Seit Dezember bin ich neben meinem vielfältigen gesellschaftlichen Engagement nunmehr auch Executive Director für FOREF Deutschland. Religionsfreiheit und Familienrecht sind dabei zwei Seiten einer Medaille. Familie ist die Grundlage des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Auch Religionen basieren hierauf. Angriffe gegen Religionsgemeinschaften wie die Vereinigungskirche in Japan sind zugleich Angriffe auf Art. 6 II GG und vergleichbare Verfassungsnormen. Das Vorgehen in beiden Konstellationen ist meist ident: Man geht gegen die Familien vor, um das übergeordnete Ziel Zerstörung der Religionsgemeinschaft zu erreichen. Dabei wird mit denselben Mitteln gearbeitet, die wir hier immer wieder berichten und erleben: Unwahrheiten, Andeutungen, Ungeprüftes. Deshalb haben die Japaner ja auch die „Beeinträchtigung des öffentlichen Wohls und Verstößen gegen soziale Normen“ in den Vordergrund gestellt und damit letztlich auf das Andersein abgestellt, ohne Schädlichkeit festzustellen.
Das erlebe ich in vielen familiengerichtlichen Verfahren: Eine andere Ansicht, Erziehungshaltung, Vorgehensweise wird kriminalisiert, ohne dass ein Schaden behauptet wird.
Dabei kann nur das kritisiert werden, was schädlich ist, nicht das andere.
Und deshalb haben Religionsfreiheit und Familienrecht vieles gemeinsam, auch wie Behörden damit umgehen.
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