristallisieren, wäre dieser Fakt – zusammen mit den Aussagen der betroffenen Frau – ein das Strafverfahren im Kern erschütternder Aspekt. Wen also schützt das weitgehend nichtöffentliche Verfahren?

Alles was offenkundig bleibt sind daher aufgedeckte Lügen und der Kernbereich einer Aussage über Ereignisse zwischen zwei Menschen, deren Wahrheit man nicht belegen kann. Glaubwürdigkeit und Glaubhaftigkeit werden daher im Strafverfahren eine elementare Rolle spielen. Und genau diese sind bei „Aussteigern“ besonders tiefgreifend zu hinterfragen.

Glimpfliches Ende für die Kinder des Ordes

Nachdem das deutsche Familiengericht erkennen musste, dass sein Beschluss nicht ansatzweise rechtsstaatlichen Mindeststandards entspricht, wurden vor der zu erwartenden Blamage am Oberlandesgericht alle Verfahren schnell in die Niederlande abgegeben. Dort liesen, wenn auch unter dem Einfluss der deutschen Nichtermittlungen und Falschbehauptungen, die Richter Weitsicht walten und zum Wohle der Kinder den Sachverhalt ermitteln. Obwohl auch die niederländischen Behörden eine gewisse Aversion gegen alternative Lebensweisen an den Tag legten und nicht wenig unternommen haben, um Missbrauch oder schädliche Einflüsse zu Lasten der Kinder aufzudecken, verliefen alle Ansätze ergebnislos. Die Rechtsbank beendete daher die Verfahren, die Kinder und deren Eltern sind von allen Makeln freigesprochen und wieder Inhaber aller Rechte und Pflichten – einschließlich des Mitbegründers der Gemeinschaft R. B..

Sekte als Kampfbegriff

Im vorliegenden Verfahren, das meiner Meinung nach als Blaupause dient in Verfahren gegen Glaubensgemeinschaften, hat daher die Verwendung des Begriffes „Sekte“ nicht nur beschreibenden Charakter, sondern der Begriff ist Programm: Allianzen aus Staatsanwaltschaft, Polizei, Experten beeinflussen damit nicht nur Zeugen, sondern auch die Öffentlichkeit. Kritik ist aufgrund des nichtöffentlichen Charakters von Missbrauchsverfahren weitgehend ausgeschalten. Ohne Kenntnisse aus den Familienverfahren wäre es letztlich nicht möglich, einen Artikel über den Orde der Transformanten zu schreiben.

Umso wichtiger muss es daher sein, diesen Begriff in Zukunft zu vermeiden. Öffentlichkeit reagiert auf diesen Begriff, weil er emotional aufgeladen ist. Dadurch, und nur hierauf kommt es an, wird die öffentliche Meinung gelenkt. Kritische Nachfragen unterbleiben grundsätzlich. Eine wissenschaftliche Auseinandersetzung in einem grundgesetzlich geschützten Bereich bleibt daher unmöglich. Willkür wird dadurch der Weg bereitet.

Verdrängung anderer Glaubensrichtungen aus Deutschland: Die Rolle von Sektenexperten

Wozu dies führen kann, haben die Familienverfahren und die Strafverfahren gegen die Zwölf Stämme bewiesen: Einer Verdrängung anderer Glaubensrichtungen und – ideen aus Deutschland hinaus[30].

Dass es Ziel dieser Allianz ist, andere Glaubensrichtungen zu zerstören, würde sich sicherlich belegen lassen, wenn man die Strafakten veröffentlichen dürfte und wenn die der Verteidigung zur Verfügung stehenden Akten vollständig wären. Womit hat die den Orde nicht kennende „Expertin“ Riede Polizei, Staatsanwaltschaft und Zeugen indoktriniert? Primärliteratur steht nicht zur Verfügung, eigene soziologische Untersuchungen hat sie zu keiner Zeit durchgeführt, mit Priestern und Mitgliedern des Orde nicht gesprochen. Was also wurde den Betroffenen erzählt, was deren Blickrichtung bestimmt hat? Die einzige Antwort geben die Presseinterviews von Riede, die von falschen Fakten nur so strotzen und noch heute weiterverbreitet werden[31]:

·         Das meiste verdiente Geld ging natürlich an den Propheten.

·         Der Prophet hatte ein Buch mit Prophezeiungen geschrieben und es an seine Anhänger verteilt.

·         Seine Frauen mussten sich ein Tattoo mit seinem Bild stechen lassen.

·         Die Sektenmitglieder schotteten sich von der Außenwelt ab, aber sie mussten Geld verdienen, und so gründete der Prophet eine Veranstaltungsagentur

Diese Falschbehauptungen dienen dem von Jenkins geäußerten Phänomen:

Sekten erfüllen eine praktische integrative Funktion, indem sie einen gemeinsamen Feind darstellen, einen ‚gefährlichen Außenseiter‘, gegen den sich der Mainstream vereinigen und seine gemeinsamen Normen und Überzeugungen wieder geltend machen kann. Je nach dem rechtlichen und kulturellen Umfeld einer bestimmten Gesellschaft kann die Spannung zwischen Sekten und der Mehrheitsgesellschaft zu aktiver Verfolgung führen oder sie kann die Form von Ausgrenzung und negativer Stereotypisierung annehmen.“[32]

Rechtlich bedenklich hierbei ist nicht nur, dass die Behörden konfessionell gebundene und wissenschaftlich nicht qualifizierte Experten einschalten, während renommierte Forscher und Wissenschaftler der Soziologie wie Palmer, Wright, Introvigne, Rigal-Cellard und andere nicht gehört werden. Dass man dann diesen Sektenexperten Informationen zukommen lässt und diesen Kontakt zu Zeugen vor richterlicher Vernehmung zubilligt, ist abzulehnen. Dass sich dann gegebenenfalls in den nicht bekannten Aussagen Stereotypi zu Sekten finden, die Hinweise darauf geben könnten, dass eben kein erlebtes Wissen wiedergegeben wird, liegt auf der Hand, bleibt aufgrund des weitgehenden Geheimverfahrens unklar.

Umso stärker erhalten die bekannten falschen Fakten Gewicht.

Gerade im Spannungsfeld zwischen dem Interesse an einer strafrechtlichen Aufklärung einerseits und der Religionsfreiheit andererseits muss hier transparent, fair und nachvollziehbar gerarbeitet werden. Dass man pauschal Aussteigeraussagen mehr Gewicht einräumt als Mitgliedern der Glaubensgemeinschaft, wie es das Amtsgericht Kleve als Familiengericht tat – dieses Risiko besteht umso mehr im nichtöffentlichen Strafverfahren – ist aus jedem Gesichtspunkt heraus bedenklich. Und: Sollte sich herauskristallisieren, dass Beeinflussungen Dritter und Falschaussagen vorliegen, würde dies eine Welle an Haftungs- und Verantwortlichkeitsfragen nach sich ziehen. Da ist es doch leichter, mit der gängigen richterlichen Überzeugung keine Zweifel an den Aussagen bereits belegter Lügner aufkommen zu lassen und damit die Einschränkung der Religionsfreiheit in Kauf zu nehmen.

Warum das alle angeht

Warum das alle angeht? Weil die Vorgehensweise auch gegen normale Eltern dieselbe ist. Kein Nachforschen. Keine Entlastungsbeweise. In diesem Verfahren kann man das hervorragend belegen, weil in vielen Fällen drei Richter dasselbe (nicht) getan haben. Damit hat man den systematischen Beweis. Den, dass man erst – verfassungswidrig die Kinder herausnimmt und dann Beweismittel für seine Thesen finden möchte (oftmals subjektiv, nicht verifizierbar.

Das ist rechtsstaatswidrig und verfassungswidrig.

Und deshalb geht es uns alle an. Weil wir alle Eltern sind, unabhängig von Rasse, Religion, sexueller Orientierung oder Behinderung.


[1] https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/polizeieinsatz-in-goch-mutmassliche-sekte-am-niederrhein-17012805.html

[2] Antrag des Jugendamtes an das AG Kleve, u.a. 48 F 317/20

[3] Antrag des Jugendamtes aaO

[4] Antrag des Jugendamtes aaO, Kleveblog https://www.kleveblog.de/orden-der-transformanten-grosseinsatz-der-polizei-auf-gut-graefenthal-selbsternannter-prophet-festgenommen-verdacht-der-freiheitsberaubung/

[5] https://de.wikipedia.org/wiki/Zw%C3%B6lf_St%C3%A4mme_(Glaubensgemeinschaft)#Sorgerechtsentzug_und_Strafverfahren_wegen_Kindesmisshandlung

[6] https://www.osce.org/files/f/documents/5/8/186856.pdf

[7] https://www.bild.de/regional/muenchen/news-inland/shalomah-11-entfuehrt-sekten-kinder-sollen-2022-fuer-jesus-bereitstehen-77999266.bild.html

[8] https://forefeurope.wordpress.com/2015/05/28/germany-almost-two-years-after-violent-privation-of-children-local-court-has-not-started-to-collect-evidence/

[9] Z.B. OLG München, Familiensenate Augsburg 30 UF 232/15

[10] Susan Palmer, Affidavit 17.09.2014 zu den 12 Stämme Verfahren

[11] https://rp-online.de/nrw/staedte/goch/goch-prozessbeginn-um-sektenfuehrer-im-kloster-graefenthal-im-kreis-kleve_aid-59644843

[12] David Bromley, The Politics of Religious Apostasy

[13] Susan Palmer, aaO

[14] Zdenek Vojtísek, The Role oft he Apostates in the Twelve Tribes conflict in Germany

[15] Zdenek Vojtísek aaO

[16] Die Enquente Kommission des Deutschen Bundestages empfiehlt diesen Begriff nicht zu verwenden

[17] https://www.opferhilfen.de/app/download/11282191121/2018-Traumatherapie-RechtskraftII-1.pdf?t=1592300751

[18] Ursula Gasch, Mögliche Einflüsse von Psychotherapie auf die Aussage des Opferzeugen im Strafverfahren

aus gutachterlicher Sicht, Vortrag 26. Opferforum „Im Blick: Psychische Traumafolgen“

[19] vgl. Volbert & Dahle 2010

[20] Abmahnung gegen Sabine Riede vom …

[21] Vgl. §353d StGB, der Mitteilungen aus nichtöffentlichen Verfahren unter Strafe stellt

[22] 1 BvR 670/91 Rn. 57 unter Bezugnahme auf die Enquente-Kommission

[23] 1 BvR 670/91 Rn. 59

[24] AG Kleve, 4 F 265/20

[25] https://www.kleveblog.de/orden-der-transformanten-grosseinsatz-der-polizei-auf-gut-graefenthal-selbsternannter-prophet-festgenommen-verdacht-der-freiheitsberaubung/

[26] Vgl. Beschlüsse AG Kleve

[27] Beschwerdebegründung Advogada Delaine Kühn zu 48 F 328/20

[28] Beschwerdebegründung aaO

[29] AG Kleve 48 F 328/20

[30] https://www.spiegel.de/lebenundlernen/schule/sekte-zwoelf-staemme-verlassen-deutschland-a-1051506.html

[31] https://revu.nl/artikel/447805/profeten-hemel-en-hel

[32] Jenkins, Pedophiles and Priests, 158).

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