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Gutachten

Kein Anwesenheitsrecht Zeuge bei Gutachten

Das Kammergericht in Berlin hat im Verfahren 3 UF 1069/20 sich ausführlich mit der Frage auseinandergesetzt, ob und unter welchen Umständen während der Exploration ein Zeuge mit anwesend sein darf. Es kommt zu folgendem Schluss: Es gibt kein Anwesenheitsrecht Zeuge bei Gutachten. Das Kammergericht setzt sich hier ab von der bekannten Entscheidung des OLG Hamm II-14 UF 135/14, die einen Zeugen zulässt, soweit dieser schweigt und nicht stört

Kein Anwesenheitsrecht Zeuge bei Gutachten

Das Kammergericht meint insoweit, dass ein Anwesenheitsrecht eines auch sachverständigen Zeugen alleine deshalb unzulässig ist, weil dann auch der Gegenseite die Anwesenheit zuzulassen sein müsste. Denn dies gebietet die Waffengleichheit:

 Denn es ist denkbar, dass der zu Untersuchende und die in seinem Lager stehende Begleitperson einen Sachverhalt schildern, der die Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen begründen könnte, ohne dass sich der Sachverständige – wenn keine Video- oder Tonaufnahmen darüber vorliegen – dagegen wehren und ohne dass die übrigen Beteiligten Einblick in das Geschehen hätten und dem entgegentreten könnten. Es ist auch zu berücksichtigen, dass im Hinblick auf die Stellung des Sachverständigen als eines Gehilfen des Gerichts kein Grund besteht, dem jeweiligen Beteiligten generell das Recht zuzubilligen, eine Vertrauensperson als Zeugen hinzuzuziehen (vgl. OVG Koblenz, Beschluss vom 11. Juni 2013 – 2 A 11071/12 -, juris).

Kammergericht aaO

Dass in Verfahren grundsätzlich auch die Frage der Parteiöffentlichkeit und Beweisunmittelbarkeit zu beachten sind, verkennt das Kammergericht. Und: Es ist spannend, dass es ein Argument sein soll, dass sich dann der Sachverständige nicht wird wehren können, während umgekehrt die mangelnde Möglichkeit des Explorierten sich zu wehren kein Problem darstellt. Diese Argumentation ist bedenklich und könnte eine Befangenheit darstellen.

Ein weiteres Argument ist folgendes: Die Anwesenheit einer Begleitperson soll ein sachliches Begutachtungsergebnis nicht erreichbar machen und damit der Erkenntniswert des Gutachtens beeinträchtigen. Das ist erstaunlich. Weil doch bereits die Begutachtungssituation per se etwas besonderes ist und dadurch der Explorierte nervös etc. ist. Da kann eine beruhigende Person sogar positiv wirken. Das ist ein Argument, das meiner Meinung nach ins Blaue hinein getätigt ist.

Schweigepflichtsverstöße?

Absurd wird es dann, wenn ein Schweigepflichtsverstoß und ein Verstoß gegen die Nichtöffentlichkeit konstruiert wird:

Im Übrigen steht der Anwesenheit einer Begleitperson, die nicht Verfahrensbeteiligte ist, der Sinn und Zweck der Regelung des § 170 Abs. 1 Satz GVG entgegen. Zum Schutz der Privatsphäre und der Persönlichkeitsrechte der Beteiligten werden Verhandlungen, Erörterungen und Anhörungen in Familiensachen nichtöffentlich durchgeführt. Einsicht in familiengerichtliche Akten kann Dritten nur gewährt werden, soweit schutzwürdige Interessen eines Beteiligten und eines Dritten nicht entgegenstehen, § 13 Abs. 1 FamFG. Mit dem Schutz der Privatsphäre und der Persönlichkeitsrechte des Kindes und der Mutter ist es aber nicht vereinbar, dass Dritte in das vom Senat angeordnete Begutachtungsverfahren einbezogen würden. Auch wenn nur die Gespräche und Untersuchungen des Vaters der Beobachtung durch einen Dritten unterlägen, müssen doch Sachverhalte mit dem Vater erörtert werden, die die Mutter und das Kind betreffen und die diese dem Sachverständigen unter der Prämisse seiner Verschwiegenheitspflicht anvertraut hatten. Es bestehen daher insoweit auch Bedenken gegen die Teilnahme einer Begleitperson wegen eines Verstoßes gegen die Schweigepflicht des Sachverständigen, die gemäß § 203 StGB geahndet werden könnten.

Kammergericht aaO

Grundsätzlich hat der Anwalt Anwesenheitsrecht!

Denn eine fachkundige dritte Person oder der eigene Anwalt hat grundsätzlich ein Anwesenheitsrecht. Sich hier hinter Persönlichkeitsrechten zu verstecken ist bedenklich und meiner Meinung nach nicht geeignet, um Vertrauen in Gutachten zu erwecken. Zudem sollte im Gutachten doch sowieso alles stehen, was gesagt wird. Also erfahren das die Beteiligten auch. Wenn überhaupt könnte man das alles ja technisch regeln (Nebenraum mit Videoübertragung, Durchsichtiger Spiegel).

Die Anwesenheit von sachkundigen Dritten oder des Prozessbevollmächtigten zu verbieten ist bedenklich und dürfte Art. 6 EMRK verletzten

Michael Langhans, Volljurist

Es fällt auf, dass man hier alles versucht, um eine Prüffähigkeit des Gutachtens durch externe Dritte zu verhindern. Das dürfte meiner Meinung nach die Besorgnis der Befangenheit begründen. In keinem anderen Rechtsbereich ist eine sachkundige dritte Person ausgeschlossen, nur in familienrechtlichen Sachen?

Keine Einsicht in Videoaufnahmen der Exploration

Und dann wird es skuril: Selbst wenn eine Videoaufnahme angefertigt wurde, sollen die Beteiligten darauf nicht zugreifen können:

Die Herstellung einer Ton- oder Videoaufzeichnung seitens des Sachverständigen kann von den Eltern nicht beansprucht werden (vgl. auch KG, Beschluss vom 28. April 2015 – 16 UF 244/14 -, BeckRS 2015, 18471 Rn. 29, beck-online). Soweit der Sachverständige jedoch die Anfertigung von Videoaufnahmen als vertrauensbildende Maßnahme anbietet und durch die Aufzeichnung keine, durch Beobachtungseffekte verzerrte Datenerhebung befürchtet, die den Erkenntniswert des Gutachtens beeinträchtigen könnte, steht dem nichts entgegen.
Es ist aber bereits jetzt darauf hinzuweisen, dass diese Dokumentation nur dem Senat überlassen und im Rahmen einer Beweiserhebung im Beisein der Verfahrensbeteiligten verwertet werden darf.

Kammergericht aaO

Diese Auffassung halte ich für nicht vertretbar. Denn damit wird die Prüfbarkeit des Gutachtens vereitelt. Denn ob sich jemand vom Kammergericht die Mühe macht, das alles abzuklären, bleibt unklar. Meine Erfahrung mit Gutachten ist, dass wenn man selber Widersprüche nicht aufzeigt es dann keiner macht. Mein Vertrauen in das Kammergericht fehlt damit. Mir selber gegenüber wurden auch schon kammergerichtliche Zusagen gemacht, etwas zu prüfen, was man dann nie mehr gehört hat ob es erfolgt ist. Aussitzen, nennt man das.
Zudem verkennt das Gericht einen wesentlichen Teil: Wenn man von Anfang an an einem Gutachten teilnimmt, stimmt man einer Verwertung der Informationen auch im Hinblick auf die Prüfbarkeit des Gutachtens zu. Das gilt also auch für Gutachtensteile, die nicht nur auf dem Papier wiedergegeben wurden. Wieso sollte ein Video auch anders behandelt werden als eine Tonbandaufnahme oder ein Transkript?

Wer der Begutachtung zustimmt, stimmt auch der Verwertung aller Erkenntnisse zu. Das Kammergericht vergisst das leider.

Michael Langhans

Ich bin hier auch nicht der Meinung, dass der andere Elternteil verhindern kann dass seine Tonbänder/Videos weitergegeben werden. Denn er hat freiwillig der Exploration und der Aufzeichnung zugestimmt. Dann muss das auch anders herum zulässig sein, diese im Rahmen der Prüfbarkeit zu hinterfragen.

Fazit

Die Entscheidung des Kammergerichts mag ausführlich sein, sie ist aber falsch. Es wird wesentliches verkannt und letztlich nur die Prüffähigkeit eines Gutachtens negiert. Meiner Auffassung nach hätte man das Gericht hier wegen der Besorgnis der Befangenheit und wegen Verstößen gegen fundamentale Rechte ablehnen müssen.

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Gutachten

Gutachten: Keine Erstellung durch Hilfskraft

Es kommt immer mal wieder vor: Ein (familienpsychologisches) Gutachten wird nicht nur vom Gutachter, sondern von einem Co-Autoren mit erstellt. Das ist unzulässig: Keine Erstellung durch Hilfskraft, jeder Gutachter muss im Beweisbeschluss namentlich benannt sein. Detlef Burhoff berichtet insoweit in seinem Block über die Konsequenzen: Dem dortigen (strafrechltichen) Gutachter wurde der Gutachtensauftrag entzogen. Das Gutachten ist wegen Verstoß gegen das Verbot der Delegation der Exploration unverwertbar. Solch ein Vorgehen ist absolut unsachgemäß, wie Salzgeber in seiner Besprechung zu OLG Schleswig in NZFam 2020, 719 schreibt:

Im Beschluss wird eine Reihe von Hinweisen auf völlig unsachgemäßes Vorgehen der Sachverständigen gegeben, sei es bei der Exploration, die nicht nur durch die beauftragte Sachverständige sondern von einer beigezogenen Psychiaterin ohne ergänzenden Beschluss (…) durchgeführt worden ist

Josef Salzgeber, Kommentar zu Anforderungen an den Beweisbeschluss und an die Qualifikation des für ein
familienpsychologisches Gutachten hinzuzuziehenden Sachverständigen


Schlüsse auf eine delegierte Exploration kann man nicht stützen.

Keine Erstellung durch Hilfskraft

Nicht umfasst von diesem Verbot sind kleinere Handlungen wie Empfang, eine Urinprobe ins Labor geben usw.
Doch alles was unmittelbar einfliesst in das Ergebnis des Gutachtens muss der Gutachter selber explorieren. Er kann sich nicht auf – im übrigen ggf. auch nicht richtige – Aussagen oder Protokolle verlassen.

Rückerstattung der Gutachtenkosten

Solcherlei erlangte Gutachterkosten sind ausnahmslos zurückzuerstatten.

Den Artikel von Detlef Burhoff lest Ihr hier:

https://blog.burhoff.de/2022/06/68539/?fbclid=IwAR0-pYX_qInaVWfW13rqeHxoHQc2_gYIszaWU33pk5X9CvPsIcVhljluR6o
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Recht allgemein

Unser Verein „Erzengel“

Wer es noch nicht mitbekommen hat: Wir haben einen Verein gegründet, um die politische Arbeit und die juristische Arbeit zu professionalisieren. Ihr findet den Verein im Internet unter https://www.erzengel.help oder https://www.erzengel.eu.:

Warum noch ein Verein?

Warum haben wir noch einen Verein gegründet? Wir glauben daran, dass sich im Familienrecht nur dann etwas ändert, wenn in den folgenden Drei Komponenten etwas geändert wird:

a) Rechtlich die Qualität verbessern

b) Journalistisch auf Fehler hinweisen

c) Politisch die Botschaften streuen

Nur wenn in allen drei Bausteinen die Situation angegangen wird, wird ein Erfolg erreichbar sein. Insoweit ist die politische Arbeit neben meiner rechtlichen und meiner journalistischen ein weiteres Standbein.

Warum der Name „Erzengel“?

Weil es das ist, was wir tun: Erzngel sind die, die den Menschen am Nächsten stehen. Und Erzengel verkünden wichtige Botschaften. Wir stehen den Menschen bei in der Not und verkünden die Wahrheiten rechtlicher und tatsächlicher Art, die viele nicht lesen und verstehen wollen.

Gleichwohl sind wir konfessionell ungebunden. Wir bekennen uns nur zu den Grund-, Menschen-, Kinderrechten.

Deine engagierte Interessenvertretung zur Wahrung von Grund- und Menschenrechten insbesondere in familienrechtlichen Verfahren. Wir stehen für Dich ein. Und kümmern uns.

Motto Verein Erzengel

Welche Vorteile ziehe ich aus dem Verein?

Du hast immer einen rechtlichen und menschlichen Ansprechpartner. Dir geht es nicht gut? Lass uns darüber reden. Du brauchst einen Rat? Dann rufe uns an. Kostenlos könnt ihr Termine für unsere Handyhotline buchen. Und wenn es mal drängt, könnt ihr auch einfach anrufen oder uns anschreiben.

Mitglieder haben dabei öfter die Möglichkeit, anzurufen, und länger.

Wir arbeiten mit Anwälten zusammen, die Eure Fälle nach unseren Ideen und Erfahrungen führen können, wenn ihr das wollt. Wir beraten aber auch Eure Anwälte, falls diese das zulassen.

Wir haben Arbeits- und Selbsthilfegruppen. Diese Gruppen sind das Herz des Vereins. Sie versuchen politische Lösungen zu erarbeiten. Betroffene und Fachleute arbeiten zusammen Hand in Hand.

Wir stehen mit Fachleuten in Kontakt, die als Beiträte unseren Verein unterstützen.

Unsere Projekte wie „Bitte finde mich“ – die Suchmaschine für entfremdete Eltern – und andere Projekte legen den Finger in die Wunde. Wir lamentieren nicht, wir handeln. Weil wir daran glauben, dass wir eine bessere Welt schaffen können, in denen die Familien geschützt sind.

Was kostet die Mitgliedschaft?

Die Mitgliedschaft kostet 120 € im Jahr und 25 € Aufnahmegebühr. Bei Leistungsbezug nach dem SGB II und vergleichbar reduziert sich der Beitrag um 50%.

Darf ich mitarbeiten?

Mitarbeit ist in unserer Satzung festgeschrieben, also nicht nur erwünscht sondern geboten. Gemeinsam kümmert es sich nämlich besser!

Ich habe da eine Idee…

Dann teile uns diese bitte mit.

Neugierig? Dann komm und werde Teil einer neuen Bewegung. Wir freuen uns auf Dich!

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Sorgerecht

Gaslighting im Sorgerechtsstreit

Gaslighting ist, da sind sich viele einig, eigentlich psychische Gewalt. Was genau mit diesem Begriff gemeint ist, woran man es erkennt und wie man im Verfahren darauf reagiert, das erkläre ich Euch in diesem Beitrag.

Was ist Gaslighting?

Gaslighting ist eine Manipulationstechnik, mit der das Opfer gezielt desorientiert, manipuliert und verunsichert wird. Am Ende weiss das Opfer nicht mehr zwischen Realität und Wahn zu unterscheiden, zweifelt an sich selbst, wodurch Realitätssinn und Selbstbewusstsein zerstört werden.

Wie genau funktioniert diese Manipulationstechnik?

Der Täter stellt dauernd die Realität in Frage und verunsichert dadurch das Opfer. Das funktioniert über einen langen Zeitraum. Beispielsweise wird vom Täter Stein und Bein geschworen, dass ein Ereignis nicht stattgefunden hat oder anders stattgefunden hat.

Der Täter ist besessen davon, „Recht“ zu behalten. Teils manipuliert er auch Dritte, so dass diese die Sicht des Täters bestätigen. Teils wird ein erheblicher Aufwand betrieben, die (falsche) Realität des Täters zu belegen. Das ganze wird dann mit Vorwürfen wie „Du bist Schuld“, „Du bist Dumm“ oder „Du bildest Dir das alles nur ein“ kommentiert.

Weil das ganze in einem Vertrauensverhältnis und über eine lange Zeit stattfindet, ist der Missbrauch schleppend. Nur langsam zweifelt das Opfer an sich selber. Dadurch wird es gleichzeitig abhängig vom Täter, weil nur dieser ja die Wahrheit sagt und kennt. Niedergeschlagenheit, Angstgefühle und Zweifel an den eigenen Fähigkeiten sind nur einige Beispiele für frühe Folgen von Gaslighting.

Je weniger Selbstbewusstsein das Opfer hat, desto anfälliger wird es für neue Lügen – eine Teufelsspirale. Und meist geht das alles mit einer sozialen Isolation einher, hervorgerufen durch Lügen auch Freunden und Familien gegenüber. Dadurch wird man noch wehrloser.

Gaslighting projiziert und spiegelt sich auf Dich

Gaslighter sind ein Meister darin, ihre Probleme auf Dich zu projizieren. Dieses Spiegel, also vorwerfen der Verhaltensweisen des Täters als Verhaltensweisen des Opfers, manipuliert und verletzt.

Wie verhindere ich Gaslighting?

Am Besten wappnet man sich gegen Gaslighting, indem man sein Selbstbewusstsein stärkt und erlebtes schriftlich niederlegt. Dann hat es die Täterseite erheblich schwerer, sich durchzusetzen. Wichtig ist auch, den Kontakt zu guten Freunden nicht abbrechen zu lassen.

Wie erkenne ich Gaslighting?

Gaslighting besteht aus Lügen und Leugnen. Erst wird durch eine Lüge die Realität verzerrt. Dann wird, wenn das Opfer auf der Wahrheit beharrt, die Lüge geleugnet. Und das vehement. Denn der Täter hat Recht, niemand sonst. Geschickt angestellt zweifeln die Opfer dann an sich und haben dem Täter gegenüber Schuldgefühle. Vertraue auf Dein Bauchgefühl und lerne, auch nein zu sagen.

Gaslighting im Sorgerechtsstreit

Im Familienrechtlichen Verfahren ist Gaslighting ein Übel. Denn wenn das Selbstbewusstsein erst einmal zerstört ist, kann man sich schwer gegen Vorwürfe wehren. Die Lügen werden immer Haarsträubender, das Opfer leidet immer mehr und versinkt. Oft wird von Dritten dann die Wahrheit des Täters aufgegriffen. Wer jetzt keine Nachweise wie Freunde oder ein Tagebuch hat, der tut sich schwer entsprechend vorzutragen. Und die eigene Unsicherheit führt dazu, dass man Dir nicht glaubt.

Sinnvoll ist es also, das eigene Selbstbewusstsein professionell stärken zu lassen. Denn dadurch wird der Schlüssel des Täters, Dich zu manipulieren, vernichtet. Starkes Selbstbewusstsein verhindert solche Manipulation.

Gaslighting und Kinder

Wie bereits bei Lovebombing und Narzissmus geschildert, ist auch Gaslighting eine Belastung und Gefährdung für gemeinsame Kinder. Diese nehmen nicht nur die teils negative Sicht des Täters über das Opfer an. Gleichzeitig werden dadurch auch die Chancen im Kampf um das Kind durch diese Form der Manipulation.

Taktisch ist es daher meist wichtig, nicht zu reagieren und zurückzuschießen, sondern lieber daran zu arbeiten, die eigene Bedeutung für die Entwicklung und Erziehung der Kinder in den Fokus zu setzen. Einen Streit verliert man, denn der Täter ist der mit der langjährigen Erfahrung.

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Sorgerecht

Lovebombing im familienrechtlichen Streit

Lovebombing ist eine Manipulationstechnik, die besonders zu Beginn einer Beziehung genutzte wird. Aber auch in toxischen Beziehungen wird Lovebombing benutzt, um eine Trennung aufzuhalten bzw. zu verhindern. Insbesondere Narzisstische Persönlichkeiten neigen zu Lovebombing als eine Technik der Kontrolle.

Was ist Lovebombing?

Beim Lovebombing gibt sich der andere übertrieben viel Mühe, er „bombadiert“ Dich mit Gefühlen, Geschenken, Aufmerksamkeit und mehr. Das ist erst einmal schön, man fühlt sich bewundert, geliebt, gebraucht. Dadurch wird manipulatorisch durch die viele Aufmerksamkeit aber das Gefühle erzeugt oder wieder erweckt. Es ist alles zu schön um wahr zu sein.

Und wenn man dann auf Wolke Sieben sitzt, dann kommt der tiefe Fall. Denn die Aufmerksamkeit gibt es nur noch für Gegenleistung. Man muss sich fügen und gefügig sein. Das kann normaler Druck sein, aber auch eine für das Verfahren relevante Handlung. Wenn die körperliche Gewalt oder die Beleidigung verziehen und die Tür samt Herz wieder geöffnet hat, beginnen dann die alten Spielchen von Macht und Intrige aufs Neue:

Du wirst von der Wolke Sieben schnell wieder in die Höllen der Realität geholt. Emotional zieht dich das immer noch weiter nach unten und zerstört Dich ein Stück mehr. Selbstbewusstsein, Entwicklung? All das geht verloren. Man vergisst zu vertrauen. Hat zuviel Liebeskummer, misstraut sich selbst und den eigenen Gefühlen. Nirgends ist man so verletztlich wie in der Liebe.

Warum ist Lovebombing im familienrechtlichen Streit ein Thema für meinen Blog?

Nun, das liegt daran, dass wir das Thema Narzissmus immer mal wieder haben. Und es diese Manipulatoren schaffen, dadurch Beweise wie Strafverfahren zu vernichten (Anzeigen werden zurückgezogen, man „verzeiht“ usw.) oder eben auch durch Schuldumkehr („ich habe doch soooo viel für Dich getan“) im Verfahren Druck aufbauen. Dieser Druck, wenn die negative Seite des Lovebombing einsetzt, wird dann oft auch auf die Kinder weitergegeben.

Lovebombing setzt oft immer ein, wenn

a) verhindert werden soll, dass Fehler aufgedeckt werden und

b) als Belohnung, wenn man tut was der andere sagt.

Liebe ist also die Belohnung für Gehorsam und die Aufgabe des eigenen Willens. Sie macht Dich abhängig und gefügig. Ein Teufelskreis entsteht. Das ganze hat auch ein Suchtpotential, weil man das gute Gefühl dieser falschen „Liebe“ immer und immer wieder haben möchte und sich dann eher fügt.

Lovebombing ist jedenfalls selten echt. Solange sich der oder die Partner nach den Wünschen und Vorstellungen des Love Bombers richtet und sich in seinen Augen “richtig” verhält, strotzt die Beziehung nur so von überschwänglichen Liebesbeweisen des Love Bombers (mehr Infos hier).

Wie erkenne ich Lovebombing?

Du kannst dann Opfer von Lovebombing sein, wenn

  • der Gegenüber immer in Superlativen spricht (einzige echte Liebe, nur Du bist wichtig, nie habe ich jemand so geliebt wie Dich, Du bist die tollste Person auf der Welt usw.)
  • die Bindung als etwas einzigartiges besonderes dargestellt wird (füreinander bestimmt usw)
  • Geschenke überhand nehmen und teils deplaziert sind (auf Arbeit gesendete Geschenke usw.)
  • der andere Deine ganze Zeit beanspruchen möchte und Dir nichts mehr erlaubt ausser ihn/sie zu sehen
  • eine besondere Zukunft nur gemeinsam vorbestimmt seins oll
  • normale Komplimente unglaubhaft übertrieben sind (die schlauste, tollste, lustigste Person usw.)

Natürlich ist nicht ein Argument gleich Lovebombing. Die Vielzahl der Argumente hingegen ist ein Warnzeichen, das man aber oft auf Wolke sieben übersieht.

Auswirkungen auf Kinder

Lovebombing hat aber leider auch Auswirkungen auf Kinder. Denn diese übernehmen diese ungesunden Verhaltensweisen. Auch ihr Selbstbewusstsein leidet unter solchen Attacken des Lovebombing. Und das stellt nicht nur eine psychische Belastung oder Beeinträchtigung dar, es hindert die Entwicklung und gefährdet daher das Kindeswohl. On-Off-Beziehungen wie bei Borderline sind für kein Kind etwas gutes. Kinder lernen zudem, dass Manipulation wirkt oder dass man sich selbst nicht entwickeln darf.

Auch wenn es schwer ist, sich aus solchen Beziehungen zu lösen, muss man sich immer vor Augen führen dass diese nicht gesund sind.

Beziehung retten?

Wie bei allen psychischen Problemen stellt man sich immer die Frage, ob man eine solche Beziehung retten kann. Natürlich kann man das. Aber dazu muss man das Problem erkannt haben, sich hieraus lösen, Gespräche führen und mit Liebesentzug umgehen können. Eine gute fachliche Begleitung ist hier sicherlich hilfreich, damit Ihr euch nicht verzettelt.

Oft hat jedenfalls der Gegenüber eine Bindungsangst oder ist Narzisst. Und bei solchen Problemen ist eines klar: Nicht Du kannst den anderen Ändern. Er muss sich ändern. Und darüber hast Du keine Kontrolle.

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Amtshaftung

Schadensersatzklage gegen Papst Benedikt XVI.?

Die Augsburger Allgemeine berichtet unter Bezugnahme auf Berichte anderer Medien von einer Klage gegen diverse Verantwortliche der Erzdiözese München-Freising, in Persona den ehemaligen Kardinal Wetter, Generalvikar Klingan und Papst Benedikt XVI. (Ratzinger). Obgleich Verjährung der strafrechtlichen Vorwürfe weitgehend vorliegen soll, soll eine Feststellungsklage zum Erfolg führen.

Disclaimer: Ich kenne die Klageschrift nicht

Da ich die Klageschrift nicht kenne, ist es schwer, die Erfolgschancen einzuschätzen. Aber das, was ich der Presse entnehmen kann, ist für mich eigentlich eindeutig.

Keine Aussicht auf Erfolg

Meiner Meinung nach kann eine Schadensersatzklage gegen Papst Benedikt XVI. oder andere keine Aussicht auf Erfolg haben. Dazu muss man nicht nur einen Anspruch beweisen, sondern auch eine konkrete Verantwortlichkeit der Leitung für konkrete Handlungen. Zudem gehe ich davon aus – wie in Österreich auch – dass die katholische Kirche vor Gericht immer Verjährung einwenden wird, schon um keine Präzedenzfälle zu schaffen.

Aber laut Zeit ist doch genau deshalb eine Feststellungsklage auf Feststellung der Schuld anhängig.

Das Problem dabei: Feststellungsklagen sind grundsätzlich nur solange zulässig, als man keine Leistungsklagen geltend machen kann. Wer also auf Schadensersatz klagen könnte, der muss das auch tun. Strafrechtlich verjährt Missbrauch aktuell erst ab dem 30. Lebensjahr des betroffenen und dann in 5 bis 10 Jahren. Das gilt aber erst seit 26.01.2015. Vorher war die Verjährung bis zum 21. Lebensjahr bzw. 18. Lebensjahr ruhend. Danach setzte die Regelverjährung von 5 bis 10 Jahre an. Wenn das Opfer jetzt also über 30 Jahre alt ist, sind strafrechtlich die Taten verjährt. Neues Recht findet noch keine Anwendung wegen des Rückwirkungsverbots.

30 Jahre Verjährung bei Schadensersatz wegen sexueller Selbstbestimmung

Zivilrechtlich schaut die Situation eh anders aus: Die Regelverjährung beträgt drei Jahre. Bei Schadensersatz wegen Verstoß gegen die sexuelle Selbstbestimmung beträgt hingegen 30 Jahre. Wenn diese lange Frist – die längste, die das Zivilrecht kennt – abgelaufen ist, dann dürfte es weder ein Rechtsschutzbedürfnis gegeben für eine Klage auf Feststellung noch dürfte diese zulässig sein. Ob aus anderen Gründen eine Ausnahme gilt, kann ich ohne Klage leider nicht beurteilen. Das spät vorliegende Gutachten

Warum also eine hoffnungslose Klage?

Warum also geht man dann trotzdem diesen Weg? Der Publicity wegen? Oder weil man auf einen Vergleich hofft? Das ist eine spannende Frage, die sich hoffentlich bald beantwortet. Ich werde mal versuchen an die Klage zu kommen.

Politik muss Verjährung ändern

Die Politik, und das ist schon lange mein Credo, muss jedenfalls die Verjährungsfristen ändern. Weil die jetzige Situation nur die Begünstigt, die Fehler begehen. Die zivilrechtliche Verjährung sollte nie kürzer sein als die strafrechtliche. Und es sollte die Kenntnis von rechtlichen und tatsächlichen Zusammenhängen konkreter notwendig sein, um einen Verjährungsbeginn zu begründen. Bisher sagt die Rechtsprechung nämlich, sobald man, wenn auch erfolglos, klagen kann, muss man klagen.

Das ist lebensfremd. Wer soll klagen, wenn er nicht alle Fakten kennt; wenn sogar die Täter Fakten verschweigen?

Hier besteht politischer Handlungsbedarf, den wir bald in unserem Verein Erzengel ansprechen und thematisieren werden.

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Familienpolitik

Jugendamt an den Pranger

Es ist ein Phänomen, das in letzter Zeit immer wieder durchdringt. Man meint, das Jugendamt bzw. den Sachbearbeiter namentlich an den Pranger zu stellen. Das kann auch Richter oder Anwälte oder Verfahrensbeistände treffen. Allen diesen Aktionen sind zwei Dinge gemein: Erstens wird in der Sache nichts für ein Kind erreicht und zweitens wird die künftige Problemlösung erschwert. Daher bin ich gegen solche Pranger.

Jugendamt am Pranger: Warum eigentlich?

Das namentliche Nennen von Mitarbeitern des Jugendamtes soll, so die Theorie, Missstände aufdecken. Den Beweis, dass dem wirklich so ist, dass man damit etwas (außerhalb der Betroffenencommunity) erreicht, liegt mir nicht vor. Oftmals hat man das Gefühl, dass man damit einem persönlichen Gegner „eine mitgeben“ möchte, sich den Frust von der Seele schreiben usw.
Psychologisch sendet man damit meiner Meinung nach nur ein Signal: Dass man selber verloren und aufgegeben hat. Denn wieso sonst sollte man den Bereich der Sachdiskussion verlassen?

Missstände an den Pranger!

Statt die Personen zu nennen, würde ich mir dezidiertere Auseinandersetzungen mit den Inhalten von deren Wirken wünschen. Welche konkreten Fehler werden behauptet, und wie kann es belegt werden. Wenn man sich oftmals Beschlüsse zu solchen Themen ansieht, dann stellt sich die Situation oft ganz anders dar als vom Betroffenen geschildert. Scheuklappen, möchte man sagen, hindern hier die neutrale Sichtweise. Deshalb sage ich auch immer: Kein Fall ist verloren, aber der Blickwinkel des Gerichts/Jugendamtes entscheidend

„STUTTGARTS OLG-RICHTER R* V* BENUTZT KINDER ALS WAFFE FÜR POLITISCHE UNTERDRÜCKUNG UNSERES CHEFREDAKTEURS“

Solche Überschriften gibt es auf Freifam zu genüge, den Artikeln immanent ist neben der meist dürftigen rechtlichen Auseinandersetzung (und nein, ich habe eine andere Meinung ist kein zutreffendes Argument!) das notorische Benennen und das Werfen von Rechtsbegriffen.

Wo sind die Erfolge dieser Pranger-Arbeit?

Doch egal wieviele Artikel man mit Namensnennung liest: Wo sind eigentlich die Früchte dieser Arbeit? Hat sich für die Menschen etwas geändert, die sich beschweren über das Verhalten? Sind die Kinder zurück/die Rechtsmissstände beseitigt? Offenbar nicht – denn entsprechende Beschlüsse oder Urteile fehlen, die von einer geänderten Sichtweise sprechen. Amtshaftungsklagen scheinen deswegen auch nur zu selten geführt zu werden, stattdessen werden Energie, Zeit und Geld auf unnötige Unterlassungsklagen verschwendet – von allen Seiten. Jetzt kann man ja argumentieren „getroffene Hunde bellen“. Doch dürfen wir den Fokus nicht aus dem Auge verlieren. Und der heißt doch Missstände rechtlich beseitigen und inhaltlich anprangern. Nur so schaffen wir eine Rechtsfortentwicklung.

Pranger als Ausrede: Einzelfall

Letztlich liefert der Pranger doch die hervorragende Ausrede „Einzelfall“. Vom Systemversagen hin zu einem individuellen Fehlverhalten. Dadurch ist gerade das Ziel des Prangers, Missstände aufzudecken, verloren. Denn wir alle wissen, dass es systematische Fehler sind, fehlende Kontrolle.

Niemals mit allen Streiten!

Eine weitere Weisheit meines Erachtens ist es, dass man niemals mit allen Streiten sollte. Richter anprangern, Jugendamtsmitarbeiter, Anwälte, Verfahrensbeistände und Gutachter: Wer soll dann denn bitte noch auf Eurer Seite stehen und das Verfahren positiv entscheiden? Ihr liefert damit nur die Voraussetzung dafür, dass sich Eure Gegner verbünden. Lasst die Tür offen, zumindest einen Spalt und für eine Person (ich tendiere eher dazu, nur einen Gegner frontal anzugehen und dessen Fehler als Argument für Meinungswechsel dritter offen zu lassen).

Blickwinkel ändern!

Verfahren gewinnt man auch dann, indem man gegebenenfalls das tut, womit keiner rechnet. Dann ist die Überraschung auf Eurer Seite und damit die Aufmerksamkeit aller beteiligten. Auch wenn man merkt, dass eine Strategie keine Früchte trägt, sollte man die Strategie modifizieren. Von Märtyrertum hat die Welt definitiv nichts – und Eure Kinder sowieso nicht. Ihr seid die letzte Chance für Eure Kinder auf Normalität. Sollte man diese um das eigene Ego oder Brunftgebahren willen opfern?

Pranger lösen keine Probleme, sie schaffen neue

Pranger lösen kein einziges Problem. Sie schaffen neue, führen den Streit von der Sach- auf die persönliche Ebene. Und damit ist keinem geholfen. Dasselbe gilt für „alle Jugendamtsmitarbeiter“, „alle Anwälte“, „alle Richter“. Ich erlaube mir aus meiner Erfahrung heraus die Bemerkung, dass es überall gute Leute und schlechte gibt – und ja, dass es zu viele schlechte oder mehr schlechte als gute gibt, mag man auch noch behaupten. Aber darüber hinaus sollte man nicht vergessen dass es auch gute gibt. Und daher solltet Ihr die Tür offen lassen.

Gerne bin ich bereit, hier zu sagen wenn ich falsch liege. Liefert mir doch Belege, wann eine namentliche Nennung von Mitarbeitern des Jugendamtes, von Richtern, Anwälten usw. zu einer konkreten Verbesserung der Situation für ein Kind geführt hat. Dann entschuldige ich mich gern für diesen Artikel. Ohne den Nachweis freilich ist der Pranger nur ein Communityding, das Euch um die Ohren fliegt und den Focus weg von den Chancen auf eine tatsächliche Änderung legt.

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Recht allgemein

Klagen beim Verwaltungsgericht im Familienrecht

Wann kann man eigentlich beim Verwaltungsgericht im Familienrecht klagen? Welche Klagen beim Verwaltungsgericht im Familienrecht gibt es und wie merke ich dass ich die richtige Klage beim richtigen Gericht eingelegt habe? Das erkläre ich Euch in diesem Beitrag.

Klagen beim Verwaltungsgericht

Klagen beim Verwaltungsgericht sind nicht nur ein taktisches Mittel, um die Allianz von Jugendamt und Gericht, die sich kennen und unterstützen müssen, aufzubrechen. Sie bringen einen neuen Blickwinkel in das Verfahren. Verwaltungsgerichte arbeiten sehr aktensauber, kennen also den Aktenvortrag, ermitteln und prüfen formell. Ich habe eigentlich immer sehr gute Erfahrungen mit den Verwaltungsgerichten gemacht, was das angeht.

Klage bei Inobhutnahme auf Unzulässigkeit

Die hier im Blog bereits besprochene Klage ist diejenige auf Unzulässigkeit einer verwaltungsrechtlichen Inobhutnahme. Für den Zeitraum, bis ein Familiengericht entschieden hat, nachdem das Kind durch das Jugendamt herausgenommen wurde, sind die Verwaltungsgerichte zuständig. Ich habe hierüber bereits im Blog berichtet, was es dann alles zu beachten gibt. Das Verwaltungsgericht prüft dann die Voraussetzungen einer Inobhutnahme ohne Beschluss.

Wenn sich durch die familiengerichtliche Entscheidung die Klage auf Unzulässigkeit der Herausnahme und Herausgabe des Kindes erledigt hat, kann man auf die sogenannte Fortsetzungsfeststellungsklage umstellen, damit geklärt wird, ob die Herausnahme bis zur Entscheidung des Amtsgerichts richtig oder falsch war.

Klage auf Akteneinsicht

Wenn das Jugendamt heimlich falsche Informationen sammelt, will man oft Akteneinsicht in die Jugendamtsakten. Dies wird oft verhindert. Eine Klage auf Akteneinsicht erhebt ihr ebenfalls am Verwaltungsgericht. Das Wichtigste, was es zu beachten gilt, habe ich hier geschildert.

Klagen bei Heimkostenbeitrag und Kindergeldübergang

Eine weitere Klagemöglichkeit ist es, wenn das Jugendamt geltend macht, dass ihr für eine Heimunterbringung den Heimkostenfaktor bezahlen müsst und das Kindergeld überleitet. Solche Klagen sind ebenfalls vor dem Verwaltungsgericht zu erheben. Ein Vorteil sind dabei Klagen, in denen noch keine Hauptsacheentscheidung des Familiengerichtes besteht, weil sich gute Gründe finden lassen, dass dann ggf. das Abzweigen von Kindergeld und Heimkostenbeitrag nicht zulässig sein könnten. Man kann also incident versuchen, die Richtigkeit der Herausnahme zu prüfen.

Klagen bei unwahren Behauptungen

Wenn unwahre Behauptungen vorliegen, bei denen man Unterlassung begehren kann, dann sind diese auch den Verwaltungsgerichten zugeordnet. Ich arbeite in letzter Zeit gern mit einer Kombination aus Unterlassungsklage am Verwaltungsgericht und einer Amtshaftungsklage am Zivilgericht, um den Druck zu maximieren.

Leistungsklage auf Jugendhilfemaßnahme

Freundlicherweise erinnert mich Herr Niegel an die Leistungsklage. Jede Leistung, die das SGB VIII vorsieht, kann freilich auch im Rahmen der Leistungsklage geltend gemacht werden. Das können Beratungsleistungen sein i.S. d. §16 SGB VIII, Unterstützung beim Umgangsrechtausüben i.S. d. §18 SGB VIII, gemeinsames Wohnung Mutter-Vater-Kind i.S. §19 SGB VIII usw. usf.
Die Möglichkeiten des SGB VIII sind da schon sehr vielfältig, ich denke da muss man mal alles in einem neuen Beitrag vorstellen (folgt bald hier).

Fazit

Klagen beim Verwaltungsgericht im Familienrecht sind ein taktisches Mittel. Ich empfehle daher in den meisten Fällen ein solches Vorgehen.

Wenn Ihr nähere Infos wollt, nehmt doch die Beratungsmöglichkeiten des Vereins Erzengel in Anspruch, den wir im Mai 2022 gegründet haben.

Beratungstelefon von Erzengel

Natürlich könnt ihr dort auch Mitglied werden, um unsere Arbeit zu unterstützen.

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Familienpolitik

Rechtsbeugung findet statt!

Die Diskussionen sind ja recht alt: Sind subjektiv oder objektiv falsche Entscheidungen Rechtsbeugung? Gerade im Familiengerichtlichen Verfahren muss man sich die Frage stellen, ob Rechtsbeugung stattfindet oder nicht. Ich möchte diesen Artikel freilich nicht zum Anlass nehmen, hier rechtliche Ausführungen zu machen. Nein, in diesem Artikel möchte ich deutlich darauf hinweisen, dass die Rechtsbeugung bekanntermaßen ein Bestandteil des Rechtsstaates ist. Wer bestreitet, dass sie stattfindet, irrt. Rechtsbeugung findet statt. Immer wieder.

Darf der Verteidigung nicht gezeigt werden

Kennt ihr den Film oder das Buch im Namen des Vaters, das die Lebensgeschichte des Nordiren Gerry Conlon nachzeichnet? Ich finde, dieses Beispiel ist ein vortreffliches, um die Arroganz des Rechtsstaates bei Fallbearbeitung aufzuzeigen, und welche Zufälle manchmal zu einer Auflösung führen. Die Geschichte ist schnell erzählt: Gerry Conlon wächst auf den Straßen von Belfast auf. Als er England besucht, findet dort ein Attentat mit einer IRA Bombe statt, 5 Menschen sterben. Conlon und andere werden verurteilt, die ganze Familie verfolgt. Wichtigster Aspekt, den der Rechtsstaat benötigt: Man unterschlägt entlastende Dokumente.

Das Buch ist noch besser als der Film mit Daniel Day Lewis und Emma Thompson, doch die Geschichte dahinter ist so aktuell wie nie zu vor. Ist doch nur eine englische Geschichte, werden einige sagen. Ist lange her, andere. Und genau diese Arroganz verhindert den Blick darauf, dass Unrecht stattfindet. Akteneinsicht als Grundrecht des fairen Verfahrens wird so oft von den Jugendämtern beschnitten – wieviele Zettel wird man wohl finden mit der Aufschrift „Darf der Verteidigung nicht gezeigt werden?“ Rechtsbeugung findet statt, das beweist doch alleine die Schwierigkeit, Akteneinsicht zu finden.

Man sieht nur, was man sehen will – oder das Ergebnis liegt immer im Auge des Betrachters. Deshalb ist dieser Fall Conlon so epochal. England hat immerhin eine längere rechtsstaatliche und demokratische Tradition als Deutschland.

Der Fall Gustl Mollath

Aber wir müssen nicht so weit in Europa weg blicken. Noch ist der Fall Gustl Mollath nicht vergessen, und doch sehe ich den Hype um diesen Fall als kontraproduktiv. Der Rechtsstaat versteckt sich einmal mehr hinter „Einzelfällen“, statt die Systematik zu erkennen. Die wahren Hintergründe des Unrechts sind doch nach wie vor nicht geklärt.

Wieviele Mollaths haben wir, die niemand vermisst, für die niemand kämpft?

Kommisar Zufall

Auch der Fall Gerry Conlon wurde nur durch einen Zufall aufgeklärt. Während der Vorbereitung einer Wiederaufnahme kam es zu einem Fehler. Ein Stellvertreter des Aktenarchivars gab der Verteidigerin die ganze Akte, nicht die offizielle – inklusive dem legendären Zettel „darf der Verteidigung nicht gezeigt werden“. Doch wie oft passiert es, dass ich die Wahrheit ans Tageslicht gräbt? Und insbesondere im Kindschaftsrecht haben wir keine Zeit, um 15 Jahre abzuwarten, weil dann die Kinder erwachsen sind, ohne eine eigene Kindheit gehabt zu haben.

Ist es Rechtsbeugung, wenn soetwas passiert? Ist es nur schlampig? Egoistisch? Ist es nicht egal, was es ist, weil das Schlimme doch ist dass es passiert. Nicht ob es Rechtsbeugung ist.

Wir alle müssen uns immer wieder deutlich vor Augen machen, dass sich ein Rechtsstaat nicht von alleine ergibt. Es ist unsere Aufgabe, aufzupassen und diesen immer wieder neu zu entdecken. Unrecht akzeptieren ist hingegen keine Option.

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