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Sorgerecht

Rückführung ist das Ziel!

Rückführung ist das Ziel!: Es ist so einfach und wird immer falschgemacht. Fordert dieses Recht ein und fragt, wie ihr es erreichen könnt.

Was ist Rückführung?

Rückführung ist die Rückgabe von Kindern in das gewohnte familiäre Umfeld nach Inobhutnahme oder Sorgerechtsentzug

Kann jeder eine Rückführung erreichen?

Jeder kann es, aber man hat nicht unendlich viele Chancen. Rückführungsoptionen müssen immer offen sein.

EGMR gibt Rückführungsoption vor

Rückführung als Ziel ist nicht nur von BVerfG, sondern auch EGMR mehrfach deutlich postuliert wurden.

Besteht darauf, dass Rückführungsoptionen sowohl im Beschluss als auch in HPG Gesprächen mitgeteilt werden.

Es gibt immer einen Weg zur Rückführung. Mancher ist schwerer als ein anderer. Aber die Chance hat jeder. Aber nicht mehrmals!

Michael Langhans, Volljurist

Besteht darauf, dass Rückführung eine realistische Option bleibt, die erreichbar ist.

Fordert Rückführung als Ziel ein!

Fordert dieses Recht ein:

EGMR zur Rückführung

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte führt hierzu aus:

76. The Court further reiterates that a care order should in principle be regarded as a temporary measure, to be discontinued as soon as circumstances permit, and that any measures implementing temporary care should be consistent with the ultimate aim of reuniting the natural parents and the child (Olsson (no. 1), cited above, pp. 36-37, § 81). The positive duty to take measures to facilitate family reunification as soon as reasonably feasible will begin to weigh on the responsible authorities with progressively increasing force as from the commencement of the period of care, subject always to its being balanced against the duty to consider the best interests of the child (K. and T. v. Finland, cited above, § 178)

EGMR, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. Februar 
2002 – 46544/99 – Rn. 76

Rückführungsziel: Was das BVerfG sagt

Das Bundesverfassungsgericht sagt hierzu – quasi übersetzt – aus:

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat wiederholt die mit der Inpflegenahme eines Kindes verbundene Intensität des Eingriffs in die Rechte der leiblichen Eltern sowie die einem regelmäßigen Umgang schon mit Blick auf das vorrangige Ziel einer Rückführung des Kindes zu seinen Eltern zukommende große Bedeutung betont und daher strenge Anforderungen an Beschränkungen des Umgangs formuliert (vgl. EGMR, Urteil der Großen Kammer vom 12. Juli 2001 – 25702/94 -, K. und T. v. Finnland, Rn. 155, 177 ff.; Urteil vom 26. Februar 2002 – 46544/99 -, K. v. Deutschland, Rn. 67, 76 ff.; Urteil vom 26. Februar 2004 – 74969/01 -, G. v. Deutschland, FamRZ 2004, 1456 <1458 f.>

BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29. 
November 2012 – 1 BvR 335/12 – Rn. 24

Rückführung ist

  • vorrangiges Ziel
  • von wichtiger Bedeutung
  • ein Grund, Umgangsbeschränkungen aufzuheben
  • zu beenden sobald es die Umstände zulassen

Dies gilt ausnahmslos. Egal wie verfahren die Situation ist.

Gebt nicht auf. Lasst Euch nicht entmutigen

Michael Langhans, Volljurist

Einziges rechtliches und tatsächliches Problem: Der (angeblich) geänderte Kindeswille oder die Gefahren, die bei einer Herausnahme entstehen.

FAQ zur Rückführung:

Hier findet Ihr unsere Fragen und Antworten rund um Rückführung.

24 Antworten auf „Rückführung ist das Ziel!“

Scheint auf den ersten Blick relativ einfach zu sein.
Allerdings, wenn das Jugendamt, aus welchem Grund auch immer, nicht will, ist man chancenlos.

Man ist nie Chancenlos. Aber in der Tat werden oft am Anfang die Weichen gestellt. Die Positionen auf beiden Seiten verhärten sich. Wir müssen das aufbrechen. Eltern müssen auf das Amt und das Amt auf Eltern zugehen. Für die Kinder. Nur sehen das oft beide Sieten als „Demütigung“ oder „Eingeständnis“. Nur: Ohne eine Änderung ändert sich eben nichts, egal ob nur vorgespielt oder echt.

Habe heute das Protokoll des letzten Hilfsplangespräches bekommen.
Für mich darin interessant, die Km äußerst sich „… sie sei froh darüber, dass die Kinder in der WG seien, denn bei ihnen (bei den Eltern) würden die Kinder auf Grund ihrer Streitigkeiten „kaputt“ gehen.
Natürlich sind die Kinder in einem Loyalitätskonflikt, natürlich wollen sie zu beiden Eltern, allerdings steht auch, und das von Anfang an im Protokoll,
„vorauss. Dauer: Volljährigkeit
Ausmaß: Volle Erziehung“

Keine Ahnung, was ich machen soll?

Schwierig. Da ich den Fall nciht kenne. Den Streit mit der Mutter beenden? Hier Lösungswege suchen, notfalls über Vermittler. Der Streit ist dann der Ansatzpunkt. Da muiss man die Mutter so lange unter rechtlichen Druck setzen, bis dem Gericht nur die Übertragung der Sorge alleine auf einen über bleibt.
Bis 18 ist Blödsinn. Das muss man auch korrigieren lassen, weil es rechtlich nicht so zulässig ist

In meinem Fall:
Das Jugendamt Lübeck boykottiert die Eltern, das Familiengericht ist nicht neutral, das OLG Schleswig verweigert rechtliches Gehör und das Bundesverfassungsgericht nimmt die Klage gar nicht erst an!
Nun wurde mein Enkel vom Jugendamt Lübeck bis zum 18 Lebensjahr verkauft und die Pflegefrau verweigert jede Mitarbeit, denn mein Enkel wurde ihr bis zur Volljährigkeit zugesagt!

na ja dann muss man schauen dass das kind a) erfährt dass es mit 14 entscheiden kann und b) ggf. die zusammenarbeit erzwingen. ohne detailkenntnis ist es schwierig, wobei ich natürlich weiss, wie schwer es ist an den gesunden menschenverstand zu appelieren. eigentlich sind die nordlichter etwas abgekühlter mit den bronierten südländern in deutschland. aber ich weiss auch dass lübeck da problematisches pflaster ist.

Bei mir wurde seit 09/2019 nach einer Verhandlung wegen Sorgerechtsenzug vom Amtsvormund festgelegt, das es keine Rückführung geben wird, was nie irgendwo so erwähnt wurde und mein Anwalt macht nichts mehr für meine Rechte und ein anderer Anwalt nimmt den Fall nicht an, wegen ruhenden Mandat. Dazu das negative Gutachten von 2019, wo drin stand „begleitete Umgänge für 1-2 Jahre“ und die Richterin erließ im Mai 2021 dann eine Verfügung, das die Neuüberprüfung auf 1 Jahr festgesetzt wird, obwohl nichts überprüft wurde bis heute, nur eine sehr schlechte Stellungnahme vom JA. Und der damalige Grund für die ION ist heute nicht mehr der Hauptgrund sondern eine Diagnose,welche 2013 gestellt worden ist von der kinderpsychiatrischen Tagesklinik. Ich habe seit der ION 01/2019 nie irgendwelche Auflagen bekommen, meine ambulanten Therapien selbst gesucht und auch gemacht, was niemand interessiert hat. Mein Sohn ist 2006 geboren und heute 15. Und es war auch mit 14 allen egal was er wollte, wurde nicht gehört, bis heute haben wir nur begleitet Umgang alle 14 Tage für 2 1/2 Stunden

Das sollte so nicht sein. Vielleicht mal dem Kind einen eigenen Anwalt besorgen? Insbesondere hat er in dem Alter ja auch bei drohenden weiteren KWGs die Möglichkeit sich zu wehren? Aber schwer sowas einzuschätzen wenn man den Fall nicht kennt. Fühl Dich frei mich anzuschreiben.

Es ist doch aber Sache/Aufgabe der Judikative, den Elternstreit so zu führen das er nicht eskaliert! Das Gericht darf sich sogar einer Mediation bedienen….theoretisch..

Ich habe ihren Beitrag auf ihrer Homepage gesehen über Die Rückführung von Kindern .
Ich habe auch dieses Thema .

Das Jugendamt gibt unsere drei Kinder in Dauerpflegefamilien ohne unser Einverständnis und seit Monaten tun wir alles mögliche um die Kinder wieder zu bekommen .

Wir sind umgezogen neues Haus , neue Perspektive , mir wurde vorgeworfen ich bin psychisch krank war bei zwei Psychologen und diese haben bestätigt das es nicht so ist .. meinem mann wird vorgeworfen alkoholiker zu sein auch das lässt sich Wiederlegen

Wir haben zuvor in Bayern gelebt da sind auch die Kinder weil es dann hieß wenn wir uns umgemeldet haben kommen die Kinder in unsere nähe also nach Mecklenburg Vorpommern , uns wurde auch gedroht in Bayern bekommt ihr die Kinder eh nicht mehr .

Wir haben das Jugendamt Vorpommern Rügen schon mehrfach Termine vorgeschlagen um sich unsre Haus anzusehen und die Kindergeeignetheit zu prüfen und eine Gefahreneinschätzung zu machen nichts ist passiert man bekommt nicht mal eine Antwort . Und wir wohnen seit Januar 2020 im neuen Haus und die Inobutnahme war im Dez 19 .

Die Umgänge von zwei Kinder laugen hervorragend Kinder äußern auch das sie nach Hause wollen , nur es interessiert kein .

Und ein ganz Großes Problem unsere große Tochter wird komplett entfremdet seit Februar 2020 nicht mehr gesehen es wird ständig behauptet das sie uns nicht sehen will , was niemand glaubt weil beim letzen Umgang im Februar 20 hat sie bitterlich geweint und wollte mit uns mit gehen sie wurde von uns weg gerissen und seit dem nicht mehr zu Gesicht bekommen .
Wir bekommen ganz selten Bilder von ihr zugeschickt und da sieht man deutlich ihr geht es sehr schlecht . Zähne sind schief und hat eine viel zu große Brille ,

Wir haben den Vormund viele fragen gestellt per Fragenkatalog das wird seit Mai nicht beantwortet . Wir haben kaum infos über unsere Kinder wir wissen nicht mal wo sie sind seit fast zwei Jahren .

Das Problem ist dass ohne eine Aufarbeitung der Ausgangssituation es oft schwierig ist das weitere Vorgehen einzuschätzen. Mail mir doch einfach mal warum die Kids weg sind,muss ja nicht öffentlich diskutiert werden 😉

Moin Juliiiaaa,

wir haben auch große ‚Herausforderungen‘ mit den Gerichten (AG Bergen und Stralsund, OLG Rostock) im LK VR. Magst Du Dich bei mir melden? Auf unserer Seite https://JustizOpfer-Familie.de findest Du oben rechts in der Menü-Zeile den Punkt „Kontakt“.

Darüber hinaus finde ich grundsätzlich, daß wir betroffene Familien uns viel mehr zusammenschließen sollten, um auch gegenüber Dritten – Jugendämtern, Gerichten, Presse – ein besseres Standing zu haben.

Wer – egal, wo in Deutschland – es ebenso sieht, ist auch aufgerufen, sich zu melden.

Lieber Gruß

Frank Sonneborn

Meine kinder wurden am 7.5. aus der schule abgeholt und ins heim gesteckt. Beide (8 und 11)sagen immer wieder das sie nach Hause wollen. Beide Eltern hochstrittig. Der Mutter wurde durch Gutachtenverweigerung und nur durch Beisein in zwei Verhandlungen ein Borderline Syndrom unterstellt. Sie hat es bereits 2 mal wiederlegt. Das Urteil vom Richter basiert komplett auf dem Borderline Syndrom. Jetzt wo das Jugendamt merkt das sie mit dem Borderline nicht weiter kommen, schieben sie die elternstreitigkeiten vor. Bereits im Juni hat Mutter um Hilfe zwecks Mediator gebeten da Vater an versuchen der Mutter nicht teilnimmt. In hpg Gesprächen wird nichts gesagt was die Mutter machen muss damit die Kinder nach Hause dürfen. Die Frage wurde in den letzten 4 Monaten nie beantwortet. Jetzt läuft Widerspruch vor olg. Vor 12 Tagen beim letzten hpg hieß es Jugendamt kümmert sich um Mediator oder Beratungsstelle. Bis heute kam nichts dergleichen. Was kann man jetzt noch tun außer auf das olg zu hoffen?

Hi, war der Gutachter Psychologe oder Psychologischer Psychotherapeut? Und wie wurde Borderline nach DSM-5 begründet? Ich würde bereits jetzt Schadensersatzansprüche geltend machen. Bei falscher Borderlinediagnose und einem Beschluss, der hierauf basiert, kann man durchaus je Tag der Abwesenheit der Kinder 300 € oder mehr fordern – sind mindestens 100.000 € für Kinder und MUtter.
Das mit dem HPG ist ja eh obsolet wenn eine Hochstrittigkeit nur behauptet wird und Möglichkeiten wie eine Mediation nicht durchgeführt wurden (oder anderes, wie Elternberatung, Therapien usw.)
Ich hätte grosses Interesse an dem Vermerk und dem Beschluss…

Hallo. Ich bin 2018 von der Polizei abgeholt. Ich habe in der Vergangenheit gedealt . Ich befinde mich seit dem auf Therapie. Meine Tochter ist jetzt 4 Jahre bei pflegeeltern und mittlerweile ist vor allem der pflegevater total gegen mich. Im hpg macht er mir nur noch Vorwürfe. Ich weiß das ich es in der Vergangenheit nichts gut gemacht habe aber so was muss auch nicht sein. Das letzte hpg war eine Katastrophe. Mit dem Jugendamt würde ausgemacht das meine Tochter bis grundschulalter bei der pflegefamilie bleibt. Jetzt meinen alle „wir müssen schauen ob überhaupt eine Rückführung statt finden kann“ . Ich bin wirklich verzweifelt. Ich werde dieses Jahr noch entlassen. Habe Immer noch begleitete Umgänge seit vier Jahren. Kann meine Tochter nur alle sechs Wochen sehen. Ich muss gestehen das ich 2020 einen Rückfall hatte aber ich bin jetzt fest entschlossen um meine Tochter zu kämpfen. Die umgangsbegleitung sagt mir immer das die umgänge super sind aber zu den pflegeeltern sagt sie was anderes. Soll ich im April mit einem rechtsbeistand zum hpg kommen? Habe ich überhaupt noch eine Chance?

Meine Tochter wurde 2019 in Obhut genommen.
KV sehr gewalttätig und psychotisch. Hat die damalige Mitarbeiterin des Jugendamts überzeugt, dass ich das Problem sei.
Mit wurden Borderlinetendenzen unterstellrlt, obwohl ich diese Diagnose nicht habe. Habe PTBS ind Depressionen durch die Übergriffe. Kein Borderline.
Kann mehrfache bewusst falsch dargestellte Sachverhalte nach Akteneinsicht nachweisen.
Habe ich da eine Chance auf eine Amtshaftungsklage?
Jugendamt halt sich auch nicht an doe gerichtlichen Beschlüsse. Ebenfalls hat mich die Mitarbeiterin gezielt retraumatisiert. Geschwister wurden getrennt, Nachfrage bzgl. Unterbringung in Mutter-Kind-Wohngruppe wurde einfach nicht beachtet und nicht protokolliert, obwohl Beistand dabei war und das bezeugen kann.
Mehrfach ein Rückführkonzept gefordert, welches nicht erstellt wurde, trotz Zusage. Protokolle darüber, von einer Sozialarbeiterin der Stadt vorhanden. Protokoll HP vom JA unterscheidet sich massiv.
Mit KV keine Absprachen möglich, nichtmal JA schafft diesy verlangt es aber von mir.

Hab ich hier die Möglichkeit einer Amtshaftung?

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