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Ablauf psychologisches Gutachten nach FamFG

Viele fragen sich immer, was mit einem Gutachten auf sie zukommt. Die Diskussion, ob man teilnehmen soll oder nicht, ist alt und komplexer als man denkt. Diese Frage soll hier auch nicht diskutiert werden – sondern dort. Dieser Artikel soll denen eine Orientierung geben, was so ein Gutachten ist, was auf die Menschen zukommt und wie es abläuft. Der Ablauf psychologisches Gutachten nach FamFG wurde von mir erschreckender Weise bisher mit keinem Video erklärt – was ich hiermit nachgeholt habe:

Ablauf psychologisches Gutachten – Beweisbeschluss

Zuerst braucht es einen Beweisbeschluss durch das Familiengericht. In diesem wird ein konkreter Sachverständiger benannt. Beachten: Auch diesen Beweisbeschluss kann man anfechten und sollte es auch tun, wenn er fehlerhaft ist (lest hierzu mehr hier zum Beweisbeschluss anfechten und hier, wie ein richtiger Beweisbeschluss aussehen sollte).

Gutachter meldet sich bei den Eltern

Der Gutachter meldet sich dann irgendwann bei den Eltern schriftlich oder telefonisch. Er wird sich vorstellen und Termine vereinbaren. Damit beginnt dann das Gutachten. Teilweise wird in dieser Phase des Gutachtens bereits ein Teil der Begutachtung erklärt.

Aufklärung und Erklärung

Als Erstes erfolgt dann der Hinweis auf die Freiwilligkeit der Teilnahme am Gutachten, bevor dann der Gutachtensplan vorgestellt wird. Dies ist wichtig: Der Gutachter muss vorab erklären, wie er vorgehen wird, welche Tests und Gespräche notwendig sind, insbesondere mit wem er noch spricht ausser den Eltern und Kindern. Ggf. muss er später, wenn das Gutachten es erfordert, diesen Plan anpassen. Wichtig ist nur, dass es einen Plan vor dem eigentlichen Gesprächsbeginn gibt und das auch kommuniziert wird. Fragt nach, wenn ihr etwas nicht versteht oder besser wissen wollt.

Hierzu gehört auch die Aufklärung über den Beweisbeschluss, also die Beweisfrage, die zu beantworten sein wird.

Die drei Säulen der familienpsychologischen Begutachtung

Dann geht es los. Jedes Gutachten besteht aus drei Bestandteilen, die nur in Ausnahmefällen reduziert sein können: Exploration der Eltern, Exploration der Kinder und Interaktionsbeobachtung. Die Exploration der Eltern und Kinder gliedert sich noch in Gespräche und Testierungen.

Wie genau der Sachverständige vorgeht, entscheidet er selbst.

Nebenaspekte

Weiter muss der Sachverständige die Akten analysieren und darf gegebenenfalls mit Personen sprechen – soweit diese von der Schweigepflicht entbunden wurden.

Die Exploration der Eltern

In meist mehreren Terminen erzählen die Eltern erst über ihr Leben, also die Vergangenheit. Dann wird über die konkreten Probleme gesprochen und danach über die Erziehungsvorstellungen und Zukunftswünsche. Gute Gutachter geben hier eine Struktur vor und fragen nach einem Kategoriensystem.

Die Vergangenheit kann ein Problem darstellen, wenn sich hier Hinweise für schädliche Einflüsse darstellen.

Die Richtigkeit der Gespräche ist am Akteninhalt zu prüfen, deshalb solltet ihr die Akte vorher kennen.

Bei den Erziehungsvorstellungen und Problemen achtet darauf, dass ihr nicht nur andere verantwortlich macht. Oft bietet sich eine Vorbereitung mit einem Coaching auf solche Gespräche an, um nicht unnötiges Material zu geben gegen Euch.

Dann wird fast immer auch noch schriftliche Tests gefordert. Von diesen gibt es sehr, sehr viele. Die Tests haben unterschiedliche Ausprägung und Inhalte, daher kann ich dies konkret in diesem allgemeinen Artikel benennen. Lasst Euch die Tests vorab erklären und ggf. informiert Euch vorab über deren Wirkung. Ihr könnt auch einzelnde Tests ablehnen, was aber interpretiert werden darf.

Die Exploration der Kinder

Hier gilt dasselbe wie das oben geschilderte.

Interaktionsbeobachtung

Die Interaktionsbeobachtung ist wichtig, wenn sie richtig und strukturiert durchgeführt wird. Der Sachverständige interpretiert Euer Verhalten, ob ihr die Bedürfnisse der Kinder wahrnehmt oder nur am Handy klebt, wie ihr mit den Kindern sprecht und handelt. Hier solltet Ihr darauf drängen, ein natürliches Setting zu bekommen. Wenn Ihr mit den Kids immer draussen seid, bringt eine Beobachtung in Räumen wenig.

Die Interaktionsbeobachtung hilft, die Richtigkeit der Aussagen aus der Exploration zu prüfen.

Gutachten abwarten

Danach ist der Hauptteil getan. Ihr müsst nun das Gutachten abwarten.

Gutachtensergebnis

Befürwortet der Gutachter die Kinderrückkehr oder mehr Umgang: Gratulation, die Gutachtensteilnahme hat sich gelohnt. Man muss ggf. noch mit Argumenten der Gegenseite streiten, aber meist ist der Fall gewonnen.
Das Gutachten ist negativ: Dann beginnt jetzt die Prüfung, wie man ein Gutachten anfechten kann. Ihr könnt Euch hierzu auch meiner Hilfe bedienen:

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Du benötigst Hilfe beim Gutachten anfechten?

Du oder Dein Anwalt, Ihr wisst beide nicht wie Ihr mit dem Gutachten umgeht? Wie man sowas anfechten kann? Da habe ich die Lösung für Euch: Meine Gutachtensrezension, eine rechtlich-sachliche Analyse als Rechtsgutachten -> Hilfe beim Gutachten anfechten

6 Antworten auf „Ablauf psychologisches Gutachten nach FamFG“

Hallo Martin, kommt drauf an. Sind die Gutachtensaufträge ident? Geht es um psychologische oder psychiatrische Fragen. Grundsätzlich hat ein altes Bestand bis es ausdrücklich aufgehoben wird. Andererseits sind die Aussagen alter Gutachten problematisch bis nicht vorhanden.

Hallo
meine Frage ist es zulässig ein zweites Gutachten gerichtlich anzuordnen?
Meine 4 Enkelkinder sind letztes Jahr aufgrund von Lügen des JA meinem Sohn entrissen worden.
Wir kämpfen seitdem. wissen schon bald nicht mehr weiter.

Sehr geehrter Herr Langhans,

Bei uns soll eine Begutachtung durchgeführt werden. Meine Frage ist, darf die Gutachterin gleich die Interaktion mit den Kindern durchführen ohne erst mit mir als KM gesprochen zu haben?

Oder wie ist der genaue Werdegang, da ich noch nicht weiß, ob ich an diesem Gutachten teilnehmen möchte?

Vielen Dank für eine Info

Hallo, der Aufbau des Gutachtens kann weitgehend vom Gutachter gewählt werden. Meiner Meinung nach kann aber ohne Hintergrundinfos die Interaktion nicht gelingen, wenn der zugrundeliegende Sachverhalt und die zugrundeliegenden Aspekte nicht geklärt sind, wozu die Gespräche dienen. Ich kenne daher keinen Fall, in dem ohne Exploration vorher die Interaktion durchgeführt wurde.

Sehr geehrte Herr Langhans,
hab eine Frage an Sie ich soll ein Psychologisches Gutachten machen und mein Anwalt sagt das ich unbedingt das machen soll.
Aber ich hab einfach Angst da ich meine Kinder nicht wieder bekomm und es einfach ewig dauert bis sie wieder bei mir sind sind schon seid April weg und darf sie nur 1 mal in der Woche für 1 Stunde sehen.
Mein Ex sitzt in U Haft auch seid April.
können Sie mir vielleicht behilflich sein ?

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